garde besteht, und deren Fortbestehen von den Gemeindevertretern und Obrigkeiten im Interesse des Orts ausdrücklich nachgesucht, auch von der Regierung als nothwendig anerkannt werde, die Bei⸗ behaltung vom Königlichen Ministerium des Innern nur ausnahme weise gestattet werden könne, — wenigstens in Bezug auf die Städte nicht unbedingt Beifall geben mögen. Vielmehr hat die Dehuta. tion aus den bei §8. 4 zu entwickelnden Gründen für zweckmäßiger erachtet, daß für alle Städte, und zwar auch für diejenigen, vice in der Beilage zum Regulative wegen Errichtung bon , , . Garden vom 29. November 1830 nicht genannt sind, die Beibeha 6 tung und beziehentlich Errichtung von Kommunal⸗-Garden als 363 gel, die Befreiung aber als eine auf Ansuchen von der , . Regierung besonders zu bewilligende Ausnahme gesetzlich festzustel⸗ ö en ist die in In Bezug auf ländliche Kommunalgarden dagegen is ö den Motiven ausgesprochene Ansicht der Staatsregierung ö . Deputation vollständig getheilt worden, und es wird auch ee. darüber ein gerechter Zweifel aufkommen können, daß . ö. platten Lande die entsprechende Organisation einer Kommunn . für die Dauer und, deren ,, Verwendung nur in ve ĩ a 1s führbar erscheint. time k hat ferner die Ueberzeugung gen on f daß weder durch die ältere vor der Verordnung vom 11. Apri ö g in Geltung gewesene Gesetzgebung, noch durch die seit . . 1848 über die Kommunalgarden erschienenen Gesetze n, . nungen der Zweck der Kommunalgarden genügend erreicht worden ist, ja daß sogar in Folge der neueren seit dem Jahre 1815 ergan⸗ genen gesetzlichen Bestimmungen das Temmnnalgarde. In stitut hier und da eine für die Staatsordnung gefährliche Wirkung geäußert hat. Es ist daher ein sowohl von der älteren, als auch von dei neueren Gefetzgebung mehrfach abweichender Gesetzentwurf vor gelegt worden, und es fragt sich nun zuvörderst, ob mit den ö. solchem enthaltenen Bestimmungen der §. 2 des Mandats, die Errichtung der Kommunalgarde betreffend, vom 29. November 1830 angegebene Zweck *) zu erreichen ist? . ; . . . Die Deputation hat sich diese Frage sowohl im Allgemeinen als auch insonderheit deshalb verneinend beantwortet, weil selbst aus dem besten Kommunalgardengesetze allein, ohne gleichzeitige Prüfung des dazu gehörenden Disziplinar- und Dienstregulativs die Exreich⸗ barkeit des Zweckes sich nicht beurtheilen läßt, die Staatsregierung aber den Entwurf eines veränderten Disziplinar- und beziehentlich theilweise zu vervollständigenden Dienstregulativs nicht mit vorgelegt hat. Sie muß sich daher, und um für jetzt wenigstens die unabweis⸗ bar nothwendigen Abänderungen der Kommunalgardengesetzgebung zu fördern, darauf beschränken, diejenigen Hauptgrundsätze, auf welche in den nach §. 13 zu erwartenden Abänderungen des Disziplinar— regulativs Rücksicht zu nehmen sein wird, im Allgemeinen zu bezeich⸗ nen und bei Beleuchtung der einzelnen Paragraphen der Gesetzvor— lage in Berücksichtigung zu ziehen. . Um nun ein lebensfähiges und für das Gemeinwesen wahrhaft gedeihliches Kommunalgarden⸗Institut möglich zu machen, ist es nach der übereinsätimmenden Ansicht der Deputation nothwendig: 1) nur
lassen worden, auf dem verfassu
solche Bestandtheile in die Kommunalgarde zu bringen, welche durch ihre bürgerliche Stellung die erforderliche Garantie dafür gewähren, daß das Wohl ihrer Gemeinde für sie von wirklichem Interesse und dann, wenn die öffentliche Ruhe und Sicherheit bedroht wird, mit Zuversicht auf ihren Beistand und ihr gemeinsames Wirken zu rech—m nen ist. Es ist ferner nothwendig, 2) der Kommunalgarde eine achtbare, Gemeinsinn und ehrendes Bewußtsein fördernde Stellung im Staate und in der Gemeinde anzuweisen, 3) feste Bestimmung gen zu treffen, nach welchen für jede Kommunalgarde nicht nur ein tüchtiger Kommandant zu erlangen, sondern auch für Bestellung zuverlässiger Führer die nothwendige Gewähr vorhanden ist, und endlich 4) die Einführung eines praktischen Disziplinar- und Dienst⸗ Regulativs, um auf Grund desselben, namentlich mit Hülfe eines möglichst einfachen Geschäftsganges, den vielgegliederten Körper mit Leichtigkeit für seine Bestimmung jederzeit verwenden zu können. n diesen allgemeinen Bemerkungen kann kein Zweifel dar— über obwalten, daß über einige der wesentlichsten Bestimmungen der Gesetzvorlage die Deputation eine der Staats⸗Regierung entge— genstehende Ansicht gewonnen hat. Die deshalb nöthig gewordenen, auf Abänderung einzelner Paragraphen gerichteten Anträge sind in dem speziellen Theile des Berichts enthalten. Unter ihnen ist als einer der wesentlichsten Punkte die von der Deputation beantragte Ab— lehnung des 8. 2 der Gesetzvorlage zu erwähnen, nach welcher das General⸗Kommando der Kommunal-Garden aufgehoben und dessen Befugnisse an die Kreis⸗Directionen übergehen sollten.
Dresden, 4. Febr. (D. A. Ztg.) Der Herzog von Braun schweig, der zum Besuch in Dresden angesagt war, wird wegen eingetretenen Unwohlseins nicht erscheinen.
atstern in
Leipzig, 4. Febr. Die hiesige freie Ge f aufzulösen.
einer Haupt⸗Versammlung den Beschluß gefaßt Den Anlaß zu diesem Beschluß gab das wit berbeltt Verlangen des Polizei⸗Amts, neben der allgemeinen Mitglieder⸗-Listt noch eine Liste derjenigen Gemeinde⸗Angehörigen anzufertigen und einzurei— chen, welche regelmäßig die Versammlungen besuchen, ein Verlan— gen, dem die Gemeinde aus Gewissensgründen nicht nachkommen zu dürfen glaubte. —
Hannover. Hannover, 4. Febr. (H. 3tg.) Das Hauptquartier des Kaiserlich österreichischen vierten Ärmeecorps ist von Lüneburg nach Hamburg verlegt worden, und die letzte Re— serve⸗Abtheilung geht heute über die Elbe.
Württemberg. Stuttgart, 1. Febr. Der St. A. meldet daß bas Königlich Ober⸗ 4 ribunal, wenngleich es zum Einschreiten in dem einzelnen Halle aue fermellen Gründen wegen der diesfallsigen Be— stimmungen der Strafprozeß⸗Ordnung sich nicht ermächtigt gefun⸗ den hat, gleichwohl dir den öffentlichen Blättern besprochene Verfügung dee Kriminal- Senats ves Königlichen Gerichtshofes Eßlingen hinsichtlich dee gegen ben hr. Stockmayer wegen Heraus—Q— gabe ständischer Schlüssel zc. eingeleiteten Administrasiv- Verfah— rens für ganz ungerechtfertigt erklärt hat, indem den ordentlichen Gerichten durchaus nicht zustehe, über die Anwendung des §. 89 der Verfassungs Urkunde durch die Staats-Reglerung an sich ein Urtheil zu fällen und demgemäß in die Sphäre der Staats- Ver— waltung einzugreifen, insbesondere die Staats-Regierung au der Durchführung irgend einer auf den Grund des §. 89 angeordne⸗ ten Maßregel zu hindern. Vielmehr beschränke sich die Wirksam-= teit der ordentlichen Gerichte lediglich auf den Strafpunkt, wenn bie Anwendung bes gedachten Verfassungs-Paragraphen Veranlas⸗ sung zu verbrecherischen Handlungen werde. Sollte der Kriminal- Senat des Gerichtshofes dessenungeachtet auf seiner Ansicht beharren,
) Nach 5. 2 des Mandats vom 29. November 16390 sollen Kom- muünaldarden in den Stäbten als eine Vereinigung der wohlgesinnten Ein- wohner aller Stände füt den Iweck der Erhaltung allgemeiner Sicherheit und öffentlicher Ordnung und als ein Mittel zur Beförderung des Gemein · sinns errichtet werden.
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is⸗ Königlichen Obertribunal über n , nn,. er n an en, Wege vor dem König— kt zur Entscheidung zu bringen.
Baden. Karlsruhe, 4. Febr. k K Kammer., In der gestrigen Sitzung der zweiten 5 e, . zunächst Hildebrand's Kommisstons Bericht; e , i n, ö Hause schon berathenen Geseß Entwurf. die Entscha n ir . gehobene Besitzveranderungs Abgaben betreffend, * 6 hung 6 gefetzt und derselbe in veränderter da sung nach a, , , ven Kommission angenommen., Zwei Punkte waren es hauptsäch⸗ lich, bei welchen sich eine bedeutende Meinungsverschiedenheit zeigte. Die Regierung und mit ihr die erste Kammer verlangten, kaß aus gespröͤchen werde, es hafte die Entschädigung auf den ehe⸗
⸗ Besitzungen und sei von dem Inhaber derselhen zu
mals pflichtigen . der a n Da jedoch, wo nachgewiesen werden kann, daß die Abgabe
lichen Geheimenrath den Konfli
dem öffentlichen Rechte angehöre, d. h. aus einem früheren Unter-,
thanen? Verhältniß des Pflichtigen entsprungen sei, müsse die Ent— schädigung auf die Staatskasse übernommen werden. Die Kommis⸗ sion der zweiten Kammer aber beantragte auszusprechen, daß die Entschädigung von der Staatskasse zu leisten sei, jedoch vorbehalt lich ihres Rückgriffes auf den Inhaber der ehemals pflichtigen Be— sitzungen, wo ein privatrechtlicher Entstehungsgrund nachgewiesen werden könne. Im ersten Falle läge dem Pflichtigen, im letzten der Staatskasse die Beweisführung ob. Die zweite Kammer entschied sich für den Kommissions-Antrag. Der zweite Punkt betraf die Größe der Entschädigungssumme. Die Regierung und erste Kammer ver— langten den achtzehn fachen Betrag der zu ermittelnden Entschädigungs—⸗ Rente, während die Kommission der zweiten Kammer den zwölffachen Betrag für genügend erachtete. Die Regierungs-Kommission ging während der Verhandlungen auf den funfzehnfachen Betrag herun ter, womit sich von Soiron und Weller niht beruhigen zu können glaubten und ihre Anträge, Ersterer auf den zehnfachen, Letzterer auf den achtfachen Betrag stellten. Die Mehrheit der Kammer stimmte für den zwölffachen Betrag, also für den Kommissions-Vorschlag. — Maier Kapferer berichtet über den an die Budget-Kommission verwiesenen Antrag wegen vorschußweiser Bezahlung der noch rückständigen Ent⸗ schädigungsgelder für Bequartirung und Verpflegung von Reichs truppen im Seekreise aus der Staatskasse und schlägt eine Erklä⸗ rung zu Protokoll vor, wonach die Regierung ermächtigt werde, die dürftigeren Gemeinden durch Vorschüsse aus der Staatskasse zu unterstützen. Dieser Antrag wurde, jedoch unter ausdrücklicher Ver wahrung gegen eine Rechtspflicht von Seite der Staatskasse, an— genommen. Endlich wurde Rettig's Kommissionsbericht über den zur Motion erhobenen Bericht der Petitionskommission, die Aufhe— bung des §. 654 des Gesetzes über die Rechte der Gemeindebürger betreffend, verhandelt. Die Kommission stellte den Antrag: die Kammer wolle beschließen, in Erwägung, daß die Einweisung der Israeliten in Baden in die gemeindebürgerlichen Rechte durch Aufhebung des so eben erwähnten 8. 54 zur Zeit nicht räthlich und nicht thunlich ist, über den Antrag der Petitions-Kommission zur Tagesordnung über⸗ zugehen. von Sotron begründet und stellt den Antrag: Se. Königl. Hoheit den Großheizog in einer Adresse um einen Gesetz Entwurf zu bitten, durch welchen die Israeliten, die angebornes Bürgerrecht haben, den übrigen Staatsbürgern, wenn auch mit Be— schränkung hinsichtlich des Allmandgenusses, gleichgestellt, die Bür— ger-Annahmen der übrigen Israeliten dagegen den Gemeinden über— tragen und ihrem freien Willen überlassen werden. Lamey ver⸗ langt ebenfalls eine Adresse, durch welche die Kammer um einen Gesetz-Entwurf bittet, welcher den 8. 51 des Gesetzes über die Rechte der Gemeindebürger aufhebt und die Gleichstellung der Israe— liten mit den christlichen Staats-Angehörigen in den gemeindebür— gerlichen Rechten anbähnt. Nach längeren Erörterungen wird end— lich von Soiron's Antrag mit geringer Stimmenmehrheit ange— nommen.
In der heutigen Sitzung berichtete zunächst Mathy über das Finananzgesetz und schickt die Bemerkung voraus, daß früher der artige Gesetze in der Kammer bedeutenden Widerspruch erlitten, weil ein Theil der Kammermitglieder von der Ansicht ausgegangen, die Regierung wolle den constitutionellen Boden verlassen, welcher Widerspruch aber jetzt um so mehr wegfallen werde, als die Regie— rung in den jüngstvergangenen Zeiten der Gewalt sich stets als eine constitutionelle bewährte, obgleich sie mehr Veranlassung als manche andere deutsche Regierung hatte, weiter zu gehen. Er brachte Berathung in abgekürzter Form und die Annahme des Ge— setzes in Vorschlag, worauf auch die Kammer einstimmig einging und dafür durch Staatsrath Regenauer nebst einer Danksagung die Zusicherung der gewissenhaftesten Verwaltung und Verwendung der bewilligten Summen erhielt. Prestinari führt sofort aus, daß nach nunmehriger Verwerfung des neuen Gesetzes— Entwurfs über die Rechtsverhältnisse der Civih- Staatsdiener, der auch jener über die Militair-Staatsdiener folgen werde, nichts An— deres übrig bleibe, als auf die frühere Gesetzgebung, soweit solche noch bestehe, zurückzugreifen und der Regierung zu überlassen, dem nächsten Landtage ein neues Gesetz vorzulegen. Die Kammer theilte diese Ansicht und ließ sich, nachdem der Präsident noch angezeigt, daß nach einer Mittheilung der Regierungs-Kommission der Land⸗— tag künftigen Dienstag geschlossen werden solle, Berichte der Peti— tions ⸗Kommission erstatten, auch sendet sie den weiteren Gesetzent— wurf über die Rechtsverhältnisse der durch Ministerial-Verfügung angestellten Civil-⸗Diener, der mit dem verworfenen in Verbindung steht, als nicht vollziehbar an die erste Kammer wieder zurück.
Karlsruhe, 3. Febr. Nach dem in der Karlsruher Zei⸗ tung enthaltenen Programm wird die Stände -Versammlung den 4ten d. M. geschlossen. Im Auftrag des Großherzogs und in Höchstdero Namen wird der Präsident des Ministeriums des In nern dieselbe schließen.
Schleswig⸗Holstein. Rendsburg, 4. Febr. (H. C.) Die Besetzung von Friedrichsort durch die Dänen soll heute statt⸗ finden, ob das Kronwerk durch Dänen besetzt wird, ist noch nicht bestimmt.
Sachsen⸗ Weimar. Weimar, 3. Febr. (W. Ztg.) Zu dem Geburtstage Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs, welchem auch diesmal in weiteren Kreisen die Segenswünsche treuer Liebe und Verehrung gewidmet waren, brachten Höchstdemselben am gestrigen Morgen die hiesigen Militair und Civildiener, Deputatio— nen der Stadibehörden und des Landtags, so wie im Namen der Universität Jena der Prorektor in Begleitung anderer Professoren, ingleichen mehrere hochgestellte Militairs und Staatsdiener aus den bengchbarten Staaten ihre treuergebenen und ehrfurchtsvollen Glückwünsche dar. Se. Königliche Hoheit erschienen Abends, be— gleitet von Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Frau Großherzogin und allen anderen hier anwesenden Gliedern des Großherzoglichen HauQ ses im Hoftheater, wo zu Ehren des Tages „die Erzählungen der Königin von Navarra“ aufgeführt wurden. Höchstdiefelben wur— den von dem zahlreich versammelten Publikum zum Ausdruck der innerlich gefühlten Freudigkeit mit lautem Applaus empfangen. Der Glanz des Tages wurde erhöht durch die Anwesenheit Ihrer Kö—
niglichen Hoheit der Frau Prinzessin von Preußen, so wie Sr. Durchlaucht des Fürsten von Reuß⸗Schleitzd. Heute wurde die Nach feier des gestrigen Tages im hiesigen Gymnasium begangen durch Vorträge, die von vier Ober -Primanern und von dem Direktor Sauppe gehalten wurden. Aus der Rede des Letzteren, welche das Leben eines für Weimar und Deutschland bedeutenden Mannes, des gelehrten Johann Mathias Gesner schilderte, der vom Jahre 1715 bis 29 als Korrektor dem hiesigen Gymnasium vorstand, thei— len wir am Schluß dieses Blattes ausführlichere Auszüge mit.
Weimar, 4. Febr. (W. Ztg.) In der Landtags⸗Sitzung vom 1sten d. M. wurde die Berathung des General-Etats bis zu Ende des XIV. Kapitels erledigt. Statt der für die Verwaltungs Kosten bei den Justiz-Aemtern und Stadtgerichten beanspruchten 20,000 Thaler wurden nach dem Vorschlag der Majorität des Aus— schusses nur 16,000 Thaler verwilligt.
Lippe⸗Detmold. Detmold, 1. Febr. (H. Pr.) Bei der am 22sten v. M. stattgehabten Huldigung haben fünf Landtags Abgeordnete, Syndilus Hausmann zu Horn, Pastor Kulemann zu Lemgo, Colon Hagemann zu Silixen, Kanzleirath Althof zu mold und Kaufmann Echterling zu Lage die Ableistung des Huldi gungseides verweigert. Die Regierung macht dieses heute l mit dem Zusatz bekannt, daß jene fünf Herren danach als aus geschieden aus der Zahl der Landtags- Abgeordneten zu betrachten und Neuwahlen für dieselben angeordnet sind. Außer diesen fünf tritt auch der Pastor von Cölln aus Gesundheitsrücksichten zurück. Auch für ihn ist die Ersatzwahl schon ausgeschrieben. Unter den dem nächsten Landtage vorzulegenden Gesetz-Entwürfen befindet sich auch eines über Abkürzung der Verjährungsfristen für Forderungen der Kaufleute u. s. w. Der Entwurf ist heute zu öffentlicher Be— gutachtung durch den Druck bekannt gemacht. (Er schließt sich in seinen Bezlehungen den hannoverschen Gesetzen nahe an.)
Lübeck. Lübeck, 3. Febr. (Lüb. Ztg.) Morgen sehen wir dem Einmarsch der Oesterreicher in unsere Stadt entgegen Es sollen 1800 Mann (wahrscheinlich vom Regiment Er Albrecht) mit dem Generalstabe sein. Fürs erste d nördliche Hälfte der Stadt, bis zur Johannis⸗ und Einquartitrung erhalten. Die Quartiermacher dieses 30 Mann Lombarden) kamen heute Vormittags hie bereits in der oberen Mengstraße ihre Quartiere
Hamburg. Hamburg, 4. Febr. (B. H.)
Leopold reiste heute mit dem Frühzuge nach Berlin, gen daselbst stattfindenden Parade beizuwohnen, und hier zurückerwartet.
Oesterreich. Venedig, 1. bord litt an einer nervös-gastrischen Affection; doch niemals einen gefährlichen Charakter angenommen. befindet er sich wohlauf. In der Nacht vom 26 sten ist der Herzog von Modena bereits von Venedig abgereist. 9g vam, 8 Febr. (W. 3.) T le Vorarbeiten zur Stadt und Umgebung haben begonnen. Herzegowina neuerter Heftigkeit aufgetreten. Fünftägige Kontumaz an wird für mit Schlachtvieh belastete Schiffe streng aufrech Frankreich. Gesetz gebende Versa vom 3. Februar. Den Vorsitz führt Dupin. merkung Valentin's, daß der Präsident Sonnabende nach Schluß der Debatte noch dem nern das Wort gegeben, geht die Versammlung zur über. Der Präsident eröffnet, er habe vom Re moud de la Croisette ein Schreiben erhalten, welches tigung zu Belangung des Repräsentanten Ney sucht, der den Ersteren in den Salons des schimpfungen und Drohungen beleidigt habe theilungen verwiesen. Finanz⸗Minister Germiny: , setz vom 24. Juni v. J. hat die Unzulaͤnglichkeit Budget für Repräsentationskosten des Präsidenten der ausgeworfenen Kredits anerkannt. Die dauernden Lasten, dem Haupte der vollziehenden Gewalt die Pflichten seiner S aufltgen (Gelächter links), von denen jedoch die sich holenden Kosten für erste Einrichtung abzuziehen sind, uns, für 1851 einen außerordentlichen Kredit von zu fordern. (Bewegung.) Die Gründe, welche bei Gele ersten Forderung entwickelt wurden, überheben uns neue kungen und erlauben uns, diese hohe Anstandsfrage der W gung der Versammlung zu überlassen.“ Der Minister den Gesetz - Entwurf, welcher an die Abtheilungen v wird. Ohne Debatte werden mehrere Gesetz-Entwürfe von Interesse angenommen. Es folgt die zweite Berathung Lehrjahrs-Vertragsgesetz in 23 Artikeln. Be noist will an die Kollegien der Werkverständigen verwiesen haben bis 8 werden angenommen. s
1
Art. 9 nebst den Amendements Antrag des Handelsministers Schneider an die Kemmission rückverwiesen. Derselbe wird kurz darauf mit der Fassung, Lehrlinge an Sonn- und Feiertagen nicht zur Arbeit angehalten werden dürfen, angenommen. Der Rest des Gesetzes wird geneh migt. Die zweite Berathung des Gesetzes über Spitäler und Sie⸗ chenhäuser wird bis zum Eintreffen des Berichtes der pariser Spital— verwaltung verschoben. An die Reihe kömmt die dritte Berathung über den Kreditentwurf von 600,000 Franken zur Unterstützung der Ei richtung von öffentlichen Bädern und Waschhäusern. Ran dot bekämpft die Forderung. Handelsminister Schneider wundert sich über den Widerstand, den Gesetzvorschläge zum Besten der Armen stets in dieser Versammlung fänden. Vatismenil will den Ent wurf an die Budget Kommission verwiesen wissen, weil derselbe unnütz und in seiner Vertheilung ungerecht sei. Berichterstatter de Aulun weist auf das Beispiel Englands hin, wo zahlreiche solche Anstalten beständen. Desjobert meint, der gegenwärtige Preis eines Bades mit 45 bis 50 Cent. in großen Städten sei ohnedies schon niedrig genug. Der Gesetzentwurf wird mit 318 gegen 278 Stimmen angenommen und die Sitzung aufgehoben.
Paris, 3. Febr. Die halboffizielle Patrie sagt: „Bekanntlich bestanden die im Jahre 18650 votirten Dotations-Kredite aus zwei verschiedenen Summen. Die erste, von 600,900 Franken, wurde dem Präsidenten von Anfang an auf Passay's Antrag selbst und unter dem Ministerium Odilon Barrot bewilligt. Die zweite war im Monate Juni vorigen Jahres Gegenstand eines Spezialvotums, wel⸗ ches für dieses Jahr die Ziffer der außerordentlichen Präsidentschafts—⸗ kosten auf 2, 160, 000 Franken festsetzte. In diesem Augenblicke ist der zweite Kredit, wie der erste, abgelaufen und dem Präsidenten der Re— publik noch kein Betrag für Repräsentationskosten angewiesen.“ Das Bulletin de Paris bemerkt, um die Nothwendigkeit einer Dotations.
ewilligung darzuthun: „die großen Donnerstags⸗Soirgen im Elysee S000 Franken, die Empfangs⸗Abende am Montag etwa Zu diesen Kosten muß man aber die für die fast immer vorhergehenden Diners rechnen, welche Montags und Don—⸗ gs vor dem offiziellen Empfange stattfinden. Diese Diners kosten durchschnittlich 1200 Franken. Der Praͤsident gebe also für Diners und Feste wöchentlich 10 — 11,000 Franken oder mo—
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kosten ? 1500 Franken. tag
161 nen
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natlich 50,000 Franken aus.“
In Folge einer Bestimmung des Präsidenten der Republik Chili über Differenzialzölle hat der Handels-Ministers in Hoffnung der Genehmigung des der National-Versammlung vorgelegten Ge⸗ für die französische
setzenwurfs und zur Verhütung von Nachtoeilen Rhederei die chilische Flagge in den Häfen Frankreichs der einhei mischen in Bezug auf Zölle gleichgestellt. Der Repräsentant La Rochette hat folgenden Antrag einge— acht: „Die Veröfsentlichung von Gerichts-Verhandlungen kan oten werden, wenn sie der öffentlichen Sittlichkeit oder der Fami Dawiderhandelnde werden mit einer Geld
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nehre Eintrag thue. on 100 bis 1000 Fr. bestraft.“ Man glaubt immer mehr an eine längere Dauer des sog
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Versammlung, um der Verfassungs⸗-Revision willen, einige
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D erselbe Waffen des Gesetzes von verdrängen. Darauf berieth
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alien. Dnurin, , , Hie Postver Belgien und der Schweiz sind ohne Debatte rden. Die Berathungen über das Budget NRinisteriums werden forktgesetzt. Justiz⸗Minister Siccardi versichert, daß die bevorstehende neue Gerichts-Ordnung auch eine Bestimmung über die Unabsetzbarkeit der Richter enthalten wird. Mehrere Redner beschuldigen den Richterstand Savoyens der Lau heit und Unzuverlässigkeit; dagegen erhebt sich der savoyische Abge ordnete Pissard und trachtet diese Angriffe zu entkräften.
Der Fürst des Ländchens Monaco ist nach Paris abgereist, nachdem er vergebliche Versuche gemacht, sich der Städte Mentone und Ranabrung zu bemächtigen, deren Bevölkerung sich entschieden zu Piemont hinneigt. ̃ ö .
Turin, 30. Jan. (Fr. B.) In Folge einer Interpella⸗ tion Brofferio's über die Reduction der Gerichtsbeamten entstand ein solcher Tumult in der Deputirten-Kammer, daß der Prästdent die Sitzung aufheben mußte.
n
aß R asteolkea * - Daß Daäasselbe der
177
Turin, 30. Mn. (61)
Genehmigung vorgelegt.
8
Genua, 29. Jan. (Lloyd.) Die Emigration hat zur Jah⸗ resfeier der Revolution in Palermo einen Trauergottesdienst veran⸗
staltet.
Bologna, 28. Jan. (Ll.) Der außerordentliche päpstlich
e Kommissär, Monsignor Bedini, hat die Bevöllerung der Stadt
aufgefordert, sich bei jedem Ausfluge aus der Stadt mit Reise
Dokumenten oder Sicherheitsscheinen zu versehen; er hofft dadurch
verhindern zu können.
hi
— 1 1 t 49 V 69 1. (l 1 ( „* 2
hat vor kurzem ein verdächtiges Handelsschiff unter portugiesische Flagge aufgegriffe Man machte darauf Entdeckungen,
felhaft lassen, das Schiff sei im Auftrage
propaganda entsendet worden.
nicht mehr
lutionairen
Griechenland. Athen, 28. vateur d' Athenes meldet, daß litischen Flüchtlinge ohne Dazwischenkun — 3
rboten worden seien, weil es sich
Propaganda in fortwähre des Aeußern hat der Deputirten-Kammer einen Regelung ischen Konsulate vor ein Vorschlag, bezüglich einer wechsels für Kauffahrteis
zerösfentlicht
mill cher R Propatria Bekanutmachung tzten E 71M 661 wel ck en ꝛ s lediglich zu Anzeigen eine besondere a6 Exemplare abhängt, Ausstellungs Verlag zu Grunde gelegt vorzubeugen, h gestellt werden, schiene; dies wurde d Um dieser Schwierigkeit
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1 Seite
Lin Prospektus des illustrir Namen der hervorragenden wissensck werthvolle Hülfe als Bearbeiter für haben, wird nächstens erscheinen.
Dieser Katalog wird ein Register zu welches Nachweisungen der Aussteller und der in den beiden Wer ken beschrlebenen und illustrirten Gegenstände einschließt.
Gebrüder Spicer, Buchhändler, W. M. Clowes und Söhne, Drucker, vereinigte Vertragschließer mit der Königl. Kommission zur Vorbereitung und zum Druck der offiziellen Kataloge.
Anzeigen werden in Empfang genommen an und nach dem 15. Januar 1851 in dem Dienstgebäude 29. New-Bridges-Street, Black-friars, wo weitere Mittheilungen erhalten werden können.
IV. Indem wir Vorstehendes bekannt machen, bemerken wir wiederholt, um einzelnen Anfragen zu begegnen, daß ein vollstän⸗
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten hat dem Senate die Post⸗Verträge mit Frankreich, Belgien und der Schweiz, und der Kriegsminister den Gesetzent⸗ wurf bezüglich einer Unterstützungs-Subsidie für jene italienischen Offiziere, welche bei der Vertheidigung Venedigs thätig waren, zur
(
die räuberischen Anfälle auf dem Lande leichter überwachen und
Kolberg gesungen von Her ersten Zwischenakt: Pas seul, Damen des Corps de Ballet. Pas de d. Brue und Herrn Gasperini. Im; aus dem Ballet: „Die Weiberkur“ Taglioni, begleitet von den 4
. Katalog 1. Vereinsländischen und anderer deutschen Aussteller und Ausstellungsgegenstände zugleich mit der Preis⸗An gabe der wichtigeren Artikel und kurzen Bemerkungen in e e ,, schen und englischen Ausgabe hierselbst in der Deckerschen Gehei gen Ober⸗Hofbuchdruckerei erscheinen wird, ohne daß für die Austellei Kosten daraus erwachsen. Die gedachte Ober-Hofbuchdruckerel hat bereits für Anzeigen, welche nicht den Katalog selbst betreffen in dessen Anhang aufgenommen werden sollen, die Insertionsge ren bekannt gemacht. z
Wir bringen bei dieser Veranlassung noch folgende Anfragen von dem Königlich großbritanischen Exekutiv die Ausstellung uns zugegangenen Eröffnungen
Kenntniß: 1) In Hinsicht auf die stellungsgebäudes d britanischen Ausstellungs-Kommissarien jede Vr verständigerweise, als zur Sicherheit der eingesendeter beitragend, erachtet werden kann, getroffen
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11 * Io zurückbleiben
Aufstellung der eingesendeten Gegen e Absicht, alle von den deutschrn Zollver⸗ sandten Artikel nur mit Ausnahme solcher bewegende Kraft bedürfen und deshalb in plazirt werden müssen — in einem Gan⸗ Wunsch ausgesprochen ist,
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Pretse der Plätze wie oben, — J 36 2 * Entreen ind Abonnements und freie Entree sin
gültig.