1851 / 43 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

nach,“ sagt der Llovd, „wird sdie Kaiserl. Regierung eine ange⸗ messene Entschädigung in Anspruch nehmen.“ J

Die Oesterr. Korrespondenz sagt: „Die seit einiger. Zeit im Umlaufe stehenden Gerüchte über das Ausscheiden des Herrn Ministers des Kultus und Unterrichts, Grafen von Thun, . dem Ministerium, können wir aus guter Quelle als ganz aus der Luft gegriffen bezeichnen.“ . n

! 3 een erwähnten Antrage der Kommission, den ta auf Leinengarne roh, d. i. ungebleicht, ungefärbt, n, 11 die Webereien und Spinnereien sich erstarken rl gf 1 Jahre zu 24 Fl. den Zoll anzusetzen und nach . auf 6 Fl. zu erhöhen, Jab die Versammlung des 30 , ur ihre Zustimmung. Die gebleichten und , , ö. ö ö dem Tarif mit f? Fl. 30 Kr., die rohen Wollgarne zu 6 Ile,

r 78 angenommen. Herr Wohlfahrt suchte gezwirnten zu 12 Fl. 30 Kr. angenommen , in seiner Darstellung einen höheren Sch ut 39. e . . siens zu erreichen; dort, wo eing große Bol f , m e gung des Zwirnes lebt, würde sonst leicht von em das Kontinent bedrohenden England Schaden entstehen weil 3 , ,

zalie en so weit vorgerückten Masch . gla möglich mit den so weit vorgerückte Maschinen 6 arnen Eng inds sich in einen Wettkampf einlassen könnten. Er führt zur egrün⸗ dung seiner Angaben die statistischen Daten auf, daß zu den be⸗ reits in Bewegung gesetzten 25,000 Spindeln Oesterreichs noch 18, 000 kamen von den Fabriken, die im Entstehen begriffen sind. In Pottendorf bestehen 000 in Weigelsdorf 30999. in Schneeberg 5000, in Trautenau 5000, in Parschewitz 3000 und in Krumau 1500 Spindeln, wozu nun noch 3000 für Wiesenberg, 5000 für Parschewitz, 5000 für Hohenelbe und 5000 für Trautenau hinzukämen; es wird jedoch der von der Kommission beantragte neue Satz zur Post 64 des Tarifs angenommen. Bei den Baumwollen⸗Waaren, den gewebten sowohl, mittelfeinen als feinen war die Kommission selbst zum Schutze der einheimischen In⸗ dustrie auf die dringenden Vorstellungen derselben von dem bereits beschlossenen Tarifsatze, 50 und 109 Fl., abgegangen, sie erhöhte den Zollsatz um 50 pCt., also auf 75 und 159 Fl.. Bei diesen Punkten erhob sich eine lebhafte, sehr heiße, fast gereizte Debatte. Die Herren Winter und Richter wollten es als eine Lebensfrage der Baumwoll-Waaren⸗Erzeuger und der damit bestehenden Drucke⸗ reien Oesterreichs ansehen, daß der beantragte Zoll auf 90 und 190 Fl. erhöht werde. Herr Winter führte alle erdenklichen Beweise vor; sein Vortrag kam mehr einem Memorandum gleich, das er vorlas. Zu ihrer Unterstützung traten auch alle Industriellen Oester⸗ reichs, Boͤhmens, Mährens und Schlesiens in den Kampf, und als deren Repräsentanten die Herren Dr. Neumann, Bischoff, Ganahl, Wohlfahrt und die herbeigezogenen Vertrauensmänner, wie Herr von Portheim aus Böhmen. Dagegen sprachen die Repräsentanten der Landwirthschaft, vorzüglich aus Ungarn, Siebenbürgen, Croatien; die Galizianer sprachen sich nicht aus, auch nicht die Vertreter der Lom⸗ bardei, wohl aber stimmten sie mit den Letzteren. Und so kam es, daß nach einem hitzigen Kampfe, bei welchem sich vorzüglich Graf Desewffy im Interesse der Konsumenten betheiligte, der Zollsatz der Kommission beibehalten und der Antrag der Industriellen mit 22

gegen 27 Stimmen verworfen wurde. Herr Winter gab im Namen der österreichischen Industriellen seine Verwahrung zu Protokoll und erklärte, daß bei diesem Zollsatze die österreichische Fabrication zu Grunde gehen müsse. Bei den Bobinets und Spitzen, so wie ge— stickten Waaren, wurde der beantragte Zollsatz von 2 Fl. 30 Kr. auf 5 Fl. erhöht. In der gestrigen Berathung sprach auch Graf Desewffh den Wunsch aus, es möge der Punkt der Geschäfts-Ord⸗ nung genau eingehalten werden, daß die Debatten mündlich gespro— chen, nicht aber als schriftliche Vorträge abgelesen werden. Die Au st ria theilt Folgendes über die gestrige Kongreßsitzung mit: Unter Wieder— aufnahme der in der letzten Sitzung unterbrochenen Berathung über den Zoll für rohe Leinengarne dreht sich die Debatte insbesondere um die An⸗ träge: 1) der Kommission, den Einfuhrzoll für jetzt mit 2 Fl. 30 Kr. zu greifen, ihn aber nach drei Jahren auf 6 Fl. zu erhöhen; 2) des Herrn Abg. Wohlfahrt, den Eingangszoll für Maschinen— garn für jetzt mit 2 Fl. 30 Kr. beizubehalten, für Handgarn je⸗ doch auf 45 Kr. zu ermäßigen; endlich des Herrn Abg. Szabel, für die Garnnummern bis 35 einen Einfuhrzoll von 2 Fl. 30 Kr., über 25 aber von 5. Fl. anzusetzen. Bei der Abstimmung entschei⸗ det sich die Mehrheit der Versammlung, unter Ablehnung der übri⸗— gen Amendements, für den Antrag der Kommission, mit dem Zu⸗ satze, daß es der Regierung überlassen bleibe, der Weberei im ge⸗ gebenen Falle angemessene Rückzölle zu gewähren. Der Zoll für gebleichte und gefärbte Leinengarne wird nach dem Tarif⸗Entwurfe mit 12 Fl. 30 Kr. in der Einfuhr, 2 Kr. in der Ausfuhr beibe⸗— halten. Für gefärbten und ungefärbten Zwirn wird über Antrag der Kommission ein abgesonderter erhöhter Zollsatz beschlossen, und zwar in dem von dem Herrn Abg. Szabel beantragten Ausmaße von 25 Fl. Die Kommission hatte diesfalls einen Zoll von 20 Fl. vorgeschlagen. Bezüglich der Zölle für Wollgarne pflichtete die Versammlung den Entwurf-Sätzen bei, und zwar: für rohe 6 Fl. in der Einfuhr, 1 Kr. in der Ausfuhr; für gebleichte, gefärbte, gezwirnte 12 Fl. 30 Kr. Eingangs-, 2 Kr. Ausgangszoll. Hiernach schritt der Kongreß zur Berathung der Webe⸗ und Wirkwaaren, bezüglich deren die Konmission vorab mehrere Aenderungen theils in der Stylisirung der einzelnen Abtheilungen, theils in der Ziffer der Zölle beantragt hatte. Man entschied sich zunächst bei der Baumwollwatta für den Entwurfssatz von 5 Fl. Einfuhr- und 1 Fl. Ausfuhrzoll. Auch bezüglich der gemeinsten und gemeinen Baumwollwaaren (nach der neuen Fassung des Textes) wurden die theils schon im Entwurfe enthaltenen, theils von der, Kommission neu beantragten Zölle, nämlich für erstere 20 Fl. in der Einfuhr, 5 Fl. in ver Ausfuhr, für letztere 50 Fl. in der Einfuhr, 10 Fl. in der Ausfuhr angenommen. Der Zoll für mittelfeine Waare wird in dem von der Kommisston neu bean— tragten Ausmaße von 75 Fl. im Entwurf 50) in der Einfuhr und 10 Fl. in der Ausfuhr, dann für feine mit 150 Fl. (nach dem Entwurfe 190 Il) in der Einfuhr und 25 Kr. in der Ausfuhr angenommen. Für Waaren feinster Art endlich beschließt die Ver= sammlung die Tarifansätze von 2 Fl. 30 Kr. per Pfd. netto in der Einfuhr und von 50 Kr. per Ctr. sporco in der Ausfuhr beizuĩ behalten.

Bayern. München, 8. Febr. (N. M. 3) Die feierliche Eröffnung des Landtags hat heute in der durch das Programm fest— estellten Weise durch Se. Königliche Hoheit den Prinzen Luitpold attgefunden. Die Mitglieder der heiden Kammern waren fast voll= zählig dabei anwesend., Am Schlusse der Pierlichkelt erschallte ein dreimal wiederholtes stürmisches Hoch auf Se. Majestät ven König. Wie wir vernehmen haben die von beiden Kammern niedergesetzten Kommisstonen zur Entwerfung ihrer betreffenden Geschäfté-Srdnun—= en bereits ihre Berichterstatter ernannt. Jene der Kammer der eichsräthe hat Herrn Grafen von Armansperg, jene der Kammer der Abgeordneten den ersten Secretair der Kammer, Herrn Nar (von

Eichstäbt) dazu erwählt.

Sach sen. Dresden, 8. Febr. (Dre sd. J.) Die zweite Deputation der zweiten Kammer hat nun auch üher Position 9

200

des außerordentlichen Ausgabe Budgets, Beiträge zu Gründung . kee 3 ihren Bericht erstattet. Referent ist der Abgeordnete Rittner. Da die Verhandlung über diesen Gegen stand in der Kammer in geheimer Sitzung erfolgen wird, so thei⸗ len wir hier den Deputationsbericht seinem Wortlaute nach mit:

„Wie die geehrte Kammer aus den (dem außeryrhentlichen Staats⸗Budget zu Position) beigegebenen) Motiven ersie ht. so 6 die Staatsregierung, im Allgemeinen die Verpflichtung des König⸗ reichs Sachsen zu dlestr Beilragsleistung (226,63 Rthlr. wicht be- anstanden zu können. Dieselbe hat der Deputalion die im fassendsten knd vollständigsten Unterlagen im Originale mitgetheilt. welche sowohl auf das ursprüngliche Ausschreiben der Beiträge sämmtlicher deut⸗ scher Staaten durch die deutsche National-Versammlung zu Frank— furt a. M. vom 14. Juni 1818 und die hierüber von der proviso— rischen Centralgewalt ergangenen Verordnungen Bezug haben, als auch die mannigfaltigen Verhandlungen betreffen, welche zwischen dem früheren Reichsministerium und der diesseitigen Regierung, so wie neuerdings zwischen letzterer und der Bundes-Central⸗Kommis⸗ sion wegen der bisher unterbliebenen Auszahlung rkieser Beiträge für das Königreich Sachsen, gepflogen worden sind.“ ;

„Die Deputation hat hieraus ersehen, daß die Königlich säch⸗ sische Staatsregierung bereits im Laufe des Jahres 1848 im Allge—⸗ meinen die Verbindlichkeit des erfolgten Ausschreibens für das Königreich Sachsen anerkannt, allein die Auszahlung der Summe aus zwei Gründen zurückgehalten hat. Der eine dieser Gründe ist: weil sie die Hoffnung hatte, die Beiträge der einzelnen Staaten zu der ausgeschriebenen Summe von 6 Millionen Thalern nach anderen Grundsätzen unter die einzelnen deutschen Staaten vertheilt zu sehen, als wie bei den allgemeinen Beiträgen für Bundeszwecke bisher in Anwendung gekommen sind, der andere; weil sie geglaubt hat, vor der Auszahlung die Genehmigung der Stände hierzu ab⸗ warten zu müssen.“

„Ten ersten Grund anlangend, kann die Deputation nicht um— hin, ihr vollständiges Einverständniß damit zu erklären, indem sie nur für zweckmäßig, billig und den Verhältnissen angemessen es er⸗ kennt, die Beiträge zu Bildung und Unterhaltung einer deutschen Flotte nach einem Maßstabe unter sämmtliche deutsche Staaten ver— theilt zu sehen, welcher mehr im Einklange steht mit dem direkten Nutzen und Gebrauche, den die Einzelstaaten von der Flotte nach ihrer geographischen Lage größere oder geringere Entfernung von dem Meeresufer haben werden. Unzweifelhaft tritt die Ge⸗ rechtigkeit eines solchen Vertheilungsmaßstabes um so stärker hervor, je schwächer und lockerer das Band ist, was die Einzelstaaten mit einander verbindet, und so lange namentlich, als diese Staaten, in mehrere Gruppen vertheilt, die Gesetzgebung für die materiellen Bedürfnisse ihres Handels und Verkehrs nach ganz verschiedenen Grundsätzen regeln. Der zweite Grund steht in unmittelbarem Zusammenhange mit dem ständischen Bewilligungsrecht der Stände— versammlung, und ist ebenfalls vollständig zu billigen. Die Depu⸗— tation, in Uebereinstimmung mit den Bedenken der Staats— regierung und in Betracht der gegenwärtigen Verhältnisse: daß eigentlich gar kein Organ vorhanden ist, was die allgemeinen deuts ben Verhältnisse vertritt und in sich vereinigt, kann daher ge— genwärtig nur ihre Zustimmung zu dem bisher stattgefundenen Zu— rückhalten der Auszahlung aussprechen.“

„Ueber die Hoͤhe der Summe selbst hat die Deputation Fol⸗ gendes zu bemerken: Das Ausschreiben vom Jahre 1848 umfaßt die Summe von 6 Millionen Thalern, in zwei gleichen Raten zahl— bar. Bei Anwendung des Vertheilungsmaßstabes, welcher für all⸗ gemeine Bundeszwecke in Anwendung kommt, beträgt die vom Kö⸗ niglichreich Sachsen zu zablende Quote zu jeder dieser Raten 178,198 Fl. 49 Kr. oder 113,256 Rthlr. 14 Ngr. 1 Pf. Im Anfange des Jahres 1850 hat nun die Staatsregierung zu einer von der damaligen Bundescentralkommission zu allgemeinen Bundeszwecken ausgeschriebenen Vorschußumlage von 1,200,000 Fl. einen matri— kularmäßigen Beitrag geliefert von 45,302 Fl. 35 Kr. Dieser Beitrag ist nun nach den neuerlichen Finanzausweisen der Bundes centralkommission von den diesseitigen Marinerückständen in Abzug gebracht und dadurch unsere Rückstände auf die Summe von 391,095 Fl. 3 Kr. reduzirt worden; hiesigerseits ist aber gegen diese Abschreibung um deswillen wiederholt und nachdrücklich re⸗ monstrirt worden, weil im Zugeständniß zu diesem Abschreiben das Anerkenntniß einer Verpflichtung zur unbedingten Leistung dieser Marinebeiträge hätte gefunden werden können.“

„Nach Prüfung aller hier einschlagenden Verhältnisse hat die Deputation nun die Ansßcht gewonnen, daß die Verpflichtung des Königreichs Sachsen zu Entrichtung eines Beitrags zu Herstellung einer deutschen Marine im Allgemeinen nicht zu verkennen, daß aber die Bedenken der Staatsregierung, wodurch dieselbe bisher von Auszahlung dieser Summe abgehalten worden ist, wohl begründet sind. Da nun feiner nach den Mittheilungen der Staatsregierung diese Hindernisse noch nicht beseitigt sind, auch vom Standpunkte der Deputation nicht zu übersehen ist, wann sie zu beseitigen sein dürften, so trägt sie kein Bedenken, der Kammer anzuempfehlen: die ferneren Verhandlungen in dieser Angelegenheit und die Ent⸗ scheidung darüber, wenn der Augenblick gekommen, die Auszahlung der fraglichen Summe zu bewirken, vertrauensvoll in die Hand der Regierung zu legen.“

„Die Deputation setzt aber hierbei voraus, daß 1) die hohe Staatsregierung auch fernerhin bemüht sein werde, einen billige— ren, mit den Verhältnissen, unter denen eine deutsche Marine ins Leben treten kann, mehr im Einklang stehenden Maßstab für Aufbringung der sämmtlichen Kosten für die deutsche Marine fest⸗ gesetzt zu sehen, als wie derjenige ist, nach welchem bisher die ür allgemeine Bundeszwecke nöthigen Geldmittel von den sämmt⸗ lichen deulschen Bundesstaaten aufgebracht worden sind; 2) seden⸗ falls die Auszahlung nicht eher erfolge, als bis a) ein wirkliches Central-Organ für die deutschen Bundesstaaten ins Leben getreten ist; b) als nicht mit Zuversicht zu erwarten steht, daß amm tliche Bundesstaaten nicht nür die bisher ausgeschriebenen Beiträge, son⸗ dern auch die ferneren, zur Unterhaltung und Ausbildung der ge⸗ dachten Flotte nöthig werdenden Beiträge einzahlen werden und namentlich die beiden größten deutschen Staaten bei dieser Flotte sich gemeinschaftlich mit ven übrigen Staaten bethelligen, sei es durch Beiträge an Geld oder durch Stellung ihres Kontingents in natura.

„Ünter ausdrücklicher Anerkennung dieser Voraussetzungen von Seiten der hohen Staats⸗Regierung rathet die Deputatton der Kammer an:

die Bäwilligung zu eventueller Verausgabung der Suh Pos. 9 des außerordentlichen Ausgabe-Budgeis geforderten 213,513 Thlr. auszusprechen“.

Sch leswig⸗Holstein. Rendsburg, 9g. Febr. (H. E. So eben xnckt .. n relle, a e en. . 6e österreichischen Generalstab, Durch das Vorwerk und ins Kronen⸗ werk Rendsburg 's ein. Dänische. Infanterse und savallerie folgen in dichten Reihen nach und fassen daselbst Posto. Von den Werken vor Rendsburg und im Ktronenwerk wehr der Danebrog,

und so weit das Auge reicht im Norben von der Festung sieht man

Danebrogs⸗Fahnen. Die dänische Besatzung giebt man auf 2000

Mann an.

Mit dem Mittagszuge trafen wie gestern wiederum zwei Ba— taillone Oesterreicher und Preußen hier ein, außerdem zwei Schwa— dronen Kavallerie.

Nassdu. Wilsgbaden, 7. Febr. (O. P. A. 3.) In der 4fsten Sitzung unseres Landtags ist das Budget der Landes⸗ bank . der Tagesordnung. Nachdem die Berichterstatter, Abg. Wehrfritz und Kalt, gesprochen, vertheidigt der Abg. Born seinen Anttäg. Nach ihm sprechen Snell, Domainen-Rath Tippel, Dünkelberg, Großmann und Raht. Der Antrag von Born wird mit 19 gegen 16 Stimmen abgelehnt und der von der Kommission aufgestellte mit 26 gegen Stimmen angenommen. Berichterstatter Haupt bietet eine Uebersicht von dem Domanial-Budget. In dem zweiten Kapital sind an Verwaltungskosten für die Domaine in Anforde— rung gebracht: Forsten 220,015 Fl. 17 Kr., Güter in Zeitbestand 63, 276 Fl. 8 Kr., Güter in Erbbestand 3482 Fl. 38 Kr., Güter in eigener Administration 3453 Fl. 40 Kr., Weinberge 37,199 Fl. 34 Kr., Grundrenten 1216 Fl., Badeanstalten 62,597 Fl. 4 Kr., Berg- werke, Hüttenwerke 53, 096 Fl. 20. Kr., Fischerei 787 Fl. 51 Kr., Mühlen und Bannrechte 9230 Fl. 30 Kr., Gebäude 17,3310 Fl. 1 Kr., verkaufte Früchte 343 Fl. 18 Kr., Erlasse 12,333 Fl. 13 Kr., nachträgliche Zahlungen aus der Periode von 1816 bis 1850 714 Fl. 44 Kr. Zusammen 494,950 Fl. 29 Kr. Sämmtliche Be— träge werden nach dem Gutachten der Kommission ohne weitere Dis⸗ kussion verwilligt, nur über die zur Unterstützung der Badeindustrie angeforderten 2B, 000 Fl. (20,060 Fl. für das Theater in Wiesba⸗ den und 3000 Fl. für Ems und Langenschwalbach) ensspinnt sich eine heftige Debatte. Die Majorität der Kommission will für das Theater nur 12,000 Fl., unter der Bedingung, daß die Stadt auf die gestri⸗ chenen 500 Fl. für immer verzichtet, die Minorität (Leisler) 20,000 Fl. verwilligen. Letzterer weist nach, daß die Stadt jährlich bereits gegen 25, 000 Fl. (2,000 Fl. Zinsen der Baukosten des Theaters, 11,009 Fl. Zuschuß aus Erhebung eines Gemeindesimpels, 15600 Fl. Kosten der Gasbeleuchtung des Theaters und kleinere Ausgaben) auf Tiese für den ganzen Staat wichtige Anstalt verwendete. Es trage hier⸗ nach jeder Bewohner von Wiesbaden hierzu 1 bis 251. bei. Ueber den Ausgang dieser Verhandlung bemerken wir vorläufig, daß die bisherige Dotation des wiesbadener Theaters auch für das Jahr 1851 52 mit 18 gegen 17 Stimmen bewilligt wurde. Am Schlusse der gestrigen Landtags⸗-Sitzung machte der Mi— nister -Präsident von Wintzingerode der Kammer die Mit⸗ theilung, daß der Vertrag zwischen dem Herzogthum und der österreichischen Regierung über die Besitzung Johannisberg am 31. Januar d. J. genehmigt worden sei. Das Ministerium sei bereit, über sein Verfahren Rechenschaft abzulegen. Nach einer kur— zen Darlegung des Sachverhältnisses bemerkt er, daß der Vertrag dahin abgeschlossen sei, 1) daß Oesterreich die Souverainetät des Herzogthums an der Besitzung Johannisberg vom 1. Januar, d. J. anerkenne; 2) daß von da Steuern entrichtet werden, die rückstän⸗ digen Steuern aber niedergeschlagen seien, und endlich 3) daß die aus der Domainenkasse für den Johannisberg gemachten Vorlagen mit 7000 Fl. zurückerstattet würden.

Lauenburg. Ratzeburg, 7. Febr. (H. C.) Die hiesige Regierung hat an den Feldmarschall-Lieutenant von Legeditsch nach Hamburg geschrieben, um eine Verminderung der Einquartierung im Herzogthum Lauenburg, eventuell die Errichtung von Kaiserlichen Magazinen zu erwirken, weil das Land die seitherigen Naturallie ferungen nicht mehr gut machen kann. Der Feld marschall⸗Lieute⸗ nant, welcher sein Corps nach der Ordre des Kaiserlichen Kriegs Ministeriums nur im Herzogthume aufstellen zu müssen geäußert haben soll, hat geantwortet, daß er aus Rücksichten für das Land bereits einen Theil seiner Truppen im Mecklenburgischen habe ver theilen lassen; er werde vielleicht nech mehr thun können, und er⸗ warte darüber eine vom Kriegs- Ministerium erbetene Instruction Es ist daher zu hoffen, daß bald nur etwa 5000 Mann Kavallerie im Lande stationiren werden.

Die gestern Morgen nach Lübeck marschirten Truppen des Re— giments Erzherzog Albrecht, dessen Batterie noch heute vor dem dor⸗— tigen Mühlenthore aufgestellt war, blieb dort eine Nacht, um heute Morgen 7 Uhr nach Warnemünde zu gehen.

Hamburg. Hamburg, 9. Febr. (D. R.) Der Kaiser liche Seckionsrath, Rilter von Neuwall, welcher hier bei der im Norden stehenden österreichischen Armee als Kommissär für die Hec— resverpflegung sungiren soll, ist angelangt und soll bereits wegen Regelung der unserem Staate zu leistenden Vergütung für die ein qartierten österreichischen Truppen mit unserem S in Unter- handlung getreten sein.

Senatt

r

ett sland.

Oesterreich. Venedig, 5. Febr. (G. d. Venez.) In Folge der vom hohen Finanz-Ministertum bewilligten Termin- Erstreckung behufs der freiwilligen Theilnahme am loͤmbardisch-venetian schen Anlehen wurde zwischen der R. Delegation und den Herren Reali Monbolfo, Antonini und Carlo Moschini ein Darlehens vertrag zu Gunsten der Provinz Venedig für die noch restirende Summe von 57 Millionen Lire abgeschlossen.

Mailand, 4. Febr. (G. d. Mil.) In Folge der Bekannt⸗ machung vom 26. November 1859 haben sich bei der K. K. lombar⸗ disch⸗venetianischen Präfektur im Laufe des Januars freiwillige Sub=— scriptionen zur lombardisch-venetignischen Anleihe im Gesammtbetrage von 35,556,700 Lire ergeben, von desien bereits 7, S8, 202 Lire thetls in Gold, theils in Silber und theilweise in Schatzscheinen baar be⸗ zahlt worden sind. Auch für die zweite Rate der Anleihe laufen aus den Provinzen die bezüglichen Quoten in ununterbrochener Folge bei den öffentlichen Kassen ein.

Frankreich. Gesetzgebende Vemrsammlung. Sitzung vom 8. Februar. Den Vorsitz führt Dupin. Piscatory er- stattet den Bericht der Dotations⸗Kommission. Er lautet: „Meine Herren! Ein Gesetzentwurf ist Ihnen vorgelegt worden, dem Finanz-⸗ Minister für 1851 einen außerordentlichen Kredit von 1,800,009 Fr. für Repräsentationsékosten der Präsidentschaft zu eröffnen. Würde er angenommen, so beliefe sich die Totalsumme der Bezüge des Prä⸗— sidenten der Republik auf 3,420,000 Franken, und zwar Gehalt 00M. 000, Repräfentation 600,000, Ezhaltung des Elyser vom Bud⸗ get der öffentlichen Arbeiten 240, 000 Fr., Miethe des Hotel Casteluane Is, 000 Fr., Präsidenten-Antheil an den Unter ßützungs fon s des Ministe⸗ riums des Innern 150,009 Fr., außerordentlichen Kredit 1,800,000 Fr., zusammen J 120, 9000 Fr. Ist bereits einne so bedeutende Summe für die Erhaltung des Prässdenten im Budget angewiesen, so hatte, Ihre Kommisston die Frage zu untersuchen: Ist es es räthlich, diese Be⸗ züge aus Doppelte zu erhöhen durch eine ganz auf unkontrollirbare Ausgaben zu verwendende Summe. Sie erinnern sich, meine Her⸗ ren, welche Motivirung diese Forderung begleitete. Ihre Knmmis⸗

201

sion hielt für gut, den Finanzminister zu vernehmen, welcher auch kenberg, Kongsbacka, Sigtuna, Trosa und Skansr,

in Begleitung der Minister des Innern, der Justiz und der öffent- lichen Arbeiten erschien. Auf die an sie gestellten Fragen erwieder⸗

ten die Minister, daß die Regierung sich auf die Motivirung vom

Juni 1850 beziehe. Auf die Bemerkung, daß von der Regierung der Kredit zwar als Supplementar-Kredit verlangt, von Kommis⸗— ston und Versammlung aber nur als außerordentlich bewilligt worden sei, bestanden die Minister auf der Identität der Beweg— grunde und erwiederte, man bezwecke diesmal einen außerordent⸗ lichen und jährlichen Kredit, der zur Deckung der Pflichten des Präsidenten bestimmt sei, der jährlich verlangt werden müßte, um jebzweden Präsidenten in den Stand zu setzen, die Würde des ersten Beamten der Republik anständig zu repräsentiren. Nach Anführung dieser Erklärungen widmete die Kommission ihre sorgfältigste Aufmerksamkeit der Würdigung einer Forderung, die unter den gegenwärtigen Umständen die Bedeutung einer politischen Frage ersten Ranges angenommen hat. Man kann in der That nicht verkennen, daß es sich um Wesen und Stellung der Exekutivgewalt in der Republik, um den von dieser Gewalt seit einiger Zeit geübten Einfluß, die gegenwärtige Stellung der beiden Staatsgewalten, endlich um Art und Weise der Vorbereitung zur Lösung so gewichtiger Fragen handelt, die in naher Zukunft zu lösen Frankreich nach den Bestimmungen der Verfassung berufen ist. Nach gründlicher allseitiger Erwägung der Frage hat die Kommis— sion mit 13 gegen 2 Stimmen beschlossen, Ihnen die Verwerfung des Gesetz-Entwurfes vorzuschlagen. Wir sind Ihnen Rechenschaft über die Beweggründe beider Meinungen schuldig. Die Kom— mission hat die wörtliche Aufnahme der Minoritäts-Meinung beschlossen. (Sie lautet dahin, daß die Gründe des Anstan? des und der Politik noch wie bei der ersten Dotation be— ständen, welche nicht einer eitlen Furcht weichen müßten.) Der Präsident habe sein Ministerium nach dim Mißtrauensvotum gewechselt. Verweigerung des Kredits wäre jetzt in den Augen des Landes die Fortsetzung eines Kampfes, für den die Minorstät die Verantwortlichkeit nicht auf sich nehmen könne. Die Majorität hat darin weder eine richtige Würdigung der Thatsachen, noch der Rechte ge— sehen. Mehrere Mitglieder haben die Konstitutionalität des ver— langten Kredits bestritten und auf Artikel 62 der Verfassung verwie— sen, welcher den Gehalt des Präsidenten auf 600,060 Franken fest— setzt. Obwohl nun angeblich die Motivirung der Verfassung später einen neuen Kredit für Repräsentationskosten zu gestatten schien, war diese Bewilligung doch verfassuigswidrig. Man darf des— wegen nur auf die Debatte, zurückgehen. Die Kommission hat gleichfalls gedroht, daß die letztes Jahr angeführten iußeren Umstände nicht mehr existirten. Für die nothwendigen Auslagen der ersten Einrichtung hat die Versammlung gesorgt. Ist. das Budget des Präsidenten unter der Forderung des Anstands und der Würde? Die Kommission glaubt es nicht. Un— sere, Gewohnheiten und Glücksgüter erfordern nicht mehr. Die Präsidentschaft ist kein Königthum. Der Präsident soll während seiner Amtsdauer der erste Bürger und Beamte sein, nicht mehr. er ist nicht das Oberhaupt des Staats, sondern der vollziehenden Gewalt. Die Kommission beantragt daher Verwerfung der Kredit— forderung. Leon Faucher will die Debatte auf Dienstag festge⸗ setzt wissen, was mit 358 gegen 306 Stimmen verworfen wird. Die Debatte findet Montag statt. Tinguy's Antrag auf außer ordentlichen Zusammentritt der General-Conseils in Revolutions zeiten wurde dann mit 361 gegen 260 Stimmen verworfen und die Zitzung wird aufgehoben.

Paris, 8. Febr. Gestern Abend war großer Empfang im Elysee; 800 Einladungen mehr als gewöhnlich waren versendet worden, die Säle daher überfüllt. Der Präsident erschien um 9 Uhr, sah etwas angegriffen aus und zog sich bald zurück. Viele Generale, Offiziere und Diplomaten, aber sehr wenig Repräsen⸗ tanten waren anwesend. Der neue Kriegs-Minister war nicht erschienen, dagegen bemerkte man den Vice-Präsidenten der Republik, die Minister und Baraguay d'hilliers.

Minister des Innern hat heute, und zwar im Namen des ganzen Kabinets, den betreffenden Kommissionen erklärt, daß das nene Wahlgesetz auch auf die Präsidentenwahl anwendbar sei, und daß er Pascal Duprat's Antrag auf freien Straßenverkauf aller Journale verwerfe, eventuell aber für Baze's Antrag auf Aufhe— bung alles Straßenverkaufs stimme.

Großbritanien und Irland. London, 8. Febr. iber

Der Marquis von Westminster, Königlicher Oberhofmeister, ül reichte Ihrer Majestät vorgestern in Windsor die Adresse des hauses zur Antwort auf die Thronrede der Königin. Die A des Unterhauses wurde von Herrn William Sebright Lase parlaments-Mitglied und Haushalts-Oberaufseher, überreicht.

Lord Palmerston giebt heute in Carlton Gardens das erste sei⸗ ner wöchentlichen parlamentarischen Diners; die Einladungekarten sind von Lady Palmerston ausgegeben.

Sir Emerson Tennant, der neu ernaunte Gouverneur von St. Helena, reiste gestern nach Devonport, um sich an Bord der Dampf⸗ Fregatte „Sampson“ nach seinem neuen Bestimmungsort einzuschif⸗ fen. Er war bisher Secretair Lord Torrington's in Ceylon und ist Verfasser eines gelehrten kulturhistorischen Werkes über das Christenthum in Ceylon.

Schweden und Morwegen. Stockholm, 25. Jan. Fädrelandet.) Se. Majestät der König gedenkt in diesen Ta— gen nach Norwegen zu reisen, um den Storthing zu eröffnen; jedoch wird seine Reise nicht, wie Aftonbladet meldet, den 28sten vor sich gehen, weil dieser Tag des Kronprinzen Namenstag ist und am Hofe mit einem Ball, zu dem an 1000 Personen geladen sind, ge— feiert werden soll.

Die Stelle des Staatsraths Sandstrsmer ist vorläufig mit Staatsrath Gripenstedt besetzt, welcher früher kein Portefeuille hatte, und der jedenfalls nicht im Geringsten der Vermuthung Raum gegeben hat, daß er, der früher Lieutenant gewesen, zur Leitung der Finanzen geeignet sei.

Am 26sten nahmen alle Stände die verschiedenen Vorschläge zu Grund gesetzveränderungen vor, welche noch vom vorigen Reichs⸗— tage herrührten, und welche sämmtlich von geringer Bedeutung sind. Einer derselben ging darauf hinaus, daß der Bauernstand künftig seinen eigenen Secretair wählen sollte, wie die anderen Stände, anstatt daß dieser jetzt vom König bestellt wird, weil der Bauern⸗ stand laut der Verfassung von 1809 nicht für hinlänglich gebildet und erfahren angesehen wird, ihn selbst zu wählen. Der Vorschlag wurde natürlich in allen 4 Ständen genehmigt, nur Herr von Hartmannsdorf konnte sich in diese große Beschränkung der König⸗ lichen Prärogative nicht finden und sprach dagegen. Herr Oberst⸗ Lieutenant Ekenstien hat dem Verfassungsausschuß einen Vorschlag wegen Beschränkung der Preßfreiheit eingereicht. Im Bürgerstande hat der Banquier Murén einen Vorschlag wegen eines gleichartigen Briefporto von 4 Sch. Beo. für alle Briefe von 1 Loth Gewicht, und so ferner 4 Sch. für jedes Loth mehr, nebst Einfüh⸗ rung von Briefmarken, eingereicht. Derselbe Stand hat auf den Antrag seines eigenen Ausschusses die Städte Thorshälle, Fal⸗

ber

19042 16 8,

0 dresse

1

J

1 l

8 2 8

und zwar die drei ersten Städte mit einer täglichen Geldbuße von 1 Rthlr. Beo. und die drei letzten mit einer täglichen Geldbuße von

32 Sch. so lange belegt, bis sie sich Abgeordnete gewählt haben werden. (Man erinnere sich, daß in Schweden die Abgeordneten von ihren Wahlkreisen unterhalten werden, und daß es also für eine kleine Gemeinde eine kostspielige Sache ist, sich einen solchen zu halten; doch ist es gestattet, daß sich mehrere Städte wegen der Wahl eines gemeinsamen Repräsentanten vereinigen.)

Italien. Turin, 5. Febr. (W. 3) Minister Siccardi ist unpäßlich und soll seine Entlassung eingereicht haben. Der Minister des Innern hat sein Portefeuille übernommen. Man nennt Selo— pis, der im März 1848 Minister war, als seinen Nachfolger.

Rom, 30. Jan. (LI.) Ein Stabsbefehl Kalbermatten's belobt das Benehmen der französischen und klagt über das Ver⸗ nhalted er römischen Truppen.

Das Statut zur Regelung der Munizipal-Verhältnisse der Sadt Rom besteht aus 28 Paragraphen und ist vom 25. Jauaar datirt. An der Spitze der Kommune steht ein vom Papste er— nannter Senator, mit den Attributionen eines Bürgermeisters. Die exekutive Magistrats-Behörde besteht aus sogenannten Konser— vatoren, welche über Vorschlag des Gemeinderathes nach Terminen von der Regierung gewählt werden. Der Gemeinderath verstärkt sich mit zwei Abgeordneten jedes Bezirkes Crione) der Stadt und zwei Mitgliedern der Handelskammer, um zur Wahl neuer Gemein⸗ deräthe zu schreiten. Es wird die doppelte Zahl der erforderlichen Mitglieder von dieser verstärkten Versammlung beizeschnet; auch in diesem Falle steht die Auswahl der Regierung zu. Der Senator bekleidet seine Würde sechs, die Konservatoren und Gemeinderäthe drei Jahre lang.

Die Congregation für rechtliche Immunität hat an das ge— sammte Episkopat ein Rundschreiben erlassen, welches ihm die neuen Normen bekannt macht, wonach im Jahre 1851, doch nicht länger, das Asylrecht von ihnen gehandhabt werden soll. „Se. Heiligkeit der Papst,“ sagt die Instruction, „erklärt, daß er durchaus nicht be absichtigt, die Konzilienbeschlüsse rücksichtlich der Immunität und na mentlich die apostolische Constitution Gregor's XIV., Bene— dikt's XIII., des XII. Clemens und Benedikt's XIV. „cum alias,“ „Ex quo Divira;! „In Süäpremo Justitia Ofncii uostri ratio“ aufzuheben. Er will vielmehr, daß alle jene Be stimmungen fortbeachtet werden, nach welchen der Verbrecher der Wohlthat des Asyls verlustig geht, und was die Formalitäten bei der Auslieferung betrifft.“ Indessin tritt in die serHinsicht folgende nähere Be—⸗ stimmung hinzu: „Die Bischöfe werden nach erhaltener allgemeiner Kenntniß von dem Mißbrauch des Asyls bevollmächtigt, die Flücht— linge aus den Kirchen oder anderen unter Klausur stehenden Orten sofort zu entfernen. Mißbrauch wird aber durch Exzesse oder neue Verbrechen innerhalb oder außerhalb des Asyl-Bezirks begangen. Die Verbrecher sollen dann in die kirchlichen Gefängnisse abgeführt und von der Immunitäts-Congregation Verhaltungemaßregeln einge holt werden. Doch werden, was die Congregation auch beschließen möge, jedem Verbrecher drei Tage Frist zu freiwilliger Flucht aus dem Asyl verwilligt, ehe er der weltlichen Gerichtsbarkeit ausgelie⸗ fert wird. Alles übrige von Wichtigkeit ist dem prudente arbitrio der Bischöfe anheimgegeben.“

Den seit einer Reihe von Jahren hier bestehenden beiden pro⸗ testantischen Bethäusern, dem deutschen im preußischen Gesandtschafts Hotel und dem englischen vor der Porta del Popolo, hat sich seit kurzem noch ein drittes, das für Amerikaner, im Vorgebäude des Mausoleums Kaiser Augustus, hinzugesellt. Dieses Zugeständniß an die amerikanischen Protestanten, sich als religiöse Gemeinde hier konstituiren zu dürfen, ist ein neuer Beweis der römischen Tole— ranz. Der Umstand, daß die Kapelle in einem Privathause, in dem belebtesten Theile der Stadt, errichtet worden ist, widerlegt neben bei die ixrige Meinung, als erlaube die päpstliche Regierung den protestantischen Gottesdienst nur in dem Hotel eines protestantischen Gesandten, als natürlichen Vorstandes seiner religiösen Gemeinde, obgleich sie durch das Bestehen der englischen Kapelle vor der Stadt bereits als längst beseitigt betrachtet werden mußte.

Solio 3

2

Rom, 30. Jan. (Lomb. Venet.) General Gemeau zeigt in der letzten Zeit sehr große Erbitterung, denn ein revolutionaires und die Soldaten zum Ungehorsam aufforderndes Plakat, welches er bei Gelegenheit der straßburger Expedition des Präsidenten hatte anschlagen lassen, wurde hier in einer Winkelbuchdruckerei nachge— druckt und an die Mauerecken angeheftet. Außerdem sind dem fran zoͤsischen Armec-Polizei⸗Chef Mangin Anzeigen über Komplotte zu— gekommen, wonach die Ermordung des Papstes und des Königs von Neapel beschlossen worden sein soll. Den Brennpunkt dieser Anschläge bildet wieder die Schweiz. Diese Mittheilungen sollen dem General vom pariser Polizeipräfekten Carlier zugekommen sein. In Folge davon sind in letzter Zeit in Neapei 500 bis 600 Ver⸗ haftungen vorgenommen worden, und der General Gemean hielt es selbst nicht unter seiner Würde, sich in eine Schenke zu Traste— vere, zum „Falken“ genannt, persönlich zu begeben, um die Ver schworenen damit bei ihrem nächtlichen Treiben zu überraschen Das Resultat von alledem soll sein die Zurücknahme der fünf be reits vom Papste genehmigten organischen Gesetze und sein Ent schluß, der Tiara zu entsagen und sich in ein Kloster zurückzuziehen (Fr. B.) Der Infant Don

Spanien. Madrid, 2. Febr seinen Wohnsitz in Valla

Henriquez hat die Erlaubniß erhalten, dolid zu nehmen.

Folgendes ist der Gesetz⸗Entwurf zur Regelung der Staats— schuld: Artikel 1. Die spanische Staatsschuld wird geschieden in Zproz. ewige Rente und tilgbare Schuld. Artikel . Die Zproz. ewigeRente theilt sich in konsolidirte und differirte. Die konsolidirte bildet die gegenwärtige 3proz. sowohl äußere, als innere Schuld. Die diffe— rirte wird gebildet, erstens aus dem Nominal -Kapital der gegen⸗ wärtigen 5proz. konsolidirten äußeren und inneren Schuld, zweitens aus der auf reduzirten konsolidirten 4proz. Schuld, drittens aus den Interessen dieser Schulden, welche bis nächstem 30. Inni fällig und nicht bezahlt sind, vorläufig aber auf die Hälfte reduzirt wer— den. Artikel 3. Die tilgbare Schuld theilt sich in zwei Klassen. Die erste begreift erstens die 5proz. laufende Papierschuld, zweitens die nicht konsolidirten Vales, drittens die sogenannte provisorische und diffe⸗ rirte Schuld. Die zweite Klasse begreift die unverzinsliche und passive Schuld. Art. 4. Die im Gesetze vom 16. November 1834 begriffenen, wegen Unterlassung der Präsentation nicht nach den Bestimmungen dieses Gesetzes konvertirten Titel der alten äußeren Schuld, werden als krast dieses Gesetzes konvertirt betrachtet und zwar mit 3 Kapital in 5proz., mit 5 in passiver Schuld. Für die Interessen gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes. Art. 5. Als konvertirt in Folge dieses Gesetzes werden auch betrachtet für die Totalziffer des Stammkapitals in 5proz. konsolidirte Schuld, die liquidirten oder zu liquirenden Schulden, als: amerikanische Fonds, Depots, Bürgschaften, Sklavenschiffe, besetzte Gebäude und englische Prifen. Art. 6. Die liquivirten oder in Liquidirung begriffenen Forderungen aus nach Gesetz vom 9. April 1842 zu

vergütenden Verlusten werden als zur Hälfte in Sproz. konsolidirte Schuld u. z. H. in nicht konsolidirte Vales konvertkrt betrachtet Die Regierung behält freie Hand in Liquidation und Anerkennung der Forderungen. Art. 7. Die in Liquidation schwebenden und zur vorgeschriebenen Zeit präsentirten Forderungen werden als Theil der ihnen gesetzlich zuerkannten Schuldenklasse betrachten und treten sofort in die nach gegenwärtigem Gesetze bestimmte Kategorie. Mn. 8. Die neue 3Zproz. differirte in Gemäßheit gegenwärti⸗ gen Gesetzes einzutragende Rente ist verzinslich vom 1. Junt 1851, wenn die respektiven Titel vor 1. Oktober d. J. der Kommisslon präsentirt werden. Die vor dieser Epoche prä— sentirten haben blos Anspruch auf Zinsgenuß vom Semester nach geschehener Präsentation. Die neue Schuld besteht in Schuldschei nen au porteur zu 12,000, 24,000, 48,000 Realen. An den Cou— pons ist die Zinsen⸗Progression bis zur vollkommenen Consolida— tion der Schuld ersichtlich. Art. 9. Die ewige Z3proz. differirte Rente wird verzinst in den ersten vier Jahren mit 1 pEt., in den zwei folgenden mit 13 pCt. und sofort mit pCt. Steigerung per Doppeljahr bis zum 19ten Jahre, wo sie mit 3 pCt. verzinst wird und den Charakter einer konsolidirten Staatsschuld annimmt. Art. 10. Diese Schuldscheine au porteéur der 3proz. ewigen Rente können nach Wunsch der Besitzer in Nominal-Schuldscheine umgewandelt werden. Diese wie jene au porteur sind zahlbar in einer Pro⸗ vinzial-Hauptstadt des Königreiches oder auf fremden von der Re⸗ gierung behufs der Zinsenbehebung zu bezeichnenden Plätzen. Die Nominal-Schuldscheine können stets nach Wunsch der Besitzer au borteèur umgewandelt werden. Die Regierung wird eine Spezial⸗ Vorschrift für diese Umwandlung erlassen. Art. 11. Alle Konver— sions Operationen werden von der Regierung, und zwar mit Weg⸗ lassung der Bruchtheile des Reals, geordnet. Art. 12. Die ma—⸗ drider offizielle Zeitung wird monatlich den Konverstons-Ausweis mit den Nummern bringen. Art. 13. Krieg und Sequestration treffen die ins Hauptbuch der spanischen Staatsschuld ein— getragene Rente nicht. Art. 14. Die zu tilgende (amor⸗ tisirende Schuld geht nicht in die Klasse der ewigen oder differirten Rente, sondern wird sofort zu deren Tilgung geschritten und dazu angewiesen: 1stens alle dem Staate als herrenlos angehörenden Güter, Rechte oder Privilegien, so wie e aus Reliquats früherer Zuschläge herstammenden Reste; 2tens die Brach- und Domanial-Ländereien mit Ausnahme der gesetzlich den Gemeinden zustehenden; Ztens die zu Staatsgunsten auf dem Gemeinde-Eigenthume (propios) haftenden 20 Prozent; 4tens 12 Millionen Realen in Geld, welche von 1852 an im Budget zu die⸗ sem Zwecke aufgeführt werden. Art. 15. Die ad 1 und 2 bezeich⸗ neten Güter werden in öffentlicher Versteigerung verkauft. Die Be⸗— zahlung geschieht ausschließlich in tilgungsfähiger Papierschuld, und zwar ) erster und 3 zweiter Klasse. Das Zehntel des Kaufpreises wird beim Erstehen, die anderen neun Zehntel in 9 Jahresraten eingezahlt. Die 20 pCt. der Propios können nur von den Munizi⸗ palitäten an sich gebracht werden. Die 12 Millionen Realen jähr⸗ lich für die tilgungsfähige Schuld werden öffentlich zugeschlagen. Eine Spezialvorschrift der Regierung darüber wird folgen. Art. 16. Die leitende Junta der Schuldregelung, in der bei Beginn jeder Session zu erneuernde 3 Senatoren und 3 Deputirte sitzen müssen, führt die Geschäfte. Art. 17. Für die vierte im Art. 14 erwähnte Deckung fließen der Junta die Kaufschillingsreste von Nationalgütern zu, welche die Regierung jeden Monat auf 1 Mil⸗ lion ergänzt. Die Junta darf eine anderweitige Verwendnung dieser Fonds) nicht gestatten und haftet solidarisch dafür. Art. 18. Die Ren— ten auf Lebenszeit werden auf zreduzirt und vom Budget bezahlt. Art. 19. Die Kolonialschuld 2ꝛc. werden Gegenstand eines Spezial⸗ Gesetzes sein. Art. 20. Die Käufer von Nationalgütern können in neuen Kreditspapieren Zahlung leisten. Art. 21. Ueber den Stamm der Schuld, allfällige Vermehrung des Tilgungsfonds be— richtet die Regierung jährlich bei Vorlage des Budgets.“ An der kleinen Börse der Straße Montera fiel 5 und unverzinsliche stiegen auf 15 und 43

16 *

al di

zproz. auf

Türkei. Widdin, 19. Jan. (L.) Ungeachtet der vielfäl- tigen Versprechen, daß die in der türkischen Armee dienenden, von Omer Pascha zum Uebertritte verleiteten österreichischen Handwerker rückkehren dürfen, wird mit dem Vollzuge dieser Verheißungen im— mer noch sehr gezögert. Nur wenige jener Unglücklichen sind vom Monastir entlassen worden. Viele sind elendiglich gestorben, und einer von ihnen, welcher von seinem Offizier anf eine grausam Weise mißhandelt wurde, hat sich selbst e tleibt

Konigliche Schausptele Mittwoch, 12. Febr. Im Schauspielhause. Z0ste Ab Vorstellung: Zum erstenmale: Scarron's Liebe, O in 1 Akt, von Max Ring. Hierauf, neu einstudirt Lustspiel in Akten, von Häßliche, Schwank in 1 Akt, nach Dumanoir Donnerstag, 13. Febr. Im Opernhause Vorstellung: Armide, große ; Gluck. Ballets von Hoguet. Preise der Plätze: Erster Rang, erster B 10 Sgr. Parterre, dritter

Amphitheater 10 Sgr

zum erstent

Bahn 11nd Babo. Und,

Röonigsstädtischer

Mittwoch, 12. Febr. Gastrolle sche Opern ⸗-Vorstellung.) Puri in 3 Akten. Mustk erstenmale.)

Preise der Plätze: des ersten Ranges 1 Rth

Donnerstag, 13. Febr. oder: Das liederliche 3 Akten, von J. Nestroy. Freitag, 14. Febr. Der verwunschene Prinz kten, von Plötz. Hierauf: Wer ißt mit? kt, von W. Friedrich.

von

3 A Vaude r 1A

Meteorologische Beobachtungen. .

Nach einmaliger Beobachtung.

1851. 10. Febr.

Nachmittags Abends 2 Uhr. 10 hr

Morgens 6 Ubr.

342, i8* na. 342, 838“ war. 342,27 Par. Quellwärime 7,8 ö 0427 n 1,9 R. Fluss 9, o“ R. * 4,5 mn. 4.67 M Boden märme

68 pot. 77 pot. Ausdüns tung

heiter. beiter. KNtedersehlag O.

O8. 080. Wärme weehse!l O,?

9 . oso. ö 342, 82“ Par. 2,1 R . pCt. O80

Lustqruok Luft sirme Thaupunkt-. Dunatsũtti guns . Wetter Wind Wolkenaug. NHagesmittel