rechten Schulter herabhängenden Z Zoll breiten gewässerten grünen mit zwei weißen Streifen der Länge nach durchzogenen Bande und überdies auf der linken Brust einen achtspitzigen silbernen Strahr lenstern, in dem sich ein weiß emaillirtes Schild mit dem Bildnisse des Herzogs Albrecht von Gold, umgeben von einem blau emaillir⸗ ten, die Worte „Albertus animosus- enthaltenden Rande, befindet. Die Komthure erster Klasse tragen dasselbe Ehrenzeichen an einem
23 Zoll breiten dergleichen Bande um den Hals mit einem etwas ; nach dem oben
kleineren vierspitzigen Sterne auf der linken Brust, nach angegebenen i n die Komthure zweiter Klasse das Ebrenzeichen ohne Stern; das Ritterkreuz von etwas kleinerem Durchmesser wird eben so wie das Kleinkreuz an einem der linken Knevflöcher mit einem 13 Zoll breiten Ordensbande befestigt. Vier Orders insignien dürfen den Wappen beigefügt werden. Vie Entzichung des Ordens erfolgt entweder wegen einer zu verhangenden Strafe in Gemäßheit der bestehenden oder künftig etwa zu gekenden geseh, lichen Vorschriften oder bei sich sonst, hervorlhucnde Unwürdigkeit des Ordensinhabers nach auf vorgängige Berathung im Ordens⸗ rathe gefaßter allerhöchster Entschließung.
Baden. Karls ruhe, 24. Febr. Das Regierungs⸗ Blatt enthält das Gesetz, die Abänderung des Conscriptionsgesetzzs betreffend. An die Stelle des Geseßes vom 12. Februar 1849 tritt bas Conscriptionsgesetz vom 14. Mai 1825 mit den Nachträ⸗ gen unter folgenden Aenderungen wieder in Kraft., Junge Män⸗ ner, welche sich den Wissenschaften, Künsten oder höheren Gewerben widmen und bereits Ausbildung und Fähigkeiten bekunden, können ihre Verpflichtung zum Kriegsdienst in der Linie durch eine fort⸗ laufende einjährige Dienstzeit lösen, in der Weise, daß sie die übrige Dienstzeit, außerordentliche Fälle abgerechnet, in Urlaub verbleiben. Die Wahl der Waffe und des Regiments steht ihnen frei, sofern sie von der Kriegsbehörde hierzu tauglich erklärt werden. Diese freiwillig Eintretenden haben jedoch die Kosten ihrer Unterhaltung ꝛc. selbst zu stellen, es sei denn, daß sie eine ausgezeichnete wissenschaft⸗ liche oder Kunstbildung schon erworben haben und dabei nachweisen, daß sse nicht genügendes Vermögen besitzen, um jenen Aufwand zu bestreiten. Jeder junge Mann, der die nöthige Körperstärke hat, kann sich vom vollendeten 17ten Lebensjahre zum Kriegsdienst melden. Während der Jahre 1851 und 1852 können als Einsteher nur solche zugelassen werden, die vom Kriegs⸗Ministerium hierzu taug lich erklärt werden. So lange die Haftungs-Verbindlichkeit des Einstellers besteht, können Einstands-Kapitallen und deren nicht verfallene Zinse weder Gegenstand eines Vertrags, noch einer ge— richtlichen Beschlagnahme sein. — Das Regierungs-⸗Blatt ent— hält ferner das Gesetz über die Aufhebung der befreiten Ge— richtestände. Den Mitgliedern der Großherzoglichen Familie blei— ben, ihre bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten mit dritten Personen aus⸗ genommen, ihre bisherigen Rechte. Eben so ist die Gerichtsbarkeit aber Militairpersonen und die Studirenden an den beiden Landes— Universitäten durch besondere Gesetze bestimmt.
Karlsruhe, 24. Febr. (O. P. A. Ztg.) Die Haupthestim— mungen des vorgestern publizirten Preßgesetzes sind folgende: Alle Censur bleibt aufgehoben (8. 1 und 2). Keine Druckschrfft darf gedruckt oder verbreitet werden, welcher nicht, mit oder ohne Nennung des Verfassers, der Name des Verlegers oder Druckers, ferner die An⸗ gabe des Orts und die übliche Bezeichnung der Zeit des Druckes beigesetzt ist. Jedem Heft elner Zeitschrift und jedem Blatte einer Zeltung muß außerdem der Name des verantwortlichen Redacteurs deigeset sein (8. 3). Zur Herausgabe einer Zeitschrift oder Zei tung im Großherzogthum ist eine besondere obrigkeitliche Erlaub⸗ niß nicht erforderlich. Jedoch ist für dieselbe ein verantwortlicher Redacteur zu bestellen und der Polizeibehörde zu benennen. Der Redacteur muß badischer Staatsbürger sein, das 30ste Jahr zurückgelegt und im Lande seinen ständigen Wohnsitz haben (§. I. Wer wegen gewisser Vergehen oder Verbrechen verurtheilt wurde, kann für eine bestimmte Zeit von der Redaction einer Zeit schrift oder Zeitung ausgeschlossen werden (8. 5). Bei wöchentlich nicht mehr als dreimaligem Erscheinen einer Zeitschrift oder Zeitung hat der verantwortliche Redacteur eine Sicherheit (Caution) von 2000 Fl., bei öfterem Erscheinen 4000 Fl. zu stellen (8. 6). Von jedem einzelnen Hefte einer Zeitschrift, so wie von jeder Schrift, die nicht über 5 Bogen im Drucke beträgt, ist ein Exemplar 24 Stun⸗ den vor der Austheilung oder Versendung, von jedem Blatte einer Zeitung aber unverzüglich das erste abgezogene Exemplar durch den Verleger bei der Polizeibehörde zu hinterlegen, welche auf Ver— langen Bescheinigung daruͤber ertheilt. Das hinterlegte Exemplar muß bei Zeitschriften oder Zeitungen mit der eigenhändigen Unter schrift des Redacteurs, beziehungsweise seines Bevollmächtigten, ver— sehen sein (8. 7). Blätter oder Schriften von rein wissenschaftli⸗ chem, artistischem oder technischem Inhalt sind ausgenommen von den Bestimmungen der §§. 4, 6 und 7. Berichtigende Entgegnun⸗ gen müsssen binnen drei Tagen nach dem Empfange, beziehungsweise beim nächsten Erscheinen einer Zeitschrift, in dieselbe Abtheilung des Blattes und mit denselben Lettern aufgenommen werden und, so— weit die Entgegnung nicht größer ist, unentgeltlich (8. 9). Straf⸗ bare Entgegnungen können mit Ermächtigung der Behörde abge— lehnt werden (5§. 10). Eben so müssen Urtheile auf Anordnung des Gerichts ohne Zusätze, Weglassungen oder Bemerkungen unent-— geltlich aufgenommen werden (§. 11). Die Verbreitung von mit Beschlag belegten Druckschriften ist verboten (8§. 12). Eben so ist das Hausiren mit Druckschriften, Anerbieten, Vertheilen und Anschlagen derselben an öffentlichen Orten verboten. Der Polizei⸗Behörde bleibt vorbehalten, für bestimmte Schrif— ten hesondere Erlaubniß zu ertheilen. Das Verbot des Anschlagens bezieht sich nicht auf amtliche, gewerbliche, erlaubte, gesellige ꝛc. Zwecke zꝛc. (8. 13). Die Uebertreter der Vorschriften der Ss. 3–=13 sind mit einer Strafe von 5-100 Fl. zu belegen, Bei Zahlungs⸗ Unfähigkeit ist die Geldstrafe in entsprechende Gefängnißstrafe zu verwandeln (8. 14). Die Erkennung dieser Strafen steht den Amts= gerichten zu (8. 14). — Der zweite Titel des Gesetzes (965. 16— 27) handelt von den Strafen der durch die Presse begangenen Vergehen und Verbrechen. Nach 8. 18 kann jedes verurtheilende Erkenntniß zugleich die Unterdrückung oder Vernichtung der für strafbar erkann⸗ ten Schriften, der Platten, Formen z. aussprechen. 8. 19 stellt die successiwe Haftbarkeit fest: 1) Der Verfasser, insofern Druck und Her— ausgabe mit seinem Wissen und Willen erfolgt sind, 2) der Heraus geber, 3) der Verleger, 4) der Drucker, 5) der Verbreiter. Nach §. 25 kann auch der auswärtige Verfasser, Redacteur, Verleger und Drucker einer Schrift sträflichen Inhalts vor die badischen Gerichte gezogen werden, und nach §. 26 kann, wenn der Herausgeber eincr auswärtigen Zeitung oder Zeitschrist dem wider ihn ergangenen Urthelle nicht genügt, die Verbreitung der Zeitung oder Zeitschrift, bis dies geschehen, durch das Ministerium des Innern verboten wer= den. Nach §. 27 ist das Recht der Bestrafung durch eine Verjäh⸗ rung von sechs Monaten seit Vollbringung des Vrrgehens oder Verbrechens erloschen. Der III. Titel (68. 28 — 65) handelt von dem Prozeßverfahren bei Ir re , und zwar das erste Kapitel von ver Beschlagnahme der Druckschriften, das zweite Kapitel von dem Strafverfahren. Durch landesherrliche Verordnung tritt vor⸗ stehendes Gesetz mit dem 1. März dieses Jahres in Wirksamkeit.
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Schleswig⸗Holstein. Rendsburg, 26. Febr. (H. C) Hier sst folgende Bekanntmachung erschienen; „Die unterm 11. d. In bie! Aeltern, Hormünder und Lehrer seitens des Polizei ⸗Amts gerichtete Aufforderung, ihre Kinder und Lehrlinge in strengerer Zucht zu halten, hat, so wie die vorgenommenen Züchtigungen der Ünfug treibenden Gassenbuben, insofern den erwarteten Erfolg nicht gehabt, als die die Stadt besuchenden dänischen Offiziere und Or⸗ donnanzen noch immer durch das Nachrufen von Spottnamen und in anderer Weise insultirt werden. Mit Rücksicht darauf bin ich zu der Bekanntmachung veranlaßt, daß nach einer mir gewordenen Eröff⸗ nung des p. p. . K. österreichischen Generals von Signorini, falls derglei⸗ chen Insulten sich wieder ereignen, die Anordnung wird getroffen wer— den, daß die dabei Betheiligten durch dazu kommandirte Soldaten aufgegriffen und event. die Aeltern der betroffenen Kinder inhaftirt werden. Wonach sich zu achten c. Rendsburger Polizei⸗Aint, den 25. Februar 1851. Krohn, const.“
Mecklenburg⸗Schwerin. Malchin, 21. Febr. (H. E.) In der siebenten Sitzung der Landtags- Versammlung kamen zwei Großherzoglich strelitzschs Reskripte zur Verlesung, von denen das eine sich auf die schwerinsche Verordnung wider den Mißbrauch der Presse bezog und das zweite die Genehmigung von Ritter ⸗ und Landschaft zur Aufhebung des Gesetzes zum Schutze der persön⸗ lichen Freiheit begehrte. Da das strelitzsche Gouvernement bezüglich des Preßgesetzes manche Abänderungen des schwerinschen Gesetzes für nothwendig erachtet, so wurde das Reskript dem Justiz⸗Comitè überwiesen, wegen Zurücknahme der Habeas-Corpus-Akte aber die ständische Genehmigung ertheilt. Die übrige Zeit der Sitzung wurde zur Verlesung und Vertheilung der engeren Ausschuß⸗Propositionen verwendet; wegen Proposition 6, die Wahrnehmung einer Hand— lungssteuer von dem vom Herrn von der Kettenburg ins Ausland verkauften Vieh betreffend, wurde beschlossen, da auf das schon im Jahre 1847 eingereichte Maturitätsgesuch kein Bescheid erfolgt ist, der engere Ausschuß solle weiter matuxiren und wenn innerhalb 3 Monaten entweder gar kein oder ein ungewieriger Bescheid erfolgt sei, die Einleitung zur Beschreitung des Weges kompromissarischer Entscheidung treffen.
Nachdem in der heutigen (achten Sitzung) die Anzeige gemacht worden war, daß der Großherzogl. schwerinsche Kommissarius die Magistrate der Stiftsstädte Bützow und Warin aufgefordert habe, den Landtag durch Deputirte zu beschicken, wurde auf Antrag des Comité's zu Kap. IV. (Reform der Verfassung) der Beschluß ge faßt, den schwerinschen Herrn Kommissarius um Mittheilung der die ümänderung der rostocker Stadtverfassung seit 1848 betreffen den Akten zu bitten; auch wurde die beantragte Zuziehung des rostocker Deputirten zu den einschlagenden Comité Verhandlungen genehmigt. Zu einer längeren Debatte gab die Proposition 152 Veranlassung, indem es sich vornehmlich um die Frage handelte, ob die zwischen Preußen und Mecklenburg-Schwerin unter dem 22. Mai 1849 abgeschlossene Militair- Convention ständische Rechte berühre oder nicht. Der Vertrag wurde endlich, da es, wie von Oertzen-Woltow sehr richtig bemerkte, den Ständen einmal kommu— nizirt war, dem Comité ad Kap. IV. überwiesen.
—
Mn sland.
Oesterreich. Mailand, 20. Febr. Die Gazeta di Milano enthält nachstehende amtliche Bekanntmachung: „Se. Excellenz der Herr Finanz-Minister hat mittelst Depesche vom 13en der K. K. Finanz⸗Ober-Direction in Verona nachstehende, auf das lombardisch-venetianische Anlehen bezügliche Verfügungen des Minister⸗ Raths bekanntgegeben: 1) Es hat bei dem bereits bekanntgegebenen Grundsatze das Verbleiben, daß die im Zwangswege aufzubringende Ge⸗ sammtsumme in klingender Münze das Zwölffache (nicht das Zehnfache) der für jeden der Monate Januar und Februar 1851 auf je 5 Millionen Lire festgestellten Theilquote bildet, es wird jedoch gestattet, daß die Ein⸗ bringung im Zwangswege auf zwölf Monats⸗Raten vertheilt werde, wo— nach in jedem der folgenden Monate März, April, Mai, Juni, Juli, August, September und Ostober 185 ein baarer Betrag von 5 Mil⸗ slonen Lsre! und im Monate November 1856 der noch erübrigende Nest der bagren Gesammtsumme von 9 Millionen Lire nach Abrechnung der durch freiwillige Subseriptionen auf diesen Theil kes Aulehens gedeckten Beträge im Zwangswege einzubringen ist. 2) Eine weitere Fristerstreckung für die freiwillige Subscription un⸗ ter Gewährung der damit verbundenen Vertheile kann im Allgemeinen nicht mehr zugestanden werden. 3) Ausnahmsweise wird jedoch den beiden Pro—⸗ vinzen Cremona und Mantua, welche im Laufe des Monats Januar J. J. wegen ulassung der freiwilligen Subscription bereits bestimmte Vorlagen gemacht haben, die Nachsicht des Termines unter Gewährung der mit der Bekanntmachung vom 25. November v. J. zugesicherten Vortheile mit dem achtprozentigen Nachlasse bis Ende dieses Monates Februar zugestanden. 4) Die gleiche Begünstigung hat auch anderen Provinzen in dem Falle zu Statten zu kommen, wenn dieselben noch vor Ablauf des Monats Januar d. J. ein schriftliches Einschreisen derselben Art vorgebracht hätten. 5) Rücksichtlich der anderen Provinzen, auf die keine der angeführten Be— günstigungen mehr Anwendung findet, hat es bei der Einbringung im Zwangswege nach dem unter 1 bemerkten Ausmaße zu verbleiben. Um aber selbst diesen noch die Aufbringung der sie treffenden Theilbeträge am Anlehen zu erleichtern, wird ihnen bis Ende Februar l. J. die Theilnahme an der freiwilligen Subscription unter Zugestehung des achtprozentigen Nachlasses, jedoch mit der Einschränkung bewilligt, daß die Einzahlungen auf das freiwillige Anlehen in dem Verhältnisse von in klingender Münze und * in Tresor-Scheinen zu erfolgen haben. Die im Zwangs wege auf die Schuldigkeit jeder dieser Provinzen in Baarem eingebrachten Belräge können, wenn von dieser Gestattung Gebrauch gemacht wird, an der Einzahlungsgebühr auf die Subseription abgerechnet werden. Sollte sedoch irgend eine Provinz nur für den in klingender Münze zu entrichtenden Betrag zu sabskribiren und die in Schatz scheinen zu erlegende Summe aus- zuschließen wünschen, so wird als Grundlage der Verhandlungen das Zwölf⸗ fache der für jeden der drei Monate „Dezember 1850, Janugr und Februar 18651“ festgesetzten Raten angenommen werden müssen, mit Abzug des auf dem Zwangswege erhobenen oder für Rechnung der freiwilligen, nach dem 25. November erfolgten Subscriptionen bereits eingelausenen oder noch ein. zulaufenden Betrages in klingender Münze. Es wird jedoch erinnert, daß, m Falle man sich'entschlösse, die ganze Einzahlung zum Anlehen in klin gender Münze zu leisten die bezügliche Subscription nichtsdestoweniger sich noch immer auf einen Betrag belaufen müsse, der trotz des achtprozentigen Nachlasses vom Nominglwerihe, serner eines 5prozentigen Abschlages und eines weiteren zprozentigen Nachlasses an den Bagtzahlungen, im Falle sich diese auf 75,909 Lire belaufen, noch immer die ganze Quote, welche der Provinz zur Last fällt, ergeben und durch 109 theilbar sein müsse. 6) Bie Verhandlungen über den Abschluß des freiwilligen Anlehens dürfen den Lauf jener Operationen nicht unterbrechen, welche behufs der zwangs⸗ weisen Erhebung der durch sreiwillige Subscriptionen nicht gedeckten Be= träge eingeleitet werden. Es wird dirs zur allgemeinen Kenntniß in Ueber= einstimmüng mit einer analogen Bekanntmachung obenerwähnter Finanz⸗ Oberdircctidn vom 1bten zur Banachachtung gebracht, damit die respeküven Delegationen und Provinzial-Congregationen von den abermaligen Kon⸗ zesssogen des hohen Ministerrathes Nutzen ziehen und die Wirkungen des Zwangsanlehens vermeiden können. Mailand, 20. Februar 1851. Fürst Karl Schwarzenberg, K. K. Statthalter und Feldmarschall Lieutenant.“
Venedig, 21. Febr. Die Gazeta di Venezia enthält nachstehende amtliche Bekanntmachung: unterthänigsten Bericht des
„Se., Majestät der Kaiser haben über den e hohen Ministeriums des Innern nachstehende allerhöchste Entschließung un⸗
term 29. Dezember 1850 zu erlassen geruht: 1) Alle jene K. K. Unter⸗ thanen, welche wegen Theilnahme an den revolutiongiren Vorgängen im lombardisch-venetianischen Königreiche sich ohne gesetzliche Bewilligung im Auslande aufhalten und trotz der in den Bekannimachungen vom 30. De— zember 18418, 12. August 1849 und 7. März 1850 enthaltenen, an sie ge⸗ richteten Aufforderung zur Rückkehr in das Vaterland nicht in die K. K. österreichischen Staaten zurückkehrien, sind als Emigranten zu betrachten und zu behandeln, und demgemäß von dem österreichischen Unterthanenverbande abgetrennt. 2) Obwohl nun die solchen Individuen in den erwähnten Betannimachungen angedrohte Sequestrirung ihrer Besißzthümer in Aus füh⸗ rung gebracht werden könnte, so will Ich jedoch durch einen Gnadenakt gestatten, daß dieselben, in Anbetracht der ihnen anheimgestellten Wahl, zu⸗ rückzulehren oder die Erlaubniß zur Auswanderung nachzusuchen, gleich jenen K. K. österreichischen Unterthanen behandelt werden sollen, welche mit Zustim⸗ mung der kompetenten Behörden aus den österreichischen Staaten ausgewan— dert sind. 3) Im Fall derlei Individuen in Zukunft neuerdings das oͤsterrei⸗ chische Staatsbürgerrecht nachfuchen würden, sollen ihre Gesuche im Sinne der bestehenden Normen rücksichtlich der Erwerbung des österreichischen Staats- bürgerrechts behandelt werden. 4) Gegenwärtige Verfügungen sind jedoch auf jene Individuen nicht anwendbar, welche in Folge der Bekanntmachung vom 12. Üugust 18149 und durch die Capitulations-Alte Venedigs vom 22. August 18485 von der Amnestie ausgeschlossen wurden. Rückhschtlich dieser Perfonen sollen die bisher verfolgten Normen ohne weitere Verschärfung ein⸗ gehalten werden. 5) Mein Minister des Innern wird im Einverneh Gen mit Meinem Feldmarschall Grafen Radetzky die nöthigen Verfügungen zur Vollstreckung dieser Bestimmungen treffen. — Vorstehendes wird in Folge der geehrten Depesche vom Sten Sr. Excellenz des Herrn Militair⸗ und Ge neral- Gouverneurs Grafen Radetzko zur allgemeinen Kenntniß und zur Da nachachtung der hierbei Interessirten gebracht. Venedig, 18. Februar 1851. Toggenburg, K. K. Staithalter.“
Frankreich. Gesetzgeb ende Ver sammlung Sitzuug vom 25. Febr. Den Vorsitz führt Benoist d'Azy. Tagesordnung: Kredit⸗ entwurf für Kosten der Privat⸗-Telegraphie. Sauteyra bekämpft eine Vermehrung der Beamtenzahl. Lara bit spricht für die Noth⸗
Personalvermehrung in Paris, Auf Etienne's Minister Weiß, der elektrische Telegraph an der Saone verlängert.
Ohne Debatte wird eine von
anträgte Geschäftsordnungs Aenderung angenommen. — von 12.000 Franken für eine Unterrichts⸗ Statistik wird mit 436 gegen 137 Stimmen bewilligt. Der Kriegs-Minister verlangt einen Kredit von 6,809,000 Franken für Befe stigungs Arbeiten zu Cherbourg. Eine Interpellation des Ministers des Innern durch Lavatier Larochs wegen Verletzung des Wahlgesetzes wird auf morgen angesetzt und die Sitzung aufgehoben.
willigt.
Febr. Zur Feier des gestrigen dritten Jahres⸗ Revolunso¶n waren sehr wenig offizielle Festlich⸗ kelten veranstaltet. Um 10 Uhr fand der Trauer Gottesdienst in Notre-Dame statt. Der Erzbischof von Paris pontifizirte. Die National-Versammlung war zahlreich vertreten, nur bemerkte man kein einziges Mitglied ihres Büreau's. Die Stadt Paris wurde durch den Seine Präfekten Berger, den Polizei- Präfekten Carlier und einige zwanzig Mitglieder der Munizipalität vertreten. Von den früheren-Mitgliedern der Constituante bemerkte man David (d' Angers), Marrast, Marie, Bethmont, Degouve-Demmuques, Degousse, Sartrans- jeune, Garnier-Pages, Pagnerre und Andere. Die Nationalgarde war in allen Legionen, die polytechnische Schule, die Studirenden des Rechts und der Medizin zahlreich vertre—⸗ ten. Man bemerkte auch einige Räthe des Appellhofes. Am Haupteingange sammelte, auf Eh. Lagrange's Ersuchen, ein Geist licher Almosen für die Waisen der im Februar Gefallenen. Nach Beendigung des Gottesdienstes bildete sich unter dem Rufe: Es lebe die Republik! ein Zug und bewegte sich durch die Rue Con stantine über der Pont d'Arcole, Quai de 'Hotel de Ville, Rue be la Réforme und Rue St. Antoine nach dem Bastillenplatze Dieser Zug, aus Arbeitern, Repräsentanten, Studirenden und Na⸗ tionalgarden bestehend, war an 6000 Mann stark. Als derselbe den Bastillenplatz erreichte, traf ein zweiter von den Bou⸗ levards her ein. An der Spitze der dritten Legion be— merkte man den Oberst-Lieutenant Havin, die fünfer Legion war durch ihr gesammtes Offizier-Corps vextreten. Eine Deputa tion der Verwundeten und Kämpfer vom
P ö tages der Februar
Februar 1848, sämmtliche Geschäftsführer aller Arbeiter-Associationen und die gauze demokra tisch-republikanische Presse waren vertreten. Eine Störung fiel nicht vor. Auf dem Bastillenplatze befand sich kein Stadtsergeant. Im Laufe des ganzen Tages trafen Deputationen ein, um Immor⸗ sellenkränze an der Julisäule niederzulegen. Um 3 Uhr war die Circulation völlig gehemmt. Die Boulevards durchzogen bis spät in die Nacht einzelne Gruppen, republikanische Lieder singend. An der Barriere dù Maine fand ein republikanisches Bankett statt. Die Blätter Sidele National, République und Vote uni⸗ versel sind heute nicht erschienen.
Folgendes ist der Text der mit Beschlag belegten Petition an die Natibnal-Versammlung, welche von den Dezembristen bei der fehlgeschlagenen Manifestation übergeben werden sollte: „Volksver⸗ tröüter! Bie Nation ist bewegt. Die Feindseligkeiten zwischen bei⸗ den Staatsgewalten sind eine fortdauernde Ursache eines üblen Zu⸗ standes. Die 6 Millionen Bürger haben durch Ernennung des Neffen des Kaisers zur Ausübung der National⸗Souverainetät an⸗ gedeutet, daß er von all' der Würde umgeben werde, welche dem ersten Vertreter eines großen Volkes zukommt, und daß Frankreichs Majestät ihm innewohne. Da, wos der Nationalwille ausger rückt ist, ist es Pflicht der Mandatare des Landes, ihn zu begreifen. Das letzte Votum der Versammlung, welches eine elende Summe Geldes dem ersten Beamten der Republik verweigert, ist nicht nur ein Angriff auf das Ansehen des Landes, sondern auch ein Akt der Feindseligkeit gegen die Gefühle des Volkes. Die Parteien haben ihre Fahnen zusam⸗— mengeknüpft, um daraus ein Hemmmiß zur Aufhaltung des allge meinen Wohlstandes zu machen. Diese Coalition der entgegenge⸗ setztesten Hoffnungen verletzt tief Tie Moral. Der Neffe des Kaisers ist verkannt wegen der Dienste, die er der großen Sache der nationalen Ordnung geleistet, hat. Das Bünd— niß der Doktrinen von 1793 und 1815 ist eine beklagens werlhe, mit Stürmen drohende Thatsache. Wir, die Steuer⸗ pflichtigen, die wir Ihnen unser Mandat ertheilt haben, damit es würdig und im Interesse, nicht der Parteien, sondern Frankreichs erfüllt werde, wir kommen, an die besser unterrichtete National⸗ Versammlung zu appelliren, damit sie die traurigen Wirkungen ih⸗ res letzten Votums verbessere. Es ist immer Zeit, gerecht zu sein. Es ist immer Zeit, bei einem selbsterzeugten Uebelstande Abhülfe zu leisten. Das Land leidet, die Geschäfte stocken, das Volk wird in sei⸗ nen Wünschen nicht verstanden, die Majestät des Nationalwillens ist in ih⸗ rem höchsten Repräsentanten beleidigt. Die Wahl vom 10. Dezember ist in ihrem bälebenden Prinzipe vergessen. Entlich vereinigen sich dLei⸗ denschaften und Intriguen, um wieder die bösen Tage heraufzu führen. Wir kommen, stark in unserem Rechte, welches über Ihrem Mandate steht, getrieben von unserem Gewissen als ehrliche Bür⸗ ger und beunruhigte Arbeiter, Sie zu bitten, dieser einem trauri⸗ gen Mißverständnisse entsprungenen Unruhe rasch ein Ende zu machen. Frankreich und Louis Bonaparte reichen sich die Hand, weil ihr Herz dabei im Spiele ist. Vertreter Frankreichs, vertreten Sie es in
seinen Neigungen. Kommen Sie auf Ihr früheres Votum zurück, er- greifen Sie Fie Initiotive einer so edlen Annäherung zwischen Ih⸗ nen und dem Erwählten des Volkes. Beweisen Sie durch Annahme des Betrages der Dotation, daß Sie nicht des Präsidenten persön⸗ liche Feinde sind. Dieses Geld kömmt in einem Regen von Wohl⸗ thaten wieder unter das Volk. Die Geschäfte werden wieder auf⸗ leben, dem National-Gefühle wird genug gethan werden. Das Vaterland wird mit Ihnen zufrieden sein und Sie werden als auf⸗ richtige Patrioten gehandelt haben. Wo nicht, so bleiben Sie Par⸗ teimenschen. Genehmigen Sie, Herren Volksvertreter, unsere tiefste Ehrfurcht.“
An den Moniteur du Soir wird folgendes Schreiben ge— richtet: „Sehr schlecht unterrichtete Journale beschuldigen mich, der Urheber einer Bewegung zu sein, vie Sonnabends in der Gegend der Nationalversammlung stattfinden sollte und die sie „bonapar— tistische Protestation“ taufen. Wenn ich mich daran betheiligt habe, so geschah es, um meine politischen Freunde zu hindern, damit sie dem Uebelwollen der Parteien keinen Anlaß gäben. Diese mora⸗ fische Dazwischenkunft abgerechnet, bin ich der Manifestation gänzlich fremd geblieben. L. Belmontet.“ Belmontet wurde als der Ver fasser der bei den Dezembristen mit Beschlag belegten Petition an die Nationalversammlung bezeichnet.
Die Kommission für den Amnestie⸗Antrag hat heute die Mini Innern und der Justiz vernommen. Beide bekämpften den als gefährlich für die öffentliche Sicherheit und als ein At
en ĩ geistlichen Ur Nach kurzer De batte beschloß die Kommission mit 19 gegen 3 Stimmen, auf Ver ö.
Proposition anzutragen. Berichterstatter ist Pisca
ö ; Helllgterit des theils
Moniteur ist der abberufene Gesandte adr joing, zum Großoffizier der Ehrenlegion ernannt Heute Abend giebt Dupin einen großen Ball, auf welchem der isident der Republik erscheinen wird.
Der neue französische Gesandte i
dte in London, General Aupick, RKonstantinopel
hier angekommen
Contre-Admiral Trehouart,
a,,. er⸗ Lord-Kanzler nahm seinen . Nachmittags ein, bald darauf
Pairs in großer Anzahl ein, auch die Gallerie war
g von Damen. Alles war begierig, Näheres über den Verlauf der Ministerkrisis zu erfahren. Nach Ueberreichung einer von Petitionen für i Bill über Widerruf des
er Heirath
und Schwägerin beantragte
ö
und wider die zwischen Schwager eine Vertagung des Hauses bis Freitag. In n bereits bekannten Gang der Unterhandlungen während der sis schilderte, bemerkte er, daß, als am Sonnabend (nicht am reitag, wie esbehauptet hatte) das Kabinet seine Entlassung einreichte und Ihre Majestät Lord Stanley berief, dieser die angetra⸗— „indem er in dem Augenblick nicht in der e ein Ministerium zu bilden.“ Darauf sei wieder ohn Russell berufen worden und habe die Neubildung eines Mi⸗ nisteriums auf sich genommen. Weiter könne er über den Stand Dinge nichts melden. Er spreche als Organ einer Regierung, nominell noch im Amte sei, und er vertrete sie in diesem lugenblicke blos, um den Lords obige Mittheilungen zu machen. Darauf erm Lord Stanley, daß er sich für den Augen— blick darauf beschränken müsse, zu erklären daß Ihre Majestät am Zonnabend die Herablassung und Güte selbst gewesen seiz in Be⸗ zug auf den Rath, den er der Königin zu geben für gut befunden, in Bezug auf Alles, was in der Sonnabend-Audienz vorging, behalte er eine unumwundenere Mittheilung nach dem Schluß der Krisis ihm pflichtwidrig und un zorgefallene verlauten das Recht des , sich zur geeigneten Zeit über die erwähnte Audienz auszusprechen, gern an und wiederholte daß seine kurze Angabe nichts enthalten habe, was ich und deutlich (nämlich von der Königin) gesagt Auf Bunsch des Erzbischofs von Cant ord Lansdowne und das Haus damit
Heirath-Bill, eine
Lansdowne
1
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4 ] F 7 1561 1 scheinen, ein inziges Wort uber das
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l Herr Smith Child Mitglier fü Sud
Staffordshire, und Vertretung Lurch die Erhebung Wahl' amen
J. Lonnell Pe
ab als Harwich, dessen J. C. Hobhonse zur Pairie erledigt ist, wurde ein jeschrieben. Gegen die Bill über geistlichen Masse ein; unter Anderen überreichte gegen die Bill von 194 verschied b viel Petitionen wurden gegen die griffe“ eingereicht Die Zeit bis Russell's verging in allgemeiner vatgespräch, welches zuweilen so lieder, Petitionen kaum gehört werde
rachte eine Unterbrechung in diese Pause, indem er in Zerstreutheit auf die Mi ister-Bank losgin nd sich auf Lord John Russell's leeren Sitz lie s das laute Ge lächter Hauses weckte ihn aus seiner hastig be
kt seinen Rückzug, als endlich, kurz vor 5 Uhr, L John Russell eintrat und das Wort nahm. über den Stand der Krisis stimmen huchstäblich mit dem, was dansdowne im Oberhaus sagte, überein. Als Motiv zu seiner am Zonnabend eingereichten Entlassung schwache Majorität von 14 Stimmen, die das gegen die Motion Disraeli's hatte, und die Minorität, in der es gegen Locke King's Antrag gelassen wurde. Des Budgets und Sir Charles Woobd's gedachte er nur nebenbei und indirekt; ein Ministerium, das solchen Niederlagen ausgesetzt sei, thue besser, die Finanzen nicht weiter anzurühren, sondern die Debatte darüber bis zur Bildung eines glücklicheren und festeren K vertagen. So wie
tionen in Orten in „päpstlichen Erscheinen
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enen Irland. Ueber zum , Spannung wurde,
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sao0* 6 45 . * bezeichnete el dil
Kabinet
dabinets zu Landsdowne im Oberhause, trug daher auch Russell auf Vertagung des Hauses bis Freitag an; die Sitzung wäre hier zu Ende ge⸗ wesen, aber Disraeli konnte sich nicht enthalten, im In teresse seiner Partei noch das Wort zu nehmen. In einiger Aufregung erhob er sich und sagte: „Wenn Lord John Russeil behauptet, daß Lord Stanley sich nicht in der Lage erklärte, — (Lord J. Russell: „Derzeit nicht in der Lage erklärte!“) Nas verbesserte Wörtchen derzeit“, fuhr Disraeli fort, „berührt nicht im geringsten das, was ich zu sagen wünsche. Noch einmal, ich bin überzeugt, wenn der edle Lord sagt, Lord Stanley habe sich nicht in der Lage erklärt, eine Regierung zu bilden Cnach einer Pause) so sagt er etwas, das, wie er, glaube ich, bei näherer Ueber⸗ legung anerkennen wird, nicht auf etwas wirklich Vorgefallenes ge⸗ gründet ist.“ Mit vollkom]mmener Gelassenheit versetzte Lord
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John Russell, er berufe sich auf Lord Stanley selbst. Wenn Jord Stanley die Erlaubniß Ihrer Masjestät dazu haben und die Zeit für geeignet halten werde, seine Audienz bei der Königin zu schildern, so werde er ohne Zweifel seine (Russell's) Aussage be⸗ stätigen. (Hört! Hörth Nach einer Bemerkung von Seiten Perrn Rocbucks, daß Russell dafür verantwortlich sein würde, wenn die Neubildung des Kabinets die Erneuerung des Kampfes für das Prinzip des Freihandels nöthig machen sollte, vertagte sich das Unterhaus um g nach 5 bis zum Freitag.
*
London, 265. Febr. Lord John Russell hatte gestern wieder Audienz bei der Königin, nachdem er mit Lord Palmerston und anderen seiner bisherigen Kollegen lange Konferenzen in seiner Woh⸗ nung gehabt hatte. Auch der Marquis von Clanricarde (General- postmelster) hatte eine Zusammenkunft mit Lord Palmerston, wäh⸗— rend andererseits das Hotel Lord Stanley's der stehende Berg thungssaal seiner toryistischen Freunde ist. Die Grey's versammeln sich bei ihrem Familienhaupte, dem Grafen Grey (bisher Staats Sceretair des Innern), während Aberdeen und Graham über die Bildung eines neuen Kabinets, mit Letzterem an der Spitze, berathen. Ersterer wurde durch ein eigenhändiges Schreiben der Königin auf gestern Abend 9 Uhr in den Palast beschieden. Er traf daselbst mit Lord John Russel und Sir Graham zusammen. Gladstone wird morgen früh eus Paris erwartet. Der Kanzler der Schatz kammer hat bereits gestern einige seiner Privateffekten aus seiner bisherigen Amtswohnung weghringen lassen. Heute früh um 11 Uhr erhielt f nach dem
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seien sie bereit, das Pi der handel sich einen Namen gemacht. Daily 6 t der vom gestri Globe gegebene Versicherung, in Bezug auf Cobden's angiblie Versprechen, auf das bestimmteste. Es falle den entschie den ralen nicht ein, ihren unbedingten Beistand im voraus einem Ka ß deswegen, weil Lord John Russell an
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pitze desselben stehe. Im Gegentheil, ein aus den Resten des alten zusammengesetztes, ine Infusion „Kraft oder Tugend gestärktes Kabinet“ solle si dIchen Allianzen schmeicheln. Die Whigs müßten erst ihre antipopuläre Politik aufgeben. Ein Beispie? dieser Politik erst vor wenigen Tagen die Wahl in Bedfordshire geliefert, wo die kleinen Freisassen seit Jahren die Familie Russell und die Russell⸗Kandidaten unterstützt hätten und 8 als sie
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zum Dank dafür, einmal einen unabhängigen Vertreter, den Pächter Honghton, wäh⸗ len gewollt, von den Whigs im Stich gelassen worden seien, so daß Oberst Gilpin, ein halber Tory, den Sieg davon getragen hatte. Die Reform-Bill habe sich, wie ihre Urheber, abgenützt. Die Lo sung des Tages sei fortan Erweiterung des Wahlrechts. Ohne bies: Erweiterung würden die arbeitenden Klassen dem Sozialismus in die Arme getrieben werden.
Italien. Turin, 21. erklärt heute alle Gerüchte über cardi's Rücktritt für falsch un scheidens aus dem Ministerium sei Anstrengungen sich täglich
acht seine in Fol
Gesundheit
11 allein , .
gewesen.
Rom, 17. Febr allgemeinen Angelegenheiten Neunzehn bischöfliche wurden
6 .
unter anderen auch das sthum von Salzburg. . wähnten Bisthümer sind im gelegen. Fittwe des bekannten Sterbini war vor kurzem päpstlichen Staaten ausgewiesen worden schützte kende Gesundheit vor und erhielt die Erlaubniß, noch Monat länger zu verweilen Da dieser Termin sich zuneigt, so bat sie um die Begünstigung, sich einem anderen Orte der Seeprovinzen beg Wie ein Korrespondent des mercantile versichert, Munizipal-Kommission von Bologna, er die Berechtigung des der Gemeindebeamten nicht
enden Scarani, Präsident der irung eingereicht, daß nal Entsetzung
hätte der
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anerkenne.
Neapel, 16. Febr. Das Giorna meldet, es sei Ingeniur S richtung zu erfinden, wodurch das Ausspi den Eisenbahngeleisen unmöglich gemacht
Sicilie
dem
Spanien. Madrid, 20. Febr.
Regelung der Staatsschuld hat sich er gestrigen
Zitzung mit Prüfung der ihr Regierung vorgelegten T
kumente beschäftigt. Man ist allgemein überzeugt, daß sie sich Bericht nicht sehr beeilen werde. Man zweifelt sogar
i Sesston vorgelegt werde
Verringerung Standes der
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Regimenter
Das Wahlgesetz, hat zu neuen Krisen im
Portugal. Lissabon, 19. es von der Regierung vorgeschlagen wird, Kabinet Veranlassung gegeben. Graf Thomar hatte früher die Re—⸗ gierungsbeamten von der Wahlfähigkeit ausschließen wollen; jetzt hat er seine Meinung geändert und hält die ganze Angelegenheit nicht für wichtig genug, sie zur Kabinetefrage zu machen.
2 E44. ** M arkt J Ber ichte. Berliner Getraidebe vom 28. Fe bruar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 47 — 51 Rthlr. Roggen loco 30— 32 Rthlr. pr. Frühjahr 30 Rthlr. Br., 294 a 30 bez., 293 G. Mai/Juni 303 Rthlr. Br., 307 2 303 bez. u. G. . Jun / Juli 32 Rthlr. Br., 31 bez. u. G. Gerste, große loch 25—27 Rthlr. y kleine 23 — 26 Rthlr.
ch nicht mit
Hafer loch nach Qualität 19 — 22 Rthlh. „ A8pfd. pr. Frühjahr 197 Rthlr. Br., 19 G. „0 pfd. 20 Rthlr. Br., 195 G. Erbsen, Koch‘ 37 — 43 Rthlr., Futter⸗ 34 Rüböl loco 105 Rthlr. Br., 103 G. „per. diesen Monat 105 a Rih „ Febr. März 9 * . ᷓ . z 10 Rthlr. Br. April/Mai 105 Rthlr. Br., Mai Juni 1095 Rthlr. Br., 195 Jun Huli 105 Rthlr. Br., 105 b Juli / August 109 Rthlr. Br., 105 C Sept. / Okt. 1095 Rthlr. Br., 105 bez loco 117 Rthlr. „April/Mai 11 Rthlr. Thran 117 Rthlr. iohnöl Rthlr. Hanföl 14 a 133 palmöl 117 a 11
verk.
Zübser Rthlr. Rthlr. Faß 15 Febr. . 9
Rthlr. verk.
15 Rthlr.
Juni / Juli 16
Juli ⸗Aug. 16 Wetter: bei wiederholtem Geschäftsverkehr: Weizen: ohne Umsatz. Roggen: bei erhöhten Forderungen geringfügige Hafer: fest.
einzelne Termine etwas
ohne Aenderung.
Rthlr. Br., eefall gelinder
schwach. s Geschäft
höher bezahlt
Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 27. Februar
zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 5 Sgr., auch 1 Rthlr 27 6 Pf Roggen 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf. auch 1 Rthlr. Große Gerste 1 Rthlr. 4 S f., auch 1 Rthlr. 3 Sgr. Kleine Gerste 1 Rthlr. 5 S 1 Rthlr. 1 ; 6 Pf., auch 26 Sgr. Wasser: Weizen
.
27 Sgr. 9 Sgr. auch 1 Rthlr.
auch 1 Hafer 27 Sgr. 9 Pf. Sgr., uch 1 ; 8. Pf. (schlechte Sorte).
Mittwoch, den 26. Februar.
11 Sgr. Rthlr. 2
Heu 22 Sgr. 6 Pf. geringere Sorte Pryetse.
Der Centner Kartoffel Kartosfeln, 1è Sgr. 3 Pf., auch 10 Pf. Branntwein ⸗Preise. Die Preise von Kartoffel-Spiritus waren am
1. Febr. 1851 2Rthlr. u. 155 Rihlr.
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Amphitheat Im Schauspielha Höchstes Begehren: J Akten, mit freier Be von Ch. Birch⸗Pfeiffer. ; .
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Innaben lienische der Mohr (Mad. Castellan wird vor male die T esdemong singen.)
preise der Plätze: Ein Platz in des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr.
Sonntag, 2. (Neu einstudirt. Das Feenwelt, oder: Der Bauer als Millicngir Zaubermaͤhrcher 3 Akten, von F. Raimund. Musik von Diechslernz gan
Montag, 3. März. Gastrolle der Mad. Castellan. sche Opern- Vorstellung.) La Sohaan buli 98 Oper in 2 Akten. Musik von , . (Mad. shrer Abreise nach London zum letzte
Aßbroise ü1breist
ihrer
März Mäbchen aus März. Maähchen
(Ill 2
Castellan wird nmale die Amina singen.)
—
Sgr. 10 Sgr. 9 Pf.
3 Pf., auch 2 Nthlr. 3 Pf. Sgr.
Erbsen 1 Rihlr.
Das Schock Stroh 9 Rthlr. 15 Sgr., auch 8 Rthlr. 15 Sgr. — auch 18 Sgr.
der Scheffel 17 Sgr. 6 Pf., auch 12 Sgr. 6 Pf.,
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8 6 81 * Die Nachtwandlerin.