1851 / 17 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

wegen der Schifffahrt, nach Anleitung der auf dem Kongreß zu Wien angenommenen Grundsätze in Berathung zu treten.“

Es ist Jedermann bekannt, daß dieser Artikel niemals zum

Vollzuge gelangt und eben so wenig dem im 65. Artikel der wie⸗ ner Schlußakte gemachten Vernier. der Bundesversammlung: Durch gemeinschaftliche Uebereinkunft zu möglichst gleich förmigen Verfügungen über die Ausführung obigen Artikels der Bundesakte zu gelangen“, irgend eine Folge gegeben werden ist. .

Diefe wichtigste Bestimmung des deutschen Stagtsrechtes für das materielle Vollswohl des gesammten Deuischlands, für die natur= gemäße Entwickelung seiner Industrie, für den Aufschwung seiner Schifffahrt, seines internationalen Handels und seiner iberseeischen Verbindungen, zum Schutze gegen fremde Unbill und gegen Aus⸗ beutung deutscher Erwerbsquellen durch die industrielle Uebermacht des Auslandes, ist während einer 35jährigen mit Frieden gesegneten Periode unbeachtet geblieben.

Wenn es dieser Thatsache gegenüber einerseits dem Blicke des unbefangenen Staatsmannes als unzweifelhaft sich darstellt, daß durch die von Seiten des Bundestages unterlassene Handanlegung zur Vereinbarung der deutschen Bundesstaaten über eine gemein⸗ schaftliche Vertretung ihrer materiellen Interessen das Organ des deutschen Bundes sich seines Einflusses auf diesen so wichtigen Zweig der deutschen Angelegenheiten selbst entschlug, daß das peli⸗ sische Centralorgan Deutschlands in diesen Beziehungen freiwillig in den Hintergrund trat, die deutsche Bundesakte hinsichtlich der Erfüllung der durch ihren 19ten Artikel der Nation gegebenen Zu⸗ sage als todter Buchstabe erschien und dieses höchst fruchtbare Feld gemeinsamtn Handelns eine lange Reihe von Jahren hindurch nur der Presse, den Schriftstellern und öffentlichen Blättern zur Be⸗ sprechung der fortan unbefriedigten Wünsche der Nation überlassen blieb, so konnte doch andererselts eben so wenig in Abrede gestellt werden, daß die Vereinbarung verschiedener, seit Jahrhunderten durch Gränz- und Binnenzölle der verschiedensten Art belästigten deutschen Staaten zu einem gemeinschaftlichen Zoll und Verkehrs ⸗System eine höchst schwierige, für ein blos polltisches Organ kaum erreich bare Aufgabe sei.

Nachdem inzwischen das Bedürfniß wechselseitiger Annäherung deutscher Staaten und der Erweiterung der verschiedenen Zollgebiete in gleichem Grade mit der allmäligen Entwickelung der deutschen Industrie während der Friedensjahre mehr und mehr sich geltend gemacht hatte, fand dasselbe seine theilweise Befriedigung in Anbah⸗ nung von Handels-Verbindungen im Wege freier Verträge auf Zeit unter mehreren deutschen Staaten, zuerst zwischen einzelnen derselben, welche die allmälige Verschmelzung des überwiegend größe—⸗ ren Theils des deutschen Bundesgebiets zu einem gemeinschaftlichen Zollsystem zur Folge hatten.

Allein ungeachtet der segensreichen Wirkungen des deutschen Zollver eins 1 alle gewerblichen Verhältnisse seiner Mitglieder er⸗

mangelt derselbe bis zur Zeit des Anschlusses einer Vielzahl deut= scher Bundesstaaten, daher noch gegenwärtig Deutschland in neun verschiedene Zollsysteme gespalten ist; nicht minder ermangelt der= selbe der nöthigen Verbindungen mit den deutschen Seeküsten und den wichtigsten deutschen Seehäfen; er ermangelt endlich vor Allem der Einhelt und Vertretung als Industrie⸗ und Handelsmacht des gesammten Deutschlands gegen außen,

Diesen Verhältnissen ist beizumessen, daß die deutsche Industrie, im Ganzen betrachtet, fortan in ihren wichtigsten Zweigen für den Welthandel noch gegen jene der auswärtigen großen Industriestaa⸗ ten zurücksteht und in der neuesten Zeit selbst einer ihrer ältesten und wichtigsten mit der Landwirthschaft innig verbundenen Zweige, die Leinenndustrie, bis an den Rand des Verderbens gerieth, daß der internationale und überseeische Großverkehr Deutschlands in seiner Entwickelung allenthalben gehemmt erscheint, daß eine deutsche Handelspolitik nicht existirt, eine deutsche Flagge zu kei⸗ nem Seehafen beider Hemisphären anerkannt ist, noch denjenigen Schutz genießt, dessen die Flaggen anderer an Ausdehnung und Macht ungleich geringerer Staaten theilhaft werden.

Die bisherige Stellung Deutschlands zum gesammten Auslande als ein Ganzes, als ein Händelskörper, ist offenkundig eine höchst nachtheilige, einer großen Nation unwürdige, als Folge seiner Zer⸗ rissenheit und der bisherigen Außerachtlassung seiner gemeinschaft⸗ lichen' Interessen in materiellen Beziehungen, indem die großen Fragen der National-Industrie und des Handels nicht von der Polltik getrennt werden können, vielmehr mit der Volksthümlichkeit und sittlichen Würde, mit der gesammten Lebenskraft jedes großen, unabhängigen Volkes aufs innigste verbunden sind. Die kommer⸗ zielle und industrielle Einigung Deutschlands, dem gesammten Aus⸗ lande gegenüber, erscheint daher ohne Zweifel neben der Erschaffung der gemeinsamen staatsrechtlichen Grundlagen für die politische Einigung als das größte und erfolgreichste Anliegen für alle deutsche Staaten, von unberechenbarem Einflusse auf die Machtentwickelung der deutschen Nation und auf ihre Stellung zu den übrigen euro— päischen Mächten.

Das politische Selbstgefühl des deutschen Staatenbundes geht Hand in Hand mit der Entwickelung der Volkswirthschaft, und die nur in der nationalen Gesammtheit zu vollem Aufschwung gelangen⸗ den materiellen Interessen sind es, welche ein unauflösliches Band unter den verschiedenen deutschen Staaten zu knüpfen vermögen. Die Bestimmungen über die politische Einigung TVeutschlands, über die Rekonstituirung des deutschen Bundes werden daher schnell um so festere Wurzel fassen, bei ihrem Erscheinen um so freudiger von allen deutschen Stämmen begrüßt werden, wenn dieselben zugleich mit den wesentlichsten Grundlagen der kommerziellen Einigung in Verbindung gebracht und als ein Ganzes mit denselben verschmol— zen werden.

Das ganze Deutschland, welches seit einer langen Reihe von

Jahren für den freien Verkehr zwischen sämmtlichen deutschen Bun⸗ desstaaten sich ausgesprochen hat, ist fortan von dem Gefühle des Bewbürfnisses desselben durchdrungen und widmet allen dahin abzi— lenden Bestrebungen die höchste Theilnahme.

Es bedarf keiner Ausführung, daß der Denkschrift des Kai⸗ serlich österreichischen Handelemjnisters über Zoll-Verfassung und Handels- Politik der zollvereinten Staaten von Oesterrgich, und Deutschland vom 30. Mai d. J. die bisher bezeichneten Gesichts⸗ punkte in ihrem vollen Umfange zu Grunde gelegen sind, wie auf vas unzweldeutigste in folgenden Worten derselben ausgespro—

en ist: e

ez en deutscher politischer Verein muß in unserer Zeit auch zum Zollverein werden und umgekehrt, oder das Eine wie das Andere bleibt eine Unwahrheit, eine Täuschung; der Zerklüftung Deutschlands in materiellen und politischen Anliegen wird nicht ab⸗ ee, und die Zerwühlung der gesellschaftlichen Zustände dauert ort.“

ö Der Belfall aller deutschen Lande begleitete das Erscheinen dieser Denkschrift, mit gespannter Erwartung sieht Deutschland der Verwirklichung dieser großen Idee entgegen. Warum sollte daher nicht in der gegenwärtlg in Frage stehen den Vereinbarung rf l der politischen VBerhältnisse der deutschen Staaten auch die Ausstel⸗

lung gewisser bindender Grundbestimmungen über die kommerzlelle Einigung eine Stelle sinden,

indem bei einer so hochwichtigen An—

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elegenheit Eintracht und hn ligteit hinsichtlich der zu treffenden ern nicht minder noth thut l ö / Wenn daher dieser Wunsch als folgerichtig und mit der poli= tischen Einigung aufs engste verknüpft, und wenn er nicht, minder als dringend erkannt wirß, so entsteht vie Frage, welchen Weg zu seiner Verwirklichung zu betreten sei, um einerseits die Schwierig⸗ eiten bezüglich der gewerblichen Zustände in den verschiedenen deut⸗ chen Staaken am schnellsten zu befeitigen und andererseits den be tehenden Bebürfnisfen jede thunliche Berücksichtigung zuzuwenden,

Die Schwierigkeiten erscheinen groß, ja fast unüberwindlich, im Falle es sich von der Aufgabe handeln würde, alsbald einen freich Vertrag zwischen den fämmtlichen Einzelnstaaten Deutschlands über die unmittelbare Zoll- und Handelseinigung abzuschließen; in Betracht der großen Abweichungen der einzelnen Zollsysteme in ihren Grundprinzipien und der zur Zeit noch vorherrschenden Verschieden⸗ heit der gewerblichen und Handelsinteressen. Die Betretung dieses Weges würde nicht nur endlose Verhandlungen und sehr zahlreiche, die Einheit beeinträchtigende Ausnahmebestimmungen im Gefolge haben, sondern auch den rivalisirenden Gegenwirkungen des Aus⸗ landes ein fruchtbares Feld ihrer Thätigkeit eröffnen.

Dagegen würden sich die Schwierigkeiten sehr wesentlich durch die gehörige Benutzung des Umstandes vermindern, daß die beiden großen Zollkörper Desterreichs und des Zollvereines die weit über⸗ wiegende Mehrzahl der Gesammt-Bevölkerung des deutschen Bundes bereits umfassen, und daß von diesen beiden Zollkörpern nur noch einige deutsche Bundesländer ausgeschlossen sind, welche sieben ver⸗ schiedenen Zollsystemen angehören. Es tritt hierbei die fernere Er— wägung ein, daß die staatswirthschaftlichen Grundprinzipien Oester— reichs und des Zollvereins, in der Voraussetzung demnächstiger Ver⸗ wirklichung der in den österreichischen Denkschriften kundgegebenen Grundsätze über die neue Gestaltung der österreichischen Zollverwal— tung, im Großen und Ganzen betrachtet, nachdem beide auf die Ge— währung eines mäßigen Zollschutzes für die innere Industrie gerich— tet sind, keine so wesentlich erheblichen Abweichungen unter sich be— greifen, daß sie nicht mit Hülfe einer angemessenen Uebergangsperiode unschwer zu völliger Uebereinstimmung gelangen würden, und daß endlich durch die bereits in vieljährigem Vollzuge bewährten admi⸗ nistrativen Institutionen des Zollvereines die wesentlichsten Grund⸗ lagen auch für eine erweiterte Union an die Hand gegeben sind.

Eine demnächstige Vereinbarung dieser beiden großen Zollkörper zu einem umfassenden Zoll⸗ und Handelsvertrage als Anbahnung für die große deutsche Zolleinigung kann daher um so mindere Schwie⸗ rigkeiten darbieten, den gleichzeitigen Beitritt auch der übrigen vom Zollvereine bis zur Zeit ausgeschloͤssenen deutschen Bundesstgaten da— durch zu ermöglichen, daß denselben alle diejenigen Rücksichten und Begünstigungen zugewendet werden, welche als wohl begründet durch ihre geographische Lage und die hiermit zusammenhängenden gewerb- lichen und Handelsverhältnisse hervortreten, gleichwie dies auch be— reits in den österreichischen Denkschriften ausdrücklich zugesagt und vorbehalten worden ist.

Unter solchen Voraussetzungen erscheint es daher unbedenklich, den Weg eines freien Vertrages unter sämmtlichen deutschen Bun— desstaaten über eine Vereinbarung zu betreten, welche so einzurichten ist, daß sie in nicht entfernter Zeit die Verschmelzung aller deutschen Zollgebiete zu bewirken vermag.

Es ist endlich nicht minder des Umstandes Erwähnung zu thun, daß das Bestehen des Zollvereines selbst ohne alle Rücksicht auf dessen vertragsmäßige Dauer einem derartigen Zustandebringen der großen deutschen Zoll⸗Union nicht das mindeste Hinderniß ent⸗ gegensetzt, indem der Artikel 41 der Grundverträge die ausdrück⸗ fiche Bestimmung enthält, „daß die Verabredung üher die Dauer des Zollvereins nur für den Fall getroffen werde, daß nicht in der Zwischenzeit sämmtliche deutsche Bundesstaaten über gemeinsame Maßregeln übereinkommen, welche den mit der Absicht des Artikel 19 der deutschen Bundesakte in Uebereinstimmung stehenden Zweck des gegenwärtigen Zollvereins vollständig erfüllen.“

Von den vorstehenden Betrachtungen ist die Königlich bayerische Regierung in ihren bisherigen Bestrebungen ausgegangen, über die große durch die österreichischen Denkschriften angeregte Idee zunächst mit den übrigen zollverbündeten Regierungen in Berathung zu treten und eine vorläufige Einleitung zu künftiger Einigung des Zollvereines mit dem Kaiserstaate über ein gemeinsames Zoll- und Handelssystem in Bälde herbeizuführen, indem hierzu durch die in Kassel versammelte Zollkonferenz der nächste Anlaß geboten war.

Jene Verhandlungen sind zwar durch die erfolgte Vertagung der Zollkonferenz unterbrochen worden, jedoch haben die ersten ein⸗ leitenden Besprechungen über die Uniensfrage unschwer erkennen lassen, daß obwohl die hohe Bedeutung der österreichischen Vor— schläge die erwartete allseitige Anerkennung gefunden hat == dessen⸗ ungeachtet den von den Bevollmächtigten der übrigen Zollvereins⸗ reglerungen abgegebenen Erklärungen zufolge in Beziehung auf die Frage der unmittelbaren Zoll- und Handelseinigung wesentliche Be— denken bestehen, und daß man unter den gegebenen Verhältnissen dem beabsichtigten Ziele dadurch am nächsten kommen werde, den Verhandlungen die Richtung auf Herstellung eines den allseitigen Intéressen entsprechenden Verkehrs- und Handelsvertrages, nach finer möglichst ausgedehnten Grundlage und mit successiver Erwei⸗ terung bis zur völligen Verschmelzung der beiderseitigen Zollgebiete, zu geben.

Es tritt hierbei die Erwägung ein, daß sich dieser Weg zugleich als der sicherste empfiehlt, auf welchem, einerseits den bestehenden Zuständen der wichtigsten Industriezweige die schonendsten Rüchsich⸗ ten zugewendet, die nachtheiligen Folgen und theilweisen Beschä⸗ digungen plötzlicher Uebergnge vermieden und den zunächst und am meisten betheiligten gewerblichen Verhältnissen die erforderlichen Zeit⸗ perioden gewährt werden, um für eine in so großem Maßstabe er⸗ weiterle Konkurrenz die gehörigen Vorbereitungen zu irsffen, währ

rend andererseits diejenigen Verkehrserleichterungen, welche mit dem

fraglichen Handelsvertrage sogleich und unmittelbar eintreten würden, umfassend genug gegriffen werden können, um die segensreichen Fol⸗ gen der Einigung schon dermal zum größten Theile zu exreichen. Die Königlich baherische Regierung hat, daher um so weniger Anstand genommen, diese Voraussetzungen ihren an die Zollkon⸗ ferenz gebrachten Einigungsvorschlägen zu Grunde zu legen, als dieselben bereits durch die Erfahrung über die Gründung des Zoll— vereins in vollem Maße Bestätigung gefunden haben, indem, wie bekannt, der großen Zollunion vom Jahre, 1833 der unter den ein⸗ . Theilen im Jahre 1829 abgeschlossene Handelsvertrag vor⸗ ergegangen war, durch welchen die mannigfaltigen Schwierigkeiten unschwer überwunden wurden, welche bei der dazumal zuerst in Deutschland versuchten Zolleinigung einer beträchtlichen Anzahl deutscher Stagten mit sehr erheblichen Abweichungen ihrer Zoll und Gewerbs verhältnisse hervorgetreten sind. Derselbe erleichterte die Erkenntniß und Auffindung derjenigen Voraussetzungen, welche als wesentliche Bedingungen der Aufhebung der zwischen den einzelnen Handelskörpern bestandenen Zollschranken zu ben ln waren, und welche wohl auch, als in ber Natur der Sache gegründet, in jedem künftigen derartigen Falle ähnlicherweise hervortreten werden. Dlese Vorschläge, welche dem Dafürhalten der Königlich baye⸗ rischen Regierung gemäß einen Verkehrs- und Handelsvertrag mit

Oesterreich als Einleitung für die künftige öster reichisch⸗ deutsche Zoll- union auf den Grund der bisherigen Erfahrungen zu bilden ver⸗ möchten, werden in ihren allgemeinen Umrissen wie solgt bezeichnet:

1) Wechselseitig freie Einfuhr aller inländischen Erzeugnisse der Natur, des Gewerbfleißes und der Kunst von den auf dem Eingange in beiderseitigen Zollgebieten ruhenden Abgaben und freier Verkehr mit denselben im Innern beider Zollkörper, bis auf die speziell benannten und spezifizirten Ausnahmen, wodurch daher die Freiheit des Verkehrs mit den beiderseitigen eigenen Erzeugnis⸗ sen als Regel und die Beschränkung der Verkehrs- Freiheit als Ausnahme grundsätzlich behandelt würde.

2) Die Ausnahmen der wechselseitigen Eingangs-Befreiung würden betreffen:

a) diejenigen Gegenstände, welche in einem der verschiedenen Zollkörper oder in mehreren Gegenstand eines Staatsmono— pols oder mit einer Verbrauchsabgabe belegt sind;

h) diejenigen Erzeugnisse, welche in den verschiedenen Zollkör— pern mit einer allzu ungleichen Eingangsabgabe belegt sind;

c) desgleichen diejenigen Erzeugnisse, welche sich von den gleich artigen fremden, mit hohen Eingangsabgaben belegten Er— zeugnissen so wenig unterscheiden, daß eine sichere Kontrole derselben mit unverhältnißmäßigen Schwierigkeiten verbunden sein würde (Zucker- und Kaffeesurrogate);

d) endlich die Erzeugnisse mehrerer größerer Industriezweige, deren Productionskosten und übrige Vorbedingungen der Fabricatien jenen anderer Zollkörper gegenüber ebenfalls zu abweichend sind, um alsogleich und ohne zeitweise Vorberei—⸗ tung die anderscitige Konkurrenz ohne entschiedene Benach⸗ theiligung und Erschütterung ihres Wohlstandes ertragen zu können; jedoch unter der weiteren Bestimmung stufenweiser Abminderung der wechselseitigen Eingangszollsätze nach Pro⸗ zenten in angemessenen Zeitperioden.

35 Befreiung der inländischen Erzeugnisse der Natur, des Ge⸗ werbfleißes und der Kunst von Durchgangs⸗Abgaben und möglichste Erleichterung der übrigen diesen Kategorteen nicht angehörigen Transitgüter bis zu allmäliger Herstellung völliger Durchgangszoll⸗ freiheit.

) Befreinng des gesammten Güter-Exportes von Ausgangs⸗ zöllen, mit wenigen auf gewisse Materialien für die Fabrication be⸗ züglichen Ausnahmen.

5) Gegenseltige möglichste Erleichterung des gewerblichen Ver⸗ kehrs durch wechfelseitige Abgabenbefreiung der Handelsreisenden (mit Mustern ohne Waaren), dann des Markt- und Meß⸗ verkehrs.

Gleiche Behandlung der Unterthauen der kontrahirenden Staa— ten in Bezug auf den Schuß der Erfindungspatente, der Muster⸗ ind Fabrikzeichen gegen mißbräuchliche Nachahmung und wo mög⸗ lich eine gemeinsame gleichsßrmige Gesetzgebung hierüber. .

6) Erleichterung und Vereinfachung in Erhebung der Weg⸗ dann Brücken- und Pflastergelder und Bedachtnahme auf thunlichste Gleichstellung derselben. .

7) Bedachtnahme auf Herstellung und Unterhaltung der wich⸗ tigsten Straßenzüge, auf welchen der Hauptwaarenverkehr unter den deutschen Bundesstaaten sich bewegt.

8) Thunlichste Einwirkung auf das Zustandebringen eines glei⸗ chen Münz, Maß- und Gewichtsystems und vorläufige Vorsorge für die Einführung amtlicher Reductionen der verschiedenen beste— henden Münzen, Maße und Gewichte.

9) Gleichstellung der Unterthanen der kontrahirenden Staaten in Erhebung von Kanal-, Schleusen⸗-, Brücken-, Fähr-, Hafen-, Wag-⸗-‚ Krahnen- und Niederlagsgebühren und Leistungen für die Benutzung der zur Erleichterung des Verkehrs bestehenden An⸗— stalten. .

10) Verabredung über die wirksamsten Maßregeln zur Unter⸗ drückung des Schleichhandels; daher insbesondere alsbaldiger Ab— schluß eines allgemeinen Zollkartels.

Obwohl diese Vorschläge, welche bei der kasseler Konferenz zur Sprache gebracht wurden, den bestehenden Verhältnissen gemäß zu⸗ nächst nur auf ein Abkommen zwischen dem Zollvereine und Oester— reich gerichtet sein konnten, so dürfte doch bei näherer Erwägung derselben allseitig nicht verkannt werden, daß dieselben ebenfalls geeignet seien, in der Wesenheit unter den durch die verschiedenen Zollsysteme gebotenen Modificationen und Garantieen einem die sämmtlichen deutschen Bundesstaaten umfassenden Verkehrs- und Handelsvertrage zur Grundlage zu dienen; einem Vertrage nämlich, welcher dem Wechselverkehr der Nalur- und gewerblichen Erzeugnisse der paziszirenden Staaten einen sehr erweiterten Spielraum eröffnet und dessenungeachtet zugleich den wichtigsten, mit den größten Anlags⸗ und Betriebskapitalien ausgestatteten Industriezweigen den erforder— lichen Schutz für eine angemessene Uebergangsperiode gewährt, wel⸗ cher außerdem die wesentlichsten Erleichterungen des allgemeinen Verkehrs unter den verschiedenen Zollkörpern bietet, und welcher endlich dem verderblichen Schleichhandel auf diesem Wege allein mit dem entschiedensten Erfolge entgegenzutreten vermag. Eine der— artige Vereinbarung wird demnach allen Zweigen der deutschen Volkswirthschaft, so wie den Regierungen selbst, Vortheile zuwenden, wie solche nicht entfernt bisher für ganz Deutschland bestanden haben, und wodurch die materiellen Zwecke der großen deutschen Union zum überwiegenden Theile schon als erreicht zu betrachten wären, ohne gleichzeitig die mit schnellen und unvorbereiteten Uebergängen ver— bundenen Benachtheiligungen und Verluste einzelner Gewerbszweige und ganzer Kategorien von solchen oder Verletzungen anderweitig begründeter spezieller Interessen im Gefolge zu haben. Ungeachtet dieser Vortheile würde eine folche Vereinbarung dennoch unvollstän— dig, unsicher und ohne höhere politische Bedeutung bleiben, wenn ihr nicht bald die gänzliche Zoll und Handelseinigung nachfolgen würde.

Daß der Abschluß derartiger Verträge sowohl zwischen dem Zollverein und Oesterreich, als mit den übrigen diesen beiden Zoll— körpern nicht angehörigen deutschen Staaten an besondere Verhand- lungen zu verweisen wäre, bedarf ohnehin kaum der Erwähnung.

Dem bisherigen Vortrage gemäß würden daher diejenigen Punctationen, welche in den Vereinbarungen über die politischen Verhältnisse Deutschlands zugleich bezüglich der großen materiellen Anliegen als sichere Bürgschaft für die endliche Erfüllung der längst und dringend ausgesprochenen allgemeinen Wünsche, so wie zur Be— festigung des öffentlichen Vertrauens und der wechselseitigen Bande aller deutschen Staaten, eine Stelle finden vürften, etwa in Folgen⸗ dem bestehen:

1

Die Zoll- und Handelseinigung unter sämmtlichen Staaten des deutschen Bundes soll auf dem Vertragswege angebahnt, und sollen zu diesem Ende die Spezialverhandlungen über den Abschluß eines umfassenden Verkehrs⸗ und Handelsvertrags auf den oben an⸗ gedeuteten Grundlagen durch abgeordnete Kommissarten vier Wochen nach allseitiger Ratification der gegenwärtigen Vereinbarung in ..... eröffnet werden.

II.

Binnen des nämlichen Zeitraumes soll eine besondere Verhand- lung unter Kommissarien der betreffenden deutschen Uferstaaten

offnet werden über Regulirung der Schifffahrts⸗ und Abgaben⸗ r geln auf den deutschen schiffbaren Flüssen, sowohl zur Er⸗ leichterung der Schifffahrtslasten, als behufs der Einführung einer möglich gleichförmigen d , , derselben.

* *

Eine besondere Kommission soll ferner gleichzeitig aus Abge⸗ ordneten deutscher Bundesstaaten gebildet werden zur Abfassung eines allgemeinen dentschen Schiffahrtsgesetz für die Seeschifffahrt, um die deutsche Flagge und ihre Rechte, die Bedingungen über die Befugniß zu deren Führung, die Rechte der deutschen Seehäfen und die zum Schutze des gesammten deutschen Seehandels im Aus⸗ lande erforderlichen Maßregeln, einschlüssig der Bestimmungen über die Verhältnisse der deuischen . festzusetzen.

Der nämlichen Kommission soll endlich aufgegeben werden, das gesammte Konsulatswesen der deutschen Bundesstaaten einer Revisien zu unterwerfen und allgemein bindende Normen für sämmtliche von den Regierungen des deutschen Bundes im Auslande aufge— stellten Handels-Konsuln festzusetzen. , ;

Schon gegenwärtig aber soll allen von deutschen Bundesstaaten ernannten Konfuln im Auslande die Weisung zugehen, allen Han— vel und Schifffahrttreibenden, welche Unterthanen eines deutschen Bundesstaates sind, den gleichen Schutz wie Unterthanen des eige⸗ nen Staates zu gewähren.

Dresden, den 31. Dezember 1850.

Freiberg, 13. Jan. (L. Ztg.) Am 4. Januar erklärte der bei der freien Gemeinde hier fungirende Prediger Bernhard Domschke, daß er wegen der eingetretenen Verminderung der Zahl der Mitglieder seiner Gemeinde und wegen des nöthigen Mangels an Vertrauen von Seiten der Mitglieder zu ihm sein Amt nieder⸗ lege; aus gleichen Gründen trat der Maler Stolle, Aeltester der Gemeinde, aus. Herr Domschke soll sich nach Dresden gewendet haben.

Hannover. Celle, 13. Jan. (W. Ztg.) In der Nacht von gestern auf heute 12 Ühr sind die Verhandlungen des Land tags geschlossen. Zu den einzelnen Paragraphen des Organisations⸗ entwurfs sind häufig Zusätze beliebt; manche Paragraphen sind ganz gestrichen, manche geändert worden. Als die wichtigste Abänderung wird Folgendes mitgetheilt: Die Regierungsvorlage bestimmte hinsichtlich der Zusammensetzung der nenen Provinzial-Landschaften, daß dieselben aus den Stadt- und Landgemeinden gebildet werden sollten. Der Lüneburger Landtag hat noch ein Element hineingeschoben und demgemäß beschlossen: Die Provinzial-Land⸗ schaften sollen aus den größeren Grundbesitzern, den Stadt- und Landgemeinden gebildet werden. Als durch ihren Grundbesitz zum Eintritt in die Provinzial-Landschaften berechtigt, also als die größeren Grundbesitzer, sollen diejenigen angesehen werden, welche 50 Thaler Grundsteuer bezahlen; wer mehr als 50 Rthlr. bezahlt, soll ein ver— hältnißmäßig größeres Stimmrecht haben 2c. Eben so sind hinsichtlich der Wahl aus den Stadt- und Landgemeinden wesentliche Abände⸗— rungen beschlossen worden. Der letzte Paragraph des Entwurfs, Gewähr der Verfassung betitelt, hat den Zusatz erhalten, daß Ab⸗ nderungen der Berfassung nur mit Zustimmung der Landschaft von Seiten der gesetzgebenden Gewalt eingeführt werden können.

Schließlich wurde über den Entwurf im Ganzen abgestimmt und derselbe per majora verworfen. Gegen denselben stimmten auch mehrere Deputirte der Städte.

Württemberg. Stuttgart, 12. Jan. (N. C.) Das Ereigniß des Tages ist die vom Königlichen Steuer-Kollegium nach §. 53 der Verfassungs-Urkunde eingelegte Verwahrung gegen die Königliche Verorbnung vom 29. Dezember 1850, wodurch es die Verantwortlichkeit für die Vollziehung dieser Verordnung von sich ab und einzig und allein auf das Ministerium wälzt. Durch diese Verordnung wurde belanntlich bestimmt, daß verschiedene indirekte Abgaben zu ihrer Sicherstellung vom 1. Januar an (bis wohin sie die ständische Verwilligung hatten) zwar forterhoben, aber bis zu erfolgter ständischer Verabschiedung nicht verwendet, sondern nur hinterlegt werden sollen. Der Ausschuß der Landes-Versammlung hatte gegen diese Verordnung als dem §. 109 der Verfassung widersprechend sich öffentlich erklärt in einer anfangs konfiszirten, nun aber wieder freigegebenen Beilage zum Beobachter, und dies scheint nun das Steuer-Kollegium zu seiner Verwahrung bewogen zu haben. Inwieweit der kürzlich ergangene Erlaß des Kriminal⸗ Senates des eßlinger Gerichtshofes und die obige Verwahrung des Steuer-Kollegiums das Ministerium zu weiteren Maßregeln ver

anlassen werden, muß sich bald zeigen

Schleswig⸗Holstein. Altona, 15. Jan. (A. M.) Ver kommandirende General hat heute folgende Proclamation an die Armee erlassen:

An die Armee!

Aus der Proclamation der hohen Statthalterschaft vom 141ten Pp. M. hat die Armee erfahren, in welcher Lage sie sich, auf Grund eines abgeschlossenen Vertrages, für die nächste Zukunft befinden wird.

Soldaten! Während des ruhmvollen blutigen Kampfes, den Ihr so eben bestanden, habt Ihr die Bewunderung Europa's er⸗ langt; die allgemeine Theilnehme begleitet Euch in Eure neue Lage. Zeigt Gch der ersteren werth, indem Ihr die letztere mit der ruhigen Würde des echten Kriegers ertragt.

Zeigt der Welt, daß Ihr nicht blos gegen den äußeren Feind zu kämpfen versteht; zeigt ihr, daß Ihr auch wißt, die eigene heiße Neigung zu bekämpfen, wenn das Wohl des Vaterlandes es fordert.

Soldaten! Trübt nicht Euren Ruhm durch Unordnung und Indisziplin; zeigt Euch, wie früher auf dem Schlachtfelde, so auch nun, als Muster in jeglicher anderen militairischen Tugend.

Bemüht Euch, den wackeren Landesbewohnern, Euren Brüdern, die schwere Last zu erleichtern, die sie für das Beste des Vater— landes nun schon so lange mit der edelsten Hingebung tragen; ver⸗ größert sie nicht durch Unfreundlichkeit oder gar durch Exzesse.

Der Ruf der schleswig-holsteinischen Armee sei in jeder Lage und immerdar ein ehrenvoller.

Dahin lasset uns streben mit aller Kraft unseres Willens.

Rendsburg, den 13. Januar 1851.

Der kommandirende General: (gez Frhr. von der Horst.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 15. Jan. Das Regtierungsblatt für das Großherzogthum Mecklen— burg-Schwerin enthält Folgendes:

Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst be⸗ schlossen, den im Herbste v. J. ausgeseßzten allgemeinen Landtag am 165ten k. M. Februar zu Malchin eröffnen zu lassen, und haben zu dem Zweck das nachstehende Landtags-Lllusschreiben allen Behör— den und einzelnen Gutsbesitzern, welche auf dem Landtage zu er— scheinen berechtigt sind, zugehen lassen. Schwerin, am 13. Januar 1351. Großherzoglich mecklenburgisches Gesanimt-Ministerium. Graf von Bülow. von Schröker., von Brock.

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Friedrich Franz, von Gottes Gnaden, Großherzog von

Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr 214. Wir geben euch hiermit zu vernehmen: daß Wir beschlossen haben, einen allgemeinen Landtag in Unserer Stadt Malchin halten und densel⸗ ben am 15ten k. M. Februar eröffnen zu lassen; citiren, heischen und laden euch demnach hiermit gnädigst und wollen: daß ihr Abends vorher, nämlich am 14. Februar, euch alldort persönlich einfinden und, nach gebührender Anmeldung, die am folgenden Tage in Un⸗ serem Namen zu publizirende Landtags⸗ Proposition deren Ca- pita im Abdruck hier beigefügt sind geziemend anhören, den darüber zu haltenden gemeinsamen Berathungen und Beschlußnah⸗ men beiwohnen, auch vor erfolgtem Landtagsschluß ohne erhebliche Ursachen euch von dannen nicht entfernen sollt. Ihr mögt nun erscheinen und daselbst bleiben oder nicht, so sollt ihr in jedem Falle zu Allem, was auf solchem Landtage beschlossen werden wird, gleich anderen Unseren getreuen Landsassen und Un⸗ terthanen verbunden und gehalten sein. An dem geschieht Unser gnädigster Wille und Meinung. Gegeben durch Unser Gesammt⸗ Ministerium Schwerin, am 13. Januar 1851. Friedrich Franz. GHraf von Bülow. von Schröter. von Brock. Cahita proponenda. I. Die ordinaire Landes ⸗Contribution. II. Die Bedürfnisse der allgemeinen Landes⸗Rezeptur⸗-Kasse. III. Ueber⸗ tragung der außerordentlichen Verwendungen, welche in den Jah— ren 1818, 1849 und 1850 den landesherrlichen Kassen zur Last ge—⸗ fallen sind. JIV. Fortsetzung der Verhandlungen wegen der Ver⸗ fassungs-A1Angelegenheit.

YNassau. Wiesbaden, 13. Jan,. (Frankf. Journ.) In der heutigen Kammersitzung sprachen für das Gesetz, betreffend unser neues Maß und Gewicht mit Erfolg, außer dem Berichterstat⸗ ter die Abgeordneten Braun, Schmidt, Jung 1. Unziker, Born, Dünkelberg und der Regierungs-Kommissar Ministerial⸗Assessor Svernheimer. Nach dem Gesetze, das dem französischen Metre— und Litresystem noch mehr als in erster Lesung angeeignet ist, in das Bergwerksmaß auf 2 Kubikfuß, das Fruchtmaß auf 100 Litres und 25 Litres, das Hohlmaß auf 1200 Litres das Stück, 160 Litres oder 80h Maß die Ohm, 2 Litres die Maß oder 4 Schoppen, 1 Litre die Flasche (letzteres wie im Hessischen und fast wie im Preu— ßischen), der Centner zu 10h Pfund oder 50 Kilogramm z, fest⸗ gesetzt; im Bergbau das Lachtermaß angenommen, das Münzge⸗ wicht und Apothekergewicht nach der Münzconvention beibehalten, bei auswärtigen und moussirenden Weinen den Großhändlern aus⸗ wärtiges Maß gestattet, übrigens bei Strafe anderes Maß und Gewicht verboten und der Tag der Einführung des Gesetzes auf den 1. Oktober 1862 bestimmt.

Oldenburg. Oldenburg, 11. Jan. (W. 3g.) Be Eröffnung der heutigen Sitzung des Landtags zeigte der Präsident den Eingang eines Schreibens der Staats -Regierung an, worin dem Landtage die Mittheilung gemacht wird, daß von den Hanse— städten die Militairconvention gekündigt ist und daher mit dem 30. April abläuft. Dies Schreiben ging an den Budget Ausschuß.

Musland.

Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 13. Januar. Den Vorsitz führt Dupin. Die zweite Bera⸗ thung über den Rekrutirungs-Gesetz-Entwurf wird auf morgen verschoben. Es werden mehrere lokale Anträge diskutirt, die ohne allgemeines Interesse sind. Dann wird die Sitzung aufgehoben.

Frankreich.

Paris, 13. Jan. Die Remusatsche Kommission der National⸗ Versammlung hat die Minister heute neuerdings auf 2 Uhr zu einer Sitzung geladen. Man giaubt, daß die Kommission keine Folgen haben wird. Sie vernahm heute den Minister Baroche über die Antworten, welche von ihm in den Sitzungsprotokollen der perma⸗ nenten Kommission abgedruckt sind.

Das Ministerium soll gesonnen sein, zu erklären, es werde einem Anklageakte Rede stehen, wolle aber die Beweggründe dee Absetzung Changarnier's nicht aussprechen.

Die gestrige Versammlung von Republikanern aller Farben in den Salons von Lemardelay hatte den Zweck, ein gemeinsames Handeln der Opposition zu verabreden, je nachdem parlamentarische Ereignisse es möglich machen würden. Es wurde eine Kommission niedergesetzt, welche die Zusammenberufungen veranlassen, in drin⸗ genden Fällen Beschlüsse fassen und der gesammten Opposition mit— theilen soll, damit diese ihre Stimmen nicht zersplittere. Diese Kommission besteht aus den Herren: Cremieux, Victor Hugo, Jules Favre, Dupont de Bussae, Pascal Duprat, Grévy, Qberst Charras, Emile Girardin, Emmanuel Arago, Mathieu de la Drome, Schöl⸗ cher, Michel de Bourges, Edgard Quinet, Ducoux, Joly und Canet. Die Presse bemerkt hierzu: „Gegenwärtig giebt es keine neue und keine alte Bergpartei mehr. Es giebt nur eine große Partei, welche die Republik und die Verfassung retten will und wird.“

Der Generalstabschef der Nationalgarde, Bagieux, ist abgesetzt und statt dessen der dem Elysee ganz ergebene Oberst Foltz zu die— sem Posten ernannt worden. ö

General Baraguay bewohnt bereits die Tuilerieen.

Die Kommission über den Antrag in Bezug auf Schulden von Repräsentanten beantragt Erlöschen des Mandats, wenn die Schul den nach drei Monaten nicht bezahlt sind.

Der Moniteur enthält folgende amtliche Nachricht: „Vom 13. Januar an wird der Zinsfuß der Anweisungen des Staats⸗ schaftzzs (bons du trésor puhlic) festgestellt, wie folgt: auf 2 pCt. für 3 bis 5 Monate, auf 35 pCt. für 6 bis 11, auf 43 pCt. für ein Jahr Verfallzeit.“ Diese Herabsetzung der Zinsen für Schatzbons um pCt. wurde als ein Zeichen von Fülle im Staats⸗ schatze angesehen.

Der Constitutionnel warnt heute die Wähler vor der Kandidatur aller der Repräsentanten, welche für Remusat's Antrag gestimmt haben.

Großbritanien und Irland. London, 13. Jan. Lord Palmerston verläßt heute seinen Landsitz in Broadland, um in rie Hauptstadt zurückzukehren. Lord John Russell ist bereits am Sonnabend hier eingetroffen. Er verläßt London nicht mehr auf längere Zeit vor Beginn der Saison und veranstaltet für morgen und Donnerstag große Diners, zu deren erstem sämmtliche Minister geladen sind.

Der portugiesische Gesandte am hiesigen Hofe, Visconde Mon⸗ corvo, der diesen hohen Posten seit mehreren Jahren bekleidete, ist am Sonnabend gestorben.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 7. Jan (B. H.) Unter den Hoffelerlichkeiten dieser Tage ist das Amaran⸗ then⸗Ordensfest hervorzuheben, das mit einem all von 400 Per⸗ sonen schloß. Die Prinzen, Herzoge von Upland, Ostgothland und Dalarne, haben das vom norwegischen Staatsminister Due ver⸗ anstaltete Fest besucht.

Graf Piper's Beerdigung hat mit großer Feierlichkeit statt— ,,. j ie Stadt Gothenburg ist endlich vom Landeshauptmanns für frei von der Cholera erklärt. ann,

Dänemark Kopenhagen, 12. Jan. (B. H.) Der Pre⸗ mier⸗Minister machte heute dem Reichstage die Mittheilung, daß es dem Könige gefallen, auf kurze Zeit den Finanz⸗Minister (Grafen Spon⸗ neck) in einem wichtigen Auftrage zu entsenden; für diese Zeit sei der Finanz⸗-Minister von seinen Amtspflichten enibunden und das Fi⸗ nanz⸗Portefeuille dem Domainen⸗Direktor Bang übertragen. Die Entfernung des Mannes, den alle Wohlunterrichtete als die Seele und den Nerv der eiderdänischen Partei in der Regierung betrach⸗ ten, im gegenwärtigen Augenblicke, und die Sendung dieses ener— gischsten Ministers der März⸗ Umwälzung von 1848 nach Wien oder Dresden oder nach Wien und Dresden kann sowohl günstig als ungüustig für das bisherige System gedeutet werden. Fä⸗ drelandet, das dabei bleibt, daß die Abstimmung am Freitage über das Kultus Budget ein Vertrauens -Votum ge⸗ wesen und die Minister-Krise entfernt habe, deutet natürlich die Mission des Grafen Sponneck im ersteren Sinne und erblickt darin ein sicheres Zeichen, daß das Ministerium die Anfechtungen der Gesammtstaatsmänner vollständig überwunden und unabweichlich an der Politik einer bestimmten und klaren Trennung Dänemarks (Schleswig inklusive) von Deutschland (Holstein inklusive) festhalte. Von anderer Seite betrachtet man die Sendung des Finanzministers keinesweges in diesem Sinne.

Dannevirke beschreibt den Empfang des schleswigschen Kom⸗ missairs Tillisch in Hadersleben durch den Amtmann Stockfleth, die anderen dänischen Beamten und den dänisch gesinnten Theil der Bevölkerung. Der Kommissair besuchte die Schulen und andere öffentliche Institute.

Italien. Turin, 8. Jan. (I.) Der Finanzminister hat dem Senafe die bereits von den Deputirten angenommenen Gesetzvorschläge über die Gebäudesteuer und den Domainen-Güterverkauf dem Se⸗ nate vorgelegt. In der Abgeordneten-Kammer wurde die Budget⸗ Debatte ohne Resultat fortgesetzt. Minister Gioja hat ein langes Schreiben an die zur Abfassung eines Universitäts⸗Kodex gebildete Kommission gerichtet, worin derselben Unterrichts reformen empfoh= len werden.

Ueber die Vorgänge in Genua enthält der halbamtliche Ri⸗ sorgimento Folgendes: „Es ist sicher, daß das famose londoner Comité Alles aufbletet, um das sogenannte „heilige Feuer“ in Ge⸗ nua zu erhalten, und wiewohl es auf den Geist der Bevölkerung nicht rechnen kann, bietet es doch alle erdenklichen Mittel auf, um irgend einen Funken zu einem verheerenden Brande anzufachen. Zu diesem Behufe wurde am 10. Dezember die rothe Fahne auf= gepflanzt, allein das Fiasko war vollständig. Hierauf bemühten sich die Revolutionaire, das gute Einvernehmen zwischen den Truppen und der Bevölkerung von Genua zu zerstoͤren. Drei bis vier junge Menschen, welche zu später Stunde auf der Straße gingen

ͤ und eine Kanzone in der Tonart des Miserere sangen, gaben Ver⸗

anlassung zu dem Gerücht, es seien Land- und Marine ⸗Offiziere, welche: „Nieder mit der Verfassung! Es lebe der absolute König!“ geschrieen haben sollten. Auch die Polizei fiel in die gelegte Schlinge, und die Quästur bezeichnete eigens fünf Offiziere. Viele ängstliche Gemüther glaubten gerechten Grund zur Beunruhigung zu fin- den, und in der That war bereits einige Wochen früher in der Stadt ausge⸗ sprengt worden, daß das Militair einen großen reactionairen Schlag im Schilde führe. Zwei ultra-radikale Journale, die Strega und Italia libera, hatten die Massen in diesem Sinne aufgereizt. Es ergab sich, daß von den bezeichneten Offizieren zwei bis brei in der Stadt nicht einmal anwesend waren, während alle übrigen ihr Alibi vollständig ausweisen konnten. Kaum begann das Gedränge in den Straßen und wurde mit Steinen geworfen, so zeigte sich ein Individuum, welches mit gellender Stimme schrie: „Brüder! rächen wir uns, wir sollen gemordet werden.“ Eine genaue Unter⸗ suchung hat schon herausgestellt, daß die Steine, womit auf das Militair geworfen wurde, förmlich in bestimmten Quartieren her— gerichtet waren. So bestand ein Operationsplan, und nur der Haltung der Nationalgarde ist zu danken, daß der Vorfall ohne ernste Folgen blieb.“

Turin, 9. Jan. (Franz. Bl.) Bei Debatte des Ma⸗ rine-Budgets machte der Deputirte Parente auf Oesterreichs ge genwärtige Stellung in Deutschland aufmerksam und wünschte eine Allianz mit Frankreich, dessen Präsident sich jetzt nothwendig der Linken nähern müsse. Minister Cavour antwortete ausweichend Derselbe Minister zeigte an, daß der Prinz von Carignan seine Stelle eines Chefs der Marine als unverträglich mit der eines Chefs der Nationalgarde niederlege.

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Livorno, 8. Jan. (I.) Der Wladika von Mor

hier angelangt.

Von der italienischen Gränze, 10. Jan. (W Am 6. hat in Florenz im Theater della Pergola ein Säng Zorne dem „undankbaren“ Publikum sein Seitengewehr dert. Zwei Zuschauer wurden verwundet. Der nun Lärm legte sich, als man hörte, daß die Gerechtigkeit sich thenden bereits bemächtigte.

Ein Regierungsbeschluß ist ergangen über die Druckschriften, welche via mare nach Toskana kommen

In Massa marittima wurde am 2ten ein Erdbebe

Nach dem Messaggiere di Modena betragen gen Staats⸗ Einnahmen 8,413,622 Lire, die Ausgaben 86, das Defizit 314,510 86, zu dessen Deckung die auf die Grundsteuer dekretirt wurde, die man nun vertheidi

Spanien. Madrid, 4. Jan. Ihre Majestät gin hat während des Jahres 1859 für zwei Millionen; . mosen vertheilen lassen. Die Zahl ihrer Armen beträgt 14,2

Im Heraldo liest man: „Der monatliche Bericht übe Staatsschatz beweist die fortschreitende Vermehrung der Staate Einkünfte und begründet augenscheinlich unsere Behauptung, daß die Lage des Landes sich bessert und die Angriffe derjenigen, welche aus Parteigeist uns überzeugen wollen, daß wir einem gewissen Untergange entgegenschreiten, ganz unbegründet sind. Wenn man die Einkünfte des Monats November 1849 mit denen desselben Mo⸗ nats v. J. vergleicht, so wird man zu Gunsten von 1859 eine Zunahme von 50,034,055 Realen finden. Diese Zunahme entspringt aus den Zöllen und dem Taback, so daß man nicht sagen kann, daß sie einer auf dem Volke lastenden Steuer, sondern dem Wachsthum des öffentlichen Reichthums zu verdanken ist.“

Türkei. Konstantinopel, 29. Dez. (Llop d.) Der Graf von . Königl. preußischer Gesandterz hatte die Ehre, dem Sultan ein autographes Schreiben Sr., Majestit des Königs von Preußen zu überreichen, worin dieser seinen ver hdihd lich en Dank für ble Aůfmerffamkeit aus drückt welche ihm d urch ein eigenhandiges Schreiben des Sultans bezüglich des Sefelogeschen