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Berliner Börse vom 24. Januar.
Eis cen kb ahm -— ACtie m.
I ec isel- Conne. K krief. Geld. ö ; ö ö . ; - . nne P ö Slamm- Actien. Kapital. 33 I'riorisäts - Actien. Kapital. Amèater da 250 RI. Kur? . J . . . . J 4 — . . n. 2: K — ——— — 33 Tages - Cours. 3 Jaes - Coumn 256 FI. 2 Mt. 1 . Der BReinertrag wird nach , . kekannim. . 22 6 Summtliche Prieritttz-Actien Verden durch * J ag es Coꝛers i 3606 Miu Kurz 1515 2 5 in der dazu bestimmten Ruhri ausgefüllt. . 2 . far tickhe Verlo os ung m, n m 306 M 29 — 1507 Die mit 3 pCi. ber,. Actien sind v.. Siaat gar. 1 * c — 22 5890 . x 6 . 3 6 185 1 . k Berl. Anh. Litt. A. B. 6. C00, 000 4 4. 9265 1 Berl. Anhalt. . 14114800 4, 933 b Raris — , . 78 77 a0. fiamburg ...... S. M0, O. 43 do. 6. do. Hamburg;. S5. 00ιο,— 435 1914 . 6 9 * / 6 . 101 do. Stettin - Starg. . ͤ 4.824, 000 4 6 107 bz. do. do. II. Ser. 1.009.004 45 1060 6. a en,. , ? 3 . H ee . 99 do. Potsd. Magd- 5 1.000, 000 4 12 6 4 do Potsd. Magd. ö 2.367. 200 4 92 6 J n , gh Plagd.- Halberstadt.. 1.7600, 00 4 S.] 130 do. do. 3,132,800 5 1036 2 3 u Leipzis in Courant im 14 Thlr. Fuss . 100 Thlr. 2 Mt. — 99 do. Leipziger —— t y — ͤ 2,300, 000 4 124 ö do. 0. it 1, 000, 009 5 101 6 4 . 100 EI. 2 Mt. — 6565 20 / Halle - Thüringer. .... 9, 000.000 4 2 654 ba. do. Stettiner... ... S090. 909 5 105 k. ö K l enri, 3 woöcher 1611 — Söln Mlinden ---. 13.000.000 3 45 97 ba, u. 6. Blagden. ieihaiger. 1.53. 309 1 j / /, 4.500, 000 4 1 645 a be ,, — 4, 000,000 45 99 2. u. K. . ; n , ö Hapiemr᷑ . 066 . 1, 0651. 200 5 6 ö Göln - Minden.; . . ..... 3,674,500 45 1013 leinddlische Ir sundbriesse, RH ommunmal— Papiere und Bonn Cöln sz. . 6051.2 3. 3 ; Inlineliscie Fonds, . Püũüsseld. Elberfeld... 1,400, 009 4 2 94 ba. do. do. 3,500,000 5 1037 ba. u. 6. KJ Steele Vohwinkel .. 1.300, 00 4 1] 36 ba khein. v. Staat gar. 1217.009937 k er niet. Geld. Gem. Niederschl, Mãrkisech. 19, 000. 00 35 35 81 ba. u. 6. do. 1. FErioritãat 24187, 2590 4 — . . 106 mn. 3 — 1693 do. zweigbahn 1.500, 9090 4 —– — do. Stamm (Prien. 1, 250,000 4 80 n . 1007 933 . . Oberschl. Lit. A. 263. 160 33 53 1693 ka. Düsseldorf Elherteld. 1.000.900 4 90 6 doe 8e un n, so 9. 9a. 53 en. n ,, 35 969 95 do. in 2.400, 000 335 537 1053 6. Niederschl. Märkisch. 4.175, 009 4 943 h. scb. 3 8415 84 90 1. r. 57 8807 5722 . ö 5 * — 25 * 21 ö ö ö , , 6 g5j Cosel- Oderberg. ... 1200,00 47 37* 82 n. do. do. 3.500.909 3 1935 2 o- beiehb.- oui. 43 , , d Breslau - Freiburg. . . 1,00, 9009 4 4 do. III. Serie. 2, 309, 9000 5. 103 6. Seeh. Prüm. Sch. — 126 125 Sehlesische do. 357 — . 1 5 . 3. — 1 /„weigbahn 252.000 . , ö FkFrakau-herschse... Il. 306 309 4 35 136 *. , ann ö . . F insz 1 , e, . 63 953 Berg. - Märk.! 1, 000, 0909) 4 — G¶ 3142 6 Magdeb. Wittenb. kö 2. 909. 90g 5 9827 6 . . J ö ,,,, 133 13* Stargard - Posen.... . 000. 000] 35 135 80 be Obersehlesische * 30,300 4. . ö do. . . 5 90 2 3 ö. . 3. 34 73 Brieg Nei, 1.100, 000 . . Krakau- Oberschl. . . 360.0900 1 . . P , . Mag äüeb. Wittenb. ... 1.560, 000 4 / 513 Cosel - Oderberg. 250,000 5 10035 u. K n r — . Steele Vohwinkel 325, 000165 ö ö do. do. Il. Ser. 375,000 65 Ausländische Fonds. CQuillim gs - Hogen. / breslau- Freiburg. .. 100.000 ö — — . . / J 60. 000 65 — Russ. Iiamb. Cert. 5 ö — Poln, nene pray. 4 — Aachen- NMastricht 2.750, 000 1 — Ber 8. Mi 1, . 10. Hope 1. An. 4 — — lo. Part. Soo Fi. 4 815 achen-Düsseldorf. . 33 . do. Stiegl. 2.4. A. 4 9175 96 10. 40. 300 Hi. — 1435 ͤ / Ausl. Stamm- Act. do. do. 5. . 1 91 ö 9 4 llamb. Feuer- I. 357 ai ] aten do. v. R thRsch. LSt. 5 1097 108 0. Stnte Fm, -- , Kiel Alt . 8 995 23 198 ö a1 = 5 Sp. 2. 050, 000 do. Bußgl. Anleibe 4 955 95 li eck. Staats- A. 4 2 — — 1 . j ) 22 * ' 89 ö Bernb yl 9630 000 0 Tak. ecbatao, 4 797 1789 ficli. Q. s far. 2 Friedr. Wilh. Nordh 8, 000,900 4 — ö öthen-Bernh. n 81 , i 93 url . . 10 ih ö 3135 305 do. Prior. .. 5 . Mecklenburger Thlr. 4,300, 000 7922 1 1 3 3. . 174 6 * qo. do. l. E. 200b..— — 1757 N. Rad. do. 35 HI. 185 j ; poln a. Ptubr. a. C. 4 1 ͤ kKassen-Vereins-Bank-Actien 1093 6. Preussische Bank-Antheile 967 t. Bei mässigem Geschäft erfuhren die Course keine wesentliche Veränderung, doch behaupteten sie sich meistens auf ihrem gestrigen Stande. d — 2 0 . ed. e, n=, . * K * *
Bekanntmachungen.
142 Bekanntmachung.
Die am Mietzel-Flusse zwischen der Oder und Warthe belegene Königlich‘ Domaine Quarischen, welche von einem jeden der letzteren beiden Ströme circa 1 Meile, von Neudamm 4 Meile, von Küstrin 14 Meilen, von Frankfurt a. d. D. 5 Meilen und von Berlin 13 Mei⸗ sen entfernt ist, soll in dem hierzu auf
den 13. März d. J., Vormittags 10 Uhr, in unserem Sessionszimmer im Königlichen Negierungs⸗ gebäude hierselbst vor dem Regierungs⸗-Rath Braumann anberaumten Termine im Wege der öffentlichen Licita= tion von Trinitatis d. J. ab auf 8 hintereinanderfol- gende Jahre bis zu Johanni 1869 anderweitig ver- pachtet werden.
Die Pachtung umfaßt:
[) die beiden Vorwerke Quartschen und Birkenbusch mit den vorhandenen Wohn- und Wirthschaftsge—= bäuden und einem Areale von:
a) Hof⸗ und Baustellen ... 14 M. 64 IR. b) Gärten.... 36 * 1 enn, 2465 ö
d) Wiesen und Rohrung,
incl. 143 M. 131 MIR.
im Warthebruche. . . . . .. 412 » 177 * e) Hütungen. 3
f) Wegen, Gräben und un— ,, w Zusammen 30I15 M. 560 MR. 2) die mit dem Vorwerke Quartschen verbundene Brau—
und Brennerei,
) die Fischereinutzung in den innerhalb der Gränzen des zu verpachtenden Areals befindlichen Gewässern, das bei dem Amte aufkommende Natural-Zinsge⸗ traide von 168 Schfl. Roggen und 41 Schfl. 10 Metzen Hafer.
Mit der Pachtung ist die Domainen-Amts - und Kas⸗
sen- Verwaltung verbunden.
Das dem Ausgebote zum Grunde zu legende Pacht gelder⸗ Minimum ist auf 4600 Thlr., bestimmt und zur slebernahme der Pachtung ein disponibles Vermögen von 20,900 Thlr. erforderlich. —
Dem Königlichen Finanz-Ministerium bleibt die Aus⸗ wahl unter den drei Meistbietenden vorbehalten.
Die Verpachtungs Bedingungen, so wie die Regeln der Licitation, werden vom Ihsten d. M. ab in unserer Registratur hierselbst während der Dienststunden zur Einsicht ausliegen; auch sind wir auf Verlangen bereit, dieselben gegen Erstattung der Kopialien durch Post— vorschuß abfthriftlich mitzutheilen.
Frankfurt a. d. O., den 11. Januar 1851.
Königliche Regierung. Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.
4)
4 Bekanntmachung der Pommerschen Landschaft.
Bei den Kassen der vier Pommerschen Landschafts⸗ Departements Anklam, Stargard, Stolpe und Treptow an der Rega wird in dem Johannis - Zinszahlungs= Termine, also in dem Zeitraume vom 25. Juni bis 5. Juli 185, die vierte Serie der Zins-⸗Coupons für die nächstfolgenden 5 Jahre, mit welcher auch wiederum ein Talon äs Legitimation zur Erhebung der folgenden Coupons-Serie verbunden ist, bei jeder Kasse aber nur von denjenigen Pfandbriefen, welche auf Güter des be= treffenden Departements eingetragen sind und nur gegen Einreichung der, quittirten Talons der dritten Serie ausgereicht werden, sofern nicht der Inhaber des Pfand⸗ hriefes gegen solche Ausreichung der neuen Coupons Serie an den Inhaber des Talons der dritten Serie vorher Protest eingelegt haben möchte. ;
Zur Bequemlichfeit der Inhaber Pommerscher Pfand⸗ briefe ist jedoch die Einrichtung getroffen, daß:
1. auch schon in dem Zeitraume vom 15. April bis 15. Mai 1851 die Ausreichung der neuen Coupons Serie von der General-Land chafts-Kasse in Stettin in den Stunden von 8 — 12 Uhr Vormittags, ohne Unter⸗ schied, zu welchem Departement das in dem Talon ge— nannte Gut gehört, geschehen wird, wenn derselben von dem Inhaber die Talons unmittelbar oder durch einen Dritten vorgelegt oder portofrei zugesandt worden, und nicht etwa von dem Psandbriefs-Inhaber vorher gegen die Ausreichung der neuen Coupons⸗Serie an den In⸗ haber des Talons der ablaufenden Serie protestirt wor⸗ den ist.
„Diejenigen Pfandbriefs · Inhaber, welche sich veran⸗
laßt und berechtigt halten, die Ausreichung der neuen
Coupons-Serie an den Präsentanten des Talons der abgelaufenen Serie zu widersprechen, werden daher hierdurch aufgefordert, solchen Widerspruch der Pom— merschen General-Landschafts Direction in Stettin vor dem 15. April 1851 anzuzeigen und sich bei der⸗ selben als Besitzer des betreffenden Pfandbriefes aus- zuweisen, weil sonst bei Nichtbeachtung dieser Auf⸗ forderung die Ausreichung der neuen Serie an den Präsentanten des Talons erfolgen wird und mußt.“
Die General-Landschasts-Kasse in Stettin wird, un
ter Zurückhaltung der Talons, die Serie 1V. der Cou- pons nebst neuen Talons den Präsentanten ausreichen oder respektive auf Gefahr und Kosten des Einsenders demselben mittelst der Post zusenden. Zur Vermeidung von Irrthümern ist es nothwendig, daß bei schristlichen Einsendungen von Talons die Absender ihren Antrag, so wie das im Rücken der Talons abgedruckte Quit- tungs- Formular, mit Benennung des Wohnortes und Charakters recht deutlich unterzeichnen; daß ferner:
JJ. auch den Inhabern von Talons, welche zu Pfand⸗ briefen von Gütern verschiedener Departements gehören, wenn sie wünschen, in dem Johannis-Zinszahlungs—⸗ Termine, also in dem Zeitraume vom 25. Juni bis 5. Juli 1851, die Couponsblätter der neuen Serie 13 sämmtlich bei einer einzigen der oben gengunten vier Departements⸗Kassen zu erheben, hierin gewillfahrt wer= den soll, jedoch nur dann, wenn sie diese Absicht derje nigen Departements⸗ Direction, bei deren Kasse sie die neue Coupons-Serie ihrer sämmtlichen Pfandbriefe in der obigen Zeitfrist zu empfangen wünschen, spätestens bis zum 1. März 1656, unter Beifügung einer voll= ständigen, deutlich geschriebenen und akkuraten Nach⸗ weisung der Talons, postfrei anzeigen und sich dabei ausdrücklich verpflichten, in der Zeit vom 25. Juni bis 5. Juli 1851 diese benannten Talons der Kasse dieses Departements zur Ausreichung der neuen Coupons— Serie vorlegen zu wollen.
Machen die Pfandbriefs-Inhaber von den zu ihrer Bequemlichkeit Zub J. und II. gestatteten Erleichterun⸗ gen in der geordneten Weise keinen Gebrauch, so fön⸗ nen sie dann gegen Auslieferung der quittirien Talons die neue Coupons -Serie nur in dem Zeitraume vom 25. Juni bis 5. Juli 1851 bei der Kasse desjenigen Departements abheben, welchem das in dem Talon ge— nannte Gut angehört. Hinsichtlich der Pfandbriefs⸗ Inhaber, welche die sub II. erwähnte Verpflichtung übernommen haben, ohne sie jedoch zu erfüllen, ann die Abhebung der neuen Coupons -Serie dann nur hei der Kasse des Departements, dem das in dem Talon benannte Gut angehört, auch dort aber erst in einem der späteren Zinszahlungs-Termine und nicht schon in dem Johannis-Termine 185 erfolgen.
Stettin, den 1. November 1859.
Königl. Preuß. Pomm. General -Landschafts · Direction.
(gez.) Graf v. Eickstedt-⸗Peterswaldt.
Bekanntmachung.
Mit Bezug auf die vorstehende Bekanntmachung Einer Königl. General- Landschasts-Direction von Pommern vom . November 1850 ersuche ich diejenigen Inhaber von Pommerschen Pfandbriefen, welche durch mich die neuen Couponsbogen der vierten Serie zu denselben
besorgt zu haben wünschen, die betreffenden Talons auf
der Rückseite mit der Quittung auszufüllen und, mit einem doppelten nach den Kapitals-Beträgen geordneten Verzeichniß versehen, mir in der Zeit vom 1. April bis 13. Mai c. zu übergeben. Berlin, den 15. Januar 1851. M. Borchardt jun., Jägerstraße Nr. 22.
6031 Subhastations-Patent.
Das im Fürstenthumer Kreise belegene, der Marviner Actlen- Gesellschaft zugehörige, auf 34, 0660 Thlr. 5 Sgr. 6 Pf. gerichtlich abgesch ätzte Gut Hohenhagen soll im Wige der nothwendigen Subhastation
aàm 16. Mai 1551, Vormittags 19 Uhr, in unserem Gerichtslokale öffentlich an den Meistbieten⸗ den verkauft werden. Taxe und Hypothekenschein sind in unserer Registratur einzuschen.
Coöslin, den 11. Oktober 18509.
Königl. sreisgericht. J. Abtheilung.
(61 Im Namen Sr. Hoheit des Herzogs Ernst, Herzogs zu Sachsen-Toburg und Gotha aꝛc. Bei der am Tien dieses Monats vollzogenen drei⸗ zehnten und resp. achten Ausloosung von Schuldbriefen aus der ersten und zweiten geschlossenen landschasitlichen Anleihe des Herzogthums Gotha sind
1) aus der ersten Anleihe 114 Obligationen, und zwar: aus Serie A. Nr. 91 und 125. aus Serie B. Nr. 219. 287. 34 aus Serie C. Nr. 500. 536. 5 660. 690. 800. 852. 871. 87. 1259. 1277. 1289. 1363. 136
1438. 1502. 1528 und 1662. aus Serie D. Nr. 1732. 1878.
2 und 352.
52. 569. 565. 3, 1071. 11453. 8. 1373. 1395.
1932. 1987.
2026. 2061. 2124. 2151. 2205. 2262. 2209. 2272. 2293 2301. 2305. 2320. 2333. 2378. 2388. 2428. 2501. 2554. 2590. 2691. 2634. 2709. 3003. 3041. 3058. 3070. 3071. 3152. 3157. 3182, 3222. 3320. 3355. 3379. 3512. 3521. 3534. 3564. 3733. 3874. 3892. 3912.
3914 und 4075. aus Selie E. Nr. 4270. 44497. 4534. 4535.
4292. 4467. 4487. 4574. 4590. 4604. 4612. 4703. 4780. A819. 4831. 4834. 1845. 4946. 4954. 4958. 4972. 4981. 5913. 5023. 5050. 5054. 5070. 5129. 5145. 5159.
5196. 5246. 5365 und 5325. 2) aus der zweiten Anleihe 39 Obligationen, und
2 Serie A. Nr. 28. 39. 101 und 128. aue Serie iz. Rt. 222. 231. 215. 246. 291. 344. 365. 42. 455. 522. 530. 593. 621. 622. 678. 685. 803. 910. 1016. 1020. 1038. 1115 und 1140. aus Serie C. Nr. 1219 1236. 1309. 1321. 1328. 1351. 1376. 1387. 1397. 1407. 1428 und 1502. zur Abzahlung bestimmt worden sind. Die Inhaber dieser Schuldbriefe haben daher vom 4. . . den Nominalbetrag derselben bei der hiesigen Staats- kasse in Empfang zu nehmen, und werden noch beson⸗ dels darauf aufmerksam gemacht, das die oben erwähn— ten Schuldbriefe vom 1. Juli d. J. ab nicht weiter verzinst werden. Bemnächst wird zur öffentlichen Kenniniß gebracht, daß 3) am 7ten d. M. in Gemäßheit der dies allsigen Ge⸗ setzesbesätimmungen die im Januar 1846 ausge⸗ loosten und durch die vormalige Ober · Steuerkasse eingelösten landschaftlichen Schuldbriefe nebst den
dazu gehörigen Zinsleisten und Coupons der ersten
und zweiten geschlossenen Anleihe verbrannt wor den sind; nämlich von der ersten Anleihe:
aus Serle X. Nr. 22 und 105.
aus Serie B. Rr. 209. 235. 354 und 4265.
aus Serie G. Nr. 605. 615. 6606. 788. 840 S869. 876. 942. 966. 1010. 1048. 1095 1119. 1150. 1217. 1225. 1559 1649. 1653 und 1656. aus Serie D. Nr. 1720. 1735. 1747. 1900 1962. 1963. 2032. 2033. 2150. 2191. 2282 2436. 2439. 2444. 2493. 2512. 2575. 2626. 2779. 2940. 2962. 3063. 3129. 3174. 317 P 3365. 3398. 3415. 3439. 3557. 3599. 3685. 3756. 3775. 3835. 3931. 4034. 4073. 4093 und 4114. aus Serie E. Nr. 4220. 4323. 4405. 1414 4493. 4665. 4668. 4767. 4839. 4915. 1970. 5058. 5121. 5157. 5192. 5203. 5208. 5250 und 5350. so wie von der zweiten Anleihe aus Serie A. Nr. 20. 34 und 67. aus Serie B. Nit. 189. 261. 285. 361. 447. 510. 535. 572. 577. 602. G68. 763. 793 828. 868. 891. 927. 933. 988. 1090 und 1148. aus Serie C. Nr. 1204. 1249. 1256. 1260. 1279. 1344, 1400. 1415. 1490 und 1520.
Ferner sind:
ersten landschaftl
bis zum 1sten d. M. nicht präsentirt worden
5) von den in den 1850 ausgeloosten ersten Anleihe:
aus Serie D.
3329. 3335.
aus Serie E.
4282. 4297.
und von den in den
loosten landschaftlichen leihe: ö.
aus Serie B.
noch bis jetzt nicht zu veranlaßt werden, die
zur Heimzahlung einzu Gotha, am 16. Jan
aus Serie C. Nr. 563 und aus Serie D. aus Serie E. Nr. bei der Staatskasse zur Zahlung
setzesbestimmungen gemäß nunmehr erloschen.
bestimmten Verjährungsf
4) die nachgenannten, am 1. Januar 1849 betagt ge—= wesenen Zins⸗-Coupons von Obligationen aus der
ichen Anleihe:
1541. R, , 57 4209.
und 3374
und daher den bestehenden Ge Endlich
machen wir darauf aufmerksam, daß
Jahren 1817, 1848, 1849 und landschaftlichen Obligationen der
aus Serie A. Nr. aus Serie G. Nr. 785.
1316 und 1573. Rr. 2217. 2164. 3786. 2802. 3354. 3367 und 3831.
Nr. 4446. 5173. 5291. 4257. 4592. 4692. 4723 und 5109. Jahren 1849 und 1850 ausge Schuldbriefen der zweiten An—
ir. 366 und 596.
aus Serie C. Nr. 1338.
r Rückzahlung präsentirt worden
sind, weshalb die Inhaber dieser Schuldbriefe hierdurch
selben vor Ablauf der gesetzlich frist bei der hiesigen Staatskasse reichen.
uar 1851.
Herzoglich Sächs. Landesregierung, Finanz-⸗Abtheil ung.
.
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26.
. Amtlicher Theil. . Deutschland.
Preußen. Berlin. Hofnachricht. — Beförderungen und Abschieds⸗ bepilligungen in der Armee.
Desterreich. Wien,. Neue Grundlage für das Kadetten⸗Corps. — Ansprache des Handels -Ministers an die Abgeordneten zum Zollkon⸗ greß. Geschäfts Ordnung für die Berathung des Zolltarif⸗ Entwurfs. Erzherzog Ernst. — Ausgleichung der Differen˖ zen im Ministerium. — Dle österreichische Verfassungsfrage. — Aufhe⸗
ꝛ Die Beziehungen zu den Vereinigten Ztanten von Rord-Amerika. — Zweite Sitzung des Zollkongresses. — BVorschrift über das Schneeschaufeln. — Vermischtes.
Bayern. München. Die Conscription.
bung eines politischen Klubs.
Sachsen. Dresden. Ministerial-⸗Konferenz. — Eisenbahn-⸗Unglück. — Kammerverhandlungen. — Vermischtes. Hannover. Harburg. Bekanntmachung.
Württemberg. Stuttgart. Vermischtes. Reutlingen. Der Nauesche Prozeß. Baden. Karlsruhe. . Vermischtes. Hessen und bei Rhein. Darm stadi. Schleswig Holstein. Altona. Gesetz. — Flensburg. Königliche Verfügung. Mecklenburg⸗Schwerin. Rostoch. von Privatdozenten an der Universität.
Bülletin über das Befinden des Großherzogs.
Kammer⸗Verhandlungen. Rundschreiben. —
Reskript über die Aufnahme
Mecklenburg ⸗Strelitz. Neu- Steelitz. Geburtstag der Groß— herzogin. Hamburg. Ham bung. General Legeditsch.
. . . Ausland.
Fraukreich. Gesetzgebende Versammlung. Bewilligung des ver— langten Rekrutenbedarfs. — Supplementarkredit. — Vermischtes. — Pa⸗ ris. Die Ministerkrisis. — Ordensverleihung. — Erklärungen der Münz⸗ Kommission. — Entlassungs-Einreichung von Generalstabsoffizieren der Nationalgarde. — Veirmischtes.
Großbritanien und Irland. London. Bekanntmachung der Indu— strie⸗Ausstellungs - Kommission. — Unruhen auf Zante.
Nußland und Polen. St. Petersburg. Pensionirung des Fürsten Goörtschakoff. — Ankunft des Prinzen Alexander von Hessen. — Verbot der Silber⸗Aus fuhr.
Italien. Turin. Debatte über die geistlichen Güter. — Mittheilung der österreichischen Gesandtschaft. — Demonstrationen gegen den Fürsten von Monaco. Vorlagen an die Kammern. — Dit französische Flot— tille. — Die Besitzthümer zur todten Hand. — Die Verfassungsfrage.
Spanien. Madrid. Programm des neuen Kabinets. — Die Fractio⸗
nen der Deputirtenkammer. — Vermischtes. Börsen- und Handels-Nachrichten.
—— — — — ——
Amtlicher Theil.
Abgereist: Der Generalmajor und Inspecteur der 1. Artille⸗ rie⸗Inspection, von Frankenberg, nach Wittenberg.
— — — —
Uichtamtlicher Cheil. * 2 z
Dent schland.
Berlin, 25. Jan. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Konsul von Bethmann zu Frankfurt a. M. die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Königl.
Hoheit dem Großherzog von Baden ihm verliehenen Commandeur⸗ Kreuzes vom Zähringer Löwen-Orden zu ertheilen.
Preußen.
Berlin, 25. Jan. Se. Majestät der König haben heute um 10 Uhr vier Batterieen des Garde-Artillerie⸗Regiments (reitende Batterie Nr. 2, 12pfündige Fuß⸗Batterie Nr. 1, 6pfündige Fuß Batterieen Nr. 2 und 3), demnächst das 2te Bataillon (Breslau) Zten Garde⸗Landwehr⸗ Infanterie Regiments und das 1 ste Bataillon (Hamm) Iten Garde Landwehr⸗ Infanterie⸗Regiments besichtigt. Die Arfillerie war im Thiergarten auf der charlottenburger Chaussee, die Infanterie unter den Linden aufgestellt. ;
Se. Majestät haben hierauf Sich in das Königliche Schloß begeben und daselbst Vortrag des Minister⸗Präsidenten, so wie des Ministers des Innern, hierauf den gewöhnlichen Militair- und Civilvortrag angenommen. .
Zur Tafel in Charlottenburg sind die Stabs-Offiziere, Bat⸗ terie Chefs und Compagnie⸗ Führer der besichtigten Truppentheile befohlen.
Berlin, 25. Jan. Nach dem heutigen Militair-Wochen⸗ blatte sind zu Obersten ernannt: Die Oberst-Lieutenants Bahr, Commandeur des 14ten Infanterie⸗Regiments; Heuseler, Com⸗ mandeur Fes 24sten Infanterie⸗Regiments; Lignniß, Commandeur des 37sten Infanterie⸗Regiments; Fischer, militairischer Begleiter Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preu— ßen; von Bonin, Flügel⸗Adjutaut; von Knobloch, Comman⸗ peur des 12ten Infanterie-Regiments; von Frobel, Commandeur des 22sten Infanterie⸗Regiments; von Arnim, Commandeur des Isten Garde⸗Ulanen⸗ (Landwehr⸗) Regiments; von Nolte, Com- mandeur des 17ten Infanterie-Regiments; Kunowski, vom Kriegs⸗Ministerium; von Hoffmann, Commandeur des 3Zten Infanterie⸗Regiments z von Kessel, Commandeur des 29sten In⸗ fanterie⸗Regiments; Scheppe, Commandeur des 23sten Infante⸗ rie- Regiments; von Steinmetz, Commandeur des 32sten In⸗ fanterie⸗Regiments; Freydank, Commandeur des 15ten Infan⸗ erie-Regiments; Schach von Witte ngu, Commandeur des 2ten Artillerie Regimenss; von Johnston, Commandeur des Aten Kü⸗ rassier-Regiments; Bogun von Wan genheim, vom Kriegs⸗ Mlnisterium; Prinz Phflipp von Crop, Flügel-Adjutant und
reußischer
aats- Anzeiger.
Berlin, Sonntag den 26. Januar
Schöler, Ferner ist Iisten Infanterie⸗ Regiment, Schumann, Hauptmann und Artillerie Offizier des Platzes Glatz als Major ins 4te Ar
Commandeur des 4ten Husaren-Regiments; von vom Kriegs-Ministerium und Flügel- Adjutant. von der Gröben, Hauptmann vom als Major ins 5te Insanterie⸗Regiment,
tillerie⸗ Regiment versetzt, von Forell, Oberst-Lieutenant zur Dis⸗ position, zuletzt im 28sten Infanterie⸗Regiment, beim 3ten Bataillon 25sten Landwehr-Regiments; Wegner, Oberst-Lieutenant a. D., zuletzt im 17ten Infanterie⸗Regiment, beim 2ten Bataillon 30sten Landwehr-Regiments, zu Führern des 2ten Aufgebots ernannt und Matthiaß, Hauptmann vom 34sten Infanterie-Regiment, als Major, mit der Regiments Uniform mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete, Aussicht auf CEivilversorgung und Pension der Abschied bewilligt worden. DODesterreich. Wien, 21. Jan. Die Oe sterr. Cor⸗ respondenz theilt Nachstehendes mit: „In dem Organismus unserer Armee ist eine Veränderung eingeführt worden, welche nützliche Folgen verheißt. Es ist bekannt, daß bisher die Söhne vermöͤglicher Aeltern, welche denselben eine angemessene Zulage auszusetzen vermochten, als sogenannte Ex- propriis- Hemrine in ein Regiment eintreten könnten, um dadurch ein an⸗ genehmeres Dienstverhältniß, so wie die Aussicht auf ein leichteres und schnelleres Fortkommen, sich zu sichern. Es stellte sich einstweilen heraus, daß die Vermöglichkeit der Aeltern keine genügende Bürg⸗ schaft für die Brauchbarkeit der jungen Krieger darbot. Von diesem Gesichtspunkte ausgehend, haben Se. Majestät der Kaiser mittelst aller= höchsten Befehls vom 22. Oktober 1850 das Kadetten Institut auf eine wesentlich neue Grundlage zu stellen beschlossen. Als Hauptbedingung der Aufnahme wird jetzt ein hinreichender Grad von Vorkenntnissen gefordert, und muß von dem jungen Manne, welcher die Aufnahme als Kadet wünscht, eine ernste und strenge Prüfung abgelegt werden. Jeder Jüng⸗ ling, welcher nach den bisher bestehenden Gesetzen zu dem Eintritte als Kadet und es propriis berechtigt war, kann sich nach Vollendung des sechzehnten Jahres um die Aufnahme⸗Bewilligung bei der be⸗ rechtigten Behörde bewerben, welche sodann im üblichen Wege er— theilt oder verweigert wird. Mit der schriftlichen Aufnahme⸗Be⸗ willigung versehen, hat sich der Aspirant entweder sogleich oder nach Ablauf des nächsten Quartals bei dem zunächst stationirten Armee⸗ Corps Kommando, oder den Landes⸗Militair⸗-Kommandos zu Agram, Temesvar und Zara zu melden. Von den erwähnten Komman⸗ den wird eine Prüfungs- Kommission bestellt, welche aus einem Stabs-Offizier, zwei Hauptleuten und zwei, Subaltern⸗ Offizieren zu bestehen hat, und deren Mitglieder in jedem Quar⸗ tale gewechselt werden müssen. Als Grundlage der Prüfung wird der zweite Jahrgang der vierten Normalklasse angenommen. Zu⸗ nächst werden genügende Proben des Schön— und Rechtschreibens, der Kenntniß der Arithmetik mit Einschluß der Regel de Tri und der Geographie gefordert. Die Prüfungs⸗-Kommission hat dem Aspiranten das Zeugniß vollkommener Angemessenheit zu ertheilen, ber demselben nach Jahresfrist die Wiederholung der Prüfung zu gestatten, oder denselben definitiv abzuweisen. Erfolgt das Zeugniß vollkommener Angemessenheit, so kann der Aspirant bei dem bezeich⸗ neten Truppenkörper als Kadet eingereiht werden. Bezüglich der auf Kadetten - Stellen aspirirenden Ausländer bleibt es bei der be— stehenden Vorschrift, daß die Bewilligung im Wege der Truppen— körper, bei welchen sie einzutreten wünschen, bei dem Kriegs⸗Mini⸗ sterium vorher angesucht werden muß. Die Ausführung dieser J. begonnen.“
Anordnungen hat bereits mit dem 1. Januar d.
Der Handelsminister hatte die zum größten Theile erst am 20sten eingetroffenen Abgeordneten fuͤr den Zollkongreß zu einer einleitenden Sitzung auf gestern Mittags um 12 Uhr im Minister⸗ büreau eingeladen, welche von ihm mit folgender Rede eröffnet wurde: „Meine Herren! Ich heiße Sie herzlich willkommen und danke Ihnen für die Bereitwilligkeit, mit welcher Sie dem ergange⸗ nen Rufe entsproͤchen haben. Mit lebhafter Freude begrüße ich auch in Ihnen die erste Versammlung dieser Art in Oesterreich, welche zum größten Theile durch die Wahl der landwirthschaftlichen Vereine, der Gewerbe- und Handelskammern, als Vertreter der wich tigsten Erwerbszweige, aus allen Kronländern des Reiches hervor gegangen ist. Möge solche zum Frommen unserer gesammten staat sichen Verwaltung gereichen und Ihnen das Bewußtsein ihrer ho— hen Bedeutung einflößen. Denn diese erste Versammlung, sie ist schon dazu berufen, ein Werk von großer Tragweit dem Abschlusse zuzuführen. Sie wissen es, meine Herren, das Bedürfniß einer gänzlichen Umgestaltung unseres Zollwesens wird seit vielen Jahren gefühlt. Die Uebertreibungen und Widersprüche des bestehenden Zolltarifs haben eben so nachtheilig auf die Staatseinkünfte, wie uf die Landwirthschaft und den Handel eingewirkt, und die Vor⸗ theile, welche dadurch der Industrie zugewendet werden sollten, lö⸗ sen sich bei genauer Betrachtung, wenn mau alle Zweige derselben und ihre Wechselwirkung ins Auge faßt, sogar in Nachtheile auf. Anstatt die materiellen Belange aller Theile des Staates na⸗— turgemäß nach den vorhandenen, Bedingungen
enen zu verschmelzen, bestanden und bestehen nach Zollsätze und Zolleinrichtungen, die
solche vielmehr aus einander hielten, widerstrebende Interessen künstlich hervorriefen, so daß hin und wieder der Schmuggel als ein billiges Ausgleichungsmittel erscheinen konnte. Welch
ein anderes Bild würden unsere volkswirthschaftlichen und staats= wirthschaftlichen Verhältnisse bieten, wenn solche Widersprüche längst beseitigt und durch das materielle auch das politische Band gekraͤf⸗ tigt worden wäre. Diese Aufgabe bildet einen wesentlichen Theil der großartigen Umgestaltungen, die so rasch den Stürmen des Jahres 1848 gefolgt sind. Die Bestimmung der Verfassung; „das ganze Reich ist ein Zoll- und Handelsgebiet“, naht der Erfüllung, nachdem die Gesetze, welche die Gleichheit der Besteuerung einfüh⸗ ren, erlassen sind und in Wirksamkeit treten. Die Vorbedingungen der Zollreform sind also vorhanden. Die Gerechtigkeit und die Politik fordern sie eben so dringend wie die Volks⸗ und Staats⸗ wirthschaft. Der mitgetheilte Entwurf dazu ist die Arheit ei⸗
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ner Kommission der tüchtigsten Fachmänner auf Grundlage eines umfassenden Materials und der gründlichsten Prüfun⸗ gen. Die Volkswirthschaft des ganzen Reiches in einen
gesunden Organismus umzuwandeln, in welchem die verschie denen Erwerbszweige aller Kronländer sich zu voller freier Harmonie ver⸗ binden und zu den größten Ergebnissen zusammenwirken können; dem inländischen Gewerbfleiße wirksamen Schutz angedeihen zu las⸗ sen, ohne den fremden Mitbewerb auf gesetzlichem Wege gänzlich auszuschließen und dadurch auf den ungesetzlichen hinzudrängen; dabei den Staatsschatz möglichst zu wahren; aus dieser Auffassung der Verhältnisse ist der Entwurf entstanden, und ich muß Ihnen, meine Herren, angelegentlich empfehlen, diese Gesichtspunkte bei Ihrer wichtigen Arbeit sich immer gegenwärtig halten zu wollen. Es liegt endlich im Interesse Aller, die Einführung des neuen
Tarifs zu beschleunigen und die Ungewißheit zu beseitigen, welche unvermeidlich Stockungen des Verkehrs mit sich führt, rie bald aufzuheben das allgemeine Wohl gebieten. Sie, meine Herren? sind dem Rufe gefolgt, die letzte Feile
an ein Werk zu legen, das die Wohlfahrt von Millionen verbes⸗ sern, die Belange des Ackerbaues, der Gewerbe und des Handels verschmelzen und dadurch gegenseitig zu einer in allen Theilen des Reiches niegekannten Blüthe emporheben wird, abgesehen von des⸗ sen hoher politischen Bedeutung, die Ihnen aus den Bestrebungen des Ministeriums um Bildung eines deutschen Zollverbandes be⸗ kannt ist, dem in Italien ähnliche schon abgeschlossene Verträge zur Seite stehen, deren Verwirklichung nur noch von unserer Zollreform abhängt. Meine Herren! Volks- und staatswirthschaftliche In—= teressen national-politischer und selbst sittlicher Natur drängen zur Vollendung der großen Aufgabe. Von Ihnen erwarte ich eine vorurtheilsfreie, unparteiische echt patriotische Mitwirkung zum Heil unseres großen gemeinsamen Vaterlandes. Und deshalb heiße ich Sie noch einmal herzlich willkommen zum segensreichen Werte.“ Rach Beendigung dieser Rede machte der Minister die Versammlung mit den getroffenen Einlektungen rücksichtlich der Ge⸗ schäftsbehandlung bekannt. Danach werden die Sitzungen täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags im landständischen Saale gehalten werden. So oft die Berufsgeschäfte es gestatten, wird der Handels⸗Minister den Vorsitz führen, unterstützt vom Sections-Chef im Finanz⸗Mi⸗ nisterium, Geheimen Rathe von Baumgartner, der den Minister auch vertreten wird, so wie vom Sections-Chef im Ministerium für Landes-Kultur und Bergwesen, Ministerial⸗Rath von Kleyle, dem für die Montan-Interessen der Ministerial-Rath von Scheuchenstuel zur Seite steht. Das Referat hat der Ministerial⸗Rath im Handels⸗ Ministerium, Dr. Hock, übernommen, und Ministerial⸗Secretair Pol⸗ lak führt das Protokoll. Der Oberamts⸗Kontroleur Pfeiffer wird über Fragen der Zollbehandlung Auskunft geben. Nachdem der Minister nochmals darauf hingewiesen, daß die Sache selbst eine rasche Behandlung erheische und auch die meisten Abgeordneten nicht gern auf lange Zeit ihren Geschäften entzogen würden, sprach er den Wunsch aus, sich allseitig einer dem Gegenstande angemeffe⸗ nen Kürze zu befleißigen, was den doppelten Vortheil habe, daß die Berathung mehr den Charakter einer freundlichen Besprechung ge— winne, wie dies z. B. in England immer in solchen Dingen der Fall sei, und daß manche Mitglieder sich nicht abhalten lassen, ihre Bemerkungen, oft von hohem praktischen Werthe, mitzutheilen. Um jedoch eine Regel für die Leitung und den Gang der Verhandlung aufzustellen, sei eine kurze Geschäftsordnung festgestellt worden, die den Abgeordneten werde mitgetheilt werden. Alsdann schloß der Minister die Verhandlung der erneuerten Einladung zur Sitzung auf morgen um 10 Uhr Vormittags im land⸗ ständischen Saale. Nach den Worten des Ministers nahm Dr. Neumann das Wort, um den Dank der Versammlung für die an sie ergangene Berufung auszudrücken, was mit lebhaftem Zurufe begrüßt wurde. Ueber einen weiteren Antrag des Redners, die Slttzungen auf zwei Tage zu suspendiren, damit die einzelnen Ab⸗ geordneten sich gegenseltig kennen lernen und über gewisse prinzi⸗ pielle Fragen vereinigen könnten, wurde von Seiten des Ministers bemerkk, daß die ersten Tage nach der Reihenfolge des Tarifs nur solche Sätze zur Sprache kommen würden, bei denen die Verschi— benheit der prinzipiellen Grundsätze weniger hervortrete, und daß die Debatten dennoch hinlängliche Gelegenheit böten, die Abgeord neten einander näher zu bringen. Jeden Sonnabend Abends ersuch er auch die Herren Abgeordneten, sich in seinem Salon zu versam— meln, um auch hier in minder offizieller Weise ihre Ansichten aue tauschen zu können. Für den unverzüglichen Beginn der Verhand lungen slimmte die Versammlung mit überwiegender Mehrheit. Die Geschäfts-Ordnung für die Versammlung der Abgeordne ten zur Berathung des Zoll-Tarif⸗- Entwurfes lautet: . Zweck der Versammlung ist die Prüfung, der einzelnen Sätze de Tarif-Entwurfes. 2. Diese Prüfung wird in der Ordnung vor— genommen, in welcher die Sätze im Entwurfe auf einander folgen,
und es kann eine Abweichung von dieser Ordnung nicht stattfinden.
3. Jedes Mitglied kann bei der Debatte über die einzelnen Zoll⸗ satze das Wort verlangen und muß es in der Ordnung, wie es
verlangt wurde, erhalten. 4. Die Unterbrechung eines Mitglit⸗
des, welches eben das Wort hat, durch ein anderes, ist nicht gestattet. 5. Jedes Mitglied hat seine Ansicht in
freiem Vortrage zu entwickeln, das Vorlesen schriftlicher Auf⸗
sätz?s wird nicht zugelassen; jedoch ist nicht verwehrt, seine Ansicht dem Präses schriftlich zu überreichen. 6. Wenn sich die
Debatte in die Länge zieht, kann von jedem Mitgliede der, Schluß derselben und der Uebergang zur Abstimmung. verlangt mn, . wenn dieser Antrag von zehn anderen Mitgliedern unterstützt wird
muß ihm Folge gegeben werden, . alle Mitglieder, welche bis i tt er aben, mit, der n ,,, fen. ö 7. Die Abstimmung erfolgt entwe⸗ ĩ ber Sitz enbleiben oder mittel irn f uf nr. 69. Ordnung die Stimmen abzugeben haben, in welcher sie vom Präses dazu au