Feier und die Erholung, seien also angemessen zu vereinigen. Für erstere erscheine die gemeinsame Gottesverehrung am geeignetsten, we niger die private religiöse Betrachtung, weil viese leichter verfinstere und abstumpfe, als den Geist belebe und erhebe. Bezüglich der Er⸗ holung aber würden die Mittel am zweckmäßigsten sein, welche nicht blos die körperliche Ruhe fördern, sondern auch zugleich den Men schen psychisch erheitern und froh stimmen. Nach Platon hatten ja gerade die vielen religiösen Feste bei den Alten den Zweck, die Bürger fröhlich zu stimmen, weil „die Menschen um so besser sind, f sind.“ Auch der große deutsche Philosoph und Kant behaupte, daß eben die gesellige Freude die Men- Guten aufgelegter mache. Weise man dagegen mnntagsfeier in der äußersten Strenge Belustigungen sta dürfen, ja Kartenspiel, V e, n, wirklich die rt oder vielmehr hinausgetrieben
wie in Eng⸗
je fröhlicher sie Psycholog schen zum auf England
bestehe,
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sonders geföürd Förmlichkeit übersehen,
erkommen
innere ligiös Deiligung be der Geist nur äußerliche werde; andererseits dürfe man nicht land fast f licher Gewohnheit beruhten. Was dort dte Sitte. 2 die Polizei bewirken müssen, in moralischer und religiöser Hinsicht sehr mißlicher Umstand Lvangelium verlange eine solche übertriebene Sonntagsfeier nicht, indem es sage: „der Sabbath sei um des Menschen willen, nicht der Mensch um des Sabbaths willen da.“ Der Ausschußbericht erörtert dann weiter, daß der oben erwähnte Art. J der Verordnung vom 2. April 1841 genüge indem er der Gottesfeier Achtung gebiete, zugleich aber eine Erholung gestatte, die von der Geselligkeit ausgehe und neben dem Ausru— ben von der Arbeit das Gemüth erheitere, zu neuen Mühen er— muntere und die überstandenen vergessen mache. Freilich würden die Schranken der Sittlichkeit nicht immer eingehalten, aber der vereinzelte Mißbrauch hebe nicht sofort allen Gebrauch auf. Hebe man den nationalskonomischen Gesichtspunkt he
vor und s es werde :
3 inn ale Anstitittio und eigenthum alle S nsti )
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age, wird
v ys 21 dabem
verschwendet, was die Woch über verdient worden, so sei dem durch ein Verbot des
nicht zu steuern, da die Wirthshäuser offen blieben und
dumpfer Raucherei doppelt verthan werden könne, als bei
Tanze zur Hälfte hinausgeworfen werde, wie denn auch wirklich in England die arbeitende Klasse oft, zwar nicht Sonntags, aber Sonnabends den Gewinn der ganzen Woche in Spelunken verzeche und vergeude. Weiter würde durch ein solches Verbot eine große Ungleichheit in der Gesellschaft eingeführt werden, indem dem Vor
nehmen und Reichen immer noch Mittel der Erheiterung blieben, welche dem Aermeren dann verschlossen wären. Nicht dadurch also, daß man jene öffentlichen Freuden polizeilich verbiete, sondern da— durch, daß man mittelst Förderung der Volksbildung das Wilde und Verwerfliche, welches sich etwa daran knüpfe, möglichst abwende, möge man der Sache helfen. Hierzu genüge nicht die strenge Schule, sondern es seien freie Vereine nöthig zum Behufe der Volksbildung. Die Fortbildungsanstalten, Gesangvereine, ja auch die Turnvereine fingen in dieser Hinsicht schon manche Früchte zu tragen an, deren Entwickelung man unter vernünftiger Leitung fördern solle. Verbote, wie das verlangte, nützten nichts und stießen in der Ausführung auf unüberwindliche Schwierigkeiten in den Volksgewohnheiten zc. Es sei ein solches früher bei uns er lassen worden, man aber eben deshalb im Jahre 1808
wieder aufheben müssen. Auch schien die absolute Beschränkung der
sage, vielfach * paselbst daselbst
e , rohlic
habe es sonntäglichen öffentlichen Belustigungen eher die Wildheit bei ren derartigen erhöhen. In Preußen habe man ahnliche Erfahrungen gemacht, wie die hier ge schilderten. Auch das Ministerium wolle — nicht das Wort reden. Aus allen diesen Gründen ist der Ausschuß der Ansicht, dem Antrage keine Folge zi Nach eröffneter Diskussion erhält der Antragsteller Abg. das Wort zur Vertheidiung seines Antrags. Er bedauert dessen Nichtbilligung von Seiten des Ausschusses und der Regierung und r den Zweck wolle, müsse auch die Mittel wollen. Er hebt die Nachtheile und das Verderbliche der eingerissenen Entweihungen der Sonntagsfeier her vor und schildert, wie es in England und Amerika ganz anders sei wie hier alle Geschäfte ruhten und feierliche Stille herr unterbrochen durch das Geläute der Glocken, Gesang und Wandeln nach den Gotteshäusern. Bei uns sei es gewesen, jetzt aber leider anders durch die verderblichen Einflüsse ungläubiger Philosophen, Zeitungsschreiber und die bösen Bei spiele höherer Stände. Die Religion sei so gesunken und der Tag des Herrn ein Hauptvergnügungstag geworden, an welchem gerade, wie die Erfahrung lehre, die meisten Verbrechen begangen würder d Berichterstatter, Abgeordneter Hillebrand, Ausschußbericht. Mittel zum Zwecke seien velche mit der Natur des Menschen zu vereinigen Was von Dauer sein solle, müsse aus dem Herzen hervorgehen. Sei es früher bei uns ähnlich wie in Eng— gewesen, so habe dies in der Meinung des Volkes gewur— wie es dort noch wurzle, wo die bürgerlichen und politi— Verhältnisse ganz anders seien. Vereine und Fortbildungs anstalten müßten den Zweck fördern. Nicht die Philosophen, namentlich nicht unsere großen, echten, deutschen Philosophen, wie Kant, hätten der Religionsfeier geschadet, allerdings aber das schlechte Beispiel der höheren Stände 249 von Gr olman giebt zu, daß die Kirchen mangelhaft besucht würden, daß der Sonntag vorzugsweise zu anderen Bedürfnissen verwendet und an demselben oft Gott am wenigsten gegeben werde, was Gottes sei. Gern würde er darum auch für den Antrag stimmen, wenn er sähe, daß der Zweck dadurch erreicht werde. Dies wäre aber ge wiß nicht der Fall. Man möge darum die Stille in dem schwer heimgesuchten Lande nicht noch stiller machen. Mohr ist enischie den gegen den Antrag. Man solle lieber die verfassungswidrige Verordnung von 1841 zurücknehmen als erweitern wollen. Er er⸗ örtert dieses und wie durch dieselbe auch die Landwirthschaft beein— trächtigt werde. Der Sonntag müsse nicht blos ein Tag der Ruhe, sondern auch der Erholung und Erheiterung für die arbeitende Klasse sein. Auch verstoße der Antrag, wie schon der Ausschuß er wähnt, gegen das Gesetz der Gleichheit. Redner schließt, für den Fall der Annahme des Plochschen Antrages, mit den eventuellen An⸗ trägen: 1) ein Gesetz zu erlassen, welches den arbeitenden Klassen für den Sonntag einen anderen Tag als Erholungs- und Erheite⸗ rungstag bestimme; zugleich jedem jedesual einen preußischen Thaler für berlorene Arbeitszeit als Entschädigung bewillige. (Heiterkeit.) Abgeordneter Breidenbach ist wohl für die Motive des Antrags, aber gegen diesen selbst. Es würde keine innere segensreiche Feler des Sonntags, sondern nur eine gezwungene daraus hervorgehen. Allerdings könne auch die Gesetzgebung zur Förderung der Heili⸗ gung des Sonntags mitwirken, aber nicht durch einen Akt, der so auf einmal gegen einen langjährigen Gebrauch verstoße. Becker berührt den wichtigen Einfluß eines wirklichen Erholungs — und Ruhetags bei allen Völkern und Religionen. Er hält übrigens die Pflege der Religion, wie sie in Deutschland stattfinde, für schuld, daß die Kirchen leer stünden. Die allgemeine Bildung sei der reli⸗ giöͤsen vorausgeeilt. Auch glaubt er, daß die Unterthanen, wie in
inde
Gelegenk eiten, als Kirchweihr
geben. )
60 Ploch
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des
418
vorzu gsweise gern sinnlichen Vergnügun⸗ gen hingeben, während die Freiheit die Bürger 5 . religiss stimme, wie in England und der Schweiz. Die Philosophen und Zei⸗ lungsschreiber verschuldeten den Ven fall der Religion nicht. i, . Herr Antragsteller sage. Letztere könnten um so weniger Effuld lein, als sie ja bis vor ein paar Jahren unter Een ur gestanden., Seit⸗ bem der Rationalismus nicht mehr und der Pietismus noch . ger genüge, verfalle die Kirchen⸗ un n, n, gr . ö 66. Epochen fänden sich aber mehr in 6. d , . ö ge u m, ein neues religioses 6, man! 2 9 36. . . ien Beamten kein gutes Beispiel , n nicht selbst Sonntags in der Oper geln en? von Ra b enau hebt einen Uebelstand der Verordnung Hon, 1841 Art. 4 bezüglich des namentlich für die Gebirgsgegenden hervor. er Regierungs⸗-Kommissar, Min.⸗Rath Wernher, be⸗ dauert, daß der Herr Antragsteller in der begründeten zedenklich keit der Regierung ein Verkennen seiner guten Absicht gefunden, vas nicht der Fall sei. Noch mehr aber ß man so ernste S 1s Lächerliche zu ziehen gesucht habe. Freuen solle es Volkes so recht häufig sich ausspreche gegen dergleichen Freuden und Lustbarkeiten an Sonn und Feiertagen; denn ohne ihn nützten Verbote nichts. formatoren hätten übrigens nicht so streuge Ansichten Sonntagsfeier gehabt. Redner, s überall .; erörternd, führt auch an, wie schon Verordnungen in der fraglichen Beziehung erlassen worden, aber die Schwierigkeit Aus führ rung sich ergeben hätte. Im Kurmainzischen dagegen, wele n großen Theil des Bestandes des jetzigen Großherzogthums mache, habe man niemals so strenge Vorschriften erlassen. Beschränkungen beständen übrigens, wie, Tanzmusik vor 4 Uhr Sonntag Nachmittags beginne ꝛc. Redner desfallsige frühere Bestimmungen und Verhandlungen ein. die Verhältnisse in England in ser Beziehung allerdings Vieles zu achten daß gerade dort Wirths
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ten Wer ab zerschulde diese? Allerdings zunächst
die Stände. Die tten die Kirche 38 ei izeianstalt
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betrachtet, deren sie nicht bedürften. und ihren Kinder d bald
1. So habe der Arme die
1.
für das Veo unter sich gesagt, das sei traurige
zugeben, was Becker
Lehre des sage, daß auch Geistliche mit wenigs
die Zuhörer nur mit einer dürren Moral abspeise
genug die Katechismuslehre schließen könne, um zu einer gungspartie zu kommen. Man nehme die Arbeit zum Vorwande Nichtbesuchs der Kirche; der Beamte, der J Fabrik herr, der Handwerker ꝛzc. habe zu viel
sinke so zum Lastthier herab. Redner
Vergnüngen und Lust nicht nehmen, aber anständige, keine rauschenden und verderbenden. Darum beschränke man Tanz, gebe an Sonntagen auch é Theater, namentlich yr .
8 N s 2 Fandal 1
Stücke wie der rophet oder gar Ballette, die ein Stkand
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schlie ß daneben knalle Jägers! so eine Zeitlang, führe aber an den möge man kommen ginnen.
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man nur die materiellen und poli nicht geistigen moralischen Inte s Ansichten
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edleren dement (J. Un Sartorius
so genannten vahre Fröm i die Kirchlichkeit eine e nste, so ware sie gleich z wären die sogenannten
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sich ihn
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dagegen, verwahrt, Mucker halten, n migkeit wolle. S bedeutend mit Rechtschaffenheit. Frommen gerade Gottlose, Scheinheilige. eiteren Erörterungen, die gegen den Antrag gehen, auf den Bischof Phaphnutius und auf Luther. Er lebe auf dem und wisse, was man da finden könne wenn sie sich freuten. Sie seien reine, brave, Nachdem der Herr Berichterstatter nochmals ergriffen, namentlich aus seinen Erfahrungen und seiner Kenntniß des Volks die Behauptung bestritten, „als ob das Christenthum gewissermaßen abhanden gekommen sei“, auch noch Lessing citirt, der zwischen der Religlon Christi und christlicher Religion unterschieden habe, den einfachen Lehren der christlichen Religion und Wuste von Dogmatik 20, wird zur Abstimmung geschritten. Frage 1: „will die Kammer nach dem Antrage des Abg. Ploch die Staats-Regierung um eine Gesetzvorlage ersuchen, durch welche öffentliche Tänze und das Musikhalten an öffentlichen Orten an Sonn⸗ und Festtagen untersagt wird?“ wird mit 41 gegen 2 Stim men verneint; 2 „will die Kammer nach dem Antrage des Abg. Sartorius die Staats-Regierung um Vorlage eines umfassenden strengen Gesetzes über die Sonntagsfeier ersuchen, nach welchem ins
ihn sun
alten
4325 Lande
Das
Vie 1
besondere an Sonn- und Festtagen alle Theater geschlossen, so wie alle öffentlichen Tänze und das Mustkhalten an öffentlichen Orten möglichst beschränkt werde?“ mit 41 gegen 2 Stimmen verneint; 3) „will die Kammer nach dem Antrage des Abg. Dr. Kraft die Staats Regierung ersuchen, die Tanz-Konzessionen auf Sonntage nicht allzu häufig und nur in der Art ertheilen zu lassen, daß die Tanzbelusti gung erst eine angemessene Zeit nach dem Nachmittags- Gottesdienste beginnen und die Sonnabends-Tanzbelustigungen nicht bis in den Sonntag hinein dauern dürfen?“ mit 36 gegen “ Stimmen verneint.
Rel, , März, (h
2
Schleswig⸗Holstein. Bl.) Gleichzeitig mit den Ansprachen des Kriegs-Departements und Ge neral(Kommando's an das Offizier-Corps der schleswig-holsteinischen Armee ist bei Entlassung desselben Folgendes bekannt gemacht: 1) Die zur Entlassung kommenden Offiziere resp. Militair— Beamten erhalten eine jederzeit zu realisirende Anweisung auf die ihnen zufolge höherer Entscheidung zukommende Entschädigungs⸗ summe. Denjenigen Offizieren nämlich, denen im aufgehobenen Penstonsgesetz für den Fall ihrer Entlassung eine lebenslängliche Pension beigelegt war, erhalten einen Smonatlichen, diejenigen da⸗ gegen, welche 5 Jahre berechtigt waren, erhalten einen monatlichen, die Milttair-Beamten der ersten Kategorie einen 4monatlichen, die der zweiten Kategorie einen 2monatlichen Gagenbetrag. 2) Die bis= her üblichen Reisegelder sind als in obiger Entschädigung enthalten
zu betrachten und werden nicht besonders vergütet. 3) Die seit dem 1. März 1850 zur Bildung eines Militairs Pensionsfonds ge— leisteten Beiträge werden den Betreffenden zurückerstattet. 4) Ben entlassenen Offizieren und Militair Beamten wird nur noch auf 8 Tage die Beibehaltung des Natural⸗Quartiers und der Diener zu—
gestanden.
Altona, 25. März. (A. M.) Die gestern hierselbst gehal tene General ⸗Versammlung sämmtlicher Lokal ⸗ Comité's der schlesvig⸗holsteinischen Invaliden Stiftung war von Abgeordneten von 20 holsteinischen Lokal-Comités, das der altonger abgerechnet besucht und wurde von dem Herrn Rektor Husmann geleitet. Hin sichlich der Verwallung des Fonds sind folgende Bestimmungen getroffen: Das Central Comité besteht aus 13 Mitgliedern, 5 aus Altona, 6 aus anderen holsteinischen und 2 aus schleswigschen Di strikten. Fonds sind von den Lokal-Comités entweder im Distrikt selbst pupillarisch sicher zu mindestens 3 pCt. auf halbjähr liche Kündigung hypothekarisch oder bei Sparkassen zu belegen oder an das Central-Eomité (dessen Geschäfts-Büregu in Altona) zur Belegung einzusenden. Die Zinshebung und Kündigung der bel ten Kapitalien steht dem Eentral-Comitèé zu. Die Invaliden in zwei Klassen zu scheiden, erwerbsunfähige und erwerbsfä— hige. Die erwerbsfähigen werden
von dem Central-Comité w möglich in den Stand gt, durch ihren Fähigkeiten Kräften angemessene Thätigk
finden, und dadurch
stützung entbehren zu er ̃ ö Stammkapital der Stiftung entnommen, und er desfallsigen Wirksamkeit Vereins dem rendsburger CEomit« zur
Gaben
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Fünnen tonnen.
hat sich al-Comité wegen dem Eomit⸗ und
1 5 * 15D 115 in geeignete Verbindunf
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terstützung.
s J 64. 4 M G‚rza l ben burg 21. März.
Landtags en Gesetz⸗Entwurf wegen Freiheiten und Begünstigungen gs⸗-Entwurf ungetheilte Bei Grundsatz des Art. 61 des Staatsgrund für die Aufhebung der Befreiung von
meinen war auf der
Allgemenn
stimmung, welche den wonach
Kommunallasten nun . der Gemeinde ⸗ ̃
egel nimmt das Gesetz an, alsde
g de steht, daß das für die Abgabenfreiheit Gezahlte zurückgegeben wird oder die jährlich für dieselbe übernom mene Leistung an Kanon zc. hinwegfallen soll. Bewerkstelligt ist dies auf . s Gesetz bestimmt (Art. 5) als Betrag der Entschädi gegenwärtigen Werths der aufgehobenen Abga wurde n angenommen), wobei unständig lahen nach 35jährigem Durchschnitt des ausgeschriebenen Betrages angeschlagen wend (Art. 7); Staat oder Gemeinde können aber
u , daß das ursprünglich für die Verleihung
etwas
solgende Weise: D gung die Hälfte d benfreiheit
(in Hannove
N
Abgabenfreiheit Bezahlte oder an jährlicher Entrichtung Ueber nommene weniger, so wie der bisher den Beweis, daß dasselbe mehr betragen habe als jene Summe (Art. 3) hierüber an spezieller Beurkundung fehlt, weil das Bedungene in auch die übertragenen Immobilien mit befaßte dadurch geführt U t
Mm ofrpeito BSesreite,
Wo es
ungetrennter Summe l Beweis werden, daß Achtsmänner die
Grundstücke zu Auch für die Be
taat die Entschädigung
unn dieser durch Abmw t dem Abgabenbetrage gutachtlich bestimmen freiung von Kommunallasten übernimmt der lbelversteht sich titulo Oneroso)übertragen hat; sonst die räge des Ausschusses, welche nur unwesentlich Abände⸗ denen auch der Regierungskommissar Runde einver ohne Debatte Befreiten
9391 . Betrage
ö . G6 wenn er 9i
wurden größlentheils ange⸗
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Fürsprache, nac dnete Pankratz
diage und dei Ausschusses
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iche Spezialbestimmungen vo
igte staatsrecht
dagegen ause inan?
Verhältniß
aukfurt. Stadtkommandant gestern hier
nur auf etwa ehufe der ei Sachsenhau emnächst einen gutem
dung eines Brunnens am sen, beträgt schon über 100 Fuß. Man ] und hofft dadurch
zu können.
befried igenden Trinkwasser versorgen
mit
Oesterreich. Mailand, 22. März. Das hier erschejnende seiner Nummer 40 am eingerückten Artikels und das gerichtliche Verfahren mit
Journal La Fenice Is9ten d. unter Tilel Le vom Militairgericht suspendirt vorläufiger Inhaftirung des Redacteurs eingeleitet worden.
dem 1è Situazlone
März. (Agr. Ztg.) Se. Excellenz der Ban
bei dem von uns erwähnten Sturze sich zugezo 789
Zeit erfordert,
Majestät in
Adjutanten,
Agram, 24. welcher durch die gene Verletzung am Fuße, deren Heilung längere als anfänglich zu vermuthen war, verhindert ist, Sr. Triest persönlich aufzuwarten, hat seinen General Oberst-Lieutenant Rodic, nach Triest gesendet.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 25. März. Den Vorsitz führt Dupin. Ein Kredit von 90,000 Franken für die pariser Sternwarte wird ohne Debatte bewilligt. Die beiden Anträge Peupin's bezüglich der Erfindungs-Patente werden verworfen.
ständigen Wiedereintritte des früheren Ministeriums. Nur Bonjeau solle im Handel durch Quentin Bauchard, und Binau in den öffent⸗ lichen Arbeiten durch Magne ersetzt werden.
Der gestrige Ministerrath beschäftigte sich mit der Frage der Expedition gegen Kabylien. Es wurde beschlossen, dem General⸗ gouverneur von Algier alle erforderlichen Mittel zu Gebote zu stellen.
Paris, 25. März. Man sprach gestern Abend von dem voll⸗
Der Vice⸗-Präsident des Staatsrathes, Macaul, ist gestern
Abend gestorben. Heute Morgen um 3 Ateliers des Piano-⸗-Fabrikanten Pleyel.
Uhr wüthete ein heftiges Feuer in den
Der größte Theil der
Werkstätten und der Konzertsaal sind abgebrannt, doch ist fast Alles
versichert. sind schwer verwundet. 11 Uhr geglimmt zu haben, wo ein Bewohner der Rue
Rochechouar
Mehrere Personen, darunter zwei Sapeur-Pompiers, Das Feuer scheint bereits seit gestern Abend
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nach einigen Minuten aufhörte, keine Gefahr vermut
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Um 5 Uhr Abends aber erfuhr schon gelöscht glaubte, wieder
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9,856,600 Rthlr. preuß.) berechnet, ⸗
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nuar 1861 nach Abzug des Be laufs der Einlösungen von Kredit- , 9 n on
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Königliche Civil⸗Liste ..... ...... Apanagen des Königl. Hauses Staatsrath .. ....
Reichstag w Ministerlum des Auswärtigen ...
y Innern der Justiz ...... Kultus u. Unterricht
Kriegs
00, 000 278,991 15,200
60, 060060 239,800 933, 115 509,613 264,725 2, S6 8, 465 Marine, , 6 9 9 Finanzen, 940,451 1,301,600
je Ausgaben. thing⸗Sitzung ßer Entrüstung an; diese Verweigerung ein
ein Ministerium sei, das seiner Meim
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? streich das ielgenannten ; jüngster z Unter d Landleuten — zundesrath genehmigten Rechnung des Herrn Kantone an der Münzreform
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eht im Widerspruch itlichen sich hi demselben soller benen Legitimationsschriften
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in beiden Fällen
lüchtlingen machen. ersammlunge gehalten werden, deste tei bemüht durch Grün ] oletariat hteten Unterstützungsart drückung de nden Hausbettelns;
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ausgeschriebenen
bemerkenswerthesten Es au dem Wege der Gesetzgebung dahin gewirkt werden, daß nicht zu viel Grundbesitz in eine kömmt. Jedem, der es verlangt soll das nöthige Pflanzland zugetheilt werden. Es soll eine Hypo thekar⸗ und Schuldentilgungskasse errichtet werden, mit hinreichenden Fon und Herabsetzung des Zinsfußes auf 3 pCt. Wenn sich Associationen oder Vereine zu dem Zweck verbinden, ihren mate⸗ riellen Wohlstand zu heben, so soll der Staat diese Vereine mit Geldanleihen unterstützen. Alle Mitglieder des Vereins sind für das Geldanleihen solidarisch haftbar. Der Staat soll sich direkt für die Einführung neuer Industriezweige be thätigen. Alle Arbeitsunfähigen? werden vom Staate, ver sorgt; wer arbeiten kann und nicht will, kömmt in Zwangs-Arbeits Anstalten. Der Staat verpflichtet sich, Jedem, der zu arbeiten ver⸗ langt, es möglich zu machen, daß er Arbeit erhalte. Es sollen durchgreifende Verbesserungen im Schulwesen in seinem ganzen Um⸗ fang vorgenommen werden. Der Unterricht soll unentgeltlich sein
Vorschläge
Hand
für Alle, von der Elementarschule bis zur Hochschule. T
Besoldung
der Primarlehrer soll erhöht und diejenige der Geistlichen vermindert
werden.
Vollkommene Abschaffung aller noch bestehenden Vorrechte.
Ausgleichung des Mißverhältnisses zwischen den verschiedenen Ge
meindegütern. ben. Abschaffung aller indirekten Abgaben, Einführun gressivsteuer, nach welcher ein Vermögen von Steuer von 2 Fr., ein Vermögen von 500,000 FJ von 5000 Fr. bezahlen müßte. Einführung siven Erbschaftssteuer, nach der Größe des Erbtheils, so den Entfernungen der Verwandtschaftsgrade der Seitenlinien. konserv bes Sozialismus möchten ebenfalls in großer den auf den 25sten d. M. ausgeschriebenen Sozinlisten lungen erscheinen, um ihre Ansichten geltend zu seinen Verführern zu warnen. Die hiesige Regierung ist in einen Bundesrath gerathen. Dieser hatte nämlich
schreiben sämmtlichen Ständen zur tniß gebracht,
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hiestges
816 13 8 die Gegner
na chen machten
neuen Rennt auf die Klagen des schweizerischen Konsuls in Genua wegen
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veranlaßt gefunden habe, den schweiz augenscheinlich Weiterreise verweigern Einladung an die den bezeichneten entgegenzuwirken
vorliege, das Zugleich
Stände, die
Reisläuferei
sollen.
in Fällen sulatvisa Bundesrath die Verfügungen zu treffen, um fremden Militairdienst möglichst
zur Verantwortung und Strafe zu
4
wie
Konflikt mit
Aufhebung der Bürgergüter und Theilung dersel
letzthin durch K daß er
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s
nach
Ein
tives Blatt hat eine Aufforderung veröffentlicht,
ich
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erischen Konsuln in
Genua, Livorno und Marseille die Weisung zu ertheilen, daßz sie
Kon
erließ geeig Werbungen und
ziehen. Die hiesige
die
rung hat nun dem Bundesrath ein Antwortschreiben geschickt, welchem sie ihr fortgesetztes Streben zusichert, so weit es die ge— chen Mittel zulassen, dem eidgenössischen Werbeverbote Achtung und
ug zu verschaffen; hin
weit gehen könne, Leuten, welche nicht
aber außerhalb
doch kann sie nicht umhin, zu bemerken, angeworben in fremde
sollen und so
auch, Bundesra
gegangen ser.
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Deserteur die zweite Unterkommen und
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Man ist chlossene Handelstra
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daß der mi günstigen Kommissions Majorität der Kammer
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Känigliche Schausptelt Schauspielhau se ll Magbala, Original- Vrama Ch. Birch ⸗Pfeiffer.
38ste Abonnemer
Sonnabend, 29. März. Im
Sonntag, Die Vorstellung: Die Loth R. Isouard. Hierauf:
Lotto⸗Nummern, S
Die Sylphide, Ballet in 2 Abth.
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