1851 / 22 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Berliner Börse vom 20. Januar.

6 echsel- Course. . ö geld.

K is enk n hn A Ctiäem.

Bkriet. , , , Kapital. 1 Frioritäls- Actien. Æapital,. G 250 Fl. Kur 1413 P . ,, 2 ö 38 Tages- Coms. J ' Tages- (ons d ir-“ 260 n.. D mt. 1419 14 ö Der Reinertrag wird nach , . Bekanntm 33 28 . Simmtliche Frioritäts-Actien werden durch 8 ö 1 300 Me cura 151 150. in der dazu bestimmten Rubril ausgefilllt. ** 4. jährliche Verlosung e 1 pCt. amortisirt * K 366 m. 2 M 150 150* Pie mit 35 pCt. bez. Actien sind v.. Staat gar. * ö do. 5 86010 Mr. e 4. 3 618 . J nnn le. K , , Berl. Anh. Litt. A. B. 6, O0o, oog 4 4 I 963 .- ba. 0. E. Berl. Anhalt. ..... 144115009 4, 254. u. 1 300 Er. . Mt. . 6. e, , 5. 060 000 4 45 893 2. do. Hamburg. 5, 000, 9000 41 101 ba. . ,,, 150 T1. 2 Mt. do. Stettin - Starg. . 4, 824, 000 4 575 1073 pa. do. do. II. Ser. 1,000, 000 45 997 hz. . l5 FI. ͤ . gg do. Potsd. Magd? .. 4, 000, 00) 4 15 6223 n. do. Potsd-Magd. .. 2, 367, 200 4 891 ba. . 997 = = . e. = 3132 5 . Breslau.. ...... V , h, MVlagd. Heiberstadt .. 1.760, 0 4 87 1363 n do. do. 3.132, 800 5 1015. 102 1, 8 axe z ;. . ' f . Leipzig in Couraut im 14 Thlr. Fuss ... 100 Thlr. . 2 nun ö 991 do. Leipziger ö 2, 300,000 1 12 . . do. . ao. Litt. D. ͤ 1, 000, 090 5 1905 101 h 100 Fl. 2 Mt J . Halle - Thüringer. .... 9, 000,000 4 2 645 bz. u G do. . J ,. 5 1015 6 Frankfurt a. H. südd. W. . . 31 . 13, 000,000 31 43 973 6 Magdeb. Leipziger... 1,758, 00 44 90 skbI. 3 Wochen- 104 Cöln - Minden .. ..... 13, 9 35 45 97 gdeh. l ö 88. 1 ö 100 Sskkbl. k ä 1590. 000 4 1 Halle Thüringer. ... 1, 600, 000 43 985 u⸗ . . ‚. . 5 . 51.200 5 6 = , ,, 3, 674,500 475 1017 * * be J . x ie /e, ommundl- Papiere und Bonn. Cöln. .. ...... 1. 051,200 5 . 3. 191 Inländische Fonds, , ,. 69 HPüũüsseld. Elberfeld. . 1, 4060, 960 4 45 835 94 ba do. do. 3.599.000 5 1903 ue ,, . Steele Vohwinkel 1, 300,009 4 355 BR. 3 6 khein. v. Staat gar. 1.217, 0090 33 . . 35 2 106 000 3 . z J driorite . Heim, Gela. Gen- Zf. Brieyt᷑ Gels. Gem. Vicders. hl. Mär his h. 10, 900, 900 33 3 81 1 3 . do. 1. ] a, 16 . 2 . 4 1 . f. Br 3. 2. do. weighahn 1.500, 000 4 do. Stamm - Prior. 1.250, 000 4 80 6 Preuss. Frei. An 5 106 1 . CGrh 6. 3 22 3. Oberschl. . 2,253, 100 3* 51 116* 6. Düsseldorf klberteld. 1. 909, 999 4 91 B jo. St Anl. So 43 100 995 Ostpr. Pfandbr. 35 . 49 it B. 25,400,000 35 51 106 6. Niederschl. Märkisch 4, 175,000 4 93 6 St.- Schuld- Sc. 3 815 823 ö . 3 96 Cosel - Oderberg. . .. 1,200,000 4 33 82 ur. do do. 3.500, 009 5 1053 Od. Deich. Obl. 4. J kur u. Nm. do. 3 23 Breslau - Freiburg. .. 1.700, 000 4 4 do. III. Serie. 2, 300,900 5 10925 , ,, , 12 n n, , . ö / 85 kKrakau- Oberschf 1860 600 15 744 a 4 in Posten be do Lweig hahn 252, 000 1 z K. u. Nin. Schuld. 3 80 80 / 123140. Lt. B. e m. 3* 7. 5 Berg. Märk. .... 1, 09000, 600 j 347 bæ. Magdeb. Wittenb. J 2, 900, 9M 5 9831 Rerl. Stadt- obl. 5 1025 Er. Ak. Auth.- Sch. 263. 95 Stargard Posen ..... ] 5,000,000 3 375 80 6 Oberschlesische .... 3.04300 4 . 459. 37 . 82 Friedrichsqd' or. . 131 11 6 1 . 1.100, 000 ö . Krakau - Oberschl. .. 3690, 9009 J Westpr. Pfandbr. 33 90 89* Aud. Goldlm. à 5th. . 8 14 Mag deb . 1.50, 006 ] . Cosel Oderberg . 250. 600 5 Grossb. Posen do. 4 1900 Disconto. Steele Vohwinkel 325,000 5 ——— —— ö . * 9 ( 5 ö . do. do II. Ser 375,000 5 Ausländische Fonds. Quii lungs- Hogen. Breslau- Freiburg... 400,000 4 . . Berg.. Mãrk 1. 100,000 65 . Russ. K 5 Poln. nene ptaur. 4 914 94114 Aachen- Mastrioeht 2, 750, 000 4 JJ Q ö a0. Nope 1. Anl. 4 ͤ do. Part. Soo FI. 4 817 Aachen Düsseldorf - 3 ö. 3 ; K 26 . 8 ; ae ren, . 1 / ö. ö. n , , ti . Ausl. Samm- Act. ö ö Lusläind. Ac lien. ao. Rchbach. Lat. 5 I993 1083 r r, . 96 P ö . kiel Mtohnan. Sp. 2, 050, 000 do. Engl. Anleibe 4 95 95 Lübeck. Staats- A. 45 985 975 / ö . 1 . . ] Cöthen - Bernb. Fhlir. 650. 000 , ,, 2 0 * sriedr 3 8, 900, 609 4 367 4 a 5 bz. ö . ; 40 poln Sckat⸗ oO. 1 79 785 Ioll 23 9h Jut. * ö . Frie . Wilh . ) 5 ö 3. 94 6. ö Mecklenburger LThIlr 1,300, 000 do. do Cert. L.A. 5 941 935 / lkKurh. Pr. G. 40 th. 317 305 1 , . ö 6. 43 ⸗. ö 9 ö ö . J 0. do. IL. RE. 20081. w 177 N. Rad. do. 35 FI. 18 183 ; 9 3 66 n 3 1e 96 ö 945 P Kassen-Vereins-Bank-Actien 1093 ba. a. R Preussische Bank-Antheile 967 à

ʒ j ĩ . ; 5 , 1 Potsdam ; ie billiger offerirt wurden, fest; Düsseldorf-Elberfelden Der Umsatz war heute nicht so belebt, als in den letzten Tagen, doch behaupteten sich alle Course, mit Ausnahme von Potsdam-Magdeb., die zillig

waren gesucht und sind beträchtlich gestiegen.

4.

Auswärtige Börsen.

Wien, 18. Jan. Met. 5proz. 4 Br., Gld. 4proz. 74 Br., 74 Gld. 44Aproz. S2 Br., 3 Gld. 2tzproz. 505 Br., 50 Gld. Anl. 34: 2007 Br., 200 Gid.; 39: 157 Br., 1157 Gld. Nordb. 1177 Br., Gld. Gloggn. 128 Br., 126 Glv. Mail. 755 Br., IJ5 Gld. Pesth 87 Br., z Gld. B. A. 1142 Br., 11358 G. K. Gold 1333 Br., 133 G. Silber 136 Br., 1297 G.

Wech sel⸗Course. Amsterdam 179 Br., 17857 Gld. Augsburg 1304 Br., 1293 Gld. Frankfurt 1293 Br., 1297 Gld. Hamburg 1905 Br., 1907 Gld. London 12. 39 Br., 12. 38 Gld Paris 1525 Br., 1523 Glod.

Met. niedriger. Bank-Actien fest. Lomb. Anl. 92 gemacht und beliebt. Fremde Valuten mit Ausnahme von Mailand mehr Brief als Geld. ö

Frankfurt a. Dr., 18. Jan. In Z3proz. Span. ging heute Mehreres um. Ungeachtet ihres Rückganges von Paris stellte sich deren Cours dennoch etwas höher als gestern, Friedrich-Wilhelms— Nordbahn-Actien waren billiger offerirt, jedoch ohne Umsatz. In allen übrigen Fonds und Actien war beinahe kein Geschäft; deren Course erfuhren keine Veränderung. Lombard. -Venetianische 5proz. Oblig. 725 a2 * ohne Umsatz.

Desterr. Bank⸗Artien 1075 Br., 1070 Gld. proz. Metallig. Obligationen pr. Compt. 729 Br., 725 Gld. Badvische Partial—⸗ Loose a 50 Fl. vom Jahre 1840 53 Br., 533 Gld., do. à 351. vom Jahre 1850 327 Br., 315 Gld. Kurhessische Partial-Loose a 40 Rthlr. 31 Br., 305 Gld. Sardinische Partial-Loose à 36 Fr. bei Gebrüder Bethmann 335 Br., 335 Gld. Darmstädt. Partial

Loose a 60 Fl. 73 Br., 735 Gld., do. a 25 Fl. 28 Gld. Span. Zproz. inländische 324. Br., 3235 Gld. Poln. 300 Fl. Loose

2 196 Kr. 146 Br. 4proz. Oblig. a 500 Fl. S1 Br., 81 Gld.

Hamburg, 18. Jan. ZIproz. pr. C. S8 Br., 887 Gld. St. Präm. Oblig. 91 Br., 907 Gld. E. R. 1045 Br. 43proz. 907 Br., 905 Gld. Stiegl. 865 Gld. Dän. 73 Br. Ard. 11 . Br. Z3proz. 315 Br., 315 Gld. Amer. proz. Verein. St. 1044 Br. Hamb.⸗Berl. 88 Br.I, 885 Gld. Berged. 88 Gld.

Magd. Witt. 52 Br., 515 Glo. Altona-Kiel 93 Br. u. Gld. Köln- Minden 97 Br., 97 Gld. Friedrich Wilhelms-Nordbahn

36 Br. Mecklenb. 29 Br.

Die Course aller Effekten behaupteten sich fest. schäft jedoch nur unbedeutend.

London, 17. Jan. Z3Zproz. Cons. 963. proz. 91. Bras. 90. Mex. 325. Peru 79. ö

Im Allgemeinen war nur geringer Umsatz in engl. Fonds. Fremde Fonds blieben besonders still und verlassen.

2 Uhr. Engl. Fonds unterlagen geringer Veränderung. In fremden beschränkt sich der Umsatz nur auf Mex.

Amsterdam, 17. Jan. Der Handel in Holl. Fonds war heute wiederum sehr beschränkt, und die Preise derselben wenig, fast gar nicht verändert. Von Span. waren Ard. etwas minder fest; in den übrigen fremden Effekten war keine meldenswerthe Verände— rung. Mex. 345. Gold 11 105. Tukaten 6. 70 65. 60.

Holl. Int. 57, Zproz. neue 665. Span. Ard. 12, gr. Piecen 126, 43. Russ. alte 1055, 4proz. 87. Oesterr. Met. 5proz. 702, d nee,, ö

Das Ge⸗

Zhproz. 983. Holl.

91 . 2* ,

Telegraphische Notizen. w, , , , o 6 15.

Markt ⸗Beriehte. Berltner Getraidebericht vom 20. Januar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 48 52 Rthlr.

ö verk.

Roggen pr. Frühjahr 1851 333, 3. 3353 Rthlr. 335 Br., 333 G. n Mai Juni 337 a 345 Rthlr. bez., 3443 Br., 34 G . Junl Juli 36 Rthlr. Br., 365 G. Gerste, große loco 25 26 Rthlr. n kleine 23 25 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 23 24 Rthlr. » Aspfd. pr. Frühjahr 23 Rthlr. Br., 22 G. 50pfd. 233 Rthlr. bez. u. Br., 23 G. Erbsen, Koch⸗ 40 44 Rthlr., Futter- 34 36 Rthlr. Rüböl loco 1 2 9 pr. diesen Monat?; 103 Rthlr. verk. u. Br., Jan. s Febr. 105 Rthlr. Br., 107 verk. u. G. * Febr.“ März 103 Rthlr. Br., 104 G.

*

März April 10 Rthlr. Br., 1075 G. . April / Mat 1037, K a R Rthlr. verk., 10 Br., 3 G

Leinöl loco 117 Rthlr. pr. Frühjahr 117 Rthlr. Br., 115 G. Mohnsl 137 Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 1614 u. 16 verk. mit Faß pr. Jan. / Febr. 16Rthlr. verk. u. Br., 15 G. Febr. März 1635 Rthlr. Br., 1657 a 16 G n März April 165 Rthlr. Br., 165 G. 5 April/Mai 17 Rthlr. bez. u. Br., 164 G Mal nn , nr, , n, . . Juni / Juli 177 Rthlr. Br., 177 G. Wetter: stark nebligt. Geschäftsverkehr: nicht unwesentlich. Weizen: ohne Geschäft. 4 Roggen: anfänglich stark weichend, dann etwas fester und zum

Schluß wieder matter.

Hafer: unverändert. Rüböl: gedrückt. ö Spiritus: ohne wesentliche Aenderung bei schwachem Geschäft

Friedr. Wilh. Nordbahn ohne Zinsen 367 Br., 36 Gld. Köln Roggen loch 33 36 Rthlr. r, ö 2 h h 9g . . . . Minden ohne C. 977 Gld. Bexbach 807 Br., 80 Gld. p an , n, ek, Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hosbuchdruckerei. 6 * 2 2 * . . = = M . 2

lichen Behörde zur freien Disposition wird verabfolgt

werths an uns einzuliefern. Vom 1.

Juli C.

an hört a) Ruben Haurwitz in Paschenkopf bei Massow, Kreis Naugard in Pommern,

Zekanntmach unge n.

G ditt al! Cid 't o n.

Die Ehefrau des Matrosen Joachim Friedrich Mer— tens, Marie geb. Nerp hierselbst, hat gegen ihren Ehe— mann eine Klage auf Trennung der Ehe wegen bös⸗

1719

licher Verlassung angebracht.

Zur Beantwortung derselben haben wir einen Ter—

min auf

den 8. April 1851, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Ludwig in unserem Gerichts 0 zu welchem der Verklagte unter der Warnung vorgeladen wird, daß bei seinem Ausbleiben gegen ihn in contumaciam ve

Lokale anberaumt,

den wird. Anklam, den 7. Dezember

Königl. Kreisgericht.

Odebr

1850.

. Abtheilung. echt.

15981 Am 26. November 1849

lichte Marie Friedericke Thor

Oeffentliche Vorl

mas,

rfahren und erkannt wer⸗

adung. ist hierselbst die unverehe⸗ so viel bekannt, ohne

werden, und der nach erfolgter Präklusion sich etwa erst meldende nähere oder gleich nahe Erbe alle Handlungen und Dispositionen jenes Erben anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berech- tigt, sondern sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden wäre, zu begnügen ver— bunden sein soll. Berlin, den 3. Oktober 1850. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Deputation für Kredit- 2c. und Nachlaßsachen.

Rheinische Eisenbahn— son Gesellschaft.

Amortisation der 4 , und 33 *.privilegirten Obligationen.

Bei der am 258. Dezember v. J. vorschrifts mäßig stattgehabten Ausloosung der am 1. Juli 1851 zu amor— tisirenden Obligationen der Gesellschaft sind folgende Nummern gezogen worden:

Hinterlassung eines Lestaments verstorben. Sie war A. 57 Stück 45 2 250 Thlr. bie Tochter, des am 209. Jan gam i] C9 hier perstorbenen Nr. 53. 149. 185. 230. 421. 472. 669. 696. 73. Hof und Amts-Chirurgus Christian Friedrich Thomas S833. 941. 975. 1209. 1534. 1703. 1704. 1709. 2056.

unde dessen Ehefrau Dorothed Sephie geb. Bühring, 2175. 2611. 275. 2750. 3i57. 3192. 3321. 3378. welche 3m 22. Febrnat sn mit Tode abgegangen ß. zibz. Zä7z. J455. i526. 4710. 4956. 5565. Sog. Auf Antrag des Nachlaß⸗Kurators, so wie des Kreis- 5973. 6252. 6263. 6480, 6638. 6931. 70605. 7143. boten Friedrich Adolph Reinecke zu Sangershausen, 320. 7565. 79550. Sos6 Sir8. S279. S306. SRa75. welcher Letztere mit der Erblasserin im fünften Grade ss509. 8918. 9013, 9431. 9365. 9712. 9971. verwandt zu sein angiebt, werden die unbekannten Erben . B. 39 Stück 33 2 200 Thlr. hierdurch aufgefordert, vor oder spätestens in dem auf Nr. 42. 267. 299. 444. 450. 640. 750 911. 1273. den 6. September 1851, Vorm. 11 Uhr, 1275. 1401. 1478. 1498. 1630. 1822. 2331. 2364. vor dem Deputirten, Herrn Stadtgerichts⸗-Rath Her⸗ 2549. 2693. 2743. 2884. 2993. 3021. 3233. 4144. manni, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine 4148. 4183. 4234. 4486. 4616. 4775. 4785. 4975. ihr Erbrecht anzumelden, und zwar unter der Verwar⸗ 5181. 5189. 5443. 5445. 5620. 6033. nung, daß der Nachlaß dem 2c. Reinecke sofern der⸗= Wir serdern die Inhaber dieser Obligationen hier= selbe die behauptete Verwandtschaft nachweist event. durch auf, dieselben vom 1. Juli d. J. an mit den dem sich sonst legitimirenden Erben oder aber der öffent⸗ unverfallenen Coupons gegen Empfangnahme des Nenn⸗

die Verzinsung dieser Obligationen auf, und es wird

der Betrag derjenigen, nach dem 1. Juli verfallenden Coupons, welche bei Einlösung der Obligationen nicht mit eingeliefert werden, von dem Kapitalbetrage gekürzt. Köln, den 18. Januar 1851. k . Hirte, Spez. Direktor.

301 . 4 Au Grund des Statuts er Ber gbau⸗Ge

sells chaft Concordia zu Oberhausen ladet das unterzeichnete Comité die Herren Actionaire zur Wahl des Vorstandes, so wie zur Berathung und Be⸗ schlußnahme über andere Gegenstände, zur General— Versammlung auf Freitag den 31. Januar 1851, Vorm. 10 Uhr, an der Behausung des Restaurateur Benninghoven zu Oberhausen Bahnhof ein. Alle zur Berathung und Beschlußnahme gelangenden Gegenstände sind zur Ein- sicht für jeden Herm Actiongir bei dem Comité⸗Mit— gliede Rechts Anwalt Bohnstedt zu Essen niedergelegt. (s. 12 des Statuts.)

Oberhausen, den 6. Januar 1851.

Das Comité der Bergbau -Gesellschaft Concordia.

Bohnstedt. Thies. Chr. Flashoff. C Haniel. J. Klingholz.

50 N Am 29. Oltober v. J. verstarb hierselbst ohne Hin- serlassung eines Testaments das bisherige Mitglied der hiesigen hochdeutschen Israeliten⸗Gemeinde, Jacob Ru— ben, Sohn des Ruben Haurwitz, geboren zu Tietz oder Tütz im Deutsch-Kroneschen Kreise, Westpreußen. Der⸗

selbe hinterläßt folgende bekannte Erben: 1) die Kinder eines verstorbenen Bruders Monesch Haurwitz in Samter bei Posen, als:

b) Moses Haurwitz, e) Louis Haurwitz, Beide in Altona, d) Wolff Haurwitz in New⸗Orleans;

2) die 4 Kinder eines ders Sandel Haurwitz, deren Namen nicht ge nau bekannt sind; .

3) die 9 Kinder eines in Jastrow, Regierungsb ezirk Marienwerder, Westpreußen, verstorbenen Brud ers Selig Haurwitz, deren Namen nicht bekannt sind.

Ein vierter Bruder, Leb Haurwitz, ist unverheirat het verstorben.

Derselbe hatte endlich zwei Schwestern, Mariane Levh in Magdeburg, und Malke, welche jedoch nebst ihrer Descendenz nach jüdischem Erbrechte nicht in Betracht kommen.

Wenn nun von den hiesigen Bürgern Moritz Baruch Heymann und Ahron Samson, als gerichtlich bestellten Administratoren des Nachlasses des gedachten Verstor— benen, auf die Erlassung eines Proklams, sowohl zur Ausmittelung des Güterbestandes, als auch zur Ermit— telung der unbekannten Erben, angetragen worden und solchein Antrage stattgegeben ist, so werden von Ge⸗ richts wegen Alle und Jede, welche an den Nachlaß des gedachten Jacob Ruben als Gläubiger oder Erben Ansprüche zu haben vermeinen, mit alleiniger Aus nahme der protokollirten Gläubiger, bei Strafe der Ausschlie= ßung und des ewigen Stillschweigens aufgefordert, solche binnen 12 Wochen nach der letzten Bekanntmachung dieses Proklams im ersten Stadt-Sekretariate, und spä⸗ testens am 22. Mai d. J., als dem peremtorischen Angabe-Termine, im Obergerichte hierselbst anzugeben, wobei die bezüglichen Dokumente in Urschrist vorzuzei— gen und in Abschrift zurückzulassen sind, Auswärtige auch wegen gehöriger Prokuratur-Bestellung das Nö— thige wahrzunehmen haben.

Wonach Beikommende sich zu achten.

Altona im Obergericht, den 9. Januar 1851.

ex decreto senatus,

in Breslau verstorbenen B ru—

Das Abonnement beträgt: 5 Rthlr. für I Jahr. 10 Rthlr.⸗ I Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

ö Amtlicher Theil. ö Deutschland

Preußen. Berlin. Hofnachricht. Frequenz des Landwehr-Kanals. Oesterreich. Wien. Verfügung hinsichtlich der Privat⸗Transport⸗-Un—=

ternehmungen.« Vortrag des Justiz⸗Ministers über die neue lombar— disch⸗venetianische Gerichts⸗Organssation

Bayern. München. Errichtung einer Messe in Augsburg. mischtes.

Sachsen. Dresden.

Ver⸗

Die Konferenzen.

Württemberg. Stuttgart. Vermischtes. Baden. Karlsruhe. Kammer-Verhandlungen. Hessen. Kassel. Vermischtes.

Schleswig ⸗Holstein. Altona. Truppenmärsche. Die Verpfle⸗ gungsgelder. . Mecklenburg⸗Schwerin. Rostock. Post. und Paketschifffahrts—

Verbindung zwischen Mecklenburg und Dänemark.

Nassau. Wiesbaden. Erbauung von evangelischen Kirchen. Land⸗ tags⸗Sitzung.

Lauenburg. Ratzeburg. Proeclamation des König-Herzogs.

Hamburg. Hamburg. Oesterreichische Truppen in den zu Lübeck ge⸗

hörigen Enklaven.

Ausland.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlun g. Mißtrauens⸗Votum gegen das Ministerium. Paris. Soiree beim Präsidenten. Ur⸗ theile der Presse über die letzien Debatten der National-Versammlung. Denkschrift Preval's gegen Changarnier's Kommando. Allais vor dem Appellhofe. Stempelstrafe. Schreiben Kossuth's. Ver⸗ mischtes,

Großbritanien und Rrlanud. rath. Marquis von Northampton 4.

Belgien. Brüssel. Entlassungsgesuch der Minister.

Dänemark. Kopenhagen. General von Bardenfleth.

Spanien. Madrid. Bildung des neuen Kabinets.

London. Hosnachricht. Minister⸗

Börsen- und Handels-Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen sind nach Bonn abgereist. Ministerium der geistlichen 234. Angelegenheiten.

Der praktische Arzt, Operateur und Geburtshelfer Dr., von Meyern ist zum Kreisphysikus des Kreises Worbis, Regierungs⸗ Bezirks Erfurt; und

Der Wundarzt erster Klasse und Geburtshelfer de Rutt« zum Kreis⸗Chirurgus des Kreises Guhrau, Regierungs-Bezirks Bres⸗ lau, ernannt worden.

Angekommen: Der Generalmajor und Inspecteur der ersten Artillerie⸗Inspection, von Frankenberg, von Stettin.

Abgereist: Se. Excellenz der General -Lieutenant Commandeur der 2ten Kavallerie⸗Division, von Wedell,

Wittenberg

und nach

Uichtamtlicher Theil. Dentschland.

Preußen. Berlin, 21. Jan. Se. Majestät der König Allerhöchstwelcher, so wie Ihre Majestãt die Königin, bereits vor— gestern Mittag nach Charlottenburg zurückgekehrt und dasselbe nur den Abend auf einige Stunden verlassen hatten, um im Opern hause der Vorstellung des Propheten beizuwohnen, haben Sich gestern Mittag 25 Uhr hierher begeben und das Diner bei dem Prinzen Karl Königliche Hoheit eingenommen. Zu dem Diner war das Offizier Corps des zeitweilig in Berlin stehenden 12ten Infanterie Regiments, dessen Chef Se. Königliche Hoheit der Prinz Karl sind, eingeladen. Se. Majestät brachten die Gesundheit des Regiments, und der erlauchte Chef des Regiments die Sr. Majestät des Kö— nigs aus. Um 6 Uhr sind Se. Majestät nach Charlottenburg zu— rückgekehrt. . . J

Heute Morgen um 75 Uhr haben Se. Majestät Sich wie— derum hierher begeben, allwo Allerhöchstdieselben bis gegen 10 Uhr im Königlichen Schlosse Vortrag angenommen und hierauf auf die Jagd in die Hasenhaide Sich verfügt haben.

Berlin, 19. Jan. In dem Zeitraum vom 1. bis einschließ⸗ lich den 31. Dezember v. J,, also während des vierten Monats seit Eröffnung des Landwehr⸗Kanals, sind 260 Fahrzeuge die un⸗ tere und 159 Fahrzeuge die obere Schleuse, mithin im Ganzen 409 Fahrzeuge, Lie beiden Schleusen passirt. An Schifffahrts⸗-Abgaben (Schleusengeldern) sind in demselben Zeitraum an der unteren Schleuse 232 Rihlr. 5 Sgr., an der oberen 29 Rthlr. 20 Sgr., an Brücken-Aufzugsgeldern bei der ersteren 44 Rthlr. 24 Sgr., bei der letzteren 3 Rihlr. 26 Sgr. 6 Pf., mithin im Ganzen an Gefällen 310 Rthlr. 14 Sgr. 6 Pf. eingenommen worden. Die Durchschnittszahl der täglich durchgelassenen Fahrzeuge beträgt bei der unteren Schleuse 8, bei der oberen 5 Stück. Von den Fahr⸗ zeugen, welche die Schleusen passirten, gingen bei der unteren 176 ein (150 beladen, 26 leer, 105 haben im Kanal ein- resp. ausge— laden, 71 sind durchgegangen) und 74 aus (12 beladen, 62 leer);

bei der oberen 28 ein (31 beladen, 2 leer, 12 haben im Kanal

ein- resp. ausgeladen, 11 sind durchgegangen) und 135 aus (53 beladen, 83 leer.)

Oesterreich. Wien, 19. Jan. Der Lloyd meldet: „Um einerseits die Post-Vorschriften mit den Verkehrs-Verhällnissen in Einklang zu bringen, andererseits aber die Freiheit der Privat-In dustrie nicht zu beschränken, dagegen aber auch die Lasten der Staats-Post-Anstalt im Personen- Transporte zu erleichtern, wurden auf Antrag des Handels⸗Ministeriums mehrere neue Bestimmungen über Privat⸗Unternehmungen des periodischen Personen-Transportes von Sr. Majestät genehmigt, welche mit dem 1. Februar 1851 in Wirksamkeit zu treten haben. Nach diesen Bestimmungen ist die Errichtung von Privat-Post-Stationen oder Relais verboten. Privat⸗-Unterneh mungen pexiodischer Personen-Transporte mit und ohne Pferde— wechsel dürfen nur gegen Konzessions⸗Ertheilung unter festgesetzten Modalitäten an Einzelne oder Gesellschaften statlfinden, wofür die Staatsverwaltung eine Besteuerung sich vorbehält. Die Postmeister, deren Pferde nicht benutzt werden, erhalten eine angemessene Ent— schädigung.“

Folgendes ist die Fortsetzung des im gestrigen Blatte des Pr. St. Anz. abgebrochenen Vortrags über die neue Gerichts— Organisation im lombardisch-venetianischen Königreiche.

3) Auf das Einzelne übergehend, muß ich vor Allem erwähnen, daß sowohl bei den im lombardisch-venetianischen Königreiche selbst stattgefun= denen Einvernehmungen, als bei den Berathungen mit den hierher berufenen Vertrauens männern hauptsächlich in Betreff zweier Punkte der Wunsch nach einer Modification der in den Grundzügen vom 14. Juni 1849 enthaltenen Bestimmungen laut wurde, nämlich in Betreff der Stel— lung und Kompetenz der Präturen und in Betreff der Bildung von Be— zirks-Kollegialgerichten durch Sectionen der Landesgerichte, wonach das Landesgericht auch über Berufungen gegen die Entscheidungen seiner als Bezirks-Kollegialgericht fungirenden Section in zweiter Instanz zu erken— nen hat.

a) Die in den Grundzügen vom 14. Juni 1849 beabsichtigte Einrichtung der Bezirksgerichte, wonach denselben in dem ihnen zugewiesenen Sprengel die volle und ungetheilte Gerichtsbarkelt in Civilsachen zustehen sollte, war hauptsächlich der Einrichtung der italienischen Präturen nachgebildet. Allein es zeigte sich, daß gerade diese Einrichtung im lombardisch -venetianischen Königreiche von jeher ein Stein des Ansto⸗ ßes war, daß die öffentliche Meinung daselbst der Verwaltung der Justiz durch Einzelnrichter mehr als anderswo abhold ist, und die— selbe möglichst beschränkt und namentlich die eine Art von Orts⸗Pri⸗ vilegium begründende Unzukömmlichkeit beseitigt wünscht, daß dieselbe

Rechtssache je nachdem sie auf dem Lande oder in der Pro— vinzial⸗Hauptstadt verhandelt wird, dort von einem Einzeln⸗ richter, hier von einem ganzen Kollegium entschieden wird,

eine Ungleichheit, welche im lombardisch - venetianischen Königreiche um so mehr auffallen mußte, als es dort keine privilegirten Per sonalgerichtsstände giebt und bei vielen Landpräturen nicht minder wichtige und komplizirte Rechtsstreitigkeiten, als bei den Tribunalen namentlich die bedeutensten Prozesse über Grundeigenthum, Servitu— ten und Hypothekarrechte vorkommen. Es konnte um so weniger ei⸗ nem Anstande unterliegen, in Bezug auf diesen Punkt ven geäußerten Wünschen zu entsprechen, als die oberwähnte Bestimmung der Grund— züge vom 14. Juni 1849 seither bereits auch für die anderen Kronländer modifizirt und diel Gerichts barkeit der Bezirksgerichte in der durch das Aller⸗ höchste Patent vom 18. Juni l. J. kundgemachten Jurisdictionsnorm auf minder wichtige oder eine summarische Verhandlung erheischende Angelegenheiten beschränkt worden ist.

Nicht minder lebhaft sprach man sich gegen die Einrichtung aus, wonach die Landesgerichte für einen Theil ihres Sprengels als Be— zirks-Kollegialgerichte bestellt sind und in Folge dessen in manchen Angelegenheiten bald als erste, bald als zweite Instanz, wenn auch in verschiedenen Senaten, zu erkennen haben.

Die zur Beseitigung der in dieser Beziehung erhobenen Beden— ken in Antrag gebrachten Modificationen schienen mir jedoch wen ig annehmbar, denn dieselben hätten zu einem Organismus geführt, in welchem man den Vorzug der Einfachheit vermißt, und der sich von jenem anderer Kronländer weiter entfernt hätte, als zur Erreichung des beabsich= tigten Zweckes nöthig war. Es schien mir möglich, den ausgespro— chenen Wünschen Rechnung zu tragen, ohne in diese Uebelstände zu verfallen. Dieses wird dadurch erreicht, daß, so wie in anderen Kron— ländern einzelne Bezirksgerichte durch Bestellung zur Ausübung des Richteramtes befähigier AÄssessoren neben dem Brzirksrichter zu Kolle⸗ gialgerichten behufs der Ausübung der Gerichtsbarkeit über Vergehen und einige der Verbrechen für eine gewisse Zahl von Gerichtsbezirten erhoben worden sind, eben so in den lombardisch-venetianischen Pro— vinzen mehrere Prätursbezirke zu einem Kollegial-Gerichtssprengel ver— einigt werden, in welchem eine der Präturen als Kollegialgerichte die Gerichtsbarkeit ausübt und solche Kollegialpräturen namentlich auch an den Orten bestellt werden, wo die Cori di Giustizia ihren Sitz haben, statt daß die Gerichtsbarkeit über Vergehen und in anderen den Kollegialpräturen vorbehaltenen Gegenständen durch eine Abtheilung der ersteren ausgeübt wird. Hierdurch wird der Vortheil größerer Einsachheit, so wie größerer Uebereinstimmung mit den in anderen Kronländern ins Leben getretenen Einrichtungen, erlangt; auch wird es hierdurch möglich, den Bitten einer größeren Zahl bedeutender Ortschasten, welche der Sitz eines Kollegialgerichts zu werden wün— schen, zu willfahren.

Es wird also künftig die gesammte Civil und Strafrechts—

pflege im lombardisch-venetianischen Königreiche in erster Instanz theils durch Provinzial -Gerichtshöfe, welche an die Stelle der bisherigen Provinzin-Tribunale treten, theils durch Präturen besorgt werden, die sich wieder in bloße Bezirlspräturen und in solche theilen, die zubleich als Kollegialgerichte organisirt sind. Die Corti di Giustizia (Provinzial-Gerichtshöfe) sollen in Civil— sachen als erste Instanzen in allen nicht ausdrücklich den Präturen vorbehaltenen Gegenständen und als zweite Instanz über Berufungen gegen die Entscheidungen der Bezirkspräturen erkennen.

In Strafsachen wird den Provinzial-Gerichtshöfen in erster In— stanz die Gerichtsbarkeit in Bezug auf die ihnen vorbehaltenen Ver— brecher in Gemäßheit der neuen Strasprozeß⸗Ordnung zukommen; in zweiter Instanz werden dieselben über die Berufungen gegen die Enischeidungen der Kollegialpräturen, in Fällen von Vergehen und den Kollegialpräturen vorbehaltenen Verbrechen zu erkennen haben.

Die Leichtigkeit der Communicationen im lombardisch - venetiani— schen Königreiche entfernt die Besorgniß, daß die etwas größere Ausdeh—= nung der Gerichtssprengel der einzelnen Provinzial-Genichishöfe irgend einen erheblichen Nachtheil für die Rechtsverwaltung mit sich bringen

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8 Behren⸗Straße Nr. 57.

1851.

könne. Auch sind es nach den m. aufgestellten Grundsätzen in der Regel nur bedeutendere Angelegenheiten, welche der Entscheidung der Provinzial-Gerichtshöfe, sei es in erster oder zweiter Instanz, zugewie⸗ sen werden.

d) Die Gerichtsbarkeit der Bezirkspräturen in Civilsachen soll gleich je⸗ ner der Bezirksgerichte alle minder bedeutende oder summarisch zu verhandelnde Gegenstände, dann die Angelegenheiten des nichtstreitigen Richteramtes mit einigen Beschränkungen umfassen.

Es wurde der Antrag gestellt, die Kompetenz der Bezirks präturen auf alle Streitsachen auszudehnen, welche eine den Werth von 1000 Gulden nicht übersteigende Forderung zum Gegenstande haben. In Erwägung, daß bei dem großen Wohlstande der lombardisch- venetianischen Provinzen der Werthsbetrag der Civilprozesse daselbst im Allgemeinen sich höher stellt, als in anderen Kronländern, so wie in Anbetracht, daß die dortigen Präturen durchaus mit tüchtigen Männern besetzt sind, welche thre Ausbildung durch vieljährige Praxis bei den Tribunalen erlangt ha— ben, glaubte ich, daß es keinem Anstande unterliegen könne, diesem Antrage Folge zu geben.

) Dasselbe schien mir von dem weiteren Antrage zu gelten: den Kollegialpräturen in Civilsachen einige Gegenstände theils des streitigen, theils des nichtstreitigen Richteramtes zu überlassen, welche nach der aufgestellten Regel den Provinzial Gerichts-= höfen zufallen würden, wobei aber die Sache meistens nicht ohne nachtheilige Zögerung oder zu großen Kostenaufwand bei dem Provinzial - Gerichtshofe anhängig gemacht werden könnte, wie z. B. Konkursverhandlungen über das Vermögen nicht zum Handelsstande gehöriger Personen. In Strafsachen werden die Kollegialpräturen in zweiter Instanz über die Berufungen gegen die Entschädigungen der Bezirkspräturen in Fällen von Uebertretungen erkennen. Es handelt sich hier um sehr geringfügige strafbare Handlungen, bei welchen es in vielen Beziehungen sehr wünschenswerth erscheint, daß die Ver— handlungen uber die Berufung gegen den Spruch der in erster In- stanz erlennenden Bezirkspräturen nicht an den meistens entfernten Provinzial⸗Gerichtshof gewiesen werde.

[) Eine, Hauptfrage betraf die Einführung der Geschwornengerichte. Das Institut der Schwurgerichte in Strafsachen gehört zu den durch die Reichsverfassung begründeten Einrichtungen. Sorgfältige Erkundi⸗ gungen und Erhebungen haben jedoch die Ueberzeugung gewährt, daß das erwähnte Institut für das lombardisch- venenlanische Königreich nicht paßt. Dasselbe scheint dem dortigen Volks-Charakter weniger zuzusagen, und es ist zweifelhaft, ob dessen Einführung in diesem Au⸗ genblicke als eine Wohlthat und mit Dank aufgenommen oder als eine nicht wünschenswerthe Einrichtung angesehen werden würde. Un— ter solchen Umständen schien es am rathsamsten, das neue System der Strafrechtspflege im lombardisch- venetianischen Königreiche auf Mündlichkeit und Oeffentlichkeit des Verfahrens zu beschränken, wobei die Hauptverhandlung und Entscheidung über die anderswo den Schwurgerichten vorbehaltenen Verbrechen den Provinzialgerichtshöfen zugewiesen und gegen die Entscheidungen der letzteren die Berufung an das Appellationsgericht gestattet wird.

s6) Der von mehreren Seiten gestellte Antrag, daß die Nichter Kollegien in Strafsachen immer aus einer geraden Zahl von Richtern (, 6 oder 8) bestehen sollen, damit nicht die Mehrheit einer einzigen Stimme den Ausschlag geben und daß bei gleichgetheilten Stimmen der An— geklagte als nicht schuldig entlassen werde, wird von mir bei dem Ew. Majestät vorzulegenden Entwurfe der Strafgerichts⸗Ordnung für jene Kronländer, wo sene am 17. Januar 1850 nicht in Wirksamkeit tritt, einer genauen Prüfung unterzogen werden.

n) In Bezug auf das Verfahren in Civilsachen haben die einberufenen Vertrauensmänner in ausführlichen mündlichen und schriftlichen Er— örterungen den Antrag zu begründen gesucht, daß an die Stelle des dermaligen Systems der dritten Instanzen (wobei in höherer Instanz jede Neuerung ausgeschlossen ist) das französische System der zweiten Instanzen mit Zulassung von Neuerungen in zweiter Instanz und mit dem Institute des niemals in der Sache selbst erkennenden, son— dern nur die richtige Anwendung des Gesetzes und die Beobachtung der we⸗ sentlichen Formen der Prozedur überwachenden Cassationshofes gesetzt werden wolle. Für diese Anträge wurden zum Theile sehr beachtens⸗ würdige Gründe angeführt. Es läßt sich nicht verkennen, daß das der⸗— mal geltende Verfahren in Civilsachen einer Umarbeitung bedarf, und daß namentlich die Materie der Rechtsmittel, die Bestimmungen über die Fälle Bedingungen und Rechtswirkungen der Berufungen manche Verbesserungen wünschen lassen, so wie auch die Frage, inwiefern das Eventualprinzip, wie es dermal im österreichischen Civilprozesse besteht, aufrecht zu halten oder in welcher Art dasselbe zu modifiziren sei, zu den Hauptfragen gehi ren wird, von deren Lösung die Feststellung der Grundsätze eines neuen Ge richtsverfahrens abhängt. Allein es muß sehr bezweifelt werden, daß das französische System des Cassationshoses, dessen Vorzüge die Mängel desselben kaum aufwiegen dürften, Eingang finden werde. Ich konnte es daher nach reifer Erwägung des Gegenstandes nicht wagen das lombardisch-venetianische Königreich schon jetzt die Wieder! stellung jenes Systems, wie es bis zum Jahre 1815 bestand, antragen, sondern es schien mir angemessener, das dermalige Ci fahren auch im lombardisch⸗venetianischen Königreiche provfforisch bestehen zu lassen und die Ergebnisse einer neuen für sämmiliche länder auszuarbeitenden Civilprozeß⸗Ordnung abzuwarten

(Schluß folgt.)

Bayern. München, 18. Jan. (N. C.) Die Regierun von Schwaben und Neuburg hat in Uebereinstimmung mit der tigen Handelskammer, den Gemeinde⸗Behörden, Bauquiers, Fabri kanten c. in Augsburg ein Gesuch um Bewilligung zur Errichtung einer Messe für Süddeutschland in Augsburg an das Handels Ministerium eingereicht. Der Antrag wurde vom Handels-Mini— sterium dem hiesigen Magistrat zur Begutachtung mitgetheilt, und dieser hat gestern beschlossen, vorerst die Ansicht des hiesigen Han delsgremiums und des Gewerberaths zu erholen. Die Messe in Augsburg soll für Süddeutschland das werden, was die leipziger Messe für Norddeutschland ist, nach deren Vorbild dieselbe auch er- richtet werden soll. Dieselbe würde jährlich zweimal abgehalten werden, vom Donnerstag nach Judica bis zu Ende der Woche nach Ostern und vom Sonntag vor Mariä Geburt an 22 Tage lang.

General⸗Major von Bienenfeld, bisher in der Pfalz, wurde zum Kommandanten der 1sten Kavallerie⸗Brigade hierselbst , , Stelle des kürzlich in Pension getretenen General Yar eb en Parseval. Die ambulanten Postbüreaug auf un erer (isen bah, j ) Füriafeit: ist dies bis jetzt amtlich noch sind seit gestern in Thätigkeit; doch is e D , nnn mn g do nicht bekannt gemacht, vielmehr hängt die Felannth 3 einer kurzen Erprobung der getroffenen Einrichtung ab.