1851 / 56 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Die Majorität des Landlages vom Jahr 1849 habe deshalb die Ausschüsse

mit ihren Leuten beseßzt, weil durch Zersplitterung der Stimmen das ganze

Direktorium in die Hände der damaligen Minorität gekommen sei. Ru land

erklärt, für das Ausschußreferat stimmen zu wollen, da ihm dasselbe mit

Tit. Vll. 5. 22 der Beifasfungs ürkunde' übereinzüstimmen scheine, der

wenn auch nicht immer durchführbar, dennoch maßgebend erscheine. ESchluß folgt.)

Sach sen. Dres den, 22. Febr. (D. J.] Die zweite Kom misssen der vr n, , war 3 heute im Brühlschen Palais 6 sammelt. Morgen wird, dem Vernehmen nach, eine pienar ting 9 Konferenz stattsinden. Am Königlichen Hofe findet ,,,, nehmen, ein großes Diner statk, zu dem dies Herten . . sttenten, samutliche Herren Konferenz- Bevollmächtigte, . . anwesende ausgezeichnete Fremde, namentlich die i, n. Pro 1h von Osten, Staals⸗Minister Uhden und Graf von Leiningen gela— den worden sind.

22. Febr. (D. J.) Nachdem die in der zweiten ar e e, d. ö. 5 der öffentlichen Sitzung stattgefun⸗ dene geheime Sitzung in Folge eines im Einverständniß mit der

Regierung gefaßten Kammerbeschlusses in den gewöhnlichen Mit⸗ theisungen des Landtags veröffentlicht worden ist, unterlassen wir nicht, vas Wesentlichere daraus nachzutragen. Es handelte sich in jener geheimen Sitzung um Position 9 des außerordentlichen Aus⸗ gabe⸗Budgets, Beiträge zur Gründung einer deutschen Marine. Ber Kommissions⸗Bericht schloß mit dem Anrathen an die Kammer, die Bewilligung zu eventueller Verausgabung der uh Position9 des außer⸗ ordentlichen Ausgabe⸗Budgets geforderten 226,513 Rthlrn. auszuspre chen. Nachdem sich zuerst Ansichten dahin geäußert hatten, nur das zu bewilligen, was bereits verausgabt worden, dagegen aber geltend gemacht war, daß die vorliigende Bewilligung kaum werde von per Kammer beanstandet werden, und daß der Kammer nur zu rathen sei, den Antrag der Deputation anzunehmen, daß die Stände⸗ verfammlung damit blos eine frühere Verpflichtung erfülle, die formelle Sanction, da die Verpflichtung schon von der früheren Re⸗ gierung und dem damals bestehenden Staatsrechte anerkannt wor— den sei und dabei mancher patriotische Wunsch laut geworden war, stellte der Abgeordnete Kölz einen Zusatzantrag zu der Stelle, wo es im Bericht heißt, die Deputation trage kein Bedenken, der Kammer anzuempfehlen: „die ferneren Verhandlungen in dieser Angelegenheit und die Entscheidung darüber, wenn der Augenblick gekommen, die Auszahlung der fraglichen Summe zu bewirken, vertrauensvoll in die Hand der Regierung zu legen“, an diese Worte noch den Satz anzuschließen, hiermit aber gleichzeitig den Antrag zu verbinden: „Bie Staats⸗-Regierung wolle von dem weiteren Verlaufe und dem Resultate der Verhandkungen der Stände-Versammlung seiner Zeit Mittheilung zugehen lassen.“ Dieser Antrag ward hinreichend un= terstützt und die Deputation machte ihn zu den ihrigen. Staats— Minister von Beust nahm sodann das Wort und sprach aus: „Die Regierung hat der geehrten Deputation alle auf diese An⸗ gelegenheit bezüglichen Schriften jm Originale vorgelegt und in shren Händen gelassen. Die geehrte Deputation hat daraus, wie sie auch selbst im Berichte bemerkt hat, die Ueberzeugung geschöpft,

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bisher einem entgegenstehenden Handelssysteme huldigten, wobei ihr Interesse für den Augenblick am besten gewahrt war, Diese Staa⸗ sen sinb nun gerade vornehmlich interessirt bei der Gründung einer deutschen Flofte, welche ihren Küstenverkehr zu beleben und ihre Häfen zu schützen im Falle eines unvorhergesehenen Krieges geeignet wäre. Es liegt also hier ein Verhältniß des gegenseitigen Bedürf— nisses vor. Wir werden unsererseits nicht verkennen, daß diese Staa⸗ ten bei einer deutschen Flotte weit mehr interessirt sind als wir, seichwohl durchaus kein Hinderniß in den Weg legen, daß Beschluß . durch Majorität im Bunde gefaßt werde, setzen aber dabei veraus, daß gleichmäßig auch über alle Fragen die Handel⸗ und Verkehrs-Verhältnisse betreffen, auch seitens der Majorität Beschlüsse gefaßt werden können. Und daher ist, wenn auch für den Augen— blick noch große Schwierigkeiten zu überwinden sind, doch Hoffnung vorhanden, daß man zu einer Verständigung gelange. Ich sagte so eben, daß die Staaten im Norden interessirt seien bei einer Kriegsflotte, welche lediglich bestimmt wäre, ihre eigenen Häfen zu schützen, und darauf wird sich auch zunächst in der That das prak— tische Resultat beschränken müssen; denn es läßt sich nicht verken⸗ nen, daß dies eigentlich das wesentliche Bedürfniß sei, und es ist zu wünschen, daß, wenn wieder einmal ein solcher Fall einträte wie 1848 und 1849, wo Deutschland mit einer kleineren Seemacht in Krieg verwickelt würde, wenigstens seine Handelshäfen dagegen ge⸗ schützt wären, daß wenige Kriegsschiffe seinen ganzen Handel läh—⸗ men können. Etwas Anderes ist die Gründung einer deutschen Kriegsflotte, welche die deutschen Handelsschiffe über das Meer be⸗ gleitet; hierzu würde es jedenfalls erst jahrelanger Anstrengungen auf anderem Wege bedürfen, nämlich dem der Ausbildung einer Handels-Marine, nicht aber des Ankaufes einer Anzahl von Schiffen. Immerhin aber wird die sächsische Regierung, wie schon von mir Erwähnt worden ist, darauf Bedacht nehmen, daß die Repartition der Beiträge in einer billigen Weise erfolgt, und daß, wenn es sich ben namentlich um Vertheidigung der Kuͤsten und der Häfen han— deln sollte, die hier unmittelbar Betheiligten höher beigezogen wür— den, als die weiter zurückgelegenen Staaten.

Bei der schließlichen Abstimmung wurden der oben angeführte Antrag über eventuelle Verausgabung der unter Pesition 9 des außerordentlichen Ausgabe⸗Budgets geforderten 226,513 Rthlr. gegen 1 Stimme, der weitere Antrag der Deputation mit dem Zu⸗ satze von Seiten des Abgeordneten Kölz gegen resp. 1 und 2 Stimmen, die im Deputationsbericht ausgesprochenen Voraussetzun— gen einstimmig gutgeheißen.“

Hann over. Hannover, 20. Febr. Erste Kammer. (H. Ztg.) In der heutigen Sitzung wird der ablehnende Be⸗ schluß, die von zweiter Kammer beantragte authentische Interpre— tation des Gesetzes vom 5. September 1848 betreffend, mit großer Majorität wiederholt.

Zur Berathung steht sodann der Beschluß zweiter Kammer, welcher eine Declaration des s. 20 des Gesetzes vom 24. Dezem⸗ ber 1819, die Bildung der Schwurgerichte betreffend, dahin bezielt, „daß die Theilnahme an der allgemeinen Stände Versammlung,

daß hier seitens der Regierung mit der größten Vorsicht und Zurückhaltung verfahren worden ist, und ich glaube, daß dieses Verfahren auch der geehrten Kammer Bürgschaft dafür geben wirt, daß in Zukunft auf gleiche Weise werde verfahren und nicht eher zu einer Zahlung geschritten werden, als bis die Gewißheit vorliegt, daß diejenigen Zwecke und Bedingungen erfüllt sind, welche der Deputationsbericht voranstellt. Es ist aus diesem Aktenstücke zu entnehmen, daß die Regierung in jenem Verfahren beharrt ist, ohne Rücksicht auf diejenige Centralbehörde, die ihr gegenüberstand. Sie hat ihre Einwendungen und Bedenken geltend gemacht, sowohl dem Reichs⸗Ministerium Gagern⸗Beckerath gegenüber, wie dem spätern Reichs⸗Ministerium, welches nach Auflösung der National⸗Versamm⸗ lung bestand, und endlich auch gegenüber der gegenwärtig noch thatsächlich in Wirksamkeit bestehenden Central ⸗Bundeskommission. Die Regierung hat niemals in Abrede gestellt, daß auch seitens Sachsens der redliche Wille vorhanden sei, zu einem so gemein⸗ nützigen Unternehmen, was zugleich von so allgemeinen Sympathieen der Nation begleitet war, Beiträge zu liefern. Sie hat jedoch die rechtliche Verpflichtung von Anfang an als zweifelhaft hingestellt, indem auch bis zu diesem Augenblick nicht festgestellt ist, ob die Ma rine bereits erklärte Bundessache sei oder nicht. Wir haben nament— lich auch in unserer ersten Korrespondenz mit dem damaligen Reichs⸗ Minister von Beckerath es sehr in Zweifel gestellt, ob die Natio— nal-Versammlung kompetent gewesen sei, einen Betrag von so und so viel Millionen auszuschreiben und hierzu die einzelnen Regierun⸗ gen zuzuziehen, und noch gegenwärtig wird diese Frage zu entschei⸗ den fein, ob überhaupt eine Flotte als organische Einrichtung des Bundes begründet werden soll. Die Regierung hatte hierbei zwar nicht die Absicht, so weit zu gehen, wie der Abgeordnete Sachße gehen zu wollen scheint, ste betrachtet aber die Errichtung einer Flotte als ein wesentliches Mittel, zu einer Einigung Deutschlands zu gelangen. Sie setzt indeß diese Frage in genauen Zusammenhang mit den Fragen des Handels, des Verkehrs, und hofft auf diesen Wege zur Förderung des allgemeinen Einigungswerkes zu gelangen. Auf diesen Punkt werde ich mir sogleich wieder zurückzukommen erlauben. Man kann sich nicht verhehlen, daß, so erfreulich der Aufschwung war, welcher im Jahre 18153 sich für die Gründung einer deutschen Flotte geltend machte, doch die Art und Weise, wie man dazu vorschritt, um sie zur Ausführung zu bringen, nicht die geeignete gewesen zu sein scheint. In der That schafft man eine Kriegsflotte nicht dadurch, daß man Schiffe kauft, und das Ausland, was in dieser Beziehung Erfahrungen gemacht hat, z. B. wie England und Frankreich, hat damals die Achseln gezuckt über die Idee, Schiffe zu kaufen, welche muthmaßlich das Schicksal haben mußten, in Beschlag genommen zu werden, im Falle Deutschland mit einer größeren Seemacht in Krieg gerathen wäre. Alle Staaten, welche Kriegsflotten haben sind dazu gelangt durch Handelsmarinen, erst eine ausgedehnte Han? delsmarine mit entsprechendem Schiffsbau und Bemannung führt *. Kriegsmarine, zu einer größeren Handelsmarine kommt aber ein and erst durch Verbindung mit Kolonieen oder sonst ausgedehnte überseeische Beziehungen; um dazu aber zu gelangen, ist für Veuisch⸗ land die erste Bedingung, daß es im Innern seinen Verkehr er⸗ weitert, daß keine Schranken seinen inneren Verkehr hemmen, was erst wieder die größere Ausdehnung überseeischer Verbindungen be— dingt. Das muß jetzt die Bestrebung sein, auf die guch die säch. sisch Regierung Bedacht zu nehmen hat, in dieser Richtung muß ste die Förderung der deutschen Einigung sich zur Aufgabe ma⸗ chen. a aber gerade in dieser Einigung der erste fen einer wirklichen Macht Deutschlands liege, das beweist gerade die Haltung bes Auslandes, welches schwieg, so lange noch blos von einer deut⸗ schen Reichsverfassung die Rede war, welches sich aber zu regen be⸗ ginnt, seitdem von dem Eintritte der österreichischen Gesammt⸗ monagtchte in den Bund und von Bildung eines Handelsvereins von z Millignen im Herzen von Europg die Rede ist, . die Aus⸗ führung dieses leßteren Gebankens finden sich große Schwierigkeiten, namentlich auch bei den Staaten, welche, an der Nordsee gelegen,

wenn der erbetene Urlaub versagt worden, als genügender Entschul⸗ digungsgrund für das Nichterscheinen als Geschworener betrachtet werden soll.“ ĩ

Wiewohl die Königliche Regierung ihre Zustimmung zu dieser Declaration in zweiter Kammer bereits zu erkennen gegeben, hält dennoch Ober⸗Staatsanwalt Bacmeister, die Regierungs⸗Ansich⸗ ten hier nicht vertretend, auf das Bedenkliche aufmerksam zu ma⸗ chen sich verpflichtet, wenn, ohne zuvor gesammelte Erfahrungen, zu einem erst vor kurzem erlassenen Gesetze man schon jetzt Zusätze beschließen, Aenderungen vornehme oder jeden auftauchenden Zwei— fel sofort durch legislative Thätigkeit zu beseitigen trachte. Seine Bedenken steigern sich, da er auch die Wahl zum Deputirten an sich als einen genügenden Entschuldigungsgrund (als ein unab- weisliches Hinderniß) nicht anerkennen kann, vielmehr den Ge— schworenen, gleichwie den Zeugen, zur Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht, von welcher kein Stand befreie, verbun⸗ den erachtet, zumal es an gesetzlich dargebotenen Mitteln nicht fehlt, Härten und Unzuträglichkeiten, wo nicht zu entfernen, doch thunlichst auszugleichen; wie denn auch die bewährte belgische Gefetzgebung die Ständemitglieder ausdrücklich zu Geschworenen berufen. Dieser Ansicht schließt General-Syndikus Vezin auch aus dem Grunde sich an, weil einestheils die Befreiung der Stän—⸗ demitglieder durch gleichzeitige Heranziehung anderer Personen zu dem schweren und mit Opfern aller Art verbundenen Amte eines Geschworenen bedingt wird, anderentheils aber die nicht zu verkennende Kollisson durch Urlaub der Ständekammer geho⸗ ben werden kann: denn warum ven Urlaub versagen, wo die Ausübung einer so wichtigen staatsbürgerlichen Pflicht in Frage stehe, während zu anderen Zwecken derselbe unbedenklich ertheilt zu werden pflege? Die angeführten Gründe theilend, gestützt jedoch auf die in seiner Eigenschaft als Gerichts -Chef und während seiner Function als SchwurgerichtsPräsident gemachten Erfahrungen, stellt Kanzlei⸗Direktor von Bothmer, zur Besei⸗ tigung derjenigen Uebelstände, welche erwachsen, wenn nach geschehener Ausloosung der Haupt-Geschworenen durch Depu⸗ irten-Wahlen die dauernde Heranziehung der für sonstige Vakan⸗ zen unentbehrlichen Ergänzungs-Geschworenen nothwendig wird, einen Verbesserungsantrag, dahin lautend: „Mitglieder der allge⸗ meinen Ständeversammlung sollen nicht auf, die Schwurgericht liste gesetzt werden; eine nach geschehener Aufstellung der Liste er⸗ folgende Wahl zum Deputirten ist jedoch kein Entschuldigungs⸗ grund.“ Gegen diese Ansichten erhebt sich Staatsminister von Hammerstein. Indem er in der vorliegenden und im Wege der Gesetzgebung jedenfalls zu beseitigenden Kollision eine gerechte Veranlassung und Rechtfertigung des Beschlusses zweiter Kammer anerkennt, bezeichnet er die Fassung der einschlagenden geseßzlichen Bestimmung, nach welcher selbst das im aktiven Dienste befind⸗ liche Militair, abweichend von den desfallsigen Vorschriften aller übrigen deutschen Staaten, nicht ausgenommen sein soll, für zu allgemein, als daß nicht auch dem für den Militairdienst dar— aus erwachsenden erheblichen Uebelstande baldigst abgeholfen wer— den müsse. Neupert, von der lleberzeugung durch drun⸗ gen, daß der Abgeordnete nur an einer Stelle dem Staate seine Dienste zu widmen im Stande und verbunden sei, findet den Beschluß zweiter Kammer nicht umfassend genug, und schlägt deshalb als Verbesserungs⸗Antrag vor, die Stände Mitglie⸗ der unbedingt, auch ohne voraufgegangene Urlaubs-Verweigerung, zu befreien, und deshalb in dem Beschlusse zweiter Kammer die Worte: „wenn der erbetene Urlaub verweigert worden“ zu strei⸗ chen. Zwar geht dieser Antrag Kirchhoff zu weit, und wenn er auch im Uebrigen das Bedenkliche einer Rovellenfucht keines⸗ weges verkennt, so hen ihm doch die jetzige Art der Codiffcation und das Bestreben, Alles in starre Buchstaben einzuzwängen, die unabweieliche Nothwendigkeit mit sich zu führen, vurch Verbesserun⸗ gen im Einzelnen nachzuhelfen. Welche der Pflichten, bei deren unleugbaren Folliston, die größere sei, will er prinzipiell hier nicht

untersuchen: die Stände⸗Versammlung, so befähigt als berufen,

möge eintretendenfalls darüber entscheiden, ob der Urlaub zu ver⸗ sagen oder nicht.

Bei der hierauf erfolgenden Abstimmung nung der gestellten Verbesserungs-Anträge der Kammer unverändert angenommen.

(W. 3tg.)

et der Kreisbezirksrath, wobei jedoch der Kreis⸗ Rekurs an das Ministerium des Innern arbeit der Bäume wird in der 120 Jahre, Buchen und Hainbuchen 80 Jahre, 7 Jahre, Kiefern 60 Jahre, Lerchen 45 Jahre, weiche Hölzer und Schälwaldungen

aufzuklafternde Holz hat 4 Schuhe Höhe, h Tiefe. Das Reiserholz wird in Wellen von chuh Länge und 30

Eigenthümer entscheid beamte seinen gesetzlichen geltend machen kann. Regel für Eichen auf Roth- und Weißtannen Jahre, harte Hölzer 25 [2 Jahre festgesetzt. 3 Schuh Weite und 4 Schu Schuh Länge und Zoll Umfang gebunden. gungen zu Beweidung sst bei noch jüngeren Waldverhältnissen gestattet. und die abgefallenen Nadeln s Dung- und Schutzmittel in der Regel dem Walde nicht entzogen Wenn aber durch Mißjahre Strohmangel eingetreten eder bei einer Gemeinde die jährliche Abgabe die

wird unter Ableh—

Beschluß zweiter Die Hau

In der heutigen Siz—

Hannover, 20. Febr. die Verhandlung über ein Schrei⸗

zung der zweiten Kammer erfolgte ben der Regierung, den Gehalt der Mitglieder des Ob Es wird in demselben beantragt, die Be— 4000 Rthlr. Cour., der beiden älte⸗ sten Vice⸗Präsidenten auf 3000 Rthlr. Cour. und aller Räthe auf 2000 Rthlr. Cour. zu bestimmen, während Ständ Diät beschlossen hatten, die Regierung zu ersuchen, den Gehalt des Präsidenten auf 3500 Rthlr. Cour, der Vice⸗-Präsidenten auf 2500 Rthlr. Cour. und den Gehalt der 12 ältesten Räthe auf 1800 Der Beschluß des Hauses ging, abweicheud von Schreiben dem Finanzausschusse

35 Zoll Umfang oder 5 S

Die Hochwaldungen können unter Bedin⸗ mit Rindvieh eröffnet werden. Auch Grasen Das dürre Laub als ein unentbehrliches

tionsgerichts betreffend. soldung des Präsidenten auf

e in der vorigen

ser Streumittel erfor⸗ Sammeln derselben stattfinden, nöthigenfalls Zu Eckerig und Mast dürfen

Rthlr. festzusetzen. dem der ersten Kammer dahin, das zu überweisen, nachdem der Justiz⸗-Minister auf eine Anfrage Stüve's erklärt, daß hierdurch keine Gef werde. Schließlich ward über die Kosten der neuen Gerichts⸗-Organi—⸗ sation verhandelt. Bei dieser Gelegenheit richtete Oppermann an den Justiz⸗Minister die Anfrage, ob sich noch nicht die Zeit bestimmen lasse, wann die neue Gerichts-Ordnung ins Leben treten werde. Der Minister erklärte sich außer Stande, darüber zur Zeit schon eine genü⸗ Weinhagen fragte, ob die Einführung bald zu erwarten stehe. ber schon jetzt Stüve hielt es für wünschens⸗ —Organisation nicht ohne die neuen

ist, so darf das durch Rekurs an den Bezirksrath. . nur jene Eicheln und Bucheln benutzt werden, welche für

ahr des Verzuges hervorgerufen eln u Bucheln . samung der Schläge überflüssig sind.

Bei Steinbrüchen, Kies⸗, zandgruben und bei Torfstichen in Waldungen ist von pen Oberförster mit Zuziehung des Gemeinderaths der inschädliche Ort der Eröffnung, der zur Abfuhr nöthige Weg und ber zur Aufhäufung des Schuttes erforderliche Platz anzuweisen, mit das Bergregal fallenden. der Bergbehörde sind verlassene oder unnöthige Gruben zu ver

gende Antwort zu ertheilen. Nach Anweisung

der neuen organischen Verwaltungsgesetze Der Minister erklärte sich außer Stande, auch darüb eine bestimmte Antwort zu geben. werth, daß die neue Gerichts organischen Verwaltungsgesetze Groß's aus Leer, welcher bezw worten, daß noch ein Obergericht mel ihr beabsichtigt sei, ward abgelehnt; d iommen, in Uebereinstimmung mi mer, die Kosten der und sich mit den von der einverstanden zu erklären.

Mans la

eckte, bei der Regierung zu befür jr eingerichtet werde, als von der Antrags Lang's II t dem Beschlusse erster Kam⸗— zu bewilligen

Sesterreich. n . hei Han Borka gefangene Rebellen-Chef Muho Omeroviz

10 Gefährten nach Sarajewo gebracht, wichtigen Han's Kula durch Omer Pascha he

18 Kanonenschüsse durch den Fall Mostar' „Treffen von Han Kula die Verbindungs-Straße nach nik offen und alle Truppen und Spitäler aus Sarajewo gezo— Man meldet aus der Kraina, am 19ten d. habe der Abzug von Bihaz über Krupa und Pridor gegen Banja Am 12ten rückte das Gros der Insurgenten—

, 30 Packpferden und grober o⸗polie und Petrovacz nach Kliue und am 100 Rajahs wurden Schanzgräber mitzuziehen. nes Heeres herwärts Travnik stehen,

Zusammenstoß.

neuen Gerichts-Organisation ll Regierung ausgesprochenen Grundsätzen

In der heutigen n Betreff der Declaration

Es folgte dann die Be— Wege und Land—

Hannover, Erste Kammer. wurde zunächst der Beschluß i

des Schwurgerichts-Gese

Insurgenten tzes wiederholt. uka stattgefunden rathung des Gesetz⸗Entwurses über Gemeinde⸗ ;

gezwungen, Omer Pascha soll mit bei Draczar

Ztg.) Ju der heutigen Sitzung erathung über den Staatsdiener⸗ ob und in welchem

Hannover, 21. Febr. der zweiten Kammer fand die gesetzentwurf statt. Umfange dem öffentlich ange der Staatsdiener beizulegen und die B die nergesetzes auf sie anzuwenden seien. Regierung zu ersuche langen zu lassen, welche die fraglichen Ver ordne, fand nicht die Zustimmung des Hauses. ͤ nachdem im S. 1 gesagt ist, „gegenwartiges nst Angestellte“, es heißt, lche ein Lehramt bekleiden, unk Staatsdiener“, chdem der Kommissionsantrag, dit ihrer Eigenschaft als Lehrer und berwiegender Majorität abge— fs: „Beamte der Stände,

Pioniere und

Es ward viel darüber gestritten, stellten Lehrer die Rechte und Pflichten estimmungen Der Antrag Ellissen's, die die Stände ge hältnisse der Lehrer

Der Rebellenführer in der Her hat sich an der österreichischen Gränze 150 Arnauten verfolgen ihn

n, eine besondere Vorlage an um Aufnahme

wurden in Gliubusli erwartet.

Paris, 21. Febr. Alle legitimistischen Blät Föffentlichen heute ein Manifest des Grafen von Chambord in Schreibens an Herrn Berryer, welches hauptsächlich dazu bestimmt ist, den nach zes Barthelemyschen Cirkulars zu verwischen und Verschmelzung der Sache beider bourbonischen Dynastieen offiziell Januar 1851.

Entwurfs, worin, Gesetz bezieht s „ausgenommen sind diejenigen, we Eigenschaft als änderter Fassung angenommen, na „unbeschadet als Staatsmann“ zu streichen, mit ü Bei §. 4 des Entwurfs: Gemeinden, welche zum Staatsdienst gehörige fallen unter dieses Gesetz mit denje⸗ e aus den sie betreffenden besonderen Bestimmungen, namentlich aus der Städte-Ordnung, hervorgehen“, inde mann, daß eine neue Vorlage bezüglich der ial-Landschaft-Verfassung zu er— em Paragraphen gestellte Kommissions „Ueber die Anwendbarkeit dieses Ge⸗ Körperschaften, welche zum ndere Gesetze den“, wurde abgelehnt, die Abstimmung

ich auf alle im Civil-Staatsdie ein ganzes Pro⸗— schadet ihrer

heiligen Eindruck

Es lautet:

anzukündigen. l Ich habe kaum den Monite ur

lehnt worden. Körperschaften und Geschäfte zu versehen haben, nigen Beschränkungen, welche

Ihnen meine vollkommene Genugthuung, meine vollkommene ichkeit für die bewundernswerthe Rede, welche sie in der Sitzung vom 16ten gehalten haben, zu erkennen zu j ö mich schmerzlich berührt, manchmal meine Ge— verkannt zu sehen, welches mir über Alles geht, oft zur Un— so sehr fürchte ich, Verlegenheiten

Sie wissen ja, erklärte Minister Städteordnung und der Provinz warten stehe. Antrag, ihn so zu fassen: setzes auf Beamte der Stände und der Staatsdienste gehörige Geschäfte versehen, soll durch beso das Erforderliche bestimmt wer über die Verhältnisse der Gemeindebeamten ausgesetzt. beantragte Ellissen, hinzuzufügen, daß keinerlei Vorzug der Religion Zulassung zum Staatsdienste stattfinden orzug der Geburt Der Berichterstatter Böhmer wider Gumbrecht, Bueren,

Stüve und der

Er nnkfrasehs Früntrelchs,

Der zu dies ö zum Schweigen g

vungen bin, die Schwierigkeiten und vermehren. ; e Gefühlen, welche die meinigen sind und vollkommen ache, mit meinem Benehmen zu jeder Zeit im Ein— einen so treffenden Ausdruck gegeben haben. Wohl ist es diese Politik der Verschmelzung,

zersöhnung, die meinige, ist und die so beredt dargestellt haben, eine Politik, die alle vergangenen Spal

und Oppositionen vergißt,

und der Konfession bei der (Der Paragraph bestimmt, daß keinerlei dabei maßgebend sein solle.) setzte sich diesem Antrage, während demselben von der Horst, Gerding u. A. das Wort redeten. Kultusminister erklärten sich gegen denselben, Letzterer, weil er cht nur für überflüssig, sondern, da könne, für gefährlich halte Majorität angenommen und g über diesen Gegenstand abgebrochen. Kammer erklärte sich mit dem Beschlusse erster Kommer, arien für jetzt den Bericht zu erlassen, eine zte bei dieser Gelegenheit einige Mittheil der hannoverschen Eisenbahnen in

derem auch hervor, daß von Transportes

Beschuldigungen die für alle

Grund Prinzips

weiß ich, daß diese Monarchie nicht allen chs entsprechen würde, wenn sie nicht in Harmonie mit sei— nem sozialen Zustande, seinen Sitten, seinen Interessen stände, und wenn Frankreich nicht deren Nothi

vorgeschlagene Bestimmung ni er leicht übertriebene Hoffnungen erregen Der Antrag Ellissen's ward mit großer

damit die Berathun n, . zendigkeit mit Vertrauen erkennte

Ich achte mein Land so sehr, als ich es liebe seine Civilisation Und seinen Ruhm in der Gegenwart eben so e Ueberlieferungen und Erinnerungen seiner Geschichte. mit ganzer Seele hängt, und an die der Tribüne erinnert haben, Gleichheit vor dem Gesetze, Gewissens, f

zu allen sozialen Vortheilen, Prinzipien einer aufgeklärten und christlichen Gesell Ihnen, wie allen Franzosen. T prinzipien durch Einrichtungen, die den Wünschen der Nation si alle nöthigen Garantieen zu geben und im Ein ihr eine regelmäßige und feste Reglerung zu gründen,

zasis monarchischen Schutz zugleich kräftig geregelter und ehrlich geachteter öffentlicher ist das einzige Ziel meines Ehrgeizes. mich der Hoffnung hin, daß es mir, mit Hülfe aller Mitglieder

senbahn⸗Kommiss Lang II. mach über die Verhältnisse Augenblicke. Aus diesen ging neben An h die Kosten des Militair 30 Rthlrn. geschuldet werden. daß diese Summe eben so wie die, welche von Oe uartiergeldern an die Landeseinwohner zu erle Lindemann in Schutz, mit dem Bemerken, scher Offizier eingetroffen zu besorgen. gestrigen Beschlüsse in Betreff w. wegen der Grundsteuer zwei weniger erhebliche Ver⸗ rgmann's und Pfaff s genehmigt. fen, daß die von Weinhagen gestern an den Interpellation dahin lautete, ob die Ein⸗ ation von der der Verwaltungs-Or⸗ Justiz-Minister erklärte, sich außer e Auskunft ertheilen zu können.

Se. Königliche Hoheit ist gestein von Braunschweig hier ein⸗ Heute Morgen

Oesterreich noc trage von 40,0 Erwartung aus, sterreich noch an baldigst abgetragen werden möge. dagegen das Verhalten Oesterreichs daß gegenwärtig bereits ein österreichi sei, um die betreffenden Liquidatipnen fand noch eine Wiederholung der der Entschädigung der Geistlichen u. s. Befreiung statt, dabei wurden jedoch besserungs⸗Anträge Be gend müssen wir bemer Justiz-Minister gerichtete führung der Gerichts⸗Organis ganisatson abhängig sei. Siande, darüber eine bestimmt

zu allen Ehren,

Schließlich

so mannigfachen

das durch eigene Erfahrung aufgeklärte Frankreich, darauf

u entscheiden wissen, welches Geschick sein bestes ist. An vird, daß das traditionelle und

Hannover, (H. 3tg.) der Prinz von Preußen getroffen und ir

hat Höchstdersel

Nassau. der 45sten Sitz tragten Forst

Wirthschafts⸗

periobe aufgest zu bewirthschaften. Waldeigenthümern be verschiedener

n Königlichen Palais ahgestiegen.

be die Reife nach Köln fortgesetzt.

Wiesbaden, 19. Febr. ung unseres Landtags wurden hinsichtlich ber bean⸗ Reform die folgenden Beschlüsse gefaßt: sten des Herzogthums sind auf den Grund allgemeiner oder Betriebspläne, welche für eine bestimmte Zeit⸗ ellt und von 10 zu 10 Jahren revidirt werden söllen, Die Pläne werden von den Oberförstern und rathen und vom Ministerium des Innern fest⸗ Meinung des Ohberförsters und der

dem Tage, wo es überzeugt sein hundertjährige Prinzip der monarchischen Erblichkeit die beste Ga rantie für die Stabilität seiner Regierung, die Entwickelung seiner wird es in mir einen ergebenen Franzosen fin⸗ ö Kapazitäten, rühmheiten, alle Männer, deren Dienste Anspruch auf die Anerken⸗ nung des Landes haben, um mich zu versammeln. Ihnen nochmals, lleber Berryer, meinen Dank und bitte Sie, fort⸗ während, so oft Sie dazu Gelegenheit haben, das Wort zu neh⸗ men, wie Sie es so glücklich und zeitgemäß gethan haben. Machen wir mehr und mehr Frankreich mit unseren Gedanken,

(O. P. A. Ztg.)

Freiheiten ist, verwaltung s⸗

Ich wiederhole

* 257 Wünschen, unseren ehrlichen Absichten bekannt und erwarten wir mit Vertrauen, was Gott ihm zum Heile unserer gemeinschaftlichen Zukunft eingeben wird. Zählen Sie immer, mein lieber Berryer, auf meine auf⸗ richtige Zuneigung. Heinrich.“ Das Hauptorgan der Verschmel⸗ zung, die Assemblée natio nale, bemerkt über dieses Schreiben: „Mitten unter den Uebertreibungen der äußersten Parteten über den Grafen von Chambord scheint uns, daß man nie seine Ehrlichkeit in Zweifel zu ziehen gesucht hat, und wir glauben nicht, daß es in der politischen Welt einen ernsthaften Menschen gebe, welcher ihn beschuldigte, jemals eine Krone um den Preis einer Lüge kaufen zu wollen. Eine von ihm eingegangene Verpflichtung ist kein Versprechen, sie ist ein Eid. Sind die Ausdrücke einer solchen Verpflichtung so vollständig, so bestimmt, so kann kein Zweifel, kein Mißtrauen über die Politik mehr obwailten, welche bei Rückkehr der Monarchie würde einge⸗ schlagen werden. Das Cirkular von Wiesbaden ist zerrissen und bas Manifest von Venedig giebt der monarchischen Zukunft ihre wahre Bedeutung, ihre unbesiegliche Gewalt. Auf diesem neuen Grund und Boden ist die Verschmelzung möglich.“. Die gesetzgebende Versammlung setzte heute die Diskussion Gesetzes uber Privilegien und Hypotheken fort. . Zwischen dem Adjutanten des Präsidenten der Republik, Ba⸗ ciochfl, und einem Redacteur der J ndäpendance belge, Jules Lecomte, hat ein Duell stattgefunden, in welchem ersterer leicht in der Brust verwundet wurde. Ein Zeitungs Artikel war die Ursache. . Man spricht von neuen militairischen Festen, denen der Präsi dent der Republik beiwohnen werde. Das erste soll am 24. Februar stattfinden. Zwei Brigaden der pariser Armee zogen heute von 8 Uhr Mor⸗ gens bis 3 Ühr Nachmittags durch die Bannmeile von Paris und kehrten durch die Champs Elysee zurück.

6 des

Großbritanien und Irland. Parlament. 2ber⸗ haus. Sltzung vom 20. Februar. Es werden Pelitionen gegen die „päpstlichen Uebergriffe“ von verschiedenen Mitgliedern einge⸗— bracht. Lord Beaumont übergiebt eine Petition von einem Mann aus Guernsey, der sich beklagt, daß mehrere seiner Briefe von den Posten in Quebeck und Halifax aufgefangen und er selbst bei seiner Rückreise von Amerika durch Seeräuber angegriffen worden. Der Bittsteller verlangt vom Parlament Untersuchung wegen seiner Be schwerden. Zugleich gesteht jedoch selbst Lord Beaumont, daß er nicht wisse, wie man etwas für seinen Klienten thun könne. Lord Brougham frägt den Lord-⸗Kanzler, ob die Regierung gesonnen sei, die Stelle des dritten Vice-Kanzlers, die erledigt ist, wieder zu besetzen. Worauf der Lord-Kanzlererwiedert, es könne diese Frage erst dann in Betracht gezogen werden, wenn die Regierung ihre Vorlagen über die beabsichtigten Kanzleigerichts Reformen vorgelegt haben werde. Mittlerweile aber, müsse er gestehen, sei in den Kanzlei Höfen der Stoff so angewachsen, daß die Regierung wohl gezwun gen sein dürfte, die vakante Stelle dennoch zu besetzen, bevor sie die vorgeschlagene Bill einbringen könne. Lord Cranworth hält dies für sehr wünschenswerth, um so mehr, da die beabsichtigten Reformen dadurch nicht gehindert würden. Auf die Frage Lord Stanley's, ob die Bill im Ober- oder Unterhause zuerst einge bracht werde, erklärt der Lord-Kanzler, daß er darüber noch keine Auskunft geben könne. Nach Erledigung einiger unwichtigen Geschäfte vertagte sich das Haus.

Unterhaus. Sitzung vom 20. Febr. Nachdem das neu erwählte Mitglied für Süd-Nottinghamshire, Herr Barrop, den vorgeschriebenen Eid abgelegt und seinen Sitz eingenommen hat und die zweite Lesung der Bill über die Ansprüche der großen Nord⸗ Eisenbahn verworfen worden ist, werden Petitionen aller Art, na mentlich gegen die „päpstlichen Uebergriffe“, die antipäpstliche Bill, die Papier-, Fenster- und Malzsteuer, gegen das Monopol, Bibeln zu drucken, und andere eingebracht. Herr Slaney bean kragt die Niedersetzung einer Spezial,? Kommission, um das , Geschäfts Compagnons und die Verbindlichkeit desselben einer Revision zu unterziehen

Dieses Gesetz hat in keinem Lande so minutiöse Paragraphen auf zuweisen, wie in England. Nicht allein, daß Jemand, der mit einer Summe von z. B. 10,000 Pfd. an einem Geschäft Antheil, nimmt, mit seinem ganzen Privat-Vermögen für alle Verbindlichkeiten des Compagnie⸗Geschäfts einstehen muß, sondern es gilt dasselbe von Actionairen großer Speculationen und Gesellschaften. Jeder, der auch nur eine Aclie hat oder dem nachgewiesen werden kann, daß er früher einmal von der Speculation einen Profit hatte, ist als Compagnon für das Ganze mit verantwortlich.

Herr Slaney bemerkt, sein Antrag sei nothwendig, nicht allein um zu großen Unternehmungen aufzumuntern, sondern hauptsächlich, um Beschränkungen aufzuheben, welche die Interessen des Landbauers, Manufakturisten und Arbeiters gefährdeten; den Uebelständen dieses Gesetzes sei es namentlich zuzuschreiben, daß auf der einen Seite Arbeitshände fehlten, während auf der anderen geschickte Arbeiter unbe⸗ schäftigt blieben, und daß große Kapitalisten sich bei ausländischen Unter nehmungen betheiligten, um der großen Verantwortlichkeit, welche das englische Gesetz auferlegt, zu entgehen. Der Redner weist nach, wie dieses Gesetz mittelbar auf dem Armen laste, und daß eine weise Modification desselben zur Flüssigmachung großer Kapitalien führen müsse. Heri Labouch'ere will die Schlußfolgerungen des Redners nicht so ganz gelten lassen. Kommerzielle sowohl wie juridische Autoritäten seien äber diefen Gegenstand sehr im Widerspruche, Er wolle damit durchaus nicht gesagt haben, daß das Gesetz über die Verbindlich feit nicht zum allgemeinen Vortheile modifizirt werden könne, und insofern habe er gegen die Niedersetzung einer Kommission nichts einzuwenden. Somit wird die Motion angenommen. Herr Locke King bringt nun seinen vorjährigen Antrag, eine Reform und Erweiterung des Wahlrechts betreffend, vor das Haus. Es handelt sich nämlich darum, den Bewohnern von Flecken und Grafschaften, insofern sie für ihr Grundstück 19 Pfd. Miethe zah len, das Wahlrecht zu verleihen. Der Redner erinnert den Pre mier-Minister, daß er sich oft dafür ausgesprochen habe, wie wün⸗ schenswerth es sei, die Wahlberechtigung zu erweitern. Sein Vor schlag komme den Wünschen des edlen Lords entgegen. Der vorge legte Plan sei seiner Natur nach einfach gemäßigt in seinen For⸗ derungen und praktisch in der Ausführung. Es sei Lies der geeignetste Weg zur Anbahnung weiterer Wahl“⸗-Refor men. (Hört, hört!) und beantrage vor der Hand nichts als Gleichberechtigung für alle Orte im Königreich. Von den Ge fahren einer Revolulion, welche durch eine solche Reform entstehen könnte, werde hoffentlich in der Debatte keine Rede sein. (Hört!) Wenn der edle Lord (Russell) im vorigen Jahre, als die Bill ein⸗ gebracht wurde, die Bemerkung machen zu müssen glaubte, daß bas Wahlgesetz mit den Grundsätzen der Monarchie und dem Oberhaufe vereinbar sein müsse, so werde er eingestehen müssen, daß dies bei der eben eingebrachten an sich, unbedeutenden Bill der Fall sei. Monarchle und Oberhaus würden durch dieselbe nicht nur nicht gefährdet, sondern gekräftigt. Der edle Lord, der an der Spitze der größten sozialen Reform der Neuzeit gestanden, werde hoffentlich auch diesen Kampf gegen ein anomales,

offiziel angezeigt; der König ver

nimmer zu rechtfertigendes Gesetz zu dem seinigen machen. (Hört) Es sei doch oft gesagt worden, daß das Wahlrecht, so weit es nur mit ber Sicherheit des Landes geschehen könne, ausgedehnt werden solle, daß dadurch Gesetz und gesetzgebende Körper vom Volke höher geachtet werden würden, das Eigenthum gesicherter sein werde. Nun sei der Moment eingetreten, wo dies geschehen müsse. Der Anomalieen seien zu viele. Es fehle nicht an Fällen, wo ein Handwerker mit einer jährlichen Hausrente von 26 Psd. nicht wahlfähig sei, während der Besitzer eines Freilehns von 40 Sh. bas höchste Recht des freien Bürgers genießt. Durch Annahme der Bill werde erst Irland gleiche Rechte mit England und Schottland erhalten. Der Redner giebt hier eine große Zahl stalistischer Beispiele. Bei dem Zuwachs demokratischer Elemente im Schoße der englischen Institutionen bestehe die größte Gefahr darin, einen ungeheuren Oberbau auf eine beschränkte Wahltbasts aufzuführen. Könne dieser Oberbau nicht auf einer weiten Basis stehen, dann könne er sich auf einer beschränkten unmöglich lange halten. (Hört, hört!) Der Redner schließt, man möge wicht vergeffen, daß der Tag kommen werde, wo das Volk finden musse, daß sich nur einzelne bevorzugte Klassen im Parlamente Gehör verschaffen könnten. Lord John Ru ssell giebt zu, daß diese Motion von anderen derselben Art sehr verschie⸗ den sei, indem man keine Einwendung erheben könne gegen jene Klasse, welche darin befürwortet werde, unddie, wenn sie das be⸗ antragte Wahlrecht erhielte, es gewiß mit Intelligenz und Redlich⸗ keit ausüben würde. Die Frage fei aber, ob der Vorschlag die Ver⸗ tretung wirklich verbessern dürfte. Es sei derselbe im Wider⸗ spruché mit der ursprünglichen Reformbill, insofern diese einen thatsächlichen Unterschied zwischen der Wählerschaft der Grafschaften und Flecken annehme. In ven Debatten über die Reform ⸗Bill seien die Wähler für die Grafschaften je nach ihrer Beschäftigung, nicht nach ihrem Lehnsbesitze zugelassen worden, Er selbst habe sich zu jener Zeit diesem Vorschlage widersetzt. Aber die Sache prak⸗ tisch betrachtet, habe er sich überzeugt, daß die 50 Pfd. Landbesitzer sehr unter dem Einflusse ihrer Gutsherren ständen, während die Frei⸗ sasser, und wären sie noch so arm, unabhängig seien. Durch die vor⸗ geschlagenen Maßregeln würde die Kraft der letztgenannten ehrbaren Klasse bei den Wahlen sehr gebrochen. Er glaube ferner, daß es wün⸗ schenswerth sei, einen Unterschied zwischen der Wahlberechtigung burch Beschäftigung und freien Landbesitz zu machen. Eine Er⸗ weiterung der Wahlberechtigung sei allerdings wünschenswerth, das erkenne er heute wie ehemals gern an. Aber es seien Gründe, allgemeine und besondere, vorhanden, die es nicht räthlich machten, pie Bill in dieser Sesston einzubringen, obwohl nichts dagegen spreche, daß sie zu Anfang der nächsten vor das Haus gebracht werde. Und wenn er (Lord John) dann noch am Ruder sei, werde er es für seine Pflicht halten, die Bill selbst einzubringen. Die Erfahrung habe ihn darüber belehrt, daß die Reformakte bas Vertrauen des Volkes für sich habe. Wenn eine Ab— inderung der Akte vorgenommen werden solle möge man sich hüten, ein neues Phantasiegebäude aufzubauen, sondern besser

für die Symmetrie und Zweckmäßigkeit der alten sorgen. Die Nede des Premier-Ministers wurde von häufigen Beifalls- und Auf⸗ merkfamkeits⸗Zeichen begleitet. Herr Hume erklärt sich aus Grün⸗ den der Polisik und der Gerechtigkeit gegen jede Verschiebung der Bill. Lord John Russell, als Verfechter des Freihandels und libe⸗ raler Maßregeln, müsse es wünschenswerth sein, die Basis der Volksvertretung zu erweitern, um die Opposition des Grundherren⸗ standes zu neutralisiren. Eine Opposition von seiner Seite wäre ein Verkennen seiner jetzigen Lage und der Freunde, die ihn unterstützten. Herr Cobden: Das Land müsse, wie er selbst die Versicherung Fes edlen Lords, in der nächsten Session eine Maßregel zur Er⸗ weiterung des Wahlrechts einbringen zu wollen, mit großer Freude empfangen. (Beifall. Es möge dieser Gegenstand mit solchem Ernste debattirt werden, daß das jetzige fehlerhafte System wirklich reformirt werde. (Hört! Möge das Haus dabei an die letzten Wahlscenen in kleinen Flecken, wie Falkirk und St. Albans, den⸗ ken, wo mehr Heftigkeit, Trunkenheit, Blutschuld, Bestechung, Ein schüchterung und mehr Kämpfe auf Tod und Leben zu schauen ge⸗ wesen, als in Frankreich, wo 6 Millionen Bürger zu gleicher Zeit wählten. (Hört!) Er hoffe, daß der edle Lord auch wisse, wie sehnsüchtig das Volk nach einer Wahlreform blicke, und es hieße, die Lage der Regierung mißverstehen, wollte diese eine Bill ausschließen, die den Beduͤrfnissen und Forderungen des Volkes entspreche (Beifall). Wenn der Freisasse unabhängig sei, so sei es der Ladenbesitzer und Handwerker noch mehr. Jenem könnt der Grundherr seinen Bodenfleck entziehen. Weise er

dem Ladenbesitzer, der von ihm ein Haus oder ein Magazin ge thet, die Thür, weil er nicht nach seinem Geiste stimme, nun dann

diese Beiden sehr leicht wo anders, was sie zu ihrem Geschäfte benöthig ten. Er danke seinem Freunde (King), die Reformmaßregel in Anregun gebracht zu haben, und nicht ihr kleinstes Verdienst sei za

drungen

Lord John das Versprechen abge Reformbill dem Hause vorlegen. (Beifall.) Bemerkungen des Herrn H o ward schreitet das mung, und die Motion wird (gegen die? brität von 88 Stimmen angenommen

)

100 für und 52 gegen die Motion

London, 21. Febr gen Sitzung eine entschieden Niederlage stimmten gegen dasselbe. Die Stellung her von Stunde zu Stunde Ministerium ist geschlagen, geschlagen im Verhältniß von 2 zu 1. Herr Streiter gegen die Regierung, Einen land und Wales. Nun wahrhaftig arg, daß Leute, die seit Jahren schreier und die ihr Vertrauen der Regierung nicht entzo schmähliche Lage gebracht werden sollen, denn der die Regierung zu stützen gewohnt war, fällt Skandals zurück. Man denke sich nur den Vat zwanzig Jahre später in derselben Frage geschlagen daß Herr King Terrain gewonnen hätte, aber Lord IJ entschleden Terrain verloren. Die, Sitzung von gestern Abend in mehr als einer Hinsicht sehr häßliche Aussichten gemacht. Um sonst würde man es sich verhehlen, daß die Regierung in⸗ und außer halb des Parlaments ihr Gewicht verliert. Lord John macht Verspre chungen für die nächste Session. Wer kann sagen, wie wir dann stehen? Diese Ankündigung klingt wie die des Geisllichen Lan Newgate, der seinen Zuhörern den zweiten Theil der wren gt. for nächsten Sonntag versprach, obwohl dieselben am . e fn gehängt werden sollten. Der einzige linterschied in , . ö. 8 7 „Zuhörerschaft, in Gefahr ist der, daß hier der Prediger, nicht di 3u ae t, Hon ben 3 . r . ist, die Stelle einzubüßen. Ganz Vondan in von einer halb nähe bevorstehenden Sturze des Mater nnn, ausgemachten Thatsache.

Italien. urin, 18. Febr. LJ.) Siecardi s Demissien mird 7 lieh ihm den Titel eines ersten Appella