1851 / 75 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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zusammen 27 Ba lone

zu! X ata rsten Arme München s München (diese echtlicher Beziehun und Passau mit Ol

den Komn dort steher Mi

Kommandantschaften Burgha

ids,shut, Lindau, Regensburg

Reichenhall und die Garnison

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iden Kommandantschaste

Bayreuth, rnisons⸗6C

giment mit 0 Compagr

9 12 1,685 29. 50,408, m, ,. riums des steriums 1, 6 784,

1 des Kultus

Kreis fonds 30,000, 57, 662 umme laats⸗ Auflag⸗ n ergebe Staats -Regalien und A 74 15,1471 Fl. Als

Fl., Re der taats⸗C

Einnahmen betragen 24

Sach sen. Bericht der ersten De kret: „Nachträge ausgegeben worden. in. f ndem den füllenden Berichts wi 22. Juli 1850 legte den einen Gesetz⸗E

niwi bisherigen Ablö

zweite Kammer

nommen w

von den Rechten der Guts und Gerichtsher

elche o

dies hauptsächlich diejenigen,

Königlich n athes 104,642 0 0060,

niglichen !

Reservefonds innahme ist:

n 9, 328, 108,

nstalten 4, 614,4

beson dere

1,816

r ersten 8h . 9 blösungsgesel

Bürgermeister Hennig. Wi allgemeinen Theil dieses fünf Druckb „Mittelst Königlichen Dekrets Staatsregierung den versammelten St if vor, welcher ssungsgesetzen.“

Entwurf, welcher

orden ist, zerfäll n ei Abschnitte

hne Entschädigung in Wege ill kommen.

welche der

nit Pb mil

rlichkeit in Verbindung steher

R

14 von solchen Rechter 6.6 die s diejenigen,

welche der

welche, wennschon

und Ge ri ichteherrlichkeit verbunden sind,

dit

olgen

Bestimmungen in Bezug auf das

Nach Ausweis der

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1 ai awᷓlas patrimonial

auf Grund und insbösondere die Zehnt Be laste ten oder auch bl diese Bestimmungen min, , , , ,

ihnen fli leßenden Befugnisse,

die Landesge setzgebung

gesetzliche Publication sache, die nur durch gehoben werden könne.

Ständen zu vereinbarenden Gesetzes, Bestimmungen getroffen würden,

noch erforderlich seien,

nisse zu ordnen und d

, . Staatsregierung die E

Publication der sich die Vorlegung eit

die Grundrechte rechtfertigen Lee. wie es seitens der e Ansichten der Deputation g⸗ Mit⸗

Ein Theil . die Rechts ,,. der Grund—

rung geschehen, darüber glieder verschieden.

angezogenen Bestimmungen der Grundrechte.

anderen Privatr teln . sem Abschnitte welchen die dritte Abschni endlich einzuschlagen ö auf welche man sich bechal⸗

Reg zierung die Erlassung d außerordentliche Stände stovember 1848 darauf Aufhebu ing und beziehentlich Privatrechte herrührenden Privaten und Corporati

dieser Antrag inmitte 1

die erwähnten Vorrechte tschen Grundrechte 86. rz 1849 als Gesetz p h, Jeder Unter thän igkeits Und Hörigkeitsr 55. i nz sind ger ene und die grur aus diesen 2) . aus dem guts⸗ und schutzherr . Abgaben und Leistungen

ö 9 fem betressen

111

11

auch die rigen r gn. dafür

1369 bblagen. 8. 36.

. oden haftenden Abgaben und Leistungen, en, sind ablösbar; ob nur auf Antrag des Maße, eibt der Gesetzgebung der einzelnen Staaten überlassen.““ Alle

des Berechtigten und in welchem

mit Alus nahme der Aufhebung der Pa

der grundherrlichen Polizei und der aus n g gen der Art und Weise, wie die Ablösung der Grundlasten erfol gen solle, was Alles er st durch festzustellen sei seien in Folge ihrer Publication in Sachsen sofort in Wirksamkeit getreten.

gelangt und dort mit weniger Abän

sind . ich di rundsätze Ablösung diese w , n t

ge n, , und Lasten eg 9 La

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nd en Heeres

U⸗

83

Es sei die

dieser Bestimmungen eine vollendete That—

ein neues Wohl aber bedürfe es durch welches alle d

Gesetz wieder beschränkt oder auf⸗ noch eines mit den u diejenigen die für das Königreich Sachsen

um die hier in Frage kommenden Verhält—

daher die deshalb seit dem Jahre 1832 bereils Ablösungsgesetze zu ergänzen. Es gründet sonach die

rlassung des Gesetzes theils auf den oben— , . ständischen Antrag, theils und hauptsächlich aber auf die

ies solchen Gesetzes

waren

Ob durch ehugnahme auf Staatsregie⸗

rechte und die rechtliche Wirkung ihrer in Sachsen erfolgten Publi⸗ Die Grundrechte seien lediglich berechnet

cation nicht anerkennen. gewesen auf die bea

bsichtigte

Einheit des deutschen Reiches,

356 seien nur ein Theil der von der National⸗ Versammlung geschaf⸗ Reichsverfassung, beides sei nicht zu Stande gekommen, Reichseinheit, noch die Reichs verfa sung und hierdurch der Zweck der Grundrechte erledigt und mit 3 die selbst. Dazu komme, daß in den Grundrechten überhaupt imm agen enthalten seien, deren Durchführung in Sachsen mit en Staat un den öffentlichen Rechts zustand verbun Rr en, g se bst habe dies ausdrücklich und that säch

. ste ein die Aufhebung der r ier .

1. ekret den Kammern vorgelegt

3

moralischen

1

licht damit einverstehe Entwurfs bezeichneten B kommen sollen. Di g, theils durch Verjährung, leihung seitens des Staates von den:; sie sind seit undenklichen Zeiten unter dessen Oberaufsicht ausgeübt worden, völlige Uebereinstimmung stattgefi und der Verpflichtete hat geleistet, und kein Theil hat Rechte und resp. an seiner rechtlichen Pflicht gezweifelt, und ja vorkam, da galt nur das Resultat der richterlichen Ent Die Berechtigten waren mithin den Verpflichteten gegen vollen rechtlichen Besitze ihrer 3 ugnisse, diese waren heile wohlerworbenen Eigenthums. Es findet datzer die Deputa unentgeltlichen Wegfall jener Rechte in keiner Weise gerechtfertigt, es würde ein solche⸗ Verfahren nicht nur mit ö Grundsätzen des Rechts überhaup sondern auch noch überdies mit der klaren Vorschrift unserer r a n. Urkunde in direktem Wirerspruche stehen; in 5. 31 der Verfassungs Ur hin vs heiß es ausdrücklich: „Niemand kann gezwungen werden, se Ligenthum oder sonstige Rechte und Gerechtigkeiten zu Staatszwe cken abzutre ten, als in den gesetzlich bestimmten und durch ringe nte Nothwen⸗— digkeit gebotenen Fällen und gegen Entschädigung. In olg. des sen ist die Deputation der Ansi cht, daß die im ersten Abschnitte er⸗ wähnten Rechte, mit Ausnahme derjenigen, welche zum n r der Patrimonial Gerichtsbarkeit da sind und sich mit deren Aufhebung nur gegen Entschädigung in Wegfall kommen können. Diese Entschädigung kann aber, wenigstens nach Ansicht derer, welche die publizirten Bestimmungen der Grundrechte für ein ann gage halten, ohne eine neue Rechtsverletzung nicht den vormals Verpflich— teten zugemuthet werden, denn sie sind dadurch, daß jene Bestim mungen bereits ins Leben getreten sind, von den n Lasten nun einmal befreit worden. Allein Recht und Billigkeit bringen es mit sich, daß ein geschehenes Unrecht, soweit es nur immer möglich ist, nach träglich wieder ausgeglichen werde. Dies * thun, ist hier Pflicht des Staates, weil er derjenige war, der die den Her hh lzn zuge⸗

1

fügte Rechtsverletzung verschuldet hat.“ Soweit meine Theil des Deputations⸗ 2 richts. Nach ten werden sich die Grundsätzʒe von denen die

tion bei der Beurtheilung der einzelnen Paragraphen

J. Abschnitts der Regierungsvorlage ausgeht, in Folgendem zusam

menfassen lassen: a) unentgeltlich fallen weg alle Lei Zweck sich mit dem Wegfalle der Patrin grundherrlie chen Polizei erledigt, so §. 27 des Gesetzes vom 23. b) der Ablösung seiten welche auf Grun stücken sind ö ] loͤsung erfolgt nach den Best nmen sind die V

1 19

Aus schuß

vom H. 3 II oh ve(lThlllehl

lassenen )

A 9 stattfinden soll, so ward auf den Antrag beschlossen, die betreffende Vorst— gi,

* I 8 2 9 1 * * 3211 sofort durch die Versammlung selbst

IM 154

Sachsen⸗Weimar. Weimar, 11 der heutigen Sitzung des Landtags wurde zunächst der Staats-Regierung berathen, daß dieser ir die iufende Finan Periode im Fall eines Krieges oder doch größerer Trup n . gungen behufs der Vergütung der Militairlasten die ertheilt werde, nach Bedürfniß Kriegssteuern bi 100,000 Rthlr. auszuschreiben. Dieser Antrag wur vom Land⸗ tag mit der Beschränkung, daß die Worte „oder doch grr ßerer Truppen⸗ Bewegungen“ in Wegfall kommen, womit der Staatsminister Watzdorf sich einverstanden erklärte, angenommen.

Weimar, 12. März. (W. 3.) Zu Anfang der heutigen Landtagssitzung wurde ein Antrag des Abgeordneten Jäde ange⸗ nommen; die Staatsregierung zu ersuchen, daß die auf Wartegeld gestellten Staatsdiener bei eintretenden geeigneten Stellenerledi⸗ gungen wieder angestellt werden möchten. In der Sitzung vom sten d. M. hatte der Landtag beschlossen, der Staatsregierung zu

voraus sgütern erkenm ö

Erklärung

rabsch

rission zung des Maximums des Ein und der Zinsen von 5 auf das Herücht Michelet, Collége de France, habe in Folge des gestern in mit 17 gegen 4 Stimmen ausgesprochenen 8s seiner . seine Entlassung gegeben.

5

1st ür Die Berül ssicht tigung. N

Eine Anzahl Mitglieder der Linken hielten gestern eine Ver— um zu berathen, ob es zweckmäßig sei, den republikanisch Einreichung ihrer Ent

sammlung,

gesinnten Offizieren der Nationalgarde zur lassung nach dem 25. März zu rathen. Die Berathung, keinem Beschlusse führte, ist auf heute vertagt. .

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357 unter dem Frankreichs

Präsider

Gewalt

oßbritani

(Sine 11

lten wurde, beschloß

rengen Maßregeln und Gesetze

n Kir aufzusfordern

In den Salons des . gestern glänzende Gesell zemahlin des Gesandten n Gestern w urde die Tragfähigkeit der sstellungs⸗ Gebäudes 1

Gallerieen des du intersucht und zu diesem Zwecke ein erter, mit Kanonenkugeln gefüllter Apparat über

Fußboden der Hailer een geschleift. Das Gewicht des Ganzen be trug 17,136 Pf Der Versuch fiel

fseoken errea 849 2 ö Aufsehen erregt ein Schachspiel, welches unter den Erzeugnissen des

vollkommen befri

edigend aus.