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Criegern und dem Referenten vertheidigt; ihm treten die Abgg. Riedel, Sachße, Unger und Lehmann bei. ; Staatsminister von Beu st empfiehlt nochmals dringend die Annahme der von der ersten Kammer genehmigten Regierungs- vorlage. Derselbe tritt hierbei zugleich der Auffassung entgegen, als ob in diesem §. 7 ein Mißtrauensvotum gegen die Schullehrer liegen solle. Werde dieser Paragraph nach dem Beschlusse der zweiten Kammer in das Geseßz gebracht, so werde die ganze Maß⸗ regel, die nur im Interesse der Lehrer selbst liege, illusorisch ge macht, und die Regierung könne dadurch in die Lage versetzt werden, für oder gegen einzelne Vereine Partei ergreifen zu müscen.
Bei der Abstimmung wird der Antrag der Deputation mit gegen 24 Stimmen angenommen und damit der Beschluß der ei Kammer abgelehnt.
Dresden, 18. März. (Dr. J.) Die bisher noch nicht ver sammelt gewesene vierte, von der Ministerial⸗Konferenz nie derge setzte Kommission ist heute zusammengetreten. Ihre Aufgabe ist be kanntlich, die Frage vom Bundesgerichte unten Berücksich tig ung. 34 bezüglichen Bestimmungen der wiener Schlußakte und der Austrä⸗ gal „Gerichtsordnung zu bearbeiten. Sach sen hat den Varst in derselben und Theil nehmen an der Kommission Hannover, Braun schweig, Nassau, Bremen, Schaumburg⸗Lippe.
Hessen. Kassel, 106. März. (O. P. A. 3.) Staats Ministe Uhden hat dem Kurfürsten in einer ihm bewilligten Audienz die Kreditive seines Königlichen Herrn überreicht. Heute war Herr
Uhden zur Kurfürstlichen Tafel geladen, an der auch der Graf Leiningen Theil nahm.
Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 17. März (O. P. Ä. 3.) In der 19ten Sitzung der zweiten Kammer legte Ministerial- Rath von Bechtold einen Gesetz⸗ Entwurf zum Schutz gegen den Mißbrauch der Presse vor. Derselbe enthält im We⸗ sentlichen das Folgende: Von den Preßvergehen. Strafrechtliche Verantwortlichkest tritt durch die Veröffentlichung ein. Die Straf⸗ barkeit wird nach den allgemeinen Strafgesetzen bemessen, und kann in jedem gewöhnlichen Erkenntniß die Unterdrückung resp. Vernich tung der inkriminirten Schriften verfügt werden. Auch Der Inhalt von Schriften, resp. deren Redactionen 2c., welche außerhalb des Großherzogthums erscheinen und gegen die inländischen Strafgesetze verstoßen, können vor inländische Gexichte gezogen werden. Die Erkennung der Strafe steht nicht mehr den Geschworenen, resp. dem Assisenhof, sondern den Hof- und beziehungsweise Kreisge richten zu. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit erlischt nach sechs Monaten. Wer durch Erzeugnisse der Presse c. zu Vergehen oder Ver brechen anreizt oder auffordert, wird als Miturheber bestraft. Wer den Großherzog, die Großherzogliche Familie, das Oberhaupt eines fremden Staates oder fremde Gesandten in einer Druckschrift be leidigt, verspottet oder schmäht, wird bestraft mit Correctionshaus bis zu 5 Jahren; wer die bestehende Regierungsform, die Instituse der Ehe, des Eigenthums ꝛc. angreift, mit Correctionshaus bis zu zwei Jahren; wer auffordert zum gewaltsamen Angriff auf die Kam⸗ mern oder einzelne Mitglieder, mit Correctionshaus bis zu einem Jahr, sind Gewaltthätigkeiten vorgefallen, bis zu drei Jahren; wer Militairpersonen von ihren militairischen Pflichten abwendig zu machen sucht, mit Correctionshaus bis zu drei Jahren; wer Hand— werksgesellen zum Einstellen ihrer Arbeit zc. auffordert, mit Correc—⸗ tionshaus bis zu sechs Monaten; wer durch Ausstreuung falscher Ge⸗ rüchte 2c. einzelne Klassen von Staatsangehörigen gegen einander auf— reizt, mit Correctionshaus bis zu drei Monaten; wer die Religion her abwürdigt, mit Correctionshaus bis zu 18 Monaten; wer durch unzüchtige bildliche Darstellungen die öffentliche Sittlichkeit verletzt, mit Correctionshaus bis zu 6 Jahren; wer Staatsbehörden und Schwurgerichte herabwürdigt, mit Correctionshaus bis zu 2 Jah ren; wer einen Beamten, Geschworenen, Offizier, Zeugen, Geist lichen in Beziehung auf seinen Dienst beleidigt oder einzuschüchtern sucht, mit Correctionshaus bis zu 2 Jahren; wer die Regierung oder Behörden eines fremden Staats herabwürdigt oder schmäht, mit Correctionshaus bis zu 1 Jahr; wer unwahr einen Dritten einer verächtlichen Handlung bezüchtigt ꝛc., mit Correctionshaus bis zu 3 Jahren bestraft. Angriffe auf die Ehre werden nur auf Antrag des Beleidigten oder sei⸗ ner vorgesetzten Behörde geahndet. Wer einen Anklage - At vor der gerichtlichen Bekanntmachung durch Druck verbreitet oder sonst bekannt macht, wird bis zu 500 Fl., wer zur Samm⸗ lung von Geldbeiträgen zur Tilgung einer vom Staat ausgespro chenen Strafe auffordert, bis zu 300 Fl. gestraft. Zum Gewerbs Betrieb der Buchdruckereien 2c. ist die Genehmigung des Ministe— riums des Innern erforderlich; diese Konzession soll bestehenden Buchdruckereien für jetzt nicht verweigert werden. Sind aus einer Buchdruckerei zwei Druckschriften innerhalb Jahresfrist verurtheilt worden, so kann die Erlaubniß zum Betrieb des Gewerbes auf ein Jahr entzogen werden; bei weiteren Rückfällen kann die Konzes⸗ sson vom Ministerium des Innern wieder eingezogen werden. Auf seder Druckschrift muß der Name und Wohnort des T ruckers und Verlegers, bei Strafe bis zu 2090 Fl., enthalten sein. Ist der Name falsch, so tritt noch außerdem Gefängniß— strafe bis zu drei Monaten ein. Für jede periodische Schrift muß ein unbescholtener ständiger Redacteur bestellt werden. Für jede Zeitung, wenn sie dreimal wöchentlich erscheint, ist eine Caution ven 1009 Fl., erscheint sie öfter, von 2060 Fl. zu stellen, Wissenschaftliche Blätter sind von Cautionen frei. Die ge genwärtig bestehenden Zeitungen haben diese Caution binnen vier Wochen zu hinterlegen. Von jedem Blatte muß mit der ersten Aus— gabe ein Exemplar, mit der Unterschrift des verantwortlichen Re— dacteurs versehen, bei der Ortspolizeibehörde hinterlegt werden, Plakate an Straßenecken 1 lönnen nur mit Erlaubniß der Polizei angeheftet werden. Druckschriften 2c. dürfen ohne Erlaubniß der Polizei auf Straßen oder öffentlichen Plätzen nicht verkauft werden. Ist eine Zeitschrift in einem halben Jahre zweimal gerichtlich ver urtheilt worden, so kann das Ministertum dieselbe verbieten. Alle außerhalb des Großherzogthume erscheinenden Drucksachen konnen vom Großherzoglichen Ministerium verboten werden. Preßpolizei= Uebertretungen werden von den Stat und Landgerichten als Po— lizeigerichte erster Instanz abgeurtheilt.
Darm stadt, 17. März. (O. P. A. Ztg.) Heute legte Ministerialrath von Bechtold auch der ersten Kammer den Gesetz— Entwurf „gegen Mißbrauch der Presse“ vor. Die zweite Kammer wird morgen zur Wahl des Ausschusses, zum Zweck der Begutach— tung dieses Gesetz⸗Vorschlags, schreiten; die er ste Kammer wird diese Wahl übermorgen vornehmen.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 19. März. Heute ist Ihre Königl. Hoheit die Frau Großherzogin Auguste von einem Prinzen glücklich entbunden worden.
Malchin, 15. März. (Mecklenburger Zeitung.) Der schwerinsche Kommissarius läßt der Landtagsversammlung durch bas Poltzeicomit anzeigen, die Regierung wünsche daß der engere Ausschuß potestivirt werde, vorschüfsige Zahlungen, auf
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die Lurch die gsterreichschen Trnußßen vergusßten Einqugrhi= rungslasten aus der Rezepturkasse leisten zu fh ff Wird abge⸗ lehnt. In einem schwerinschen Reskript ad cab: Il wird die erste Bedingung, daß die eingehenden Vergütungsgelder für Hie Feld- zuge nach Schleswig-Hosstein und Baden, so wie für die Küsten. defestigung, an die Schuldentilgungskasse gezahlt und zum Abtrage ver 1,56. 0) Rthlr. mit verwendet werden sollen, zugetan den. Was die zweite Bedingung wegen Einschräntung 39 ein n. Etats und Zurückführung desselben auf . arch e dee, festgestellte Minimum betrifft, so wolle ai , z n, vers darüber verhandeln lassen, weil Sie die Konn exit der⸗ selben mit der verlangten Uebertragung der Schulden nicht zu⸗ 1 und Ständen das Recht nicht einräumen können, e,. Sache nicht konnexe Forterungen in solche Verbindung zu bringen. Die sonstigen Modalitäten sind genehmigt. Nach been⸗ rigté Debatte wird hierauf ohne Abstimmung der Beschluß ge⸗ faßt: Stände können sich nicht entschließen, von der ihrerseits ge stellten Bedingung in Betreff des Militairs abzugehen, und hoffen, Gerentssimus werde bei nochmaliger Erwägung den Wünschin der Stände entsprechen, entgegengesetztenfalls seien dieselben bereit, von dem in dem Comitébericht sub I. A. aufgestellten Gesichts— punkte (d. h. bei jedem einzelnen Posten die Frage, ob solcher zur gemeinschaftlichen Uebertragung rechtlich gestellt werden könne, zu erörtern) aus weiter zu verhandeln. Der Beschluß solle durch den Landmarschall dem Kommissarius mitgetheilt werden. Auf ven Bericht des Comités über die 132. E. A.⸗Proposition, wonach die zwischen Preußen und Mecklenburg abgeschlossene Mi— litair-Convention ven Richten der Stände nicht präjudizirt, erfolgt der Beschluß, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Darauf folgt der Eomitébericht über die Verordnung, betreffend die Aufnahme (Heimatsrecht) der Ausländer, welche stets von der Genehmigung des Ministeriums abhängig gemacht werden soll. Beschluß: Ver— ordnung ist abzulehnen. Nach Verlesung des Comité berichts über die 56. und 57. E. A.⸗Proposition, betreffend die mitgetheilte Beitrittserklärung zum Bündniß der Königlichen Regierungen von Preußen, Sachsen und Hannover vom 26. Mai 1849, wird be- schloffen, an Seren. Strelit? eine Verwahrung abzulassen wegen der in vessen Reskript geäußerten Grundsätze, rücksichtlich Seren Sarin. die Angelegenhest auf sich beruhen zu lassen.
Lübeck. Lübeck, 17. März. (H. 3.) Nachdem der heute versammelten Bürgerschaft zuvörderst ein Bankschreiben des Feld marschall-Lieutenants von Legeditsch für die den K. K. österreichi⸗ schen Truppen im lübeckischen Freistaate gewährte bundes freundliche Aufnahme mitgetheilt war, kam ein Senats-Antrag auf einstweilige provisorische Beibehaltung der Bataillons-Formation für die Infan— terie unter Auflösung der Kavallerie zur Berathung. Derselbe wurde angenommen, indem die Bürgerschaft zugleich die provisorische Wiedereinführung der Stellvertretung, wie solche hier bis zum 26. Januar 1849 bestanden, bis zum Erlaß eines allgemeinen Bundes⸗ gesetzes über die Wehrpflicht beantragte, worauf der Se— nat si? Weiteres vorbehielt. Von den übrigen ebenfalls ge nehmigten Anträgen kann aur noch hervorgehonen werden ein An trag auf fernere vorschußweise Bewilligung von 10,9000 Mark für Einquartierungskosten, auf eine Abänderung der Stempel-Ordnung, so wie auf Genehmigung eines revidirten Regulativs für die Schiffsklarirer. Nach einstündiger Pause berieth die Bürgerschaft noch einen Gesetz- Entwurf, das Verfahren zur Schlichtung einer Meinungs-Verschiedenheit zwischen Rath und Bürgerschaft über die Auslegung von Gesetzen oder der Verfassungs- Urkunde betreffend, ferner eine an den Senat zu erlassende Erllaͤrung über die Ausle gung bürgerschaftlicher Beschlüsse, so wie die Schluß⸗Redaction ihrer revidirten Geschäfts-Ordnung.
In Folge eines in der vorletzten Bürgerschaft gestellten An trages hat der Senat nunmehr eine aus zwei Senatoren, sechs Geistlichen und zehn Laien gebildete Berathungs⸗Kommission zu Ausarbeitung einer Kirchenordnung sür die lutherischen Gemeinden unseres Freistaats ernannt.
nusland.
Hesterreich. Mailand, 10. März. (LI). Da einige Kontribuenten des Zwangsanlehens am 26. Februar als dem hier zu bestimmten Tage bei der betreffenden Kommunal Behörde ihre Steuerbollete nicht beibringen konnten, wurde ihnen hierzu ein wei terer Termin auf den 20. März bestimmt.
Agram, 15. März. (Ll.) Bei einer Spazierfahrt, welche Se. Excellenz der Banus gestern machte, glitt das Rad des Wa gens von der Achse, was den Sturz des Wagens veranlaßte. Se. Excellenz fiel aus dem Wagen und trug eine jedoch unbedeutende Verletzung davon, so daß er sich heute wieder in ungestörter Thä ligkeit befindet.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 17. März. Den Vorsitz führt Benoist d'Azy. Nach einigen unwesentlichen Dingen kömmt auf die Tagesordnung die erste Ber rathung des Zucker- und Kaffeetarifs. Der Handelsminister Schneider erinnert nach einigen allgemeinen Bemerkungen, wie inländischer und Kolonialzucker mit 465 Fr. (nebst dem 5 47 Fr. 50 Cent.), ausländischer 20 Fr. höher besteuert sei. Die Regie⸗ rung beantragt den ersten Zoll auf 25 Fr. (resp. 27 Fr. 50 Cent.), den zweiten auf 15 Fr. herabzusetzen. Die Kommission nimmt als Basis den reinen Zuckergehalt an, und will die Ermäßigung auf 25 Fr. in 5 Jahresterminen und Herabsetzung des zweiten erhöhten auf 10 Fr. (resp. 11 Fr.). Der Minister meinte die Herabsetzung des ersten Zolls solle verschoben, beim zweiten aber der Kommis— sionssatz angenommen werden. Beugnot, Berichterstatter, wider⸗ setzt sich der Vertagung, da ja der Antrag nicht. zurückgenommen werde. Lestiboud'bis will den Zollzuschlag auf fremden Zucker nicht ermäßigt. Die Fortsetzung der Debatte wird vertagt.
Paris, 16. März. Eine amtliche Mittheilung im Moni. teur vertheidigt heute die französische Universität gegen den Vor wurf des Atheismus, den der Constitutionnel gestern der Uni— versität gemacht hatte. .
Im Moniteur liest man: „Her Staatsanwalt hat heute die Broschüre: „Bankett der Gleichen“, mit Beschlag belegen lassen. Gerichtlich verfolgt werden der Herausgeber und Drucker dieser Schrift und die Verfasser einiger darin enthaltenen Toaste unter der doppelten Anschuldigung einer nicht von Erfolg begleiteten Auf⸗ forderung zu einem Attentate, dessen Zweck Erregung von Bürger⸗ krieg und Aufreizung der Bürger zum Hasse und zur Verachtung war.“
Die Bahnstrecke zwischen Vitry und Bar le Due soll am 15 Mai dem Verkehre übergeben werden.
; Die Nationalgarde⸗Hauptwache zu Straßburg, welche ein Hauptmann kommandirte, ist durch einen Korporal und 4 Mann Linientruppen abgelöst worden.
Bei der gestrigen Neuwahl des Büreau's der bonapartistischen
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Versammlung in der Rue des Pyramides wurden gewählt zu Prä— sidenten Baroche, Leon Faucher und Admiral Cécil, zu Quästoren Toupot de Bevaux, Bouvattier und Augustin Girand, zum Schatzmei ster Louis Lebeuf. .
Ein Viertheil der pariser Garnison liegt an der Grippe er krankt in den Spitälern.
Paris, 17. März. Die Kommission über das National gardegesetz beendigte heute die zweite Diskussion und wird Frei tags den Minister Vaisse vernehmen. Die Nationalgarde von Parie bildet 12 Legionen, die 1848 einen Effektivstand von 50, 000 ha ten, jetzt aber, nach verschiedenen seitkem theilweise vorgenommenen Auflösungen, nur noch 56,000 zählen, was eine Verrmgerung um 194,000 ergiebt. Nach dem Evenement wären auch no dem jetzigen Bestande wegen ihrer politischen Gesinnung 11 Compagnieen der ersten Legion, 9 Compagnieen der zweiten das vierte Bataillon der dritten, das zweite Bataillon der vierten die Hälfte der fünften, das erste und vierte Bataillen der sechsten 11 Eompagnieen der zehnten und 9 Compagnieen der elften Legion
Narvaez steht wegen Ankauf eines Hotels in der Ruen celles in Unterhandlung. Derselbe äußerte sich g Herzog Decazes sehr erfreut über die fortwährende A des Präsidenten, der ihm zur neulichen Revue 3 Pferde zur Verfügung gestellt hatte. Der nei Marquis von Valdegamar (Donoso Cortes)
Paris bereits in Bordeaux angekommen.
Die pariser Munizipalität hat außer der bewilligten Summe von 50,000 Franken der Kredit von 20,000 Franken eröffnet, um Arbeit Industrie den Besuch der londoner Ausstellung möglich Die Handelskammer von Paris hat 10,000 Frank Zwecke votirt.
Die Mutter gestorben
Das egangene legitimistische Blatt
itel azette des Comm
Finanz⸗Ministers Germiny
ehemalige Ober ⸗Befehlshab Ostindien, Charles Napier, ist mit der in Marseille angekommen.
Berryer hat sich, nicht ohne großes Wider schiedene Andringen aller legitimistischen Nota seinen Antrag auf Wiedererstattung der S— zurückzunehmen.
Großbritanien und Irland. Der Morning Herald ist in den Stand gesetzt, Herr Baillie seinen auf die Angelegenheiten Ec lntrag zurückgenommen hat. das 3Zte gelbe und das 74ste Hochland erhalten, sich nach dem Cap einzuschifsen dabei nicht stehen bleiben, sondern noch halten So muß das 13te leichte Linien welches ursprünglich nach Gibralte en, im Falle der Nothwendigkeit Segel zu gehen. Vorläufig schiffen sich Mann ein. Daily News bringt folgenden Bericht respondenten: „Der britische Schooner „Albe in den Hafen von Ancona eingelaufen. Es Nebel. So kam es, daß der Brite mit einer brigg zusammenstieß und den Bugspriet dersel eichische Capitain betrachtete den Fall Engländers und wollte Schadenersatz, während und die römischen Autoritäten den Ii lortuito erklärten. Ein B c und dem hbritischen Konsul führte am 22. Februar der „Albert“ nach österreichische Konsulat den Hafen verließ, wurde reichischen Kriegsboote, dessen Mannschaft mit nette und Säbeln auf dem Deck aufgestellt war hindert Der englische Kauffahrer hatte n Flagge aufgezogen, und seine ganze Bemannu Capltain, fünf Matrosen und zwei S Aus Britisch-Guiang vom 19 l der Stellung gegen und Innen friedlich aus. In B Kriegsrüstungen im Werke Schutze im Innern, als den. Denn l len, die eine finanziellen s glänzend geschilde Der Bau im Hydepark hat vorgestern leben gekostet. Ein Anstreicher glitt auf den daches aus, brach durch die Scheiben unt einen der Ladentische. Er gab sogleich den Geist auf Viscounteß Palmerston gab gestern eine diplomatische und Lord John Russell ein Bankett iehrere genossen im Unterhause. Der Präsident des Geheimen Raths, Marqu ist vorgestern auf seinen Lamsitz nach Wiltshire q Vorgestern fand wieder eine furchtbare Explosion tor ia Kohlengruben zu Nithshill statt; 50 bis 60 Knaben waren Zeit in der Tiefe, und man fürchtet, daß sie sämmtlich zu G gegangen sind. Schwere Dampfwolken stiegen aus dem Ventil Schachte in die Höhe, der eigentliche Grubenweg liegt in Trüm mern. Der Anblick der jammernden Aeltern, welche bei der Aus grabung ihrer Kinder mithalfen, soll herzzerreißend sein
68 Umsturz Kolonie
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Rußland und Polen. St. Petersburg, 14. Der Russische Invalide enthält nachstehende Auszüge aus vom Fürsten Woronzoff an das abgesonderte kaukasische Corps ne lassenen Tagesbefehlen:
„Il) Am 1. Januar wurde eine aus der Festung Temirgojen zum Holzfällen ausgesandte Kolonne von 133 Mann plötzlich von einem 460 Mann starken feindlichen Heerhaufen überfallen; sie schlug den Feind zurück, der bei diesem kräftigen und völlig uner wartöten Widerstand nunmehr seinen Angriff gegen eine Anzahl Rekruten wandte, die, unter Bedeckung eines Kommando's vom stawropolschen Jäger-Kegimente, aus der Staniza Wosnesenskaja kommend, sich gerade der Festung Temirgosew näherten. Nachdem sie auch hier denselben ungünstigen Erfolg gehabt, wandten sich die Raubhorden, auf allen Punkten von unseren beiden verein ten Kolonnen zurückgeworfen, eilig zur Flucht, verfolgt von den Unsrigen, die müttlerweile sich durch Heranziehung der näch sten Infanterie⸗Posten und durch Kosaken und Artillerie verstärkt hatten. Der Kommandirende des unteren Theiles der Laba-Kordon— linie, Oberst-Lieutenant Henning, setzte, nach Zurücklassung einiger Mannschaft zur Bedeckung der Rekruten, die Verfolgung des Fein des bis über die Laba fort, erreichte ihn an dem Uebergange über
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den Farß und brachte ihm bei dem verlassenen Aul Kabach⸗Kibel ine Niederlage bei, ihn nach allen Richtungen auseinanderspren⸗ gend In viesen Gefechten hatten wir 5 Todte und 10 Verwun Fete. Der Verlust des Feindes ist bei der hartnäckigen und raschen
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Versolgung durch unsere Truppen viel beteutender. Indem ich von diesem überaus günstigen Erfolg über eine starke feindliche Schaar Meldung thue, bezeige ich meinen Dank dem Oberst- Lieutenant Henning, dem Heeres-Aeltesten Jedlinsli, desgleichen allen Offizie⸗ fen und Gemeinen, die an diesem Treffen Antheil genommen.“ 2) Am 13. Dezember v. J. zog Vice ⸗ Admiral Serebriakoff mit 2i0 Mann Infanterie, 130 Mann Kavallerie und 8 Geschützen, e er in der Festung Noworossiigk zusammengezogen, in das Thal Adaguma am nörvlichen Abhange des Kaukasus-Gebirges, um die desselben wegen der gegen uns begangenen Räubereien züchtigen. Des beschwerlichen Marsches über das Gebirge und der heftigen feindlichen Angriffe ungeachtet, erreichten unsere Trup nach Ueberwindung aller dieser Hindernisse, das genannte übergaben daselbst die räuberischen Auls mitsammt ihren Vor den Flammen und kehrten, nach zweiwöchentlichem beschwerlichen sche und fast unausgesetztem Kampfe, in vortrefflicher Haltung wieder Noworosslisk zurück. Bei den hitzigen und häufigen Zusammentreffen nit dem Feinde hatten wir 2 Todte und 31 Verwundete. ĩ erlust des Feindes ist viel beträchtlicher und beläuft sich 100 Mann; vielen Schaden that ihm besonders die auf die nahewohnenden Natuchaizen einen ilhaften Eindruck gemacht und auch die für günstig gesinnten Auls in rgefallenen die unter meinen Befehlen stehenden Trup
angenehmen Pflicht
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Schrecken gesetzt. Indem
mache ich es mir s 6s Faß . briatosff 1 zu und Ober⸗Ofsiz so wie den Gemeinen
zu danken. Gez.) Der
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und Norwegen n von CEhristiania hier erwartet.
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hen, und selbst die Ruinen sehen gleichsam freund icher aus, em in denselben, so weit es die günstige Witterung zestattet fleißig aufgeräumt und das brauchbare Material geord— net wurde. Der verschont gebliebene Theil der Stadt wird immer mehr durch zurückkehrende Einwohner belebt und würde dies noch mehr der Fall sein, wenn nicht ein so großer Mangel an Wohnun— gen wäre, So wie früher die wenigen Einwohner auf den Stra— ßen unter der Masse von Militair verschwanden, so ist jetzt das Umgekehrte der Fall. Die lutherische Kirche und die Schulen sind von ihrer zahlreichen Einquartierung befreit, und in den stark mit genommenen Schulen ist das Nothwendigste so weit in Stand ge⸗— setzt, daß jetzt wieder Schule gehalten werden kann. Das Innere der lutherischen Kirche mit Inbegriff der Orgel muß ziemlich ganz aufs neue gebaut werden, und dazu wird eine so bedeutende Summe erforderlich sein, daß die Gemeine, welche zur Erhaltung der Kirche und Schule jährlich schwere Opfer bringen muß, dieselbe nicht wird aufbringen können. Die Thurmuhr auf der lutherischen Kirche wird sobald als möglich in Stand gesetzt werden, um den Einwoh⸗ nern die Zeit richtig anzugeben, nachdem hierin große Ungewißheit hon dem Äugenblick an' geherrscht hat, als die frühere Uhrglocke in
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der reformirten Kirche für immer verstumme. Diese wird hoffent—⸗ lich bald durch eine neue ersetzt werden.
Italien. Turin, 11. März. (Aoyd.) Bezüglich der Vorgänge, welche sich im Redactionslokale der Strega in Genua ereigneten, fand in der turiner Deputirtmkammer eine stürmische Interpellation statt. Der Abgeordnete Moa griff das Ministerium lebhaft an, beschuldigte es der Sorglosigkät, indem es jenen be⸗ dauerlichen Ereignissen nicht vorzubeugen nußte, und meinte noch, es seien unzweideutige Spuren einer gegen die jungen, freiheitlichen Institutionen des Königreiches gerichketen weitverzweigten Ver— schwörung vorhanden. Demnach solle ein aus sieben Kammermit— gliedern bestehender Ausschuß gebildet werden, um dieselbe zu un fersuchen. Brofferio, das bekannte Mitglies der äußersten Linken, unterstützte ihn. Der Präsident Pinelli erllärte, es sei dies keine Interpellation, sondern ein selbstständiger Antrag, welcher in die Vefugnisse der Exekutivgewalt einzugreifen scheine. Er drohte, dem Interpellanten das Woit zu entziehen. Erst nach lange anhalten—
der Aufregung legte sich dieser Sturm. Betreffs des in Genua an der Druckerei Doguino verübten Exzesses vereinigen sich alle pie montesischen Blätter darin, die Schuld jum großen Theile den Stadtbehörden beizumessen, weil diese unbegreiflichern eise gar Maßregel dagegen getroffen hatten, ob gleich es noch d
Geheimniß mehr war, daß ein Angriff
Strega und die Druckerei vorbereitet
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wieder in die Arreste und verlangte lärmend Bestrafung Es gelang jedoch, die Ruhe wieder herzu Senat ist ein bezüglich der Aushebung ; ss 1830 vorge⸗
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sich mit an will wifs übernehmen y b. ö! — des dürfte die Idee der dereinführung des teser-Ordens nicht mehr fern liegen, welche Ide ranzö— Einsprache aufgegeben, seit der Ankunft des Fürsten Paske Sohn des russischen Feldmarschalls, aber wieder aufgenom⸗ ist. Wie wunderbar es auch klingen mag, daß gerade f die Wiedererweckung dieses religiösen Instituts Ein= nimmt, die Erklärung liegt darin, daf Kaiser Paul der letzte Hroßmeister di ilitairischen Ordens gewesen ist. Als Bona Malta konnte der Orden nicht den erforderlichen s leisten, der Großmeister Hompesch kapitulirte und zog ich mit dem stipulirten Jahresgehalt von 10,000 Fr., die ihm brigens nicht ausgezahlt wurden, nach Triest zurück. Die Ordens⸗ titter forderten ihn zur Rechtfertigung seines Benehmens auf, Hompesch that aber nichts dergleichen, sie versammelten sich demnach in Regensburg, erwählten auf dem dort abgehaltenen Konklave Kaiser Paul v Rußland zu ihrem Großmeister und schickten aus ihrer Mitte eine zahlreiche Gesandtschaft mit dem Bailly von Lilla nach St Petersburg. Kaiser Paul nahm die Ernennung an, berief die Rit= ter in seine Hauptstadt und ließ ihnen dort den Palast Anischkoff einräumen, wo sie die Wiedereroberung Malta's, das der Kaiser zu seinem Anhaltspunkte im Mittelmerre zu machen beabsichtigte, abwarten sollten. Paul starb kurz darauf, sein Sohn Alexander nahm die etwas sonderbare Erbschaft nicht an, nichtsdestoweniger
betrachteten aber die Russen, da das Großmei
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Eisenbahn Staatsschul rmals eine Sitzung gehalten, ohne jedoch vorwärts lte sich un rt. 1 des Gesetzentwurfes, der in onsolidirte und eine au stellt. itzt Gelegenheit, ö nnischen S chulden zu erklären. Er begann mit der Gesck : Ehrlichkeit und nersten Cortes behandelt worden der zehnjährigen Regierung vor Bemühungen des Grafen Toreno und der Cortes, nach Regelung der äußeren zu einer Regelung der inneren Schuld zu gelangen. Das gegenwärtige Projekt find angelhaft, weil es die inländischen Gläubiger gegen die chen zu rücksetze Er will den Vales, der laufenden en in Spanien befindlichen Schulden mehr Vortheile zugewendet Art. 1 des Gesetz- Entwurfes wurde hierauf angenommen und die folgenden, welche den Kern des Gesetzes bil vertagt bis die Vorlage der von Dokumente geschehen sein wird Die Kommission
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spanischen Staatsschuld mit die ausländischen Gl seien, und schilderte
82672 112 195 1 1823 bis 1833, di
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(Fr. B.) Der Herzog und di rden t Madrid kommen Bravo Murillo's in der gestrigen Kam⸗ diplomatischen Veränderungen wurde von daß die Regierung nur nach reif kommt das Gesetz wegen Stellung prache. Roca de T ogores spricht be g der Post dagegen Castillo y Ayeuse dürfte seinen Gesandtschaftsposten zu nicht annehmen. Isturiz wird von seinem Urlaube keinen Gebra machen, sondern in London bleiben. Gonzalez Bravo wird al Gesandter am neapolitanischen Hofe, Ros de Olano als Genera Capitain von Galicien bezeichnet. Bei Mendizabal fand vorgestern ein progressistisches Bankett itt, welchem Slozaga, Cortina, Infante, Lujan, Madoz, Cantero Andere beiwohnten
Moldau und Walachei. Bukarest, 5. März. Heute Vormittag ist der General- Gouverneur von Sibirien und Corps Kommandant des sibirischen Armee - Corps, Herr von Hasford, von hier nach St. Petersburg abgereist.
Türkei. Konstantinopel, 1. März. (Lloyd.) A Horizonte des verhängnißvollen Orients hat sich abermals eine ir haltsschwere Wolke zusammengezogen. General Aupick hat (wie
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schon unter Paris erwähnt) auf Grundlage des franzoͤstschen Pro⸗ tektorats über die Katholiken im Orient den Besttz der heiligen Orte für dieselben reklamirt und sich hierbei auf die Verträge von 1673 und 1740 berufen, in welchen die ottomanische Regierung sich verpflichtete, die Katholiken im Besitze der heiligen Wallfahrts— brle der Terra Sancta zu erhalten. Die Antwort des Divans ist nun auf diese Reclamation erfolgt, scheint aber die französtsche Ge— sandtschaft nicht besonders befriedigt zu haben. Nach genauer Prüfung der Sachlage, erklärt die hohe Pforte sich zwar vamit einverstanden, daß man zur Grundlage der Verhandlungen die obi⸗ gen Verträge genommen habe, besteht aber ihrerseits darauf, daß die in dieser Angelegenheit mittlerweile gefällten und in Rechtskraft erwachsenen gerichtlichen Urtheile ebenfalls berücksichtigt werden sollen. Dieses heißt aber eben nur die ganze Sache in ihrem gegenwärtigen status quo belassen. Der Besitz dieser heiligen Oerter ist den Katholiken nicht von der Willkür der Türken, sondern durch den Drang der Zeiten und, so zu sagen, mit ihrem eigenen Willen geschmälert werden. Als näm⸗ lich Europa, durch innere Kriege vielfältig in Anspruch genommen, dem Orient nicht mehr die gewohnte frühere Aufmerksamkeit zu⸗ wenden konnte, die häufigen Pilgerfahrten nach Palästina und mit ihnen die reichen Geschenke aufhörten, versiegten die Unterhaltungs⸗ kosten der lateinischen Klöster, welche blos auf diese milden Spenden angewiesen waren Bedenkt man, daß die Auslagen der zur Terra Sancta gehörigen Klöster 40,000 Rthlr., wovon an Tribut 7000 Piaster gezahlt werden mußten, betrugen, so läßt sich leicht ermessen, in welche Verlegeheit die katholischen Mönche geriethen, als sie sich von Europa verlassen sahen. Neben den katholischen bestanden seit undenklichen Zeiten in allen diesen heiligen Orten auch griechische und armenische Kirchen, welche beide, sie von den Chancen der ersteren unberührt ge⸗ eben sind und sich ohne Unterlaß eines immer gleichmäßigen Zu⸗ zruchs frommer Wallfahrer erfreuten, auch fortwährend im blü⸗ henden Wohlstande erhielten. In ihrer dringenden Verlegenheit den katholischen Mönchen keine andere Wahl, als sich an diese Kirchen zu wenden und eine Anleihe bei ihnen zu kontra— Diesen Umstand benutzten vorzüglich die Griechen, um sich und nach in den Besitz der heiligen Orte zu setzen. Wenn unabwendbare Bedürfnisse der Kirche zu befriedigen oder dringende Reparaturen daran vorzunehmen waren, ließen sich die Griechen nur gegen Ueberlassung eines Theiles der Kirche an sie zur Hülfeleistung bewegen. Freilich ist ausbedungen worden, daß dieser also über⸗ lassene Kirchentheil nach in gewisser Frist zurückgezahlter Anleihe von ihnen wieder geräumt werden solle, aber zu oft geschah es nur, statt der Ruͤckzahlung nur noch neue Anleihen kontrahirt werden, sa, daß die Lateiner auch Armenier und andere ins Mitleid ziehen und mit ihnen ebenfalls Verträge auf gleichen Grundlagen schließen mußten. So geschah es denn, daß die Kirche zum heiligen Grabe nur nach zu einem Theile dem katholischen Ritus gehört und das seltene, sonst nicht gesehene Beispiel bietet, daß in einer und der— selben Kirche mehrere im Leben sich feindlich entgegenstehende Sek⸗ ten ihren Gottesdienst verrichten und so unwillkürlich ihre Benennung: „Der Gemeinsame“ rechtfertigen. Daß eine solche unnatürliche Ge⸗ meinschaft in der Länge nicht so harmlos bestehen konnte, läßt sich leicht begreifen, auch mußten die Türken oft als Schiedsrichter ein⸗ schreiten und manche leidenschaftliche Ausbrüche verhindern. Das hierdurch erzeugte Aergerniß machte es der christlichen Welt zur Pflicht diese Angelegenheit zu ordnen. Frankreich, welches, auf die obigen Ver⸗ träge gestützt, sich das Primat im Protektorat über die katholische Kirche des Orlents anmaßt, hat die Initiative ergriffen und verlangt nun von der lürkischen Regierung, daß sie eingegangene Verträge willkürlich ver nichte, die Sache in den vorigen Stand versetze und den verschie⸗ denenen Sekten die Räumung der vertragsmäßig in ihrem Besi zu verbleibenden Kirchentheile anbefehle. Freilich weigerten ihnen den Katholiken gemachten Vorschüsse wieder anzunehmen, aber sie haben die abgelaufene Verfallsfrist und so d rjährung für sich Abgesehen von dem Rechtsboden, für fich in Anspruch nehmen, muß bei hohen Pforte noch ein werden, nämlich der,
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Natur sein. Allem Anscheine sein deren mar ”welchen 1,80 werden dürften Ein französis
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r englischen Kreuzer stellt worden sei.
Königliche Schauspiele. Freitag, 21. März Im Opernhause. z4ste Abonneme 9 8D n, f,, D Vorst ellung. Wegen Heiserkeit des 97 . . kann die r . 8 Narie“ icht gegeben werden tündigt gewesene Oper: „Marie nicht gegeben werht