1851 / 71 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

setzliche Bestimmungen über die Patronatsverhältnisse, über die Ver⸗ waltung des Kirchenvermögens und des Religionsfonds zc. publizirt werden.

Magyar Hirlap meldet, in einer Versammlung der latho⸗ lischen Bischöfe Ungarns sei beschlossen worden, Se, Majestät den Kaiser um Amnestirung nicht blos der in Haft befindlichen Geist⸗ lichen, welche sich vom Strudel der Revolution fortreißen ließen, sondern aller noch in den Kerkern weilenden politischen Verbrecher anzuflehen.

In letzterer Zeit ging durch mehrere Blätter die Nachricht, der bekannte Verfasser von „Oesterreichs Zukunft“, Baron Andriani, solle Statthalter von Dalmatien werden. Ein wiener Korrespon= dent der N. Zeit. erklärt, Andriani werde diesen Statthalterposten eben so wenig annehmen, als er der Einladung Kübeck 8, in den Reichsrath zu treten, gefolgt sei, ja, er glaubt beifügen zu missen, Andrian, als jetziger Chef der Föderalisten, werde überhaupt deinen Staatsdienst annehmen, es wäre denn allenfalls ein Ministernj arte feuille und selbst dieses nur unter der Bedingung, paß eg di ö. tung des ersten Postens im Gesammtministerlum sei, welches me in seine Hände lege.

Stuttgart, 9. März. hn bis , , . be gi fein bid eon gliche Verordnung e, nn, die Begnadigungsgesuche der durch schwurgerichtliche , Verurtheilten. Wilhelm, von Gottes Gngden, Kong . n,, . berg. Im Hinblick auf das Gesetz vom 24. August 1849, , n pas Verfahren in Strafsachen, welche vor die Schwurgerichtshöfe gehören, verordnen Wir hinsichtlich der Begnadigun ge ge such⸗ der durch schwurgerichtliche Erkenntnisse Verurtheilten, nach Anhörung Unseres Geheimenraths, wie folgt: 8. . Die in unserer Verorde nung vom 3. April 1835, betreffend das bei Begnadigungsgesuchen zu beobachtende Verfahren (Reg, b

Der Schwä⸗⸗ d

Bl. Seite 209) bezeichneten liegenheiten und Befugnisse theils der Bezirks⸗, theils der höheren Gerichtsstellen hinsichtlich der Entgegennahme von Begnadigungs und Straf⸗Aufschubsgesuchen und deren Einsendung au das Justiz Ministerium, beziehungsweise hinsichtlich der Bewilligung eines St raf. Aufschubs oder der Unterbrechung einer schon angetretenen Freiheit . strafe werden in Bezug auf Strafurtheile der Schwurgerichtsh fe den Staatsanwalten überragen. S§. 2. Insbesondere sind alle derartz⸗ gen Gesuche, deren Erledigung den Staatanwalten hiernach nicht zusteht, von denselben bei Vermeidung einer Ordnung sstraf⸗ binnen acht Tagen mit Begleitungsbericht unter Anschluß der Akten un mittelbar an das Justizministerium einzusenden. 5. 3. Die Vor⸗ stände der Straf⸗Anstalten haben die, ihnen übergebenen Begnadi⸗ gungsgesuche der durch schwurgerichtliches Erkenntniß Verurtheilten mit dem vorgeschriebenen Zeugnisse über die Aufführung des Straf gefangenen binnen der bestimmten dreitägigen Frist unmittelbar dem betreffenden Staatsanwalt zugehen zu lassen. 5. 4. Das Ver⸗ fahren in dem Fall, wenn ein Schwurgerichtshof einen Verurtheil ten Uns zur Begnadigung zu empfehlen für angemessen erachtet, ist im Art. 190 des Gesetzes vom 14. August 1849 vorgeschrieben. Unser Instizministerium ist mit der Vollziehung dieser Verordnung beauftragt. Gegeben Stuttgart, den 27. Februar 1851. Wilhelm. Der Chef des Justizdepartements: Plessen. Auf Befehl des Kö— nigs: der Kabinets⸗-Direktor: Maucher.

Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 8. März. (O. P. A. Ztg.) Uebermorgen hält die zweite Kammer wieder Sitzung. Der Finanz⸗Ausschuß wird mehrere Berichte abstatten. Außerdem

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soll von der Staatsregierung der Entwurf eines Preßgesetzes vor⸗ gelegt werden.

Schleswig⸗-⸗Holstein. Flensburg, 8 März. CH C.) Die Flensburger Ztg. vom 7ten d. bringt eine Bekanntmachung, betreffend die Ausschreibung einer außerordentlichen Steuer aus dem Herzogthum Schleswig für das Jahr 1851. Nach Lerselken soll von sämmtlichen, in Folge der Verordnung vom 15. Dezember 1802 taxirten Ländereien eine Steuer mit 1 pCt. des Taxations— werthes dieser Ländereien erlegt werden. Nur der zu 200 Rthlr. oder darunter taxirte Besitz ist steuerfrei. Die Steuer wird in zwei Terminen, den 1. April und den 1. Oktober, erhoben u. s. w.

Altona, 8. März. (A. M. In der gemeinschaftlichen Sitzung beider Stadtkollegien am 5ten d. wurden die beiden fol— genden Anträge einstimmig genehmigt: 1) daß die städtischen Kolle—⸗ gien beschließen möchten, ein erneuertes Gesuch an die oberste Lan desbehörde zu richten, behufs Ertheilung der Baukonzession an die altona-kieler Eisenbahngesellschaft zur Erbauung einer altona-lübecker Zweigbahn; 2) an die oberste Civilbehörde durch das Ober-Präsi— dium ein dringendes Gesuch zu richten, daß der von den Stadt— kollegien vorgelegte, zur Ausführung völlig vorbereitete Gesetzent— wurf, betreffend die Trennung der Justiz und Administration und die Aufhebung des Ober-Präsidiums, provisorisch in Kraft gesetzt werde.

Nassau. Wiesbaden, 7. März. (O. P A. 3) In ber Sitzung des Landtags vom 5ten d. Mts. wurde der Entwurf eines neuen Wahlgesetzes von Seiten der Regierung vorgelegt. Minister⸗ Präsident Freiherr von Wintzingeroda begleitete die Vorlage mit folgenden Worten:

„Die Regierung übergiebt den Entwurf eines Gesetzes, welches Aenderungen in der jetzigen Wahlordnung des Landes zum Gegen⸗ stand hat. Eine Volksvertretung soll aus ihrer Mitte die wesent⸗ lichen Lebensverhältnisse des Landes, dessen durch sie bedingte vor—⸗ herrschende Bedürfnisse und mannigfaltige Richtung geltend machen. Die Zusammensetzung eines Landtags hat diesen verschiedenen Erfor— dernissen zu entsprechen. Zeiten ungewöhnlicher großer Aufregung lassen die einzelnen Bestimmungen eines Wahlgesetzes in den Hinter⸗—

338 stande der freien Gemeinde in Zerbst zu eröffnen, nr. . , . (nn n ef * solchen, Hzosstiven Bekenntnisses, ja bei dem vo . 29 eine Religions ; Hes schaft nicht angesehen werden könne, und

baß sie daher den gesetzlichen Vestimmungen fer , politische Vereine zu unterwerfen sei. remgemäß ; h e wachen u lich die gedachte freie Gemeinde er forderlichermaßen überwe ( lassen.

2 9 Ra zeburg, 8. März. (. C. Heute wurde in en e nr, ge, nh publizirt: 9m . höherer Verfügung wird es hiermit zu r . ge 3 . ö bei der Erlassung des Allerhöchsten , . ö. . J. betreffend die WGiederherstellung der landesherrlichen Autorität im

grund treten, ja wohl gleichgültig erscheinen. Eine Wahlordnung, welche in unruhigen Zeiten, ohne hinlängliche Rücksicht auf die verschiedenen An⸗

forderungen der Angehörigen des Landes entstanden ist, genügt, selbstwenn

sie in solchen Tagen nicht zu einer schädlichen Einförmigkeit des Landtags geführt hat, darum dennoch dem Bedürfnisse ruhiger Zustände richt, welche in der Erhaltung und Entwickelung der Völker und Staa— ten die, Regel bilden. Für diese ruhigen Zeiten bedürfen wir einer Wahleinrichtung von nachhaltiger Lebensfähigkeit und von einer den Zuständen anpassenden Ausführung im Einzelnen. Wir bebür— fen einer Wahlordnung, welche die Bürgschaften dafür vermehrt, daß mit möglichster Sicherheit nicht allein Personen von gutem Willen und von Selbstbeherrschung, sondern auch von solchen Er— fahrungen und Kenntnissen gewählt werden, welche eine vollständige Würdigung der öffentlichen Angelegenheiten erwarten lassen. Von diesen Ansichten und Erfahrungen geleitet, nach Maßgabe zugleich der Vorschrift in §. 52 des Wahlgesetzes vom 5. April 1848, wird der Ständeversammlung heute ein neues Wahlgesetz vorgeschlagen. Die Regierung ist überzeugt, daß Sie, meine Herren, dem Ent— wurfe elne umfassende und unbefangene Würdigung widmen werden.

Anhalt⸗Deßau. Deßau, 4. März. CC. 3.) Die Frage, ob und inwieweit die sogenannten freien Gemeinden als Rellgions-Gesellschaften zu betrachten seien, ist entschieden. Das Ministerium hat die Herzogliche Regierung angewiesen, dem Vor⸗

Herzogthum Lauenburg, der, e , , des e g ent⸗ sprochen hat, das unterm 14. Mai 1849 für 6. Herzogthum Lauen⸗ burg publizirte Grundgesctz, so wie das in Ausführung desselben erlassene Wahlgesetz für die lauenburgische Landesversammlung vom 23. Juni 1849, für aufgehoben zu erklären, und sind demnach die Farin enthaltenen Bestimmungen für beseitigt anzusehen.

Es wird demnach namentlich auch die im Grundgesetze aus— gesprochene Aufhebung der Beschränkung des freien Eigenthums an Bauerstellen durch Meierrecht, Erbenzinsrecht und dergleichen nach dem Wegfall des Grundgesetzes als beseitigt, und sowohl in dieser Beziehung, als auch hinsichtlich der in Folge des Grundgesetzes eingetretenen Aufhebung der Bannrxechte, insbesondere des Mühlen— zwangsrechts nebst den Diensten bis zu ihrer beabsichtigten Ablö— sung der frühere Rechtszustand als bis weiter wiederhergestellt erklärt.

Was übrigens die seit dem Jahre 1848 erlassenen speziellen Verordnungen wegen der allgemeinen Wehrpflicht, Aufhebung des Schutz und Dienstgeldes, des Münzgesetzes und der danach regu⸗ lirten Taxen und Tarife, so wie des Jagdgesetzes, betrifft, so wird darüber nach erfolgter Allerhöchster Entscheidung baldigst eine wei tere Verfügung erfolgen. Ratzeburg, den 6. März 1851. König— liche Regierung des Herzogthums Lauenburg. Susemihl.“

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Gesetzgebende Versammlung. Sitzung Die Sitzung ist ganz Die Reprä⸗

Frankreich. vom 8. März. Den Vorsitz führt Daru. unbedeutend. Kaum ist die Versammlung vollzählig. sentanten unterhalten sich gruppenweise über die Nationalgardewah⸗— len und kümmern sich nicht um die Tribüne. Man will in einigen Gruppen wissen, der Minister des Innern werde die Wahlen tagen, was aber sehr der Bestätigung bedarf. Die Kammer nimmt ohne Debatte mehrere Gesetzentwürfe von lokalem Interesse an. In Betracht genommen wird Nosl Parfait's Antrag, es solle ein Repräsentant eine zweite außerordentliche Mission erst 6 Mo— nate nach Ablauf der ersten antreten können. Eine dritte Bera— thung des Gesetzentwurfs über die Leihhäuser wird ohne Debatte be⸗— schloffen. Eben so beschließt vie Versammlung eine dritte Bera⸗ thung des Gese tz-Entwurfs über Ackerbau⸗Kammern.

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Bourjolly geht nach Afrika, um

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Paris, in kurzer Zeit werden.

Die Redaction des Messager de l'Assemblee erklärt heute

auf eine Anspielung der Gazette de France, daß ihr Journal keinesweges mit Geldern, welche Thiers aus der Unternehmung des Constitutionnel zurückgezogen, oder mit Subsivien von Claremont gegründet worden sei. Der Oberst-Lieutenant der 3. Legion der Nationalgarde war zur Trauerfeierlichkeit in Notre am 24. Februar in Uniform er- schienen und hatte sich nach demselben mit dem Zuge nach dem Bastillenplatze begeben, um dort an der Julisäule einen Immortellen kranz niederzulegen. General Perrot, Kommandant der pariser Nationalgarde, ertheilte deswegen dem Obersten der 3. Legion den Auftrag, seinen Oberst-Lieutenant wegen dieser Kompromittirung seines Eharakters mit einem scharfen Verweise zu bestrafen. Der Oberst-Lieutenant Hovyn behauptet dagegen in einem Schreiben an den Obersten, daß er in seinem Rechte gewesen sei. Die Korrespon— denz wird heute in der Presse veröffentlicht.

Die Wahlen der Nationalgarde, welche am 25. März nach dem allgemeinen Wahlrechte ausgeschrieben werden sollten, brachten heute eine große Aufregung unter den Mitgliedern der Majorität hervor. Der Sachverhalt ist folgender: Vor einigen Monaten brachte die Regierung einen Nationalgarde⸗-Gesetzentwurf ein, der unter anderen Beschränkungen des von der provisorischen Regierung erlassenen Gesetzes auch die Anwendung des beschränkten Wahlrechtes auf die Wahlen bis zum Bataillonschef (ausschließlich) und die gänzliche Entziehung des Wahlrechtes fur die Offiziere vom Bataillonschef aufwärts enthielt. Das Gesetz erregte Unzufriedenheit unter der Nationalgarde. Die allgemeinen Wahlen der Rationalgarde⸗Offiziere sollten nun am 25. März stattfinden; da die Kommission aber mit dem neuen Entwurfe nicht fertig werden konnte, war man überein- gekommen, die Regierung solle ein provisorisches Gesetz über Ver— lagung der Wahlen bis nach Vollendung des neuen Nationalgarde— gesetzes einbringen. Vorgestern nun eröffnete General Lauriston der betreffenden Kommission, Minister Vaisse habe ihm auf die zu⸗ fällige Frage über dieses Vertagungsgesetz auf das hestimmteste ge⸗ antwortet, die Regierung sei nach reiflicher Ueberlegung entschlossen, die allgemeinen Wahlen der Nationalgarde nach, dem Dekrete der provisorischen Regierung, d. h. nach dem unbeschränkten allgemeinen Wahlrechte vornehmen zu lassen. Minister Vaisse, gestern vor die Kommisston geladen, erklärte in der That, die Regierung werde die Wahlen schon am 25. März und zwar in der bemerkten Weise aus—⸗ führen lassen. Ungeachtet der Gegenvorstellungen seitens der Kom⸗ mission beharrte der Minister auf seinem Aus spruche. Die Kom- mission setzte darauf dem Minister des Inner n eine Frist, bis zu welcher er das Vertagungsgesetz der Wahlen einzubringen habe. Ist diese Frist abgelaufen, so will die Kommission die Initiative der Verta gung ergreifen. Im Konferenzsaale der Nationalversammlung wurde heute das Uebereinkommen getroffen, das Ministerium morgen wegen der Nationalgardewahlen zu interpelliren. J

Das Secke bringt heute einen Artikel über einen Bericht, welchen Polizeipräfekt Carlier dem Präsidenten der Republik über den 24. Februar erstattet haben soll und worin er ihn angeblich Angesichts der republikanischen Stimmung des Volkes vor einem Staatsstreiche warnt. Das Aktenstück, von dem das Sinele spricht, hat aber, wie bestimmt versichert wird, nie existirt.

Der Cassationshof hat so eben über die Berufung der wegen Unterzeichnungsvergehen angeklagten Journale Sitele, Evene— ment und Nationgl entschieden, daß die Zuchtpolizeigerichte in derlei Preßvergehen kompetent seien. .

Paris, 8. März. Der gestrige längere Ministerrath im Elysee beschäftigte sich mit der ungünstigen Finanzlage Frankreichs und erwog die Nothwendigkeit einer Anleihe, ohne einen bestimmten

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Beschluß zu fassen. Ueher die französischen Finanzen liest man

unter Anderem in der Assemblse Nationale: „Die Staats- schuld beträgt jetzt die enorme Summe von 6 Milliarden 242 Mil⸗ lionen, d. h. vor jedem anderen Staatsbedürfnisse müssen jährlich 300 Millionen zur Zahlung der Zinsen von den Steuerpflichtigen erhoben werden; Napoleon hatte bekanntlich nur eine Staatsschuld von 1 Mil- liarde 200 Millionen hinterlassen, und geht man auf die große Finanz- Verlegenheit zurück, welche nach dem amerikanischen Unabhängig-= keitstriege die Träger der Regierung in Bestürzung versetzte, so findet man als ganze Schuld 142 Millionen, und dennoch war dieses Defizit die Hauptursache der Einberufung der Generalstaa— ten.“ Auch spricht das Blatt die Besorgniß aus, eine plötzliche Krisis könnte eine Einstellung der Zinsenzahlung herbeiführen, und man dürfte nicht immer zu einer Steuer von 45 Centimen seint Zuflucht nehmen können. Ersparungen und Verminderung der schwe⸗— benden Schuld fordert das Blatt Angesichts von 1852 dringend, ohne ein anderes Mittel als Steuerverminderung und Finanz-Reformen vorzuschlagen. Die Budget-Kommission versammelte sich gestern zu ihrer Konstituirung. Vor derselben entspann sich eine allgemeine Debatte über die gegenwärtige Finanzlage Frankreichs, an der Gouin, Passy und Aulnay de Lepelletier Theil nahmen. Einstim— mig wurde dieselbe als beunruhigend bezeichnet. Gewählt wurden Passy zum Präsidenten, Gouin zum Vice-Präsidenten, Goulard zum Secretair und Cunin-Gridaine zum Vice-Secretair.

Der Zustand der Bank von Frankreich beunruhigt vielfach die Geschäftskreise. Nach ihrem letzten Ausweise übersteigt ihr Baar vorrath den Notenumlauf um 11 Millionen, ihr Portefeuille ist in Paris um 6 Millionen gesunken, und die laufende Rechnung des Schatzes beträgt bereits 110 Millionen.

Das bonapartistische Pays vertheidigt heute die lee g. absicht, die Nationalgardewahlen am 25. März nach dem Delrete der provisorischen Regierung und folglich nach dem unbeschränkten allgemeinen Wahlrechte abhalten zu lassen, und schließt mit fol⸗ gender Bemerkung: „Ueberhaupt fällt es auf, daß die Coalition vor dem Augenblicke zurückschreckt, in welchem die Bürger zur Aus⸗ übung ihrer Rechte berufen werden, während die Regierung im Gegentheil dieselben Rechte vertheidigt und den Ausdruck der öffent⸗ lichen Meinung ohne Gefährdung der allgemeinen Sicherheits⸗— Interessen hervorruft.“ Der Constitutionnel beschränkt sich auf die einfache Nachricht, die betreffende Kommission habe an den Minister des Innern die Frage gestellt, ob die Regierung die am 25. März fallenden Wahlen bis nach der Annahme des neuen Nationalgardegesetzes verschieben wolle. Der Minister habe erklärt, er könne in dieser Beziehung keine andere Verpflichtung eingehen, als die einer baldigen Bekanntmachung der Antwort der Regierung, welche darüber berathen werde. Das Journal des De— bats bemerkt über denselben Gegenstand: „Das Dekret der provisorischen Regierung wieder ins Leben rufen und Ange— sichts des allgemeinen Wahlrechts, wie es das Gesetz vom 31. Mai geregelt hat, ein anderes allgemeines Wahlrecht, das allgemeine Wahlrecht von 1848, unter dem Vorwande hinstel⸗ len, es sei das Gesetz vom 31. Mai auf die Nationalgarde nicht anwendbar, hieße wohlgemerkt nichts Anderes, als dieses Gesetz in⸗ direkt abschaffen, ihm sein ganzes sittliches Ansehen rauben, ihm ei— nen sehr unklugen oder sehr perfiden Streich versetzen, denn der gesunde Menschenverstand wird immer und laut behaupten, es könne nicht zweierlei allgemeine Wahlrechte geben. Die Demagogie hat also Recht gegen das Gesetz vom 31. Mai, und dieses Gesetz ist eben so wenig constitutionell für die Wahl der Repräsentanten, wie für die des Präsidenten oder für die Wahl der Nationalgarde— Offiziere. muß es albschaffen und die Minister, welche es eingebracht haben, die Regierung, es sane tionirt Anklagestand versetzen. Wir wollen hoffen, das Ministerium habe den ihm zugeschriebenen Entschluß noch nicht ernst⸗— lich gefaßt, oder es werde, wenn dies doch der Fall ist, besser über⸗ legen und klug genug sein, umzukehren.“ Folgendes ist der Wort— laut der kategörischen Frage, welche die Nationalgardegesetz-Kom⸗ mission dem Minister des Innern, Vaisse, gestellt hat: „Beharrt die Regierung bei ihrer Absicht, oder wird sie einen Uebergangs⸗-Gesetz

] Verschiebung der Wahlen bis nach Verkündi⸗ gung des definitiven Gesetzes vorlegen?“ Die Antwort soll in kürzester Frist gegeben werden Nachdem der Minister Vaisse sich entfernt hatte, redigirte Baze, ein der Kommission, folgenden für alle Fälle vorbeh wurf: „Art. 1. Die Wahlen der Nationalgarde bis nach Ver⸗ kündigung des definitiven Gesetzes aufgeschoben Alle fiziere und Unteroffiziere der Nationalgarde verbleiben in Stellen.“ Die Kommission für das Nationalgardegesetz wird ihren Bericht dieser Tage einbringen. Die Debatte kann Anfangs April beginnen, das Gesetz bis Mitte Mai verkündigt sein, die Wahlen nach demselben könnten also im Juli stattfinden

Der heutige Moniteur enthält die lange erwartete Präfek⸗ ten-Veränderung. Ein Dekret des Präsidenten vom? März er nennt 21 neue Präfekten. Darunter sind zwölf Veränderungen und 9 neue Beförderungen. Sämmtliche Namen sind dem Elysee freund⸗ lich. Zweierlei fällt in diesem Dekret auf: 1) daß die Präfektur des Norddepartements durch den bisherigen Präfekten der oberen Ga⸗ ronne, Bessou, besetzt ist, was auf eine längere Dauer des transito- rischen Ministeriums gedeutet wird, der sich Minister Vaisse bis jetzt diesen seinen früheren Posten offen gehalten hatte; 2) daß Romieu, für den man die Präfekiur der oberen Garonne bestimmt glaubte, unter den A sich nicht befindet. n

Die Kommission für das Gesetz über innere Verwaltung hat gestern die Bestimmungen. über die Befugnisse der Gemeinderäthe im Sinne der Decentralisation bedeutend modifizirt.

Die pariser Munizipalität hat mittelst Beschluß von gestern den Polizeipräfekten Carlier ermächtigt, die nöthigen Vorkehrungen zur Freigebung des Fleischergewerbes in Paris zu treffen. Der Po⸗ lizeipräfekt, der vorgestern Abend wieder in Paris eingetroffen ist, beschäftigt sich bereits mit dieser Angelegenheit.

Der Appellhof von Oran hat die gegen die Mitglieder der Verschwörung von Oran von der ersten Instanz gefällten Urtheile bedeutend gemildert. ö

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Drei der Verurtheilten sind gänzlich freige⸗ sprochen, bei den anderen die Strafen um mehr als die Hälfte re⸗ duzirt. Die Strafen sind von zwei Monaten bis zu zwei Jahren Gefängniß.

Girardin's Antrag auf Widerruf aller von der Nationalver⸗— sammlung seit Mai 1848 ausgesprochenen Verurtheilungen ist von der Kommission nicht in Betracht genommen worden.

Großbritanien und Irland. Parlament. Ober⸗ haus. Sitzung vom 7. März. Lord Brougham verbreitete sich über die wohlthätigen Folgen der von ihm beantragten Erweiterung der Kompetenz der Grafschaftsgerichte, namentlich, wenn die Ban kerott-Höfe mit den Grafschaftsgerichten verschmolzen würden. Mehrere Pairs, Lord Lang dale, Lord Beaumont, Lord Cran—⸗ worth und schließlich der Lord⸗Kanzler behielten sich ein Ur⸗— theil über die Bill vor, bis ihre einzelnen Punkte bekannt sein würden, was bei der zweiten Lesung geschehen wird. Brougham's Bill wurde darauf zum erstenmale gelesen, und das Haus ver⸗ tagte sich.

Unterhaus. Sitzung vom 7. März. Jetzt kommen allmälig eben so viel Petitionen gegen die Bill über die geistlichen Titel, wie früher gegen die „päpstlichen Uebergriffe“ auf den Tisch des Hau⸗ ses. Sir De Lacy Evans interpellirte um Aufschluß wegen des Kaffernkrieges, und Lord J. Ru ssell gab darauf zu verstehen, daß die Cap- Kolonie die Kosten künftiger Kriege selbst werde tragen müssen. Mit Ausnahme der Absendung der nöthigen Verstärkungen, werde die Regierung keine Ausgaben vornehmen, ohne dem Hause darüber cine Vorlage zu machen. (Gemurmel.) Darauf ging man zur Tagesordnung über und Lord John Russell kändigte neue Vertagungen an. Die zweite Lesung der Bill über die geistlichen Titel verschiebt die Regierung auf Freitag, den 14. März, die Marine-Vorlagen auf kommenden Mon— tag, die Erklärungen des Kanzlers der Schatzkammer über etwaige Budget⸗Reformen auf den 21. März und die Diskussion und even— tuelle Abstimmung die Einkommensteuer auf den 24. März. Vorläufige Erklärungen über die der Regierung nothwendig schei— nenden Modificationen und Aenderungen in der Titel⸗Bill gab Sir Zuvörderst wies er die Unzweckmäßigkeit von Lord Stanley's Vorschlägen und der Ueberweisung des Gegenstandes an

Untersuchungs-Comité nach, indem dadurch die Aufregung nur geschürt würde. Einen anderen Vorschlag, nämlich Irland von der Wirksamkeit der Bill auszunehmen, habe sich die Regierung

sei jedoch zu der Ueberzeugung gekommen, daß die Aus- zu Gunsten ihren Pflichten widerstreite Zugleich

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iberlegt, sei nahme be sie den wesentlichen Unterschied und denen E nd schwierigkeit der Frage, und da die rein geisttiche Thätigkeit des katholischen Kle ien und beeinträchtigen würde, habe die R Comité ⸗Berathung die gänzliche en Klausel der Bill vorzuschlagen. unnmwundenen Erklärung des dem Ausdruck eines natione jener geistlichen Titel bestehen. Mitglieder, als gegen Banner des Papismus.

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dann gewissermaßen in die Annahme rhoben sich hüllten Rückzug vor dem die auf solche der früheren Rede Russell's wie Gibson dagegen ist mit der denn, meint er, sie enthalte so viel lt. Auch Sir Robent Inglis difizirte Bill völlig nichtssagend sei nheiten rathsam sei, 9 Pence v zu nehmen, so müsse er doch die Regie— kaum mit dieser Abfindung vorlieb neh— ton wünscht einen Wiederabdruck der Einleitung : Aenderung, uptet, daß so Bill englische Gesetzgebung sein Ihn Russell: Die Rechtsgelehrten r Regierung sich dahin ausgespro Titel Gesetz rfolgung zu keinem Resultat geführt achweisen lassen, daß eine päpstliche worden sei Der wesentliche Inhalt Beleidigung und dieser begegne man der Titel ⸗Annahme. Was rlands betreffe, so könne man, ohne eingreifen wollen, nichts thun als Wahrung des geistlichen Supre⸗ Herr Newdegate und Fagan, gegen die Bill, als eine z gegen eine total unpraktische Maß Regierung geradezu rde die ysche Mo

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D nei ark. c op zung des Volksthings d an den Kriegsminister: ausführlichen Berichts dstedt so lange verhindert worden, und wodurcl immer verhindert?“ Der Anfragesteller hielt darauf und nannte die Erstehung Dänemarks; er erinnerte daran, daß der Norden mit dem Bericht entgegensehe über eine Waffenthat, deren Ruhm in ganz widerhallt habe. Daß der Ober⸗ General die Veröffentlichung des Berichts nicht gewünscht habe, so lange der Krieg gedauert, könne jetzt, nachdem der, Krieg beendet, doch wohl nicht mehr als Grund der Verzögerung gelten. Der Kriegs⸗Minister erwiederte; Es habe seine Rich— sigkeit, daß der Sber-General es gewünscht habe, daß der Be—= richt nicht veröffentlicht werden sollté während des Krieges, und da der Kriegsminister mit dem Ober-General gleicher Ansicht war, so sei es auch nicht geschehen, denn es würde solches in militairi⸗ scher Beziehung dem Feinde gegenüber von Nachtheil habe sein kön nen. Vor 14 Tagen sei aber der Befehl gegeben worden, daß der Bericht der Oeffentlichkeit übergeben werden solle, daß solches aber noch nicht geschehen wäre, habe seinen Grund darin, daß das Mi— nisterium die Beröffentlichung sowohl des Berichtes über die Schlacht von Idstedt, wie auch über die Gefechte bei Missunde und Friedrichs⸗ stadt der Verwaltung des Invaliden⸗Fonds übertragen habe, indem

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dieselbe die Berichte zugleich mit erlüuternden Karten und Plänen versehen und denselben dadurch mehr Interesse verliehen würde, indem sie dadurch verständlicher werden, und dabei würde zugleich eine Einnahme zu Gunsten des Invalidenfonds erzielt wer= den. Grundtwig fand sich durch diese Erklärung nicht befriedigt und konnte nicht begreifen, wie es möglich sei, daß die idstedter Schlacht die erste in der Welt sein solle, bei welcher der Sieger in dem Grade vor der Veröffentlichung seines Siegesberichtes bange sei, daß er lieber allen möglichen Verleumdungen und Entstellungen Raum geben wolle. Die Art und Weise, wie die Veröffentlichung jetzt endlich stattfinden solle, sei auch nur in Betreff der Oeffent⸗ lichkeit eine sehr beschränkte, und er müsse bezweifeln, daß der vom Minister angeführte Grund auch wirklich der wahre Grund sei. Viel⸗ mehr glaube er, daß der eigentliche und wahre Grund der sei: daß man den Feind nicht irritiren wollte! Da der Kriegs⸗Minister sich nicht weiter auf Grundtwig's Bemerkungen einlassen wollte und solches für überflüssig fand, erklärte der Präsident die Interpellation für beendigt.

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Kopenhagen, 7. März. (D. R.) In der gestrigen

die Regierung es gern gesehen haben würde, daß der be— treffende Entwurf schon in diesem Jahr zum Gesetz geworden wäre, so habe sie doch diese Hoffnung aufgegeben, indem die Behandlung des Gesetzentwurfes zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde und die Thä⸗ tigkeit des Reichstages in anderen wichtigen Angelegenheiten während dessen noch kurzer Dauer absorbiren würde. Die Regierung habe indeß mit dieser Erklärung so lange zurückgehalten, bis der Ausschuß n Gutachten über den genannten Gesetzentwurf fertig ge Dieses Gutachten liege jetzt vor und sei ein werth— eitrag zu Lösung dieser wichtigen und schwierigen Dasselbe erkennt es an, daß das Einführen einer Ein— unter den jetzigen Verhältnissen nothwendig sei; die auch st im Uebrigen mit dem Ausse über⸗ nur ni Betreff des Systems, wie die Steuer zu vertheilen u erheben sei. Es sei indeß nothwendig, erst h zu haben, bevor man dieses oder jenes beste annehmen könnte. Bis diese Angelegenheit alf Reichstage wieder zur Behandlung kommen

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die Erfahrung System als das o in dem nächsten könne die Regie⸗ Ver⸗ handlungen Nutzen machen. Auch außerdem eine Rücksicht von europäischer Wichtigkeit geworden, welche nicht außer Acht gelassen werden dürfte, nämlich hinsichtlich der bestehenden Zweifel uber eine solche Steuer, namentlich, ob sie gleichmäßig erhoben werden solle von dem Einkommen, welches vom und dem, welches von Erwerb herrühre. wortung dieser Frage könne man jetzt in England erwarten und im nächsten Jahre benutzen Der Gesetz-⸗Entwurf über Pensioni⸗ rung der Unterklassen des Militairs und Versorgung der Invaliden im Landsthing in der ersten Berathung angenommen worden. Aus dem Referat des Berichterstatters des Ausschusses geht her— vor, daß in dem dreijährigen Kriege 87 Linien-Offiziere gefallen sind, von denen 30 Wittwen hinterlassen haben. Von den Re— sind 47 Offiziere gefallen, denen 9 Wittwen hinter⸗ lassen haben Von den Aerzten der Armee sind 5 getödtet und 5 verwundet worden. Im Volksthinge ist der Jagdgesetzent⸗ wurf über die Supplement⸗Kredit-Bewilligung zu dem Budget pro 1850 bis 1851 in erster Berathung mit einigen vom Finanz⸗Aus⸗ beantragten, jedoch Abk :

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Außerdem siheilt die König den Geheimen Rath von ten⸗Orden ernannt hat. Der Geheimrath Graf ist gestern mit Obotrit“ von Wismar hier angekommen. Die hiesigen der Notabeln-Versammlung sind bereit— Ganzen nur drei, von denen mir jedoch nur zwei be nämlich der Etatsrath David und der chow. Für Schleswig werden zwölf Notabeln ernannt, se Ernennung noch nicht stattgefunden. Die Notabeln gegen Schluß des gegenwärtigen Monats zusammentreten. Quelle erfährt, wird der Königliche außer für Holstein und Lauenburg, Graf von N nächsten 3

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Konferenzrath indeß wen R 1 n man dus guter Kommissar Criminil, hier in der

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zeit eintreffen, um mit mkonferiren. Die Notabeln-Versammlung, dere was ferner zu thun sein wird dürften woh Konferenzen sein. Dänemarks wird im Laufe des Frühjahrs erfreuen haben. Wie es heißt, nämlich Se. Majestät der Kaiser von Rußland auf Einladung der Königin Victoria nach London gehen, um die Kunst⸗ und Indu⸗ strie⸗Ausstellung in Augenschein zu nehmen, und bei dieser Gelegen heit auf der Hinreise nach England Se. Majestät den König von Dänemark und dessen Residenzstadt Kopenhagen mit seinem hohen Besuche beehren.

er ain etwaige Resultate und die Hauptgegenstände

Die Hauptstadt

eines sehr hohen Besuches zu

Italien. Turin, 3. März. (Ll.) Gestern fand hier ein Ministerrath unter dem Vorsitz des Königs selbst statt. Wie man vernimmt, handelt es sich um eine Angelegenheit von äußerster Wichtigkeit. Die ministerielle Partei des unerquicklichen juste mi— lieu, welches Piemont zu Grunde richtet, indem es dasselbe zwischen zwei Stühle auf die Erde setzt, fühlt sich durch die Beantwortung einer Interpellation des Grafen von Cavour sehr erbaut. Einem Mitgliede der Königlichen Familie wurde nämlich vorgeworfen, in einer Verschwoöͤrung mit revolutionairer Tendenz verwickelt zu sein. Der Minister verbürgte sich für die Wachsamkeit der Regierung. Alles wie gewöhnlich.

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Turin, 4. März. (Franz. B. Gestern a t Ministerpräsident in geheimer Sitzung der , , f die Interpellation der österreichischen Noten wegen. Er erklärte die Regierung werde nie einem Ansinnen nachgeben, welches der Ehre und Unabhängigkeit der Nation zu nahe träte. Die Regie⸗ rung sei zum Widerstande um jeden Preis entschlossen und hoffe die Kammer werde ihr gern dazu den nöthigen Bedarf an Gelb und Macht bewilligen. Der Minister ärndtete den Beifall aller Parteien. Am Abende wurde der König bei seinem Eintritt ins Theater mit stürmischen Beifall empfangen.

Heute fand die Feier der Statuts⸗Verleihung statt. Der kirch⸗ lichen Feier in Madre di Dio wohnte das ganze diplomatische Corps bei. Die gesammte Nationalgarde war ausgerückt. Abends ward die Stadt illuminirt.

Genua, 1. März. Der Cirecolo italiano, der bekanntlich im Jahre 1849 vorzugsweise jene bewaffnete Aufstandsbewegung her⸗ vorrief, welche duch den General Lamarmora mit Gewalt der Waffen niedergeschlagen werden mußte, ist wieder aufgelebt, und zwar unter der Form eines sogenannten Arbeiter⸗Vereins. Tie Regierung hat offene Augen, allein sie sieht dem aufregenden Trei⸗ ben eben nur mit solchen Augen zu, was ihre Verantwortlich keit erhöht und dem Ruf ihrer Klugheit nicht eben förderlich ist. Zwei Banquiers, welche sich mit dem Verkauf von Mazzinischen Anlehns⸗ loosen befaßten, haben große Furcht ausgestanden. Sie trieben das Geschäft mit solcher Rücksichtslosigkeit, daß ste, beinahe auf der That ertappt, leicht gesetzlich überwiesen hätten werden können, wenn den Vollstreckern des Gesetzes eben die nöthige Energie eigen wäre.

Eine Eisenbahn nach Voltri wird hier projektirt.

Spanien. Madrid, 3. RBärz. (Fr. B.) Das Edikt des Civil Gouverneurs von Madrid, das Verbot des Umzuges beim Schluß des Karnevals betrefffend, war von ö nach mündlicher Uebereinkunft mit dem Corregidor und dem Minister des Innern erlassen worden. Während nun an allen Straßenecken das Verbot des Umzuges angeschlagen wurde, erklärte der Ministerpräsident, Bravo Murillo, auf eine In⸗ terpellation des Deputirten Madoz in der Kammer, die Regierung werde dem Umzuge nicht das geringste Hinderniß in den Weg le— gen. In Folge dieser Erklärung ferderte der Minister des Innern die genannten Herren auf, das Verbot zurückzunehmen. Sie zogen es vor, ihre Entlassung zu geben, die auch angenommen wurde. Louis Piernas, früherer Deputirter, bekleidet provisorisch beide Aemter

Türkei. Konstantinopel, 21. Febr. (Lloyd.) Es herrscht die allgemeine Ansicht, daß allen Bewegungen der türkischen Regie⸗ rung der Einfluß irgend einer europäischen Macht zu Grunde lie- gen müsse, daß sie nie selbstständig sich selbst und immer nur frem= den Instrualionen folge, daher jeder ihrer eigenen Schritte, den sie im eigenen Lande vorzunehmen für gut findet, im innigsten Zufam⸗ menhänge mit der europäischen Frage gedacht und darin eine Kund⸗ gebung der westlichen Politik erblickt wird. Wiewohl dies im All— gemeinen nicht geleugnet werden kann, da dieser Staat in den eu⸗ ropäisch-staatlichen Lebenskreis eingetreten ist, wenigstens einzutreten trachtet, was ihm nothwendigerweise viele Rücksichtsnahmen auf⸗ dringt, so muß doch den hiesigen Staatsmännern billigerweise eine größere Um- und Elnsicht in die Lage der Dinge und in ihre eigene Stellung eingeräumt werden, als dies, wie gesagt, gewöhnlich zu geschehen pflegt; und es gehört wahrlich ein großer Grad von Festigkeit und Weisheit dazu, um das Staatsschtff durch die offenen und verborgenen Klippen unzähliger und verschiedenartiger Ansprüche h vorwärts zu bringen. Die Einführung der Reformen in Aeg welche die dortige Bevölkerung so sehr ersehnt, die Re⸗ gierung aber fürchtet, gab neuerdings die Veranlassung zu sehr vagen, komplizirten und beunruhigenden Gerüchten. Wie sich die Dinge in der Zukunft auch immer gestalten werden, denn ihre Tragweite kann eine große werden, der Divan handelte ganz einfach nach der ihm einmal vorgenommenen und von allen europäischen Mächten gebilligten Methode. Der ägyptische Exminister Artim Bey, der sich seit ungefähr einem Jahre hierher flüchtete, hat der Pforte über alle dort herrschenden Unord— nungen, Mißbräuche und Gesetzlosigkeiten die Augen geöffnet. Des Vice-Königs Ohm, Kiamil Pascha, unterstützte ihn hierbei auf das nachdrücklichste, wie Einige wollen, in der Hoffnung, Abbas Pascha zu ersetzen. Mehmed Ali hat sich seiner Zeit den Grundbesitz von ganz Aegypten zugeeignet. ̃ :

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gen Güter wieder einzusetzen, umging der Vice-⸗König thung dadurch, daß er zwar persönlich auf dies sein nes Eigenthum verzichtete, es aber auf seine Kinder übertrug. Grundbesitz Aegyptens wurde demnach in Theile l harem sein Schwiegersohn, erhielt Ob Mittel-Aegypten und das Delta Said Pascha Moharem's Antheil ging au Als nun Abbas Pascha mit der Regierung theil als Eigenthum übernahm, sollte die Steuer, die len hat, nur von jenen beiden anderen Antl dem darüber begonnenen Streite ging die Erbitterur Pascha seinen Ohm zwingen wollte, sich von seiner Gen und dieser nach Konstantinopel ging, um Klage nun, Kiamil Pascha und Artim Bey, bewogen in Aegypten einzuschreiten und sowohl die als die der Familie des Vice⸗Königs daß der Vice⸗-König, schon lange den eigenen Staate befürchtend, sich in angemessener hielt, sei es, daß er Konstantinopel gesponnenen Intriguen, englische Gesandtschaft, jedoch vergebens den Einflüsterungen Gehör gab und, wie gängen in Damaskus, Samos und Bosnien

heimen Plänen umgeht, genug, die bekannte Großherrliche nung langte in Aegypten an, als schon eine starke Rekrutirun schlossen wurde.

Bey,

borener Sohn.

theilen a

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reich zu diesem Zwecke hinkamen, in Waffen eingeübt, die Aushebung wird mit Strenge, ja sogar mit rücksichtsloser Gewaltthätt

keit betrieben; im Arsenale herrscht die größte Thätigkeit und die Reorg

nisatien der Flotte geht mit großem Eifer vor sich. Der Effektivstand dieser letzteren besteht gegenwärtig in vier Kriegsschiffen, vier Fre⸗ gatten, vier Korvetten, sechs Brigantinen und drei , n,. Drei Fregatten werden im Arsenale ausgebessert. Ob , . ob England hier im Spiele sind, muß die Zeit erst hre n, es sich auch bald herausstellen, ob der Vicekõnig der 9 n. des Tangimats mit bewaffneter Hand entg genf n ü, daß eine was auch immer an der Sache sein mag, o . 1st 2 en politische Krisis in Aegypten . en, ,, der ägyp⸗ den hiesigen Staatsmännern nicht ge n r, In, n hh el lich

Kümdfꝑeliakeiten zu verhindern, . 26 e rn n f, entfalten und zum Sammel- und Mittel=