—
über den Wahl⸗Modus, bezeichnet die Vorschläge des Abgeordneten Krämer in gewisser Beziehung als praktisch, aber nicht als zulässig, schuß⸗Referat nicht gleiche Sympathieen für die arbeitende Klasse und bittet, den dürren Baum, wie man den Entwurf genannt, nicht früher wegzuwerfen, als bis man einen frischen habe; die klei- nen Zweige, welche er bisher aus dem frischen Baume hervortrei⸗ ben gesehen, hätten ihn keinesweges bestimmt, den alten n , Feuer zu werfen. Dr. Schmidt vertheidigt die Geda fe ab. lungen, wobei er es nicht an Anspielungen auf die Taktik der 94 jorität bei den Ausschußwahlen fehlen läßt; ihm , ,, sprich Thinnes den Sectionen alle wahre Wirksamkeit und , keit ab. Man habe von diesen wie von einem Eldorado gespro . er habe dies jedoch in der frankfurter National er en eu g uin gefunden; dort hätten sie sich keinesweges als . ö Rolb sucht seine Ansichten über die Bildung von Geschasts⸗ Hei-
, Das frank rter Parlament könne nicht lungen nochmals zu rechtfertigen. Was fran n, n, . a . als Muster aufgestellt werden, dort habe eine gra lage . Verfassungswerk, alle Gemüther beherrscht, und . 3 . 9 . liches Geschäftsleben nicht zur Blüthe gediehen. Was übrigen i r Schutz der Minorität gegen die Majoritat betreffe, 0 1. dies n Grundsatz, den schon Rudhart als Referent . ke i nn,, Geschäftsordnung im Jahre 1831 obenan gestellt ha 6 edner verliest mit Bewilligung der Kammer einige Stellen aus einer Schrift Mittermater's, in welchen sich dieser gus vielfach bewährter Erfahrung für die Geschäftsabtheilungen ausspricht. Freiherr von Lerchenfeld: Man habe die Sectionen als eine wahre Panacee für pas parlamentarische Leben hingestellt und eine neue Aera durch die⸗ selben prophezeit. Diese Ansicht könne er nicht theilen, sondern hege noch immer die alten Bedenken gegen die Geschäftsabtheilun⸗ gen. Man habe bezüglich der Ausschußwahlen von einer Unter⸗ krückung der Minorität gesprochen, dies würde in einer billigden⸗ kenden Kammer nie der Fall sein. Es handle sich übrigens nicht mehr um die alten Ausschüsse, sondern der Artikel 32 räume ja der Kammer das volle Recht ein, so viel Ausschüsse, als sie nur immer welle, und zwar zu jeder Zeit, zum Nutzen des Landes zu bilden. Der Ausschuß dürfe aus Gründen der Zweck⸗ mäßigkeit und der Zeitersparung nicht mit der Majorität der Kammer im Widerspruche stehen, sonst habe er vergebens gear⸗ beitet. Die Kammermitglieder würden, heiße es, mit den Ge— genständen bei dem Institute der Sectionen näher bekannt, er Redner) wisse nicht, was denjenigen, welche bisher Lust und Liebe hierzu an den Tag gelegt, im Wege gestanden hätte, sich die geeignete Kenntniß zu erwerben. Der Antrag Crämer's auf Ab—⸗ fheiungen nach Provinzen habe allerdings etwas für sich, was bald erreicht werden würde, ein Abtrennen der Provinzen und eine Zer⸗ reißung Bayerns. Schließlich erinnere er noch bezüglich eines Ci⸗ tates ines Schriftstellers, ohne jedoch diesem nahe treten zu wol— len, daß es gewisse Autoritäten gebe, welche ihre, Ansicht mit jeder Auflage wechseln, so daß es immer räthlich erscheine, mit den Cita⸗ ten auch die Auflage anzugeben, um nicht in Kollision zu gerathen. Der Referent Nar reassumirt die Debatte und empfiehlt wiederholt das Ausschuß-Referat. Hieran reiht sich die Abstimmung. Der Antrag Kolb's wird mit 77 gegen 51 Stimmen (vom linken Cen⸗ trum stimmten mit der gesammten Linken nur Wagner von Bay— reuth und Jordan) verworfen und hierauf in der Berathung der übrigen Artikel fortgefahren. Art. 7 —9 werden genehmigt. Fei Art. 10 stellt Lang den Antrag: statt zwei Präsidenten zu setzen: „ein Präsident und zwei Vice⸗Präsidenten?. Statt des Aus drus „Secretaire“ schlägt Staats-Minister von Ringelmann „Schrift⸗ führer“ vor. Art. 19 wird mit Verwerfung des Langschen Amen⸗ dements (gegen 72 Stimmen) Und mit Beibehaltung des Ausdrucks „Secretalre“ angenommen. Die Art. 11 —18 werden theils ohne, theils nach kurzer Debatte angenommen und hierauf zum Ab— schnitt I., die Vorstände, Organe und Beamten der Kammer be— treffend, übergegangen. Art. 19 — 25 werden größtentheils ohne Debatte und Aenderung angenommen.
München, 21. Febr. (A. Ztg. Der Autrag des Abge⸗ ordneten Fürsten von Oettingen-Wallerstein, betreffend die Nieder legung der Papiere über die kurhessische Frage und über die baye⸗ rischt Intervention in jenem Lande auf dem Tische des Hauses, lautet? „Die verantwortlichen Minister des constitutionellen baye⸗ rischen Staates haben gegen Ende des verflossenen Jahres ein bayerisches Kriegsheer nach dem gleichfalls constitutionellen Kur⸗ hessen abgesendet, um dort das passive Festhalten aller Bevölkerungs⸗ schichten an beschworenem Landesrechte zu brechen und Gerichte, Beamte, Geistlichkeit, Krieger, Bürger eines biederen erdnungliebenden deutschen Volksstammes mit Waffenmacht brutalem Willkürregimente zu unterwerfen.
Die erwähnte Gewaltthat erfolgte unter Berufung auf einen „Bundesschluß“ vom 21. September 1850 sammt Vollzugsbeschlüssen, und auf daraus hervorgehende Bundespflichten. Sie war aber erweislich das ureigene rein selbstständige Werk des bayerischen Ministeriums, das, nicht zufrieden, Deutschland den aufgelösten Bundestag buchstäblich neu aufgedrungen zu haben *) auch nach dem bsolutistischen Bannerträgerthum gegen den Kurstaat förmlich geizte 3 und an den Berathungen der wiedergeborenen Bundes versammlung über die kurhessische Frage entscheidenden, ja anfeuernden Antheil in einem Augenblicke nahm, wo gemäß 1, 11 der bundestäglichen Geschäftsordnung einfaches Nichtabstimmen des bayerischen Bevoll= mächtigten jede Beschlußfassung von vornherein absolut unmöglich machte. Zudem trug der vorgeschützte Bundesbeschluß vom ersten Augenblicke an, selbst nach streng vormärzlichen Rechtsbegriffen, den Stempel unheilbarer Nichtigkeit an der Stirn.
Bei meiner becannten Ueberzeugung erwartet wohl Niemand von mir, daß ich den erwähnten Bundestag als den gebührenden Rechtszustand des deutschen Volkes betrachte, oder daß ich die Pflich—⸗ ten und Leistungen des bayerischen Ministeriums aus dem den Märzverheißungen feindlichen Gesichtspunkte der älteren Bundes⸗ gesetzgebung beurtheile. Aber auch auf dem von diesem Ministerium und ven ihm befreundeten Kabinetten leider gewählten Boden er— schien ein gewaltsames Einschreiten gegen das hessische Volk un
ulässig. ĩ i serring⸗ hatte nämlich die wiener Schlußakte vom 15. Mai 1820 Eventualitäten vorhergesehen, in welchen der Bund zu Gunsten landesherrlicher Autorität zu interveniren habe, Allerdings hatte ver Bundesbeschluß vom 28. Juni 1832 diesen Eventualitäten auch Irrungen zwischen Territorial⸗Regierungen und Territorialständen
; , Die bayerische Regierung war es, welche , Triasversuche gegen jede Fortdauer einer Provisori chen Execution den lt am 15. pl 1850 auf Berufung des Plenums der alten Bun- bes versanimlung und' am 3. Mai 1850 sogar darauf drang daß diesem Plenum auch die „einen Aufschub nicht wohl zulassenden“ Geschäfte des Rathes zugewiesen wurden. 2 N. des Antragstellers gleich den folgenden Noten,. **) Die Unterhandlungen vor und in Bregenz sind kein Geheimniß mehr. Eben so notorisch ist Bayerns Greifen nach der Executions. Aufgabe, und der scharfe Kontrast dieses Greifens mit der erfolgreichen Weigerung anderer „bundesgetreuen“ Staaten.
protestirt gegen die Behauptung des Dr. Heine, als habe das Auge
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und insbesondere den Fall beigezählt, wenn letztere „die zur Füh⸗ rung einer den Bundespflichten und der Landesverfassung entspre⸗ chenden Regierung erforderlichen Steuern verweigern sollten. (
Beide Bundesgefetze knüpften aber die Zulãassigkeit bundestäg⸗ licher Einschreitung ausdrücklich an die Vorbedingung vorgängigen Erschöpftseins aller landes verfa ssungsmäßigen Mittel und, was das Steuerbewilligen insbesondere betrifft, an die nachgewiesene Er⸗ forderlichkeit abgelehnter Steuern zu dem ebenerwähnten Zwecke. J
Auch sprach ein späterer, und zwar organischer Bundes beschluß, also ein Grundgesetz des Bundes, wortwörtlich aus:
„Für den Fall, daß in einem Bundegsstaate zwischen der Re—⸗ gierung und den Ständen über die Auslegung der Verfassung, *) bder uber die Gränzen der bei Ausübung bestimmter Rechte des Regenten den Ständen eingeräumten Mitwirkung, namentlich durch Verweigerung der zur Führung einer den Bundespflichten und der Landesverfass ung entsprechenden Regierung erforderlichen Mittel *) Irrungen entstehen, und alle verfassungsmäßigen und mit den Ge⸗ setzen vereinbarlichen Wege zu deren genügender Beseitigung ohne Erfolg eingeschlagen worden sind, verpflichten sich die Bundesglieder als soͤlche gegen einander, ehe sie die Dazwischenkunft des Bundes nachsuchen, die Entscheidung solcher Streitigkeiten durch Schieds⸗ richter auf dem in den folgenden Artikeln bezeichneten Wege zu veranlassen.“ .
Ganz abgesehen von dem Rechtsbestande oder Nichtrechts⸗ bestande des Bundestages, ganz abgesehen insbesondere von dem durch letzteren im April 1848 proklamirten Erloschensein aller Ausnahmegesetze, durfte selbst zufolge des allerstarrsten alten Bundesrechtes, ja sogar unter der Herrschaft des Bundesbeschlusses vom 28. Juni 1852, durfte die kurhessische Regierung eine Bundes-Intervention nicht anrufen, ohne der dortigen Stände⸗ Versammlung vor ihrer Auflösung den schiedsrichterlichen Austrag angeboten oder behufs solchen Anbietens eine neue Kammer einbe— rufen zu haben, und durfte der erneute Bundestag dem bundes⸗ rechtswidrigen Anrufen der erwähnten Regierung vor erfolgtem Nachholen dieser peremtorischen Vorbedingung keine Folge geben. Ferner hatte gemäß eben dieses vormärzlichen Bundesrechtes, falls die kurhessische Stände-Versammlung den schiedsrichterlichen Aus⸗ trag ablehnte, der Bundestag vordersamst genau zu untersuchen: 1) vb von Steuerverweigerung überhaupt da die Ftede sein könne, wo das Landesgrundgesetz provisorische Steuerhewilligungen nicht kennt, und wo gerade die Territorialregierung durch Nichtvorlage eines Budgets jedes definitive Steuerbewilligen landesverfassungsgemäß rein unmöglich gemacht hatte; 2) wenn „Ja“, ob neben dem Staatseinkom⸗ men aus Domainen, Regalien und anderen unabhängigen Einnahme— quellen auch Steuern und in welchem Maße zu Führung einer den Bundespflichten und der Landesverfassung entsprechenden Regierung absolut erforderlich seien; 3) endlich ob der in 8. 190 der kurhes— sischen Verfassung angebahnte landesverfassungsmäßige Weg sich als erschöpft darstelle.““) Erst nach vollständiger feierlicher Ergrün— dung aller dieser Vorfragen, und auch dann erst, falls die kurhes⸗ sisch Ständeversammlung dem sofortigen bundestäglichen Ausspruche Anerkennung verweigerté, konnte laut vormärzlichen Bundes rechtes eine Bundes-Executlon eintreten. Der durch Bayerns Mitwirkung zu Stande gekommene und ohne Bayerns Mitwirkung rein unmög⸗
liche Beschluß vom 21. September 1850 war daher nicht etwa ein Ausfluß des gewaltsam restaurirten alten Bundesrechtes, nicht etwa ein „Bundespflichten erzeugender“ bundesmäßiger Akt der obersten Bundes-Behörde, sondern eine Handlung außerhalb alles Bundes⸗ verhältnisses, ein arbiträres Hinweggleiten der sich bundesgetreu nennenden Regierungen über die Grundgesetze des Bundes und über den von ihnen so hoch gepriesenen vormärzlichen Rechtsboden.
Schon auf solches Verfahren sindet Art. 1X. des bayerischen Minister⸗Verantwortlichkeits Gesetzes vom 4. Juni 1848 Anwen⸗ dung. Denn wird, wie von Seiten des Ministeriums geschieht, vas Bundes-Verhältniß als in der bayerischen Verfassung stillschwei⸗ gend vorausgesetzt angesehen, so hat die bayerische Landes Vertre⸗ kung sicher auch das Recht, da Rede und Antwort zu fordern, wo durch Bayerns Stimme und durch Bayerns Heer, in direktem Wi⸗ derspruche mit den älteren und neueren Rechts⸗Verhältnissen, ins⸗ besondere in direktem Widerspruche mit jenem Art. LVI. der wie⸗ ner Schlußakte, welcher in anerkannter Wirksamkeit bestehende Lan⸗ des-Verfassungen nur auf landesverfassungsmäßigem Wege abän⸗ derbar erklärt, ein deutscher Bruderstamm ob des Beharrens bei dem beschworenen Gesetze sich mit der schauderhaften Strafe politi⸗ schen und materiellen Ruines belegt sieht. ö
Noch klarer aber tritt die Verletzung des bayerischen Grund⸗ gesetzes aus den Modalitäten des frankfurter Vorganges, vom 21. September 1850 hervor. Der liechtensteinische Bevollmächtigte erstattete den aus der Beilage 4 ersichtlichen Vortrag. Dieser Vortrag begnügte sich nicht damit, den aufgehobenen Ausnghme⸗ beschluß vom 28. Juni 1832 zu revivisciren und, mit rückwir lender Kraft zu bekleiden. Er legte dem in Frage stehenden Beschluß sogar eine dem bayerischen Staatsrecht geradezu entgegengesetzte Deutung bei, das wichtige Kriterium der Erforderlichkeit postulirter Steuern all seiner Bedeutung entkleidend, und an dessen Stelle die elufache, im gegebenen Falle überdies nicht einmal begründete That⸗ sache des Nichtvwilligens als Rebellion gegen die landesherrliche Autorität behandelnd ***. Er machte ferner Grundsätze über Ver⸗
*) Irrungen zwischen der kurhessischen Regierung und dem kurhes⸗ sischen Landtage über Sinn- und Tragweite des 8. 95 der kurhessischen Lan
Sversassung. 2.
1. . zwischen denselben Faktoren über die angebliche Steuer⸗ verweigerung. . .
***) §. 100 der kuthessischen Landes verfassung lautet wörtlich:
„Die Landstände sind befugt, aber auch verpflichtet, diejenigen Vor⸗ stände der Ministerien oder deren Stellvertreter, welche sich einer Verleßung der Verfassung schuldig gemacht haben würden, vor dem , , gerichte anzutlagen, welches sodann ohne Verzug die Uutensuchung einzulei⸗· sen, selbst zu führen, und deren Beendigung in voller . pleno) zu erkennen hat. Die gegründet befundene, 6 zieh . nicht schon das Strafurtheil die Amts entsetzung des Ange , n, , jedenfalls dessen Entfernung vom Amte nach sisch. Nach gefälltem Urtheile
sindet unter den gesetzlichen Erfordernissen die Wiederaufnahme der Unter⸗ suchung, so wie das Rechtsmittel der Restitution, . ö.
Der landständische Ausschuß hatte die verfassungsmäßige Klage erho⸗ ben. Vor deren rechtskräftiger Endbescheidung konnte also abermal nach altem Bundesrecht von einem bundestäglichen Einschreiten keine Rede sein.
*** Die bayerische Verfassung sagt in §.5 ihres VII. Titels: ö.
zur Deckung der ordentlichen beständigen und bestimmt vorherzusehenden Staats⸗Ausgaben, mit Einschluß des nothwendigen Reservesonds, erforder- lichen Steuern werden jedesmal auf 6 Jahre bewilligt“ und in 5.9 des⸗ selben Titels: „Die Stände können die Bewilligung der Steuern mit lei⸗ ner Bedingung verbinden.“ Die bayerische Regierung konnte also 1832 aussprechen: der Grundsatz des Bundesbeschlusses vom 28. Juni 1832, wonach jene Steuern, welche zur Führung einer den Bundespflichten und der Landesverfassung entspre⸗ chenden Regierung erforderlich sind, weder verweigert, noch an Bedingungen geknüpft werden dürfen, thue der baverischen Verfassung keinen Eintrag. Durch die neue Annahme, als müsse Steuerwilligung eintreten ohne Rück sicht auf die Frage, ob das Erforderniß einer bundes- und landes verfassungs⸗ mäßigen Regierung bereits durch das Einkommen aus Domainen, Regalien und i unabhängigen Einnahmequellen gedeckt erscheine oder nicht, ist
antwortlichkeit der Staatsdiener geltend, wodurch . 4 des X. Titels der bayerischen Verfassungsurkunde in einem seiner wesentlichsten
der
der Steuerverweigerung vorliege, auf welchen die Art. 2. der wiener Schlußakte zur Anwendung kommen müssen, wird be schlossen: I) c.“
Angesichts solcher unglaublichen Thatsachen und ihrer unbestrit tenen Notorietät wäre die hohe Kammer wohl berechtigt, alsbald
zur Wahrung der verfassungsmäßigen Landesrechte zu schreiten. Angemessener erscheint mir jedoch vorerst das Abverlangen der offiziellen Dokumente, nicht nur um den leisesten Schein von Ueber eilung zu vermeiden, sondern auch um der Regierung Gelegenheit zu jeglicher Art von Aufklärung darzubieten, insbesondere nachdem der Herr Minister-Präsident bei Berathung der Adreßfrage sich zu erschopfender Vertheidigung aller Maßregeln deutscher wie innerer Politik förmlich bereiterklärt hat. Ich begnüge mich daher zur Zeit mit dem von mir hiermit förmlich gestellten und formulirten Antrage: . „Das Königl. Gesammt-Staatsministerium möge ungesaumt alle die kurhessische Frage und die bayerische Intervention in jenem Lande berührenden Paplere auf den Tisch des Hauses niederlegen. Die Sache hat höchste Eil. Erwägt man einerseits die furcht= bare Tragweite der aufgestellten Prinzipien in einem Augenblicke wo der bayerischen Kammer selbst das Berathen eines vierjährigen Budgets und voraussichtlich angesonnen werdender Steuermehrun gen bevorsteht; vergegenwärtigt man sich anderersceits das fortge setzte Verweilen bayerischer Truppen in dem unglücklichen total ver⸗ armten Hessenlande; bedenkt man wie, dort neben dem Durchführen der sogenannten politischen Nothwendigkeit auch Rache geübt wird ob des früheren Verhaltens der üherwältigten Bevölkerung, wie laut öffentlicher Nachrichten hayerische Offiziere auf Kommande als kurhessische Kriegsrichter fungiren, weil sogar das Betrauen nicht ausgetretener dortiger Offiziere mit derartiger Thätigkeit un⸗ räthlich däucht, ja, liest man, wie unter Vorsitz eines bayerischen Generals eben jetzt Berathungen über das Vorgerichtstellen jener kurhessischen Militalrs stattfinden, welche edel genug dachten, die Kollision zwischen Gewissen und dienstlichem Befehle durch Verzicht auf ihre und ihrer Familien ganze Existenz zu beseitigen, so kann über die Dringlichkest kein Zweifel obwalten. Auch den verantwortlichen bayerischen Ministern muß an raschem Sichaussprechen gegenüber der Legislatur und an rascher Ansichtsäußerung der letzteren um so mehr gelegen sein, als es sich hier um Thatsachen frägt, welche längst vollbracht waren, ehe in Dresden das traurige Geloben ge heimer Berathungen erfolgte. Befinden sich die treffenden Papiere in Händen der Kammer, so mag sowohl diese im Ganzen als jedes einzelne Mitglied bean⸗ tragen, was Deutschland, was der wackere Hessenstamm, was Bayerns Ehre und Verfassungsrecht zu fordern berechtigt sind, und für jenen Zeitpunkt behalte auch ich mir, weitere Antragstellung bevor. Mün chen, 19. Februar 1851. Fürst von Oecttingen-Wallerstein, Ab⸗ geordneter.
München, 22. Febr. (A. Ztg.) Die Führer der beiden vor kurzem in Bayern gestandenen Kaiserlich österreichischen Ar meccorps, Erzherzog Leopold und Feldmarschaall-Lieutenant Freiherr von Legeditsch, haben ersterer den Hubertusorden, letzterer das Großkrtuz des St. Michaelordens erhalten. Der bayerische Ge schäftsträger in Hannover, Graf Montgelas, überreichte jene Aus zeichnungen Sr. Kaiserl. Hoheit dem Erzherzog und dem Baron Legeditsch persönlich. Se. Majestät der König ist von dem leich ten Grippe-Anfall wieder hergestellt.
München, 20. Febr. (Deutsche Reform.) Aus der Reihe der Festlichkeiten, wodurch sich unser diesjähriger Karneval auszeich⸗ net, verdient das große Ballfest hervorgehoben zu werden, welches gestern in den eben so glänzend als geschmackvoll dekoörirten Räu⸗ men des Hotels des hiesigen Königl. prrußischen Gesandten Hersn von Bockelberg stattfand. Leider ward Se. Majestät der Kö⸗ nig durch einen Grippe⸗-Anfall, welcher denselben bereits seit zwei Tagen im Zimmer und Bett fesselt, verhindert, diesem, eben so wie dem am vorhergehenden Abende veranstalteten großen Balle des hiesigen Landwehr⸗-Corps beizuwohnen. Dagegen beehrten Ihre Ma⸗ jestäten Königin Marie und König Otto, die Prinzen und Prinzes⸗ eine offenbare Verletzung des bayerischen Grundgesetzes, und steht mit den Ansichten aller bayerischen Ministerien seit 1818, insbesondere auch mit dem unter' dem Abelschen Ministerium angeregten Verfassungs⸗= Verständniß, in diametralem Widerspruche. ., . .
*) S5. 4 des X. baverischen Verfassungstitels spricht aus: „Die Kö⸗ niglichen Staatsminister und sämmtliche Staatsdiener sind für die genaue Befolgung der Verfassung verantwortlich.“
Has“ von dem baperischen Bevollmächtigten gebilligte und zur Bun— desdoltrin erhobene Referat des Liechtenstesnischen Bundestagsgesandten äußert sich wörtlich: „Denn wenn diejenigen, welche durch Amt und Pflicht berufen sind, um als Organe der Regierung die Ausführung ver fassungs⸗ und gesetzmäßiger Maßregeln auch bei außcrordentlichen Begebenheiten die ernstlich bedrohte öffentliche Ordnung zu handhaben, sich für berechtigt er-⸗ klären, die Functionen, welche sie im Namen des Staats-Oberhauptes aus- zuüben, und die sie in dessen alleinigem Auftrage übernommen baben, ent— weder zu sistiren ober geradezu gegen jene Maßregeln zu richten, unter der Anmaßung einer Berechtigung zu einer Prüfung, die, verfassungsmäßig und besonders bei so außerordentlichen Begebenheiten sogar ausschließlich, nur der obersten Behörde in Staats-Angelegenheiten, aber selbst dieser nicht mit der Befugniß zur Widersetzlichkeit zustehen kann aun sind alle Bande eines geregelten Staats-Organismus gelöst. Bei leiner Regierungs⸗ form, und also auch nicht bei der in den denischen Bundesstaaten grund= gesetzlich bestehenden monarchischen, darf die Regitẽrung in ihrem Organis- mug eine solche Emancipation und Opposition ihrer untergeordneten Organe
skommen lassen 2c.“ . . austeg g Fü g, lag von 1832 sprach von einer den Bundespflichten und der Landesverfassung entsprechenden Regierung. 9 t
rar Hier wird jede Ablehnung postulirter Steuern als Stenerverweige= rung behandelt und, im Gegensatze zu dem in allen deuischen Verfassungen, insbesondere auch in der bayerischen, ausgesprochenen Grundsatze: daß Steuern nur mit Bewilligung der Volksvertreter erhoben werden dürfen, ein unabhängiges landesherrliches Besteuerungsrecht improvisirt, also weit über den Bundesbeschluß von 1832 hinausgegriffen und das Steuerwilligungs⸗ recht der deutschen Stämme in ein Willlgenmüssen jeglichen Postulates bei
Strafe militairischer Execution verwandelt.
sinnen des Königlichen Hauses und die hier weilende verwittwete Frau Großherzogin von Toscana das Fest mit ihrer Gegenwart. In der an 4060 Personen zählenden Gesellschaft bemerkte man außer Den höchsten Würdenträgern in Staat und Hof und dem diploma⸗ tischen Eorps, so wie den Präsidenten der beiden Kammern, auch die Noktabilitäten unserer Künstler- und Gelehrtenwelt. Ihre Majestät die Königin, eben so wie König Otto, nahmen an dem Tanze leb⸗ haften Theil und verließen erst nach ? Uhr das Fest.
München, 23. Febr. (N. C.) Heute steht man der Ankunft des Fürsten Taxis entgegen, der sofort in die erste Kammer eintre— ten wird. Der Gesetzentwurf in Betreff der Einführung einer Verbrauchssteuer auf Branntwein, so wie jener bezüglich der Be⸗ nutzung des Wassers ist dem hiesigen Magistrat zur Begutachtung vom Ministerium mitgetheilt worden.
Sachsen. Dresden, 24. Febr. (Dr. J.) Die gestern im Brühlschen Palais stattgehabte Plenarsitzung der Ministerial-Kon⸗ ferenz war von sehr langer Dauer, indem dieselbe beinahe fünf Stunden in Auspruch genommen hat. Aeußerem Vernehmen nach glaubt man den gepflogenen Verhandlungen wesentliche Bedeutung für das aufrichtige Interesse der Einigung zuschreiben zu dürfen. Heute Mor— gen ist Se. Durchlaucht der Fuͤrst Schwarzenberg nach Wien, heute Mit⸗ fag der Frhr. von Manteuffel nach Berlin abgereist. Die Anwesenheit bei⸗
Herren Ministerpräsidenten hier dürfte nach Verlauf von etwa
wieder zu erwarten sein. In der Zwischenzeit wer—
gen der Kommissionen, von denen die zweite noch wich
ige Arbeiten zu erledigen hat, so wie der Sachverständigen ihren
rtgang nehmen, welche letzteren bereits zu einigen festen Grund⸗
f hre Aufgabe gelangt sind. Von Seiten Sr. Majestät
des K 1s von Sardinien ist an die Stelle des bisherigen außer—
ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers Graf de
Zambug jetzt der Marquis Ricci am Königl. Hofe beglaubigt wor—
Berselbe wurde heute zur Königl. Tafel gezogen. Der Herr
wohnte am Sonnabend schon dem Balle beim Herrn
tsminister der auswärtigen Angelegenheiten bei. Wir bemer—
dieser Gelegenheit zu unserer gestrigen betreffenden Mit—
. daselbst He zog von Holstein-Glücksburg anstatt heißen muß. —
annover, 24. Febr 8 3189 De esterreich hat unter anderen Offizieren der hannover 1
den Kaiserlichen Orden der eisernen Krone erster Klasse
8
General⸗Major Jacobi, das Commandeur Kaiserlichen Leopold-Ordens dem General-Major von Kommandant der Residenz, und dem Obersten von Bran— ndeur des 2ten leichten Bataillons, verliehen.
Febr. (Nied. Ztg.) Der Finanzminister
sich am 28sten d. M. an den Harz begeben, Neuorganisation der Berghauptmannschaft Klaus zernehmen nach wird der Ober-Bergrath von dem Direktorium der Berghauptmannschaft betraut
22. Febr. (W. Z.) In der heutigen Sitzung
imer fand die Fortsetzung der Berathung über den
zesetzentwurf statt. Der §. 12, worin von der Künd⸗
unteren Staatsdienerschast die Rede ist, rief eine län— Verhandlung hervor, nachdem über mehrere Petitionen der innten unteren Staatsdienerschaft, welche darauf hinausgingen,
die Kündbarkeit der unteren Staatsdienerschaft zu besei—
oder solche auch zugleich auf die höhere Staatsdienerschaft iuszudehnen, Bericht erstattet war. Die Kommission machte den Vorschlag, hinsichtlich der geeigneten und namentlich der wichtigeren ienstzweige nd unteren Staatsdienstes den Kündigungs-Vorbe— iner gewissen Reihe tadbelloser Dienstjahre außer
zu lassen und Königliche Regierung zu ersuchen,
welche Angestellte zu der höheren und bezie—
unteren Staatsdienerschaft zuzählen, zu beseitigen,
ien Kategorieen der mit dem Kündigungs-Vorbe—
den Staatsdienerschaft zäher festzustellen. Der
mit überwiegender Majorität angenommen Der
„Antrag Bueren's, im Paragraph den Zusatz zu ma—
dem Kündigungsvorbehalte nur dann Gebrauch ge⸗
zerden solle, wenn eine Entfernung aus dem Dienste durch
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samen Zollbeziehungen zwischen den Herzogthümern und dem König Unter den Betheiligten befinden sich nicht blos Fabrikanten, sondern auch angesehene Firmen, welche in der kom⸗ merziellen und industriellen Welt eine hervorragende und einfluß⸗ Die Tuchmacher in Neumünster werden durch die Zolllinie an der Eider zunächst in ihrem Vertrieb empfind⸗ Der Regierungs⸗Kommissär gab der Deputafion das Versprechen, daß er an geeigneter Stelle diesen Wunsch befürworten werde, machte jedoch zugleich darauf aufmerksam, daß während des Die Petenten verlan⸗ gen nämlich ausdrücklich, daß in den Zollverhältnissen zwischen den Herzogthümern und dem Königreich, namentlich in Betreff seiner Landesprodukte und Fabrikate, schon jetzt eine Gleichmäßigkeit ein⸗ trete. Es ist der Anschluß an das dänisch⸗schleswigsche Zollsystem, heißt es in der Petition, worauf die Wohlfahrt des Landes Hol— stein beruht, und dieser Anschluß wird eben so allgemein gewünscht, als der Anschluß an das deutsche Zollsystem gefürchtet wird. Frei⸗
reich ersucht wird.
reiche Stellung einnehmen.
lich berührt.
Provisoriu ns keine Aenderung geschehen könne.
Das Vote universel ist gestern wegen eines an das Land⸗ volk gerichteten Artikels mit Beschlag belegt worden.
Von den hiesigen Arbeiter⸗Assoctationen schicken die Pianoforte— macher ein prächtiges Pianoforte zur londoner Industrie⸗Ausstellung Unter den Fabrikaten der anderen Associationen, welche bereits ab— gegangen sind, befindet sich ein Meisterstück der vereinigten Kunst⸗ sischler, ein Bibliothekschrank, von den Feilhauern ein großer Rah⸗— men voll neuer Feilmodelle, auf welche die Association in Frankreich und England ein Patent genommen hat.
Der Präfekt des Isere⸗Departements Chapuis⸗Montlaville hat die Aufführung des „Pailasse“ in Grenoble verboten; in Paris aber wird dies Stück noch fortwährend gegeben.
Man will wissen, der Präsident werde als Antwort auf die Versprechungen des Grafen von Chambord in dessen Schreiben an Berryer die Abschaffung des neuen Wahlgesetzes beantragen.
Der Repräsentant Schölcher hat einen Antrag auf Abschaffung der Todesstrafe eingebracht.
lich wird während der Uebergangsphase zur festen politisch⸗ admini⸗
strativen Organisation der einzelnen Landestheile nur wenig für
die Regulirung der Zollverhältnisse geschehen können; denn zunächst
müssen die staatlichen Grundlagen gewonnen sein, bevor an ein
Erörterung und Feststellung der gemeinsamen materiellen Beziehun gen gedacht werden kann.
Sachsen⸗Wein ar. Eisenach, 20. Febr. (Fr. J. Ne
leans mit ihren beiden Prinzen, dem Grafen von Paris und den
Herzog von Chartres, demnächst hierher zurückkehren und auf län—
gere Zeit bei uns residiren.
Ausland.
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Frankreich. folgende amtliche Mittheilung: „Seit einigen
l
)
ach hier eingegangenen Nachrichten wird die Herzogin von Sr⸗
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Paris, 23. Febr. Der Moniteur enthält !
Tagen cirkulirt das
Gerücht, daß eine Revue über 60,000 Mann nächstens auf den
oulevards stattfinden solle. gründet.“
Gestern von 10 Uhr an bemerkte man bei den Barrieren Mont⸗ martre, Batignolles, Passy, Vangoiard, Enfer, auf den inneren Boulevards, bei der Madeleine, Rue Faubourg St. Honors, Aveau de Marigny, Clau Beauveau, in den Champs Elysee und auf dem Place de la Concorde Gruppen von 3 bis 10 Individuen, die sich sehr unwillig gebehrdeten. Das Personal dieser Gruppen bestand aus Kutschern, Stalljungen, dienstlosen Bedienten, Wäschern, Stein⸗ brechern, einigen Invaliden, einigen Tambours der Nationialgarde und alten Soldatenfrauen. In den Tuilerieen und dem Garten stand mobile Gendarmerie und Nationalgarde. Im Elysee war die Fste Legion Nationalgarde, das T2ste Linien -⸗Regiment und eine Abtheilung Carabiniere. Alle Truppen in Paris und den Forts waren konsignirt. Aus Vincennes wurden lange Wagenrei— hen mit Brot und Munition nach Paris und den Forts geführt. Die Polizei war vollständig ausgerückt. Auf dem Marsfelde ma— növrirte eine Brigade mit Sack und Pack. Um 11 Uhr versam⸗ melten sich die Minister im Elysee. Nachmittags zerstreuten sich die Gruppen. und speziell mit den militairischen Vorkehrungen zum Schutze der⸗ selben beauftragt, zwanzig Repräsentanten:
Diese Nachricht ist gänzlich unge
im Werke sei. Meinetwegen. Sie kömmt mir eben recht. General Baraguay d'Hilliers hat mir alle von mir zum Schutze der Ver— sammlung für nöthig erachteten Truppen zur Verfügnng gestellt. Ich habe ihm geantwortet, daß ein Korporal und vier Mann ge— nug wären.“ Das bonapartistische Pays sagt heute: „Die Coa— lition ist wüthend. Die Manifestation, auf welche sie hoffte, ist ihr fehlgeschlagen, die Freunde des Elysee haben ihre Intriguen ohnmächtig gemacht. Das genannte Blatt setzt dann aus einander, wie Coalitions agenten das Volk aufgehetzt, Bonapartisten es beschwichtigt hätten. Da. gegen schreibt der Messager de l'Assemblee die Manifestation den Bonapartisten zu und behauptet, es habe ein von Belmontes verfaßtes bonapartistisches Manifest von einer Volksmasse nach der National-Versammlung gebracht werden sollen. Auch die Assem—⸗
Dienstführung als nothwendig erscheine, abgelehnt. Zu
( inderen (höheren) Staatsdienern, sofern sie kein
soll die Anstellung in der Regel für die bei
dem Eintritte in den Staatsdienst widerruf
beantragte die Kommission die Worte: „in der Re—
nd am Schlusse des Paragraphen die Worte hin
aus besonderen Gründen eine Ausnahme im
Dienstes sich rechtfertigt.“ Der Antrag der Kommis—
e Billigung des Hauses; wogegen der Antrag des Ju
Ministers am Schlusse des Paragraphen hinzuzufügen: „und inso
rn nicht eine mehrjährige Vorbereitung im Staatsdienste durch Audito—
mit überwiegender Majorität verworfen, nachdem
Freudentheil und Andere ihn bekämpft. Der §. 22 lautet:
atsdiener, welche Gebühren beziehen, haben, wenn die Gebüh
verändert wird, keinen Anspruch auf Entschädigung.!“ Der
g Böhmer's zu diesem Paragraph ging durch; er war darauf
chtet, im Begleitschreiben auszusprechen, daß die Bewilligung
außerordentlichen Vergütung für geeignete besondere Fälle,
namentlich in dem Falle, wo der Angestellte durch Aenderung der
erheblichen Theil seiner bisherigen Dienstein
liere, der Regierung vorbehalten bleibe. Die §§5. 28 bis
ln von der Abtretung, Beschlagnahme der Diensteinnahmen,
Ruhegehalte und Wartegelder. Sie führten ebenfalls zu längeren
Verhandlungen, diese waren aber ohne allgemeines Interesse. Die
dazu gestellten Verbesserungs-Anträge Horst's II., so wie der der
Kommission, wurden abgelehnt und damit die Berathung des Ent wurfs für heute geschlossen. ;
Schließlich zeigte Präsidinm noch an, daß die Berichterstattung
wie in er ster Kammer geordnet sei, den Berichterstattern vollständige
Unparteilichkeit zur Pflicht gemacht sei, und von Montag an ihre
Berichte, die sie unter eigener Verantwortlichkeit zu besorgen hät⸗—
ten, vor Beginn der Sitzung im Vorzimmer zur Einsicht der
Stände⸗-Mitglieder ausliegen würden.
aan vk“ DIhterlgehrn,
Hebiührentaxe einen
nabme ver 19111
Hannover, 22. Febr. (Erste Kammer.) Die Kammer tritt em Beschlusse der zweiten in Betreff der Unterstützung der Ver⸗ eine für Wissenschaft und Kunst bei. Der größere Theil der ö. war der zweiten Berathung des Gemeindewegegesetzes ge⸗ widmet.
as-cblestwig- Höolstein. Altona, 24. Febr. El. M. Graf Mens dorff⸗Poullly ging heute Morgen nach Kiel zurück.
Kÿel, ö. Febr. (D. R.) Dem landesherrlichen Regierungs⸗ Kommissär laf. Reventlow-Criminil ist durch eine Deputatlon holsteinischer Febrltg ten und Kaufleute eine Petition überreicht worden, in welcher dringendst um Herstellung der früheren gemein-
blee Nationale sieht in diesen Bewegungen nur Umtriebe der Gesellschaft des zehnten Dezember
Der Polizeipräfekt Carlier ist gestern nach Sens abgereist, er wurde aber Abends noch durch den Telegraphen zurückberufen.
Dem Courrier frangais und Messager de l'Assem⸗ blée zufolge, ist der General ⸗-Secretair der Polizei- Präfektur, Reyre, gegenwärtig Stellvertreter Carlier's, der wahre Verfasser der jüngsten imperialistischen Broschüre. Persigny lehnt die Autor schaft in der Patrie ab.
Der Constitutionnel, Organ des Elysee, sagt über die neuesten Maßregeln des schweizer Bundesrathes gegen vie politischen Flüchtlinge und über die jetzigen Zustände der Schweiz: „Die Zahl der Flüchtlinge aller Nationen, welche in der Schweiz ein Asyl genießen, hat für die Nachbarstaaten nichts Beunruhigendes, weil sie auf weniger als fünfhundert reduzirt ist. Alles, Has über die militairische Organisation der Flüchtlinge, über Rekrutirungen und Waffendepots berichtet wurde, ist bloße Erfindung. Man behaup tete, der im vergangenen Jahre ausgewiesene Mazzint befinde sich seit November wieder in der Schweiz. Die deswegen angestellten Nach suchungen haben bis jetzt aber kein Resultat ergeben. Die Schweiz genießt übrigens seit 1847 unter dem wohlthätigen Einflusse ihrer neuen Verfassung „der vollkommensten Ruhe.“
Der Minister des Innern hat der mit den Wahlreform-An trägen beschäftigten Kommission eine Wähler —Statistik vorgelegt, wonach die frühere Wählerzahl 9, 618,057 war. Nach dem neuen Gesetze ist sie 6,809,281, die Differenz also 2, 808,776 oder 30 pCt. Die Kategorieen der neuen Listen sind: Personalsteuer Zahlende 5, 928,973 oder 74 * pCt., Vizinalwegbesteuerte 449,221 oder 6* pCt. Majorenne Kinder im älterlichen Hause 5465, 515 oder 85 pCt. Majorenne 3 Jahre bei ihrer Herrschaft wohnende Diener 124,236 oder 15 pCt. Majorenne Arbeiter, seit 3 Jahren bei ihrem Patron im Fabriksgebäude wohnhaft, 35,466 oder pCt. Oeffentliche Beamte 110,304 oder 13 pCt. Priester 32,492 oder pCt. Soldaten 388,949 oder 57 pCt. Zusammen 6,711,186. Der Uinterschied von 98,095 zwischen dieser und obiger Zahl rührt vom Departement Ille und Vilaine her, dessen Wähler nicht zu gehöriger Zeit klassifizirt worden. ö
Am 19. Februar kam vor den Assisen von Nevers der Prozeß der beiden Repräsentanten des Berges, Miot und Rouet, zur Ver⸗ handlung. Beide wurden freigesprochen. Cremieux und Bac führ⸗ ten die Vertheidigung. Der Berg hat diese Freisprechung mit Acclamation aufgenommen. Als Cremieur, der Vertheidiger Miot's, an der Tribüne vorüberging, sagte er zu Dupin: „Sie wissen wohl, Herr Präsident, daß Ihr Freund Miot freigesprochen ist?“ Dupin erwiederte: „Ich achte die Entscheidungen der Justiz immer, wenn ich nicht auf ihre Cassation antrage.““
General Leflo, Quästor der National⸗Versammlung
äußerte angeblich in einer Gruppe von etlichen zig „Man hat mich offiziell benachrichtigen zu müssen geglaubt, daß eine Manifestation gegen die Versammlung
Herrn Boreel,
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Großbritanien und Irland. London, 22. Febr. Der Rücktritt des gegenwärtigen Ministeriums scheint gewiß. Die Ab⸗ stimmung über Locke King's Motion zog zwar nicht deren definitive Annahme nach sich, da die Bill dreimal verlesen werden muß, aber die Hälfte des Hauses hatte sich der Abstimmung enthalten und so die Niederlage des Ministeriums herbeigeführt. Die Sprache der⸗ jenigen, die das Ministerium gewöhnlich unterstützten, am Donnerstag Abend war bezeichnend. Lord J. Russell konnte aus ihr entneh— men, daß er in der Zuckerfrage, in der Kirchenfrage und wahr— scheinlich in der Einkommensteuerfrage würde geschlagen werden. Daher auch die Vertagung des Budgets auf Montag. Vor der gestri⸗ gen Sitzung war nämlich Kabinetsrath, in welchem angeblich der Rück⸗ tritt beschlossen wurde; nach demselben hatte Lord J. Russell eine Audienz bei der Königin, von wo er sich ins Unterhaus begab und die Vertagung verlangte. Von einer Seite glaubt man, das Mi⸗ nisterium werde sich nur theilweise ändern; von anderer werden die Namen d'Israeli's und Stanley's genannt. Lord Stanley soll übrigens in einer neulich bei ihm zusammenberufenen Parteiversamm⸗ lung, wie bemerkt wird, eine sehr gemäßigte Sprache geführt und die eifrigsten Protectionisten vor der Hand und im Interesse eines künftigen Sieges des Schutzzolls um Zurückhaltung gebeten haben. Herries, der Finanzmann der Tories, er⸗— hielt den Auftrag, zum Budget ein Amendement auf Ab— schaffung der Einkommensteuer einzubringen. Diese Motion, welche auch von der liberalen Partei unterstützt wurde, soll eben⸗ falls ein Moment der Ministerkrisis sein. Heute speisen d' Israeli und eine große Anzahl protestantischer Parlaments-Mitglieder beim Präsidenten des Unterhauses. Die Peeliten sind auf nächsten Sonn— abend geladen. .
Rußland und Polen. Kalisch, 18. Febr. (Const. Bl. a. B.) Der Administrationsrath hat bekannt gemacht, daß an der österreichischen und preußischen Gränze in einer Entfernung von 21 Wersten oder 3 Meilen sich keine Juden niederlassen dür⸗
fen, wobei die hierauf bezüglichen Vorschriften ihre Geltung auch fernerhin beibehalten. An die Bürgermeister und Woyts der Städte und Dörfer an der Gränze ist so eben in Bezug auf die Juden eine lange, paragraphenreiche Verordnung ergangen, nach welcher gegen die Juden mit großer Strenge verfahren werden wird, um somit die vorzüglichsten Leiter der Zolldefraudation zu erdrücken. Aus derselben Verordnung geht auch hervor, unter welchen Bedin— gungen die Juden innerhalb des bezeichneten Umkreises wohnen dürfen. So werden z. B. Juden geduldet, wenn dieselben in Fa— briken arbeiten, wenn sie Königliche Güter in Pacht haben, Braue— reien oder Branntweinhrennereien mit Konsens besitzen u. s. w.
Niederlande. Aus dem Haag, 24. Febr. In Folge der Ernennung des Herrn Duymaer van Twist zum General⸗Gou⸗ verneur von Niederländisch⸗Indien mußte für die fernere Dauer der
Session an dessen Stelle ein neuer Präsident der zweiten Kammer
der Generalstaaten gewählt werden. Im Oktober hatte die Kammer dem Könige die Herren Twist, Wichers und Storm al
ls Kandidaten für dieses Amt präsentirt. Diesmal bestand die Liste aus den Her— ren Boreel vom Hogelanden, de Man und Gevers van Endegeest Von diesen Dreien hat Se. Majestät den Ersten auf der Liste
vom Präsidenten der Kammer ernannt. Am en hat derselbe sein Amt angetreten, und die Kammer-Sitzungen neh— men nun wieder ihren regelmäßigen Gang.
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Italien. Bologna, 18. Febr. (LlI.) Mobile Kolonnen aufgebrochen, um die Räuher aus ihren Schlupfwinkeln ar Große militairische Bewegungen finden diesfalls statt thäterbanden wollten sich den Weg zwischen Modigl radi nach Toscana offen halten, aber öster:
Streitkräfte haben denselben gesperrt und gemacht. Beim Abgange des Couriers, nach Bologna brachte, hatte sich zwischen den Tr : bern auf den Berghöhen bereits ein Kampf entsponner
Reggio, 17. Febr. I.) Zahlreiche
Spanien. Madrid, 18. Feb wird angeblich verlangen i der, der Aufenthalt ir
Die Provinzial⸗D Sitzung einberufen.
Man spricht vom bev der Ferdinands-Bank.
Türkei. Konstantinopel, 9. Feb der Diözese Widdin haben sich vor längerer Pforte und den hiesigen Patriarchen mit der rem Erzbischofe einen fixen Gehalt aussetzen manche jetzt der Bevölkerung aufgebürdete Lasten Folge dessen erließ die Regierung sofort eine Weisu Patriarchen, er möge sich ernstlich mit dieser Angelegenheit be tigen und die jetzt herrschenden Mißbräuche abstellen. Auch sol diesfalls nicht blos auf die Christen von Widdin, sondern auf die Stellung der griechischen Geistlichkeit im gesammten ottomanischen Staate Bedacht genommen werden. Der Patriarch berief sosort die hervorragendsten Mitglieder der geistlichen Gemeinde von Kon— stantinopel zu sich, und es wurde eine gemischte Kommission gebil det, welche gründliche Reform-Anträge in dieser Beziehung zu stel— len haben wird. Dieselbe besteht aus dem Fürsten Wogorides, dem Logotheten Aristarcht, den Herren Psichart, Karathevtéor!, Photiu, Buduri, Krikozos, Zaphiropulos, Kiriaku, den Erzbischöfen von Cäsarea, Ephesus, Nstomedien und Terzo, den Bischt fen von Paphagonien, Bosnien und Serbien. Dieser Ausschuß bat beretts mehrere Sitzungen gehalten. Sehr lebhafte Debatten, i n, satt. Das Ergebniß derselben wird vor der Hand noch . Mu vem letzten Lloyd. Dampsschiff traf eine aus 1. !. a. neten bestehende Deputation von Samioten hie . . 1 chen türkischen Blätter rügen es, daß die Samioten von dem Mittel
ß dem Infanten MmakRTrIVS 1 633
1 Madrid gestattet
)eputationen sind auf