welche Anerkennung öffentli 8 j j . . g öffentlich auszusprechen ich mich angenehm ver ö Der zu Mailand stationirte Kommandant des Sten Armee⸗ FSorps hat, zufolge Kaiserlicher Anordnung, bis auf Weiteres auch das dortige Militair Koömmando zu führen.
In der Oesterr. Corresp. wird berichtet: „Das in südli⸗ cher Richtung von Kamieniez-Podolski seit längerer Zeit konzentrirt gewesene russische Armee - Corps, welches am 10ten v. M. seine Stellung verlassen und in der Stärke von 35,500 Mann mit 60 Kanonen den Marsch auf der Heerstraße nach Norden über Brzesz⸗ Litewski angetreten hat, ist, neuesten Nachrichten zufolge, in Bialy⸗ stoch und Umgegend stehen geblieben. Indessen sind feither andere russische Truppen aus dem Süden des Reiches wieder in die vo rige Kantonnirung nach und nach eingerückt, und so dürften jetzt bei Kamieniez- Podolski wieder 26, 000 Mann beisammen sein.“
Im Ministerrathe ist, nach dem Lloyd, der Beschluß gefaßt worden, daß in Zukunft keine Verordnung und kein Erlaß von ei nem einzelnen Minister ausgehen soll, da das Ministerium solida—⸗ risch vsrantwortlich ist, daher auch jede einzelne Verordnung von dem Gesammtministerium ausgehen müsse. .
Der Gemeinderath von Graz hat gegen den Antrag der Zi⸗ nanz⸗Landes-Direction, daß der Magistrat die Erhebung und Ab— fuhr der direkten Steuern, als der Grund⸗ Gebäude- Klassen⸗ Erwerb⸗ und Einkommensteuer, so wie die zwangsweise Einbringung dersel⸗ ben, innerhalb des Stadtgebietes übernehmen soll, erklärt, daß nur die Erhebung und Abfuhr der Steuern veranlaßt werden könne, gegen die Anordnung zur Repartirung und exekutive Einbringung derselben aber, eben so wie gegen Evidenzhaltung des stabilen Ka— tasters, Verwahrung eingelegt werden müsse. — .
Die Berhandlungen über Regulirung des Salz-Monopols in
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formfracks mit den engen Beinkleidern und hohen Stiefeln vorge⸗ schrieben war, haben dieselben in dieser Uniform, d. i. im Uniform⸗ frack mit engen Beinkleidern und hohen Stiefeln, bis auf . auch ferner zu erscheinen. 4) Das Tragen des r, . . ist von nun an nur mehr den Jeldmarschallen und der , . 2 welche Stickerei auf den Uniform-Aermelgusschlägen haben, alse, ö Ausnahme der General⸗Adjutanten, gestattet. i Bei der 2563 garde der Hartschiere hinwieder hat es di sofa s bei den ar . selbe dermalen Vorgeschriebenen sein Verbleiben . eine Neuerung oder Abänderung einzutreten. 6) Als längs , für das Anschaffen des Waffenrocks wird der Zeitraum eines hal⸗ ben Jahres festgesetzt.
Sachsen. Dresden, 29. Dez. (Dresd. Jo urn.) Mit⸗ telst Königlichen Dekrets vom 18. Dezember, gegengezeichnet vom Minister Freiherrn von Beust, ist nachstehender Gesetzentwurf inige Abänderungen und Zusätze zum Volksschulgesetze vom 6. Juni 18355 betreffend, an vie Stände und zuvörderst an die zweite Kammer
den Kronländern Ungarn, Croatien, Slavonien, Siebenbürgen, in der Woywodschaft Serbien mit dem temescher Banate sind, wie der Lloyd hört, ihrem Ende nahe. Das Monopol soll nach der Form ganz wie in den übrigen Kronländern eingeführt werden. Zwischen dem Finanz⸗Ministerium und dem Kriegs. Nin isterium sind Verhandlungen eröffnet, auf welche Weise die Durchführung des Taback⸗Monopols in der Militairgränze mit Berücksichtigung der ei⸗ genthümlichen Verhältnisse erfolgen werde. Der Banus von Jelacie nimmt an den diesfälligen Verhandlungen im Interesse der Grän
zer thätigen Antheil. ;
Die Berathungen wegen Einführung gleicher Mf4ße und Ge— wichte in allen Kronländern haben nunmehr ihren Anfang genom— men, da die verschiebenen Gutachten aus den Kronländern bereits eingelaufen sind.
Erzherzog Albrecht hat, als Grundbesitzer, der höheren land— wirthschaftlichen Lehranstalt zu Ungarisch Altenburg die Benutzung der Grundwirthschaft nebst Zugehör zu Demonstrationen und An⸗— schauungen gestattet und die Erzherzogliche Administration beauf⸗ tragt, über alle vorkommenden wichtigeren Geschäfte und Vorfälle dem Institute Kenntniß zu geben, damit die Zöglinge von den Leh— rern dazu geführt und ihnen alle wünschenswerthen Erläuterungen gegeben werden können. Die Fruchtfolgen und Karten der ver— schledenen Güter werden den Zöglingen auch durch Lithographieen mitgetheilt.
In Folge der neuesten Verordnung des Kriegs⸗-Ministeriums sind viele Offiziere der Gränz⸗- Regimenter in Pensionsstand ge— treten.
Die neukreirte Berg- und Forst⸗ Direction in Graz tritt am 1. Februar in Wirksamkeit. Das Amts-Personal derselben wird sich nächstens an den neuen Bestimmungsort begeben.
Das Theater Fenice in Venedig wurde am Stephansabende mit Verdi's Oper „Luisa Müller“ und dem Ballet: „Catterina, oder die Banditentochter“ wieder eröffnet. „Logen und Parterre“, heißt es im Lloyd, „waren mit Zuschauern gefüllt, und man sah allenthalben eine Eleganz, wie in den guten alten Zeiten. Die Oper findet bei dem Referenten der Gazzetta di Venezia keine Gnade; außer einer vom Tenor Mirate ausdrucksvoll vorgetrage— nen schoͤnen Romanze habe sie nichts aufzuweisen, was ansprechen könne; eben so wenig sagt das Ballet dem ästhetischen Ge— schmack zu.“
In der Preßburger Zeitung wird gemeldet, der Landes— primas von Ungarn habe an die Regierung die Bitte gerichtet, das Notariat von dem Schullehrerdienste zu trennen.
Der Obergespan des preßburger Distrikts hat dem preßburger Magistrat bekannt gemacht, daß nach dem Erlaß des Mi— nisters des Innern vom 22sten v. M. die bei den Israeliten in Ungarn häufig vorgekommenen eigenmächtigen Aenderungen ihrer Vornamen von nun an durchaus nicht mehr gestattet werden kön—⸗ nen. Zu solchen Namensänderungen muß die Bewilligung erst ordnungsmäßig nachgesucht werden.
Die ungarischen Sicherheits-Behörden kamen neuerdings einer Banknoten ⸗Fabrik auf die Spur, welche der Zimmermann Basil Ballas in Arad unterhielt. Eine Banknotenpresse nebst Formen für ungarische Landes⸗Anweisungs⸗Noten wurden in der Wohnung desselben vorgefunden.
Die Stadt Pesth hat die Weisung empfangen, daß das 10te und 13te Armee⸗-Corps zurückkehren werden; mit denselben werden auch die Fürsten Schwarzenberg und Lichtenstein eintreffen, die Beide in Pesth bleibenden Aufenthalt nehmen werden.
Für den künftigen Bürgermeister der Stadt Wien hat die da— mit beauftragt gewesene Spezial⸗Kommission des Gemeinderaths fol gende Jahresbezüge in Vorschlag gebracht: eine Functionszulage jährlicher 100900 Fl. C. M., eine entsprechende Natural⸗-Wohnung nnd 1600 Fl. C. M. jährlich als Beitrag zur Erhaltung einer Equipage.
Dem Lloyd zufolge ist nunmehr der 15. Januar definitiv als Tag festgesetzt, an welchem die Wirksamkeit der organisirten Behör— den in dem Kronlande Croatien und Slavonien beginnen soll.
Der ehemalige Honved-Lieutenant Joseph Garazy ist aus Kon⸗ stantinopel freiwillig zurückgekehrt und geht nach Ungarn, um sich dort zu purifiziren. In Konstantionopel fristete er sein Leben als Arbeiter bei ausgebrochenen Feuersbrünsten, die dort häufig vor— kommen, und litt dabei viel Noth und Ungemach.
Auf den Vorschlag wegen Errichtung von Einquartirungs-Ka— sernen in Wien, durch welche den Bürgern die Lasten der Militair—⸗ Einquartirung erleichtert würden, sind beim Gemeinderathe bereits Verhandlungen eingeleitet, die, wie der El o yd meint, ohne Zweifel zu dem erwünschten Resultate führen dürften.
Bayern. München, 28. Dez. (Nürnb. Korresp.) In Betreff der Uniformirung der Generale und Offiziere wird durch Reskript des Kriegs Ministeriums vom 27sten d. M. Folgendes bestimmt: 1) Die einn n il. und die gesammte Generalität, so wie alle jene Offiziere des Heeres, welche bisher den Waffenrock nicht hatten, haben nunmehr diesen künftighin gleichfalls zu tragen. 2) Dlese Waffenröcke sind, wie die bei der Kavallerie eingeführten, rückwärts geschlitzt zu tragen, und haben die Generale die vorge⸗ schriebene Stickerei auf Kragen und Aermelaufschlägen, nicht aber zwischen den Tailleknöpfen zu tragen. 3) In jenen Fällen, wo den obengedachten Chargen (Ziffer J.) bisher das Tragen des Uni—
gelangt. . ; . . F. 1. Der §. 39 des gedachten Gesetzes wird aufgehoben. Das zu
Geldwerth angeschlagene Gesammteinkommen eines ständigen Lehrers darf in der Regel nicht unter 150 Rthlr. betragen. Es haben darauf nur solche Lehrer Anspruch, welche die vorgeschriebenen Prüfungen bestanden und das 25ste Lebensjahr zurückgelegt haben, deren Schule auch gewöhnlich bis 50 Kinder zählt. Lehrer an kleineren Schulen oder solche, die diese Bedingungen noch nicht erfüllt haben, können, auch wenn sie ständige Stellen verwalten, nur 120 Rthlr. jährlichen Gehalt verlangen. Die freie Wohnung ist in dieses Minimaleinkommen nicht einzurechnen, das Einkommen von einem Kirchendienst aber nur insoweit, als es die Summe von 50 Thlrn. übersteigt. Einem Hülfslehrer ist außer freier Woh⸗— nung, Heizung und Kost, oder einem diesfallsigen von der Behörde geneh— migten Aequivalente, wenigstens ein baarer Gehalt von 40 Thlrn. auszu— setzen. Wer die Bezüge eines Hülfslehrers zu gewähren habe, ob der Haupt— lehrer oder die Schulgemeinde, das bestimmt die Behörde mit Rücksicht auf die Gründe, welche dessen Anstellung bedingen. Liegt der Grund in der Persönlichkeit des Hauptlehrers, so kann dieser nach Befinden angehalten werden, den Aufwand für den Hülfslehrer ganz zu übertragen. Eine Ver— minderung des mit einer Schulstelle verbundenen Einkommens darf nur nach vorgängigem Gehör des Kollators und mit Genehmigung des Kul— tusministeriums vorgenommen werden.
S. 2. Das Einkommen ständiger Lehrer, welche die Zahl von 50 Schülern unterrichten, ist durch Zulagen, welche die Schulgemeinde, bei deren Unvermögen die Staatskasse, zu gewähren hat, folgendermaßen zu erhöhen: nach einer Dienstzeit, die jedoch nur erst vom erfüllten 25sten Le— bensjahre des Lehrers zu rechnen ist, von 5 Jahren bis auf 180 Rihlr, von 10 Jahren bis auf 210 Rthlr. und von 15 Jahren bis auf 240 Rthlr. Der Gehalt ständiger Lehrer an Schulen von weniger als 50 Kin- dern soll in den angegebenen drei Stadien ihrer Dienstzeit auf 130, 140 und 150 Rthlr. erhöht werden. Es haben jedoch auf diese Zulagen, bei welchen das ganze Einkommen von einem Kirchendienste mit in Anrech— nung kommt, nur solche Lehrer Anspruch, die bei untadelhafter Auf— führung durch ihre Leistungen im Amte vollständig befriedigen. Lehrer, welche eine Beförderung in eine einträglichere Stelle ohne hinreichenden Grund ablehnen oder einer solchen Hindernisse in den Weg legen, verlieren dadurch den Anspruch auf Gehaltszulage. Kollatoren dürfen in höher be— soldete Schulstellen nur solche Lehrer berufen, welche nach ihrem Dienstalter einen Anspruch auf den Gehalt haben, den die Stelle gewährt.
§8. 3. Außer den §. 52 erwähnten Fällen hat die Entsetzung des Lehrers von seiner Stelle einzutreten, wenn derselbe 1) wegen Gottes läste= rung, 2) wegen öffentlicher Herabsetzung der Religion, 3) wegen Verletzung der Sittlichkeit durch unzüchtige, zum öffentlichen Aergerniß gereichende Handlungen und Verbreitung unzüchtiger Schriften, 4) wegen ehrverletzender Handlungen oder Aeußerungen gegen das Staatsoberhaupt oder über dessen Regierungshandlungen zu einer Strafe verurtheilt worden ist.
§. 4. Den §. 53 angeführten Entlassungsgründen werden noch fol— gende hinzugefügt: 1) wenn der Lehrer wegen Wuchers oder wegen eines Vergehens, welches in den Gesetzen alternativ mit Gefängniß- oder Geld— strafe bedroht ist, auch nur mit einer Geldstrafe belegt wird; 2) wenn die wegen der §. 22 unter 1 bis 6 und 9 des Civil-Staatsdiener-Gesetzes aus— gefüihrten Verbrechen oder wegen eines anderen Vergehens, welches den Ge— setzöz! nach mit Zucht- oder Arbeits haus oder Gefängniß über 6 Monate zu bestrasen ist, eingeleitete Untersuchung aus Gnaden oder auf Antrag der zur Anzeige Berechtigten niedergeschlagen oder, auch ohne daß die Einleitung der Untersuchung wegen solcher Verbrechen stattgefunden, Amnestie ertheilt wird; 3) wenn der Leh— rer die Religionsübung nach dem Bekenntnisse, zu welchem er vermöge seines Amts verpflichtet ist, auf grobe Weise vernachlässigt; 4) wenn der Lehrer schmähender Aeußerungen über die Verfassung, die Einrichtungen und Anordnungen, ingleichen über Behörden und Dlener des Staats oder der Kirche sich schuldig gemacht hat; 5) wenn der Lehrer in Wechselhast geräth; 6) in dem unter 2 §. 53 des Gesetzes vom 6 Inni 1835 er— wähnten Falle, auch dann, wenn das fleischliche Vergehen mit einer Kri— minalstrafe nicht bedroht oder nur auf Antrag des verletzten Theils zur Kriminal-Untersuchung zu ziehen ist; 7) wenn der Lehrer sich durch unsitt— liches oder seinem Amte unangemessenes Betragen außer Stand gesetzt hat, dasselbe auf gedeihliche Weise zu verwalten.
§. 5. Der siebente Punkt §. 64 fällt in Folge des Zusatzes 5§. 4 Nr. 4 zu §. 53 hinweg. Dagegen kann das Besserungs-Verfahren gegen einen Lehrer auch eingeleitet werden, wenn derselbe irgend eines geringeren Vergehens, als der §. 4 unter 1 dieses Gesetzes bezeichneten, bezüchtigt wird und, dafern er deshalb in Untersuchung kommt, nur im Mangel meh— reren Verdachts freigesprochen, oder die Untersuchung aus Gnaden oder auf Antrag des zur Anzeige Berechtigten niedergeschlagen oder nicht fortgestellt wird, dafern aber eine Untersuchung über ihn nicht verhängt oder zu Ende geführt worden, nach Disziplinar-Erörterung des Vergehens überführt oder doch verdächtig befunden wird.
§. 6. Der zweite Vorhalt (8. 55.) kann sofort und mit Uebergehung des ersten auch ertheilt werden: 1) bei Ungehorsam des Lehrers gegen An— ordnungen der vorgesetzten Behörden, wenn die Anordnung von besonderer Wichtigkeit oder das Benehmen des Lehrers von erschwerenden Umständen begleitet gewesen ist; und 2) in den §. 5 dieses Gesetzes erwähnten Fäl— len, nach Beschaffenheit des Pergehens und des ermittelten Thatbe— standes. .
8§. 7. Alle Lehrer haben sich der Theilnahme an politischen Vereinen und des Besuchs politischer Versammlungen schlechterdings zu enthalten.
§. 8. Die Kompetenz der §. 56 im ersten Satze genannten Behörden tritt nun auch bei den zusätzlichen Fällen §. 3 bis 7 dieses Gesetzes, die Kompetenz der im zweiten Satze genannten in dem Falle S. 4 Nr. 3 ein. Die Bestimmung im dritten Satze des §. 57 soll auch auf Entlassungen aus den §. 4 unter 1, 2, 4 und 6 angegebenen Gründen Anwendung finden.
§. 9. Unser Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts ist mit der Ausführnng dieses Gesetzes beauftragt.
Der allgemeine Theil der diesem Gesetzentwurfe beigegebenen Molive lautet wie folgt:
„Die Erfahrung der 15 Jahre seit dem Erscheinen des Schulgesetzes vom 6. Juni 1835 hat gezeigt, daß in mancher Hinsicht eine Abänderung und Vervollständigung der im 4ten Abschnitte unter G. S. 52 bis 56s dessel— ben enthaltenen Bestimmungen nothwendig oder wünschenswerth ist. Ins⸗— besondere haben dies die betrübenden Erscheinungen gethan, welche unter einem großen Theile der Volksschullehrer in den letzten zwei Jahren wahr— zunehmen gewesen sind. Mag nun auch einerseits die Ursache davon in der nicht günstigen äußeren Lage eines Theils derselben gefunden werden, so sst doch andererseits auch der Mangel hinreichender gesetzlicher Bestimmungen sühlbar gewesen, durch deren Anwendung es der aufsehenden Behörde mög⸗ lich geworden wäre, jenen Ausschreitungen zu rechter Zeit mit Nachdruck entgegenzutreten. Jun der einen Hinsicht soll die äußere Lage der Lehrer auf gering dotirten Stellen verbessert werden, und es steht zu erwarten, daß die Earn. des Landes auch in dieser, vielfache schwere Opfer erheischenden Zeit den beim Budget gestellten Anträgen der Staats-Regierung die thunlichste Rücksicht schenken werden. Dadurch wird aber die Verpflichtung der Lehrer um so größer und dringender, in der anderen Beziehung dahin zu wirken, daß die ständische Bewilligung nicht an Unwürdige verwendet und daß sie
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nicht, anstatt durch Begründung erhöhter Berufsfreudigkeit und Berufstreue, welche sie zum Zwecke hat, und welche vorzüglich in gewissenhafter Heran-=
bildung des jungen Geschlechts zur Gottesfurcht, so wie zum Gehorsam
und zur Achtung gegen Gesetz und Obrigkeit durch Lehre und Beispiel sich kund geben soll, das Wohl des Landes an einem wesentlichen Theile zu fördern, wohl gar ein Werkzeug zum Verderben desselben werde.
In Erwägung dieser Umstände hat die Staatsregiernng den vorliegen- den Gesetz- Entwurf bearbeitet. Zu Abwendung der großen Nachtheile, welche pflichivergessene Lehrer durch mangelhaste, verkehrte oder verderbliche Bildung und Erziehung der Jugend dem Lande auf längere Zeit zufügen können, soll den Aufsichtsbehörden hier und da ein kräftigeres Einschrelten möglich gemacht werden, wo dasselbe nach dem Gesetze vom 6. Juni 1835 gehemmt war.“ .
= Dresden, 30. Dez. (Dresdn. J.) Als Konferenz⸗Bevoll⸗= mächtigter für Anhalt-Cöthen ist der Staatsminister und Wirkliche Geheinie Rath von Goßler hier eingetroffen.
Hessen. Kassel, 31. Dez. (D. R.) Das Executions⸗ Corps des Feldmarschall-Lieutenants Legeditsch hat gestern von Fulda aus seinen Marsch nach Schleswig-Holstein angetreten. Es wird in zwei Kolonnen von je 12,500 Mann über Wabern und Fritzlar auf Kassel kommen, hier am 5ten Rasttag halten und über Karlshafen durch das Hannoversche marschiren.
Kassel, 28. Dez. (Frankf. Journ.) Nach einer gestern mittelst der Schelle erlassenen Bekanntmachung werden die hiesigen Einwohner aufgefordert, bis zum Ablauf dieses Jahres die ruck ständigen direkten Steuern zur Vermeidung militairischer Execution an die hiesige Stadtrezeptur unverzüglich einzuzahlen. Diese Be kanntmachung wurde kurze Zeit nach der Ankunft des Kurfürsten, und zwar ohne Kontrasignatur, erlassen.
Fulda, 29. Dez. (Frankf. Journ.) Die in und dicht bei Fulda gelegenen bayerischen Truppen aller Waffengattungen sind heute in der Frühe die frankfurter Straße entlang nach Bayern zurückgegangen; nur das 2te Bataillon des 109ten Infanterie-Re— giments, welches einige Stunden von Fulda ostwärts in den Dör— fern lag, nahm noch einmal hier heute Quartier in unserer Stadt und wird erst morgen abziehen. Mit diesem Reste der Division des Generals Lesuire verläßt Letzterer mit seinem Stabe gleichzei— tig Fulda, so daß unser ganzer Bezirk von den Bayern frei wird
Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 30. Dez. (Darm— st ädt. Ztg.) Die heute erschienene Nummer des Großh. Regie— rungsblattes enthält die Verordnung, die Forterhebung der direkten und indirekten Steuern für das erste Quartal 1851 betreffend, weil es nicht möglich gewesen ist, die nach der Verordnung vom 7. Ok⸗ tober d. J. ausgeschriebene außerordentliche Ständeversammlung zeitig genug zusammenzuberufen, um noch vor dem Ablauf des Ter— mins, bis zu welchem durch die Verordnung vom 29. September d. J. das Finanzgesetz vom 7. Oktober 1845 prorogirt wurde, eine weitere Verlängerung desselben mit den Ständen vereinbaren zu können, die Forterhebung der bestehenden Abgaben aber zur Be— streitung der Staatsbedürfnisse unumgänglich nothwendig erscheint.
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Ansatz d.
Frankreich. Paris, 29. Dez. Folgendes ist das Urtheil, in Folge dessen Mauguln's Haft binnen 4 Stunden vom CEmvil— tribunale der Seine unter dem Präsidenten Debelleyme auf Antrag des Staatsanwalts⸗Substituten Gouget bestätigt und aufrecht erhal ten wurde. „Der Gerichtshof, in Betracht, daß unter der Herr schaft der Verfassungen von 1814 und 1830 die Deputirten nicht in Haft genommen werden konnten, bestimmte Fälle ausgenommen; daß die Versassung von 1848 den Repräsentanten keine Befreiung von körperlicher Haft für Civil- oder Handels Angelegenheiten sichert; daß die zu ihren Gunsten vorgeschlagenen Ausnahmen vom Gesetze vom 17. April 1832 nicht zum Gesetze erhoben werden; befiehlt, daß zur Verhaftung provisorisch, unbeschadet der Appellation und sonstiger Rechtmittel, geschritten werde.“ Die Schuld Mauguin's datirt von 1845 und beträgt 1093 Fr. 50 Cent. Gestern um 75 Uhr Abends erschien einer der Quästoren in Be— gleitung eines Huissiers der National Versammlung im Schuldge fängnisse der Rue Clichy und forderte kraft eines Befehls der Na— tional⸗Versammlung den Gefaäͤngniß-Direktor auf, den Repräsentan⸗ ten Mauguin in Freiheit zu setzen. Der Direktor beeilte sich, dem ihm mitgitheilten Befehle Folge zu leisten. Mauguin verließ um 75 Uhr das Gefängniß von Clichy. Der Constitution nel bemerkt über den gestrigen Beschluß der National-Versamm— lung: „Man wollte den Antrag Larochejacquelin's ganz einfach als motivirte Tagesordnung hinstellen. Dies ist aber nur eine Maske Eine motivirte Tagesordnung ist nach parlamentarischem Gebrauche nur ein Mittel für die Versammlung, ihre Meinung über eine poli tische Frage nach Anhörung der Debatten auszudrücken. Der unter dem Deckmantel einer motivirten Tagesordnung heute zum Beschlusse erhobene Antrag ist nicht der Ausdruck einer Meinung, er ist eine That. Die National-Versammlung hat nicht nur eine Ansicht aus gesprochen, sie hat einen Befehl gegeben, sie hat gesagt: Die Ver sammlung befiehlt. Und dieser Befehl, ist die Cassation, die Ver nichtung eines in gesetzlicher Form gefällten Urtheils. Giebt dies nicht einen Beweis von der geistigen Unordnung, von der Verwir— rung aller Grundsätze, welche noch lange nach revolutionairen Un—
ruhen bestehen?“ Das Pays nennt den Beschluß der Na— tional⸗Versammlung den eines Konvents würdig. „Die berg— legitimistische Coalition“, sagt dies Blatt weiter, „hat heute
ein Mittel gefunden, auf den Sitzen der National -Versammlung eine Eintags-⸗Majorität zu erringen. Wir bedauern dies lebhaft, aber wir finden in den Gefahren des der Versammlung von der berg⸗legitimistischen Coalition entrissenen Beschlusses nur einen Grund mehr, laut und vor aller Welt die Revision der Verfassung zu for— dern. Der Präsident der Republik braucht diesen Beschluß nicht zu verlündigen, denn die Verfassung verpflichtet ihn nur zur Ver— kündigung der Gesetze.“ Beinahe alle Orleanisten stimmten gestern für das Ministerium, während sämmtliche Legitimisten, keinen Ein— zigen ausgenommen, mit dem Berge gegen vdasselbe stimmten
Die auf heute anberaumte Sltzung des Büreau's der Natio nal⸗-Versammlung wegen der von Minister Baroche verlangten Ent fernung des Polizei-Kommissärs Non ist auf morgen verschoben worden. Ueber die Entlassung Mon's bemerkt der Constitution— nell: „Verweigert das Büreau diese Absetzung dem Minister, der das Recht und die Pflicht hat, sie zu fordern, so behaupten wir, es werde diese Weigerung ein öffentliches Unglück sein, sie werde große Verwirrung in den Beziehungen beider Staatsgewalten zu einander anrichten. Die Oppositionen wissen es wohl, sie sehen die Weigerung schon voraus, sie kündigen sie als wahrscheinlich oder als gewiß an, weil sie dieselbe wünschen.“
General Magnan, welcher Repräsentant ist und zugleich ein Provinzial-Kommando führt, kömmt jedes halbe Jahr einige Tage nach Paris, um seinen Sitz als Repräsentant nicht durch längere Abwesenheit zu verlieren. Vor sechs Monaten kam er eben nur,
um die Dotation des Präsidenten zu votiren. Da er gestern zum ersten Male seit der Zeit wieder in der Sitzung erschien, so fehlte es nicht an boshaften Bemerkungen über die damit wahrscheinlich in Verbindung stehende baldige Einbringung des Dotations-Pro⸗ jektes. ; Allais hat heute von dem Urtheile der ersten Instanz appellirt. Der Prozeß kömmt also nochmals vor die Oeffentlichkeit.
In Vincennes werden gegenwärtig Versuche mit allen Feuer⸗ waffen sämmtlicher europäischen Staaten angestellt. Bis jetzt soll sich der Stutzer der vincenner Jäger als die zweckmäßigste erwie⸗ sen haben.
Einer Veröffentlichung der Direction der schönen Künste zu— folge, wird die Kunst-Ausstellung morgen, 30. Dezember, eröffnet. Der Direktor der schönen Künste, Guizard, bleibt auf seinem Platze.
Louis Reybaux ist einstimmig von der Akademie der morali— schen und politischen Wissenschaften zum Mitgliede für die mora— lische Section ernannt worden.
Bedeutende Veränderungen im diplomatischen Corps sollen kurz nach Neujahr stattfinden.
Die Nachrichten über sortwährend hoffnungslos.
General Changarnier empsing gestern Abend alle Generale und Stabs-Offiziere der pariser Armee in den Tuilerieen.
George Sand widerlegt heute die neulich vom Staatsanwalt Suin aufgestellte Behauptung, sie sei die Verfasserin eines „Gillaud, Repräsentant“ unterzeichneten Feuilleton Artikels, wegen dessen das Vote universel zu einem halben Jahre Gefängniß und 60060 Fr. Geldstrafe verurtheilt wurde.
Der Unlerrichts-Minister hat die serien verkürzt.
Der Repräsentant Joly protestirt heute feierlich gegen die Behauptung eines brüsseler Journals, er sei für die Präsidentschafls Verlängerung Louis Bonaparte's gestimmt.
Zwischen dem Ministerium des Innern und der Polizei⸗-Prä fektur wird ein elektrischer Telegraph hergestellt.
Bastide's Gesundheilszustand lauten
Dauer der Neujahrs-Schul—
Großbritanien und Irland. London, 28. Dez. Die Behauptung, der Kaiser von Rußland habe für die Ausstellung von 1'851 bereits ein Hotel gemiethet, wird von dem Eigenthümer des selben für falsch erklärt. Der Herzog und die Herzogin von Nemours, so wie Prinz Joinville, begeben sich heute nach Schloß Windsor zum Besuche.
Die neuesten Nachrichten von den Jonischen Inseln bestä⸗— tigen die plötzliche Vertagung des Jonischen Parlaments. Als nämlich im Senate ein Mitglied sich einfallen ließ, zu erörtern, welche Vortheile für die Jonischen Inseln ein An
schluß an Griechenland hätte, wurde die Debatte damit beseitigt, daß die Vertagungs⸗ Ordre verlesen wurde. Das beantragte Dekret lautet: „In Anbetracht, daß die Un
abhängigkeit, die Souveränetät und die Nationalität eines jeden Vol— kes natürliche und unveräußerliche Rechte sind; in Anbetracht, daß das Volk der sieben jonischen Inseln, einen unzertrennlichen Theil der griechischen Nation bildend, ärtig des Genusses unt der wirklichen Ausübung dieser Rechte beraubt ist; in Anbetracht, daß die Beweggründe, kraft deren es unter den englischen Schutz in Folge eines Vertrags, zu dem es seine Zustimmung gegeben, gestellt wurde, gänzlich verschwunden sind; in Anbetracht endlich, daß ein Theil der hellenischen Nation, zu welcher es gehört, d. h. das un— ibhängige Griechenland, schon seine National- und Souverainetäts⸗ rechte wieder erlangt hat, erklärt aus diesen Beweggründen die erste freie Repräsentanten-Versammlung der sieben Inseln: daß der ein stimmige, feste und unveränderliche Wille des Volks der sieben hel⸗ lenischen Inseln ist, seine Unabhängigkeit wieder zu erobern und sich seiner eigenen Nation, dem unabhängigen Griechenland, anzuschließen. Diese felerliche Erklärung wird durch Kammerbotschaft der Schutzmacht zugestellt werden, um den übrigen europäischen Mächten Kenntniß davon zu geben, damit diese zur schnellen Ausführung des gegen⸗— Dekrets beitragen. Griechenland (Korfu), 8. Dezember (Folgen die Unterschriften.) Anf Cephalonia wüthet, neuen Briefen in den englischen Blättern zufolge, noch immer die Cholera, und die ärmeren Bewohner der Insel sind in einer erbar—
gegenn
R ärt igen 1850.“
mungswürdigen Lage. .
In ganz England wird eine Agitation zur Abschaffung der Fenstersteuer vorbereitet. .
Die Dividendenzahlung von mexikanischen Bons dürfte, wie man glaubt, mit dem 15. Januar beginnen.
Lord St. Germans, ein streng Konservativer, schreibt über die römisch-kathoölische Frage mit Beiseitelassung des religiösen und des rein rechtlichen Gesichtspunktes und faßt die praktischen Konsequen— zen eines Einschreitens der Regierung ins Auge. fragt er, „könnt ihr in England ein System durchsetzen, welchem ihr in zrland keine Geltung verschafft, oder auf welche Weise könnt ihr die in Irland begründete Politik umstoßen?“ „Wenn“, bemerkt der Spectator hierzu, „ein eifriger Konservativer, ein Lord St. Germans, von der freisinnigen, dem Sektenwesen fremden Politik, welche Irland den Frieden gegeben und England veredelt hat, nicht lassen will, wie kann da ein Russell nebst seinem freisinnigen An⸗ hange auch nur einen Schritt auf solcher Bahn thun?“
M eo“ .
Das Schrauben-Dampfschiff „Propontis“, welches bisheran nach der Levante fuhr, ist dazu bestimmt, die erste Dampfpost nach dem Vorgebirge der guten Hoffnung zu bringen.
Am 20. Dezember starb, 87 Jahre alt, zu Woolton in Lan cashire Oberst George Williams, vordem liberales Unterhausmit glied für Ashton under Lyne. Von englischer oder waliser Her— kunft, war er zu St. Johns in Neufundland geboren, wo sein Vater Lord Oberrichter war. Erst zwölf Jahr alt, trat er unter seinem Oheim, dem Artillerie Major Griffith Williams, in die Armee des Generals Burgoyne und nahm an allen Stapatzen und Mißgeschicken jenes englischen Feldzugs im amerikanischen Unabhängigkeits-Kriege Theil. Nach der Schlacht bei Stillwater, dem letzten größeren Gefecht vor der brit tischen Waffenstreckung, in welcher sein Oheim verwundet und gefangen wurde, war er unter denen, die Geneneral Burgoyne zu Begleitern der Lady Harriet Ackland wählte, als diese in einer wil⸗ den Sturmnacht in einem offenen Boot den Hudson hinabfuhr, um sich ins amerikanische Lager zu begeben und die Gefangenschaft ihres Gemahls zu theilen. Der Republikaner-General Gates hielt den jungen Williams nicht als Gefangenen zurück, denn sechs Tage später als Burgoyne sich bei Saratoga ergab, trug der Knabe die Waffen stillstandsfahne ins feindliche Lager. Nach erfolgter Auswechselung der Gefangenen segelte Williams mit seinem Oheim nach England, bezog die Mllitair Akademie in Woolwich und trat dann in das 20ste Infanterie-Regiment, in welchem er 26 Jahre mit Ehren diente. Nach dem Siege der Parlamentsreform schickten die Wähler von Ashton-under-Lyne an den von ihnen hochgeachteten Obersten eine Deputation ab, ihn zur Bewerbung um ihren neugewonnenen Par— lamentssitz einzuladen. Sie fand ihn mit dem Spaten in der Hand und in Holzschuhen, wie Cincinnatus, auf seinem Acker arbeitend. Er vertrat die Stadt zu ihrer vollen Zufriedenheit im ersten Re— form ⸗Parlament.
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Schweden und Norwegen.
Stockholm, 20. Dez. (D. R.) Außer dem Adels- und Priesterstande hat auch der Bauernstand, und zwar mit 87 gegen 18 Stimmen, den Repräsen⸗ tations⸗-Vorschlag verworfen. Vom Bürgerstande, der sich über die Hastigkeit der anderen Stände mißbilligend geäußert, erwartet man dasselbe. Uebrigens ist die Angelegenheit ja auch ohnedies entschie⸗ den. Tie Grunde, wodurch die verschiedenen Stände bestimmt wurden, sind nach dänischen Blättern verschiedener Art. Adel und Priester wollten in der Mehrzahl ihre Standes⸗Verfassung nicht aufgeben, weil diese für ihre Interessen vortheilhafter; sie fürchteten das drohende „Bauernregiment“. Der Bauernstand dagegen verwarf
den Vorschlag, weil er eher eine Verminderung seiner gegenwärtigen Macht und seines Einflusses, als eine dermehrung darin fand, weil der selbe ihm nicht liberal genug ist. Im Bürgerstande würde die Mehrheit wohl geneigt gewesen sein, darauf einzugehen, wenn der Vorschlag Aus⸗ sicht gehabt hätte, in den anderen Ständen durchzugehen; jetzt ge— staltet sich die Sache vielleicht, wie im Bauernstande. Die Minister hatten bekanntlich den Antrag in ihr Programm aufgenommen, und fünf von den Ministern haben ihn in den Verhandlungen des Reichs raths vertheidigt. Aus diesem Grunde erwartete man den Rücktritt des ganzen Ministeriums, vielleicht mit einziger Ausnahme des Mi— nisters der auswärtigen Angelegenheiten. Die Truppenzusammen⸗ ziehung in und um Stockholm bezieht man auf die Absicht, jeder Ruhestörung entgegenzutreten, falls ein neues ganz konservatives Ministerium ernannt würde.
Schweiz. Zürich, 28. Dez. Die Eidgen. Ztg. meldet: „Der Chef des Eisenbahn⸗Büreau's, Herr Ingenieur Koller, giebt interessante Erläuterungen über die Art und Weise, wie man zu den Berechnungen über die Kosten der Anlage und des Betriebs der verschledenen Eisenbahnen gekommen sei. Innerhalb 8 Mona— ten und mit einem Kostenaufwand von blos 2650 frz. Fr. per Schwei⸗ zerstunde gelang es, die Studien aller vom Vorstand des Post⸗ und Bau-⸗Departements vorgeschlagenen Projekte in einer Ausdehnung von ungefähr 1200 Kilometer oder 250 Schweizerstunden, mit allen zugehsrigen technischen und statistischen Notizen, wie sie für die von Herrn Stephenson auserwählten Linien vorliegen, zu vollenden. Von großem Werthe waren dabei die unter der Leitung des Herrn General Dufour aufgenommenen topographischen Karten im Maß⸗ stabe von 1: 25,000. Bei der Berechnung der Anlagekosten kamen folgende sechs Momente in Betracht: 1) Grunderwerb und Ver— gütungen; 2) Unterbau (Erd und Kunstarbeiten); 3) Oberbau (Bekiesung, Schienen, Querhölzer u. s. w.) ; 4) Stationen, Wart⸗ häuser, Einfriedigung; 5) Material, bewegliches und unbewegliches; 6) Verwaltungskosten. Gehen wir zu den einzelnen Rubriken über, so finden wir zuerst für den Grunderwerb als allgemeinen An⸗ haltspunkt einen Durchschnittspreis pro Juchart Land (3600 Quadratmeter) je nach den durchzogenen Landestheilen von 1000 bis 3000 fr. Fr.ů, was mit den Vergütungen für allfällige Zerstückelung des Landes oder für erschwerten Zugang, für den zu einer zweispurigen Bahn nothwendig zu erwerbenden Boden durchschnitilich 10 — 30,000 fr. Fr. pr. Kilometer oder 55 — 150,000 fr. Fr. pr. Stunde beträgt. Der Unterbau variirt je nach der Schwierigkeit des Terrains sehr bedeutend. Es giebt Bahnen, wie z. B. Morges-Nverdon, Bern-Thun, Lyß⸗Solothurn, Frauenfeld⸗ Romanshorn, Rorschach-Chur, Biasca-Locarno, wo derselbe im Mittel per Stunde nur die Summe von etwa 200,000 fr. Fr. zeigt; es giebt aber andere, namentlich: Basel⸗Olten, Zürich⸗—⸗ Winterthur, Solothurn⸗Olten, theilweise Olten⸗Zürich u. s. w., bei denen der Unterbau die Summe von 400 bis 500,000 fr. Fr. per Stunde übersteigt, ja sogar bei der ersten wegen der unausweichlichen Tunnelbauten über eine Million fr. Fr. zu stehen kommt. Durchschnittlich haben die Hauptstraßen in mehreren Kantonen, Boden-Entschädigung und Bauten inbegriffen, nicht mehr als 70,900 fr. Fr. pr. Stunde gekostet; es sind aber auch einige, die zu den schwierigsten gehören, auf 150,000 fr. Fr. pr. Stunde zu stehen gekommen, d. h. auf weniger als das Minimum des für die Eisenbahnen gefundenen Werthes. Gehen wir zum Oberbau über, so haben wir uns hier ganz einfach an das schon Ausgeführte zu hal ten. Obwohl das Eisen bedeutende Aenderungenin seinem Preise erleidet, so darf wohl angenommen werden, daß es eher immer theurer als wohlfeiler werden wird. Ohne die verschiedenen Systeme zu be rücksichtigen, nach welchen die Bahnen gebaut sind, einzig nur un— ter der Voraussetzung von Schienen von wenigstens 60 Pfund per Meter oder 18 Pfund per Fuß, haben wir den durchschnittlichen Preis in Deutschland und vorzüglich denjenigen von Zürich— Baden im Auge behalten, der sich per Stunde einfacher Bahn auf ungefähr 200,000 fr. Fr. beläuft. Zu diesen rechnen wir noch für Ausweichungen in Bahnhöfen und auf der Linie überhaupt etwa , und finden somit pro Stunde Oberbau 220 bis 230,000 fr. Fr. Wenn wir dieses Element vielleicht etwas stark in Rechnung gebracht haben, so geschah dies einzig aus dem sehr wichtigen Grund, daß gerade am Oberbau, dem Hauptbestand theil der Eisenbahnen, nie gespart und dabei mehr als irgendwo auf Solidität und Dauerhaftigkeit hingezielt werden sollte. Ein Artikel hingegen, an dem gewöhnlich mehr, und zwar ohne die Sicherheit der Reisenden zu schmälern, gespart werden kann, sind die Stationen, und hier halten wir auch darauf, daß nicht Paläste, dagegen dauerhafte, einfache, vorzüglich dem Betriebe und unseren Verhältnissen angemessene Gebäulichkeiten errichtet wer⸗ den. Es konnte hierfür kein durchschnittlicher Preis angenommen werden, da die Wichtigkeit der Stationen natürlich einzig vom Ver kehr und von den an der Bahn liegenden Hauptorten bedingt ist. Der Umstand, daß besonders die Hauptstationen jedesmal für zwei oder mehrere Bahnen gemeinschaftlich sind, bringt für die einzelnen Linien, als Glieder eines Netzes betrachtet, eine ziemliche Re⸗ duction herbei, so daß im Durchschnitt die für diese Rubrik gefundene Summe per Stunde nur 35 bis 100,000 fr. Fr. be— trägt. Das anzuschaffende Betriebsmaterial hängt vom Ver— kehr und von der Länge der Bahnlinie ab. Die dafür zu bestimmende Summe zeigte nach allgemeiner Erfahrung für den bei uns zu erwartenden Verkehr 70 bis 150,000 fr. Fr. per Stunde. Die Verwaltungskosten sind vorzüglich nach der Schwierigkeit und Zeit der Ausführung der Bahn zu schätzen, sie sind aber auch sehr verschieden je nach der Oberleitung des Bahn— baues; wir haben gefunden, daß hierfür im Allgemeinen eine Summe von 30 — 70,000 frz. Fr. per Stunde genüge. Alle bisherigen Zahlen gelten durchweg für zweispurigen Unterbau. Wir lassen hier eine Totalübersicht über die Rentabilität der schweizerischen Eisenbahnen folgen: Länge aller Linien: 660,30 Kilometer. Her stellungskosten per Kil.: 157,900 Fr.; für alle projektirten Linien: 102, 123,000. Personen⸗-Trausport auf 1 Kil. Zahl der Personen:
120,630. Ertrag der Personen: 6031 fr. Fr.; des Gepäckes: 362 fr. Fr. Gesammtertrag: 6393 fr. Fr. per Kilometer. Waaren⸗
Transport auf 1 Kilometer. Zahl der Tonnen: 21,290. Ertrag: 3406 fr. Fr. Totalertrag der Personen und Waaren per Kilome⸗ ter: N99 fr. Fr.; für alle projektirten Linien: 6,374,709 fr. Fr. Verhältniß des Ertrags zu den Herstellungskosten: 6,24 pCt. Be⸗ triebskosten per Kilometer: 5609 fr. Fr.; für die projektirten Li—⸗ nien: 3,648,825 fr. Fr. Reinertrag per Kilometer: 4190 fr. Fr.;
für die projektirten Linien: 2, 25,685 Fr. Dividenden oder Ver⸗ hältniß des Reinertrags zu den Herstellungskosten: 2,9 pCt Herr Koller schließt mit der Ueberzeugung, daß der Ertrag unserer Eisenbahnen im Allgemeinen die gewöhnlichen Zinsen des anzuwendenden Kapitals decken wird, und daß, wenn wir vor sichtig uns einstweilen nur auf die Erstellung der Hauptlinien be—⸗ schränken, dieses Resultat mit ganzer Gewißheit angenommen wer— den darf, und zwar um so eher, als für die Basel-Oltener - Linie einerseits sicher derjenige Verkehr zu erwarten ist, den gegenwärtig die badische Bahn zeigt, und andererseits die wegen der eigenthüm— lich schwierigen Steigungsverhältnisse etwas hoch angenommenen Betriebskosten vielleicht vermindert werden können.“
Italien. Turin, 23. Dez. (Fr. B.) Der König hat der Königin und der Königin⸗Mutter ihre Bitte um Wiederein führung der durch das Statut abgeschafften Pagen abgeschlagen, jedoch erst auf dringendes Begehren des Ministeriums. .
Im Ministerium kömmt dieser Tage das Ehegesetz zur thung. Die Gutachten aller Behörden ohne Ausnahme sind zu stimmend ausgefallen. Den Kammern wird auch ein neues Rekru tirungsgesetz vorgelegt werden.
Die Majorität der Budget-⸗-Kommission hat beschlossen, der Staat solle keine religisse Feierlichkeit mehr unterstützen, als die am 8. Februar und 29. Juli, dem Verkündigungstage des Statuts und dem Todestage Karl Albert's.
In den ersten Tagen des kommenden Jahres wird im Senat die Abschaffung der Zehnten in Sardinien zur Sprache kommen und trotz der ultramontanen Versuche der Minorität durchgehen.
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Turin, 24 D Deputirten⸗Kammer hat das Gebäude⸗Steuergesetz angenommen. Nach dem Risorgi⸗ mento hat sich die Linke der Abstimmung enthalten.
Der Finanz⸗Minister zeigt an, daß das Ausgaben-Budget um 13 Mill. Fr. vermindert werden solle.
Turin, 26. Dez. (Ll.) Durch Königl. Dekret wird das Agio einiger Goldmünzen, durch einen Polizeibefehl jede Maskerade während des Karnevals verboten.
Eine Geschäfts-Organisation der Ministerien und der betref⸗ fenden Departements ist erfolgt.
Cagliari, 18. Dez. (LJ. Die britische Mittelmeer⸗-Flotte ist von Barcelona hier eingelaufen, nahm Lebensmittel ein und ist bereits in der Richtung von Malta abgesegelt.
(W. 3.) Die
Rom, 23. Dez. (Ll.) Ein außerordentliches Concilium ist vom Papste heute berufen worden; mehrere Diplomaten wohnten demselben bei.
Palermo, 12. Dez. (Lloyd.) Das in Palermo erschei⸗ nende politische Blatt Armonia bringt eine Widerlegung jener Gerüchte, welche die Insel vielfach durchkreuzt hatten, daß nämlich Guerillas sich im Innern derselben, namentlich im Gebirge herum treiben, ein bewaffneter Aufstand bevorstehe und dergleichen mehr. Aus ofsizieller Quelle versichert dasselbe, daß die gefürchteten Gue⸗ rillas sich auf acht bewaffnete Räuber reduziren, welche kürzlich ge⸗ fangen genommen wurden und nun der verdienten Strafe entge gensehen. Es beklagt die poetische Leichtgläubigkeit des Publikums; ohne Zweifel hätten die erwähnten Gerüchte zu jener falschen Nach richt in Betreff einer blutigen Empörung in Sieilien Veranlassung geg eben.
Der Statthalter von Sicilien, Fürst von Satriano, macht in einem Erlasse bekannt, daß es englischen Ingenieurs gelungen sei, an den Ufern des Rothen Meeres ein ungemein ergiebiges Schwe fel⸗Lager zu entdecken; er habe aus diesem Anlasse und im Inter esse der Insel, welcher der Schwefel l
einen so bedeutenden Ertrag liefert, zwei Agenten an Ort und Stelle entsendet, um sich von dem dortigen Befunde zu überzeugen; sobald diese ihren Be⸗ richt abgestattet haben werden, werde er nicht ermangeln, das Nöthige zur Kenntniß des betheiligten Publikums zu bringen.
Der Handel geht in Palermo ausnehmend schwunghaft, und die polstischen Erschütterungen der früheren Jahre sind beinahe ganz vergessen. Ohne für das Gouvernement von Neapel durch Grund sätze oder Sympathieen eingenommen zu sein, fühlt der besonnenere und besitzende Theil der Palermitaner das Bedürfniß der Ordnung und des Friedens, und käme es zu irgend einem partiellen Erhe bungsversuche auf einem Punkte der Insel, oder erfolgte die viel besprochene Landung der Flüchtlinge von den Jonischen Inseln her so würde sich dieser Theil des Publikums unumwunden und ent schieden auf die Seite der Regierung stellen. England, welches sich früher bedeutende Sympathieen in diesem Lande erf beginnt unpopulär zu werden. Es ist dies der Nachhall einer Sti welche sich bereits in großen Kreisen in schen Halbinsel verbreitet hat.
Der zwischen Toskana und Rom abgeschlossene zieht sich zunächst auf möglichste Unterdrückung des dea auf den Gränzen beider Staaten unterhalten einige Erleichterungen des Verkehrs im Allgemeiner dere des beiderseitigen Gränzverkehrs.
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Spanien. Madrid, 23. Dez he der Deputirten⸗Kammer interpellirte Pasaron y Lastr— rung über den Stand der Verhandlungen mit Rom Konkordates. Der Minister-Präsident erklärte . bende Verhandlungen keine Auskunft geben. Die S weitere Folgen. Eben so wenig eine tio des Innern durch Puig wegen der Kosten des Könit
Der Kommissions-Bericht über die Regierun Forterhebung der Steuern wurde ̃ verlesen. Mehrere Amendements beantragen, es solle di nicht eher die Session schließen können, als bis das Bud rathen und angenommen worden. Beim Abgangend wickelt Graf Reus ein solches Amendement. Man hält es für zweifelhaft, daß alle Amendements durchfallen würden
In der gestrigen Sitzung der Kommission für Preßfreihe wurde beschlossen, der Behörde das Recht der Beschlagnahme, even tuell Suspension jedes Journals zu gestatten, welches das leitend Prinzip der Regierung angreift, das Königliche Haus in die Dis kussion zieht, sich in Privatverhältnisse mischt, Lehren oder richten verbreitet, welche die öffentliche Sicherheit gefährden können. Binnen 24 Stunden soll den Gerichten Anzeige gemacht werden. Vor welches Gericht die Journale verwiesen werden, ist noch nicht
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heute in der
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entschieden. .
12 D . 9 O 2 . 2864
Die portugiesischen Kammern sollen am 2. Januar eröffnet werden.
(Ll.) Die englische Flotte mußte in Folge des schlechten Wetters eilig unseren Hafen verlassen 26 so daß mehrere Offiziere auf dem Lande zurückblieben. Vorgestern steuerte der einzige englische Kriegsdampfer, der noch im Hafen ge blieben war, der Flotte nach und nahm die 44 hier gebliebenen
Ye Dez.
Barcelona, 14.