1851 / 46 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Tagesordnung wurde in beiden Kammern die Präsidentenwahl

gesetzt.

Baden. tige Regierungs-⸗Blatt enthält finanz⸗Etat für die Jahre 1850 und . 5 Ausgaben wurden bewilligt für 1859 14,426,036 Fl., für 185 1,311,971 Fl., zusammen 28,737, 107 Fl.; für die aufer a rden. lichen Ausgaben wird ein Kredit von 1,122, 199 Fl. 4 *. 2 zhnet. Aus letzterem ist hervorzuheben: Zu den Kosten d; * des⸗-Verwaltung 11,325 Fl. 36 Kr.; zu den Kosten der 1 es festungen: a) für den ulm-rastatter Festungshau . Kr., b) Dotation für Mainz-Luxemburg 10, 141 Il, 2 ö. dem Aufwand für die Marine 141,255 Fl. 59 Kr.; . . lament und das Schiedsgericht der Union 606) J. Im Titel 15 Ministerium des Innern, finden wir unter den Ausgaben (8. 13

nder nnn n,, n nen zur Unterstützung der Auswanderung e , , , an der Re der Unterfuchung und Bestrafung wegen Theilnahme . , ,. volution 100 005 Fl.; (8. 22) zur Errichtung einer , , fätte für Uhrenfabrikation auf dem Schwarzwald unt n. en 26) für die Leitung des edarfs an j .

Karlsruhe, 10. Febr. (Sch. M.) Das heu⸗ das Gesetz über den Haupt⸗ 18

51. Für die ordentlichen

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ikat 4 nds hierzu 15,065 Fl.; (8. ) . Wafer her, Heil⸗ und Pflege Anstalt Illenau 15. 00) Fl ; 6. 28 außerordentlicher Zuschuß zum Rheinbau längs der frauzosischen 3) Uferdeckung der Rhein T urchschnitte längs der bayerischen Gränze 80,000 Fl.. VI. Titel, Kriegs⸗ Ministerium: (§. 54) Für Ergänzung der Montur -⸗-Gegenstände 00,000 Fl., für Ergänzung der Ausruͤstungs⸗Gegenstände 2 , bb FIl., für außerordentliche Remontirung 62,892 Fl., fur Ankauf und Linrichtung des Klosters Petershausen zur Kaserne 105, 000 Fl., für die preußischen Truppen im Großherzogthum 1,770,829 Fl., Mehraufwand der badischen Truppen, so' ange sie in mobilem Stande erhalten werden müssen, 92,314 Fl. 50 Kr, Ver pflegungs 2c. Aufwand für die in Schleswig- Holstein standenen badischen Truppen 52, 044 Fl. 35 Kr., wegen höhten Dienststanbes der Artillerie für 1851 251,216 Fl

Gränze 95,057 Fl. 68.

Hessen. Kassel, 11. Febr. (D. Bekanntlich haben sämmtliche Behörden der Residenzstadt sich den September-Verord⸗ nungen unterworfen. Nur das Konsistorium und das Ober⸗Medi⸗ zinak⸗-Kollegium entzogen sich der Anerkennung dadurch, daß die Mitglieder dieser beiden Kollegien ihre Entlassung nahmen. Jetzt verlangt Graf Leiningen auch noch von dem früheren Konsistorial Rath Asbrand, daß er sich den September-Verordnungen unter⸗ werfe. Die Verordnungen berühren den Herrn Asbrand als ersten Pfarrer in der Residenzstadt in keiner Weise, dagegen hat er als Pfarrer von Wilhelmshöhe amtliche Atteste auszustellen und kommt

.

daher durch die Stempel⸗Verwendung mit jenen Verordnungen in Berührung. In dieser Eigenschaft wurde Herr Asbrand denn auch durch den Bezirks Direktor Wachs im Auftrage des Gra— fen Leiningen bei Strafe der Execution zur Unterwerfung aufgefordert. Herr Asbrand, welcher es mit seinem Gewissen nicht vereinigen konnte, dem Befehle nachzukommen, brachte ein anderes Opfer, indem er um seine Entlassung als Pfarrer von Wilhelmshöhe nachsuchte, dabei Bezug nehmend auf die betreffenden Gesetzesstellen. Das Ministerium verwei⸗ gerte den Abschied, wie man hört, von der Ansicht ausgehend, daß pas Amt eines Pfarrers der Hofgemeinde Wilhelmshöhe auf Aller höchstem Vertrauen beruhe, und daß kein Unterthan sich einem sol⸗ chen Auftrage entziehen könne. Herr Ashrand, dem die Motive der Abschiedsverweigerung nicht mitgetheilt wurden, hat darauf nochmals ein Entlassungsgesuch eingereicht und beim Grafen i⸗ ningen um Rechtsschutz gegen etwaige Gewaltthaten nachgesucht. Bis jetzt ist diese Angelegenheit noch nicht erledigt. Gestern sind nun auch die sämmtlichen kurhessischen Offiziere zur unbedingten An⸗ erkennung der September⸗Verordnungen und zur Abgabe der Erklä rung aufgefordert, daß sie alle diejenigen Befehle, welche etwa an sie wegen Durchführung der in den September-Verordnungen ent haltenen Bestimmungen an sie ergehen werden, willig vollziehen wollen. Vor längerer Zeit ist an die Schul⸗Inspektoren ein Cirku⸗ lar ergangen, worin ihnen aufgegeben wird, ein wachsames Auge auf die Schullehrer zu haben, und über diejenigen zu berichten, welche sich an politischen Demonstrationen betheiligt hätten und sich noch betheiligen würden. Hierauf hat der Synodalverein kurhessischer Schullehrer beschlossen, seine Thätigkeit bis auf weiteres einzustellen und das sogenannte Schulblatt aufhören lassen zu erscheinen.

Der vlelgenannte Ober-A1ppellationsgerichts-Rath Elvers war am Montag beim Kurfürsten. Am verwichenen Freitag war wie⸗ der großer Hofball, auf dem General von Peucker, Graf Leiningen, Fürst Thurn und Taxis 2c. anwesend waren. Gestern fand hier tine Umquartierung statt, indem die österreichischen Truppen die Quartiere der preußischen in der Unter-Neustadt bezogen und die preußischen von da in die Ober Neustadt wanderten. Das neu er⸗ jannte kurhessische Kriegsgericht hat seine Thätigkeit noch nicht be⸗ gonnen. Dagegen ist eine Untersuchungs⸗Kommission, bestehend aus bayerischen und österreichischen Stabs-Offizieren, niedergesetzt, in der der General Damboer den Vorsitz führt und welche die Frage erörtern soll, ob und gegen welche kurhessische Offiziere nachträg— lich eine Untersuchung wegen ihres Verhaltens gegenüber den September-Verordnungen einzuleiten sei. Von dem Ausfalle dieser Berathung wird es abhängen, ob neben den bereits bestehenden Kriegs⸗ gerichten noch ein anderweitlges für kurhessische Offiziere niedergesetzt werden wird oder nicht. Der in der Henkelschen Untersuchungs⸗ Angelegenheit verhaftete Steuer -Aufseher Weadung ist vorgestern seiner Haft wieder entlassen. Er hatte von Henkel den Auftrag er— halten, ihm eine Ordre Haynau's zu verschaffen. Weadung leug nete, einen solchen Auftrag erhalten zu haben, während Zeugen und Henkel selbst das Gegentheil ausgesagt hatten. Die Kas⸗ seler Zeitung meint heute, daß die Untersuchungssache gegen Henkel und Hornstein wohl jetzt an das neu ernannte kurhessische permanente Kriegsgericht werde übergeben werden.

Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 11. Febr. In Nr. 3 des Regierungs-Blatts befindet sich eine Verordnung vom 26sten v. M., die Beseitigung der bei Beförderung von Aus— wanderern bestehenden Mißbräuche betreffend.

Schleswig-Holstein. Kiel, 12. Febr. (H. C.) Mit dem gestrigen Abendzuge langte der Graf Sponneck bier an. Der selbe hatte heute Unterredungen mit den Kommissarien und dürfte sich zu Lande nach Kopenhagen begeben, da die Dampfschifffahrt noch nicht eröffnet ist. Der General von Bardenfleth und Masor Diedrichsen haben Privat⸗Wohnungen hezogen.

Nassau. Wiesbaden, 10. Febr. Ueber die den Johan⸗— nisberg betreffende Rechtsfrage enthält die Nass. Allg. Ztg. die folgende Regierungsmittheilung, dem mündlichen Vortrage des Herrn Ministerpräsidenten von Wintzingerode in der Kammersitzung vom 7. Februar nach dem stenographischen Protokolle entnommen;

Die Regierung zeigt der Ständeversammlung an, daß am 31. Januar der definitive Abschluß der Verhandlungen mit der Krone HSesterreich über den Johannisberg stattgefunden hat, und ist in dem

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Falle, Rechenschaft über ihr Verfahren abzulegen. Drei Fragen sind es, über welche verhandelt worden ist; über die Sou vera inet ber Domaine Johannisberg, über seitherige Steuerrücstände und über pie baaren Vorlagen, welche aus der Staatskasse für Steuervergü⸗ tung sind geleistet worden. Die Differenz selbst datirt aus dem Jahr 185, also' von 35 Jahren her. Sie können denken, meine Herren, daß in diesen 35 Jahren gar vielerlei Einzelheiten von kleinerer oder größerer Bedeutung vorgefallen sind, welche die eine oder die andere der betheiligten Regierungen für sich interpretirt hat. Mitunter waren sie auch von der Art, daß jeder Theil aus einer und derselben That⸗ sache für sich hat schließen wollen. Alle diese Einzelheiten und Ne benpunkte barf ich hier übergehen und halte mich an eine kurze Darstellung des hauptsächlichsten Verlaufs der Sache. Als im Jahr 1809 unser im Wesentlichen noch heute der Besteuerung zu Fründe liegendes Steuergesetz erschien, wurde sogleich gegen eine Besteuerung des Johannisbergs von französischer Seite Verwahrung eingelegt. Ueber diese Verwahrung hat eine Korrespondenz statt gefunden, welche nicht zur Erledigung der damaligen Frage ge— führt hat. Darauf kam das Jahr 1815. In den Staatsverträgen dieses Jahres wurde der Johannisberg an die Krone Oesterreich abgetreten. Der allgemeine Ausdruck der Abtretung für alle Lande und Landestheile, welche an andere Regierungen damals übergin gen, en tout et souverainété, hat von Kaiserlich öster reichischer Seite zu der Erklärung geführt, daß auch der Johannisberg mit Souverainetät von Nassau abgetreten worden sei. In Folge dessen hat im Jahre 1815 das damalige General-Gouvernement, welches feinen Sitz in Mainz hatte, für Oesterreich Besitz vom Johannisberg

und zum Zeichen dieser Besitzergreifung

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n das K. K. ästerreichische Wappen, welches auf dem Johannisberg zu n

finden ist, an dem dortigen Schlosse anschlagen lassen. Die Herzog liche Regierung hat nach erhaltener Kenntniß von diesen Vorgängen sofort Protest eingelegt und behauptet, daß die Souverainetät über den Johannisberg durch die Staatsverträge keinesweges von Nassau an dle alliirten Mächte und an Oesterresch insbesondere abgetreten worden sei. Oesterreichischerseits ist man auf Ansicht erfolgte Abtretung stehengeblieben. Einfach war die Sache

nicht, weil es sich nicht bl᷑os um einen Verzicht Nassaus, um ein ausschließliches Abtreten gehandelt hat, sondern um solche Stipulatio⸗ nen, durch welche zugleich Nassau auch seinerseits Erwerbungen ge macht hat, Erwerbungen, vermöge deren der heutige Umfang des Herzogthums besteht. Gleichwie Nassau behauptete, es habe die Son- verainetät über den Johannisberg nicht abgetreten, so wurde von der anderen Seite entgegnet oder konnte zu jeder Zeit entgegenge setzt werden, daß die rechtliche Vermuthung, welche Verzichte nur einschränkend auslegen läßt, unwirksam sei in Fällen, in Kontrahenten zugleich aufgeben und erwerben. Mit Folgerungen dieser Art würden eine Menge von Verhältnissen in Zweifel gestellt worden sein. In dieser Lage der Dinge blieb die Sache bis zum Jahr 1818, wo die Behörden eine Grundsteuer-Erhebung und die Häuser-Steuererhebung auf der Fürstlich Metternichschen Domaine zohannisberg in Vollziehung setzen wollten. Es sind damals von der Rezeptur zu Rüdesheim die gesetzlich vorschriebenen Maßregeln eingeleitet worden, und es hat darauf die Gegenseite entschieden ihren Proͤtest wiederholt. In Folge dieses Protestes hat eine Steuererhebung nicht stattgefunden, auch nicht eine weitere Anforderung von Steuern als diejenige allgemeine Anforderung, welche an das ganze Land im Ver⸗ ordnungsblatt ergeht. 5

So lag die Sache bis zum Jahre 1825, wo in den Büchern unserer Steuer-Verwaltung, in welchen bereits ein bedeu—

tender Rückstand verzeichnet war, um der Ordnung der Komptabi⸗ lität willen derselbe damals abgeschrieben worden ist, indem man den Austrag der Frage selbst dahingestellt sein ließ. Die Steuer wurde aufs neue bis zum Jahr 1848 lediglich einseitig vorgemerkt, bis im Frühjahr desselben Jahres die Frage in derjenigen Weise in Bewegung ganzen Ständeversammlung gegenwärtig ist Sobald damals di z . zählung an den von der

des Joͤhannisbergs den Fürsten von Mette kam,

die frühere Verwahrung gegen die Best bei nicht aner kannter Souverainetät und folgeweise nicht festgestelltem Besteue⸗ rungsrechte erneuert und es hat sich die Kaiserlich österreichische Regierung mit Bezugnahme auf ihre t von den Souverai netätsverhältnissen fich jener Verwahrung angeschlossen. Es haben sich darauf diejenigen Verhandlungen entwickelt, welche nunmehr durch Staatsvertrag dahin erledigt worden sind, daß vom 1. Januar 1851 an die Souverainetät Nassaus über den Johannisberg und seine Zubehörungen von Seiten Oesterreichs zugestanden und anerkannt ist. Jedoch sind beide Theile, Oesterreich sowohl wie Nassau, auf ihren Behauptungen über das frühere Souverainetätsverhältniß stehen geblieben und haben dieselben in dem Vertrage gewahrt. Beide Theile aber haben sich insbesondere auch dahin geeinigt, daß vom 1. Januar 1851 an volle Steuer pflicht des Johannisbergs nach Maßgabe der Gesetze des Herzog thums bestehe. Der zweite Punkt der Verhandlungen sind ie Steuer rückstände gewesen. Die Regierung wäre in der Lage gewesen, mit Oesterreich schon seit dem Jahre 1815 ein bundesrechtliches Ver mittelungsverfahren einzuleiten und demnächst ein Austrägalver fahren herbeizuführen, wenn sie überhaupt den Gegenstand damals zur endlichen Erledigung bringen zu sollen geglaubt hätte. Es ist ganz unnütz, davon zu reden, ob die Regierung anders, als sie gethan, hätte verfahren sollen, oder weshalb sie wohl nicht nach Einsetzung des Bundestags auf Austrag der Sache gedrungen und statt dessen die Frage von Jahr zu Jahr unentschieden gelassen hat. Die Regierung mag von der Zeit eine günstige Beseitigung der Sache erwartet haben. Es mag dahingestellt bleiben, ob es richtig war, statt eines Bundes-Austrägalverfahrens 35 Jahre zu warten. Ich möchte aber doch darauf aufmerksam machen, daß die Worte der Verträge von 1815 von der Art sind, daß allerdings für den Aus⸗ gang eines Austrägalverfahrens nicht einzustehen gewesen wäre. Ge⸗ nug, ein solches Austrägalverfahren hat nicht statigefunden, und ehe es siegreich durchgeführt war, konnte überhaupt und in keinem Falle mit ekner Steuererhebung gegen den Besitzer des Johannisbergs vor geschritten werden, da die Besteuerung au der, Souveränetät beruht und diese in voller Wirksamkeit sein muß, ehe überhaupt zur Steuer⸗ erhebung übergegangen werden kann. Die Regierung hat sich ge⸗ sagt, wenn sie jetzt einen Vergleich über die Sou veränetãt nicht ein— gehen wolle, würde vas bundesrechtliche Vermittelungsverfahren und das Austrägalverfahren noch immer in Aussicht bleiben, der Moment aber nicht von der Art sein, daß eine derartige Schlichtung der Frage sogleich und rasch zu Stande kommen könne. Ganz abgesehen von dem Ausgange eines Staatsprozesses, wäre nicht zu ermessen, wie lange das Verfahren dauern und welche Kosten und Weitläufig⸗ keiten es verursachen könne. Gesetzt, aber auch, hat sich die Regie⸗ rung weiter gesagt, daß ein Austrägalprozeß zu Gunsten Nassaus entschieden wäre, so wäre dann erst noch neben der Frage der lau⸗ fenden Besteuerung die ganz andere Frage wegen Erhebung der Rückstände zu erledigen gewesen. Alle diejenigen Beamten, welche die Regierung aus den Ministerial⸗Abtheilungen der Justiz, der Finanzen und des Innern zu Rath zu ziehen gehabt hat, waren einstimmig der Meinung, daß Steuerrückstände der fraglichen Art

einen

nicht anders hätten beigebracht werden dürfen und koͤnnen als,

falls sie nicht freiwillig bezahlt werden würden, im Wege des Ci⸗ vilprozesses. Wegen Steuerrückstände, welche auf eine solche Art entstanden sind, daß sie vieljährigen und mannigfaltigsten Ereignissen unterlagen, hätte nicht einfach mit Rezeptur-Execution vorangegan⸗ gen werden können. Wenn ein Civilprozeß gegen die Fürstlich Metter- nichsche Verwaltung über vie Rückstände entstanden ware, so würde es nach Ansicht der Regierungsmitglieder eine große Frage gewesen sein, wie die Entscheidung unserer Gerichte ausgefallen sein würde, ob diesel—⸗ , nicht triftige Bedenken getragen hätten, Rückstände direkter

teuern, welche nicht speziell waren angefordert worden, dem Staate zuzuerkennen, während es ausdrücklicher Grundsatz nicht nur jeder direkten Besteuerung, sondern insbesondere auch wörtlicher Grundsatz unseres Steuerediktes ist, keine Immobiliensteuer rückständig bleiben solle, weil dafür jedesmal das steuerpflichtige Objekt muß angegrissen erden önnen. Unter diesen Verhältniffen hat die Re⸗ gierung den Vergleich mit Desterreich dahin eingegangen, daß die bestittenen Steuerrückstände des Johannisbergs bis zum 1. Januar 1851 niedergeschlagen worden sind. Was die bagren Vorlagen betrifft, welche früher für Steuerrückvergütungen aus Domanialmit⸗ teln geleistet worden sind, so hat es Fürst von Metternich, als Be⸗ sitzer des Johannisbergs, übernommen, diese baaren Vorlagen an die Staatekasse zu erfetzen. Sie sind in Gemäßheit des am 31. Januar d. J. definitiv zu Stande gekommenen Geschäfts gestern an die herzogliche Staatskasse eingezahlt worden. (Stimmen: Mit wie viel? In runder Summe mit 7000 Fl.; welche Summe etwas mehr beträgt, als die eigentlichen Vorlagen zusammen betragen haben. (Stimmen: Und die künftigen Steuern?) Das Steuersimpel, welches kürzlich von der Ständeversammlung auf den 10. Februar geneh— migt worden ist, wird natürlich, wie ich bereits bemerkt habe, auch Johannisberg erhoben, da seit dem 1. Januar d. J. über über die volle Wirksamkeit

von dem Souverainetät überhaupt, folglich auch serer Finanzgesetze, kein Zweifel mehr b

Wiesbaden, 16. Febr. (N. J. 3.) Wie wit Ler- nehmen, ist der Beitritt zum Paßkartenverein von unserer Regierung nunmehr definitiv beschlossen und werder . zen offiziellen

F IaryzYI M 3 8142 3 7 . m b aolpon Erklärungen an die hetreffenden Regi abgehen

Lübeck. , x

niglich dänischen Kriegsdampfschiffen „Holger

demar“ kamen heute Morgen kurz nach 9 Uhr ausend schleswig⸗

holsteinische Kriegsgefangene aus Kopenhagen in Travewünde an

Dieselben gehen, ohne Lübeck zu berühren, über Schwartau und

Ahrensböck, in welchem letzteren Orte sie heute übernachten werden

nach Kiel zum General-Kommando. (Aus Altona wird uns mitge—⸗— gegangen sei

theilt, daß der Lieutenant Hagen gestern nach Lübeck um die Gefangenen in Empfang zu nehmen.) Frankfurt. Frankfurt a. M., 123 Febr. CG. preußische Gesandte Herr von Savigny wird sich auf kurze nach Berlin begeben und inzwischen Herr General-Lieutenant Peucker die Geschäfte desselben Das Hau welches

e , na SMM rin besindlichen Mer

als Reichs cht mit

ꝛ⸗

7 ( An sland. Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Februar. Den Vorsitz führt Daru. Baud gt den gestrigen Ordnungsruf, der von Dupin ausgesprochen beschuldigt Dupin der Parteilichkeit und behauptet ihm derselbe zugeschrieben, gar nicht gemacht zu lamation ist aber erfolglos. Die Versammlung mehrere Gesetze ohne alles Interesse geht dann zur Debatte über französischen Sklavenbesitzer Recht, Sklaven zu besitzen, hnen. Schölcher spricht zuerst gegen den tale,

Berichterstatter und

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1. Febr. Es wird bestimmt versichert riaen NVöotums das Mi isteriun leihe trigen Votums das Ministerium bleibe anderes definitives Ministerium er

stimmte Lamartine für die Dotation;

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gegen dieselbe;

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an zahlreiche Sub⸗ scriptionen eröffnet war dies ein lautes unk unzweideutiges Zeugniß Sympathie und Zuneigung, welche der Präsident ge⸗ nießk, so wie es eine offenbare Billigung seines Betragens ist Er fühlt sich dadurch tief gerührt und dankt hiermit allen denen, welche diesen Gedanken verfolgten. Er glaubt aber der Ruhe des Landes eine persönliche Genugthuung zum Opfer bringen zu müssen. Er weiß, daß ihm das Volk Gerechtigkeit widerfahren läßt, und da genügt ihm. Der Präsident weist somit jede Subscription zu mag ihr Charakter noch so freiwillig und national sein.“

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Irland. Parlament. Ober⸗

Petitionen gegen die päpstlichen Uebergriffe“ wurde vont Grafen von Enniskillen, dem Grafen von Erne, dem Marguis von Salisbury und Ailesbury, von Lord Stanley und den Bischöfen von Norwich, St. Davids und Cork auf den Tisch des Hauses gelegt; die Petitionen waren meist aus dem pro testantischen Irland. Lord Stanley überreichte auch eine Pe— tition um Abhülfe der Beschwerden des Ackerbaustandes. Auf den Antrag des Marquis von Lansdowne genehmigte das Haus einstimmig eine Adresse an die Königin, um die Gefühle der Dankbarkeit und des Bedauerns auszudrücken, mit denen das Haus den Grafen von Shaftesbury von seinem Posten als Ausschuß⸗Präsidenten, den er 36 Jahre lang mit Aus⸗ zeichnung gefüllt, aus Altersrücksichten scheiden sehe. Des Grafen hohe Verdienste werden Ihrer Majestät gnädigster Berücksichtigung

empfohlen. Den Rest der Sitzung nahm die Berathung einer Pri— vat⸗Petition in Anspruch.

Großbritanien und haus. Sitzung vom 19. Febr.

Ein angeblich wegen Indiscretion ent⸗ lassener Geldpost⸗Beamter petitionirte um Untersuchung seines Falles. Der Graf von St. Germains befürwortete und überreichte die Petition, die jedoch auf den Antrag des General- Postmeisters Mar quiz von Clanricarde zu den Akten gelegt wurde.

Unterhaus. Sitzung vom 19. Februar. Der Tisch dea Hauses ist von Petitionen belastet; besonders sind eine große Menge antipäpstlicher Petitionen überreicht; nächst diesen kamen die Peti⸗ tionen gegen die Fenstersteuer (89 große Papierrollen), gegen die Schrecken des Smithfield⸗Viehmarkts, die Kloaken von London, über dle Roth in den Ackerbau⸗Bezirken u. s. w. Eine Parlamentswahl wird für den nördlichen Bezirk der Grafschaft Stafford aus- geschrieben. Lord Jocelyn fragt an, ob es die Absicht der

Regierung sei, bei der Erneuerung des Freibriefs der ostindischen Compagnie Aenderungen in demselben vorzuschlagen und deshalb nen Äusschuß darüber anzuordnen. Sir J. Hobhouse ant⸗ wortet darauf, er müsse den ziemlich allgemeinen Glauben, als werde Indien noch wie vor 1833 regiert, berichtigen. Alle Privilegien im Freibrlef der Compagnie selen durch die Parlamentsakte von 1833 abgeschafft und Indien werde jetzt einfach nach den Bestimmungen und Klauseln jener Akte verwaltet. Wenn die Minister eine Ver— änderung der Akte vorzuschlagen beabsichtigen sollten, werden sie es vorher melden. Herr F. Baring interpellirte den Staatssecretair des Auswärtigen wegen der Blokade von San Salvador in Central Amerika, die man aus dem pariser Moniteur früher als aus der London Gazette erfahren habe. Lord Palmerston: Die Blokade sei beschlossen wegen Forderungen britischer Kaufleute bis zum Betrage von 26, 006 Pfd. St.; die Regierung von San Salvado:r habe die Schuld ausdrücklich anerkannt, ihre Tilgung jedoch unter allerhand nich tigen Vorwänden verweigert. Tieselbe Politik befolgten die anderen süd⸗ amerikanischen Republiken, von denen blos Buenos-Ayres eine rühmliche lusnahme mache. Der Beginn der Blokade sei übrigens ihm

noch nicht notifizirt worden. Auf eine Anfrage Herrn

s in Bezug auf die Industrie— Ausstellung erklärte

E y, daß allerdings eine Vermehrung der Polizeiman

doch nur auf eine beschränkte Periode und zum Theil Ausstellung stattfinden werde .

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nnschaft auf Wegen ngewehre fremden Mäch toten ich wurde die ve iber die Bill in Betreff vnuolds, der Humorist des zu beweisen, de! englischen Staatskirche der Katholiken⸗Emancipatio ieser „Leviathan“ mit seinen

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beralismus und der Toleranz riren solle; nicht darum, etwas den Katholiken zu nehmen sondern sich sehr viel von ihnen nehmen zu lassen. Rom bean spruche für seine Bischöfe eine Stellung, welche dieselben in den blühenden Zeiten des Katholizismus in England nicht besessen. Erstaunlich sei die Behauptung Herrn Bright's, daß die Dissenters außerhalb Londons der Agitation fremd geblieben seien, während die Be⸗ weise vom Gegentheil auf dem Tisch des Hauses lägen. Auch sei es ein So phisma, von der politischen Ohnmacht des Papstes, von der Nich⸗ tigkeit geistlicher Titel und von der Aufklärung des neunzehnten Jahrhunderts gar so zuversichtlich zu reden. „Die Päpste“ sagt ver Redner, „erschütterten Europa und setzten die Heere von Oester reich, Spanien und Frankreich in Bewegung, zu einer Zeit, wo sie als weltliche Fürsten noch viel ohnmächtiger waren, als heutzutage Pius x. In diesem neunzehnten Jahrhundert hat übrigens die fatholische Kirche mehr Proselyten gemacht, als in den vorherge— gangenen drei Jahrhunderten. Göistliche Titel haben große Be— deutung. Der Titel „Erzbischof von Westminster“ drückt den An—⸗

d sondern darum, ob man die Intole⸗

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213 spruch auf eine allgemeine Gerichtsbarkeit aus, Ter Titel „Erz⸗ bischof der Katholiken in Westminster“ deutet ein bschränktes Amt an. Als England, mit Erlaubniß der Pforte, einen angli— kanischen Bischof nach Jerusalem sandte, gab es hm den Titel: „Bischof der vereinigten Kirchen von England und Iland und Re— sident in Jerusalem“, nicht „Bischof von Jerusalen“ Wenn Eng— land heute einen „Bischof von Trastever“ ernennen vollte, so würde Lord Palmerston bald von den Protokollen und Konferenzen des 6sterreichischen, spanischen und französischen Gesandtem zu leiden ha⸗ ben. Rom legt ja selbst große Wichtigkeit auf ie angemaßten Titel, und Dr. Wiseman gründet auf die Titel der Hierarchie das angebliche Recht derselben, eine Synodalthätigkeit zu üben, die da Parlament selbst der englischen Kirche nicht zugesteh; ferner grün⸗ det er darauf eingestandenermaßen den Plan, das kanonische Recht Roms zur Unterdrückung des niederen katholischen Klerus einzu— führen. Zum Schluß warnte Lord Ashley die „Römlinge in der Hochkirche“ vor unlauteren Tendenzen. Herr Grattan be— kämpfte die Bill und wissen, ob Regierung Armee von Spionen gegen die katholische f erhalten werde, um den Gebranch

00 Pfund Banknoten zu besteuern. Herr

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in dem moskauschen Stadttheile, in der Glasowstraße,

des Kaufmanns Ladygin. Den vereinigten Anstrengungen der herbeigeeilten Löschmannschaften gelang es jedoch bald, Feuers Herr zu werden und die benachbarten Häuser vor der henden Gefahr zu schützen.“

Das Journal d' Odessa berichtet, daß die Arbeiten des neuen Hafendamms im letztverflossenen Herbste beendigt worden. Die im Jahre 1843 begonnene Verlängerung dieses Dammes hat den Zweck, den Hafen gegen Versandung zu schützen. Der Hafen bildet gegenwärtig ein fast quadratförmiges Bassin mit einer 30 Faden breiten Oeffnung, durch welche die Schiffe von Nordosten her bequem einlaufen können, um vor jeder Gefahr geschützt zu

sein. Der neue Hafendamm ist 144 und erhebt sich einen Faden hoch üb stand, der am äußersten Ende des T 14 Fuß Tiefe hat. Die Kosten d 113,307 Silber Rubel. Die erste dankt man dem verstorbenen Hafen der Flies.

Das Comité für d kannt, daß in diesem Winter, auf auf dem neben der Rennbahn drom auch Preis⸗Rennen für Reitpf Das erste dieser Rennen wird am

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