unmittelbar von der Regierung ausgeht, sodann aus den sie betref⸗ fenden besonderen Bestimmungen, namentlich aus der Städte- Orbd⸗ nung, hervorgehen.“ Lindemann hatte gewünscht, daß die Worte: „unter besonderer Berücksichtigung — bis: ausgeht“ gestrichen würden, und hatte Freuden kheül, da der Proponent selbst sich darauf — um ein bestimmtes Prinzip festzuhalten nicht ein la sen wollte, auf Streichung dieser Worte einen eventuellen Berke lern ,,
Antrag gestellt, der nunmehr gleich dem Böhmerschen ,
nicht mehr in Frage kommen konnte. Eine lang und ,
batte entspinnk sich hiernächst über die zweite oben e , .
beim S. 10, vessen nach dem Entwurfe so lautende 3
„Es soll keinerlei Vorzug der Geburt bei , . al .
zum Staatsdienst und im Staatsdienste , da⸗
Ellissen“s Antrag in zweiter Berathung , .
hin beschlossen war: „Bei Julassung zum kö ö nal Staatsdienste soll kein Vorzug der Geburt oder . i .
finden, so weit nicht hinsichtlich der Religion . ur Natur nach eine gewisse Konfession nothwendig e, , .
bie heutige Berathung liegt der Antrag . e tfertz⸗ Fassung des Entwurfs wiederherzustellen“, zu enn ,, . ͤ , ichst Fi SS. 5 und 7 des Verfassungs⸗ gung Proponent zunächst auf die, 88. n. Der angezogene §. 6
geseßhes vom 5. September 1845 sich ,, Der . . Un?
garantire zwar neben der Glaubens⸗ und 6 , n n , . .
abhängigkeit der Ausübung der politischen und bürger ic er ö zt von dem Glaubensbekenntnisse, es folge daraus ,, . daß bei der Anstellung im Staatsdienste gar keine R n, e die Religion und das Glaubensbekenntniß genommen werden dürfe. Denn wenn zwar die frühere Vorbedingung eines bestimmten Glau— bensbekenntnisses für den Eintritt in den Staats dienst als solche zur Zeit nicht mehr bestehe, so gehöre doch die Anstellung im Staatsdienst nicht zu den politischen und bürgerlichen Rechten, de⸗ ren Ausübung völlig unabhängig vom Glaubensbekenntnisse dastehe, Es werde sich kaum ein Staatsamt denken lassen, bei dem nicht auf gewisse Weise das religiöse Verhältniß einwirkte, und erscheine demnach die Fassung, „so weit nicht hinsichtlich der Religion ein Amt seiner Natur nach eine gewisse Konfession nothwendig voraus⸗ setzt', entweder zu weit, indem alle Aemter dadurch getroffen wer den, oder zu eng, indem kein Amt darunter falle. Bei der Unabhängigkeit der politischen und bürgerlichen Rechte von dem Glaubens bekenntnisse werde man auch dem Atheisten die Staatsangehörigkeit nicht wehren kön⸗ nen, aber zu einem Staatsamte, dessen Pflichten zu beschwören er außer Stande sei, werde man ihn nimmermehr zulassen dürfen. Ein völliger Indifferentismus des Staates gegen das Glaubensbekennt⸗ niß feiner Diener lasse sich bei den vielen Beziehungen zu der Re⸗ ligien — von denen der Eid das klarste Beispiel gebe nicht denken, und man dürfe sich in dieser Frage, die mit der Glaubens⸗ und Gewissensfreiheit gar nichts zu thun habe, nicht von allgemei⸗ nen philanthropischen Ansichten leiten lassen, sondern müsse an die Wahrheit, an die positive Religion sich halten. Ellissen ist durch den Vorredner nicht überzeugt von der Unhaltbarkeit des früheren Beschlusses. s
Gerade well das Verfassungsgesetz nicht ausdrücklich schon die Berücksichtigung des Glaubensbekenntnisses bei der An— stellung im Staatsdienste ausschließe, sei es nothwendig gewesen,
hier im Gesetze dem nothwendigen Grundsatze eine Stelle zu ge⸗
ben. In anderen christlichen Staaten bestehe der Grundsatz schon längst und sei ohne Gefahr dort bislang zur Ausübung ge⸗ langt.
nicht genannten Juden gemünzt sei, gläubt aber, daß das nicht zu leugnende Widerwärtige des bisherigen Judenthums gerade durch die Zulassung zum Staatsdienste am ehesten beseitigt werden könne. Vor Atheisten fürchtet er sich um so weniger, als zu deren Aus—⸗ schließung vom Staatsdienste der Regierung ohnedies Mittel genug verbleiben. Die auf seinen Antrag früher beschlossene Fassung bezwecke lediglich die Beseitigung der bisherigen Intoleranz, und könne er die aus derselben hergeleiteten Besorgnisse in keiner Weise theilen. Böhmer begreift nicht, wie man die Gottesleugner vom Staatsdienste solche ausschließen können, wenn überall keine Berücksichtigung der Religion bei der Anstellung mehr zulässig erscheine. Er kann den früheren Beschluß auch heute nicht billigen und schließt sich dem Stüveschen Antrage an. Für die Festhaltung an dem früheren Beschlusse erklären sich dagegen Pfaff, Lang J., Bueren, Oppermann, Detexing, Schlüter, Freudentheil, Richter und Kaulen, heils weil sie glauben, daß der Staat als solcher jedes reli giöse Element von sich fern halten müsse, theils in Erwägung, Daß es genügen müsse, wenn der Staatsdiener nur überhaupt ir gend weiche Religion habe, ohne daß es auf eine bestimmte reli— giöse Richtung ankommen könne, theils endlich in der Befürch
kung, daß durch die Wiederaufhebung des früheren Beschlusses die Intoleranz proklamirt und die Beibehaltung der bisher bestandenen Hrundsätze gutgeheißen werde. Lindemann glaubt durch völ⸗ lige Ablehnung des §. 10 die aufgeworfenen bedenklichen Fragen am füglichsten ganz umgehen zu können, zumal die allgemeinen Grundsätze, auf welche es hier ankomme, im Verfassungs⸗-Gesetze ihre genügende Feststellung bereits gefunden haben. Durch die Bestimmung des Verfassungs⸗Gesetzes, wonach der Vollgenuß der politischen Rechte unabhängig vom Glaubensbekenntnisse garantirt worden, sei der Zutritt zum Staatsdienste an sich keinem Staats bürger — welchen Glaubens er auch sein möge mehr verwehrt. Der besondere Ausdruck dieses Grundsatzes im vorliegenden Ge— setze gebe aber zu der gefährlichen und unzulässigen Deutung Ver⸗ anlassung, als wenn der Staat bei der Auswahl seiner Staatsdie— ner auf die Religion gar keine Rücksicht mehr nehmen dürfe, und diese Deutung müsse um so mehr jedenfalls ausgeschlossen werden, als ein Recht auf die Zulassung zum Staatsdienst an sich Niemanden zustehe. Auf diesen Vorschlag der Ablehnung des ganzen §. 10 hinein— zugehen, hält man von, anderer Seile jedoch schon deshalb für ge— sährlich, weil sonst die frühere Bevorzugung der Geburt leicht
wieder platzgreifen möchte, welche Befürchtung Lindemann jedoch den, wenn sie zum Staatsvdienste gehörige
für begründet nicht erachten kann. Von denjenigen, welche bei der zweiten Berathung für den früheren Beschluß gestimmt haben, hat sich Riedmann jetzt überzeugt, daß der Beschluß den Staat in Ge—⸗ fahr bringen könne und wird er daher heute für die Wiederherstel⸗ lung des Entwurfes votiren. Nach erschöpfter anhaltender Debatte wird auf Elissen's Verlangen sowohl über den Stüveschen Antrag als über den ganzen §. 10 selbst namentlich abgestimmt. Für den Stüveschen Antrag stimmen: Böhmer Buß, Eggers, von Hagen, Han— stein, Heilmann, Heise, von Hinüber, Jacobi, Klee, Lange, Lehzen, Lin bemann, Lichtenberg, Meier, Meyer (Staats⸗Minister), Meyer (Se⸗ nator), Niedmann, Riechelmann, von Rössing, Staffhorst, Stüve, The⸗ dinga, Wilhelmi, Wilkens (25). Dagegen stimmen: Abickes, Ahlborn, Bojunga, Brammer, Bueren, Detering, Büffel, Eckels, Ellissen, Freuden⸗ theil, Fründt, von Garssen, Gerding, Gossel, Groß, Grumbrecht, Heine= mann, Heyl, Hintze, von der Horst, Kannengießer, Kaulen, Köhler, Krönke, Lang J, Lang II., Mackensen,. Merkel, Meyer Sieben⸗ meier), Ohling, Oppermann, von der Osten, Pfaff, Rehden, Rich⸗ ter, Röben, Rohrmann, Schläger, Schlüter, Schmidt, Siedenburg, Vespermann, Wißmann (43). Danach ist der Antrag mit 43 ge⸗ gen 25 Slimmen abgelehnt. Für den s. 10 stimmen die selben, welche gegen den Stüveschen Antrag vottrt haben, mit Ausnahme von Kannen⸗ gießer; dagegen alle diejenigen, welche für den gedachten Antrag gestimmt
Er vermuthet, daß der Antrag hauptsächlich auf die zwar
P
p 1
mnng würde. sions⸗Antrage stellt, mäßig von Lang JJ., welcher seine früher ausgesprochenen Ansichten wie⸗ derholt — verfassungsmäßig die Entlassung aus anderen Gründen zulässig er scheine. Die Proponenten vertheidigen; beide werden bei der Abstimmung von überwiegender
werden und wird schließlich nur noch der an Lande Hadeln gewählte Abgeordnete, Aktuar Hincke, eingeführt und beeidigt.
Nach Verlesung
328
haben, mit Ausnahme von Klee, Lange, Sen. Meyer und 6. mann? Danach ist die Beibehaltung des s. 10 in der 46 ö. liebten Zassung mit 16 gegen 22 Stimmen beschlosen,. J führt 8. 12: „Hinsichtlich der unteren Staats dienerschaft ist, nach näheren Vorschriften der Regierung für die einzelnen Men zwe gz Dienstkündigung in der Anstellungs ⸗ Urkunde vorzubehalten 6. i. des Landesverfa ssungs Gese hes)“, annoch zu iner theilweisen. Wie⸗ derholung der in zweiter Berathung ausführlich ventilirten Fragen in Betreff des Kündigungs⸗Vorbehaltes bei der Anstellung der nie⸗ deren Staatsdienerschaft, indem Freudentheil beantragt hat, hinter „Staatsdienerschaft“ einzuschalten: „deren Dienst au sschließ⸗ lich in mechanischen Verrichtungen besteht“ und Bueren die Proposition gemacht, dem. Paragraphen hinzuzufügen; „Es ( soll jedoch? von der. Vienstkündigung. nur Gebrauch gemacht werden, wenn schlechte Diensiführung die Ent⸗ scheidung aus dem Dienste nothwendig macht. ; Gegen beide Anträge werden jedoch von Stüve und Böhmer erheb— fiche Bedenken geltend gemacht. Daß es Verrichtungen rein mechanischer Natur innerhalb des Staatsdienstes geben sollte, kann man sich kaum denken und hält dafür, daß dieser Bestim— die Beseiligung der ganzen Kategorie vorzuziehen sein Eine Unterscheidung glaubt man, wie in dem Kommis— für das Begleitschreiben der Regierung anheimge— nur im Einzelnen fur jeden Dienstzweig abgesondert zweck⸗ treffen zu können. Der Buerensche Zusatz wird auch
für völlig unzureichend um so mehr gehalten, als schon
suchen ihre Anträge vergebens zu Mehrheit abgelehnt.
Bei vorgerückter Zeit muß die Berathung hier abgebrochen Reye's Stelle im
Hannover, 6. März. Zweite Kammer. (W. 3tg.) einiger ständischen Schreiben wegen des Offiziers— pensionswesens, wegen des sogenannten Landschatzes, der Erlassung einer nenen Notariatsordnung u. s. w. erwiederte der Justizmini ster auf eine Anfrage Rohrmann's, daß letztere in voller Arbeit be⸗ griffen seien, er hoffe, daß sie noch in dieser Diät den Ständen würde vorgelegt, jedoch solches von ihm nicht mit völliger Be— stimmtheit zugesichert werden könne. Grumbrecht stellte den Ur antrag, die Regierung zu ersuchen, die in der vorigen Diät be— schlossene Städteordnung baldigst zu publiziren, oder doch wenigstens den Ständen die Gründe mitzutheilen, welche ihrer sofortigen Pu— blication im Wege ständen. Schlüter fragte, ob noch in dieser Diät die Vorlage einer neuen Medizinalordnung zu erwarten stehe, indem er darauf hinwies, daß die Erlassung der letzteren durch ein dringendes Bedürfniß geboten sei. Lindemann: Der bis— her angefertigte Entwurf habe so vielseitige Ausstellungen erfahren, daß man sich genöthigt gesehen, einen neuen Entwurf bearbeiten zu lassen, ob dieser aber so frühzeitig werde vollendet werden, daß er noch in dieser Diät zur ständischen Berathung gelangen könne, lasse sich jetzt noch nicht mit Bestimmtheit angeben. Auf Veranlas⸗— sung einer Anfrage Gerding's an den Petitions-Ausschuß in Be⸗ treff seiner Thätigkeit wurde darüber gestritten, ob der in dieser
Diät nievergesetzte Petitions-Ausschuß auch ohne Weiteres über die in der vorigen Diät eingegangenen Petitionen der Geschäfts⸗Ord⸗ nung gemäß Bexicht zu erstatten habe. Lehzen, Stüve und An dere bestritten solches, letzterer, indem er zugleich darauf auf⸗ merksam machte, daß die Stände vorzugsweise eine legislative Thä⸗— tigkeit auszuüben, nicht aber mit der Erledigung von Petitionen sich zu befassen haben. Freudentheil, Bueren suchten diese Ansicht zu widerlegen, indem sie ins Licht setzten, welcher große Ab⸗ bruch dadurch das Petitionsrecht erleiden würde. Die Debatte führte indeß, da kein bestimmter Antrag gestellt war, zu keinem Resultate. Hiernächst fand die Fortsetzung der dritten Berathung des Staatsdiener-Gesetzentwurfes statt. Im 5ten Abschnitte („All— gemeine Pflichten der Staatsdiener“) rief der §. 32 eine Verhand lung hervor. Er ward jedoch in der bei der vorigen Bergthung beschlossenen Fassung angenommen. Der von Ellissen und Bueren wiederholt gestellte Verbesserungsantrag, diesen Paragraphen bloß so zu fassen, wie er in dem ursprünglichen Entwurfe vom 4. Februar 1849 laute: „Jeder Staatsdiener muß das ihm übertragene Amt nach der Verfaffung, nach den Gesetzen und Dienstanweisungen ge freulich und fleißig verwalten“, dagegen die Bestimmung des Pa— ragraphen wonach der Staatsdiener verpflichtet sein soll, in und außer dem Dienste ein den Vorschriften der Sittlichkeit, der Würde und dem Zwecke seines Amts entsprechendes Verhalten zu beobach⸗ ten, zu streichen, fand auch heute nicht die Annahme des Hauses. Derselbe fand vor Allem Widerstand von Seiten Stüve's, Lindemann's und Böhmer's. Eben so erfolgte die Verwerfung eines zu diesem Pa ragraphen gestellten Verbesserungsantrags Stüve's, wiewohl dieser nicht wie der Ellissen's im Interesse einer größeren Unabhängigkeit der Staatsdiener gemacht war. Zu dem S§. 34, wo von dem Verhal ten des Staatsdieners, wenn er glaubt, daß der ihm ertheilte Be— fehl verfassungs- oder gesetzwidrig sei, die Rede ist, waren eben— falls mehrere Verbesserungs-Anträge gestellt. Der Antrag Freu⸗ denthals ging dahin, daß ein Staatsdiener offenbar verfassungs⸗ widrige Befehle seiner Vorgesetzten überall nicht zu befolgen ver⸗ pflichtet sein solle, er ward von Böhmer, Lindemann und Stüve bekämpft, von Bueren, Reese aber unterstützt. Derselbe wurde bei namentlicher Abstimmung mit überwiegender Majorität verworfen. Dasselbe war mit einem Antrage Gumbrecht's der Fall, nach wel Stände, der Körperschaften und Gemein— Geschäfte versehen, so wie nicht minder die Richter verfassungswidrige Befehle unbefolgt sollten lassen dürfen; er ward bei namentlicher Ab stimmung mit 35 gegen 31 Stimmen abgelehnt (Bueren, Lang l. stimmten mit dagegen, Bojunga fehlte). Dagegen wurde der An trag Grumbrecht's, daß die Befolgung eines Befehls, den der Staatsdiener für gesetz⸗ oder verfassungswidrig halte, in dem Falle, wenn derselbe die Begehung eines Verbrechens involvire, dadurch, daß er seine Bedenken dagegen äußeren solle, aufgehalten werden dürfen, fast einstimmig angenommen.
chem Beamte der
; Hannove r, 6. März. (Hann. Ztg.) Erste Kammer. In . heutigen Sitzung wird das Ministerialschreiben, die Lage des Landesschuldenwesens betreffend, an die Finanz-Kommission verwie—⸗ sen, das fernere Ministerialschreiben, das Landeekreditwesen betref fend, aber ad acta zu nehmen beschlossen. Fortgesetzte dritte Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs über Gemeindewege und Landstraßen. Mittheilung des Heschlusses zweiter Kammer! das Ministerial— schreiben, die deutsche Frage betreffend, ad acta zu nehmen.
Württemberg, Stuttgart, 4. März. Der Staats Anzeiger schreibt: „Wir sind aus sicherster Quelle in den Stand
geseßt, die Erklärung zu geben, daß das in den letzten Tagen
durch die „Allgemeine deutsche Zeitung“ bekannt gemachte, auf Frage von der Volksvertretung am deutschen Bunde Bezug habend Schreiben Sr. Majestät des Königs an Se. Durchlaucht Fürsten von Scharzenberg ohne alles Vorwissen des Königs Oeffentlichkeit gebracht wurde, daß gedachtes Schreiben vor Hand keinesweges zur Veröffentlichung bestimmt war, und daß Bekanntmachung desselben allem Anscheine nach in einer zu
den begangenen Indiscretion ihren Grund findet.“
Hessen und bei Rhein. Gießen, 6. März. Heute früh verstarb hier der Primarius der seitheri Fakultät, der ordentliche Professor des Rechts Aegidius Löhr, Geh. Rath, nachdem er gestern noch in gewoh seinen Studien und Geschäften obgelegen hatte. ren zu Wetzlar 1784, 1808 Justizrath unt an der von dem Großberzoge von Frankfurt zu Rechtsschule, war seit 1813 eine der hervorragendsten Gießen, eben so als praktischer Dozent, wie als gel forscher des römischen Rechts.
Schleswig⸗Holstein. Kiel mals hat sich die Situation geändert Oldesloe und Segeberg durch die X mehr erhalten diese Städte, die von Truppen geräumt sind, keine neue zwar von den Ocsterreichern besetzt; die Stärke deshalb nicht vermehrt, da von Rendsburg taschirt werden.
Mecklenburg⸗Schwerin. Ztg.) In der heutigen Landtags schluß zu Protokoll gefaßt: Stände n verfassungs- und vertragsmäßigen Rechte Uebernahme der landesherrlich kontrahirten Rthlr. (wonach die gestrige Angabe zu nung der bereits vorschüssig entrichteten ter der Bedingung, daß man sich über an welche diese Bewilligung zu knüpfen, soll nunmehr berichten, Zusicherungen se herrn zu erbitten, resp. welche ehrerbietigste Wünse willigung zu knüpfen; zugleich auch, wie diese Staatsschuldenkasse zu fundiren sei, weiter über den successive Abtragung derselben. Weggelassen wurde alse etwaigen Heranziehnng landesherrlicher Kassen Zweck Kapitalschuld. Bürgermeister Lang feldt⸗Güstre druck „Zusicherungen“ für unangemessen. Er habe g überall nicht um eine förmliche Verpflichtung handle, sondern um bloße Wünsche der S auch, daß, wenn ersteres von vornherein beabsichtig der Abstimmung ein ganz anderes geworden sein möchte Blücher-Kuppentin: Er glaube, daß mit diesem habe angedeutet werden sollen, daß Stände au Wünsche auch eine Resolution des Landesherr: ten, ohne daß sie von dem Fürsten förmliche
ausgestellt
14 welche
wie sie wohl in älterer Zeit ertheilt, Bürgermeister Lang feld: Gerade die sicherungen und Wünschen gebe s . Er wünsche daher diesen Passus im derer Seite ward ihm entgegnet, mehr möglich sei, da die Fassung des Protob gestrigen Beschlusse der Versammlung entnommen
85 . 133 * ) 111 daß die Fassung
(G
Blücher bemerkte noch, für die mildere Auslegung spräche, was
bejaht wurde
1
Nassau. Wies tigen Sitzung des Nach einer längeren Abstimmung. Jung' 37 gegen 3 Stimmen,
zu bewilligen) mit g (250,000 Fl. auf 5 Jahre) und Remy's Antrag (300,000 und von Eck's Antrag (300,000 Stimmen gegen 18 abgelehnt. Minister-Pr— erklärt, die Regierung fasse die Abstim einbarungs⸗Vorschlag seitens der kommen sei, ein anderer eingebracht werden könne. werden gewählt die Abgeordneten der frühere Abgeordnete mann's Bericht über das ; werden angefordert 300,000 Fl. Di Posten bis zur Vereinbarung auszusetzer gerode erklärt, das Ministerium habe des Landes zu vertreten, aber auch die ren. Dr. Großmann's Antrag wird mit 2 Es werden verwilligt 30,000 Fl. für Witt 10 Kr. für Unterhaltung des Palais der zogin, verwilligt 20,000 Fl. für Apanagen willigt im Budget des Gesammt⸗Staatsmit bes Landtages 27,000 Fl., für Bundeskost sulate 265,410 Fl. 28 Kr. mit Abzug von Bezug. Die 3000 Fl. r abgelehnt, die übrigen Posten, darunter 104000 51. lichen Unterstützungen, verwilligt. Nachdem noch d Straf-Anstalten und das Central —-Staatsarchiv worden, stellt von Eck den Antrag, das von der legte Gesetz über die Civilliste und das Budget i liche Haus an den betreffenden Ausschuß zurückzugel trag angenommen wurde.
Landtags
gegen
Lottichius.
Budget d
)
für das geheime Kabinet
Sachsen⸗Weimar. Weimar, 17. Mär ̃ der heutigen Landtagssitzung erstattete der Ausschuß für gebung Bericht über den Nachtrag zu der Gemeinde 22. Februar 1850. Dieser Nachtrag bezweckt, die seitigen, ob Personen, welche mit dem Vorstande ein Namen derselben Geschäfte abgeschlossen haben, auf E halten sein sollen, den Nachweis zu liefern, daß vo Geschäftes der Gemeindevorstand dazu in gesetzlicher Weise nehmigung des Gemeinderaths bezüglich der Gemeindev eingeholt habe. Die Beseitigung solcher Zweifel ist dringenderes Bedürfniß, da gerade jetzt in Folge des Gesetzes 18. Mai 1848 und des Nachtrags dazu vom 1. März sehr wichtige Verträge über Ablösung grundherrlicher Rechte mit Gemeinden abzuschließen sind. Das N rium ist der Ansicht, daß nach dem bestehenden
Staats Min i⸗ Gesetz, wenn Jemand auf Grund eines mit dem Gemeinde
Vorstand
en dringend 2 W. 8d ,. ; * 3 3 . ? n dringend, die Budget-Kommission solle Angesichts der Krise vo M ständischen Bewegungen, so wie über die von der britischen Regie—
329 abgeschlossenen Geschäftes Rechtsansprüche gegen die Gemeinde J 1852 eine kräftige Initiative ergreifen und ein Anlehen bin- rung zu ihrer Unterdrückung angewendeten Repressio⸗ M a. ; wean, n. dete epressiv⸗Maßrege bilden, so halten wir es für unsere Pflicht, jene en 6. . zusprechen, in der UÜieberzeugung, daß m zu leicht 1. fin 9 1 zeugung, b man nur zu leicht in gröb— ö en Irrthum verfällt, wenn man sich über die oft so kompliztrte Lage fremder Staaten zum Richter aufwirft. Durch dieses Der
geltend machen will, ihm dies gestattet sein muß, ohne daß ihm die nen kürzester Frist beantragen. Gouin will nicht mehr die Jachweifung der vorausgegangenen Genehmigung des Geschäfts Trennung der Ausgaben in ordentliche und außerordentliche, den Gemeinderath angefonnen werden kann. Um indessen damit man endlich einmal eine Uebersicht der gesammten Finanzlage zemeinden gegen ein möglicherweise eigenmächtiges Verfahren erhaste. Leon Faucher, Randon und Andere verlangten, der Vorstände durch Erinnerungen an die für sie bereits bestehenden Staat solle sich baldmöglichst der außexordentlichen Arbeiten entle⸗ fahren haben wir das Recht erlangt, zu erwart aß schriften noch mehr sicher zu stellen, soll für die Zukunft die digen und selbige der Privatindustrie übertragen. Mehrfach wurde merston in dieser Hinsicht uns 7 16h , n, daß Lord Pal⸗ Vertrages durch die Bezugnahme auf einen entspre— Wiederherstellung der Salzsteuer gefordert. Tie Mitglieder des keit üben möge . ht ung gegzrnkber gohktonnnthz eg afetg= den Beschluß des Gemeinderaths oder der Gemeindeversamm⸗ Berges betheiligten sich wenig an der Debatte. Bard erklärte, er Von Konstantinopel sind 240 zsedingt werden. Die näheren Bestimmungen dieses Nachtra⸗ werde nie einer Regierung Geld bewilligen, die durch das neue pool angekommen. ; in der drei Pars g ahhrn, . Entmsre 'entha ten sind, Wahlgeset die Verfassung verletzt habe. Savatier Laroche forderte Seit der Wendung, welche die ministertelle Krisis am Sonn— Zustimn ung der Majorität des Ausschu sses Minorität Verminderung des stehenden Heeres und Aufhebung der Gehalte abend genommen hat auch Lord Clarend a, n,, 26m Leutbeche) und wurden vom Landtage, angenommen. Zum der Geistlichkeit vom Staate. Hennequin verlangte progressive Ein von H Augenblick , ,, . or denen g t ; Sitzung wurde ein Ministerialdekret verlesen, welches kommensteuer. In die Budget⸗Kommission wurde gewählt: für die aufgegeben und wird an 6 Spige 6 6. gh s ge pläne sechssährigen Wahlperiode in Vorschlag bringt. erste Abtheilung Germonikre und Wolowski, für die siebente Passp bleiben. . ; . Spitze der Regierung Irlands ver— und Hennessy, für die zehnte Lagränée und Montalembert.
Die Kommission für das Gesetz über innere Verwaltung hat mit großer Majorität die Erwählung der Präfektur⸗Räthe durch trafen hier die ersten Quartiermacher das allgemeine Wahlrecht verworfen agegen mit gegen 19 Brigadestab und das erste Bataillon des Stimmen (6 vom Berge haben sich Stimmens thalten)
morgen der Regimentestab und das Antrag
ltigkeit des
1
ungarische Flüchtlinge in Liver⸗
fe in t
ntipäpstliche Adresse, die von 100 anglikanischen Geist⸗ iözese Down und Konnor dem Lord⸗Bischof von Dublin überreicht wurde, beantwortete dieser in sehr tolerantem Geist; der . solle den Gegenstand getrost dem Parlament überlassen; ubr ens sy seh j 9 . 14 9* 4 ; an, n, . , n n, g. e, ,, s sehr jede geitliche Herrschsucht, von welcher Sekte oder 66 l t g ,, n partei sie komme, zurückgewiesen werden müsse, sei er gegen jeglichen und übermorgen das dritte aus eintrt von den Genera! Eon Religions- und Gewissenszwang. * —
ht unt gehen am anderen . ꝛ . J, Widrige Winde haben das Gelingen der gestrigen Greenschen
igen Tagen folgen vie 6 Zug . Kabylien i frika im großartigen Luftfahrt verhindert, und kam der Ballon bei Gravefend nieder.
66 * 5 — dem Plane des
4 rg, 7. März. (B. H.). Der Rück⸗ D
6sterreichischen Truppen aus Lübeck hat bereits d ) d
degeneral Martini 2 — Pröäsidenten der Republik genehmigt und Ausführung kommen. Schweden und Norwegen. Die Herren Thiers, Odilon Barrot (B. H.) Der Constitutions⸗Ausschuß hat wieder gegen den Kriegs⸗ Hauranne und Lamoricière erklären den Bericht d serrar Minister, Herrn von Hohenhausen, zufolge 5. 157 der Reichsver—⸗ Schwiegersohns des Marschalls Bugeaud, in sei Schrei sassung, eine Rüge an den König beschlossen, wegen des mit dem im den Constituti für unrichtig Beschluß der Reichsstände und der Königlichen Kundmachung vom
2 13. Februar 1849 im Widerspruch stehenden Befehls über die
chweigen zu brechen, wenn sie ihre Ehre dazu nö—
Waffenübungen. Dem Reichstag ist ein Königlicher Antrag vorgelegt, betreffend iß
Stockholm, 28. Fehr.
das Aufhören rg f. Ermäßigungen bei Ein- und Ausfuhr von zewissen transatlantischen und anderen und Bestimmung
die ser Zollsätze z zucker von 2 8 1
ö Häfen auf Kaffee
: zu 3 Sk. und für in 8 Die se Ermäßhtannaen Jolle 9 J bis Sk. Diese Ermäßigungen sollen jedoch erst mit
Ackerbau⸗Mini iß t die Königliche
den ursprüng
beschi
8
5zanung
zusteht, haben ; d für Bau des National⸗Museums den Reichs vorgelegten neuen Anschlag von 500,000 Rdr. sind nach zauernstande gemack Erklärungen bereits 300,000 Rodr. schon verbraucht, ehe der Grund Die erste Grundlegung, für aufgerissen werden
sstellung bestimmt zugestandenen Raum zu ne die Breite der Die dringendsten gethan, um alles anfänglich Versprock noch die rein materiellen Hinde „Kommission ihre Entscheidung stützt auch immer das Ergel
nan die französischen
Hänge unt
Schritte sind
zauswesen ganz neu üss müssen
In (58ottkenbura wetitinnir man an * duni r mi In Gothenburg pe ion rt nan an e nig, er moge den
yk eiter (Sesegens 81 / 18 2 * Arbeitern Gelegen die londoner Indu⸗
ig unseres seitherigen en unserer destoweniger, was
Bestim gen sein möge, kar uffordern, so viel nöglich ihre Ansprüch ! Regierung kann nur den ihr zur Verf n lle Ausstellenden vertheilen.“ beschlosser en, Komptabilitäts-Kommission halten, daß bestimmten Plätzen, die könig dazu passend egt ein vom Quästor Panat gestellter Antrag vor, für 1851 einen gehalten oder deren Bürgerschaft dazu geneigt sei, in Schweden j sich ohne besonderes Gesuch nie⸗ derlasser irften. Bisher konnten die Juden sich auf Erlaubniß . dt niederlassen. Die l erstolpe Gustafsson, haben 6
Fw ebiseßen wedischen
g zu seh
ie⸗Ausstellun
— u
beantragt und
änden vorzuschlagen, beim König darum anzu⸗
1
Suplementar-Kredit zur Deckung der Kommission für Untersuchung Fleisch⸗Consumtion und Production zu bewilligen. .
„Mehrere Journale fordern Herrn Bo 1 zal
S 2
ö
National sagt: ĩ Herren den General Oudinot zum Marschall von Frankreich
Andere sind noch weitergegangen und haben behaup—
würde nächstens im M veröffentlicht.
J ß General Oudinot Rep
naparte auf, ) Sundblatt, Winge m 5 * 5 * 2* e * 192 * * ; zu ernennen. Fuden-⸗Cmancipation ausgesp
. . 1 8. In de Erne ; 85. 1 1 161 . Ernennung enden Bataillone 9ysf, gor 7
z, R ij da jzte Bataillon a (ej . — 2 23. nicht Gegenstand einer Be
oniteur
ein schwe R letzung 1a 534 2 11 * keine schwere Verletzung stumult unterrichtet
3 fee. ö ö J 2
Amtszeitung, höchst
Nals asso arc vn * 5 = ) Es geht, x Volksmasse aus un ihr 150 traßenj Odilon Barrot an der itz i . ĩ 2üaug 16 ai 1k Innen Fleck
Peyrausont ist
das Gerücht von
zum General-Proku n Appellhofe zi dere Polizei ist und die B
3 ne Protur Dm Appel l J dere Polz ist und Die Bauern ñ ꝛ‚—
zusammensind
bestanden,
J
gutmüthig gegen en und die Mitglieder der — diese hatten sich bei
verhaftet, gehörig in
Branntwei
titanien und Irland z die Modificationen, we dem Budget vorzunehmen gesonnen auf Erneuerung der l Jahre, so wie in Haussteuer bestehen dem Parlament auch
dorrespondenzer
6 Jahren
9ynnm
5m
üUus das Ver t gierung
Ihrer Majestät tegierun onrd ihr licht nicht sie Ihnen nicht den Auftt welche sie und das engli 57 9 s * 1 erung vi ihrem Siege einen oge, unt a in den zwischen 1 vw ritt? . bevorstehenden Ungarns
zom 10
übernommen swärtigen genheiten hätte thun können. Es ist kein Grund zu erstar indem man keine R nommen habe, der im Laufe des — könnte. Die erwähnte Einnahme aus
die Einnahmen auf gang des ungarischen Aufstandes ein ganz and 9 verspricht daher einen Palmerston erwartete, da er 161 1e Mit diesen Künsten der Ziffern Agenten der ungarischen ung täuscht man seit treißig Jahren di öffentliche Meinung ten ließ, in deren Interesse es eignisse lion Rtihlr. veranschlage ührt Frankreich an die. Gränze des Abgrundes, Die Ausgaben ihrem Vaterlande im falschesten Lichte darzustellen und höh ; 4 , , ,. , , n., , sondern fast 593 Millionen und se vertheilt: Färbung eines, großherzigen und heroischen Strebens einem Attentat in) Schleswig avsn n ge , n. ntliches Budget 1, außerordentliche Arbeiten zu geben, welches vom englischen Gesetz als Hochverrath bezeichnet daß man ne kinnahme mit in Betrachtung nehm 89 e ] 1 2 1Iung nehmt ge! *
2 1 1 1 * * z Milltonen an tho;
vn süen 15 z 85 großtzentheils Dom Den nen
werden
Insurrection
( dag ao r 21 II davon werden sollen
372,978,828 Fr.,
2,268 Fr., Spezial-Auslagen für Ehrenlegion, Staatsdruckerei, und unfehlbar mit Tod oder Transportation bestraft wird die 33 schaftl 2
insulate, Invaliden und Münzen 21,385,699 Fr., T epartements⸗ ganze Welt d ö . . bestraft wird. Die Schleswig gemeinschaftliche Staatsausgaben mit Dänemark 160555789, 430 Fr Kolonialdienst 18. 358, 550 5. zusam f lbst ist v r. . in, Geist , , , bewegt. England Das künftige Finanziahr würde also mit einem Ueberschuß
195, 789,4 r., Kolonialdi „Z58,550 Fr., zusam se on dem Einfluß dieses Geistes nicht frei, wie Kanada S800, 000 Rthlr ai D 6 icht in de
l 5) 6 e rank, n.“ . ö 34 , , . luß dieses C rei, wie Kanada, 1,800,000 Rthlr. beginnen. Dies Geld liege zwar nicht in den
' er, n n. Franken. k gestrigen Berathung die Insel Cephalonien und schließlich das unglückliche Irland be Finanzkassen * ber selbst solches der Fall wäre, so würden zudgets bemerkte Amatu Dubois in der sechsten Ab⸗ weisen Aber . . , 8 . . FJinanzkassen, wenn aber selbst solches der Fall wäre, ;
ilung Ich habe wenig Vertrauen zu uns 1 r zin ; R sch . . er 6 wo immer auch in dem ungeheuren britischyn diese Ressourcen dennoch nicht als hinreichend anzusehen sein.
1 r X aue erer sinanz⸗ Reiche eine Empör ri 36 ĩ 29 z * 6 — ; . J z die Staats
Das Defizit welches vor 1848 sic auf 206 0 , , i , . . die ö Re⸗ Eine vernünftige Staatshaushaltung erfordere, af die att
alias , he, — ) . J 18 as nsehen es Gesetzes aufrecht zu er- hauptkasse ei en arüseren Bestand und einen größeren Reserve⸗ Fonds
lief, beträgt jetzt über 600 Millionen und wird sich bis halten, wäre es selbst n Preis , n, auptkasse einen größeren Bestand und in n gegen gebteten könnten
1852 noch um efähr 150 Mi e : ö ez ist n selbst um den Preis von Strömen Blu haben müsse, wie derjenige, worüber sie jetzt gebieten könnten.
3 vilann i,, 150 Millionen vermehren, Bar- tes. Es ist nicht unseres Amtes, England zu tadeln; was auch Die politische Lage des Landes mache es erforderlich und nothwen dig.
t. Hilatre, Vite One ü R ? * hz zorg furper-⸗ sißri 1e 9 si soi ; . . 1 4 2. . . . = . der 2ge ti rhande
itet, Quentin, Bauchard und Andere forder übrigens die Ansicht sei, die wir uns über die Ursachen jener auf⸗ daß ein größerer Reserve Fonds, wil , , , . vorhanden
sei, der nur auf 1 —2 Millionen veranschlagt werden könnte. Er