1851 / 78 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

und der Prog resso, bekanntlich auch, zum Ueberfluß auch der Sohn des Depu⸗ besten unterrichtet

that es zisien, gewiß am

liß l steri st w zalich noch Mißtrauen gegen das Ministerium ist wo ,, ,. und sonderbarerweise tragen unbedeuten⸗ e, vie .

He die Presse aber sogleich gehörig aus zu

Ho zum Beispiel hat die Kam⸗

a, als das Budget des Ministeriums des uuter anderen auch die Penston des Gra von 10,625 L. auf S0 hg, 8. ; und die Regierung unterschrieb es und

3 In dem von dem Minister

Budgets. 2 2 * ar 51 Füynmnsmnmt 1 Budget für das Jahr 1851 kommt nun,

Gehalt des genannten Gr

une sßmeorml Zunehmen

wurde, 8 . 12 Margherita 5

1 2

Floren

sich Ihre Kaiserliche rungs⸗Dampfboote selben Tage trat Se. Kaiserliche reise nach Florenz an.

selben Blatte richtigt.)

Sypani fentlicht den

Postvertrag.

v F Mittwoch,

Abonnements⸗ in hörige Musik meister Lindpa

1 Schau s Schau

6 Abth. O

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374 10. März.

Hoheit unsere nach

9 Großherzogin auf

„Stromboli“

s von einer Reis

en. Nadrid, 10. ischen der Schweiz und schen

zwi Spanien Königliche Schauspiete. 19. März. ö Im Opernhause. Vorstellung: Fa uvertüre, Entr ist theils vom Fürsten Radziwill, intner. Anfang 6 Uhr. se im Opernhause: erster Balkon l Rthlr. Sgr., dritter Rang,

74 * gr.

1

5 * J —— 49 1 Amphitheater Ein

März. Die Gaceta abgeschlossenen

(Lloyd.) Sonnabend Morgens hat 1 dem Regie⸗ Neapel elngeschifft. An dem⸗ Hoheit der Großherzog seine Rück⸗ (Hierdurch wird die neuliche Nachricht des= “Yéeise des Großherzogs nach Neapel be⸗

veröf⸗

50ste Schauspielhaus⸗ aust, dramatisches Gedicht von Göthe, eakts und die sonst zur Handlung ge⸗— theils vom

Kape ll⸗

Proscenium 1 Rthlr.

Parquet, Tri⸗ Balkon daselbst Lin Fremden⸗

Donnerstag, 20. März. Im Schauspielhause. 51ste Abonnements. Vorstellung: Der große Kurfürst, vaterländisches Schauspiel in 5 Abth., von H. Koͤster.

Wegen des mit nächstem beginnenden Urlaubs des Herrn Rott finden nur noch einige Wiederholungen des Schauspiels: „Der große Kurfürst“, statt.

Königsstädtisches Theater.

Mittwoch, 19. März. Achte Gastdarstellung des Herrn Klischnig. Zum erstenmale wiederholt: La Peyrouse oder: Ehim⸗ panzeè, der Affe von Malicolo, Melodrama mit Gesang in 3 Akten (Herr Klischnig: den Affen Chimpanzè.) Vorher: Marbochai, der Erfinder der Rheumatismusketten, oder: Die schöne Esther Fast⸗ nachts-Burleske mit Gesang in 1Akt, von D. Kalisch. h

Donnerstag, 20. März. Zum erstenmale: Der bengalische Tieger, Posse in 1 Akt, von B. A. Herrmann. Hierauf: zum erstenmale: Personal-Akten, Lustspiel in 2 Akten, von Charles V Egru

Zum Schluß: Mardochai, der Erfinder der Rheumatismu ketten

Die schöne Esther. Sonnabend, 22. März erstenmale: La Große Oper in

oder:

Opern -⸗Vorstellung

tumme von? Anfang 6

Italienische Portici. (Die S

Musik von Aube

müta di z Akten.

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1d. öchles. zittau Gld 104 Br., 1034 Gld. Altona⸗Kie Br. Deßauer B 145 Gld. 3 Frankfurt a. M., 16. März. O Bank 1153 Gld. oz. Metalliq ld. Badische Partial⸗Loos

324 Gld.

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1850 327

Br ,

35 Fl. vom Kurhess. Partial-Loose a 40 Rthlr. 1 Loose a 36 Fr. bei Gebrüder Bet

2 50 Fl. 767 Br., 76 Gld. 3 Gld. Poln. 5

Dose a

Jahre 323 3 Bethmann 34 armstadt. zproz. inländ. proz. C blig. 2 Nordbahn 407 Br., Köln -Minden 101

Wilh Wilh.

Id. Effektensozietät.) zproz. Spanier, Friedr. Wilh. Köln Mindener Actien und österr. Fonds waren heute mehr angeboten, und deren Course stellten sich mit Ausnahme der ossterr. Bank-Actien niedriger als gestern. In allen übrigen Fonds und Actien machte sich keine Veränderung bemerklich. Das Ge. schäft war im Ganzen sehr unbedeutend.

5proz. Lombardische 7175 Gld. und 72 Br. schäft.

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Non dbahn .

stillem Ge⸗

Paris, 15. März. Z3proz. proz. Nord bahn T7. Jb. Wechsel⸗

9 11 * 3. 3

34

Course. Amsterdam Hamburg 18. Berlin 368. London 24. 85. Frankfurt 211. Wien 1921. St. Petersburg 387. Gold al march 2. 25 2. Dukaten 11. 70 65. ; Die Courfe, Anfangs steigend, gingen durch Verkäufe zurück.

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Aug. / Sept. 33 Rthlr. b

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biesen Monat 105 Rthlr. Br., 10

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ai „Juni 105 Rthlr. Br., 195 G. um / Juli 102 Rthlr. Br., 107 G. uli / ÄAugust 165 Rihlr. Bre, 104 G. ugust / Sept. 105 Rihlr. Br., 10437 G. 105 a r Rthlr. bez., 10 Br kt. /Novbr. 1043 Rthlr. Br., 105 G co 1134 Rthlr.

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Hanföl 11 a 11 Rthlr.

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loco ohne Faß 153 Rthlr. bez.

mit Faß pr. März 153 Rthlr. = März /MApril 155 Rthlr. Bry 16 April / Mai 164 Rthlr. verk. u. Br., 1656

Mal / Zuni 16 a 1641 Rthlr. verk., 16 Br

Jun / Juli 164 Rthlr. Br., 165 G. Juli / Aug. 17 Rthlr. Br., 165 G.

Aug. / Sept. 17 ö. 9 er, n, 174 Rthlr. Br., 17 G.

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auch 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. Hafer Sgr. Pf., 39g Erbsen 1 . 3 Pf. (schlechte

Sorte).

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Sonnabend, der 9 Rthlr.

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geringere Sorte auch

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Centner Heu

Stettin, Frühjahr 31

,

Telegraphische Notizen.

Frankfurt a. M., 17. März. 2 408. Met. 4proz. 642. 65proz. . 927. Span. 335. Bad. 325. Kurh. 321

Anl. 7153. ö

Uhr. Nordbahn 1148. Loose 153, Wien 925. Lomh

Berlin⸗-Hamburg 92

55.

Hamburg, 17. März. 23 Uhr. Köln-Minden 1608. Magdeburg⸗Wittenb Weizen fest. Roggen unverändert.

we, · er. . m —— ß 7

Mit der heutigen Nummer des Sta ats⸗Anzei⸗ gers sind Bogen 59 bis 62 der Anlagen zu den Verhandlungen der Zweiten Kammer ausgegeben

worden.

a QC,

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

Beilage

Beilage zum Preußischen Staats-A

375

nzeiger.

Inhalt. DeutscCchlan d. Hannover. Kammer-Verhandlungen. A ns lan d. Madrid. Das Budget für die auswärtigen Angelegenhei⸗ Der madrider Civil⸗-Gouverneur Posten. Neuwahl in die Kommission zur Regelung der Staatsschule. Wissenschaft und Kunst. üd⸗Amerika. (Schluß.)

Hannover.

Spanien.

ten.

Die letzte französische Expedition nach dem centralen S

//

Uichtamtlicher

. 24 9 Dent schland.

Hannover. Hannover, 13. März. (H. 3) Erste Kammer. In der heutigen Sitzung beginnt die zweite Berathung des bereits

zoriger Diät den Ständen vorgelegten aber unerledigt geblie— benen Entwurfs zu einem Staatsdiener-Gesetze. .

Es liegen die Anträge des Prüfung desselben niedergesetz⸗ ten Ausschusses, und die zwar offiziell noch nicht mitgetheilten und deshalb formell nicht zur Abstimmung gelangenden, aber anderweit zur Kenntniß gelangten Beschlüsse zweiter Kammer Je reichhaltiger das Material und je konzentrirter die Verhandlun—

Sitzung, desto nothwendiger sieht die Berichterstattung auf vorhebung nur des Wesentlicheren sich beschränkt.

Währe erste Paragraph des Entwurfs alle

itsdienste Angestellte umfaßt, nimmt §. 2 diejenigen

ein Lehreramt bekleiden, „unbeschadet ihrer Eigenschaft als Staats

diener Diesen letzten Ausschuß zu streichen.

wird zwar angenommen, zugleich aber, auf Vorschlag

zs Begleitschreiben die motivirende Erklärung auf⸗

daß Stände die fraglichen Worte um deswillen

Ermessens die Frage, ob diejenigen Personen,

kleid als Staatsdiener anzusehen, nicht

bei expromittirter Regulirung der Verhält— scheiden sei.

daß bei der Zulassung zum Staats⸗

fein Vorzug der Geburt stattfinden soll.

Paragraphen durch einen Zusatz dahin

zug der Religion stattfinden soll,

nach eine gewisse Konfession Berichterstattung über die Be⸗—

ie bekannt, übernommen, eignet

an. Von allen son⸗

? c sprechenden Gr mit Rücksicht auf die Analogie

f zie nothwendige Folge des §. 6

er 1848, wodurch die Ausübung der

Rechte von dem Glaubensbekenntnisse

Gleichwie die entgegenstehende Be⸗ Appellationsgerichts-Ordnung (erster Theil, wonach die Mitglieder des höchsten Gerichts der augsburgischen Konfession zugethan sein müssen, Zundesakte durch Ministerialschreiben vom 6. Fe ücklich aufgehoben worden, so will er auch gedachten 8. 6 denjenigen Behinderungsgrund, gubensbekenntnisse etwa anzutreffen, ausdrück⸗ stur unterstützt von Breusing, welcher seinerseits vielmehr schon aus sittlichen 18 redet, und von

21 zur

ber elt? vor

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2 8 B22 22* o Datz beantragt der

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66

ünden abszhend, 16

Konsequenz absieht zort

ö, 2A ntigge

Gründen dem

wenigstens di

e Juden von der möchte, wird der Antrag bekämpft. Kirchhoff will

doch diejenige Verschiedenheii und berück⸗

das Glaubensbekenntniß nothwendig bedingt. zum Staatsdienste ni zi zolitischen auch Bacmeister die in

Ausübung

larhen (Vaubens

den Grundsatz

Rechte deren

8a g

wie durch das

Kanzlei rzeugung offen beseitigtem Vorzuge zugleich gion entfernt werden solle, man Staates und Volkes sich entfernt, christlichen Bobens um so dringender die begründete Hoffnung einer gesegneten mag; der Intoleranz soll ihm die religiöse Anschauung, wesche zu seiner Freude im S Volke n fort⸗ ruf keine Weise verkümmert, vielmehr nach Kräften erhal⸗ ten und gefördert werden. Ohne den Vorwurf der Intoleranz sich zuzuziehen, und der bündigen t zezogenen Konsequenz beitretend, erklärt auch Münchhausen entschieden sich gegen

praktisch werthlos, dennoch 1

gegen den christlichen Staat enthält, welche so unzweckmäßig, als in 'ihren Folgen bedenklich. Nachdem er daneben auf das Irri

der Voraussetzung hingewiesen, als ob in der Bestimmung Entwurfes eine durchaus nicht beabsichtigte Ausschließung z den, deutet Staats -Minister von Hammerstein zunächst die fachen Gründen an, welche die Regierung hei Aufnahme in den Staatsdienst, zu welchem eine Berichtigung Niemanden zusteht, zu beachten schuidig, erwägt dann die für den Antrag auch angeführten sittlichen Momente und zieht daraus mit Entschiedenheit den Schluß, daß gerade die sittliche Rothwendigkeit es erheischt, den Antrag nicht anzunehmen, wenn man nicht das Christenthum, die Grundlage unseres Staats, verleugnen will. Dem schließt Saxer sich an, während Sander sich die Frage stellt, wohin der Antrag führen werde? Gewiß nicht zu erhöhtem Vertrauen! Verlieren würde sich dasselbe bei denen, welche bis hierher es bewahrt, und das auf christlichem Boden stehende Volt, gleichsam aus seinen Fugen gerissen, tlef verletzt sich fühlen! Vor dem; Schlusse der Debatte macht Kirch⸗ hoff noch auf den großen Unterschied aufmerksam, ob, wie zulässiger · weise früher geschehen, der Staat anerkenne, daß auf den Unter⸗ schied der christlichen Konfession es nicht ankomme, oder ob, wie jetzt beantragt, ausgesprochen werde, daß bei Aufnahme in den Staatsdienst auf Religion oder Glaubensbekenntniß überhaupt keine Rücksicht genommen werden soll. Nachdem Staatsminister von Münuchhausen sodann das aus der Ober-Appellationsgerichts. Ordnung entnommene Beispiel aus dem Grunde als unzutreffend bezeichnet, weil dieselben ein positives Verbot enthalten, welches der Aufhebung bedurfte, wird der den Beschluß zweiter Kammer enthaltende Vezinsche Verbesserungs-Antrag abgelehnt und der Pa⸗

seine Ueb auch ĩ

von de Bode ichen die Erhaltung eben dieses am Herzen, als er darin allein

Zukunft zu erblicken ver

liegt

161 D ho G bold,

noch dauert, aus dem cit. 8.

Widerlegung der Ztaats⸗-Minister

von

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eine gesetzliche Demonstration

um deswillen, weil

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2451 viel⸗

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Entwurfs unverändert angenommen. Zum 8. 12, welcher hinsichtlich der unteren Staatsdienerschaft, unter Bezugnahme auf §. i79 des Landes⸗Verfassungs⸗Gesetzes, Dienstkündigung vor- behält, beantragt der Ausschuß, im Begleitschreiben, mit Beziehung auf die Begründung des Gesetz-Entwurfs, nicht nur darunter sich einverstanden zu erklären, daß hinsichtlich der geeigneten und na⸗ mentlich der wichtigeren Dienststellen des unteren Staats dienstes der Kündigungs-Vorbehalt nach einer gewissen Reihe tadelloser Dienstjahre außer Kraft trete, sondern überhaupt auch den Wunsch gegen die Königliche Regierung auszusprechen, daß venigstens theilweise darüber vorhandene. Un— gewißheit: „welche Angestellten zu der höheren und bezihungs⸗ weise zur unteren Staatsdienerschaft zählen sind“, beseitigt und die einzelnen Kategorieen der mit dem Kündigungs-Vorbehalte an⸗ zustellenden Staatsdienerschaft unter thunlichster Beschränkung auf diejenigen Offizianten, deren Dienst ausschließlich vor⸗ zugsweise in mechanischen Arbeiten besteht oder doch eine besondere geistige Vorbildung nicht erfordert näher festgestellt werden mögen, solchem Ende eine Regelung jener Verhältnisse für die verschiedenen Dienstzweige der Königlichen Regierung anheimzugeben, auch um die demnächslige Mittheilung der hiernach zu erlassenden sführungs-Vorschriften zu ersuchen. Wolff, als Bericht gedenkt dabei

. * diesen Antrag

die

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für den Antrag, worauf Der §. 33 schreibt vor: „Gehörig erlassene in dienstlichen Angelegenheiten sind gebührend zu befolgen, befreien der Verantwortung und übertragen sie auf die befehlenden Vorgesetzten, unbeschadet der Bestimmungen im Art. 86 des Kri⸗ minal-⸗Gesetzbuchs.“ Kanzlei Direktor v / er beantragt zur mehreren Sicherung der Unabhängigke h „Auf die Leitung und Entscheidung der Paragraph keine Anwendung“. Nicht zeiten Bacmeister's, Bening's und Staats ers von hausen zu finden, indem sie den Antrag entweder für überflüssig oder für schädlich der von Vezin und Kraut unterstützte Antrag ange Nach dem §. 39 sch §. 39 a. des Inhalts hin⸗ zu Ist . der allgemeinen Stände versammlung, so muß lediglich die Rücksicht auf das Wo des Verfassungs-Gesetzes vom 5. Richtschnur dienen.“

DCS indeß dieser Antrag

Mefekle Nöoraes er Befehle Vorgesetzter

von 1* 1 M* * m w ) 16 11

den .

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Hannover, 14. 3 t Zweite Kammer. Der Gegenstand der Tagesordnung ist de h über das Diszi plinarverfahren gegen Richter mit den izu gestellten Aus schuß⸗ Anträgen. Die Berathung wird von Freudentheit durch wenige allgemeine Bemerkungen eingeleitet. Der §. 1 wird ohne handlung angenommen. Zu s. 2, welcher die zuständigen Diszi⸗ plinargerichte erster Instanz (Ober-Appellationsgericht und resp. die Obergerichte) benennt, beantragt der Ausschuß, bei schweren Diszi⸗ plinarfällen wider Mitglieder eines Obergerichts durch ein anderes im Verordnungswege zu bestimmendes Obergericht erkennen zu las⸗ sen. Der Grund, auf welchem der Antrag gebaut ist, ist der, daß man nicht für räthlich hält, wenn Kollegen über Kol legen in schweren Fällen zu Gericht sitzen. Rössing, das Treffende dieses Grundes anerkennen? macht jedoch auf die Unzuträglichkeiten aufmerksam, zu welchen der Antrag führen könne, auf die vermehrten Kosten vorgeschlagenen Ver fahrens, auf die größere Vertrautheit des en Gerichtes mit den Verhältnissen des Angeschuldigten, die l ü assung sei⸗ nes Vergehens 2c., und erklärt sich gegen den Eben so e

as erkennende fremde Gericht Urtheil *

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Weinhagen: de werde sein nicht aus eigener Wahrnehmung schöpfen können, sondern durch eine fremde Brille sehen müssen. Aus lben Grunde erklären sich Schlüter und Garssen gegen den Antrag, Stüve der unge nügenden Fassung desselben. Der Antrag, von Windthorst, Freu— dentheil u. A. befürwortet, wird jedoch mit großer Mehrheit ange⸗ nommen. Zu s. des Ober⸗Appellationsgerichts das Plenum (der Entwurf sagt einfach Cassations-S von Lang J. und Windthorst gerechtfer Lückenhaftigkeit und Unbestimmtheit unseres d allein die Mitglieder der Kriminal-, lung des Ober⸗-Appellationsgerichte

mis

demse

vegen

3 beantragt der Ausschuß, zum Dis ziplinargerichte des Cassations⸗Senats

t) zu bestellen, aus dem Grunde, um bei der isziplinar-Kodex nicht auch der Civil⸗Abthei⸗ zu Richtern zu berufen. Der 1 5 hat der Ausschuß beantragt, von den Disziplinarstrafen mit aus⸗ en Freudentheil bemerkt allgemeine Rechtsgrund⸗

Antrag wird angenommen. 3 die Dienst⸗-Entlassung drücklichen Worten auszunehme Begründung des Antrags, der Der Richter darf nur durch Urtheil und Recht Dienstes entlassen werden, gebiete denselben. Zelbst d nach Anhörung des Staats⸗Raths sei nicht di entlassung eines Richters zu verfügen. Auch einem richte dürfe eine solche Befugniß nicht ertheilt werden, die eine Aus—= nahme von dem obigen Rechtsgrundsatze involviren werde, da der Disziplinar-Richter nicht, wie der Kriminal⸗Richter nach klaren, be— also nicht streng nach Urtheil und Recht zu ent⸗ Röfsing' macht dagegen geltend, daß es sich hier Verfahren handle, welchem Urtheil und Recht ge⸗ nicht um ein Abweichen von jenem Grund satze, wie nicht in der Absicht des Gesetzes liege. Der Antrag breche der Skala der Strafen die Spitze. Er erklärt sich gegen denselben. Stüve gleichfalls. Solle unser Staatsleben ferner Bestand behalten, so müsse der Richterstand hoch und rein gehalten werden, in der Zukunft mehr noch, als jetzt. Der Richter trete künftig in Person als Vertreter der Gerechtigkeit vor den Ange klagten und dürfe deshalb kein Unwürdiger sein. Es müsse, wenn er z. B. ein Säufer, ein Spieler, ein völlig unnützes Subjekt sei, die gesetzliche Möglichkeit gegeben sein, ihn im Wege des Disziplinar-Verfahrens vom Amte zu entfernen. Lang 1 Der Ausschuß habe schlechte Subjekte nicht schützen wollen, aber er habe geglaubt, daß das Kriminalrecht und das Krimi⸗ nalverfahren ausreiche und ausreichen müsse, einen Unwürdigen aus⸗ zustoßen. Das Kriminalrecht gebe Bürgschaft im Falle wiederhol⸗ ter Bisziplinar-Vergehen. Windthorst entschieden für den An trag. Schlechte Subsekte werden hoffentlich vor der Sonne der Oeffentlichkeit, die bald über uns leuchten wird, mehr und mehr schwinden, übrigens biete das Kriminalgesetz genügenden Schutz ge⸗ gen sie. Nur das Kriminal⸗Verfahren habe in diesem Gesetze die bestimmtesten Anhaltspunkte; die Bestimmungen, nach welchen im Disziplinar-Verfahren entschieden werde, seien vage. Eine diszi⸗ plinarmäßige Dienstentlassung widerstrebe deshalb dem 8. 8 der

iten Gesetzen —ͤ habe. nur um das sprochen werden solle

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Mittwoch d. 18. März.

Landes-Verfassung. Auch Böhmer schließt sich dieser Ansicht an und macht darauf anfmerksam: daß der Disziplinarrichter dem Staatsdienergesetze gemäß nach subjektivem Gutachten zu eutscheiden und nicht an bestimmte materielle Voraussetzungen gebunden sei; sein Erkennen sei nicht nach der Strenge des Wortes ein Erkennen nach Urtheil und Recht. Stüve hebt noch hervor, daß das Kriminalgesetz (6. 370) um deswillen nicht ausreiche, die Würde des Gerichts durch Entfernung seiner unwürdi— gen Mitglieder aufrecht zu erhalten, als einem kriminal⸗ rechtlichen Verfahren über Disziplinarvergehen eine wiederholte Dis⸗ ziplinarbestrafung vorhergehen müsse, und als die Erfahrung lehre, wie selten leider Disziplinarstrafen von den Kollegien erkannt wer⸗ den. Böhmer: Wo der §. 170 des Landgerichts nicht genüge, helfe der 8. 170 der Landesverfassung aus, und genüge er dennoch nicht, so beweise das nichts, als daß derselbe einer Emendation be⸗ dürfe. Vor der Abstimmung motivirt Gerding sein Votum für den! Antrag, der, wenn er auch nach der Meinung des Justizmini⸗ sters der Skala die Spitze breche, der Unabhängigkeit des Richter⸗ standes die Spitze lase. Der Antrag wird mit großer Mehrheit angenommen. Eben so ein anderer Antrag des Ausschusses, die Be⸗ fugniß, auf dem Disziplinarwege Versetzung an ein anderes Ge- richt ohne Vergütung der Umzugskosten zu beschließen. Die folgen⸗ den Paragraphen werden ohne Verhandlung mit den Ausschuß⸗ Anträgen angenommen. Der §. 10 bestimmt, daß das Kriminal⸗ und Bisziplinarverfahren völlig unabhängig von einander bestehen. Der Ausschuß will das letztere durch Einleitung des ersteren einst⸗ weilen gehemmt und nach Erledigung desselben nur dann wieder aufgenommen wissen, wenn (nach Kriminal ⸗Ermitte⸗ lung) ein Kriminal-Vergehen, also ein Kompetenz Konflikt nicht vorliegt. Der Antrag ist aus der Absicht entsprungen, eine dem Rechtsprinzipe entsprechende Bestimmung in das Gesetz aufzunehmen, daß eine und dieselbe Handlung nicht vor zwei ver- schiedenen Gerichten zur Untersuchung und Entscheidung gebracht werden dürfe non bis in idem. Freudentheil, Lang J. und Windthorst vertheidigen den Antrag. Klee erklärt sich dagegen. Stüve hält ihn für wenig praktisch, da kaum Konflikte⸗ fälle sich denken lassen. Böhmer schlägt eine veränderte Fassung vor, duich welche die Möglichkeit gegeben wird, nach dem Erkennt- niß des Kriminalgerichtes über die mit dem abgeurtheilten Ver⸗ brechen konnexe und dem Disziplinargericht zustehende Vergehen vor dem letzteren eine Untersuchung aufzunehmen. Der Antragsteller hat u. A. einen speziellen Fall im Auge, in welchem ein unwürdi⸗ ger Beamter eines Verbrechens angeklagt, aber vom Kriminalge⸗ richte seine Augstoßung nicht erkannt ist. Was dann werden solle? Gerding antwortet: Er wisse für einen solchen Beamten keinen anderen Rath, als man schicke ibn zum Kurfürsten von Hessen. Der Ausschuß-Antrag wird angenommen.

2.

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Musland.

Spanien. Madrid, 9. März. (Fr. B. Die Budget- Kommission im Ministerium hat die Prüfung des Budgets des Kö⸗ niglichen Hauses und des Ministeriums der auswärtigen Angelegen— heiten beendigt. Die Gaceta veröffentlicht die Reg ulirung der diplomatischen Aemter. Die Regierung behält sich die ausnahms- weise Ernennung außerordentlicher Gesandten vor.

Heute geht wieder das Gerücht, Graf Arnieria solle Civil⸗ Gouverneur ven Madrid werden. Die fünfte Abtheilung der Deputirtenkammer hat heute einen Ersatzmann in die Kommission zur Regelung der Staatoschuld statt des ausgetretenen Garcia Lung gewählt. Sanchez Ocasig, Direk- tor des Schatzes und ministerieller Kandidat, wurde mit 22 Stim⸗ men gegen 18 gewählt, welche der Oppositions-Kandidat Mora er hielt. Dieser wurde von den holte sn Freunden des Ministers des Innern im Kabinet Narvaez, Grafen San Luis (Sartorius) unterstützt. Wäre der Oppositions-Kandidat gewählt worden, s würde das Ministerium in der Minorität in der Kommissiou geblit ben sein, welche dann die Regelung der Staatsschuld für unzeitge— mäß erklärt hätte. In der gestrigen Kammer⸗Sitzung hatt Bravo Murillo ziemlich kategorisch erklärt, es sei fester der Regierung, trotz aller Achtung vor der Kammer, diese genheit rasch zu Ende zu bringen. Was auch die Kammer ßen möge, die Arbeiten der Kommission würden deswegen Augenblick ausgesetzt werder Die Kammer nah f Luna's Entlassung aus Gesundheits⸗-Rücksichten an und die fünfte Abtheilung mit der Neuwahl. Die Kommisston gelung der Staatsschuld kömmt übrigens, obgleich der J

nister fast in jeder Sitzung anwesend ist, doch

11 N

Die letzte französische Expedition nach Südamerika.

dans les par

r1gme Sud, de Rio

11 P Pal

als pendant les années 1843

de Krancis de Castelmnnm. Com. J. II. Faris, el P. Bertrand

he 186 S.

EXxpé dition du

ira; execute

18506

(Schluß. Vergl. P: euß. Staats Anzeiger Nr. 75 und

Früher, als sie nach der Aeußerung des Kommandanten hoffen konnten am 5. März, traf die Antwort auf das Gesuch an den Präsidenten ein Man kann sich denken, mit welcher Spannung sie in Empfang genommen wurde. Das Schreiben war höflich abgefaßt, aber die Bescheidung war abschläglich, weil die gegenwärtigen Umstände des Landes nicht die zu wissen⸗ schaftlichen Untersuchungen erforderlichen Bequemlichkeiten gestatleren; au, bem Lande herrsche in Folge der von außen eingeschleppten Pest, die somohl das Hornvieh als alle übrigen Thiere ergriffen habe, ein jammerlicher Zu⸗ stand; außerdem habe eine zwölfmonailiche Dürre Harte Bebrängniß ge⸗ bracht; da die Regierung von Paraguay unter dem BVorwande des ,. standes mit Corrienies die Schifffahrt auf dem Parana nicht , . bie Republik Paragnay nach jener Seite hin abgeschlossen halte, kön .

( ͤ dies i offlijelle Name des Fort

auch die Straße von Fort Olympo (dies ist der , Bourbon) mit Ausschluß der diplomatischen Age tn , nn, , ,,. Dieser Bescheid war vom Nin jster Andr · SIjll nnr e i. w enn

Im 25sten Kapftei, melches ben nm ,,

; znr e' nach Albuquerque erzählt, unge saumt angeneten u ctreij einen Ausflug nach Miranda ben am 13. März eintrafen,

nd dann noch ; machten, um die Natur der d 4 zwischen Brasilien und Pa= achten,

ie dortige Gränze zwischer raguay umgebenden Gegenden zu erforschen. Wie überall sind auch hier