1851 / 18 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

des Vereins im Wege der Execution zum Verkauf bringen, und, da Bieter, welche dle ganze Summe zu bezahlen berelt wären, schwerlich erscheinen dürften, den ganzen Besißz um eine Kleinigkeit erwerben, ihre ausgefallenen Restforderungen aber unzweifelhaft in Europa gegen die einzelnen Mitglieder des Vereins geltend machen würden.

Die General⸗Versammlung, durchdrungen von der Nothwen digkeit, die Schulden des Vereins zu bezahlen, hat deshalb sofort ihrem Rechts- Anwalt in Texas die Anweisung zugehen lassen⸗ eine Convocation der Gläubiger zu n, um vor Allem eine Liquid- stellung sämmtlicher Schulden zu erwirken. . .

in das . nnn aflens, Gerfahren, namentlich auch ö eine zweckmäßige Beschaffung der Geldmittel zur Bezahlung ö.

Schulden und zu einem genügenden Betriebsfonds, war t ,. Traugott Bromme die Skizze zu einem Plane eingesgndt 1 6 die man mit Dank entgegennahm und deren weilen . dringend von Herrn Bromme erbeten wurde. 7 derse . 1 nachgewiesen, wie der Verein nach und nach nicht nur alle seine früheren Verluste decken, sondern auch noch einen bedeutenden Gewinn erzie⸗ len müsse, wenn man die bisherigen Fehler zu vermeiden und . der erforderlichen Vorsicht und Energie zu verfahren wisse, was nach den bisherigen Erfahrungen und. bei dem jetzigen günstigen Stande der Sache nicht schwer sein dürfte.

Gleichzeitig sind aber auch Maßregeln verabredet worden, um

die Thätigkeit des Vereins nach der philanthropischen und nationalen Richtung hinfort wieder in einem großartigen Maßstabe beginnen zu lassen. Namentlich sollen die Directionen der deutschen Eisenbahn⸗ and Vampfschifffahrts⸗-Gesellschaften ersucht werden, den unter dem Schutze des Texas⸗Vereins Auswandernden billigere Fahrt zu ge= währen. Das Comité wird mit bremer und hamburger Schiffs⸗ rhedern in Verbindung treten, um periodische direkte Fahrten nach Indianola zu vermitteln; es sollen Agenten an dem Ausschiffungs⸗ Hafen und in den Stations-Orten angesetzt werden, welche den RUnkommenden Rath zu geben und ihnen beß ihrer Weiterreise nach dem Innern Beistand zu leisten haben. Auch wird das Comitè in der Kürze die Herausgabe einer nach den besten Quellen bearbeite⸗ ten speziellen Karte von Texas, insbesondere aber von den bereits vermessenen Vereins⸗-Besitzungen, veranlassen; desgleichen ist das⸗ selbe damit beschäftigt, eine nach den zuverlässigsten Autoritäten ent⸗ worfene umfassende Instruction für die Auswanderer nach Texas zum Druck vorzubereiten. Der Redner deutete darauf hin, wie es ihm zur großen Ge⸗ nugthuung gereiche, zu diesen letzteren Verabredungen, welche ganz im Sinn des berliner Vereins getroffen seien, vorzugsweise als Vertreter des Letzteren mitgewirkt zu hahen.

Hiernächst ging der Redner auf seinen Besuch in Frankfurt a. M über, wo aus Veranlassung seiner Anwesenheit eine Sitzung des dortigen Vereins berufen worden war, Auch hier hatte man die Tendenz und die Bestrebung des berliner Vereins anerkannt und inniges Zusammenwirken mit demselben beschlossen.

In derfelben Sitzung des frankfurter Vereins war der von der preußischen Regierung vorgelegte Entwurf eines Unions-Ge— setzes zum Schutze und zur Fürsorge für deutsche Auswanderung und Colonisation (siehe Preuß. Staats-Anzeiger vom 3. Au⸗ gust 1850 Nr. 211) zur Berathung gelangt. Die diesem Gesetz⸗ Entwurfe zum Grunde gelegten Prinzipien hatten die entschiedenste Billigung erfahren und den einstimmigen Wunsch hervorgerufen, daß es der preußischen Regierung gelingen möge, diese Grundsätze im Wege der Unterhandlung mit den einzelnen deutschen Regierun—

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jerauf hielt der Lehrer Herr Steinert, welcher in der Zeit von 3 If gr e. e Theile von Texas bereist hatte, inen Vortrag, in welchem er den Texas-Verein in Bezug auf seine frühere Wirksamkeit anzugreifen und ihn als des Vertrauens der Auswan— erer unwürdig darzustellen versuchte, auch Teras für ein den deut⸗ schen Auswanderern überhaupt nicht günstiges Land bezeichnete. Nachdem der Vorsitzende die Vorwürfe gegen den Texas⸗Verein durch Hinweisung auf den Vortrag des Herrn von Bülow theils für unrichtig, theils für erledigt erklärt, den Redner in Bezug auf seine Schilderungen der Texanischen Verhältnisse auch auf meh— rere Widersprüche aufmerksam gemacht hatte, traten meh⸗ rere Anwesende auf, welche viele Jahre lang in Texas gelebt hat⸗ ten, widerlegten die einzelnen Behauptungen des Herrn Steinert, und wiesen ihm nach, wie er sich über die von ihm hervorgeho⸗ benen Punkte fast überall vollständig geirrt habe. Dle übrigen Gegenstände, welche auf der Tagesordnung stan⸗ den, mußten der vorgerückten Zeit wegen auf die nächste Sitzung verschoben werden.

Eisenbahn⸗Verkehr.

Neisse⸗Brieger Eisenbahn.

Obgleich die Neisse⸗Brieger Eisenbahn zu den rentabelsten Bah⸗ nen nichk gezählt werden kann, so kann man doch die Einnahmen des Jahres 1850 den der früheren Jahre gegenüber als befriedi⸗ gend bezeichnen; bemerkt muß jedoch werden, daß der größte Theil der Mehreinnahme in 1860 gegen 1849 durch die außerordentliche Ein⸗ nahme in den Monaten November und Dezember hervorgingen, in⸗ dem diese beiden Monate die größten Einnahmen seit Eröffnung dieser Bahn gewährten. Es wurden nämlich im Monat Rovember bei einer Frequenz von 12, 659 Personen eine Einnahme von 9701 Rthlr. und im Dezember bei einer Frequenz von 13,912 Personen eine Einnahme von 9393 Rthlr. erzielt, was zusammen eine Einnahme für diese beiden Monate von 19,094 Rthlr. ergiebt, während in denselben Monaten des Jahres 1849 nur 7365 Rthlr. einkamen; in densel⸗ ben Monaten des Jahres 1848 kamen ein 5931 Rthlr. und desglei— chen in 1847 nur 5412 Rthlr. Im ganzen Jahre 1850 wurden befördert 8, 427 Personen; im Jahre 1849 wurden nur befördert 61,663 Perfonen, und in dem Betriebs-Abschnitte vom 26. Juli 1847 der Eröffnung der Bahn bis ult. Dezember 1848 wurden befördert 85,553 Personen. Es ergiebt sich sonach im Jahre 1850 eine durchschnittliche Monats- Frequenz von 6785 Personen, im Jahre 1849 aber nur von 5138 Personen und in dem ersten Betriebs-Abschnitte von 17 Monaten von 59323 Per- sonen. Die Gesammt⸗Einnahme betrug pro Jahr 1850 60,337 Rthlr., während dieselbe, welche aus dem Betriebe entsproß, im Jahre 1849 nur 142,461 Rthlr. 26 Sgr. betrug; in dem ersten

Sgr. 1 Pf. Es wurden sonach in 1850 gegen 1849 mehr einge— nommen 17,875 Rthlr. 4 Sgr. Im Durchschnitt betrug in 1850 die monatliche Einnahme 5028 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf.; in 1849 be⸗ trug die Durchschnitts⸗Einnahme pro Mongt 3538 Rthlr. 14 Sgr. 8 Pf., und in dem ersten Betriebs -Abschnitte von 17 Monaten betrug dieselbe nur 2806 Rthlr. 21 Sgr. Es zeigt sich überhaupt im Jahre 1850 gegen 1849 fast in jedem Monate eine Vermeh⸗

gen zur Geltung zu bringen.

rung, denn nur die Monate Februar und April weisen eine Ver⸗

Äbschnitt von 17 Monaten betrug dieselbe nur 47,713 Rthlr. 28

minderung nach. In dem ersten Quartal 1850 wurden befördert 11,934 Personen, und die Gefammt-Einnahme betrug S8b8 Rthlr.; im zweiten Quartal wurden befördert 17,552 Personen, und ein⸗ genommen wurden 12,278 Rthlr,, mithin wurden im zweiten Quartal gegen das erste mehr befördert 56t8 Personen und mehr eingenommen 3410 Rthlr.; im dritten Quartal wurden befördert 19,880 Personen, und die Gesammt-Einnahme betrug 15,106 Rthlr.ͥ, was gegen das zweite Quartal mehr beträgt 2328 Per— sonen und 28258 Rthlr. Einnahme; gegen das erste Quartal wur— den im dritten mehr befördert 7946 Personen und mehr eingenom⸗ men 6238 Rthlr.; im vierten Quartal wurden befördert 32,061 Personen, und die Gesammt-Einnahme betrug 24, 085 Rthlr,; es wurden sonach im vierten Quartal gegen das dritte mehr befördert 2181 Personen und mehr eingenommen 8979 Rthlr.; gegen das zweite wurden mehr befördert 1459 Personen und mehr einge— nommen wurden 11,807 Rthlr., gegen das erste Quartal wurden im vierten mehr befördert 26,127 Personen und mehr eingenommen 15,217 Rthlr. In dem erwähnten ersten Betriebs-Abschnitt von j7 Monaten kamen außer den Betriebs⸗Einnahmen noch ein 7161 Rthlr. 2 Pf. für Pächte, Miethen z, so daß sich eine Gesammt⸗ Einnahme für diefen Zeitraum von 54,875 Rthlr. 25 Sgr. 3 Y.f. ergiebt. Die Ausgaben betrugen für diesen Zeitraum 55,357 Rthlr. sz Pf., es überstieg sonach die Ausgabe die Einnahme um A8 Rthlr. 5 Sgr. 5 Pf. Im Jahre 1849 betrugen die Neben⸗Einnahmen S590 Rthlr. 12 Sgr. 9 Pf., dieselben hinzugerechnet zu den Be⸗ triebs-Einnahmen, ergiebt sich eine Gesammt-Einnahme von 51,052 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf. Die Ausgaben betrugen für 1849 40, 597 Rthlr. 17 Sgr. 10 Pf., wonach sich ein Ueberschuß von 190,451 Rthlr. 20 Sgr. 11 Pf. herausstellte. Nimmt man die Erträgnisse von Pächten, Miethen ꝛc. für das Jahr 1850 auf S500 Rthlr. an, so ergiebt sich eine Gesammt⸗Einnahme von 68, 837 Rthlr., und stellen sich die Ausgaben denen von 1849 gleich, würde ein Ueber— schuß von circa 28,200 Rthlr. verbleiben.

Auf der Niederschlesischen Zweigbahn wurden im Dezember v. J. für 12, 631 Personen und 27,295 Ctr. Güter 9265 Rthlr. 23 Sgr 2 Pf. eingenommen.

Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn.

Im Monat Dezember 1850 wurden auf der Bahn befördert 24,685 Personen, inkl. Miltgir, und betrug die Einnahme: a) an Personengeld, inkl. der

Militair⸗Beförderungs⸗Kosten 10,192 Rthlr. 6 Sgr. 8 Pf. b) für Vieh-, Equipagen⸗ und

Güter Transport (115,795

Ctr. g Pfd.)... 6,648 21 2

zusammen 17,140 Rthlr. 7 SF. TI F. Breslau, den 12. Januar 1851. Direktor tum.

5. l 8 l, ni.

Bekanntmachungen.

42 Bekanntmachung.

Die am Mietzel⸗Flusse zwischen der Oder und Warthe belegene Königliche Domaine Quartschen, welche von einem jeden der letzteren beiden Ströme circa 1 Meile, von Neudamm 1 Meile, von Küstrin 17 Meilen, von

die nächstfolgenden 5 Jahre, mit welcher auch wiederum ein Talon als Legitimation zur Erhebung der folgenden Coupons-Serie verbunden ist, bei jeder Kasse aber nur von denjenigen Pfandbriefen, welche auf Güter des be— treffenden Departements eingetragen sind und nur gegen Einreichung der quittirten Talons der dritten Selie

vierte Serie der Zins-Coupons für

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Bequemlichkeit sub J.

Machen die Pfandbriefs- Inhaber von den zu ihrer und II. gestatteten Erleichterun⸗ gen in der geordneten Weise keinen Gebrauch, so kön- nen sie dann gegen Auslieferung der quittirten Talons die neue Coupons-Serie nur in dem Zeitraume vom 25. Juni bis 5. Juli 1851 bei der Kasse desjenigen Departements abheben, welchem das in dem Talon ge⸗ Nr. 7706. 8424. 9924. 9925. 9926. 9939.

unserer Gesellschaft haben in dem zur Verbrennung an— gesetzt gewesenen Termine nicht mit verbrannt werden fönnen, weil solche noch nicht zur Einlösung präsentirt waren, und zwar:

J. von den 4 6 Obligationen Liti. B. à 200 Zhlr.

a) aus der Verloosung vom 18. Februar 1847

ausgereicht werden, sofern nicht der Inhaber des Pfand⸗ nannte Gut angehört. Hinsichtlich der Pfandbriefs— b) aus der Verloosung vom 28. Februar 1818 Inhaber, welche die sub II. erwähnte Verpflichtung Nr. 7764. 7846. 7962. S3 18. 8322. 8324.

Frankfurt a. d. D. 5. Meilen und von Berlin 13 Mei⸗ len entfernt ist, soll in dem hierzu auf den 13. März d. J., Bormittags 10 Uhr, in unserem Sessionszimmer im Königlichen Regierungs- gebäude hierselbst vor dem Regierungs⸗Rath Braumann anberaumten Termine im Wege der öffentlichen Licita— tion von Trinstatis d. J. ab auf 18 hintereinanderfol= gende Jahre bis zu Johanni 1869 anderweitig ver= pachtet werden. Die Pachtung umfaßt: 1N die beiden? Vorwerke Quartschen und Birkenbusch mit den vorhandenen Wohn- und Wirthschaftsge⸗ bäuden und einem Areale von:

) Hof⸗ und Baustellen .. 14 M. 64 IR. ,,,, 36 * . c) Aeckern . 55 5

d) Wiesen und Rohrung,

incl. 143 M. 131 MR.

im Warthe bruche. .= 412 177 * ) Hütungen.. l ) Wegen, Gräben und un—

brauchbar. . ...... ...... . Zusammen 3015 M. 50 IR

2) die mit dem Vorwerke Quartschen verbundene Brau⸗

und Brennerei,

3) die Fischereinutzung in den innerhalb der Gränzen

des zu verpachtenden Areals befindlichen Gewässern,

4) das bei dem Amte aufkommende Natural-⸗Zinsge⸗

traide von 168 Schfl. Roggen und 41 Schfl. 10 Metzen Hafer.

Mit der Pachiung ist die Domainen ⸗Amts« und Kas⸗ sen- Verwaltung verbunden.

Das dem Ausgebote zum Grunde zu legende Pacht gelder⸗Minimum ist auf 4600 Thlr. bestimmt und zur Uebernahme der Pachtung ein disponibles Vermögen von 20,900 Thlr. erforderlich.

Dem Königlichen Finanz-Ministerium bleibt die Aus= wahl unter den drei Meistbietenden vorbehalten.

Die Verpachtungs - Bedingungen, so wie die Regeln der Licitation, werden vom 20sten d. M. ab in unserer Registratur hierselbst während der Dienststunden zur Einsicht auslegen; auch sind wir auf Verlangen bereit, dieselben gegen Erstattung der Kopialien durch Post⸗ vorschuß abschriftlich mitzutheilen.

Frankfurt 4. d. O., den 11. Januar 1851.

Königliche Regierung. Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.

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1411 Bekanntmachung der Pommerschen Landschaft.

Bei den Kassen der vier Pommerschen Landschafts⸗ Departements Anklam, Stargard, Stolpe und Treptow an der Rega wird in dem e ,, Termine, also in dem Zejtraume vom 25. Juni is

briefes gegen solche Ausreichung der neuen Coupons⸗ Serie an den Inhaber des Talons der dritten Serie vorher Protest eingelegt haben möchte.

Zur Bequemlichkeit der Inhaber Pommerscher Pfand- briefe ist jedoch die Einrichtung getroffen, daß:

1. auch schon in dem Zeitraume vom 15. April bis 15. Mai 1851 die Ausreichung der neuen Coupons- Serie von der General-Landschafts-Kasse in Stettin in den Stunden von 8 2 Uhr Vormittags, ohne Unter schied, zu welchem Departement das in dem Talon ge— nannte Gut gehört, geschehen wird, wenn derselben von dem Inhaber die Talons unmittelbar oder durch einen Britten vorgelegt oder portofrei zugesandt worden, und nicht etwa von dem Psandbriefs-Inhaber vorher gegen die Augreichung der neui Coupons-Serie an den In— n Talons der ablaufenden Serie protestirt wor— den ist.

„Diejenigen Pfandbriefs- Inhaber, welche sich veran=

laßt und berechtigt halten, die Ausreichung der neuen

Coupons-Serie an den Präsentanten des Talons der

abgelaufenen Serie zu widersprechen, werden daher

hierdurch aufgefordert, solchen Widerspruch der Pom⸗ merschen General- Landschafts - Direction in Stettin vor dem 15. April 1851 anzuzeigen und sich bei der= selben als Besitzer des betreffenden Pfandbriefes aus⸗ zuweisen, weil sonst bei Nichtbeachtung dieser Auf⸗ forderung die Ausreichung der neuen Serie an den

Präsentanten des Talons erfolgen wird und muß.“

Die General-Landschafts-Kasse in Stettin wird, unw ter Zurückhaltung der Talons, die Serie IV. der Cou- pons nebst neuen Talons den Präsentanten ausreichen oder respektive auf Gefahr und Kosten des Einsenders demselben mittelst der Post zusenden. Zur Vermeidung von Irrthümern ist es nothwendig, daß bei schriftlichen Einsendungen von Talons die Absender ihren Antrag, so wie das im Rücken der Talons abgedruckte Quit- tungs- Formular, mit Benennung des Wohnortes und Charakters recht deutlich unterzeichnen; daß ferner;

jj. auch den Inhabern von Talons, welche zu Pfand- brlefen von Gütern verschiedener Departements gehören, wenn sie wünschen, in dem Johannis Zinszahlungs⸗ Termine, also in dem Zeitraume vom 25. Juni bis 5. Jul 1851, die Couponsblätter der neuen Serie 6 sämmilich bei einer einzigen der oben gengnnten vier Depariements-Kassen zu erheben, hierin gewillfahrt wer= den soll, jedoch nur dann, wenn sie diese Absicht derje⸗ nigen Departements⸗-Direction, bei deren Kasse sie die neue Coupons-Serie ihrer sämmtlichen Pfandbriefe in der obigen Zeitfrist zu empfangen wünschen, spätestens bis zum 1. März 1556, unter Beifügung ceiner voll

stäãndigen, deutlich geschriebenen und akküraten. Nach- weisung der Talons, postfrei anzeigen und sich dabei ausdrücklich verpflichten, in der Zeit vom 25. Juni bis 5. Juli 1851 diese benannten Talons der Kasse dieses Departements zur Augreichung der neuen Coupons-

Serie vorlegen zu wollen.

Übernommen haben, ohne sie jedoch zu erfüllen, kann die Abhebung der neuen Coupons -Serie dann nur bei der Kasse des Departements, dem das in dem Talon benannte Gut angehört, auch dort aber erst in einem der späteren Zinszahlungs-Termine und nicht schon in dem Johannis-Termine 1851 erfolgen. Stettin, den 1. November 1850. Königl. Preuß. Pomm. General-Landschafts-Direction. (gez) Graf v. Eickstedt - Peterswaldt.

8 .

Mit Bezug auf die vorstehende Bekanntmachung Einer Königl. General- Landschasts-Direction von Pommern vom 1. November 1850 ersuche ich diejenigen Juhaber von Pommerschen Pfandbriefen, welche durch mich die neuen Couponsbogen der vierten Serie zu denselben besorgt zu haben wünschen, die betreffenden Talons auf der Rückseite mit der Quiltung auszufüllen und, mit einem doppelten nach den Kapitals-Beträgen geordneten Verzeichniß versehen, mir in der Zeit vom 1. April bis 13. Mai c. zu übergeben.

Berlin, den 15. Januar 1851.

M. Borchardt jun., Jägerstraße Nr. 22.

ö h n,

Die Anfertigung und Lieferung einer Hochdruck ⸗Dampfinaschine und der zur Az Einrichtung einer Reparatur ⸗Werkstatt für die Ostbahn erforderlichen Werkmaschi⸗ nen, als; Drehbänke, Hobel, Bohr-, Loch⸗ Maschinen 2c., soll im Wege der Sub- mission vergeben werden.

Lieferungslustige haben ihre Anerbietungen versiegelt und portofrei unter der Aufschrift:

„Submission auf die Lieferung einer Dampfmaschine

1c. für die Repatatur-Werkstaft der Ostbahn“ bis zu dem

am 15. Februar e, Mittags 12 Uhr, im Central-Büreau zu Bromberg anstehenden Termine, in welchem die Eröffnung der Offerten in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Submittenten erfolgt, an die unterzeichnete Direction einzusenden. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt.

Die Bedingungen werden auf portofreie Gesuche von der unterzeichneten Direction mitgetheilt.

Bromberg, den 9. Januar 1850.

Königliche Direction der Ostbahn.

Berlins Potsdam Magdeburger ü Eisenbahn-⸗Gesellschaft.

Nachstehende Nummern der in den früheren Jahren zur Verlbofung gekommenen Prioritäts = Obligationen

=, dm, n.

e) aus der Verloosung vom 23. Dezember 1848 Nr. 7455. 8282. 9921. 9960. d) aus der Verloosung vom 28. Dezember 1849 Rr. 7399. 7577. 7722. 8167. S202. S592. S603. 9232. 9244. 9532. 9590. 9706. 9944. II. von den 5 6 Obligationen Litt. G. à 100 Thlr. ) aus der Verloosung vom 18. Februar 1817 Nr. 279. 2820. 3216. 6094. 6096. 8999. 12089. 12745. 13512. 13521. 13693. 15668. b) aus der Verloosung vom 28. Februar 1848 Rr. 601. 687. 1587. 1927. 1976. 2227. 3660. 4089. 9721. 11273. 12026. 13096. 13524. 14003. 15548. 16936. 17001. 17195. 7328. 18101. 18300. 22237. 22251. 23364. 24006. 24008, 24131. e) aus der Veiloosung vom 23. Dezember 1848 Nr. 76. 1779. 3868. 6055. 6501. 7244. 7270. 7278. 7279. 7329. 7527. 7544. S564. 9645. 10754. 11522. 11894. 12504. 13221. 13577. 13621. 13651. 15695. 16387. 16389. 16448. 16449. 17106. 18953. 25251. 26075. 26076. 74941. 29103. 29104. 295567. 30939. 31221. 31222. d) aus der Verloosung vom 28. Dezember 1849 Rr. 324. 669. 827. 1338. 2247. 2249. 2637. 3449. 3787. 208. 5310. 5403. 5731. 6853. 7737. 8143. 85965. 9013. 9201. 9776. 9866. 10292. 10941. 11145. 11349. 12072. 12196. 12389. 12753. 12769. 13170. 13188. 13678. 13696. 13724. 13756. 14080. 14236. 14308. 15551. 16762. 17099. 17444. 17574. 17692. 17942. 18086. 19228. 19229. 20104. 2010. 22158. 22577. 22580. 22582. 23386. 23474. 23475. 23476. 23499. 23994. 25886. 26394. 27113. 27180. 27184. 27584. 27692. 27693. 27722. 27726. 27833. 28030. 28368. 28442 29004. 29500. 29873. 29980. 31218. III. von den 5 5e Obligationen Litt. D. àz 100 Thlt.

aus der Verloosung vom 28. Dezember 1819

Nr. 382. 725. 1676. 1938. 4193. A199. 5231. 5235. 6491.

1V. von den 456 Obligationen à 25 Thlr.

a) aus der Verloosung vom 28. Februar 1848 Nr. 640.

b) aus der Verloosung vom 23. Dezember 18418 Nr. 2262.

c) aus der Verloosung vom 28. Dezember 1849 Nr. 30. 31. 17585. 20301. 236990. 23731.

Wir bringen dies mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die Verzinsung der Obliga⸗ tionen mit deren Fälligkeits⸗Terminen aufgehört hat.

Die übrigen aus den früheren Verloosungen eingelösten Obligationen sind vorschriftsmäßig verbrannt worden.

Potsdam, den 11. Januar 1851.

Das Direktorium.

2289.

Das Abennement beträgt:

5 Rthlr. für Ja 10 Rthlr.

Berlin, Sonnabend den 18. Fanuar

Preußischer

' 3 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie i S ohne Preis-Erhöhung. . Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 23 Sgr. berechnet. ß . 8 in.

Alle Post Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Rr. 57.

1851.

nhalt Amtlicher Theil. DeutscCchland

Preußen. Berlin.

Desterreich. Wien. Hofnachrichten.— Genehmigung der Gerichts⸗ Organisation des lombardisch⸗venetianischen Königreichs. Postgesetz,.— Provisorisches Strafgesetz— Bank⸗Ausweis. Vermischtes.

Bayern. Augsburg. Tagesbefehl des Generals von Gumppenberg.

Sachsen. Dresden. Ministerial-⸗Konferenz. Berichtigungen. Verhandlungen der ersten und zweiten Kammer. Meißen. Aus- stellung von Porzellan-Gegenständen.

Württemberg. Stuttgart. Vermischtes.

Baden. Karlsruhe. Truppen -Inspection.

zweiten Kammer.

Hessen. Kassel. Hanau. Durchmarsch österreichischer Truppen.

Hessen und bei Rhein. Darmstadt. Freiherr von Dalwigk.

Verhandlungen der

Schleswig-Holstein. Altona. Verhandlungen der Landes - Ver- sammlung. Nassau. Wiesbaden. Zusammenstellung der Staats -Exigenz.

Ausland.

esterreich. Pesth. Bedrängte Finanzlage der Stadtgemeinde. Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Zweite Annahme

des Rekrutirungs-Gesktzentwurses. Vermischtes. Kommissionsbericht über Changarnier's Absetzung. Paris. Der Präsident in der Kunft= ausstellung. Entlassung des spanischen Kabinets. Tagesbesehl des Kriegs-Mänisters an die Armee. Der neue Kommandant der pgriser Armee. Analyse der Abstimmung über Remusat's Antrag. Wahl des Berichterstatters der Remusatschen Kommission. Ueber die Proto- kolle der permanenten Kommission. Beschluß der Schuld ⸗Arrest⸗Kom⸗ mission. Oppositions⸗Comité. Allais. Veimmischtes.

Großbritanien und Irland. London. Neue Nachrichten aus Nord-Amerika. Hofnachricht. Ministerberathungen. Regierungs⸗ Mittheilung an die Gouverneure von Neu-Südwales und Victoria. ;

Rußland und Polen. St. Petersburg. Ernennungen.

Spanien. Madrid. Sengts-Kommission in Betreff der Steuern. Debatten im Senat. Nachrichten aus Cuba. Diskussion über auswärtige Angelegenheiten.

Börsen⸗ und Handels⸗ Nachrichten.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen sind von Bonn hier eingetroffen.

Berlin, den 16. Januar. Ihre Hoheiten die Fürsten von Hohenzollern-Hechin— gen ünd von Hohenzollern-Sigmaringen sind hier eingetrof⸗ fen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.

Belannt machung.

Um den Zweifeln und Anfragen zu begegnen über den Anzug, in welchem die zu Hofe geladenen Personen zu erscheinen haben, mache ich hierdurch bekannt, daß in allen Fällen, in denen nicht der Civil-Frack besonders angesagt wird, der Anzug die Uniform ist für diejenigen Personen, welche solche zu tragen berechtigt sind.

Vie nicht mehr im aktiven Dienste befindlichen Personen er— scheinen in den ihnen beigelegten Militair-Uniformen, in Hof⸗, Stände- oder Johanniter-Ritter⸗ c. Uniformen.

Bei dieser Gelegenheit spreche ich zugleich die Bitte aus, daß diejenigen Herren, welche durch mich beim Königlichen Hofe gemel⸗ pet sein wollen, ihre Briefe nach dem Königlichen Hofmarschall⸗ Amte hier senden mit der Bezeichnung „Meldung“, damit solche uch in meiner Abwesenheit erledigt werden können.

Berlin, den 11. Januar 1851.

Der Hofmarschall. Graf von Keller.

Justiz⸗Ministerium.

Der bisherige Kreisrichter Hahn in Lieberose ist zum Rechts⸗ anwalt für den Bezirk des Kreisgerichts zu Friedeberg, mit Anwei— sung seines Wohnorts in Arnswalde und zugleich zum Notar in bem Departement des Appellationsgerichts zu Frankfurt a. O. er⸗ nannt.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Waldemar von Lippe-Detmold, nach Detmold.

Der General der Infanterie, Geheime Staats-Minister a. D. von Rohr, nach Glogau.

Der General-Major und Divisions⸗Commandeur von Wu s⸗ sow, nach Perleberg.

Uichtamtlicher Theil. Dentschland.

Preußen. Berlin, 17. Jan. Das Justiz⸗Ministe⸗ rialblatt enthält das Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der , vom 2. November v. J. die Unzulässigkeit des gerichtlichen Executionsverfahrens wider Ge⸗ meinden in der Rhein-Provinz betreffend, und den Plenar-Beschluß pes Königlichen Ober⸗-Tribunals vom 18. November v. J. die Auslegung der chur-kölnischen Berg⸗Ordnung betreffend.

Oesterreich. Wien, 15. Jan. Am Sonntag war Kinder⸗ ball bei Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Frau Erzherzogin Sophie, welchen auch des Kaiser und die Kaiserin⸗Mutter mit einem Besuch beehrten. Se. Kaiserliche Hoheit Erzherzog Sigismund ist in Grãz eingetroffen, um daselbst seinen neuen Posten zu übernehmen. Se. Durchlaucht der Ministerpräsident Fürst Schwarzenberg ist gestern Mittag von Dresden hier angekommen.

Das Neuigkeits-Büreau meldet: „Se. Majestät der Kai⸗ ser hat die gestellten Anträge der Gerichts -Organisation des lom⸗ bardisch-venellanischen Königreichs unterm Zten d. Mts. genehmigt und den Minister der Justiz beauftragt, die zur Ansführung der⸗ selben erforderlichen Anordnungen im Einverständnisse mit den Mi⸗ nisterien des Innern und der Finanzen zu veranlassen. Wie wir hö⸗ ren, wird demnach das Gerichts-Organisations-Statut des lombardisch-venetignischen Königsreichs noch im Laufe Dieser

Woche, kundgemacht werden. Das Statut wurde auf Grund des im November v. J. von dem abgeordneten Kaiser—

lichen Kommissär vorgelegten Entwurfes verfaßt, welcher nach viel⸗ fältigen Erhebungen und Ergebnissen mündlicher und schriftlicher Berathungen zusammengestellt war und in dem im Wesentlichen die mit dem Kaiserl. Patente vom 14. Juni 1819 genehmigten Ge⸗— richts Organisations⸗ Grundzüge festgehalten sind. Das Landesver⸗ fassungs⸗Statut des lombardisch-venetianischen Königreichs wird in kurzem Zwischenraume der bevorstehenden Kundmachung der Ge— richts Organisation folgen.“ .

Die heutige Wiener Zeitung enthält ein Kaiserliches Patent vom 26. Dezember, wodurch das in den übrigen Provinzen beste⸗ hende Postgesetz vom 5. November 1843 auch in Ungarn, Sieben—⸗ bürgen, Cröatien, Slavonien, der serbischen Woywodschaft und dem temescher Banat vom 1. Februar 1851 an eingeführt wird.

Das neue provisporische Strafgesetz ist im Entwurfe vollständig beendet. Dasselbe soll nun einer Revision unterzogen, dann aber noch einer Kommission von Fachmännern zur endgültigen Berathung vorgelegt werden.

Beim Vergleiche des National⸗Bankausweises vom 31. De⸗ zember haben sich dem 30. November gegenüber vermehrt: Der Silbervorrath um 583,150 Fl., der Nötenumlauf um 1,371,734 Fl., die vorräthigen Kassenanweisungen um 1,958,535 Fl., die ungarischen Kassenanweisungen um 181,705 Fl. die Reichsschatz⸗ scheine um 3,833,600 Fl. Vermindert: das Portefeuille um 1,687, 126 Fl., die Vorschüsse auf Staatspapiere um 532,906 Fl, die Forderungen an den Staat um 3, 224, 364 Fl.

Die Ober-Baudirection in Verona hat im Foglio di Ve⸗ rond bekannt gemacht, daß die Telegraphenlinie von Venedig über Mestre, Undine und Görz nach Triest beendet ist und am Zten d. M. für die telegraphische Korrespondenz zwischen den beiden Endpunkten eröffnet wurde. Der Tag, an welchem die Zwischen— stationen ihre Thätigkeit beginnen, wird nachträglich bekannt ge⸗ macht werden.

Die hiesige Handelskammer hat ihren Vorstand in der Sitzung vom 11Iten d. M. gewählt. Zum Präͤsidenten wurde Herr Theodor Hornbostel, zum Vice-Präsidenten Herr Baron von Eskeles erwählt.

Bayern. Augsburg, 10. Jan. (Aug s b. 3.) Die gute Manns⸗ zucht und Disziplin der bäyerischen Truppen -Abtheilungen, welche das erste Armee⸗Corps der mobilen Armee bildeten (bestehend aus 18 Bataillonen, 16 Eskadronen und 6 Batterieen in voller Kriegs⸗ stärke) und während ungefähr 4 Wochen zwischen Bamberg und Hof aufgestellt waren, veranlaßten den kommandirenden General ⸗Lieu⸗ tenant Freiherrn von Gumppenberg, bei Auflösung des Armee⸗Corps folgenden Tagesbefehl zu erlassen: Tagesbefehl. „Inhaltlich Königl. Krlegs-Ministerialrestripts vom 16ͤten d, haben Se. Majestät der König die Auflösung des 1sten Armee⸗Corps der mobilen Armee allergnädigst anzubefehlen geruht. Indem ich dieses sämmtlichen Abtheilungen bekannt gebe, spreche ich denselben hiermit zugleich meine Zu⸗ friedenheit aus über die tadellose Aufführung sämmtlicher Truppen wäh⸗ rend der Zeit des Bestehens des Armeecorps. Während dieser mitunter in ungünstigen Verhältnissen zugebrachten Zeit ist dem Kommandirenden „nicht eine einzige Klage“ vorgetragen, ist ihm „kein Exzeß“ bekannt geworden, dagegen sind vielfache anerkennende Zeugnisse von Seiten der Lanbesbehörden über das Benehmen der Truppen eingelaufen. Die Disziplin, die Kriegszucht ist die Eigen⸗ schaft, die allein den Heeren Erfolg sichert; daß diese Disziplin im Armeecorps vorhanden, hat Euer Betragen bewiesen. Mit dieser erfreulichen Ueberzeugung enllasse ich Euch aus dem bisherigen Armeecorps; meine nächste Pflicht wird es sein, das Euch gezollte wohlverdiente Lob auch höheren Ortes auszusprechen. Bamberg, den 20. Dezember 1860. (gez) von Gumppenberg, General⸗ Lieutenant.“

Sachsen. Dresden, 15. Jan. (Dr. J.) Die erste und die zweite Kommisston der Ministerialkonferenz hielt auch gestern wieder eine kombinirte Sitzung. Ueber die mit separaten Vollmachten hier⸗ her gekommenen Bevollmächtigten für Luxemburg und für Limburg vernehmen wir, daß denselben Veranlassung gegeben worden ist, Schritte für die Verwandlung ihrer Vollmachten in eine kollektive zu thun. Herr von der Pfordten hat heute die Rückreise nach Bayern angetreten, für welches Freiherr von Aretin bei der Konfe— renz verbleibt. Auch Herr von Münchhausen ist bereits nach Han— nover, Herr von Dalwigk nach Darmstadt abgereist, und der Geh. Kabinetsrath Freiherr von Schele, so wie der Geh. Staatsrath Hallwachs, bleibt für die resp. Staaten bei der Konferenz betheiligt. Für den nach Weimar zurückgekehrten Minister von Watzdorf hat der Geh. Staatsrath Freiherr von Fritsch die Stimme zu führen, für Sachsen-Koburg⸗Gotha aber, dessen Minister von Seebach ebenfalls Dresden verlassen hat, ist der sachsen-meiningensche Minister Frei⸗ herr von Wechmar substituirt. Die Bevollmächtigten für Reuß älterer und jüngerer Linie haben ihre Vertretung dem wirklichen Geh. Rath Freiherrn von Holzhausen (für Hessen⸗Homburg) hin—⸗

terlassen. Von Seiten Kurhessens ist noch der Kammerherr von Buttlar hier eingetroffen.

Berliner Blätter enthalten in verschiedener Fassung eine Mit⸗ theilung von hier, wonach über eine unverzüglich hier bevorstehende Zusammenkunft Ihrer Majestäten der Kaiser von Oesterreich und Rußland und des Königs von Preußen bereits offizielle Mitthei⸗ lungen der diesseitigen Regierung an die hier beglaubigten Ge⸗ sandtschaften gelangt sein sollen. Biese ganze Mittheilung ist zu den Unwahrheiten zu zahlen, welche insbesondere auch durch das Tele⸗ graphische Korrespondenz⸗Büreau von hier aus in die Welt geschickt worden sind.

Ueber die Frage der österreichisch-deutschen Zolleinigung ent⸗ halten mehrere Blätter, darunter auch sächsische, Mittheilungen, welche voll von Irrthümern stnd. Es soll danach unter Anderem Oesterreich behufs der Anbahnung der Zolleinigung die Einführung des Tabacks Monopols von Seiten aller deutschen Regierungen zu verlangen beabsichtigen. Wir bemerken zu derartigen Mittheilungen, daß über den Plan der österreichisch⸗deutschen Zolleinigung zur Zeit nichts weiter vorliegt, als was in den bekanntlich nunmehr sämmt⸗ lich der Oeffentlichkeit übergebenen bezüglichen Denkschriften der öster⸗ reichischen, bayerischen und sächsischen Regierung enthalten ist.

Dresden, 15. Jan. (Leipziger 3tg.) In der heutigen Sitzung der ersten Kammer befand sich auf der Tagesordnung die Berathung des anderweiten Berichts der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, die Angelegenheiten der Presse betreffend. Referent ist Amtshauptmann von Welch. Die vorhandenen Differenzen, mit welchen sich der Bericht beschäftigte, bezogen sich auf die S§. 12, 13, 14, 20, 21, 28, 37 und 38 des Gesetzentwurfs. Diejenigen, welche die Ss. 13, 20, 21, 28, 37 und 38 betreffen, sind minder wichtiger Natur, und die Deputation räth hier an, den Beschlüssen der zwei⸗ ten Kammer beizutreten. Was den 8. 12 betrifft, so hat die zweite Kammer für denselben eine von dem diesseitigen ersten Beschlusse wesent⸗ lich abweichende Fassung angenommen. Die Deputation der ersten Kammer beantragt jetzt, dem jenseitigen Beschlusse in der Hauptsache bei⸗ zutreten, jedoch den Zusatz beizufligen, daß in Betreff der Redac⸗ tion politischer Zeitschriften allenthalben das 2öste Lebensjahr als Bedingung zur Uebernahme einer Redaction aufgestellt wird. Zuglelch beantragt die Deputation, um bei entstthenden Zweifeln derschiedenartigen Auslegungen zu begegnen, einen Antrag in die ständische Schrift aufzunehmen, dahin gehend: „Die hohe Staats⸗ regierung möge in der Ausführungsverordnung zu vorliegendem Gesetze die Bestimmung aussprechen, daß in Zweifels fällen, ob Je⸗ mand wegen des Verlustes der politischen Ehrenrechte von der Ueber⸗ nahme oder Fortführung der verantwortlichen Redaction einer Zeit⸗ schrift auszuschließen sel, die Entscheidung der vorgesetzten Regie⸗ rungs⸗Behörde einzuholen sei. Dieser Antrag sowohl, als auch die vorgeschlagene neue Fassung des §. 12 fanden in der Kammer nach einer unerheblichen Debatte einstimmige Annahme. In dieser neuen Fassung lautet nun 8. 12 wie folgt: „Die verantwortlichen Redactionen einer Zeit⸗ schrift dürfen nur solche im Königreich Sachsen wesentlich wohnhafte männliche Personen übernehmen oder fortführen, welche 25 Jahre alt, dispositionsfähig und im Besitz der politischen Ehrenrechte sind. Die jeni⸗ gen Mitredacteure, welche zwar keine Verantwortlichkeit haben, aber in shrer Eigenschaft als Mitredacteure auf der betreffenden Zeitschrift namentlich mit genannt werden sollen, müssen, mit Ausnahme des er⸗ forderlichen Wohnsitzes im Inlande, sich ebenfalls im Besitz dieser Eigenschaften befinden. Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind, wenn sie nur sonst die erforderliche Dispositionsfähigkeit besitzen, die Redacteure der s. 13 unter b erwähnten Zeitschriften.“ 8. 14 des Gesetzentwurfs betrifft die Höhe der Cautionen. Die zweite Kammer hat beschlossen, die diesseits genehmigten Sätze von 3000 Rthlr. bei täglich erscheinenden Blättern, 2000 Rthlr. bei wöchentlich mehr als zweimal erscheinenden, 1009 Rthlr, bei wöchentlich einmal erscheinenden auf beziehentlich 2000 Rthlr;, 1900 Rthlr. und 300 Rthlr. herab⸗ zusetzen. Die Deputation räth jedoch der Kammer heute an, bei ihrem ersten Beschlusse stehen zu bleiben, mithin den der zweiten Kammer abzulehnen. Die Kammer genehmigte auch dieses Gut achten ihrer Deputation gegen die einzige dissentirende Stimme des Superintendenten Dr. Großmann, welcher sich für den moderiren den Beschluß der zweiten Kammer erklärt hatte. Staats Minister von Friesen bemerkte in Bezug auf frühere Aeußerung einig Kammermitglieder, daß die Besorgniß, als werde das neue Prt gesetz eine Auswanderung der Presse aus Sachsen nac zur Folge haben, nun wohl als unbegründet sich erweisen we nachdem inzwischen der preußische Preßgesetz Entwurf bekann worden sei. Den übrigen abweichenden Beschlüssen der e Kammer bei den §§. 13, 20, 21, 28 und 38 trat man diesse allenthalben und meist ohne Debatte bei, dergestalt, daß die erwähnten zwei Differenzpunkte nur noch übrig geblieben sind auf gab von Watzdorf im Auftrage der zweiten Deputat nen kurzen mündlichen Bericht über das stattgefundene Vereinigung. verfahren, einige Differenzpunkte in mehreren Abtheilungen des Ausgabebudgets betreffend. a) Militairdepartement. Rüchsichtl! der Beschlüsse wegen der Gehaltserhöhung für die Majore der fanterie und Artillerie hat eine Einigung nicht erzielt werden kön nen. Die Deputation der zweiten Kammer ist bei ihrem ablehnen den und die der diesseitigen Kammer bei ihrem genehmigenden Be⸗ schlusse stehen geblieben. Auf Anrathen der diesseitigen Deputation beharrte auch die Kammer jetzt noch bei ihrem früheren Beschlusse, nachdem Staats⸗Minister Rabenhorst vorher erklärt hatte daß er als Vorstand des Kriegs⸗Ministeriums es für eine moralische Ver⸗ pflichtung halte, bei dem Antrage der , stehen zu bleiben. PH) Pen⸗ sions-Etat. Hierbei ist blös die Majoritét der Deputation der zweiten Kammer den Beschlüssen der ersten Kammer be getreten in⸗ dem auch ste den Beschluß wegen der Wider ern en ng, er be⸗ reits drei Jahre in Wartegeld Stehenden im aktiven Staats diente fallen lassen will. Diesseits blieb man bei dem früheren auf Ab⸗ lehnung gerichteten Beschlusse einstimmig stehen. c) Hepartement der Finanzen. Die Beputation der zweiten Kammer will nun auch