Wien
Span. 334. Bad. 323. Kurh. 316
Anl. 913.
Hamburg, 29. Jan. (25 Uhr. Köln⸗Minden 95. Magdeb.⸗Wittenb. 513. Getraide flau.
Wien, 28. Jan. (27 Uhr.) Iiproz. 83 B. A. 1142. 39: 1163.
London 12. 42. Amsterdam 179. Augsburg 130. Hamburg 1923. Paris 1523. Gold 333
942.
Silber 30.
Schauspielt.
14te von von
Königliche
Freitag, 31. Jan. Ini Doernhaus, Vorstellung? Badekuren, Lustspiel n . Hierauf: Die Sylphide, Ballet in * 5
Berlin Hamburg. 88.
Nordbahn 1215. Lombard.
144
it. mbar. Rthlu Erster Rang, erster Rthlr. 10 Sgr. Parterre,
Sgr. Amphitheater 190 Sgr.
Abonnements⸗Vorstellung: Met. õproʒ Trauerspiel in 5 Akten, von et. 5 .
94. büne und zweiter Rang
Billet 2 Rthlr.
4 Akten, von Raupach. Hierauf: Wer ißt W. Friedrich. Sonnabend, 1. Febr. nische Opern⸗Vorstellung.)
mit?
Abonnements⸗ G. zu Putlitz. Ph. Taglioni.
Norma.
ü i 1
ise ztze: Parquet, Tribüne und zweiter Nang pri fern zen ür er ie, eselef dritter Rang und Balkon
Febr. Im Opernhause. 2 Sonnabend, 1. Febr 35 .
Shakespeare.
Schauspielhaus-Preise im Op 10 e, 6 Rang und erster Balkon 1 Rthlr., . 20 Sgr., dritter Rang, Balkon daselbst und Parterre 15 Sgr., Amphitheater 77 Sgr. Ein Fremdenlogen⸗
Königsstädtisches Theater. Freitag, 31. Jan. Zum erstenmale: Der Zeitgeist. (Herr Wagner: Junker Kasper, als Gast.) Vaudeville ⸗
Gastrolle der Madame Castellan. (Italie⸗
Bellini. (Mad. Castellan: Norma.)
und Proscenium 1 daselbst 20
Aten. Bühne bearbeitet
22ste Schauspielhaus⸗ in 5 Coriolan,
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. 160 Sgr. ꝛ0.
Sonntag, 2. Febr. Zum erstenmale: benräuber oder der Christ und der Jude. Nach Spindler's Erzählung: „Der Jude“,
Ben David der Kna— Romantisches Schauspiel für die von B. Neustädt.
Proscenium 1 Rthlr. Parquet, Tri⸗
ernhause:
Meteorologische Beobachtungen.
1851. 29. Jan.
I
. Morgens Nachmittaßs 6 Uhr.
Abends 10 Uhr.
Nack einmaliger
2 Ubr. Beobachtung.
Luftdruck Luftwärime .... IThaupunkt -. Duustsättigun. Wetter ,,,,
Wolkenzug ....
Posse in
Posse in 1 Alt, von
LTagesmittel:
Oper in 2 Akten. Musik von
83 pCt.
Schnee.
336, 57“ Par.
Berlin, Truck und Verlag der T
J 337,21 ar. 336, 7J4 bur. 336, os“ bar. Qauellwä‚rme 9. KR. — 3,92 R.
4 0,69 R * 1,4 ÜR. Flusswärme — (C, 0 H.
3 0,19 u. * 0, 7 E uodenvᷣ äÿrme
69 pCt. 81 pCt. triü he. trübe.
80. 80. 80.
— 80.
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eckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
— 4,47 n Aus dünstung BNte ders ehlag 0, 141 Rh
⸗ 9 Würm e wechsel — 4,0
* 664 15 R. 178 pee S0.
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Neu in Scene gesetzt von Paul Taglioni.
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Hzärse vom 30. Januar.
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M echsel- Course.
Kurz 2 Mt.
250 FI. 250 EI. 300 Mk. Kurz 300 nme. 2 Mit. 113i. Z mit. 300 Er. 2 Mt. 150 Fl. 2 Mi. 150 Fl. 2 Mt. 100 Thi.
100 Thlr. 100 El.
Ameter dam... do.
Hanmburßz -- do.
Augsburg;
Breslau Leipzig iu Courant im 14 Thlr. Fuls. Fraulcfurt a. M. südd. W.
Petersburg
Inliinclische Fonds, Efcadbrie /e, KNommiuncl— Papiere m cl
Gelel- Course.
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Ef. Brief. Geld.
. 5 1063 106 do St Anl. v. S0 45 1904 — St. Schuld- sch. 37 8145 Od. Deich. - Obl. 43 Seeb. Präm. - Sch. l. u. Nm. Schuldÿñ. Berl. Stadt- Obl.
do. do. * Westbr. Pfandhr. 3 Grolsh. Posen do. 4
Gm. Erh Pos. prahr. 7 Ostpr. Pfandbr. / 35 Pomm. Pfaudbr. 35 kKur- u. Nu. d0. Seblesische do.
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Pr. Ble. Anth. Sch. Friedrichsdeor. Aud. Goldm. à sth. — Discouto.
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100 sKkhbI. 3 Wochen! —
do. Lt. B. gar. do. 3 —
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Brief. Geld. 1415 .
Di51
1505
Stamm- Actien. A apital.
Der Reinertratz wind nach , Bekannt. in der dazu bestimmten Rubrik ausgesüllt Die mit 35 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.
Lages Coum s.
Börsen- Zins- Rechnung
Rein- Ertrag 1844.
Hrioritäls - Act ien. Aapilal.
Sümmitlichke Pridritäts-Actien werden durch ährliche Verloosung à 1 pCGi, amortisirt
8 Cors
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80 78 do. do. Stettin -Starg. . do. Potsd. Magd. .. Magd. Halberstadt ..
do. Leipziger Halle - Thüringer. . . . . Cöln - Minden Rheinische . . ... Bonn - Cöln Düsseld. Elberfeld. . Steele - Vohwinkel Niederschl. Märkisch.
do. Zweigbahn Oberschl. Lit. A. do., 1
Cosel - Oderberg . . .. Breslau - Freiburg. . . Krakau-Oberschl. . . . ,, Stargard - Posen Brier Mi Magdeb. Wittenb. . . .
2,300,000
39, 000,000 13, 000, 000 1,500,900
1, 051, 200 1,400,000 1.300, 000 10,090. 000 1,500,000 2, 253, 100 2. 400,060 1.200, 000 1.700, 000 1.800, 000
4, 000,000
1.100, 0090 1,5900, 000
Ausländische Fonds.
¶Quil lungs- Hogemn.
Russ. IIamb. Cert. do. Ilope 1. Anl. do. Stiel. 2. 4. A. do. 5. A. do. v. Rthsch. Lst. do. Engl. Auleihe do Polu. SchatzO. do. do Cert. L.A. 5 933 do. do. I. l. 20011. — Folu a. Pldhr. a. C. 4
ö do. Part. 500 EI. 4 do. do. 300 FI. IIamb. Feuer- H.
do. Staats- Pr. Anl. Lühbock. Staats- A. IlIoll. 2 9h Jut.
Kurh. Pr. G. 40 th.
do.
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Polu. neue Pfabr. 4 94 81. 113
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N. Bad. do. 35 El. — —
Aachen-Mastricht 2, 7650, 000
Aachen-Düsseldorf ..
Aus läined. Aclien.
. Priedr. Wilh. Nordh. . do. Prior. ..
1675
8, 960, 000
71 9
Berl. Anh. Litt. A. B. 6. 000, 000 Hamburg...... S, 000,000 1,824,000 4,060, 000 1.760, 0900
5, 900,000
Kassen-Vereins-Bank-Actien 1993 k.
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88 bz. u B. 1073 bz. n. B. 62 a bæ.
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Oberschlesisch . 5 Cos el
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Berg. Märk. .
Kiel Altona 37 a2 bz. u. G.
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Berl. Anhalt. ... ö
Potsd.- Magd. .. do. Litt. .
Mag deb. Leip Halle - Thüringer. . ..
Staat gar.
1 Frioritt. Stamm -Prior. Düsseldorf- Elberfeld. Niederschl. Märkisch. do.
Lweigbakhn Magdeb. W 1
Krakau - Oberschl. .. Oderberg. ... Steele - Vohwinkel
II. Ser. Bres lau- Freiburg. ..
Ausl. Samm- IC.
Cöthen-Bernb.
957 2 1012 v2. 1090 G. 93 B. 102 bæ. 101 6. 105 6.
. 1,411 80 5, 006, 600
1
1 Il. Ser. 1, 00, 003 46 2.367.200 4
3, 132,800 5 I. 000,000 5 800.000 5 1,788,000 4 , 000, 90090 43 997 uz. 3,674,500 47 1015 u⸗ 3.500, 000 5 1033 t. 1.217, 000 37 2, 487, 200 4 1.250, 000 1.000, 000 4, 175,000 3, 500.000 2.300, 9600 252, 000 2. 600, 000 e 370,300 360,000 250, 000 325,000 375, 000 100,000 l, 100, 000
, 1ger ..
Serie.
1848.
Zinsen Reinertr.
Bürsen- ]
8b. LThlr. Thlr.
2, 050, 000 650, 000 1,300, 9000
46 B. 28 B.
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Bank-Antheile 9573 b
Die bessere Rente wirkte zu Anfang seh doch meistens höher.
r günstig auf die Börse,
ni enn en aress ie iquidation sich die Course im Laufe des Geschäfts wieder etwas drückten,
so schlosseu solche
. .
2 2 nac mere mee,
Bekanntmachungen. 724 Su bhastations-⸗-Patent.
Das dem Weinbergsbesißer Johann Georg Carl Gregor und dessen Ehefrau Julie Leopoldine Friedricke geb. Hart gehörige, zu Tzscheizschnow belegene, im Hy— polhekenbuche Nr. 81. Fol. 9f. verzeichnete Grundstück, bestehend aus einem Wein-, Obst. und Ackerberge, abge⸗ schäßt auf 600 Thlr, soll Schulden halber im Termine
den 5. Juli 1851, Vormittags 141 Uhr, vor dem Direktor Ritter an hiesiger Gerichtsstelle, Jun— kerstraße Nr. 4, öffentlich an den Meistbieienden ver— kaust werden.
Zu dem Termine werden die ihrem Aufenthalle nach unbekannten Hypotheken-Gläubiger, Weinbergsbesitzer Ghristian Jacob Theodor Schleiff und dessen Ehefrau Charlotte Sophie geb. Lehmann, zur Wahrnehmung ihrer Rechte hierdurch öffentlich vorgeladen.
Die Taxe und Hypothekenschein sind in unserer Re— gistratur einzusehen.
Frankfurt, a. d. O., den 12. Dezember 1850.
Königl., Kreisgericht. J. Abtheilung.
O st bh a h nm.
Die Lieferung von 355,998 Preußi⸗
schen Cenmern gewalzter Eisenbahnschie⸗ nen für die Ostbahn, unter Konkurrenz
Ddeutschen und außerdeutschen Eisens, soll im Wege der öffentlichen Submisston in solgenden 11 Loosen vergeben werden:
Juel. Eingangs ⸗ Zoll, ( erkl. Strom- . , Die Abliefe⸗ abzuliefern franco auf dem rung muß
Ufer bei beendet sein
591
preuß. Cent⸗ ner.
bis zu dem im Centralbüreau der unterzeichneten Di⸗ rection der Ostbahn zu Bromberg Freitäg den 28. Februar d. J., Vorm. 12 Uhr, anstehenden Submissions-Termine einzureichen, in wel⸗ chem die Eröffnung in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Submittenten ersolgt. —
Später eingehende oder den Bedingungen nicht ent— sprechende Offerten bleiben unberücksichtigt. .
Die Lieferungs-Bedingungen werden auf portofreie Gesuche von der unterzeichneten Direction mitgetheilt und sind auße dem in dem Königl. Preuß. General— Konsuͤlate zu London und Antwerpen einzuschen resp. von demselben zu erfordern.
Bromberg, am 16. Januar 1851.
Königliche Direction der Ostbahn.
61
19 Namen Sr. Hoheit des Herzogs Ernst,
Herzogs zu Sachsen-Koburg und Gotha e,
Bei der am Tien dieses Monats vollzogenen drei—
zehnten und resp. achten Ausloosung von Schuldbriesen
aus der ersten und zweiten geschlossenen landschafilichen Anleihe des Herzogthums Gotha sind?⸗. ,
1) aus der ersten Anleihe 114 Obligationen, und zwar:
aus Serie A.
aus Serie B.
Nr. 91 und 125. Nr. 219. 287. 342 und 352. aus Serie C. Nr. 500. 536. 552. 560. 565. bb0. 690. 800. 852. 871. 873. 1071. 1143. 1259. 1277. 1289. 1363. 1368. 1373. 1395.
1438. 1502. 1528 und 1662. aus Serie D. Nr. 1732. 1878. 2020. 2061. 2124. 2151. 2205. 2272. 2293 2301. 2305. 2320. 2428. 2501. 2554. 2590.
1987. 2269. 2378. 2634. 3152.
1932. 2262. 6, , 2601.
27 300 27300 44710 26888 5611800 30000 6 43000 730100 Elbing 8 41800 Brauns berg 9 20200 Sandkrug am frischen Haff, gegenüber Pillau 10 305090 Brandenburg 11 22100 Königsberg Die pro Centner zu 110 Pfd. Preußisch abzugeben= den Preis-Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift ; . „Submission auf die Lieferung von Schienen für die Ostbahn“
Neuenburg Mewe Dirschau Danzig Dirschau Marienburg Elbing
3 3 Mr. d. Looses.
3071. 3379. 3892.
2388. 2709. 3003. 3041. 3058. 3070. 3157. 3182. 3222. 3320. 3355. 3521. 3534. 3564. 3733. 3874. 3914 und 4075. aus Serie E. Nr. 4270. 4292. 4467. 4497. 4534. 4535. 4564. 4574. 4590. 4612. 4703. 4780. 4797. 4819. 4831. 4845. 4946. 4954. 4958. 4972. 4981. 5023. 5050. 5054. 5070. 5129. 5145. ¶ ig. 5246. S365 und 5355. ) 5 zweiten Anleihe 39 Obligationen, und aus Serie A. Nr. 28. 39. 101 . aus Serie B. Nr. 222. 234. e . 291 B3a4. z66. 442. 55. Sz. S3. 383. z. 622. 6 t. 665. 8o3. dio. io. 16, 13. zin. und 1146. J aus Serie C. Nr. 1219. 1236. 1309. 1. 1328. 1351. 1376. 1387. 1397. 3 .
3512.
3912.
4487. 4604. 4834. 5013. 54169.
zur Abzahlung bestimmt worden sind. Die Inhaber dieser Schuldbriefe haben daher vom 1. Juli d. J. an den Nominalbetrag derselben bei der hiesigen Staats kasse in Empfang zu nehmen, und werden noch beson— ders darauf aufmerksam gemacht, daß die oben erwähn- ten Schuldbriefe vom 1. Juli d. J. ab nicht weiter verzinst werden. . ö? ö Demnächst wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß 3) am 7ten d. M. in Gemäßheit der diesfallsigen Ge⸗ setzesbestimmungen die im Januar 1846 ausge— lobsten und durch die vormalige Ober- Steuerkasse eingelösten landschaftlichen Schuldbriefe nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Coupons der ersten und zweiten geschlossenen Anleihe verbrannt wor— den sind; nämlich von der ersten Anleihe: aus Serie A. Nr. 22 und 105. aus Serie B. Nr. 209. 235. 354 und 425. aus Serie C. Nr. 605. 615. 666. 788. S840. 869. 876. 942. 966. 1010. 1048. 1095. 1119. 1150. 1217. 1225. 1559. 1649. 1653 und 1656. aus Serie D. 1962. 1963. 2436. 2439. 2779. 2940. 3365. 3398. 3756. 37 75. und 4114. aus Serie E. 4493. 4665. 5058. 5121. und 5350. so wie von der zweiten Anleihe aus Serie A. Nr. 20. 34 und 67. aus Serie B. Nr. 189. 261. 285. 361. 447. 510. 535. 572. 577. 602. 668. 763. 793. 828. 868. 891. 927. 933. 988. 1090 und 1148. aus Serie C. Nr. 1204. 1249. 1256. 1260. 1279. 1344. 1400 1415. 1490 und 1520. Ferner sind:
4) die nachgenannten, am 1. Januar 1849 betagt ge wesenen Zins-Coupous von Obligationen aus der ersten landschaftlichen Anleihe:
aus Serie C. Nr. 563 und 1541. . aus Serie D. Nr. 1711. 3327 und 3374. aus Serie E. Nr. 14209. .
bis zum 1sten d. M. bei der Staatskasse zur Zahlung
nicht präsentirt worden und daher den ,. Ge⸗
setzes bestimmungen ., . erloschen. Endlich mache ir darauf aufmerksam,
J in 4 Jahren 1847, 1848, 1819 und 1850 ausgeloosten iandschaftlichen Obligationen der
1900.
2282.
2626. 317 3685.
1093
w, , . ö ö 2444. 2493. 2 2962. 3063. 3 3415. 3439. 3 3835. 3931. 4
14414. 4970. 5250
Nr. 4220. 4323. 4405. 4668. 4767. 4839, 4915. 5157. 5192. 5203. 5208.
und 1602.
ersten Anleihe: aus Serie A. Nr. 38.
aus Serie C. Nr. 785. 1316 und 1573. aus Serie Nr. 2217. 2164. 3786. 3329. 5. 3354. 3367 und 3831.
aus Serie E. Nr. 4446. 5173. 5291. 4257.
1282. 4297. 4592. 4692. 4723 und 5109.
und von den in den Jahren 1849 und 1850 ausge⸗— loosten landschaftlichen Schuldbriefen der zweiten An⸗— leihe:
2802.
aus Serie B. Nr. 366 und 596.
aus Serie C. Nr. 1338. noch bis setzt nicht zur Rückzahlung präsentirt worden sind, weshalb die Inhaber dieser Schuldbriefe hierdurch veranlaßt werden, dieselben vor Ablauf der gesetzlich bestimmten Verjährungsfrist bei der hiesigen Staatskasse zur Heimzahlung einzureichen.
Gotha, am 16. Januar 1851. Herzoglich Sächs. Landesregierung, Finanz-Abtheilung. D eh.
68 u e ng, .
Es sind dermalen von denjenigen vier Stipendien fü Studirende in Leipzig oder Halle an je 10 Thlr. jähr⸗— lich, welche von dem vormaligen Rathsverwandten und Handelsmaun Hans Holewein und dessen Ehefrau Barbara Holewein in den Jahren 1607 und 1614 letzt= willig gestiftet worden sind und unter unserer Kollatur und Veiwaltung stehen, zwei zur Erledigung gekommen.
Da sich nun genußberechtigte Geschlechts⸗Verwandte um diese auf sechs Jahre zu verleihenden Familien- Stipendien zur Zeit noch nicht bei uns beworben ha— ben, so werden in Gemäßheit der zwischen den Kronen Preußen und Sachsen unterm 27. September 1825 ab⸗ geschlossenen Convention (Art. IV. Nr. 7b.) alle die- senigen, welche auf das fragliche Stipendium Ansprüche machen zu können vermeinen, andurch aufgefordert, solche spätestens bis künftigen
79. März l. J.,
unter Nachweisung ihrer Geschlechts⸗Verwandtschaft mit dem Testator, in Person oder schriftlich, beziehendlich durch gehörig gerechtfertigte Gevollmächtigte, bei uns anzumelden, sich als Genußberechligte und Genußfähige zu legitimiren und zu diesem Behufe durch einen bereits hier anerkannten Geschlechts⸗-Verwandten präsentiren zu lassen.
E ute keine dergleichen Anmeldung erfolgen oder mit selbiger jene Präsentation nicht verbunden werden oder die erforderliche Bescheinigung der sonstigen Erfordernisse unterbleiben, werden die fraglichen beiden Familien⸗Sti⸗ pendien, der Fundation und dem errichteten Regulative gemäß, auf Ansuchen hiesigen Bürgerssöhnen verliehen werden.
Freiberg, am 24. Januar 1851.
Der Rath zu Freiberg.
Das Abennement berräg:: 5 Rthlr. für I Aahr. 10 Rthlr.« I Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.
Berlin,
3 nhatt Amtlicher Theil. Deutschlan d.
Preußen. Marienburg. Til sit. Witterung. — Eisdecke. Hesterreich. Wien. Kaiserliche Anordnung in Betreff des Geniewe⸗ sens und des Militair-GränzInstituts in Siebenbürgen. — Bestimmun⸗ gen über die Portofreiheit. — Abreise des dänischen Finanzministers. — Ministerialrath Hock nach Dresden. — Zollkongreß⸗Verhandlungen. Preiszuerkennung für Lustspiele. Hannover. Aurich. Provinzial⸗Landtag. — Osnabrück. Sonntags- feier. Württemberg. meinde⸗Ordnung. Baden. Karlsruhe. zug preußischer Truppen. Hessen und bei Rhein. Darm stadt. Kammer-Verhandlungen. Mecklenburg⸗Schwerin. Boitzenburg. Die Pontonbrücke. Sachsen⸗Weimar. Weimar. Landtags⸗Verhandlungen. Hamburg. Hamburg. Vermischtes.
Ausland.
Oesterreich. Agram. Die Zustände der Kraina. — rischer Ueberfall der Montenegriner.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlunmg. Antrag auf Verhaf— tung Mauguin's. — Vermischtes. — Paris. Das Votum über die Interpellation an das Ministerium und die Mitglieder des jetzigen Ka—Q binets. Erklärung in Betreff Baroche's. — Hirtenbrief des Erzbischofs
von Paris. — Truppenmusterung.
Großbritanien und Irland. London. Das Ministerium und die katholische Frage. Verfassungs⸗Entwurf der Cap-Kolonie und Absetzung eines Kaffernhäuptlings. — Vermischtes.
Italien. Turin. Das Gebäudesteuergesetz. — Verwerfung einer Eisen— bahn -⸗ Petition. Mamiani. Livorno. Ankunft Raffo's. — Neapel. Politische Verhaftungen.
Stuttgart. Berichtigung. Die neue Kirchenge⸗
Kammer ⸗ Verhandlungen. — Mannheim. Ab—
Zara. Räube⸗
Börsen⸗ und Handels-Nachrichten.
ö
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen Stadtgerichts-Rath Bratring zum Kammer— gerichts-Rath zu ernennen.
Ze. Königl. Hoheit der Erbgroßherzog und Ihre Königl. it die Erbgroßherzogin von MecklenburgStrelitz zon Deßau kommend, nach Neustrelitz hier durchgereist.
Justiz⸗Ministerium.
Der bisherige Kreisrichter Morgenstern zu Lublinitz ist zum Rechts⸗-Anwalt beim Kreisgerichte zu Strehlen, mit Ayweisung sei Wohnsitzes in Strehlen, und zugleich zum Notar im Departe— Appellationsgerichts zu Breslau, vom 1. März d. J. ab,
—
nes ment ernannt;
Der Rechts-Anwalt und Notar, Justizrath Gründel, unter Beibehaltung des Notariats, vom 1. März d. J. ab, als Rechts Anwalt an das Appellationsgericht zu Ratibor versetzt und ihm zu⸗ gleich die Praxis bei dem Kreisgerichte zu Ratibor eingeräumt worden.
des .
Se. Excellenz der General-Lieutenant und
Angekommen: von Strotha, von
Inspecteur der 2ten Artillerie-Inspection, Artern.
— ———
2
Uichtamtlicher Theil.
Dentschland.
Preußen. Berlin, 31. Jan. Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich haben die Töchter des Majors außer Tienst Gra⸗ fen Praschma zu Schloß Falkenburg in Oberschlesiten, Anna und Johanna, zu Ehren-Mitgliedern des Damenstifts zu Brünn zu ernennen und denselben das damit verknüpfte Ehrenzeichen zu er— theilen geruht.
Marienburg, 26. Januar. Bei Dirschau ist die Eisdecke der Weichsel bereits so stark geworden, daß selbst Frachtwagen hinüberfahren können. Anders verhält es sich hier mit der No⸗ gat. Die künstlich aus Eisschollen angelegte Eisbrücke ist der nahen offenen Blänke wegen noch so schwach, daß nur leichtes Fuhrwerk sie ohne Gefahr passiren kann; die Posten und Fracht- wagen dagegen werden noch mittelst eines großen Prahms auf der Blänke übergesetzt.
Tilsit, 24. Januar. (D. R.) Der gelinde unbeständige Winter dauert fort; Landschlittbahn haben wir bis jetzt nur für sehr leichte Fuhrwerke und nur auf kurze Strecken gehabt; selbst der . weg wird in Gegenden mit strengem Boden, namentlich in der Nie⸗ derung, durch die früher tief aufgefahrenen Geleise für beladene Fuhrwerke sehr erschwert. Die Ströme werden selbst mit beladenen Schlitten der Länge nach sicher befahren, doch kann diese Erleich⸗ terung des Verkehrs nur von solchen Ortschaften, die in ihrer Nähe liegen, benutzt werden.
Oesterreich. Wien, 29. Jan. Se. Majestät der Kaiser hat angeordnet, daß das Ingenieur- Corps mit dem Mineur- und Sappeur-Corps zu vereinigen ist und die gesammte Geniewaffe
Preußischer
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Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.
künftig nur einen, aus den Genie⸗Truppen und dem Geniestabe bestehenden Körper zu bilden hat. Für das gesammte Offizier⸗ Corps wird eine gemeinschaftliche Beförderungs- Tour eingeführt. Der Stand der Geniewaffe wird sonach in der Folge aus 8 Gene— ralen, 16 Obersten, 16 Oberst⸗Lieutenants, 29 Majoren, 11 Adjutanten, 2 Rechnungsführern, 34 Aerzten, 24 Fourieren, 8 Büchsenmachern, 2 Profosen, 58 Spielleuten, 145 Hauptleuten, 134 Ober-, N Unter⸗ Lieutenants, 196 Feldwebeln, 392 Führern, 780 Korporalen, 1568 Gefreiten, 938 Tambours, 7224 Gemeinen und 460 Offiziersdienern, zusammen aus 11,302 Köpfen bestehen, welche den Geniestab, 2 Genie⸗-Regimenter mit je 3 Bataillonen und 1 Lehr-Bataillon, und 1 Garnisons-Genie⸗Compagnie bilden. Die Lehr-Bataillone haben die Bestimmung, den , an Rekruten aufzunehmen und nach einem eigens entworfenen Lehrplane dahin zu wirken, daß die Mann⸗ schaft ihre theoretische und praktische Ausbildung in allen Zwei⸗ gen des Geniedienstes binnen zwei Jahren erhalte, nach welchem Zeitraume sie dann in die Feld-Bataillone übertritt. Ferner hat Se. Majestät auf Antrag des Minister⸗Rathes und mittelst Ent⸗ schließung vom 22sten d. angeordnet, daß das Militairgränz=Institut in dem Kronlande Siebenbürgen aufgehoben und statt der bisheri— gen fünf siebenbürgischen Gränz⸗Regimenter eine gleiche Zahl Linien⸗ Regimenter, und zwar vier Linien⸗Infanterie- und ein Husaren— Regiment, errichtet werde. Die Bevölkerung der beiden Romanen⸗ Gränzregiments-⸗-Bezirke ist für die sowohl im Innern des Landes als vor dem Feinde geleisteten treuen Dienste die Zufriedenheit Sr. Majestät bekanntzugeben. Der vier zu errichtenden Linien⸗ Infanterie- Regimenter sind vorläufig mit dem Stande von zwei Feld-Bataillonen und einer Reserve⸗Division aufzustellen; das Infanterie⸗Regiment Nr. 11 aber ist durch successive Komplettirung und Errichtung der noch fehlenden Abtheilungen auf den vorge⸗—
Sonnabend den 1. Februar
schriebenen Kriegsstand zu briugen. Die an die Stelle der szekler Gränz-⸗Infanterie tretenden zwei Linien⸗Infanterie⸗-Regimenter er⸗ halten die Nummern 5 und H und sind, mit Ausnahme der Re— serve-Diviston, welche in der ehemaligen Regiments-Stabs⸗Station verbleibt, im östlichen Theile Galiziens und in der Bukowina, und zwar in Stanislawow und Czernowitz, aufzustellen. Das gedachte Husaren Regiment behält seine Bezeichnung mit Nr. 11. Die aus den bisherigen Romanen-Regimentern gebildeten Linien-Regimen— ter verbleiben in ihren Stationen und werden die Nummern 46 und 50 führen.
Auf einen Vortrag des Handels-Ministers wegen Regulirung der Postporto⸗-Freiheiten sind mehrere Grundsätze von Sr. Majestät dem Kaiser am 3Zten d. M. genehmigt worden. Demnach hat die Porto-Freiheit für die Mitglieder des regierenden Hauses und für alle sonstigen amtlichen Korrespondenzen wie bisher fortzubestehen. Die persönliche Porto-Freiheit der General-Erbland-Postmeister hat gegen Entschädigung aufzuhören.
Der dänische Finanz⸗Minister Graf von tung des dänischen Ministerial-Secretairs Dänemark zurückgereist.
Ministerialrath Dr. Hock ist, wie die Wiener Zeitung meldet, am 26östen an seinen zeitweiligen Bestimmungsort Dresden wieder abgereist.
In der vorgestrigen Sitzung des Zoll-Kongresses wurde der von Riedl gestellte und von mehreren anderen Abgeordneten unter— stützte Antrag auf eine Erhöhung des Zolles auf Rüb- und Leinöl insoweit berücksichtigt, daß der im Tarif-Entwurfe beantragte Zoll satz, mit Ausnahme der Kokos- und Palmöle, von 465 Kr. auf 1 Fl. 30 Kr. erhöht wurde. Der Einfuhr-Zoll auf Wachs hinge— gen wurde auf 2 Fl. 30 Kr. herabgesetzt. Wir werden in unseren Auszügen aus den Verhandlungen auf die, diese Zölle so wie die in dieser Sitzung besprochenen Weinzölle betreffenden Debatten zu— rückkommen.
Von der artistischen Direction des Hof- und National-Theaters in der Burg wird bekannt gemacht: „Die Preisvertheilung, welche die artistische Direction des K. K. Hof- und National⸗Theaters in der Burg unterm 27. März 1850 angekündigt hatte für Lustspiele, hat heute in einer Schlußsitzung der Prüfungs-Kommission statt gefunden. Diese Kommission, bestehend aus den Herren Grillparzer,
Sponek ist in Beglei⸗ Julius von Sick nach
Korn, Kuranda, Baron von Münch und Herrn Wolf, welche die
Güte gehabt, das Prüfungsamt zu übernehmen, hat in ihrer heu— tigen Sitzung zu Protokoll erklärt: daß unter den einge— sendeten 103 Manuskripten 1) das Lustspiel;: „Der kate⸗ gorische Imperativ“ die meisten Vorzüge in sich vereinige und deshalb der Ausschreibuug gemäß als das relativ beste mit dem ersten Preise von 200 Dukaten zu betheiligen sei; daß ferner: 2) Für Konkurrenz um den zweiten Preis zur Auffüh⸗ rung zu erwählen seien: a) das Lustspiel: „Das Preislustspiel“, b) das Lustspiel: „Der Liebesbrief“. Die Eröffnung der Devisen hat ergeben, daß „Der kategorische Imperativ“ verfaßt ist von Herrn Eduard Bauernfeld, „Das Preislustspiel“ von Herrn Eduard Mautner, „Der Liebesbrief“ von Herrn Roderich Benedix. Wel⸗ ches der beiden letzteren Stücke den zweiten Preis von 100 Duka— ten erhalten soll, wird am 1. Juli d. J., wie die Ausschreibung besagte, von derselben Kommission bestimmt werden, unter Zugrunde legung aller der Daten, welche einen größeren oder geringeren Theater⸗Erfolg bezeugen. Wien, 26. Januar 1851. Laube.“
Hannover. Aurich, 23. Jan. (Ostfr. Ztg.) Der Provinziallandtag hat die erste Berathung über die neue Verfas⸗— sungs-Urkunde beendigt und ist heute zur zweiten Berathung ge⸗ schritten. Wir theilen die weiteren Paragraphen, so wie solche in erster Berathung angenommen worden, nachstend mit:
S. 23. Das für jetzt aus dem landschaftliche Bunderpolder, den Erbpachten von der Friedrichsgrode und einigen Aktiv - Kapitalien be— stehende Vermögen der Landschaft, so wie Alles, was dieselbe, sei es durch provinzielle Abgaben, Anleihen oder auf andere Weise erwirbt, wird un⸗ ter der Uns zustehenden oberen Leitung und Aussicht durch den Ausschuß verwaltet. Das landesherrliche Recht dieser oberen Leitung und Aufsicht bei der Verwaltung des landschastlichen Vermögens wird durch Unsere Landdrostei zu Aurich ausgeübt. Dieselbe soll sich nicht weiter als auf ö
1851.
Handhabung guter Ordnung und dahin erstrecken, daß das Vermögen er— halten und seine Einkünfte ihrer Bestimmung gemäß verwandt werden, wie auch auf die Entscheidung etwa entstehender Beschwerden. Derjenige verfügbare Bestand, welcher nach dem gegen das Ende des Jahres fuͤr das bevorstehende neue Rechnungsjahr von dem Ausschusse auszuarbeitenden und Unserer Landdrostei behufs der Genehmigung vorzulegenden Etat sich ergiebt, ist der Landschaft zur eigenen Verfügung behufs gemeinnütziger öffentlicher Anstalten überlas- sen und bildet den ständischen Dispositionsfonds. Ueber die Gegenstände der Verwendung und über die für jeden Gegenstand zu verwendende Summe muß zuvor mit Unserer Landdrostei das Erforderliche vereinbart und im Falle der Meinungsverschiedenheit die Entscheidung Unserer Regierung ein- geholt werden. Es soll sodann über die Verwendung im Einzelnen nicht noch einer jedesmaligen Genehmigung, sondern nur einer jährlichen öffent- lichen Nachweisung bei der Landrechnungs-Abnahme bedürfen. Unserer Re⸗ gierung bleibt vorbehalten, über Verwendung von Mitteln des ständischen Dispositionsfonds Anträge an die Landschast gelangen zu lassen. Außer— dem wird Unserer Ostfriesischen Landschaft von ihren Einkünften die Summe jährlicher Zweihundert und Funfzig Thaler zur freien Verfügung in der Art überwiesen, daß der Ausschuß, welchem die Verwendung zustehen soll, dar- über nur den Provinzialständen eine Nachweisung vorzulegen hat. Der Rendant der ständischen Dispositionskasse hat hinsichtlich aller in die land- schaftliche Kasse fließenden ständigen Grundgefälle das Recht der paraten Execution nach Maßgabe der wegen der Rentei⸗Executionen darüber statt- findenden Vorschriften.
§. 24. Anleihen kann Unsere Provinzial-Landschaft nur unter Unserer jedesmaligen ausdrücklichen Genehmigung machen, und zwar mur zu pro- vinziellen Zwecken für Unser Fürstenthum Ostfriesland. In vorkommenden Fällen soll wegen des bei solchen Anleihen zu beobachtenden Verfahrens, namentlich wegen Ausstellung der Schuld-Verschreibungen, Erhebung und Verrechnung der angeliehenen Summen, Bezahlung der Zinsen und Til⸗ gung der Kapitalien, das Nähere mit der Landschaft festgestellt werden.
§. 25. Die Feuerschaden-Versicherungs⸗Gesellschaften für Unser Für⸗ stenthum Ostfriesland nebst dem Harlingerlande werden auch fernerhin vorbehaltlich eiwaiger Abänderungen des Reglements unter Oberaufsicht der Provinzial⸗-Regierungs-Behörde bei der Landschaft verwaltet.
III. Landschaftliche Versammlungen.
3 6 Landschaft tritt zusammen ordentlicherweise in den
Landrechnungs ⸗-Versammlungen oder außerordentlicherweise auf den be⸗ sonders ausgeschriebenen Landtagen. (1) Landrechnungs-⸗Versammlungen. 5. Die Landrechnungs⸗Ver⸗ sammlung findet jährlich und zwar in der Regel am 10. Mai oder, wenn dies ein Sonntag ist, am folgenden Tage zu Aurich statt, und wird die Landschaft zu felbiger von dem Ausschusse berufen. Hält der Ausschuß die Verlegung dieser Versammlung auf einen anderen Zeitpunkt oder nach einem anderen Orte für nöthig, so hat er die Ordinair⸗Deputirten zu berufen, und, falls mit diesen die Verlegung gemeinschaftlich beschlossen wird), da—= zu die Genehmigung Unserer Landdrostei einzuholen.
S. 28. Die Landrechnungs-Versammlung ist zunächst dazu bestimmt, daß der Ausschuß der Landschaft die Jahresrechnung über die von ihm verwalteten Einkünfte und Kassen ablegt. Außerdem können aber auch die anderen zur Verhandlung mit der Provinzial Landschaft gehörenden und geeigneten Gegenstände zur Berathuͤng und zur Beschlußnahme gebracht werden. Die Landschaft ist verpflichtet, die von Uns oder in ünserem Auf— trage an sie zu bringenden Gegenstände, welche dem Ausschusse, wenn es die Umstände erlauben, so zeitig zugestellt werden sollen, daß derselbe in dem Berufungs- Ausschreiben davon Nachricht geben kann, in der Land— rechnungs ⸗Versammlung auf Verlangen Unserer Regierung zueist zu bera—= then und zu erledigen. Der Landschaft steht aber auch ihrerseits in den Landrechnungs⸗Versammlungen die Befugniß zu, Anträge über provinzielle Gegenstände zu berathen, darüber zu beschließen und diese Beschlüsse zu Unserer Entschließung vorzulegen und desbakb Vorstellungen an Uns gelangen zu lassen. Gegenstände, welche sich auf die Provinzial Verfassung beziehen, können in der Landrechnungs-Versammlung nicht zur Berathung gebracht werden, sofern sie nicht vier Wochen vorher dem Ausschusse ange= zeigt und in dem Berufuugsausschreiben bekannt gemacht worden sind. Ge— genstände, welche sich auf die Previnzialgesetzgebung beziehen, sollen, soweit als thunlich, in den Ausschreiben an die. . .. von dem Ausschusse ange— deutet werden. Der Ausschuß hat acht Tage vor der Landrechnungs-Ver— sammlung den ein Verzeichniß der alsdann schon vorliegenden Bera⸗— ihungsgegenstände mitzutheilen.
§. 29. In den Landrechnungs-Versammlungen versieht der Landdro Stelle eines Regierungs⸗Kommissärs; derselbe kann sich jedoch in dieser Eigen— schaft durch ein Mitglied der Landdrostei vertreten lassen und ein sosches oder ein Mitglied der landdrosteilichen Deputationen zu Crläuterung einzel ner Angelegenheiten abordnen. Der Regierungs-Kommissär ist veipst auf Ansuchen der Landschaft oder eines Mitgliedes derselben, so viel tk lich die nöthigen Erläuterungen zu geben. Er ist den Anordnungen Präsidenten nach Maßgabe des zu erlassenden Geschäfts-Regleme worfen.
2) Landtage. S. 30. In wichtigen, die gemeine Landesn treffenden Sachen und besonders in solchen, welche auf di Provinziallandschaft oder Unseres Fürstenthums Os chen Einfluß haben, oder wenn die Erledigung der nach 5§. 1 Kompetenz der Landschaft gehörende Geschäfte einen Aufschub bis rechnungsversammlung nicht gestattet, wollen Wir Uns sen, entweder aus eigener Bewegung oder auf Ansuchen Namens derselben des Ausschusses, einen Landtag zu be schreiben zu lassen. Wenn die Landschaft oder der Aussch ein Landtag berufen werde, so kann dieser den Antrag darauf d Landdrostei an Unsere Regierung gelangen lassen, muß aber dab sachen, weshalb der Landtag nachgesucht wird, treulich anz Wir werden sodann diese Gründe landesväterlich berücksichtigen erbetenen Landtag nicht ohne erhebliche Ursachen verweigern.“
S. 36. Die Landtage sollen in der Regel zu Aurich stattsind Wir behalten Uns jedoch vor, sie auch nach anderen Orten innerhalb Unser Fürstenthums Ostfriesland zu berufen.
S8. 32. Der Landtag wird von dem Landdrosten oder dem sonst von Uns Beauftragten als Landtags- Kommissarius berufen und eröffnet. Der— selbe theilt der Landschast die landesherrlichen Propositionen mit und nimmt an der Prüfung der Legitimation der erschienenen Mitglieder Theil. Durch den Landdrosten erfolgen auch in der Regel die Verhandlungen zwischen der Regierung und dem Landtage, auf welchem er ebenfalls die Stelle Lines Regierungs- Kommissärs vertritt (ef. S. 29), indessen sich in dieser Sün. lität eben so wie in den Landrechnungs-Versammlungen vertreten lassen kann.
§. 33. Kommissarien zu erlassendes zialblättern abgedruckt, sondern
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*) Dieser Satz bleibt in suspenso.