Beck. Hierauf:
Der Kaiser und die Müllerin, historisches Lustspiel in 1 Akt, von F. W.
Gubitz.
Königsstädtisches Theater. 383.
Sonnabend, 8. März. Gastrolle der Madame Castellan. Italienische Opern -Vorstellung.,) Norma. Oper in 2 Akten. Musik von Bellini. (Mad. Castellan wird zum vorletztenmale als
Norma auftreten.)
Sonntag, 9. März. Zum erstenma
der Erfinder
Fastnachts⸗Burleske mit Gesang in 1 Akt, her (neu einstudirt): Lustspiel in 4 Akten,
Montag, 10. März. sche Opern⸗Vorstellung,.)
von Sevilla.
318
le wiederholt: Mardochai, oder: Die schöne Esther, von D. Kalisch. Vor⸗ Der lange Israel,
der Rheumatismus Ketten Das bemooste Haupt, oder: von R. Benedix. 4 Gastrolle der Mad. Castellan. Italieni⸗ II Barbiere di Siviglia. (Der Barbier
) Komsche Oper in 2 Akten. Musik von Rossini.
(Mad. Castellan wird vor ihrer Abreise nach London zum letzten male die Rosina singen. Im zweiten Akt wird Mad. Castellan die große Arie aus der Oper: Enfant Erodigue (der verlorne Sohn), von Auber, singen.)
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. c.
im Balkon
Berli
ner Börse vom 7. März.
I ec hsel- Coumrsèe. Geld.
1413 1413
Brief.
250 FI. 250 FI. 300 Ml. 300 Me 118t. 3060 Er 150 I. 150 FI. 100 Thlr.
nt im Ihr 1900 Thlr. ö
100 EFI. 100 8k.
Leipzis in Coura
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* 26 ⸗ — 2 * 2 ꝛ
Frankfurt a. M. südd. Wochen
Fetersburs
z . 3 . Inländische Fonds, E/sandbris/ e, Kommunal- Papiere und
Cel! - Conne.
¶ em. nl 5 — 1055 1005 1005 4 85
zf. Brief. Geld.
Preuls. Freiw. ! Grbh Pos. Pfdbr. 5 Anl. v. 50 4 j Pfandhbr.
St. Schuld-Sch. 3 85
Od. Deichb. - ObI. 4
Sech. Präm. -o li.
do St ꝛ Osth Pbomm. Pfandbr. u. Nm. do Sehlesi do. Lt. B. gar. do. Pr. Bk. Anth.- Sch. Friedrichsd'or.
Aud. Goldm. à
1 2 — Kur
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; 21 K. u. Ni. Schuldv. 33
36 erl. Stadt- Obl. 103
823
907 4.
do. do. . 2 ; Westpr. Pfandbr. 3- 5th. Grossh. Posen do.
Dis conto.
Ausländische Fonds.
5 Polu. nene Pfdbr. 4 94
s — do. Part. 500 FI. 4 S2. — 1 92 7 do. do. 300 FI. ö I 15 I 14 4 1 Hlamb. Feuer- K. 33 . 5 do. Staats- Pr. Anl. - — Lijeck. Staats- . 4* ll0oll. 23 S6 Jut. 23 Kurh. Pr. O. 40 th. —
N. Bad. do. 35 vl. 8 184
Russ. IIamb. Cert. do. Ilope 1. Anl. do. Stiegl. 2. 4. A. do. do. 5. A. do. v. Rthseh. Ist. do, Bugl. Anleihe 13 do Poln. Schatz. 1 do. do Cert. L.A. 5 do. do. I. E. 200FlI. —
Holn a. Pfabr. a. C.
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Siamm-Actien.
Der Reinertrat wird na- : in der dazu bestimmten Rubrik aus
Die mit 38 pCt ber
. 3 Kapital. Tages- Cours. h erfolgter Bekanntm. 2 gesüllt Staat gar
Börsen- Zins-
Actien sind
Prioritätls - Actien.
A apital.
. Tages- Couns Simmtlichke Priorit5ts-Actien werden durch
jährliche Verloesung à 1 pCt. amortisirt
Berl. Anh. Litt. A. B- Hambur
do. do. Stettin- do.
do. Halle Cöln Rheinische. Bonn - Cöln. .
Düsseld. Elberfeld. .
Vohwinkel
Niederschl. Märkisch do weighahn
Steele
Oberschl. Lit 40 Lit
1
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1
Breslau Krakan Berg.
Stargard
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Aachen
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Friedr. Wilh. do.
Potsd. Magd. Magd. Halber Leipziger ..... Thüringer. .
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Oher Posen ..
Ruhrort Crefeld
Aachen-Düsseldorf ..
Neisse. Mag deb. Wittenb
Mast Aclien.
Nordbhb.
1002 bæ.
93 a 92 bz. a. G. 1135 a 114 ba
64* bz. ;
130 bæ.
6, 000,000 8, 000,000 1.824, 000 1,000,000 1700, 000 2, 300,000 9. 000,000 13.000.000 4.500, 9000 1. 051,200 1, 060, 000 1.300, 000 10,000, i 00 1.500, 060 253, 100 100,000 200, 000 700,000 800, 000 O00, 000 5, 000,900
— 1
Starg. .
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1— =
683 h. 10605 2 101 b2. 65 br
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1 — — — — Q — D — — — Q — Q — ö ö
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c C C = — P 2 C
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1.100, 000 1,500, 000
richt .. 2, 750, 000
8, 000, 000 254 3 J inn,
—
. 1 1
Kassen- Vereins-Bank-Actie
Berl Ant. Häll, sgh do. Hamburg. ...... 5, 000, 000 do. do. II. Ser. 1,000, 000 do. Petsd.- Magd. .. 2, 367, 200 do. do. .. 3, 132, 800 do. do. Li 1.000, 000 do. Stettiner 800, 0090
Magdeb. Leipziger .. 1,788,009
Hafle Thüringer. . . . 4, 000,999
Cöln - Minden. . . .. 5, 674, 500 do. do. 3,500,900
Khein. v. Staat gar. 1,217, 000
do. 1. Priorität.. 2, 487, 259 do. Stamm -Prior. 1, 250, 000 Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,099 Niederschl. Märkisch. 4,175,009 d0 do. 3.500, 000
do III 2. 300,000
40 Tweigbahn 252,000
Magdeb. Wittenb 2, 900,000
Oberschlesische 370.300 Oberschl 360,000
Oderberg. . 250, 0690
Steele - Vohwinkel 325,009
do ge H., 375.0060
Breslau - Freiburg 160,000
Berg. Märk. .. 1.100, 000
Serie.
Krakan Cosel
Ausl. Stamm- Act.
2. 050, 000 650.000
1300, 000
kiel Altona. Sp. Göthen-Bernb. Thlr. Mecklenburger Thlr.
(
Ppreussische Bank- Antheile
Bei mässigem Geschäft behaupteten sich
Jie Gourse ohne wesentliche Veränderung
meist
fe 8
9 ö . 1 auf ihrem gestrigen Stand.
Auswärtige Börsen.
Breslau, 6. März. Poln. Papiergeld 3 Br. und Glo. Bankn. 787 Br., 785 Gld. Poln. Pfdb. alte 94 Gld., gz Gld. Poln. 500 Fl. Loose 825 Br. B. Cert. 135 Gld. Russ. p. Sch. Oblig. 815 Br Kralau— Oberschles. Oblig, in pr. Cour. 7435 Glo. Oberschles. A. tr Br! u. Gld', do. B. 110 Br. Freiburg 64 Br;, Th'i⸗ Gld. Niederschles. S827 Br. u. Gld.
Oesterr. do. neue
200 Fl.
Neisse⸗ Brieg 43 Br., 13 Glo. Friedr. Wilh. Nordb. 395 Br., 39 Gld.
Br, * Gld.
1hproz.
52 Br
März. Met. Hproz. 963
S Gld. 4proz. 767 Br., 3 Gld. 2iproz. 52 Br., Anl. 34: 1995 Br., 198 Gld. 39: 120 120 Br., 1305 Gld. Gloggnitz 131 130! 76 Gld. Pesth 89 Br., 887 Gld. Wechsel⸗Course. Amsterdam 180 Br. u. Gld. Augsburg 1297 Br. Frankfurt 1297 Br., Hamburg 191 Br. u. London 12. 4 Paris 152 K. Gold 134 Silber 12935 Br. u.
Fonds unverändert.
3 Gld. Gld. Nordbahn 130 Glo. Mail. 765 Br.,
129 Gld.
8 Old.
Fremde Valuten etwas niedriger.
6. März. Leipz.ᷣDresdn. Partial⸗Obligationen Leipz. B. A. 1617 Gld. Leipz. Dresd. E. A. 144 . Gld. Sächsisch⸗Bayer. 833 Br. Schles. 933 Br. Zittau 24 Magdorburg⸗Letpzig 2137 Gld. Berlin 1007 Gld. Friedrich Wilhelms ⸗-Nordbahn 393 Gld. Kiel 94 Br. Deßauer B. A. A. 145 Br., 1443 Gld., 1185 Gld. Preuß. B. A. 96 Gld.
Leipzig Gld. 1431 Löbau Anhalt. Altona do. B.
Frankfurt a. M. tien 1169 Br., 1167 Gld.
5. März. Oesterreichische Bank⸗-A ⸗ i 9) 5proz. Metalliques⸗- Obligationen pr. Compt. 74. Br., 743 Gld. Badische Partial-Loose a 35 Fl. vom Jahre 1850 335 Br., 323 Gld., Kurhessische Partial Loose a 40 Rthlr. 323 Br., 325 Glo. Sardinische Partial Loose a 36 Fr bei Gebrüder Bethmann 35 Br., 344 Gld. Darmstädt. Partial Loose a 50 Fl. 755 Br., 755 Gld. Span. Zproz. inländ. 331 Br., 3341 Gld. Poln. 4proz. Oblig. a 500 Fl. S823 Br., 82 Gld. Friedr. Wilh. Nordbahn ohne Zins. 40 Br., 395 Gld. Bexbach 823 Br s25 Gld. Köln⸗Minden oh. C. 1015 Br., 1015 Gld. ( Fonds und Eisenbahn-Actien waren an heutiger Börse be— gehrt. Für mehrere Gattungen derselben bezahlte man bessere Preise. Das Geschäft war von Belang. Nur allein Oesterr. Actien wurden billiger abgegeben. Hproz. Lombardisch⸗-Venetianische 72!
1253. 3 proz. pr. C. 89 Br., 885 Gld. St. Prämien⸗Sbligat. 1 Br., 907 Gld. E. R. 106 Gld. 4zyproz. 924 Br., 923 Gld. Stiegl. 873 Br., 874 Gld. Dän. 755 Br. Ard. 125 Br., 127 Gld. Z3proz. 315 Br., 31 Gld. Amerikan. 6proz. V. St. 1055 Br., 1057 Gld. Hamb.⸗ Berlin 92 Br. u. Glo. Bergedorf 1 Br., 90 Gld. Magde⸗ burg-Wittenberge 55 Br. u. Gld. Altona-Kiel 47 Br., 94 Gl. Köln- Minden 1004 Br. und Glo. Friedrich⸗Wilhelms
Nordbahn 397 Br., 385 Gld. Mecklenburg 29 Br., 284 Gld. In mehreren Fonds und Eisenbahn⸗Actien war Umsatz, doch
für letztere die Stimmung weniger belebt. Paris, 4. März. bahn 475. Wech sel⸗Course. Amsterdam 2113.
Hamburg 1865. Berlin 368.
Samburg, 5. März.
Zproz. 68. 5. Hproz. 96. 75. Nord⸗
!
London 24. 85. Frankfurt 2115. St. Petersburg 3873.
Gold al marco Dukaten
3. 25 — 3.
11. 75 — 70.
Die Rente steigend, die übrigen Fonds unverändert.
London, 4. zoproz. 99, 983. Int. 59, 583. ,
Englische Von fremden Veränderung.
2 nh
März. Zproz. Cons. p. C. u. a. 3 Ard. 193, 3. zproz. 38, 375. Pass. 42 4proz. 92, 515. Russ. 5proz. 112. 110. 43proz 94, 92. Mex. 343, Peru 83, 8235. Fonds ohne Geschäft, doch in steigender Bewegung. sind nur „EI gestiegen. ie übrigen ohne
96
Mex. J 96
Engl. Fonds fester und höher. fremden sind
Mex. höher, Peru fest.
Amsterdam, 14. März. Geschäft unverändert. falls sehr beschränkt; gen Course gewichen. , nent Int. Zproz. 37, .
Met. 5proz.
Hol ö 24
Piecen 131, 4proz. 87 53.
X
Hamburg 35.
Berliner Getraidebericht vom 7.
Holl. Fonds waren heute bei mattem
In fremden Effekten war der Umsatz eben⸗
keine Gattung ist merkbar von ihrem gestri— Poln. 4proz. angenehmer 773. Desterr
79, 213proz. 38 65. Mex. ;
d. 12 ü 91
10535.
Span.
Russen alte
871 7 63.
3proz,. neue 67 *. Coupons 83, 45. Wech sel-Course ondon k.
n, .
ö 7 29 6 *
*
N. 35.
Markt ⸗ Berichte.
März.
Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 47 — 51 Rthlr.
Roggen loco 31 —30 y pr. Frühjahr 30 y Mai Juni 31 Rthlr. verk. u. Br.,
Rthlr. a . Rthlr. verk., 30;
5 Juni Juli 32 Rthlr. verk. u. 3
Gerste,
große loch 26
28 Rthlr.
5 kleine fehlt.
Hafer loch nach Qualität 19 — 22
79
Rthlr.
„18pfd. pr. Frühjahr 19 Rthlr. bez.
„ 50pfd. 1935 Rthlr. Br., 19 à 195 G. rbsen, Koch⸗ 38 — 40 Rthlr., Futter- 34 Rüböl loco 1056 Rthlr. Br., 105 G. diesen Monat 105 Rthlr. Br.,
8 Pr
972
April / Mai] Mai Juni ) Jun Huli 10* Rthlr. Bre, » Juli / August 1073 Rthlr, 8
„36 Rthlr.
105 G.
. Rthlr. verk., 103 Br., 107 G.
107 G. 105 G.
ärz / April 105 a 107 G.
105 Rthlr. Br.,
Sept. / Okt. 10 Rthlr. Br., 103 bez., 104 G. Leinöl loco 11 Rthlr. . pr. April / Mai 113 Rthlr. Br., 115 G.
Südsee⸗ Mohnöl
Thran 13 Rthlr. 14 a 137 Rthir.
Hanföl 116 a 114 Rhlr.
Palmöl
12 a 11 Rthlr.
Spiritus loco ohne Faß 155 Rthlr. bez.
15 Rthlr. Br., 16 * bez., a 151 G. Rthlr. bez., 153 Br., 16 Mai / Juni 155 Rthlr. Br., 15 bez, 155 G. Juni / Juli 163 Rthlr. Br., 16 bez. u. G. Juli / Aug. 164 Rthlr. Br., 163 bez. u. G.
mit Faß pr. März! März / April April / Mai 155 a 5
]
Wetter: naßkalt nach gefallenem Schnee. Geschäftsverkehr: träge. Weizen: wenig Umsatz. Roggen: maiter. Hafer: bei schwachem Geschäft wenig Rüböl: still. Spiritus: etwas schlaffer.
Getraide.
März. 1 Sgr. 3 Pf. Roggen 1 Rthlr . Große Gerste 1 Rthli Sgr. 5 Pf.
gr. auch 2 Rthlr.
Marktpreise Berlin, Weizen 2 j auch 1 Rthlr. 10 Sgr. 6 Pf. Hafer 1 Rthlr., auch 2 Wasser: Weizen 2 Rthlr. 5 13 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 11 Sgr. Rthir' 6 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 23 Sgr. 9 Pf. E auch 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. (schlechte Sorte Mittwoch, den 5. März. Das Schock Stroh 9 Rthlr. 15 Sgr., auch 8 Rt Centner Heu 22 Sgr. 6 Pf, geringere Sort Kartoffel⸗Preise.
Kartoffeln, der Scheffel 17 Sgr. 6 Pf., auch 12 3 Pf., auch 10
— Mme metzenweis 1 Sgr. 5 VI. Branntwein ⸗Preise 1 Kartoffel⸗Spiritus waren am
Roggen Große
! —
12
e
Haus geliefert 10,8090 96 nach Tralles.
März 1851. Berichtigung. Am 24. Februar Rthlr. und 15 Rthlr. . ö Die Aeltesten der Kaufmann) chaft von
1851 waren
Stettin, 6. März. Roggen pr. Früh pr. Frühjahr 32 Gld. Rüböl 93, pr. Herbst 105 Gld. Spiritus 24, pr. Frühj. 237 Gld.
Telegraphische Notizen. Frankfurt a. M., 6. März. Nordbahn 393. Zproz. 743. B. A. 1168. Loose 1514, 923. Kurh. 323. Wien 92. Lomb. Anl. ] Hamburg, 6. März. 23 Uhr. Berlin Köln-Minden 166. Magdeburg-Wittenb. 55. Weizen fest. Roggen matt. Paris, 5. März. Amsterdam, 5. März. Int. 6575. neue 798. Hope S874. Stiegl. 863. Rüböl pr. Frühj. 31, pr. Si Roggen unverändert fest.
— T, ,,.
Met. 4hproz. 651 Span. 333. Bad.
ö 1 32 . 325. 57
Hamburg 92).
5 Uhr. Zproz. 658. 10. 5proz. 96. 90. Span. 335. Met. 5proz. Neue Russ. 9653.
—— ü a, , mm em
Mit der heutigen Nummer des Sta ats⸗Anzei⸗ gers sind Bogen 93 bis 96 der Verhandlungen der Ersten Kammer und Bogen 50 der Anlagen zu den Verhandlungen der Zweiten Kammer ausge— geben worden.
ö
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdrucerei. Beilage
319
Sonnabend d. 8s. März.
Geil age zum Preußischen Staats-Anzeiger.
nhalt.
Dentschlan d.
Sachsen. Dresden. Kammer-Verhandlungen.
Eisenbghu⸗Verkehr.
—
— —
Uichtamtlicher
2 ö * * * Dentsch land.
Sachsen. Dresden, 4. März. (Dresdner Journal.) Erste Kammer. Unter den Registranden-Eingängen befanden sich das bereits mitgetheilte Allerhöchste Dekret, die Besetzung des Staats— gerichtshofes betreffend, und eine anonyme Eingabe, die dermaligen Verhältnisse der Jagd betreffend. Die letztere Eingabe enthält die Darlegung von Ansichten über die Auf und eine Reihe von im Wesentlichen mit denen im Entwu sammenfallen. Präsident von fels schlägt vor, diese Eingabe
die das nur genannte Gesetz begutachtende! eputation abzuge ben; die Kammer genehmigte diesen Vorschlag gegen die dissentirende Stimme des General-Lieulenants von Nost! 5 Wallwitz, welcher meinte, daß nach der bisherigen Kammerpraxis anonyme Eingaben ad acta zu legen seien. Auf Antrag des Kammerherrn von Friesen und in Erwägung des Umstandes, daß gegen den Schluß des die Geschäfte in den Deputationen sich drängen, so wie
daß drei Mitglieder der ersten Deputation auch der außer—
hen Deputation zu Begutachtung der revidirten s gs-Urkunde und des Entwurfs, die Aufhebung der Grundrechte effend endlich zur Vermeidung etwaiger Ge ftsstockung beschloß die Kammer, die erste Deputation um zwei zu verstärken. Die Tagesordnung, zu welcher nun über— gegangen enthielt die Berathung des Berichts der ersten Deputation (Referent Amtshauptmann von Welck) über den Gesetz
einige Abänderungen und Zusätze zum Volksschulgesetze Juni 1835 betreffend.
haben bereits auszugsweise einen Theil des genannten
ionsberichts mitgetheilt. Die allgemeine Debatte eröffnete
Bürgermeister Müller mit dem Hinweis auf die Nothwendig—
eiter Hülfe. Man sei auch darüber einig, daß geholfen
nicht inwieweit dies geschehen müsse. Er seiner
Vorlage stimmen und erkläre sich im Uebrigen
hohen Separatvotanten (Sr. Königl. Hoheit
einverstanden. Superintendent Dr. Großmann
beredtem Vortrage über die vorliegende
treffender
Theil.
hebung der Jagdgerecht ame lusübung der Jagd, welcher fe 1
Nöyoyschläögen ib 5 Vorschlagen ur
des
des Jagdpolizgesetzes zu⸗
1 71 w [
56 Versgas
1 scha
1 * * * itglied 61
1 * ;. . 2 be angehören und
vurde,
Intwurf
h in längerem und charakterisirt den Zweck des Entwurfs in Berufsfreudigkeit sei eigentlich belebende Moment; diese sinke der bloßen Schulhalter und zur Abrichtungsmaschine herab, was Schule in nichts nütze. Diese Berufsfreudigkeit könne aber nicht gedeihen, wenn der Lehrer mit Mangel und Sorgen zu kämpfen habe. Zwang ver— nöge diese Freudigkeit nicht zu erzeugen, er erzeuge nur Angen und äußere Gesetzmäßigkeit. Zwischen Pflicht und That nde sich eine große Kluft, welche auszufüllen der Gesetz⸗-Ent f bezwecke. Dies sei aber seine psychologische Grundlage, daß um die Strafe desto wirksamer zu für den Gesetz-Entwurf und, wenn die⸗ Zeparatvotum ssimmen. Regierungs⸗Rath it mit dem Mi Vorlage ent Maße zu Amen⸗ zweiten an⸗ angenommene zehaltss kala f hält was die für das Minimum dessen, dem den könne. Bürgermeister Wimmer z Konkurrenten für Sch el sache darin, daß dem Se ig Lohn in Aussicht stehe. Amtshauptmann von Welck
Lehrer erforder⸗,
sei das zum
awo Lehrer
der
dienst
m 64 Degajsoritals⸗
Be schlusse derselben modisizire. on Erdmannsdorf
Regierung
das, Staats biete, womit d Schullehrerstand geholfen wer macht auf herrschenden Ma len aufmerksam, und er viel Arbeit und n Schlußworte stellt der R in Abrede, daß pekuniäre Verbesserungen die dem sfreudigkeit geben; es stehe vielmehr zu
den sindet 7 — a2 Mühe und wen
eren,
eg
einzelnen Paragraphen hatte die Deputation die §§. 1 und Vorlage zusammengenommen und bekanntlich angerathen: unter Ablehnung der genannken §§. 1 und 2 der Vorlage ein dem Zwecke in der Haäuptsache entsprechendes Aversional-Quantum für die noch übrige Zeit der laufenden Finanzperiode zu gewähren. Ein Mit der Deputation (Se. Königliche Hoheit Prinz Johann) hat, wie wir bereits gestern mitgetheilt, sich hiermit nicht einverstanden erklärt und in einem Sondergutachten die §§. 1 und mit mehre— ren Modificationen, so wie einen Zusatz-Paragraphen 2b. zur An nahme empfohlen. Die sp eröffnete der Königliche Kommissar Geheime Kirchenrath Dry. Hübe mit der Erklärung, daß die Staats-Regierung mit den Anträgen der Majorität der Deputation sich nicht einverstanden erklären, eben so wenig den von ihr angeregten finanziellen Bedenken ein so großes Gewicht beilegen könne. In den letzten Jahren habe sich in dem Lehrerstande eine große Unzufrieden— Das Ministerium beabsichtige, diese treuer Pflichterfüllung
glied
zielle Debatte
zu geben.
die billigen Forderungen des Lehrerstandes
gebahnten Verbesserungen gesetzliche Sicherheit gewährleiste. Durch blos momentane Unterstützungen werde aber der moralische Zweck des Gesetz- Entwurfs nicht erreicht. In einer speziellen Berathung ließ sich alsdann der Herr Regierungs⸗-Koömmissar angelegen sein, die erhobenen finanziellen Bedenken der Majorität zu heben und bemerkte derselbe, daß diese durch das Separat-Votum vollständig widerlegt werden. Gegen das letztere habe er nur die Einwen⸗ dung zu machen, daß dadurch die Schullehrer im Vergleich zu der Vorlage wesentlich schlechter gestellt würden, dem ließe sich aber wohl durch entsprechende Modificgtionen abhelfen. Im weiteren Verlaufe verbreitete sich der Sprecher ausführ⸗ licher über das Separat Gutachten, empfiehlt aber dann schließ⸗ lich der Kammer die Annahme der Vorlage in der von der zwei— ten Kammer modifizirten Weise. Regierungsrath von Zehmen motivirt hierauf seinen schon in der allgemesnen Debatte angekün⸗ digten Verbesserungsantrag, der sich in 8. 4 an den Beschluß der zweiten Kammer anschließt, und nur die in §. 2 von der anderen
Kammer angenommene Gehaltsskala soll dahin modisicirt werden, daß die erste Stufe 160 Rthlr. bleibt, die zweite, 199 Rthlr., da gegen ausfällt und anstatt dessen nach 15 Jahren Dienstzeit 200 Rihlr. Besolduug gewährt werden soll. Die übrigen vorgeschlage⸗ nen Aenderungen sind nur redactioneller Art. Der Antragsteller wies in seiner Begründung hauptsächlich auch darauf hin, daß man das Maß der zu leistenden Abhülfe auf das Nothwendigste beschränken müsse. Gegen die strengere Beiziehung der Ge meinden erkläre er sich, denn was gewährt werden soll, sei aus Staatskassen zu leisten. Die Anträge des Regierungsraths von Zehmen finden ausreichende Unterstützung in der Kammer. Herr Graf von Hohenthal-Königsbrück erklärt sich für das Majoritäts-Gutachten, weil durch dasselbe die Beiziehung der Gemeinden nicht ausgeschlossen, aber auch das Kommunal⸗Prinzip nicht unbe⸗ dingt aufrechterhalten worden sei. Bürgermeister Müller spricht sich dagegen für Vorlage im Gegensatz zu dem Majoritäts⸗ Gutachten aus, und mit dem Sonder-Gutachten stimmt er nur in⸗ soweit überein, als darin wenigstens eine Norm für die Besoldun⸗ gen der Lehrer aufgestellt worden sei. Er wünsche aber, daß die n der Vorlage enthaltenen Summen den Vorschlägen der Minori⸗ ät hergestellt würden. Seine desfallsigen Verbesserungs⸗Anträge zu zem ersten Satze des §. 2 des Entwurfs finden in der Kammer aus— reichende Unterstützung. Se. Königl. Hoheit Prinz Johann begrün— det alsdann seine im Separat-Gutachten niedergelegten Vorschläge, nach welchen §. dahin abgeändert werden soll, daß es heißt: S. 2. „Das Ein kommen ständiger Lehrer, welche die Zahl von 60 Schülern unterrichten, ist bei höherem Dienstalter dergestalt zu erhöhen, daß 1) die 1290 den Dienstjahren nach ältesten Lehrer, deren Diensteinkommen 220 Rthlr. erreicht, 2) die 150 den Dienstjahren nach ältesten Lehrer, deren Diensteinkommen 190 Rthlr. nicht erreicht; 3) die 259 den Dienstjahren nach altesten Lehrer, deren Dlensteinkommen 160 Rthlr. nicht erreicht, das an diesen Beträgen Fehlende zugelegt erhalten. Der Gehalt ständiger Lehrer von weniger als 60 Kindern soll, wenn sie nach 5jähriger, 10jähriger oder 15jähriger ienstzeit noch in einer solchen Stelle verblieben sind, beziehendlich auf 130, 140 oder 150 Rthlr. erhöht werden. Das Dienstalter wird hierbei allenthalben erst vom erfüllten 25sten Lebensjahre an gerechnet.“ Der z3te und 4te Abschnitt würde nach dem Vorschlage der zweiten Kammer anzuneh— men, dagegen Abschnitt 5 in Wegfall kommen. Am Schlusse wäre noch beizufügen: „Auf die in diesem Paragraphen bestimmten Auf⸗ rückungen in höhere Gehalte haben die betreffenden Schullehrer jedoch nur so lange Anspruch, bis nicht ein Anderes im Wege der Gesetzgebung bestimmt wird.“ Und 8. 2b. „Die nach §§. 1 und 2 zu gewährenden Gehaltserhöhungen und Zulagen sind aus Staats kassen zu zahlen, soweit sie nicht aus Kirchenärarien oder hierzu geeigneten Stiftungsfonds bestritten werden können. Bei neufun dirten Stellen bewendet es jedoch in Bezug auf die §. 1 erwähnte Gehaltsvermehrung bei der allgemeinen Verbindlichkeit der Schulge⸗ meinden.“ Kammerherr von Friesen hat die Zweckmäßigkeit des Schulgesetzes von 1835 vom Anfange an bezweifelt und ist der Meinung, daß es gewiß besser gewesen sei, wenn man die alte Schulordnung von 773, deren Werth man damals nicht erkannte, beibehalten hätte. Durch jenes sei es weder in der Gemeinde noch in der Schule selbst besser geworden. Dessenungeachtet stimme er der Regierung darin bei, daß eine Verbesserung der Schullehrer— gehalte wünschenswerth sei, nur solle dies nicht auf dem Wege der Gesetzgebung geschehen. Er werde gegen alle Vorschläge stimmen, vie alles und jedes Ermessen auszuschließen geeignet seien. Herr Superintendent Hr. Großmann und Herr Bürgermeister Müller sprechen hierauf zur Erwiederung auf die Ausführungen des vorher⸗ gehenden Sprechers, und wird alsdann wegen vorgerückter Zeit halb
3 Uhr die Berathung auf morgen vertagt.
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Dresden, 4. März. (Dr. J.) Tagesordnung übergegangen, wird die Berathung des Deputations— berichts über bie Wahlgesetzvorlagen fortgesetzt. Die Berathung beginnt heute bei §. 98 des VII. Abschnitts revidirten Ver fassungsentwurfs, welcher die Wirksamkeit der der Gesetzgebung betrifft, und lautet: „Gesetzentwürfe können von dem Könige an die wenn beide Kammern deshalb übereinstimmen, von diesen an den König gebracht werden. Die Kammern können auch auf Vor lage neuer Gesetze so wie auf Abänderung oder Aufhebung be— stehender antragen. Jedem Gesetzentwurfe sind Motive beizu fügen.“
Die erste Kammer hat in Bezng auf die ständische Initiative die Aufhebung derselben bei der Staatsregierung beantragt. Ein Mitglted der Deputation der zweiten Kammer (von Criegern) räth, diesem Beschlusse der ersten Kammer beizutreten, mithin Aus— fall des obigen Paragraphen und unverändertes Fortbestehen des §. 85 der Verfassungsurkunde. Die Majorität der Deputation dagegen setzt zwar auf die sogenannte ständische Initiative eben⸗ falls kein besonderes Gewicht, klrägt jedoch Bedenken, zur Aufhe bung eines den Kammern einmal eingeräumten Rechtes selbst Ver anlassung zu geben, und empfiehlt daher den obigen Paragraphen als §. 21 zur Der Referent, von Criegern, motivirt seine von der Majorität der Deputation abweichende Ansicht. Der wichtigste Grund, der ihn bestimmt, mit der ersten Kammer zu stimmen, liegt in dem Festhalten des Prinzips, daß die prüfende und berathende Wirksamkeit der Stände getrennt werden müsse von der mehr po Thätigkeit der Regierung; dann aber di Fnitiative keinen bedeutenden praktischen Werth, wenn ihr, wie in dem Gesetze vom 31. März 1849 be⸗ stimmt, das absolute Veto der Krone gegenüberstehe. Der Abgeordn. Schäffer vertheidigt die Ansicht der Majorität der Deputation. Er kann es nicht für gerechtfertigt halten, die Staatsregierung zu er⸗ suchen, eine den Ständen ertheilte Freiheit wieder aufzuheben, will vielmehr as den Kammern gewährte Recht, Gesetzvorschläge an den König zu bringen, beibehalten wissen, obgleich er zugiebt, daß dasselbe, seitdem es in Sachsen besteht, gemißbraucht worden, ihm auch bei dem absoluten Veto der Krone ein hoher praktischer Werth nicht beigelegt werden könne. Für die Majorität der De⸗ putation, jedoch ohne den Werth der Initiative selbst zu erörtern, erklären sich die Abgeordn. Sachße, Hayn, Scheibner, von der Planitz, Haberkorn Lehmann und Riedel; gegen dieselbe, auf die ö. . Initie toe gemachten Erfahrungen gestützt, sprechen die
geordn. von Nostitz, von Zezschwitz, der die Ansicht des Referen⸗ ten theilt. Staatsminister von Friesen legt den Standpunkt dar, von welchem die Regierung bei dieser Frage ausgegangen sei. Sie habe zu erwägen gehabt, ob es bedenklich oder gefährlich sei, das den Ständen ertheilte Recht der Initiative fortbestehen zu lassen, und habe sich da in der in 8. 98 der Vorlage bezeichneten Weise entschieden. Trete jedoch die Kammer dem Beschlusse der ersten Kam- mer bei, so werde die Regierung kein Bedenken tragen, demselben zu entsprechen. z
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Nachdem der Referent in seinem Schlußworte den von ihm ge— stellten Antrag auf Beitritt zu dem Beschlusse der ersten Kammer noch ausführlicher motiviet, für die Majorität aber kein Mitglied der Deputation das Schlußwort verlangt hatte, wird abgestimmt. Der Antrag der Minorität, 8. 98 abzulehnen, wird mit 33 Stim⸗— men abgelehnt und sodann der obige §8. 21 nach dem Vorschlage der Majorität gegen 15 Stimmen angenommen. Die §8. 99, 109 und 101 der Regierungsvorlage gelangen durch unveränderte Beibehal= tung der §8. 86, 87 und 88 der Verfassungs⸗-Urkunde zur Erledi— gung. §. 102 des Entwurfs, die Ausführung der Vundesbeschlüsse betreffend, wird in folgender Fassung von der Kammer genehmigt: z. 22. In Ausführung der vom deutschen Bunde gefaßten Be⸗ schlüsse kann die Regierung durch die ermangelnde Zustimmung der Kammern nicht gehindert werden. Sie treten sofort mit der vom Könige verfügten Publication in Kraft. Es müssen daher auch die zur Ausführung derselben erweislich erforderlichen Mittel auf⸗ gebracht werden, wobei jedoch im Uebrigen die Mitwirkung der Kammern nach §. 97 der Verfassungsurkunde nicht ausgeschlos sen ist.
Zu §. 103, welcher von der Zurücknahme Königlicher Gesetz⸗ vorschläge handelt, hat die Deputation einen Zusatz, das Recht der Separalstimme betreffend, beantragt, und empfiehlt mit diesem den⸗ seiben in folgender Fassung zur Annahme:
§. 23. Der König kann einen an die Kammer gerichteten Gesetzvorschlag noch während der Diskussion darüber zurückneh⸗ men. Dasselbe kann geschehen, wenn ein Gesetzvorschlag zwar von der Mehrheit der Kammer angenommen wird, dabei aber die §. 37 erwähnte Absonderung der Abgeordneten vom Lande oder von den Städten eingetreten ist.
Die s§. 104 bis 108 beantragt die Deputation in Wegfall zu bringen, da sie der Meinung ist, daß der unveränderten Beibehal⸗ tung der §§. 90 bis 96 der Verfassungsurkunde kein Bedenken entgegensteht. Die Kammer erklärt sich hiermit ohne Debatte ein⸗ verstanden. 8. 109, der mit der ständischen Initiative im Zusam⸗ menhange steht, wird von der Majorität der Deputation unverän⸗ dert zur Annahme empfohlen, während ein Mitglied der Deputation dessen Ablehnung beantragt. Die Kammer entscheidet sich nach kurzer Debatte für die Ansicht der Majorität und genehmigt diesen Paragraphen ohne Abänderung. Er lautet:
§. 24. Gesetzvorschläge der Kammer, denen die Genehmi⸗ gung des Königs versagt worden ist, können während des näm⸗ lichen Landtags nicht unverändert wiederholt werden. Will der König einen von den Kammern ausgegangenen Gesetzentwurf nur mit Abänderungen genehmigen, so sind diese Abänderungen von der Regierung den Kammern noch während des nämlichen Landtags mitzutheilen, und steht dann den letzteren frei, den Gesetzentwurf entweder ganz zurückzunehmen oder die Abänderungen zu geneh⸗ migen, oder auch den Gesetzentwurf mit Widerlegungsgründen in dem vorigen Maße ebenfalls noch während des nämlichen Land⸗ tags dem Könige zu unveränderter Genehmigung oder Ablehnung zu überreichen.
Die Deputation ist nunmehr bis zu den die Wirksam⸗ keit der Kammern im Finanzwesen betreffenden Paragraphen gelangt, welche mit Rücksicht auf neuerdings gemachte Erfahrungen und auf die unbestrittene Thatsache, daß es die verderblichsten Fol⸗ gen nach sich ziehen muß, wenn durch unvorhergesehene Umstände oder durch abgelehnte oder verzögerte Bewilligung die gewöhnlichen Einnahmequellen im Staatshaushalte verfiegen und davurch eine Stockung im ganzen Staatsleben herbeigeführt wird, einigen zum Theil nicht unwesentlichen Abänderungen unterworfen worden und in der ersten Kammer speziell berathen worden sind. Die Depu⸗ tation hat dieselben sorgfältig geprüft und ist zu der einstimmigen Ueberzeugung gelangt, daß solche vollkommen sachgemäß sind. Um Wiederholungen zu vermeiden, verweist sie dieserhalb auf die in der ersten Kammer hierüber gepflogenen sehr umfänglichen Verhandlun— gen, und fügt nur noch die allgemeine Bemerkung bei, daß es des besseren Zusammenhanges halber rathsam erscheint, die hier frag lichen Paragraphen, wenn sie auch in einzelnen Punkten lediglich Wiederholung der betreffenden Bestimmungen der Verfassungs⸗ Urkunde enthalten, sämmtlich in das neue Gesetz aufzunehmen. §. 25 lautet: „Mit Ausnahme der s§§. 22, 32, 33 und 35 bemerk ten Fälle können und dürfen die bestehenden direkten und indirekten Landesahgaben ohne Zustimmung der Kammer weder verändert ausgeschrleben oder erhoben werden. Diejenigen Abgaben, n zufolge der unter Zustimmung der Kammern mit anderen S abgefchlossenen Zoll-, Steuer- und Handels -Verträge zu
sind, so wie deren vertragsmäßige Erhöhung oder Herabs dürfen keiner besonderen Bewilligung der Kammern. Kammer hat aber noch beschlossen, in der ständischen Schrif wartung auszusprechen: „Es werde die
auch ferner, wie bisher, von der Ausführung der gedachten ver 1
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Staatsregierung der
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gen Maßregeln, und zwar, wenn es noch Zeit ist, eren
1 wo nicht aber wenigstens nachträgliche Mi dabei die Anträge und Wünsche berücksichtigen, als es mit den bestehend Staatswohle vereinbar ist“. Dies
sich der Deputation als vollkommen e Kammer anräth, ihren Beitritt zu derselben Abgeordnete von der Planitz beantragt „so wie deren vertragsmäßige Erhöhung od ihm bedenklich erscheint, die s Maßregeln zu ermächtigen.
an. Staatsminister Behr weist darauf hin, daß um willkürliche, sondern lediglich um Erhöhungen gen handle, die als
eine Konsequenz dessen anzt was unter Zustimmung ;
sIung ) hellunge .
der Kamme
der Stände vertragsmäßig festg
Der Abgeordn. Reichenbach theilt die von dem Herrn St
ster ausgesprochene Ansicht und findet die Genehmigung des Paragraphen völlig unbedenklich. Ein Antrag des Abgeordn Rittner, eine redactionelle Abänderung betreffend, wird reichend unterstützt. Staatsminister von Friesen empfiehlt nahme des obigen Paragraphen als im wahren Interesse des? des und seiner Industrie liegend, indem er bemerkt, daß z. Zollvereinigung für ganz Deutschland schwerlich möglich fein werde wenn die Kammern die Abänderung jedes einzelnen Satzes des Zolltarifs berathen und beschließen müßten. Der Abgeordnete 3 4n der Planitz kann sich dessenungeachtet nicht mit der Zal⸗ sung dieses Paragraphen einverstanden erklären, während . Abgeordnete Meisel es „unbegreiflich“ findet, wie man ,. diesen Paragraphen irgend ein Bedenken tragen n ., Der Abgeordnete Winkler bringt, eine von dan . ö. Minister angedeutete Fassungs Veranderung in , . i . ges ein, wescher dahin geht, in obigem 8. 6 e Wor 1 deren vertragsmäßige Erhöhung oder Herabsetzung“, zu vertauschen
mit den Worten: „so wie
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vie in Gemaßheit dieser Verträge zu be⸗