Königliche Schauspiele. Sonntag, 9. Febr. Im Opernhause. BVorstellung: Die Jüdin, große Oper in 5 Akten, Halévy. Ballets von Hoguek. Anfang 5 Uhr.
Preise der Pläßet Parquet, Tribüne und zweiter Rang Rthlr. Eiter Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und
Amphitheater 10 Sgr. In Schauspielhause. 28ste Erzählungen E. Scribe, übersetzt von W. Friedrich.
Montag, 10. Febr. Im Schauspielhause. Vorstellung:? Deborah, Volks⸗-Schauspiel in 4 Abth., von S. H Mosenthal.
Dienstag, 11. Vorstellung:
Sgr.
Abonnements ⸗Vorstellung:
Febr. Im Opernhause. 19te
18te Abonnements⸗ Musik von
Balkon daselbst 20
Die der Königin von Navarra, Lustspiel in 5 Akten, von
29ste Abonnements⸗
Abonnements⸗ Der Verschwiegene wider Willen, Lustspiel in 1 Akt,
von Kotzebue. Hierauf: Die Sylphide, Ballet in 2 Abth., von
186
P. Taglioni. Preise der Plätze wie oben.
In 1 Srribe.
Billets zu dieser Vorstellung sind im Schauspielhause zu Potsdam zu folgenden Preisen zu haben: Erster Balkon und erste Rang-Loge Parquet⸗Loge 20 Sgr. Zweite Rang? Loge 10 Sgr. Parterre
—
10 Sgr.
Sonr oder:
Der Billet⸗Verkauf zu dieser Vor den 10ten d. M.
Das 3 Akten, von J. Nestroy.
Potsdam: Anfang 6 Uhr.
25 Sgr.
—
Amphitheater 5 Sgr.
Königsstädtisches Theater. atag, 9. Febr. Der böse Geist Lumpacivagabun dus, liederliche Kleeblatt. Zauberposse mit Gesang in
stellung beginnt erst Montag, Das Glas Wasser, Lustspiel in 5 Abth., nach in der Kastellans⸗-Wohnung
Parquet und
Montag, 10. Febr. nische Opern-Vorstellung.) Norma. Bellini. (Mad. Castellan: Norma.)
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und des eisten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr,
Dienstag, 11. Febr. Hanswürst und seine Familie.
Oper in 2 Akten.
Paillasse et sa Famille, von S. E. dem französischen Figurin.
Mittwoch, 12. Febr. sche Opern ⸗Vorstellung JL Puritani, in 3 Akten. Musik von Bellini. erstenmale.)
(Die Puritaner.)
Gastrolle der Madame Castellan. (Italte⸗ Musik von
im Balkon
. Schau⸗ spiel in 5 Akten, nach der pariser Original-Bearbeitung des 8. Dle neuen Kostüme nach
Gastrolle der Mad. Castellan. (Italieni⸗ Oper (Mad. Castellan: Elvira, zum
Berliner Bör
se vom S. Februar.
/
II aciSel- Course.
Hriet. Geld 127 142 1415 141 1569 1009 1419
260 FI. 250 FI. 300 M. 300 Me. 113t. ? ö 6 193 300 Fr. I794 150 r. 79 150 Fl. 2 Mi. — Q M 100 TRI. 2 Me —
1
797 781 102
99 99 991
. 36 ** 100 snhI. 3 Wochen 1094 1045
ju Coarant im 14 Thlr. Fuls ...
zig Feankfurt a. M. südd. W.
Petersburg
In landlisce Fonds, Esaundbriese, Kommunal- Papiere und Geld- Course.
Geld. 242 1065
¶ xai. Gem.
ö Brief. Geld. Grh Pos. Pfdbr. 7 / 90 Ostpr. Pfandbr. * 5 94 Pomm. Pfandbr. 3 5 96 Kur- u. Nm. do. * 5 ö. 96 Schlesische do. ⸗
do. Lt. B. gar. do. ; Pr. Bk. Anth.- Sch. — Friedricsdeor. J
Xzf. Brief. Preuls. Freiw. Anl 5 106 do St Anl. v. 50 415 1003 St. Schuld Sch. 33 85 Od. Deichb. Obl. 47 — Sceh. Frhm. - Sch. — 128 1E. u. Nm. Schuldv. * — Rerl. Stadt-OhlI. 103
do. 460.
Westpr. Efandbr.
Grossb. Posen do
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90 /
4 Dis conto. 1
Ausländische Fonds.
Russ. IIamb. Cert. Poln. nene ꝑtaur. 1 de. Hope 1. Anl. do. Part. 500 vj. do. Stiel. 2. 4. A. 4 — ö do. d9. 300 3 d — Hamb. Feuer- K. do. v. Rthsch. Lst. * — do. Engl. auleibe 45 3 — 49 Poln. Schatz O. 4 P 79 do. do Cert. L.A. 5 94 do. do. i. E. 20051. — 17
Psabr. a. C. 4 — 9475 —
1 5 do. do. 3 (. . Li bock Staats- A. 4 oll. 23 9 Jut.
KKurh. Pr. ). 40 th. —
N. ad. do. 35 ö. . .
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6 187
Stamm- Actien.
Die mit 35 p
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Der Reinertrag wird nach in der dazu bestimmten Rubrñᷓ aus gesullt
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Kis nl ahn — A Cttien.
Kapitel.
Tages- Cours erfolgter Bekanntr. 8 ; 9
Bõrs en- Zins- Rechnung.
Rein- Erlirag 1844.
t. bez. Actien sind v. Staat gar
Prioritäts - Actien. Aapitel.
Simmtlicke Friorisstz-Actien werden durch
jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt
Berl. Anh. do. Ham do. do.
Magd. Hal do.
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Steele - Vo Niederschl do. Oberschl. do.
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Stettin - Starg. . Potsd. Magd. ..
Leipzig Halle Thüringer. .... Minden .. Rheinische . . .. Bonn. Cöln ..... . Düsseld. Elberfeld. .
Cosel - Oderberg .. .. Breslau - Freiburg. ..
zerg. Märk. ͤ Stargard- Posen. Ruhrort-Crefeld -..
Magdeb. Witteup. .
Quiitinięs ogen.
Aachen-Mastricht ..
Litt. A. B burg ......
b, 000, 000 4 8, 000,000 4 14.824, 000 4 4, 000, 000 4 1.700, 000 4 2. 300,000 4 9, 9000, 000 4 13,000,000 39 1,500. 900 472 1, 651,200 5 1,000, 000 45 97 1.300, 000 37 10,000, 000 S3 ua weigbahn / 1.500, 000 243 6. , 2, 253, 100 113 pe .
975 6
897 B. 4 5. 110 b.
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Lit 2, 400, 000 1085 6. 1.200.000 S173 z. 1.700, 0060 63. 1.800, 000 4, 900,000 5, 000, 000
74* 36 82 80 813
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Berl. Anhalt. . .. do. Hamburg do 4 do. Potsd.- Magd. .. do 4 do do. Litt. D
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Düsseldorf - Elberfeld.
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Krakau- Oberschl.
Cosel - Oderberg.
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do do. II. Ser
Breslau- Freiburg . . .
Berg Märk.
1.411, 800 5.000, 000 1.900, 000 2,367, 200 3, 132, 800 1.000, 000 S00, 000 1,88, 000 1,000,000 3, 674,500 3,500,000 1.217, 000 2, 487, 250 1.250, 000 1.000, 000 4, 175, 000 3, 500,000 2.300, 000 252,000 2.000, 000 370,300 360.000 250, 000 325,000 375, 000 100,000 1.100, 000
965 6 1017 kB 100 6 935 6 1025 b 1017 6 105 9
Ausl. Stamm- Act.
Kiel - Altona 2, 050,000 Cöthen - Bernb 650,000 Mecklenburger 4,300,900
Preussische Bank- Antheile 9é6z Us u. 6
Thlr
Ungeachtet der niedrigeren Rente von Paris zeigte sich doch von Beginn der Börse an entschiedene Kauflust, und die
ger, erfuhren eine bedeutende Steigerung.
Gourse einiger Actien, wie Düsseldorf Elberfelder
und Halle-
Thürin
Auswärtige Börsen.
Breslau, 7. Febr. Poln. Papierg. 94 Glo. Oesterr Bankn. 79 Br., 783 Gld. Poln. kn alte 945 id. . neue 944 Br., 941 Gld. Poln. 500 Fl. Loose 81 Gld. B. Gerz. 209 Fl. 18 * Gld. Russ. p. Sch. Oblig. 795 Br. Krakau⸗Ober⸗ schles. Obl, in pr. Cour. 745 Br., 3 Gld. Oberschles. A. 113 Br, 113 Gld, vo. B. 0s Gid. Freiburg 74 Glv. Niederschles⸗ s35 Gld. Neisse⸗Brieg 335 Br., 338u½ Gld. Friedr. Wilh. Nordb.
375 Gld.
. Wien, b. Febr. Met. 5proz. 97 Br. 965. Gld. 4proz. 63 Br., 76 Gld. A4Aproz. 85 Br., 843 Gld. 23proz. 515 Br. 7 Glo. Anl. 34: 200 Br. 198 Gld., 39: 1155 Br., Glö ö, i r, ä tg, Gig ö üs Be. 6, Git. Mai r., 79, Glb. Pesth S5 Hr., Ss7 Gld. B. A. 1200 Br., Ii95 Gid. J i Wechsel⸗Course. Amsterdam 1774 Br. Augsburg 130 Br. Frankfurt 1285 Br. u. Gldb. Hamburg 190 Br. London 12. 37 Br. u. Gld. Paris 15223 Br. K. Gold 13375 Br. u. Gld. . . 1293 Br., 3 Gld. Die Börse sehr günstig gestimmt. Fonds und Acti ̃ Fremde Valuten flau und ö London ö J
Leiyzig, . Febr Leipz. Dres ⸗ . )
, nn, , n, . z.⸗Dresdn. Partial⸗Obligationen 108 K ig oe, . Sächsisch - Bager, zr Br. Schles. IZ3 Sr. Magdeburg-Leipzig . .
Dessauer B. A. A. 138 Gld. 3. 1 h 97 Br., 964 Gld. Ild., do. B. 118 Gld. Preuß. B. A.
110 *, n . hne n
106 Br., 1 Gld. 5proz. Metalliques⸗ laatione
Tompt. 757 Br., 757 Gld, ar d Ha n, mn enen, 3. vom Jahre 1840 51 Br., 633 Gld., do. 2 35 Fl. vom Jahre
1850 33 Br.,. 33 Gld. Kurhessische Partial Loosea 40 Rthlr 32 Br., 32 Gld. Sardinische Partial Loose a 36 Fr. bel Gebrü⸗ der Bethmann 344 Br., 315 Gld. Darmstädt. Partial Loose a 50 Fl. 745 Br., 747 Gld., do. 2 25 Fl. 283 Br., 28 Gld Span. 3pröz. inlänbische 333 Br., 335 Gib. Poin. proz. Dbltg. hij Jl. 2 Br., Fit Glr. Iriedr, With, FRorbbahn ohne Zinsen 387 Br., 38 Gld. Bexbach 805 Br., 807 Gld. Köln⸗ Minden g8§ Br., 98 Gld.
Die Börse für mehrere Fonds war heute günstig gestimmt. Namentlich alle öͤsterr. und belg. Gattungen, hayer. Grundrenten, proz. lombardische und mehrere süddeutsche Obligationen waren begehrt und wurden dafür bessere Preise bezahlt. Das Geschäft war von einigem Belang. Alle übrige Fonds und Actien bei sehr beschränktem UÜUmsatz gut preishaltend, zum Theil etwas höher.
Oesterreichische Bank⸗Actien
Sam St. Präm. 925 Gld. d 1063 Br.,
Anfang
. 2 1
Bras. M2,
2 Uhr.
sten Gattun diese.
bei lebhafte alte 1053. 81.
*
)
gedorf 89 Gld. Kiel 94 Br
Paris, 5. Febr. bahn 481. 2.
London, 5. proz. gt,
Engl. Fonds blieben bei, mäßigem Geschäft unverändert. In fremden Fonds beschränkter Umsatz; doch blieb der Markt fest.
Amsterdam, 5. Fehr.
Von fremden Effekten waren Span. bei belebtem Geschäft etwas angenehmer.
25proz. 395, 3. Höll, Int 5e. , . dels⸗Maatschappy 110, 1095. 124, , Iproz. do. 3789, 3. Zfr. 44. Coupons 8.
Berliner Getraidebericht vom 8. Feb Am heutigen Markt waren die Preise wie hic. 23. Weizen nach Qualität 473 –—=51 Rthlr. . Roggen loch 32 — 34 Rthlr.
Zzproz. pr, C. 89 Br. u., Gloͤ. Oblig. 91 Br. E. R. 106 Gld. AtKproz. 925 Br. Stiegl. 877 Br., 877 Gld. Dän. 74 Br. Ard. 11 Hld. Zproz. 32 Br., 317 Gld. Amerikan. 6proz. V. St. 1055 Gld. Hamb.⸗Berlin 899 Br., 896 Gld. Ber⸗ Magdeb.⸗Wittenb. 53 Br., 528 Gld. Altona⸗ Köln -Minden 977 Br., 975 Gld.
„IS3 3 Gld. 58. 30. Nord⸗
burg, 6. Febr.
Sproz. 5proz. 96. 85.
265. Wech sel⸗Course. Amsterdam 2103. Hamburg 186. Berlin 3683. London 24. 77. Frankfurt 2117. St. Petersburg 3885. Gold 3.2 — 75. Dukaten 11. 70 — 65. s stieg die Rente, wich aber später wieder.
Febr. 3proz. Cons. p. C. u. a. 3. 96, 4. , hö, , rz. s, 6, Pass. 31, . Int. Ruff. 5proz. 114, 112. proz. 973, 3. G0. Mex, 33, J. Peru Sit, 80.
Engl. Fonds fest; fremde unverändert. Wech sel⸗Course. Hamburg 13. 6. Paris 25. 20 - 175. Amsterdam 11. 16 — 16. Wien 12. 655—51. Frankfurt 118—1173. Petersburg 373 — 372.
Fortdauernde Einkäufe in den mei⸗ gen der holl. Fonds wirkten wiederum sehr günstig auf
In Oesterr. und Russ. war die Stimmung m Umsatz ebenfalls günstiger. Mex. gefragter. Russ. Stiegl. 8b3. Oesterr. Met. sproz. 7345, 4, neue S0; Bras. 908. Mex. 347, 35.
Zproz. neue 674, 5. Actien der Han⸗ Span. Ard. 12 , . gr. Piecen
Markt ⸗Berichte.
pr. Frühjahr 1851 325 Rthlr. Br.,
329 G. Mai Huni 335 Rthlr. Br., 33 G. 26.
Roggen Juni Juli 343 Rthlr. Br., 34 Gerste, große loch 26— 27 Rthlr. kleine 23 — 25 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 22 — 24 Rthlr. „ Aspfd. pr. Frühjahr 21 Rthlr. Br „ 50pfd. 22 Rthlr. Br. Erbsen, Koch⸗ 39 — 44 Rthlr. Rüböl loco 105 Rthlr. Br., 10 G. pr. diesen Monat 105 Rthlr. Br., 105 G. Febr. März 107 Rthlr. Br., 105 G. März / Apri . 106 a 103 Rthlr. bez., 10 „ Mai Juni 1095 Rthlr. Br., Sept. / Okt. 103 Rthlr. Br., Leinöl loco 115 a 11 Rthlr „» pr. April Mai 115 Rthlr. Br., 11, Südsee⸗Thran 12 Rthlr. Mohnöl 13 Rthlr. Hanföl 137 Rthlr. Palmöl 11 Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 15 Rthlr. verk mit Faß pr. Febr. . ; Febr . 147 Rthlr. . 3 n
April / Mai 155 a 155 Rthlr. bez., 16! .
Mai Juni 155
Juni / Juli 16
Futter⸗ 34
107 G. .
RNihlrt, Br., 155 bez. h. Rthlr. bez., 163 Br., 161 . Juli /Aug. 17 Rthlr. Br., 165 G. Wetter: bewölkt. j Geschäftsverkehr: wenig belebt. Roggen: ohne wesentliche Veränderung. Rüböl: im Allgemeinen etwas matter. Spiritus: fester. Stettin, 7. Febr. Geld. Rüböl 95, pr. Frühj. 95, pr. Herbst 105 bez Spiritus 243, pr. Frühj. 2335 Gld.
25 Uhr. Roggen 32,
Telegraphische Motizen.
Frankfurt a. M., 7. Febr. 23 Uhr.
Met. hproz. bb. 5proz. 755. B. A. 1114. Loose 153,
Span. 33 35. Bad. 325. Kurh. 315. Wien 93. Lomb. Anl. 732.
Hamburg, 7. Febr. 25 Uhr. Berlin⸗Hamburg 8975. Köln⸗
Minden S753. Flagveb. Witlenb. 34. ; k Getraide flau.
Paris, 6. Febr.
Nordb.
5 Uhr.
Zproz. 657. 96. 5proz. 96. 55.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. Beilage
3nhalt. Deutschland.
Hesterneich. Wien. Zollkongreß⸗Verhandlungen. Veimischtes. üöünrttemberg. Stuttgant. Verordnung in Betreff der Einfuhrung irrgemeinderäthen in der evangelischen Kirche. Frankfurt a. M. Das Hoheitsrecht über den
von Pf von Pf Frankfurt. nisberg.
Johan⸗
Eisenbahn⸗-Werkehr.
lichtamtlicher Theil.
Dent S hl 8 2 17h ¶MiatLüß. Febr. n der neunten Kongresses wurben noch die ersten vier Erze, und zwar a) Bleierz, 1 Kr. und Ausfuhr; b) Eisenerz, in der Ein⸗ Ausfuhr 1 Kr. pr. Ctr. sporco; c) Galmei und Einfuhr 1 Kr., Ausfuhr 10 Kr. pr. Etr. ebenfalls 1 Kr. Einfuhr- und J sporco von der Versammlung ohne Ueber Litt. e. dieser Post, nämlich: Kobalt Speise, Einfuhrzoll 1 Kr., Ausfuhrzoll 25 Kr. bemerkle Abg. Winter: der ganzen Welt ist Mangel an Nickel, Oesterreich aber und Un⸗ damlt gesegnet sind, lassen ihre Erze nach England ausführen feich ist der Mangel an Nickel so groß, daß die bestehenden Fa die nothwendigen Nickelerze haben, um ihre Fabrication können.“ Er beantragt daher, den Ausfuhrzoll für Fl. zu erhöhen. Abgeordneter Valero schließt des Vorredners nur insofern an, daß die Kom— Angelegenheit ihrer Aufmerksamkeit und Berüclsich⸗ und bezüglich der Feststellung des Zollbetrages vielleicht ectionschef von Baumgartner selbst erklärt sich gegen Zatz und stimmt jeder Erhöhung des Zolltarifsatzes bei. 1 s ist dem Antrage auf das bestimmteste ent⸗ ter Fürst Salm hingegen unterstützt den Antrag des Ab Abgeordneter Dr. Neumann empfiehlt den Antrag des bestimmter, je beruhigender die Aeußerung der Kommission abgegeben wurde. Ministeriglrath „die Erze als Rohprodukte sollen wo möglich Arbeit, die darauf verwendet wird, um aus zu schaffen, dem Inlande wieder wird die Gesammtheit des Gesammtheit ist dasjenige, daher den Antrag auf Er— es. hicrüber erfolgten Abstim— Abgeordneten Winter auf Erhöhung des Aus⸗ und und Speise auf 3 Fl. angenommen; die Versammlung ohne Debatte für Annahme von mi J . Einfuhr und 5 Kr. in der Ausfuhr Referent liest: Blei. a) Blei roh, dann Bleigätte, Ein⸗ 1 Ceniner netto, Ausfuhrzoll 5 Kr. pr. Etr. sporco; gezogenes, gestrecktes, in der Einfuhr 7 Fl. 30 Kr. er Ausfuhr 5 Kr. pr. Ctr. sporco. Auf eine vom Abge⸗ Gelegenheit in Betreff färnthner Montan-Industrie bemerkt der Minister von Bruck: „ Ich bitte, egen und vollkommen beruhigt zu sein. Das bei den beantragten Zöllen einstweilen stehen tragt nach den vorhandenen Verhältnissen, und da, vorauszusetzen, daß diese Verhältnisse sich n Verhandlung stehende Tarispost wird ungeändert
Oesterreich. Wien, 5. Kö
des Zoll
Tarispost:
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Sitzung stand an der Tagesordnung der Arti⸗ Roheisen, gebrochenes Eisen — netto und Ausfuhrzoll
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zunächst Litt. a)
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15 l
3n der
schon mit Stande
erfahren,
daß im F d igung österreichische Fabrikate gegen die Ueberfluthung englischen Waaren geschützt sein würden Es thäte ihm hs Fabrikate durch die gute Absicht der Regierung, dem Verfalle entgegengehen sollten. Minister rauf die Versicherung, daß der Anschluß au Deutsch⸗ der eigenen Industrie Oesterreichs erstrebt werden solle.
für besorgt sein, daß
wünscht zu
1
dahin geeinigt habe,
im Fall des wirklichen Anschlusses vollstaͤndig geschützt bleibe. (Allgemeiner Beifall.) voraus, daß, wenn es nothwendig sei, Schutz zu beantragen, dieser Antrag von 1ordn. Hluübeß bemerkt, er habe noch keine productionskosten des Eisens in den ver ro bittet über die Verhältnisse um nähere
Abg. Havas nägt darauf an, daß die inländische Eis allen ihren Abstufungen auf das thatigste geschützt werden, und glich gegen die englische, weshalb auch der Zoll für die Einfuhr messen höher zu stellen wäre. Abg. Fürst Salm exrtlärt sich ausführlich erörterten Verhältnisse zufrieden mit Roheisen für die nördlichen Landesgran⸗— ewärts und an der Wasserküste gegen beantragt er aber einen Zoll von 1 Fl. 1 s kärnthnerische Eisen zunächst auf den Standpunkt mmen sreies Feld in der Konkurrenz mit England habe „sti kann sich mit Bezug auf Galizien unmöglich für Tarif ausgesprochenen Schutz für Noheisen ertlä— ehr in seiner Meinung bestärtt, als der Abgeord in dieser Beziehung vollkommen kompetent sei, sich der Kommission auch einverstanden erklärt habe; er un Antrag des Fürsten Salm, erachtet einen Zoll vor rohe ver Einfuhr zu Lande für hinlänglich und stützt Bemerkungen, die ihm von mehreren Eisenbesitzern in Böhmen
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11 un, welche sagen: „Wir sind vollkommen zufrieden damit, die eng d l ht zu fürchten.“ Abgeordneter Bachheib! sich dem Antrage der tommission in Hinsicht der Eisenzölle voll— ien anschließen, besonders jedoch bemerken zu müssen, daß er dieses ß als den höchsten Schutz betrachte, welchen die österreichische Ei— Industrie im Lande nothwendig bedürfe. Abgeordneter Graf Andrassy il den Schutzzoll von 45 Kr. für Ungarn nicht für hin änglich, überläßt es aber per Weisheit der Kommission und der Versammlung, die Ziffer zu bestimmen. Abgeordneter Piskorez trägt darauß an, daß man zu den einzelnen Zollsätzen übergehen und die Kommission sich bei jedem einzelnen über ihre Motive äußern soll. Minister von Bruck bemerlt, daß der S ectionschef von Baumgartner die Aufschlüsse geben werde, warum die Kommission die im Tarif⸗-Entwurf vor— kommenden Aufsätze festgesetzt. Abgeordn. Fürst Salm glaubt, gerade im Interesse der Landwirihschast, wenn sie auch einige Jahre diesen Artikel etwas theurer zahlen müsse, liege es, daß die heimische Eisen⸗ Production geschützt werde. Abgeordn. Hlubek erörtert: „Das Prohibitiv System hat dem Produzenten den Absatz gesichert. Den Schutzzoll von dem bean⸗ tragten 1 Fl. auf 1 Fl. 45 Kr. erhöhen, heißt nichts Anderes, als das prohibitio⸗System wieder einführen, heißt, der Regierung die Möglichkeit nehmen, das Reich nach allen Richtungen mit Eisenbahnen zu durchschnei⸗
) jkurrenz haben wir nicht
187
den und Leben in alle Elemente der materiellen Betriebsamkeit zu bringen.“ Noch weniger kann er aber damit einverstanden sein, diesen höheren Schutz⸗ joll sogar bis an das Schwarze Meer, bis an die Bukowina auszudeh⸗ en. Koste nach Triest der Transport 15 oder 16 Kr, oder komme das englische Eisen in dem Hafen von Triest auf 1 Fl. 45 Kr. zu stehen, so glaube er, daß das Roheisen in Galacz und Czernowiß einen viel hö— heren Preis haben werde; es werde nicht 1 Fl. M Kr., sondern vielleich 2 Fl. 30 Kr. kosten. Er kann aber nicht begreisen, warum man in Galaez oder Czernowitz denselben Zoll bezahlen soll mie in Triest, und kann sich also nur für den Zollsaß, wie er im Tarife enthalten ist, erkären. Abgeordneter Müller erklärt, daß der beantragte Zoll mit 45 Kr. kein Schutz sei, wenn man anders die Industrie in Böhmen und Ungarn auf— foömmen lassen wolle. Abgeordneter Ir. Neumann behält sich vor, dort, wo der Fürst Salm sich mit dem Zollsatze des Tarif-Entwurss befriedigt erklärt, einen höheren Zoll anzutragen, doch erlaubt er sich, jetzt nicht eine Ziffer auszusprechen, weil er voreist die Belehrung der Kommission abwar⸗ sen will. Abgeordneter Lange wünscht, daß der Antrag des Fürsten Salm Anklang finden möge. Abgeordneter Zechmeister glaubt sich ganz ein— veistanden mit dem Antrage der Kommission erklären zu müssen. Abgeord— neter Szabel setzt auseinanber, daß, wenn man im Inlande die Roh⸗ eisen-Production heben wolle, man der Industrie einen Hebel geben und sie auf eine Bahn leiten müsse, wo sie nur im ruhigen Betriebe sich ihr Brod verschaffen könne. Man müsse nicht die Hochofenbesitzer aklein im Auge haben, die Gesammtheit müsse vor Augen stehen. Wenn man die Hoffnung hege, daß sich in Oesterteich Steinkohlengruben eröffnen und eine neue Aera für die österreichische Eisen-Industrie gründen werde, dann gerade müsse man einen angemessenen Zollsatz aufstellen, denn nur dadurch zwinge man jene Werke, die ohne Berücksichtigung des Holzes gegründet worden, Steinkohlenlager aufzusuchen, und wie sehr der Steinkohlenbau auf die In— im Allgemeinen seinwirfe, zeige England und Belgien. Nachdem se verschiedenen Redner sich von ihrem Standpunkte aus uber die Eisen— vernehmen lassen, unternahm es der Sectionschef von Baum Jartner, die Gründe auseinanderzusetzen, welche die Kommission zu ihrer Feststellung der Eisenzölle veranlaßten. „Die Erhöhung ron Fl. bis 1 Fl. 45 Kr.,“ sagte er, „konnte die Kommission nicht auf sich nehmen, weil das der Ruin eines mächtigen Theils der bsterrcichischen Monarchie, näm⸗ lich der italienischen Staaten, gewesen wäre. Die ganze Eisen⸗Industri wäre dort zu Grunde gerichtet, wenn durch so hohen Zoll der Bezug freme den Eisens unmöglich gemacht würde. Man muß sich nicht täuschen, i— einem Reiche von so großer Ausdehnung läßt sich mit Einer Mafregel nichn Alles erreichen.“ Abgeordneter Fürst Ja blonowski wünscht füt den Fall, daß dieser ganz besondele Schutz eine Unbilligkeit sur die Production eigends begründen, eine Art Monopol bilden sollte, wenigr stens sein engeres Vaterland, das Kronland, dem er angehört, vor Mono⸗ pol, vor Besteuerung zu schützen und biltet um eine Herabsetzung speziell ür Galizien. Einige Redner sprachen noch ihre Meinungen über die Zu— läfsigkeit der beantragten Zölle aus, worauf Sectionschef von Baum gartner nochmals im Namen der Kommission erklärte, daß dieselbe nach shrer festen Ueberzeugung und im wohlverstandenen Interesse der gesammten Industrie den Zollsatz von 45 Kr. für nicht zu gering, im Gegentheilc jede Renderung fur einen Nachtheil halte. Was die Erhöhung nach der Rich tung, wie sie beantragt worden, anbelange, so habe die Kommission nichts dagegen, wenn dieser Ausnahme jene Ausdehnung gegeben würde, welche der Abgeordn. Fürst Salm bezeichnet habe. Allein eine Differenz
dustrie d
zölle hatten
zum Preußischen Staats-Anzei
Kr. würde die Kommission duichaus nicht für zulässig halten, derart, daß 35 Kr. der allgemeine Zoll und 1 Fl. 45 Kr. der Zoll für die suͤdlichen Staaten wäre. Er wiederholt nochmals, die südlichen Länder, das lombardisch venetianische, wären durch diese hohe Dif⸗ serenz fehr bedrängt. Abg. Piskorez beantragt, daß, so wie in anderen, man auch in dieser Position ganz bei dem projeltirten Zolltarif der Kommissiön bleibe. Minister von Bruck glaubt, die Kommission habe eigentlich nur die Seeküste im speziellen Falle im Auge gehabt, weshalb es auch angemessen wäre, die beantragte Ausnahme nicht auf die Unna, Save und Donau auszudehnen, und zwar aus dem Grunde, weil, wenn es sich herausstellen würde, daß über jene Theile eine englische Konkurrenz zu fürch⸗ ten wäre, es in der Hand der Regierung liege, dann dort ebenfalls jene Zollsätze eintreten zu lassen, die gegen die Konkurrenz zur See hier beagn⸗ tragt würden. Auf einen Einwurf des Abgeordneten Dr. Neumann be— meilt Scctionschef von Baumgartner, er glaube, die Kommission habe nie eine andere Absicht gehabt, als den Zolltarif so zu stellen, daß er durch fünf Jahre fortbestehen könnte Minister von Bruck fügt hinzu: Es handle sich hier darum, daß gerade die Versammlung sich darüber aus spre— chen könne, daß, wenn z. B. über jene Gränzen sich eine englische Konkur renz herausstellen sollte, dann eben die Regierung eine Erhöhung Zolles sollte eintreten lassen. Abgeordneter Fürst Salm läßt seinen
frag fallen, um den auf 1 Il. 15 Ki. zu unterstüßzen. Was die dehnung gegen die türkischen Provinzen betreffe, so sei durch di
letzt gegebene Eiklärung: nach Bestimmung der Versammlung, wenn eine schädliche Konkurrenz sich zeigen sollte, einen höheren Zollsatz eintreten zu lassen, jedes Interesse so vollkommen gewahrt, daß er auch in dieser Richtung seinen Antrag zurücknehmen zu mussen glaube. Abg. Norsi bittet für die italienischen Provinzen bei dem Zollsatz von 1 51. zu ver— bleiben, da das Eisen cin äußerst wichtiger Artikel für deren Industrie sei und in Italien die Preise zu hoch gestellt werden würden, wenn man den Zoll über 1 Fl. stellen möchte. Bei der nunmehr erfolgten Abstimmung wird die Tarispost 51, Eisen a) rohes, altes und gebrochenes Eisen und Eisen abfälle, Einfuhrzoll 45 Kr. pr. Ctr. net, Ausfuhr 25 Kr. pr. Ctr. sporco, von der Versammlung fast einstimmig angenommen. Bei der Abstimmung über den Antrag: den in der Anmerkung id a., mit 1 Fl. angesetzten Ein fuhrzoll auf 1 5sl. 15 Kr. zu erhöhen sprechen sich Stimmen für Ablehnung desselben und Annahme des Ahsatzes im Tarif Entwurse aus.
Das Kriegs-Ministerium hat sich bereit erklärt, den Bau⸗Ele ven, falls sie durch das Loos zur Militair-Dienstleistung einberu fen würden, bis zu ihrer wirklichen Anstellung im Staatsdienste Beurlaubungen zu gewähren; doch müßten sie Beweise ihrer ent⸗ sprechenden Verwendung beihringen.
Der ehemalige Reichs⸗Minister
in der Prager L2eitynn , C 1I1ung
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Württemberg. Stuttgart, 4. Febr. Der Schwä⸗— bische Merkur enthält solgende Verordnung in Betreff der Ein führung von Pfarrgemeinderäthen in der evangelischen Landeskirche
Wilhelm, von Gotles Gnaden, König von Württemberg
Um dem in der evangelischen Landeskirche hervorgetretenen Bedürfnisse der Aufstellung besonderer Organe für die Leitung des kirchlichen Gemeindelebens einstweilen insoweit, als der dermalige Stand der Staatsgesetzgebung es gestattzet, Genüge zu leisten und damit zugleich eine Grundlage für weitere Verbesserungen in der Verfassung dieser Kirche herzustellen, verordnen und verfügen Wir auf den Antrag der evangelischen Synode und nach Aanhörung Unseres Geheimenraths, unter dem Vorbehalt der nach Beseiti gung der jetzigen Hindernisse zu treffenden definitiven Bestimmun gen, wie folgt: Allgemeine Bestimmungen. 8. 4. In je— der evangelischen Pfarrgemeinde wird aus ihren ordentlichen Geist⸗ lichen und den von ihr gewählten Kirchenältesten ein Pfarrge meinderath (Presbyterium) gebildet, welcher auf dem Grunde der heiligen Schrift und im Einverständnisse mit den ursprünglichen Be⸗
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kenntnissen der deutschen Reformation, vornämlich der augsburger! nes Aeltesten: 1)
Sonntag d. 8. Febr.
Konfession, die Leitung der kirchlichen Angelegenheiten der Pfarrge— meinde! unter der Aufsicht der Dekanate und der Ober-Kirchenbe⸗ hoͤrde besorgt. S8. 2. Dem Pfarrgemeinderath kommt insbesondere zu: 1) Pflege christlichen Lebens, evangelische Sorge für Zucht und Ehrbarkeit und der damit verbundene Einfluß auf Kinder⸗Erziehung, Schule und lerige Jugend; 2) Wahrnehmung der kirchlichen Ord⸗ nung überhaupt, namentlich der Gottesdienst⸗Ordnung und Sonn⸗ agefeier; 3) christliche Armen- und Krankenpflege; 4) Ueberwachung ber niederen Kirchendiener und gutachtliche Aeußerung über die Bestel⸗ lung derselben da, wo diese nach der Verordnung vom tember 1836 dem Stiftungsrath zukommt; 5) Vertretung der Pfarr⸗ gemeinde und ihrer Interessen, insbesondere auch bei Besetzung von geistlichen Aemtern. Hinsichtlich der Zuständigkeit der Pfarrge⸗ meinderäthe in den Vermögens⸗Angelegenheiten der Pfarrgemeinde vergleiche 8. 30. 8. 3. Einzelne Gemeindegenossen haben ihre auf das christliche Leben und die kirchliche Ordnung in der Gemeinde bezüglichen Wünsche und Beschwerden zunächst an den Pfarrge⸗ meinderaih oder einzelne Mitglieder desselben zu bringen. Auch können sie dieselben, wenn sie beim Pfarrgemeinderath kein Gehör finden, auf den höheren kirchlichen Stufen verfolgen. Von der Bestellung der Kirchen-AUeltesten. 8. 4. Die Zahl der Aeltesten richtet sich nach der Größe der Pfarrgemeinde. Es sind deren:
— 6 in Gemeinden unter 500 Kirchengenossen,
6— 8 * n n 1500 —
8 19 * y — 5000 —
10 15 * über 5000 — g. 5. In Pfarrgemeinden, welche mehrere Orte umfassen, wird aus jedfm Srte oder aus einer Gruppe von Parzellen eine dem Verhältnisse der Seelenzahl entsprechende Anzahl von Aeltesten je bie Wahlberechtigten des Oris oder der Ortschaftengruppe Für die erstmalige Bestellung der Pfarr⸗Ge⸗ meinderäthe bestimmt der Dekan nach Vernehmung der Orts⸗ geistlichen und Kirchen⸗ Konvente die in jeder Pfarrge⸗ melnde sciner Diözese innerhalb des vorgezeichneten Rahmens zu wählende Gelammtzahl von Aeltesten, so wie im Falle des §. 5 die etwa zu bildenden Ortschaftsgruppen und die Zahl der von den einzelnen Orten oder Srtschaftsgruppen zu wählenden Aeltesten. Später unterliegen diese Bestimmungen dem Beschluß der Pfarr⸗ gemeinderäthe und der Genehmigung der aufsehenden Bezirksstellen. ͤ Zur Wahl der Aeltesten sind alle Männer der Pfarrgemeinde berechtigt, welche das 30. Lebensjahr zurückgelegt haben, zur Zeit der Wahl selbstständig auf eigene Rechnung in der Pfarrgemeinde eben, in der bürgerlichen Gemeinde, zu welcher jene gehört, ihren festen Wohnsitz haben oder anderenfalls sich daselbst auch schon während der letztvergangenen drei Jahre aufgehalten haben und sich als Mitglieder der evangelischen Kirche und zu ihrer Ordnung bekennen. Weitere Bedingung ist, daß sie an keinem derjenigen Mängel leiden, welche zur Ausübung des gemeindebürgerlichen Wahlrechts unfähig machen (Art. 2 des Gesetzes vom 6. Juli 1849, betreffend einige Abänderungen unt Ergänzungen der Gemeinde⸗ ordnung) und nicht durch unzweifelhafte Thatsachen den Ruf un⸗ christlichen Sinns und unsittlichen Lebenswandels sich 3Zugezogen haben. §. 8. Zu Aeltesten können nur solche nach §. 7 wahlbe⸗ rechtigte Männer der Pfarrgemeinde gewählt werden, welche min⸗ destens 40 Jahre alt sind und ihren christlichen Sinn insbesondere durch Werthschätzung der kirchlichen Gnadenmittel (Wort und Sa kramen!) bethätigen. S. 9. Ueber sämmtliche Wahlberechtigte wird von der Wahl? Kommission, welche erstmals aus dem Pfarrer, dem Ortsvorsteher oder, wenn derselhe nicht der evangelischen Konfession angehört, dem ältesten Kirchenkonvents⸗Mitgliede und einem wetteren Mitgliede des Kirchen-Konvents (und später zus dem Pfarrer und zwei Aeltesten) gebildet wird, eine Liste ge fertigt, welche spätestens am Tage der Verkündigung des bevorste⸗ henden Wahlakts (8. 10) und wenigstens während der zwei solgen— den Tage an einem öffentlichen Orte aufzulegen ist. Klagen we— gen Ucbergehung in der Liste sind vor dem Tage der Wahlhand⸗— lung erstmals vor dem Kirchen-Konvent (und später vor dem Pfarr— Gemeinde-Rath) anzubringen und zu begründen, und von die sem nach der Lage der Sache endgültig zu entscheiden. Bei dem Wahl⸗ nur die Stimmen der in der Liste Eingetragenen an Die Wahlhandlung findet, nachdem sie Sonn— angemessener Ermahnung der Wähler, nur auf ehrbarem Wandel und lebendigem Christen⸗ thum Bedacht zu nehmen, von der Kanzel verkündigt worden ist, in der Kirche mittelst Umgang um den Altar statt. Den Angehö⸗ rigen der Filialorte lann je nach den örtlichen Verhältnissen Abstimmung i
in ihrer Filialschule gestattet werden. S. 11.
29. Sep⸗
durch gewählt. 8. 5
( 8 8.
akt werden genommen. S. 10. tags zuvor unter
f Männer von
9 1
n der Filialkirche oder, in Ermangelung einer solchen, Die Abstimmung ge
schieht in Gegenwart der Wahlkommission (8. 9) persönlich
Abgabe der Stimmzettel, so viele Namen,
zu wählen sind, enthalten und
mit seinem Namen oder, wenn er, des e
seinem von einem Mitgliede der Wahlkommission
raths oder Kirchenkonvents beglaubigten
müssen. §. 12. Die Stimmen werden nach dem Se
wo möglich noch an dem Wahltage selbst,
Urkundspersonen abgezählt; das Er
dem Protokoll bemerkt und von
Urkundspersoneun beglaubigt. Wenn die
mittelbar auf die AÄbstimmung erfol
361 mitlid Stimmzettel sofort unter amtliches z
welche
Handzeichen
aba
jenigen, welche die meisten der abgeg nigen, sind als gewählt zu betrachten am nächsten Sonntage von der Kanze folgenden Sonntag im
gestellt und vom Geistli zerpflichtung Gott, des mir befohlenen Dienst
einstimmung mit dem evangelise
wissenhaft darauf zu achten, da
gehe in der Gemeinde zu deren Besserung.
. Wahlverfahrens oder der Befähigung e können nur binnen einer sechstägigen Frist, gesehenen Verkündigung des Wahlergebnisses an Kirchenkonvent, später bei dem Pfarrgemeinderath welcher in erster Instanz über dieselben entscheidet. rung in zweiter und letzter Instanz kommt der Ober⸗-Kirch
zu. S. 15. Die Wahl der Aeltesten geschieht auf sechs Jahre; n, drei Jahren tritt die erstmals durch das Loos zu bestimmende Ha. und nach drei weiteren Jahren die andere Halfte ö Austretenden sind wieder wählbar. Einzelne in der, . kurch Tod oder sonst (6. 16 abgehende neltek n ,. rsegzt. Nächsten in der bei der Wahl ff len e e en Entlassung ei⸗ S. 16, Außer dem freiwilligen, Rugtruz g hlbarkeit in den
wegen sedes die Wa
Morge Gotte
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Pfarrge⸗