position enthaltenen Bezugnahme auf die ständische Erwiederung vom 16. Mai 1818 auf die landesherrlichen Propositionen für den da⸗ maligen außerordentlichen Landtag und eben so wegen des in Bezug genommenen Schlußsatzes der allerhöchsten Verordnung vom 14. September des vorigen Jahres, betreffend die Verkündigung des schiedsrichterlichen Urtheils, erscheint es aber den unterzeichneten Mitgliedern des Comitté's rathsam, daß in der Antwort des ad Ca- put zur Wahrung des rechtlichen Standpunktes der Stände, . vörderst ausgesprochen werde, daß Ritter⸗ und Landschaft nach Lage der Sache an die Beschlüsse des außerordentlichen Landtags in die⸗ ser Angelegenheit sich in keiner Weise gebunden erachten kõnn⸗ ten und sich vielmehr im Interesse des Landeswohls der pflichtet hielten, bei ihren künftigen Beschlüssen die in den letzten Jahren fast in allen deutschen Ländern gemachten Erfahrungen wohl zu berücksichtigen.
n nun Stände sich bereit erklären wollen, den landeshert⸗ lichen Aufforderungen gemäß, noch auf dem gegenwärtigen and tage aus ihrer Mitte eine Deputation zu erwählen, welche durch Vorbe⸗ rathung mit landesherrlichen Kommissarien in gründlich Erwägung nehme, inwieweit unsere jetzige Landes⸗Verfassung an Mängeln leide, und ob und inwieweit zum Wohle des Landes Verbesserungen stat⸗ finden könnten, so wird ferner in Betracht zu ziehen sein, ob Stände es angemessen finden, daß zu diesen kommissarisch⸗deputatischen Ver⸗ handlungen, den landesherrlichen Vorbehalten gemäß, noch dritte andere Männer hinzugezogen werden. Die unterzeichneten Comitèé— Mitglieder sind der Ansicht, daß, so unbeschränkt die hohen Regie⸗ rungen ihrerseits in der Zuratheziehung solcher Männer sein werden, so wie es auch den allerhöchsten Landesherren freistehen muß, beliebige Personen kommissarisch mit den ständischen Deputirten verhandeln zu lassen, die Zuziehung anderer, von den Landesherren nicht kommit⸗ tirter Männer doch bedenklich erscheint, zumal die Stellung dersel⸗ ben zu den ständischen Deputirten leicht verrückt und im Resultat der Verhandlungen die Ansichten der Ersteren und die der Letzte ren nicht immer richtig aus einander gehalten werden möchten, da⸗ her nach der Ansicht der unterzeichneten Stände sich gegen eine solche Zuziehung auszusprechen hätten, und nur etwa in Berücksich⸗ tigung der besonderen Stellung der Stadt Wismar es den Landes⸗ herren zu überlassen wäre, einen Deputirten dieser Stadt den kom⸗ missarisch⸗deputatischen Verhandlungen beiwohnen zu lassen.
Was dle eventuelle Zahl der Deputirten betrifft, so erscheint es angemessen, deren zwölf nach Ständen und Kreisen, zugleich aber aus jedem Stande und Kreise einen Substituten für den Fall der Behinderung eines der beiden betreffenden Deputirten zu er wählen, und es der Stadt Rostock zu überlassen, zur Wahrnehmung der be⸗ sonderen Interessen dieser Stadt ebenfalls einen besonderen Depu tirten zu erwählen. .
Endlich glauben die Unterzeichneten noch die Frage berühren zu müssen, ob es rathsam erscheint, die zu erwählenden Deputirten für die demnächstigen Verhandlungen mit den landesherrlichen Kommissa⸗ rien mit Instruction zu versehen. Daß eine solche, wenn sie in das Einzelne gehen sollte, nicht anräthlich wäre und den von den allerhöchsten Landesherren von den Vorberathungen im engeren Kreife erwarteten Vortheil vereiteln würde, scheint auf der Hand zu liegen. Es wird auch so weit zu gehen nicht nothwendig sein, weil die Erklärungen der Deputirten für die Stände nicht bindend sind, doch möchte auch nicht zu verkennen sein, daß, wenn Depu— tirte ohne Angabe der Basis, auf der zu verhandeln, hlie— ben, nur zu leicht die ganzen Vorarbeiten fruchtlose blei⸗ ben könnten. Es wird wohl nach den Erfahrungen der neuesten Jahre Ritter⸗- und Landschaft darin einverstanden sein, daß das Verlassen der Geschichte für Mecklenburg keinen Segen bringen kann, und gerade in der Neuzeit wird der Werth unserer ständischen Verfassung im Gegensatz zu den nach bloßer Theorie geschaffenen Grundgesetzen anderer Staaten desto klarer hervonge⸗ treten sein. Inwieweit dieselbe der weiteren Fortbildung und Ver⸗ besserungen bedürftig ist, werden Stände auf dem jetzigen Landtage nicht entscheiden wollen, aber daß bei etwa eintretenden Modifica⸗ tionen in allen Fällen die ständische Grundlage unserer Verfassung festzuhalten, darüber möchte wohl kein Zweifel sein, und können die unterzeichneten Mitglieder des Comité 's daher nur vorschlagen, daß Ritter⸗ und Landschaft die hier ausgesprochene Ansicht sich an= eignen und zur Beachtung für die zu erwählenden Deputirten durch Beschluß feststellen wolle. von Blücher. Graf von Bernstorff. Graf von Bassewitz.
J. von Plüskow. von Dewitz. von Dewitz.
Anlage B.
Die Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinsche IV. unnd die Groß⸗ herzoglich mecklenburg⸗strelitzsche II. Landtagsproposition haben die Verfassungsangelegenheit zum Gegenstande und gehen wesentlich da— von aus, daß es nicht zweckmäßig erscheine, sofort Vorlagen über die beabsichtigten Veränderungen der Landesverfassung zu machen, das es vielmehr räthlicher sein werde, einer Vorberathung in einem engeren Kreise sachkundiger Männer eintreten zu lassen, weshalb denn Stände aufgefordert werden, aus ihrer Mitte eine Deputation zu erwählen, deren Aufgabe es sein soll, demnächst mit landesherrlichen Kommis⸗ sarien zu der bezeichneten Berathung zusammenzutreten. Die Zahl a. zu wählenden Deputirten wird der ständischen Bestimmung über⸗ assen.
Auch die landschaftlichen Mitglieder der Comité erachten, daß Stände siich der Wahl einer solchen Deputation nicht werden ent⸗ ziehen können und wollen, und schlagen daher vor, daß die Zahl der Mitglieder derselben auf zwölf festgesetzt werde, welche nach Ständen und Kreisen zu erwählen wären. Außerdem bliebe es der Stadt Rostock überlassen, zur Wahrnehmung ihres besonderen In⸗ teresses ebenfalls einen Deputirten zu erwählen. Zugleich wäre aus jedem Stande und Kreise für den Behinderungsfall eines der be⸗ treffenden Deputirten ein Substitut zu denominiren.
Beide landesherrlichen Propositionen, besonders aber die Groß— herzoglich mecklenburg-⸗schwerinsche, enthalten noch allgemeine Aeuße⸗ rungen über die betreffenden Beweggründe, welche in der gegen— wärtigen Lage der Verhandlungen einer detaillirten Beurtheilung nicht zu unterziehen sein werden, zumal sie nur als originelle An— sichten über das Bedürfniß, nicht als bestimmte Grundlagen der bevorstehenden Verhandlung hingestellt sind, überdies es landesherr⸗ licherseits auch an gusbrüclichen Zusicherungen. en zs überall freien Standpunkts, wie der Stände überhaupt, so folgenweise auch jedes einzelnen Ständemitglieds, in den Proposttionen nicht fehlt. Zur Aufstellung eines bestimmten rechtlichen Standpunkts, von wel⸗ chem aus die Verhandlungen auszugehen haben würden, finden hiernach die landschaftlichen Mitglieder der Comité in der Propo— sition keine Veranlassung.
Weiter heißt es in beiden Propositionen: ; Serenissimi behielten sich vor, außer den landesherrlichen Kom⸗ missarien und ständischen Deputirten nach Befinden noch andere
änner zuzuziehen ö n,. Hun . noch einer besonderen Bearbeitung bedürfen.
Auch dle landschaflichen Mitglieder des Comité halten dafür, daß, so unbeschränkt die hohen Regierungen ihrerseits auch in der Bestellung von Kommissarien, so wie in der Zuratheziehung anderer
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Personen sein werden, doch darauf nicht eingegangen werden kann, daß außer den Kommissarien noch andere Männer beliebig zu den Verhandlungen zugezogen werden dürfen. Die Stellung derselben zu den ständischen Peputirten möchte, leicht mißtannt werden, und m Resultate der Verhandlungen möchten die Ansichten der ständi⸗ schen Deputirten und diejenigen der zugezogenen Personen nicht immer richtig aus einander gehalten werden. Es empfiehlt sich daher, eine solche Zuziehung abzulehnen, und nur etwa in Berücksichtigung der besonderen Stellung der Stadt Wismar wäre es dem Landesherrn zu überlassen, einen Deputirten dieser Stadt den kommissarisch⸗ de⸗ putatischen Verhandlungen beiwohnen zu lassen.
Schließlich ist es noch in Anrege gekommen, ob es nicht zweckmäßig sein möchte, der zu erwählenden Deputation eine Instruction zu er— theilen oder wenigstens die Basis festzustellen, auf welcher die selbe allein zu verhandeln befugt sein solle. Die landschaftlichen Mitglie⸗ der sind des Dafürhaltens, daß solches unterbleibe, weil dadurch einmal der in der Propositien ausgedrückte Zweck der kommissarisch⸗ deputatischen Verhandlungen, der eben in der ganz freien Vorbera— thung besteht, wenigstens bis zu einem gewissen Grade, verfehlt sein würde, sodann aber auch die Instructlon um deswillen überflüssig erscheint, weil dem folgenden Landtag jedenfalls ganz freies Beschluß⸗ recht über die auszuarbeitenden Vorlagen vorbehalten ist.
Flörke. Langfeldt. Lüders. Brückner. Wulffleff.
Zugleich theilen wir nachstehendes schwerinisches Reskript mit:
Friedrich Franz, von Gottes Gnaden, Großherzog von Mecklenburg ꝛe.
Unsere Verordnung vom 11. Januar 1849, die Aufhebung der körperlichen Züchtigung als Strafmittel betreffend, beruht zwar auf dem durch die Verordnung vom 5. Oktober v. J. außer Wirk— samkeit gesetzten Reichsgesetze, die Grundrechte des deutschen Volkes betreffend; dessenungeachtet ist Unsere Absicht nicht, auch diese Verordnung wieder ganz aufzuheben.
Dieselbe bedarf jedoch insofern einer Revision, als sie, so wohl prinzipiell, als nach den demnächst gemachten Erfahrungen, durch die ausnahmelose Verwerfung jenes Strafmittels zuweit gegangen ist. In einigen Verhältnissen und Fällen ist es ohne große Ge⸗ fahren und Nachtheile zur Zeit noch nicht ganz zu entbehren. In anderen Fällen treffen die seiner Anwendung sonst entgegenstehen⸗ den Bedenken nicht zu oder werden durch Gründe der Zweckmäßig⸗ keit überwogen.
I) In den Straf-, Arbeits- und Gefangenhäusern kann die körperliche Züchtigung als Mittel zur Aufrechthaltung der Disziplin nicht entbehrt werden.
Jene Anstalten sind vorzugsweis setzt, die, mehr oder weniger gegen jebes andere Correctionsmittel
selbst gegen die einsame Haft in dunklen Gefängnissen mit Kest⸗ Entziehung — abgestumpft, nur durch die Furcht vor dieser em— pfindlichsten Strafe in Zucht und Ordnung gehalten werden können.
Dle seit dem Erlasse der gedachten Verordnung gemachten Er⸗ fahrungen haben dieses vollständig bestätigt.
In das Land-Arbeitshaus, in die Strafanstalt zu Dreibergen, in die Gefängnisse des Kriminal-Kollegiums ist seit jener Zeit eine Widersetz lichkeit eingedrungen, welche nicht allein die Erhaltung der Ordnung und Sicherheit in denselben in hohem Grade gefährdet, sondern auch der Moralität derselben große Nachtheile gebracht hat. Das Land-Arbeitshaus hat unter diesen Einwirkungen seine Cor⸗ rectionsfähigkeit immer mehr verloren.
In BDreibergen ist die Aufrechthaltung der Disziplin sehr er⸗ schwert. Bei dem Kriminal -⸗Kollegium ist das Bedürfniß eines nachdrücklichen Correctionsmittels so fühlbar geworden, daß bei der im Dezember v. J. vorgenommenen Visitation desselben die Wieder⸗ herstellung der Lattenstrafe für jenen Zweck beantragt worden ist.
Nach denselben Gründen können auch die Gerichts- und Po⸗ lizei-Behörden in den Lokal-Gefängnissen der körperlichen Züchti⸗ gung nicht entbehren. Auch in diesen Gefängnissen ist seit dem Erlasse der Verordnung vom 11. Januar 1849 eine solche Wider⸗ setzlichkeit hervorgetreten, daß die Behörden sie zu beherrschen nicht mehr im Stande sind.
2) Nicht minder wird die körperliche Züchtigung zur Ahndung der Lügen und Umzüge der Inkulpaten in gerichtlichen und polizei⸗ lichen Untersuchungen, wenigstens in einem beschränkten Umfange, wiederhergestellt werden müssen.
Da Alle anderen Korrektivmittel auf den größten Theil, der Inkulpaten keinen Eindruck machen, so ist die erfahrungsmäßige Folge hiervon, daß die Erreichung der Geständnisse seit der Er⸗ lassung der Verordnung bei weitem schwieriger und seltener ge— worden ist.
Da aber das Gefängniß in dem bestehenden Untersuchungs⸗ Verfahren das wichtigste und für die Zulässigkeit der Todesstrafe das unerläßliche Beweismittel bildet, auch der Anzeige⸗Beweis durch die Verordnung vom 12. Januar 1841 in sehr enge Gränzen ge⸗ schlossen worden ist, so hat die Verordnung vom 11. Januar 1849 ben Beweis in allen Untersuchungs Sachen mittelbar zu sehr ge⸗ fährdet, als daß s statthaft sein könnte, auf diesem Wege weiter fortzugehen.
3) Als Rechtsmittel für selbststindige Verbrechen und Ver⸗ gehungen erscheint die körperliche Züchtigung unter entsprechenden Umständen geeignet:
) bei jugendlichen Inkulpaten, die nicht konfirmirt sind.
Bei solchen Kindern und jungen Leuten gilt die körperliche Züchtigung nach der Auffassung des Volkes nicht für eine ent⸗ ehrende Strafe. Sie ist bei ihnen nicht allein das kürzeste, sondern insofern auch das wirksamste Strafmittel, als sie am meisten geeig⸗ net ist, den jugendlichen Frevler wieder von dem Wege der Ver⸗ brechen und Vergehungen abzuführen;
b) bei Vagabonden.
Die Mehrzahl dieser nen Theilen der menschlichen Gesellschaft, ist dabfn, ; chen Strafmittel um so geeigneter, als die Vollziehung desselben mit dem geringsten Aufwand vgn Zeit und Kosten verbunden ist. Ausländer können um so schneller aus dem Lande geschafft und werden dadurch um so nachdrücklicher von der Wiederbetretung des⸗ selben abgehalten werden; ö
c) für Forstfrevel in einem beschränkten Umfange.
Auf die Bestrafung dieser Begangenschaften hat die Verord⸗ nung vom 11. Januar 1849 besonders nachtheilig gewirkt. Nicht allein ist die Gefängnißstrafe für einen großen Theil dieser Frevler keine Strafe, sondern die Unmöglichkeit, so viele Gefängnißstrafen zu vollstrecken, hat auch die Folge gehabt, daß zahllose Forstbruch⸗ strafen unvollstreckt geblieben sind. Um so mehr hat die Zahl und die Schädlichkeit dieser Contraventionen auf die besorglichste Weise zugenommen. Es ist daher dringendes Bedürfniß, diesem Uebel⸗ stande Einhalt zu thun. Das dazu vorgeschlagene Mittel rechtfer⸗ ligt sich nuch insofern, als längere und wiederholte Gefängnißstrafe auf die sonstigen Verhältnisse der meisten Individuen, welche sich in dieser Art vergehen, die nachtheiligste Wirkung übt.
Nach den vorstehenden Gesichtspunkten beabsichtigten Wir die Erlaffung der in der Anlage entworfenen Verordnung.
Ihr werdet daher hierdurch angewiesen, Unsere gekreuen Stände
e mit solchen Individuen be⸗
Menschen gehört gerade zu den gesunke⸗ ist' daher zu einem sol—
aufzufordern, sich noch auf dem diesjährigen Landtage über die⸗ selbe zu erklären.
Gegeben durch Unser Gesammtministerium.
Schwerin, am 1. März 1851.
Friedrich Franz. r von Bülow. von Schrster. von Brock. n den Landtags⸗-Kommissarius, Staats-Minister von Levetz ow in Malchin.
Anlage. Friedrich Franz ꝛe. re.
Im Allgemeinen muß zwar an dem Grundsatze festgehalten werden, daß die körperliche Züchtigung als Stxafmittel möglichst zu vermeiden und daher in der Regel nicht zulässig ist. Die Er⸗ fahrung hat jedoch ergeben, daß dieses Strafmittel in einigen Ver⸗ hältnissen zur Zeit noch nicht ganz entbehrt werden kann. In an⸗ deren Fällen sind die seiner Anwendung sonst entgegenstehenden Be- denken nicht zutreffend oder werden durch Gründe der Zweckmäßig- keit überwogen.
Nach diesen verschiedenen Richtungen ist eine theilweise Wie⸗ derherstellung desselben Bedürfniß geworden, Wir verordnen da⸗ her, nach hausvertragsmäßiger Eommunication mit Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz und nach statt⸗ gehabter Verhandlung mit Unseren getreuen Ständen, wie folgt:
I
Die körperliche Züchtigung wird fortan wieder als Strafmittel gestattet:
1) zur Aufrechthaltung der Disziplin in den Straf-, Arbeits- und Gefangenhäusern, so wie in allen Lokalgefängnissen;
2) zur Ahndung der Lügen und Umzüge in gerichtlichen und polizeilichen Untersuchungen an solchen Inkulpaten, welche in der anhängigen Untersuchung bereits wiederholt mit anderen Strafen wegen Lügen und Umzüge bestraft und hierauf für einen neuen Rückfall mit körperlicher Züchtigung bedroht worden sind;
3) zur Bestrafung selbstständiger Verbrechen und hungen: Rö
a) bei jugendlichen Inkulpaten, die noch nicht konfirmirt sind;
b) bei Vagabonden;
ch des Forstfrevelgesetzes, nach Maßgabe des Forstfrevelgesetzes vom 1. März 1842, §. 2, Nr. 4, Abs. 2, 1 an solchen Frevlern, welche innerhalb Jahresfrist bereits dreimal aushülfliche Gefängniß⸗ strafe erduldet haben, deren Gesammibetrag 14 Tage ausmacht.
Verge⸗
Auch in den bezeichneten Fällen ist die körperliche Züchtigung nur ausnahmsweise und nach sorgfältiger Erwägung ihrer Zweck⸗ mäßigkeit und Dringlichkeit zur Anwendung zu bringen. Dabei treten die früheren Vorschriften über die Art ihrer Vollziehung und der §. 25, Th. 2 der Kriminalgerichts-Ordnung wieber in Wirksamkeit.
III.
So weit nicht in dem Vorstehenden etwas Anderes bestimmt worden ist, verbleibt es bei Unserer Verordnung vom 11. Januar 1849, vie Aufhebung der körperlichen Züchtigung als Strafmittel betreffend.
Gegeben durch Unser Gesammt⸗Ministerium.
Schwerin, den ze.
Verordnung wegen theilweiser Wiederherstellung der körperlichen Züchtigung als Strafmittel.
(H. C. Se. Kaiserliche
Hamburg. Hamburg, 4. März. ist gestern wieder
Hoheit der Erzherzeg Leopold von Oesterreich hier eingetroffen.
Mnusland.
Oesterreich. Mailand, 27. Febr. (l.) Da die Ausstreuung von revolutionairen Proclamationen und aufregenden heimlich gedruck—⸗ ten und verbreiteten Schriften noch immer kein Ende nimmt, so hat der Feldmarschall Radetzky als oberster Civil⸗ und Militairchef des lombardisch-venetianischen Königreichs eine Bekanntmachung erlas⸗ sen, wodurch eingeschärft wird, daß eine diesfällige Proclamation vom 10. März 1849 noch immer in voller Kraft bestehe, und daß diejenigen, welche es unterlassen, ein solches ihnen zugekommenes Druckwerk augenblicklich der Behörde, sei es auch nur einem Gen⸗ darmen, zu übergeben und dabei noch die Art, wie ihnen selbes zükam, ausdrücklich zu bezeichnen, nach Beschaffenheit der Um— . mit einer Kerkerstrafe von 1—5 Jahren belegt werden ollen.
Venedig, 28. Febr. (G. di Venez.) Baron Jacopo Tre⸗ ves, Baron Guido Avesani und Graf Girolamo Dandolo sind zu Mitgliedern einer Deputation der Stadt Venedig gewählt worden, welche in Wien die Wiederverleihung, des Freihafens erbitten und gleichzeitig die hierzu nöthigen Aufklärungen geben soll.
Ein der Verleitung dreier ungarischer 9 oldaten zur Desertion überwiesenes Individuum ist standgerichtlichem Urthtile zufolge vorgestern mittelst Pulver und Blei hingerichtet worden.
(LlI.) Das hier erscheinende Journal La Sferza ist wegen eines gegen die Person des Präsidenten der französischen Republik gerichteten, in sehr verletzenden Ausdrücken geschriebenen Artikels von dem K. K. Stadtkommando zu achttägi⸗ ger Suspension verurtheilt worden.
(G. di Mil.) Ein des Raubes und
überwiesenes Individuum ist standrecht- mittelst Pulver und Blei hingerichtet
Brescia, 25. Febr.
Cremona, 18. Febr. der Waffenverheimlichung lichem Urtheile zufolge worden.
Gesetzgebende Versammlung. Sitzung
Frankreich. Nach einer Be⸗
vom 3. März. Den Vorsitz führt Leon Faucher. merkung Creton's über geschehene Aenderung eines Schlußsatzes seiner Rede wird das Prokokoll angenommen. Bourzat rechtfer⸗ tigt sich über einen Ordnungsruf in der letzten Sitzung. Er hatte dem Justiz⸗Minister entgegnet: die Juni⸗Transportirten seien nicht verurtheilt worden. Der Incidenzfall hat keine Folgen. Ohne Debatte wird eine zweite Berathung des Gesetz-Entwurfes wegen mehrerer Staatsbaulichkeiten zu Cherbourg an das Departement beschlossen. Es folgt die zweite Berathung über den Antrag von Du coux auf Errichtung einer Arbeiter Börse. Die betreffende Kommission erklärt sich gegen die Berücksichtigung, weil diese Maß regel in den Ressort der Gemeinde gehöre. Ducoux bemerkt zur Vertheidigung seines Antrages, daß die Errichtung einer solchen Arbelter⸗Börse zu Paris von nationalem Inte resse fle. Die Börse würde nach seiner Berechnung nur 300, 0090 Franken kosten, das Sechstel von dem Kostenbetrage der Agioteurs⸗ Börse. Gain spricht für den Antrag uud sucht ihn durch statistische Daten und Präce⸗
fälle z ferti zemer ie pariser Börse auf denzfälle zu rechtfertigen. Er bemerkt, daß die pariser Bör Ill lte loten erbaut worden. Der Antrag wird nicht in Betracht genommen. Morgen ist keine Sitzung.
Paris, 3. März. Die Patrie erzählt in folgender Weise eine angeblich nach der Rede von Mare Dufraisse am Sonnabend vorgefallene Scene: Thiers sprang von seinem Sitze auf, er war am Fuß der Tribüne voll Ungeduld und Angst, wie in der letzten Stunde, eben so der Beredsamkeit seiner Adjutanten mißtrauend, als nicht Ruhe genug, die Unpopularität seines Namens auf die Spitze zu treiben, wenn er persönlich eine Rolle in dieser trau— rigen Scene übernähme. Dort hörte man ihn in einer Sprache, derjenigen, an welche Marc Dufraisse alle Gemüther erinnert hatte, wurdig ausrufen: Alle Wetter, so stimmen wir doch! Während der Zeit gab General Cavaigngeé, mit dem Thiers seit einigen Wochen in der rührendsten Eintracht lebt, einem entgegen⸗ gesetzten Gesühle nach. Während der frühere Chef der Maporität nur an einen Parteistreich dachte, ließ der frühere Chef der Oppo⸗ sition den Abscheu zu Tage kommen, welchen ihm die verruchten Worte des Bergtribuns eingeflößt hatten. General Cavaignac er⸗ hob sich mit der alten Majorität, um sich für Vertagung auszusprechen. Sofort stürzte Charras auf ihn los, und man berichtet, die beiden ehrenwerthen Mitglieder der Linken hätten folgendes Gespräch gehabt: „Wie, General, Sie verlassen uns?“ „Schweigen Sie, diese Leute flößen mir Abscheu ein.“ „Sie gehen also zu den Weißen über?“ „Ich wollte lieber in Rußland leben, als mich mit Leuten verbünden, die, nicht zufrieden, daß sie die Republik zu Grunde richten, auch noch Frankreich ent ehren.“ General, Sie nehmen es heute gewaltig übel auf.“ „Ich habe hier keine andere Erklärung zu geben; genügt diese nicht, so bin ich immer anderswo zur Antwort bereit.“
Gegen die Vertagung des Cretonschen Antrages stimmten mit dem Berge: Thiers, Changarnier, Jules de Lasteyrie, Piscatory, ve Mornay, Remusat, Ehambolle, Delessert und Baze. Der Mes fager de i' Assemblée behauptet heute, die Vertagung des Cre tonschen Antrages sei nur mit einer Majorität von höchstens 30 Stimmen durchgegangen.
Man glaubt, Delangle werde zum General pariser Appellhofe ernannt werden.
Gestern fand der letzte diesjährige Ball im Stadthause statt. Er war glänzend und von pariser Notabilitäten aller Stände und
D besucht. Der Präsident der Republik war eben⸗
Prokurator am
allen Diplomaten falls erschienen und unterhielt sich vorzugsweise mit dem Seine— Präfekten Berger und Ferdinand Barrot.
Der Präsldent der National-Versammlung, Dupin, liegt seit einigen Tagen an hestigem Rheumatismus krank danieder.
Großbritanien und Irland. London, 3. März. Die Reconstruction des Whigministeriums scheint heute eine ausgemachte Sache, wenn es in diesem Augenblicke auch nicht möglich ist, mit Bestimmtheit anzugeben, auf welche Weise sie bewerkstelligt werden soll. Lord John Russell war seit vorgestern zweimal bei der Kö⸗ nigin, er hielt wiederholte Konferenzen mit seinen bisherigen Amts⸗ kollegen und mit dem Marquis von Lansdowne insbesondere. An— dererseits konferiren die Peeliten sehr angelegentlich mit einander. Die Häupter dieser Partei, der Herzog von Neweastle, Sidney Herbert, Gladstone, Herbert und Andere, kamen gestern in der Wohnung Sir James Graham's zusammen, worauf Letzterer sich zum Grafen von Aberdeen begab. Von einem Austritte Viscount Palmerston's, der von den meisten französischen Blättern als nahe bevorstehend angekündigt wurde, ist in diesem Momente keine Rede, und man glaubt auch nicht, daß dies der Fall sein werde, wenn Lord John Russell wieder ins Amt tritt. Daily News bringt heute sogar das Gerücht, Lord Palmerston werde selbst als Premier Minister ein Kabinet bilden, was jedoch keinen Glauben findet. Auch liegt bis jetzt gar keine Meldung vor, daß der Lord dazu von der aufgefordert worden Heute Vormittag um 11 Uhr hatten die Mitglieder des abgetretenen Kabinets, mit Aus nahme des Herrn Labouchere, der in Brighton ist, eine einstündige Besprechung bei Lord John Russell. Der Letztere begab sich darauf zu Ihrer Majestät der Königin zur Audienz. Man spricht von Zir Francis Baring als künftigen Kanzler der Schatzkammer. In Morning Chronicle wird über die Ministerkrise bemerkt: allgemeine Glaube ist, daß irgend eine Whig⸗Combination versucht wird. Wir bleiben fest bei unserer ursprünglichen Ansicht, daß keine Regierung sich behaupten wird, welche die ächten Prin Duldung verletzt. Man hat gut sagen, der antipapisti schen Gesinnung des englischen Volkes müsse nachgegeben wer solche Sprache führen, mögen nur sagen, wie sie
Theorie Irland zu regieren denken. Ein Bür gerkrieg wird unvermeidlich sein, wenn man die römisch- ka fholische Hierarchie angreift. Es mag für das protestantische Groß britanien ein Mißgeschick sein, daß es mit einem Königreich verket— tet ist, das unter seinen Einwohnern 5 Millionen Katholiken zählt; ein kluger Staatsmann wird jeboch die Uebel dieser Lage nicht da durch erschweren, daß er gegen die Religion der Mehrheit Straf bestimmungen zum Gesetz macht oder in Kraft setzt. Wie gesagt jede Hoffnung auf eine stabile Negierung ist nicht vorbei, bevor
Flarendon und Sir James Graham, allein oder vereinigt, mit dem Versuch, ein Kabinet zu bilden, dur chgefallen sind.“ Während die
zroniele immer wieder auf den politischen Mißgriff zurück
den der Premier-Minister bei Behandlung der päpstlichen sich habe zu Schulden kommen lafssen, und der, man möge sagen was man wollt, den ersten und letzten Anstoß zu der gegen wärtigen Krisis abgegeben habe, urtheilt die Times folgenderma ße Es sei allerdings durch die Geschichte der letzten Tage klar bewiesen worden, daß weder die Protectionisten, noch die Peeliten im Stande wären, an die Spitze der Geschäfte zu treten, aber man dürfe nicht übersehen, daß die Whigs, wenn sie, wie es beinahe ausgemacht sei, jetzt wieder das Ruder ergriffen, nicht um ein Haar anders ständen, als zu Anfang der Krisis. Sie würden im Parlament dieselbe Oppositlion der Protectioni sten und der römisch-katholischen Irländer gegen sich haben, wäh rend auf der anderen Seite die Radikalen mit ihren Forderungen entschiedener als bisher auftreten dürften. Was die Partei Stan— ey betreffe, so sei diese allerdings weniger zu fürchten, der katho⸗ lischen Opposition könne man am anständigsten aus dem Wege ge⸗ hen, wenn man den ganzen Gegenstand der „päpstlichen Uebergriffe“ einem berathenden Comité anheimstelle, statt ihn den Stürmen öf— fentlicher Parlamentsdebatten zu übergeben; und in Betreff der Liberalen sei nur ein einziges Auskunftsmittel übrig, die von Locke King wieder neuangeregte Erweiterung. des Wahlrechts selber frisch⸗ weg in die Hand zu nehmen. Auf diese Weise, meint die Times, könne Lord John die Stürme, welche seine Gegner heraufbeschwö⸗ ren würden, beschwichtigen. „Wir wollen hoffen,“ sagt dies Blatt, „die eifrigsten Freunde einer stabilen Regierung werden zugeben, daß eine bloße Wiederholung der Vorgänge der vorletzten Woche nicht eben mit großer Freude begrüßt werden würde, Es würde die plötzliche Abdankung des Premierministers gänzlich unerklärt lassen, wenn er nach acht Tagen seinen Platz im Unterhause ganz
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309 so wieder einnähme, als hätte seine Regierung keine Niederlage erlitten oder wäre für die erhaltene Lection unempfindlich geworden. Nicht eine Adresse, nicht eine Versammlung, kaum eine Zeitung hat den leisesten Wunsch nach einem Wiederaufleben des in der vorletzten Woche verstorbenen Kabinets in unveränderter Gestalt ausgesprochen; und wenn diese Krisis die letzten Illusionen der Protectionisten zerstört hat, so hat sie auch klarer die Nothwendigkeit dargethan, eine Einigung zwischen den großen Fractionen ihrer glücklichen Geguer herbeizuführen. Die Verlegenheiten, welche die Ausdehnung der ministeriellen Bill über die geistlichen Titel auf Irland erzeugte, haben wir deutlich vorausgesagt, aber⸗ und abermals drängten wir das Ministerium, eine so selbstmörderische Bahn zu verlassen. Un⸗ glücklicherweise fand unsere Warnung kein Gehör.“ Daily News kann es noch immer nicht verschmerzen, daß von allen autographen Einladungen der Königin nicht eine einzige an Cobden, Bright und deren Freunde gerichtet war, daß bei keiner einzigen rer verschiedenen Ministerlisten, welche in den letzten 11 Tagen entworfen wurden, auch nicht in einer einzigen die Namen der Patrone von Daily News genannt wurden. Die Männer der Regierung, meint dies Blatt, versäumten es absichtlich, junge Talente um ihrer und der Zukunft willen groß zu ziehen, sie ge⸗ wissermaßen als Lehrlinge aufzunehmen, ein Vorwurf, dessen sich Peel nie schuldig gemacht habe. Dieser unseligen Maxime werde es England zu verdanken haben, wenn es, sollten einmal Män⸗ ner wie Aberdeen und Palmerston aus der Welt abberufen werden, sich vergebens nach Köpfen umsehen werde, die es g zu vertreten verständen. Die Morning-⸗-Po st hält orgeschlagenen Ministerien Clarendon und Graham im voraus für Fehlgeburten; abgesehen von ihrem bekannten Entschluß, die öffentliche Neinung Englands in der hierarchischen Frage zu verletzen, hätten Beide, Graham und Clarendon, eine zu kleine
Dosis von jenem parlamentarischen und populairen Ansehen, ohne
eretair von Neu-Schottland Herr S.
Dasselbe Blatt berichtet, daß die wegen der Industrie⸗ Ausstellung beschlossene Komplettirung der londoner Polizei bereits geschehen und die erforderliche Mannschaft (900 Mann) angewor⸗ ben 'sei. Die Kosten werden von der Ausstellungs-Kommission ge tragen werden müssen.
Dänemark. Kopenhagen, 1. März. Der außerordent liche Regierungs-Kommissarius Geheimerath von Tillisch ist heute Abend hier eingetroffen, nachdem er vor seinen Abreise aus dem Herzogthum eine Rundreise in demselben gemacht hat. Der Ge heimerath von Pechlin ist noch nicht von abgereist.
Der Ausschuß des Landesthing hat seinen Bericht über den Gesetzvorschlag einer Einkommensteuer abgegeben. Er beantragt die Einfuͤhrung schon vom Jahre 1851 an, und zwar im Betrage von 2 Prozent vom Einkommen jährlich von Jedem, ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, oder in Hinsicht, ob er eine physische oder moralische Person (Stiftungen, Gemeinden, Interessentschaften u. s. w.; ausgenommen sollen nur die Einkommen unter 200 Rbdr. sein und jedem unkonfirmirten Kinde von 600 Rbdr. Einkommen ein Reichsbankthaler nachgelassen werden.
8.
Italien. Turin, 25. Febr. (Lloyd.) Der gestern wegen Mangel der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder keine Sitzung halten. In der Deputirten-Kammer interpellirte Graf Revel den Handels-Minister in Bezug auf die Diskussion über zwischen Sardinien und Belgien abgeschlossenen Handels ⸗Traktat. Noch' am 15ten habe der Minister denselben auf den Präsidenten⸗ tisch mit den Worten niedergelegt, daß, obgleich dieser Traktat ra dikale Modificationen in unserem Zollsystem enthalte, er boch seiner äußersten Dringlichkeit wegen, selbst auf die Gefahr hin, nicht ap probirt zu werden, abgeschlossen werden mußte. Obschon dieser Traktat von solcher Wichtigkeit ist und in der mit Belgien in Ver⸗ bindung stehenden Geschäftswelt eine große Aufregung n
Senat konnte
den
hervor⸗ brachte, indem vor dessen Bekanntmachung Niemand ein Geschäft zu schließen, überhaupt nichts zu unternehmen wagt, ist er doch bis jetzt weder durch den Druck noch sonst bekannt gegeben worden. Der Minister entschuldigte diesen Verzug mit dem Man⸗ gel an Lettern in der Druckerei der Kammern, versicherte aber, daß die vorgeschlagenen Reductionen eine Vermehrung in den Doganal
Einkünften zu erzielen geeignet sind. Die Kammer ging hie rauf zur Diskusslon über die Erbschaftstaxe
Mittelst Königlichen Dekrets vom 18. Februar sind alle Lehen, Fideikommisse, Primogenituren, Majorate aufgelöst. Ein anderes
Königliches Dekret vom 24sten erklärt alle Banalitäten, welche Einzelne oder ganze Kommunen über den Privatgebrauch von Back häusern, Mühlen, Oelschlägereien und andere Handwerke ausübten, für aufgehoben. Entschädigungen habe die Kommune, in deren Territorium Uebungen bestanden, an die Berechtigten zu leisten.
m 6 ce ie Croce
Die die se
di Savoja enthält folgenden Brief des Grafen
Gestern fand im Königlichen Theater ein sehr splendi Bal zu einem Wohlthätigkeitszwecke statt; ver . ah kan , wohnten ihm bei. Die Majestäten wurden beim Eintritte mit lange anhaltendem Applause empfangen; als Reinertrag sollen 30,9000 3 erzielt worden sein. ; .
Florenz, 24. Febr. (LI. Die Gesellschaft zum Schutze freigewordener Sträflinge erfreut sich einer immer zunehmenderen Ausdehnung und wegen ihres sehr wohlthätigen Wirkens einer all—⸗ gemeinen Theilnahme und Anerkennung.
Ancona, 12. Febr. (Austria.) Unter den Veränderungen des päpstlichen Zolltarifs, welche mittelst Finanz⸗Ministerial⸗ Erlaß vom 26. Dezember v. J. kundgemacht und bereits mit Anfang d. J. in Wirksamkeit getreten sind, berührt hauptsächlich nur die Erhöhung des Einfuhrzolles von großen Spiegeln auf zehn Sceudi für 100 römische Pfund (60 wiener Pfund) die österreichische In- dustrie. Offenbar sollen durch diese Erschwerung der Einfuhr öster⸗ reichischer Spiegel die Spiegelfabriken in Rom und Ravenna ge⸗ schützt werden, welche unter dem bisherigen Tarifsatze von acht Scudi weder in Beziehung ihrer Qualität noch rücksichtlich ihres Preises mit den böhmischen Erzeugnissen zu konkurriren vermochten.
Rom, 20. Febr. (Ll.) Im letzten Konsistorium beschäftigte man sich blos mit der Ernennung der Bischöfe für Indien, Afrika und insbesondere für China, wohin die Gesellschaft de propaganda side ihre Missionaire jetzt vorzüglich beordert.
Die Krankheit des Herrn Bermont war kurz, er starb schon nach zwei Tagen. So sehr dieser unerwartete Tod auch in Er⸗ staunen setzte, er gab keine Veranlassung zu verdächtigenden Ge⸗ rüchten.
Der General La Grange ist hier angekommen; man will ihm die Organisation der päpstlichen Armee anvertrauen. Der Kriegs⸗ Minister Orsint verzweifelt so sehr, irgend einen seiner vielen Pläne verwirklicht zu sehen, daß er sich nach Neapel, wo er sehr bedeu⸗ tende Güter besitzt, zurückzuziehen gedenkt.
Rom, Febr. (Eloyd.) Die Regierung hat, um die von Räuberbanden heimgesuchten Provinzen von dieser Plage zu be⸗ freien, folgende Maßregeln getroffen: 1) Niemand darf auf dem Lande, selbst in eigener Kommune nicht, ohne eine Sicherheitskarte,
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welche eine genaue Personbeschreibung zu enthalten hat, sich öffent⸗ lich sehen lassen und darf sich ohne einen förmlichen Reisepaß nicht in eine andere Provinz begeben. 2) Die allgemein üblichen, unter dem Namen Barrocini bekannten Fuhrwerke können nur von den fünf angeführten Klassen der Bevölkerung benutzt werden; wer nicht zu einer dieser Kategorieen gehört, das sind aber nur Bettler, ist zom Gebrauche derselben ausgeschlossen. Jeder Besitzer solcher Fuhr⸗ werke muß sich als solcher bei der Polizei⸗Behörde melden, wonach seine Wagen eine Nummer, er selbst eine Karte erhält. Polizei⸗ Agenten und Gendarmen haben das Recht, diese Wagen unterwegs
anzuhalten und zu untersuchen, ob die Reisenden mit ihren gehöri⸗ gen Papieren versehen sind, ob die Bolette des Fuhrmanns mit der Marke übereinstimmt. 3) Ein Preis von 3005 Skudi ist auf die Habhaftwerdung des Räuberhauptmanns, kleinere Beträge auf
hier nach Deutschland
Piossasco: „Verehrter Herr Redacteur! In Folge eines in der 204 Blattes enthaltenen Artikels wende ich mich an Ihre Unparteilichkeit, um mir in Ihrem geehrten Blatte die In— sertion einer Bittschrift, welche ich unter heutigem Datum an den Minister des Innern richtete, zu erbitten. Ich verbleibe u. s. w. „„Am 2osten des verflossenen Dezembers von Turin abgereist, ging ich zuerst nach München und von dort gerade nach Paris über Basel und Straßburg. Nachdem ich mich in der Hauptstadt Frank reichs vom 13. Januar bis 11ten d. M. aufhielt, kehrte ich über Lyon nach Turin, wo ich am 14ten anlangte, zurück. Kaum hier wieder eingetroffen, wurde ich zum Gegenstande vielfacher Gerüchte und mußte hören, daß die von mir unternommene Reise die Ver— anlassung zu verschiedenen Auslegungen gab, man hbeschul digte mich einer Abneigung zu dem herrschenden Bestand der Dinge und unterlegte meiner Reise einen politischen Zweck, den ich nie gehabt habe. Da (s der vorzüglichste Beruf Sr. Ex⸗ cellenz ist, die Aufrechthaltung eonstitutioneller Ordnung zu über wachen, so hoffe ich, daß Sie meine gegenwärtige Bitte, die ich als ein Ihnen unterstehender Stagtsbeamter an Sie richte, Gehör ge⸗ ben und über mein ganzes Betragen eine Untersuchung einleilen werden, damit ich eine öffentliche Genugthuung erlangen und die Verleumdungen gegen einen ruhigen Staatsbürger, als welcher ich mich gehorsam gegen die Gesetze des Staates erkläre, niederschlagen könne. Ich habe die Ehre u. f. w. An den Minister des Innern: Camillo Piossasco.““
P . Nr. Ihres
ie der anderen minder Berüchtigten gesetzt, sonderbarerweise war hierzu ein Termin von nur einem Monat bestimmt. Nachrichten aus Romagna zufolge, ist die Räuberbande des berüch⸗ tigten Felice Scheda, auch Pelliclone genannt, in die Gebirgsschluch⸗ ten zwischen Sonlio und Lamone von mehreren Militair⸗Abtheilun⸗ gen eingeschlossen, von denen sie unaufhörlich und oft, bis in ihre Schlupfwinkel verfolgt werden. Unweit Tosiano fand eine ernsthafte Begegnung statt, wobei mehrere Räuber verwundet wurden; nach der'Kand konnte man aus vorgefundenen Kleidern, Waffen und andereren Indizien schließen, daß die Leiche eines Räubers ver⸗ muthlich von seinen Kollegen verbrannt worden ist. In der erwähn⸗ ten Affaire verloren zwei päpstliche Soldaten das Leben, ein öster⸗ reichischer ward verwundet. Zwar entfalten Civil= und Militair⸗ Behörden alle Thätigkeit, um dem Unwesen ein Ende zu machen, aber die eigentliche Schwierigkeit davon liegt in der Unterstützung und dem Vorschube, die diese Banden bei den Landbewohnern fin⸗ den. Es giebt selbst unter diesen Viele, die nach vollbrachtm Raub⸗ zuge Waffen und Kleider, deren sie sich hierbei bedienten, mit ihrem gewöhnlichen Anzuge vertauschen und ganz ruhig an ihre friedlichen Beschäftigungen wieder gehen. In Forli, Ravenna und Ferrara allein sind über 10 solcher Individuen eingezogen worden, ñ Theilnahme an den Raubanfällen von S. Arcangelo, Consondolo und Forlimpopoli erwiesen worden ist.
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Griechenland. Athen, 25. Febr. (I.) Oldenburg ist auf dem Königl. Dampfer „Ot ner der Kanonen hier eingetroffen. Die Königin war der entgegengefahren und geleitete ihn nach dem Kön
Wegen Verweigerung der Pension für die Wi deten Justizministers Korfiotakis ist der Senat mit dem in Kollision gerathen. Am 10ten fand dieserhalk Sitzung statt. Das Gerücht will von Modif
und wohl auch von Staatesstreichen
Türkei. Konstantinopel der Uebernahme und Klassifizirung doner Industrie-Ausstellung beaustrag außerordentliche Thätigkeit; zeugnisse der Kaiserlichen Tuchfabrik In der französischen Gesandtschaft den General Aupick. Aufsehen in doppelter Maler Porthet. Er hat herrn angefertigt, welches soll. Bekanntlich untersagt nen, und deswegen war bis nun das Brustbild des Herrschers zu allem Anscheine nach hier etabliren und, ia Beispiel gegeben worden ist, auch sehr gute Geschäfte Der allgemein geachtete Kaufmann M. Ch. Folge eines zufälligen Sturzes in seinem am gestrigen Tage gestorben.
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Von der bosnischen Gränze, 20. Febr. (Oesteri Corr. Die uns zugekom;menen Mittheilungen schildern die Re⸗ bellion als durch das slegreiche Vordringen der Großherrlichen 1It pen gebrochen. Es hat auf österreichischem Gebiete keine n, , bewegung stattgefunden, welche auch nur n nr, e beabsichtigte militairische Operation schließen . Deu⸗ kommenen Mittheilungen widerlegen auch . r mud Pascha s tungen, welche man dem ,, Gradaschotz auf von Tusla und des Mai Alay . . hat. Die genannten Pa⸗ österreichischem Geblete zu geben ver su fstandes auf österreichi⸗= ch ien sich gleich beim Beginn des Aufstandes 387 schas haben si (ef was als ein Beleg gelten konnte, daß ste sches n , 7 heiligen wollten. Sie sind als Diener 165 Wut l h auf österreichischem Boden freundlich aufgenommen