worden und hielten sich während der Revolution in Vinkovce auf. Als die Siege Omer Paschass ihnen die Rückkehr in den graha= schatzer Bezirk möglich machten, beeilten sie sich, sich dem Seraskier sogleich vorzustellen, und es wurde ihrer Rückkehr vom brooder Re— , Kommando kein Hinderniß in den Weg gelegt. Welche
erdachtsgründe gegen die Treue dieser Beamten seither ihre Ver— haftung herbeigeflihrt haben, ist nicht bekannt geworden.
Bon der bosnischen Gränze, 27. Febr. (Lloyd. Unmittelbar nach dem Einrücken Omer Pascha's in der insurgirten Stadt Mostar ward der Westr Ali Pascha nehst , Pascha und seinen vertrautesten Dienern verhaftet; Sein; ö. nungen in Buna und Stolacz wurden durchsucht, seine Papiere mi Beschlag belegt. Ueberhaupt dauern die Verhaftungen in Bosnien und der Herzegowina in großem Maßstabe fort.
310
(I.) Durch
Damaskus, 13. Febr. ö ist die Rekru
österreichischen Konsuls Pfüffinger
zwischen den türkischen Behörden und den Drusen von Horem und
Vermittelung des tirungs⸗ Hier
Konigliche Schauspicte 7. März. Im Opernhause. Auf Allerhöchsten Befehl:
Ledschia friedlich beigelegt worden.
Freitag, Vorstellung. Akten. Musik von Meyerbeer. (Frl. Johanna Wagner: Fides.
* ——
28ste Abonnements-
Der Prophet, Ballets von Hoguet. ; Ein weiteres Auftreten derselben kann wegen ihres beschränkten Urlaubs nicht stattfinden.)
Zu dieser Vorstellung sind nur noch Billets zum Parterre à 20 Sgr. und zum Amphitheater à 10 Sgr. zu haben.
Sonnabend, 8. März. Im Schauspielhause. 44ste Abonnements⸗ Vorstellung: Das Glas Wasser, Lustspiel in 5 Abth.,
Oper in 5 Anfang 6 Uhr.
nach Scribe.
Königsstädtisches Thrater.
Freitag, 7. März. Das Mädchen aus der Feenwelt, oder:
Der Bauer als Millionair, i , mla Original⸗Zauber⸗ ü n in 3 Akten, von F. Raimund.
w,, 8. Yar Gastrolle der Madame Castellan. (Italienische Opern- Vorstellung.) Norma. Oper in 2 Akten. Musik von Bellini. (Mad. Castellan wird zum vorletztenmale als Norma auftreten.) ö .
Sonntag, 9. März. Zum erstenmale wiederholt: Mardochai, der Erfinder der Rheumatismus⸗Ketten, oder: Die schöne Esther, Fastnachts⸗Burleske mit Gesang in 1 Akt, von D. Kalisch. Vor⸗ her (neu einstudirt): Das bemooste Haupt, oder: Der lange Israel, Lustspiel in 4 Akten, von R. Benedix.
Berliner Börse
vo m 6. März.
Vac hsel- Course.
Brief.
Kur 2 Mt. Kurz 2 Mi.
250 FI. 250 FI. 3090 Mk. 300 Mh. 1œ13tü. 3 Mt. 300 Fr. 2 Hlt. 150 FI. 2 Mt. l50 Fl. 2 Mt. 100 TbIr. 2 Mt.
100 El.] 3 Lese
2 Mt. 100 EI. 2 Mt. 56 2256 100 ll. I. 3 Woehen! 1043 194
do. Hamburg- de. Londen
1950 /
Wien in 20 Xr. Aus burß Breslau
Leipzig in Couraut im 14 Thlr. Fuls ...
Fraukkurt a. M. siidd. W. Peters bur
Inlundische Fonds, Esandbrie fe, ommnimal- Papiere und Geld- Course. Et. Brief. Gel. Gem. 90 *
Geld. Gem.
21 Erk Pos. Pfabr. 33 913 stpr. Pfandhr.
2f. Brief. beat Tae. An 5 10565 — do si Anl. 30 45 1995 1993 St. - Schuld- Sch. 35 S5 85 Od. Deiehb.- Obl. 4 — Sceh. Prim. Sch. — 1277 K. u. Nm. Schuldv. 35 — kerl. Stadt: obl. 5 103 do. do. 35 83 325 Frie drichsd'or. 1 Westpr. ö 91 Aud. Goll. à sth. —
Grossh. Posen do. 4 . Dis conto.
Pomm. Pfandbr.
Kur- u. Nm. do.
Schlesische do.
do. Lt. B. gar. do. 37 Jö r. Ex. Auth. Seb. — 974 26
Ausländische Fonds.
Poln. nene tar. 1 945 ao. Fart. Soo τ. / 825 do. d. 300 Ei. — 145 lamb. Feuer- HK. 3 ,,,, —
Lübeck. Staats- A. 43 —
1noll. 23 h Int. 27 —
keurk. Pr. 0. 40 h. — 32 k N. Bad. do. 35 FI 4 185 18
ff
Russ. IIamb. Cert. do. IlIope 1. Anl. / do. Stiel. 2. 4. A. do. d0. 5. A. / do. v. Rthsch. Lst. 110 do. Butzl. Anleihe 47 97 ö. U ]
Si C — — 21
— dow
do Poln. Schatz 0. 4 8S2
do. do Cert. L. A. 5 943
do. do. L RE. 200FI.— —
Poln a. Pfabr. a. C. 4 — —
Kis cn hn hn --—
A CtLien.
Rein- Ertra.
Stamm- Actien. Kapital.
Der Reinertrag wird nach ,,. Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 35 pCt. ber. Actien sind v. Staat gar.
Börsen-Zins- Rechnung. 1844.
Rein Ertrag 1850.
Tages- Coums.
Hrioritäts - Aclien. Aapilul.
. ö 3 Tag C — Simmtliche Prioriskts-Actien werden durch
jährliche Verloosunt “ 1 pCt. amortsirt
C iii
Berl. Anh. Litt. A B. 6, 000, 000 do. Hamburg 8, 900,000 do. Stettin - Starg. . 4. 824, (09 do. Potsd. Magd. .. 4, C00, 000
Magd. Halberstadt.. 1, 760, 000 do. Leipziger 2.300, 000 /
Halle - Thüringer. . ... 9, 000, 9000
Cöln - Minden 13. 000,000 Rheinische . . .. ...... P. 500, 9009
Bonn. Cöln 1.051, 200
Düsseld. Elberfeld... 1,000,000
Steele - Vohwinkel .. 1,300, 000
Niederschl. Märkisch. 10.000, 000
do. Tweigbahn 1.500, 09000
Oberschl. Lit. A. 2,253, 100
do. Lit 6 2, 400, 000
Cosel - Oderberg . . .. 1.200, 000 Breslau -FreiMurg. . . 1.700, 000 Krakau-Oberschl. . . . 1.800, 000 Berg. Märk.. 1,9006, 00 Stargard- Posen.... 5, Oν0, 009 Ruhrort-Crefeld .... Aachen-Düsseldorf. . Brieg - Neisse. . . .. . .. Mag deb. Witten. . . .
K — — — — —
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C Go & &œ C - - - 2 Q . 2 w w 2 m. 8*
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1 82 J W
8
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1, 100,000 1,500,000
Quilliin gs - Rogen.
Aachen-Mastricht .-. 2, 750, 000
Ausländl. Ac lien.
ͤ Friedr. Wilh. -Nordb. 8, 900,000 do. Brier. / 5
Kassen- Vereins-Bank-Acti
100 bz.
93 2 93 b.
1133 bx. n. R.
64 br. u. G
130 B.
683 br. n. B. 106 2 5 bz. u. G. 643 * 65 ba
99 6.
36 k.
82* bz. u. G
266 k.
1163 he.
1103 n.
55 bæx.
en 1072 R.
1.411.800 5. 000, 0660 1.000. 0066 2.367. 200 3, 132, 800 1.000, 000
800.000 1.788, 000 4, 000,060 3, 674. 500 3.500, 000 1.217, 000 2, 1487, 250 1.250, 000 1,000, 000 1, 175, 000 3. 500, 000 2.300, 000 252, 000 2, 000.000 370.300 360. 000 250, 000 325,900 375.000 106,009
1.100, 000
Berl. Anhalt. ... .... do. Hamburg do. , . do. Pœtsd Magd. .. do do. . do. do. Litt. D. do. Stettiner Magdeb. Leipziger. Halle - Thüringer... Göln nenne,, do. do. khein. v. Staat gar. go ritt do. Stamm-Prior. Düsseldorf -Elberfeld. Niederschl. Märkisch. do do. do. III. Serie. 2, do. Lweigbahn MaʒCo'deb. Wittenb. ... Oberschleasische ..... Krakau - Oberschl. .. Cosel - Oderberg... Steele - Vohwinkel do. do. II. Ser. Breslau- Freiburg... Berg. Märk. ......
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n . R en n = = R es Rm ai e = e. . ee Q = . .
4usl. Slamm- A Cl.
2.050, 000 650.000 1.300, 000
Kiel - Altona .... Sp. Cöthen-Bernb. Thlr. Mecklenburger Thlr.
Preussiscmhe Bank-Antheile 97 B.
auptet
Vesentsiche Veränderung meist fest heh
Bas Geschäst war heute weniger lebhaft, als in den
letzten Tagen, doch haben sich die Course
Jer meisten Actien ohne
Auswärtige Börsen.
Breslau, 5. März. Poln. Papiergeld 94 Br., 934 Gld. Oesterr. Bankn. 783 Br., 78 Gld. Poln. Pfdb. alte 94 Gld. do. neue 94 Br. Poln. 500 Fl. Loose 825 Br. B. Eert. 200 Fl. 187 Glo. Russ. p. Sch. Oblig. 815 Gld. Krakau—= DOberschles. Oblig. in pr. Cour. 75 Br. Oberschles. A. 11735 Br., 117 Gld., do. B. 119 Gld. Freiburg 765 Br., 763 Gld. Niederschles. 82 Br. Neisse⸗Brieg 44 Br., 43 Gld. Friedr. Wilh. Nordb. 39 Br., 38 Gld.
Wien, 4. März. Met. 5proz. 94ß 3, 3. 4Iproz. S5 4, 4proz. 763, 3. Anl. 343 210, 199. 39: 121, 1205. Nord⸗ bahn 315, z. Gloggnißz 152, 131. Mail. 77, 65. Pesth 89, S853. B. A. 1255, 50. Livorno 80, 79. Budweis 100. Wechsel⸗Course. Amsterdam 180 Gld. Augsburg 130 Gld. Frankfurt 129 Br., 129 Gld. Hamburg 191 Br., 191 Gld. London 12. 46 Gld. Paris 153 Br., 1523 Gld. K. Gold 1345 bez. Silber 1293 bez. Met. unverändert. Nordb. und Bank Actien niedriger. Fremde Valuten fester und höher bezahlt.
Leivzig, 5. März. Leipz. Dresdn. Partial⸗Obligationen Gld. Leipz. B. A. 1615 Gld. Leipz. Dresd. E. A. 143 Sächsisch⸗Bayer. 837 Br. Schles. 93 Br. Löbau -⸗Zit⸗ 2465 Br. Magdeburg⸗-Leipzig 213 Glo. Berlin⸗An⸗ 101 Gld. Altona⸗Kiel 945 Br. Deßauer B. A. A. 114 Preuß. B. A. 96 Gld.
Frankfurt a. Dt., 4. März. Oesterreichische Bank-Ac— tien 1179 Br., 1177 Gld. 5proz. Metalliques Obligationen pr. Compt. 743 Br., 743 Gld. Badische Partial⸗-Loose a 35 Fl. vom Jahre 1860 33 Br., 325 Gld., Kurhessische Partial-Loose a 10 Rthlr. 328 Br., 32 Gld. Sardinische Partial⸗Loose a 36 Fr. bei Gebrüder Bethmann 345 Br., 343 Gld. Darmstädt. Partial⸗Loose 250 Il. 755 Br., 753 Gld. Span. Zproz. inländ. 331 Br., 334 Glo. Poln. 4proz. Oblig. a 500 Fl. 823 Br., 825 Gld. Friedr. Wilh. Nordbahn ohne Zins. 40 Br., 39 Glo. Bexbach 825 Br., S2 Gld. Köln-Minden oh. C. 1005 Br., 100 Gld.
Die Börse in mehreren Fonds und Actiengattungen war heute
85.
108 Gld. tau halt. Gld.
Wech sel ⸗Course. Paris 189. Petersburg 323. London 13.4. Amsterdam 35. 70. Frankfurt 883. Wien 193. Breslau 1521. Gold al Marco 4243. Louisd'or 10. 13. Dukaten 100. Preuß. Thaler 50. Fonds fest, doch ohne Veränderung. matter.
Paris, bahn 476. 25.
3. März. Zproz. 57. 90. Wech sel ⸗Course. Amsterdam 2113. Hamburg 1863. Berlin 368). London 24. 85. Frankfurt 2113. St. Petersburg 3873. Gold al marco 3. 25 — 3. Dukaten 11. 75 — 70. Alle Fonds behaupteten sich gut.
London, 3. März. Z3Zproz. Cons. 96, 3 proz. 987, 99. Ard. 196, 20, 1954 3.
S3, 82.
Span. steigend. 2 Uhr. Der Umsatz in englischen Fond
doch blieb der Markt fest. Fremde Fonds fest.
Amsterdam, 3. März. Holl. Fonds waren ändert, nur in Integr. war etwas Geschäft. Von fr Met. Hproz. 71. Neue 79. ü
verändert. . Zproz. neue 577, 4, .
Holl. Int. 57 4. u Span. Ard. 121, gr. Piecen 133. 66 Russen alte 1053. 4proz. 873. Stiegl. S6. Wechsel - Course.
willig, und die Umsätze waren von Belang. Desterr. Actien, 6—
Paris 565 Gld.
und 4proz. Metall,, Bad. und Würtemb. und mehrere süddeutsche DObligatsonen, so wie Berb., F. W. Norbbahn und Köln-Minden, waren gesucht, und man bezahlte dafür bessere Preise. Alle übrigen gut preishaltend. 5proz. Lombardisch⸗Venetianische 72 a P bei
einigen Geschäften. amburg, 4. März. Zzproz. pr. C. S8 Br. u. Gld. St. . [ Beuge. 21 Br. E. R. 106 Gld. 48proz. 924 Br, Ii Glo. Stiegl. 875 Br., 87. Gld. Dän. 7J35 Br. Ard. 12 Br., 125 Gld. Zproz. 32 Br, 315 Gld. Amerikan. 6proz. V. St. 1055 Br. und Gld. Hamb.⸗ Berlin 93 Br., 927 Gld. Berge⸗ dorf l Br., 0z Gld. Magdeburg⸗Wittenberge 66 Br., 55 Glb. Altona-Kiel 94 Br. u. Gld. Koͤln-Minden 109 Br., 997 Gld. Friedrich⸗Wilhelms Nordbahn 39 Br., 383 Gld. Mecklenburg 29
Br., 284 Gld.
Wien 275 Gld.
Frankfurt 993.
London 2 Mt. 11. 70 Gld. k. S. 11.777 Gld.
Hamburg 35 Gld.
Petersburg 1813 Gld.
Markt ⸗ Berichte.
Berliner Getraidebericht vom
Weizen nach Qualität 47 - 61 Rthlr. Roggen loch 31 — 33 Rthlr. „pr. Frühjahr 31 Rthlr. Br., 30
proz. 96. 65.
112, 110. 4proz. 975. Bras. 94, 92. Mex. 334, 345, 4, 5.
Span. 5proz. mehr angeboten. Russ ö * 7 *
Coupons 85.
E. A. anfangs besser, Ende
Nord⸗
* 1 . 6
3proz. 38, 374. Russ. 5proz.
Peru
Engl. Fonds bei größeren Geschäften fester. Von fremden nur
s war nur mäßig,
wenig im Preise un⸗ emden Effekten waren nicht meldenswerth 384, 2
Rhein. E. A. 93.
1
Passive 43.
ö. März.
Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt:
Roggen Mai Juni 315 Rthlr. Br. 31 „” Jun Juli 327 Rthlr. Br., 32 a
Gerste, große loco 26 — 27 Rthlr.
kleine fehlt. J Hafer loco nach Qualität 19 — 22 R
„ Aspfd. pr. Frühjahr 19 Rthlr.
50pfd. 195 Rthlr. Br., 19 G. Erbsen, Koch- 38 — 40 Rthlr., Futter— 34 Nüböl loco 107 Rihlr. Br., 1063 G. . pr. diesen Monat 1054 Rthlr. Br., 10)! „ März /April 105, Rthlr. Br., 193 G. April! Mai 10553 Rthlr. Br., 193 bez. u. „ Mai „Juni 1053 Rtihlr. Br., 1975 G. „Jun fJuli 105 Rthlr. Br.. 1053 G. „ Juli / August 104 Rihlr. w 0 G6. . „ Bept. / Okt. 11 Rthlr. Br., 105 bez., 105 a 6 G. Leinöl loco 11 Rthlr. bez. u. Br. „pr. April/Mai 11141 Rthlr. Br., 11 Südsee⸗Thran 13 Rthlr. WMohnöél 14 a 133 Rihlr. Hanföl 11 a 113 Rthlr. Palmöl 12 a 117 Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 159 Rthlr. bez. mit Faß pr. März 164 Rthlr. Br., 16 März / April ö Apri / Mai 155. a 3 Rthlr, bes, 15. B Mal / Juni 16 Rihlr. Bre, 153 1 Juni / Juli 163 Rte. Vr⸗ 16 . ö Juli / Aug. 16s. Rihhlr. Br. 163 in n. ,. Schnee und naß bei sehr miedrigem Barometerstand. schwach.
)
bez. u. G.
Wetter: Ge schaftere fehr : eizen: 111. ö her gehalten aber ohne Umsatz.
Hafer: still. Rüböl: gut preishaltend. Spiritus: fest.
Stettin, 5. März. 2 . u. Gld, pr. Juni 315 Gld.
Rüöl 95, pr. Herbst 103.
Spiritus 24, pr. Frühj. 23 Gld
Uhr. Roggen pr. Frühjahr 30
Telegraphische Rotizen.
Frankfurt a. M., 5. März. 25 Uhr. ordigm g
Met. 1Fproz. 655. 5proz. 43. B. A. 1168. VWose 15, 32.
Span. 333. Bad. 323. Lomb. Anl. 723. Kurh. 323. Wien 913.
Hamburg, 5. März. 2 Uhr. Berlin- Hamburg 923. Köln-Minden 106. F
Nordbahn 40.
Magdeburg⸗Wittenb. 563.
Getraidemarkt unverändert.
Paris, 4. März. 5 Uhr. proz. 58. 5. proz. 96. 75.
Mit der heutigen Nummer des Staats-Anzei⸗ gers sind Bogen 69 und 70 der Verhandlungen der Zweiten Kammer und Bogen 18 und 49 der An⸗ lagen zu den Verhandlungen der Zweiten Kammer
ausgegeben worden.
2 6G.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen n,, eilage
M. 66.
Beilage zum Preußischen Staats
311
Anzeiger.
Freitag d. 7. März.
— ———— 2 —
3nhalt.
Deutsch lan d. Sachsen. Dres den. Deputationsbericht, betreffend Abänderungen und Zusätze zum Volksschulgesetze. — Kammer-Verhandlungen.
Vertretung der vereinsländischen Industrie bei der bevorstehenden Industrie- Ausstellung aller Völker zu London. Wißssenschaft und Kun st. Zum kaufmännischen Rechnungswesen. ECisenbabn⸗Verkehr. Auswärtige Börsen. Markt ⸗Berichte. Preise der vier Haupi⸗Getraide⸗Arten
a .
Uichtamtlicher Cheil. Dent schland.
Sachsen. Dresden, 3. März. (Dr. J.) Der Bericht der ersten Deputation der ersten Kammer, den Gesetzentwurf, einige Abänderungen und Zusätze zum Volksschulgesetze vom 6. Juni 1835 betreffend, ist ausgegeben worden und wird morgen in der Kam— mer zur Berathung kommen.
Die Staats-Regierung rechtfertigt, wie bereits aus den Ver handlungen der zweilen Kammer bekannt ist, die Vorlage im All— gemeinen durch Berufung auf die in dem funfzehnjährigen Zeit— raume seit dem Erscheinen des Gesetzes vom 6. Juni 1835 gemachten Erfahrungen, und erkennt in den betrübenden Erscheinungen, die in den letzten zwei Jahren unter einem großen Theile der Volksschul lehrer wahrzunehmen gewesen, eine um so dringendere Veran⸗ lassung, das Gesetz vom 6. Juni 1835 nach einer zweifachen Rich— tung hin, einer Abänderung zu unterwerfen; denn, möge auch ei— nerseits die Ursache jener betrübenden Erscheinungen in der „nicht günstigen äußeren Lage eines Theiles der Schullehrer“ gefunden werden, so sei doch andererseits auch der Mangel hinreichender ge— setzlicher Bestimmungen fühlbar gewesen, durch deren Anwendung
der aufsehenden Behörde möglich geworden wäre, jenen Aus— schreitungen zu rechter Zeit mit Nachdruck entgegenzutreten. Um den ersteren Zweck, die Verbesserung der äußeren Lage der Lehrer auf gering dotirten Stellen, erreichen zu können, hofft die Staats— Regierung auf eine thunlichste Berücksichtigung der von ihr bei Vorlegung des Budgets in dieser Beziehung gestellten Anträge, er— kennt aber in der auf diese Art zu ermöglichenden Erreichung jenes Zweckes zugleich eine um so größere und dringendere Verpflichtung ie Lehrer, dahin zu wirken, daß die ständische Bewilligung
icht an Unwürdige verwendet werde.
Um sich ein Urtheil darüber zu bilden, sagt die Deputation im allgemeinen Theile ihres Berichts, ob eine Abänderung der nach beiden obigen Beziehungen hin seither gesetzlich bestandenen Bestim— mungen im Allgemeinen nothwendig oder doch wenigstens wün— schenswerth erscheine, dürfte es angemessen sein, sich diese letzteren in möglichster Kürze zu vergegenwärtigen.
Nachdem in §. 29 des Gesetzes vom 6. Juli 1835 der Haupt grundsatz ausgesprochen ist, „daß die Mittel, welche zu Errichtung und Unterhaltung einer Volksschule erforderlich sind, insoweit nicht besondere Fonds dazu vorhanden, von der Schulgemeinde aufgebracht und gewährt werden müssen“, enthält §. 39 ej. leg. folgende Be— stimmungen:
Bei Landschulen darf das zu Geldwerth angeschlagene Gesammt⸗— Einkommen, exkl. der freien Wohnung, —
bei einem Schullehrer, der keinen Kirchendienst mit zu
walten hat, nicht unter 120 Rthlr.,
b) bei einem Schullehrer, der zugleich einen Kirchendienst mit verwaltet, unter Anrechnung der mit demselben verbundenen festen oder zufälligen Einkünfte, nicht unter 200 Rthlr. tragen, einem Hülfslehrer muß, außer freier Wohnung, Heizung und von dem Hauptlehrer zu gewährender Kost, ein baarer Gehalt von wenigstens 40 Rthlrn. ausgesetzt werden.
In Städten sind diese Minimalsätze nach den Lokalum— ständen angemessen zu bestimmen. Eine Verminderung des mit einer Schulstelle verbundenen Einkommens darf nur nach vorgängigem Gehör Kollators und mit Genehmigung des Kultus-Ministeriums vorgenommen werden.“ Im Eingang des Berichts ersten Deputation der zweiten
Kammer wird nachgewiesen, in welcher Wejsse die Stände schon im Jahre 1846 auf eine Verbesserung der pekuniären Stellung der Schullehrer angetragen haben, und wie hierauf in dem Land— tags-Abschied vom 17. Juni 1846 die Erklärung erfolgt ist, daß selbst größere Opfer der Staatskasse für diesen wichtigen Zweck nicht zu scheuen, zu dessen Erreichung aber jedenfalls die Bestim— mungen des Gesetzes vom 6. Juni 1835 einer theilweisen Revision zu unterwerfen sein würden.
Indem sonach dieser erste Theil des dermaligen Gesetz-Entwurfs
seiner Allgemeinheit auf einem schon von den früheren Ständen sefühlten, von der hohen Staatsregierung anerkannten Bedürfniß beruht, dürfte die Vorlegung desselben völlig gerechtfertigt erscheinen.
Den zweiten Hauptgegenstand der Gesetzvorlage bilden einige Verschärfungen und Zusätze zu den Bestimmungen im Abschnitt C.
32 bis 58 des Gesetzes vom 6. Juni 1835, das Verfahren ge— gen unwürdige, nachlässige oder untüchtige Lehrer betreffend. Die⸗ ses Verfahren besteht, den oben erwähnten seitherigen gesetzlichen Bestimmungen nach, —
1) in dem sogenannten Besseoungsverfahren (8. 54, Gesetz von
1835). Bei solcher Aufführung eines Schullehrers, welche, ohne als Vergehen der Strafgesetzgebung zu unterliegen, doch geeignet ist, denselben in der öffentlichen Achtung herabzu⸗ setzen, hat ihm a) der geistliche Inspektor eine Privatermahnung zu ertheilen . 5 Bleibt diese erfolglos, so ertheilt ihm die kompetente Kreisdirection den ersten Vorhalt, unter Androhung dreimonatlicher Suspension vom Amte und Einziehung des Gehalts auf diese Zeit für den Wiederholungsfall. In dem Wieder⸗ holungsfall des gerügten Fehlers oder, wenn der Schul— lehrer in einen anderen Fehler der obgedachten Art ver⸗ fällt, ist die angedrohte Suspension auszusprechen und ihm zu— gleich der zweite Vorhalt, unter Androhung der nunmehr sür den Wiederholungsfall eintretenden Entlassung, zu er—= theilen, . j hat ein wirkliches Vergehen zu dem Besserungsverfahren 337. hat sein unsittliches, seiner Stellung unangemessenes Betragen (öonf. §. 54 pei. 3 ej. leg.) zu einem öffent—
ver⸗
des
w . leg.).
Vorhalt übersprungen und sofort der zweite ertheilt werden,
war der zweite Vorhalt ohne Erfolg, so ist die Entlassung
des Schullehrers, nachdem ihm eine dreiwöchentliche Frist
zur Einreichung einer Gegenvorstellung gestattet worden, dem Kultus-Ministerium anheimzugeben,
gegen die Suspension, so wie auch gegen den zweiten Vor⸗
halt, steht dem Lehrer, binnen 10 Tagen, Rekurs an das
Ministerium des Kultus zu,
ist von diesem letzteren selbst die Suspension oder der
zweite Vorbehalt oder endlich die Entlassung angeordnet worden, so steht dem Schullehrer binnen derselben Frist Rekurs an die in Evangelicis beauftragten Staats⸗Mini- ster zu; in der Entlassung. Sie kann von dem Kultus⸗Ministerium aus den §. 63 dict. leg. angegebenen Gründen sofort, jedoch mit Angabe des Grundes, verfügt werden, in welchem Falle dem Schullehrer eine zehntägige Frist zu Einreichung einer Be⸗ rufung an die in Evangelicis beauftragten Staats⸗-Minister zu⸗ steht. Beschließt dagegen das Ministerium des sonstigen bis— herigen untadelhaften Verhaltens des Schullehrers halber noch dessen einstweilige Beibehaltung, so ist ihm zugleich anzudrohen, daß seine sofortige Entlassung erfolgen werde, selbst wenn er sich auch nur eines der geringeren Fehltritte schuldig machen würde, die das sub J. gedachte Besserungsverfahren begründen; in der Entsetzung von der Stelle (8. 52 ej. leg.). Dieselbe tritt ein, wenn der Schullehrer wegen einer der in §. 22 des Gesetzes über die Verhältnisse der Staatsdiener bezeich— neten Vergehungen, nach vorhergegangener richterlicher Un⸗ tersuchung, durch ein Straferkenntniß verurtheilt oder einer unzüchtigen Behandlung der ihm anvertrauten Schuljugend überführt oder doch dringend verdächtigt worden ist. Die kompetente Kreis-Direction kann, selbst vor beendigter Un— tersuchung, die vorläufige Suspension des Schullehrers ver— ordnen, wenn sie die Fortsetzung der Dienstgeschäfte durch selbigen für unangemessen erachtet. Macht sich aber noch vor beendigter Untersuchung die Entsetzung oder sofortige Ent- lassung des Schullehrers nothwendig, so ist eine solche vom
Ministerium des Kultus anzuordnen.
Diese kurze Darstellung dürste genügen, um zu der Ueberzeugung zu führen, daß die im Jahre 1835 gegebenen Bestimmungen nicht allenthalben mehr ausreichen in einer Zeit und unter Umständen, wo es mehr als je darauf ankommen muß, den Behörden Mittel an die Hand zu geben, durch schnelleres und kräftigeres Eingreifen den für die Heranbildung des eigentlichen Kerns der künftigen Be— völkerung bestimmten Lehrerstand von Elementen zu säubern, die, wie die betrübenden Erfahrungen der letztvergangenen Jahre gezeigt, vielfältig ihren eigentlichen und hochwichtigen Beruf verkannten. Das bei Vielen in Folge einzelner derartiger Beispiele ungerechter⸗ weise gegen den ganzen Lehrerstand erzeugte Mißtrauen wird ver— schwinden, und die diesem Stande so nöthige Achtung auf¶ sichere Basis gegründet werden, so bald man einer strengeren Pflichterfül lung und einer unnachsichtlichen Entfernung wahrhaft unwürdiger Mitglieder desselben versichert sein kann. ⸗
Zu Exreichung dieses Zwecks soll der zweite Abschnitt der Gesetz⸗ vorlage die Mittel an die Hand geben, und die Deputation glaubt daher, daß auch diese Absicht der hohen Staatsregierung nur dankbar anzuerkennen sei.
Bei Begutachtung der einzelnen Paragraphen des Gesetz— Entwurfs sieht sich die Deputation genöthigt, die 58. 1 und 2 zu— sammenzufassen. Sie kann jedoch in Bezug auf diese beiden Pa⸗ ragraphen (welche die künftigen Minimalgehalte der Lehrer und die Skala der nach 5, 109 und 15 Jahren Dienstzeit zu gewährenden Zulagen feststellen) weder den Beschlüssen der zweiten Kammer (ogl. Nr. 29) noch der Regierungs-Vorlage beitreten, sondern beantragt, beides abzulehnen.
Die Deputation glaubt vielmehr, und zwar im Einverständnisse mit der um ihren Beirath ersuchten Finanz-Deputation,
daß es in Betracht der gegenwärtigen finanziellen Lage des Lan⸗
des und der schon vorhandenen drückenden Steuerlast angeme s⸗
sener sei, der hohen Staats-Regierung unter Ablehnung der
§S§. 1 und 2 der Gesetzvorlage ein dem Zwecke in der Haupt⸗
sache entsprechendes Aversional⸗Quantum für die noch übrige Zeit
der laufenden Finanz-Periode zu dem Behufe zu bewilligen, um davon mit Beachtung der in den §§. 1 und 2 der Geseßvorlage enthaltenen Grundbestimmungen Gehalts-Erhöhungen an stän— dige Volksschullehrer zu gewähren; hierbei würde zwar die Bei— ziehung von Gemeinden zu Beitrags- Leistungen zu demselben
Endzweck in solchen Fällen, wo sich eine solche nach den peku
niären Mitteln der betreffenden Kommune als billig und thun⸗
lich herausstellt, nicht ganz auszuschließen, dessenungeachtet aber das sogenannte Kommunal-Prinzip (conf. §. 29 des Volksschul
Gesetzes vom 6. Juni 1835) keinesweges als Regel in Anwen
dung zu bringen sein. Erst wenn nach Ablauf ber Finanz
Periode, für welche dermalen eine bloße Berechnungs-Summe zu
bewilligen, nach Maßgabe der in der Zwischenzeit zu machenden
Erfahrungen der wirkliche Geldbedarf genauer zu übersehen und
ein sicheres Anhalten zur Aufstellung fester Prinzipien, nach de—
nen die fraglichen Gehalts-Erhöhungen zu normiren, gewonnen sei, würde man dieselbe als feststehende, mittelst eines von der hohen Staats⸗-Regierung zu dem Ende anderweit vorzulegenden
Gesetz-Entwurfs gesetzlich zu sanctioniren haben. ;
Die Deputation erachtet die Festhaltung dieser Gesichtspunkte aber auch insofern für unbedenklich im Interesse der Volksschulleh—⸗ rer, als der Staats-Regierung auf diese Art und Weise immer schon bedeutend mehr Mittel zu Ertheilung von Gehaltszulagen gewährt würden, als dies seither der Fall war, mithin dieselbe in den Stand gesetzt werden wird, im Wesentlichen nunmehr schon bei Ertheilung von Zulagen diejenigen Grundsätze in Anwendung zu bringen, die in §8. 1 und 2 der Gesetzvorlage aufgestellt sind. ;
. Ein Mitglied der Deputation (Prinz Johann Königliche Ho heit) hat sich jedoch mit dieser Ansicht insoweit nicht vollständig zu vereinigen vermocht, als ihm eine sofortige gesetzliche Normirung der fraglichen Gehaltserhöhungen, und zwar im Wesentlichen unter Be— obachtung der desfalls in der Gesetzvorlage ausgesprochenen Grund⸗ sätze, wünschenswerth erscheint, und die sp zielle Molivirung die ser Ansicht in einem Separatvotum niedergelegt, dessen allgemeiner Theil wie folgt lautet: /
‚ „Der Unterzeichnete ist mit der Majorität der Deputation dar—⸗ über einverstanden, daß es nicht zweckmäßig sei, die Gemeinden zum Behufe der Besserung der Schullehrergehalte noch höher anzuziehen, als dies bisher der Fall war. Eben so theilt er die Ansicht, daß, wenn sonach der Staat jenen Aufwand allein übertragen muß, eine Einschränkung desselben und eine Garantie dafür, daß er nicht in
lichen Aergerniß Veranlassung gegeben, so kann der erste J unbeschränkter Weise steige,
ye, namentlich bei den jetzigen finanziellen Zuständen, dringend gewünscht werden müsse. Er glaubt jedoch, daß die zu solchem Zwecke von der Majorität vorgeschlagene Mo⸗ dalität den hochwichtigen Absichten des Gesetzentwurfs nicht entspre⸗ chen werde; jener Zweck auch auf andere Weise zu erreichen set. Der Entwurf will gründliche Besserung des Schullehrerstandes. Wenn er einerseits zu viesem Zwecke strenge disziplinelle Maßregeln in Aussicht stellt, gewährt er andererseits den Schullehrern bei gu⸗ ter Auffährung und Verwaltung ihres Amtes Lie gesicherte Ans= sicht auf ein genügendes und mindestens in späteren Dienstjahren sich erhöhendes Auskommen. Beide Maßregeln gehen Hand in Hand, und eine ohne die andere dürfte ihren Zweck leicht verfehlen. Nun hat zwar auch die Majorität, indem sie der Staats⸗-Regierung zu Verbesserung der Gehalte ein Aversional⸗-Quantum in die Hand legt, die letztere Maßregel nicht ganz von sich gewiesen, aber einleuchtend ist doch, daß eine so ungewisse, durch keine gesetzliche Norm regulirte Aussicht, wie sie auf solche Art gewährt wird, nicht zu der Hebung des Geistes eines Standes gereichen kann, welche in der Sich erheit liegt, bei untadlichen Leistungen eine im voraus bestimmte Verbesse⸗ rung der pecuniairen Lage zu erlangen. Muß man einerseits noth⸗
wendig ein gewisses freies Ermessen der Behörden eintreten lassen,
so möchte auf der anderen Seite wieder einige Garantie gegen
Willkür angesprochen werden können. Die Deputation will selbst
eine künftige gesetzliche Feststellung; sie glaubt nur Erfahrungen
abwarten zu müssen, um den Betrag der auf Staatskassen zu über⸗
nehmenden Leistungen genau übersehen zu können. Indeß dürfte
auch jetzt schon, da der Gehalt der Schullehrer, ihr Dienstalter, so
wie die Zahl der Schulkinder, bekannt oder doch leicht zu ermittein
ist, das Maximum dieses Betrages mit ziemlicher Gewißheit zu be⸗
stimmen sein und nach der vom Unterzeichneten weiter unten vor⸗
geschlagenen Modification beinahe mit mathematischer Gewißheit sich
ergeben. Daß aber beide Maßregeln gleichzeitig ins Leben treten,
dürfte in mehr als einem Bezuge wünschenswerth sein.“
„Der Zweck, den die Majorität im Auge hat, dürfte sich aber auch bei sofortiger gesetzlicher Regulirung durch folgende Modifica⸗ tionen des Gesetz⸗Entwurfs realisiren lassen: 1) durch die Bestim⸗ mung, daß sämmtliche nach dem Gesetz zu gewährende Gehaltserhö⸗ hungen aus Staatskassen gewährt werden. Eine Ausnahme würde nur dann zu machen sein, wenn Kirchenärarien ader Stiftungskassen hierzu in Anspruch genommen werden könnten; 2) wenn man unter Annahme sämmtlicher Ermäßigungen der zweiten Kammer und ver Erhöhung des Minimums der Schulkinderzahl auf 60 den Eintritt der Zulage §. 2 nicht von den Dienstjahren unbedingt abhängig machte, sondern stets nur einer bestimmten Anzahl nach dem Dienst⸗ alter ältesten Schullehrern gewährte, welche einen geringeren als einen der drei 5. 2 erwähnten Normalgehalte beziehen.“
Auf die bei den einzelnen Paragraphen vorgeschlagenen Abän⸗ derungen werden wir bei der Berathung in der Kammer zurück⸗ kommen und bemerken hier nur, daß dieselben in Bezug auf die übrigen Paragraphen des Gesetzes nicht von großer Bedeutung sind.
Dresden, 3. März. Zweite Kammer. (Dr. J.) Die Kammer setzte in der heutigen Sitzung, die um 10 Uhr in Anwe⸗ senheit des Herrn Staats-Ministers von Friesen beginnt, die Be⸗ rathung des Deputationsberichts über den Abschnitt VII. des revi— dirten Verfassungs-Entwurfs und den Entwurf des Wahlgesetzes
fort. Die §8. 78 und 79 der Regierungs-Vorlage, welche die Be⸗ stimmungen über den Census für die aktive und passive Wahlbar⸗ keit zur ersten Kammer enthalten, werden zusammen diskutirt. Sie sind von der Deputation als 8. 10 und 11 des neuen Gesetzes un— verändert zur Annahme empfohlen worden, und lauten: S. 16. „Stimmberechtigt bei den Wahlen zur ersten Kammer sind alle nach §. 8 Stimmberechtigte, welche im Königreiche Sachsen einen mit wenigstens 16500 Steuereinheiten belasteten ländlichen Grundbesitz haben.“ 8. 11. Wählbar als Mitglieder der ersten Kammer sind alle sächsische Staats- Angehörige, welche irgendwo im König⸗ reiche Sachsen nach s. 10 stimmberechtigt sind, dafern sie: a) das dreißigste Lebensjahr überschritten haben; b) nicht in aus— ländischen aktiven Diensten stehen, und c) im Königreiche Sachsen einen mit mindestens 3000 Steuereinheiten belasteten ländlichen Grundbesitz haben.“ Der Abgeordnete von Nostitz hat den aus— reichend unterstützten Antrag eingebracht, in obigem §. 11 statt 3000 Steuereinheiten zu setzen 5000 Steuereinheiten, um da durch das Gesetz so zu gestalten, daß die erste Kammer in den „tand gesetzt werde, darauf eingehen zu können. Hierüber ent spann sich eine sehr ausgedehnte Debatte. Der Referent gern), Sachße, von der Planitz, Rittner und Unger treten dem voh Nostitzschen Antrage bei, während die Abgeordneten Heyn, Haberkorn Riedel, Zimmermann, Lehmann und Dr. Kuntzsch sich gegen selben aussprachen. Der Abgeordnete Riedel klärt
dabei zugleich wiederholt gegen das ganze Geset
dabei, daß er, falls der Nostitzsche werde, „mit noch mehr Vergnügen“ gegen würde. Der Staatsminister von Friesen verständniß mit dem Nostitzschen Antrage Referent sodann auch sein Abgehen von dem T des ausführlicheren motivirt hatte, bemerkte dersell nach dem Gange der Debatte für nothwendig! men dafür aufzustellen, daß der große G Kammer genügend vertreten werde.
§. 10 wie oben nach dem Vorschlage der
men angenommen; bei §. 11 finden die Sät
der Satz sub c aber gegen 22 Stimmen
her der von Nostitzschon Antrag mit war. §. 80 lautet: „Dienstthuende Minister sind nicht z
neten wählbar. Auch können dieselben, eben so wenig n Hofbeamte und solche Personen, welche noch nicht 36 Jahr
oder denen einer der im Wahlgesetze bestimmten Ausschließungsgi entgegensteht, vom Könige zu Mitgliedern der ersten Kammer Nr. 12) ernannt werden. Die Zahl 12 muß stets vorhanden sein und wird von der Deputation mit der blos redactionellen Abänd rung als §. 12 zur Annahme empfohlen, daß in dem letzten Sat gesagt werde: „Hinsichtlich der letzteren muß die Zahl 12 stets vorhanden sein.“ Dieser Paragraph wird ohne Debatte von der Kammer einstimmig genehmigt. S§. 81. „Diejenigen Mitglieder der ersten Kammer, welche vermöge ihres Amtes in selbiger eine Stelle haben, behalten solche so lange, als sie die ses Amt bekleiden. Der Abgeordnete der Universttät, so wie die Bevollmächtigten der Herrschaft Wildenfels und , gischen Reich- Herrschaften, behalten ihre Stell nr eier! Nachfolger legitimirt. Die vom gige, I r git. der ersten Kammer hören auf, s zu sein, wenn une hlosfen sein niß treten, wodurch nach 8. gewahlt
13 ihre Ernennung g g. würde. Ihnen sowohl, als den auf Lebenszeit gewählten Vertre⸗ tern der größeren Grundbesitzer
Suh
5* 1 y von Ert
Antrag
22 — 1151 1 565 Stimm
ist die Resignation gestattet: a)