1851 / 80 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

den nur befördert 118,786 Personen und 473,474 Ctr. Güter; es wurden sonach in 1850 gegen 1549 mehr befördert 6,593 Perso⸗ nen und 149,475 Ctr. Güter. Die Einnahme betrug in 1850 ür Personen 120,266 Mrk. 1 Sch., für Güter 75,126 Mrk. 5 Sch. zusammen für Personen und Güter 195,392 Mrk. 7 Sch. sur Militair Transporte kamen ein 57, 819 Mrk. 1 Sch., so daß sich ant Gesammt⸗Einnahme von 253,211 Mrk. 8 Sch. ergiebt. Im Jahre 1849 kamen ein für Personen [13,291 Mrk. 12 Sch. und für Güter 67,507 Mrk. 13 Sch., zusammen für Personen und Güter 180,899 Mrk. 9 Sch., die Einnahme, welche für Militairtransporte eingenommen wurde, betrug 18, 137 Mik. zusammen also 229,536 Mrk. 9 Sch. Es wurden so⸗ nach in 1850 gegen 1849 mehr eingenommen, für Personen 6974 Mrk. 5 Sch. und für Güter 7518 Mrk— 9 Sch., zusammen

für Personen und Güter mehr 14,192 Mrk. 14 Sch, für Militgir⸗ ; 9g682 Mrk. 1 Sch.,

8 Sch, worunter 16,

382

237 Mk. 13 Sch. für Milltair Transporte, dem Juli folgt der August mit 31,163 Mt. 12 Sch., w 6588 Mk. 12 Sch. für Militair, dem gugust folgt der r m er mit 29,355 Mk. 12 Sch., inkl. 79165 Ml. 9 Sch. für Nilita), und dann der Dezember mit 28,779 Mk. 7 Ech e inktz n, . 11 Sch. für Militair; die geringste betrug nur 964 Mt. 4 Sch. worunter 1845 Mk. 5 Sch. für Militair. In 1849 brachte die stärkste der Monat April mit 35,507 Mk.) Sch, , 17888 Mk. 7 Sch. für Militair, dem April zunächst steht der März mit 33.291 Rt. 14 Sch., worunter 13, 862 Mk. 3 Sch. für Militair, dann folgt der Au gust mit 21 294 Mk. 7 Sch, worunter 3716 Mk. 1280. für Militkair, und bann der Mai mit 21, 163 Mf. 7 Sch., worunter 3960 Mf. 15 Sch. für Militair; die geringste brachte der Januar mit g442 Mk. 2 Sch. worunter 133 Mk. 3 Sch. für Militair ent— halten sind. Eine Gegenüberstellung der Einnahmen der verschie— denen Suartale ergiebt Folgendes: Im ersten Quartal des Jahres

Mk. 6 Sch.; es übersteigt die Einnahme dieses Quartals in 1349 bie von demselben in 1850 für Personen und Güter um L822 Mk. 6 Sch. und für Militairtransporte um 21,335 Mk. 5 Sch., zu⸗ sammen um 27,817 Mf. 11 Sch. Im dritten Quartal 1819 kamen ein für Personen und Güter 51,191 Mk. 9 Sch., und für Militain 7808 Mk., zusammen 59,002 Mk. 9 Sch. und wurden daher we niger als in demselben Quartal 1850 eingenommen für Personen und Güter 12,095 Mk. 15 Sch. und für Militair 20,646 Mt. 4 Sch., zusammen weniger 32,742 Mk. 3 Sch. Im vierten Quartal 1849 kamen ein für Personen und Güter 41,566 Mk. 7 Sch. und Militair 2733 Mk. 10 Sch., zusammen 44,300 Mk. 1 Sch nach weniger als in demselben Quartal 1850 für Personen und Güter 18,766 Mk. 12 Sch. und für Militair 21,

zusammen 40,235 Mk. 15 Sch.

. vy r * 2 169 Vir 3 Sich

transporte kamen in 1850 ebenfalls mehr ein so daß sich eine Gesammt⸗ ergiebt, was eine durchschnittliche Mehreinna 2014 Mrk. 6 Sch. ergiebt.

Mehreinnahme von 24,174 Mil 15 Sch. hme pro Monat von Die hier nachgewiesene

in 1850 haben jedoch nur die letzten sechs Monate

indem die ersten sechs Monate gegen dieselben in 1849 sogar eine

Verminderung aufweisen.

Jull mit 14,169 Personen für 13.633 Mrk. 4 Sch., dann der De— zember mit 127,704 Personen für 12,351 Mrk. 4 Sch.; die geringste An

*,

zahl brachte der Februar mit nur Hi44 Personen für die Einnahme von 5862 Mrk. 2 Sch. Im Jahre 1849 betrug die stärkste Anzahl 13,283

im Monat August, welche eine ergaben, dem August folgt der 12,580 Mrk. 14 Sch., dann Personen für 11,801 Mrk. 6 Sch. und dann nur 6599 Personen für 6414 Mrk. 14 Sch.

trug in 1850

Dezember mit 67, 233 Ctr. für 7466 Mrk. der Oktober mit 56,288 Ctr. für 7102 Mrk.

eine Einnahme von 3611 Mrk. 8 Sch.

dasselbe brachte der Monat Mai, demselben folgt der April mit 64,941 Ctr. für 9155 Mk. 10 Sch., dann folgt der März mit 51,823 Ctr. für 7 7628 Mk. 5 Sch., das geringste betrug nur 18,399 Ctr. im Ja stärk st l mit

nuar, dasselbe brachte 2904 Mk. 1 Sch. Die Einnahme brachte in 1850 der Monat Juli

Die stärkste Personenfrequenz brachte in 1850 der Monat November mit 165,101 Personen, welche eine Ein⸗ nahme von 143368 Mrk. 9 Sch. ergaben, dem November folgt der

Einnahme von 12,739 Mrk. 7 Sch September mit 13,111 Personen folgt der Monat März mit 12,389 für Militair 58,220 Mk. 11 Sch.

der 60,333 Mk. 3 Sch. 11,585 Personen für 11,158 Mrk. 6 Sch., die geringste betrug Einnahme im Ja nuar. Das größte in einem Monat beförderte Quantum Güter be 132515 Ctr. im Monat August, dieselben ergaben eine Einnahme von 13,479 Mrk. 7 Sch., dem August zunächst steht der September mit 89, 864 Ctr. für 9366 Mrk. 2 Sch., dann 8 Sch. und 12 Sch. Einnahme; das geringste betrug nur 21,544 Ctr. im Monat März, dieselben ergaben In 1849 betrug das Quantum nur 73,083 Ctr. für die Einnahme von 8282 Mrk.!

——

Mehreinnahme Mk. 1 8 hervorgebracht, 201 sonach im und Güter 11,010 Mk. 6 tair 93882 Mk. 10 Sch.

Sch.

1 Sch.: 3

) 6 Mk. 12 Sch. 68

)

Personen und Güter

für Personen und Güter nahme von 24,202 Mk. 13 pro viertes Quartal Güter 2957 Mk. porte Me . Personen und Güter litair 41,129 Mk. eingenommen für Personen mit der Einnahme für Militair Im ersten Quartal

Oktober mit Egeln 7208

Sch.;

der

alsdann

gegen

und

größte 2 3

1 (9. 4

Mehreinnahme für und für Militair von 20,985 Mk. 8 Einnahme für

eine Sch. von Sch. Gesammt trug die

36,060 Mk.

Bekanntmachungen.

1165 . Bekanntmachung.

Das Königliche Domainen-Vorwerk Parchanie, im Inowraclawer Kreise des diesseitigen Verwaltungsbezirks belegen, 1 Meile von der mit Bromberg durch Chaussee verbundenen Kreisstadt Inowraclaw, 6 Meilen von Bromberg, 1 Meile von der Chaussee zwischen Thorn und Inowraclaw entfernt, soll in dem auf

den 27. April d. J., Vormittags 10 Uhr, vor dem Regierungs-Assessor Schierstedt im Amtshause zu Parchanie angesetzten Termine öffentlich an den Meistbietenden im Ganzen oder in den unten beschrie— benen Parzellen veräußert werden.

Der Veräußerungsplan mit der Karte und den Be— dingungen sind in unstrer Registratur, so wie bei dem Königlichen Domainen-Rentamte zu Inowraclaw, ein zusehen.

Das zu veräußernde Vorwerk äußerungsplan

l. in einer Haupt⸗Parzelle mit dem Vorwerksgehöft, enthaltend:

3 Morgen 160 Ruthen Hof und Baustelle, = 71 n Gärten, ; 18 Acker, 144 Wiesen, 68 Hütungen, 175 Rohrbrücher, 65 y Wege, Gräben re.

918 Morgen 11 Muthen, für welche das geringste Kaufgeld 14,780 Thlr. beträgt.

II. einer Parzelle mit 2 Vier⸗-Familienhäusern, be— stehend aus

Morgen 7

zerfällt nach dem Ver—

.

Ruthen Hof und Baustelle, 6 t 5 Gärten, 84 ; . ; Acker, 13 Wiesen, / 2 Hütung,

26 ; 128 Rohrbrücher,

1 5 ö Gräben und Wege,

169 Morgen 134 Iuthen zu einem geringsten Kaufgelde von 4190 Thlr.

III. einer Parzelle ohne Gebäude: .

65 Morgen 33 IRuthen Acker,

6 3 v Wiesen,

Hütungen, v Rohrbrücher, 156 Morgen 125 Nuspen, sür das geringste Kaufgeld von 1380 Thlr.

LV einer Parzelle ohne Gebäude mit

15. Morgen 145 IRuthen Acker,

191 108 Hütungen,

169 r 3 Rohrbrücher,

141 2124 v Unbrauchbar,

426 Morgen 43 MNumhen, für das geringste Kaufgeld von 1880 Thlr.

V. einer Parzelle ohne Gebäude mit

102 Morgen 34 MRuthen Acker,

32 d 5 ö Wiesen,

111 ö 16 v Hütungen,

4 ö 90 . Rohrbrücher, 7 118 ö Unbrauchbar,

257 Morgen 83 (IRuthen, für ein geringstes Kaufgeld von 1840 Thlr.

VI. einer Parzelle von

23 Morgen 48 IRuthen Acker, 1 y 132 7 Hütung, 25 Morgen für 245 Thlr. .

VII. einige fleinere Parzellen von ungefähr je 5 Mor= gen zum Preise von durchschnittlich je 50 Thlr., deren Zahl nach dem bei Gelegenheit der Licitation sich her= ausstellenden Bedürfniß theils außer dem obigen Ter⸗ min, iheils durch Abtrennung von demselben bestimmt werden kann.

Bromberg, den 8. März 1851.

Königl. Regierung. Abtheilung für direkte Steuern 20. Sackowski.

168 . Zur Feststellung eines am 22. Janus dem Hause Venedische Straße Nr. 19 hierselbst verübten Diebstahls ist die Vernehmung der Schauspielerin Agnes Ernst, welche zu Naumburg geboren sein soll, erforder lich. Da deren Aufenthalt nicht zu ermitteln gewesen, so wird dieselbe aufgefordert, behufs ihrer zu veran— lassenden Vernehmung, ihren Wohnort dem unterzeich— neten Gericht unverzüglich anzuzeigen. Magdeburg, den 15. März 1851. Königl. Kreis- und Stadtgericht. Abihl. für Untersuchungsrichter:

Haniel.

nag. 1850 in

Strafsachen.

Der el

107 Kö, 3 141 Nachdem über das Vermögen manns Salomon Wilhelm Pankratz gung 5. Januar 1851

öffnet worden ist, werden alle unbekannten des Gemeinschuldners hierdurch aufgesordert, sprüche in dem au den 27. Mai 1851, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Stadt— Kreisrichter Mix an hie— siger Gerichtsstelle anberaumten Termine anzumelden und sich zugleich über die Beibehaltung des bestellten Interims-Kurators, Rechts⸗Anwalts Zacharias, über die Wahl eines anderen Kuxators zu erklären. ö verhindert sind, versönlich zu erschei⸗ üsigen Rechts-Anwalte Breitenbach, Matthias als Mandatarien in Vor

ö ku

vom 25 Kon

Und

oder

schlag gebracht.

Wer sich in dem anberaumten Termine weder in Per— son, noch durch einen Bevollmächtigten meldet, hat zu gewärtigen, daß er mit seinen Ansprüchen an die Masse präkludirt ihm gegen die übrigen Kreditoren ein ewiges Stillschweigen wird auferlegt werden.

D Februar 1851.

Vanzig, Nönigl. und Kreisgericht,

und

den 6.

Stadt

Abtheilung

1341 P 9

Alle diejenigen, welche an das von der verwittweten Hauptmännin Grönlund, Henriette geb. von Bohlen, auf Grabow an den Gutsbesitzer Weström verkaufte, auf der Insel Rügen im Kirchspiel Zudar belegene Gut Grabow mit allen denjenigen Zubehörungen, mit denen Verkäuferin dasselbe bisher besessen, so wie an die mit— verkauften Saaten und Ackerarbeiten daselbst, aus ir— gend einem Rechtsgrunde und insbesondere auch aus sehnrechtlichen Gründen Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, werden auf den Antrag der Verkäu— serin zur Sicherstellung des Käufers gegen unbelannte Ansprüche hierdurch geladen, dieselben in einem der nach— stehenden Termine, als:

am 19. März, 9g. oder 30. April d. J., Morgens 10 Uhr,

vor dem hiesigen Königlichen Kreisgerichte gehörig an— zumelden und zu bescheinigen, bei Strafe des Ausschlus= ses und ihnen aufzuerlegenden ewigen Siillschweigens.

Von dieser Anmeldungs-Verbindlichteit sind jedoch diejenigen Grönlundschen Kreditoren entbunden, welche ihre Forderungen auf dem von der Extrahentin ihnen rechtzeitig vorzulegenden, gerichtlich attestirten Postenzet⸗ tel richtig verzeichnet finden werden; wenigstens haben dieselben keine Kostenerstattung für dennoch von ihnen einkommende Anmeldungen zu erwarten.

Bergen, den 25. Februar 1851.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung, Odebrecht.

149] Ediktal-Ladung von Lehnberechtigten.

Auf, den Antrag, des Gutgbesitzers Alexander Carl Friedrich v. Dassel ist die Vorladung aller an dem Gute Schinz, Belgardschen Kreises, zu Lehen berechtigten Ge— schlechter verfügt worden.

Dieses Gut, ein alt v. Podewilssches Lehen, besteht aus drei Antheilen, von welchem Lorenz Christoph v. Po— dewils den ersten durch Kontrakt vom 21. Septem-

gegen

18,944 Mk.

1850 wurden eingenommen für Personen und Güter 30,379 Mk. 9 Sch., für Militair kamen ein 3144 Mk. 8 Sch., zusammen 33,524 Sch.; im zweiten Quartal desselben nahme für Personen und Güter 41,389 Mk. 3 Sch. und inkl. von Mk. 8 Sch. sür Militair J zweiten Quartal gegen und Im dritten Quartal kamen ein für Per sonen und Güter 63,290 Mk. und inkl. von 28,454 Mk. 4 Sch. 91,744 wurden sonach im dritten Quartal gegen das zweite mehr eingenommen für Personen und Güter 21,901 Mk. ; der Einnahme für Militair-Transporte gegen das erste Quartal wurden im dritten mehr eingenommen für 32,910 Mk

1849 kamen 10,257 Mk., für Militair 14,242 Mk. 9 Sch., Sch Mk. 9 Sch.; es zeigt sich gegen dasselbe Personen 11,098 Im Personen und 9 Sch. und für Militair 23,352 Mk.

/

13,406 Mk. 11 d

für Militair 84,536 Mk.; mithin dritte und mit der Einnahme für Militair-Tr

das zweite im

Transporte 51,011

zahres betrug die Ein— . Sch.; es kamen können; im as erste mehr ein für Personen

inkl. der Einnahme für Mili

)

5 Sch. und sch

18,38 Mk. 1 Sch.; und inkl. der Einnahme Im vierten Quartal kamen ein

. und mit der Ein⸗

15 Sch. Fonds un Course gingen für Personen und 3Zproz. and mehr für und mit der Einnahme für Mi

erste wurden im vierten mehr 29,953 Mk. 10 Sch. und 5proz. Obl Mk. 60 Personen und Güter zusammen 54,509 do. v 83

weniger „87 auf 88 *

vierten

Ho bil

)

Uter eln

uartal in 18650 in 1849 bis 8 5h Güter von 9887 M vergeben. n, und zweiten Quartal Berichte Güter 47,871 Mk. von

zusammen fahren.

und zusammen 1849 von

13 Sch

41).

K

ber Bernd v. Münchow fär 4500 Gulden Pommerscher Währung erb- und eigenthümlich veräußert; der Hauptmann Ewald v. Podewils durch Kontrakt vom 9. August 1715 seine wiederkäuflichen Rechte n dem zweiten Antheil dem Franz Hoyer für 4050 Gul den abgetreten und der Hauptmann Ewald von Pode— wils durch Kontrakt vom 7. Januar 1718

1* * 1712 an

den dri⸗ ten Antheil ebenfalls an Franz Hoyer für 4225 Gul— den auf Einundzwanzig Jahre wiederkäuflich veräußert hat. Franz Hoyer hat auch den ersten Antheil von

Schinz durch Kontrakt vom 12. November 1716 auf

24 Jahre wiederkäuflich für 5000 Gulden von Bernd

Münchow erworben, so daß er Eigen hümer des gan⸗

Gutes Schinz geworden ist.

Im Jahre 18140 ist das ganze Gut Schinz einschließlich des Inventariums für 23,050 Thlr., im Jahre 1841 für 25. Januar 1843 1. April 1844 pertinenzien für Hiernach werden sämmtlich oder an den einzelnen desselben zu Lehen berechtigte Agnaten Geschlechts v. Podewils und folgende ihrer Person bekannte, ihrem Leben oder Aufenthalt nach un bekannte Agnaten desselben Geschlechts:

1) Edwin Carl Friedrich Bogislaff v her zu Stuttgart wohnhaft,

2) Adolf Wilhelm v. Podewils, sechsten Kürassier⸗Regiment zu Herrmann Gustav Ernst v. Podewils im vierzehnten Infanterie⸗Regiment, früher z berg garnisonirend,

Paul Herrmann Felix von ? manns Hans Friedrich Peter v früher zu Demmin wohnhaft, der frühere Gutsbesitzer v. Podewils zu Bärwal Sohn desselben Hauptmanns Hans Peter Friedrich v. Podewils,

6) ein dem Taufnamen nach unbekannter Sohn des— selben Hauptmanns v. Podewils, der sich zuletzt in Vorpommern aufgehalten haben soll,

so wie deren etwanige lehnsfähige Descendenz, nicht

minder die Agnaten aller unbekannten, an den drei einzelnen Antheilen des Gutes Schinz oder an diesem ganzen Gute zu Lehen berechtigten Geschlechter und

ren lehnsfähige Descendenz hierdurch vorgeladen, in

auf den 21. Mai 1851, Vormittags 11 Ul vor dem Kammergerichts⸗Assessor Thiel anberaumten Ter—

mine auf dem hiesigen Kreisgerichtshanse persönlich 3

durch zulässige Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Lehns—

Ansprüche auf das ganze Gut Schinz oder dessen ein—

zelne Antheile anzumelden, gebührend zu bescheinigen

und die weitere Verhandlung darüber zu gewaärtigen

Die in diesem Termine ausbleibenden Lehnsberechtig—m ten haben zu erwarten, daß sie und ihre lehns fähigen * scendenten mit allen ihren Lehnsrechten an dem Gute Schinz oder an dessen einzelnen drei Antheilen nebst Pertinenzien, namentlich mit dem Verkaufs-, dem Wiederkaufs⸗, dem Wiedereinlösungs-, dem Revoca— tionsrecht, mit der Rechtswohlthat der Lehntaxe und mit allen sonstigen Lehnsrechten, welchen Namen diese haben mögen, werden ausgeschlossen, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen aufeilegt, das Gut Schinz nebst Periinenzien für ein Allodium erklärt und die Lehns— qualität im Hypothekenbuch gelöscht werden wird.

Den hier am Orte unbekannten Lehnsberechtigten werden die Rechts-Anwalte Deetz und Schörke hierselbst zu Bevollmächtigten in Vorschlag gebracht.

Belgard, den 6. Januar 1851.

Königliches Kreisgericht. J.

24,000 Thlr. und durch Kontrakt vom

Dassel nebst

gekauft

nzen Gute

gan Schinz

nach

podewils, de

Podewils

Abtheilung.

1691 Die Actionairs der Preußischen National- Versiche⸗ rungs⸗Gesellschaft in Stettin werden nach §. 51 des Statuts zur ordentlichen General⸗Versammlung am 16. April c., Vormittags 9 Uhr, im hiesigen Börsenhause hierdurch eingeladen, um den Bericht über den Geschäfts-Abschluß des vorigen Jahres

welches zu U 1

Woche veröffentlichte Gesetzentwurf, Steuern eine Abgabe von drei Proz sen, welche die diesseitigen Unterthanen von frem Staatspapieren und anderen zinstr U

ßen, in Vorschlag gebracht n seit einiger und wieder die Meinung äußern die Genehmigung der Kammern der dürfte. Doch auch das d der französischen Renten hatte auf einen nachtheiligen Einfluß. Von der bei gerin l wirkliche Schuld

60 ur ick H zuruck.

5 und Hope ( bligationen 15 S Fonds blieb kl

f

Obligationen von 133 auf 1211

einer

auf 334 sinaufgetrieben, deo g Portugiesische Obligationen fielen von blieben gestern l London S0 auf 81 5h

Französische 3proöz.

I nswmärtige Börsen. Am sterdam, 15

blieb hier fast in dem nämlichen

nichts ereignete,

stigere Aenderung in der a

Gegentheil darf man wohl annehmen, daß der

Der Handel in

2st 8 mi 5 zustand wie vor .

Mãärz. ge We nternehmung veranlaßte oder ihaltenden Geschäftsstille hät bei Abscha fung einige

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proz. do. schwankten zwischen 105 und

Speculationshandel

9

doch

365 9h. Von südamerika peruanische O und brasilianisch

Mor 1 Menten

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die Wal

zu voll

Stimmkarten werden

rea Instituis, große

selbst, am 14. und 15. April,

am Orte der General-Versammlung in

8 bis 9 Uhr vor derselben verabfolgt,

Legitimation der am Vorabend oder am

hier eintreffenden fremden Actionairs g Die gedruckte Uebersicht des Abschlus

1. April

Die

üuseres

an auf unserem Bureau zum 8 7 Mär: 851 Stettin, am 17. März 1851.

Verwaltungs⸗R

würdigsten können. Jede und dem Preise Preis Bromberg in ng nach gemachter Pi

stattsindet

sen die

Feilen nicht Folgende So 5 Stück viereckige, und zwar: 1 Bastardfeile 14“, 1 dito selle 14“ J 1 Stück stum 1 bid 5 Stück spitzfl dito 5“ ? Stück 5“, 1 Sagenfeile 4“, 1 Schlichtfei Stück runde: 1 Bastardfeile 16 ! I Schlichtfeile 16“, 1 dito Bastardfei it,, ö 16“, 1 dito Stück Einstreichfeile 10

1 Vogelzunge 5“ lang

dito 5

fflache: 1 1 Ansatz - 2 Schlichtfeile

49

Stück 1

Summa Bromberg, den 2. N Königliche Direction der Ostha

1831 1851

138

Es wird hiermit öffentlich bekannt daß dem im Radomer Gubernium, Olkuszer Kreise, am we ßen Pszemsza⸗Flusse gelegenen Dorfe Niwka, auf dem Punkte, wo die Gränzen Oesterreichs, Preußens und des Königreichs Polen zusammenlaufen, ganz nahe b der Warschau⸗ Wiener und Oberschlesischen Eisenbahr eine Hütten⸗Anlage, Heniyksw genannt, zu verpachten ist. Es enthält Anlage zwei Hohöfen, Puddlings⸗ und Walzwerk, geräumige Wohngebäude und eine Wasserkraft von 90 bis 120 Pferden; ferner eine 1 davon

61 . ein

Nagazine und

diese

Viertelmeile entlegene mit Dampfmaschine von 40 Pferdekraft versehene Stein= kohlengrube. ö

Diese Anlage wäre besonders zu Fabtiken von be— deutender Ausdehnung geeignet.

Nähere Information über die Bedingungen, unter denen diese Anlage, sei es auf eine gewisse Zeit oder auch in Erbpacht, überlassen werden kann, ertheilt der Chef der Bergwerk-Anlagen in Dabrowa bei Bendzin oder das Bergwerk Departement in der Regierungs⸗ Schatz-Kommission zu Warschau.

Das Abennem ent beträgi: 5 Athlr. für Jahr. 19 , ahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

6 80 9

1

Amtlicher Theil.

Dentschlan d.

Desterreich. Wie n. Senats-Präsident des obersten Gerichts- und Cas- sationshofes. Grundentlastung im Gebiet von Krakau. Anordnun⸗ gen in der Armee Cirkular des Kultus-⸗Ministeriums. Die Auf⸗ ständischen der Kraina. Probe ⸗Eisenbahnfahrt von Verona nach Mantua. Vermischtes.

Bayern. Münch en. richts hof

Sachsen. Dresden. Kammer-Verhandlungen.

Hessen. Kassel. Staats-Minister Uhden

Hessen und bei Rhein. Darmsta dt. Kammer⸗-Verhandlungen.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin. Entbindung der Großherzogin von einem Piinzen. Malchin. Landtags-Verhandlungen.

Lübeck. Lübeck. Versammlung der Bürgerschaft.

Ausland. Desterreich. Mailand. Termin ⸗Verlängerung für das Zwangsanlehen Agram. Unfall des Banus.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Berathung des Zucker= und Kaffee⸗Tarifs. Paris. Die Kommission über das National- gardegesetz. Narvaez und Donoso Cortes. Geldbewilligungen für den Besuch der londoner Industrie⸗Ausstellung. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Zurücknahme des Antrags in Betreff Ceylon's. Truppensendungen nach dem Cap. Nonflikt zwischen einem britischen Kauffahrer und einem österreichischen Kriegs- schiff. Nachrichten aus Britisch⸗Guiana. Vermischtes.

Rußland und Polen. St. Peters bung. Kriegsberichte vom kau— kasischen Corps. General Islenjew 4.

Schweden und Norwegen. Stockholm. Der König erwartet Constitutions · Ausschuß.

Dänemark. Kopenhagen. Engelstoft 4. führung von Wohnungen für die arbeitende Klasse. stadt. Der Wiederaufbau

Italien. Turin. Die Exzesse in Genua. Gesetzentwurf über penaushebung. Unterrichts⸗Budget. Siccardi. Rom. Die der Wiedereinführung des Malteser⸗Ordens.

Spanien. Madrid. Hofnachricht. Die Kommission für Regelung der Staatsschuld Hofnachricht. Interpellation Bravo Murillo's.

Vermischtes.

Moldau und Walachei.

Türkei. Konstantinopel sche Kirche im Orient.

Brasilien. Rio Janeiro land. Vermischtes

Börsen- und Handels⸗-Nachrichten.

Kammer ⸗Verhandlungen. Der oberste Ge—

Konferenz.

Gesellschaft zur Auf⸗ Friedrichs⸗

Lrup⸗

Id 6e

Abreise des Protettorat

General Hasford. über die katholi-

Bukarest. Frankreichs

Verhandlungen mit Paraguay und Eng—

.

Theil.

Amtlicher jestät der König haben Allergnädigst geruht:

Schichtmeister Neugebauer zu Gleiwitz und anz Kaduk zu Piela die Rettungs— Medaille

dem Werk⸗

am Bande

Justiz⸗Ministerium. Notariats ⸗-Kandidat Wilhelm Sons zu Hillesheim ist zum Notar für den Friedensgerichts⸗-Bezirk Perl im Landgerichts⸗ Bezirke Trier, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Per ernannt

worden.

Abgereist: Se. Durchlaucht General-⸗Lieutenant Prinz Bernhard nach Hannover.

Nichtamtlicher Theil. De nt schland.

Oesterreich. Wien, 18. März. Der ehemalige Justiz Minister Ritter von Schmerling ist zum ersten Senats-Präsidenten des obersten Gerichts- und Cassationshofes ernannt worden.

Das Kaiserliche Patent über die Durchführung der Grund— entlastung im Gebiete des ehemaligen Freistaates Krakau ist er⸗ lassen worden, und im Nachhange zu demselben auch die vom Kai ser genehmigte Verordnung über die Zusammensetzung, den Wir— kungskreis und das Verfahren der zur Durchführung der Grund— entlastung im obigen Gebiete zu organisirenden Kommission ergan— gen und wird demnächst die Publication erfolgen.

Der heutige Soldatenfreund berichtet: „Se. Majestät haben zu genehmigen geruht, daß die bewilligte zehnprozentige An⸗ zahl unberittener Gemeine für den herabgesetzten Lokostand künftig grundsätzlich für alle Kavallerie Regimenter ohne Unterschied, ob sie sich auf dem Kriegs- oder einem restringirten Lokostande befin⸗ den, zu gelten habe und daher nach dem vollen Ausmaß für den Kriegsstand in deren kompletten Stand aufzunehmen sei. Dieser komplette Stand wird demnach bei der schweren Kavallerie von 150 berittenen und 15 unberittenen, somit in 165 Gemeinen, und bei der leichten Kavallerie in 180 berittenen und 18 unberittenen, somit in 198 Gemeinen per Escadron bestehen, von welchen bei jenen Regimentern, die auf den restringirten Lokostand von 130 oder 150 berittenen Gemeinen gesetzt wurden, nur die entsprechenden 13 bis 15 Mann an Unberittenen in loco gehalten werden dürfen. Zu⸗ gleich haben Se. Majestät eine Reduction der zur zweiten Armee gehörigen vier Kavallerie-Regimenter in der Art anzuordnen ge— ruht, daß bei denselben ausnahmsweise mit Inbegriff der für den kompletten Stand festgesetzten zehn Prozent an unberittenen Ge— meinen der bisherige Kriegsstand beibehalten werde.“

Nach einem Cirkular des prager Konsistoriums helvetischer Konfession an die unter demselben stehenden Seelsorger ist vom Ministerium des Kultus die Weisung ergangen, daß abgefallenen und wenn auch zum Protestantismus übergetretenen katholischen

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Berlin, Freitag den

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März

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2 1.

Priestern, wenn sie eine Ehe einzugehen Willens sind, die Trauung zu versagen sei, indem sie nach den bisherigen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches „durch die erhaltenen Weihen oder abge⸗— legten Ordensgelübde für ihre ganze Lebenszeit die rechtliche Fä⸗ higkeit verloren haben, eine gültige Ehe zu schließen“, und daß „Ddie Gültigkeit einer gegen dieses Hinderniß des öffentlichen Rechts ein⸗ zugehen versuchten Ehe von Amts wegen zu bestreiten ei En Erlaß an den General-Prokurator fordert diesen auf, in solchen Fällen „auf Grundlage der §§. 63 und 64 des a. b. G. B. ein⸗ zuschreiten.“ Da in den Bestimmungen dieser Paragraphen bis jetzt keine Aenderung vorgenommen worden, so sei von der Entwickelung der in fortwährendem Flusse begriffenen Gesetzgebung zu erwarten, in welcher Art sich die künftigen legislativen Normen über diesen Punkt gestalten werden.

Aus Bosnien kommt dem Lloyd folgende Ke Zten d. zu: „Die Aufständischen der Kra

Korrespondenz vom aina sind zu einer bedeu⸗ tenden Stärke angewachsen

und haben bekanntlich schon Banjaluka Sarajewo flüch bis Gjoel⸗ Trawnik ist ein Armee-Corps gegen dieselben aufgebrochen, und es unterliegt keinem Zweifel, daß es sie in kurzer Zeit bewältigen werde, da in dem Insurgenten-Heere Schwankungen wahrgenommen wurden. Mu⸗ stapha Pascha Melemendsi, aus Tuzla angekommen, zog mit zwei Bataillonen Infanterie gegen Jaiza, der Brigadier Ali Pascha gleichfalls mit zwei Bataillonen gegen Skender Vakup, um Vran— duk zu besetzen. Aus Konstantinopel ist ein Ferman eingetroffen, vermöge dessen der Wesir der Herzogewina, Ali Pascha Stolcevic, seines Paschaliks verlustig erklärt wird. Eine Abtheilung Arnau⸗— ten, 500 Köpfe stark, in Tosga in Albanien angeworben, ist gegen Travnik aufgebrochen. Das beste Zeugniß des hiesigen Elends liefert das schlechte Brod, welches das Volk zu verzehren genöthigt ist. Die Verpflegs-Lieferungen werden mit aller Strenge eingetrie ben, eben darum wächst die Noth mit jedem Augenblicke.“

Die erste Probefahrt auf der Eisenbahnstrecke von Verona nach Mantua ist am 15ten Mittags mit bestem Erfolge vor sich gegan⸗— gen. Die an fünf Meilen lange Bahnfahrt wurde in funfzig Mi⸗ nuten zurückgelegt.

Das Reichsgesetzblatt enthält die Verlängerung des zwischen Rußland und Oesterreich im Jahre 1814 abgeschlossenen Donau schifffahrts⸗-Vertrages auf ein weiteres Jahr. .

Der Königl. preußische Gesandte am russischen Hofe, Herr von Rochow, ist vorgestern nach Berlin abgereist.

Der kärnthnerische Landtags ? Ausschuß hat bei dem Ministerium neuerdings die Bitte wegen Führung einer Eisenbahn durch Kärnthen und wegen Regulirung der Drauufer gestellt.

Bezüglich der Veränderungen, welche die Justiz und politische Organisatlon erfahren sollen, macht man der D. Z. a. B. folgende Mittheilungen: „Vor Allem beabsichtigt der Herr Justizminister einen unleugbaren Uebelstand der bisherigen Organisation, daß nämlich die politische und Justizbehörde eines und desselben Gerichtssprengels nicht örtlich vereinigt ist, zu beseitigen. Böhmen wird beispielsweise in eine gewisse Anzahl Gerichtssprengel eingetheilt werden, an dessen Haupt— orten sowohl die Justiz-, als die politische Behörde erster Instanz, ferner eine Steuerbehörde sich befinden. Einzelrichter werden wenigstens in Strafsachen nicht weiter fungiren, sondern alle Gerichte erster Instanzen werden kollegialisch eingerichtet. Die Landesgerichte und Oberlandes gerichte werden aufgehoben und an ihrer Statt 4 Appellhöfe in Böhmen errichtet, welche künftig auch die Verweisungs⸗Erkenntnisse bei Schwurgerichtsfällen schöpfen werden. Diesen direkt übergeord— net ist der oberste Cassationshof in Wien. Die Strafgerichtsbar— keit soll von der judiziellen streng getrennt werden. Die Mehrzahl jener minder wichtigen Vergehen, wegen welcher die Bezirksgerichte bisher in athemloser Thätigkeit erhalten wurden, werden dem Res⸗ sort der Gemeinde Polizei zugewiesen werden. An die Stelle der Bezirks-Hauptmannschaften treten Amts-Hauptmannschaften. Die Kreis-Regierungen werden aufgehoben, an deren Stelle die Statt halterei mit Beamtenverstärkung tritt.“

Handels

M

Bayern. München, 17. März. (N. M. Z.) Kammer der Abgeordneten. In der heutigen Sitzung wird zur Berathung über den Gesetz-Entwurf, das Einschreiten der bewaffneten Macht zur Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung, übergegangen. Die all⸗ gemeine Diskussion eröffnet Dr. Morgenstern. Er glaubt, daß durch dieses Gesetz einer Militair-Diktatur Bahn gebrochen sei. Er geht auf das Verfahren in Württemberg über, dort sei die Lei— tung des Einschreitens des Militairs dem Civil-KKommissär über⸗ tragen, bei uns habe der Kommandirende das Recht hierzu. Daß dies nicht das richtige Verfahren sei, dafür böten uns Köln und Leipzig genügende Beispiele, wo dieses Einschreiten so großes Un— glück hervorgerufen habe. Den Schaden bei öffentlichen Aufläufen müßten ohnedies die Gemeinden tragen, sie würden sich viel leichter zu Ruhe bestimmen lassen, wenn das Einschreiten der bewaffneten Macht nur ein Civilkommissär zu leiten habe. Zudem sei für die Verantwortlichkeit des Militairs im Gesetze gar keine Bestimmung getroffen. Im vorigen Jahre habe die Krone das gegenwärtige Gesetz als Verfassungsgesetz eingebracht, dies sei in diesem Jahre nicht geschehen. Er verlangt, zuerst solle, wie dies in Württemberg der Fall sei, die Bürgerwehr einschreiten, und wenn diese nicht zureiche, erst das regulaire Militair. Dr. Heine erklärt, daß er in vielen Beziehungen mit dem Gesetz-Entwurfe einverstanden sei, nur die 4 ersten Artikel müsse man abändern, denn diese schützten nicht genug vor der Revolution. In mittelalterlichen Republiken hätten Zünfte und andere ähnliche Gesellschaften große Aufläufe her⸗ vorgerufen, um ihre Interessen zu fördern. Wir hätten bei ähnlichen Vorfällen nicht ähnliche Verwaltungsbehörden wie damals. Auch in Rom sei Jeder Soldat gewesen, der Richter habe den Helm aufgesetzt, wenn es Roth gethan und wieder abgelegt, wenn er zu Gericht habe sitzen müssen. Gott bewahre uns, wenn uns jetzt die Büreaumän-= mer im Felde schützen sollten! Der Staat sei in verschiedene

Alle Post-Anstalten des In und Auslandes nehmen Bestenlung auf dieses Blatt an, für Berlin dir Expedition des Preuß. Staars⸗ Anzeigers: Behtren⸗ Straße r. 57.

1851.

Zweige der Gewalten getheilt, in diesem Gesetze spreche man nur

von der zuständigen Civil-Behörde. Diese habe sich doch in den neueren Zeiten gewiß wenig Verdienste erworben, sie sei von der Revolution bei Seite geschafft worden In den ersten vier Ar⸗ tikeln vermisse man auch neben der Beschränkung der admini⸗ strativen Zuständigkeit jede, auch nur die leiseste Spur der Be schränkung der Willkür der Soldateska. Er meine Soldateska hier nicht im Sinne der verthierten Söldlinge und solcher abgelaufenen Schlagwörter, aber ihm scheine, daß viele Füh⸗ rer nicht die gehörige Bildung hätten, um den Zustand der Dinge genau übersehen zu können. Er wolle statt der 4 ersten Artikel 10 neue vorschlagen. von Lerchenfeld: Was die moralische und physische Mitwirkung der Bürgerwehr anbelange, die man vor Al— lem gewünscht habe, so sei diese in Verbindung mit dem Gesetze, das wir im vorigen Landtage berathen hätten, hinlänglich gesichert. Die Lücken in unserer Landwehr-Ordnung müßten durch ein beson⸗ deres Gesetz ausgefüllt werden, hier sei nicht der Platz dazu. Man habe vößn den Folgen des Verhaltens der Militairbehörden in Köln und Leipzig gesprochen, man solle auch an den Schaden denken, der da entstanden, wo das Militair nicht rechtzeitig eingeschritten. Warum in dem Gesetze eine Verfassungs -Aenderung liegen solle, könne er nicht einsehen; es sei auch nicht der geringste Grund für diese Annahme vorhanden. Er müsse sich verwahren gegen die Wirksamkeit, welche man einer ausgedehnten Volksbewaffnung bei⸗ legen wolle; jene ungeregelten Kräfte in die Landwehr gemischt, würden leicht eher gegen die gesetzliche Ordnung auftreten, als für diese. Daß diese Elemente als Feinde der gesetzlichen Ordnung auftreten würden, haben sie ohnedies in den letzten zwei Jahren zur Genüge bewiesen, man solle sich nur an das Auftreten der Na⸗= tionalgarde in Wien, in Berlin erinnern. (Fortsetzung folgt.)

München, 17. März. (N. M. Ztg.) Heute versammelte sich der oberste Gerichtshof in feierlicher Sitzung, in welcher der neuernannte General-Staatsanwalt Herr von Volk durch den ersten Präsidenten des Gerichtshofs dem Kollegium vorgestellt wurde. Bei rieser Gelegenheit fand auch die Einführung des zum Direktor des obersten Gerichtshofs ernannten Ministerialraths Herrn von Moli⸗ tor statt, der indessen noch auf längere Zeit zu legislativen Arbei ten im Justizministerium verwendet werden wird.

Zweite Kam⸗ zwei Kö⸗

der

Sachsen. Dresden, 18. März. (Dr. J mer. In der heutigen Sitzung brachte die Registrande nigliche Dekrete vom 14. und 15. März; in dem ersteren wird Schluß des dermaligen Landtags auf den 3. April festgestellt, und das zweite erinnert die Stände an die über das Königliche Dekret

*

vom 19. Juli 1850, die Revision der Verfassungs⸗- Urkunde betref⸗ fend, annoch abzugebende Erklärung. Auf der Tagesordnung befin det sich der anderweite Bericht der ersten Deputation, die Verschie— denheit der Beschlüsse der ersten und zweiten Kammer über den Gesetz-⸗Entwurf: Einige Abänderungen und Zusätze zum Volksschul Gesetze betreffend. Referent ist der Abgeordnete Dr. Kuntzsch Die wesentlichste Differenz, welche in den beiderseitigen Kammer— Beschlüssen besteht, betrifft den 58. 2 des Gesetz-E f wo die erste Kammer das von weiten Kammer adop⸗ tirte Kommunal Prinzip beseitigt Nach dem Beschlusse der ersten Kammer sollen nämlich die den Lehrern währenden Zulagen aus Staatskassen gezahlt werden,

rend die zweite Kammer beschlossen hatte daß

durch die Schulgemeinden zu gewähren seien, und

denem Unvermögen Aushülfe aus Staatskassen eintreten wiederholter Prüfung empfiehlt heute die Deputation de bei ihren desfallsigen ersten Beschlüssen stehen zu bleiben der ersten Kammer abzulehnen. Die Kammer tritt dem Vo ihrer Deputation mit großer Majorität und ohne

batte bei. Eine zweite Differenz betrifft die Beschrän atoren. Hier hatte die zweite Kammer beschlossen

zu Schulstellen von 160 220 Rthlr. Lehrer berufen dürfen, die im Dienstalter ren, in höher besoldete, die im Dienstalter von

ren stehen. Die erste Kammer aber will, daß ein nur 5 Jahren zur Berufung in alle Stellen In diesem Punkte hat sich jetzt die Deputation Kammer in eine Majorität und Minorität getheil rität räth an, diesem Beschlusse der ersten Kamme Minorität empfiehlt der Kammer, ihren ersten halten. Für die Majoritätsvorschläge sprechen Unger und Haberkorn, für die Minorität der Staatsminister von Beust erklärt, daß Kammer zwar nicht den Wünschen der

der 31 hat

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von

angenommen. ; welcher nach dem Beschlusse der zweiten Kammer lautet: „D Regierung kann den Lehrern die Theilnahme an politischen Ver sammlungen sowohl im Allgemeinen als in besonderen Fällen un tersagen.“ Diese Fassung hat die erste Kammer nicht genehmigt, sondern sich für die unveränderte Annahme der Regierungs vorlage entschieden, in welcher §. 7 lautet: „Alle Lehrer 0 r sich der Theilnahme an politischen Vereinen und des . fuchs politischer Versammlungen schlechterdings zu ee, . Hier räth die Deputation wieder einstimmig: dem ö der ersten Kammer nicht beizutreten, sondern bei dem, ö e * beschlossen, stehen zu bleiben. Die Abgg— von Zeßschmi 3 von Nostitz, Dr. Platzmann, Meisel erksären sich für den Beschluß

der ersten Kammer. i . 6 J Derntationsgutachten wird von dem Vice⸗Präsidenten von