Buchhalter im
24 Ochwar
. 13 1e indsthurm, unterm Juni v. J., mit der Bitte stützung seines Planes vorgelegten Entwurf einer Rentenbank für Wien, 49 die hierüber Handelskammer Einverständnisse hr Gutachten
erreichischen ewerbevereine ihr
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des Zweckes, zu heben und entfernteste
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Bayern
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Wege, und bis n
Sachsen. Auf vierten Entziehung der Müll
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ziehung dieser durch Kauf erworbenen Jagdgerechtsame kinführung der deutschen Grundrechte eine angemessene Kaufpreis oder das siebente Petition ist auf namentlich auch eines Nachtrags . von Jagdbefugnissen ge Bezug auf die in die erste alle einschlagenden Fragen aufs sorg Gutachten in einem drei Druckbogen In demselben finden sich sowoh en die Berücksichtigung dieser Petitionen auch diejenigen, welche für dieselben Die Deputation wendet sich h vor Hründen der Gerechtigkeit und Billigkeit und er je n letzteren für überwiegend, welche ; Petenten che darstellen. Sie stützt ihr Gutachten in Punkte hauptsächllich auf den von ihr naher begründeten Satz: wo das Jagdrecht in gutem Glauben auf rechtsgültige Wei worben worden, durch dessen plötzliche unentgeltliche Entziehung das Rechtsgefühl verletzt worden sei, und gelangt hierdurch zu der Ansicht, daß irgend etwas auf dem Wege der Gesetzgebung gesche hen müsse, In Be
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sse, um das Geschehene wieder gut zu machen. zug auf die hieraus hervorgehende Hauptfrage: was geschehen
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solle, um auf angemessene Weise alle Betheiligte zufrieden zu stellen, ohne neue Verletzungen zu begehen? führt die Deputation sodann speziell alle die Nebenfragen auf, welche hier nothwendig zu eröi tern sein würden. Da aber, wie im Deputationsberichte dankbar anerkannt wird, von den betreffenden Herren Staatsministern in den Deputation sverhandlungen erklärt worden ist, daß, wenn von den Ständen ein Antrag erfolge, ein Gesetz über nachträgliche Entschä— digung der entzogenen Jagdrechte vorgelegt werden solle; da ferner erklärt worden ist, daß noch auf diesem Landtage ein Gesetz über die polizeilichen auf die Jagd bezüglichen Bestimmungen den Stän den vorgelegt werden solle, so hält es die Deputation nicht für angemessen, wetter auf die höchst schwierige und weitläufige Erör— terung dieser einzelnen Frage einzugehen, Es würde dies sagt der Bericht unnöthig und um so weniger zweckentsprechend sein,
als das neue Gesetz, welches die Staats⸗Regierung vorlegen wird,
nicht zur Begutachtung der vierten, sondern ti kommen wird, und die Kammer, wenn sie schon jetzt Grundsätze feststellen wollte, worauf dieses Gesetz zu bauen wäre, sich leicht prqj sten
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s der ersten Deputation
iziren könnte. Die Deputation glaubt daher am angemessen
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zu handeln, wenn sie den Beschluß vorschlägt: „die erste Kammer wolle in Verbindung mit der zweiten Kammer ie baldigste Vorlegung eines Gesetzes, z le angemessene Entsch ä
bei der Staats⸗Regierung
wonach für die entzoge digung gewährt wird, Erwägung und thunlichsten Berücksichtigung bei
Staats-Regierung abgeben
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eines über die pollz 1 uit * bezüglichen Bestimmungen
tände zwar übereinstimmend mit de
Wiederaufhebung
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thwendigkeit De durch die Verordnung vom 2. März 1849 publizirten Grunt 5 ; 1. ynsicht de zolkes anerkannt, sich ) Ansicht
nicht wünschenswerth sei, diejenigen stimmungen derselben, welche fortbestehen sollen, in die Ve
Urkunde vom 4 September 1831 aufzunehmen und somit sprechende Revision letzteren selbst zu bewirken,
Königliche Majestät kei zu geben. Allerhöchstdieselben zung der Verhandlungen Sich bewogen
vereinigt
denken gefunden, diese Ansicht
H/‚12 5 5 7 haben daher zur möglichsten bn ben
getreuen Ständen mittelst T vom 1850 vorgelegten
Gesetz⸗Entwürfen 8. den Entwurf revidirten Verfassungs Urkunde, inso auf die sechs ersten Abschnitte der Ver— 1. September 1831 bezieht den Entwurf eines Gesetzes, die Einführung der revidirten Verfassungs-Urkunde betreffend, und den Entwurf eines Gesetzes, die Aufhebung der Grund rechte betreffend, hierdurch wiederum zurückzunehmen, wogegen auf die Gesetz⸗Entwürfe unter A,, die revidirte Verfassungs- Urkunde betreffend, inso— weit sich dieselbe auf den siebenten und achten Abschnitt
Allerhöchstdieselben
der Verfassungs-Urkunde vom werden sollten. Da sie aber auch andere zieht, und J 64 unctionen ils Ortspolizei, zu versehen hätten, müßten nach unter C., die Wahlen der Landtags-Abgeordneten betressen zwei Beamte oder ein einziger von der Re
der thunlichst zu beschleunigenden Erklärung der entgegensehen. An die Stelle der hiernach lassen Se. Königliche Majestät den ge v
Larch bemerkt den Central rr .
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onarchie mit ihren unabhängigen
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verstandige und ausgegzeichn aber schlechte Frücht Landgemeinden seien da— Regierung. Ohne Einsetzung durch die unabhängige und kräftige Obrigkeit. Gen es könne nur das allgemeine Wahlrecht schaf die Constituante schon bewiesen habe. Differenzen Maires anbelangt, so ist er für die Wahl, welche jetzt bestel Die n Pericht . Da ᷣ zewo scheint, daß Rosa— ten Maires Schritt zur ach Uebersicht der Munizipal⸗Einrichtungen vom Jahre der ersten Was große jährliche Diner des deutschen Spitals findet nächste Republik angefangen. Was die Maires anbelangt, so gebe er allerdings zu Woche statt. Das . befindet sich durch Sachen fungen sc rivatpersonen und deutschen Fürsten in befriedigenderen Verhält
daß sie in ihrer Eigenschaft als Verwalter des Gemeindegutes
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nissen als dies während der Lin Couvert be Diner kostet eine
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Schweden und Norwegen.
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