1851 / 35 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

H) Blut frei. N Eier frei. Milch und Topfen frei. ) bierisch Produkte, nicht besonders benannte, worunter auch Abfälle von . Pferdeschiwämmen (Kropsschwamm), Einfuhrzoll J. tr. netto 45 Fr Aus. suhrzoll 5 Kr. Bei der Abstimmung werden die beantragten Tarissãg⸗ 2. genommen. 27) Fette: a) Butter, frische und gesalzene, Schmalz n, Schwein, und Gaͤnfefei, Speck, Einfuhrzoll L Gtf. netio 3 3, ol 3 Ausfuhr 2 Kr. b) Wallrath, Stearin und Stearinsäure, * Fl. 30 Kr. Ausfuhr 2 Kr. c) Fette, nicht besonders benannte, 69 enom- 5 Kr., üusfuhtzöll 2 Ki. Die Kömmissions, Anträge werden ang o. men. 28) ) Oele, fette, in Flaschen und Krügen per Cin . Schlau in der Einfuhr, 5 Kr. in der Ausfuhr. b) Olivenöl in Salem n , 9) chen per Eir. sporco 4 Fl. in der Einfuhr, 2 Ki, in 23 sfosnuß-⸗ und Hanf⸗, Lein-, Leindotter,, Madien -, Repsm=, Sesam Ko Aus fuhrzoll Palmöl in Fässern 1 Ctr. sporco Einfuhrzoll 45 r e gelen in 3 Kr. 4) Oele, fette, nicht besonders benann 9 a ubl⸗ Jäsern per Eir. spotco Einfuhr 56 Fl, Ausfuhr 2 Kt Krügen gewöhnlich virt die Tarifs-Anträge damit, daß in Jlaschen unt i und Schlau⸗ nur feinste Genußöle vorkommen. Für Slivenöl in Fäs 2 wen s im chen fei ungefähr derselbe Zoll wie bisher n , . welcheßur Indu- Allgemeinen zur Consumtion bestimmt sei; dagegen seien 3 verwenden strie bestimm; sind und welche, damit man sie 6. um gen cheine mit dem kann, mit Terpentinöl vermischt va gi. glelheñ Grunde habe die

i Zoll von 45 Kr. belegt. zen , . , un, aber Oele, welche ausschließlich zu ,, Bedürfn iffen, eben nur mit dem Zolle von 45 Kr. zu belegen geglaubt,

und blos jene Oele, welche nicht zum. industriellen Gebrauche ,, son-

söse sind, aufgeführt, mit dem Zolle von 5 Il. belegt, dern Arzneiöle sind, und unter d ausge uhr, len war. Bie Koln? welches der dritte Theil desjenigen ist, welcher zu zah en war. . 5 mission habe hierdurch den Zollertrag bedeutend ermäßigt, es . . der Ausfall ungefähr auf 300 0909 Fl. herausstellen. Es ssei aber dies einer von den Fällen, wo dieses Opfer ein dringendes Bedürfniß füt die Industrie sei, um sie in den Stand zu setzen, mit der Industrie des Zoll= dereins gleichen Schritt zu halten. Abgeordneter Ried l erkennt dies mit Dan an. Dagegen findet er aber, daß die Landwirthschaft außeroꝛdenilich benachtheiligt würde, wenn diese Oelsätze auf Lein-, Hanf⸗ und Rüböl an— genommen würden.

Folgendes sind die mittelst Kaiserlicher Entschließung vom 3. Januar auf Grundlage eines Vortrages des Handels⸗Ministers ge⸗ nehmigten Grnndsätze für die allgemeine Regulirung der Porto⸗ freiheit: ö. . .

1) Sr. K. K. Majestät und den Mitgliedern der allerhöchsten Familie bleibt ausschließlich die persönliche Portofreiheit bei der Briespost vorbe⸗ halten. . 27) Alle Amtskorrespondenzen sind portofrei, und zwar: 2) zwischen lan= desfürstlichen Behörden und Aemtern unter einander; b) zwischen den Vor⸗ stehern dieser Behörden oder ihren Stellvertretern unter einander, oder zwi⸗ schen diesen Vorstehern und anderen landesfürstlichen Behörden: c) zwischen einzelnen exponirten Beamten, welche ein Amt repräsentiren, unter einander, oder zwischen derlei Beamten und landesfürstlichen Behörden.

I) Die Hofstäbe Sr. Majestät mit ihren untergeordneten Aemtern, die verschiedenen Armeeabtheilungen und ihre Kommandos bis auf die Com- pagnie⸗ (Escadrons-) und Zugs- Kommandos herab, einzelne selbsiständig sungirende Militairpersonen, endlich die geistlichen Aemter aller vom Staate anerkannten Konfessionen in allen ihren hierarchischen Abstufungen, werden bezüglich der Portofreiheit anderen landesfürstlichen Behörden und Aemtein gleich geachtet.

45 Den landesfürstlichen Behörden und Aemtern werden in Absicht auf die Portofreiheit auch die Direchionen aller jener Unterrichts- und Bil⸗ dungs -⸗Anstalten, welche als öffentliche anerkannt sind, dann die Directionen der Humanitäts⸗-Anstalten, welche ganz oder theilweise aus dem Staats= schatze dotirt werden, gleichgestellt. Klöstern und geistlichrn Corporationen, welche sich mit der Krankenpflege oder mit der Erziehung der Jugend be⸗ schästigen, kömmt vie Portofreiheit rücksichtlich jenes Theiles ihrer Korre= spondenz zu, welcher die Krankenpflege oder die Schule zum Gegen stande hat.

5) Gesellschaften und Vereine, welche ausschließlich auf gemeinnützige Zwecke und nicht auf Gewinn ihrer Theilnehmer gerichtet sind und von dem Ministerium, in dessen Bereich sie gehören, als solche anerkannt werden, sind in ihrer Korrespondenz mit landesfürstlichen Behörden und Aemtern pertofres. Geistlichen Orden, welche durch Almosen erhalten werden, kömmt gleichfalls die Portofreiheit zu.

6) Handels- und Gewerbe⸗, Notarlats- und Advokaten⸗Kammein sind in ihrer Korrespondenz mit landesfürstlichen Behörden von der Portozah— lung frei zu lassen.

7) Die Korrespondenz der Gemeinden mit landesfürstlichen Behörden und Aemtern ist, insoweit dieselbe aus dem der Gemeinde übertragenen Wirkungskreise entspringt, von der Porto-Entrichtung befreit.

8s) Die Versendung des Reichsgesetzblattes, der Landesgesetzblätter, der Ministerial⸗-Verordnungsblätter und sonstiger statistischer oder journa— listischer Mittheilungen der Ministerien an Behörden erfolgt portofrei.

9) Gefälls-Pachtungen hat sür ihre Korrespondenz die Portofreiheit nicht zuzukommen.

160

10) Die Korrespondenzen der Gesandischaften auswärtiger Staaten

unterliegen wie bisher der Porto Entrichtung. . S ĩ ach den vorangehenden Bestimmun- n , m , 5 . zu frankiren. Eine derlei

J 56. ͤ gen die Portofreiheit genleßt, ist be ; =. . e, e. . zwar cbenfalls an ihrs. Adresse zu ie, i dafür entfallende Porfotare aber sammt der Zutaxe von de g

) ĩ ĩ J. ; a ,, ,,. . hat sich nicht auf die Stadtpost in Orten wo eine solche besteht, zu erstrecken, und ist der Lokal- Korrespondenz Verkehr zwischen den Behörden unter einander durch Amtsdienerschaft zu besorgen. sind mit dem Amtssiegel zu verschlie⸗

13) Die portofreien Sendungen ßen, 39 auf 96 . mit der Angabe des Absenders und den Worten:

„Amts sache“ oder „Ex ossicio“ zu bezeichnen. ; 14) Amts-⸗Korrespondenzen ind nicht zu rekommandiren, ausgenom-

men, die in den Gerichtsvorschriften vorgesehenen oder andere nach der Be— urtheilung der betreffenden Referenten und Vorstände besonders wichtige Fälle, in' welchen die den Korrespondenzen zukommende Portofreiheit auch die Befreiung von der Recommandations -⸗Gebühr in sich schließt.

155 Die wegen Hintanhaltung, Entdeckung und Bestrafung des Miß—= brauches der Portofreiheit bestehenden Vorschriften verbleiben in Krast.

Außerdem wurde vom Handels⸗-Minister in seinem Vortrage beantragt und zugleich durch die obenerwähnte Kaiserliche Entschlie—⸗ ßung genehmigt, daß die Hofstäbe Sr. Majestät, jedes Ministerium und des General-Rechnungs-Direktorium, unter genauer Beobach⸗ tung der voranslehenden Grundsätze, die ihnen unterstehenden Be⸗ hörden und Aemter, einzelne exponirte Organe mit ihren jetzigen Amtsbenennungen genau zu verzeichnen und diese Verzeichnisse dem Handels -Ministerium mitzutheilen haben. Dieses wird so⸗ dann daraus ein Gesammt-Verzeichniß in alphabetischer Ord— nung redigiren, welches in Druck gelegt und den Post⸗Aemtern zur Danachachtung hinausgegeben werden wird. In Bezug auf die durch besondere Verhältnisse bedingte persönliche Portofreiheit, welche die ehemaligen Postlehnsträger in Oesterreich, und zwar der General-Erbland - Postmeister Fürst von Paar und der Freiherr von Taxis, für sich und ihre Familien genießen, bemerkt der Han— delsminister in seinem Vortrage, daß ihm dieses Vorrecht bei der Aufhebung sämmtlicher persönlicher Portofreiheiten nicht länger haltbar scheine und deshalb die Besitzer desselben, insofern sich ihre Ansprüche auf ihre Lehnrezeß⸗ oder sonst rechtsgültige Urkunden stützen, angemessen zu entschädigen wären. Der Handelsminister wurde hierauf zu der bezüglichen Verhandlung und zur Feststellung des Termins für dieselbe von einem Jahre ermächtigt und zugleich gestattet, daß bis zur Beendigung derselben die Postlehnsträger im Genuß ihrer dermaligen Portofreiheit verbleiben dürfen.

Nassau. Wiesbaden, 27. Jan. (F. J.) Auf Erinne- rung mehrerer Gemeinden an Erledigung der Kurmainzer Schuld frage äußerte sich der betreffende Berichterstatter, Justizrath Kalt, in der heutigen Sitzung unserer Landstaͤnde im Wesentlichen dahin, daß dieselben im Irrthum wären, wenn sie meinten, die kurtrieri— schen Gemeinden hätten bereits Rückersatz für dergleichen Schulden erhalten. Das Zuviel Schuld, welches den petitionirenden Gemein den im Verhältniß zu den kurtrierischen aufgebürdet worden, sei ihnen in Folge eines zwischen Preußen und Nassau geführten Prozesses auf den Grund einer Austrägal-Entscheidung von Preu— ßen vergütet worden. Auf Raht's Interpellation über die Nachricht in öffentlichen Blättern von einer Verurtheilung des Johannisbergs zur Steuerpflicht und resp. zum Ersatz von 79000 Fl. erwiederte der Minister-Präsident von Wintzingerode, diese Nachricht enthalte Irriges, wie daraus erhelle, daß ein Kompro— miß nicht statthaft gewesen sein würde. Der Stand der Ver handlungen zwischen der österreichischen und nassauischen Regie⸗ rung werde in der Kürze eine Mittheilung in die Stände⸗Versamm⸗ lung zulassen. Jung J. berichtet über das von der Regierung angeforderte erste Simpel Steuern pro 1851 (zu erheben am 10. Februar) und trägt im Namen der Majorität des Ausschusses, sich auf die früheren Gründe der Steuerverweigerung berufend, auf Rückgabe des Gesetzes an die Regierung; von Eck im Na men der Minorität, ebenfalls auf die früheren Gegenbemerkungen fußend, auf Verwilligung an. Raht fügt den früheren Beschwerden über das dermalige Ministerium noch neue hinzu, auf welche der Minister-Präsident von Wintzingerode nur kurz antwortete, um zu zeigen, daß es mit allen angeblichen Verfassungs— Verletzungen, welche der Abgeordnete Raht dem Ministerium nach zusagen sich bemühe, augenscheinlich nichts sei. Die Regierung bemühe sich, die Gesetze zur Geltung zu bringen, könne

aber dabei nicht jeder faktischen Schwierigkeit vorbeugen, wi man es ihr zumuthen wolle. Daß die Truppen, welche der— malen in keinem Bundesdienst seien, nur die Landeskokorde trügen, sei lediglich eine rein militairische Anordnung. Die Dringlichkeit des Snellschen Antrags mit der Berathung über dieses eine Simpel Steuern pro 1851, die Berathung über ein weiteres von Seiten der dermaligen Kammer zu schließen, wird abgelehnt, nachdem das erste mit 20 gegen 15 Stimmen ver⸗ willigt worden war. Jung J. berichtet über den Antrag des Abgeordneten Raht, die Abstellung des 8. 73 der Correctionshaus- ordnung, wonach bisher Correctionairs zur Abbüßung von Schul⸗ den noch nach ihrer Strafzeit länger zurückgehalten werden konn⸗ ten. Der Antrag des Ausschusses auf Annahme des Rahtschen Antrags wird, nachdem der Justiz⸗Minister Lex erklärt hatte, daß auch die Regierung jener Abstellung nicht entgegen sei, einstim— mig angenommen. Abgeordneter Keim berichtet über Schmidt's (Heil's und Kürtel's) Antrag auf anderweitige Regulirung der Waldsteuer, wonach die bisherige Ungleichheit derselben im We— sentlichen darin bestanden habe, daß 1) der Wald, auch während er noch keinen Nutzen ertrug, schon besteuert wurde; 2) die sämmtlichen Waldungen ohne Rücksicht auf die besonderen, ver— schiedenen Holzpreise besteuert werden. Nachdem sich noch Born, Wimpf, Müller II. an der Debatte betheiligt hatten, wird der An— trag Bertram's auf Uebergang zur Tagesordnung bis zur Reguli— rung der Grundsteuer, so wie der Antrag Jung's II.: die Regie⸗ rung zu ersuchen, der Kammer alsbald einen Gesetz-Entwurf über die Waldsteuer vorzulegen, verworfen. Der Antrag des Ausschusses der dem Prinzipe nach mit dem Schmidtschen übereinstimmte, nur eine praktischere Ausführung vorschlägt, wird, nach der heutigen Stimmengleichheit über ihn, in nächster Sitzung zur Erledigung kommen. Fresenius erstattet schließlich Bericht über den Exigenz-— Etat des Ministeriums des Innern, Kap. XI. Industrie, und wer den für Landwirthschaft und Gewerbe einstweilen 11,190 Fl. ver— willigt, die 14,458 Fl. für das Landgestüt noch ausgesetzt

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Vensland.

Großbritanien und Irland. London, 29. Januar. Sir Tharles Augustus Fitzroy zum General -Capitain und Gouverneur von Neu⸗Süd⸗Wales, Van Diemens-Land, Victoria und allen zu Australien gehörigen Kolonien, ernannt; Sir William Thomas Bennison zum General-Lieutenant von Van Diemens⸗ Land; Sir Henry Eduard Fox Joung zum Gouverneur-Lieutenant von Süd-A1ustralien und Charles Joseph La Trobe zum Gouver neur-Lieutenant von Victoria.

Eine Anzahl der in London wohnenden italienischen Katholiken haben dem Kardinal Wiseman eine Adresse überreicht.

Nachrichten aus Boston vom 15ten d. zufolge hat der nord⸗ amerikanische Konsul auf Haiti eine Batterie verlangt, um die Frei lassung der Brigg „Leander“ zu erzwingen

Von siebzehn neuerwählten Unterhaus-Mitgliedern haben vier zehn noch nie im Parlament gesessen; die Majorität dieser parla mentarischen Neulinge gehört der entschieden liberalen Partei an an fünf Orten, deren Vertretung erledigt ist, haben die Wahlen noch stattzufinden.

EGisenbahn⸗Verkehr.

Im Laufe des Monats Dezember v. J. wurden auf der Rhei nischen Eisenbahn befördert 26,530 Personen und 274,997 Centner Güter exkl. Postgüter, die Einnahme betrug für Personen 21,803 Rthlr. 27 Sgr., für Güter 20,076 Rthlr. 8 8 sammen 41,880 Rthlr. 5 Sgr. 8 Pf. Gegen die Einnahme Dezember 1849 mehr 4273 Rthlr. 28 Sgr. 8 Pf

Sgr. 8 S

Sgr. 31

2 e r ö

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Bekanntmachungen . . * 2 18 Bekanntmachung.

Die von dem Königl. Kredit-Institute für Schlesien unterm 11. Januar 1841 auf das im Haynauer Kreise gelegene Gut Nieder-⸗Hermsdorf ausgefertigten 4prozen= igen Pfandbriefe Litt. B. sind von dem Besitzer des verpfändeten Gutes aufgekündigt worden, und es sollen

die Apoints: Nr. 370 und 371 1746 bis incl. Nr. „A323 bis inel. Nr. J56ß bis inel. Nr.

n,, werden.

vom 8. Juni 1835 (Ges. Samml. Nr. 1619) werden

In Gemäßheit der S8. 5) und 51 der Verordnung! daher die gegenwärtigen Inhaber der bezeichneten Pfand⸗

à 1000 Thlr. 1748 4328 7576

» 141535 bis inel. Nr. 11540 22523 bis inel. Nr. 22527 - gegen andere dergleichen Pfandbriefe gleichen Betrages

Fi ln dn ng.

Der Kaufmann Herr Carl Heinrich Ferdinand Ru— dolph (Firma: Carl Rudolph) in Berlin hat anher an— gezeigt, daß zwei von den Herren G. Schaller C Sohn

in Sorau am 1. Juni d. J. an die Ordre des Herrn

Friedrich Schmidt über 262 Thlr. und 110 Thlr., zahl— bar drei Monate nach dato bei den Herren H. W. Bassenge d Co. in Dresden, ausgestellte, unterm 12. Juni von Herrn C. Litzmann an ihn und von ihm wiederum unterm 22. August an die Herren H. W. Bassenge Co, hier girirte, den Letzteren auch mittels Briefs vom 22. August übensendete Solawechrel verlo— ren gegangen seien, diese seine Anzeige eidlich erhärtet und um Einleitung des Ediktal-Prozesses wegen Mor— tification dieser Wechsel angesucht.

Es werden daher alle diejenigen, welche die gedachten beiden Wechsel besitzen und aus irgend einem Grunde einen Anspruch auf solche zu haben glauben, hiermit geladen,

669

495

* 9

,

briefe hierdurch aufgefordert, dieselben ohne Coupons ! des Vormittags zu rechter Gerichtszeit entweder persön—

in unserem Geschãfis · Lolale (Albrechtsstraße Nr. 16) zu präsentiren und in deren Stelle andere dergleichen Pfandbriefe vom nämlichen Betrage in Empfang zu

nehmen. ! Breslau, den 4. Januar 1851.

Königliches Kredit-Institut für Schlesien. Schleinitz.

1672 h . Die im Dorfe Saspe zub Nr.

Nothwendiger Verkauf. 4, 5 und 9 des Hy⸗

lich oder durch hinlänglich, was Ausländer aulangt, durch gerichtliche Vollmacht legitimirte Sachwalter zu erscheinen, ihre Ansprüche unter Vorlegung der Wechsel anzumelden, mit dem Ausbringer der Ediktalien, wel= cher binnen 12 Tagen, vom Terminstage an gerechnet, auf das betreffende Vorbringen hei Strafe des Einge— ständnissez und der Ueberfüͤhrung. sich einzulassen ind. zu antworten, so wie über das Anerfenntniß der eiwa produzirten Urkunden, widrigenfalls solches für geschehen

zu achten, sich zu erklären hat, verfahren und , ,

pothekenbuchs belegenen, auf den Namen der Frau Laura Rosalie Polentz geb. Gerber eingetragenen Grundstücke sollen Schulden halber im Wege der nothwendigen Subhastation

d e n

der Inrolulation

1

den 17. Juni 1851 31 nn rn

an ordentlicher Gerichtsstelle verkauft werden. e ili

Das Grundstück Nr. 4 ist auf 2571 Thlr. 16 Sgr.

8 Pf, das Grundstück Nr. 5 auf 4869 Thlr. 6 Sgr.

6 Pf. und das Grundstück Nr. 9 auf 1021 Thlr. ! Sgr. 8 Pf. gerichtlich abgeschätzt.

Die Taxen, so wie die neuesten Hypothekenscheine der zu verkaufenden Grundstücke, liegen im zwölften Büreau zur Einsicht bereit.

Danzig, den 21. November 1850.

Königl. Stadt- und Kreisgericht.

null und nichtig

. . . J. Abtheilung. schehen wird

Strafe einen an

ö 3 51 der Akten, so wie endlich . u ni 1851 eines Bescheides oder Urtels. sich zu

Diejenigen, welche in dem zuerst ged f nicht erschienen oder nicht gehörig , n prälludirt und ihrer Ansprüche, auch der Rechiswohlth t der Wiedereinsetzung in den vorigen Fi lustig, so wie rücksichtlich ihrer die beiden We

8 . Stand für ver⸗

ö. l zu sichten, wogegen .

gen, welche in dem leßtgedachten Termine bis M

12 Uhr nicht erschienen sind, die Publication r, eachtet werden.

Endlich haben auswärtige Liquidanten bei 56 Thlr.

hlesigem Orte wohnhaften Bevollmäch⸗

tigten zu Annahme künftiger Zufertigungen zu bestellen.

Dresden, den 25. November 1850.

8 65 Burckhardt. 7051 ö

Das unterzeichnete Stadtgericht bat

1) aus geschehene Insolvenz-Anzeige zu dem Vermö—

gen des Kaufmanns Friedrich Wilhelm Dittmann und des Formenstechers Friedrich Wilhelm Fuchs hier,

Amts halber zu dem unzulänglichen Nachlasse des am 16. Mai 1819 im Hospital zu Flensburg an seinen Wunden verstorbenen Lieut nants Rudolph von Flemming, damals vom Königl. Sächs. Zten Linien⸗Infanterie⸗Regimente Prinz Georg,

den Konkurs-Prozeß zu eröffnen beschlossen.

Es werden daher alle bekannte und unbekannte Gläu— biger, welche an das Vermögen der obengenannten Ge⸗ meinschuldner oder an den von Flemmingschen Nachlaß Ansprüche zu haben glauben, hierdurch geladen,

künftigen 20. Mai 1851,

welchen wir als Anmeldungs-Termin anberaumt haben, vor uns legal zu erscheinen, ihre Forderungen unter der Verwarnung, daß sie außerdem derselben, so wie der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, werden für ver lustig geachtet werden, gehörig anzumelden und zu be— scheinigen, mit dem bestellten Konkursvertreter über de ren Richtigkeit, nach Befinden auch über das Näherrecht unter sich binnen geordneter Frist zu verfahren und sodann

den 2. Juni 1851 der Bekanntmachung eines Ausschließungs-Bescheids, welcher des Mittags 12 Uhr bezüglich der Außenblei- benden für eröffnet geachtet werden wird, so wie

den 16. Juni 1851 eines mit der Gläubigerschaft abzuhaltenden Verhörs gewärtig zu sein.

In ken haben dieselben persönlich oder durch ge— hörig bevollmächtigte Vertreter unter der Verwarnung zu erscheinen, daß sowohl die Außenbleibenden, als auch die über Annahme eines Vergleichs nicht oder nicht be⸗ stimmt sich Erklärenden, werden für einwilligend geachtet werden, ünd für den Fall endlich, daß ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte,

den 1. Juli 1851 des Aktenschlusses zum Verspruch und ! den 2. August 1851

der Eröffnung eines Ordnungs- Erkenntnisses, welches in

Bezug auf die Außengebliebenen des Mittags 12 Uhr für eröffnet geachtet werden wird, sich zu versehen Auswäitige Gläubiger haben zur Annahme künftige Verfügungen Bevollmächtigte im hiesigen Orte bei Ver meidung von 5 Thlr. Strafe zu bestellen Chemnitz, den 11. Dezember 1850. Das Stadtgericht. Vo ge . 10 P 1 9 ĩ l 1 . 2 Dem Niedergericht hierselbst hat Procurator Hisei Namens des löblichen Zehnten-⸗Amtes, mit der Bitte um Verstattung eines öffentlichen Prollams, angezeigt: Am 28. Oktober 1850 sei August Johann Funck ver— storben, welcher in seinem am 14. April 18590 vollzoge nen, am 1. November publizirten Testamente, nach An⸗ ordnung einiger Vermächmisse, zur einen Hälfte des Nachlasses seine eigenen und zur anderen Hälfte dessel⸗ ben seiner im Jaunar dieses Jahres verstorbenen Ehe— frau Johanna Rosina Carolina Funck geb. Jungtow nächste Intestat⸗ Erben als Universal-Erben eingesetzt habe. Verwandte des Testators sollten in Kassel woh— nen. Die Ehefrau solle Bruder-Kinder in Berlin hin— terlassen haben. Und ist dieses Proklam dahin erkannt: daß Alle, welche an diese Verlassenschaft aus einem Erbrechte oder aus sonst irgend einem erdenklichen Grunde Ansprüche erheben oder der beigebrachten letzten Willensordnung widersprechen wollen, diese ihre respektiven An- und Widersprüche in einem einzigen peremtorisch auf den 16. Mai 1851 anberaumten Termin und zwar Auswärtige durch einen hiesigen Bevollmächtigten im Nie dergericht zu melden und demnächst zu rechtfertigen schuldig sein sollen, bei Strafe des Ausschlusses und ewigen Stillschweigens. Hamburg, den 27. Dezember 1850. Zur Beglaubigung: G. Pemöller, Dr., Actuarius.

170 Bekanntmachung.

Dle Besitzer von Prioritäts-Obligationen der Friedrich-= Wilhelms Nordbahn benachricht é en wir hiermit, daß die am 1. April d. J. fälligen 5insen dieser Obliga⸗ tionen schon vom 1. Februar d. J. an bei unserer Hauptkasse dahier in Empfang genommen werden können.

Kassel, am 29. Januar 1851.

Die Direction der Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn.

A. Schwarzenberg.

Das Abonnement beträgt:

5 Rthlr. für 3 Jahr. 10 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 23 Sgr. berechnet

a⸗ 18

K

Amtlicher Theil.

Deuntschlan d.

Preußen. Berlin. Verordnung über die näheren Bestimmungen hin— sichtlich Ausübung des Postdienstes an Sonn und Festtagen.

Desterreich. Wie n. Hofnachricht. Krankheit des Grafen Cham— bord. Diplomatenprüfung. Entschädigung für Lieferungen. Vermischtes.

Sachsen. Dresden. Die Uebernahme der sächsisch - schlesischen Eisen⸗ bahn seitens des Staats.

Baden. Karlsruhe. Kammer-Verhandlungen.

Schleswig-Holstein. Altona. Bekanntmachung über die Entlassung der Departementschefẽ.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin. Verordnung über Versamm— lungen und Vereine zu politischen Zwecken. Bekanntmachung über die mit dem niederländischen Gouvernement ausgewechselte Declaration über die Aufhebung jedes Unterschiedes in der Behandlung der beiderseitigen Schiffe in den beiderseitigen Häfen.

Oldenburg. Oldenburg. Stand des spatungskassen.

Sachsen⸗Weimar.

Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. gungsfrage.

Frankfurt.

Hamburg. He

General-⸗Fonds und der Er— Weimar. Landtags-Verhandlungen. Gotha. Vorberathung über die Vereini—

rankfurt a. M. Gesetzgebende Versammlung. mburg. Feld⸗Marschall-Lieutenant Legeditsch. Ausland. Graf Chambord und Bosnien. ende Versammlung. Die Arbeitsfragen.— Generalstab der Nationalgarde. Minister · Wahl Fragen. Antrag in Betreff des Truppen nequssitionsrechts der National⸗Versammlung. Die Maugninsche Ange— legenheit Staatsraths-⸗Beschlüsse. Vermischtes. Großbritanien und Irland. London. Hofnachrichten. netsrath über die päpstlichen Anordnungen. Deputation itrittspreise für die Industrie⸗Ausstellung. enhagen. Vermischtes. Bewilligungen in der Deputirtenkammer. Ver⸗ nischtes Kammerverhandlungen. Handelstraktat mit Belgien. Modena Reise des Herzogs. Florenz. Einladung üivorno an den Großherzog Diplomatische Audienz. Rom. gatsraths-⸗-Vicepräsident.

Börsen- und Handels-⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

stajestät der König haben Allergnädigst geruht: Forstinspektor, Regierungs- und Forst⸗Assessor von um Forstmeister mit dem Range der Regierungs-Räthe

Oesterreich Zara. Die Frankreich.

paris.

und seine Anhänger.

Venedig.

Dekret übe

Kabi⸗ gegen den Dänemark. Ko Italien. Lurin.

Finanz⸗Ministerinm. . m em Königlichen Kredit-Institute für Schlesien un— 1839 und resp. 26. November 1849 auf die Herr— zwitz und Jaborowitz koseler Kreises Pfandbriefe Litt. B. sind von dem Schuldner aufge es sollen die Apoints a 167,

en, und 160, 161 168,

2 1000 Rthl

3648, 3652, 3655 bis inkl. 3687, 3689 bis inkl. 3695,

1288, 4290, 4291, 4292 und

. 6549, 6551 bis inkl. 6576, 6578, 6579, 82 bis inkl 6589 bis inkl.

; 6602 bis inkl. 6605, 6607 bis 56610, 6614, 6616 bis inkl. 6620, 6622 6626 bis inkl. 6639, 75190, 7512 bis 7524 k; ; ; IMI.

; ) 141 )* . 97 . . 25

,, ., dere dergleichen Pfandbriefe gleichen Betrages eingetauscht

585,

jn Gemäßheit der §§. 50 und 51 der Verordnung vom 8. Juni j (G. S. Nr. 1619) ber bezeichneten Pfandbriefe hierdurch aufgefordert, dieselben mit em Zins⸗-Anspruche vom 1. Januar k. J. ab, also ohne Coupons, in Breslau bis zum 1. Januar k von da ab aber in dem künftigen Geschäfts⸗ zeichneten Instituts, Albrechtsstraße Nr. 16, zu präsentiren und in deren Stelle andere dergleichen Pfandbriefe vom nämlichen Betrage in Empfang zu nehmen. Berlin, den 4. Dezember 1850. Königliches Kredit-Institut für Schlesien

J. bei dem Handlungshause Ruffer u. Co., Lokale des unter

Abgereist: Der außerordentliche Gesandte und bevollmäch⸗ tigte Minister bei der schweizerischen Eidgenossenschaft, von Sy— dow, nach Frankfurt a. M.

Uichtamtlicher Theil. Denutsehland.

Preußen. Berlin, 3. Febr. Das Amtsblatt des Kö⸗— niglichen Post-Departements enthält folgende Verordnung,

taats-

ausgefertigten

verden daher die gegenwärtigen Inhaber

Preußischer

betreffend die näheren Bestimmungen über die Ausübung des Post⸗ dienstes an Sonn- und Festtagen: „Die in der Natur des Post Instituts begründeten Ansprüche, welche der öffentliche Verkehr an dasselbe zu machen hat, gestatten nicht, die für den gewerblichen Verkehr an Sonn- und Festtagen bestehenden allgemeinen Bestim— mungen bei der Ausübung des Postdienstes in ihrem ganzen Um— fange in Anwendung zu bringen. Es muß aber der diesen Be⸗ stimmungen zu Grunde liegenden Rücksicht auf eine angemessene und würdige Feier der Sonn- und Festtage, so weit es mit dem allge—⸗ meinen Interesse des öffentlichen Verkehrs vereinbar ist, auch in Bezug auf den Postdienst die geeignete Beachtung um so mehr zu Theil werden, als den im praktischen Dienst befindlichen Postbeam⸗ ten durch den auch an solchen Tagen ununterbrochen bestehenden Verkehr mit dem Publikum zum Theil die Gelegenheit zur Theil⸗— nahme an dem öffentlichen Gottesdienste gänzlich entzogen wird und den fortwährend durch einen anstrengenden Beruf in Anspruch genommenen Postbeamten eine Erleichterung und Erholung an den Sonn- und Festtagen nicht zu versagen ist. Es sollen daher hin⸗ sichtlich des Postdienstes an Sonn- und Festtagen von jetzt an fol— gende Grundsätze in Anwendung kommen: An den gedachten Tagen wird sowohl des Vormittags als des Nachmittags, während einiger Stunden, in welche in der Regel der öffentliche Gottesdienst fällt, der Annahme- und Ausgabedienst bei den Post-Anstalten geschlossen. Dieser Schluß soll am Vormittage nirgends vor 9 Uhr und am Nachmittage nirgends nach 5 Uhr erfolgen; derselbe wird in der Regel in die Zeit zwischen 9 und 12 Uhr und zwischen 1 und 5 zu legen und sowohl Vormittags als Nachmittags auf jedesmal 2 Stunden zu beschränken sein. Jedenfalls muß zwischen den beiden Ruhezeiten ein Zeitraum von 2 Stunden liegen, während dessen die Annahme und Ausgabe ununterbrochen stattfindet. Die Brief⸗ resp. Geld- und Paket ⸗Bestellung wird an Sonn- und Festtagen bei allen Post⸗Anstalten in der Regel bis längstens 1 Uhr Mittags erfolgen. Nur solche Briefe, deren sofortige Bestellung gegen be⸗ sondere Vergütigung auf der Adresse verlangt ist, werden in der Zeit von 1 Ühr Nachmittags ab an den gedachten Tagen noch aus— getragen.

Da die an jedem Orte sich anders gestaltenden Coursverhält nisse die Aufstellung einer allgemeinen Norm bei Ausführung obiger Bestimmungen nicht zulässig machen, so werden die Ober-Post⸗Di⸗ rectionen hierdurch angewiesen, nach den darin festgesetzten Grund— sätzen für jede Post⸗-Anstalt ihres Bezirks die durch die Lokalver hältnisse bedingten besonderen Anordnungen zu treffen. Dabei ist in Betreff der zeitweisen Einstellung des Annahme⸗ und Ausgabe⸗ dienstes einestheils die Zeit, in welche der öffentliche Gottesdienst an dem betreffenden Orte fällt, zu beachten, anderentheils auf die Zeit, zu welcher Posten oder Eisenbahnzüge eintreffen oder abgehen, dergestalt gehörige Rücksicht zu nehmen, daß sowohl die Annahme und Ausgabe der Korrespondenz, Zeitungen und übrigen Sachen, als die Annahme der Personen und ihres Gepäcks zu passender Zeit erfolgen kann. Eben so ist hinsichtlich der Briefbestellung die An kunft wichtiger Posten und Eisenbahnzüge am Nachmittage gebüh— rend zu berücksichtigen. Bei außergewöhnlichen Verhältnissen, wie in der Weihnachtszeit oder während der Messen an größeren Han delsplätzen, desgleichen wenn mehrere Festtage sich an einen Sonntag anreihen, bleibt es den Ober-Post-Directionen überlassen, den Dienst an solchen Tagen in seinem ganzen Umfange fortbestehen zu lassen. Da nicht allen Post-Beamten durch obige Anord⸗— nungen die gewünschte Erleichterung und die Gelegenheit, dem öffentlichen Gottesdienste beizuwohnen, gewährt werden kann, so wird besondere Aufmerksamkeit darauf zu richten sein, durch einen zweckmäßigen Wechsel im Dienste an Sonn- und Festtagen wo möglich die sämmtlichen Beamten und Unterbeamten einer Post— Anstalt, der Reihe nach, an dieser Erleichterung Theil nehmen zu lassen. An jedem Annahme- und Ausgabe-Fenster ist eine Bekannt machung anzubringen, welche die Stunden, in denen dasselbe an Wochentagen und abweichend davon an Sonn und Festtagen für das Publikum geöffnet ist, genau angiebt. Diese Bekanntmachung ist am zweckmäßigsten in den Postbericht mit aufzunehmen, welcher ohnehin auf jedem Posthausflure aushängen muß. Außerdem ist das Publikum durch die öffentlichen Blätter von den getroffenen Anordnungen in Kenntniß zu setzen.

In einiger Zeit erwarte ich von den Ober Post-Directionen

Anzeige darüber, in welcher Art die obigen Bestimmungen bei

Post-Anstalt ihres Bezirkes ausgeführt worden sind.

Berlin, den 25. Januar 1851.

er Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. dv b dt,

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Oesterreich. Wien, 1. Febr. Vei der Soiree, welche am 29sten v. M. in den Zimmern der Frau Erzherzogin Sophie stattfand, waren auch einige Ungarn und hohe ungarische Damen anwesend. Se. Majestät der Kaiser war gleichfalls dabei in un garischer Tracht erschienen.

Im Lloyd liest man: „Nach den neuesten Berichten aus Ve— nedig hatte die Krankheit des Herzogs von Bordeaux (Grafen Chambord) eine so bedenkliche Wendung genommen, daß ernste Be— sorgnisse für seine fernere Erhaltung obwalten. Se. Königl. Hoheit hatte bereits die Sterbesakramente empfangen. In den letzten Ta gen waren seine Gemahlin, seine Mutter und die Herzogin von Angouleme nicht mehr von seinem Bette gewichen. Auch war der Herzog von Modena zum Besuch in Venedig eingetroffen. Der Tod dieses Prinzen wäre unter den je zigen Umständen ein folgereiches Ereigniß in Bezug auf die Parteistellungen der Anhänger des Hauses Bourbon. Auch erwartet man zahireichen Besuch der legi— timistischen Partei aus Paris.“

Das Neuigkeits⸗Büreau meldet: „Das hohe Ministe— rium des Aeußern hat angeordnet, daß jeder Beamte vor dem Ein— tritte in den Konzeptsdienst dieses Ministeriums, sei es bei dem Ministerium selbst oder bei einer Mission im Auslande, eine strenge Diplomaten-Prüfung ablegen müsse, um die Befähigung zu einer

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Alle Post Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß Anzeigers Behren⸗Straße r. 57

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1851.

solchen Stelle darzuthun. Die Diplomaten-Prüfung, welche in eint schriftliche und mündliche zerfällt, und zu der nur solche Bewerber zugelassen werden, die sich über abgelegte theoretische Staatsprü— fung und die Kenntniß der französischen und italienischen Sprache ausweisen, geschieht vor einer Kommission, welcher ein höherer Be— amter des Ministeriums des Aeußern präsidirt, und deren Beisitzer dem Stande der praktischen Staatsbeamten, der Professoren, Dok— toren und sonstigen Hochgelehrten entnommen werden. Jeder der Kommissäre stellt an den Kandidaten Fragen. Gegenstände der Prüfung sind: das gesammte natürliche Völkerrecht, die diplomatische Staatengeschichte, die österreichischen Staatsverträge u. s. w.“

Mittelst Erlaß der Ministerien des Innern, der Finanzen und des Krieges ist beschlossen worden, für Lieferungen von Wein und Branntwein, welche während des ungarischen Krieges an das österreichische und russische Militair vorkamen, und worüber die be⸗ treffenden Personen und Kommunen sich auszuweisen vermögen, eine angemessene Entschädigung zu gewähren, welche von rückständigen Abgaben abgerechnet werden kann. Die Gesuche nebst den bezüg- lichen Ausweisen sind den Militair⸗Distrikts⸗Kommissariaten zu überreichen. Eine Ausnahme tritt nur dann ein, wenn die Liefe— rung gewissermaßen als Strafe bei hartnäckig geleisteten Wider— stande oder überhaupt wegen Renitenz auferlegt worden war.

Gestern ist der Feldmarschall-Lieutenant Fürst von Schwarzen berg von Leipnick und vorgestern der Feldmarschall⸗Lieutenant von Schierding hier eingetroffen.

Mit Kaiserlicher Genehmigung sollen für die Theologen auch da, wo das Kirchenrecht an den juridischen Fakultäten gelehrt wird, ei⸗ gene Vorträge über das Kirchenrecht, und zwar, so lange nicht an den theologischen Fakultäten Professoren dieses Fachs angestellt sind, von einem Professor der Theologie ein ganzes Jahr hindurch mit fünf Stunden wöchentlich gehalten werden.

Der Lloyd berichtet: „Nach einem Rapporte des Omer Pascha aus Bosnien wurde Mehemet Pascha, welcher sich nach Oesterreich flüchten wollte, gefangen und nach Bosna-Serai ge— bracht. Der Pascha von Zwornik wurde in Belgrad gleichfalls arretirt und nach Konstantinopel abgeliefert. Hilarian, ein bulga⸗ rischer Pope, welcher nebst dem Popen Neofit von dem Bischofe auf den Berg Athos zur Strafe für politische Umtriebe geschickt wurde, ist freigelassen worden. Omer Pascha hat in letzterer Zeit viele Ingenieure in die Berge geschickt, um auf Gold und Silber zu

schůrfen.“

Sachsen. Dresden, 1. Febr. (Dr. J.) Gestern ist die Ueber⸗ nahme der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn seitens des Staates erfolgt und hiermit zugleich der Betrieb der Löbau-Zittauer Eisenbahn, welcher b sher kontraktlich durch die Sächsisch-Schlesische Eisen⸗ bahn⸗-Gesellschaft geführt wurde, auf die Staatsverwaltung über⸗ gegangen. Die Sächsisch-Schlesische Eisenbahn⸗Gesellschaft hat sich in dessen Folge aufgelöst. Die Verwaltung der Sächsisch⸗Böh⸗— mischen und der Sächsisch-Schlesischen Staats-Eisenbahnen, so wie der Betrieb der Löhau-Zittauer Gesellschaftsbahn, wird von jetzt an unter einer Königlichen Direction hierselbst vereinigt werden, deren Haupt⸗Geschäftslokal in dem hierzu vollko]mmen geeigneten Administrationsgebäude der Sächsisch-Schlesischen Staatsbahn sein wird, während für die noch übrige Zeit des Baues an der Sächsisch⸗ Böhmischen Staatsbahn ein besonderes Baubüreau auf dem linken Elbufer verbleibt. Es versteht sich, daß hiermit eine Bestimmung über eine ganze oder theilweise Vereinigung der hiesigen Bahnhöfe selbst auf keine Weise getroffen wird, vielmehr läßt sich mit Grund erwarten, daß die auf diesen Gegenstand bezüglichen Fra gen erst jetzt einer sorgfältigen und allseitigen Prüfung unterliegen werden.

Vaden. Karlsruhe, 30. Jan. (Schw. M Kammer. Der Präsident eröffnet der Kammer, erhaltenen Mittheilung das andere Haus den an dasselbe ten Male gelangten Gesetzentwurf, die Rechtsverhältnisse Civilstaatsdiener betreffend, verworfen, dagegen dem weiteren G entwurfe über das Vereins- und Versammlungsrecht seine Zustir gegeben habe. Staatsrath Regenauer übergiebt den Entwur Finanzgesetzes für die Budgetperiode 1850 und 1851 nebst de fenden Beilagen. Er wird an die Budgetkommission gewie Schmitt's Kommissionsbericht, nebst einem durch Zell bericht, in Betreff der Stellung beider christlichen Kir der Berathung ausgesetzt. Bevor nämlich die Ko eine im anderen Hause beschlossene, der Motion d und Domdekans von Hirscher theilweise gen einer mehr selbstständigeren Stellung prüfen und darüber Bericht zu erstatten war, kam eine Vorstellung des evangelise Grenzach ein, welche auch die Feststellung evangelisch-protestantischen Kirche zum S selbe Kommission verwiesen wurde, weswegen Berichte über beide verbreitete und noch nebenbei scherschen Motion angeregten speziellen Wünsche tere sind: 1) Die Herstellung von Jünglinge, welche sich dem geistlichen len, während ihres Studiums an den Miteelschulen gemäß erzogen werden sollen; 2) die Freiheit mit dem Oberhaupt der Kirche, dann die Freiheit der oberhirtliche Publication, nämlich die Entbindung vom Placet; 3) die Anstellung und Disziplinarleitung der Kirchendiener; endlich 4) die Vermältinnn und Verwendung des Kirchenvermögens. Die oben erwähnte Adresse der ersten Kammer lautet? „In Erwägung, daß die bisherige S* lung der katholischen Kirche im Großherzogthum sowoh ö, enn dürfnissen derselben an sich, als unter den gegen e . hältnissen nicht entspricht; daß insbesondere die kalht s , D , ; r Staat selbst höchst wichtigen in einer segensvollen, den = e, , Mirks. l eck ei mit den Forderungen der erechtig eit Wirksamkeit durch eine , We ünkung ihrer Sehbst. und ihrer Würde nicht verträgliche Beschraäntung Selb

daß nach