tigt, und in dieser Richtung das allseitige Interesse gewahrt und geschützt hat. Abgeordneter Valero schließt sich dem Antrage der Kommission an, weil er glaubt, daß dadurch die Fabrication befördert und ein Sporn gegeben werde für die Spinnereien. Abgeordneter Graf Andra ssy meint, daß mil Bestimmtheit der Termin von drei Jahren auszusprechen wäre, weil die Klippe, deren Hagenauer ge dacht, schwer zu ümgehen ware, zumal sich schwerlich Jemand entschließen würde, wenn er die Zeit nicht bestimmt wisse, größere Kapitglien in den Sin⸗ nereien anzulegen. Vertrauensmann Fel ser siellt die Bitte: die hohe ö sammlung möge den Antrag des Abgeordneten Web fahrt unte sti . htm eben so zur noch mehreren? Aufmunterung, Flachs spinnereien zu en den Antrag des Abgeordneten Fürsten Salm, daß neue Fleer in der Folge durch eine Reihe von Jahren von sed weder ien nn zu befreien wären, gleichfalls befürworten; endlich falls das an ig sterium es seiner Zeit zum Schutze dei nnn: chen [,, , die Be⸗ trachten sollte, den 3 2. gn nn un. anheimstellen. nm mg , . 1 aan des Abgeordneten aus Schle⸗ Vertrauensmann Hille unterstutzt den? . gehe enter Sabel sien bezüglich der . — des See ed almmtsse, der Flachsspinnerei aus, seßt 8 ne rn, ,, wenn man einerseits den Schutzzoll k sic uns zu eich die Verbindlichkeit, ausdringe fur andere Gewerbszweige, welche mit der Weberei im inn gin fun n mn, stehen, ebenfalls mit einem Schutz;olle zu sorgen. n en, , , Kebetei gegenüber dem Erportgeschäfte betrachte dann Herde n n 233 snnatürliche einsehen, welches in einem solchen Schutze liege. Wenn man auf die Zollhöhe übergehe und die Einwendungen der Weber betrachte sie sagen, sie können nicht bestehen bei. 25 und 5 Fl. — dann frage es sich‘ wer zahlt. denn diesen Zoll Nur die Konsumenten lassen sich im Interesse der vaterländischen Industrie einen höheren Zoll auf Lei- nengarne gefallen; dieser Zoll werde die Weberei nicht drücken; denn der Weber sei nur der Mittelmann, um den Zoll vom Abnehmen einzukassiren. Jetzt sei der Zeitpunkt der Entscheidung, und wenn man es heute nicht thue, dann habe man den Moment der Neform versäumt. Abg. Graf Des, sewffy glaubt, daß die Weberei vollkommen berechtigt sei, sich gegen die Erhöhung des Schutzzolles so viel als möglich zu verwahren. Auch scheint es ihm nicht hinlänglich erörtert zu sein, ob die seitherige Nichterweiterung der österreichischen Spinnereien von dem ungenügenden Schutzzolle oder etwa von anderen Ursachen herrühre. Minister von Bruck theilt einige Ziffer= Angaben mit, die er noch nachträglich von einigen Abgeordneten erhalten hat, und findet es auch zweckmäßig, die Tabellen, die Szabel enworfen hat, mitzutheilen; es sind dabei die Differenzen angegeben nach dem vorgeschla genen Zollsatze von 2 Fl. 30 Kr, gegen den Zollsatz von 5 Fl. nach dem Schock, und zwar nach dem Gewichte berechnet. Nachdem noch Ministerial—⸗ rath Kleyle die Einwürfe der verschiedenen Kongreßmitglieder gründlich erör= tert hatte, schloß er mit der Bemerkung, daß die Kommission nur ihren An— trag wiederholen könne, daß der Zoll von 6 Fl. nach einem Zeitraum von dre! Jahren eintrete, und zwar unter jeden und allen Umständen, ohne Be⸗ dingungen daran zu knüpfen. Es wird nunmehr von dem Minister von Bruck zur Abstimmung geschritten. Sowohl die beantragte Unterscheidung des Zolles für Hand- und Maschinengarn, als auch die Amendements der Abgeordneten Furst Salm, Hagenauer und Szabel, werden von der Ver⸗ sammlung abgelehnt, und es spricht sich dieselbe in der Mehrheit für An— nahme des Kommissions-Antrages mit dem Beisatze aus, daß es der Regie— rung überlassen bleibe, der Weberei im gegebenen Falle durch angemessene Rückzölle eine Begünstigung zuzuwenden. Der Ankauf von Kavallerie und allen wurde vom Kriegs⸗Ministerium eingestellt. Zum Besten der hinterlassenen Familie des Compositeurs Lor— tzing veranstaltet der Kapellmeister Souppé nächster Tage ein Kon—
sonstigen Remonten
zert. ö Die Herren Grillparzer, Deinhardstein und Hermansthal haben die Stelle als Beiräthe in Theater-Angelegenheiten angenommen; statt der ablehnenden Herren Castelli, Prechtler und Seidel wurden die Herren Helzl, Janota und Straube gewählt.
Ritter von Schmerling hat die bereits innegehabte Stellung als Verordneter der niederösterreichischen Landstände wieder ange- nommen, womit ein Gehalt von 3000 Fl. und freie Wohnung ver⸗—
bunden ist.
Wien, 14. Febr. Das Neuigkeits-⸗Büreau meldet: „Dienstag Nachts war in den K. K. Redouten sälen ein Ball der Bürger Wiens, welcher durch die, Gegenwart Sr. Majestät des Kaisers auf eine alle Anwesende überraschende Weise verherrlicht Se. Majestät erschien an der Seite seines durchlauchtigsten Vaters und Bruders und wurde bei seiner Ankunft von dem Bür⸗ ger-Ausschuß empfangen und begleitet. Die Erscheinung des Kai— sers erregte eine sichtliche Bewegung unter allen Anwesenden, und die Freude war eine allgemeine. Auch der Minister⸗Präsident Fürst von Schwarzenberg und sämmtliche Minister waren auf dem Ball erschienen.“
In der Sitzung des Gemeinderathes am 11ten d. wurde die Wahl der zwei Vice-Präsidenten vorgenommen. Es ist Dr. Je— linka als erster und der Bäckermeister Kuhn als zweiter Vice-Prä— sident, Ersterer mit 103, Letzterer mit 58 Stimmen gewählt worden. Gegenwärtig waren 113 Gemeinderäthe. erstenmale der Bürgermeister Ritter von Seiller. Auch der Statt⸗ halter Dr. Emminger wohnte der Sitzung während ihrer ganzen Dauer bei. In derselben Sitzung wurde auch die Bewilligung des Eivil- und Rilitair-Gouverneurs von Welden zur Abhaltung öf— fentlicher Sitzungen mitgetheilt.
Der Fürst-Erzbischof hat in Berücksichtigung der Theurung aller Lebensmittel die Gehalte der Beamten seines Konsistoriums bedeutend erhöht.
Sachsen. Dresden, 14. Febr. Das Dresdener Jour⸗ al enthält das Gesetz, die Ablöͤsung der Natural-Leistungen an egliche und Schullehrer betreffend, vom 10. Februar 1851. Wir
r August, von Gottes Gnaden, König von Sachsen ꝛc. 2c. mrrraen, unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie 8.1. Das Gesetz, die Ablösung der Natural - Leistungen en and Schullehrer betreffend, vom 14. Juli 1840, wird arboben. Es leiden daher auf alle Natural-Leistungen
ane Schullehrer die Bestimmungen der beiden Gesetze vom 1 12532 „über Ablösungen und Gemeinheitstheilungen und uber rin Errichtung der Landrentenbank“ volle Anwen— dung, so daß erachte Natural-Leistungen von nun an wie der ohne Jusnaßme auf einseitigen Antrag ablösbar sind.
25327 eit jeboch die abzulösenden Naturalleistungen an Geistliche und Schullehrer in Körnerfrüchten der unten bemerkten Gattungen bestehen, welche ihnen ausgedroschen oder unausgedro— schen zukommen, so soll eine Ermittelung des Werthes der Körner nach den Bestimmungen 88. 2 — Y des Ablösungsgesetzes vom 17. März 1832 nicht vorgenommen werden, sondern die Ablösung im ganzen Lande nach einem festen Preise dergestalt erfolgen, daß der Scheffel Weizen mit 4 Rthlr., der Sch fe Roggen, Eibsen oder Haidekorn mit 3 Rthlr., der Scheffel Gerste oder Wicken mit 7 Rthlr., der Scheffel Hafer mit 1 Rthlr. 12 Ngr. 5 Pf. im Vier⸗ zehnthalerfuße berechnet wird. ö
3. Die für dergleichen Ablösungen früher erlangten, nach Gesetzes vom 14. Juli 1840 zur Kasse des Ministeriums öffentlichen Unterrichts eingezogenen Kapitalien seither, auch fernerhin von diesem
wurde.
§. 7 des ves Kultus und össentl ober Land⸗Rentenbriefe sind, wie ; Ministerium zu verwalten, und den Berechtigten fortwährend mit Vier vom Hundert zu verzinsen, so daß bei Anlegung der Kapita= ssen zu einem geringeren Zinsfuße der sich ergebende Aus fall aus ver Staatskasse zu decken ist. Bie Kapitalien oder Land⸗-Renten⸗
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sefe aus allen künftigen Ablösungen von Naturalbezügen der Geist . und Lehrer . ebenfalls von dem Ministerkum des Kul⸗
offentlichen Unterrichts zur Verwaltung übernommen und
tus und 6 e vorläufig den Betheiligten nach dem Zinsfuße der Land⸗Renten⸗ anderweite Anlegung der
briefe zu 35 Prozent verzinst bis durch derw Kapltalien es möglich wird, Allen 4 Prozent Zinsen zu zahlen. Der Hewinn, welcher durch Anlegung der älteren und neueren Ablö⸗ sungs-Kapitalien zu höheren Zinsen gemacht wird, bildet einen Re⸗ servefond,s, um etwaige Verluste zu decken und durch seinen Zins- Ertrag den Betheiligten die Verzinsung ihrer Kapital- Antheile zu 4 Prozent für alle Zeiten thunlichst zu sichern.
§. 4. Der Rentenzuschuß, welcher in Gemäßheit 8§8. 8 des Ge—
setzes vom 14. Juli 1840 für abgelöste Getraidezinsen oder Zehnt—⸗
getraide Kirchen oder Schuldienern bewilligt worden ist, verbleibt den betreffenden Lehnen und soll auch den Nachfolgern der derma— ligen Nutznießer aus der Staats kasse gewährt werden.
§. 5. Mit der Ausführung dieses Gesetzes sind das Ministe⸗ rium des Kultus und öffentlichen Unterrichts und das Ministerium des Innern, ein jedes innerhalb seines Geschäftsbereichs, beauf— tragt. Urkundlich haben Wir dasselbe vollzogen und mit Unserem Kö⸗ niglichen Siegel bedrucken lassen. Dresden, am 10. Februar 1851.
. Friedrich Ferdinand Freiherr v. Beust
Schleswig⸗Holstein. Altona, 13. Febr. (H. C.) Heute Vormittag inspizirte der Feldmarschall Lieutenant von Lege— ditsch die hier kantonnirenden österreichischen Truppen auf der soge— nannten Bürgerweide.
Friedrich Au gu st. Mickhar Sass Rar . . Richard Freiherr v. Friesen
In einer Beilage
Deßau, 13. Febr. ist folgende
Anhalt ⸗Deßau. 12ten d. Mts.
zum hiesigen Staats-Anzeiger vom Bekanntmachung erschienen:
„Nachdem auf dem Wege der Seelsorge, namentlich in öffent lichen Religionsvorträgen und Ansprachen an die Gemeinden, von Seiten der evangelischen Geistlichen die nöthigen Ermahnungen und Warnungen zur Verhütung des bedauerlichen Abfalls von der evan— gelischen Kirche in unserem Lande geschehen sind, leider aber der Er— folg diesen treu und redlich gemeinten Bemühungen bei Vielen nicht entsprochen hat, so sieht sich das Herzogliche Konsistorium als Ober⸗ Kirchenbehörde nach Pflicht und Gewissen nunmehr genöthigt, zur Abwehrung weiter greifender Verirrungen, welche, wie wir meinen, größtentheils nur aus Unkunde und Verleitung hervorgehen, und zur Wahrung der Rechte der evangelischen Kirche, zunächst fol gende Verfügungen zu erlassen, und wird den sämmtlichen Herren Geistlichen der evangelischen Landeskirche hiermit aufgegeben, diese Verfügung beim nächsten Gottesdienste von den Kanzeln herab ihren betreffenden Gemeinden durch Ablesung bekannt zu machen, auch auf pünktliche Erfüllung derselben bei eigener Ver⸗ antwortlichkeit zu halten und eine Uebertretung derselben nicht zu dulden: 1) diejenigen, welche zu der sogenannten freien Gemeinde übertreten, hören auf, Mitglieder der christlich-cvangelischen Kirche zu sein und gehen aller der Rechte verlustig, die ihnen als solche zustanden, a) sie sind ausgeschlossen von der Theilnahme an dem heiligen Abendmahl in der evangelischen Kirche, b) dürfen in der— selben nicht aufgeboten und getraut werden, e) auch keinerlei Dank⸗ sagung in derselben empfangen, d) können ein christlich - kirchliches Begräbniß nicht erhalten, e) dürfen in der evangelischen Kirche kein kirchliches Amt als Küster, Kantor, Organist, Kirchenvorsteher, Balgentreter, Lauter 2c. bekleiden, auch nicht Mitglieder des christ⸗ lich-evangelischen Waisenamtes sein, f) dürfen über ihren kirchlichen und religiös sittlichen Lebenswandel kein Zeugniß von einem Evan⸗ gelischen ausgestellt erhalten, g) haben keinen Antheil an den Spenden, Stiftungen und Präbenden aus evangelisch⸗ kirchlichen Instituten, h) dürfen bei den Taufhandlungen in den evan⸗ gelischen Gemeinden weder als Pathen noch sonst wie thätigen Antheil nehmen. 2) Bei der Bestellung evangelischer Taufen müssen von jetzt an jedesmal auch die Namen der Taufpathen der betreffenden Kirche mitangezeigt werden. 3) Der Zurücktritt eines Mitgliedes der freien Gemeinde zur evangelischen Kirche ge schieht nur durch Genehmigung des Herzogl. Konsistoriums auf Antrag und Zeugniß eines evangelischen Geistlichen, welcher in einem seelsorgerischen Umgang mit dem Betreffenden dessen Glauben geprüft und von der Aufrichtigkeit der Umkehr sich überzeugt hat. ) Da die sogenannten freien Gemeinden das christliche Glaubens- bekenntniß verworfen haben, so haben etwaige Taufen und Confir⸗ mationen derselben bei der evangelischen Kirche keine Gültigkeit und ist eine Theilnahme an diesen Handlungen von Seiten evangelischer
Den Norsi , . ; 3 4 . ; Den Vorsitz führte zum EChristen kirchlich nicht zulässig. 5) Eidesverwarnungen an Mitglie—
der der sogenannten freien Gemeinde von evangelischen Predigern dürfen nicht stattfinden. 6) In allen zweifelhaften Fällen haben die Prediger zuvor dem betreffenden Superintendenten oder dem Herzogl. Konsistorium davon Anzeige zu machen und nähere Weisung zu gewärtigen, wie wir denn überhaupt uns vorbehalten, weitere nothwendig werdende Verfügungen zu seiner Zeit zu erlassen. Deßau, den 8. Frbruar 1851. Herzogl. anhaltisches Konsistorium. G. C. Richter.“
Das Herzogliche Staats -Ministerium publizirt durch den Staats-Anzeiger folgendes ihm seitens des vierten Königlichen preußischen Armeccorps zugegangene Schreiben: „Hauptquartier Merseburg, 30. Januar 1851. Nachdem die letzten Truppen des mir untergebenen Armeecorps die Kantonnirungen in dem Her⸗ zoglich anhalt-deßauischen Lande verlassen haben, gereicht es mir zur Pflicht und zur Freude, Einem hohen Ministe rium im Namen der Truppen Sr. Majestät unseren aufrichtigen und lebhaften Dank für die freundliche und nachbarliche Aufnahme, die uns in allen Kantonnirungen zu Theil geworden ist, zu erkennen zu geben. Vor Allem ersuche ich das hohe Ministerium ganz ergebenst, geneig= test die Gelegenheit nehmen zu wollen, Si; Hoheit dem regierenden Herzoge unseren ehrfurchte vollen Danl . . . gewordene gnädige Aufnahme aus zudrücken j ,, 1. . z auch gütigst zur Kenntniß der Einwohner der bequartiert gewesenen Städte und Dörfer zu bringen, wie sehr die Königl. Truppen die Gastfreundschaft anerkannt haben, deren sie sich von ihnen zu er— freuen gehabt, und die wir Alle stets in dankbarer Erinnerung be— halten werden. von Hedem ann.“ ; ö
Das anhalt-bernburgische Ministerium hat, so wie früher, die Medizinalpersonen, nunmehr auch für die Baubeflissenen bekannt gemacht, daß sie künftig ihre Prüfungen in Berlin und zwar vor der dortigen Königlichen Ober⸗Bau⸗-Deputation abzulegen haben.
Lübeck. Lübeck, 12. Febr. (Lüb. 3.) Die Berathung der Grundlinien der neuen Gerichts-Ordnung ward heute im Bürger -Ausschuß beendigt und ist danach der Entwurf der Kom— mission im Wesentlichen adoptirt. Dagegen ward der Vorschlag der jetzteren in Betreff des Interimistikums nicht angenommen, vielmehr entschied sich ver Ausschuß für Empfehlung der bezüglichen Senats - Anträge, mit Ausnahme jedoch des die Aktenversendung in zweiter Instanz betreffenden, statt dessen die Beibehaltung des Ober⸗
gerichtz in feiner ganzen bisherigen Wirksamkeit für die Dauer des
Interimistikums empfohlen ward. — Auf Veranlassung der Senats⸗ Kommissarien ward eine Sitzung auf morgen anberaumt, um über zu erwartende Anträge des Senats, namentlich über ein Einquar- tierungs - Gesetz, zu berathen.
Frankfurt. Frankfurt a. M., 12. Febr. (O. P. A. 3.) In der heutigen Sitzung der hiestgen gesetzgebenden Versammlung wird der Vortrag des Senats, über Abänderung des §. 15 des Einkom-= mensteuergesetzes von 1847 genehmigt; eine andere Vorlage, über Abtretung eines Erbleihgutes in Niederursel an den Erbpächter, wird an eine Kommission gewiesen. Dr. Souchay begründet den als dringlich erklärten Antrag, auf Errichtung einer vierten Volks— schule, und Oberlehrer Jeckel fügt noch den Wunsch um eine Real⸗ schule hinzu. Niemand widerspricht, nur rechtfertigen Vicepräsident Finger und Günther de Bary die ständige Bürgerrepräsentation we— gen Nichteintretens in ähnliche Anträge. Die gegenwärtigen ge— hen an den Senat. An der Tagesordnung ist nun der Antrag von Dr. Häberlin: Den Art. 3 des Gesetzes über Civilehe aufzuhe⸗ ben, welcher lautet: „Religionsverschiedenheit ist kein Ehehinderniß“, und dagegen die Ehe zwischen Christen und Nichtchristen zu ver— bieten. In langen und ausführlichen Vorträgen sprechen für den Antrag Vicepräsident Finger, Stephanus, Schöff Böhmer und der Antragsteller selbst; gegen denselben Dr. Souchay und Dr. Gold- schmidt. Derselbe wird in namentlicher Abstimmung mit 50 Stim- men gegen 15 verworfen.
Hamburg. Hamburg, 12. Febr. (W. Ztg.) Die erb⸗ gesessene Bürgerschaft wird am nächsten Montag eine Sitzung hal⸗ ten, in welcher bereits über die Deckung der jungsten Einquartie— rungskosten berathen und beschlossen werden wird. Der Senat pro— ponirt für diesen Zweck eine neue Anleihe, das Sechzigerkollegium aber eine Deckung durch Vertheilung der noch vorhandenen Staats. prämienscheine, so weit sie für den Bedarf ausreichen würden. Da sich der Rath in der heutigen Sitzung des gedachten Kollegiums dahin ausgesprochen hat, auch dessen Vorschlag als einen Dissenzfall an die erbgesessene Bürgerschaft zu bringen, so wird sich die letztere mit dem Voͤrsfchlag der Sechziger wohl um so eher einverstanden er— klären, da gegenwärtig finanzielle Gründe gegen den Abschluß einer neuen Anlelhe sprechen. — Die Beibehaltung des Ober-Gerichtes in seiner jetzigen Zusammensetzung für das nächsts Jahr und der Polizeiverfassung bis zum 1. Mai 1852 (Beides vorbehaltlich der inzwischen etwa zu beschaffenden neuen Organisationen) werden ebenfalls der Bürgerschaft proponirt. — Die Vergütung für die österreichischen Truppen anbelangend, so ist jetzt bereits 6 Schill. für den Gemeinen pr. Tag von der altonaer Einquartierungs Kommission zugesagt worden. Der zur Regelung derselben Angelegenheit in Hamburg verweilende Ritter von Neuwall konferirt mit den Sena⸗ toren und Kämmereibürgern.
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Eiuslamd.
Frankreich. Gesetzgebende Vers . vom 12. Februar. Den Vorsitz führt General Bedeau. Die zung wird um P auf 3 Uhr eröffnet, Die Versammlung nimmt ohne Diskusston mehrere Gesetzvorschläge, die Departements betref⸗ fend, an, welche ein rein lokales Interesse haben. Noel Par fait fordert die Vertagung der Diskussion über den Ergänzungs⸗ Kredit für das Finanz⸗-Ministerium. Die Vertagung wird ange— nommen. Die Versammlung schreitet hierauf zu Skrutinium über bie Ernennung des Präsidenten der National-Versammlung Fol gendes ist das Resultat: Stimmende 583; absolute Majorität 292; Dupin 371, Baroche 38, Lamoricizre 64, Matthieu (de la Drome) 74, Michel de Bourges 16, Changarnier 16. Dupin wird also zum Präsidenten der National-Versammlung für das nächste Trimester proklamirt. Man schreltet hierauf zur Wahl der Vice-Präsidenten und Secretaire. Folgendes ist das Resultat: Zahl der Stimmenden 593; absolute Masorität 297; Bedeau 351, Daru 353, Leon Faucher 321. Die übrigen auf der Liste Stehenden erhielten nicht die absolute Majo ritäl, und wird daher die Abstimmung über den vierten, noch zu wählenden Vict-Präsidenten morgen wiederholt Die drei obigen Gewählten waren auch bisher Vice-Präsidenten. Der vierte bisherige Vice⸗Präsident, Herr Benoist d'Azy, der gegen die Dota tion gestimmt, hatte heute nicht die absolute Majorität, sondern nur 284 Stimmen erhalten. Von den Secretairen sind 5 wiederge⸗ wählt; der sechste, Herr Heekeren, der für die Dotation gestimmt, hatte auch nicht die absolute Majorität.
mmlung . Siz
werden.
Moniteur enthält heute „Der Präsident d Man
1 11
Parts, 13. Febr., Mer Spitze seines Blattes folgende Anzeige: publik wird nächsten Donnerstag nicht empfangen.“ allgemein, daß dies auch auf die kommenden Donnerst gedehnt werden.
Die Regierung hat heute aus Bayonne die telegraphische De pesche erhalten, daß Narvaez als spanischer Gesandter nach Paris kommen werde.
Gestern Abend fanden mehrere Versammlungen statt, um die der Vice-Präsidenten der National-Versammlung aufzustellen, endlich den Präst—
8 * er Ne . glaubt
ige werde aus⸗
Liste so wie auch die zu ernennenden Secretaire und endlich ke denten zu bestimmen. Die Mitglieder der alten Majorit it janden als s anfangs geglaubt. Die Rechte,
e ersetzen wollte,
der Reunion der
Unterzeichnung heute zu 300 Fr. Strafe verurtheilt worden.
Großbritanien und Irland. Parlament. Ober haus. Sitzung vom 11. Februar. Drei Petitionen gegen die „päpstlichen Uebergriffe“ werden durch den Erzbischof von Nork, den Grafen von Bandon und Lord Abinger überreicht. Lord Abinger bemerkt, daß die von der Regierung vorgeschlagene Bill einem gro— ßen Theile des Volkes schwach und unwirksam scheinen werde; die Bill werde eine stillschweigende Licenz für diejenigen katholischen Priester, welche keine illegstimen Titel angenommen, sein, Vermõ⸗ gens Schenkungen für die Kirche in Empfang zu nehmen. Der Redner sindet im Cölibat und Beichtstuhl furchtbare Verschwörungs⸗ Maschinen; er führt das Beispiel Polens an, wo der katholische Klerus seit der Reformation die ursprünglich zahlreicheren Luthe⸗ rischen und Griechischen aus dem Lande getrieben habe, citirt darauf eine Reihe von Beispielen aus der Geschichte des verflossenen Jahres in England, um zu zeigen, wie das Vermõ⸗ gen englischer Familien durch die rücksichtslose Strategie der Je- suiten in den Säckel der katholischen Kirche geflossen sei, und schlägt vor, die katholischen Klöster scharf zu überwachen (ein Ver— sprechen allmäliger Klöster⸗Aufhebung sei ja in der Emancipations⸗ Akte ausgesprochen) und das englische Gesetz dem französischen zu asst⸗ miliren, nach welchem Aerzte, Anwalte oder Notare, Priester und Beichtväter nicht das Recht haben, Todtenbett⸗Vermächtnisse in Em⸗
pfang zu nehmen.
Unterhaus. Sitzung vom 11. Februar. Herr Hatchell, irländischer Saatganwalt, jeistet den Eid und nimmt seinen Sitz für Windfor ein. Funfzehn Petitionen gegen die „päpstlichen Ueber⸗
riffe“, sieben gegen die Fenstersteuer, eine aus North-⸗Somerton in Tornwall gegen Zulassung von Juden ins Parlament und eine Reihe von Petitisnen um Abhülfe der Beschwerden des Ackerbau standes kommen auf den Tisch des Hauses. Herr Hume zeigt an, daß er in vierzehn Tagen die Ceylon-Frage vors Haus bringen werde. Sir B. Hall, daß er am Freitag die Regierung über ihre Absicht in Bezug auf die kryptokatholischen Neuerungen im anglika⸗ nischen Gottesdlenst einiger Kirchen interpelliren wolle. Herr Ad⸗— derley bringt die Anwesenheit der Abgesandten vom Cap und die bekannten Beschwerden dieser Kolonie zur Sprache und erhält von Herrn Hawes die Zusicherung, daß die Korrespondenz über die Cap-Ange⸗ legenheiten, sobald sie vollständig sei, vorgelegt werden solle. Nach einem resultatlosen Wortwechsel über den Bericht des Ceylon -Co⸗ nité's erhebt sich Herr d'Israeli und motivirt seinen Antrag, das Haus möge erklären, daß die Regierung verpflichtet sei, ohne Ver⸗ zug Maßregeln zur wirksamen Abhülfe der Noth des Ackerbaustan⸗— bes einzubringen. Er berief sich auf die Stelle der Thronrede, welche das Dasein jener Noth anerkenne, während man früher ge— wohnt gewesen sei, die nachtheiligen Wirkungen der neuen Korn— zesetzgebung und die Entwerthung der Ackerbau-Produkte als aus- nahmsweise und blos zeitweilige Erscheinungen darzustellen. Herr d'Israeli vertheidigte den britischen Pächter gegen den Vorwurf der Trägheit und Unbehülflichkeit, der ihm von Gedanken oder Gewissenlosen gemacht werde, und charakte— ristrte das Geschrei gegen den Pachtzins als einen ökonymischen Trugschluß, geeignet, eine Ackerbauklasse gegen die andere aufzu— hetzen. Er verlange keine Restauration der Korngesetze; eine solche Maßregel könnte nur durch eine überwiegende Majorität außerhalb des Parlaments durchgesetzt werden; sondern vor Allem eine billige und unparteiische Untersuchung des Nothstandes, und indem er die großen Quellen des Staatseinkommens, Einfuhrzölle und innere Abgaben, kritisch beleuchtete, suchte er darzuthun, daß der Ackerbaustand unbillig besteuert sei, daß derselbe zwei Drittel der inneren Staats-Ab— jaben und etwas über die Hälfte der Lokal-Abgaben zu tragen habe und cht im Stande, sei, mit den ausländischen Kornprodu zenten zu ikurriren. Sir Charles Wood, der Kanzler der hatzkammer, sagte, er habe sich nie die Schwierigkeiten verhehlt, denen der Ackerbaustand in Folge der Aufhebung der Kornge⸗ zu kämpfen haben werde, allein er sei noch immer der Mei— nung, daß derselbe wieder frisch aufleben und dann fester stehen werde ils früher. Die sanguinischen Erwartungen der Freihändler hätten sich licht übertriebener erwiesen als die düsteren Ahnungen der Protectionisten. Die angebliche Noth der englischen Ackerbauer finde ein Seitenstück an der Noth in Frankreich, obgleich dieses Land viel Korn nach England ius- und keines bei sich ein führe. Herr d' Israeli spreche nur von Grund⸗ Eigenthümern und Pächtern und ignorire die wichtige Thatsache, die Ackerknechte und Häusler, deren Lage früher in den Vor= gestellt zu werden pflegte, sich niemals besser befanden k ᷣ m wie in Irland habe die Zahl der arbeits— igen Arbeitslosen abgenommen. D
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In England D
Während so die Landarbeiter große Vortheile erlangten, sei im Verhältniß zum niedrigen Lebensmittel- Preis, geworden. Ferner suchte Sir Charles Wood darzu— thun, daß der Vertreter von Buckinghamshire in seiner Steuern— Kritik bedeutende arithmetische Fehler mache. Seit 1841 seien die Einkünfte um 4,726,000 Pfd. gewachsen und die Besteuerung um „O00, 000 Pfd. gefallen, und der Aufschwung des Ausfuhr= invergleichlich. Eine Gesetzgebung, die solche Re—
erziele, könne nicht glauben, daß sie auf falschem
sei Endlich wies der Minister auf das Beispiel Industriezweige hin, die, nach verlorenem Schutz, mit ierigkeiten zu kämpfen hatten, dieselben jedoch überwanden und
in voller Blüthe ständen. Er bat das Haus, d'Israeli's An rwerfen. Herr Hodgson, Herr Berkeley und Herr
chen gegen den Kanzler der Schatzkammer und für
raeli's, worauf die Debatte auf Donnerstag vertagt
Line Bill Herrn M. Williams zur Verhinderung
Geschäftsbetriebes am Sonntag in London wurde m
ität von 57 Stimmen zur ersten Lesung zugelassen; die März stattfinden ö
4 FI. Ucht tleiner
1
von
in
13. Febr. Die Königin hielt gestern Mittag in und Privat-Conseil, bei welchem
und sämmtlichen Ministern, noch der General⸗ Oberstallmeister, der Vber-Haushofmeister und der anwesend waren Der Herzog von Neweastle Privat-Audienz Ihrer Majestät die Insignien des Herzoge getragenen Hosenband-Ordens. Palmerston hatten
ö n, mn f Mussell und Viscount
ogenanntes Hof
rherr
verstorbenen Konferenzen der Königin Am 23. Januar wurde ein britisch-sardinischer Schifffahrtsver⸗ von Lord Palmerston und Herrn Sabouchere einerseits und Marquis d'Azeglio andererseits unterzeichnet. Die Stipula desselben lauten: 1) Keine Tonnen-, Hafen-, Leuchtthurm Quarantaine- oder andere ähnliche oder entsprechende welcher Art wmwelcher Benennung sie seien, sollen in beider Staaten den Fahrzeugen des anderen Staates, hviel von welchem Hafen oder Platz dieselben ankommen, ar wenn besagte Steuern oder Zölle in gleichen Fällen von nationalen Fahrzeugen getragen werden müssen; und in keinem von beiden Ländern soll irgend eine Steuer ine Beschränkung oder ein Verbot den Waaren auferlegt, noch ein eine Begünstigung denselben Waaren vorenthalten werden, weder bei der Ein- noch bei der Ausfuhr, wenn besagte Belastuug oder Vorenthaltung nicht auch bei den eigenen Schiffen der betreffenden Nation gilt. 2) Alle Fahrzeuge, welche nach den Gesetzen Großbritanniens als britische, und alle Fahrzeuge, die nach den Gesetzen Sardiniens als sardinische angesehen werden, sollen, in Bezug auf die Stipulationen dieses Vertrages und des Traktates vom 6. September 1841, respektive als britische und sardinische Fahr⸗ zeuge behandelt werden.
oder vor Hasen auf⸗
nornen werden
Rückzoll oder
Schweden und Morwegen. Stockholm, 31. Jan (Fädrelandet.) Von in den Plenums der Stände am 28. Januar vorgenommenen Vorschlägen zu Grundgesetz⸗Veränderungen, welche vom letzten Reichstage her ruhten und nun vom Verfassungs⸗Aus⸗ schuß empfohlen waren, wurden drei von sämmtlichen vier Ständen ge⸗ nehmigt und warten demnach nur auf die Königliche Genehmigung um Geseße zu werden. Diese Z3betreffen 1) das Recht des Bauern⸗ standes, selbst seinen Secretair zu wählen; 2) das Recht des soge— nannten Viertelsbesttzer im Bergwerk von Fahlun, an den Reichs—⸗ tagswahlen sich zu betheiligen; 3) den Beschluß, daß die Bankschei— nen ö. Verlangen mit Silber nach ihrem angegebenen Betrage ,, werden sollen. Diese letzte Bestimmung ist offenbar die wichtigste, denn wenn auch früher ein Geseß vorhanden war, wel—⸗
217
ches die Regierung dazu verpflichtete, so war es nur ein Civil— Gesetz, welches also bei einer eintretenden Krisis durch Beschluß des Königs und der drei Stände auf einem Reichstage aufgehoben werden konnte; jetzt hingegen ist die Silberauswechselung durch eine Grundgesetzbestimmung festgestellt, zu deren Veränderung die Ge— nehmigung von zwei Reichstagen erfordert wird. ,
. Aus einer mit Posttidningen ausgegebenen Uebersicht über den Stand der schwedischen Bank, den 31 Dezember 1850 ersieht man, daß ihre Passiva (davon in Unlauf befindliche Scheine 22,393,702 Rthlr., Kupfermünze 72, 252 und deponirte Summen H, 173, 122Rthlr.) 31,639,078 Rthlr. betragen, wovon jedoch etwas über eine Million abgeht, so daß die wirklichen Passiva etwa 30,500,900 ausmachen. Ihr Gold- und Silberbestand beträgt 12,190,551 Rthlr. Beo., sie hat aber ausstehende Forderungen für den vollen Betrag der Schuld, wozu sie nicht baare Deckungsmittel besitzt, und hat außerdem einen Grundfonds von 10,000,000 Rthlr.
Wieder hat einer der größten und thätigsten Geschäftsmänner des Landes, Salomon Stockenström auf Fagorsta sich insol— vent erklänen müssen, was indeß keinen weiteren Schrecken an der Börse verursacht hat, da es bekannt war, daß er sich schon vor Hammersköld's Bankerott in Verlegenheit befand. Der Zustand der Masse ist indessen nicht so schlimm, da die Aktiva 989,949 Rthlr. Beo. und die Passiva 807,949 Rthlr. betragen.
Stockholm, 7. Febr. Admiral Sir E. Lyons ist schen Minister an unserem Hofe ernannt.
Christiania, 7. Febr. Der Odelsthing hat Stabell zum Präsidenten, Dahl zum Vice-Präsidenten und Mossige und Helsel—
zum engli
Vice-Präsidenten und Rygh und Koren zu Secretairen ge— wählt, und darauf wurde Norwegens 13ter ordentlicher Storthing für gesetzlich konstituirt erklärt. Es wurde sodann die Deputation, um der Regierung diese Botschaft zu bringen, und dann das Wahl
Comité ernannt.
Dänemark. Kopenhagen, 10. Febr. General-Major Moltke soll nach Fädrelandet zum General-Lieutenant befördert Oberst- Lieutenant Helgesen sei zum Kommandanten von Schleswig ernannt, weil Duplat, der auch sicher als zum Commandeur der Leibgarde zu Fuß
wegen Krankheit von diesem beschwerlichen J Major Hegermann-Lindencrone soll zum Oberbefe
auf Fehmarn bestimmt sein. Beim General-Kommando in Schles— wig bleiben Major Kaufmann, die Capitaine Krie Kaas und Lieutenant Thorkelin. dem General⸗ Kommando in Jütland soll Oberst Lieutenant Steinmann, bei dem auf Fühnen Capitain Faaborg und bei dem auf Seeland Oberst Baggesen als Stabs— Chef fungiren. General Flindt soll
sein
werde,
treten.
ger,
g s . Bei
. die Kavallerie in Schleswig kommandiren; ihm sind attachirt Major Marcher, Rittmeister Bar⸗— denfleth und Capitain Schöller.
Gestern sind das 10te Linien-Bataillon, heute das 6te Linien— Bataillon und die Garde-Hnsaren eingezogen und festlich wie die anderen Truppen empfangen. Der König, der mit an dem Fest— essen heute theilnahm, brachte die Gesundheit des Kriegs -Mini— sters aus.
Italien. Neapel, 4. Febr. (Monit. Tosc.) Am 31isten v. M. Nachmittags hat der Ober⸗-Kriminalgerichtshof das Urtheil gegen die Angeklagten des politischen Vereines Setta dell Unit Italiana ge- sprochen. Drei Angeklagte sind zum Tode, zwei zu lebenslänglicher Galeere (3Zwangaarbeit), andere zu 19 — 30jähriger Haft in Eisen, wieder Andere zu geringeren Strafen verurtheilt worden; acht wurden provisorisch in Freiheit gesetzt. Die Königliche Gnade wurde für die drei zum Tode Verurtheilten erbeten. Se. Majestät begnadigte die Verurtheilten Settembrini und Agresti; der Dritte, Faucitano, war in diesem Gnadenakte nicht mit inbegriffen; er wurde daher in der herksmmlichen Tracht der zum Tode Verurtheilten in die Todtenkapelle gebracht und die Anstalten zu seiner Hinrichtung ge— troffen, welche auf heute anberaumt war. Am Abende erfuhr man jedoch, daß Se. Majestät auch Faucitano die Todesstrafe nachgelassen habe. Nach⸗ stehende Liste enthält die Namen sämmtlicher Verurtheilten und die über sie vom Gerichtshofe verhängten Strafbestimmungen: Faucitano, Set— tembrini, Agresti zum Tode; Barilla und Mazza zur Zwangsarbeit; Risco zu 36jähriger, Catalano, Braico, Vellucci zu 25jähriger Poério, Pironti, Romeo zu 24jähriger, Vullo zu 260 jähriger, An tonelli, Cocozza, Caprio, Cavaliere, Errichiella, Nardi, Tedesco zu zu 19jähriger Haft in Eisen; Crispino und Miele zu 6jähriger Ver bannung; Torassa, Caraffa, Pittura, Pacifico zu einjähriger Haft: Montella zu vierzehntägigem Gefängniß; Molinaro zu 560 Ducati Geldbuße. Provisorisch wurden in Freiheit gesetzt: Esposito,
P Gualtieri, Miraglia, Muro, Persico, Pallotta, Sersale, Di Giovanni.
Spanien. Madrid, 5. Feb Fr. B.) Der Präsiden des Ministerraths, Bravo Murillo, hat gestern der Budget-Kom— mission erklärt, daß eine Verminderung 5 Millionen Realen im Budget des Finanz-Ministeriums gemacht werden würde. T an den öffentlichen Ausgaben gemachten Ersparnisse in diesem Jahre betragen ungefähr 40 Millionen Realen, und zwar: Im Ministe⸗ rium des Auswärtigen 1 Million; im Justiz⸗Ministerium 500,000 Realen; im Handels Ministerium 1,500,000 Realen; s rium der Marine 7,000,000 Realen; im Kriegs 1 I, 000, 000 Realen; im Finanz⸗-Ministerium 1,300, 0060 Realen m Ministerium des Innern 2, 000,000 Realen An t 1852 würden noch bedeutendere Ersparnisse gemacht
1e
9 dem Budget
das Jahr
Die Kommission über die Regelung der Staatsschuld ist zusammen aus den Herren: A. Llorente, Magueira, Flores, Calderon, Garcia Luna, Villches und Alonso Millan. Kommissären wurden vier von der Regierung ernannt: Flo Magueira und Garcia Luna. Die Opposition an. Die Regierung aus der Regulirung der Staatsschuld keine Kabinets— frage machen Sie will im Gegentheile den Deputirten ihre ganze Unabhängigkeit lassen. Das Projekt wird alle Modi ficationen erleiden, welche die Kammer für gut finden sollte. Die Regulirungs⸗Kommission der Staatsschuld wird heute oder morgen zusammentreten. Man sagt, daß die Herren Llorente, Villches, Mil— lan Alonso und Magueira beschlossen haben, eine Menge von kumenten zu veröffentlichen, bevor zur gründlichen Erörterung der Frage geschritten würde .
Von diesen Calderon, Miola anderen gehören der wird
Madrid, 7. Febr. (Franz. Blätter.) Der Kriegsminister, welcher mit der Budget-⸗Kommission nicht im besten Einvernehmen zu stehen schien, hat plötzlich seine Entlassung eingereicht, die auch von seinen Kollegen und der Königin sogleich angenommen wurde. Gegen 13 Uhr Morgens hat der neue Kriegsminister, General Lersundi seinen Eid der Königin geleistet. Man verliert sich in den verschiedensten Muthmaßungen über den plötzlichen Entschluß des Grafen von Mirasol, bisherigen Kriegsministers. Man giebt als nächste Beranlassung die in selnem Departement zu machenden Er— sparnisse an, und auch die gegen seinen Willen geschehene Absetzung
ö
mehrerer Generalcapitaine in den Provinzen.
dieser Ministerialkrise aufklären werde.
Jahre 181!
General Graf Mf rasol wollte sich nicht zu der Entfernung n . . Ministerium Narvaez ergebenen Manner bestimmen Nlass mange Epoca will wissen, daß die beantragten Ersparnisse . Ministerium nicht die wirkliche Ursache des Amt augtrittes Generals Grafen Mirasol gewesen sei. Sie sucht den Grund gewissen Kommando⸗Veränderungen in der Armee, welch 4 Mirasol nicht habe ratifiziren wollen. Dieses nein gens, daß sich in der nächsten Sitzung des Parl
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Kriegsmini
General Lersundi, war wegen Theilnahme an erh
aus Spanien ausgewandert
wieder zurückgekehrt, seit welcher Zeit er nicht aufgehört, den
und die Prinzipien der nationalen Ordnungspartei zu vertheidiger
Es heißt, daß General Cordova zum General-Capitain von Madrid
ernannt werden soll. An Stelle des Generals Lersundi soll
politischen Chef von Madrid Alejandro Castro ernannt werden Die Schulden -Regulirungs-Kommission hat Flores Ca
zum Präsidenten und Maquieira zum Secretair ernannt
Griechenland. Athen, 29. Jan. (LI.) Der Aeon vor einigen Tagen die Nachricht, daß König Otto zu abdi n sei. Wiewohl man dieser Nachricht nicht unbedingten Glauben zu enken geneigt ist, giebt doch die verlängerte Abwesenheit des Kö⸗ igs und die völlige Ungewißheit über die Zeit seiner Rückkehr zu vielen beunruhigenden Vermuthungen Veranlassung. z
Vorige Woche ist der Senat zusammenberufen worden, um den ! von der Deputirtenkammer ausgegangen Gesetzvor⸗ schlages in Betreff einer der Wittwe des gemordeten Ministers Korfiotaki zu ertheilenden Pension zu vernehmen; er wurde einer besonderen Kommission zur Prüfung überwiesen. Die Instruction des Prozesses Korfiotakt bringt ganz unerwartete Enthüllungen, in deren Folge die Gattin des Senators und ehemaligen Kriegsmini—
ts Mauromichalis in Anklagezustand versetzt wird. Seit einiger Zeit schon erhob sich ein Verdacht gegen sie, man unterzog sie demnach einem sehr umständlichen strengen Verhöre, in welchen die anfänglichen Vermuthungen eine immer größere Begründung bekamen; daß ein Verhaftsbefehl gegen sie erlassen werden wird. Mit Spannung sieht man der Eröffnung der Verhandlungen entgegen. er Vice-Präsident der Kammer, Herr Logothetopulo, isi, vom fluß getroffen, mit Tode abgegangen. Sein Leichenbegängniß 1
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1 vielem Pomp gefeiert worden.
ist mit v Der Minister auswärtigen Angelegenheiten hat
mer vier Gesetz-Vorschläge über die Organisation der
über die Jurisdiction der Konsuln, den konsularischen Tarif
über das Dragomanat vorgelegt. Vorläufig beschäftigt sich die Kammer mit einem Gesetze über
den Offiziers Etat, wobei es zu sehr unangenehmen Erörterungen
gegen den Herrn Kriegs⸗Minister kam .
Moldau und Walachei. Bukarest, 29. Jan. In dem Erlaß, den der regierende Fürst kürzlich an das Finanz⸗Mini⸗ sterium hat ergehen lassen wegen der Einsetzung eines Comité) s, welches der hiesigen städtischen Berwaltungs-Behörde zur Seite ste— hen soll, heißt es unter Anderem: „Niemand ist mehr als wir von der Nothwendigkeit überzeugt, daß Handel und Gewerbe un— terstützt und gehoben werden müssen. Eben daher wünschen dringend die Unordnungen kennen zu lernen, welche sich nach in diesen Ständen eingeschlichen haben, um d zuschaffen, ihnen abzuhelfen, und die Hindernisse sich ihrer Entwickelung entgegenstellen, um sie wegzuräumen, wir wünschen genau Alles zu erfahren, was dazu beitragen kann
Handel und die Industrie zu beleben, um diese beiden Hel des National-Reichthums zu jener emporzuheben, in anderen civilisirten Ländern stehen. Da hierzu die A
nntnisse von Männern vom Fach nöthig sind, so he
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der
nach ie Mittel herbei
zu erfahren
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zweckmäßig gehalten, der städtischen V é beizugeben. Dieses Comité wird sich mit fol 1) alle Kaufleute und Industrielle Händen haben, und je nachdem sie minder ausgedehnt betreiben, in Klassen s sich darüber aussprechen; 2) den schiedenen Corporationen, so wie deren Regeln, für die Zukunft von den Vorstehern und Geschwo lativ entwerfen zu lassen, welches he ] die als ein Hemmniß für schritt des Handels und der I Maßregeln zu berathschlagen verschiedenen Zweigen des Handel— Plan zu entwerfen zu j
lit dieselbe nicht
ö e rwaltunge
wie die Gesetze
meh
genau gehalten j a. J. Mano.)
Sonntag
rstellung
Montag Vorstellung: in 5 Akten,
Dienstag orstellung:
Esmeralda,
Königsstädtisches 16. Febr. Zum erstenmale Schauspiel in 5 Akten 17. Febr. ( Italienische Oper in 4 Akten. Musik von (Der Feuerregen zum Schluß des erste Preise der Plätze: Ein Platz in den des ersten Ranges 1 Thlr. 1 ; Dienstag, 18. Febr. Zum erstenmal— des Lebens. Mittwoch, 19. Mose.
Sonntag, . ; Romantisches pern
R
Febr.