1851 / 37 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

bei Bauholz wieder ein höherer Zoll gewählt werden. Da aber die Aus- mittlung solcher Differenzialzölle auf genauen Erhebungen und allgemeinen Rück- sichten beruhe, so beantragt er, diese Ausmitilung den Ministerien des Handels und der Finanzen anheimzustellen. Die Kommission spricht aus; daß sie die Waldfultur als eine Art Fabrication annahm, als einen Fabrikbetrieb wie jeden anderen, wo man darauf ausgeht, ein bestimmtes Produkt zu erzeu, gen; sie habe nicht gemeint, die Holzausfuhr erschweren zu dürfen, und, ginge sie nach ihrer Uebetzeugung vor, würde sie einen viel geringeren Zoll . genommen haben. Mehrere Abgeordnete sprechen auch ihre Ansichten ö die Holzfrage aus, worauf über Antrag eines Mitgliedes der Schluß se Debatte ausgesprochen wurde. Zuvor bemerkt die Kommission noch 8 sich dafür erklären würde, daß die möglichste Ermäßigung, der . Ein⸗ Ausfuhrzölle eintrete. Der Forstwirth verlange keine , , eh⸗ fuhr, ob wohl er nach dem Prinzipe des Schutßes der Arbeit iq fe . ren könnte. Erklärt sich die Zolls Konferenz für Durch führung erkanden fachen Prinzipes, so wäre die Kommission damit am meisten einversto .

W de abe d 18 30 en⸗ b ĩ b d 1 i 0 18 Prinzip aus⸗ ; ö z n elle t ann ware bl 8 das 511 Vun aber 0 * nen Sosten = l h Zonen näher vorzaschla⸗

, ĩ sssion Zei ssen, die . zusprechen und der Kommission Zeit zu lassen, die . . gen. Die Versammlung erllärt sich fast n , , 6 möglichst geringen Einfuhrzolles, und zwar nach Vorschlag Inn, Zoll erhalt.

Kr. pr 9 Kubikschuh; dagegen wird das Prinzip eines Zonen ut f h. . , Abstimmung darüber ob tie ,, m, . 16 zrinzipe für eine fernere Erniedrigung der im n, , . . ,. Ausfuhrzölle ausspreche, erklärt sich dieselbe dagegen und .

Sätze des Entwurfs an. Endlich wird noch die von ie, . . Konferenz beantragte aus nghms weise Zollermãßigung für die . 1 3 : auf ben Flüssen Weichsel, San, Pruth und Dnicster, so wie aus der . sowing, angenommen und damit der von der om misston diet fall gemachte Vorschlag, daß durch diese Abstimmung nur das Prinzip den Ausnahme auch für andere in gleichen Verhältnissen sich befindende Länder sane ian in werde, zum Beschlusse erhoben, Man geht hierauf zur Berathung der Post 36 über. Werkholz, edleres, roh, d. i. in Brettern, Blöcken, Pfosten, Lit. a. besonders benanntes, und Litt. b. nicht besonders benanntes. Der Einfuhr⸗ zoll für ersteres mit 5 Kr. und für letzteres mit 45 Kr. vom Cen ger sporco. Der Ausfuhrzoll für beide mit? Kr. vom Centner sporco. Auf Antrag einiger Mitglieder erklärt die Kommission: es wäre im Interesse Fer Industris zweckmäßig, bei dem Satze Lirt. . von 5 Kr. zu bleiben, und es hatte daher der Satz Litt. b. pr. 45 Kr. wegzufallen, der Minister von Bruck formulirt sohin die besprochene Modification der Tarispost Nr. 36 dahin: Werthölzer edlerer Art, roh, das ist in Blöcken, Brettern, Pfosten, als: Aepfel⸗, Birnen, Kirschen⸗ Cornell⸗, Weichsel⸗, Zwetschken⸗, Sliven⸗, Nuß, türkische Haselnuß , Alazien=, Buchs Eben⸗, Eschen⸗, Kork, Ma⸗ hagoni⸗, Polisander⸗, Sandel und Zederholz und ähnliche Gattungen mit einem Einfuhrzolle von 5 Kr. für 1 Centner sporco. Die Versammlung stimmt dieser Aenderung des Tarif⸗Entwurss bei. Die Post 37: Drechs⸗ er- und Schnitzstoffe, nicht in anderen Abtheilungen enthaltene, roh und in Abfällen: Litt. a) Elfenbein u. s. w., und Litt. b) Perlmutter u. s. w. in der Einfuhr mit 45 Kr. für den Centner netto belegt und in der Ausfuhr frei. Dann Litt. c) Stuhlrohr ungehaspelt, Stöcke, edlere Röhre, und Litt. d) Beinstein, Meerschaum u. s. w. in der Einfuhr mit 45 Kr. den Centner neito und in der Ausfuhr mit 5 Kr. für den Centner sporco belegt, wird ohne Debatte angenommen.

In der siebenten Sitzung des Zollkongresses kam ferner vor:

Post 38, Kohlen und Torf. Litt. a) Holzkohlen, in der Ein- und Aus- fuhr mit 4 Kr. vom Cir. sp.; dann Litt. b) Steinkohlen, in der Einfuhr mit 1 Kr. vom Ctr, sp, belegt und in der Ausfuhr frei; endlich Lit. ) Torf und Torfkohlen, in der Ein- und Ausfuhr frei. Ein Abgeordneter beantragt, man möge den Ausfuhrzoll für einen Centner sporco Kohlen von 1 Kr. auf 5 Kr. erhöhen, wodurch dann ein entsprechendes Verhältniß zu dem Ausfuhrzolle des Holzes (25 Kr. pr. Ctr. sp.) hergestellt wäre. Von Seiten der Kammission wird geltend gemacht, daß es im Gegenstande der Frage wobl meist um das Interesse des Bodenbesitzers sich handelt und dieses im Tarifentmurse gewahrt worden sei. Zur Unierstützung des Tarif⸗ satzes führt ein Abgeordneter an, daß Holzkohlen ohnehin keinen weiten Verkehr haben. Die Versammlung erklärt sich für die Beibehaltung des im Tarifentwurfe vorkommenden Ausfuhr-Zollsatzes per 1 Kr. von 1 Ctr. Holz- kohlen. Bei Litt. b) Steinkohlen, entscheidet sich die BLersammlung für Freigebung der Steinkohleneinfuhr. Litt, e) Torf und Torfkohlen, wird ohne Diskussion ange⸗ nommen. Post 39, Miniralien, nicht in anderen Abtheilungen enthaltene: Litt. 2) Bau-, Bruch, Pflaster⸗, Mühl und grobe eylindrische Schleissteine c., bei der Ein- und Ausfuhr frei. Litt, b) Bau⸗ und Werk⸗Erden, besonders be- nannte, als Kalk, Gyps gebrannt ꝛc., sowohl bei der Ein- als Ausfuhr mit 1 Kr. vom Ctr. sp. belegt. Litt. c Mineralien, nicht besonders benannte, roh, d. i. weder geschliffen, noch in Platten geschnitten, noch gemahlen und geschlemmt 2c, mit einem Satze von 5 Kr. für die Einfuhr und 1 Kr. für die Ausfuhr per Ctr. sporco. Litt. d) Mineralien, nicht besonders genannte, bearbeitet 2c, bei der Einfuhr mit 45 Kr. und bei der Ausfuhr mit 1 Kr. vom Ctr. sp. belegt. Litt. e) Mineralien, nicht besonders genannte, gemah—

im]

len und geschlemmt, wie sub Litt. d., wird von der Versammlung ohne Diskussion angenommen. Eben so Post 40, Borsten, Federn und Haare. Litt. a) Hunds⸗, Reh⸗ ꝛc. Haare, 5 Kr. vom Ctr. sp. bei der Einfuhr und 25 Kr. bei der Ausfuhr. Litt. b) Borsten und nicht besonders benannte Haare, 45 Kr. vom Cir. sp. bei der Einfuhr und 1 Fl. 40 Kr. bei der

170

. ͤ Litt. d) Men- Gtr, netto bei ber Einfuhr und 10 Kr. bei der Ausfuhr sp j schenhaare, wie oben bes der Einfuhr und 5 Fl. vom Ctr. sp. bei i . fuhr. Litt. e) Federkiele, 7 Fl. 30 Kr. vom Ctr. netto bei der Einfuhr

und 10 Kr. vom Ctr. sp. bei der Ausfuhr.

? . l Ministerialrath In der achten Zollkongreß-Sitzung gab der ath Kleyle zur vollständigen Einigung über die Holzfrage eine weiter nöthige Aufklärung. Er sagt:

„Es besteht kein Zweifel, daß die galizischen Verhälmmisse verschieden von denen der übrigen Kronländer dastehen. Auf der Weichsel, dem Dniester und Pruih 'geht Holz nach Rußland; Siebenbürgen hat zwar außer der Aluta keine Wasserzüge nach außen, doch aber kommen den Ver— hältnissen Galiziens jene Siebenbürgens am nächsten; auf den Flüssen der anderen Länder zieht wenig oder gar kein Holz hinaus, wohl aber kömmt Holz herein, wie namentlich in der Woiwodina, in Croatien und im Gränz gebiete. Der croagtische Exporthandel mit Holz geschieht hauptsächlich zur See, oder zu Lande nach Fiume und Triest. Der auf croatisches und flavonisches Holz gelegte Ausfuhrzoll ist ohnehin ein solcher, der den Han— del nicht im Geringsten beeinträchtigt. Das aus Croatien nach Triest und Fiume zu Lande gehende Holz wird nur mit 9 Kr. belegt sein. Unter dem Werkholze sind überdies auch die Faßdauben begriffen, welche einen Haupt— handels-Artikel Croatiens und Slavoniens bilden. Der Vorschlag der Kommission geht sonach dahin, daß der ganze Wasser— und Land - Transport von Galizien und Siebenbürgen bei der Ein und Ausfuhr blos mit einem Zolle von 1 Kr. belegt werde, während in allen übrigen Theilen der Monarchie es bei den Bestimmungen des Tarifes bliebe.“ Die Versammlung erklärt sich für den durch Herrin Mini⸗ sterialrath Kleyle ausgedrückten Antrag der Kommission und geht nunmehr zur Berathung der Post Nr. 44, Felle und Häute, roh, und Pelzwerk. Lilt. a) Gemeine Felle und Häuie roh, 25 Kr. Einfuhrzoll und 2 Fl. 30 Kr. Ausfuhrzoll vom Centner sporco. Litt. b) Nicht besonders benannte, rohe Felle und Häute, 2 Fl. 30 Kr. Einfuhrzoll von 1 Centner netto, und 2 Fl. 30 Kr. Ausfuhrzoll von 1 Centner sporco. Litt c) Pelzwerk,7 Fl. 30 Kr. Einfuhrzoll von 1 Ctr. netto und 5 Kr. Ausfuhrzoll von 1 Ceniner sporco. Abg. Richter stellt im Interesse der Handschuh Fabrication, die neuester Zeit in Oesterreich solche Fortschritte machte, daß sie auch nach außen konkurrenzfähig geworden, den Antrag, die Ausfuhr der Ziegenfelle zeitweilig zu beschränken oder mit einem solchen Ausfuhrzoll zu belegen, welcher die heimische Handschuh-Fabrication gegen die französische schuͤtze. Auch ein sittliches Moment sei hier zu betrachten. In Prag allein gebe es dabei 1400 Nähterinnen, größtentheils Mädchen, die sich scheuen, öfsent⸗ lich zu arbeiten, und ihre Subsistenz im Handschuhnähen sinden. Abg. Fürst Salm unterstützz den Antrag des Abgeordneten Richter, glaubt, sedoch bei dieser Gelegenheit die Wildhäute als einen Gegenstand beiühren zu sollen, der mit dem Gegenstande der Frage in einiger Beziehung zu— sammenhängt. Die Wildhäute seien nämlich ein Produkt, welches zuerst aus Süd-Amerika eingeführt worden. Es ließen sich nach dieser Richtung vielleicht mehrere Zwecke erreichen. Man könnte vielleicht die heimische Rhe— derei dadurch heben, daß man ihr einen größeren Verkehr verschaffe, wofür die Wildhäute des Prinzips wegen nur beispielsweise angeführt werden. Man könnte nämlich bewilligen, daß, wenn ein triester Rheder glaubwürdig nachweise, daß er um gewisse Beträge österreichische Manufakse auswärts abgesetzt habe, er um einen gleichen Betrag auswärtige Artikel, z. B. Wild— häute, zollfrei oder nur zu einem nominellen Zoll nach Oesterreich einfüh— ren dürfe. Die Rückfracht würde dadurch gefördert. Der Wildhäute seien auch deshalb ausdrücklich erwähnt, weil Fernambuk und Brasilien, aus wel chen Ländern viele Wildhäute kommen, Länder seien, wo sich England und Frankreich unangenehm gemacht, und wo Oesterreich noch aus früheren Fa— milien-Erinnerungen vielleicht begünstigt werden dürfte und sich beliebt ma— chen könnte. Der Minister betrachtet den vom Fürsten Salm angeregten Gegenstand als von der größten Tragweite, und schlägt vor, die Erörterung dieser Frage jenem Zeitpunkte vorzubehalten, wo man über ähn— liche Prinzipien sich aussprechen werde. Abgeordneter Riedl un⸗ terstütz! den Antrag des Abgeordneten Richter in der Art, daß man die Aus- fuhr der Kitzfelle zeitweilig verbieten oder aber einen höheren Zoll darauf setzen möge. Abgeordneter Winter unterstützt ebenfalls diesen Antrag, zumal die Industrse in Wien dabei sehr interessirt sei, und weil insbeson— dere, wenn die österreichischen feinen Handschuhe nach den Donauländern einen bedeutenden Absatz haben, ihnen derselbe sonst bald von Frankreich aus abgeschnitten werden dürfte. Sections -Chef von Baumgartner meint, daß, wenn Oesterreichs Fabrikanten mit den französischen nicht kon kurriren können, es vielleicht angemessener sein würde, den Eingangszoll für fremde Handschuhe zu erhöhen,. Abgeordneter Bachheibl bemerkt, der Einfuhrzoll auf die Handschuhe sei jedenfalls der natürlichste Weg, um die Preise der inländischen Fabrication, die Arbeit, zu schützen. Jedoch ist das Volumen der Handschuhe so klein, daß es möglich sein dürfte, auf indirekte Art Handschuhe ohne Zoll einzuführen. Sections-Chef von Baumgart ner glaubt, daß österreichische Handschuh- Fabrikanten in bei weitem gün⸗ stigeren Verhältnissen seien, als die französischen, und daß es nur auf sie ankomme, den französischen das Gleichgewicht zu halten and ihnen den Rang abzugewinnen. Abgeordneter Hlubek kann sich mit dem Antrage des Abgeordneten Richter nicht einverstanden erklären und trägt darauf an, daß man dem Zolle, der im Tarif ausgesprochen ist, beipflichte. Ministerial⸗Rath Kleyle bemerkt: „Die Handschuh-Einfuhr beträgt 37 Ctr., die Ausfuhr da⸗—

gegen 123 Ctr.; die eingeführten Felle betragen 60,000 Ctr., die Ausfuhr dagegen an 2500 Ctr.; da nun diese Industrie eine so sehr begünstigte ist, so ist es billig, ihr nicht die Interessen der Landwirthschaft nachzusetzen.“ Abgeordneter Mitulitsch schließt sich dem Antrage des Ministerial-⸗Rathes Kleyle an. Bei der darauf erfolgenden Abstimmung wurde der Tarif-Satz Nr. 41 nach dem Entwurfe angenommen. Ministerial⸗Secretair Pollak liest: Nr. 41, Knochen, d. i. eigentliche Knochen, dann Knochenmehl und Spodium, wie auch Klauen und Füße, ferner Hörner (8. i. sowohl im Gan— zen, als in Spitzen und Scheiben und geraspelt) und endlich Haut- und Leder— abschnitzel, L Cir. sporco Einfuhr 1 Kr., Ausfuhr 50 Kr. Abgeordneter Bischof stellt den Antrag, nachdem neben der Runkelrübenzucker-Fäbrication die Phosphor- Consumtion fortwährend im Steigen begriffen und es zu er= warten stehe, daß der Preis der Knochen auch noch höher gehen werde, daß die Kommission den Ausfuhrzoll von 50 Kr. auf 1 Fl. 30 Kr. setze und die Einfuhr freilasse. Abgeordneter Hlubek unteistützt den vom Standpunkte der Landwirthschaft angeregten Antrag. Abgeordneter Hage nauer bittet im Interesse Dalmatiens, da durch die Bewilligung der Aus⸗ fuhr den inländischen Fabriken nichts entgehe, den Zoll von 560 Kr. noch herabzusetzen. Der Minister von Bruck bemerkt: Dalmatien sei ein Zollaus schluß und werde von der Regierung ganz separat behandelt werden. Sections⸗ Chef von Baumgartnenerkennt an, daß man gegenwärtig in der Lage sei, den Phosphor, den man früher aus dem Auslande bezogen, nun im Inlande zu erzeu gen; allein aus den Knochen, die in Wien allein liegen bleiben und verfaulen, mache man Phosphor für die ganze Monarchie. Abg. Riedl bemerkt: „Die Knochen sind eben so nothwendig für die Phosphor- wie für die Rüben— zucker - Fabrication; jene kann uns in die Lage bringen, daß die Knochen einst ganz mangeln werden. In Berücksichtigung dieser Umstände möchte ich den Antrag von 1 Fl. 30 Kr. unterstützen.“ Abg. Fürst Salm unter stützt den Antrag des Abg. von Pilsen, den Ausfuhrzoll auf 1 Fl. 30 Kr. zu erhöhen, auf das kräftigste, und die Kommission erklärte sich mit dem Zollansatze von 1 Fl. 30 Kr. einverstanden. Abg. Sz abel stellt den Ge⸗ genantrag: daß, wenn schon der Zoll nicht billiger beliebt würde, es bei dem beantragten Zolle von 50 Kr. sein Verbleiben habe. Abg. Bach heibl rust die Theilnahme der Versammlung an, die böhmische Industrie durch eine Erhöhung des Zolles und eine möglichst erschwerte Knochenaus fuhr zu schützen. Abg. Lange wünscht im Interesse seines Vaterlandes (Siebenbürgen), daß der Zoll für die siebenbürgische Gränze nicht über 50 Kr. erhöht werde. Bei der hierauf erfolgenden Abstimmung wird der beantragte erhöhte Ausfuhrzoll auf eigentliche Knochen, dann Knochenmehl und Spodium von 50 Kr. auf 1 Fl. 30 Kr. angenommen, dagegen für die anderen Gegenstände der im Entwurfe angesetzte Zoll von 1 Fl. in der Einfuhr und 50 Kr. in der Ausfuhr beibehalten. Die Tarisposten Arznei- und Parfümerie⸗, Farb⸗ und Gärbestoffe, dann Gummen Harze und Kochsalz wurden ganz nach dem Entwurfe angenommen Bei Gelegenheit der Tarifpost: Chemische Hülfsstoffe entspann sich über Schwefel eine längere Debatte. Abgeordneter Riedl setzt die Wichtigkeit des Schwefels auseinander und trägt, an den Grundsatz ap pellirend, daß jede einheimische Arbeit geschützt werden müsse, darauf an daß der rohe Schwefel mit 25 Kr., der raffinirte mit 45 Kr. Eingangszoll belegt werde. Abgeordneter Szabel tritt gegen diesen Antrag mit der merkung auf, die Wichtigkeit des Schwefels als Industrie⸗Zweig sei v so außerordentlicher Tragweite, daß er keinen Anstand nehme, selbst auf die Gefahr hin, die Schwefel⸗Industrie zu Grunde zu sehen, die Schwe—⸗— fel⸗Einfuhr auf jede nur mögliche Weise zu fördern, und er müsse der Kom— mission nur Dank wissen, daß sie den Zollsatz auf Schwesel mit 5 Kr. ge— stellt hat. Abgeordneter Bischoff unterstützt aufs kräftigste Niedl's An trag, weil in Böhmen nicht nur Oesterreichs Schwef l-Industrie bedroht sei, sondern indirekt auch die von Eisen-Vitriol, der rauchenden Schwefel säurte. Abg. Hagenauer glaubt, daß die Befürchtung

beantragte Zoll mit 5 Kr. die Schwefel⸗Industrie hart nre 3 und gar uͤnbegruͤndet sei, denn in diesem Moment könnte man sieilianischen Schwefel nicht so wohlfeil nach Wien liefern, als die Böhmen den ihrigen Uebrigens meint er, daß man zu einem billigeren Zollsatze ül sollte im Interesse der allgemeinen österreichischen Industrie. Al

sich bestimmt, selbst gegen seinen unmittelbaren pekuniären

Antrag des Abgeordneten Riedl zu stimmen. Sections-Chef

chenstuel ist der Ansicht, daß das Allgemeine durch l minderung der Production wenig leiden würde, und wenn im G

die Industrie cinen wesentlichen Gewinn für sich ziehen kann, so

er, werde die Staats⸗-Verwaltung vollkommen Recht thun, wenn

theure Production beschränke oder auch zeitweilig selbst einstelle,

der Industrie ein billiges Material auf anderen Wegen zu

Sections -Chef von Baumgartner pflichtet dem bei und setzt die Gründe so überzeugend auseinander, daß der Abgeordnete Riedl zum Bewe daß der Landbau und die Industrie Hand in Hand gehen und unterstützen müssen, seinen Antrag zurückzieht. Der Tarissatz n mig angenommen und hierauf die Sitzung geschlossen

ö gehen

Ausfuhr. Litt. c) Federn, nicht besonders benannte, 2 Fl. 30 Kr. vom

Tear, mee, nr mr

* . ö Bekanntmachungen. 177 Monats -Uebersicht

der Bank des Berliner Kafsen-Vereins. . 1) Geprägtes Geld 2) Kassen⸗Anweisungen, Darlehns⸗— scheine, Noten und Giro⸗Anweisun⸗ gen der Preußischen Haupt⸗Bank . ,, ) Lombard⸗Bestände. . ... .... ... .... 5) Verschiedene Forderungen und Activa 61 * 4. 4) Banknoten im Umlauf 2) Guthaben von Instituten und Pri—⸗ vat-Personen mit Einschluß des Girp⸗ Verkehrs 1046, 429 Berlin, den 31. Januar 1851. ö Di Dr li gn.

696,206 Thlr.

54s, 700 * zor, Mis 287, 1506 5 209, 26

Thlr.

1 e

(gez.) G. M. Oppenfeld. Neuburger. G. Rieß.

2

löösj Bekannt mach ung.

Der Königl. Kommerzien-Raih Jonas Fränckel hat

in seinem am 28. Januar 1846 publizirten Testamente

wörtlich bestimmt: „Mein Handlungsgeschäft soll nach und 5 di vortheilhafteste Weise 6 4 ern r l! verkauft und die ausstehenden Schulden einkassirt wer⸗ ben. Es liegt in meinem Wunsche, daß die Auflö⸗ sung meines Geschäfts wo möglich binnen funf Jah⸗ ren bewirkt werde, ohne jedoch dem Ermessen der Herren Testaments-Exekutoren in dieser Hinsicht Schran= ken zu setzen.“

Dieser testamentarischen Bestimmung zufolge haben

wir beschlossen, die von uns bisher administrirte Handlung: „E. Fränckel Söhne“

nunmehr aufzulbsen. Die Geschäfte der Handlung wer⸗ den sich daher fortan nur auf den Verkauf der noch vorhandenen Waarenbestände beschränken. Diese Ab⸗ wickelung mit Einziehung der ausstehenden Forderungen unh Berichtigung der eiwanigen Passiva beginnt an dem heutigen Tage.

Wir fordern demnach alle diejenigen, welche noch For- derungen an gedachte Handlung zu haben vermeinen,

tend zu machen. Schuldner derselben auf, insofern bei ihnen nicht eine längere Zahlungsfrist vorliegt, den Betrag ihrer Schuld binnen der obigen Frist bei Vermeidung der Klage an uns zu berichtigen. Breslau, den 27. Januar 1851. Die Exekutoren und Kuratoren des Kommerzien-Rath Fränckelschen Nachlasses. 6 ,

761 ö die Einlösung der in Privathänden be

(9 , findlichen Che mnitz-Riesaer (Ei— senbahn-Actien aebs Dividenden—

scheinen betreffend.

„In Gemäßheit des wegen Erwerbung der Chemnitz Riesaer Eisenbahn für Staatsrechnung unterm 31. De— zember 1850 abgeschlossenen Vertrags wird

4 den 1. Februar 1851 mit Linziehung der im Privatbesitze befindlichen Actien der Chemnitz-Riesaer Eifenbahn-Gesellschaft, so wie des uneingelöst gebliebenen 1sten, 2Zten und 3ten Dividen— denscheins derselben, der Anfang gemacht werden, und finden dabei folgende nähere Bestimmungen statt: K

Es wird eine besondere Kassen⸗ und Rechnungsfüh⸗ rung deshalb in den Personen des Finanz ⸗Sportel⸗ Kassirers Mehlig und des Finanz-Kalkulators Schmelz allhier niedergesetzt.

§ 2.

Die Abfertigung, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, geschiehl in den Vormittagsst anden zwischen 9-—=1 Uhr in der im , des Finanzgebändes zu⸗= nächst der. Brühlschen Terrasse hierzu eingerichteten Kas⸗ sen-Lokalität, ünd bleibt auf die Dauen' der drei Mo⸗ nate Februar, März und April 1851 beschränkt.

§5. 26 Daselbst haben diejenigen, die im Besitze solcher Ac= tien und Dividendenscheine sind, sich anzumelden, be—

auf, solche binnen spätestens drei Monaten bei uns gel⸗ ziehendlich der Actien für eine der beiden vertragsmä⸗

Eben so fordern wir aber auch die J ßigen Abfindungs-Modalitäten sich zu erklären und die

hiernach ihnen zu gewährende Ausgleichung, gegen Zu— rückgabe der betreffenden Actien und Dividendenscheine, sofort darauf entgegenzunehmen.

S. 4.

Werden mehr als drei Actien aus einer Hand pro— duzirt, sind solche mit einer besonderen Nummer -Spe— cification zu begleiten.

3

Als vertragsmäßige Ausgleichung sollen gewähr werden:

a) Zwei Thaler 15 Ngr. baar für den 1sten Divi⸗

dendenschein (Termin Ende März 1848),

b) Zwei Thaler baar für den zweiten Dividendenschein (Termin Ende September 1848), .

c) Zwei Thaler baar für den 3ten Dividendenschein (Termin Ende März 1849), .

d) Dreiundzwanzig Thaler 15 Ngr. nominell für jede einzelne Actie ohne Dividendenscheine im Falle der Abfindungs⸗Modalität sub 1, und zwar mit:

20 Thlr. in 2 Stück 4prozeniiger Schuldscheine der Gesellschafts-Prioritäts-Anleihe vom Jahre 1847 3 10 Thlr., einschließlich des den 1. Juli 1851 zahlbaren Zins⸗Coupons,

12 Ngr. durch Zurechnung 6monatlicher Stück— zinsen darauf vom 1. Juli bis Ende Dezem ber 1850,

3 Thlr. 3 Ngr. in baarem Gelde;

nil

e) Dreizehn Thaler 15 Ngr. nominell, nämlich:

10 Thlr. in einem 4prozentigen Zehnthalerscheine, einschließlich des den 1. Juli 1851 zahlbaren Zins-Coupons, .

65 Ngr. durch die darauf zuzurechnenden 6mo— natlichen Stückzinsen,

3 Thlr. 9 Ngr. in Baarzahlung, nebst einem

ut s. Anwartschaftsscheine für jede einzelne Actie ohne Dividenden⸗ scheine im Falle der Abfindungs⸗ Modalität sub II.

Auf den Anwartschaftsscheinen ist die Zusicherung enthalten, daß gegen deren Rückgabe den Inhabern der= selben nach Ablauf des zehnten Betriebsjahres, von Vollendung der Chemnitz-Riesaer Eisenbahn an gerech=

net, die bei Abtretung der tragsmäßig vorbehaltene Kapitals denfalls eine dergleichen die künftig damit zu beauftragende

werden solle.

Diejenigen, wele gleichung in Chemnit haben deshalb 1 ihrend der 3 6

9 R 3 ** der Chemnitz-Riesaer Staais-Eisen

egen

. drei auf dem Bürean c bahn daselbst, unter Angabe der Stückzahl der von ihnen zur Einlösung zu bringenden Actien und Dividenden scheine, sich anzumelden und zugleich beziehendlich der Actien in das zu dem Ende dort ausgelegte Buch Erklärung, ob sie die Abfindungs-Modalität

oder sub II. beanspruchen, einzutragen

Auf die in solcher Weise (8. 6) im voraus angemel⸗

deten Beträge wird sodann während der drei Tage

153., 14. und 15. Februar 4 851 an der nämlichen Stelle die betreffende Zahlung durch einen der 5. 1 genannten Kassenführer geleistet werden wohingegen auf diejenigen, die solche daselbst an den nurbemerkten Tagen unerhoben lassen, lediglich noch die Bestimmung des §. 2 Anwendung leidet. 8 *

Nach Ablauf des Monats April 1851 werden die den Inhabern der bis dahin uneingelöst gebliebenen Actien und Dividendenscheine zukommenden Beträge (S. 5), und zwar, so viel die Actien betrifft, durchge⸗ hends nach Maßgabe und Höhe der Absindungs⸗Mo— dalität sub J., bezichendlich in Anleiheschuldscheinen und Baarschaft, auf Gefahr und Kosten der Ersteren zum Depositum des Justizamtes Chemnitz abgegeben wer— den, und es haben alsdann die später Kommenden, ihrer Befriedigung halber, lediglich an die genannte Ge— richts behörde sich zu wenden.

Solches Alles wird zur Nachachtung der Betheiligten hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Dresden, am 25. Januar 1851.

Königl. Sächs. Finanz ⸗Ministerium. k

Das Abonnement beträgt: 5 Rthlr. für 3 Jahr. 10 Rthlr.« I Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet

Preußischer

Staats- Anzeiger.

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Berlin, Donnerstag den 68. Februar

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Amtlicher Theil.

Deutschland.

ODesterreich. Wie n. Staats- Einnahme und Ausgabe - Bericht. Bevorstehende Reise des Kaisers. Besserung im Besinden des Grafen von Chambord. Vorschriften über das Zollverfahren für den Eisen— bahnverkehr. Vermischtes. .

Sachsen. Dresden. Dekret über einen Nachtrag zum außerordentlichen Staats -Budget wegen der erhöhten Militairbedürfnisse. Kammer⸗ Verhandlungen.

Hannover. Hannover. Gesetz über die persönliche Portofreiheit. Hildesheim. Verkehr über die Elbe hergestellt. Schleswig⸗Holstein. Kiel. Rechnungs-Ablage. Vermischtes. Altona. General Baudissin.

Mecklenburg⸗ Schwerin. Rostock. Die neuen Banknoten Boitzen burg. Uebergang der österreichischen Truppen über die Elbe.

Mecklenburg-Strelitz. Neu- Strelitz. Rückkehr des Erbgroßher⸗ zogs aus England. ö

Schwarzburg⸗Rudolstadt.

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zösische Besatzung im Kirchenstaakt. Amendement zu dem Antrag in Betreff des Straßenverkaufs von Journalen. Der Generalstab der Nationalgarde. Erklärung Blangui's. Prozeß⸗Revisions-⸗Frage. Unfall des General Rulhieres. Spontini 4. Akademische Wahl. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Die bevorstehende Parla— ments⸗Eröffnung. Chinesische Dschunken zur Industrie⸗Ausstellung. Verbot an die Theater.

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Dänemark. Kopenhagen. Empfangsfeierlichkeiten für die rückkehren⸗ den Truppen. Landesthing. .

Italien. Turin. Aufforderung an die englischen Reisenden.

Spanien. Madrid. Das Ministerium. Vermischtes.

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üringische Eisenbahn.

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estät der König haben Allergnädigst geruht: Kaiserlich russischen Rittmeister Nikolas Fürsten Sayn— in⸗Berleburg, Adjutanten des Generals und Ge— zerneurs zu Riga, Fürsten Italinskij, 1. St. Johanniter-Orden zu verleihen

Grafen Su⸗

1 1511 96 nnißti den

Berlin, den 4. Februar erlich Hoheit der Erzherzog ist von Hamburg hier eingetroffen

abgestiegen

Lieutenaut und

kommen Se. Excellenz der General Wedell, von

der 2ten Kavallerie-Division, von Wittenberg. . General- und Eommandeur der 4ten Landwehr—

von Lübben. ajor und Commandeur der 5ten

Perleberg

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Landwehr⸗

.

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Uichtamtlicher Theil. Dent sehland.

Oesterreich. Wien, 3. Febr. Folgendes sind die einzel⸗ nen Posten der Staats⸗Einnahmen und Ausgaben vom 1. Mai bis Ende Juli 1850: 8. Einnahmen. 1) Direkte Steuern: Grundsteuer 12,762,734, Häusersteuer 1,877,698, Erbsteuer (Rück— stände) 22, 990, Suhsidium ecclesiasticum 164, Personalsteuer in Dalmatien 531, Erwerbsteuer 838,037, Aversuale von Triest statt der Erwerbsteuer 5000, Judensteuer (Rückstände) 108,924, Einkommensteuer 371,077, direkte Steuern des krakauer Gebiets 44,189 Fl. 2) Indirekte Abgaben: Verzehrungs⸗ steuer 5,503,018, Zoll 4,921,389, Salz 5,512,687, Taback 1,049,835, Stempel 1,667,987, Taxen 470,455, Lotto 529,966, Post 279,860, Mäuthe 602,969, Punzirung 17,474, vereinte Ge⸗ bühren im lombardisch-venetianischen Königreiche bo, 899, Pulver— und Salpeter- Gefälle im lombardisch⸗venetianischen Königreiche 12,208 Fl. 3) Einnahmen vom Staats-Eigenthum und vom Berg- und Münzwesen: Staatsgilter-Ertrag 268,758, Staats⸗ güter-Verkauf 79,938, Betrieb der Staats⸗Eisenbahnen (nach Aus⸗ scheidung der auf Betriebsmittel- Erweiterungen aufgewendeten Summen, welche beim Handels⸗-Ministerium erscheinen) 112,906,

Bergwesen 404,455, Münzwesen (Gewinn bei der Ausprägung der Scheidemünze 541,034 Fl. Von dieser Rubrik gehen ab: bel den Staatsfabriken (wegen des größeren Aufwandes der Staatsdrucke⸗ rei) 758,837, bei den erledigten geistlichen Pfründen 1419 Fl. 4) Ueberschüsse des Tilgungsfonds 2,495,408 Fl. 5) Verschiedene Einnahmen: Sardinische Kriegsentschädigung 2,308,412, Münz

und Wechselgewinn dabei 280,5, verschiedene andere Einnahmen 390, 159 Fl. B. Ausgaben. 1) Staatsschuld: Zinsen für die in C. M. und in W. W. verzinsliche Staatsschuld 11,248,514, dar⸗ unter an den Tilgungsfonds 1,688,903 Fl., Zinsen für die schwe— bende Schuld 715,496 (darunter an den Tilgungsfonds 251,000 Fl., Rückzahlung der Lotto-Anlehen: Kapital 360, 950, Gewinnste 872,535, Einlösung verloster Obligationen der älteren Staatsschuld 5233, Dotation des allgemeinen Tilgungsfonds 474,049, vertragsmäßige Einlösung der für die Einziehung des Wiener⸗-Währung-Papiergel⸗ des an die Bank ausgestellten Obligationen 655,548, zusammen 14,332,419 Fl. 2) Hofstaat 1ů098, 219 Fl. 3) Ministerrath 28,0977 Fl. 4) Ministerium des Aeußern 455,559 Fl. 5) Mini—⸗ sterium des Innern: Centralleitung 129,25, Reichstags-Auslagen 1336, politische Verwaltung in den Kronländern 2,707,618, öffent⸗ liche Sicherheit mit Einschluß der Gendarmerie-Auslagen 2,181, 267, ständische Auslagen 21,700, für dalmatische Gemeinden 40,000, Wohlthätigkeits⸗Anstalten 270,400, Impfungs-Anstalten 21,745, Kriminalanstalten (worunter für außerordentliche Bauten 52,200 Fl.) 306,049, Unterstützungen für die Bewohner der Bacska und des temescher Banates aus Anlaß der Kriegs-Eceignisse im Jahre 1849; S6, 00, Grundentlastungskommissionen 150,174, zusammen 5,915,614 Fl. 6) Ministerium des Krieges: Centralleitung 92, 550, Armeeauslagen 28,054,575, Aufwand der Kriegsbuchhaltung 90,633, Militairpenslonen und Provisionen vom Kamerale 286,501, Beitrag zum Baue, zur Erhaltung und Approvisionirung deutscher Bundes⸗ festungen 150,530, zusammen 28,674,789 Fl. 7) Ministerium der Finanzen: Centralleitung 159,698, Finanzlandes⸗ und Bezirks-Di— rectionen 699,625, Finanzwache 1,244,436, Haupt- und Länder— Kassen 218,592, Kammer⸗Prokuraturen und Fiskalämter 91,153, Steuerämter 337,698, andere Finanz Behörden 195,757, Kataster 264,945, Papiergeld -Einlösung und Erzeugung 128, Geldtransport Auslagen 5770, Münz⸗ und Wechselverlust sammt Umprägungskosten 23,145, Verzehrungssteuer⸗Entschä⸗ digungen 287,410, Pensionen und Quieszenten-Gehalte der zu keinem der Verwaltungszweige gehörigen Individuen mit Aus— schluß des lombardisch-venetianischen Königreichs 80, 274, Pensionen und Quieszentengenüsse im lombardisch⸗-venetianischen Königreiche 110,874, Aequivalente und rezeßmäßige Abfuhren 156,958, Patro— nats-Auslagen 12,084, verschiedene andere Auslagen 108,957, zu— sammen 3,999,704 Fl. 8) Ministerium der Justiz: Centralleitung 4,075, Justiz⸗Verwaltung in den Kronländern 2, 164,128 Inquisitions⸗ Auslagen 300,189, zusammen 2,558,392 Fl. 9) Ministerium des Kultus und des Unterrichtes: Centralleitung 27,047, Religionsanstalten 111,399, Schulanstalten 104,320, Stu dienanstalten 233,886, Akademie der Wissenschaften 20,198, Akade⸗ mie der bildenden Künste 22,772, Stiftungen und Beiträge für ver— sch dene Schul⸗ und Erziehungs-Anstalten 237,350, zusammen 5b, 982 Fl. 10) Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent— liche Bauten: Centralleitung 225,715, Konsulate 72, 959, Baubehör— den in den Kronländern 267,477, Bauführung und Erhaltung der ärari⸗ schen Gebäude und Hauserfordernisse 140,032, Eisenbahnbauten 3,797, 6, Betriebsmittel-Erweiterungen und Vervollständigungen 504,500, Einlösung der ungarischen Central-Eisenbahn 45,060, Bau der Staats-Telegraphen 54,886, Straßenbau (darunter für außerordentliche Bauten ohne Italien 125,505 Fl.) 1,241,642, Wasserbau (darunter für außerordentliche Bauten ohne Italien 99,194 Fl.) 686,460, Zusammen 7,936,527 Fl. 11) Ministerium für Landeskultur und Bergwesen 50,580 Fl. 12) Kentrollsbehör— den: Centralleitung 28,825, Central ⸗Staatsbuchhaltungen mit Ausschluß der Kriegsbuchhaltung 191,056, Staatsbuchhaltun

gen in den Kronländern 339,383, zusammen 569,264 Fl. Auf die außerordentlichen Ausgaben kommen hiervon: 1) Rückge—

zahlte Lotto-Anlehenskapitalien 360,950, 2) Einlssung verloster Obligationen der älteren Staatsschuld 5233, 3) Einlösung der von der W. W. Einziehung herrührenden Obligationen 665,542, 4) außerordentliche Bauten bei den Kriminal-Anstalten 32, 200, 5) außerordentlicher Militairaufwand über den früheren Durchschnitt von jährlichen 55 Millionen Gulden 14,924,789, 6) Eisenbahnbauten 3,797,856, 7) Betriebsmittel Erweiterung 504,500, 8) Einlösung der ungarischen Centralbahn 45,006, 9) Telegraphenbau 54,886, 10) außerordentliche Stra

ßen⸗ und Wasserbauten 224,609, zusammen 20,625,565 Fl. Die besonderen Zuflüsse, besonders durch Kredits-Operationen, be

trugen: 1) Durch Einzahlung auf das 43 proz. Anlehen vom Jahre 1849 7,873,994, 2) durch Einzahlung auf das lomb.-venet. Anlehen im Subscriptionswege 1,K714,907, 3) durch Kapitalisirung von Interessenkonpons und Lotto⸗Anlehens⸗Obligationen 2, 442,145, 4) durch Ausstellung 5proz. C. M. Obligationen zur Berichtigung von Daz⸗Entschädigungs-Kapitalien 1,3, 330, 5) durch Hinaus⸗ gabe von 5proz. Hypothekar-Anweisungen 2, 947, 850, 6) durch ein— gezahlte Grund-Entschädigungs-Kapiktalien 198,344, 7 durch Ab— fuhr gerichtlicher Depositen 5500, 8) Vorschüsse von der Bank durch die von ihr im dritten Quartal 1850 eingelösten Zproz. Anwei—⸗ sungen vom Jahre 1842 ꝛc. S808, 900, 9) durch Hinausgabe: a) von 3proz. Anweisungen und Reichsschatzscheinen 13, 476, 415, b) von lombardisch⸗venetianischen Tresorscheinen 1ů749, 247, c) von Anweisungen auf die Landes-Einkünfte Ungarns 1,303,503, d von deutschen Münzscheinen 180,73, e) von ungarischen Münz⸗ scheinen 2,209,083 Fl., zusammen 36,835, 36 Fl. Hier von wurden hauptsächlich zur Schuldentilgung verwendet und zwar: 1 Zur Einlösung von Zproz. Anweisungen vom Jahre 1862 767,200, 2) zur Einlösung fälliger 5proz. Central= Kassen⸗Anweisungen vom Jahre 1848 und 1849 7890, 3) zur Til-

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gung der Schuld an die Bank: ) mittelst der sardinischen Kriegs—⸗ entschädigung 1,000,000, b) mittelst der ihr überlassenen Einzah⸗ lungen auf das 45proz. Anlehen 7,873,994, 4) zur Be⸗ richtigung von Daz —Entschädigungs⸗Kapitalien 1, 24 5) zu Vorschüssen auf Urbarial - Entschädigungen 1,43.

6) Wechselgeschäfte 1,257,393, zusammen 14,285,823 Fl.

Einer gestern aus Triest eingelaufenen telegraphischen Depesche zufolge, hatte sich in der Krankheit des Grafen Chambord eine Krisis, welche sich zur Besserung zu neigen scheint, eingestellt, und man glaubte die Lebensgefahr beseitigt. Die heutigen Berichte aus Ve— nedig melden abermals, daß sich in den bedenklichen Krankheitszu⸗ stand des Grafen Chambord eine merkliche Besserung zeige.

Das Finanzministerium hat eine Verordnung über den Vor— gang beim Zollverfahren für den Verkehr auf den österreichischen Eisenbahnen im unmittelbaren Anschlusse an die preußischen Bahnen erlassen, welche durch die Statthaltereien kundgemacht und in Wirk⸗ samkeit treten wird, sobald die dazu nöthigen Vorbereitungen in den betreffenden Kronländern beendet sind. Diese neuen Bestim—⸗ mungen begünstigen den gegenseitigen Verkehr wesentlich, und es ist angeordnet, daß vorjeder anderen Zollmanipulation die Eröffnung des Waggons, in welchem die Reise⸗Effekten geladen sind, erfolgen soll, damit eie Abfertigung der gebührenfreien Reise⸗Effekten schleunigst und unaufgehalten erfolgen könne.

In Groß-⸗Goriza ist, wie der Wanderer berichtet, in der Nacht vom 29sten d. M. der berüchtigte Räuber Stephan Sertic durch die Gendarmerie gefangen eingebracht worden.

Nach dem Neuigkeits-Boten ist der Ausflug des Kaisers nach Croatien auf die ersten Wochen des kommenden Frühjahrs festgesetzt und wird eine der ersten diesjährigen Reisen Sr. Majestät bilden.

Einem Gerüchte zufolge, sollen die Bezirkshauptmannschaften gleichzeitig mit den Kreisregierungen aufgehoben werden. An die Stelle dieser Behörden würden in erster Instanz Bezirksamtmann— schaften, je eine am Sitze eines Bezirksgerichtes, und in zweiter In⸗ stanz Bezirksdirectionen kommen. Letztere hätten eine kleinere Wirk⸗ samkeit, als die ehemaligen Kreisämter, dagegen eine größere, als die jetzigen Bezirkshauptmannschaften. Die dritte Instanz würde mit übertragenem Wirkungskreise der Statthalter und in Ausnahms— fällen das Ministerium des Innern sein.

Sachsen. Dresden, 2. Febr. (Dr. J.) Das am 28. Januar bei der zweiten Kammer eingegangene Königliche Dekret, einen Nachtrag zum außerordentlichen Skaatsbudget wegen der er höhten Militairbedürfnisse betreffend, lautet wie folgt:

„Nachdem der außerordentliche Aufwand, welcher beim Mili- tair⸗-Etat theils durch den erhöhten Präsenzstand, theils durch einige unaufschiebliche Neubauten, theils endlich durch die Mobilisirung der Armee hervorgerufen worden, nunmehr so weit zu übersehen ist, daß derselbe, Inhalts der Beifuge, in seinem Gefammtbetrage von l, 340,000 Rthlrn. hat zusammengestellt werden können, so sehen Ser Königliche Majestät der diesfallsigen Erklärung der getreuen Stände mit dem Bemerken entgegen, daß zwar bei gegenwärtigem Landtage von Aufbringung besonderer Deckungsmittel für jenen Zweck abgesehen werden mag, jedoch der auf den erhöhten Präsenz stand sich beziehende, unter Nr. 15 dem außerordentlichen Budge zu überweisende Mehraufwand theilweise einige Deckung durch den jenigen Ueberschuß zu finden haben dürfte, der sich bei

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wird, falls nicht die getreuen Stände zu Vereinfachung nungswerkes für angemessener erachten sollten, das unter Kap. 61 des ordentlichen Budgets aufger nunmehr in der früher beantragten Weise wieder h geben zu Dresden, den 24. Januar 1851. Fr (L. S.) Bernhard Rabenhorst.“

Nachstehendes sind die in der Ansätze:

Bei Berathung des Budgets lichen Budgets, das Mehrerforderniß 1849 dort in Wegfall und auf das bracht worden, sie wird daher künflig zuführen sein. Derselben wächst noch zügliche gleichmäßige Aufwand zu, der im Dekret aufgeführten betreffender von 180,000 Rthlrn. erfordert, s sition folgendermaßen gestaltet:

Nr. 15. 675,006 Rthlr. und zwar: 495,000 Rthlr. für für das Jahr 1850, verursacht heitsmaßregeln.

Außerdem wird es nöthig, gegenwärtig noch nen in das außerordentliche Budget aufzunehmen

Nr. 16. 40,000 Rthlr. zu Neubauten und Rthlr. zu dem Bau eines neuen Arresthauses in Dresd Rthlr. zu dem Bau eines neuen Gebäudes zum Garnisonsl daselbst; c) 5000 Rthlr. zu dem Bau eines zur Garnisonschule selbst gehörigen Gebäudes.

Nr. 17. 625,000 Rthlr. an Mobilmachungs⸗Aufwande, na m⸗ lich: 17,000 Rthlr. zu Vermehrung des Brlckenmateriale; 50 (C Rthlr. zu fernerweiter Vermehrung von Waffen, Anschastung * Geschützmetall, Holzvorräthen zu Geschütfuhrwerken . e. n . tionsbedürfnissen an Salpeter, Schwefel. lei egg ls , ulhir än gs⸗ zu Anschaffung von Pferden; 60 000 w , ei beihülfen für ., ,, zu dem gesammten übri

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