1851 / 48 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ö hat beschlossen, sämmtlich en Sparkassen des Aeiches die Befreiung von Stempelgebühren zu Theil werden zu lassen, insofern die Geschäfte die Einkegenden betreffen. Die Stadt⸗Kommandantur hat verordnet, daß literarische An⸗ kündigungen, von welcher Art sie auch sein mögen, nur dann in ein Journal aufgenommen werden dürfen, wenn an der Spitze derselben eine Buchhandlungsfirma als Bezugsquelle steht, und dak nur solche Werke zu besprechen oder Auszüge aus denselben zu ver, öffentlichen gestattet sei, von denen sich die Redactionen ,, Ueberzeugung verschafft haben, daß sie dem allgemeinen 8 . übergeben worden sind. Es wurde auch wieder ein , . zur Verantwortung gezogen, welcher Wiesner's vemolratisch;, nn. tairische Zeitschrift, die in der Schweiz erscheint, einigen Ofsizieren zur Ansicht geschickt haben soll.

Dem P. Naplo wird berichtet, der Emigration ausgebrochene Streit führung Berzenczey's begaben sich mehrer . . um seine Vermittelung. Kossuth hielt eine vier run den lange Rede, die auch Alle gänzlich versöhnte. Die Zeit, der Aufhebung der Internirung ist noch nicht bekannt; die Flüchtlinge werden jetzt strenger als je in Kiutahia bewacht, die Stadt ist umgeben mit Mi— litair, und nur bekannte Individuen werden in die Kaserne ge lassen. ö Dembinski soll auf erneuerte Aufforderung des englischen und französischen Gesandten die Erlaubniß erhalten haben, Kiutahia zu verlassen, und bereits in Konstantinopel eingetroffen sein, um sich nach Paris zu begeben.

Im Lloyd liest man: „Die Montenegriner, welche, um einige ihrer im letzten Gefechte mit den Hirten von Niksie gefallenen Ge— nossen zu rächen, einen Angriff auf das Dorf Okulista unterneh men wollten, haben ihr Vorhaben aufgegeben; sie geben an, daß der Senatsprästdent Peter, Bruder des Wladika, dieses ihnen un— tersagt habe; andererseits hört man aber, daß die Bewohner von Niksic sich, von der ihnen drohenden Gefahr unterrichtet, kampf bereit machten und die Mentenegriner, obgleich 4000 Mann stark, es für gerathener hielten, nach Hause zurückzukehren. In dem an Dalmatien gränzenden Theile der Herzegowina bereiten sich die Christen für den Fall vor, daß die Türken irgend einen Handstreich unternehmen sollten; Letztere wissen dies übrigens zu gut, als daß ein solcher von ihnen zu besorgen wäre. Wieder ist es zu einem blutigen Konflikt zwischen Albanesern und Montenegrinern gekom— men, welchen Letzteren eine Anzahl Vieh abgejagt wurde, das die Räuber auf österreichisches Gebiet trieben, um es daselbst in Sicherheit zu bringen. Die oͤsterreichische Behörde hat durch den Vicekonsul zu Skutari gegen diese Gebietsverletzung Protest einlegen lassen.“

Freiherr von Hammer-Purgstall ist zum Mitglied der Gesell schaft für südslavische Geschichte ernannt, deren Protektor der Banus ist.

Gestern wurden 400,000 Fl. gemünztes Silber von der Cen— tralkasse an die Bank abgetragen.

daß der in Kiutahia unter geschlichtet sei. Unter An re zu Kossuth und baten

Bayern. München, 13. Febr. Die Kammer der Abge ordneten begab sich gestern Nachmittag gegen 4 Uhr in langem Wagenzuge, das Direktorium derselben an der Spitze, vom Stände— hause aus nach der Königl. Residenz, wo Ihre Majestäten der König und die Königin dieselbe empfingen und mit den einzelnen Mitglie dern aufs freundlichste sich unterhielten. Um 43 Uhr war der Empfang zu Ende. Die erschienenen Mitglieder, einige und 70, gehörten größtentheils der Majorität an, doch befanden sich dabei auch eine kleine Zahl von Mitgliedern der gemäßigten Linken, dar— unter Se. Durchlaucht der Herr Fürst Ludwig von Wallerstein. Die Kammer der Abgeordneten hat heute den Antrag des Herrn Dr. Rubner und Genoseen auf eine Adresse an die Krone mit 76 gegen 10 Stimmen verworfen.

Sachsen. Dresden, 14. Febr. Zweite Kammer. (Dr. J.) Auf der Tagesordnung war die Berathung des Berichts der dritten De—⸗ putation über den Antrag des Abgeordneten Lehmann, die Ein— führung einer transitorischen Zeitungs- und Journal— stempelsteuer betreffend. Referent ist der Abgeordnete Reichen-— bach. Bei Berathung des Allerhöchsten Dekrets: außerordentliche Zuschläge zur Stempelsteuer betreffend, vom 22. Juli 1850, brachte der Abgeordnete Lehmann den Antrag ein: „im Verein mit der ersten hohen Kammer die hohe Staatsregierung zu ersuchen, behufs der Einführung einer transitorischen Zeitungs- und Journalstempelsteuer noch im Laufe des jetzigen Landtags einen mit verhältnißmäßiger Skala der Steuersätze versehenen Gesetz-Entwurf vorzulegen.“ Da dieser Antrag nur eine vorübergehende Journal⸗ und Zeitungs stempelsteuer zur Deckung der erhöhten Staatsbedürfnisse in der lau— fenden Finanzperiode bezweckte, so erschien es schon aus diesem Grunde der dritten Deputation, welcher derselbe zur Prüfung über wiesen wurde, angemessen, vor Allem abzuwarten, ob die von der hohen Staats⸗Regierung zu diesem Zwecke vorgeschlagenen außer ordentlichen Deckungsmittel ständische Bewilligung erhalten und hinreichend erscheinen würden, die Einnahme und Ausgabe auszu— gleichen, da solchenfalls der Antrag sich erledigte. Dieser Fall ist eingetreten. Die Deputation hat jedoch Veranlassung genommen, auch jetzt noch sich die Frage zu stellen: „ob wohl künftighin ein Zeitungs- und Journalstempel zur Deckung des ordentlichen Staats bedarfs einzuführen sein möchte?“ An und für sich erblickt die Deputgtion in einer solchen Steuer keine Beschränkung der Presse. Sie fällt, sagt der Deputations-Bericht, am allerwenigsten dem Herausgeber einer Zeitung oder eines Journals zur Last, sondern den Abonnenten und Lesern derselben, und dürfte, wenn sie mäßig, dem Vertriebe politischer Zeitschriften keinen Eintrag thun. Auch finden sich dafür Vorgänge in anderen fremden Staaten, z. B. in England und Frankreich, wo diese Steuer als eine ordentliche eingeführt ist, obwohl nicht unbemerkt zu lassen, daß sie in anderen deutschen Staaten, in Oesterreich und Preußen, wo sie früher bestand, wieder aufgehoben worden ist. Dazu kommt, daß in Folge der neueren und neuesten Zeitereignisse die laufenden Staatsbedürfnisse eine solche Höhe erreicht haben, daß alle Hülfs— quellen, die zu deren Deckung beitragen können, ohne daß daraus ein Nachtheil für das Ganze oder den Einzelnen entsteht, zu öffnen und daß, nach der Erilärung des von der Deputation beigezogenen Königlichen Regierungs⸗Kommissars, weder die Ausführbarkeit einer solchen Steuer technischen Schwierigkeiten unterliegen, noch diese selbst einen unverhältnißmäßigen Kostenaufwand herbeiführen würde. Des senungeachtet aber konnte die Deputation sich nicht entschließen, der Kammer anzurathen, sich schon jetzt für die Einführung der Zeitungs und Journalstempelsteuer zu erklären und deren Auf⸗ nahme unter die gewöhnlichen Steuern bei der hohen Staats— Regierung zu beantragen, da dieser Gegenstand einer genaueren und sorgfältigeren Erwägung bedarf, und zwar um so mehr, da nach der Erklärung des Königlichen Regierungs⸗-Kommissars die hohe Staats— Regierung noch zur Zeit und ohne Weiteres mit Sicherheit zu übersehen nicht im Stande, ob durch eine solche Steuer eine Ueber⸗ lastung der bei der Gewerbesteuer nicht unbedeutend angezogenen Buchdruckereien und beziehendlich eine Beschränkung des Vertriebes nach außen herbeigeführt werden möchte, In Hinsicht darauf,

empfiehlt die Deputation der Kammer, 1) t ö. 66 in,. die hohe Staats-⸗Regierung zu ersuchen, die Frage: ob eine Zeitungs und Journalstener künftighin unter die ordentlichen Landessteuern mit aufzunehmen sei? ihrer näheren Prü⸗ fung und Erwägung zu unterbreiten; im übrigen aber 2) den vor⸗ gedachten Antrag des Abg. Lehmann auf sich beruhen zu lassen.“ Die Kammer trat ohne Bebatte diesen Anträgen ihrer Deputation einstimmig bei.

Dresden, 12. Febr. Nach dem in diesen Tagen au⸗ sgegebenen bergakademischen Kalender für 1851 waren beim saͤchsischen Regalbergbau am Schlusse des Jahres 1849 überhaupt: 1) 419 Gruben gangbar, als 25 fiskalische, 179 gewerkschaftliche, 215 Eigenlöhnergruben. 2) Aufgefahren und aufgewältigt sind zusammen 12, 176,95 Lachter, das ist 85,238, 55 Fuß worden, oder beiläufig 3? Meilen. 3) Die anfahrende Mannschaft auf den Gruben betrug: 19,061 Mann, als 453 Mann in dem Altenberger Revierverbande, 755 Mann in dem Annaberger Revierverbande, 630 Mann in dem Johanngeorgenstädter Revierverbande, 6921 Mann in der Freiberger Revier, exkl. 889 Tagelöhner, 1246 Mann in der Schneeberger Revier⸗ inkl. voigtländischen Revierabtheilung. I) Auf den Hüttenwerken, mit Einschluß der Eisenhüttenwerke, wa— ren beschäftigt: 39068 Mann, nämlich 739 Mann bei den Anstalten der General-Schmelzadministration, 37 Mann bei den Arsenik⸗, Schwefel- und Vitriolwerken und den Zinnhütten, 33 Mann bei dem Kupferhammer zu Grünthal, 116 Mann bei den Blaufarben-, 3013 Mann bei den Eisenhüttenwer ken. 5) Das Ausbringen der Gruben berechnet sich auf 1,B,214,929 Rthlr. 9 Ngr., zu welchem insbesondere die Freiberger Revier gol Rihlri 8 gr,. d Pf. für 38 8e Pfo. 25 Pfundtheil Silber beigetragen hat. 6) Der Geldbetrag der bei den Hüttenwerken von unmittelbaren Bergwerks-⸗Erzeugnissen ausgebrachten Produkte war: 2,266,275 Rthlr. 27 Ngr. 43 Pf. wozu insbesondere 1,293,941 Rthlr. 21 Ngr. h Pf. die Werke der General-Schmelzadministration und 678,444 Rthlr. 13 Ngr. 5 Pf. die Eisenhüttenwerke mit Hohofenbetriebe beigetragen haben. 7) Von den Gruben sind an Ausbeute und wiedererstattetem Verlage überhaupt 32,536 Rthlr. 10 Ngr. 5 Pf., davon 27,955 Rthlr. aus der Freiberger Revier vertheilt worden, wogegen an Zubußen 59,057 Rthlr. 17 Ngr. 1 Pf., darunter 12,672 Rthlr. 6 Ngr. 4 Pf. für die Freiberger Revier, eingegangen sind. 8) An Unter— stützungen an Hülfsbedürftige sind 52,776 Rthlr. 14 Ngr. 6 Pf., und zwar mit 50,992 Rthlrn. 16 Ngr. 7 Pf. aus den Knapp— schaftskassen und 1783 Rthlr. 27 Ngr. 9 Pf. aus Gestiftskassen, gewährt worden, und haben solche Unterstützungen überhaupt 1711 Personen, als 755 bergfertige Steiger und Arbeiter 2354 Wittwen und 1602 Waisen erhalten. 9) In den berg⸗ u hüttenknappschaftlichen Schul⸗AUnstalten welche einen Aufwand von 9080 Rthlrn. 6 Ngr. 4 Pf. veranlaßt befand sich 67 Berg- und Hüttenmannskinder. 10) Verunglückt und erkrankt bei ihren Berufsarbeiten sind überhaupt 1047 Arbeiter, wovon 12 ihren sofortigen Tod fanden. Die aufgewendeten Kurkosten haben 9714 Rthlr. 15 Ngr. 6 Pf. betragen. 11) An Materialien sind unter anderen angeschafft worden: 5545 Pfund Quecksilber, 8780 Scheffel Salz, 65897 Klafter Scheit⸗ und Stockholz, 199,858 Scheffel Koaks, 109,924 Scheffel Stein- und Braunkohlen, 22,168 Stämme Bauholz, 1471 Schock Pfosten, 12665 Schock Bretter, 59,500 Stück Stangen, 1139 Ctr. 493 Pfd. Stahl, 6418 Waag, 237 Pfd. Stabeisen, 3286 Ctr. 725 Pfd. Gußeisen, 1675 Etr. 675 Pfd. Hammerschmiedeeisen, 41,494 Schock Nägel, 11,361 Pfd. Oel, 3832 Cir. 583 Pfd. Pulver, 11,2875 Pfd. Leder, 26,866 Lachter (8d. i. 181,065 Fuß aus einer Länge von 7 Meilen reprä sentirtj, hänfenes Seil, 7821 Lachter (d. 1. 54,747 Fuß oder über

Meilen) Eisendrahtseil. 12) In den Bergmagazinen befanden sich 59, 108 Scheffel Korn.

Sitzung vom 13. Februar. (H.

nach Ankündigung einiger

Hannover. Kammer. Die Tagesordnung beginnt, ferner eingegangenen Ministerial⸗Schreiben vom 12ten J. Mts., mit ber ersten Berathung des durch Schreiben des Königlichen Ge— sammt-Ministeriums vom gestrigen Tage übersandten Gesetzentwurfs, die Gleichstellung der nach dem 142Thalerfuße ausgeprägten frem den Münzsorten mit der Landesmünze betreffend, wonach die aus weislich ihres Gepräges nach dem 14⸗Thalerfuße ausgeprägten Silbermünzen aller deutschen Bundesstaaten, bis zu den ⸗Thaler stücken einschließlich abwärts, bei allen Zahlungen den unter niglich hannoverschem Stempel geprägten Courantmünzen gleichge⸗ achtet werden, und die im §. 15 des Münggesetzes hinsichtlich der Königlich präußischen Courantmünzen getroffenen Bestimmungen auf sie Anwendung finden sollen.

Staats-Minister von Hammerstein legt die Motive des Entwurfs näher dar und zeigt das Unbedenkliche der Annahme desselben, seit in allen deutschen Münzstätten ein gewissenhaftes Aus münzungs-Verfahren beobachtet werde, befürwortet dabei jedoch Re— ciprocität in dem Sinne, daß die in den öffentlichen Kassen anzu nehmenden fremden Münzsorten auch bei den von den öffentlichen Kassen zu leistenden Zahlungen als den hiesigen gleichstehend an— zusehen seien.

. Hierauf wird der Gesetz-Entwurf, von den allgemeinen Stän den selbst durch Vortrag vom 23. Juli v. J. angeregt, zum ersten male einstimmig angenommen.

Die hierauf folgende erste Berathung des Schreibens des Kö— niglichen Gesammt-Ministeriums vom 12ten l. M., die in der Graf schaft Hohnstein entstandenen und ferner entstehenden Salz- Ueber— schußgelder betreffend, veranlaßt den General-Syndikus Dr. Wyneken, das Vertrauen auszudrücken, daß die Königliche Regierung, wie sie bei dieser unbedeutenden Vorlage von echt constitutionellen Prinzi pien sich habe leiten lassen, so auch in wichtigeren, vielleicht den Bestand der Verfassung bedingenden Gegenständen von gleichen Grundsätzen ausgehen werde. Rittmeister von Münchhausen, wel cher die Politik in die vorliegende Frage nicht inn n een will, legt den Wunsch an den Tag, daß den Bewohnern der Grafschaft Hohnstein auf einem näher liegenden, als dem Propouir- ten Wege geholfen werden möge; cin Wunsch, dessen. Bil ligkeit zwar vom Staats-Minister von Hammerstein anerkannt, aber so lange für ungus führbar bezeichnet wird, als die mit der Krone Preußen geschlossene Uebereinkunft (bis zum Jahre 1854) fortbestehe.

Nachdem der in dem obigen Schreiben enthaltene Antrag zum erstenmale ebenfalls angenommen, wird der vom Könige zum Mit gliede ernannte Geheime Regierungs-Rath Bening eingeführt und beeidigt.

Unmittelbar darauf folgt in zahlreich versammelter Kammer, die Wahl dreier Kandidaten für den Präsidentenstuhl, und fällt die— selbe auf 1) Graf von Bennigsen mit 17 von 56, 2) Baurath Hausmann mit 51 von 55, 3) Sber⸗Appellationsrath Kirchhoff mit 43 von 52 Stimmen.

Hannover. Sitzung vom 14. Februar. (H. 3g.) Erste Kammer. Von den gestern gewählten drei Kandidaten ist von St. Majestät dem Könige zum Präsidenten der ersten Kammer

1) „im Verein mit der Graf von Bennigsen, und zum Präsidenten der zweiten Kammer

Ober-Appellationsrath Windthorst, ernannt.

Nachdem Ersterer sofort, nach Eingang des desfallsigen Schrei⸗ bens des Königlichen Gesammt⸗Ministerium vom heutigen Tage, beeidigt und den Präsidentenstuhl eingenommen, wird zur Wahl von drei Kandidaten zur Vice-Präsidentur geschritten und 1) Bau— rath Hausmann mit 19 von 53, 2) Ober-Appellationsrath Kirch⸗ hoff mit 31 von 54, 3) Kanzlei-Prokurator Dr. Wyneken mit 29 von 52 Stimmen gewählt.

Zweite Kammer. Sitzung vom 14. Februar. Lang J. bringt folgenden (ausführlich motivirien) Urantrag ein: „Königliche Regierung um eine authentische Teclaration des Gesetzes über Bildung der Schwurgerichte dahin zu ersuchen, daß während der Dauer einer Diät kein Abgeordneter zur Ständeversammlung als Geschworener einberufen werden dürse, und daß, falls etwa vor dem Beginn der Diät eine solche Einberufung schon erfolgt sei, der Abgeordnete für die Dauer der Diät von der Verpflichtung, zu den Schwurgerichts-Sitzungen zu erscheinen, zu entbinden sei.“

Nachdem sodann zwei Regierungs-Schreiben, resp. die Bewilli— gung von Mitteln behufs der Ober-Gerichte und den Verkauf der Großvogtei zu Hildesheim betreffend, angekündigt waren, kommt in Gemäßheit der Tagesordnung das Ministerial-Schreiben vom 1. Februar 1849, die Prüfung der Landes Rechnungen von 1841 45 betreffend, mit dem Berichte der Kommission zur Berathung

Nach Beendigung dieser Berathung wird das Schreiben des Gesammt-Ministeriums wegen Bestätigung des Präsidenten verlesen und darauf zur Wahl des Bice-Präsidenten geschritten, welche primo loco auf Ellissen mit 66 Stimmen fällt (Mos. Z.) Von unserem Könige ann Graf von Platen-Hallermund Holstein abgesandt, um wie dem Erzherzog

Hannover, 14. Febr. ist der Flügel-Adjutant, Hauptm in das Hauptquartier der K. K. Armee in dem Feldmarschall-Lieufenant von Legeditsch, so Leopold, die Insignien des Großkreuzes des Guelfenordens zu über- bringen. Mehrere werden auch noch mit Ordenszeichen aus

andere Offiziere dieses österreichischen Korps gezeichnet wird.

Württemberg. Stuttgart, 13. Febr. ( ist Staatsrath von Linden nach Dresden abgereist, lung der Grundzüge der neuen organischen Einrichtungen des deukschen Bundes sich mit zu betheiligen, nachdem zu gleichem Zweck die Minister-Präsidenten von Oesterreich und von Preußen bereits dahin sich begeben haben. Während seiner Abwesenheit wird die oberste Geschäftsleistung bei dem Ministerium der auswärtigen An gelegenheiten Staatsrath von Wächter-Spittler und diejenige bei dem ͤMinisterit Innern Staatsrath von Plessen besorgen

. Fehr

Hessen. Kasse (Rass Die dies jäh⸗ rigen Rekrutirungsaushebungen haben dahier seit vorigem Montage im' hiesigen Stadtbau begonnen und sollen, wie man hört, in weit strengerer Weise, als früher, gehandhabt werden, so daß nur we— nige mit eigentlichen Gebrechen behaftete Millitairpflichtige für un brauchbar erklärt werden. Ueber eine etwaige im Vergleich zu frü hern Jahren dadurch gewonnene f nstpflichtig Er t

1 r kann jedoch noch nichts Genaueres

Mehrzahl

Hessen und bei Rhein. ) Der engere Verwaltungsrath im Großherzogthum Hessen hat s der Bitte um Stempelfreiheit gewendet. Gewährung gefunden. Das Justiz⸗Ministerium hat

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iftung bezüglich der von derselben herrührenden, der Provinzen Starkenburg und Oberhessen gerichteten

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er St so wie bezüglich der von den Gerie

hten an sie ergehenden EFrlasse, Urtheile und sonstigen Ausfertigungen, 1

1 und nicht minder en insoweit hierbei

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den für dieselbe aufzunehmenden Protokoll ie Zahlung oder Vorlage der Taxen der Stiftung zur würde, das Recht der Stempelfreiheit zuzugestehen Hierna die Stiftung den milden Stiftungen gleichgestellt worden

Schleswig-⸗Holstein. Aus Holstein 3.) Durch Armeebefehl sind heute gesuchen aufgefordert: I) die invaliden Offiziere, 2) di Laufbahn betreten wollen 1 *

die im Dienst bleil

studiren eine andere

diesenigen einheimlsel

Grundzüge des E Könige

nachdem die

men haben.

Angelegenheit wird in der Einleitung

Entwurfs als eine res interna betrachtet, eit die Erbfolgefrage und das deutsche Bundesverhältniß der Herzogthümer Holstein und Lauenburg nicht davon berührt werden. 1) Das Reich. Die ür ewige Zeiten unzertrenn⸗ liche Lande: Dänemark, vig und Holstein-Lauenburg a) Lauenburg wird mit Holstein verbunden; b) Holstein Lauen⸗ burgs politische Stellung zu Deutschland soll in ähnlicher Weise festgestellt werden, wie die definitiv geregelten Verhältnige Gt sammtösterreichs gegenüber dem deutschen Bunde; de n, ist für alle drei Reichslande unveränderlich e u dieselbe 2) Reichsverfassung. a Das ganze Reich bildet eine constitutionell monarchische, Staats einheit. unter der Re⸗ gierung des Königs von äncmark. b) Ein jedes Reichs land hat für seine besonderen Angelegenheiten die zu seiner inneren Verwaltung nöthigen Ministerien, so wie auch eine seiner Zeit für Dänemark in Kopenhagen, für Schleswig in Flens⸗ burg, für Holstein- Lauenburg in Kiel zusammentretende besondere Landesversammlung, der in Gesetzgebungs⸗, Besteuerungs⸗ und Geldangelegenheiten, je für ihr Land, milbeschließende Macht zu⸗ steht. ) Jedes Reichsland hat seine eigene nach Uebereinkunft mit dem Könige eingeführte Landesverfassung. I) Das aus den Z durch eine polltische Verbindung vertinigten Reichslande bestehende dänische Reich hat für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten die uöthigen gemeinschaftlichen Ministerien und eine seiner Zeit in des Königs Residenz zusammentreiende gemeinschaftliche Reichs— versammlung, den in den noch zu bezeichnenden gemeinschaftlichen Gesetzgebungs- Besteuerungs- und Geldangelegenheiten das Recht der Mitbeschlußfassung zusteht. e) Die gemeinschaftliche Reichsver⸗ sammlung besteht aus Repräsentantén aller drei Reichslande im Ver hältniß zu ihrer Volkszahl, also Dänemark 59 Prozent, Schleswig 17 Prozent und Holstein-Lauenburg 24 Prozent, eine Eintheilung, welche je nach Ablauf eines Jahrzehents einer Revision unterzogen wird. In der allgemeinen Reichsversammlung sprechen die Abgeord⸗ neten nach Belieben deutsch oder dänisch. Niemand kann zu gleicher Zeit Mitglied der Reichsversammlung und einer Landesversammlung sein. Die Landesministerien für jedes einzelne Reichsland sind: Inne⸗ res, Justiz, Kultus und Unterricht und Landesfinanzen. 3) Ge— meinschaftliche Angelegenheiten. 4) Die Reichslande haben gemein schaftlich den König nebst seinem Hause und Hof die diplomatischen

dänische Monarchie besteht e

) as

und merkantilen Verhältnisse zum Auslande nebst den dabei ange stellten Beamten, Armee und Flotte, Civilliste und Appanagen, Staatsschulden wesen, die Kolonieen und den Sundzoll. b) Gleiche Berechtigung der Nationalität. () Die Einkünfte und Ausgaben der Reichsfinanzen werden auf die drei Reichs lande nach Verhaͤltniß der Kopfzahl vertheilt. Das Zollwesen soll demnächst definitiv geregelt werden, und werden die jetzigen darauf bezüglichen Anord— nungen als vorübergehend zu betrachten sein. Die Consumtions— steuer fällt jedem Reichslande allein anheim. 4) König und Re—

a) Der König beruft, vertagt oder löst die ordent

=

gierung. )

lichen und außerordentlichen Reichs- und Landes-Versammlungen, so wie die außerordentlichen Reichstage auf. Dem König steht ein ibsolutes Veto in der Reichsversammlung, so wie in den beson— deren Landesversammlungen, zu. b) Die Regierung wird durch die Ministerien des Reichs und m Staatsrath Sitz und Stimme haben. Für die auswärtigen Angelegenheiten, Krieg, Marine und Reichsfinanzen, sind Reichs ninisterien. Da es bis jetzt weder in Wien noch in Berlin zu ei iem entscheidenden Beschluß in Beziehung auf die Feststellung der Hesichtspunkte bei der endlichen Regelung der obschwebenden Streit— ache gekommen, so dürften noch mannigfache Aenderungen in dem zeregten Plane, so wie überhaupt in der jenseits beliebten gesammt

itlichen Auffassung der Verhältnisse, eintreten

Sachsen⸗Weimar. Ztaats⸗-Minister von Watz

igenbmmen, 1191

Großherzog

nersfreiheit

erstrecken

Militair-Etats berathei

Maul wurde beschlossen Etats nicht einzugehen, sondern eine Ge 135,000 Rthlrn., wovon circa 17 entlichen tegierung künftig und möglich Exrsparnisse eintreten lassen. Trunk dagegen, die Verantwortlichkei zeziellen Ausgab itten Bataillons sobald e solge, ls ie Re Verhältnisse zu t werden müsse elehnt; eben so ein Antrag des Al Fries auf Abschaf⸗

Dusaren

ank furt. Fra 14 163 1 auch das Gerücht

amburg haft nächsten Montag, den 17ten d., l f daß Herzogthum aufhaltenden Truppen,

Reglement

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Aufstellung, Kommissarien fur zen, es zur Nothn

einigen Bataillonen zu aufzunehmen

J ynnwwnven Truppen

Nähere

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Truppe on dem Bunde selbst übernommen werd und die Truppenbelegung nur v urzer Dauer sein werde. f ] Pflicht erachlen müssen, gel Vorstellung z chen und nicht darin zu' hamburgischen Staats-Angehörigen eine nach allen Seiten hin un— Last erlegt werde. Die stattgehabten Verhandlungen welchen E. E. Rath Erbges. Bürgerschaft vertraulich mittheilen wird, und will Er hier nur her— vorgehoben haben, daß es nach Ihm gewordener Mittheilung strategische Gründe sind, welche es bei der geographischen Lage der Stadt Hamburg und deren Gebiets unvermeidlich gemacht haben, daß einzelne Abtheilun gen der zur Ausführung des Friedens in dem Herzogthum Hol— stein in Anmarsch begriffenen Truppen vorübergehend hierselbst aufgenommen werden müssen. Angesichts dieser durch die Umstände gegebenen Nothwendigkeit mußte E. E. Rath es indessen für un— hr . 6 daß, bevor die K. K. österreichischen Truppen l . r nn . das Detail der Bedingungen über die Aufnahme und Verpflegung derselben vertragsmäßig regulirt werde. Zu dem

Rtath hat es für seine

der drei Reichslande geführt, die.

221

Zwecke haben zwischen Kommissarien des Senats und einem des Endes hierselbst eingetroffenen K. K. österreichischen Kommissarius Verhandlungen stattgefunden, welche zu einer am 28. Januar d. J. unterschriftlich vollzogenen Uebereinkunft geführt haben, welche E. E. Rath der Erbgesessenen Bürgerschaft gleichfalls vorlegen wird, und deren wesentlicher Inhalt folgender ist. Zunächst ist die Truppenzahl, welche nicht überschritten werden soll, auf 4400 Mann festgestellt worden. Eine Verringerung dieser Anzahl war für jetzt unthunlich, weil nach der Erklärung des K. K. Kom missars das zeitweilig in Hamburg unterzubringende Corps von ü Bataillonen Infanterie und einer Batterie, zusammen aus 4400 Mann und 300 Pferden bestehend, aus militairischen Gründen we⸗ der getheilt, noch verringert werden könnte. E. E. Rath hat es sich jedoch vorbehalten, wegen Verringerung der Truppenzahl die geeigneten Vorstellungen im diplomatischen Wege zu machen. Es ist sodann unter der Voraussetzung, daß auf den Zusammenhang der Truppen thunliche Rücksicht genommen wird, der Einquartie—

dem —— wird zur Erleichterung der Einquart beitragen. Was die Vergütung

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wesentlich ist solche vorläufig auf z angenommen, fi Truppen⸗-Durc gelegt worden.

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die dringendsten Billigkeit Verhandlungen im diplomatischen der K. K. Kommissarius mit

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beiden frühere Gesetz⸗ Entwurf angenommen, zösischen Häfen der einheimischen gleich stellt. Es verbreitet sich das Gerücht, Dupin werde als General-Prokurator am Cassationshofe Verhandlung der Kompetenz der Zuchtpolizei⸗Gerichte in Preß zort führen. Die Perioden wird Noel Parfait beweist aus der und Art dieser daß die Staatsfinanzen sich n zu stande befinden. Pas ernsthaft sei. Fould sucht dagegen aufenden Jahres beinahe ganz lungen u. s. w. gedeckt werde. der schwebenden Schuld in beiten ausgeführt licht die günstigste Landes Für ihn pfen, die s dem öffentlichen G ommission ganz Man bringe zur 15 Millionen für Verwerthu

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Devonshi An seiner in Paris. . Graf Grey gab gestern das herkömmliche Kabinets⸗ Diner für seine Kollegen im Amte. Lord Stanley bewirthete zu derselben Stunde die Oppositions⸗- Häupter des Oberhauses, und Lord J. Russell versammelte am Abende eine glänzende Gesellschaft in sel⸗ nen Salons, die alle Gesandten und diplomatischen Notabilitäten vereinigte.

Rußland und Polen. Warschau, 13. Febr. Der Kur. Warszawski bringt eine Verordnung, nach welcher, auf

Veranlassung des Feldmarschalls der aktiven Armee, fortan dieje—

nigen jungen Leute aus dem Königreiche Polen, welche als Frei willige in der russischen Armee Dienste nehmen wollen, ihre betref— fenden Bitten und Eingaben nicht mehr in polnischer, fondern in russischer Sprache abzufassen und mit einem Stempel von 90 Kop. zu versehen haben. Dieser Eingabe müssen noch das Taufzeugniß mit dem Stempel von 90, das Gesundheits-Attest und anden Zeugnisse mit dem Stempel von 60 Kop. beigelegt wird die Declaration erfordert, daß der Bittsteller sei, noch einer anderen verbotenen Gesellschaft angehöre gen aber, welche bei der Kavallerie Dienste nehmen wolle sich über das hierzu erforderliche Vermögen ausweisen. Zeugnisse müssen in russischer Uebersetzung beigelegt und treffenden Corps-Kommandanten zur Uebersendung an verabreicht werden.

Dänemark. Kopenhagen, 12. Febr. ( den Dampfschiffe „Holger Danske“ und „Waldemar“ nicht alle holsteinischen Kriegsgefangenen an Bord nel sondern nur ungefähr 1100. Es sind daher noch 3 geblieben, welche morgen von hier mit einem dazu Dampfschiffe nach Lübeck abgesandt werden sollen. heißt, die Offiziere mit demselben Dampfsschiffe

* Die Kriegsgefangenen sind hier alle vor sie solcher bedürftig waren, mit der nöthigen worden. Vor dem Abgange von den Gefan bekommen sie ein warmes Abschiedsmahl und außerdem noch ein 1 Mark Reichsbank (ungefähr 15 Silbergroschen) an Reise . Den Offizieren werden dagegen einem jeden ihrem Al ge von hier 100 Rthlr. Reisegelder ausbezahlten 2 1159 Italien. Prüfung des

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urin, 9. Febr. (gloyd.) Gestern wurde ustiz⸗Budgets im Senate mit Reduction von

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ah 18 2 soldungen einiger Richter erhöht. Eine Debatte über einkünfte führte zu stürmischen Scenen in der Abger Asproni wollte jene Geistlichen, welche wegen neuen Kirchengesetze Strafe verfallen

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daß das Kirchen werden solle, zog jedoch seinen Antrag zurück.

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Florenz, 5. Febr. (Lloyd.) Sei Zeit erschienen hier eine Menge Broschüren, welche nungen kritisiren und auf das heftigste rücksichtslosen Bewegung der Journalistik Ordonnanz eine zweckmäßige Gränze gesteckt i f das noch übrig gelassene die Konformität Lebensbedingung ohne Zweifel

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Großherrliche Fermans warum ist Konemenos nur mit einem einfachen mn s⸗ ; s 89yn nos versehen? Auf Liese Punkte soll Konz nüt mant Bes r Mißverständnisse und nur, um durch Beseitigung aller Miß ver 1 1

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