1851 / 41 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

meinderath aufhebenden Grundes; 2) wegen erwiesener Dienst⸗ untüchtigkeit in Folge geistiger oder körperlicher Gebrechen; 3) wegen beharrlicher Vernachläßigung des Berufs und sonstiger Pflichtwidrigkeit. Ueber Entlassung eines Aeltesten in den vorer—= wähnten Fällen entscheidet bis auf Weiteres die Oberkirchen behörde. Von dem Geschäfte des Pfarrgemeinderaths und, den

188

6r den; hiervon ist jedoch der Betheiligte vorher in , 62 §. 96. Lell. er g eln. bei welchen die Ortspolizel betheiligt ist, hat der Pfarrgemeinderath mit der zu ständigen Behörde Rücksprache zu nehmen und, wenn er sich mit deren? Maßregeln nicht zufriedenstellen kann, die Verwendung der vorgesetzien kirchlichen Behörde nachzusuchen. Erscheint bei Störungen der kirchlichen Ordnung das Einschreiten der

Pflichten der Kirchenältesten. 8. 17. Den Vorsitz im , . rath führt der Pfarrer. 5. 18. In Verhin derungsfällen ist . vertreter des Vorsitzenden, wo mehrere Geistliche sind, der . . folgende ordentliche Geistliche, sonst derjenige, welcher au Der den übrigen Amtsverrichtungen den Pfarrer vertritt. . Pfarrgehüffe ni go er ni zertecter des Pfarres anwesen pfarrgehüsfe nimmt, wo er nicht als Vert 4 Theil. ist, an den Verhandlungen nur mit berathender ,, e. §. 19. Ist der vorsitzende Geistliche persönlich k sammeln sich, wenn kein anderer Geistlicher da , ö. . n sten unter dem Vorsitze desjenigen Aeltesten, welch n, . die meisten Stimmen hatte oder, wenn mehrere e Der men hatten, des nach dem Lebensalter ,, , . ein⸗ Pfarrgemeinderath versammelt sich . , n,, 6. 0 berufe: tnem würdigen Srte, monatlich wenigstens einmal, wo berufen, an einem würdigen 21I. Ber Vorstand kann auch möglich an bestimmten Tagen. S. 21. ů , , . ö iche Sitz en veranstalten, und ist dazu verpflichtet, außerordentliche Sitzungen voranstalten, 8. 22. Zu jeder wenn ein Dritthess der Mitglieder es verlangt. 8. Mit ere Berathung des Pfarrgemeinderaths sind sämmtliche itglie der zu p 2. 14. 1 wäre denn, daß das eine oder das andere Mitglied bei pen G genstande derselben persönlich betheiligt wäre. . tigkeit ines Beschlusses wird die Anwesenheit von meh als der Hälfte der festgesetzten Zahl der Aeltesten neben dem Vorsitzenden erfordert. Anordnungen aber, welche behufs der Gottesdienst⸗Ord— nung getroffen werden, und Anträge auf Entlassung eines Aelte⸗ sten koͤnnen nur in Anwesenheit von wenigstens zwei Dritteln neben dem Vorsitzenden beschlossen werden. Dem Pfarrer bleibt vorbehalten, den schriftlichen Verkehr mit anderen Behörden, so weit es sich nur um die Vorbereitung eines Gegenstandes oder um Vollziehung eines Beschlusses han— delt, im Namen des Pfarrgemeinderaths zu besorgen. §. 23. Die Verhandlungen werden mit Gebet eröffnet und beschlossen. Das Protokoll führt in der Regel der Geistliche, unter mehreren der jüngste. S. 24. Wenn in einem Orte mehrere Pfarrgemeinden sind, so treten die Pfarrgemeinderäthe derselben zu ge meinsamer Berathung und Beschlußfassung über alle diejenigen An gelegenheiten zusammen, welche sich nicht auf einzelne jener Ge⸗— meinden beschränken. Hierbei wechselt der Vorsitz jährlich unter den Pfarrern. Außerdem versammeln sich, wenigstens je nach drei Mo naten, unter gleichem Vorsitze, die von den Pfarrgemeinderäthen hierzu beauftragten geistlichen und weltlichen Mitglieder zu gemein— samer Besprechung und Vorberathung über die Kirchenzustände des Orts. Von dem Ergebniß dieser Verhandlungen ist den Pfarr— gemeinderäthen der Pfarrgemeinden spätestens bei ihrer nächsten Versammlung Nachricht zu geben. S§. 25. Dem Pfarrgemeinde— rath kommt ein weltliches Zwangs- und Strafrecht nicht zu. §. 26. Die Aeltesten stehen dem Geistlichen in der christlichen Berathung der Gemeindeglieder bei, um zu belehren, zu trösten, zu ermahnen und zu warnen. Wie sie hierbei überhaupt mit christlicher Vorsicht und Schonung zu verfahren haben, so wird ihnen, um die Wirksamkeit des Geistlichen nicht zu stören und um Einheit in der Behandlung zu sichern, zur Pflicht gemacht, im Einvernehmen mit dem Geistli— chen zu handeln, welchem die Seelsorge zunächst obliegt. Auch ha— ben sie dasjenige geheim zu halten, was sie in ihrer Amtsthätig⸗ keit als Aelteste vertraulich erfahren. §. 27. Den Gliedern des Pfarrgemeinderaths liegt ob, auf den Wandel und die ganze Amts— führung sowohl der Geistlichen als der Aeltesten zu achten, eintre⸗ tenden Falls, einzelne oder in Gemeinschaft, brüderlich einander zu ermahnen und, wo es noth thut, an die nächste vorgesetzte kirchliche

weltlichen Strafgewalt nothwendig, so wird der Pfarrgemeindergth den vorliegenden Fall der zuständigen Behörde zur weiteren Be— handlung übergeben. 8. 29. Die christliche Armen= und Kranken- pflege, welche dem Pfarrgemeinderathe und besonders einzelnen Mit⸗ gliebern desselben (Diakonen, Armenpflegern) obliegt, ist nicht nur Sorge für leibliche Bedürfnisse, sondern hauptsächlich für das Wohl der Seelen; eine Sorge, welche mit den evangelischen Mitteln der Belehrung, der Ermahnung und des Trostes ebenso der Verarmung wie dem sittlichen Versinken der Verarmten entgegenwirkt. In die— ser Pflege wird es unter Umständen zweckmäßig und wünschenswerth sein, daß die Armenpfleger des Pfarrgemeinderaths andere, zumal jüngere Gemeindegenossen von lebendigem Glauben und vorwurfs— freien Sitten als Gehülfen beiziehen, welche in vorkommenden Fällen zu den Versammlungen des Pfarrgemeinderathes eingeladen werden mögen. So weit es sich bei der kirchlichen Armenpflege um leibliche Unterstützung handelt, und so weit zu dieser die etwaigen freiwilligen Beiträge, welche dem Pfarrgemein— derathe zur Verfügung gestellt werden, nicht ausreichen, wird derselbe, so lange ihm eigene Mittel nicht zu Gebote stehen (8. 30, sich an den Stiftungsrath wenden. Auch wird der Pfarrgemeinde— rath sich ins Einvernehmen mit den etwa bestehenden freien Ver einen christlicher Wohlthätigkeit setzen, sie möglichst unterstützen und unter Umständen ihre Hülfe in Anspruch nehmen. §. 30. Bis zu definitiver anderweiter Festsetzung bleiben die örtlichen Stiftungen, die rein⸗kirchlichen, wie die gemischten, nach den Bestimmungen des Verwaltungs-Edikts unter der Obhut und Verwaltung des Stif tungsraths oder seines Ausschusses, des Kirchenkonvents, und unter der Aufsicht der denselben vorgesetzten Behörden. Es ist jedoch be⸗ sondere Obliegenheit des Ortsgeistlichen, bei der Verwaltung der Stiftungen die kirchlichen Ansprüche und Bedürfnisse zu wahren und geltend zu machen. S§. 31. In Beziehung auf die Schule hat der Pfarrgemeinderath an die Ortsschulbehörde dasjenige zu brin— gen, was er zur Wahrung des kirchlichen Interesses für ange— messen hält, und nöthigenfalls die Berwendung der kirchlichen Oberbehörde nachzusuchen. 5. 32. Vor der Wiederbesetzung eines geistlichen Amts in der Pfarrgemeinde muß jedesmal der Pfarrgemeinderath mit seiner Aeußerung über den kirchlichen Zustand der Gemeinde und über das Vorhandensein besonderer, bei der Besetzung der Stelle zu berücksichtigender Bedürfnisse und Verhältnisse vernommen und diese Aeußerung der Ober -Kirchen Behörde vorgelegt werden. Desgleichen liegt es dem Stiftungs Rath ob, vor der ihm zustehenden Besetzung von Stellen niederer Kirchendiener die gutachtliche Aeußerung des Pfarrgemeinderaths über dieselbe zu erheben. 5§. 33. Der Pfarrgemeinderath kann Gesuche, welche allgemeine Interessen der evangelischen Kirche be— treffen, an die kirchliche Ober-Behörde richten und wird auf Be— fragen seitens dieser Behörde oder des Dekanat-Amtes über solche Gegenstände sein Gutachten abgeben. 5§. 34. Durch die vorste henden Bestimmungen wird der gesetzliche Wirkungskreis der Kir— chen⸗Konvente in ihrer Eigenschaft als Sitten, Kirchen— und Schul Polizei Behörden und als Ausschüsse der Stiftungs- Räthe (8. 132 des Verwaltungs ⸗Edikts) nicht verändert. Dieselben haben daher auch in kirchlichen Ange legenheiten (Amtsvorschrift für die evangelischen Kirchen-Konvente vom 29. Oktober 1824 §8. 11—17) in allen denjenigen Fällen nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften thätig zu sein, in welchen eine Einschreitung der Polizei- und Strafgewalt (ebendaselbst 8.

23 28) erforderlich ist. Im Uebrigen geht die Leitung und Be— sorgung der kirchlichen Angelegenheiten der Pfarrgemeinden, vorerst mit Ausnahme der Vermögens Angelegenheiten derselben (85. und 30), an die Pfarrgemeinderäthe in Gemäßheit der Bestim— mungen dieser Verordnung über. Wir versehen Uns zu den Ku

chen⸗Konventen, wie zu den Kirchen-Arltesten, daß beide mit Eifer und in gutem Einvernehmen für Zucht, Ordnung und Förderung christlicher Gesinnung in den Gemeinden wirken und darauf Be

dacht nehmen werden, die wohlthätigen Erfolge zu erreichen, welch, Wir durch gegenwärtige Verordnung bezwecken. Unser Ministerium des Kirchen- und Schulwesens ist mit der Vollziehung gegenwärt

ger Verordnung beauftragt.

Gegeben Stuttgart, den 25. Januar 1850.

832

Der Chef des Departements des Kirchen und Wächter.

Auf Befehl des Königs Kabinets-Direktor: Maucler.

Schulwesens

Der

Frankfurt. Frankfurt a. M., 3. Febr. (Darmst. 3tg Das Hoheitsrecht über den Johannisberg oder vielmehr die endliche Ent scheidung dieser Streitfrage hat in jüngster Zeit Mittheilungen und W derlegungen veranlaßt, welche die Veröffentlichung nachstehender läßlicher Notizen herbeiführen. Seit etwa 35 Jahren bestand schen Oesterreich und Nassau Streit über die Frage, welchem beiden Staaten die Sonverainetät über die Domaine Johannis berg gebühre und ob, gesetzt selbst, sie stehe letzterem Staate die Domaine der nassauischen Steuergesetzgebung unterliege. ö lange dieser Streit schwebte, blieb die Domaine faktisch steuerfrei Im August v. J. ersuchten beide Staaten Se. K. H. den Groß herzog von Hessen, das Vermittleramt in dieser Irrung zu über nehmen und zu diesem Ende einen Vereinbarungskommissär zu ernennen. Se. K. H. der Großherzog bestellte hierzu den Ober studiendirektor Dr. Breidenbach. Dieser trat mit den Bev mächtigten der beiden Staaten 2 der

Am

(für Oesterreich Gesandt⸗ nassauischen Hofe Freiherrn von Menßhengen, für Nassau Ministe rialrath Bertram) in Verhandlung und arbeitete cine umfassende durch scharfsinnige politisch-juridische Deductionen ausgezeichnet Denkschrift aus, welche er seinen Vergleichsvorschlägen zu Grunde legte. Diese Vorschläge wurden allseitig angenommen und Dezember v. J. wurde unter seiner Mitwirkung zu Wiesbaden ein Staatsvertrag abgeschlossen, durch welchen alle Differenzen ihre Er ledigung fanden. Beide Bevollmächtigten behielten sich wie üblich die Ratification ihrer resp. Souveraine vor. Diese ist im wärtigen Augenblick auch wirklich erfolgt und ausgewechselt und si die angenommenen Vergleichspunkte ziemlich diejenigen, welche jüngf in die Oeffentlichkeit gelangten. Aus Anlaß der bei Schlichtun dieser Angelegenheit entwickelten geistreichen Prüfung und stre; unparteiischen Endführung wurde dem Großherzoglichen Ober diendirektor Breidenbach von Seiten Sr. Majestät des Kaisere Oesterreich wiewohl das Resultat überwiegend zu Gunster sau's ausfiel das Commandeurkreuz des Franz-Jose

verliehen.

IJ Ent

gegen

Eisenbahn⸗Verkehr.

Niederschlesische Zweigbahn Auf der Niederschlesischen Zweigbahn wurden nuar c. 8870 Personen und 23,287 Centner Güter Die Gesammt-Einnahme betrug 6840 Rthlr.

r / , , , , = , , a .

mm m, mm,.

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Bekanntmachungen.

82 ö .

Der unten näher bezeichnete Privatschreiber und an— geblich ehemalige Unteroffizier der Holsteinschen Armee L. Kranse sst des Betrugs durch Unterschlagung geld— werther Papiere dringend verdächtig und hat sich von hier entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist.

Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des Krause Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts- oder Polizei⸗-Behörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Mi— litair⸗Behörden des In- und Auslandes diensterge— benst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betre— tungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vor— findenden Gegenständen und Geldern mittelst Trans— ports an die hiesige Gefängniß-Expedition abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent— standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfihrigkeit versichert.

Berlin, den 6. Februar 1851.

Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. 1X. Deputation für Vöruntersuchungen.

. Signalement des Krause.

Derselbe ist eiwa 30 Jahr alt, angeblich in Königs— 9 in pi. geboren, circa 5 Fuß 5 Zoll groß, hat dun⸗ elblonde Haare, empfehlende Gesichtsbildung, dunkel⸗ 1. vollen Schnurrbart und militairische Haltung. . äher kann derselbe nicht bezeichnet, auch die Beklei—⸗ dung nicht angegeben werden.

ö. ö kJ (1 183 . ...

Der unten näher bezeichnete Kaufmann lig Kieckebusch von hler ist des Betrugs durch

Rock, dunkelgrauen Mütze, einem Hut. Näher kann derse

625 Noth

gelegene, Vol. II.

zusehenden Taxe au am v

Frankfurt a4. d. Königliches

572

ken⸗ Nummer 1 und

den 2.

subhastirt werden.

Kreis ⸗Secxretair

Schwetz, den 27.

; Geri Gu stav 4.

, . . und hat sich von hier pin gn ernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufe ; teln c en ist. ö. get Aufenthalt zu ermit.

Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte desse Kennmiß hat, wird aufgefordert, davon ö nächsten Gerichts- oder Polizei. Behörde Anztige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil, und Mllitair⸗ Behörden des Ju- und Auslandes dienstergebenst er⸗ sucht, auf denseiben zu vigiliren, ihn im Bettetungs⸗ falle festzunchmen und mit allen bei ihm lch vorsin= denden Gegenständen und Geldern mitteist Transports an die hiesige Gefängniß⸗Erpedition abzuliefern.

Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstan⸗ denen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 6. Februar 1851.

Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation 1X. für Voruntersuchungen. Signalement des Kieckebusch.

Derselbe ist 36 39 Jahr alt, 5 Fuß 6—7 Zoll groß, hat blonde Hagre, frische, gesunde Gesichtsfarbe, große Nase, großen Mund, blonden länglichen Bart, ist schlan⸗

ker Gestalt, spricht die deutsche Sprache und hat als

besonderes Kennzeichen eine kahle Platte. Bekleidet war derselbe mit einem braunen Flausch—

im Hypothefenbache

Hypothekenschein in

am 18. August

181 P r Die unbekannten 1831 für todt erkl

bis zu dem am 24. Nove

recht nachzuweisen, präkludirt und der Erben zur serneren Pyritz, den 23. Königlich

Das hierselbst in der Fischerstraße Hausnummer

zeichnete, dem Lohgerbermeister Müller gehörige Haus nebst Garten, welches zufolge der nebst dem Hypothekenschein in der Registratur ein⸗

an Gerichtsstelle, Junkerstraße Nr. 1, gerichts⸗Rath Händler subhastirt werden. O., den 20. September 1859.

Nothwendiger Verkauf. Die beiden im Dorfe Przysiersk unter der Hypothe—

welche bisher zusammen benutzt worden, und von denen das erstere auf 3129 Thlr. 2265 Thlr. 19 Sgr. abgeschätzt ist, sollen in termin Mai 1851, Vormittags 11 Uhr, im Ganzen oder einzeln an ordentlicher Taxe und Hypothekenschein sind im III. Büreau einzusehen.

Der dem Aufenthalte nach unbekannte Gläubiger, Johann Jacob Piehl, wird hierzu öffentlich vorgeladen.

Königl. Küeisgericht. I.

Das dem Schulzen Anton Klingsporn gehörige, Neudörffel, Züllichau-⸗Schwiebusser Kreises, belegene und

seq. No. 1. verzeichnete schätzt auf 6052 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst

Taxe, soll im Wege der nothwendigen Subhastation

bietend verkauft werden. Schwiebus, den 4. Januar 1851. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission II.

vom Regimente Prinz Heinrich werden hierdurch öffent= lich aufgefordert, sich binnen 9 Monaten, und spätestens

an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Kreisgerichts⸗-Rath Scheele anstehenden Termine zu melden und ihr Erb

Januar 1851.

braunen Plüsch⸗ 80

Der Handlungsdiener werden.

Tuchhosen, einer Marcus

lbe nicht bezeichnet

wendiger Verkauf. 98

zum Verlust des Kokarde und das zu achtjähriger E Abtheilung,

Nr. 26. des Hopothekenbuchs ver

ö Rechts, Siegesmund Alexander

Militair⸗T

f 6065 Thlr. abgeschätzt worden, soll terten Juni 1851

vor dem Kreis⸗ sche Volk J. erkannt worden.

Da der jetzige Aufenthalt des 20.

Kreisgericht. J. Abtheilung.

15 belegenen Freischulzerei⸗Güter,

4 Sgr., das letztere auf

den wird. Gerichtsstelle Beilin, den 360. Januar 4851. Königl. Stadtgericht.

(gez.) Nörner. 184

August 1850. Nachstehendes Erkenntniß:

Abtheilung. 35 Schulze.

chtlicher Verkauf.

Wille und Genossen hat richt hiesiger Residenz, . ö tober 1850 Recht erkannt,

jene zorfe . jenem Dorfe Vol, ö daß die Angeklagten:

Schulzengut, gerichtlich abge⸗

von

, phie Wille, unserer Registratur einzusehenden 6.

1851, Vormittags It Uhr, mann,

, m a3. Erben oder Erbnehmer des im Jahre ärten Unteroffiziers Joseph Krüger

U Berlin, den 1. Februar 1851. mber d. J., Vorm. 11 Uhr,

Oeffentliche Bekanntmachung.

Cohnheim Fraustadt in Posen ist in der öffentlichen Sitzung vom zl. Dezember 1859 wegen öffentlicher Aufforderung und Anreizung zum Hochverrath durch Kontumazial-Erkenntniß . mit Versetzung in die 2te Klasse des Soldatenstandes die Preußische National ienstabzeichen zu tragen, nstellung in eine Festungs-Straf⸗ Stellung unter Polizei-Aufsicht auf fer—= nere acht Jahre nach verbüßter Strafe und zur Tra gung der Kosten des Verfahrens verurtheilt, auch ist gleichzeitig auf Vernichtung aller vorfindlichen Exem 1 plare des republikanischen Katechismus für das T Kap. „von den überflüssigen Fürsten“,

Cohnheim bekannt ist, so wird dies hierdurch zur öffentlichen Kennt— niß gebracht, mit dem Bemerken, daß dem AUngeschul— digten gegen dies Erkenntniß eine vierwöchentliche Resti⸗ tutionsfrist zusteht, nach Ablauf derselben jedoch, so weit dies möglich, mit der Strafvollstreckung verfahren wer—

Ste Abtheilung für Untersuchungen. Deputation für Schwurgerichtssachen.

3 Hh u n g.

In der Untersuchungssache wider die unverehelichte das Königliche Stadtge— Abtheilnng für Untersuchungs sachen, II. Deputation, in der Sitzung vom .

der mündlichen Verhandlung gemäß für

1) die unverehelichte Auguste Dorothee So⸗ 2) die unverehelichte Auguste Rosalie

,,, , , n des wissentlichen Meineides schuldig und eine Jede

an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst öffentlich meist mit ö einjährigen Strafarbeit und mist . lung unter Polizei-AUufsicht auf die Jahres zu bestrafen, auch das Erkenntniß öffent— lich bekannt zu machen und beide Angeklagten ver— bunden, die Kosten der Untersuchung zu gleichen Theilen event. in solidum zu tragen.

Von Rechts Wegen. wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kennt- niß gebracht, daß solches die Rechtskraft beschritten hat.

Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. II. Deputation für Verbrechen.!

Schützengilde Monat August e. beendigt d Gastwirthschaft oi

d!e vom IJ. April thet werden, und ist Bietungs-Termin auf Die Haupt⸗Bedingungen, welche sind, daß der Miether ein umsichtie Wirth sei und die Mittel ausbezahlung der Miethssumme, Jahr in Staats- Papieren deponiren zu außerdem im Stande ist, das ganze Lok schluß des großen Saales, anständig Das neue Schützenhaus hat bei Fuß und einer Tiefe von 40 Fuß ein von zwei Etagen, welchem ein großer S Länge und 46 Fuß Breite und ein k angränzt. Zur ausschließlichen Ben thers gehört die ganze untere Etage rain unter dem großen Saal, in welchem e Keller, Speisekammer, Gesindestuhe und ein großer Raum zu einer Bierhalle befindet. Die vortheilhafte und quente Lage des Grundstücks, verbunden mit einem schö nen, 12 Morgen Flächenraum enthalt Schießgar ten, lassen für einen umsichtigen, soliden Wirth ein sehr einträgliches Geschäft ermarten, und wollen auswärtige Unternehmer sich gefälligst durch frankirte Anfragen di näheren Bedingungen vom Unterzeichneten einholen

Der Aeltermann der Fr. Wilh. Schützengilt B Reh ser Pferdetränke Nr. 8535.

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der jährlichen eingeladen.

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zammlung hiermit 8eb⸗ Berlin, den 1. D

Berlinischen kene

2 VW. Brose. H. Ke Stel⸗ G. Praetorius. . eines

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aller E65 = ö Bergbaugesellschaft Concordia.

In der am 31. Januar d. J. zu Oberhausen Bahn— hof staltgefundenen ersten General-Versammlung der Actiongire der Bergbau-Gesellschaft Concordia wurden zu Mitgliedern des Vorstandes erwählt:

die Herren Carl Haniel

J. . . ; von Ruhrort Julius Klingholz? n,

widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen Nachlaß den sich gemeldet habenden

) gelegenen Verfügung wird uͤberwiesen werden.

e Kreis gerichts⸗ Deputation. den 500jährigen

In dem an der lebhaftesten Pronienade Danzigs

ö neuen Schützenhause, dessen Bau wegen des im September d. J. stattfinden . Jubiläums der Friedr. Wilh.

Christian Flashoff Heinrich Huyßen Heinrich Thies was statutgemäß hiermit bekannt gemacht wird, Oberhausen, den 5. Februar 1851. ö

von Essen, 861

Das Abonnement beträg: 5 Rthlr. für 3 Jahr. 10 Rthlr.« I Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet

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Preußischer

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Berlin, Montag den 10. Februar

1 t

Amtlicher Theil.

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Preußen,. Berlin. Hofnachrichten.

Oesterreich. Wien,. Truppenmusterung und Ernennung zu Regiments⸗ Inhabern. Die schleswig-holsteinsche Frage. Berichtigende Erklä⸗ rung in Betreff Kossuth's Vermischtes. U

Bayern. München. Die Kammern nig Otto's

Sachsen. Dresden. Kammer⸗-Verhandlungen.

Hannover. Hannover. Berathungen über die Provinzial-Landschaften.

Baden. Karlsruhe. Die Befugnisse des General-Landes-Kommissärg

Schleswig⸗Holstein. Kiel. Rechnungs-Ablage. Oberst Seveloh zum Chef des Kriegsdepartements ernannt. Die von der früheren Regle— rung emittirten Kassenscheine, Altona. Vermischtes.

Luxemburg. Lurembung. Kammer⸗-Verhandlungen.

Sachsen⸗Weimar. Weiman. Kammer-Verhandlungen.

Lübeck. Lübeck. Ankunft österreichischer Truppen.

Bremen. Bremen. Die Einführung von Geschwornengerichten

Hamburg. Hambung. Ankunft österreichischer Truppen.

Jahrestag der Landung

Neuorganisation der

Ausland. Gesetzgebende Versammlung. Verwerfung if Abschaffung des Octroi. Paris. Die Ernennung Berichtigung aus dem auswärtigen Mi—

Frankreich. von

Sauteyra's Antrag ar Do⸗ tations fragt nisterium.

Großbritauien und Irland. Parlament. Unterhaus. Bill zur Abschaffung der Stelle des Lordlieutenants von Irland. Verwer—

eines Antrags in Bezug auf das Reglement. Erörterung über die ungarischen Flüchtlinge in der Türkei. Annahme des Berichts über die Adresse. Beförderung der Threnrede. Anglikanische Kirchen verse Vermischtes.

Dänemark. Kopenhagen. Volksthing. Einzug der Truppen.

Tagesbefehl des Befehlshabers der Armee.

Vermischtes

ung

—6* 21851 London.

23min n mmiung

Italien. Turin. Das fentl Sicherheit. des Staatsraths

Budget des Justizministeriums. Maßregeln Rom. Bevorstehende Ernennungen. Neapel. Quarantaine⸗Vor⸗

1ng )

und Handels-⸗Nachrichten.

Börsen⸗

Amtlicher Theil.

der König haben Allergnädisst geruht: Regierungs-Assessor Windhorn al

arme 11 Barmen zu

sest t sestat erigen

1idt⸗Gemeinde bestätigen

ven Tebrata en 9 Februar.

Erzherzog R eopö

abgereist.

Finanz⸗Ministerium 82 Mit Bezug auf die §§. 11 und 12 des Gesetzes vom 24. Fe— Verwaltung Staatsschuldenwesens

des Kommission (G. S. Seite 57),

bhrußgr v betressend die

atsschulden hierdurch it gemacht, daß I der Wirkliche Geheime Ober Finanz -Rath und Steuer Direktor a. D. Kühne, 2) der Geheime Kommerzien⸗-Rath Carl und zz der Regierungs-Präsident a. D. Graf von Itzenplitz en Kammer wiederum zu Mitgliedern der gedachten Kommission gewählt und bei der hierauf stattgefunde— nen anderweitigen Konstituirung letzteren die Wahl des Vor⸗ sitzenden auf den Wirklichen Geheimen Ober - Finanz ⸗-Rath General⸗ ktor a. D. Kühne und die des Stellve Geppert gefallen ist. 1851. . Finanz⸗Minister.

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Uichtamtlicher Theil. Dentschland.

Preußen. Berlin, 9. Febr. Se. Majestät der König haben vorgestern um 11 Uhr das 4te Ulanen-Regiment auf der potsdamer Chaussee besichtigt. Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Leopold und die in Berlin anwesenden Prinzen des Königlichen Hauses begleiteten Allerhöchstdieselben. Se. Majestät kehrten hierauf nach Charlottenburg zurück; der Erzherzog und die Prinzen begaben sich nach dem Exerzierplatz an der Hasenhaide, wo Höchstdieselben dem Exerzieren des Garde-Dragoner⸗Regiments beiwohnten.

Mittags war Familientafel in Charlottenburg, an der auch der mittlerweile eingetroffene Prinz Albert von Sachsen Theil nahm. Den Abend begaben Se. Majestät der König und die Königin Sich in das Opernhaus.

Gestern Morgen um 11 Uhr war Parade des 2ten Kürasster= Regiments (Königin) vor Se. Majestät dem Könige und Ihrer Ma— jestät der Königin am Lustgarten. Ihre Majestaͤt trugen die Far—

und

ben des Regiments.

in die Schloßhöͤfe.

Nach dem Vorbeimarsch rückte das Regiment Die Offiziere wurden zum Dejeunen befohlen; die Unteroffiziere und Mannschaften haben Ihre Maßjestät die Kö— nigin in den Schloßhöfen bewirthen lassen. Die Trompeter bliesen die Tafelmusik. Nach dem Dejeuner kehrten Ihre Majestäten nach Charlottenburg zurück.

Abends war in Charlottenburg kleiner Ball

Heute Morgen haben Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Leo— pold Berlin verlassen. ö. Oesterreich. Wien, 7. Febr. Zwei Bataillone des Re— giments Mazzuchelli sind vorgestern hier eingetroffen und gestern nach Oedenburg per Eisenbahn abgegangen. Se. Majestät der Kaiser besichtigte dieselben und äußerke sein Wohlgefallen über deren gute Haltung. Se. Majestät der Kaiser hat den Feldzeug— meister Freiherrn von Jellacie zum Inhaber des in der Errichtung begriffenen 46sten, den Feldmarschall-Lieutenant Fürsten Hannibal von Thurn und Taxis zum Inhaber des 50sten, den Feldmarschall Lieutenant Fürsten Eduard Liechtenstein zum Inhaber des Ften und Feldmarschall-Lieutenant Grafen Coronini zum Inhaber des ten sie⸗ benbürgischen Linien-Infanterie-Regiments ernannt, welche sonach deren Namen führen werden.

Der Lloyd berichtet: „In den Unterredungen, welche Se. Durchlaucht der Minister-Präsident Fürst Schwarzenberg mit dem dänischen Minister Grafen Sponneck hatte, so wie in diesfälligen Staatsschristen, ist, dem Vernehmen nach, die Ansicht aufrechter— halten, daß der deutsche Bund nur bezüglich Holsteins unmittelbare und wahrhafte Interessen wahrzunehmen habe. Die Verbindung Schleswigs mit Holstein sei ein Gegenstand, der die Kompetenz des Bundes nur sekundär berühre.“ ;

Im Lloyd liest man: „Mehrere auswärtige Blätter, insbe sondere Morning Chronicle, hatten versichert, daß bei dem bekannten, zwischen Nordamerika und dem österreichischen Geschäfts⸗ träger, Herrn von Hülsemann, geführten Notenwechsel das Kaiser— liche Kabinet die Forderung gestellt habe, Kossuth solle in Nord— amerika keine Aufnahme finden. Wir können die entgegnende Mit⸗ heilung machen, daß eine solche Forderung vom österreichischen Ka— binet nicht gestellt wurde, natürlich davon abgesehen, daß dasselbe die Internirung in Kiutahia nicht gebrochen zu sehen wünscht.“

Die außerordentlich milde Witterung gestattet die baldige Wiedereröffnung der Donau-Dampfschifffahrt; schon nächste Woche sollen die Dampfer von hier nach Pesth wenigstens Waaren trans— portiren. Das kroatische Küstenland deckt bekanntlich seinen Salz bedarf aus den Salzniederlagen in Istrien und Venedig. Der Be— darf an grauem Istrianer- und Venetianer-Meersalz besteht dieses Jahr in 70,900 Ctr., wovon nach Zengg 50,000 Ctr. und nach Carlopago 12,000 Ctr. verlegt werden.

Dem Lloyd zufolge, steht eine zahlreiche Ernennung von Lec pold-Rittern in Aussicht. Der Absicht Sr. Majestät des Kaisers gemäß, solle dieser Orden als ein alle Klassen der Gesellschaft um— chlingendes Band sich bewähren und das Bild des verjüngten Oc terreichs zurückspiegeln.

Der Lloyd sagt: „In zahlreichen in- und ausländischen Blättern wird des Falles Erwähnung gethan, wonach mehrere junge zeute verschiedenen Standes auf Befehl ihren allzu üppigen Haar vuchs abnehmen lassen mußten. Aus vollkommen zuverlässiger

hören wir, daß dieser Fall nicht wieder vorkommen wird, da hohen Orts eine diesfällige Weisung erlassen wurde.“

zer französische Gesandte, Herr de la Cour, veranstaltet näch— stens eine Soiree.

Feldzeugmeister Schönhals Graz abgereist.

In mehreren Kronländern, namentlich zunächst in Mähren, sollen aus Justiz-Männern bestehende Kommissionen gebildet werden, welche einerseits die administrativen Ergebnisse der neuen Justiz⸗ Einrichtung, andererseits die Resultate der neuen Strafrechtspflege zu prüfen haben werden. G ꝛ— r

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seinem

ist Adjutanten nach.

nebst

welche wegen Verkaufs einiger anstößigen Schriften zu drei Wochen Polizeihaft verurtheilt waren, verließen gestern den Arrest.

Ein Engländer soll mit einer sehr bedeutenden Forderung an den in der Türkei befindlichen Grafen Kasimir Batthyany, Kossuth's Minister der auswärtigen Angelegenheiten, in Ungarn aufgetreten sein und die Rechtsansprüche, gestützt auf das vor dem Jahre 1848 ausgestellte Dokument, durch Vormerkung auf die Guter geltend machen wollen. „Da die Forderungen unwiderlegbar berechtigter Gläubiger,“ bemerkt der Lloyd, „indem die Schulden erweislich vor der Revolution intabulirt waren, wie z. B. jene der Gräfin F., nicht beglichen werden können und sogar die Zinsen in Rest blieben so dürften derartige Forderungen, die augenscheinlich nicht so lau= teren Ursprunges sind, noch weniger ihre Zwecke erlangen. Die Flüssigmachung der auf konfiszirten Gütern haftenden Kapitalten dürfte überhaupt nicht so leicht statthaben können.“

Statt der aufgelösten Munizipalgarde soll eine aus etwa hun dert Mann bestehende Wachmannschaft, zum inneren Dienst der Kommune bestimmt, namentlich zur«-Bewachung der städtischen Ge— bäude, gebildet werden. Die jetzt entlassenen Munizipal⸗ Garden erhalten eine dreimonatliche Löhnung, wenn sie vor dem 1. Juli 1849 eingetreten waren, sonst nur eine zweimonatliche Abfindung. Ein Antrag befindet sich der Vorstadt Laimgrube,

1 ibe, im Zuge, es möge der Jesultenhof mili tairischerseits aufgelassen

und zu Baustellen verwendet werden.

Bayern. München, 6. Febr. Zur Entwerfung der Ge— schästs Ordnung hat die Kammer der Abgeordneten hrute einen Ausschuß gewählt, bestehend aus folgenden Mitgliedern: Gelbert,

von Seiten der Kommune, auf Anregung

Alle Post -Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Feen auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.

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1851.

Meyer, zweiter Secretair, Freiherr von Lerchenfeld, Nar, erster Se—⸗ cretair, Rudhart, Lang, Thinnes, Paur und von Wening. Der Ausschuß hat sich sogleich konstituirt und seine Arbeiten begonnen Die Eröffnung des Landtags wird kaum vor nächstem Montag stattfinden, und zwar, wie man als gewiß annimmt, durch Se. Königliche Hoheit den Prinzen Luitpold. Auch in der beginnenden Session scheinen die anderen Fractionen der Linken gegenüber sich zu einer festen Mehrheit einigen zu wollen.

Der Jahrestag der Landung König Otto's in Nauplia wurde diesen Vormittag durch festlichen Gottesdienst in der hiesigen griechischen Kirche und Nachmittags am Königlichen Hofe durch große Tafel gefeiert. König Otto, von einem kleinen Unwohlsein der letzten Tage wiederhergestellt, wohnte der Feier bei.

Sachsen. Dresden, 6. Febr. Die zweite Kammer setzte heute die Berathung über den Gesetzentwurf, die Kommunalgarden betreffend, fort. Die Berathung beginnt bei §. 3 des Gefetzent⸗ wurfs. Die hiernach vom Eintritte in die Kommunalgarde auszu⸗ schließenden Personen sind: ad (. Gemeine Berg⸗ und Hüttenleute und die bei fiskalischen oder kommunlichen Gewerbsanstalten auf Tage⸗ oder Wochenlohn angenommenen Arbeiter; ad d. Personen, die als Privatoffizianten, Hauslehrer, Kommis, Schreiber, Gesellen, Fabrikarbeiter oder sonstigen Gewerbsgehülfen mit ihrem Nahrungs⸗ stande von einzelnen Privatpersonen oder Gesellschaften dergestalt abhängig sind, daß sie denselben ihre ganze Zeit und Thätigkeit zu widmen haben und dafür ihren Lebensunterhalt von ihnen beziehen; ad e. Alle die auf Akademieen, Seminarien und Schulen behufs ihrer Ausbildung sich befinden; ad f. Fremde, sowohl Inländer als Ausländer, die nur zeitweilig in der Stadt sich aufhalten. Die Deputation kann in der bürgerlichen Stellung von Personen der angegebenen Gattungen in der Regel nicht die erforderlichen Ga⸗ rantieen erblicken, welche zum Eintritte in die Kommunalgarde un⸗ bedingt nöthig sind, und rathet daher jedoch mit Ansnahme ei nes Mitgliedes, welches wenigstens den ad c. und d. genannten Personen den fakultativen Eintritt offen gelassen wissen will die unveränderte Annahme des Paragraphen an. Der Abgeordnete Haberkorn erklärt, daß er dasjenige Mitglied der Deputation sei, welches hier von deren Antrag insofern abweicht, als es den unter c. und d. genannten Personen den fakultativen Eintritt in die Kommunalgarde nachgelassen wissen will. Er motivirt seine An sicht unter Hinweisung auf die erläuternden Bestimmungen von 1840, und hält es gewissermaßen für eine Ehrenverletzung der in diese Kategorieen gehörigen Personen, wenn man sie unbedingt für unfähig erkläre, in die Kommunalgarde einzutreten, und Mitglie— der derselben, gegen die durchaus etwas nicht vorliege, durch diese Bestimmung zum Austritt nöthige. Der Refereut Abgeord⸗ neter Lehmann erkennt vollkommen an, daß durch Annahme des §8. 3 der Kommunalgarde einzelne gute Elemente verloren gehen können, glaubt aber, daß die Nachtheile, welche dadurch vermieden werden, ungleich wichtiger seien als die Vortheile, und empfiehlt den Antrag der Majorität zur Annahme. Bei der Abstimmung wird §. 3 nach der Regierungs Vorlage, und zwar in den Punkten é. und l. einstimmig, in den Punkten c. aber gegen fünf Stimmen, von der Kammer angenommen. In Bezug auf §. 4 des Gesetz-Entwurfs hat die Deputation, wie bereits im all meinen Theile des Berichts erwähnt worden,

und d.

nicht igi htun

von Kommunalgarden in den kleineren, in der Beilage

Regulativ vom 29. November 1830 nicht genannten Städten

lich von der freien Entschließung der betreffenden

keiten und der Stadtverordneten abhängen soll. Mag auch

nes in dem Berichte, in den städtischen Gemeinden des geringsten

Umfangs die Befreiung von Errichtung und beziehentlich Be

tung der Kommunalgarde nicht selten mit Recht zu befürwort

sein, so hat die Deputation doch die Beibehaltung und

der Kommunalgarde für die Städte im Allgemeinen al

zuhalten sich veranlaßt gesehen, und empfiehlt den

Fassung zur Annahme: „Zur Errichtung von Kommunalgart

auch die in der Beilage zum Regulativ— gen

Kommunalgarden vom 29. November 1830

verpflichtet; es kann aber für einzelne Städte

treffenden Stadtrathe nebst den Gemeinde⸗Vertretern

trag durch das Ministerium des Innern h

theilt werden. An Orten des platten Landes

Gemeinde-⸗Raths und darauf von der

ten Bericht zur Errichtung einer Kommi

oon dem Ministerium des Innern

Der Abgeordnete von Nostitz ist

standen, daß die Errichtung von Kor

als Regel, für die Landgemeinden als

hält es aber für angemessener, das Kommunalgarden

das Kriegsministerium zu stellen und beantragt

entwurfe die Worte „Ministerium des Innern

„Kriegsministerium“ zu vertauschen. Es wird jedoch

nicht ausreichend unterstützt. Der Abgeordn. Riede

so wohl gegen den Gesetzentwurf als gegen das

achten; er hält das Fortbestehen des Gesetzes von 1848

mäßiger und verbindet damit in der ihm eigenen Weise ei

Ausfälle gegen die stehenden Heere, durch die dem Lande noch „de

letzte Bischen Lebensmark ausgesogen“ werde. Der Abgeordn. Rei

chenbach stimmt für die Deputation und geht insofern noch weiten

als diese, als er im ersten Satze des Deputationsantrags den Ausfall

die Worte: „es kann aber ertheilt werden beantragt. .

Deputationsgutachten wird außer dem Referenten durch , ,, ,.

Dr. Kuntz sch vertheidigt. Auch der Abgeorkn. nge : ö f n

ben bei. Der Abgeordn. Rittner stimmt fi. , e, ,. nicht

Voraussetzung, daß durch den brenn ker gr, 66 den Willen der

gesagt sein solle, daß der Fa n. einer Kommunalgarde stel⸗

Gemeinben einen Antrag auf Errichtung

len könne Staatominisfer von Friesen

v5 1

Gemein?

.

hält die hier zwischen der