1851 / 63 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ganz entgegengesetzten Refultate führen, weshalb er (der Minister) wünschen müsse, daß dieses Amendement, obwohl er im Allgemeinen mit Ter den selben! zu Grunde liegenden Absicht einoerstanz än sei von der Kammer nicht angenommen werde. Der Staats Minister bemerkt sodann noch Einiges gegen den Abg. ven der Planitz in Bezug auf die Rittergutsbesitzer. Derselbe stützt sich hierbet . ders auf bie durch die Zeit in dem Wesen der Rittergüter her * geführte, gegen früher ganz veränderte Sachlage, und . ni h für gerechkfertigt halten, etwas, was in der Wirklichkeit 1 weg terielle Basis mehr habe, fortbestehen zu lassen, weil es . ein. mal so gewesen. Die Abgeordneten von Beschwitz . . vertheidigen die Vorschläge der Deputation. Der Abgeor . Kölz hält seinen Antrag fest, bemerkt jedoch dabei, daß die Erklärung des Herrn Staats Ministers ihm zur wahren Be⸗ ruhigung diene und ihn vollkommen befriedigen würde, wenn ihm Garantiten dafür gegeben seien,

baß diese Änsichten jederzeit, für alle Zukunft im Ministerium Geltung behielten. l trag abgeworfen, so werde er, gegen den Vorschlag der Deputation und für die unveränderte Regierungs vorlage stimmen. Hiermit wird

vertheidigt in seinem Schlußworte nochmals ausführlich das Gut⸗ achten der Deputation, besonders auch dem Antrage des Abgeord⸗ neten Kölz gegenüber. Bei der Abstimmung wird bei Punkt 12 des obigen Paragraphen der Antrag der Deputation mit 34 gegen 27 Stimmen von der Kammer angenommen, wodurch zugleich der Antrag des Abgeordneten Kölz Erledigung fand. Mit dieser Ab⸗ änderung wird sodann der 8. 71 der Regierungsvorlage als 8. 1 des neuen Gesetzes gegen 18 Stimmen genehmigt. S. 72 der Vorlage lautet: „Für die §. 71 unter 2, 3, 5, 6 und 10 benannten Besitzer der Herrschaften kann im Falle der Minderjährigkeit oder wenn ste aus Ursachen, welche die Kammer als statthaft anerkennt, an dem Landtage persönlich Theil zu nehmen nicht vermögen, der nächste Nachkolger in die Kammer eintreten. Dem Besitzer der Herrschaft Wildenfels und der schönburgischen Rezeßherrschaften ist jederzeit nachgelassen, wegen ihrer erblichen Stimmen Bevollmäch⸗ tigte in die Kammer eintreten zu lassen, welche nach 8. 59 für die erste Kammer wählbar sein müssen.“ Derselbe enthält keine wesent⸗ liche Abänderung des gegenwärtigen 5. 64 der Verfassungs⸗ Urkunde und wird ohne Debatte als §. 2 einstimmig angenommen. §. 73 lautet: „Auch diejenigen Mitglieder der ersten Kammer, welche ver— möge ihres Amtes oder des Besitzes einer Herrschaft oder als Ab— geordnete der Universität dazu berufen sind, können in die Kammer nur dann eintreten, wenn ihnen keiner der im Wahlgesetze bestimm⸗ ten Ausschließungsgründe vom Stimmrechte entgegensteht. Dasselbe gilt von den Nachfolgern der Herrschaftsbesitzer in dem §. 72 ge⸗ dachten Falle.“

66 25.

Nassan. Wiesbaden, Febr. (O. P. A. 3.) In der 147sten Sitzung unseres Landtages stattet der Abg. Haupt seinen Bericht ab über das Budget des Landesgestüts. Er widerlegt darin die Gründe, welche gegen die Pferdezucht in unserem Lande geltend gemacht werden. Die Versammlung bewilligt 14,453 Fl. zu diesem Zwecke. Aus dem Bericht ergiebt sich, daß Nassau 16,828 Pferde hat und jährlich 1100, wovon 900 vom Auslande, für 160,000 Fl. kaufen mußte. Nachdem noch einige Gegenstände erledigt sind, be⸗ gründet der Abg. Keim folgenden Antrag: „Die Kammer wolle eine Kommission ernennen mit dem Auftrage, die in 1817 stattge⸗ habte Bildung des Central-Studien- Fonds einer Untersuchung zu unterwerfen, namentlich dahin, ob die Fonds stiftungsmäßig ver- wendet worden seien, und den Befund vor Ablauf der diesjäh⸗ rigen Landtags- Sitzung vorzulegen, beziehungsweise Vorschläge zu thun, welche und wie die irrigerweise zu diesem Fonds geschla⸗ genen Theile kirchlichen und anderen Corporations-Vermögens den baburch verkürzten Eorporationen zu ersetzen seien.“ Die Kammer lehnt den Antrag aus Mangel an Zeit ab, nachdem die Abgeord⸗ neten Rau und Bellinger geltend gemacht, daß zur verfassungsmä⸗ ßigen Ausführung der Trennung der Kirche vom Staat vorerst das gemischte Vermögen aus einander zu setzen und das vom alten Po—⸗ lizeistaat geraubte Kirchenvermögen durch den Rechtsstaat zu ersetzen sei. Der Abgeordnete Unziker begründet sodann seinen Antrag für Einführung von Schiedsgerichten durch Hinweisfung auf die Er— sparnisse, die Verminderung des Beamtenheeres, aber auch der den moralischen und materiellen Ruin des Volkes mehrenden Prozeß⸗ sucht und auf eine wahrhaft patriarchalische Rechtspflege. Der An⸗ trag wird fast einstimntig angenommen, eben so der Antrag des Ab— geordneten Raht, die authentische Interpretation des §. 29 des Ge⸗ setzes vom 17. Oktober 1849, die Centralorganisation, insbesondere Standesaufwand und Fruchtmehrbetrag betreffend.

Oldenburg. Oldenburg, 29. Febr. (3tg. f. N. D.) In der gestrigen Sitzung des Landtages kam es zur Debatte darüber, ob die Präsenzzeit des Militairs in den Fürstenthümern Birkenfeld und Eutin, wie bisher gesetzlich bestimmt war, eine sechsmonatliche bleiben oder, wie im Herzogthum Oldenburg, auf 18 Monate fest⸗ ier werden solle. Die Regierung hatte beantragt; es möge die⸗ ses unter Aufhebung der hestehenden Gesetze der Staatsregierung im Verwaltungswege nach Maßgabe der Bundes⸗Kriegs⸗Verfassung zu regeln überlassen werden. Der Ausschuß konnte sich hiermit nicht einverstanden erklären; die Mehrheit beantragte statt dessen ein Gesetz, welches, in Anerkennung der durch die Bundes- Kriegs⸗ Verfassung auferlegten Nothwendigkeit, auch für die Fürstenthümel die Präsenzzeil auf 138 Monate feststelle, während vie Minderheit es bei der bestehenden Gesetzgebung bis weiter zu belassen, empfahl. Der Regierungs-Kommissar schloß sich dem Antrage der Mehrheit an. Dlese vertheidigte ihre AÄnsicht durch die Forderungen des Bundes. Die Ansicht der Minderhelt dagegen wurde dadurch motis virt, daß 6 Monate für die nöthige Ausbildung zum Waffendienst genügten, und daß man auf die Bundes⸗Kriegs⸗Verfassung keine Rücksicht zu nehmen brauche; da die deutschen Regierungen über die Geltung des Bundesrechts jetzt sehr verschiedener Meinung seien. Von einer anderen Seite wörde geltend gemacht, daß mit dem Rücktritt der deutschen Centralgewalt auch den deutschen Staaten die jener eingeräumten Rechte wieder zugefallen seien. Der Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung wurde indessen verworfen, und . wird das Gesetz in seinen einzelnen Artikeln zur Berathung

ommen.

Ausland.

Oesterreich. Bres cia, 21. Febr. (I.) Nebst den zehn standrechtlich hingerichteten Uebelthätern, welche sich räuberische An⸗ fälle (aggressioni) hatten zu Schulden kommen lassen, die, was nicht überflüssig zu bemerken sein dürfte, mit der Politik durchaus nichts gemein hatten, sind zwei Individuen auch zu Cremong und Mantun aus demselben Grunde dem Gesetze zum Opfer gefallen. Im Interesse der öffentlichen und privaten Sicherheit, welche durch

Werde sein An⸗

die Debatte über diesen Paragraphen geschlossen und der Referent 2, 754, 365 Ctr. 30 Pfund ordinaire Fracht und

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räuberische Nebelthaten so arg gefährdet erscheint, nimmt die Be⸗ völkerung für die Regierung entschieden Partei und weiß ihren Be⸗ mühungen aufrichtigen Dank.

Eisenbahn⸗Verkehr.

Niederschlesisch⸗Mãärkische Eisenbahn.

Obgleich die Personenfrequenz des Jahres 1850 die von 1849 nicht unbedeutend überschritten hat, so ist dieselbe aber doch hinter den Jahren 1847 und 1818 zurückgeblieben; dagegen zeigt sich eine bedeutende Zunahme im Güterverkehr, indem das beförderte Quan⸗ tum in 1856 das von allen drei vorhergangenen Jahren übersteigt. Es wurden im Jahre 1860 befördert 663,311 Personen, 16,873 Etr. 88 Pfd. Paffagiergepäck, 1706 Hunde und 342 Stück Equipa⸗ gen, an Gütern wurden befördert: 52, 916 Ctr. S5 Pfund Eilgüter, 52, 47 Ctr. 87 Pfd. 2, 859,530 Ctr. 2 Psd. Im Jahre

Vieh, zusammen Frachtgüter 547,460, an Gütern wurden

1845 wurden an Personen befördert befördert: 47, 632 Etr. 13 Pfd. Eilfracht, 2,113,137 Ctr. 48 Pfd. ordinaire Fracht und 4,017 Ctr. 28 Pfd. Vieh, zusammen 2,264,786 Etr. 89 Pfd. In 1848 wurden befördert 632, 899 Per— sonen, 40, 116 Ctr. 80 Pfd. Eilfracht, 1,637, 858 Ctr. 40 Pfd. or⸗ pinaire Fracht und 53,012 Ctr. Vieh, zusammen 1,730,987 Etr. 20 Pfd. In 1847 betrug die Anzahl der beförderten Personen 618,738 Ctr. und die der Güter 1,540,872 Ctr. 17 Pfd. Es wur⸗ den sonach in 1860 gegen 18149 mehr befördert 56,851 Per⸗ sonen, an Eilfracht 5284 Ctr. 72 Pfd., ordinaire Fracht b41, 227 Ctr. 382 Pfd. und an Vieh 8230 Etr. 59 Pfd., zusammen 654,713 Eir. 13 Pfd. Fracht; gegen 1848 wurden in 1850 weniger heför⸗ dert 29, 588 Personen, dagegen mehr an Eilfracht 12,860 Ctr. 5 Pfd., ordinaire Fracht 1,116, 506 Ctr. 90 Pfd., an Vieh wurden we⸗ niger transportirt 764 Ctr. 13 Pfd., so daß sich ein Gesammt— Mehrgewicht von 1,128,542 Ctr. S2 Pfd. ergiebt; gegen 1847 wur⸗ den ebenfalls in 1856 15,427 Personen weniger, dagegen ein Gesammtgewicht von 1,318, 657 Etr. 85 Pfd. mehr transportirt. Bei dem Equipagen-Transport hat sich gegen 1849 nur eine ge⸗ ringe Vermehrung, gegen 1847 und 1848 aber eine bedeutende Ver⸗ minderung gezeigt; es wurden in 1850 gegen 1849 nur 16 Stück mehr, und gegen 1848 217, und gegen 1847 482 Stück weniger befördert. Die Einnahme betrug für Personen, Passagiergepäck, Hunde und Equipagen S69, 350 Rthlr, 16 Sgr. 9 Pf., die Einnahme für Eilgüter, ordinaire Fracht und Vieh betrug 960, 142 Rthlr. 25 Sgr. 2 Pf., die extraordinairen Einnahmen betrugen 29, 319 Rthlr. 13 Sgr. 8 Pf., zusammen Einnahme 1,858. 812 Rihlr. 23 Sgr. 7 Pf. Bei diesen hier angeführten Einnahmen ist zu bemerken, daß dieselbe die Brutto-Einnahme ausmacht, von welcher noch Vergütungen, Roll— gelder ꝛc. abgerechnet werden müssen. Im Jahre 1849 wurden bei einer Brutto! Einnahme von 811,467 Rthlr. 20 Sgr. 8 Pf. für Eilfracht und ordinaire Fracht an Vergütungen und Rollgeld 139,940 Rthlr. 15 Sgr. 2 Pf. gezahlt; in 1848 betrug die Brutto- Einnahme für Fracht- und Eilgut 678, 834 Rthlr. 16 Sgr. A Pf., dagon gingen ab für Vergütungen und Rollgeld 119,718 Rthlr. 24 Sgr. Die größte Anzahl der in einem Monat beförderten Per⸗ sonen betrug in 1850 75,878 im November, ihm folgt der Juli mit 70,953 Personen, eben so brachten dieselben Monate die stärk⸗ sten Einnahmen dafür, und zwar kamen ein im November 109,122 Rthlr. 8 Sgr. 4 Pf. und im Juli 101,001 Rthlr. 20 Sgr. 10 Pf.; die geringste brachte der Januar mit 24,563 Personen für 6,498 Rihlr. 22 Sgr. 8 Pf., das stärkste Quantum Güter brachte der Monat Oktober mit 339,908 Etr. 18 Pfd. für 108,472 Rthlr. 10 Sgr. 7, Pf., demselben folgt der Juni mit 288,510 Etr. 538 Pfd. für 9ä,330 Rthlr. 11 Sgr; 14 Pf. Der Einnahme des Oktobers, welcher die stärkste ist, steht zunächst die des Novembers mit 97,595 Rthlr. 9 Sgr. 10 Pf.; befördert wurden in diesem Monat 276,845 Ctr. 64 Pfd.; zu erwähnen ist, daß der Dezember, in welchem 277,681 Etr. 14 Pfd. transportirt wurden, nur 75,949 Rthlr. 19 Sgr. 1 Pf. einkamen, sonach gegen Rovember mehr 835 Ctr. 50 Pfd. Güter und weniger 21,645 Rthlr. 20 Sgr. 9 Pf. Die stärkste Gesammt-Einnahme brachte der No⸗ vember mit 367,759 Rthlr. 7 Sgr. 7 Pf., ihm folgt der Oltober mit 198,801 Rthlr. 12 Sgr. 5 Pf., dann der Jull mit 190,077 Rthlr. 19 Sgr. 6 Pf.; die geringste brachte der Januar mit nur Ig, h02 Rthlr. 14 Sgr. 1 Pf. Eine Vergleichung der verschiedenen Quartale bes Jahres 1850 zeigt Folgendes: im ersten Quartal wurden befördert 95,240 Personen, eingenommen wurden für Per⸗ sonen, Gepäck ꝛc.: 141,187 Rthlr. 10 Sgr. 9 Pf., an Gütern wurden befördert 644,357 Ctr. 77 Pfd. und dafür eingenommen 218,813 Rthlr. 11 Sgr. 6 Pf., die extraordinaire Einnahme be⸗ trug 25611 Rihlr. 16 Sgr. 9 Pf., zusammen Einnahme 362,517 Rthlr. 9 Sgr. Im zweiten Quartale wurden befördert 146,35! Personen, die Einnahme betrug für Personen, Gepäck zc. 205,329 Rthlr. 9 Sgr. 8 Pf., an Gütern und Vieh wurden transportirt 615, 904 Ctr. 22 Pf., welche eine Einnahme von 221,310 Rthlr. 9 Pf. gewährten, die extraordinaire Einnahme betrug 7,335 Rthlr. 17 Sgr. 2 Pf. zusammen Einnahme 433,974 Rthlr. 27 Sgr. 7 Pf. Es wurden sonach im zweiten Quartal gegen das erste mehr befördert 51,111 Personen, die Einnahme dafür betrug mehr 64, 141 Rthlr. 28 Sgr. 11 Pf., an Güter und Vieh wurden da⸗ gegen im zweiten Quartal weniger befördert 28,453 Ctr. 55 Pfd., wobei jedoch 2491 Rthlr. 19 Sgr. 3 Pf. mehr einkamen; die extra- prdinairen Einnahmen betrugen mehr 1824 Rthlr. 5 Pf., so daß sich eine Gesammt⸗Mehreinnahme pro zweite e Quartal von 71,457 Rihlr. 18 Sgr. 7 Pf. ergiebt. Im dritten Quartal wurden be⸗ fördert 182,549 Personen, die Einnahme für Personen, Gepäck ꝛc. betrug 261,346 Rthlr. 29 Sgr. Y Pf., die Anzahl der beförderten Güter betrug 704,832 Ctr. 77 Pfd., welche eine Einnahme von 237, 997 Rthlr. 1 Sgr. 5 Pf. gewährten, die extraordinaire Ein⸗ nahme betrug 8743 Rthlr. 15 Sgr. 19 Pf., zusammen Einnahme 506,087 Rthlr. 8 Sgr, Es wurden demnach im dritten Quartal gegen das zweite an Personen mehr befördert 36,198 Personen, welche eine Mehreinnahme von 56,017 Rthlr. 11 Sgr. 1 Pf. er⸗ gaben, an Güter und Vieh wurden 88,928 Ctr. 55 Pfd., mehr be⸗ fördert, die Einnahme dafür betrug mehr 16587 Rthlr. 8 Pf', bie extraordinaire Einnahme betrug mehr 1407 Rthlr. 28 Sgr. 8 Pf., sonach pro prittes Quartal gegen das zweite mehr 74,112 Rthlr. 10 Sgr. 5 Pf.; gegen das erste Quartal wurden im drit⸗ ten mehr befördert 87,309 Personen, welche eine Mehreinnahme von 126,159 Rthlr. 10 Sgr. ergaben, an Güter und Vieh wur⸗ den mehr befördert 60,475 Ctr. mit einer Mehreinnahme von 19,178 Rihlr. 19 Sgr. 11 Pf., die extraordinaire Einnahme betrug mehr 6231 Rihlr. 29 Sgr. 1 Pf., zusammen Mehrein⸗ nahme 145,566 Rihlr. 29 Sgr. Im vierten Quartal wurden befördert 179,171 Personen, die Einnahme betru für Personen, Gepäck, Hunde und Equipagen 261,487 Rthlr. 5 Sgr. 7 Pf., an Güter und Vieh wurden befördert S94,435 Ctr. 26 Pfd. für eine Einnahme von 282,017 Rthlr. 9 Sgr. 6 Pf., die extraordinairen

Einnahmen betrugen 10,728 Rthlr. Einnahme 554,233 Rthlr. 9 Sgr. Es wurden sonach im vierten Quartal gegen das dritte weniger befördert 3373 Personen, jedoch dafür mehr eingenommen 140 Rthlr. 11 Sgr. 109 Pf., an Güte und Vieh wurden mehr befördert 189,602 Etr. 49 Pfd., dieselber ergaben eine Mehreinnahme von 44,020 Rthlr. 8 Sgr. 1 Pf., die exkraordinairen Einnahmen betrugen mehr 1985 Rthlr. 8 Sgr. 1 Pf., zusammen mehr 46,146 Rthlr. 1 Sgr.; gegen das zweite Quartal wurden im vierten mehr befördert 32, 829 Personen, die Einnahme für Personen, Gepäck ꝛzc. betrug mehr 56,157 Rthlr. 25 Sgr. 11 Pf., an Gütern wurden mehr befördert 278,531 Etr. 4 Pfd., wofür die Einnahme 0,707 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf. mehr betrug, die extraordinaire Einnahme betrug mehr 3393 Rthlr. 6 Sgr 9 Pf., zusammen mehr 120,268 Rthlr. 141 Sgr. 5 Pf.; gegen dat erste Quartal wurden im vierten mehr befördert 83,931 Personen die Einnahme dafür, inkl. für Gepäck 2c.I, betrug mehr 120,29 Rthlr. 24 Sgr. 10 Pf., an Güter und Vieh wurden mehr beför

dert 250,077 Ctr. 49 Pfd., wofür sich eine Mehreinnahme von 63,198 Rthlr. 28 Sgr. ergab, die extraordinaire Einnahme betrug mehr 8217 Rthlr. 7 Sgr. 2 Pf., zusammen Mehreinnahme pro

viertels Quartal 191,716 Rthlr.

Magdeburg⸗Leipziger Eisenbahn.

Gleich allen anderen Eisenbahnen hat auch die Magdehburg— Leipziger Bahn durch die politischen Verhältnisse des Jahres 1848 in ihrer Einnahme Verlust gehabt. Die Einnahmen der ersten zehn Monate des Jahres 1860 zeigen aber nicht nur eine Ver⸗ mehrung der Einnahme gegen 1849 und 1848, sondern dieselben übersteigen die Einnahmen der erwähnten Zeiträume aller vorher⸗ gegangenen Jahre. Es wurden in dem erwähnten Zeitraum des Jahres 18569 befördert 653,276 Personen und 2, 244, 1693 Ctr,

ter, die Gesammt-Einnahme betrug S0 4,625 Rthlr. 24 Sgr. 6 Pf; im gleichen Zeitraum 1849 wurden befördert 631,481 Personen und 1,894, 1145 Ctr. Güter, die Gesammt⸗-Einnahme betrug 740, 106 Rthlr. 17 Sgr. 3 Pf.; in 1848 wurden befördert 615,886 Per sonen und 1B 775,143 Ctr. Güter, die Gesammt-Einnahme betrug 657,130 Rthlr. 6 Sgr. 11 Pf.; im gleichen Zeitraum 1847 be— trug die Anzahl der Personen 679,418 Personen und 2,237 Ctr., eingenommen wurden 797,844 Rthlr. 14 Sgr. 6 Pf., in 1846 wurden befördert 5öß,670 Personen und 1,405, 4233 Güter, die Einnahme dieser 19 Monate betrug böõ7, 204 Rthlr 3 Sgr. 6 Pf. Es wurden sonach in 1850 gegen 1849 mehr be fördert 21,795 Personen und 350,065 Ctr. Güter, eingenommen wurden mehr 64,519 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., gegen 1848 wurden in 1850 mehr befördert 39,390 Personen und 467.026 Ctr. Güter, die Einnahme betrug mehr 147,195 Rthlr. 17 Sgr. 10 Pf.; gegen 1817 in 1850 weniger 26,142 Personen, dagegen mehr 6916 Ctr. Güter und 6781 Rthlr. 10 Sgr. 3 Pf.; gegen dieselben zehn Monate des Jahres 1846 wurden in 1850 weniger befördert 2394 Personen und mehr 838,746 Ctr. Güter, mehr eingenommen wurden 147,421 Rthlr. 21 Sgr. 3 Pf. Die stärkste Personenfre quenz brachte in 1860 der Monat April mit S8, 986, ihm Monat September mit 82,458 und dann der Mai mit 77, 176 Per⸗ sonen; die größte Anzahl der in 1849 beförderten Personen wa ebenfalls im April mit 83, 837, ihm folgt der September mit 8,44 und dann der Mai mit 77,158 Personen. Das stärkste Quantum Güter in einem Monat betrug in 1859 317,310 Ctr. im Oktober, ihm folgt der September mit 278,978 und dann der April mit 252,960 Ctr.; in 1849 brachte ebenfalls der Oktober das stärtst und zwar mit 269, 204 Ctre, demselben folgte der September mit 262, 6507 Ctr., dann der März mit 196,515 Ctr. Die stärkste G sammt-Einnahme in 1859 brachte der April mit 107,321 Rth 27 Sgr. 6 Pf., April 1849 brachte nur S6, 595 Rthlr. 15 9 Pf., dem April folgt der September mit 104,389 Rthlr. 28 Sg 6 Pf. und dann der Oktober mit 102,553 Rthlr. 12 9 Pf., die geringste betrug 50,9091 Rthlr. 1 Sgr. 9 Pf. Februar; in 1849 betrug die stärkste 108,025 Rthlr. 21 S 1 Pf. im September, dann folgt der Oktober mit 87, 10 Rthlr. ? Sgr. 10 Pf. Wir lassen hier eine Vergleichung Frequenz und Einnahme der verschiedenen Quartale folgen. Im ersten Suartale 1850 werden befördert. 122,489 Personen unt 604,826 Etre, die Gesammt-Einnahme betrug 175,370 Rthlr. 1 Sgr. 2 Pf. B gegen dasselbe Quartal 1849 wurden weniger beför dert 2436 Perfonen, dagegen mehr S8, 2954 CEtr. Güter 3533 Rthlr. 1 Sgr. 9 Pf. Einnahme; gegen gleiches Quartal 1848 wurden in 1850 weniger befördert 10,368 Personen, dageg! mehr 82,700 Ctr. Güter, die Einnahme betrug in 1850 mehr 17,858 Rthlr. 4 Sgr. 1 Pf.; gegen 1847 wurden in 1850 mehr befördert 9138 Personen und 119, 6654 Ctr. Güter, mehr eing nommen wurden 26,238 Rthlr. 16 Sgr. 8 Pf.; gegen 1846 we— niger befördert 67 Personen, dagegen mehr 205,756 Ctr. Güter die Einnahme betrug mehr 37, 831 Rthlr. 27 Sgr. f un zweiten Quartal 1850 wurden befördert 235, 6523 Personen um 534,223 Ctr. Güter, die Gesammt⸗ Einnahme betrug 26068 Rthlr. 20 Sgr. 9 Pf.; gegen dasselbe Quartal 1849 wurden in 1830 mehr befördert 21,013 Personen und 138,218 Ctr. Güter, die Einnahme betrug mehr 45,751 Rthlr. 12 Sgr. 1 Pf.; gegen 184 wurden in 1865 mehr befördert 33,257 Personen und 181,876 Ctr. Güter, mehr eingenommen wurden 71,114 Rthlr. 15 Sgr.? f.; gegen dasselbe Quartal 1847 wurden in 1860 mehr befördern 2774 Personen, dagegen weniger 13,326 Ctr. Güter, die Einnahme be trug in 1850 mehr 9839 Rthlr. 18 Sgr. 10 Pf.; gegen das zweite Qlar— tal in 1846 wurden in 1850 mehr befördert 12,919 Personen und 218*6 Ctr. Güter, die Einnahme betrug mehr 14,436 Rthlr. 24 Sg Im dritten Quartal 1850 wurden befördert 22,740 Personen un 687,809 Ctr. Güter, die Gesammt-Einnahme betrug 26b,ls' Rthlr. 3 Sgr. 1 Pf.; gegen dasselbe Quartal 1849 wurden in 1850 weniger befördert 421 Personen, dagegen mehr 765,435 Ct! Güter, die Einnahme war jedoch in 1850 um 217 Rthlr. 16 S9 3 Pf. geringer; gegen 1815 wurden in 1850 mehr beförden 11,067 Personen und 80.459 Etr. Güter, die Einnahme betrm mehr 40,956 Rthlr. 12 Sgr.) Pf.; gegen 1847 wurden in 1850 weniger befördert 31,307 Personen und 126,206 Ctr. Güter, bi Einnahme betrug weniger 33,665 Rthlr. 13 Sgr. 6 Pf.; gegen 1845 wurden in 1850 weniger befördert 163333 Personen und mehr 263,102 Etr. Güter, die Einnahme betrug, mehr 38,842 Rthlt. 14 Sgr. 11 Pf. Im Oktober 18650 wurden befördert 72,395 Per⸗ sonen und 317,319 Ctr. Güter, die Einnahme betrug 102,66 Rthlr. 12 Sgr. 9 Pf.; gegen den Oktober 1849 mehr 629 Ner⸗ sonen und 18,105 Etr. Güter und 15,452 Rthlr. 9 Sgr. 11 . Einnahme; gegen denselben 1848 mehr 3434 Personen, 123, 900 Etr. Güter und 17,266 Rthlr. 15 Sgr. 10 Pf.; gegen 1847 hn niger 6747 Personen, dagegen mehr 265,782 Etr. Güter uud 1368 Rthlr. 18 Sgr. 3 Pf. Einnahme; gegen den Oktober fa in 186560 mehr 1096 Personen, 160, 6255 Etr. Güter und 2b210 Rthlr. 15 Sgr. 1 Pf. Einnahme.

923 299

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21 211.

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23 Sgr. 11 Pf., zusammen

Abonnement beträgt

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Amtlicher Theil. D Prenßen. Koblenz. Oesterreich. Wien. ziplinar-Compagnieen. Bayern. München. schulden⸗Kommisars. ordneten beendigt. Sachsen. Dresden. Kammer-Verhgndlungen. Hannover. Hannover. Kammer-Verhandlungen. Schleswig⸗Holstein. Flendsburg. Bekanntmachung über den Waa ren-Transport von und nach Holstein. Sachsen⸗Weimar. Weimar. Landtags⸗Verhandlungen. Frankfurt. Frankfurt. M. Forstrüge⸗Ordnung. Ausland. Gesetzgebende Versammlung. Gesetzentwürfe und S upplementar⸗Kredit-⸗Forderungen. Kredit⸗Bewilligung für das Occu— pationscorps im Kirchenstaate. Vertagung des Cretonschen Antrags. Paris. Schreiben des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten an den französischen Gesandten in Wien. Der österreichische Gesandte bei der Eidgenossenschast. Petitionen um Präsidentschafts ⸗Verlänge— Ueber ben Cretonschen Antrag. Veugnot's Antrag über Mi— Erklärung über Bugeaud. Verheerende Krank

e utschland.

Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen.

Note der schweizer Bundes⸗-Regierung. Dis— Gesinde⸗Ordnung. Vermischtes.

Paßwesen. Rechenschaftsbericht des Staats⸗ Die Ausschußwahlen der Kammer der Abge⸗

Frankreich.

rung. chelet's Vorlesungen. heiten in Gupang. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Jahres-Diner des deut schen Hospitals. Lord Stanley verzichtet auf die Bildung eines Ka— binets.

Spanien. Madrid.

Vice-Präsidenten des Senats. Bank. Rekruten-Kontingent. Interpellation. das Ministerium. Päpstliche Geschenke.

da

Die Kommission zur Regelung der Staatsschuld. Die Reorganisation der Ferdinands Die Cortes und

Börsen- und Handels⸗ Nac

Ar 4 l 44 ö. . eil Auf Ihren Bericht vom 30. Dezember 1850 will Ich Sie hierdurch ermächtigen, das im 8. 16 der Schifffahrt-Polizei⸗Ord nung für die Stadt Königsberg vom 14. März 1822 und in dem 8. B der Feuer-Ordnung für dieselbe Stadt vom 3. Juli 1770 enthaltene unbedingte Verbot des Tabackrauchens und Feuerhaltens uf den in der Stadt Königsberg liegenden Schiffen für einzelne Stadttheile aufzuheben und Ihnen überlassen, durch lokalpolizeiliche Bestimmungen festsetzen zu lassen, an welchen Stellen und unter welchen Bedingungen das Feuerhalten und Tabackrauchen auf

hiffen in Königsberg gestattet oder verboten sein soll.

Charlottenburg, den 20. Januar 1851. Friedrich Wilhelm. von der Heydt. von Westphalen. den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Minister des Innern. Berlin, den 2. März. Ihre Hoheit die Prinzessin Maria Anna von Anhalt Deßgu ist von Deßau hier eingetroffen und im Königlichen Sch losse abgestiegen. - ö

, ,, . Königs haben Se. idr . n, . Prinz Albrecht von Preußen Höchstihren Hos⸗ staatssecretair Str öhmer zu Höchstdero Hofrath ernannt.

—ᷣᷣ· , m, m e, mem, H n 2 .

Uichtamtlicher Theil. Dent schland.

5, 5 2 R Freuszen. Koblenz, 28. Febr.

fen, G yblen . (K. Z.) Gestern Nachmit— Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen wieder

esterreich. Wien, 28. Febr. (Con st. Bl. a. B.) Bei dem

en in die Staatskanzlei hat Fürst Schwarzenberg eine Note von

hw tzerischen Regierung gefunden. Die schweizerische Regierung vernichtet äh, die, gichthin geftagel in ber rt er dtsebihe, ba ie gefährlichsten Flüchtlinge aus dem Lande verwiesen werden und

. 4 * 1 J ß . ö ö . ! 4 ber Bogen mit 23 Sgr. berechnet. . 2 . ;

Preusßischer

nzeig

Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Besteltung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.

Ww

Berlin, Dien stag den 4. März

den Anderen neue Orte im Innern der Bundesgenossenschaft zum

Aufenthalte Schmuggels ausgeglichen tari

angezeigt werden. Auch die Frage, wegen, des

in die Bombardei soll. für Sestereich genügend werden, sobald der neue österreichische Zoll⸗ e ins Leben getreten sein wird. Was die inneren constitu⸗ tionellen Einrichtungen betrifft, glaubt die schweizerische Regierung bemerken zu können, daß Pieselben im legalen Wege zu Stande gekommen sind und die im Jahre 1815 dem Bunde verliehene Ver sassung keinesweges verletzen. Die frühere Kantons⸗-Souverainetät ist insoweit durch diesen neuen Pakt beschränkt worden, als es für die Sicherheit des Landes nach Innen und Außen für nöthig er lannt, wurde. Die schweizerische Regierung beruft sich in dieser Hinsicht auf die von SOesterreich selbst in den letzten zwei Jahren nnerkannte löbliche Haltung der Schweiz gegenüber der deutschen Revolution einer, und Piemont andererseits und hofft, daß Oester⸗ reich noch zur Stunde ihr diese billige Anerkennung werde wider⸗ fahren lassen. . van, daß man auf die Errichtung der, Disziplinar⸗Com- . . besonderes Gewicht legt. Man erfährt nämlich, daß . gan. Militair⸗ Gouverneur Freiherr von Welden Auftrag Dan, n. alle jene Individuen. welche bei der Assentirung zum ., , und nicht anwendbar befunden wurden, Konmpa gien irgendwie bedenklicher Natur sind, den Disziplinar⸗ pa eingereiht werden sollen. Diese Verordnung findet

darin ihre Erklärung, daß der Herr Civil und Militair⸗Gouver⸗ neur vor längerer Zeit stabile Assentirungs⸗Kommissionen, aus Mi⸗ litair- und Eivilpersonen bestehend, zu dem Zwecke aufgestellt hat, daß alle jene Personen, welche von Sicherheilsorganen wegen Ar— beitslosigkeit, Mangel an Ausweisen und wegen Ruhestörungen auf⸗ gegriffen wurden, sogleich abgestellt und an das Militair abgegeben werden. So traf es sich aber auch, daß vielleicht unter dreißig solchen Individuen oft höchstens einer die Qualification dazu besaß, während alle übrigen wegen Untauglichkeit schubsweise in ihre Hei⸗ mat befördert wurden. Die Disziplinar ⸗Kompagnieen erhalten zwar dadurch ein hinlängliches Kontingent, es fragt sich aber hier⸗ bei nur, ob damit auch dem Wesen eines solchen eigenthümlichen Instituts Rechnung getragen wird.

Im Ministerium des Innern wird nächstens zu den Berathun gen über eine Gesindeordnung geschritten werden. Als Grundlage wird zwar die bisherige Bestimmung beibehalten, jedoch auf die Erfah⸗ rungen der letzten Dezennien, welche das Verhältniß zwischen Herrn und Diener in eine veränderte Stellung gebracht haben, Rücksicht genom⸗ men werden. Die Handhabung der Gesindeordnung wird in den größeren Städten den Stadthauptmannschaften und, wo diese nicht destehen, den politischen Behörden überlassen. In unserem Gemein derathe wurde bei einer der letzten Sitzungen der Antrag einge bracht, daß das Ministerium angegangen werde, es mögen bei den Berathungen über die so wichtige Gesindeordnung Kommunalver⸗ treter beigezogen werden.

Die Hierherberufung sämmtlicher Vicegespane hauptsächlich darin ihren Grund haben, sich über die Einführung des Gemeindegesetzes für Ungarn zu verständigen, was in keinem Falle lange auf sich warten lassen dürfte, wenn einmal der politische Organismus in voller Kraft sich befindet. Nebstbei ist es auch, wie versichert wird, der Wunsch des Ministers des Innern, über den Zustand der Stimmung und die Verhältnisse dieses Kronlandes di⸗ rekte Aufschlüsse zu empfangen, da die widersprechendsten Angaben über diese delikate Angelegenheit an das Ministerium gelangten.

Wie verlautet, soll von Seiten des Finanz⸗Ministeriums schon beschlossen worden sein, daß mit dem Eintritt der Wirksamkeit des neuen Tarif-Entwurfs sämmtliche Zölle an der Grenze in klingender Münze nach den festgesetzten Ziffern bezahlt werden müssen. Die Ausführung einer solchen Maäͤßregel dürfte auf die Entwerthung ver Valuta“ den nämlichen Effekt hervorrufen, wie das italienische Anlehen, denn die Nothwendigkeit, in welche das Publikum versetzt wäre, zur Erlegung der Ein- und Ausfuhrgebühren Silbergeld um jeden Preis aufzubringen, würde jedenfalls auf die Noten der Bank einen bedeutenden Druck ausüben.

Ungarns soll

(N. Die unlängst

München, 28. Febr. C.) in Betreff der Paßkarten hat nach einem Er auf Militairpersonen keine Anwendung vielmehr bleiben für dieselben alle bisherigen Verord— nungen ü das Paßwesen, insbesondere die Verordnung vom 14. Februar 1837, „das Paßwesen betreffend“, in Geltung, und hat daher das Ausstellen von Paßkarten an Militairpersonen zu unter

Bayern. assene Anordnung Kriegs⸗Ministeriums

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bleiben.

Dem eben gungscommissairs gersberg, entnehmen wir bayerischen Staatsschuld: trag von 107,722,658 Fl.

Rechenschaftsbericht des Schuldentil⸗ der Kammer der Reichsräthe, Grafen von Rei folgende Angaben über den Stand der Diefelbe, welche im Jahre 1819 im Be— ständischer Garantie unterstellt wurde, erhöhte sich durch die Unbilden der Zeit bis Ende Dezember 1850 auf 141,169,384 Fl., wovon auJ die Jahre 1848 —50 die drei Subscriptionsanlehen zu je 7 Millionen Gulden kommen. Der Stand der Aktivkapitalien war am 4 Oktober 1819: 26,644, 496 Fl., größtentheils 33 prozentig; die Zinsen aus diesen Aktiven be⸗ trugen 18: 1030, 251 Fl. Zur Zinszahlung und allmäligen Tilgung derdälteren Schuld (bis 1818) sind die Malzaufschlagsgefälle im Vor⸗ anschlag von 5 500, 000 Fl. jährlich, die obenerwähnten Aktivkapital⸗ zinsen im Betrag von 1,030,251 Fl., dann die Kontokorrentzinsen und zufälligen Einnahmen, welche beide Posten jedoch höchst unbestimmt sind und im günstigsten Falle nicht viel betragen; zur Perzinsung der neuen, aus den drei Anlehen Millionen bestehenden Schuld 350,000 Fl. für jedes einzelne, also zusammen 1,050,000 Fl. aus der Central-Staatskasse angewiesen. Graf Reigersberg wieder⸗ holt auch in diesem Bericht den Ausdruck der Ueberzeugung, „daß vie bayerische Staatsschuld weder ihrem Betrage nach, noch ihrer ͤ erforderlichen Begründung wegen bedrohliche Besorgnisse errege. ist im Hinblick auf die Staats-Einnahmen gewiß mäßig und mehr als in jeder Hinsicht gedeckt. Sie ruht unan⸗ getastet, obgleich durch finanzielle Angrisse etwas hart be⸗ rührt, auf bayerischer altdeutscher Sitte „ein Mann, ein Wort“. Für sie bürgt fester, nicht wankender Glaube an des Bayers Wort. Noch steht dieser Glaube, und so gewagt es auch scheinen mag, so dürfte selbst eine Aufforderung an alle Staatsgläubiger, ihr Geld rückfordern zu können, kaum einen baaren Geldvorrath von 10 bis 15 Millionen erfordern, oder mit anderen Worten, es würden 10 bis 15 Millionen zurückgefordert werden, besonders wenn

eine den Zeitverhältuissen gemäße Zinsen⸗Erhöhung ausgesprochen würde.

erschienenen

zu

Sie Sill

München, 28. Febr. (A. 3.) Die Kammer der Abgeord⸗ neten hat heute ihre Ausschußwahlen beendigt. In den vierten Ausschuß, welcher über die formelle Zulässigkeit der an die Kammer gelangten Anträge zu entscheiden hat, wurden bei einer absoluten Mehrheit von 568 im ersten Skrutin gewählt: die Herren Bürger— meister Harhamer von Landshut, Stadtschreiber Moser aus der Au und Stadtgerichtsdirektor Dr. Mayr, Die Stimmen hatten sich auf nicht weniger als 75 Namen zersplittert, und von gewisser Seite wurde mit dem Wahlgeschäft ein höchst unwürdiger Scherz getrie⸗ ben. Im zweiten Wahlgang wurden ferner gewählt: die Herren Landrichter Fruth mit 94, Gerichtsarzt Dr. Koller mit 89, Land⸗ richter Demel mit 83, Stadtschreiber Hermann von Weiden mit 83 und Professor Dr. Nar mit 79 Stimmen. Als nenntes Mitglied

endlich Inspektor Meuth von Ausschußwahlen erledigt, für die Staatsschulden⸗Tilgungsanstalt wählen. dorf und Bräuer Sedlmayr von

mer. dirten Verfassung mit §8 wurden, fortgesetzt. 30 städtischen und durch Wahlmänner wählen sind, rekter Wahl tragt, §. 4 des neuen Gesetzes einzuschieben, demzufolge die 15 Abgeord⸗ neten der größeren ländlichen Grundbesitzer nach dem Willen der Majorität in 15 gleichem Umfange, nach der Ansicht hende Kreiseintheilung (auf §. 74 aber beantragt die fassen: der Städte und n halb zu bildenden nach Stadt und Land getrennten 75 Wahlbezir⸗ ken gewählt werden“, und endlich den 5. §. 6 unverändert anzunehmen.

Y

Städe und 45 Abgeordneten des platten Landes, von teren 20 aus sind. 5 Abgeordneten der größeren ländlichen Grundbesitzer für die zweite Kammer, werden unmit

geordneten für die e

der Kreistagsverfassung in den alten Erblanden un landtagsverfassung in der Oberlausitz (8. 61 der Verfassungs⸗Ur⸗ kunde), jedoch ohne l ländlichen Grundbesitze zu bilden sind. neten der Städte, so wie die werden in den deshalb zu bildenden nach Stadt und Land getrenn⸗ ten 55 Wahlbezirken gewählt.

des Census für die übrigen 25 ten Kammer) Abgeordn. Dr. Platzmann, welcher durchaus drei Stände vertreten wissen will, warnte, er habe wegen der Nostitzschen Anträge sie ihm nicht weit genug gehen, indem er zu lassen gesonnen set ꝛc. Rittner, Schäffer und Sachße warm für die träge, ten . erleichterten

1851.

ging aus dem dritten Skrutin mit 86 Stimmen Gefängniß⸗ Kaiserslautern hervor. Somit waren die und es blieben nur noch der Kommissär und sein Ersatzmann zu Als solche wurden die Herren Bürgermeister von Steins⸗ hier gewählt.

Dresden, 28. Febr. (D. A. 3.) Zweite Kam⸗ die Berathung des Abschnitts VII. der revi⸗ 74 und 75, welche zusammen diskutirt

Diese bestimmen, daß die zweite Kammer aus 45 ländlichen Abgeordneten bestehen soll, welche in den deshalb zu bildenden Wahlbezirken zu während die Abgeordneten zur ersten Kammer in di⸗ ernannt werden. Die Deputation beantragt, bean⸗ vor diesen Paragraphen noch einen neuen Paragraphen als

Sachsen. Heute wurde

für die erste Kammer Wahlbezirken von möglichst der Minorität in 5 die beste⸗ berücksichtigenden Wahlbezirken jeden Bezirk 3 Abgeordnete) gewählt werden sollen. Den Deputation in ihrer Gesammtheit so zu „Die zweite Kammer besteht aus 30 Abgeordneten 15 Abgeordneten des Landes, welche in den des⸗

des Landes

§. 5. 75 des Entwurfs als

Statt dieser §S§. 4 bis 6 bringt Abgeordneter von Nostitz sei⸗

nen schon früher angekündigten Antrag ein, nach welchem jene Paragraphen also lauten würden:

8 1. besteht aus 30 Abgeordneten der ; welchen letz⸗ den größeren ländlichen Grundbesitzern zu wählen

Die Abgeordneten zur ersten Kammer, so wie die 20

Die zweite Kammer

§. 5.

telbar, die übrigen Abgeordneten zur zwei⸗ ten Kammer durch Wahlmänner gewählt. 8. 6a. Die 15 Ab⸗ rste Kammer, so wie die 20 Abgeordneten der zweiten Kammer aus den größeren Grundbesitzern, werden in fünf Wahlbezirken von möglichst gleichem Umfange gewählt, welche unter Berücksichtigung der Eintheilung des Landes in fünf Kreise, so wie d der Provinzial⸗

interschied zwischen Rittergütern und anderem §. 6b. Die 30 Abgeord⸗

25 Abgeordneten des platten Landes,

25

Dieser Antrag fand ausreichende Unterstützung, während ein

Amendement des Abgeordn. Heyn, welches denselben etwas modi- fiziren wollte, nicht die erforderliche Unlerstützung fand.

Fuͤr den Nostitzschen Antrag erklärten sich die Abgeordn. von

Beschwitz, Jahn, Oehme (jedoch vorbehaltlich einer Herabsetzung

.

ländlichen Abgeordneten in der zwei⸗— und der Referent; gegen den Antrag sprachen die von der Planitz, welcher vor raschen Uebergängen Unger, welcher in seiner originellen Manier erzählte, nicht schlafen können, weil selbst Alles beim Alten Dafür verwendeten sich die Abgeordn. Nostitzschen An⸗ theils im Hinblick auf die Gefahren, welche den Stät

wenn nur der mittlere Grundbestitz ver wegen der durch die Annahme s . der ersten Kammer;

und

drohen, theils

dieser

und

Ri

täts⸗Gutachten in der Wahlbezirke f z gegen 29 und das Minoritäts-Gutachten mit 36 Stimmen verworsen also über diesen Gegenstand das neue Gesetz gar nichts entl In Betreff der zweiten Kammer wurde das Deputations⸗Gutach zu §. 5 gegen 25 Stimmen, §. 6 aber unverändert an Durch königliches Dekret vom 14. Februar, das am 1. Februar bei der zweiten Kammer eingegangen, wird angezeigt, daß auf die Zeit vom Schlusse des gegenwärtigen bis zum Schlusie des künftigen Landtags der Präsident des Appellationsgexichts zu Dresden, Fer dinand August Meißner, zum Vorsitzenden, so wie aus Ten Mitglie dern der höhern Gerichtshöfe der Vice⸗-Präsident des Ober Apella tionsgerichts, Dr. Gustav Samuel Baumgarten⸗Crusius, 1 Präsident des dresdener Appellationsgerichts, Dr. Karl 6 ö * 1 2 77 in * 26 32 Hrüllers der Der Appellalionsrath Br. Friedrich nel ö. . 1 . r F ) 9 = 1 gellationsrath beim Appellationsgerichte zu Budissin, Hol 3 ö ö . n. 5 l G stav Stieber der Appellationsrath Justizrath Dr. Friedrich Karl Gustar, = 6 . e opel 6. , , enberger zu Leipzig und der Appel⸗ Dr. Christoph Friedrich Schreckenberger zu zehn Yitaliepe , . ; 6 d Heppe zu Zwickau zu Mitgliedern lationsrath Gottlob Sigismund . 2. a pes Staats ichtshofes ernannt sind, und daß nunmehr auch von es Staatsgerichtshoses Wahl von Mitgliedern und

. ö ; enden Seiten der Stände der vorzunehmen . Sli lsber e etern dieses Gerichtshofes in der verfassungsmäßigen Weise

und für dieselben entgegengesehen werde.

zenommen