Güter 128,765 Rthlr. 7 Sgr. 2 Pf., zusammen 210, 695 Rthlr, 25 Sgr. 9 Pf.; gegen 1847 wurden in 1860 mehr eingenommen für Personen 1097, 7i8 Rthlr. 2 Sgr. 11 Pf. und flir Güter 168,775 Rthlr. 24 Sgr. 5 Pf., zusammen 276,693 Rthlr. 2? Sgr, (Pf. Im Jahre 1836 braäͤchke die stärkste Einnahme für Personen der Monat Juli mit 56,718 Rthlr. 28 Sgr. 19 Pf, für 866 der Monat. Sttober mit 36,90] Rthlr. 6 Sgr. 6. Pf 6 Gesammt- Einnahme brachte der Monat November mit 39, ih. Sgr. 7 Phe, ibm solgt ker Ronge Slteber, mi fis hihi 25 Sgr. 2 Pf., dann der Juni und Juli mit .. ö , be 1 Pf. resp. S3, 906 Rthlr. 20 Sgr— , . trug die stärkste Einnahme für Personen h,] Rthlr. 8k . 3 ber und für Güter 30,781 Rthlr. 20 Sgr. 3 Df. 19 , . stärkste Gesammt-Einnahme betrug 8t5el Aithlr. ,, 9 . im Oktober, ihm folgt der Monat Septemhzr mie, . th . 23 Sgr. 11 Pf., dann die Monate August mit 9 Ot Rthlr, 26 Sgr. pf Jult il 68,839 Rihlr. 16 Sr; 4 Pf. und Mal mit 64,10 Rihlr. J Sgr. 10 Pf. Im Jahre 1848 war die starlste Einnahme für Personen im Monat Juli mit 15,516 Rthlr. 2 Sgr. 3 Pf. und ur Güter im Oktober mit 225.954 Rthlr. — Sgr. 8 Pf. (die stärkste Gesammt⸗ Einnahme betrug 2, 07 Rthlr. 20 Sgr. 11 Pf. im Juli, ihm folgt der Oktober mit 614,315 Rthlr. 26 Sgr. 8 Pf., dann Monat August mit 60,019 Rthlr. 17 Sgr. 10 Pf. und der Dezember mit 55,926 Rthlr, 12 Sgr. 1 Pf. In 1847 betrug die stärkste Einnahme für Personen 48,860 Rihlr., für Güter 20,038 Rthlr. 13 Sgr. 7 Pf. und die stärkste Gesammt⸗Einnahme 68,898 Rthlr. 13 Sgr. 7 Pf., sämmtlich im Monat Juli; nach dem Juli folgt in der Gesammt-Einnahme der Juni mit 63,930 Rthlr. 12 Sgr. 8 Pf., dann der August mit 58,126 Rthlr. 5 Sgr. 1 Pf. und der Monat Mai mit 56,088 Rthlr. 10 Sgr. 5 Pf. Die ge⸗ ringste brachte in allen vier Jahren der Monat Januar, und zwar in 1859 mit 51,479 Rthlr. 28 Sgr. 9 Pf., in 1849 mit 45,213 Rthlr. 28 Sgr. 3 Pf., in 1848 mit 37,446 Rthlr. 5 Sgr. 7 Pf. und in 1847 mit 32,373 Rthlr. 16 Sgr. 8 Pf. Ueberhaupt haben sämmtliche Monate des Jahres 18650 die der früheren Jahre in ihren Einnahmen übertroffen, nur im März 1848 wurden gegen 1850 6660 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. mehr eingenommen. In welchem Grade die Vermehrung stattgefunden hat, geht aus der Vergleichung der verschiedenen Quartale genannter Jahre hervor. Im ersten Quartal 1850 kamen ein fuͤr Personen 81,707 Rthlr. 13 Sgr. 7 Pf. und für Güter 82, 808 Rthlr. 27 Sgr. 4 Pf., zusammen 164,516 Rthlr. 10 Sgr. 11 Pf.; in demselben Quartal 1849 be⸗ trug die Einnahme für Personen 71,459 Rthlr. 26 Sgr. 9 Pf. für Güter 68,898 Rthlr. 18 Sgr., zusammen 140,358 Rthlr. 14 Sgr. 9 Pf.; in 1848 kamen ein für Personen 92,547 Rthlr. 25 Sgr. 9 Pf. und für Güter 53,892 Rthlr. 22 Sgr., zusammen 146,440 Rthlr. 17 Sgr. 9 Pf.; im ersten Quartal 1847 betrug die Einnahme für Personen 63,220 Rthlr. 9 Sgr. 4 Pf. und für Güter 41,553 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf., zusammen 104,773 Rthlr. 20 Sgr. 7 Pf. Es wurden sonach in 1850 gegen 1849 mehr eingenommen für Personen 19,247 Rthlr. 16 Sgr. 19 Pf. und für Güter 13,910 Rthlr. 9 Sgr. 4 Pf., zusammen 24,157 Rihlr. 26 Sgr. 2 Pf.; gegen 1848 in 1850 weniger für Personen 10,840 Rihlr. 12 Sgr. 3 Pf., dagegen mehr für Güter 28,916 Rthlr. 5 Sgr. 4 Pf., so daß sich eine Mehreinnahme pro 18602 von 18,075 Rthlr. 23 Sgr. 2 Pf. herausstellt; gegen 1847 in 1850 mehr für Personen 18,487 Rthlr. 4 Sgr. 3 Pf. und für Güter 41,255 Rthlr. 16 Sgr. 1 Pf., zusammen 59,742 Rthlr. 20 Sgr. 4 Pf. Im zweiten Quartal 1850 kamen ein für Personen 134,310 Rthlr. 9 Sgr. 5 Pf. und für Güter 83, 265 Rthlr. 11 Sgr. 4 Pf., zusammen 217,575 Rthlr. 23 Sgr.) Pf.; in gleichem Quartal 1845 kamen ein für Personen 121,678 Rthlr. 20 Sgr. 1Pf. und für Güter 73,324 Rthlr. 17 Sgr., zusammen 195,003 Rthlr. 7 Sgr. 1 Pf.; in 1848 kamen ein für Personen 121,721 Rthlr. 8 Pf. und für Güter 40,780 Rthlr. 12 Sgr. 11 Pf., zusammen 162,501 Rthlr. 13 Sgr. 7 Pf.; in gleichem Quar⸗ tal 1847 kamen ein für Personen 121,527 Rthlr. 22 Sgr. 8 Pf. und für Güter 40,566 Rthlr. 22 Sgr. 11 Pf., zusammen 162,094 Rthly 15 Sgr. 7 Pf. Sonach in 1860 gegen 1849 mehr für Personen 13,631 Rthlr. 19 Sgr. 4 Pf. und für Güter 9940 Rthlr. 27 Sgr. 4 Pf., zusammen 22,572 Rthlr. 16 Sgr. 8 Pf.; gegen 1848 in 1850 mehr für Personen 12,589 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf. und für Güter 42,‚485 Rthlr. 1 Sgr. 5 Pf., zusammen 56,074 Rthlr. 10 Sgr. 2 Pf.; gegen 1847 in 1850 mehr für Personen 2,782 Rthlr. 16 Sgr. 9 Pf. und für Güter 42,698 Rthlr. A Sgr. 5 Pf., zusammen 565,181 Rthlr. 8 Sgr. 2 Pf. Im dritten Quartal 1850 wurden eingenommen für Personen 159,662 Rthlr. 24 Sgr. 2 Pf. und für Güter 81,699 Rthlr. 17 Sgr. 1 Pf., zu- sammen 241,362 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf.; in gleichem Quartal 1849
Der
wurden eingenommen für Personen 144,170 Rthlr. und für Güter I 2 Pf., dann folgt der September mit 102,950 Rthlr. 23 St
228
72, 40 Rthlr. 6 Sgr. 9 Pf., zusammen 216,210 Rthlr. 6 Sgr. 9 Pf.; in demselben Quartal 1848 kamen ein für Personen 1235, 8090 Rthlr. 18 Sgr. 5 Pf. und für Güter 54, 618 Rthlr. 2 Sgr. 11 Pf, zusammen 178.427 Rthlr. 21 Sgr. 4Pf.; in 1817 famen ein für' Personen 132,ů793 Rthlr. 9 Sgr. 10 Pf. und für Güter 18,151 Rthlr. 12 Sgr. 10 Pf., zusammen 180,924 Rthlr. 22 Sgr. 8 Pf. Es wurden mithin in 1850 gegen 1849 mehr eingenommen für Personen 15,492 Rthlr. 24 Sgr. 2 Pf. und für Güter 9659 Rthlr. 10 Sgr. 4 Pf., zusammen 25,152 Rthlr. 4 Sgr. 6 Pf.; gegen 1848 in 1860 mehr für Personen 365,853 Rthlr. 5 Sgr. 9 Pf. und für Güter 27,081 Rthlr. 14 Sgr. 2 Pf., zu- sammen 62,934 Rthlr. 19 Sgr. 11 Pf.; gegen 1847 in 1850 mehr für Personen 26,869 Rthlr. 14 Sgr. 4 Pf. und für Güter 33,568 Rthlr. 4 Sgr. 3 Pf., zusammen 60,437 Rthlr. 18 Sgr. 7 Pf. Im vierten Guartal 1850 kamen ein für Personen 143,609 Rthlr. I0 Pf. und für Güter 104,002 Rthlr. 3 Sgr. 3 Pf., zu sammen 247,514 Rthlr. 4 Sgr. 1 Pf.; in 1849 kamen ein für Personen 117,488 Rthlr. 4 Sgr. 10 Pf. und für Güter S9, 582 Rthlr. 20 Sgr. 4 Pf., zusammen 207,070 Rthlr. 25 Sgr. 2 Pf. ; in 1848 kamen ein für Personen 99,180 Rthlr. 14 Sgr. 7 Pf. und für Güter 73,719 Rthlr. 17 Sgr., zusammen 172,900 Rthlr. 1 Sgr. 7 Pf.; in demselben Quartal 1847 betrug die Einnahme für Persenen 93,930 Rthlr. 3 Sgr. 3 Pf. und für Güter 52,748 Rthlr. 20 Sgr. 7 Pf., zusammen 146,678 Rthlr. 23 Sgr. 10 Pf. Es wurden mithin in 1850 gegen 1849 mehr eingenommen für Personen 26,020 Rthlr. 26 Sgr. und für Güter 14,419 Rthlr. 12 Sgr. 11 Pf.; gegen 1849 in 1850 mehr für Personen 44,328 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf. und für Güter 30,282 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf., zusammen 74,611 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf.; gegen 1847 in 1850 mehr für Personen 49,578 Rthlr. 27 Sgr. 7 Pf. und für Güter 61,253 Rthlr. 12 Sgr. 8 Pf., zusammen 100,832 Rthlr. 10 Sgr. 3 Pf.
Diese hier angeführten Einnahmen sind die Brutto⸗Einnah⸗ men, welche nach den von der Direction veröffentlichten Monats— Ausweisen zusammengestellt sind; dieselben verändern sich durch Hin— zurechnung der Neben-Einnahmen. Es betrug die Gesammt-Ein— nahme des Jahres 1849 777,874 Rthlr. 25 Sgr. 5 Pf., des Jah⸗ res 1848 667,706 Rthlr. 18 Sgr. 4 Pf. und des Jahres 1847 600,709 Rthlr. 4 Pf. Im Jahre 1849 betru— gen diesen Neben⸗Einnahmen 19,232 Rthlr. 1 Sgr. 8 Pf. Nimmt man eine runde Summe von 20,009 Rthlr. für 18650 an, so stellt sich eine Gesammt-Einnahme von ca. 890,900 Rthlr. heraus
9 S gr.
Köln⸗Mindener Eisenbahn.
Die Einnahmen des Jahres 1850 haben die von 1849 um eine bedeutende Summe überschritten, denn es kamen über 284,000 Rthlr. mehr als 1849 ein. Es betrug die Einnahme im Jahre 1850 für Personen 836,125 Rthlr. 17 Sgr. 3 Pf. und für Güter t, 030,461 Rthlr. 28 Sgr. 1 Pf., zusammen 1,866,587 Rthlr. 15 Sgr. 4 Pf. Im Jahre 1849 kamen ein für Personen 746,349 Rthlr. 23 Sgr. 3 Pf. und für Güter 835,436 Rthlr. 10 Sgr. 9 Pf., zusammen 1,581,786 Rthlr. 4 Sgr. Im Jahre 1848 betrug die Einnahme für Personen 740.658 Rthlr. 14 Sgr. 11 Pf. und für Güter 502,928 Rthlr. 11 Sgr. 2 Pf. Es betrug sonach die Einnahme in 1850 gegen 1849 mehr für Personen 89,775 Rthlr. 24 Sgr. und für Güter 195,025 Rthlr. 17 Sgr. 4 Pf., zusam⸗ men 284,801 Rthlr. 11 Sgr. 4 Pf.; gegen 1848 wurden in 1850 mehr eingenommen für Personen 95,467 Rthlr. 2 Sgr. 4 Pf. und für Güter 527,533 Rthlr. 16 Sgr. 11 Pf., zusammen 623,000 Rthlr. 19 Sgr. 3 Pf. Bei den Jahren 1850 und 1849 ist zu bemerken, daß die Einnahmen durch Militair-Transporte nicht un erheblich vermehrt wurden; es kamen dafür ein im Jahre 1850 66, 800 Rthlr. 17 Sgr. 2 Pf. und in 1849 90,410 Rihlr. 13 Sgr. 3 Pf. Rechnet man diese vurch außerordentliche Fälle hervorgebrachten Ein— nahmen von der Gesammt-Einnahme ab, so ergiebt sich eine aus dem gewöhnlichen Betriebe hervorgegangene Einnahme für das Jahr 1850 von 1,799,787 Rthlr. 3 Sgr. 2 Pf. und für 1849 von 1,491,375 Rihlr. 20 Sgr. 9 Pf. Es brachte sonach der gewöhn liche Betrieb in 1850 gegen 1849 mehr ein 308,411 Rthlr. 12 Sgr. 5 Pf. und gegen 1848 556,200 Rthlr. 7 Sgr. 1 Pf. Tie stärkste Einnahme für Personen brachte in 18650 der Monat August und zwar mit 96,123 Rthlr. 12 Sgr. 8 Pf., zunächst steht der Monat Juli mit 92,575 Rthlr. 7 Sgr. 1 Pf., dann der September mit sS9,657 Rthlr. 14 Sgr. 5 Pf.; in 1849 brachte die stärkste Ein nahme für Personen der Monat Mai mit 91,517 Rthlr. 11 Sgr. 6 Pf., dem Mai folgt der August mit 85,3 15 Rihlr. 18 Sgr., dann der September mit 83,509 Rthlr. 27 Sgr. 11 Pf.; in 1848 brachte die stärkste der Monat August mit 115,957 Rthlr. 15 Sgr.
Sg
2 Pf., und der Oktober mit 67,577 Rthlr. 10 Sgr. 4 Pf. Auf die Einnahme der Monate August und September in 1848 hat die Dombau⸗Säkularfeier und die Anwesenheit Sr. Majestät des Königs und, des Reichs-Verwesers 2c. in Köln günstigen Einfluß geübt. Die stärkste Einnahme für Güter brachte in 1856 der Monat Oktober mit 102,832 Rthlr. 15 Sgr. 2 Pf., dann folgt der November mit 97,698 Rthlr. 14 Sgr. 6 Pf. und dann der Monat März mit 96,783 Rthlr. 1 Pf.; die geringste brachte der Februar mit 71,641 Rthr. 13 Sgr. 2 Pf., 1849 betrug die stärtste monatliche Einnahme für Güter 86,097 Rthlr. 21 Sgr. 7 Pf. im Oktober, ihm folgt der November mit 79,091 Rthlr. 19 Sgr. Pf., dann die Monate September und August mit 71,620 Rthlr. 15 Sgr. 2 Pf. resp. 71,549 Rthlr. 17 Sgr. 9 Pf.; die geringsie betrug 52,85 Rthlr. 12 Sgr. im Januar. In is48 betrug Pi stärkste Einnahme für Güter nur 66,247 Rthlr. 8 Sgr. 1 Pf. im Monat November, dann folgt der Dezember mit 61,769 Rthlr. J; Sgr. 9 Pf. und der Oktober mit 61,050 Rthlr. 18 Sgr. 4 Pf die geringste brachte der Juni mit 22,642 Rthlr. 16 Sgr. 6 Pf Die stärkste Gesammt⸗ Einnahme in 1850 betrug 186,458 Rthh 19 Sgr. 11 Pf. im November in diesem Monate wurden aber für Militair⸗Transporte 34,199 Rthlr. 25 Sgr. 3 Pf. eingenom men, dem November folgt Oktober mit 186,109 Rthr. 21 Sgr. 7 Pf., in diesem Monat wurden nur 8455 Rthlr. 18 Sgr. 6 Pf für Militair-Transporte eingenommen, dem Oktober folgt der Sep tember mit 181,878 Rthlr. . 8d geringste Ge sammt-Einnahme brachte der Februar mit 104,888 Rthlr. 10 Sgr 8 Pf. In 1849 war die stärkste Gesammt-Einnahme im Oktober mit 163,435 Rthlr. 23 Sgr., worunter 12,268 Rthlr. 22 für Militair, dem Oktober folgt der August mit 156,895 Rthlr 5 Sgr. 9 Pf., dann der Mai mit 156,363 Rthlr. 23 Sgr. 9 Pf worunter aber 34,010 Rihlr. 28 Sgr. 3 Pf. für Militair; die geringste betrug nur 86,940 Rthlr. 23 Sgr. 1 Pf. im Januar In 1848 brachte der September die stärkste und zwar mit 151,490 Rthlr. 5 Sgr. 2 Pf., ihm folgt der August mit 151,001 Rihlr 2 Sgr. 65 Pf., dann der Oktober mit 128,727 Rthlr. 8 Pf.; die geringste betrug nur 65,988 Sgr. 6 Pf
Sgr.
28 Sg Rthlr. 22 Die Einnahmen des Jahres 1850 vertheilen sich auf die verschie— denen Quartale folgendermaßen: im ersten Quartal kamen ein für Personen 114,999 Rthlr. 6 Sgr. 19 Pf., und für Güter 240, 99 Rthlr. 5 Pf., zusammen 355,990) Rthlr. 7 Sgr. 3 Pf., darunter 3335 Rthlr. 15 Sgr. Einnahme für Militair; im zweiten Quartal wurden eingenommen für Personen 209,385 Rthlr. 22 Sgr. 1 Pf zusammen 162,321 Rthlr. 27 Sgr. 11 Pf., worunter 2364 Rthlt und für Güter 257936 Rihlr. 5 Sgr. 10 Pf., 7 S für Militair; sonach im zweiten Quartal gegen das mehr für Personen 94,386 Rthlr. 15 Sgr. 3 Pf. und für Gü 11,939 Rthlr. 5 Sgr. 5 Pf., zusammen 106,325 Rthlr. 20 8 Pf. Im dritten Quartal kamen ein für Personen 278,356 Rthhi Sgr. 2Pf. und für Güter 249,725 2 Rthlr. Sgr. 8 Pf, zusam 528,681 Rthlr. 6 Sgr. 10 Pf., worunter 7082 Rthli zweite
men 18 Sgr. 9 Pf. für Militair, sonach im dritten gegen das mehr für Personen 68,970 Rthlr. 12 Sgr. 1 Pf., dagegen weni ger für Güter 3211 Rthlr. 3 Sgr. 2 Pf., so daß sich eine Meh: einnahme von 65,759 Rthlr. 8 Sgr. 11 Pf. herausstellt; das erste Quartal wurden im dritten mehr eingenommen für Per sonen 163,356 Rthlr. 27 Sgr. 4 Pf. und für Güter 8728 Rthlr 2 Sgr. 3 Pf., zusammen 172, 984 Rthlr. 29 Sgr. 7 Pf 8 vierten Quartal kamen ein für Personen 233,384 Rthlr. 14 2 Pf. und für Güter 286,803 Rthlr. 19 Sgr. 2 Pf. 526,188 Rthlr. 3 Sgr. 4 Pf., worunter 57
gegen
57,020 Rthlr. 1 Sgr 5 Pf. für Militair; mithin kamen im vierten Quartal gegen dae dritte weniger ein für Personen 44,971 Rthlr. 20 Sgr., dagegen mehr für Güter 37,078 Rthlr. 16 Sgr. 6 Pf., mithin weniger 7893 Rthlr. 3 Sgr. 6 Pf.; gegen das zweite Quartal kamen vierten mehr ein für Personen 23,998 Rthlr. 22 Sgr. 1 Pf. und für Güter 33,867 Rthlr. 13 Sgr. 4 Pf., zusammen 57,866 Rthlt 5 Sgr. 5 Pf.; gegen das erste Quartal kamen im vierten mehr ein für Personen 115,385 Rthlr.7 Sgr. 4 Pf. und für Güter 45,806 Rthli 18 Sgr. 9 Pf., zusammen 164,191 Rihlr. 26 Sgr. 1 Pf. Die Gesammt Einnahme des ersten Quartals 1850 überstieg die desselben Quar tals 1849 um 52,487 Rthlr. 13 Sgr. 8 Pf. und die von 1848 um 113,773 Rthlr. 16 Sgr. 1 Pf.; die des zweiten Quartals 1850 überstieg die von 1849 um 42,683 Rthlr. 21 Sg
und die vom zweiten Quartal 1848 um 199,268 Rthlr.
9 Pf.; die des dritten Quartals 1850 überstieg die von
75,860 Rthlr. 2 Sgr. 4 Pf. und die des dritten Quartls 1848 um 129,»01 Rthlr. 23 Sgr. 10 Pf.; das vierte Quartal 1850 1849 brachte mehr ein 113,770 Rthlr. 4 Sgr. 3 Pf. das vierte Quartal 1848 mehr 180,466 Rthlr. 14 S
gegen und gegen Pf.
S gw.
4
Bekanntmachungen.
6 6.
Der unten näher bezeichnete Kaufmann Carl Klein, welcher wegen Betrugs zur Untersuchung gezogen wer— den soll, hat den hiesigen Ort heimlich verlassen und ist sein jetziger Aufenthalt unbekannt geblieben.
991 8 64 e
198 8 5 Es werden alle Civil und Militair-Behörden des , ,, In und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf densel— ben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen — und Geldern mittelst Transports unter sicherem Geleit an die unterzeichnete Behörde abliefern zu lassen. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des Kauf— manns Carl Klein Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unzerzüglich der nächsten Gerichts- oder Polizei i m Anzeige zu machen. 36 emerkt oi daß der 2c. Klein Hamburger] ; Blanquetts besitzt, die er wahrscheinlich zu seiner Fus . benutzen wird, und daß sich in seiner Begleitung Handlungsdiener Theodor von Wikedey beflaben sol
richt gegeben zu
hierselbst subhastirt werden. Taxe, Hypothekenschein und Bedingungen sind in unserem Büreau 1II. einzusehen.
Rosenberg in Westpreußen, den 6. Februar 1851. Königl. Kreisgericht.
ö Juni 1825 zu Guben geborene Schuh— machergeselle Julius Reinhard Trebsch hat sich nach vollendetem 17ten Jahre von hier entfernt, ohne seiner Militairpflicht genügt und von seinem Aufenthalte Nach— haben. hierdurch zur ungesäumten Rückkehr in die Königlich Preußischen Staaten aufgefordert und zu dem auf den 19. Mai d. J., Vor mittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle zu seiner Verantwortung wegen seines Austritts anberaumten Termine vorgeladen, wi⸗ drigenfalls gegen ihn eine Geldstrafe von 50 bis 1000 Toölr. erkannt werden wird. Huben, den 9. Februar 1851. Fönigl. Kreisgericht. 1. Abtheilung.
6) Jede frühere Eröffnung,
ersten Zuwiderhandlung, mit Thalern belegt. 7) Allen ausländischen,
IJ. Abtheilung. Holzt.
Der 2c. Trebsch wird daher . , 166 s f jüdischen Kleinhändler auf die
zeit bis in die Zahlwoche er setzt. 9) Was endlich den auch unter gewiss
tober 1837 erlassene r Speditionshandels allhier betreffend.
Stettin, den 11. Februar 1851
Königl. Kreisgericht. Abtheilung für Strafsachen.
2 ll 8 — .
Familienname: Klein, Vorname: Earl, Geburts- ort: Danzig, Religion: exangelisch, r, a he. Größe; 5 Fuß 7 Zoll, Haare; braun, Stirn Mrund ; Augenbrauen; braun, Augen: braun, Rase? etwas dic Mund: mittel, Bart; braun, Kinn: rund, Gesichtsbil? dung: oval, Gesichtsfarbe: gesund, Gesialt: groß. Be⸗ sondere Kennzeichen: trägt einen Schnurrbart.
dies jah und endigt mit
L
100 Suhbhastations-Patent.
Das im Rosenberger Kreise belegene, der verwiltwe— sen Kommerzien-Räthin Livonius, geb. Wieprecht, ge⸗ hörige Allodigl-Rittergut Stenkendorff a. mit Einschluß der dazu gehörigen Vorwerke und des Waldes, land- schaftlich abgeschätzt auf 27,982 Thlr. 9 Sgr. 19 Pf. und mit Ausschluß der angeblich an die Handlung Bug- genhagen zu Berlin verkauften 12,990 Stämme des Waldes auf 26,989 Thlr. 16 Sgr. 1 Pf., soll im Termine
den 9. September e., 12 Uhr, vor dem Kreisrichter Lesse an ordentlicher Gerichtsstelle
mm m n n g. rige Leipziger
zen, so wie die den Zollvereins-Staaten
angehörenden Fabrikanten und Handwerker, ohne einige Beschränkung von Seiten der hiesigen Innungen, öffentlich hier feil halten und Firmen aushängen.
3) Gleiche Berechtigungen haben alle anderen ausländifchen Fabrikanten und Handelsleute.
4) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel, so wie das Aushängen von Han— delssirmen, auch aller und jeder sonstiger äußerer, die Stelle der Firmen vertretender Merkmale des Perkaufs, allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis zu 50 Thalern verboten.
r , ö. . Auspackung und , n. ⸗ ie Erö j äusern befind⸗ lichen Hie ola lien ffnung der in den Häusern befir und in der Woche nach der Jahlwoche gestattet.
e m 2) Während dieser drei Wochen können alle inlän⸗—
ĩ . Leipzig, den 10. Februar 1851.
Ostermesse beginnt Berger. Mai
6 In 5.
6
in der Woche vor der Böttcherwoche
so wie spätere ßung eines solchen Verkaufslokals, wird, außer der so fortigen Schließung desselben, jedesmal, selbst bei der einer Geldstrafe von
den Staaten nicht angehörigen Professionisten und Handwerkern ist nur während der eigentlichen Meßwoche, also vom Einlauten bis zum Auslauten der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet. 8) Eben so bleibt das Hausiren jeder Art und das Feilhalten der den Zollvereinsstaaten nicht angehörigen Meßwoche Für Letztere werden die jüdischen Feiertage, die Meßwoche fallen, durch Verlängerung der
auswärtigen en Bedingungen allhier nachgelassenen Be— trieb von Meß-⸗Speditions-Geschäften betrifft, so ver weisen wir deshalb auf das von uns unter dem 20. Ok⸗ Regulativ, die
Der Rath der Stadt Leipzig.
1031 Bekannt m ach ung. General-Direction des Königl. Polnischen landschaftlichen Kredit⸗Vereins.
Die zur Einlösung der von der ersten Emission laut des Gesetzes vom 1/13. Juni 1825 ausgestellten so
genannten alten Pfandbrieft, deren Ziehung am =- Yer
d. J. stattfinden wird, bestimmte Geldsumme beträgt 2,550,221 Fl. 5 Gr. poln., und dazu haben sich die Interessenten nur mit der Summe von 663,199 Fl. poln. (nach dem Nominalwerthe der Pfandbriefe) ge= meldet. Da diese Summe, wie man aus dem hohen Course der Pfandbriefe vermuthen kann, durch neue Ein= gaben sich wenig oder gar nicht vergrößern dürfte, so
Schlie« sieht die General⸗Direction sich genöthigt, folgende Be— ktannimachung an die Interessenten ergehen zu lassen: 4) Von der Geldsumme, welche zur April-Ziehung 25 d. J. bestimmt ist, wird vor Allem der Werth der in der ersten Emission ausgestellten Pfandbriefe ab— gezogen, mit welchen sich die Inhaber zur Verloo—Q sung schon gemeldet haben oder sich noch vor den 8. / 20. März d. J. melden werden, und alle diese Pfandbriefe in dem Auszahlungs⸗-Termine werden ohne Verloosung nach dem 9g. 21. Juni d., J eingelöst. Ferner wird die General-Direction, vom April⸗ Verloosungstermine d. J. an, von der übrigblei benden Geldsumme aus derselben und folgenden Verloosungen, laut Art. 118 des Gesetzes vom Jahre 1825 über den landschaftlichen Kredit-Ver— ein, die gesammten Pfandbriefe der ersten Emis⸗— sion, ohne Rückicht auf ihre Farbe und die frü— heren Forderungen wegen Entrziehung des Verloo sens bis zur völligen Einlösung derselben, was spätestens im April-Termine 1852 geschehen soll verloosen.
Deshalb werden die Inhaber der sogenannten alten Pfandbriefe von der ersten Emission, um dem Verluste der Zinsen zu entgehen, aufgefordert, die Tabellen der nächsten Verloosungen sorgfältig nachzusehen und sich wegen der Auszahlung in den festgesetzten Terminen zu melden. Warschau, den 13. / 25. Januar 1851.
Der Präsident, Geh. Rath, gez. Laski. Der General-Secretair, gez. Stonka.
Zollverein s⸗
beschränkt. welche in Verkaufs⸗
Spediteurs
Betreibung des
101 46 ö Die in der General⸗-Versammlung vom 13. August 1849 beschlossene Zinszah— 3 lung von Acht Thalern pro Stamm- Ace der Magdeburg -Wittebergeschen Eisenbahn-Gesellschaft findet bei unserer „Hauptkasse, Neues Fischerufer Nr. 22 Der genannte Betrag kann daselbst ge⸗ von jetzt
20. März 1. April 62 hierselbst, statt. gen Einlieferung des Divideudenscheins Nr. 2 ab in Empfang genommen werden. Magdeburg, den 18. Februar 1851. ö der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn⸗Gesellschaft, (gez.) v. Unruh.
Das Abonnement betrage? . 5 Rthlr. für 3 Jahr. 1 10 Rthlr.⸗ 1 Jahr. 2 r z
in allen Theilen der Monarchie . ohne Preis-Erhöhung
Bei einzelnen Nummern wird ; .
der Bogen mit 235 Sgr. berechnet *
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Oeutschlan d.
Sesterreich. Wien. Einführung der Bier bardo⸗Venetien. Zoll-⸗Kongreß⸗Verhandlungen. pesther Deputation in Warschau. Die Verfassungsfrage. kongreß Verhandlungen. Vorschriften über die Wirksamkeit der
Vermischtes.
Sachsen. Dresden. Freiherrn von Manteuffel.
Württemberg. Stutt Pfarrstellen.
Hessen. Kasse
Hamburg. Kanalzoll
Verzehrungssteuer in Lom—
Vermischtes.
Ankunft des Fürsten Schwarzenberg Konferenz.
gart. Einkommen⸗Erhöhung der evangel
entlassenen Offiziere.
Die Reduzirung der
. D amburg holsteinischen Armee. Ausland. Hesetzgebende Versammlung. Tage. paris. Einschränkungen im Haushalt Zubseription. Erkranken
Ablehnung jeder National-Sul Erklärung gegen Werbungen für Monte⸗
Aussetzung der Sitzun⸗
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Hofnachricht.
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budget Italien. rin. Handelsministers. Eisenbahn⸗ Projekte. Lourier nach M — Budget ⸗Annahme. Das Ministerium. — Civilgouverneur von Ma— er Eisenbahn nach Aranjuez. s nischen Gränze. Insurgenten Sendung zur londoner Industrie⸗Ausstellung.
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Bauwesens am Rheinstrom.
und Handels-Nachrichten.
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Biererzeugung schen Königreiche an den Kaiser erstattet;
Fw. Majestät! Der §. 24 der Reichsverfassung vom 4. spricht den Grundsatz der gleichmäßigen Vertheilung der öffentlichen Lasten gieichmäßige Vertheilung läßt sich aber nur dadurch erreichen, wenn in allen dem Scepter Ew. Maiestät unterstehenden Kronla eine möõglichst gleich artige Form der Besteuerung angestrebt wird; wenn ferner dieselben Gegen⸗ stände, sei es auch mit den durch die Lokalverhältnisse gebotenen Abstufun gen im Gebührenausmaße Besteuerung unterzogen und auf piese Weise Einheit finanziellen Einrichtungen herbeigeführt werden. Erwägungen sind rücksichtlich derjeni⸗· gen Zweige der indirekter Besteuerung von besonderer Wichtigkeit, welche darauf beruhen, daß die Abgabe bei der Erzeugung oder Bereitung eines Verbrauchsgegenstandes eingehoben, dem Gewerbetreibenden hingegen, der den Steuergegenstand verfertigt, überlassen wird, sich für die vorgestreckte Verbrauchsabgabe an den Konsumenten zu erholen. Ein solcher Gegenstand der indirekten Besteuerung ist das Bier. Während in allen übrigen Kron- ländern die Besteuerung der Biererzeugung entweder schon besteht oder doch in kürzester Frist ins Leben treten wird, ist dieselbe im lombardisch - venetig= nischen Königreiche nech immer abgabenfrei. Nur die Einfuhr, von Bier in die für die Erhebung der Verzehrungssteuer geschlossenen Städte unter— liegt daselbst einer Abgabe, deren Höhe für den metrischen Centner (t78 wiener Pfunde) je nach den verschiedenen Städten nach achterlei verschiedenen Tarifen von Lirs austre. 2.71 bis herab auf Lire austre. 126 sich abstuft. Die Biererzeugung im lombardisch - venetianischen Königreiche dürfte sich, wie aus den anverwahrten Akten hervorgeht, auf ungefähr 150,900 wiener Centner oder, da das Gewicht eines Eimers Bier zu 40 Maß durchschnitt⸗ lich 102 — 103 wiener Pfunde beträgt, auf 146, 000 oder 147,009 Eimer belaufen. Der Umfang, welchen diefer Industriezweig bereits erreicht hat, schließt die Befürchtung aus, es werde dessen Gedeihen durch eine mäßige Besteuerung beirrt werben. Die Biererzeugung ist geeignet, daselbst einer gleichartigen Besteuerung wie in den übrigen Kronländern unterzogen zu werden, indem einerseüis im lombardisch-venetianischen Königreiche das Bier wegen der größeren Wohlfeilheit des Weines vorzugsweise nur von Fremden und Wohlhabenden genossen wird, andererseits aber
März 1840
zuf alle Reichsbürger aus; diese rücksichtlich der indirekten Steuern indern
überall der
und Einklang in den
Preußischer
die fernere Steuerfreiheit der dortigen Biererzeugug, wie die ehr— furchtsvoll angeschlossene Verhandlung nachweist, uchtheilig auf den Steuerertrag der benachbarten Kronländer, wo das Brauverfahren einer Abgabe unterliegt, so wie auf die Erwerbsfähigkeit de daselbst bestehenden Bierbrauer, einwirkt, daher bei fernerer Nichtbesteuerug der Bierproduction in den jtalienischen Kronländern sich dem 5. 7 der Richsverfassung entge— gen die Einhebung eines Binnenzolls für das aus deselben in die übrigen Theile det Monarchie eingeführte Bier als erforderlich herausstellen würde. Die Bemessung und Einhebung der Besteuerung der zierproduction dürfte ganz auf dieselbe Art und Weise, wie solche in den ibrigen Kronländern besteht, im lombardisch-venetianischen Königreiche vogenommen werden; nur hätte auch daselbst, wie in Ungarn, der Wovwodschist Serbien mit dem temescher Banate, in Siebenbürgen und in Croatien und Slavonien, der vielfache Kontrolmaßregeln erheischende 5prozentige Einlß von der Menge des gebrauten Bieres nicht stattzufinden, wogegen derselbe duth ein verhältnißmäßig geringeres Ausmaß der Gebühr seine Ausgleichung erhisle. Das Ausmaß der Gebühr wäre nach jenem Steuersatze zu regeln, welcher in zer Mehrzahl der Kron- länder gegenwärtig besteht, da weder die Wohlfeilheit der Rohstoffe, wie in Ungarn, noch die Unmöglichkeit des Weinbaues und die Kostspieligkeit des Weintrinkens, wie in Galizien, für die Bestimmung ines minderen Steuer⸗ satzes im lombardisch-venetianischen Königreiche das Wort führen. Höhe jenes Steuersatzes beträgt in offenen Orten und auf dem flachen Lande vom niederösterreichischen Biereimer zu 42 Naß 45 Kr.; um die Hälfte mehr (1 Fl. 8 Kr.) in den geschlossenen 'Ltädten zweiter Klasse, endlich das Doppelte (6 Fl. 30 Kr.) in jenen erster Klasse. Bringt man von diesen Sätzen ein Aequivalent für den 5prozentisen Einlaß in Abrech nung, so erhält man als Steuermaßstab die Zahlen 42. Kr., 1 Fl. 41 Kr. und 1 Fl. 255 Kr. Wird der unterste Steuersch als Gebühr für ei⸗ nen niederösterreichischen Eimer Bier 2 42 Maß aujerhalb der geschlosse⸗ nen Städte angesetzt, so entfallen in der lombardisch venetianischen Wäh— rung lire austr. 2.14. Bezüglich der Steuer in det geschlossenen Städ— ten, wo, wie bemerkt, gegenwärtig der dazio nach acht verschiedenen Tarifen eingehoben und das in dieselben eingehende Bier ver— steuert wird, erlauhe ich mir, Ew. Majestät die Einthälung aller geschlosse⸗ nen Städte daselbst rücksichtlich der Besteuerung des Bieres bei dessen Er= zeugung und Einfuhr in zwei Klassen ehrfurchtsvoll verzuschlagen, in deren erste Mailand und Venedig, in die zweite aber alle anderen dortigen ge—= schlossenen Städte zu gehören hätten. Wird auch im lombardisch-venetia— nischen Königreiche das Verhältniß der Bierbesteuerunz am offenen Lande und in den geschlossenen Städten der 1sten und 2ten Klasse beibehalten, wie den deutsch⸗slavischen Kronländern besteht, so erziebt sich die Steuer bei der Biererzeugung in Städten der ersten Klasse mit L. a. 4.28, bei der Ein⸗ fuhr in dieselben mit L. a. 2.44, in den geschlossenen Städten der zweiten Klasse aber bei der Erzeugung mit 1. à und bei der Einfuhr mit L. a. 1.7 für jeden niederösterreichischen Biereimer à 42 Maß. Da aber die Einhebung der Verzehrungssteuer (dazio consumo) durchaus nach dem metrischen Centner stattfindet, so wäre, da der niederösterreichische Eimer Bier durchschnittlich 60 metrische Pfunde wiegi, vns Dien Erzeugung als bei der Einfuhr in die geschlossenen Städte nach dem metri— schen Ceniner zu versteuern, und es würde demnach auf den metrischen Centner bei der Erzeugung auf dem flachen Lande in runden Zahlen L. a. 3.50, in geschlossenen Städten der zweiten Klasse L. 4. 5.40 und in geschlossenen 7 ls Steuer entfallen. Eben
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Städten der ersten Klasse L. a. 7.20 al so wären bei der Einfuhr jedes metrischen Ceniners netto Bier in geschlossene Städte den ersten Klasse L. 1. 3.60, in jene der zweiten Klasse abe L. a. 1.80 an nmurato zu entrichten. Die Bezeichnung (Abhammung) der Kühl- stöcke nach Gewichtsmengen kann keinem größeren Anstande, als jene
dem Hohlmaße unterliegen. Auf der Grundlage dieser Betrachtungen und Aeußerung des von Schwind treugehorsamsten Ministerrathes der angeschlossene Patents-⸗ Wien
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nach
der beiliegenden Ministerialrathes wird mit
Zustimmung des illerhöchsten Genehmigung En 3 .
7) ** 1 1 oy Y 2351 Majestat unterzogen.
9* 9 . ö ö unterm 29. Januar ge⸗
Datum in Kraft gesetzt
von Sr. Majestät
mittelst Patents von demselben
nehmigt und vorden.
. 1 — 1992 * 2 achtzehnten vom Meinister
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n der zollkongresses wurde, wie 30, Position 10. 1
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ick eröffneten Sit der Punkt d) au Linfuhr frei,
iämlich: H ; ng genommen: Abg. Dr. Neumann spricht sich ausführlich über das Verhältniß die ses Artikels zu anderen Rohstoffen aus und knüpft an seine Rede den An trag, es möchte der Zollsatz für Hadern auf 6 Fl. gesetzt werden. Sollte die Versammlung diese 6 Fl. im Interesse der vaterländischen Industrie genehmigen nicht geneigt sein, so möge wenigstens ein Satz von 3 Fl. für die Ausfuhr bestimmt werden. Abg. Havas stimmt für den Ansatz der nission, der ihm zwar, aufrichtig gesagt, auch schon etwas zu hoch ge— ellt ist; damit aber die Papierfabrikanten nicht klagen dürfen, daß sie hier berücksichtigt werden, will er sich zu dem angetragenen Fl, herbeilassen. Abg. Werner glanbt in Berücksichtigung, daß das Pa pier ein Bedürfniß von der höchsten bis zur niedrigsten Volksklasse ist, daß Oesterreich sein eigenes Fabrikat nicht zu s vertheuern solle, und daß ja selbst die Regierung in der letzten Zeit einen bedeuten den Papierbedarf gehabt habe; es solle der Ausfuhrzoll von Ha dern, um auch mit llvereinsstaaten gleichen Schritt zu hal— ten, von 2 Fl. auf 4 Fl. erhöht werden. Abgeordneter Piskorez wünscht, nach den gemachten Erfahrungen, daß man, nachdem die Hadern der Regierung hinsichtlich der Bewilligung zur freien Ausfuhr in früheren Jah- en schon so viele Schwierigkeiten verursacht haben, so bald als möglich davon abkommen und den bis jetzt üblichen, durch Licenzgebühren bewillig⸗— ten Zoll von 1 Fl. pr. Ctr. sixiren möge. Abgeordneter Goriupp meint, da man Schutz der Industrie und der Landwirthschaft angedeihen lasse, so nehme er jetzt auch denselben für den Handel in Anspruch. Abgeordneter Lange stimmt aus Rücksicht für Siebenbürgen für den Antrag des Ah— geordneten Dr. Neumann. Abgeordneter Fürst Salm unterstützt ebenfalls denselben, nämlich den Ausfuhrzoll auf 6 Fl. festzusetzen. Abgeordneter Mikulitsch schließt sich dem Antrag des Herrn Abgeordneten Neu— mann an, mit der Modifizirung, daß er den Zoll auf 4 Fl. ange setz wünsche. Abgeordneter Hlubek will von seinem Standpunkte aus über den Ausfuhrzoll auf Hadern nicht früher abstimmen, als bis er eine Beruhigung bekommen über die Einfuhr des sremden Papieres. Blei— ben die früheren Einfuhrzölle, dann stimme er mit voller Ueberzeugung für den Einfuhrzoll von 4 Fl.; werden diese nicht beibehalten, dann kann er unmöglich einem Ausfuhrzolle von 4 Fl. beipflichten, welcher sich jenem im deutschen Zollvereine nähert. Abgeordneter Bischoff, so wie Abgeordneter Graf Belcredi, treten dem Antrage des Mitgliedes für Wien vollkommen bei. Abgeordneter Fürst Jablonowski wünscht sich dahin zu vereinigen, daß man den Zoll des Zollvereins annehme, um auch in dieser Beziehung eine Anbahnung zum Zollvereine zu erwirken. Abgeordneter Dr. Neu⸗ mann erklärt, daß, wenn die Hadernaussuhr ganz gehindert werden könnte, die Papiersabrication auf den Einfuhrzoll ganz verzichtete; daß aber, wenn dies nicht sein kann, die Papierfabrication in dem Maße, als die Hadern
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Alle Post Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung re, dieses Blatt an, für Berlin di Erpedition des Preuß. Staats Anzeigers
Straße Nr. 57.
ausfuhr erschwert wird, die Einfuhrzölle auf fremdes Papier ermäßigen zu lassen bereit ist. Abgeordneter Norsi bittet als Deputirter der venetiani—= schen Provinzen, daß die Hadernausfuhr so viel als möglich erschwert werde, und ssimmt ganz dem Antrag des Fürsten Jablonowski bei. Abgeordneter Wohlfahrt unterstützt den Antrag des Abgeordneten Dr. Neumann und erklärt zugleich, daß er, wenn dieser Antrag durchgehe, für den möglichst niederen Zoll des Papiers stimmen werde. Abg. Werner stellt den Antrag, den Zoll auf 4 Fl. 15 Kr. zu erhöhen. Abg. Koller ersucht um Berückhsichtigung des Zolles von 1 Fl. Abg. Piskorez erneuert die Bitte, den Zoll mit 1 Fl. sestzusetzen. Dem Abg. Graf Desfsewffy scheint der Zoll von 2 Fl, al- lerdings eiwas niedrig zu sein, und er würde, um zu einem Beschlusse zu kommen, nachdem schon Vorschläge von 4, 2, 4, 5 und 6 Fl. vorliegen, einen Mittelvorschlag machen, und der würde bestehen in 3 Fl. Abg. SHa⸗ genauer spricht im Interesse der Rhederei, deren Verhältnisse er in einer langen Rede erörtert, die er mit solgenden Worin schließt: „Es handelt sich, wie gesagt, darum, eine Fracht zu gewinnen. Sechs Thaler pr. Tonne machen ungefähr 50 Kr. pr. Ctr. Wollen Sie nun das verdoppeln und auf 2 Fl. erhöhen, so ist die Speculation aus. Die Amerikaner werden nach Triest kommen, werden aber nach Sizilien gehen und Salz laden, statt Hadern in Triest, und wir werden die Fracht auf Baumwolle um so theurer zahlen müssen. Sie helfen Niemanden durch die Erhö— hung des Zolles, schaden aber der Rhederei. Ich bin für einen Zoll von? 4 Fl.“ Abg. Bachheibl wünscht, daß der Ausfuhrzoll auf Hac dern dem Ausfuhrzolle des Zollvereins sich möglichst annähern möge. Es wäte dieses ein Zollsatãz von 3 Rthlrn. oder 4 Fl. 12 Kr. Abgeordneter Graf Andrassy'schließt sich dem Antrage des Grafen Dessewffy an, wel- cher 3 Fl. beaniragt. Abgeordneter Richter stimmt für den Zollsatz von 42 Fl. Minister von Bruck schlägt zur Vereinfachung der Sache eine runde Summe von 4 Fl. vor. Diesem Vorschlage wird beigestimmt. Bei der hierauf erfolgten Abstimmung wird dieser Antrag von der Majoritãt der Versammlung angenommen. Ueber Abschnitt 20, Papier und Papier⸗ waaren, Post Nr. 77 Papier, Lit. a) gemeines, Einfuhrzoll 45 Kr., Aus⸗ fuhrzoll J Kr. Lit. b) mittelfeines, Einfuhrzoll 7 Il; 30 Kr. pr. Ctr. netto und Ausfuhrzoll 2 Kr.; Lit, e) feines, (d. i. mit Gold und Silber ver= ziertes, gepreßtes, durchgeschlagenes, bemalies) Einfuhrzoll 25 Fl. pr. Etr. und Ausfuhrzoll 10 Kr. bemerkt Abgeordneter Havas: Er halte es für durchaus noihwendig, daß kein anderer Schutz für den Import des Pa⸗ pieres gefordert werde, sondern daß die Konsumenten ihren Bedarf aus dem Auslande auf eine wohlfeilere Art beziehen können. Abgeordneter H lub ek be= antragt, daß der Einfuhrzoll für mittelfeines Papier von 7 Fl. 30 Kr. auf 3 Fl. ermäßigt werde. Abg. Werner wünscht, daß Konzept und Kanzleipapier speziell benannt und mit einem Zolle von 3 Fl. angesetzt werde, weil das doch immer Sorten sind, die im gewöhnlichen Leben gebraucht werden. Für die feineren Sorten soll der beantragte höhere Zollsatz bleiben. Abg. Pis-— korez trägt an, daß man für die mittelfeinen Gattungen Papier den fü die Hadernausfuhr vorgeschlagenen Zoll von 2 Fl. ansetze. Abg. Fürst Ja⸗— blonomski beantragt, daß der Zollsatz ad b. auf 3 Fl. und jener ad é. auf 19 Fl. gesetzt werde, als diejenigen Zollsätze, die am nächsten mit den bisherigen übereintreffen. Abg. Szabr!llegt einen beveutenden Werth auf einen möglichst geringen Zoll für jene Papiere, welche Gegenstand des allgemeinen und auch des indunstriellen Verbrauches sind. Abg. Furst Jablonowski hält es für billig, bei dem früheren Zollsatze zu bleiben, unter welchem die Papierfabrication ohne Schutz sich so außerordentlich gehoben haben und ein bedeutender Theil der industriellen Unternehmungen Oesterreichs geworden sei. Abg. Zechmeister stimmt ad b. für der allerniedrigsten Zoll von 2 Fl. Abg. Bachheibl schließt sich dem Antrage auf einen sehr niedrigen Schutz der Einsuhr an. Abg. Dessewffy stimmt für den Zollsatz Litt. b. 2 Fl Bei der nunmehr erfolgten Abstimmung werden die Zölle ad a) ungeändert beibehalten; ad b. enischeidet sich die der Abg. Fürst Jablonowski und Entwurfssatzes von 7 Fl. 3 suhrzoll bleibt nach dem Tarife. Ad c. endlie der von dem Abg. Fürsten Jablonowski zoll Ermäßigung die Positionen
Betreff Post Papier — Arbeiten Einfuhrzoll 25 . und Ausfuhrzoll 10 Kr Ausfuhrzoll wie 1 Litt zen Fl. und Ausfuhrzoll 5 Kr. Litt. d. zl. und Ausfuhrzoll 25 Kr., den Artikel „Papiertapeten“ die antragte Theilung des Tarifsatzes, da rifsatz von 40 Fl. ab, erklärte Tarifsatzes von 25 Fl. auf 30 Fl. (Spielkarten), Litt. C (gemeine Papierarbeiten) arbeiten) nahm die Versammlung
vorkommenden Zollsatzen an.
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Versammlung für das Amendement Prof. Hlubek auf Herabfetzung des in der
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Positionen, nämlich: gemei in der Ausfuhr; feine 15 Diskussion angenommen wurden ebenfalls sämmtliche
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unedlen und Silberarbe Hagenauer der E und der Ausfuhrzoll nach gestellt. Für Arbeiten aus edlen Metallen ; netto in der Ein Bijouterieen sporco in der Ausfuhr, in der Ausfuhr für Bijouterieen nur einen Einfuhrzol zu setzen, wurde verworfen. In der für kurze Waaren ebenfalls die Positionen
halten.
Ausfuhr des Entwurf ö . J s „Resuch hier eingetroffen Der Banus Jellacie ist auf mehrtägigen Besuch hier ei 19 14 2e - ö 1 Savon wurde Von der vorjährigen Zucker-Aerndte in Hava! n . e T,. , . w aebi mlich 24, Minen der zwanzigste Theil nach Oesterreich gebracht, namlich. ent. Ziemlich zahlreiche Verkäufe bei der . . de. seit behrlicher, theils wieder anwendbarer Bespannung pferde nenn einigen Tagen statt, und die Thiere von den Landleuten der Umgebung
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werden meist zu hohen Preisen
angekauft