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ären 30 und München, 20. Jan.
einen
8 amtlich . sie erhalten nämlich tarifmäßig für
ür eine Bärin 40 Fl., zusammen 220 Fl. Bayern.
der hier eingetroffen. Amte dahter sind bis zum 181ten d. 1886 Kandidaten inskribirt ge wesen, worunter 257 Theologen, wovon 50 Ausländer; Sog Ju— risten, wovon 63 Ausländer; 18 Kameralisten, wovon 4 Ausländer; 225 Mediziner, wovon 141 Ausländer; 370 Philosophen, wogen 16 Ausländer; 66 Philologen, wovon 8 Ausländer; 15 r, . tiker, wovon 2 Ausländer; 160 Techniker, wovon 4 Auslander 5 Pharmazeuten, wovon 12 Ausländer; 8 dorst . stant neten Men 1 Ausländer; und 13 Kandidaten des Bergwesens, a r . länder. Es sind sonach an hiesiger Uiniversttät 12 nn den 202 Ausländer inskribirt; 63 Kandidaten der . n. . sich im Klerial-⸗Semsmar,. Getern initiag ius Fier gien er., ü, terie des reitenden Artillerie Regiments auf der . 2 Dachau her eingetroffen. Gestern begann auch der alle sieben Jahre wiederkehrende Schäfflertanz. 6 S 20. Jan. (D. J. e önig⸗ nan ,, . vom Staats minster Dr. Zschinsky, ist nachstehender, 6 , nr, einige strafrechtliche Bestinmungen enthaltend, an die Stande und zunächst an die erste . elangt. San an; Ber Beamte oder andere Personen, welche in öffent⸗ lichen Pflichten stehen, zur Verletzung dieser Pflichten oder zum Ungehorfam gegen ihre Vorgesetzten auffordert, ist mit Gefängniß bis zu einem Jahre zu bestrafen. .
Art. 2. Gleiche Strafe trifft diejenigen, welche durch öffent—⸗ liche Mittheilung in Wort, Schrift oder bildlicher Darstellung Andere zum Ungehorsam gegen die Gesetze oder gegen obrigkeitliche Anord⸗ nungen oder zur Verweigerung gesetzlich bestehender Abgaben oder Leistungen, oder Handwerksgesellen, Gehülfen, Lehrlinge oder son⸗ stige Arbeiter zur gemeinsamen Einstellung ihrer Arbeitsleistungen auffordern. Eine Mittheilung ist für eine öffentliche zu achten, wenn sie nicht an einzelne, durch geschäftliche, häusliche oder freund= schaftliche Verhältnisse verbundene Personen gerichtet ist und sich nicht mit Hinsicht auf diese Verhältnisse, so wie auf Ort, Zeit und Art und Weise der Mittheilung als eine vertrauliche und private darstellt.
Art. 3. Die Strafe des im Art. 2 gedachten Vergehens kann
bis auf Arbeitshaus von zwei Jahren gesteigert werden, wenn die daselbst erwähnten Aufforderungen vor einer zusammengelaufenen Menge oder vor einer Versammlung geschehen sind, wenn Militatrpersonen zur Verletzung ihrer Dienstpflicht oder zum Ungehorsam gegen ihre Oberen aufgefordert worden, oder wenn die Aufforderung auf thätliche Wi⸗ dersetzlichkeit, auf Zerstörung von Sachen oder auf Mißhandlung von Personen gerichtet gewesen ist. Ist die an Militairpersonen ergangene Aufforderung auf thätliche Widersetzlichkeit, auf Zerstö⸗ rung von Sachen oder auf Mißhandlung von Personen gerichtet gewesen, so kann die Strafe bis zu vier Jahren Arbeitshaus an⸗ steigen. Art. 4. Gefängnißstrafe bis zu einem Jahre hat zu gewar⸗ ten, wer durch öffentliche Mittheilung (Art. 2) die Rechts⸗Institute der Ehe, der Familie oder des Eigenthums oder die bestehende Staatsverfassung herabwürdigt, oder Handlungen, welche das Gesetz verbietet, als ehrenvoll oder verdienstlich, oder Personen wegen Handlungen, derenthalber ste zur Verantwortung gezogen worden sind, als lobenswerth darstellt.
Art. 5. Oeffentliche Mittheilungen (Art. 2), durch welche die Regierung, öffentliche Behörden oder staatsrechtlich bestehende Kör⸗ perschaften oder einzelne Berufshandlungen dieser öffentlichen Organe einer tadelnden Kritik unterworfen werden, sind strafbar
a) wenn sie mit Erdichtung oder geflissentlicher Entstellung von Thatsachen verbunden sind,
hy wenn dabei den genannten Organen Beweggründe oder Absichten untergelegt oder Eigenschaften beigelegt werden, welche im Publikum Haß oder Verachtung gegen dieselben zu erregen geeignet sind.
Die Strafe besteht in Gefängniß bis zu einem Jahre und, wenn das Vergehen durch Reden vor einer zusammengerotteten Menge verübt worden ist, bis zu zwei Jahren. Eines Antrages bedarf ö. zur Bestrafung öffentlicher Mittheilungen der gedachten Art nicht.
Art. 6. Wer zum öffentlichen Aergernisse in Wort, Schrift oder bildlicher Darstellung sich über Gott oder göttliche Dinge, oder über andere Gegenstände der Verehrung einer bestehenden Reli— gionsgesellschaft, oder über deren Lehren oder Gebräuche herabwür⸗ digende, verhöhnende oder verächtliche Acußerungen erlaubt, ist mit Gefängniß bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
Art. 7. Gefängnißstrafe bis zu sechs Monaten hat zu ge— warten, wer wiss , falsche Nachrichten, welche im Publikum Be⸗ sorgniß vor Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, des Friedens oder der öffentlichen Freiheit zu erregen geeignet sind, mündlich oder schriftlich ausstreut oder verbreitet.
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz, durch welches die Art. 94 und 6 des Kriminal-Gesetzbuchs, so wie sonstige entgegenstehende Bestimmungen desselben, aufgehoben werden, eigenhändig unterschrie⸗ ben und Unser Königliches Siegel beidrucken lassen.
So geschehen zu Dresden, den ...... ....
Die diesem Gesetz-Entwurfe beigefügten Motive lauten in ihrem allgemeinen Theile wie folgt:
Nach S, 27 des den Ständen im Entwurfe vorgelegten Ge— setzes zum Schutze gegen den Mißbrauch der . sollen die durch ein Preßerzeugniß verübten Verbrechen nach der bestehenden Strafgesetzgebung bestraft werden. Sofern nun diese Verbrechen in Majestäts-Beleidigung und hiermit verwandten Verunglimpfun— gen, ferner in Verbreitung unzüchtiger Schriften oder Darstellun— gen, oder in der Verbreitung zu irgend einem im Kriminal⸗Gesetz⸗ buche besonders benannten Verbrechen oder dem Versuche dieser Ber— leitung bestehen, gewährt das Kriminal-Gesetzbuch selbst im Art. 99, 103, 92, 309 und im Art. 36, in Verbindung mit anderen be— sonderen Bestimmungen, hierzu ein genugsames Anhalten. Allein eben so verderblich ist der mehr indirekte Einfluß, welchen die Presse in der Hand einer auf Umsturz des Bestehenden hinarbeiten⸗ den Partei dadurch ausübt, daß sie allmälig die Banße des Ge— horsams lockert, rechts und verfassungswidrige Lehren und Grund sätze verbreitet, die Achtung vor den Organen der Staatsgewalt und die Ehrfurcht vor dem Heiligen untergräbt und hierdurch die Gemüther auf das, was das eigentliche Ziel dieser Bestrebungen ist, dergestalt vorbereitet, daß es zuletzt, wie die Erfahrung der jungst verflossenen Jahre gezeigt hat, nur eines äußeren An⸗
lasstsé bedarf, um die längst geschürte (hluth zur hellen Flamme anzufachen. Auch das Kriminalgesetzbuch hat dies
feinesweges außer Acht gelassen. Allein theile wohl im Ver⸗ trauen auf die Macht des Rechts und der Wahrheit, theils darauf rechnend, daß durch die Censur die gröbsten Ausschreitun⸗ gen dieser Art verhindert werden würden, hat es sich, abgesehen von einigen besonderen Bestimmungen, die auch für Preßvergehen
-. (N. M. Ztg.) Der Minister⸗Präsident von der Pfordten ist von Dresden zurück wie⸗ Bei dem Königlichen Universitäts-Polizei⸗
108
rtikel 84, 108, 410, 115, 189, 195), mit den allgemeinen 3 und 6 ausgedrückten Sähen begnügt, die sich in der Praxis, schon wegen der Allgemeinheit und Unbestimmtheit ihrer Fassung, als unzureichend erwiesen haben. Aehnliche Verhältnisse walten? auch in anderen Ländern ob, und in mehrere der neuer⸗ dings erschienenen Preßgesetze sind daher auch materielle Strafdro⸗ hungen wegen der durch die Presse verübten Verbrechen und Ver⸗ gehen mit aufgenommen worden. Die sächsische Regierung hat dies nicht für angemessen erachten können. Denn abgesehen davon, daß die sämmtlichen Vergehen, welche hier in Frage kommen, auch auf andere Weise, als vermittelst der Presse, namentlich durch ungedruckte Schrift oder durch mündliche Rede, begangen werden können, so würde für die Bestimmung dessen, was in das Preßgesetz und was in das allgemeine Strafgesetz gehört, kaum eine Gränze zu finden sein, namentlich müßten die allgemei— nen Grundsätze über intellektuelle Theilnahme am Verbre— chen, die in den allgemeinen Theil eines Strafgesetzbuches gehören und sich von demselben nicht füglich absondern lassen, in dem Preßgesetze wiederholt werden. Dagegen muß die allgemeine Strafgesetzgebung darauf Rücksicht nehmen, daß sie auch für dieje⸗ nigen strafbaren Handlungen, welche durch die Presse begangen wer— den, ausreichende Normen darbiete, und diese Rücksicht ist auch bei der schon im Jahre 1848 begonnenen und jetzt vollendeten Bearbei⸗ tung eines neuen Strafgesetzbuchs nicht außer Acht gelassen worden. Da jedoch das Strafgesetzbuch erst der nächsten Ständeversammlung vorgelegt werden soll, eine kräftige Unterstützung des Preßgesetzes aber, durch bestimmte, dem gegenwärtigen nn gn f entsprechende materielle Strafnormen, dringend nothwendig ist, so hat man für angemessen erachtet, die einschlagenden Bestimmungen des Strafge⸗— setzbuchs schon jetzt in Kraft treten zu lassen und dieselben daher in dem vorliegenden besonderen Gesetzentwurfe zusammengestellt.
Dresden, 21. Jan. (D. J.) Ueber das Königliche Dekret vom 19. Juli 1850, insoweit sich dasselbe auf den J. bis mit VI. Ab- schnitt des sub A. den Ständen vorgelegten Entwurfs der revidir— ten Verfassungs-Urkunde, auf den Gesetz-Entwurf sub B., die Ein— führung der revidirten Verfassungs⸗Urkunde betreffend, und auf den sub D. vorgelegten Entwurf eines Gesetzes wegen Aufhebung der Grundrechte bezteht, hat jetzt auch die erste Deputation der zweiten Kammer ihren Bericht vorgelegt. Referent ist Vice⸗Präsident von Criegern. Das Gutachten der Deputation räth hier im Wesentlichen den Beitritt zu den Beschlüssen der ersten Kammer an, beantragt jedoch für die dort genehmigten Anträge folgende ver— änderte Fassung: a) „die Kammer wolle den Gesetz-Entwurf unter D. in der vorgelegten Fassung zwar ablehnen, die hohe Staats⸗ regierung aber ersuchen, noch den gegenwärtig versammelten Kam— mern einen Gesetz-Entwurf vorzulegen, welcher die Aufhebung der durch Verordnung vom 2. März 1819 in Sachsen publizirten deut— schen Grundrechte als solcher ausspricht, zugleich aber feststellt, welche einzelne Bestimmungen derselben in Hachsen als Landesgesetz Gül⸗ tigkeit behalten und beziehentlich noch zur Ausführung gebracht wer— den sollen“, h) die Kammer wolle sich durch Zurückweisung des Ent— wurfs unter A. hinsichtlich der Abschnitte J. bis mit VI. der revi⸗ dirten Verfassungs⸗Urkunde, so wie des Gesetz-Entwurfs unter B. dahin erklären, daß die Verfassungs⸗-Urkunde vom 4. September 1831 in ihrem J. bis mit VI. Abschnitte für jetzt unverändert fort- stehen solle.
In Bezug auf die von dem Religions⸗-Vorstande der israelitischen Gemeinde zu Dresden eingegangene Verwahrung gegen Berathung des s. 62 des Verfassungs⸗Entwurfs und §. 76 des Wahlgesetzes schlägt die Deputation, „da Protestationen der Art durchaus un— statthaft sind,“ vor, zu beschließen: daß diese Eingabe, als zur stän⸗— dischen Berücksichtigung nicht geeignet, beizulegen sei.
Eine zweite, an die Ständeversammlung gerichtete Eingabe, von den Vorständen mehreren Innungen Dresdens, welche um
Schutz gegen eine unbeschränkte Emancipation der israelitischen
Glaubensgenossen bittet und nachzuweisen sucht, wie verderblich solche in mehrfacher Beziehung wirken müßte, beantragt die Depu— tation, „da die Staatsregierung bereits von ihrem Inhalte Kennt— niß erlangt hat, mithin Abgabe derselben an Letztere überflüssig er— scheint,“ einstweilen beizulegen.
Was dagegen die Ahschnitte VII. und VIII. der revidirten Ver⸗ fassungsurkunde, ingleichen das neue Wahlgesetz unter C. des obengedachten Königlichen Dekrets anlangt, so vernehmen wir, daß in Bezug auf diese die Deputation der Kammer die spezielle Be— rathung der Regierungs⸗Vorlage anempfehlen und Secretair Scheib— ner den betreffenden Bericht erstatten wird.
Baden. Karlsruhe, 18. Jan. (Sch. M.) In der heu⸗ tigen Sitzung der zweiten Kammer führt die Tagesordnung zur Erörterung des durch Mathy erstatteten Berichtes über den Ge⸗ setzesentwurf wegen eines Anlehens von 6,000,000 Fl. Die Kom⸗— mission beantragte mit wenigen Abänderungen die Annahme, welche sofort auch, nachdem die Kammer noch einige weitere Aenderungen beigefügt, einstimmig erfolgte. Folgende Punkte sind auszuheben: Die Amortisationskasse ist ermächtigt, unter Aufsicht und Leitung des Finanzministeriums, ein Staatsanlehen nach Bedarf und bis zu dem Betrage von fünf Millionen Gulden aufzunehmen und sich dasselbe durch den Verkauf 44⸗ oder 5prezentiger, von Seiten der Gläu⸗ biger unaufkündbarer Parttalobligationen zu verschaffen. Die Par⸗ tial⸗Obligationen werden auf den Inhaber ausgefertigt; dieser kann sie jedoch bei der Amortisations⸗-Kasse auf seinen Namen ein— schreiben lassen. Der Zins der Partial⸗Obligationen, mit dem 1. Februar 1861 beginnend, wird halbjährlich bezahlt. Das ganze Anlchen soll vom 1. Februar 1854 an in 30 Jahren durch Ein⸗ lösung der Partial⸗Obligationen im Nennwerthe getilgt, und es soll zu dem Ende während dieser Zeit Jahr für Jahr eine gleich große Summe zur Verzinsung und Tilgung, ausgesetzt wer⸗ den. Was von dieser Summe nicht zur Zinszahlung erfer⸗ dert wird, ist jeweil; zur Einlöfung don Partial-Obligatio—- nen zu verwenden. Die Vergebung des Anlehens an einen Unternehmer findet im Wege der Konkurrenz und Publi⸗ zität statt, wenn annehmbare Gebote erfolgen. Die Konkurren⸗ ken haben ihre Gebote durch Submissionen abzugeben, die nach Vor— schrift des Finanzministeriums abzufassen und verschlossen einzurei⸗ chen sind. Die Gebote müssen auf eine bestimmte Summe für je hundert Gulden in 44 oder 5prozentigen Partial⸗ Obligationen lauten und können nur angenommen werden, wenn der betreffende Konkurrent Caution (390,609 Fl.) noch vor Eröffnung der Sub missionen gestellt hat. Ist nach Ablauf des Schlußtermins zur Ein reichung der Submisssonen kein Gebot für Uebernahme der ganzen Anlehenesumme geschehen, oder wird keines der eingelaufenen Gebote annehmbar gefunden, so kann das Finanzministerium über die Be⸗ gebung des Anlehens mit Bankhäusern Unterhandlung pflegen, und es hat alsdann das Staats-Ministerium auf dessen Vortrag zu ent⸗ scheiden, ob und au welches Bankhaus das Anlehen auf den Grund der vorliegenden Vertrags ⸗Entwürfe begeben werden soll. Wird auf diesem Wege ein annehmbares Gebot nicht erzielt oder wird die Begebung deg Anlehens an einen Unternehmer nach Lage der Umstände nicht für angemessen erachtet, so ist die Amortisations⸗
kasse ermächtigt, unter Aufsicht und Leitung des Finanz⸗Ministeriums, fünfprozentige Obligationen in der nach Lage der Umstände an— gemessenen Weise bis zu dem in Art. 1 bestimmten Betrage zu verkaufen.
Karlsruhe, 18. Jan. (B. L.) Die Eröffnung der Bahn—
strecke von Efringen nach Haltingen wird am 20sten d. M., Vormit—
tags 11 Uhr, stattfinden. Se. Königl. Hoheit der Großherzog werden in Person der Eröffnungsfeier beiwohnen, zu welcher die Direction der Posten und Eisenbahnen viele Personen durch Abgabe von Freikarten zur Benutzung der Bahn von hier ab bis Haltin— gen, die auf drei Tage, den 19., 20. und 21sten d. M. gültig sind, eingeladen hat. .
Hefen. Kassel, 19. Jan. (D. R.) Zu dem gestrigen von dem General-Lieutenant von Peucker zu Ehren des 150jähri⸗ en Krönungsfestes veranstalteten Gastmahle hatten sich auf des— feln, Einladung der österreichische Bevollmächtigte, Feldmarschall⸗ Lieutenant Graf von Leiningen, der österreichische Gesandte, Graf Hartig, der Fürst Thurn und Taxis nebst der gesammten bayeri— schen und kurhessischen Generalität, die Stabs⸗ Offiziere der Garni— son, die Hof-Chargen und das Kurfürstliche Ministerium eingefun— den. Der Graf Hartig nahm beim Mahle an der Seite des Für⸗ sten Thurn und Taxis den Ehrenplatz ein. Der General von Peucker brachte einen Toast aus auf das Wohl der deutschen Für⸗ sten: „Möge die Vorsehung ihren Segen dazu verleihen, daß sie den Umbau des deutschen Staatsgebäudes in fester Eintracht auf— führen mit den granitnen Gründen der Gerechtigkeit und der Stärke, damit in voller mächtiger Fülle erblühe die gemeinsame Wohlfahrt und die Kraft und die ganze Herrlichkeit des deutschen Vaterlandes.“ Der Beifall, den diese trefflichen Worte fanden, war ein allgemeiner. ͤ
In Folge amtlicher Bekanntmachung der Kasseler Zeitung ist der zur Disposition gestellte General-Lieutenant Müßstner in den Ruhestand versetzt und der Hauptmann Giesse vom (sten Infanterie-Regiment Kurfürst mit Pension entlassen. Ferner ist der mit Versehung der Stelle des Bezirks⸗-Vorstandes zu Kassel beauf⸗ tragte Regierungs-Rath Wachs definitiv zum Bezirks-Direktor für den oberen Verwaltungs-Bezirk Kassel ernannt und dem Regie— rungs-Rath von Bardeleben zu Fritzlar die nachgesuchte Versetzung in den Ruhestand bewilligt. Nach einer Korrespondenz desselben Blattes aus Borkenheim wird sich das dort und in der Umgegend kantonnirende Zte Infanterie-Regiment am 2lsten wieder nach seiner eigentlichen Garnison Hanau zurückbegeben. Hier rückte vorgestern Abend das Schützenbataillon wieder ein, welches zuletzt in Mann— heim stand.
Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 20. Jan. (Fr. J.) In der heutigen Sitzung der ersten Kammer wurde der von dem Großherzoge zum Mitgliede derselben ernannte Herr Franz Denin⸗ ger aus Mainz eingeführt und verpflichtet, so daß nun 26 Mitglie der anwesend sind. Als Regierungs-Kommissäre von Seiten des Kriegsministeriums sind Oberst Schmidt, Generalauditeur Hoffmann, Hauptmann Becker vom General-Quartiermeisterstabe und Haupt— mann Hartmann von der Artillerie ernannt. Die Kammer bejahte einstimmig die vom Präsidium an sie gerichtete Frage: „ob von einer Antworts Adresse auf die vorgestern gehaltene Eröffnungs-Rede unter den vorliegenden Verhältnissen Umgang genommen werben solle““ — Es fand hierauf eine gemeinschaftliche Sitzung beider Kammern im Sitzungssaale der zweiten Kammer (von dieser wa⸗ ren 465 Mitglieder anwesend) statt. Vom Ministerium erschie⸗ nen: Der Vorsitzende Freiherr von Dalwigk, zugleich Direk⸗ tor des Ministeritums des Aeußern und des Innern, mit den Ministerial-Räthen von Bechtold, Maurer, Wernher, Freiherrn von Rieffel, der Direktor des Ministeriums der Justiz Dr, von Lindelof, mit den Ministerial-Räthen Emmerling und Dr. Creve, der Direktor des Finanz- Rinisteriums Freiherr von Schenk mit den Ministertal-Räthen Meisenzahl und von Biegeleben. Freiherr von Schenk hielt einen mehrstündigen Vortrag, in welchem er 1) die definitive Rechenschaftsablage der Finanzperiode von 1845 bis 1847; 2) den Entwurf des Budgets für 1848 bis 1850 zugleich als pro visorische Rechenschaftsablage für diese Finanzperiode; 3) die defi⸗ nitive Rechenschaftsablage der Staatsschuldenverwaltung von 1845 bis 1847; 4) die proviforische für 1848 bis 1850; 5) die definitive Rechenschaftsablage des gesammten Straßen- und Brückenbaues, endlich 6) eine theils definitive, theils provisorische Rechenschafts⸗ ablage des Eisenbahnbaues im Ganzen, wie der einzelnen Bahnen (Main⸗-Neckar, Offenbach-Frankfurter und Main⸗Weserbahn), mit einer Masse von Urkunden und Erläuterungen vorlegte. In bhe— sonderer Sitzung zweiter Kammer überreichte dann Freiherr von Schenck auch noch das neue Budget für die Finanzperiode von 1851 bis 1853.
Schleswig⸗Holstein. Altona, 20. Jan. (N. Fr. P.) Nachdem heute Morgen mit der Entlassung der gebornen Schles⸗ wiger aus der schleswig⸗holsteinischen Armee in Rendsburg Fegon— nen worden, ist heute Abend auch die erste Abtheilung der in un serem Heere dienenden Nicht-Schleswig⸗Holsteiner hier angelangt, um morgen mit Pässen versehen nach ihrer Heimat oder nach dem Auslande gesandt zu werden. Morgen und an den folgenden Ta⸗ gen werden mehrere Abtheilungen nachfolgen.
Rendsburg, 19. Jan. Laut Verfügung des Departements des Krieges können diejenigen Unteroffiziere der Armee, welche ihre Familie in Schleswig haben, die dieser gesetzlich zukommende Un⸗ terstützung bis weiter selbst erheben.
Nassau. Wiesbaden, 19. Jan. (N. A. 3.) Se. Hoheit der Herzog ist gestern von Deßau in Bieberich wieder eingetroffen. Morgen treten hier die sämmtlichen Kreisbeamten unseres Landes zu einer Konferenz zusammen, um theils ihre Ansichten darüber niederzulegen, wie sich das freie Gemeindegesetz bisher bewährt hat, theils ihr Gutachten über die noch zurückstehende und doch so prak⸗ tische Anstellung von Rechnungs-Revisoren bei den Kreisämtern ab— zugeben. — Zu der in diesen Tagen hier zusammentreffenden Zoll— konferenz sind bereits die Herren Geheime Rath Delbrück von Ber— lin, Senator Köster von Frankfurt 4. M., Duising aus Kassel, Biersack, Geheimeer Rath aus Frankfurt (für das Großherzog= thum Hessen) angelangt. Ober-Steuerrath Scholz ist Kommissär
für Nassau.
Sachsen⸗ Weimar. Weimar, 20. Jan. (W. Ztg.) In der heutigen Sitzung des seit dem 20. Dezember vertagt gewesenen Landtags kam der Bericht des Finanz⸗Ausschusses, betreffend das re⸗ vidirte Gesetz über die Steuer⸗Verfassung des Großherzogthums, das Gesetz über die allgemeine Einkommen-Steuer und das Mini— sterial⸗ Dekret vom 4. Dezember 1850 bezüglich der Besteuerung des Personals des gemeinschaftlichen Ober⸗ Appellationsgerichts zur Verhandlung. Mit Anerkennung des Vorzugs unserer im All⸗ gemeinen auf richtigen Grundsätzen beruhenden Steuer -Verfassung stellt der Ausschuß unter den Mängeln derselben, denen, so weit es möglich ist, abzuhelfen sei, die Ungleichheit der Besteuerung des
Grund und Bodens voran. Schon die Landtage von 1817 und 1819 erkannten die Nothwendigkeit einer endlichen Vermessung und Bonittrung sämmtlicher Grundstücke des Landes und der hierauf zu gründenden Besteuerung nach völlig gleichen Grundsätzen und glei⸗ cher Verfahrungsart an. Dennoch wurde durch das Gesetz über bie Steucrverfassung vom 29. April 1821 das bis dahin bestehende Proviforium in ein Desinitivum umgewandelt und im 8. 14 der Grundsatz der Unveränderlichkeit der Grundsteuer angenommen, so daß diese keiner Minderung oder Mehrung jemals unterworfen sein sollte. Nichtsdestöwenlger wird sowohl von der Staats⸗ Rezierung wie von dem Ausschusse keinesweges bezweifelt, daß der Gesetzgebung das Recht zustehe, dem so vielfach geäußerten Wunsche entsprechend, eine gleichmäßige Umlegung der Grund— steuer anzuordnen. Aber zu diesem Behufe schon jetzt eine gleich⸗ mäßige Bonitirung sämmtlicher Grundstücke im Großherzogthume vornehmen zu lassen, hielt der Ausschuß nach reiflicher Prü- fung, auch wenn er von dem bedeutenden Kostenaufwand absehen wollte, doch nicht für räthlich. Vornehmlich die Abgeordne⸗ ten Säuberlich und Alberts hoben in einer Reihe von Bei⸗ spielen die große Ungleichheit der jetzt bestehenden Grundsteuer hervor, und ersterer siellte den Antrag: „Der Landtag beschließe, baß durch eine durchgehende Bonitirung eine gleichmäßige Besteue⸗ rung bewirkt werde.“ Durch Ablehnung dieses Antrages und eines ähnlichen von dem Abgeordneten Kling gestellten, spricht sich der Landtag für die Ansicht des Ausschusses aus. Der Referent, Ab— geordnete Fries, geht zu dem zweiten die Grundeinkommensteuer betreffenden Punkt über und empfiehlt hinsichtlich desselben den von der Staatsregierung in dem vorgelegten Gesetzentwurfe gemachten Vorschlag zur Annahme: die seltherige Einrichtung, wonach die Einkommensteuer von Grund und Boden ausgeschlagen und auf⸗ gebracht wird, wie die alte Grundsteuer, zu verlassen und da⸗ gegen die Abschätzung des Reinertrags vom Grundvermögen unter denselben Modalitäten vorzunehmen, welche für die Ermittelung des Einkommens aus dem Gewerbs - und Geschäftsbetrieb behufs dessen Beisteuerung bereits bestehen. Der Referent läßt sich weiter darüber aus, wie eine nicht geringere Unzufriedenheit, als die un— gleiche Besteuerung des Grund und Bodens, seither die Ungleich⸗ heiten und Unbilligkeiten in den Einschätzungen zum zweiten Theile der Ortsquoten und die Unverhältnißmäßigkeit dieser Quoten selbst erregt haben. Um diesen Uebelständen so weit wie möglich abzuhelfen, beantragt der Ausschuß, daß der Landtag die Staats⸗ Regierung ersuche, von dem einzig durchgreifenden Mittel strenger Revisionen und Berückschtigungen der Steuerrollen zweiten Theiles umfassenden Gebrauch zu machen. Die wichtige Frage, ob eine progressive Einkommensteuer dem Rechte und den Verhältnissen unseres Landes entspreche, glaubt der Ausschuß für jetzt auf sich beruhen lassen zu müssen, weil nach der jetzigen Steuerverfassung das Einkommen aus Grund und Boden sich noch nicht in bestimmten Summen ausgedrückt findet, und daher bei einer Progressivsteuer noch nicht in entspre— chender Weise herbeigezogen werden kann. Nachdem der Referent diese den Ausschuß bei den vorliegenden Gesetzentwürfen leitenden Grundsätze in Vortrag gebracht hatte, ging der Landtag zur spe⸗ ziellen Berathung des revidirten Gesetzes über die Stener⸗Verfassung über. 5. 1 wurde unverändert angenommen und §. 2 mit dem Zusatz des Ausschusses.
Weimar, 21. Jan. In der heutigen Sitzung des Landtags wurde das revidirte Steuergesetz bis zum Schluß durchberathen und mit einigen Modificationen nach den Vorschlägen des Aus— schusses und einiger Abgeordneten in seinen einzelnen Theilen angenommen. Die Abstimmung über das ganze Gesetz soll erst in einer späteren Sitzung stattfinden, nachdem der Ausschuß einen besonderen Bericht an den Landtag darüber wird gebracht haben, ob die milden Stiftungen für steuerfrei erklärt werden sollen. Unter den angenommenen Bestimmungen ist auch die enthalten, daß die Geistlichen und Schullehrer mit Eintritt des neuen Gesetzes von der Einkommensteuer nicht ausgenommen sein sollen.
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Musland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 20. Januar. Den Vorsitz führt Dupin. Tagesordnung: Be⸗ rathung der Anträge über Schuldenarrest der Repräsentanten. Die Dringlichkeit wird angenommen. Madier de Montjau erinnert, wie Mauguin's Verhaftung bei allen Meinungsverschiedenheiten gleiche Entrüstung hervorgerufen habe, und folgert daraus, daß diese Anträge keine Parteisache seien. Nach seiner Ansicht wären sie unnöthig, da die Verfassung die Repräsentanten für unverletzlich erkläre. Der Redner findet wenig Aufmerksamkeit; alle Privat gespräche beschäftigen sich mit der Ministerkrisis. Der Präsident muß wiederholt um Ruhe ersuchen. Der Redner verwirft die Mandatsab- nahme bei überschrittener zur Schuldentilgung bestimmter Frist als eine re⸗ troaktive, die geschehene und die zukünftige Wahl beschränkende Maßregel. Es handelt sich nach dem Redner hier nicht um die Frage, ob man seine Schulden bezahlen solle, sondern einzig um eine Immunitäts⸗ Frage, in welcher man der richterlichen Gewalt nicht nachgeben dürfe. Faultrier spricht für den Kommissions-Antrag. Die Ge— sammtdebatte wird geschlossen. Man geht zur Berathung der Ar— tikel über. Art. 1: „Gemäß Art. 36 und 37 der Verfassung kann kein Repräsentant im Civil- oder Kommerzialwege ohne vorherige
Genehmigung der Versammlung arretirt werden.“ Art. 2: „Die Ermächtigung ist beim Praͤsidenten nachzusuchen.“ Art. 3: „Als Demissionair wird jeder Repräsentant angesehen, der
drei Monate nach Ermächtigung zur Verhaftung wegen Schul⸗ den dieselben nicht berichtigt. Bis zu geschehener Berich— tigung kann er nicht wieder gewählt werden.“ Man erzählt wäh— rend der Diskussion in der Versammlung, Drouyn de Lhuys, wel⸗ cher von Normanby dringend empfohlen worden, und Fould, dieser wegen persönlicher Verhältnisse, würden im neuen Kabinet bleiben. Den Mitgliedern der Sonnabends-Minorität wird von ihren Füh— rern mitgetheilt, daß die auf heute anberaumte Versammlung we— gen der nun doch angenommenen Entlassung der Minister auf mor— gen vertagt sei und in einem von der Regierung zur Disposition gestellten Saale des Staatsraths⸗Gebäudes gehalten werde. Ein Amendement E. Lerouxr's zu obigem Gesetz-Entwurf wird ver— worfen. Bac bringt das Amendement ein: „Ein Repräsentant kann während der Dauer seines Mandats wegen Schulden nicht verhaftet werden.“ Dasselbe wird mit 2s51 gegen 201 Stimmen verworfen und die weitere Diskussion auf morgen vertagt. Die Sitzung wird aufgehoben.
wi äaris, 20. Jan. Im heutigen Montteur liest man: „Alle ,,. haben dem Präsidenten der Republik ihre Entlassung ein gereicht. Diese Entlassung ist angenommen worden. Bis zur Er— ef nnsorhssh Nachfolger werden die früheren Minister die Ge⸗ 6 J e for fahren Der Constitutionnel sagt: „Die Minister⸗
un st erst gestern Abenb angenommen worden. Alles be— rechtigt zu ver Ansicht, daß das nene Kabinet aus ven 256 Mit—
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gliedern genommen werden wird, welche gegen das Amendement St. Beuve gestimmt haben, und die jetzt die Majorität der Ord= nungs-⸗Partei vertreten.“ Alle Minister⸗Listen der Journale Pa⸗ trie, Moniteur du Soir und Evenement mit Odilon Bar⸗ rot, Leon Faucher, Daru, d'Alrbouville, Michel Chevalier, Lahitte, Schramm, Dufaure sollen durchaus falsch sein.
Zwischen dem Mißtrauens-Votum und den Februar-Banketten zieht das Journal des Dabats folgende Parallele; „Man muß sich leider an die allzu berüchtigte Coalition der Bankette erinnern. Die constitutionelle Linke glaubte damals den Republikanern ein unbedeu⸗ tendes Zugeständniß zu machen, indem sie sich verstand, keinen Toast auf den Konig auszubringen. Dieses Zugestãndniß war Alles. Mit dem Toast auf den König kamen die Republikaner zur constitutio⸗ nellen Linken, durch die Beseitigung dieses Toasts kam Die constitutionelle Linke zu den Republikanern. Wir sagten es da⸗ mals, man hörte uns nicht. Die Februar-Revolution hat bewiesen, ob wir uns geirrt haben. Eine Bewegung, die mit Hinweglassung einer anscheinend unbedeutenden Förmlichkeit begann, endigte mit dem Sturze der Monarchie. Die constitutionelle Linke hatte ihre Fahne verleugnet. Als sie sie wieder erheben wollte, war es nicht mehr Zeit, die Republik war auf dem Stadthause proklamirt. Du⸗ vergier de Hauranne war nicht Minister, Ledru Rollin war Dikta⸗ tor? Diesmal war die Fahne der Name des Generals Changarnier.“ Das Pays, ein bonapartistisches Journal, beantwortet sich die
Frage: „Welches ist die Bedeutung des vorgestern von der Coalition abgegebenen Votums?“ folgendermaßen: „Um ein neues Ministerium im Sinne dieser Zufalls Majori⸗ tät zu bilden, müßte Louis Napoleon berufen zu den
Ministerien des Krieges: Valentin, Changarnier oder St. Priest, der Marine: Delessert, de Flotte oder de Coislin, der Justiz und des Kultus: Esquiroz, Baze oder Laboulie, der Finanzen: Favrau, Girardin oder Jules de Lasteyrie, der auswärtigen Angelegenheiten: Desmousseaux de Givre, Savoie oder Larochejacquelin, des Innern:
Colfavru, Leo de Laborde oder Duvergier de Hauranne, der öffent—
lichen Arbeiten: Tinguy, Nadaud oder de Mornay, des Unterrichts: Rémusat, Rouhier de äEcluse oder Miot, des Ackerbaues und Han⸗ dels: Creton, Pelletier oder Vésin. Endlich müßten Thiers, Bourzat, Berryer und Cavaignac zu Staatsministern ohne Porte— feuilles ernannt werden.“
Der Constitutionnel enthält heute eine Biographie des Herrn Thiers, die von Louis Veron unterzeichnet ist, aber von Granier de Cassagnac geschrieben sein soll. Der Verfasser wirft Herrn Thiers vor, daß er Alles, was er ihm vertraut habe, ver— lassen oder betrogen hätte. „Wir wollen Herrn Thiers nicht be⸗ leidigen“, heißt es in dem Artikel, „aber wir würden ihm sein hoch⸗ fahrendes Wesen in Zeiten der Ruhe verzeihen, wenn er es in den Tagen der Gefahr behielte. Noch einmal, was haben Sie gethan, was sind Sie geworden am Tage nach der Februar⸗Revolution? Peyronnet unter der Restauration, Casimir Perrier unter Ludwig Philipp, Lamartine unter der Republik wurden von wüthenden und drohenden Volkshaufen verfolgt, sie hielten ihnen Stand, sie flohen nicht vor ihnen. Auch Sie sind von einigen Leuten aus dem Volke Lerfolgt worden, die Sie beschimpften und die Sie heute im Triumph davontragen würden, weil Sie jetzt vom National gelobt werden und mit Colfavru Bündniß schlie⸗ ßen; aber Sie liefen so schnell als möglich, die schützende Gast— freundschaft an der Pforte des Hotels eines dieser Majoritäts⸗ Mitglieder, die Sie noch den Tag vorher lästerten, anzuflehen. Herr Thiers rief von der Tribüne: „„Ich verlange nichts mehr von den Regierungen, welche sie auch sein mögen.“. Als Herr Thiers den noch sschlecht befestigten Thron Ludwig Philipp's ver— theidigte, verlangte er, wenn wir ein gutes Gedächtniß haben, keine Kleinigkeit. Binnen höchstens zwei Jahren, von 1839 bis Ende 1831, wurde Herr Thiers Staatsrath, Unter⸗Staats-Secretair im Finanz-Ministertum und endlich Minister des Innern. Er hat außerdem unter diesem gegen ihn verschwenderischen Königthume eine der fettesten General- Einnehmerstellen für eine Familie, die ihn aufgenommen und adoptirt hatte, verlangt und erhalten.“
Um die Fonds zu halten, wurden an heutiger Börse abermals 15,000 Fr. Renten eskomtirt.
Großbritanien und Irland. London, 20. Jan. Gestern empfing Ihre Majestät die Königin in Windsor den Be— such der Herzoge von Aumale und von Nemours. Die Prinzen blieben zum Diner im Schlosse. Die Königin hat neuerdings zwei Pensionen auf die Civilliste angewiesen: eine von 100 Pfd. jährlich der Witwe des berühmten Wundarztes Liston, der, trotz einer aus⸗— gedehnten Praxis, kein Vermögen zurückgelassen hat; die andere von 50 Pfd. jährlich erhielt die Witwe des neulich in Manchester ver— storbenen naturwissenschaftlichen Schriftstellers Sturgeon.
Dem Journal Daily News zufolge, wäre die Königin mit der Stylisirung der Thronrede, wie sie von den Ministern entwor⸗ fen worden, nicht zufrieden. Die Ausdrücke gegen das, was man
hier „päpstliche Uebergriffe“ nennt, sollen Ihrer Majestät nicht stark, nicht entschieden genug sein; sie wünsche Be—
stimmteres vom Throne herab zu erklären. Der Bischof von Durham, an welchen der vielbesprochene Brief des Premier-Mini⸗ sters Lord John Russell gerichtet war, beansprucht übrigens in ei⸗ nem neuen, eben veröffentlichten Briefe an das Ministerium nur noch, daß auf der englischen Insel (von Irland sagt er nichts) ein Gesetz Vorsorge treffe, damit keine päpstliche Bulle in Wirkung trete und ohne Einwilligung der Königin keine katholischen Kirchen⸗ titulaturen angenommen werden dürften. Die katholische Einwohner— schaft der irländischen Grafschaft Sligo hielt kürzlich eine Versamm—= lung, worin man sich mit Entschiedenheit über den bekannten Brief Lord J. Russell's äußerte. Zugleich wurde auf Antrag des Frieden⸗ richters O'Connor der Beschluß den liberalen irländischen Parla⸗ ments⸗-Mitgliedern zur Pflicht gemacht, mit Kraft dahin zu arbei⸗ ten, daß die bürgerlichen und religiösen Rechte aller Unterthanen bewahrt blieben.
Der Marquis von Hastings, ein noch junger Mann, ist eben mit Tode abgegangen. Mit ihm erlischt sein Titel und die damit verbundene Pairie.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 16. Jan. Mittelst Tagesbefehls vom 13ten d. M. hat Se. Majestät der Kaiser den General⸗Major Herzog Georg von Mecklenburg-Strelitz zum Mitglied der Artillerie⸗-Seetton des wissenschaftlichen Militair-Co— mité's ernannt und dem Garde-Corps attahirt.
An den Geheimerath, Mitglied des Reichsraths, Baron Korff, ist. folgender Kaiserlicher Gnadenbrief ergangen: „Indem Wir be⸗ ständig Unsere Aufmerksamkeit auf Ihre ausgezeichneten Dienste und den musterhaften Eifer richten, womit Sie, außer Ihren Ob⸗ liegenheiten als Mitglied des Reichsrathes, stets die Ihnen gewor⸗ denen wichtigen Aufträge Unserem Wunsche gemäß erfüllt haben, ist es Uns angenehm, Ihnen jetzt Unser besonderes Wohlwollen zu bezeigen. Zum Beweise dessen verleihen Wir Ihnen allergnädigst die hierbei erfolgenden Insignien des St. Alexander⸗Newski⸗Ordens in Diamanten und verbleiben Ihnen mit Unserer Kaiserlichen Gnade immerdar wohlgewogen. St. Petersburg, 13. Januar 1851. Nikolaus.“
Belgien. Brüssel, 19. Jan. (K. 3.) Der Kri ĩ General Brialmont, hatte im Anfange del . di n n ge. er werde jeden Vorschlag bekämpfen, welcher die Grundlagen der jetzigen Organisation der Armee abzuändern bezwecke, während vie Vorschläge des Finanz⸗Ministers, denen die übrigen Minister bei⸗ pflichten, zu Ersparungs⸗Zwecken gewisse Umgestaltungen der Orga= nisation des Heerwesens nothwendig machen. Man glaubt übrigens, daß dem Könige eint Vermittelung des im Kabinet entstandenen Zwiespaltes gelingen werde.
Brüssel, 20. Jan. (A. 3.) Der König hat den Präsidenten der Repräsentantenkammer, Herrn Verhaegen, zu sich rufen lassen, wahrscheinlich um ihn über die Ministerialfrage zu Kathe zu ziehen. Man will daraus schließen, daß der König nicht unbedingt geneigt ist, der Majorität des Kabinets in der Heer-Reductionsfrage bel= zupflichten. Die wahrscheinlichste Lösung bleibt aber die, daß Gene⸗ ral Brialmont zurücktritt und ein neuer Kriegsminister an seine Stelle kömmt.
Vorgestern fand die Leichenfeier des hier verstorbenen österrei⸗ chischen Gesandten General Neumann statt, welcher das ganze diplo⸗ matische Corps beiwohnte.
Es ist hier die Rede von einer Broschüre des Prinzen Join⸗ ville, die dieser Tage zu Paris und London zugleich erscheinen wird. Sie soll die politische Lage Frankreichs und Europa's behandeln.
Brüssel, 21. Jan. (D. R.) Der Kriegsminister ist aus dem Ministerium getreten. Rogier hat das Portefeuille einstweilen über- nommen. Sonst bleibt das Ministerium.
Italien. Turin, 14. Jan. (Lloyd.) Der König hat bekanntlich die Entlassung des Fürsten von Carignan als Oberbe⸗ fehlshaber der Königlichen Marine angenommen und ihm zur Be⸗ lohnung seiner Verdilenste den Titel und die Würde eines Admirals verliehen; an seine Stelle ist durch Königliches Dekret vom selben Tage der Contre⸗Admiral d'Anvare ernannt worden.
Wohlunterrichtete Personen versichern, daß die Unterhandlun⸗ gen mit Rom nicht eingeschlummert sind, sondern beständig ihren Fortgang nehmen und vielleicht zu einem günstigen Ergebnisse füh⸗ ren werden. Man fühlt das Bedürfniß, sich zu verständigen, statt den Konflikt bis auf die Spitze zu treiben. Aus diesem Grunde soll der Justizminister Siccardi den Gesetzentwurf über die bür— gerliche Ehe bis jetzt zurückgehalten haben, weil er wohl weiß, daß dieser Schritt den gänzlichen Bruch mit dem römischen Hofe her⸗ beiführen müßte.
Dem Vernehmen nach, hat das turiner Kabinet in Betreff der von Mailand entfernten ausländischen Konsuln eine Note an das K. K. österreichische Kabinet abgehen lassen.
Die Verhandlungen über eine von den Besitzungen zur todten Hand und moralischer Körperschaften zu erhebende Taxe haben in der Deputirtenkammer begonnen und versprechen bei der Wichtigkeit des Gegenstandes ziemlich belebt zu werden. Es handelt sich näm- lich darum, das der Erbsteuer bisher nicht unterliegende Vermögen der Kirche und der Corporationen mit einer entsprechenden Abgabe zu belegen. Mehrere Deputirte der Rechten machten den Einwurf, daß zwischen der Erbsteuer und der projektirten Taxe keine innere Verwandtschaft, sondern vielmehr ein entschiedener Gegensatz be⸗ steht. Die ministerielle Partei dagegen meint, daß dies gleichgültig sei und es sich nur darum handle, das Gleichgewicht herzustellen, damit das Privatvermögen nicht stärker belastet sei, als das Ver- mögen der Corporationen. Der Abgeordnete Pollioti wollte sogar, daß die Steuer nicht blos von der Rente, sondern nach einer billi⸗ gen Berechnung von dem Kapitale erhoben werde. Dieser Aus⸗ führung zeigt sich jedoch der Risorgimento, als Organ des Ministeriums, nicht geneigt.
Parma, 13. Jan. Kraft Herzoglicher Dekrete vom 11Iten d. wird das Ministerium des Herzogthums Parma künftig aus vier Departements bestehen, deren Vorsteher den Titel Staats-Minister annehmen werden. Die Departements sind folgende: 1) der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten; 2) der Gnade, der Justiz und des Buongoverno; I) des Innern; endlich 4) der Finanzen. Was die militalrische Administration betrifft, so hat sich der Herzog unmit⸗ telbar die oberste Leitung der Truppen vorbehalten. Der Präsident des StaatsRathes wird den Titel eines Staats⸗Ministers führen. Die gegenwärtigen Minister werden beibehalten, und der Minister . Innern wird provisorisch die auswärtigen Angelegenheiten fort⸗— ühren.
Mittelst Reskripts vom 9. Januar hat sich der Herzog alle Feierlichkeiten zu seinem bevorstehenden Geburtstage verbeten und will, daß die dazu bestimmten Summen lediglich zur Unterstützung der Armen verwendet werden.
Rom, 12. Jan. Im verflossenen Monate wurde in Neapel ein Kriegsgericht abgehalten, von welchem 19 In— dividuen, darunter 14 Neapolitaner, 4 Franzosen und ein
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Schweizer, beschuldigt: Desertions — Versuchein den Schwei⸗ zer⸗ Regimentern angeregt und befördert zu haben, frei- gesprochen worden sind. Ein gewisser Literat, der sich später
als Polizei⸗Agent auswies, war der Ankläger; es stellte sich jedoch heraus, daß derselbe 24 Dukaten von einem der Angeklagten über— nommen habe, in Folge dessen er seine Denunciation fallen zu lassen versprach. Die Beweisgründe, welche vorgebracht wurden waren im Ganzen nicht stichhaltig, weshalb über die meisten Ange— klagten die Freisprechung erfolgte. Unter den in die Gendarmerke— Regimenter eingereihten Angeklagten befanden sich zwei Franzosen Einer derselben war ein Juni⸗Barrikadenkämpfer, der sich nach Schweiz unter falschem Namen geflüchtet hatte; ein anderer J zose war ein Deserteur, der sich im Kanton Waadt in den litanischen Dienst hatte aufnehmen lassen.
Spanien. Madrid, 14. Jan. Auf dem letzten Balle d Königin Christine tanzte die Königin Isabella zuerst mit dem M quis von Miraflores. Bevor die Königin nach diesem Balle hatte sie Pidal's und seiner Kollegen Entlassung angenommen, Bravo Murillo mit Bildung eines neuen Kabinets beauftragt und dessen erste Combination verworfen.
Das neue Ministerium (dessen Zusammensetzung bereits mit getheilt ist, will, wie es heißt, das vorgelegte Budget wegen vor— zunehmender Ersparungen zurücknehmen.
Meteorologische Beobachtungen.
Morgens / Nachmittags Abends Nach einmaliger 22. Jan 6 Uhr. 2 Uhr. 10 hr. he obachtung. ( 2 7 s & 20 Luftdruck ..... 335,91“ bar. 338, 00 Var. 339, o7 Far · Quell airm- 7, 4 . Luftwärme-.... 4 1, 1* R. 4 5,2 R . 23. R. . — 9 = Thaupunlet .. — 0,3 R l, 39 u. * 1,5? R Roden re .. 288 ; 0 po 83 pCt. Aus dnstung i, ,. ö. 3 ** halbheiter Ntederschlag 0. . ü iter. eiter. Wetter *.. trübe. halbheiter 2 83. e nee,. 4 5.4 Wini Sw. S᷑V. e, . SV. ( * ( ö . Wolkenzu.. 6 ,. 95 n... S0 pci. Sw. Tagesmittel: 338, 13“ Par. *315 R- * 06 P