1851 / 34 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

154 Berliner Börse Vom l. Februar.

5

Eis en kahn -- Actiem. Das Abonnement beträgt⸗ 5 Rthlr. für 3 Aahr. 10 Rthlr.« 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Krhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 27 Sgr. berechnet

Alle Post - Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Ur

M echsel Course.

Stamm- Actien.

Kapital. PFErioritüts - ctien. A apital. 250 FI. Tages- Cours. K 250 FI.

300 Mb. 300 Mb. 112. 300 Fr. 150 FI. 150 FI. 100 TPpIr.

100 T'Ir. 100 FI. 2 mt

100 snzI. 3 wochen 1045 19 .

Amsterdam.

Zins us s.

Simmtliche Frioritüts-Actien werden durch

p. Reinertrag wird unch . Bekanntm. ö jäkrliche Verloosung à 1 pCt., amortisirt

i besti ten Rubrit ausgefüllt. ie a aF er ., . sind v.. Siaat gar. R K . Berl. Anh. Litt. A. B. do. Hamburg- do. Stettin Starg. - do. Potsd. Magd...

57.

40.

Börsen- Lins- Rechnung.

Rein- Ertrag 1849.

Ilaiuburg 40.

London

1, 411, 800 5, 000, 000 1.0699. 000 2.367.200 3., 132, 800 I. 000, 000 800.000 1.788, 000 4

1, 000,000 45 993 Ua. a. B. 3. 674,500 475 1013 v

6, 000, 000 8. 000, 000 1, 824,000

1,000, 0009 1.700, 000 2,300, 000 9, 090,000 13.000, 000 1500, 900 I,. 651,200

96 a 5 bz do; 6. 107. 108 i.

2561 ; 6235 b.

136

,, Hamburg do. Potsd. Magd. .. do. . do Iitt D gie,, Mag deb. Leipziger... fraffs i ,,, mn in glgen- do. do.

Wien in 20 Xr.

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Augsburgs Breslau

1851.

Magd. Halberstadt ö. d5ö. Leipziger. Halle Thüringer. . ...

Göln - Minden .....

Montag den 8. Februar

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Leipzig in Courant jm 14 Thlr. Fuls .

643 105 n. 974 a6

65 .

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Frankfurt a. M. südd. W. Petersburg

.

Eundbric /e, Kommunal- Peper en dl Bonn. Cöln

Inländische Fonds, 500.000

eld - Course. Geld.

Zt. Brief. 1065

preuls. Frei. Anl 5 106 St Anl. S0 45 10997 993 S845 8435

ö

Com. Grh bos. Ptabr. 3; Ostpr. Pfandbr. Pomm. Pfaudbr. k 3 Kur- u. m. do. Schlesische 40.

do. Li. B. gar. do. 3 Pr. Bk. Anth.- Sch. ö Friedrichs d'or. - 90 Aud. Golm. à sth. - 101 Dis conto.

do St. Schuld- Seh. 33 Od. Deiebb. - Obl. 47 Seeh. Präm. - Sch. K. u. Nm. Schuld. 37 Berl. Stadt- Obl. 5 1063 do. do. 3

Westpr. Pfandbr. 35 90 Grolsb. Posen do. 41 .

. 10243

Ausländische Fonds.

Poln. uene pfabr. do. Part. 500 FI. do. d5. 300 FI. - Hamb. Feuer- K.

1 Russ. IIemb. Cert. 5 . do. Hope 1. Anl. 4 do. Stiegl. 2. 4. A. 4 . do. do. 6. A. 4 do. v. Rtksch. Lst. 5 110 do. Staats- Pr. Anl. do. Engl. Anleie 43 963 Lübeck. Staats- A. do Poln. Schatz 0. 4 . P Noll. 25 9h Iut. 5 do. do Cert. L.A. 5 94 Kurh. Pr. O. 40 ih. N. nad. do. 35 FI.

do. a0. L B. 20051. poln a. Pfdbr. a. . 4

955

Af. Brie. Geld. 869 921 953 33 296

Düsseld. Elberfeld. . Steele Vohwinkel ..

do.

Niederschl. Märkisch. weigbahn

Oberschl. Lit. A.

do.

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it. B

Cosel - Oderberg. ... Breslau - Freiburg. . . Krakau - Oberschl Berg. Mãârk Stargard - Posen Brieg - Neisse. . . .... Magdeb. Witt eub. . . .

itil lung s - Hogemnm-

Aachen -Mastricht vachen-Düsseldorf ..

Aus rl.

Aclien.

Friedr. Wilh. - Nordh

/ 307

184

do

Prior.

1.400, 000 1.300, 000 10.000, 000 1,500, 000 2.253, 100 2, 400, 0060 1.200, 0060 1,700, 600 1. 800, 000 4, 660, 000 5, 000, 000 1. 100,000 1,5900, 000

2.750, 0006

/ P / ͤ

8, 000, 609

Kassen- Vereins-Bank-A

W

Rhein. v. S do. 1 13. do

Düsseldorf

Niederschl.

do do.

Q R C .

Krakau- Ob Cosel - Oder Steele do Breslau Berg

Kiel Cöthen- Ber

tien 1097 k. 3 6

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Stamm- Prior.

do zweighahn Mag deb. W ittenh Oberschlesische

Vohwinkel do. II Freiburg Mãr k Ausl. Stamm

Altona ...

Mecklenburger

3. 5 103 8 t.. taat gar. 1.217, 000 ͤ rioritât .. 2, 487, 250 1.250, 000 l.000, 000 1, 175, 000 3, 500, 000 2, 300, 600

252, 000 2.000, 000 370.300 erschl 360,000 ,,, 250, 000 ? 325,000 375.000 190,000 1.100, 000

Elbersfeld.

Mãaärkisch.

do. Serie.

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Phir. Thlr.

2.050. 000 650. 000 4.300. 000

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Preussische Bank-Antheile g57

Das Geschäft war heute nicht

lebhaft, doch bezahlte man für Stargard-Posener, Oberschlesische nnd

Stettiner l

here Course

m, n me e e e e ee, = . e en.

Bekanntmachungen.

6 Bekanntmachung.

Die von dem Königl. Kredit-Institute für Schlesien unterm 22. März 1839 auf die im Schweidnitzer Kreise gelegenen Güter Domantze, Hohenposeritz und Pusch⸗ mühle ausgefertigten 4prozentigen Pfandbriefe Litt. B sind vom Dominium Domantze aufgekündigt worden, und es sollen die Apoints:

Nr. 178 und 179 à 1000 Thlr.

1456. 137 und 1876 599 * „3737 bis inel. Nr. 3746 , 6721 bis intl. Nr. 6738 2 100 * „11433 und Nr. 11434 K „22358 und Nr. 22359 J gegen andere dergleichen Pfandbriefe gleichen Betrages eingetauscht werden.

In Gemäßheit der §8§. 50 und 51 der Verordnung

vom 8. Juni 1835 (Gesetz⸗Sammlung Nr. 1619) wer⸗

den daher die gegenwärtigen Inhaber der bezeichneten Pfandbriefe hierdurch aufgefordert, dieselben ohne Cou⸗ pon in unserem Geschäftslokale (Albrechtsstraße Nr. 16) zu präsentiren und in deren Stelle andere dergleichen Pfandbriefe vom nämlichen Betrage in Empfang zu nehmen.

Breslau, den 1. Januar 1851. Königliches Kredit-⸗Institut für Schlesien. Schleinitz.

172 Bekanntmachung.

Vom 1. Februar d. J. ab wird die Kriminal-AÄbthei⸗ lung des hiesigen Kreisgerichts nach dem Haus voigtei— gebäude, Hausvoigteiplatz Nr. 14, verlegt. Der Diri= gent dieser Abtheilung ist, auch rücksichtlich der dem Di rektorium aufgetragenen Oberaussicht auf die in der Haus- voigtei befindlichen Schuldgefängnisse des hiesigen Stadt= gerichts, werktäglich in der Hausvoigtei zu sprechen. Alle Hesuche und Eingaben in bereits schwebenden Untersuchun⸗ gen und Voruntersuchungen sind in den beiden Krimi⸗— nalbüreaus in der Hausvoigtei, unten rechts vom Ein— gange, in den Dienststunden abzugeben. Die Kassen⸗ geschäste der Krimingl-Abtheilung werden bis auf die in der Daus voigtei selbst stattfindende Auszahlung der Transport⸗, Reise⸗ und Zehrungskosten und sonstiger so⸗ sort zahlbarer Auslagen von der Haupt-Salarienkasse des Kreisgerichts, Zimmerstraße Nr. 25, nach wie vor wahrgenommen. Das Büreau der Staal, Anwalischaft

bei dem Kreisgerichte bleibt vor der 8 ĩ

* * 1 and

Diensthause in der Zimmerstraße Nr. 27 J Die Gerichtseingesessenen und vas sonst betheiligte

Publikum werden von dieser Veränderung hi j Det n, gesetzt. g hierdurch in

Berlin, den 3. Januar 1851. Das Direktorium des Königlichen Kreisgerichts.

I751 Bekanntmach un Die Herren Actionaire unserer Gesell ö zu der statutenmäßig am . . . . e enden ordentlichen Ge ö. hierdurch ergebenst ein. ; nien Ter sammlung Berlin, den 2. Februar 1851. Die Direction der Berliner Land- und Wasser— Transport ⸗Versicherungs-⸗-Gesellschaft. A. Guilletmot. S. Herz. H. A. W. Humblot. Jacob Saling. Wilh. Sobernheim

174

Die Einlösung der bis Weihnachten 1850 fälligen Ostpreußischen Pfandbrief- Zins- Coupons findet vom 15. bis Ende Februar, Vormittags von 9 12 Uhr, gegen nach den Kapitals -Beträgen zu ordnende Ver⸗ zeichnisse bei mir statt.

Berlin, den 1. Februar 1851.

Der Ostpreußische General-Landschafts-Agent, Kommerzien⸗Rath F. W. Behrendt, Neue Schönhauserstrgße Nr. 9.

98

144

die Einzahlungen für folgende Zeichnungen noch nicht

Aachen⸗Düsseldorfer

l

. Eisenbahn⸗Ges ellschaft.

Bekanntmachung.

Auf die unterm 1. Oltober v. J. ausge⸗

Wschriebene Rate des Actien⸗Kapftals sind

geleistet worden:

die Bank des Berliner Kassen-Vereins laut s.

Bekanntmachung

Q E XR * 8, 5 der Bank des Berliner

Kassen-Vereins,

71

die Ausgabe von Banknoten zu 100 Thlr. betr

Die Anfertigung der Banknoten, zu deren Emission 12 des

durch Königl. Kabinets-Ordre vom 15. April 1850 be—

Nummern

der Zu sich e⸗

*

rungs⸗ ͤ

scheine

der Partial⸗ Quittungen.

der Zu⸗ siche⸗ rungs⸗ scheine.

Rum me

rn

der Partial⸗ Quittungen.

215 461

Mit Bezugnahme auf §. 2 des Gesetzes vom 3. No— vember 1835 (Ges. Samml. sür 1838 S. 505) und uf Artikel 19 und 11 des Gesellschasts- Statuts (Ges.— , n für tas, S. 404) werden die Zeichner jener ö. , 8. verfallenen Conventional⸗ a n rt, die Rückstände binnen 14 Tagen

Aachen, den 9. Januar 4851.

9 J ͤ

der Aachen ⸗Düsseidorf ⸗Ruhrorter Eisenbahn.

6387— 6389 13780 - 13784 13785 - 1 3794 6385

15588 15612 14068 14072

591 605 1651— 1675 6659 6663 17576 17600 5047 - 5071 4036 4040 3451 3460 17601 17625 A906 4910 15077 15101

701 708 8325 8349

709 710 6775 - 16779 427 - 13446 5471 —15480 4716—1 4765 2861 2875 15102 15116 5072 5096 17626 17635

551— 570 17636 17660 2951 2965 3281 3290 14053 14057 15651 - 15655 3146— 31765 6669

14711 14715 14856-14867

691 695 3361 3370 3071— 3085 3301 3310 3221 3230 17861 —17865 17866 17885 17886— 17925 17926 17930 135140 13554 14997— 5046

) 7 l

490

440

5831

16206 651 6285

630

16090

16

15122

3461

1820

3056 13928 14676 14701

18984

13943 6413

15586

19031 14063 14626 15581 19081 3521 h077 h647 4856 15466 6642 6270 5097 6578 2936 14401 201 1— 15340 9125

Tönigliche Direction

17080 -

6550 6593 6596

3631

2950

stätigten Siatuts berechtigt ist, hat begonnen, und wird die Ausgabe der Banknolen zu 109 Thlr. vom 1. bruar ab bei unserer Kasse successive erfolgen.

bringen hiermit die nachfolgende nähere Beschreibung der Banknoten zu 109 Thlr. zur öffentlichen Kenntniß, und behalten uns vor, eine Beschreibung der künftig

Fe⸗

Wir Vl

auszugebenden Banknoten zu 19 Thlr., 20 Thlr., 50

5850

k

664 6334 650 16101 15121 15126 3470 4921 3070 13937 14700 14710 17089 19030 14042 6486

15587 3680

2840 19080 14067 14650 15585 19750

3530

6086

6653

4860 15470

h 646

6284

5121

6587

14450 300 200

15364

9224

welches . getönten Kranich und darüber in einem dunklen Bo

1

Thlr. und 200 Thlr. zu seiner Zeit folgen zu lassen.

Berlin, den 31. Januar 1851. ( Direction der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins.

gez.) G. M. Oppenfeld. Neuburger. G. Rieß.

Beschreibung der Noten der Bank des Berliner Kassen Vereins 100 Thaler. Die Banknoten 3 100 Thaler sind 69 Zoll lang und

31 Zoll hoch und auf weißem Hanfpapier abgedruckt,

12 . ß *. in der Mitte einen in Schatten und Licht ab—

genfelde die Umschrift 100 THlR. BANKNOTE D. B. C. V

enthält.

Der Aufdruck der 8 ,

zeigt innerhalb eines von verzierten Rändern umgebenen

dreitheiligen Feldes iͤn Kupferdruckmanier:

) rech's in einer Nische einen nackten Merkur mit geflügeltem Helme auf, dem Kopfe, auf einem Stamme, welcher mit einem Manteltuche bedeckt ist, ruhend, die rechte Hand an ein Schwert legend und mit der linken Hand eine Rohrpfeife nach dem Munde führend; links in gewellten Linien, Verzierungen, aus Blät⸗ tern und Ranken bestehend, die ein Mittelschild umgeben, in welchem das Wappen mit einem Kra— nich und die Umschrift 10H W ACl!' angebracht ist. Ueber und unter den Verzierungen befinden sich zwei kleine Schilde: das eine oberhalb mit dem Eindruck der Litt. ..... und der Werthbezeichnung: cent Scus de Prusse, das andere unterhalb, mit dem Eindruck des Fol. und der Werthbe⸗ zeichnung: one ũlundred prussian dollars; in Buchdruckmanier: oben in den beiden Ecken den Werth der Bank— noten mit 100 Thaler und zwischen diesen Anga— ben die laufende Nummer mit Zahlen, welche kleine Schilde haben, in denen die Zahl selbst wieder— holt ist;

)in der Mitte: DIE BAN DES BERLINER KASSN-VRE REINS zahlt ohne Legitimations-Prüfung dem Einlieferer dieser Banknote EIN HuNbRERT THALRR. Berlin, den 1. Oktober 1850. DIE BANK DES BE RI-INR KASSEN-VEREINS. Direktor. Rendant.

c) unten die Straf⸗Androhung gegen Verfälschung und Nachmachen der Banknoten in Diamanischrift.

Der Aufdruck der Kehrseite enthält in blaßblauer

Farbe den Werth der Banknote in verzierten Zahlen, mmnerhalb deren derselbe mit kleinen Buchstaben mehr⸗ fach wiederholt ist.

Die Ausführung diefes Aufdrucks

ist in Buchdruckmanier geschehen.

69

Die Herren A- Versicherungs Lastalt werden zu der den 17 Februa ( Vo Lokal- der Anstalt,

raumten statutenmälsigen

tionairs ler Berlinischen r mItt a gs Spandau- 15Stralse jährliche 11 eingeladen

1851

hie Init

den 1

3 immlun

Berlin,

Februa

73

Lebens ve Sicherungsbank f D. in Got Dieser Anstalt Jahre 1138 Mitglieder beigetreten, wodurch, na- h Abzug . gangs, den Versicherungs-Bestand auf 16,080 Per nen mit 25. 520,000 Thlrn. Versicherungssumm-— der Bankfonds auf 6, 000,000 Thlr. gestiegen

die Erben von 323

558, 100 Thlr. der Bank sind überhaupt 5 5311

1

sind im rigen

gestorbenen ersichen und eit dem Mill Thli fün

worden. Ausse

den vergiltet Vergütigungen ausgezahlt emp siehlt

2 16 ]

1 illig k 1t ; durch eta vertheilten Divide nden Von dure hsclmittlie h 24 Prozent für je 100 LThli. lebenslänglicher Versicherun Beitritt Thlr. 19 8g

be kannten solide I Ein i htunge n

Anstalt die

äh lichen Beiträge welche ich

besonders dure

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im 30. Jahre

, .

lür den Beitritt im 35. Jahre auf 2 Thlr. 7

für den Beitritt im 40. Jahr- .

ür den Beitritt im 45 Jahre von

z Thlr. 4 Pf.

für den Beitritt im 50. Jahre von 4 Thi

3 n , . .

und für die gwischenstufen nach V- rhältnils ermäl

haben Dur- h Divid nae

28 Prozent

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Lulser den tarifmässigen Prümien Nebenkosten zu Durch Entrichtung besonderer Zusatzpi imien kann die Zahlung der Ver sicherungssumme 10 . be i Lebe it en 61 worben V erde 11

Zu fernerer Betheiligung Anstalt ladet ein

ind keinerle

entrichten

in den Vortheilen obiger

Carl Gott fried F Alex indersti 1881 No.

1 al 41 7021 Alle, welche Erb⸗ oder Schuld-Ansprüche an den ge— ringfügigen Nachlaß des am 3. November d J. 3h Lehsen verstorbenen ehemaligen Thierarztes A. Bitter aus Berlin machen zu können vermeinen, haben solche in dem auf

den 28. Februar 1851, Morgens 11 Uhr, vor uns angesetzten Termine bestimmt anzumelden und genügend zu bescheinigen, sub praeju dicio pro omni des Ausschlusses von der bereits ver= silberten Nachlaßmasse.

Wittenburg (in Mecklenburg-Schwerin), am 13. De—

zember 1850.

Patrimonialgericht Lehsen.

701 Bekannt machung.

Die Besitzer von Prioritäts- Obligationen der Friedrich- Wilhelms Nordbahn benachrichtigen wir hiermit, daß die am 1. April d. J. sälligen n en dieser Obliga⸗ tionen schon vom 1. Februar d. J. an bei unserer Hauptkasse dahier in Empfang genommen werden können.

Kassel, am 29. Januar 1851.

Die Direction der Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn.

A. Schwarzenberg.

Amtlicher Theil. D e ut f ch land.

Nachträgliches über den Brand des Krollschen Eta Der Unfall auf der Köln⸗Mindener Eisenbahn Oesterreich. Wien. Einmichtung der politischen Verwaltungs behörden im lombardisch-venetianischen Königreich Ruthenische Dank-⸗Adresse an den Ministerpräsidenten. Abreise des Grafen E. Reventlow. Neuester Bankausweis. Modificationen der Durchführung des

Tabacksmonopols in Ungarn. Vermischtes.

Bayern. München. Kammer⸗-Verhandlungen.

Berlin. blissements. Köln.

Preußen

Sachsen. Dresden. Leipzig. Ueber⸗ nahme der Sächsisch-Schlesischen Eisenbahn für Rechnung des Staats. Hannover. Hannover. Bewegungen des österreichischen Truppencorps. Statistisches. Baden. Karlsruhe.

Kriegs zustandes.

Schleswig⸗Holstein. Rendsburg.

Mecklenburg⸗ Schwerin. Boitzenbung. österreichischen Truppen.

Nassau. Wiesbaden. Dr. Großmann. Landtags-Verhandlungen.

Sachsen-Weimar. Weimar. Landtags- Verhandlungen.

Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Gotha. Strafgesetzbuch.

Lauenburg. Ratzebung. Erzherzog Leopold.

Lübeck. Lübeck. Durchzüge der österreichischen Truppen.

Bremen Bremen. Die Bürgerschaft.

Hamburg. Hamburg. Die Bundes-Kommissäre.

A u s lan d.

Fraukreich. Gesetzgebende Versammlung. Verwerfung eines An⸗ trags auf Errichtung eines permanenten Kriegsraths. Genehmigung des Postvertrags mit Sardinien. Paris. Diplomatische Audienz. Die Dotations frage. Vermischtes. oßbritanien ünd Irland. London. Diner beim Premier-Mi⸗

Erklärung des Präsidenten einer katholischen Geistlich en⸗Ver= ilung in Irland. Irländische antipäpstliche Versammlung. ingener Versuch John O'Connell's. Zur Industrie⸗Ausstellung.

Vermischtes.

Ftalien. Bologna.

Neapel. Bedingung

Kammer⸗Verhandlungen. Verlängerung des Vermischtes.

Elb -Ueberschreitung der Schreiben des Staats⸗Ministeriums

an den

Schifffahrts- und Eisenbahn Vereinbarungen. für den Besuch der londoner Industrie⸗Ausstellung.

Börsen- und Handels-Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Bericht vom 8. Januar 1851 genehmige Ich die Er Handelskammer für die Stadt Posen. Die Han— aus neun Mitgliedern bestehen, für welche neun werden. Zur Theilnahme an der Wahl der Stellvertreter sind sämmtliche Handel- und Ge—

des Stabtbezirks berechtigt, welche in der Steuer⸗— ufleute mit kaufmännischen Rechten Gewerbesteuer ent— Uebrigen sinden die Vorschriften der Verordnung 1848 über die Errichtung von Handelskammern

eser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zur öf—

zu bringen. Charlottenburg, den 20. Ja

.

; 16 ewahlt

Friedrich Wilhelm. . Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der außerordentliche Gesandte und bevoll— m Königlich sächsischen Hofe, Graf von Ga

htamtlicher Theil. Dentschland.

Berlin, 2. Febr. Unserem gestrigen kurzen Brand des Krollschen Etablissements fügen wir heute nur noch die berichtigende Notiz hinzu, daß das Feuer nicht, wie es ursprünglich hieß, durch das Springen einer Gasröhre, sondern durch eine Unvorsichtigkeit beim Anzünden des Kronleuch⸗ ters in der Mitte des Königssaales veranlaßt wurde. Die dort noch befindlichen leicht feuerfangenden Decorationen von der Weih nachts-Ausstellung her, denen man mit Licht zu nahe gekommen war, verbreiteten das Feuer in wenigen Augenblicken durch die gan— zen weiten Räume, von denen nach zwei Stunden fast nur noch die ausgebrannten kahlen Wände übrig waren. Zum Glück bestätigt es sich, daß kein Menschenleben dabei zu Schaden gekommen ist. Auch von etwaigen erheblichen Verwundungen wird nichts berichtet. Die Kin⸗ der, welche zum Theil schon das Lokal betreten hatten, fanden sämmtlich Zeit, unbeschadet der dringendsten Gefahr zu entgehen, Desto härter trifft das Schicksal die Bewohner des Hauses durch den Verlust an Habe und Gut, wovon fast nichts gerettet werden konnte. Selbst das sehenswerthe Panorama des Ohio und Mississippi sst ein Raub des Alles verzehrenden Elements geworden, ein Un⸗ fall, der die lebhafteste Theilnahme findet, da das Kunstwerk nicht versichert war, was überhaupt auch in Betreff des ganzen Etablisse⸗ nents nur in verhältnißmäßig beschränktem Maße der Fall sen soll, da die ganze Versicherungssumme nur 80,000 Rihlr. betragen soll.

Köln, 30. Jan. (K. 3.) Ueber den Unfall auf der Köln⸗ Mindener Eisenbahn geht uns von der Direction derselben folgende

Preußen. Berichte über den

weitere Mittheilung zu:

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 23. Ja⸗ nuar d. J., den Unfall auf der Eisenbahn zwischen Brackwede und Gütersloh betreffend, wiederholen wir zunächst, daß nur die dort angegebenen drei Personen, und zwar zwei Personen vom Hugper⸗ sonale, so wie ein Passagier, das Leben verloren haben. Von den Passagitren sind uns als erheblich verletzt zwei Personen angezeigt worden, und zwar die eine durch Bruch des Unterschenkels, die an⸗ dere durch Bruch des Schlüsselbeins. Die Verwundungen des Zug⸗ personals sind meistens leichte; nur die des Zugführers, der den linken Arm gebrochen hat, ist als bedeutend konstatirt. Es ist als gewiß anzunehmen, daß der verunglückte Attaché der nordamerika⸗ nischen Gesandtschaft, John B. Arden, in der Hoffnung, sich zu retten, aus dem Wagen gesprungen ist und auf diese Weise unter einem umgestürzten Wagen gefunden wurde. Was die Beschädi⸗ gungen an Maschinen und Wagen betrifft, so können dieselben im Ganzen auf 5060 bis 6000 Rthlr. angeschlagen werden. Ueber die Ursachen des Unfalles ist bis jetzt nichts Sicheres ermittelt worden; die Untersuchung hat aber schon ergeben, daß die Ma⸗ schine, welche den Zug führte, so wie auch die Bahn, sich in dienst⸗ fähigem gutem Zustande befunden haben.

Köln, den 30. Januar 1851. Die Direction.

Oesterreich. Wien, 30. Jan. Die Kaiserliche Verord⸗ nung, wodurch die Grundzüge über die definitive Einrichtung der politischen Verwaltungs⸗Behörden im lombardisch⸗venetianischen Kö⸗ nigreiche festgesetzt werden, ist vom 31. Dezember v. J. datirt und lautet:

„Ueber Antrag Meines Ministers des Innern habe Ich nachstehende Grundzüge über die definitive Einrichtung der politischen Verwaltungs⸗-Be⸗ hörden im lombardisch-venetianischen Königreiche zu genehmigen und zu ver— ordnen befunden, wie folgt:

1) Das lombardisch-venetianische Königreich bleibt zum Behufe der politischen Verwaltung wie bisher in das lombardische und das venetianische Gebiet getheilt. ;

2. An der Spitze der Verwaltung des lombardischen und des venetia⸗ nischen Gebiets stehen die Statthalter, welche in Mailand und beziehungs- weife in Venedig ihren Sitz zu nehmen haben. Die Statthalter sind un— mittelbar dem Ministerium untergeordnet; Berufungen gegen ihre Anord— nungen und Ensscheidungen sind an das Ministerium zu richten.

3) Dem Statthalter wird zur Besorgung der Amtsgeschäste die ent sprechende Anzahl von Statthaltereiräthen, Seeretaireu, Viecesecretairen und Konzepts-Adjunkten, dann das erforderliche Manipulariens- und Dienst⸗ Personal beigegeben. Die anliegenden Uebersichten enthalten die Benen nung und den Rang, die Zahl und die Bezüge der für jede Statthalterei sostematisirten Beamfen und Diener.

4) In Mailand und Venedig werden für die Besorgung des öffent⸗ lichen Sicherheitsdienstes in diesen Städten und ihrer nächsten Umgebung Polizei⸗Präfekturen ( Presetture dell' ordine pubbli co) errichtet, die dem Statthalter unmittelbar unterstehen und deren Einrichtung besonderen Be⸗ stimmungen vorbehalten wird.

5) Das lombardische und das venetianische Verwaltungsgebiet wird in Provinzen abgetheilt, welche von ihren Hauptorten den Namen zu füh— ren haben. Das lombardische Gebiet theilt sich in die Provinzen Mailand, Bergamo, Brescia, Como, Cremona, Lodi, Mantua, Pavia und Sondrio, und das venetianische Gebiet in die Provinzen Venedig, Belluno, Padua, Rovigo, Treviso,ů Udine, Verong und Vicenza. Der Umfang dieser Pro⸗— vinzen wird durch die bisherige Abgränzung derselben bestimmt, vorbehalt⸗ lich jener theilweisen Abänderungen, welche bei der Organisirung der neuen Behörden als den Bedürfnissen der Verwaltung entsprechend erkannt werden.

6) Die Verwaltung der Provinzen leitet und besorgt der Delegat mit dem Amtssitze im Haupforte der Provinz. Die Delegaten bilden die erste administrative Instanz in den Angelegenheiten der betreffenden Provinzen, und sind unmiltelbar dem Statthalter untergeordnet; Berufungen gegen ihre Anordnungen und Entschädigungen gehen an den Statthalter.

7) Das den Delegaten beigegebene Amtspersonal besteht aus einem Vicedelegaten, zwei oder mehreren Kommissären und Konzeptsadjunkten, einem Sffizialen, dann aus Manipulationsbeamten und Dienern. Die Vicedelegaten eines jeden Verwaltungsgebiets bilden nach ihren beiden Dienstesklassen unter sich einen Konkretalstatus. Der höhere Gehalt ist weder von der graduellen Vorrückung, noch von einem bestimmten Amissitze, sondern von der Ernennung in die höhere Dienstesklasse bedingt. Die bei⸗ liegenden Uebersichten enthalten die Bestimmungen über den Rang und die Benennung, über die Anzahl und Bezüge der für die Delegationen eines Verwaltungsgebietes systemisirten Beamten und Diener.

8) Das den Priovinzialcongregationen beigegebene Amtspersonal bleibt vorläufig in seiner Wirksamkeit. Die Geschäfte der vormaligen Polizeikom-⸗ missariale in den Provinzialhauptorten werden von der Delegation besorgt.

) Die Provinzen werden in Distrifte abgetheilt. Bei dieser Einthei⸗ lung ist der Grundsatz im Auge zu behalten, daß in der Regel die Distrikte in ihrer Anzahl und Abgränzung mit der der Gerichts bezirke (Präturen) übereinstimmen sollen, und daß in so lange die von den Reformen des Ge⸗ meindewesens bedingte Durchführung dieses Grundsatzes nicht vollständig stattsinden ann, bei der Organisirung der politischen Behörden im Einklange mit jener der Justizstellen eine annähernde Uebereinstimmung in der Art an- zubahnen ist, daß entweder ein Prätursbezirk einen oder mehrere bisherige Distrikte, oder ein Distrikt einen oder zwei Prätursbezirke vollständig, und ohne daß sich die beiderseitigen Gränzen durchkreuzen, zu umfassen hat. Ueber die Anwendung dieser Grundsätze, so wie über die Stellung, welche in administrativer Beziehung die bedeutenderen Städte zu der Delegation und zum Distriktskommissarlate einzunehmen haben, werden besondere Be⸗ stimmungen erfolgen.

10) In den Distrikten werden die Verwaltungs- Angelegenheiten von Kommissären besorgt, die den Delegaten unmittelbar untergeordnet und ver— fflichtet sind, die Anordnungen derselben zu vollziehen und die vorkommen⸗ den politischen Geschäfte nach der ihnen ertheilten Amtsinstruction und nach den besonderen Weisungen der Delegaten zu erledigen. Den Kom missären wird das erforderliche Hülfspersonal beigegeben. Die Kommissäre in den Distrikten eines Stalthaltereigebiets bilden mit den entsprechenden Rangs= und Gehaltsstufen der Kommissäre bei den Delegationen und der Vlee⸗ secretaire bel den Statthalteresen eintn Konkretalstaius. Die Vorrückung in die höhere Gehaltsstufe einer Diensteskategorie ist keine graduelle und ist auch nicht von einem bestimmten Amtssitze, sondern von der Ernennung in die höhere Gehalisstufe bedingt. Die beiliegenden Uebersichten zeigen den Rang, die Anzahl und die Bezüge der nach den Grundsätzen des 8. 9 sy⸗ stemssirten Beamten der Distriliskommissariate jedes Verwaltungsgebietes.

14) Für die Delegation und Distrikts-Keommissariate wird als Ver⸗ gütung bel amtlichen Reisen innerhalb ihres Verwaltungs - Bezirkes ein Reisepauschale und zur Bestreitung von Amts- und Kanzlei Auslagen ein bestimmtes Kanzleipauschale e, Für Uebersiedlungs fälle und für amt

liche Reisen außerhalb des Verwaltungs-Bezirkes bleiben den Beamten die nach den bestehenden Verordnungen gebührenden Vergütungs ⸗Ansprüche vor= behalten.

12) Die Vorsteher der politischen Verwaltungs-Behörden sind für die gesammte Geschäftsführung verantwortlich. Sie sind verpflichtet, die Auf⸗ träge und Anordnungen der vorgesetzten Behörden genau und schleunig zu vollziehen, sich dutch wiederholte Bereisungen von dem Zustande und der geregelten Verwaltung ihres Amtsge— bictes zu überzeugen und über alle wichtigeren Vorkommnisse an ihre Vor= gesetzten Bericht zu erstatten. Das unterstehende Personal, worüber ihnen die Disziplinargewalt zusteht, ist strengstens verpflichtet, ihre dienstlichen Anordnuͤngen und Aufträge pünktlich und ungesäumt zu vollziehen und die ihm übertragenen Geschäfie nach den Weisungen der Amtsvorsteher zu be⸗ handeln.

13) In Verhinderungsfällen wird, insolange nicht von der höheren Behörde eine andere Verfugung erfolgt, die Stelle des Statthalters von dem eisten Statthaltereirathe, jene des Delegaten vom Vicedelegaten und sene des Distriktskommissärs vom Adjunkten versehen.

14) Die Organe der politischen Verwaltung haben in ihren Amtshand⸗ lungen die bestehenden Gesetze und Verordnungen zu beobachten und die Weisungen zu befolgen, welche ihnen von den vorgesetzten Behörden zu- kommen? Die näheren Bestimmungen über die Geschästsbehandlung und die dienstliche Stellung der politischen Behörden und Beamten enthalten die besonderen Amts-Instructionen; bis diese erlassen werden, sind die bis- herigen gesetzlichen Vorschtiften darüber, insofern fie nicht durch diese Ver- ordnung abgeändert sind, unter Anwendung der Regel zu beobachten, daß der Wirkungskreis, welcher der Landesstelle und dem Gouverneur einge räumt war, dem Statthalter zukomme.

15) Die politische Verwaltung gehört zu oberst in den Bereich des Ministeriums des Innern. Den politischen Behörden stehen daher zunächst ade in den Wirkungskreis dieses Ministeriums einschlagenden Angelegen⸗ heiten, von den zum Geschäftsbereiche anderer Ministerien gehöri- gen aber jene zu, welche, insofern dafür nicht besondere von den beireffenden Ministerien unmittelbar abhängige Organe bestellt sind, den politischen Behörden zur Besorgung übertragen werden. In den letzteren Zweigen der offentlichen Verwaltung haben die politischen Beamten insoweit einzuschreiten und mitzuwirken, als es ihnen durch die allgemeinen gesetzlichen Normen oder durch die Weisungen und Instructio⸗ nen auferlegt oder zugestanden wird, welche von den betreffenden Ministerien im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern erlassen werden.

16) Zur Wirksamkeit der politischen Behörden gehört überhaupt die Sorge für die Kundmachung und Vollziehung der Gesetze und für die Auf⸗ rechthaltung und Herstellung der Sicherhest, offentlichen Ordnung und Ruhe im Umfange ihres Amtsgebietes.

17) Insbesondere umfaßt der Wirkungskreis der Politischen Organe innerhalb der durch die bestehenden oder zu erlassenden Vorschriften vorge⸗ zeichneten Gränzen. Die Evidenzhaltung der Bevölkerung, die Einhebung und Zusammenstellung statistischer Daten, die Ueberwachung der Geburts⸗ Ehe- und Sterberegister, die Mitwirkung zur Ergänzung, Verpflegung und Einquartierung des Heeres, das Vorspanns-⸗, Paß, Heimats - und Frem⸗ denwesen, die Verwendung der Gendarmerie und sonstiger Wachkörper, die Gewerbs- und Handelssachen, das Sanitätswesen, die Ueberwachung der Gemeinde- Angelegenheiten und alle die Ortspolizei betreffenden Anstal= ten und Vorkehrungen, die Kirchen-, Schul- und Stiftungssachen, die Ober- aufsicht über die Wohlthätigkeits- und Humanitätsanstalten und öffentlichen Institute, die Verwaltung der Gefängnisse, die Ueberwachung der Presse und der Vereine, die Sorge für die Evidenzhaltung der Reichs- und Lan- desgränzen und für die Erhaltung der Land und Wasserstraßen, die Mit⸗ wirkung' bei der Bemessung, Einhebung und Abschteibung der direkten Steuern, die Landeskultursachen, die Privilegien-A Angelegenheiten, die Ein- flußnahme bei der Expropriation, bei Streitigkeiten über Wasserrechte und Bauten und die Verfassung der Voranschläge für die politische Verwaltung und für die Staatsanstalten ihres Amtsgebietes.

18) Sowohl in Mailand als in Venedig wird unter dem Vor—= des Statthalters eine besondere unmitielbaꝰ dem Ministerium des Innern unterstehende Organisirungs-Kommission gebildet, welche im Einvernehmen mit der Justizeinführungs⸗-Kommission im gemeinen die zur baldigen Einführung der neuen politischen Verwaltungs⸗ Behörden geeigneten Maßregeln zu treffen hat, insbesondere aber berufen ist, die in dem §. 5 angedeuteten Gebiets-Ausgleichungen zwischen den ein zelnen Provinzen zu berathen, die Art und Weise der Durchführung der bezüglich der Distrikts Eintheilung im 58.2 aufgestellten Grundsätze in Ar trag zu bringen, für alle spstemisirten Dienstesstellen mit Ausnahme de Statthaltereiräthe und der Delegaten die Konkurse auszuschreiben Besetzungs ⸗Vorschläge an das Ministerium des Innern zu erstatten

die Amts- Instruction für die politischen Behörden mit Rücksicht geänderte Stellung derselben und auf die Beschleunigung und Vereinsa der Geschäftsbehandlung umzuarbeiten und der Genehmigung des

riums zu unterziehen.

19) Durch die Konkursausschreibung wird e welche sich dem Dienste in der politischen Verwaltung widmen Gelegenheil geboten, unter Nachweisung ihrer Befähigung bereits im öffentlichen Dienste gestanden sind oder noc herigen Verwendung sich um die definitiv zu bes Bewerbung zu setzen. Bei der Besetzung sind Gesinnung, der höhere Grad der Befähigung wie die in der bisherigen amtlichen Stellung berei Dienste der Bewerber zu berücksichtigen.

20) Die dermalen bei einer politischen Behörde bleiben, insofern sie nicht aus Disziplinargründen ent definitiven Anstellung auf ihrem Posten, und wenn sie risch angestellt waren, wird ihnen, falls sie nunmehr eine lung, sei es in ihrer bisherigen oder in einer anderen bei einer politischen Behörde erlangen, die Zeit, welche sie vom probisorischen Anstellung ununterbrochen im öffentlichen Amte zurück haben, in die definitive Dienstzeit eingerechnet.

21) Auf alle Angestellten, welche bei der definitiven Organisati nen spstemisirten Diensiposten erhalten, haben die Bestimmungen der ponibilitäts-Vorschrift vom 13. Dezember 1849 Anwendung zu Wien, am 31. Dezember 1850. Franz Joseph. Bach.“

sitze

1IlIey allen

2

Das hier erscheinende ruthenische Blatt Ruthenen in Un Erhaltung

Wien, 31. Jan. Wystnik bringt eine Dank⸗Adresse, welche die garn und Galizien an den Minister⸗Präsidenten für die ltung des europäischen Friedens vorbereiten und ihm durch eine eigene Deputation zu überreichen beabsichtigen. J

Vorgestern ist Graf Ernst von Reventlow von hier nach Ham= 6 . burg ,, . sagt: Bemm Vergleiche des heute , , Bank⸗Ausweisesmit jenem vom 31. Dezember. v ergiebt . Vermehrung des Silbervorrathes um 1,027, 800 Fl. der Zproz - Kassenan-⸗