. Stimmen angenommen. Für den Ankauf von Pferden waren bei Position 17 unter c. 148,000 Rthlr. gefordert, von der zweiten Kammer nur 134,900 Rihlr., von der ersten Kammer aber gar nur S5, 400 Rthlr. bewilligt worden. Die Deputation räth nun der Kammer an, diesem Beschlusse der ersten Kammer beizutreten und die ganze Position 17 in der Höhe von 556,975 Rthlrn. zu genehmigen, was die Kammer auch ohne Debatte einstimmig ge—⸗ nehmigt. Endlich hatte die zweite Kammer bei der Berathung des außerordentlichen Budgets nachfolgenden vom Abgeord⸗ neten Schäffer gestellten Antrag angenommen: „Die Staats regierung wolle den Bestand der Armee auf die frühere, vor dem Gesetze vom J. November 1848 stattgefundene, nach einem Prozent der nach der Bundesmatrikel angenommenen Bevöl⸗ kerung Sachsens von 1,200,000 Seelen berechneten Stärke zurück⸗ führen und zu dem Ende den nächsten Ständen ein hierauf ge— gründetes Gesetz über Erfüllung der Militairpflicht vorlegen,. die erste Kammer aber demselben ihre Zustimmung versagt. Obwohl nun die diesseitige Deputation diesem Beschlusse der ersten. Kammer beizutreten anräth, erklärte sich doch die Kammer für Auftechthal tung jenes Antrags, der doch in keinem Falle etwas schade und immer ein moralisches Gewicht in die Wagschale lege.
Dresden, 25. März. (Dr. J.) Der Königl. preuß. Konferenzbe⸗ vollmächtigte, Graf von Alvensleben, ist von Berlin zurückgekehrt. — Die vlerte Kommission der Ministerial-Konferenz war auch heute zu einer Sitzung im Brühlschen Palais versammelt.
Württemberg. Stuttgart, 25. März. Der Schwä⸗ bische Merkur enthält folgende Königliche Verordnung, betreffend die Vornahme einer Wahl der Abgeordneten zur zweiten Kammer der Ständeversammlung: „Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Nachdem der wiederholte Versuch, eine Verein⸗ barung über verschiedene Abänderungen des Verfassungsvertrags mit einem zu diesem Zwecke besonders aufgestellten Organ der Lan⸗ desvertretung zu Stande zu bringen, ungeachtet Unseres bereitwil⸗ ligen Entgegenkommens ohne Erfolg geblieben ist und offenkundig auf diesem Wege zu irgend einem Ziele nicht zu gelangen war, haben Wir für Unsere Pflicht erachtet, zu endlicher Wiederherstel lung fester und geordneter Zustände die verfassungsmäßigen Or gane der Landes ⸗Vertretung in die ihnen gebührende, vorübergehend unterbrochene Wirksamkeit wieder eintreten zu lassen und unter ihrer verfassungsmäßigen Mitwirkung auf dem durch die Grundsätze des Rechts zunächst vorge zeichneten Wege die als nothwendig oder zweckmäßig erkannten Aenderungen des Grundgesetzes festzustellen und die zu ihrem Wirkungskreis gehörigen Gegenstände der Staatsverwaltung zum Besten des Landes zu erledigen. In Ausführung dieser Un— serer Entschließung verfügen Wir, auf den Antrag Unserers Ge sammtministeriums und nach Vernehmung Unseres Geheimenrathes,
q
die Anordnung einer neuen Wahl der Abgeordneten, welche nicht .
Amts halber Sitz und Stimme in der zweiten Kammer haben, in Gemäßheit der Bestimmungen der §§. 133 bis 154 der Verfas sungsurkunde. Unser Ministerium des Innern ist mit der Voll ziehung dieser Verordnung beauftragt. Gegeben Stuttgart, den 19. März 1851. Wil helm. Miller. Wächter Spittler. Linden. Knapp. Plessen. Auf Befehl des Königs: Der Kabinets-Di— rektor: Maucler.“
Das Reg. Blatt vom 23. März enthält eine Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Vornahme einer Wahl von Abgeordneten zur zweiten Kammer der Stände -Versammlung. Nach derselben werden, unter Beziehung auf die vorstehende Kö nigliche Verordnung, 1) die verfassungsmäßig dazu berufenen Be hörden beauftragt, eine Wahl derjenigen Mitglieder der zweiten Kammer der Stände⸗Versammlung, welche nicht Amts halber Sitz und Stimme in dieser Kammer haben, in sämmtlichen Wahlbezirken des Landes sofort einzuleiten und demnächst vorzunehmen. 2) Bei Vollziehung dieses Auftrags haben sich die Behörden, welchen die Leitung des Wahlgeschäfts zusteht, nach den Bestimmungen der SS. 133 bis 154 der Verfassungs-Urkunde, sodann nach den Instructionen vom 6. und 12. Dezember 1819, vom 15. November 1831 und nach dem letzten Absatz der Mini— sterial⸗Verfügung vom 29. März 1833 zu richten. 3) Wegen mangelnder Unbescholtenheit sind aktiv und passiv wahlunfähig: a) diejenigen, welche durch rechtskräftiges gerichtliches Erkenntniß zur Zuchthaus, Arbeitshaus⸗ oder Festungsstrafe, oder zu dem Verluste der bürgerlichen Ehren- und der Dienstrechte, oder zu der Entzie hung derselben auf eine noch nicht abgelaufene Zeit verurtheilt wurden, sofern sie nicht auf dem Gnaden⸗ oder Rechtswege in die bürgerlichen Ehrenrechte wieder eingesetzt sind (Strafgesetzbuch Ar tikel 27, 28, 33, 34; Gesetz vom 13. August 1849, Artikel 18); b) diejenigen, welche wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das mit dem Verlust der bürgerlichen Ehren- und der Dienstrechte oder einer diesen Verlust nach sich ziehenden Freiheitsstrafe bedroht ist, durch rechtskräftiges gerichtliches Erkenntniß in Anschuldigungs⸗ stand versetzt oder vor einen Schwurgerichtshof verwiesen sind (Strafprozeß⸗Ordnung Art. 87; Gesetz vom 14. August 1849, Art. 19, 26), oder blos von der Instanz entbunden wur— den; () diejenigen, welche unter gerichtlich erkannter polizeilicher Aufsicht stehen (Strafgesetzbuch Art. 44). 4) In der wegen des Wahltermins ergehenden Bekanntmachung (Verfassungs-Ürkunde §. 149; Instruction bom 6. Dezember 1819, §§. 15— 17, vom 165. November 1831, Art. 6, 15) ist neben dem Zeitpunkt des Beginns der Wahl zugleich der für dieselbe anberaumte Zeitraum anzuge⸗ ben. Dieser ist nach Maßgabe des §. 17 der Instruction vom 5. Dezember 1819 so zu bemessen, daß auf einen Tag höchstens die Abstimmung von 400 Wahlmännern gerechnet wird, vorbehalt— lich einer Verlängerung des aus weniger als drei Tage bestimmten Zeitraums, wenn am Schlusse desselben die gesetzliche Stimmenzahl von mindestens zwei Drittheilen der Wahlberechtigten noch nicht abgegeben oder aber so getheilt sein sollte, daß keiner der Wahlkandida— ten ein Drittheil der Stimmen erhalten hätte (Ministerialverfügung vom 3. November 1833; 5) behufs der Vornahme der Wahlen des rit⸗ terschaftlichen Adels ist in einer Beilage zum Regierungsblatt der dermalige Stand 2) der ritterschaftlichen Familien des Königreichs, b) der in jedem Kreise stimmberechtigten Rittergutsbesitzer, wie er sich aus den Akten über die Adelsmatrikel ergiebt, verzeichnet. Die Vorstände der Kreisregierungen haben das zweite dieser Verzeich— nisse, jeder so weit es seinen Kreis betrifft, unter Benutzung der vorliegenden oder ihnen noch von den Gerichtshöfen zukommenden neueren Notizen einer sorgfältigen Durchsicht zu unterwerfen und etwaige Reclamationen Einzelner an die Kreisregierung zur Ent— scheidung zu bringen.
Schleswig⸗Holstein. Kiel, 25. März. (H. E.) Mit nachstehender Ansßrache des Kriegs-Departements und des General⸗ Kommando's hat am gestrigen Tage die Entlassung des Offizier⸗ Corps der schleswig-hölsteinschen Armee ihren Anfang genommen.
1. „Nach erfolgter Aufhebung des Militair⸗ Pensionsgesetzes vom 15. Februar 1850 und damit verknüpfter Feststellung einer Abfindung der Offiziere und Militairbeamten für die ihnen in jenem Gesetze beigelegten Pensions-Ansprüche ist das Departement des
P
dingt erforderlich sind. Die Herren Kommissarien
414
mit der alsbaldigen Entlassung aller derje⸗ eamten beauftragt worden, welche nicht r das Bundes ⸗-Kontingent desig⸗ r laufenden Geschäfte unbe⸗ des deutschen . ,, . esprychen, daß die Offiziere und Mili⸗ haben die Erwartung sue se , nihf wren n, , n. gen wissen, und daß die Armer sich aug t 1 ber ter vortheilhaft benehmen werde, wie es bei der bisherlgen Reduction der Fall gewesenʒ . e, . des Krie⸗ ges kann sich nur mit schmerzlichen Gefühlen der ußsführung des erhaltenen Auftrages unterziehen, verkennt aber auch nicht die Wich tigkeit des gegenwärtigen Momentes für die Bewahrung des guten Rufes, des die schleswig⸗holsteinische Armee bisher sich zu erfreuen gehabt hat. Das Departement giebt sich der Hoffnung hin, daß die in nächster Zukunft hart Betroffenen, im Bewußtsein treuer Pflicht erfüllung, mit wahrer Resignation und Festigkeit, wie früher dem Tode, so jetzt dem unvermeidlichen Geschick entgegentreten werden; das Departement muß aber auch die Erwartung aussprechen, daß die Auflösung der jetzigen militairischen Verhältnisse dem bisherigen ausgezeichneten Verhalten der Armee entsprechend Mit Besonnenheit und ungebeugtem Sinne möge das zier-Corps der schleswig-holsteinschen Armee jetzt das letzte 3 geben von dem gediegenen moralischen Element, welches diese mee bis zum letzten Augenblicke beseelt hat.“ II. Indem das General⸗Kommando sich zu seinem unaussprech n Schmerz zur Bekanntmachung des Vorstehenden veranlaßt , wendet es sich mit vollem Vertrauen an die bekannte Ehren— haftigkeit des Offizier- Corps mit der dringenden Bitt daß sich Niemand in seiner Aufregung zu Schritten verleiten laffen möge, die, weit entfernt, Hülfe zu bringen, nur geeignet sein möchten, das Uebel zu mehren und dem guten Ruf der Armee zu schaden. Den harten Schlag abzuwenden, lag nicht in der Mög lichkeit; was zur Milderung desselben nur irgend geschehen kann, wird von k sedoch jederzeit von Herzen gern
Krieges höheren Orts mit nigen Offiziere und Militairbeamt zur provisorischen Beibehaltung fü nirt oder welche nicht zur Erledigung de
tairbeamten die obwaltenden
Entlassungsakte eben so
vor sich
16,
dem Generalkommando gethan werden
Das Offiziercorps der nun aufgelösten schleswig-holsteinischen Armee zeige im Ertragen des Unglücks denselben männlichen Muth wie es ihn auf dem Schlachtfelde so herrlich hewährt hat! Muth im Unglück giebt das Bewußtsein treu erfüllter Pflicht; un möchte das Bewußtsein wohl lebendiger in sich tragen, als das br
Offiziercorps, an welches ich diese Worte richte!“
91
Mecklenburg⸗Schwerin. Malchin, 23. März. 3tg.) In der heutigen Sitzung des Landtages dürfte von den gefaßten Beschlüssen nur der auf die 118te Engere Ausschuß-Pro position von besonderem Interxesse sein. Derselbe enthält den An trag auf Erlassung eines Gesetzes zur Feststellung eines bestimmten Courses für Goldkapitalien, bis zu welchem dieselben in preußisch Courant in den Hypothekenbüchern ohne Zustimmung der nachfol genden Gläubiger umgeschrieben werden können. Da man sich un geachtet der besonders von strelitzschen Stände-Mitgliedern hervor— gehobenen Dringlichkeit einer solchen gesetzlichen Bestimmung nicht einigen konnte, so ward die Frage durch Abstimmung, und zwar mit 26 gegen 13 Stimmen, dahin entschieden: daß der Engere Ausschuß auf die Erlassung einer solchen gesetzlichen Bestimmung, mit Feststellung des Courses zu 127 pCt., jedoch Verein- barung eines geringeren Courses zwischen Gläubigern Schuldnern vorbehaltlich, so wie darauf, daß in diesen Fällen nur die gewöhnlichen Umschreibungsgebühren wahrzunehmen, beiden Regierungen antragen solle Nach 3 Uhr überbrachten die Landmarschälle die von beiden Landtags-Kommissarien herausgege benen Landtagsabschiede, welche verlesen und damit der Landtag be endigt ward. Der mecklenburg schwerinsche Landtagsabschied lautet, wie folgt: Seine Königliche Hoheit der Allerdurchlauchtigste Groß herzog und Herr, Herr Friedrich Franz, Großherzog von Mecklen durg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr 20. entbieten Ihrer auf gegenwärtigem Landtage versammelten getreuen Ritter und Landschaft Ihren gnädigsten Gruß und geben auf die Er!'lä rung Ihrer Stände über sämmtliche vier Capita den Bescheid:
In Betreff der ersten Proposition nehmen Allerhöchstdieselben die Bewilligung der ordinairen Contribution für das Jahr von Jo— hannis 1850 bis Johannis 1851, so weit dieselbe noch nicht erho ben worden ist, unter Bezug auf den Convocationstags-Abschied vom Jahre 1808 gnädigst an, und wollen, mit Rücksicht auf die auch diesmal bewilligte Vorausbezahlung eines Viertheils der ordi nairen Contribution für das Etatjahr von Johannis 1851 bis da⸗— hin 1852, zur Erhebung derselben von den ritterschaftlichen und Klo ster«, den rostocker Districts=, städtischen Kämmerei⸗ und Oekono miegütern nach dem vorgeschlagenen und kraft dieses genehmigten Contributionsmodus das landesherrliche Contributionsedikt, dem Wunsche der getreuen Stände gemäß, mit namentlicher Angabe der Bauern Hufensteuer fördersamst publiziren und die Contribution erheben lassen. Anlangend die zweite Proposition, betreffend die Bedürf nisse der allgemeinen Landes⸗Rezepturkasse für das Etatjahr vom
1. Februar 1851 bis zum 31. Januar 1862, so erscheinen dieselben durch die bewilligte Erhebung von vier außerordentlichen Contribu— tions- Edikten gedeckt. Seine Königliche Hoheit genehmigen den von Ihren getreuen Ständen vorgelegten Etat und werden die
Verkündigung der Contribution, so wie den Erlaß der erforderlichen Verordnungen wegen Abführung der etatmäßigen Ausgaben und Verwendung der Ueberschüsse an die Landes⸗Rezepturdirection und Kasse verfügen. Was die dritte Proposition betrifft, so haben Seine Königliche Hoheit mit lebhafter Befriedigung die Bereitwilligkeit wahr⸗ genommen, mit welcher Ihre getreuen Stände zur Mitübertragung einer Schuld sich verstanden haben, deren Kontrahirung zur Aufrecht⸗ erhaltung des Landesregiments unter den beklagenswerthen Verhält nissen der nächstvergangenen Jahre unvermeidlich war, Aller⸗ höchstdieselben sind erfreut, darin nicht minder den bewährten Pa⸗ triotismus Ihrer getreuen Stände zu erkennen, als jene Treue und Hingebung, mit der die Stände Mecklenburgs ihren angestammten Landesherren stets zugethan gewesen sind. Seine Königliche Ho— heit nehmen die Bewilligung der Ueber ragung der landeshenrlich kontrahlrten Schuld von 1,950,000 Rthlr, Cour. auf den Fonds der Schuldentilgungskasse und die Verzichtleistung auf Rückzahlung oder Anrechnung der aus der Rezepturlasse gemachten Vor⸗ schüsse gnäbpigst an und erklären sich eingerstanden mit den nähe— reu Beslimmungen über die Fundirung und den Abtrag der Schuld. Dagegen wollen Seine Königliche Hoheit Ihren getreuen Stän— den die gewünschte Zusicherung hierdurch gnädigst gern ertheilen: daß alles dasjenige, was früher oder später auf die liquidirten oder noch zu liquidirenden Kosten der Feldzüge nach Schleswig-Holstein und Baden, so wie wegen der Küstenbefestigung und für Durch— märsche fremder Truppen, von Bundes wegen an Vergütung geleistet werden möchte, der allgemeinen Schulden- Tilgungskasse zur Ver⸗ wendung auf deren Zwecke überwiesen werden soll. Hinsichtlich der vierten Proposition haben Se. Königl. Hoheit der Großherzog in der Bereitwilligkeit, mit welcher Ihre getreuen Stände derselben beigetreten sind und in Folge dessen bereits die Wahl ihrer Depu⸗
tirten zu den beabsichtigten kommissarisch⸗ deputatischen Verhandlun⸗ gen wegen der Verfassungs⸗Angelegenheit vollzogen haben, mit Be⸗ friedigung ersehen, daß auch die Stände das Bedürfniß der Wie— deraufnahme dieses Gegenstandes nicht verkennen. Um so mehr geben Se. Königl. Hoheit sich der Hoffnung hin, daß diese Ver— handlungen zu einem dem Vaterlande heilbringenden Ergebnisse füh⸗ ren werden. Daß Se. Königl. Hoheit davon abstehen, außer den von den Landesherren zu ernennenden Kommissarien und den ständischen De putirten, so wie den besonderen Deputirten der Seestädte, noch an⸗ dere sachkundige Männer zu jenen Verhandlungen hinzuzuziehen, haben dieselben bereits früher erklärt. Se. Königl. Hoheit werden dem— nächst Ihre Kommissarien bestellen, und so bald es die Umstände gestatten, im Einvernehmen mit Sr. Königl. Hoheit dem Großher— zoge von Mecklenburg-Strelitz, zu der Einbexufung der ständischen Deputirten schreiten. Somit geben Se. Königl. Hoheit nunmehr em gegenwärtigen Landtage seine Endschaft, indem Sie die von Ihrer getreuen Ritter- und Landschaft auf demselben Erschienenen in Gnaden entlassen, womit Allerhöchstsie denselben gewogen ver— bleiben.
Gegeben auf dem Landtage zu Malchin am 23. März 1851 3 d ĩ Großherzoglich mecklenburg verordneter Kommissarius.
d
— ö ö 1212 imandatum Der enlisslm! Sspeclale. schwerinscher zum gegenwärtigen Landtage Allerhöchst von
Levetzow.
M., 24. März. (P. 3) Vor
Frankfurt. Frankfurt a. März. — hiesigen preußischen Garnison
gestern war hier keine Parade der
wie in mehreren Blättern irrthümlich zu lesen ist. Zu Ehren des Geburtsfestes Sr. Königl. Hoheit des Prinzen von Preußen wa⸗ ren jedoch zwei Repräsentanten der Garnison in Koblenz zur Gra ulation, so wie auch die preußische Besatzung von Mainz eben so vertreten war.
Aus
24. März. definitive
Hamburg. Hamburg,
jegen Motiven zu dem S
legen natsantrag, och rückständigen Kosten für die preußische Einquar daß erstens Preußen eine Summe Schilling Courant an unseren Staat für berrits erstattet hat, und 14,180
zweitens, daß diese Einquar
9 18
den or Uns l Deckung der n serung betreffend, eninehmen wir von 8öl, 143 Mark 12 die Verpflegung seiner Truppen Mark Courant noch erstatten wird. ese : tierung unserem Staate doch noch 1,068,000 Mark Banko gelostet hat, wovon 620,000 Mark B inko noch zu decken sind, 440,000 Mark
durch eontributionsmäßige Vertheilung eines der Staats-Prämien-Anleihe von 1846
1
Banko aber bereits Theils der Obligationen c ta gts- ,, in Gemäßheit Rath und Bürgerschlusses vom 13. Juni 1850 ge⸗ deckt worden sind. Während nun Oberalten und Sechsziger darauf beharren, die Deckung der noch rückständigen Kosten auf dieselbe Weise zu beschaffen, trägt der Senat auf Bewilligung einer außeror⸗ dentlichen Brandsteuer zur Deckung dieser Kosten an. D er Ver such, auf kommissarischem Wege eine Verständigung über diese Frage ( .
ö stlos. Wie
zwischen Kollegien und Senat herbeizuführen, blieb fruch ö. die Deckung der Kosten für die gegenwärtig hier liegenden öster reichischen Truppen beschafft werden hierüber behält sich der Senat seine weiteren Anträge vor, und vill für jetzt nur, daß die Kam mer zur Aufnahme einer inkerimistischen Anleihe zur Bestreitung dieser Kosten petestivirt werde. Die Kollegien haben sich zwar mit diesem An trage einverstanden erklärt, aber zugleich die Ansicht ausgesprochen, daß auch diese Kosten durch eine
1 6. D
soll,
contributionsmäßige Emiss der noch übrig bleibenden Staatsprämien⸗-Obligation demnächst gedeckt wer den mögen. In Folge dieser Aeußerung des Kollegiums spricht der Se nat der erbgesessenen Bürgerschaft gegenüber den Wunsch aus, daß
Diskussion darüber für jetzt zu vermeiden und die selbststündigen Anträge zu erwarten seien, welche der Senat dieser— halb demnächst an Kollegia und erbgesessene Bürgerschaft bringen An diesen Wunsch knüpft der Senat die Bemerkung, daß der gegenwärtige Antrag in keiner nothwendigen Verbindung mit em vorhergehenden Antrag wegen noch rückständigen früheren Einquartierungéekosten steht, dabei die Bür gerschaft auf, den gegenwärtigen Antrag unter allen Umständen mitzugenehmigen. Außerdem bringt der Senat noch zur Kennt niß der Bürgerschaft, daß die auf diplomatischem Wege eingeleiteten Unterhandlungen zur Folge hatten daß die hier gestandenen österreichischen Truppen um 1000 ver⸗ ringer der Vergütungssatz seitens Oesterreich von 5 Sgr. auf
.
ede veltert
wird.
und
Mann und t Sgr. 9, Schilling für den Mann per Tag erhöht worden ist, In der Motivirung wegen Aussetzung der Neuwahl Bürgermeisters bezieht sich der Senat auf die gegenwärtige Lage sungs-⸗Angelegenheit id das sich kundgebende Trennung der Justiz von der Administration Verminderung der l Senats⸗Mitglieder die Kollegien er Einführung der neuen wissen wollen, sich die bestehende Verfassung beziehen. zum Zweck der Verständigung vom Senat veranlaßte kommissarische Verhandlung mit den Oberalten hat auch hier nicht zu dem ge wünschten Resultat geführt, und Oberalten und Zechziger haben diesen Antrag abgelehnt.
eines unserer Verfas⸗ Bedürfniß einer
jedenfalls eine bedingen, während
erfassung nichts Eine
Y nw slam d.
Gesetzgebende Versammlung, Sitzung
ö Mehrere Gesetze von
Frankreich. e V Vupin. )
vom 24. März. Den Vorsitz führt sokalem Interesse werden angenommen. An der Tagesordnung ist rie Debatte über die von Randot wegen der Expedition nach Kabylien am Schlusse der letzten Sitzung an den Kriegsministen gerichteten Interpellation. Rancé drückt die Ansicht aus, daß die Befürchtungen wegen die ser Ansicht wohl übertrieben genannt werden dürften. Der Lärm der Privatgespräche wird so groß, daß man den Red ner nicht mehr zu verstehen im Stande ist. Der Präsident ersucht die Repräsentanten um Stillschweigen und Aufmerksamkeit, damit sie nicht später vor Erstaunen außer sich seien, wenn ein Supplemen⸗ lar-Kredit gefordert würde. Raucs nennt die Unabhängigkeit Kabyliens die gefährlichste Klippe der französischen Herrschaft in Afrika. Der Präsident theilt eine vom General Lamori irre eingebrachte Tagesordnung mit, nach welcher die Na⸗ tional-⸗Versammiung, in der Ansicht, daß es sich nur um Aufhebung der Blokade von Dschidschelli und Herstellung der Verbindung mit dem Süden handle, zur Tagesord⸗ nung übergeht. Emile Barrault findet, daß die Expedition nicht so gefährlich, als unnütz und unpolitisch sei. Nach dem Red— ner sind die Straßen im Saf⸗Saf Thale sehr sicher, Der feste Platz Dschidschelli habe keine Wichtigkeit. Die Expedition sei daher nur ein Verlust an Geld, Zeit und Blut. Die Expedition geschehe nur im Interesse einiger Chefs, die gern Kriegsruhm erwerben wollten. Wenn man aber Colonisation beabsichtige, müsse man solche Pläne aufgeben. Der Redner beklagt sich endlich, daß der seit dem 3. Mal 1850 deponirte Bericht Passy's über Errichtung eines Spezial-Ministeriums für Algier noch nicht zur Debatte ge— kommen sei. General Lebreton erinnert zuerst daran, daß er sieben Jahre in der Gegend gelebt, welche jetzt zum Kriegs⸗ schauplatze werden soll, und hält den Krieg für nothwendig.
Was die constitutionelle Frage betreffe, so müsse der Kriegs-Mini⸗ ster am besten wissen, wie weit seine Verantwortlichkeit gehe. We⸗ nigstens verlange er jetzt keine Subsidien. Stimmen: Die werden schon kommen. Nach einigen leidenschaftlichen Bemerkungen wird der Antrag auf einfache Tagesordnung gestellt und derselbe mit „8 gegen 269 Stimmen angenommen. Die Versammlung schrei— tet hierauf zur- Debatte über die Auflösung der Nationalgarde von Straßburg. Chauffour hat das Wort. Er erinnert daran daß noch im vergangenen Jahre der General Magnan den Natio— nalgarde dieser Stadt ein öffentliches Zeugniß ihrer lobenswerthen Haltung gegeben habe, und behauptet, daß die Regierung nur des wegen gegen diese Nationalgarde eingenommen sei, weil sie dem Präsidenten Republik gegenüber sich republikanisch gesinnt ge zeigt habe. Nachdem der Minister des A —
der Nationalgarde vertheidigt und Ju griffen, wird auch hierüber die einfache
98 —
Stimmen angenommen und die
les Favre dieselbe ange Tagesordnung mit 415 ge
Sitzung aufgehoben.
8e] **
24. März. Der Präsident dramatischen Künstler In seiner Loge h zi Präfekten beim Minister Gesandte tepublik Ministeriume Verfassungs Combination
rtagen
7
ryan lͤ vita . 812 J . . rußbritauien Irland. London, 24. März zonnabend Nachmittag im auswärtigen Amte ein Minister Rath gehal ö
39 9 Sprecher
der drei eine halbe Stunden dauerte. nterhauses gab sein sechstes Pal
almerston vorgestern
6 parlamentarisches Abend 9
arpßes ein große
Italien. Florenz, ngt ein Cirkular der
1
wird Handels
Verfügung wollen Einlaufen in die Dardanellen ihre etre ffenden
eisen haben.
unterziehen
Kaiserlichen zuwei wenn die Signalkanonen aufmerksam betreffenden ukömmlichkeit müßten, die Kost als Buße zu ersetzen der Pforte und dem Königreiche
ag abgeschlossen worden. ie
. namentlie Hand geschäst on
d Körperschaften beziel Theile auch in
diesen Vertrag übergegangen. 3ult hat williat daß 8 0 imtlichen f
Aktenstücken mit dem Titel „Padischah“ beehrt werde. Es ist di
Majestät Belgier in san die höchste Auszeichnung, welche die Pforte fremden Souverainen dieses Titels bildete in Zeiten häustg den Gegenstand der anhaltendsten und sten Bestrebungen von Seiten fremder Mächte
Herr Linz, der Begründer der regelmäßigen Verbindung zwischen Antwerpen und Konstantinopel, hat schani Iftichar⸗Orden erhalten.
Der Großwesir, der längere Zeit
von seiner Krankheit genesen
zu gewähren vermag, und die Erlangung
5st ; z
ilteren walm ùUteren warm ampfschifffahrts
den Ni
Von der bosnisschen Gränze, 14. Lloyd.) Jaiza, das den Uebergang über den Verbas beherrscht, liegt an der Vereinigungsstelle der Pliva mit dem Verbas; dort befand sich ein bedeutender Munitions- und Proviant-Vorrath, auch stand daselbst eine Besatzung von einigen hundert Arnauten, welche diesen wich tigen 5 65 Meilen von Travnik entfernten Punkt vertheidigen sllten. Diese übergaben jedoch am 4ten d. M. Morgens gegen freien Abzug Stadt und Schloß an die Insurgenten, worauf Omer Aga Hassanagin mit 35090 Insurgenten gegen Skopie (Unter-Vakup) am Verbas aufwärts abrückte und Kadiatfch Kapi mit 5 — 606 Mann in Jaiza verlieh, Gegen Mittag zeigten sich regulaire Truppen k im Anmarsche. Zwischen der Pliva und dem Verbas vor der Stadt kam es nun zu einem blutigen, hartnäckigen vier—
e ʒ
415
stündigen Gefechte, worauf sich die Insurgenten über die Pliva in die Stadt zurückzogen, ohne weiter von den Truppen ver⸗ folgt zu werden. Ihr Verlust wird beinahe auf 40 Todte und 60 Verwundete angegeben. Omer Aga Hassanagin war kaum 1 Stunden Weges von Jaiza entfernt, als er von dem begonnenen Gefechte Kunde erhielt; er kehrte sogleich zur Verstärkung der In—⸗ surgenten zurück. Ein Gleiches that auch Ale Keditsch, an welchen Eilboten nach Banjaluka entsendet wurden. So trafen bereits am gten und 10ten d. M. 5000 Mann, darunter 1000 zu Pferde von Banjaluka gestellt, unter Bariaktar Omer Rezitsch in Jaiza ein, denn auch die ganze Nahir von Banjaluka hat sich dem Aufstande angeschlossen. Die Insurgenten sind Herren der ganzen Position am Verbas von Jaiza bis Banjaluka und haben die beiden Ueber⸗— gangspunkte über diesen Fluß in ihren Händen. In und um Jaiza sollen nun bei 16,000 Insurgenten stehen und Ale Keditsch sollte mit noch 5000 Mann und 20090 am 12ten d. von Banjaluka auf echen; derselbe erließ von Banjaluka den Befehl, daß in der kia Alles greifen und nach Banjaluka abrücken solle. Zu Pridor soll dieser Befehl am Sten d. durch vier Kanonen⸗ schüsse signalisirt worden sein. Am rechten Verbasufer standen am 10ten 1 und 1000 Reiter den Insurgenten gegen⸗
fürchten übrigens, von den regulären
Rücken angefallen zu werden, der Befehl ankam, in der Kraina sogleich
300 Mann
zu den Waffen
umgangen und im wes
zihatsch geste ifgebot zusammenzuziehen, das hlagen wird dieses Aufgehots wird ein ge
Anführer zo genannt ganz von 7
Artillerie
nach
reiungen
Anweisung
Grundsteuer-Veranlagung (dem Kommunal-⸗Verbande) Bezirk zugeschlagen, r linken . Ufer,
Haide
pflichtigen noch derj Spree und
Lnde des
pree, umfaßt;
chte
49 9 712 111 1 OSteuer-Veranlagung
jäh Miethswerth
licher gen Preisen,
bis 1849
ür
einschließlich
welche
wi und klassifizirt.
Von
ilfte
Unterhaltungskosten,
inderen Hälfte die
dem ermittelten 91
sur Die allmal
Prozentsatz in Ansatz eg
ausschließlich als Werlstätten oder
Manufakturen eingerichteten Ge
Grundsteuer-Veranlagung nur mit der bracht, ngs eranlagt
und Hälfte welcher für Wohnhäuser wird
F. 9.
servispflichtigen Bezirk der Schauspiel Kramläden interirdischen
von den Kaus un anderen cheunen und Ställen, welche irthschaft bestimmt sind; endlich
zelche sich in Wohnhäusern
unt Gen
blos 3 Betrieb Werkstätt Fabrikräumer n den damit zusammenhängenden Nebengebäuden befinden, behufs der Vorbereitung der Grundsteuer-Veranlagung aus Katastern der städtischen Ser vis⸗-Deputation die
ren jährlichen Miethserträge der Jahre 1840 bis 184 einschließlich, nach welchen die Eigenthümer der bezeichneten Gebäude bisher zum Servise und zur Kommunal⸗Grundsteuer herange— zogen worden sind oder doch, wenn die Gebäude nicht Anspruch auf Steuerfreiheit gehabt hätten, herangezogen sein würden, in die Nach weisung (Kataster) als die der Einschätzung in den allgemeinen Ta rif zum Grunde zu legenden Brutto-Miethswerthe übertragen.
§. 10. denjenigen Gebäuden der erst nach dem Jahre 1840 mit einem Durchschnitts-Miethsertrage in die Kataster der städtischen Servis-Deputation eingetragen sind, wird deren mittlerer jährlicher Miethsertrag von dem Jahre ab, für welches diese Eintragung zuerst erfolgt ist, in die Veranla— gungs⸗Nachweisung überkragen.
46 g . 11
Sind Gebäude, der im 5§. 9 gedachten Art noch gar nicht in die Kataster der städtischen Servis-Deputation übertragen, so wird der Miethswerth von den Servis-Verordneten des betreffenden
zum ten unt
werde
Bei in Bei im §. ' gedachten Art, welche
Stadtbezirks, durch Vergleichung mit Gebäuden ähnlicher Größe und Beschaffenheit desselben Stadtbezirks, deren Miethsertrag aus
den bezeichneten Katastern zu ersehen ist, besonders abgeschätzt.
2 5.
Ziegel und Kalkbrennereien, Schmieden, Wasser- und Wind—
mühlen und alle ausschließlich als Werkstätten oder zum Betriebe von Fabriken und Manufakturen zwar ebenfalls nach den in den 58. 9 bis 11 angegebenen Grund⸗ veranlagt, jedoch behufs ihrer Besteuerung nur mit der Hälfte des aus den Katastern der städtischen Servis-Deputation sich ergebenden oder besonders abgeschätzten Miethswerths in die Ver⸗
sätzen
anlagungs-Nachweisung übernommen.
In den 85. 14
welche in Gemäf rial
. , 2
.
Kommissarius,
⸗ bis 20 wird festgesetzt, wie schlagenen Bezirke durch die fünf Einschätzungs-Kommissionen, zheit der öffentlichen Vorladung des Herrn Ministe⸗ Geheimen Regierungs 28. und 29. Juni v. J. gewählt worden sind, die
in
Miethserträge ermittelt und festgestellt werden sollen.
Gegenwärtig ist
lagungs vom 28.
1 Uhr
im Berlinischen Rathhause
Eigenthümer oder deren
Binnen dieser Frist wird jedem Betheiligten die Anbringung zu Protokoll gege⸗ aß alle nach
etwaniger Reclama ben werden können, dieser Frist
. werden tonnen.
Ablauf sichtigt lin, den
9
Eise
zflichtigen weisung dazugeschlagenen Bez Nachweisungen
März bis einschließlich den 10.
ionen, mit dem Eröffnen eingehenden Reclamationen nicht weiter berück⸗
nb
in Gemäßheit
und in dem
irke vollendet
zur Einsicht Stellvertreter offengelegt.
welche auch mündlich
25. März 1831.
8e hi
— 119496
1aer
Königliche
Residenzst
zahn⸗Verkehr.
n nahm
nach
April d.
freigestellt,
⸗ n dieser Bestimmungen anlaßke Aufstellung der Grundsteuer⸗Kataster von sämmtlichen Ge— bäuden in dem servis;
1
ß
8 8
J
eingerichteten Gebäude werden
dem zuge⸗
Rath Pehlemann,
aller betheiligten Grund⸗
Dumma
s
icht festgestellten
mar Yüurtt
nach X
schwimmen
hege
Frluhsjg
Bor os anderen
R ; Onhnen.)
t⸗Berichte.
P
waren dit
walitat⸗
5 1
Meiß Welber
Im Schauspielhause. 56st
Zum erstenmale: Magdala, Orig Akten und einem Vorspiele, von Ch. Birch⸗Pfeiffer.
Rönigsstädtisches Theater.
Freitag, 28. März.
oder: Die Schule der Männer, Zauberposse ten, und einem Vorspiele, von Sonnabend, 29. März.
Lucia di Lammermodor.
(Sga. He Mara, vom Kaiserlichen
Lucia, als Gastrolle.)
Zum erstenmale wiederho J. Las ker. Italienische Oper in 3 Akten. J Hof⸗Theater zu St.
Opern
—
Vo Bo
Musik von
549 Pe
mit Gesang in Musik von Conradi.
rstellung.) Mn
VLC nizetti. tereburg:
ver⸗
3 der An⸗ und werden die Veran⸗—
von 9 bi