zugigendez. Die Ceremonie, eine Erinnerung an die sogenannte Pulververschwörung von 1665, wird jährlich vom Stabträger des Unterhauses und einigen Polizeileuten vorgenommen.
Königliche Schauspiele. ö
2 n . 27s8se S =
Sonnabend, 8. Febr. Im Opernhause. O, e Schar fi, e. Abonnements-Vorstellung: Toriolan, Trauerspiel in 5 Akten, Shakespeare. 6 Do
s 2 Il Don
Zu dieser Vorstellung werden Opernhaus ⸗Billets, ö nerstag“ bezeichnet, verkauft. One -Vorstellung
Eingetretener Hindernisse wegen kann . . für die Hinterlassenen des Kapellmeisters Lortzing hen .
182
der Vorstellung später angezeigt mit „Sonnabend“
werden; bezeich⸗
18te Abonnements⸗ Musik von
haben, und wird der Tag boch bleiben die dazu bereits gekauften, neten Opernhaus -⸗Billets gültig.
Sonntag, 9. Jebr. Im Opernhause. Vorstellung: Die Jüdin, große Oper in 5 Akten, Halévy. Ballets von Hoguek. Anfang 6 Uhr. . .
Im Schaufpielhause. 28ste Abonnements -Vorstellung: Die Erzählungen der Königin von Navarra, Lustspiel in 5 Akten, von E. Scribe, übersetzt von W. Friedrich.
Der Billet-Verkauf findet in dem früheren Billet⸗Verkaufs⸗ Lokale des Schauspielhauses, an der Ecke der Jäger- und Mark— grafenstraße, statt.
Königsstädtisches Theater.
Sonnabend, 8. Febr. Gastrolle der Mad. Castellan. Italieni⸗ Opern ⸗Vorstellung.. Auf vieles Begehren: I Barhiere di Siviglia. (Der Barbier von Sevilla. Komische Oper in 2 Akten. Musik von Rossini. (Mad. Castellan: Rosina. Im zweiten Akt wird Mad. Eastellan Variationen von Rode und eine spanische Romanze: „La Perla de Triana“, singen.) Sonntag, 9. Febr. Der böse Geist Lumpacivagabundus,
Das liederliche Kleeblatt. Zauberposse mit Gesang in
oder: 3 Akten, von J. Nestroy.
sche
Berliner Börse vom 7. Februar.
I echsel- Couns e.
Hrieof. HN uræ ö. 2 Mt.
Kurz
250 Fl. 661 250 FI. ö ,,, lam bur K 300 Mk. 2 Mt. 1188. 3 Mt. 6 300 Er. 2 Mit. 150 FI. 2 Mt. 150 FI. 2 Mt. 100 TbIr. 2 Mt 8 Tage 100 Tbl. 6 2 Mt. 3 Wochen
Anisteridlan ö
1505
150 * 194
791 .
London
Augsburz
Breslau
Leipzig in Courant im 14 TbIr. Fuls ...
100 FI.
süd. W. 100 8RbI.
Frankfurt a. M.
Peters ur
1043 104
Inländische Fonds, E/andbriese, ANommtmdl- Hapiene und Geld- Counse. geld. Gem.
Geld. Com.
Preuls. Eroim. Anl 5 106 10606 0 St Anl. . 30 4 1063 100 933 St. Schuld- Sch. 3 — 6 Pomm., Pfandbr. 37 96 96 ; Kur- u. Nm. do. 35 1 96 Schlesische do. 35
f. Brief. Zf. Brief. Erh Pos. Pfdbr. 3
stpr. Pfandbr. 3
Od. Deichb.- Obl. 1 —
Seeh. Pram. -Sch. — 128
. u. Nm. Schuldv. 3 — do. Lt. B. gar. do. 35
kerl. Stadt-ObI. Pr. Bk. Auth. - Sch. do. do. ? — Friedrichsd'or.
And. Goldm. à 5th.
Dis conto.
Westpr. Pfandbr. 3* Grossb. Posen do. 4
Ausländische Fonds.
Kuss. llamb. Cert. ( — Poln. nene pfahr. 4 94 94
do. Ilope 1. Anl. ? 1 do. Part. 500 FI. 1, 81 3 81
do. Stiegl. 2. 4. A. ö . do. do. 300 . 1 13 1 12 d9. do. 6. A. Hlamb. Feuer- l. 37
do. v. Rthsch. LSt. do. Staats-Pr. Anl. —
o. Engi. Auleibe 44 96 45
Lübeck. Staats- A. 4 do Poln. Schatz 9). 4 79 oll. 23 96 Jut. 23 do. do Cert. 1. A. 5 91 Kurh. Pr. G. 10 th. — do. do. . B. 200FI.— N. Rad. do. 35 FI.
PFoln a. Ptabr. a. C. 1 9471
31 183
Kü sc nba hn -- ACIHiec n.
A apital.
Stamm- Actien.
Tages- Coums.
1843.
Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. in der daz bestimmten Rubrik ausgefüllt Die mit 35 pCt., bez. Actien sind v. Staat gar
Börsen- Zins- Rechnung. Rein- Ertrag
HPryioritäls - Actien.
A apital.
Iages - Couns
Sämmtliche Prioritäts-Actien werden dureh jährliche Verloosung d 1 pCt., amorlisirt
k e 0,
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Berl. Anh. Litt. A. B 6, 900,000 do. Hamburg S8, 000, 000 do. Stettin -Starg. 1,824, 000 do. Potsd. Magd. . 4, 000, 000
Magd. Halberstadt 1, 760,000 do. Leipziger 2, 300,000
Halle - Thüringer. .... 9, 000,000 Cöln Minden . ...... 13,090,000 Kheinis she 1.500, 900 Bonn Cöln . 1, 051, 200 Düsseld. Elberfeld. . 1,000,000 Steele Vohwinkel 1.300, 000 Niederschl. Märkisch. 10,0900, 0900
do. vweighahn 1.500, 000
Gberschl. Lit. A. 2, 253, 100
do i, . 2, 400, 0060
Cosel- Oderberg . . . . 1.200.000 Breslau - Freiburg 1, 700.000 Krakau-Oberschl 1,800,000 Ber ,,,, I,. 000,000 Stargard-Posen ... 5, 000,000 Ruhrort-Crefeld vachen-Düsseldor .. ,, Magdeb,- Wittenh. .
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Kassen- Vereins-Bank - Actien 1099 6ä
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Berl. Anhalt. do. Hamburg. 5. 40 40 II. Sex 1.660, 000 do. Potsd. Magd. .. 7.367, 260 do do . 3,132, 300 do 6 t 1.006, 000 do. Stettiner .... 800, 009 Magdeb. Leipziger 1.788, 000 Halle -(LThüringern. 1, 090, 000 Cöln - Minden. . 3,674,506 do d0 909 Rhein. v. Staat do. , do Stamm- -Prio: Diüsseldorf-Elberlel d Varl isch d0 do do III do Fweigbhahn Magdeb. Wittenb Oberschlesische ... Ohberschl Oderberg .. Steele - V ohwinkel 40 do. II Breslau- Freiburg . . . Berg. Mär
23.
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600 1 0.000 3'006 P 0090 600 2,900
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70.300
360,000 250, 600 325, 0090 75.090 160, 6660
1. 100,900
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2, 0650, 000 650, 000 23 1,300,000 fre.
Kiel Altona .. Cöthen - Bernhb Mecklenburge
Preussische Bank-Antheile 963. bz u. B
Gewinn - Realisirungen verursuchten heute ein
besseren Preisen gesucht.
unbedeutendes
Weichen der Course der Speculations
Effekten, Halle- Thüringer und namentlich Düsseldorf
Eberfesdcden
Auswärtige Börsen. Breslau, 6. Febr. Poln. Papierg. 94 Br. Desterr Bankn. 78 Glo. Poln. Pfdh. alte 945 Gld. do. neue 9419 Gld. Poln. 500 Fl. Loose 817 Gld. B. Cert. 200 Fl. 181, Gld. Russ. Sch. Oblig. 795 Krakau-Oberschles. Obl. in pr. Cgzur, Ja, Br., 745 Gld. Oberschless. A. 1123 Br. do. B. 1087 Br. Freiburg 745 Br. Niederschles. 827 Gld. Neisse—⸗ Brieg 381 Br., 38 Gld. Friedr. Wilh. Nordb. 373 Gld.
Met. 5proz. 9cꝙ 5 Br., z Gld.
Wien, 5. Febr. 76 Br., 757 Gld. 4 proz. 845 Br., 3 Gld.
Br.
241proz. 51 Br., 503.
proz. Anl. J14: 197 Br., 195 Gld., 39: 118 Br., 117 Gld.
Nordb. 78! Br
C14,
123 Br., Br., 78 Gld. 83 Gld.
126 Gld. lh, J.
Gld. Gloggn. 128 Br., Pesth 89 Br., S883
Mail. 185 Wechsel⸗Course. Amsterdam 179. Augsburg 130. Frankfurt 1292. K Hamburg 1912. herne London 12. 40. Paris 152.
K. Gold 1337 Br., 5 Gld.
Silber 130 Br. 1297 Glow. Fonds und Bank⸗-Actien angenehm und höher.
luten niedriger zu haben.
Fremde Va⸗
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KXeinzig, 6. Febr. Leipz. Dresdn. Partial-Obligationen 108 Eld., Leipz. B. A. 1609 Gld. Leipz. Dresd. E. A. 137 Br. Sächsisch⸗Bayer. 836 Br. Schles. 37 Br., 937 Gld. Magde— burg⸗Leipzig ⁊085 Br. Berlin-Anh. 987 Br., 97 Gld. Altona— Kiel M Br. Dessauer B. A. . 1385 Br., do. B. 118 Br Preuß. B. A. 96 Gld. ; . .
Br.
Frankfurt a. M., 5. Febr. 1088 Br., 1086 Glö. Compt. 757 Br., 75 Gld. vom Jahre 1840 633
. Oesterreichische Bank-AUctien 5proz. Metalliques-Sbligationen pr. Badische Partial - Loose a2 50 F. ö. . e hl, do,. . 33 Fl vom Jahre 1850 33 Br., 323 Gld. Kurhessische Partial Lobse 2 40 Rthlr. 32 Br., 32 Gld. Sardinische Partial⸗Loose a 36 Fr bei Gebrüder Bethmann 343 Br., 347 Gld. Darmstädt ern. Wwose« 60 Fl. 713 Bre, 743 Gilde, do. a 25 Il. 23, Br, Wr lb Span. proz. inlandische zn. Br. 33; Gix. Pöln. rio. Db. 2 500 Fl. 815 Br., Si Gld. Friedr. Wilh. Nordbahn ohne
Zinsen 383 Br., 385 Gld. Bexbach 803 Br., 806 Gl. e, Minden 985 Br., 98 Gld. 3
Samburg, 5. Febr. 35proz. pr. C. 89 Br. 887 Gld St. Präm. Oblig. 971 Br. E. R. 105 Gld. 41proz. 994 Bi. un. Gld. Stiegl. 86 Br., 863 Gid. Den. 71 Hr. ahr, i Br., 117 Gld. Zproz. 315 Br. u. Gld. Amerikan. 6proz. V. St. 1057 Br., 1055 Gld. Hamb.⸗Berlin 897 Br., 89 Gld. Ber— gedorf 89 Gld. Magdeb.⸗Wittenb. 52 Br., 52 Gld. Altona-Kiel IJ3g Br., 9 Gld. Köln Minden 977 Br., 3 Gld. Mecklen— burg 287 Br.
Alle Effekten gefragt.
Paris, 4. bahn 480.
Febr. Zproz. 68. 30. 5proz. 96. 95. Nord—
Die Preise waren sehr fest.
Wech s Amsterdam 210. Hamburg 1863. Berlin 3685. London 24. 775. Frankfurt 211 St. Petersburg Gold 3.2 Dukaten 11.7
3881
zproz. Cons. p. C. 96 sproz. 91, rz i, n
Peru 81, 82,
London, 4. Febr. 39yproz. 983, Int. 58, 38, . Pass. 35. 4. Russ.
90. Mex. 33
3Zproz.
z 15 proz. 973 9, Bra. M,
1 8 / 803, 81. Einkäufe in holl. Fonds
Amsterdam, 4. Febr. Mehrere ͤ nnd Von fremden Effek⸗—
wirkten wiederum sehr günstig auf dieselben.
ten waren span. gut preishaltend. In öster. wurden bedeutende
Posten zu höheren Preisen verhandelt. ,, .
7235, neue 80, b, g, , Bras. 90h. Gold Br., 10 Gld.
, , Actien der Handels
gr. Piecen 1245. Coupons 813.
1 1
3Zproz. neue 67, 35. Ziproz. Synd. Maatschappy 1093, Span. Ard. 12 53,
893. Russ. alte 1055. Stiegl. 86 8.
Markt ⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 7. Februar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 47 — 51 Rthlr. moöggen 32 — 34 Rthlr. pr. Frühjahr 1851 327 Rthlr. „ Mai Juni 33 Rthlr. Br., 33 G. n Juni Juli 345 Rthlr. Br., 34 G. Gersle, große loco 26 — 27 Rthlr. y kleine 23 — 25 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 22 — 24 Rthlr. „18pfd. pr. Frühjahr 21 Rthlr. Br. „50 pfd. 22 Rthlr. Br. ⸗ Erbsen, Koch- 39 — 44 Rthlr., Futter- Z4 Rüböl loco 105 Rthlr. Br., 105 G. „pr. diesen Monat 103 Rthlr. Br., 105 G Febr. / März 106 Rthlr. Br., 105 G. J März / April ( . 01 lr. bez . 160 April / Main 106 a 105 Rihlr. ber. 10e n,, G. Mai Juni 105 Rthlr. Br., 107 G. „ Sept. / Okt. 105 Rthlr. Br., 10 a In G. Leinöl loch 115 a 11 Rthlr. „pr. April/Mai 115 Rthlr. Südsee - Thran 12 Rthlr. noöhnöl 13 Rthlr. Hanföl 135 Rthlr. Palmöl 117 Rthlr. Epirftus loch ohne Faß 15 Rthlr. verk. mit Faß pr. Febr. la Rthlr. Br., 145 6.
Febr. / März März April 157 Rthlr. Br., 15 bez. u. G. a 165 Rthlr. bez., 155 Br., 1555,
1. April / Mai 1555 Mai/Juni 157 Rthlr. Br, 156 bez. u. G.
D060
Br., 321 G.
36 Rthlr.
Br., 117 G.
57
a * G.
Spiritus Juni / Juli 16 Juli / Aug. 17
Wetter: feuchte Luft.
Geschäftsverkehr: nicht wesentlich
Weizen: kein Geschäft
Roggen: zu den bestehenden Preisen
Hafer: angeboten.
Rüböl: nahe Termine
besseren Preisen ziemlicher Umsatz. Spiritus: loco und nahe Termine unveränd
Monate in fester Haltung b
wenig beachtet
Und etwas besser
5 Sgr., auch 6 Pf 34 e 28 Sgr. Weizen Sgr. Große Gerste 1 Rihlr. 5 Hafer 1 Rthlr., auch 28 Sg 9 Pf., auch J Rihlr. 17 — 9r* ; Mittwoch, den 5. Februar. Das Schock Stroh 9 Rthlr. 15 Sgr., auch Der Centner Heu 25 Sgr., geringere Sorte Kartoffel Preiße. Scheffel 7 Sgr. 6 Pf., metzenweis 1 Sgr. 3 Pf., auch 105 Pf Branntwein ⸗Preise. Die Preise von Kartoffel-Spiritus waren 31. Jan. 1851 Rthlr. 1. Febr.
5
gr.
—
Kartoffeln, der auch
ins Hans 10,800 969 Tralles.
geliefert nach
153 Rthlr. Berlin, den 6. Februar 1851. Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
Stettin, 6. Febr. Roggen 32, pr. Frühj Gld. Rüböl 95, pr. Frühj. 10, pr. Herbst 10!
Spiritus 243, pr. Frühj. 233 Gld.
Fwotizen. Nordb. 38.
Ee 991 152, 925.
Telegraphische
Frankfurt a. We., 6. Febr. 6656ß proz.. 5 B. M 1g Loose Wien 925. Lomb. Anl. 735.
Hamburg, 6. Febr. 23 Uhr Minden 975. Magdeb. Wittenb. 53.
Getraide flau.
Paris, 5. Febr. 5 Uhr. 5proz. 96.
Ainsterdam, 5. Febr. 4 Uhr. Int. 574. Span. 33 Met. 246proz. 395. 5proz. 733, neue 81. Russ. Hope 873. Stiegl. 863. Alte Russ. 953.
Roggen unverändert.
Rüböl pr. Frühj. 33. Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗-Hofbuchdruclerei.
Met. 4hproz. Span. 333.
Berlin-Hamburg 894. Köln
3Zproz. 58 30. 85.
3
Das Abonnement beträgi⸗
5 Rthlr. für 3 Jahr.
10 Rthlr. 1 Jahr. allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung einzelnen Nummern wird
25
Sogen mit 25 Sgr. berechnet
Theil. Deutschland. Beförderungen und Abschieds⸗Bewilligungen in
Bescheid an den Landesältesten des Mark
Amtlich er
Brenßen. mee ark
enthums
1 rreich. Wien. Statuten des Franz-⸗Joseph⸗Orden dienstkreuzes. — Antwort des Ministerpräsidenten an eine Gemeinderaths. Der
8 und des Ci⸗ Deputation des Ehrenbürgerrecht von Pesth an Feldmarschall Reichsrath. Petition der Romanen. Der ifstarif für Ungarn Konstituirung der Kammer der Reichsräthe. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen. — Die Konferenzen. Hannovoer. Bekanntmachung. Kasésel. Die Wahl neuer
ach fen un over
5 * 8 I nasgrsne j Landtags Abgeordneten
Holstein. Altona Bekanntmachung der Vermischtes Strelitz Neu ⸗
ommission
klenburg tr.el ftz.
eßau. Vermischtes.
Frankfurt a. M. Ordens⸗Verleihung. g. Durchmarsch von Truppen.! Ausland. zebende Versammlung. Die Anträge auf
z und Ersetzung derselben durch eine Kapitalsteuer.
Kommission über die Dotations-Forderung.
und Irland. Parlament. Ober- und Unter— mun auf die Thron
Annahme der Antworts⸗AUdresse Eröffnung des Parlaments und die Thron— Polen. St. Petersburg. Feier der Verlobung der ha mit dem Herzog Georg von Mecklenburg. Vertrauens- Votum. ) Bildung der Vermischtes Trauerfeier. Audienz. Truppensendung
NR r R 2 Vermischtes.
Kabinels⸗Berathungen. nstantinopel. Kopf⸗ möyrng.
BWörsen
und Handels-Nachrichten.
Allergnädigst 14nn zum
zum Kon
geruht: Konsul in Adela
Sidney
aK 1 D deslen
hlosse ab
ichtamtlicher Theil
*
Dentsehland.
ö,, Nach dem
ö heutigen Mil Inder von Preußen, Königl. ten Bataillons 1sten Garde von Preußen, Königl. Hoheit,
zten Bataillons Tten Garde⸗Landwehr⸗— Ferner: Schsörner, Rittmeister vom als Major mit der Regiments -Unisorm ajor und Commandeur des 1sten Ba Oberst⸗Lieutenant mit der Regi⸗
ßigen Abzeichen für Verabschie
der Abschied bewilligt worden.
eb
Febr. Der hiesige Anzeiger 849 hatten die Herren Stände das Gesuch gestellt, die Oberlausitz mit Hierauf ist folgender Bescheid ergangen
enthält Folgendes: der Oberlausitz bei d
1 61
auf den unterm 4. Mai pr. im Einver
mit der größeren landständischen Ausschuß⸗Versammlung bei
zlichen Ministerium des Innern formirten Antrag: aus
tßischen Oberlausitz, nach vorgängiger Zusammenlegung ihrer
eile in selbstständtge oberlausitzische Kreise, mit der Nieder
g und dem kottbusser Kreise einen besondern Regierungs-Bezirk Provinz Brandenburg zu bilden, daß weder aus der von Ew. Hochgeboren hervorgehobenen angeblichen Verschiedenheit der Verhältnisse zwischen Schlesien und der Oberlausitz, noch aus dem der neuen Kreis-, Bezirks- und Provinzialordnung zum Grunde liegenden Prinzip, die Nothwendigkeit der Abtrennung der Ober⸗ lausitz von Schlesien und der Bildung eines neuen Regierungs— bezirkes aus der Ober- und Nieder-Lausitz hergeleitet werden kann. In Erwägung alles dessen, in Erwägung ferner des Umstandes, daß die Regulirung der kommunalständischen Verhältnisse einem neuen Gesetz vorbehalten und mithin zur Zeit noch nicht ersichtlich ist, in welcher Art und Weise sie erfolgen wird, in Erwägung end⸗ lich, daß eine Revision der Bezirks-Eintheilung in der hiesigen Pro⸗ vinz nur in Verbindung mit der posenschen Frage erfolgen kann, und in Erwägung schließlich dessen, daß, abgesehen von allen diesen Gründen, die Beschaffung der durch die Bildung eines neuen Re— gierungs-Bezirks erforderlich werdenden Kosten nach der gegenwär⸗ tigen Lage des Staatshaushaltes ihre besondere Schwierigkeit haben
würde, kann zur Zeit die von den Ständen und Ew. Hochgeboren befürwortete Zusammenlegung der Ober⸗Lausitz und de gung mit der Nieder-Lausitz zu einem Regierungs⸗Bezirk— vinz Brandenburg nicht ins Leben gerufen werden.
b. März 1850. Der Ober⸗Präsident der Provinz Schlesien. Schleinitz. An den Landes-Aeltesten des Markgrafthums Lausitz, Herrn Grafen von Löben, Hochgeboren, zu Görlitz.“
Oesterreich. Wien, 6. Febr. Se. Majestät der Kaiser hat mittelst Kabinetsschreibens vom 2. Februar d. J. die von dem Haupt⸗ mann der Trabanten - Leibgarde und Hofburgwache, General der K Grafen von Civalart, nachgesuchte Versetzung in den
and bewilligt, demselben „in gnädigster Anerkennung seiner
auch vor dem Feinde mit Auszeichnung geleisteten Dienste“ das Großkreuz des Leopold-Ordens verliehen und den Feldmarschall⸗ Lieutenant Grafen von Falkenhayn, unter gleichzeitiger Beförderung desselben zum General der Kavallerie, an dessen Stelle ernannt.
Das bereits erwähnte Kaiserliche Patent vom 25. Dezember 1850, womit die in dem Patent vom 2. Dezember 1849 vorbehal⸗ tenen, nunmehr erfolgten Erweiterungen der Statuten des Kaiser lichen Franz Joseph-Ordens bekannt gemacht werden, lautet:
Wir Franz Joseph der erste, von Gottes Gnaden „Kaiser von Oester—= reich u. s. w. Von dem Wunsche geleitet, ausgezeichnete Verdienste, ohne Unterschied, des Standes, durch eine öffentliche Anerkennung zu ehren, und in der Absicht, alle Klassen der Staatsbürger zu gemeinnützigem, segensrei—⸗ chem Wirken für das große Vaterland aufzumuntern und zu bestärken, ha— ben über Antrag Unseres Ministerrathes mit Unserem Patente vom 2. De— zember 1849 einen Verdienst-Orden gestiftet und für denselben die Grund— züge der Statuten mit dem Vorbehalte der Erweiterung derselben hinaus- gegeben. Nachdem die Nothwendigkeit einer solchen Erweiterung sich in ei—⸗ nigen Punkten bereits erwiesen hat, haben Wir, von dem erwähnten Vor— behalte Gebrauch machend, dieselbe sofort angeordnet, zugleich aber die dies- fälligen neuen Bestimmungen dem Texte Unseres Patents vom 2. Dezem— ber 1849 einschalten lassen. Wir finden Uns demnach bestimmt, diese er— weiterten Ordens-Statuten mit Folgendem festzusetzen:
§. 1. Der Orden trägt den Namen: Franz Joseph⸗Orden.
§. 2. Der Stiftungsiag ist der erste Jahrestag Unserer Thronbestei⸗ gung, das ist: der zweite Dezember Eintausend achthundert neun und vier zig; die Ordens⸗Devise Unser Wahlspruch: „Viribus unitis“.
S8. 3. Ausgezeichnete Verdienste, ohne Rücksicht auf Geburt, Religion
tand, gewähren den Anspruch zur Aufnahme in den Orden.
3. 4. Der Franz Joseph⸗Orden kann daher jedem österreichischen Reichsbürger verliehen werden, der sich durch unerschüttliche, thätig bewährte Anhänglichkeit an Kaiser und Vaterland, im Kriege oder Frieden durch besonders wichtige, für das allgemeine Wohl geleistete Dienste durch wahrhaft nützliche Erfindungen, Entdeckungen und Verbesserungen, durch eifrige und solgenreiche Beförderung und Hebung der Bodenkultur der einheimischen Industrie oder des Handels ausgezeichnet, oder sich durch hervorragende Leistungen um Kunst oder Wissenschaft, durch aufopferndes Wirken um die leidende Menschheit oder auf irgend eine andere ausgezeich- nete Weise um Unseren Thron oder Unser Reich verdient gemacht und sich zegründete Ansprüche auf den Dank des Vaterlandes und auf eine öffent- liche Anerkennung erworben hat Die Verleihung dieses Ordens an Aus— länder, welche sich wesentliche Verdienste erworben haben, wollen Wir Uns besonders vorbehalten Die Ordensmitglieder derselben ist unbestimmt.
Krone Unseres Kaiserreiches untrennbar
§. 6. Der Orden besteht aus drei hiernach Großkreuze, Komthure und Ritter benannt
§. 7. Die Großkreuze gehen den Komthuren vor. Die Glieder eines und desselben Grades nehm
2 nen unter sich den Rang nach der Zeit ihrer Ernennung in den O
d. 2
§. 5. von Uns ernannt.
es Ordens⸗Großmeisters ist mit verbunden.
Graden. Die Inhaber werden des Franz Joseph⸗Ordens den Rittern
und diese
l 1 z ? einem und demselben Tage ernannt worden, so nehme Ordnung, in welcher sie das Ordenszeichen erhalten Das Ordenszeichen ist ein goldenes, emaillirtes Kreuz, gegen auswärts achteckig, die Außenlinie jedes Kreuztheiles mit einer flachen Zir— kellinie nach auswärts gebogen Das Kreuz an sich ist roth, und um selbes läuft ringsum ein goldener Streif. Es hat ein zikkel— rundes weißes Mittelfeld mit einem gleichen goldenen Streifen um— geben, in welchem Mittelfelde auf der Aversseite die zwei Buch⸗ staben . J ( Franciscus Jo ephus ) sich befinden. Zwischen den Kreuzezarmen ist der goldene, theilweise schwarz emaillirte, zwei— gekrönte Adler sichtbar, welcher in seinen beiden Schnäbeln eine durch verschlungene Hände geschlossene, herabhängende Kette hält, zwischen deren Gliedern an dem Theile des Kreuzes die Buchstaben des Wahlspruches: „Viribus erscheinen. Ueber dem Kreuze schwebt die österreichische Kaiserkrone, an welcher der Schleifring angebracht ist. Die Rückseite des Kreuzes ist, wie oben beschrieben, gestaltet, nur entfällt die Kette, und auf dem Mittelfelde erscheint statt der Buchstaben F. J. die Jahres- zahl der Ordensgründung (1849). Die Großkreuze tragen das Ordenszeichen an einem hochrothen, 4 Zoll breitem Bande, von der rechten Schulter nach der linken Seite zu herabhängend, und nebstdem einen achteckigen silbernen Stern auf der linken Brust, in dessen Mitte das oben beschriebene Avers des Ordenszeichens enthalten ist. Die Komthure tragen das gleiche Ordenskreuz an einem hoch— rothen, Zoll breiten Bande, an der Außenseite um den Hals auf der Bꝛust.
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rden. Sind Mehrere an
hmen sie ihren Rang nach der J haben
§. 8.
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Die Ritter tragen das etwas kleinere Ordenszeichen an einem gleich farbigen 14 Zoll breiten Bande auf der linken Brust im Knopfloche oder in einer Schlinge. Den Ordensmitgliedern, wenn sie nicht bei feierlichen Gelegenheiten erscheinen, ist gestattet, das Ordenskreuz im verkleinerten Maß- stabe, an einer goldenen, nach dem Grade des Ordens verschieden gestalte⸗ ten Kette am Knopfloche des Civilkleides zu tragen. Die Form der Kette ist in der angeschlossenen Zeichnung und Beschreibung ersichtlich gemacht.
§. 9. Keinem Ordensmitgliede ist gestattet, ein mit Edelsteinen ver— ziertes Ordeszeichen zu tragen, es wäre denn, daß er von dem Großmeister besonders damit begnadigt wurde. Dagegen steht Jedem frei, sein Ge— schlechtswappen mit dem Ordenszeichen zu verzieren und sich des auf solche Art geschmückten Wappens bei allen Gelegenheiten zu bedienen.
§. 10. Die Verleihung des Ordens begründet keinen Anspruch auf einen Adelsgrad oder auf eine sonstige erbliche Auszeichnung.
§. 11. Die Ordensmitglieder erhalten bei der Verleihung eine mit Unserer Unterschrift versehene und von dem Kanzler des Ordens ausgeser— tigte Urkunde.
§. 12. Die Verleihung des Ordens, so wie die Ausfertigung der Ur⸗ kunde geschieht taxfrei.
§. 13. Sämmtliche auf den Orden Bezug nehmende Geschäfte wer= den von der Ordenskanzlei besorgt. Vorstand derselben ist der Ordenskanz- ler, dessen Ernennung aus den Ordens⸗Mitglledern Wir uns vorbehalten.
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Alle Post -Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats Anzeigers: ö.
Behren⸗Straße Nr. 57.
1851.
Unter ihm stehen der Ordensschatzmeister, der Ordens-Secretair und Archi= var und der Ordens-Kanzlist, die jedoch nicht Mitglieder des Ordens zu sein brauchen und von Uns unmittelbar oder über Vorschlag des Ordens— Kanzlers werden ernannt werden. Der Ordens-Kanzler hat dem Großmei— ster die Angelegenheiten des Ordens vorzutragen, die diesfälligen Allerhöch-= sten Anordnungen, so wie die Ernennungs⸗-Urkunden ausfertigen zu lassen und gegenzuzeichnen. Der Ordens-Schatzmeister hat für die Ordenszeichen zu sorgen, selbe, so wie die rückgestellten Decorationen in Verwahrung zu uehmen und das Rechnungswesen des Ordens zu besorgen. Der Secretair und Archivar des Ordens führt ein genaues Verzeichniß sämmtlicher Or- dens⸗Mitglieder in chronologischer Ordnung, verzeichnet alle Ordensver⸗ änderungen und stellt alljährlich eine geschichtliche Uebersicht des Ordens zusammen, welche Uns durch den Ordenskanzler zur Einsicht vorgelegt, so— dann aber als ein bleibendes Denkmal der um das Vaterland verdienten Männer in das Ordensarchiv hinterlegt wird. Er verwahrt überhaupt da⸗ selbst alle den Orden betreffenden Urkunden und sonstigen Alten. Er sorgt dafür, daß die Zustellungen an die Betheiligten gehörig erfolgen. Der Or= denskanzlist hat den vorstehenden Beamten bei den amtlichen Expeditionen, und wo es sonst immer nöthig ist, an die Hand zu gehen. §. 14. Nach dem Ableben eines Ordensmitgliedes oder bei Erlangung eines höheren Grades hat die Rückstellung des Ordenszeichens und der ztatuten an die Ordenskanzlei, und zwar im ersten Falle von Seiten der rben, im zweiten durch den Inhaber zu geschehen. S. 15. Jedes neuernannte oder zu einem beförderte Ordensmitglied erhält daher von der Ordenskanzlei mit der Ernennungs- Urkunde, dem Ordenszeichen und einem Exemplare der Statuten auch einen Revers zugestellt, welchen es zu un- terfertigen und der Ordenskanzlei zurückzuschicken hat, und womit es nicht nur den Empfang dieser Gegenstände bestätigt, sondern auch für sich und seine Erben sich anheischig macht, die Ordenszeichen der Statuten in den oben bezeichneten Fällen an die Ordenskanzlei wieder zurückzustellen oder zurückstellen zu lassen. 8. 16. Die Bestimmungen des Strafgesetzes über den Verlust der Or— den wegen Vergehungen haben auch auf die Mitglieder des Franz Joseph⸗
Ordens Anwendung zu finden. ;
§. 17. Die Mitglieder des Franz Joseph⸗-Orbens haben bei den Festen dieses Ordens den Eintritt in die geheime Rathsstube, wohin die Großkreuze und Komthure auch bei allen jenen Gelegenheiten zu kommen berechtigt sind, wo dies den Großkreuzen und Commandeuren des Stephans⸗ und Leopold- Ordens, dann den Rittern der ersten und der zweiten Klasse des Ordens der eisernen Krone zukömmt.
§. 18. Auch erhalten alle Ordens Mitglieder ohne Unterschied des Standes den Zutritt zu den Hoffesten und sogenannten Appartements.
§. 19. An alle Behörden ergeht der Befehl, daß sie, wenn von ihnen etwas an die Ordens-Mitglieder erlassen wird, denselben nebst den ihnen sonst gebührenden Titeln auch jenen des Ordens beifügen.
§. 20. Der Stephans⸗ und Leopold-Orden, so wie jener der eisernen Krone, haben, als Gesammtkörper betrachtet, den Rang vor dem Franz Joseph-Orden einzunehmen; rücksichtlich der einzelnen Mitglieder desselben und jener der obengenannten übrigen österreichischen Orden aber bestimmt zu- nächst der höhere Grad und innerhalb des gleichen Grades die Zeit der Verleihung den Rang.
§. 2s. Die vorstehenden Satzungen, deren Erweiterung, Abänderung Erläuterung Wir Uns und Unseren Nachfolgern vorbehalten, haben bei Verleihungen des Franz-⸗Joseph⸗Ordens einzige Richtschnur zu dienen.
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höheren Ordensgrad
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. Damit endlich für die Erhaltung alles dieses und die Ueber— lieferung desselben auf die spätesten Zeiten vorgesorgt sei, haben ordnet, daß drei gleichförmige, mit Unserer eigenhändigen bekrästigte Urschriften gegenwärtige Anordnung ausgefertigt die eine in dem Ordensarchive, die zweite in Unserem und die dritte in dem Archive Unseres Ministeriums de bewahrt werden sollen. Gegeben in Unserer ? sidenzstadt Wien am 25. Dezember im Jahre Eintausend funfzig, Unserer Reiche im Dritten Franz Joseph. Krauß. Bach. Bruck. Thinnfeld. Thun. S
Hierauf folgt noch die Beschreibung der ge welchen die Ordens⸗Decoration im verkleinerten vilkleide getragen wird:
Kette für die Groß selben kömmt zuerst der gekrönte Kaiferliche in den Flügel und Schweiffedern, theilweise zrust das österreichische Wappen von Gold; pbisch verschlungene Namenszug PF. ]. Krone, welche mit den beiden Bändern an den dann kommt wieder der Adler, und so in unmittelbarem Zusammenhange zwei von außen laufende einfache, stangenartige Kett von den Schnäbeln der Adler auf die untersten
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den Klauen der festigt sind. Kette für die Komthure. selben kömmt zuerst die Krone, dann und Schweiffedern theilweise schwarz em schilde des Adlers sind die Buchstaben und sofort. Die Verbindung ist wie Kette für die Ritter. Dieselb ein 14 Linien im Durchmesser d die Buchstaben F. J. roth emailli t großer weiß emaillirter Schild mit der Kaiserkre der der Schild mit den Buchstaben, und bindung zwischen je zwei solchen Schilden hergestellt, welche in an der Einfassung der festigt sind ⸗ Die Statuten für das mittelst Kaiserlicher 16. Februar d. J. begründete Civil⸗Verdienstkreuz §. 1. Zur Belohnung treuer und thätig bew leit an Kaiser und Vaterland, vieljähriger Verwendung im öffentlichen Dienste oder sonstiger um das Beste erworbener Verdienste wird von Sr. Majestät, statt der bisher he denen Civil ⸗Ehrenmedaillen, das mit der Allerhöchsten 6 ntschlie hung 16. Februar 1850 gegründete Verdienstkreuz in vier Klassen verliehen z §. 2. Die äußere Form des Verdienstkreuzes nach den vier . in der Verordnung des Ministers des Innern vom 10. y, gamnacht schrieben und in der hier angehängten geichnnuß 1 ho chrothen Das Verdienstkreuz jeder Klasse wird an einem, 14 30 ee, jm Knopf. Bande auf der linken Brust in re ,,,, Form des loche getragen. Eine Abweichung 83 y, 6 Freue, od, ,, ni, g, Hefen, giebt keinen Anspruch auf den Adel ö i . Vörrecht; jeder damit Ausgezeichnete ist jedoch be
abwe j ir ch ist durc
Schild 2childe
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