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3 ' ö 388 stimmungen des Strafgesetzbuches über die Landesverweisung und sicht gestellte Entziehung der ,,, ö sehr auf hessische Im Staatz Rathe war derflossene woman ga mn car ö zstimmungen über vie Heimat — Zustän de hinweise, als daß sie Anklang finden werde auch wenn nicht über die Verantwortlichkeit des Präsidenten der Republik an der unbeschabet der gesezicken Bein ⸗ ͤ 'te bi f di inzi schaftlichen Institute der jetzt vereinigten drei Brand ̃ 5ff durch das Strafurtheil die Entfernung von diesem Orte bis auf die provinzial⸗landschaftlichen Institute der) ö e. , n Tagesordnung. Eben sollte die Debatte eröffnet werden, als der einen Umkreis von 20 Stunden, in dem Pfalzkreise von kassen der Fürstenthümer Kalenberg⸗ zöttin gen i, agen. Hildes Staäatsrath Vivien ein Schreiben des Justiz⸗Ministers erhielt, wel⸗ 10 Myriametern, für die Dauer eines Jahres nach der heim und Lüneburg in Frage ständen. , e e nn . ches deren Vertagung forderte. Man schickte ein Mitglied des Straferstehung auferlegt werden. Wer dieser Auflage., zu- Frage hier längst entschieben sehend, will 6 . . h Be⸗ Staats⸗Rathes zu Royer, welcher erklärte, er könne keine Antwort . j . 6. 3 2 * ? 8 966 j 5 =. ö ( ner 6 ; 2 3 * ner Amtdkracht erscheinen ober noch mit eincr weißen Schärpe aus- widergandelt, soll verhaftet und zu einer , , n. schluß des Hauses sesthalten und. ki, n. ö , , , ,, ertheilen, sondern müsse erst mit dem Präsidenten konferiren. Der , ta er einen n, noch mi eine 6 g einen b verurtheist werden welche bis zu der Dauer des noch übrigen durchgeführt wissen. Statt Mißstimmung at er, a, . in Staats-Rath wollte dennoch die Debatte beginnen, und nur den 9 n , . e , n,, 66 ch eine von Zeitraumes der Perweifung festgesetzt werden kann. Fer seiner Provinz, nur große Zufriedenheit gefunden. Eine nicht mehr C.) angestrengtesten Bemühungen des Vice⸗-Präsidenten Boulay (de la geordneten der Civilbehörde erfolgen, so s ie durch eine 2 . ) ö. 9 . er - e 3 6 ; ene ; stets vo ue 1 8 1 2 ; — h a,, . r n gr g n . Milltair⸗ zweite Präsident glaubt, daß der Artikel in per nr, n , n, me, , ,. Acht bel, hn X. Meurthej gelang es, die Vertagung durchzusetzen. ; ae,. . ewe k 3 . fon es Weise uscht recht ausführbar sei. Er mache . . . ö ö . hen , . billige . . 34 bah en⸗ Die wegen der am 24. Februar zu Marseille stattgefundenen ver n v zu J 2 C . 101 1 8 25 6. d 2 9 oy . 11259 88 8 8 NMörlaae gen 9 X . 2 5 z * ö * 1 lo rz hmen. . J nn, ,,, . 5 pier ein Auflauf entstthe, an dem sich Personen von er Au, von seit der Provinzen in der tegierungs Vorlage genommen und nur Unruhen verhafteten Individuen sind vom Gerichte wieder frei⸗ möglich ist, ein Signal voraus. Der Ausschuß hat hier hier ein Lluflauf, (ui aleich betheiligten. Er halte den Artikel das Wesen der Verfassungs-Grundsätze nicht alterirt werden soll 9. , ,. ; . ö schlossen: Bevor die wirkliche Einschrei per bewaffneten Schwabing und München zugleich betheiligten,; h . Mi, ; , . n, n , 1 ! gelassen worden. Die Gendarmen, welche in der Gerichts-Sitzung beschlossen: „Bevor die wirkliche Einschreitung R n e ' nr, Lperflüfst t (cr emt und Königlicher Kommissär Neu Wie nur um die Erfüllung einer selbstgestellten Verpflichtung auf h . 6 K ö 8. macht erfelg'. sind die Zusammenggzotteten dutch einen Aber. Lanz füthäseft! g der ln irf. Letzterer macht darguf aufmerk- Seiten der allgemeinen Stände es jetzt sich handelt, so betrachtet er als Ursache der Verhaftung den Ruf: „Es lebe die Republik! ane ge, nr, g, , , ,,. a. n,, deen, 2 Gasegeä zum rubi may er vertheidigen den Entwur; * i , . ; . n, . 2 , . b angaben, den sie als anarchisch bezeichneten, erhielten wegen dieser neten der Givilbehorde dreimal im Namen der 2 ö. . e i, n. ar n eine fakultative, keine imperative Fassung habe, es auch als sich von selbst verstehend, daß dem Institute, dessen Un⸗ s mfr ng , , ,, . ; 6 , . Auseinandergehen aufzufordern,“ den zweiten Absatz unverän am, de r 3 . 36 er ann bie mittel nn ore . 9 5 . 36 5 , n, a Je Auffassung vom Prasidenter 8. Si i ! gen Auseinandergehen aufzufordern,“ den zweiten Absatz unzer— baher der Richter immer noch thun könne, was er für gut halte. Die tergang beschlossen, die Mittel zum Fortleben entzogen werden. Ein krutirung, wie sie zuletzt 1848 stattgefunden, namentlich solle die unter Berufung auf die Instructionen, welche sie von ihren Vor—Q a des zweiten Präsidenten den solcher Grundsatz würde, wie Rittmeister von Münchhausen früher übliche Ausloöosung wiederum eingeführt werden. Nur auf , , ,,. j . . . . ᷣ . gesetzten erhalten hätten. er Gemeinderath von Toulon ist aufgelöst worden. den Antrag Latrade's, es solle der Ehrenlegion verliehen werden
, 33 1 werden an England vie⸗ . n Belgien von Piemont aus zu— gestanden.
Die Abgeordneten⸗-Kammer beschäftigt sich noch mit der Dis— kusslon des Budgets des Unterrichts-Ministeriums. Sie hat di weiteren Artikel 16, 17 und 19 dieses Budgets angenommen.
Heute verkündete Kanonendonner aus der turiner Citadelle die Geburtstagsfeier Sr. Majestät des Königs.
Von Lasale mußten zwei Compagnieen Infanterie nach Valenza geschickt werden, um eine bewaffnete Demonstration der Einwohner von Bozzole und Umgegend gegen den Bau einer Eisenbahnbrücke zu unterdrücken.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗Nork, 21. Febr. (Kö lu. 3.) Morgen wird hier Washington's Geburtstag mit außerordentlichem Glanze gefeiert werden. Bei Sonnen -⸗Aufgang, Mit- tags und bei Sonnen-Untergang werden die Kanonen auf der Batterie donnern, wo auch die große National⸗Flagge aufgehißt wird. Vor⸗ mittags wird General Sandford's Militair⸗Division durch die Stab paradiren. Um 2 Uhr werden sich die Unionsmänner aller Parteien in Nibloe⸗Saal versammeln, wo der vom Union⸗Safety⸗
Committee feierlichst eingeladene Senator Foote eine dem Tage ent⸗
sprechende und der Feier würdige Rede halten wird. Vorher wird
Washington's Abschieds-A Adresse verlesen werden. Ein splendides
Mittagsmahl wird folgen, an dem die ersten Notabtlitäten des
Landes und der Stadt Theil nehmen werden. An sonstigen Auf⸗ zügen und Feierlichkeiten, wie sie hier bei solchen Gelegenheiten Üblich sind, wird es auch nicht fehlen.
Meß⸗Bericht.
Frankfurt a. d. O., 19. März. Die mit dem Ablauf der vorigen Woche für den Großhandel größtentheils beendigte und sich nur im Kleinhandel noch fortbewegende hiesige Reminiscere⸗ Messe ist, so weit es sich jetzt schon übersehen läßt, zur Zufrieden⸗
Haft entlassen, während die beiden anderen Mitglieder noch im Kastell sich befinden. Ein früher eingereichtes Gesuch, Herrn Ober- gerichts-Anwalt Henkel gegen Caution zu entlassen, wur de ab⸗ schläglich beschteden; dagegen wurde ein auf ein Krankheits⸗Attest sich beziehendes ähnliches Gefuch für Herrn Schwarzenberg einer nähe ren Erwägung unterworfen.
Mecklenburg⸗Schwerin. Malchin, 18. Mätz.
L. R. von Leers, Namens der Comité ad cap. IV. und R. Graf von Eyben, Namens der Polizei-⸗Comitèé, übergeben zwei ihnen von dem Großherzoglich schwerinschen Herrn Landtags Kommissarius eingehändigte Allerhöchste Reskripte. Vorlesung des sten Reskripts. Se. Königl. Hoheit der Großherzog erklärt sich reit, das mecklenburg⸗schwerinsche Truppen-Kontingent auf das undesvorschriftsmäßige Maß zurückzuführen, auch möglichste Er— parungen eintreten zu lassen. Es solle in diesem Jahre die Re
den soll. In diesem Zweck ist die Militairbehörde mit allen erfor- derlichen Aufschlüssen zu versehen.“ Wird ohne Diskussion angenom⸗ men. Art. 3 lautet: „Bevor die wirkliche Einschreitung der be⸗ waffneten Macht erfolgt, sind die Zusammengerotteten durch einen Abgeordneten der Civilbehörde zweimal zum ruhigen Auseinander—
gehen aufzufordern. Der Abgeordnete der Civilbehörde soll in sei⸗ (N.
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1 anzunehmen, am Schlusse des dritten Absatzes den Zusatz zu, . ĩ . ö a . une f inen durch die 2 Schärpe ausge⸗ Kammer verwarf nach . . verändert nach dem Ausschuß- unter Hinweisnng auf den jüngsten mecklenburgischen Verfaf die Stellvertretung solle nicht zurückgegriffen werden, da sie ledi JJ mmm d nen tran nenen enn, hen tre ahnt, ln rbhrchle en rern die Stellscriretung solle nicht zutügegriffen werden, hn sie ledig. , rn c y, =. und . ,. , . äsident auf: Es sei antrage beibehalten. Sie lauten: Art. 13. „Jede Waffe, welche ei⸗ sungsstreit erwiedert, den edroheten dle Pflicht der Selbsterhaltung lich eine Begünstigung der Wohlhabenden sei, und durch sie gerade mn n. hie gegen , bin e. e n n selne weiße nem Theilnehmer der Zusammenrottung abgenommen worden ist, soll nur um so gebieterischer auferlegen. Aber, setzt er hinzu, wenn es besseren, in jetziger Zeit unentbehrlichen Elemente dem Militair— mh! , , h e ste nicht angethan in dem Falle seiner Verurtheilung konfiszirt werden. Art. 14. bekannt, daß die Regierung die Angelegenheit eifrigst betreibt, wie enste entzogen würden? Es sei darum die Allerhöchste Absicht, den , e Ar lite nicht einschreiten. Kir ch⸗ Zuschauer, welche in der Nähe . Zusammen rottung verweilen . . ö , ,,, gerechtfertigt wer⸗ einjährigen Frelwihligendiens einzuführen, und e r Gt ind auf ge sner macht geltend, der Offizier erscheine hier nicht blos in dadurch die. Herstellung Der Srdnung , ind 36 . . . . . der ,. . 6. alten selbst her unte: efor ert, den C; A. oder eine Kommission zu Verhandlungen über dieser seiner Eigenschaft, sondern ä ; fängnißstrafe von 8 Tagen bis zu 4 Wochen oder zu eine l 21 ihrer ane nleberz eu gung 8e. . :. , n , ,,, die Hoff Gegenstand peshalb habe der Ausschuß den Zusatz beschlossen. In ähnlicher strafe von 25 Il. bis 100 Fl. zu verurtheilen, wenn sie sich, nach nung keinesweges geschwunden) ein den Bedürfnissen wie den Ver z Welse spricht sich der Referent aus, der Königl. Kommissär Neu dem die dritte Aufforderung (Art. 3) oder der sofortige Waffen hältnissen entshrechen des Ver fassungstz ock her vorgeht, vermag solches er erklärt, daß die Regierung von den Formalitäten, die der gebrauch erfolgt ist, gleichwohl nicht entfernten.“ Art, 15. „Hin. gedeihlichen Erfolg zu sichern! Staats -Minister vo n Münch hausen Ausschuß beschlossen, das Gesetz nicht abhängig mache, daß. er aber sichtlich der mit dem Einschreiten der bewaffneten Macht verbundenen ohne das Eingehen auf eine weitere Rechtfertigung des früherhin e a ; Kosten kommen die Bestimmungen des Gesetzes vom 12. März 1850, von der Regierung beobachteten Verfahrens sür ersorderlich zu nämlichen Tage haben e die Verpflichtung zum Ersatz des bei Aufläufen diesseits des Rheins achten, belenhtet den Antrag nach seinen beiden Haupttheilen.“« V lung ihrem Beschlusse rücksichtlich der als Bedingung der ad. dem ersteren lediglich ein Excitatorium erblickend, hält er dasselbe für zer zung ad cap. III. der Proposition
die Bedenken des zweiten Präsidenten vollkommen theile. Die Kammer nahm hierauf den Artikel nach der Modification des verursachten Schadens betreffend in dem Pfalzkreise die Bestim l U überflüssig (u!und da die Regierung mit Erledigung der Angelegen eit Rilitair-Etats inhärirt. Ihr empfangt gleichzeitig hiermit Unsei e , n
De Die Kommission hat Repräsentanten 9 verworfen
Herr von Fallourx soll
keinem kön
soll,
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durch den Telegraphen nach Pari
,, . rufen worden sein.
r, ,, , . Eine Versammlung von Nationalgarde⸗s ta
Aller siöchs meskyin lautet folagendermassen: ö. ꝛ = ö Aller öchste Mestript lautet folgendermaßen gestern stattgefunden des Wahlmandats.
ffizieren und Mitglie Gegenstand war der zeschluß wurde noch
De zwelte von Gottes Gnaden Großherzog von Meck 15ten d. M. und dem Landtags⸗Protokolle vom KR
van; 2 Ein einem Berichte vom
Ferrakte Ertratte
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ossenen aus dem . . . . ö. ö . Moniteur du soir bemerkt: „Die daß die republikanische
die Gesellschaft ist
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er bonapartistische htlichen Leute erkennen die Einführung des Materialismus in
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d oy soshe vel ch — 191 ö C3 II FV 15 Wir ersehen, welchergestalt di Landtags l . aao . 5, ö 2 ent zu 2age In .
nationalen Wunsch gestützte Monarchie
Größe in der Ge
J ö , . Narr, als Kommissär vor dem Volke;
Ausschusses, doch ohne den beliebten Zusatz, an. Art. 4 zer Politik, die
lautet, wie folgt: „Bleibt auch die dritte Aufforderung ohne Erfolg, so hat die bewaffnete Macht von ihren Waffen den erforderlichen Gebrauch zu machen. Die Art und die Dauer dieses Gebrauchs hat der Befehlshaber allein zu bestimmen.“ Der Ausschuß het beschlossen, den zweiten Absatz so zu fassen: „Die Art und die Dauer dieses Gebrauchs hat der Befehlshaber, unter eigener Verantwortlichkeit, allein zu bestimmen.“ — Fürst von Wallerstein schlägt für diesen Absatz folgende Fassung vor: „Maß s und Dauer dieses Gebrauchs hat die requirirende Civilbehörde zu bestimmen.“ — Der Königliche Kommissär Neumaher tritt dieser Modification entgegen. Der Offizier, das Militair erscheine hier als Techniker; die militairischen Maßregeln wären hier die technischen, der Civilkommissär müsse den requirirten Technikern die Lösung ihrer Aufgabe überlassen. —ꝛeer Kriegs⸗Minister spricht die Ansicht aus, wenn der Civilkommissär dem Militairkommandanten den Auftrag ertheile, die gesetzliche Ordnung herzustellen, so übertrage er ihm eben hierdurch auch die Gewalt, diesen rein technischen Auftrag auszuführen. Er 1 hitte daher, den Antrag des Herrn Fürsten von Wallerstein abzu werfen. Heine kommt in längerer Rede auf seine heute nicht un terstützte Modification zurück. Er habe dort bereits diesen von Fürst von Wallerstein gemachten Vorschlag proponirt. Jetzt würde durch dessen Annahme das ganze Gesetz alterirt, er trete daher gegen diese Modification auf. von Laussaulry: Auch er müsse gegen diesen Verböserungs-⸗Vorschlag des Herrn Fürsten auftreten. Man habe heute schon einmal von der römischen Diktatur gespro— chen, er müsse noch einmal darauf rekurriren. Der römische Dik tator sei auf I Jahr ernannt worden. Während dieser Zeit habe alle Gewalt aufgehört. Habe aber der Diktator den Aufruhr riedergeworfen, so habe er gewöhnlich in wenigen Tagen freiwillig sein Amt niedergelegt. Der Soldat müsse in solchen Fällen freie Hand haben, sei es doch oft vorgekommen, daß, was die Soldaten mit Muth erkämpft hätten, durch die Feigheit der Civil-Behörden — wieder verloren gegangen sei. Er bitte, die Modification des Herrn Fürsten zu verwerfen. Fürst von Wallerstein macht die Behaup— tung geltend, die Technik, und er gestehe zu, daß die militairische eine technische Wissenschaft sei, könne sich sehr leicht irren. Er wisse ein Beispiel, daß man ein technisches Unternehmen in Bayern auf 8 Millionen geschätzt, es habe 14 gekostet, die Technik habe zuge— standen, daß sie sich geirrt habe. Man habe die römische Diktatur wieder zum Beispiel genommen. TD sei unpassend, der römische
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Vas Diktator sei nicht mit einem abhängigen General zu vergleichen, er sei Regent gewesen. Er bedaure übrigens, daß man das Gesetz unter der Erinnerung jüngster Ereignisse berathe, unter fremden Einflüssen entworfene Gesetze würden nie gute sein. Nach einer kurzen Aeußerung des Referenten nahm die Kammer den Artikel nach der Fassung des Ausschusses an. Die Artikel 5 bis 11 incl. werden ohne Debatte beibehalten. Sie lauten: Artikel 5. ohne Signal und Auf— forderung und, so weit sie bereits tgefunden haben, ohne deren Wiederholung, ist die bewaffnete Macht zu dem erforderlichen Ge— brauche der Waffen befugt, wenn Zusammengerotteten 1) auf die bewaffnete Macht eindringen oder dieselbe auf irgend eine eise angreifen, oder 2) Barrikaden errichten, oder 3
3) in öffent⸗ oder Privatgebäude eindringen oder einzudringen suchen, oder Gewaltthaten an Personen verüben ꝛc., oder 5) fremdes Eigen⸗ thum gewaltsam wegnehmen, beschädigen oder zerstören.“ Artikel den Waffen kann in allen Fällen auch gegen denjenigen der erforderliche Gebrauch gemacht werden, welcher sich der Ent— waffnung oder Verhaftung mit Gewalt widersetzt.“ Artikel 7. „Personen, welche auf dem Wege zum Orte der Zusammenrottung betreten werden, können zurückgewiesen und, wenn ste bewaffnet iind, entwaffnet und zur Haft gebracht werden.“ Artikel 8. „Auch ch erfolgter Wiederherstellung der Ordnung hat die bewaff— Macht zu den nothwendigen Verhaftungen, so wie zur erung der Gefangenen, mitzuwirken.“ Artikel 9. Wer, .
Ron Von
nachdem die dritte Aufforderung Art. 3 oder der sofortige Waffenge⸗ brauch erfolgt ist, fortfährt, an der Zusammenrottung Theil zu nehmen, soll — vorausgesetzt, daß nicht in Gemäßhelt anderer gesetzlicher Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist mit Gefängniß von einem Monat bis zu zwei Jahren be— straft werden.“ Art. 10. „Gleichfalls mit Gefängniß von 6 Mo— naten bis zu 2 Jahren sind vorausgesetzt, daß nicht in Ge— mäßheit anderer gesetzlicher Bestimmungen eine höhere Strafe ver⸗ wirkt ist — diejenigen zu bestrafen, welche die gesetzwidrigen Zwecke einer Zusammenrotkung dadurch unterstützen, daß sie an die Theil nehmer derselben — es sei vor oder nach dem Aufgebote der be⸗ waffneten Macht Geld, Lebensmittel oder andere Geschenke, Waffen, Munition oder andere Mittel des Widerstandes oder der Verletzung von Personen oder Eigenthum abgegeben! oder beigeschafft haben.“ Art. 11. „Wer durch List, Drohung oder Ge⸗ wastthat die Vornahme der im Art. 3 erwähnten Aufforde⸗ rungen oder der für die Versammlung der bewaffneten Macht be— stimmten Zeichen verhindert oder zu verhindern sucht, soll vorausgesetzt, daß nicht in Gemäßheit anderer gesetzlcher Hestim, mungen eine höhere Strafe verwirkt ist, — mit Gefaͤngaiß son 6 Monaten bis zu 2 Jahren bestraft werden.“ — Art. 12 laute „Wenn die nach Art. 9, 10, 11 verurtheilten Personen ihren Wohn ⸗ sitz nicht an demjenigen Orte haben, an welchem die Zusammenyot⸗ tung stattgefunden hat, so kann ihnen — vorbehaltlich der Be—⸗ ͤ
das Gesetz bildet einen Theil des Strafgesetzbuches. ner Zweideutigkeit für die pfälzischen Richter vorbeugen nigliche Kommissär Neumayer erklärt der Kammer den Inhalt des Art 463 des code péna] und zeigt, daß nach dem Antrage des Herrn Boys eine große Rechtsungleichheit im dies seitigen Bayern herbeigeführt werde; denn finde der Herr Boys wolle, noch Anwendung,
mungen des einschlägigen Gesetzes vom 10. * end. IV. zur Anwen dung.“ achten Tage seiner Verkündigung durch das Gesetzblatt, beziehungsweise durch das Amtsblatt der Pfalz, in Wirksamkeit.“ das Gesetz einen Bestandtheil des Strafgesetzbuches bilde? Kommissär Art.
Art. 165 lautet: „Das gegenwärtige Gesetz tritt am Boys fragt, ob Königl. ein Spezialgesetz; der
BoycE
Neumayer bemerkt, es sei Ib3 des code pénal komme hier nicht in Anwendung. 16 den Zusatz zu beschließen: Er wollte ei⸗ Der Kö
tellt hierauf den Antrag, bei Art.
und jen 163, wie so könne in der Pfalz bis zu 1 Tag Gefängnißstrafe herabgegangen werden. Der Art. 16 inverändert beibehalten. Bei namentlicher Abstimmung wird das
Art.
wird
Ge⸗
setz mit 85 gegen 48 Stimmen angenommen.
vierte
Sachsen. Dresden, 19. März. (Dr. Die Kommission der Ministerial-Konferenz, an deren Sitzungen für Sachsen außer dem Herrn Staats-Minister von Beust auch der Direktor des Geheimen Staats-Archivs und Ministerialrath Herr Dr, von Weber Theil nimmt, hat heute ihre Arbeiten fortgesetzt Dasselbe ist auch von den Sachverständigen geschehen Die letzte Abtheilung (drei Compagnieen Kaiserjäger)
durchpassirenden Kaiserlich österreichischen Truppen ist heute Mittag 12 Uhr von Leipzig angelangt.
5.
der hier
Hannober, 18, März. (H. 3 ig) Erste gelangt der Breusingsche, die
rantrag, welcher
Hannover. Kammer. In der heutigen Sitzung provinzial-landschaftlichen Verhältnisse bezielende U
athung: Frist verstrichen ist, innerhalb welcher nach dem
zun 1. ogale w , .
so lautet, zur Ber— „Nachdem die Schreiben der allgemeinen Stände rung ermächtigt war, die provinzial - landschaftlichen Verhältnisse ohne weitere Communication mit tänden gesetz lich zu regeln, ersuchen Stände die Königliche Regierung: den Ständen einen f ö — Verfassungsgesetzes vom 5. September finitive Regelung der Provinzial-Landschaften Stände sprechen zugleich aus, daß sie vor gung der Angelegenheit, insofern es sich ni Verpflichtungen handelt, zu einer ferneren Provinzial-Landschaften sich nicht verstehen we Der Antragsteller hält die Lage der Sache für so allgemein be kannt und darin die Rechtfertigung des Antrags so zweifellos ent halten, daß er einer tiefer eingehenden Begründung sich entheben zu können glaubt. Den ersten Theil Antrags, welcher auf Beschleunigung dringt, stützt er theils auf die fehlerhafte Organi- sation der Provinzial-Landschaften, theils auf die enge Verbindung derselben mit der bevorstehenden allgemeinen Organisation der Ge⸗ richts und Verwaltungsbehörden. Was die Zukunft, namentlich die dresdener Konferenzen oder der Bunde tag, bringen, ob Ver— einsrecht, Preßfreiheit und Oeffentlichkeit fortbestehen werden, wisse man nicht; schwerer aber finde die fortschreitende Reaction eine Handhabe, wenn die inneren Verhältnisse des Landes geordnet. Den Ernst und guten Willen der Königlichen Regierung nicht be zweifelnd, sieht er in dem zweiten Theile des Antrags nur die nothwendige Konseqnenz des ersteren, in der nur hypothetisch aus gesprochenen Zurückhaltung fernerer Mittel aber keine Verwei— gerung derselben; nur nicht fristen will er ein Leben, welches ihm kein lebenskräftiges ist. Uebrigens wünscht er getrennte Ab⸗ stimmung über beide Theile des Antrages. Da Keiner das Wort ergreift, nimmt es Rittmeister von Münchhausen. Tadelnd ge denkt er des Schrittes der Königlichen Regierung, indem sie die Verhandlung mit der allgemeinen Stände-Versammlung eröffnet, obwohl der §. 33 des Gesetzes vom 5. September 1848 ausdrück⸗ lich bestimmt, daß nach vorgängiger Verhandlung mit den bestehen⸗ den Provinzial⸗Landschaften deren Verhältnisse, Zusammensetzung und Wirkungskreis durch allgemeine Gesetz gebung geregelt werden soll. Eine solche Mißstimmung habe dieses bei sämmtlichen Pro dinzial-Landschaften hervorgerufen, daß es mindestens erklärlich, wenn sie die gemachte Vorlage mit geringerer Willfährigkeit entgegen genommen. Der vom Proponenten in der Begründung seines Antrages der Königlichen Regierung nachgerühmte praktische Weg steht ihm nicht so hoch, als der verfassungsmäßige; und wenn dieser auch anschel nend weniger rasch zum Ziele führt, so wiegt die wohl zu berück— sichtigende Verschiedenheit und Eigenthümlichkeit der einzelnen Pro—⸗ vinzen ihm dieses reichlich auf. Selbst der entschiedenen Ansicht, daß die Uebereinstimmung zweier Kurien in Verfassungssachen den Fortbestand der dissentitenden dritten Kurie rechtlich nicht zu ge— sährden vermag, läßt er den Werth von Protesten dahin gestellt sein: bessere Früchte von dem Wege der Verständigung, als von Schritten erwartend, deren Folge die Octroyirung! (Ber Antrag⸗ steller unterbrechend, verwahrt sich gegen diese, als von ihm nicht gezogene, auch nicht beabsichtigte Konsequenz.) Rittmeister von Münchhausen fortfahrend, fürchtet am wenigsten die in Aus—
den allgemeinen S Gesetz⸗ Entwurf in Gemäßh 1848 8. z vorzule schließlicher cht um privatrechtliche Bewilligung für die
1
Qrledi
des
auf das eifrigste beschäftigt, eine weitere Beschleunigung aber ganz un denkbar), selbst sogar im hohen Grade schädlich, insofern eine Ueber stürzung dadurch bezweckt werden soll, eine Ueberstürzung, die um so weniger gerechtfertigt erscheint, als keinen Theil ein begründete Vorwurf trifft, vielmehr nur allein den Verhältnissen es beizumes sen, wenn — wie Stände wohl schon im vergangenen Jahre sich selbst nicht verschwiegen diese Angelegenheit, rücksichtlich deren übrigens eine Vorlage in Aussicht steht, nicht innerhalb vier Wochen zu erledigen gewesen. Zu der im zweiten Theile des Antrags, den Landschaften gegenüber, ausgesprochenen Drohung kann er, noch weniger ein genügendes Motiv auffinden; jedenfalls aber hält er ] unzweckmäßig, einem künftigen Excignisse gegenüber voreilige Beschlüsse zu fassen, deren Rechtsbeständigkeit zu gleich mit ihrer Ausführbarkeit nicht ohne Grund zu bezwei— feln. Auf Wyneken's hieran geknüpfte Frage: ob mit Sicher⸗ heit darauf zu rechnen, daß die in Aussicht llte Vorlage noch im Laufe dieser Diät erfolgen werde, spricht der Minister-Präsident seine die Frage bejahende und den Fragesteller vollkommen beruhi de Ueberzeugung aus, daß solche im Laufe dieser Diät erfolgei Direktor von Bothmer bezeichnet den zweiten Theil des Antrages, weil gewaltsam in die Rechte der Proinzial-Land schaften eingreifend, als verfassungswidrig, den ersten Theil ab als rechtlich nicht begründet. Das Verwerfliche eines Prinzips vorhebend, als könne schon in dem Betreten einer Bahn für Ständ und Regierung die Nothwendigkeit gefunden werden, auf derselben fortzuschreiten, auch wenn jene nicht die rechte, verbindet er dami die Hinweisung darauf, daß der vermeintlichen Reaction nie mehr in die Hände gearbeitet werde, als indem man den Boden des Rechte verläßt, während dessen Bewahrung jene am sichersten entfernt. — von der Allgewalt Allgemein
wo in
es für
geste .
gen
werde. Kanzlei
Hauptsache eingehend, erkennt er die Theorie
des Staats, möge sie faktisch auch ausgeübt sein, in ihrer heit als nicht lmehr nur da sie zulassend, indesgesetzgebung überall keine Schranken der Staatsgewalt ge nüber sich finden. Daß in hiesigen Landen aber bis zum Jahre 1 Schranken bestanden, so daß nur König und Provin— zialstände über Verhältnisse der entscheiden berech tigt gewesen, historisch zu und näher nachzu weisen, indem er, unter jedesmaligem Hinzutritt des Königs, wohl den Provinzial -Landschaften, wie den allgemeinen Ständen eine selbstständige Sphäre vindizirt. Hierauf gestützt, erachtet er diese letzteren nicht befugt, hinsichtlich der Provinzialstände ohr deren Zustimmung einseitig Rechte sich be
hierauf bezüglichen Bestimmungen des Gesetze in ihrer Gültigkeit bezweifelnd, erscheinen ihm dieselben in der Fassung mindestens zweideutig. Ueberzeugt, daß nur stimmung der Provinzialstände deren Verhältnisse geregelt
können, läßt z (
richtig an, vie
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ge Deshalb dom Zeptembe 1848 mit Zu werden dahingestellt sein
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er sonstige Zweckmäßigkeits-Gründe
ch die Rechtsfrage im Auge behaltend. K ausführlicher Begründung die so eben entwickelten Rechtsansichte mit Hülfe der einheimischen und Bundesgesetzgebung zu widerlegen sucht, bestreitet zugleich die Richtigkeit der Parallele, in welche allgemeine Ständeversammlung mit den Provinzial-Landschaften ge stellt worden; gegen seinem ersten Theile sich nicht unbedingt erklärend, aber beruhigt durch die Erklärung des Mini— ster⸗Präsidenten, den zweiten Theil des
zweckmäßige und leere Drohung. Als hierauf der Antragsteller mit Wyne en den Zweck des zweiten Theils?
19* ledigli
nennt
Die
. . — den Antrag in
verwirft er Antrags als un dahin erläutert, das durch denselben den renitenten Provinzial⸗Landschaften nur Gelegenheit habe gegeben werden sollen, dessen Eventualitäten ins Auge zu fassen, spricht Kanzlei⸗Direktor von Bothmer seine entschiedene Ueberzeugung da hin aus, daß die Provinzial-Landschaften, wenn sie auf ve rfassuͤngs mäßigem Boden zu stehen glauben, weder als Renitenten anzuse⸗ hen, noch auch durch die jetzt gebrauchten Mittel sich werden beu gen lassen, eine Ueberzeugung, welche von Schatzrath von Both mer, Saxer und Neupert, welcher Letzterer den Weg des Friedens, wie den heilsamsten, so auch als den erfolgreichsten be zeichnet, wesentlich getheilt wird. Der Antragsteller zieht sodann den zweiten Theil des Antrages zurück, worauf der erstere mit 34 Stimmen angenommen wird.
Hessen. Kassel, 17. März. (O. P. A. 3.) Der zweite Bür germeister und städtische Polizei-Direktor Henkel stand heute vor dem permanenten unteren Bundes-Kriegsgericht. Eine mündliche Ver theidigung durch einen Anwalt war nicht gestattet, und Herr Henkel selbst begnügte sich zur Widerlegung der Anklage nur mit wenigen Worten. Er wurde zu einer Festungsstrafe von 1 Jahr 11 Mo— naten verurtheilt. Der andere Angeklagte, Polizei⸗Kommissär Horn— stein, wurde gleichfalls wegen verschiedener Vergehen mit Gefäng nißstrafe von 9 Wochen belegt. Dem Letzteren stand der Milde rungsgrund zur Seite, daß er im Auftrag des Polizei⸗-Direltors Henkel gehandelt. Der frühere Bezirks-Direktor Böning und der Verwaltungsbeamte von Urff haben sich nicht vertheidigt, dagegen ist die Vertheidigungsschrift für den Ober-Bürgermeister Hartwig heute abgegeben. Das Urtheil gegen die Mitglieder des bleikenden landständischen Ausschusses soll gleichfalls erfolgt sein. Jedes Mit- glied soll in eine Strafe von 19 Rthlrn. verurtheilt sein. Wie es heißt, ist Bayrhoffer gleich nach Publication des Urtheils der
rutirungs-Angelegenheit an euch erlassenes Reskript
welches der Landtags-Versammlung mitzutheilen Durch den Inhalt dieses Reskrip
B velche
ngung, e r inzuknüpfen beabsichtigen
Gegenstand Bewilligung ad cap.
edigung
p. III gefunden, und geben Wir Uns nunmehr dieselben jetzt davon abstehen werden Bewilligung ad cap. III. in Verbindung zu auftragen euch, von dem Inhalte dieses Reskripts . machen. S mmt⸗Ministerium Gter. von Levetzow zu tehende Beschluß gefaßt: ipt über die Rekrutirung Reskripte ertheilte gnädigste Zusicherung pen⸗Kontingents auf das bundesver Linführung möglichster Ersparungen mit acceptiren, und zwar — Bestätigung der in
Anerkennung
lenen
Mittheilung zu Schwerin,
Fri
9aen Brock.
getreuen Ständen
J 4371 88
h Unser
(inister von Malchin
wolle man
um so mehr,
. enthaltenen
ttirungsgesetzes vom Jahre 1830 und der spä 1843 mit ständischer Zustimmung erlassenen für die nächste im Herbste stattfin
utirung die Stellvertretung ausgeschlossen bleiben solle
er Modification wollten Stände sich für die nächste Aus inverstanden erklären, ohne für die Folge wegen Anwendung der rtretung etwas zu präjudiziren. Wenn Serenissimus durch Ein
den Wegfall der
nur daß
ng des einjährigen freiwilligen Dienstes die durch ttretung entstehender
rutirung vi offen werde, und wolle den engeren Aus
Angelegenheit durch Verhandlung mit der
ordnen. Hierbei würde von dem
wirken daß die einjähri
auch
beauftragen, die herzoglichen Regierung
schuß darauf hinzu sein,
Au-
igen Punkte, provisorischen zwesen der näheren Besti
v9 BEI 5 1 7 . * 7 21 8 z rhandlung mit der Froßherzoglichen dem
dieses Beschlusses sei
s-Kommissarius mittelst P
Gel elme
Hewerbeschuler Zitzung der Abgeordnete Kalt Be Zteuerschulden Die betreffenden 6?
1
iese Schulden nich
zahre 1840 aus
Bauten geleisteten verzin
Irrenhausbau, die Hasenbauten zu ischifffahrtsbauten, im Betrage von 914,09.
fend Oer
Annahme des
kandtag stimmt fü Landesbank Nominalwert ! z-Entwurf giebt die Staatskasse a1 von den erspaär .
annimmt Landesb
7 o ech ht.
13. März. (LI Der Seraskier
Oesterreich. Zara, k · mit 6000 Mann über
Omer Pascha ist am 6. März Nachmittags Bossussie nach der insurgirten Kraina aufgebrochen.
Frankreich. Paris, 18. März. Graf Stefano Gallina hat dem Präsidenten der Republik sein Beglaubigungsschreiben als außerordentlicher Gesandter und hevollmächtigter Minister des Königs von Sardinien, so wie das Abberufungsschreiben seines Vorgän gers, Grafen Pralormo, übergeben. Der neue spanische Gesandte, Donose Cortes, Marquis von Valdegamas, ist hier angekommen. Seine Geschichte der Regent⸗ schaft der Königin Christine wird nächstens erscheinen. Im gestrigen Ministerrath wurde die Absendung neuer In— structlonen an den französischen Gesandten zu Wien beschlossen.
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zwischen dieser Doppelzukunft zu Irland in elches die stand
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Schweiz. ö 6 m e 6 Lessin herrscht Interventionslärm Am 10ten d. M. nahm das Dampfschiff „Ticino“, das seine gewöhnliche Fahrt von Lugano nach Capolago machen sollte, ganz unerwartet eine andere Richtung fuhr nach der lombardischen Ortschaft Porlezza, die es sonst
zu besuchen pflegt. vernahmen die
und Werktagen gan . Langen See zurückberufen d i eten Invasion wurden schnell Vertheidigungsmittel getroffen
Thoren wäre. Indessen glaubt
Gesellschaft, der es angehört, irückgezogen worden, weil dieselbe die Verpflich⸗
Kanton Tessin wegen Erbauung
nur an Bewoh
auf dem
reichische Dampf boot glaubte nun,
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1 2 51106 ner von Lu auch worden. der Augenblick der läangst befürcht kom
und in Luganoh
man, das einfach desweg tungen, welche sie gegenüber
Eisenbahn übernommen hat, nicht zu erfüllen vermag, und
elne vom Kanton mit Sequester
nun befürchtete möchte das Schiff belegt werden
Die hiesige Regierung hat die Gemeinderathsverhandlungen Immer kassirt, weil Leute unter dem gesetzlichen Alter an Dem Regierungsstatthalter von ertheilt, die Stelle im Ge⸗ Gemeinderath der Dank
ausgesprochen worden, auf
von St denselben Theil genommen haben. Courtelary wird überdies der Auftrag meindeprotokoll, wonach dem eingestellten der Gemeinde für seine Handlungsweise
— 2 * * * * Wege zu tilgen.
Bern, im Kanton G) azzetta Rückzug im Kanto
bzugeben
zollgesetzes am 24sten d. Nationalräthen Bischoff von
Oberst Anderegg von Besson aus Neuenburg
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che Durchsicht eine Kommission, bestehend aus s Landammann Jenny von Glarus derath Jeanrenaud ücksichten hat Herr Schnyder von Wartensee nstrengende Aufgabe, das im nächsten Musikfest zu dirigiren, nicht auf jede andere Weise Seinige beizutragen hahen, den Abgeord
den Abgeordneten des
Gallen und Stän Aus Gesundheitsr allerdings sehr a zu haltende eidgenössische Er versprach jedoch zu gutem Gelingen desselben das Ztadtrath von Zürich soll beschlossen ldstätte zum Maifeste goldene
Denkmünzen zu verehren
silberne (Bund.) Aus Nordamerika (Highland) auswandern in Nenschweizerland neue Heimat
Schneisigen machen sich 93 Personen isefertig und wollen in d ziehen zu Verwandten Kleine Rath hat auf den Vorschlag der Armen-Kommission an den Kosten zur Uebersiedelung dieser gänzlich Unterstützung von 20 Fr. auf den Kopf bewilligt. ebenfalls 20 Fr., welche die Ge⸗ außer den Reisekosten und Schiffsaccord bestreiten werden jedoch erst auf amerikanischem Boden ausbezahlt wodurch für die Reise ins Innere und die ersten Ansiedelungskosten gesorgt wird.
1 7 * 4 * 12 8. vo 11 85 18* 11 17. März der Gemeinde Reitnau rsonen nach
eine
den Staat Ohio und Bekannten Der
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Staatsunterstützung nebst
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meinden dem
Italien. Turin, 14. März. (Lloyd.) Am 19ten d wurde unter die Deputirten der Handels- und Schifffahrtsvertrag mit England, den der Minister am 7Tten dem Hause vorlegte, ver theilt. In dem ihm vorangehenden Berichte heißt es, daß die Be vollmächtigten beider Mächte, Marquis d'Azeglio und Lord Palmer ston, am 3. Januar eine Additional-Convention zu dem Traktate vom 6. September 1841 gegenzeichneten, welche am 29. Januar von beiden Souverainen ratifizirt wurde. Dieser Traktat hatte eine vollkommene gegenseitige Gleichberechtigung der Flaggen beider Länder für den indirekten Handel und vorzüglich zum Zwecke, der piemontesischen Flagge alle die mit der Navigations- Akte vom 29. Juni 1849 erlangten Vortheile auf die Dauer von zwölf Jah⸗
heit ausgefallen.
der Ausdehnung
In vereinsländischen bedruckten baumwollenen
(
,,. Wagren.
wurde als
Tuchen größer und den hatte guten
In Vorräthe drückte Glas
wurde,. die
etwas
Böhmisches
geräumt jedoch waren den Preis machte.
gänzlich setzt, was
riger
mehr
und Polen, wo der bedeutende Posten verkauft. der Armee⸗Mobilmachung In rohen Produkten, sehr
auf die Kunde von abgesetzt wurden. waren die Vorräthe Martini ⸗Me
so daß man borsten werden sogar noch Zufuhren erwartet; sie
Auch in Bettfedern und Wachs war viel Umsatz.
8h avon die Zufuhren nicht viel Nachfrage besseren Preisen,
un bereits
etwas
so war doch bedeutende Posten zu reslau, schon verkauft. Bedeutender wäre die M ausgefallen Polen fast gänzlich gemangelt hätten, Transito-Geschäft nur im kleinsten Umfange bestand.
Rönigliche Schauspiele.
Im Schauspielhause. 5
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Sonnabend Vorstellung: Der große rländ Abth., von H. Koͤ Der einleitende S st zur Handlung gehörige . ter Taubert. (Letzte Vorstellung des Herrn Rott. Zonntag, 23. März. In Vorstellung: Sopl harina, Akten, von Flotow. RVreise Erster 10 Amphitheater Schauspielhause
int von Spanien
Musik
siänigsstädtisches angekündigt uta di Port Der Betrag für die gekauften gabe derselben im Billet⸗Verkaufs⸗Büreau Sonnabend, Mittags 2 Ur mpfang Wegen eingetretener Hindernisse Vorstellungen bis auf Weiteres au Sonnabend, 22. März. T oder: Der Bauer als Millionair. Zauber⸗-Mährchen in 3 Akten, von F. Sonntag, 23. März. Auf vieles darstellung des Herrn Klischnig: La Peyrouse, ot
bereits
Raimund
Regehr Begehren
Affen Chimpanze.)
Posse
Klischnig: den holt: Ein bengalischer Tiger, mann
Meteorologische Beobachtungen
gleich das Wollgeschäft gewöhnlich erst in dieser 1d eher als in den letzten Tagen und sind als zuletzt
* danach
viel der
Handel Absatz. kurzen, Eisen-, Stahl-, Messing⸗, Holz-, Lederwaagren und Porzellan war das Geschäft nur mittelmäßig. Die hiesigen Steingut-Fabriken, deren Fabrikate sich in Farbe, Fagon und Dauerhaftigkeit immer hr vervollkommnen, haben viel Umsatz gehabt, und nach Rußland Zoll auf Steingut sehr ermäßigt worden ist, Gegerbtes Leder war viel hier, das jedoch zu etwas gedrückteren Preisen, als die, welche unmittelbar eingetreten waren, als Häuten und Fellen, bedeutend; Häute wurden zu den letzten
sind
1851. 20. Mär
Nachmittags Abends 2 Uhr. 10 Upr.
Morgens 6 Uhr.
Nach Beobachtung.
Luftdruck
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Es hatten sich viele Einkäufer aus allen Gegen ven Deutschlands und des Auslandes eingefunden; nur aus dem Königreich Polen waren diesmal weniger Käufer als je hier, welches des russischen Zolltarifs auf das Königreich polen seinen Grund hat und hier sehr hart empfunden wird. und
wollenen Waagen war die Messe gut, weniger in seidenen und halbseidenen Die Leinenlager waren im Allgemeinen stark vertreten, und wurden große Umsätze darin gemacht; auch diesmal zeichneten sich die Fabrikate von Erdmannsdorf und Freiburg aus, womit fast
umge⸗ Bedarf, schwie⸗
In
ßpreisen, Felle aber höher bezahlt und Alles verkauft, die Messe hierin recht gut nennen kann. Von Schweine⸗ zu guten Preisen schon verkauft und ist noch danach vielseitige Nachfrage.
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