1851 / 41 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Regierungs-Vorlage und der Deputation obwaltende Differenz, da das Resultat in praktischer Hinsicht in beiden Fällen fast dasselbe bleiben werde, nicht gerade für eine sehr bedeutende, weist jedoch darauf hin, daß es konsequenter sei, auf die kleineren Städte das⸗ selbe Prinzip Anwendung finden zu lasfen, das in Bezug auf die Landgemeinden angenommen sei, denn in vielen kleinen Städten⸗—= und nur in Hinsicht auf diese bestehe zwischen Regierung und, De putatlon eine Meinungs⸗-Verschiedenheit seien die Verhähtnisse fast ganz dieselben, wir in den größeren Dorfschaften. Die Abge— ordnkten von Zezschwiz, von der Planitz und Dr. Jahn 8 * sich für die Regierungs⸗Vorlage, weil diese milder sei und den Ge⸗ meinden ein größeres Maß der Frelheit gestatte, als der Täcputd— tions Antrag. Nach einem erschöpfenden Schlußworte des Ref. . . e e ergiebt sich folgendes Resultat: das T eputations- gutachten wird mit 33 und beziehendlich 38 Stimmen von 35 Kam⸗ mer abgelehnt, die Regierungs-Vorlage aber sodann gegen Slim= men angenommen. ) Y S. 5 des Gesetz Entwurfs wird ohne De⸗

batte unverändert angenommen. Bei S. 6 beantragt die Te puts, tion als eine Konsequenz des jetzt veränderten s, 2 den Wegfall des ersten Satzes, nach welchem die Suspension einer Kommunal- garde von der Dienstleistung auch von der betreffenden Kreisdirec⸗ lion angeordnet werden kann. Herr Staats minister von Friesen macht aufmerksam, daß trotz der veränderten Fassung des §. 2 die

Beibehaltung dieses ersten Satzes des S§. 6 zweckmäßig erscheinen

dürfte, welcher Ansicht auch der Abgeordnete Sachße beitritt.

Es wird jedoch 58. 6 gegen 19 Stimmen nach dem Vor—

schlage der Deputation angenommen. S. 7 wird mit einer

als Konsequenz aus §. 2 fließenden Abänderung ((es ist

das Wort Kreisdirection mit „General-⸗Kommando“ zu ver—

tauschen) nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Thiersch

ohne Debatte gegen 2 und beziehentlich 3 Stimmen angenommen,

Bei §. 8 ist die Deputation nicht damit einverstanden, daß die Wahl

des Kommandanten und Vice⸗Kommandanten den Kommunalgarden

selbst und die Wahl der Hauptleute und Zugführer den Mannschaf⸗

ten der betreffenden Compagnieen überlassen bleibe. Vielfache Erfah—

rungen in Städten aller Größen, heißt es im Deputations⸗Bexicht,

haben gelehrt, wie groß und wie zahlreich die hierbei gemachten Miß⸗

griffe waren, und wie die Wählenden sich durch Rücksichten auf das bürgerliche Gewerbe, auf die eigene Bequemlichkeit, ja sogar auf

den vom Gewählten zu erwartenden Genuß bei der Abgabe ihrer

Stimmen leiten ließen, und die Absicht, das Gedeihen des

Instituts wahrhaft zu fördern, häufig nur von der Minder

zahl im Auge behalten wurde. Die Deputation beantragt

daher mit Ausnahme eines Mitgliedes, welches der Beibehaltung

der Gesetz-Vorlage den Vorzug giebt, folgende Fassung des 8§. 8:

„Der Kommandant der Konmunalgarde jeden Orts wird vom Ge—

neralkommando ernannt. Hierzu hat der betreffende Kommunal—

gardenausschuß drei Personen zu wählen und dem Generalkom—

mando binnen zwei Monaten von Erledigung der Stelle an vor—

zuschlagen. Ist die zur Wiederbesetzung der Stalle des Komman⸗

danten erforderliche Anzeige des Ausschusses innerhalb dieser Frist

nicht erfolgt, so ist das Generalkommando ermächtigt, den Kom—

mandanten für diesmal zu bestellen. Findet das Generalkommando

keinen der vom Ausschusse rechtzeitig Vorgeschlagenen zur Ernen—

nung als Kommandanten geeignet, so hat der Ausschuß binnen vierzehn Tagen nach Eingang der diesfallsigen Verordnung ander— weit drei Personen zu wählen und dem Generalkommando anzu— zeigen. Unterbleibt innerhalb dieser Frist diese Anzeige, oder findet auch unter den anderweit Vorgeschlagenen das Generalkommando keinen zum Kommandanten geeignet, so ist dasselbe auch für diesmal berechtigt, den Knmmandanten zu bestellen. Dieselben Bestimmungen leiden auch auf die Wahl und Ernennung des Vice⸗Kommandanten Anwendung.“

Anlangend ferner die Wahlen der Bataillons -Kommandanten, Hanptleute und Zugführer, so hat die Deputation zwar die Wich— tigkeit der diesen Führern anzuvertrauenden Posten nicht verkannt, die Majorität glaubt aber, daß die zur Bekleidung der fraglichen Stellen nothwendige Intelligenz und Selbstständigkeit auch von den Ausschüssen hinreichend zu bemessen ist, und schlägt daher folgenden Zusatz Paragraphen 8h. hiermit zur Annahme vor: „Die Ba⸗ taillons Kommandanten, Hauptleute und Zugführer wählt der Ausschuß nach relativer Stimmenmehrheit. Die Wahl der Batail— lons⸗ Kommandanten bedarf der Bestätigung des General-Kom⸗ mando' s.“

Der Abgeordnete von Nostitz beantragt für §. 8 folgende Fassung: „Der Kommandant und Vice⸗Kommandant der Kommnnal— garde jedes Orts werden vom General-Kommando erwählt und ernannt.“ Es findet jedoch auch dieser sein Antrag nicht ausrei— chende Unterstützung.

Der Abgeordnete Haberkorn ist das von der Majorität abwei— chende Mitglied der Deputatation; er erklärt sich für die Regie— rungs⸗Vorlage und das Fortbestehen der gegenwärtigen Bestimmun— gen und kann es nicht billigen, ein Recht aufzuheben, das sich nicht aus den letzten Jahren, sondern aus dem Jahre 1830 herschreibe; er glaubt, daß eine partetische Wahl leichter im Kommunalgarden— Ausschusse, als in den einzelnen Compagnieen durchzubringen sei und macht aufmerksam, daß die Regierung diesen „Rückschritt hinter die Gesetzgebung von 1830“, zu dem die Deputation hier rathe, gar nicht verlange. ö

Auch die Abgeordneten Reichenbach, Sachße und Rittner spre— chen sich für die Reglerungs⸗Vorlage aus.

Der Abgeordn. Dr. Kuntzsch tritt in Bezug auf die Wahlen der Hauptleute und Zugführer von dem Deputationsgutachten zu—

rück und schließt sich dem Abgeordneten Haberkorn an; ihm tritt auch der Abgeordnete Kölz bei. Das Majoritäts gutachten wirg ausführlich von dem Referenten vertheidigt. Bei der Abstimmund wird der erste Antrag der Deputation (Kommandantenwahl gegen 23 Stimmen, der zweite (5. Sb) aber gegen 19 und veziehentlich einstimmig von der Kammer angenommen. Hiermit wird' 2 Uhr die heutige Sitzung geschlossen.

Dres den, 7. Febr. (Zweite Kammer.) (Dr. J) Zur Tagesordnung übergegangen, wird die Berathung des Gesetzent⸗ wurfs über die Kommunalgarden fortgesetzt und heute beendigt. Bet 8. , der heute die Reihe eröffner, kann die Deputation bie Nothwendigkeit, dem Kommandanten der Kommunalgarke allenthal— ben eine feste Entschädigung zu gewähren, nicht anerleunen, glaubt vielmehr, daß dies nur in größeren Städten gerechtfertigt erscheine. 4 beantragt daher, diesem Paragraphen folgende Fassung zu eben:

. „Alle in Kommunalgardensachen entstehenden baaren Verläge sind aus der Kommunkasse zu bestreiten oder zu ersetzen. Sb und

*) Dieselbe lautet: 5. 4. An anderen, als den in der Beilage zu dem Re dll wegen Errichtung von Kommunalgarden vom 29. Novem- ber 18365 genannten Orten kann, wenn zur Zeit der Publication gegenwär= tigen Gesetzes Kommunalgarden daselbst bestehen, beren e e , im Interesse bes Orts nothwendig erscheint und der Stadtrath nebst den Stadt⸗ verordneten, beziehentlich die Bemeinde⸗Obrigkeit nebst dem GemeindeRath, darauf aniragen, von dem Ministerium des Innern deren Beibehaltung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit ausnahmsweise gestattet werden,

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welche Entschädigung einem Kommandanten außerdem gewährt werden soll, darüber hat der Stadtrath nach vorher eingeholtem Gutachten des Kommunalgarden-Ausschusses und beziehentlich unter Zustimmung der Gemeindevertreter zu entscheiden.“

In dieser Fassung wird 8.9 nach einigen erläuternden Be⸗ merkungen des Herrn Staats⸗Ministers von Friesen ohne Debatte einstimmig angenommen. 8. 10 findet in der Fassung der Regie⸗ rungsvorlage ohne Debatte Annahme. S. 11, welcher die Bestimmung enthält, daß die wegen Dienstvergehen zu er⸗ kennenden Disziplinarstrafen bis, zu 14 Tagen Arrest oder 10 Rthlr. Geldstrafe ansteigen können, führte eine längere De⸗ batte herbei. Die Deputation hat denselben unverändert zur An⸗ nahme empfohlen. Der Abgeordnete Meisel hält die hier ange— setzten Strafen nicht für ausreichend, wenn der Zweck des Gesetzes nicht verfehlt werden solle. Ihm stimmen die Abgeordneten von Nostitz und Sachße bei. Herr Staats⸗-Minister von Friesen und der Königliche Kommissar weisen jedoch darauf hin, daß neben diesen Strafen selbstverständlich das Kriminal⸗Gesetzbuch in Geltung bleibe, und halten es nicht für geeignet, Bestimmungen aus diesem in das vorliegende Gesetz zu übertragen. Die Abgeordn. Ha ber⸗ korn, von Eriegern, der Referent und Dr. Kuntzsch, die in. materieller Beziehung mit dem Abgeordn. Meisel übereinstimmen, treten doch der letzteren Ansicht bei und fürchten, daß bei höheren Strafsätzen diese nur auf dem Papier stehen, in der Wirklichkeit aber selten in Anwendung gebracht werden würden. Nachdem aus einer von der Kommission zur Reorganisation der Kommunalgarde zu Dresden eingereichten Eingabe, zur Unterstützung der Ansicht des Abgeordneten Meisel, eine längere Stelle durch den Referenten vorgetragen worden war, beantragt Abgeordneter Meisel: „die Kammer wolle den §. 11 nur provisorisch gelten lassen und die Staatsregierung ersuchen, der nächsten Stände⸗Versammlung verhält⸗= nißmäßigere Strafbestimmungen über Disziplinarvergehen vorzule⸗ gen, auch die Strafverfügung nicht durch Ausschüsse, sondern durch richterliche Behörden, wie es von den dresdner Petenten beantragt worden sei,“ bewirken lassen. (Findet zahlreiche Unterstützung.) Präsident Dr. Haase bringt dagegen folgenden Antrag ein, der ebenfalls zahlreich unterstützt wird, durch den zugleich der Deputa— ti ns⸗Antrag zu §. 13 erledigt werden würde: „§. 11 abzulehnen und die Staatsregierung zu ermächtigen, schon jetzt und vor Er— lassung des neuen Disziplinar-Regulativs die wegen Dienstvergehen im Disziplinar-Regulativ enthaltenen Strafen auf 14 Tage Arrest oder 10 Rihlr. Geldstrafe zu erhöhen und damit den Antrag zu verbinden, das auf strengere Handhabung der Disziplin gerichtete Regulativ der nächsten Ständeversammlung zur nachträglichen Ge⸗ nehmigung vorzulegen.“ Der Abgeordn. Haberkorn erklärt sich gegen beide dieser Anträge und hält an der Regierungs-Vorlage fest. Staats -Minister von Friesen macht folgenden Vermitte⸗ lungsvorschlag, mit dem sich die Majorität der Deputation einver⸗ standen erklärt: „die Kammer wolle die Regierung ermächtigen, ein neues Disziplinar-Regulativ im Verordnungswege zu erlassen und beantragen, daß dasselbe der nächsten Ständeversammlung zur nach— träglichen Genehmigung vorgelegt werde, in demselben aber beson— ders auf angemessene Verschärfung der Disziplinarstrafen und eine hinreichende Garantie für eine strenge Handhabung der Disziplin und eine fügliche Zusammensetzung der erkennenden Behörde Rück⸗ sicht genommen werde.“ Präsident Dr. Haase sowohl als auch der Abgeordnete Meisel ziehen hierauf ihre Anträge zurück. Die Ab⸗ geordneten Haberkorn, Sachße und Kölz sprechen sich für die pure Regierungsvorlage aus. Bei der Abstimmung wird der nunmeh— rige Masoritätsantrag (Vorschlag des Herrn Staatsministers von Friesen) gegen 11 Stimmen angenommen und in Folge desselben §. 11 mit gleicher Stimmenzahl abgelehnt. S. 12 wird ohne De— batte unverändert angenommen. §. 13 des Gesetzentwurfs lautet: „Das Ministerium des Innern ist ermächtigt, das Disziplinar-Re— gulativ insoweit abzuändern, als zur strengen Handhabung der Disziplin erforderlich ist, und hierauf das revidirte Disziplinar— Regulativ im Verordnungswege zur Nachachtung bekannt zu machen.“

Der Deputation erschien jedoch das jetzt zu berathende Gesetz selbst nicht als passender Ort, an welchem diese Ermächtigung aus zusprechen ist, weshalb sie beantragt: „Die Kammer möge § 13 zwar ablehnen und somit den Ausfall dieses Paragraphen beschlie— ßen, die erwähnte Ermächtigung aber in die ständische Schrift auf— nehmen und hieran die Bedingung knüpfen, daß das im Verord⸗ nungswege zu erlassende Digziplinar⸗-Regulativ der nächsten Stände— Versammlung zur nachträglichen Genehmigung vorgelegt werde.“ Es wurde §. 13 einstimmig abgelehnt, der übrige Inhalt des De— putations-Antrags aber durch den bei §. 11 angenommenen Antrag für erledigt erklärt. §. 14 wird von der Deputation in folgender veränderter Fassung zur Annahme empfohlen: „Sollte an Orten, wo vorher eine Kommunalgarde organisirt gewesen ist, eine solche zur Zeit der Publication gegenwärtigen Gesetzes nicht bestehen und der sofortige Wiedereintritt derselben aus ir— gend einem Grunde bedenklich erscheinen, so hängt es von dem Ermessen des Ministeriums des Innern ab, seiner Zeit zu bestim— men, wenn dieser Wiedereintritt zu erfolgen hat.“ Durch den bei §. 11 gefaßten Beschluß wird jedoch dieser Antrag ebenfalls für erledigt erachtet und §. 14, so wie auch §. 15, nach der Regierungs⸗ Vorlage angenommen. Bei der Schlußabstimmung wird der ganze Gesetz-Entwurf mit den beschlossenen Modificationen von der Kam— mer gegen vier Stimmen (von Nostitz, von Beschwitz, Riedel und von Einsiedel⸗Scharfenstein) angenommen. Die im Betreff des Kommu— nalgarden-Instituts eingegangenen Petitionen werden durch diesen Beschluß theils für erledigt erklärt, theils (die aus Dresden) der Staats-Regierung zur Erwägung und nach Befinden zur Berück— sichtigung übergeben. In Bezug auf eine nachträgliche Petition des ärztlichen Vereins in Leipzig um gänzliche Befreiung der Aerzte vom Kommunalgardendienste beschließt die Kammer: „diese Petition auf sich beruhen zu lassen.“

Sannover. Hannover, 6. Febr. (3tg. f. N. De) Die Berathungen über die Neuorganisation der Provinzial-Landschaften haben bei der hiesigen Landschaft ihr Ende erreicht. Im großen Ausschusse der verschledenen landschaftlichen Kurien fand heute eine Einigung der Kurie der Prälaten mit derjenigen der Städte und freien Grundbesitzer statt, so daß nunmehr ein von der Majorität gefaßter Landtagsbeschluß vorliegt. Dieser Einigung liegen im Wesentlichen die Kommifsions-Vorschläge zu Grunde; die Ritter haben gegen die Gultigkeit eines von zwei Kurien gefaßten Be— schlusses Protest eingelegt.

Baden. Karlsruhe, J. Febr. (K. 3.) Nachdem die Functionen des Geh. Raths Schaaff als Generalkommissär bei den Königl. preußischen Truppen aufgehört, hat die Großh. Regierung für angemesfen erachtet, diejenigen Befugnisse, welche demselben gleich den außerordentlichen Landeskommissären durch die höchste Entschließung vom 27. Junt 1849 übertragen wurden, und welche auch Jetz noch während des Kriegszustandes fortbauern, den jetzl= gen Verhältnissen anpassend zu reguliren. Hiernach liegt dem Ge⸗ neral Landeskommissär die Ueberwachung der mit der Handhabung der Gesetze und Verordnungen über den Kriegszustand beauftrag⸗

ten (Civil⸗) Exckutivbehörden ob; er hat sich zu verlässigen, daß

und wie die desfallsigen Vorschriften zum Vollzug kommen und da—⸗ hin zu wirken, daß die Aufgabe des Kriegszustandes Erhaltung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung auf die zweck— mäßigste Weise gelöst werde.

Schleswig⸗Holstein. Kiel, 3. Febr. (B. H.) An die bereits mitgetheilte Staats-Rechnungsablage knüpft sich eine Fort- setzung für die Zeit vom 1sten bis 28sten v. M. A. Für das Nechnungejahr 1850 hat in jenem Zeitraume die Einnahme 652,537 Mk. 107 Sch. betragen, die Ausgabe aber a) für den Civil⸗Etat 361,959 Mk. 135 Sch., b) für den Militair-Etat 1,348, 889 Mk. 3 Sch., c) von den erstatteten Armee⸗Verpflegungskosten (Abtrag auf die Zwangsanleihe pro 1849) und von den freiwilligen Gaben 189,161 Mk. 14 Sch., im Ganzen 1,900,010 Mk. 2 Sch. Die hieraus erwachsene Mehrausgabe von 1,247,372 Mk. 8 Sch. von dem Kassebchalt von 3,588,zi9 Mk. 6 Sch. abgezogen, ließ mithin nur einen Behalt aus dem Jahre 1850 von 2,340,946 Mk. 14 Sch. am 28sten v. M. zurück. B. Für das Rechnungsjahr 1851 war die Einnahme in dem fraglichen Zeitraume 44,141 Mk. 45 S und die Ausgabe a) für den Civi-Etat 291,938 Mk. 1 Sch., b) für den Militair-Etat 1,432,468 Mf. 145 Sch., c) von den freiwilligen Gaben 11,273 Mk. 13 Sch., im Ganzen 1,B735,6 80 Mk. 13 Sch. Die Mehrausgabe beträgt demnach 1,591,539 Mk. 8Szᷓ Sch. und schwindet daher der obige Kassebehalt am 28. Januar 1851 auf einen Rest von 749,107 Mk. 55 Sch. Eine Anlage giebt folgende Uebersicht der bis zum 28. Januar 18651 von den deutschen Regierungen erstat— teten Verpflegungskosten. Von dem Fürstenthum Waldeck sind be— zahlt 12,500 Mk., von dem Herzogthum Nassau 85,000 Mk. und 52,816 Mk. 3 Sch., zusammen 137,815 Mk. 3 Sch, von dem Herzogthum Braunschweig 765,000 Mk., von der koburg⸗gothaischen Regierung 12,50) Mk. und 5000 Mk., zusammen 17,500 Mk., von der Großherzoglich hessischen Regierung 14,159 Mk. 9 Sch., von dem Herzogthum Anhalt-Bernburg 56256 Mk., von dem Großherzog thum Oldenburg 24,989 Mk. 6 Sch., von dem Großherzogthum Baden 49,367 Mk. 8 Sch. (außerdem ein Wechsel von 19,926 Yk.

Beo, welcher am 25. Jannar 1851 fällig geworden, jedoch noch

nicht eingegangen ist), von dem Fürstenthum Lippe⸗Detmold 17,506) Mk. Die Gesammtsumme beträgt also 354,982 Mk. 10 Sch. Hiervon sind angewiesen als Abtrag auf die Zwangs-Anleihe pro 1849: den 6. Januar 1851 168,933 Mk. 8 Sch., den 10ten 69,595 Mk. 37 Sch., den 13ten 2510 Mk. 56 Sch., den 16ten 122 Mk. 14 Sch., den 22sten 140 Mk. 67 Sch., im Ganzen 241,602 Mk. 55 Sch. Der Kassebehalt ist demnach 112,480 Mk. 43 Sch.

Kiel, 6. Febr. (H. N.) Gestern ist das Generalkommando der Armee hierher verlegt worden. Man erwartet jetzt sofort das Zusammentreten des Generals von der Horst mit den Bundeskom— missarien zur Berathung über die künftige Formirung der holstein— schen Armee. Die Leitung des Kriegsdepartements ist dem Oberst lieutenant der Artillerie von Seweloh, bisher Chef der ersten Ab⸗— theilung des Departements, welcher bereits seine Entlassung aus diesseitigem Dienst genommen hatte, übertragen worden. Mit der obersten Civilbehsrde steht die Militairverwaltung indessen nach wie vor in keiner Verbindung.

(D. R.). In Beziehung auf das von der früheren Regierung erlassene Gesetz über die Emittirung von Kassenscheinen ist mitzu— theilen, daß dasselbe, so wie mehrere andere zwar aufgehoben wer⸗ den, jedoch werden die im Cours befindlichen Zettel nicht demen— tirt, sondern im Vollwerthe anerkannt bleiben. Eine Umstempelung der Kassenscheine wird, wie man hier und dort vermuthet, nicht vorgenommen werden, da dies einestheils zu umständlich, anderentheils erst bei einer definitiven Feststellung angeordnet werden dürfte Die Ordnung des Finanzpunktes wird mannigfache Weiterungen darbieten, indeß ist zu erwarten, daß eine Repartirung und Fest-⸗— stellung der diesseitigen Staatsschulden⸗Quote vom Gesichtspunkt der faktischen Verhältnisse keine besonderen Schwierigkeiten darbieten würde. Die Besetzung der Festung Rendsburg durch preußische und österreichische Bundestruppen wird bis zum 12ten d. M. voll— ständig erfolgt sein; die österreichische Vorhut wird am 10ten d. in Rendsburg einrücken und in Neuwerk Quartier nehmen. Der K. K. General Signorini ist zum einstweiligen Festungskomman danten ernannt. Während im westlichen Theile des Landes die auf 10—12,000 Mann reduzirte schleswig-holsteinsche Armee kantonnirt, werden die Bundestruppen das südöstliche Holstein besetzen.

Altona, 7. Febr. Der Altonaer Merkur enthält fol⸗ gende Bekanntmachung: „Zufolge Schreibens des landesherrlichen und der Bundes-Kommissarien vom heutigen Tage ist der bisherige Chef der 1sten Abtheilung des Departements des Kriegswesens, Oberst-Lieutenant Seweloh, nachdem der General-Major von Krohn von seinem Amte als Chef des Departements des Kriegswesens entbunden, mit der vorläufigen Führung des Kriegs-Departements beauftragt worden Vorstehendes wird hierdurch zur öffentlichen Kunde gebracht. Kiel, den 6. Februar 1851. Departement des In- nern. Heintze. A. Baudissin.

(D. R.) Nachdem bereits gestern die Quartiermacher des Regiments Schwarzenberg hier eingetroffen, hielt heute das Regi⸗ ment selbst seinen Einzug und beseßte sofort die Wachen. Dasselbe lag bisher in Schwarzenbeck und ist gestern Morgen von da aus marschirt und hat diese Nacht in Bergedorf gelegen. Vorgestern Abend hat der General Signorini an die Soldaten einen Armee⸗ Befehl erlassen, dessen wesentlichster Theil dahin geht, die Holsteiner durchaus nicht als Feinde zu behandeln, sondern als Brüder und Landsleute! Die Division Theiner ist bestimmt, die Besatzung Rendsburgs zu bilden und besteht aus den Brigaden Zobel und Signorini. Der Feldmarschall-Lientenant Theiner wird heute oder spätestens morgen hier erwartet. Von den heute hier angelangten drei Bataillonen l des Regiments Schwarzenberg werden zwei Ba⸗ taillone schon morgen auf der Eisenbahn nach Rendsburg weiter gehen und das Zte Bataillon am Sonntag, an welchem Tage das Regiment Wellington hier einrücken wird. Jedes der Bataillone des Regiments Schwarzenberg ist 1200 Mann stark.

Luxemburg. Luxemburg, 5. Febr. (Fr. J.) Gestern Nachmittag hielt unsere Kammer nach ihrer Vertagung die erste Sitzung. Das Ministerium war zugegen, aber viele Deputirten fehlten. Nachdem der General-Verwalter der Finanzen, Herr Norb. Metz, einen Gesetz-Entwurf als Kommentar des Pensions-Gesetzes vorgelegt, bestimmte die Kammer die Eintheilung ihrer Arbeiten für die gegenwärtige Sesston. Diese sind hauptsächlich: Feststellung des Berhältnissts der aus politischen Gründen ausscheidenden Ge— neral⸗Administratoren; Konipetenzerweiterung der Friedensgerichte; Bestimmung einiger bestrittener Pensione sätze; Errichtung eines neuen Justtz⸗Ktantons (Vianden) und Verlegung eines Friedens⸗ gerichts. Heute früh ist wieder Sitzung, für welche ein neues Münzgesetz an der Tagesordnung steht.

Sachsen⸗Weimar. Weimar, 6. Febr. (W. Ztg.) In der heutigen Landtags- Sitzung kamen zu Kap. XVI. ves Etats die für die Forstverwaltung in der Regierungs-Vorlage ent⸗ haltenen Ansätze zur Prüfung. Zur Ausführung der §8. 4 und

45 des Gesetzes über die Neugestaltung der Staatsbehörden sind zehn Forstinspectionen eingerichtet. worden. Der Ausschuß findet, daß diese egen e des Institutes der Forstin⸗ spectionen zu kostspielig, nicht den von dem außerordentlichen Landtage ausgesprochenen Ansichten gemäß ausgeführt sei, und schlägt bei den einzelnen Ansätzen bedeutende, Abänderungen und Reductionen vor. Geheimer Staats-Rath Thon bemerkt im Allgemeinen, wie der Etat für die Forstverwaltung des Großherzogthums den Vergleich mit anderen Staaten nicht zu scheuen habe, und der Regierungs-Kommissar, Ober Forst— Rath Grebe aus Eisenach giebt im Einzelnen genaueren Auf⸗ schluß über die Art und Weise unserer Forstverwaltung; vorzugs— weise der besonderen Pflege und der sorgfältigen Beaufsichtigung, die nur durch ein zahlreicheres Personal von Forstbeamten, durch das Prinzip der kleinen Schläge zu erreichen sei, habe man es zu⸗ zuschreiben, daß der Reinertrag unserer Forsten ein bei weitem höherer sei, als in anderen Landern. Unsere Forsten tragen auf 140,000 Acker 233,900 Rthlr. ein, oder 1 Rthlr. 20 Sgr. pro Acker, wobei noch in Betracht zu ziehen ist, daß ein halb so großer Theil des Ertrages, der an Holzlesen, Reisholz, Waldgras, Streu u. s. w. unmittelbar dem Lande und den Gemeinden zu Gute kommt, in dieser Rechnung nicht mit begriffen ist, während z. B. in Preußen nur 19 Sgr. Reinertrag auf den Acker kommen, in Württemberg 165 Sgr. Durch Mißgriffe von Beamten, in Folge von Mangel an Aufsicht, habe unter den früheren Verhältnissen der Etat in mehreren Forsten um herabge setzt werden müssen, dadurch ginge unendlich weit mehr verloren, als die Kosten einer sorgfältigen Verwaltung betrügen. Ungleich größer als in der Landwirthschaft sei in dem Forstwesen der Scha den, den eine nachlässige Verwaltung mit sich bringe, weil sich da oft in zehn und zwanzig Jahren nicht gut machen ließe, was zur rechten Zeit versäumt worden, man möge also nicht da sparen wol len, wo die Ersparnisse nur auf Kosten einer guten Verwaltung gemacht werden könnten. Die Abgeordneten Fries, Enders, Kling, Leutbecher machen in Bezug auf die einzelnen Ansätze mehrfache Ausstellungen geltend. Der Abgeordnete Henß stellt im Laufe der Debatte den Antrag, der Landtag möchte mit der Regierung sich iber ein Minimum vereinigen, und überdies noch im Reserve fonds ihr eine Summe bewilligen. Dieser Antrag wurde ab gelehnt, weil in ihm weder ein Maßstab für den Betrag des Minimums, noch für die Größe des Reserve-Fonds enthalten sei. Dagegen wurde ein von dem Abg. Enders gestellter Antrag ange nommen, dahingehend, der Landtag möchte den ganzen Forst⸗ Etat der Regierung zurückgeben, mit dem Ersuchen, denselben zu revi— diren, um überhaupt Minderungen, besonders aber in Bezug auf die Zahl der Forsteien, eintreten zu lassen. Dabei wurde geltend gemacht, daß sich namentlich in Bezug auf die Forst-Inspektoren ebenfalls gewisse Abstufungen hinsichtlich des Gehaltes, wie bei den anderen Forstbeamtenstellen, würden aufstellen lassen. Geh. Staats— rath Thon erklärte, daß, wenn dieser Antrag der Staatsregierung zuginge, sie recht gern diesen Theil des Etats einer nochmaligen Prüfung unterziehen werde.

Weimar, 7. Febr. (W. Ztg.) In der heutigen Land— tags Sitzung wurden die für das Civilbauwesen und das Bergbau Personal eingestellten Besoldungen genehmigt; eben so die für die Landesvermessung und Katastrirung, für die Instandhaltung der Flurkarten und Kataster mit 8500 Rthlrn. be— rechneten Posten. Nachdem hierauf der Landtag auch die zu Kap. 18—21 aufgeführten Spezial-Etats fast durchweg nach den Vor— schlägen des Ausschusses angenommen hatte, wurde derselbe vom Staats-Minister von Watzdorf ersucht, die Berathung über das das Landes Militair betreffende Kapitel, worüber er ssch ausführ licher ausließ, noch auszusetzen, damit zuvor der betreffende Aus— schuß mit den Regierungs-Kommissarien über diesen Gegenstand die noch wünschenswerthen Vorberathungen halten könnte.

Lübeck. Lübeck, 6. Febr. (Lüb. Ztg.) Heute Nach— mittag gegen ? Uhr traf das 1ste Bataillon vom Kaiserlich öster— reichischen Regiment Erzherzog Albrecht hier ein. Der nächste Be

immungsort desselben wird Travemünde nebst Umgegend sein, wo Zute bereits österreichische Einquartierung zu morgen angesagt wor

den ist.

Bremen. Bremen, 7. Febr. (W. 3Ztg.) Der Senat publizirt heute die von ihm und der Bürgerschaft beschlossenen pro— visorischen Gesetze, betreffend die Einführung von Geschwornengerich— , i Bestrafung von Verbrechen gegen den Staat und das Preßgesetz.

Hamburg. Hamburg, 7. Febr. (H. C.) Hente nach 1 Uhr Mittags ist das Kaiserl. Königl. österreichische Infanterie-Re— gtment Fürst Schwarzenberg (Nr. 19), aus Ungarn bestehend, un— r Anfuhrung des Generals Signorini (3 Bataillons, etwa 3500 Mann stark) nebst einer Fußbatterie von 8 Geschützen von Berge dorf hier eingetroffen und durch die Stadt sogleich nach Altona weiter gezogen, um nach kurzem Aufenthalte daselbst nach Rends— burg zu gehen. Das Regiment wurde außerhalb des Steinthors von Sr. Excellenz dem Feldmarschall-Lieutenant Freiherrn von Lege ditsch nebst der hier anwesenden Kaiserl. Königl. Generalität em pfangen. Vom Walle begaben sich die Letzteren nach dem Bahn hofe, um die ebenfalls zur Besatzung von Rendsburg bestimmten zwei Bataillone des Königl. preußischen Sten Infanterie (Leib⸗) Regi ments zu empfangen, welches etwa um 23 Uhr unter dem Kommando des Obersten von Mannstein hier eintraf, und von denen vorläusig das ine in St. Pauli, das andere in Hamm einquartiret wurde. Un—

den eingetroffenen Kaiserl. Königl. Generalen befindet sich auch

der General von Zobel.

te

Ausland.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 5. Februar. Den Vorsitz führt General Bedeau. Die Debatte über Sautayra's Antrag auf Abschaffung der Octrois, wird fortgesetzi. Die Repräsentanten unterhalten sich aber wieder gruppenweise so laut, daß die Redner, darunter Leon Faucheer gegen den Antrag nicht gehört werden können. Der Antrag wird

schließlich verworfen und die Sitzung aufgehoben.

Paris, 6. Febr. Man spricht bereits von einem Amendement, welches am Tage der Debatte über die 1,B 800,000 Franken Dotation auf die Tribüne gebracht werden solle. Dieses sehr kurz gefaßte Amendement werde auf das bestimmteste jede von den Trägern der Obrigkeit hervorgerufene und in Schutz genommene Subseription verbieten. Nach den diesem Amendement voran gestellten Beweg⸗ gründen wäre jede Aufforderung zu einer solchen Subscription als Mißbrauch der Amtsgewalt zu betrachten. Die Assemblse na⸗ tionale bemerkt bei Erwähnung dieses Amendements: „Art. 62 der Verfassung, welcher vom Präsidenten der Republik handelt, lautet: „Er wohnt auf Kosten der Republik und erhält einen jähr=

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lichen Gehalt von 600,000 Fr.““ Einen Gehalt von 600,000 Fr. und leine Dotation und keine Civilliste und nicht das Erträgniß einer mehr oder minder unfreiwilligen Steuer zu Lasten der mehr oder minder von ihm abhängigen Steuerpflichtigen. Wenn der Prinz Louis Bonaparte nicht eine politische Stellung einnimmt, die ihm ein Zutrauensvotum einträgt, konnte er nicht nach der Subscription greifen, und seine Freunde begehen eine Unklugheit, wenn, wie man versichert, sie die Unterstützung des Telegraphen er— halten, um die Anfänge einer großen Manifestation vorzubereiten. Wenn, wie man uns zuverlässig berichtet, sie ohne Zweifel auf ihre Kosten Kommissäre mit dem Auftrage aussenden, um jeden Preis Subscriptionen zu sammeln und namentlich Zeichnungen zu 25 Centimes anzunehmen, die dem Reisenden mit 50 Centimes ver⸗ gütet werden, d. h. mit 50 Franken für hundert Unterschriften. Es scheint, daß diese großmüthige Aufopferung nur den Zweck hat, die Subscription kräftig in Gang zu bringen, sonst müßten diese Freunde eine die Ziffer der Dotation weit übersteigende Kasse zur Verfügung haben.“ Die dreizehn Kommissäre, welche gestern in den Abtheilun⸗ gen für die Prüfung des Dotations-Projektes gewählt wurden und gegen dessen Bewilligung sind, vereinigen zusammen 377 Stimmen. Die beiden Kommissäre der Minorität haben zusammen nur 257 Stimmen. Sonach wäre bis jetzt die Dotation mit 131 Stimmen Majorität verworfen. Von den beiden der Dotation günstigen Kom

missären ist der Eine, Dufour, in der 10ten Abtheilung, wie be

merkt wird, nur darum durchgegangen, weil die Legitimisten nicht für Pascal Duprat stimmen wollten. Sonst wären vierzehn Kom missions-Mitglieder gegen und nur eines für die Dotation. Die Dotations-Kommission hat heute Herrn von Mornay und Herrn Druet Desvaux, zwei entschiedene Gegner der Dotation, zum Präsidenten und zum Secretair gewählt. Die Kom

mission will ihre Aufgabe möglichst rasch beenden. Der Bericht wird kurz, aber mit allen Beweggründen der Verwerfung ausge⸗ stattet sein. Man meint, der Bericht werde vielleicht schon mor— gen, die Diskussion, wenn eine solche stattfinde, schön Montag auf die Tagesordnung kommen. Zum Berichterstatter dürfte Combarel de Leyral oder Pidoux gewählt werden. Die letzte Bonapartisten⸗— Sitzung im Staatsraths-Gebäude, welche auf 8 Uhr angesagt war, konnte erst um 10 Uhr und dann nur mit 650 Mitgliedern er

öffnet werden, obgleich die Wahl der Dotations-Kommissarien, auf der Tages-Ordnung stand. Das Amendement, welches die Nationalsubseription den Staatsdienern verbieten soll, wird an⸗ geblich von Cretonl, einem Mitgliede der Dotations -Kommission eingebracht werden. Bei der Kommissionswahl waren gestern 634 Mitglieder anwesend. Thiers, Changarnier, Mols, Berryer, Odi

lon Barrot und Lamertine haben nicht an der Debatte Theil ge

nommen. Unter den Vertheidigern der Dotation nennt man Mon— talembert, Leon Faucher, Daru, Beugnot, Bauchart, Fremy, Godelle, Ducos, Duoy, Lacoste und Wolowski. Dagegen sprachen: Pisca

story, Baze, Chambolle, von Morjoray, Hovyn Tranchere, Jules de Lasteyrie, Drelessert und Creton.

Der Moniteur enthält folgende offizielle Mittheilung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten: „Ein Journal be richtet, daß im Personal des Departements der auswärtigen An gelegenheiten Veränderungen stattgefunden haben. In diesem Verwaltungszweige ist keine Veränderung vorgegangen. Die That⸗

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sache, so wie die Gründe, welchen dieses Journal sie zuschreibt, sind gänzlich ungegründet.“ ö. —ͤ Ein Dekret des Prästdenten ernennt Herrn Rieff zum Gene—

ralsecretair des Justiz⸗Departements.

Großbritanien und Irland. Parlament. Unter⸗ haus. Sitz. vom 5. Febr. Lord John Russell erklärt, daß es die Absicht der Reglerung sei, im Laufe der Session eine Bill wegen Abschaffung der Stelle des Lord-Lieutenants von Irland einzubringen. Herrn Hume's Antrag, daß kein Vorschlag zur Bewilligung öffentlicher Gelder in dem Fach-C omitè nach Mitternacht eingebracht werden solle, wird mit 116 gegen 47 Stimmen ver worfen. Herr Brotherton läßt sich dadurch nicht abschrecken und beantragt, daß der Präsident die Sitzung regelmäßig um Mitternacht schließen möge. Gesundheits - Rücksichten, meint er, machten diese Maßregel nothwendig. Der Antrag fällt mit 108 Stimmen gegen 32, namentlich auf die Bemer kung Sir G. Grey's, daß dadurch die Parlamentssession un gebührlich lange werden müßte. Lord Dudley Stuart: Er hätte gern gewünscht, zu hören, daß zu dieser Zeit allgemeinen Friedens der Einfluß Englands im Auslande gewichtiger sei, als dies, allem Anscheine nach, der Fall sei. Im vorigen Jahre habe Ihre Majestät dem Hause versichert, sie sei mit Frankreich gemein⸗ schaftlich bemüht, die Angelegenheit der ungarischen Flüchtlinge in der Türkei in einer der Würde und Unabhängigkeit der Pforte ent sprechenden Weise durch ihre freundliche Verwendung zu schlichten Nun wäre es sehr erfreulich gewesen, wenn die letzte Thronrede sich dahin ausgesprochen hätte, daß die Regierung in ihrer Ver mittlung fortgefahren und daß es ihr nicht nur gelungen sei, die Türkei des Zwanges zu entheben, diese unglücklichen Männer einem sicheren Tode zu überliefern, sondern daß sie auch so glücklich gewesen, zu verhindern, daß die Türken noch fernerhin die Kerkermeister der österreichischen Regierung bleiben müßten. Denn es sei wohl bekannt: die türkische Regierung habe durchaus nicht den Wunsch, die Ungarn gefangen zu halten, sie sei jedoch durch die Vorstellungen und den Einfluß Oesterreichs dazu gezwungen; und es sei ferner bekannt, daß, wenn die englische Regierung ernst haft und aufrichtig Schritte gethan hätte, die Türken erfreut ge⸗— wesen wären, die ungerechten Forderungen Oesterreichs und Ruß lands zurückzuweisen. (Hört! Er bedauere, daß die englische Re— gierung bei der Unterdrückung aller friedlichen Versuche zur Aufrecht erhaltung der Volksfreiheit auf dem Kontinent den sorglosen Beschauer spiele. (Hört! Oesterreichisches Regiment, gegen das sich der edle Lord so oft ausgesprochen, scheine jetzt allenthalben das vorherrschende zu seinß und, den letzten Berichten zufolge, sei es auch auf die freie Stadt Hamburg ausgedehnt. (Hört!) Herr Hume stellt hierauf an Lord Palmerston die direkte Frage, wie die Sache der flüchtigen Ungarn auf türkischem Gebiet stehe und ob einige von ihnen befreit wor den wären. Lord Palmerston versichert, daß darüber zwischen Sir Stratford Canning und der Pforte Mittheilungen stattgefunden hätten, mit der Absicht, die Freilassung der Gefangenen zu bewir— ken. Die Bemühungen desselben hätten jedoch noch nicht den ge— wünschten Erfolg gehabt. Einige von den zu Schumla Zurückge bliebenen seien in der letzten Zeit nach Konstantinopel transportirt worden, er könne aber nicht angeben, zu welchem Zwecke, ob um sie frei ziehen zu lassen oder an einem anderen Orte zu verwahren. Hierauf wurde der Bericht über die Antworts⸗Adresse auf die Thronrede angenommen. .

London, 5. Febr. In Dublin hatte man die Thronrede Dienstag Abends einige Minuten nach 11 Uhr; um 2 Uhr Nach⸗ mittags desselben Tages war sie in London verlesen worden. Wi driger Wind hielt das Dampfschiff, welches sie überbrachte, eine volle Stunde länger als sonst in See. Gleich nach ihrer Ankunft wurde eine zweite Ausgabe des Evening Freeman gedruckt,

durch einen Extrazug nach Nork expedirt und durch die „Cambria“ nach Amerika gesandt. Es fällt auf, daß in der Thronrede weber der Kolonieen, noch der anglikanischen Kirchenzwistigkeiten die ge⸗ ringste Erwähnung geschah. : ;

In der Westminster⸗Abtei fand gestern eine Sitzung beider Häuser der Convocation oder anglikanischen Kirchen⸗Versammlung statt. Auf den Antrag des Bischofs von Chichester wurde eine Pe= tition an die Regierung beschlossen, um die Erlaubniß, die lange suspendirt gewesene synodale Thätigkeit der Staatskirche wieder auf— zunehmen; der Streit mit der römischen Hierarchie habe die Gefahr der Kirche und ihren drohenden Verfall gezeigt, dem durch geistliche Naßregeln und Wiederherstellung ihrer Autorität zur Aufrechthaltung gesun— der Dogmen und Disziplin vorgebeugt werden müsse; es sei zu hoffen, daß Ihre Majestät der Kirche ihre vormalige Freiheit syno⸗ daler Thätigkeit wiedergeben werde. Der Erzbischof Primas von Canterbury, Präsident des Oberhauses der Convocation, ver— tagte dieselbe darauf bis zum 28. August. Man hält jedoch die Gewährung dieser Bitten für mehr als zweifelhaft; die Convocation hat im Lauf der Jahrhunderte nur drei⸗ oder viermal stattgefunden, und die vormalige Synodalthätigkeit der Kirche be—⸗ schränkte sich auf die Regulirung der Staatsabgaben des Klerus; eine Gewalt geistlicher Gesetzgebung hat das Parlament niemals der Convocation zugestanden, und nach den Stimmen der leitenden Journale zu schließen, dürfte es auch jetzt keine Neigung dazu haben.

Als die Königin vorgestern vor dem Oberhause aus dem Wa⸗ gen stieg, sprang beim Oeffnen des Kutschenschlags die Fensterscheibe und fiel in zahllosen Splittern nieder; die Königin blieb unverletzt, fuhr jedoch ohne Fensterscheibe wieder nach dem Buckingham⸗Palast zurück.

An der Britannia-Röhrenbrücke über die Menai⸗Meerenge wird ein großartiges Hotel gebaut, welches die Aussicht auf das wunderbare Bauwerk haben, 521 Fuß lang sein und 500 Betten enthalten wird.

Lord John Russell und Sir George Grey besuchten gestern Nach⸗ mittags das Gefängniß Newgate, um die Anstalten, die für die Ge⸗ sundheit und Pflege der Gefangenen getroffen werden, zu besichti⸗ gen. Sie wurden vom Lord-Mayor, einem Alderman und anderen Personen herumgeführt.

Dänemark. Kopenhagen, 3. Febr. (B. H.) Die Ber lingsche Zeitung meldet, daß der König längere Zeit sich in der Hauptstadt aufhalten werde, und setzt hinzu: „Allerhäöchstderselbe wohnt allen Staatsraths-Sitzungen bei, in welchen wichtige Ange⸗ legenkeiten verhandelt werden.

Dem Volksthing ist heute ein Gesetzvorschlag über Zulage⸗ Bewilligungen zum Finanzgesetz von 1850 51 vorgelegt worden. Der Hauptposten betrifft die außerordentlichen Ausgaben für die Land- und Seemacht, für welche außer den im Finanzgesetz für 1850 51 enthaltenen 6 Millionen bis Ausgang Januar dieses Jahres noch 1,876,313 Rbthlr. verlangt werden, vorbehaltlich der Kosten für die Monate Februar und März. Zu den Ausgaben sür das Domainenwesen werden noch 21,052 Rbthlr. 60 Sch., für den Staats-Rath noch 2975 Rbthlr., für den Reichstag noch 70,000 Rbthlr., für das Ministerium des Auswärtigen noch 20,000 Rbthlr.I, für das Innere noch 14,062 Rbthlr. 49 Sch., für die Justiz noch 5743 Rbthlr. 60 Sch., für das Kultus-Ministerium noch 2000 Rbthlr., für das Finanz- Ministerium noch 60,603 Rbthlr. 32 Sch. und für andere unvor⸗ hergesehene und außerordentliche Ausgaben noch 35,658 Rbthlr. 67 Sch. verlangt. Die Verhandlungen über diesen Gesetzvorschlag sind ausgesetzt bis zur Rückkehr des Finanz ⸗Ministers Grafen Sponneck.

Die Berlingsche Zeitung bemerkt heute, daß zur Deckung der im Ganzen 35 Millionen betragenden Ausgaben-Erhöhung das Finanz-Minister um vollkommen im Stande und nur die Frage sei, ob man nicht suchen solle, sich neue Einkünfte zu verschaffen. Zur Beantwortung dieser Frage sei die Debatte ein paar Wochen aus- gesetzt, bis Graf Sponneck selbst das Nöthige vorlegen werde.

Der Einzug der rückkehrenden Truppen in die Hauptstadt hat Sonntag mit dem Einmarsch der Leibgarde begonnen. Der König hat mit einem Theil der Königlichen Familie und des diplomatischen Corps an dem im Reithause des Schlosses den Truppen gegebenen Festmahle Theil genommen. Der heutige Einzug des A1sten leich ten Bataillons ist in derselben Weise erfolgt. Auch dieses wurde vom Könige vor der Schloß⸗Kolonade empfangen. Die Ehr pforte war, wie die Berlingsche Zeitung beklagt, mal noch nicht fertig. Der König ist, als er mit durch die Stadt geritten, mit Acclamationen und Bli Illumination findet nicht statt.

Der kommandirende Obergeneral hat den Tagesbefehle angezeigt, daß er nach Bestimmung d sters am 1. Februar das Ober-Kommando über die niederlege, und hat bei dieser Gelegenheit ĩ für ihre Tapferkeit, Disziplin u. s. w. gedankt, und dei General Moltke bei Verkündigung dieses Tagesbe die Truppen belobt.

Kopenhagen, 5. Febr. Mit hier gefangenen 200 Schleswiger nach 1. Februar Abends sind die dänische 560 an der Zahl, in Schleswig angekomm lich bewirthet. Oberst Conradt penhagen, ist gestorben.

Die General ⸗Post-Direction macht, daß die deutsche Post heute

Die Flensb. Ztg. enthält die gegenwärtigen Zeitumstände überh gere Polizeiaufsicht näthig machen und eine se derlich ist, mit Rücksicht auf die, aus der Insu kehrenden Schleswiger, so ist es unterm 26. Ober⸗Autoritäten und Distrikts-Deputationen auferle geordneten Polizei-Obrigkeiten und Offizialen ziehung nöthigen Instructionen mitzutheilen.

Ober- Autoritäten und Distrikts-Deputationen zur nöthiger nehmung angezeigt, daß, in Folge der Bestimmung des auf dentlichen Regierungs⸗Kommissärs, allen den Personen, wel Heranrücken der Königl. Armee das Herzogthum Se

lassen haben oder aus demselben ausgewiesen sind, es zugestanden werden kann, zurückzukehren, wenn ihnen der ordentliche Regierungs⸗Kommissär die Erlaubniß dazu mitg theilt hat.

Kopenhagen, 5. Febr. (D. R.) Gestern kam das 1 ste leichte Bataillon und heute das 2te leichte Bataillon Hier an, wo bei die Empfangsfeierlichkeiten dieselben waren. Die nächsten Truppen werden am Donnerstag und folgende Tage hier an— e,, Ober-Befehlshaber der Armee hat am 36. Jenuar aus dem Hauptquartier Schleswig folgenden Tagesbefehl erlassen:

In Folge der Bestimmung des Kriegsministers soll das Ober -Kom⸗ ö 1