Taglioni des Frl. Marie Taglioni.) Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang Rang, erster Balkon daselbst und ProsceniLum
Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst
iphitheater 10 Sgr.
(Letzte Vorstellung dieses Ballets vor der Urlaubsreise
4120
Im Schauspielhause. 57 ste Abonnements Varstellung, Auf Be⸗ . 99 . 1. vaterlandisches Schauspiel in 5 Abth., von H. Köster.
Rönigsstädtisches Theater. Sonnabend, 29. März. (Italienische Opern ⸗Vorstellung.)
Lucia di Lammermoor. Oper in 3 Akten. Musik von Donizetti. Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. ꝛc. Montag, 31. März. Italienische Opern -Vorstellung.) II Barbiere di Siviglia. (Der Barbier von Sevilla. Komische Oper in 3 Akten. Musik von Rossini. 6
Fern r Börse vom 28. Märæx.
6 ec hsel- Coumse. KHriet.
Geld.
250 EFI. 250 FI. 300 Mh. Jö 300 M. 1505 1 3 Mi. 6 204 86, 150 FI. 150 EFI. 100 TbIr. 160 Thlr. . ,,, 385 Peters kur 100 RI. 3 Wochen Inlän(lische Fonds, H'sandbriese, Rommundl- Hdpiers und Ce lcl- Course. I. Brief. Geld. Cα. Ef. Brief. Geld. 1 Preuls. Freiw. Anl 5 105 Grh Hos. ptahr. 3] 91 — do, St Anl. v. 50 14 . 101 35 . ö St. Schuld- Seh. 33 S5 * f 35 26 — Od. - Deiebk.-OblI. 13 — 37 963 96 Seeh. Pram. -Schb. — 130 Schlesische do. 7 — —
K. u. Nm. Schuld. 3 ; do. Lt. B. gar. do. 33 — / . erl. Stadt- Obl. 210353 103 Pr. Bk. Anth.-Scb. do. 40 33 —
Westpr. Pfandbr 8
Ostpr. Pfandbr. Pomm. Pfandbr.
Kur- u. Nm. do.
Friedrichsd'or. 1377 1314 Aud. Goldm. à 5th. — 92 83
Disconto.
Grossh. Posen do.
Ausländische Fonds.
Polu. nene Pfdbr. 4 do. Part. S0 EI. 4 do. 40. 300 FI. — IIamb. Feuer- K. 37 lo. Staats - Pr. Anl. . Lübeck. Staats- A. 4 loll. 2 Oh Jut. 27 Kurh. Pr. O. 40 th. — N. Bad. do. 35 1.
Eis en kbnuhn - Actien.
A apitel.
8 d
Stamm- Actien.
b erfolgter Bekannt.
1849.
Rechnung
Der Reinertrag wird nac in der dazu bestinunten Rubrik ausgefiillt Die mit 35 pCt. bez. Actien sind “. Staat tar
Bůrs en- Zins- Rein- Ertrag.
Rein- Ertra 1850.
Lug es - Cours.
Prioritäts-Actien. Kapital. . . z ö Tages = Simmtlicke rioritits-Actien werden durch jährliche Verloesuang d 1 pCt. amorlisirt
6, 060, 009 8. 000. 000 1, 824, 000
Berl. Anh. Litt. A. B. dö Hamburg- do. Stettin - Starg. . do. Potsd. Magd. .. 4,000, 006 Magd. Halberstadt .. 1.760. 000 do. Leipziger ..... 2, 660, 000 Halle Thüringer. . . 9, 06, 00ũ6 Cöln - Minden .... ... 13,060, 000 Kheinische . . . 1.500, 900 Bonn Cöln. . . . 1.051, 200 Düsseld. Elberfeld. . 1, 000, 000 Steele - Vohwinkel... 1.300, 000 Niederschl. Märkisch. 19,900, 000 0 Lweighalm 1.500, 000 Oberschl. Lit. A. 2.253, 100 do. Lit 6 2.460.000 Cosel - Oderberg. 1.269, 000 Breslau - Freiburg. .. I, 700, 000 Krakau- Oberschs. . . . J. 800,000 Ber, ,,, 1, 060,000 Stargard - Posen .... 5, 06060, 0003 Ruhrort-Crefeld ; Aachen-Düsseldorf. . Brieg Neisse... .... Mag deb.-Wittenb. . . .
94 a 3 bz.
119 B.
68 * a 69 ba. u. 130 4.
216 .
68 b2.
103 bz.
66 ba
.
—— *
S * ö =
3 — h
— — C . C C — — Q — — — — — — — — r 2 * S8
— — D — — —
1.100.000 4,5 616, 000 C itil lung . H ogemn.
Aachen - Mastricht 2. 760,000
Anus län. A cl ien.
383
974 B.
bz. u. G.
Friedr. Wilh. Nordb. 8, 006, 000 4 do. Prior... 5 ö.
kKassen-Vereins-Bank-Actien 107 4 1062 be.
2
107 106 a2 * bz. u. G. Berl. Anhalt. kö
41928.
5 102 b2. 1005 n. 933 n. 102 ba 101 * 10475 k
1.411, 806 5, 000, 90 1,060, 0090 2,367, 260 3, 132, 800 I, 000,000
800, 000 1.788, 000 1,000,000 3, 674,500 3,500,000 1.217, 000 2,487, 250 1.250, 000
do. Hamburg
do. do. II. Ser do. Potsd Magd. .. do. do. . do. do. Litt. D. ö ,
Magdeb. Leipziger ..
Halle Thüringer . . ..
Cöln - Minden
do. do.
Rhein. v. Staat gar. do 1. Priorität.. do. Stamm- -Prior.
DTüsseldorf- Elberfeld. 1,000, 000
Niederschl. Märkisch. 4, 175,000
do. do. 3,500, 000 do. III. Serie. 2, 300, 000 do. weigbahn 252, 000
Magdeb. Wittenb 2, 000, 000
Oberschleèsische 370.300
Krakau- Ohberschl. 360, 000
Cosel - Oderberg... 250, 000
Steele - Vohwinkel 325.000 do. do. II. Ser. 375,000
Breslau Freiburg. 100,000
Berg. Märk. .. ...... 11.109, 0090
i
2100 6.
1015 6 1033 b 82 bæ.
895 8. S807 ba.
91 3 6
95 bz 1 6 1035 ba 103
.
a 2 . e en = .
997 b
S w n e = = m .
100 B
Ausl. Stamm- cel.
kiel Altona .... Sp. 2. 050, 000
Cöthen - Bernb. Thlr. 650,000
Mecklenburger Thlr. 1.300, 000 U
Preussische Bank- Antheile 96 a . ba.
hdem die Course anfangs etwas niedriger als gestern waren,
stesste sich im Laufe des Geschäfts mehrseitiger Begehr nach allen Actien ein, und die
Börse schloss fest und meist höher
iswärtige Börsen. Rärz. Poln. Papierg. 94 Gld. ODOesterr. d. Poln. Pfandbr. neue 94 Gld. Poln. B. Cert. 200 Fl. 185 Gld. Russ. poln. Krakau-Oberschles. Obl. in pr. Cour. Oberschles. A. 117 Br. u. Gld., do. R. 76 Gld. Niederschles. 833 Gld. Neisse⸗ Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 387 Br.,
. . Met. 5proz. 96 5 Br., 3 Gld. A4proz. 1Iproz. 847 Br., R Gld. 2Iproz. 52 Br., 201 Br., 200 Gld., 39: 1205 Br., z Gld. 1315 Gld. Gloggnitz 134 Br., 1335 Gld. ͤ Pesth 89 Br., 887 Gld. B. A.
517 Gld. Nordbahn Mail. 761 1265 Br. Wech sel⸗Course. Amsterdam 183 Gld. Augsburg 1325 Gld. Frankfurt 1317 Gld. Hamburg 1935 Gld. London 12. 59 Gld. paris 156 Gld. Kaiserl. Gold 137 Silber 1317 Gld. Actien fest und angenehm. fehlend.
Gld.
Fremde Valuten leb
März. Leipz.Dresdn. Partial Obligationen
A. 1625 Gld. Leipz. Dresd. E. A. 145
83 Br. Schles. 935 Br. Löbau-Zittau
irg Leipzig 217 Br., 2165 Gld. Berlin-AUnhalt.
Wilh. Nordb. 387 Gld. Altona⸗Kiel 94 Br. 145 Gld. Preuß. B. A. 963 Br. u. Gld.
3zproz. pr. C. 8935 Br. und Gld. Br., 927 Gld. E. R. 106 Br., 4A proz. M, Br., Stiegl. 877 Br. Dän. 7335 Br., 73 Gld. rd. 133 Br., 135 Gld., Z3proz. 3243 Br., 33 Gld. Amerikan. 6proz. V. St. 1055 Br., 1065 Gld. Hamb.⸗Berlin 935 Br., 937 Glo. Bergedorf 91 Br., 903 Gld. Magdeburg⸗ 3 Br., 54 Glo. Altona⸗Kiel 9 Br. Köln-Minden
Glo. Friedrich-Wilhelms⸗Nordbahn 383 Br. 5. März. 3proz. 57. 90. 5proz. 94. 25. Nord⸗
Hamburg, 206. März. St. Prämien-Obligat. 93 . 92 Gld.
Wech sel⸗Course.
Amsterdam ,,
Hamburg 18664.
Berlin 3685.
London 24. 856.
Frankfurt 210.
St. Petersburg 3873.
Gold al marco 2 —1 . 75.
Dukaten 11. 65 — 11. 60. Fonds flau und niedriger.
Frankfurt 9. M., 26. März. Ocesterr. Bank⸗Actien 1162 Br., 1160 Glo. proz. Metalliques⸗Obligationen 737 Br., 73 Gld. Badische Partial-Loose a 50 Fl. vom Jahre 1840 554 Br., 55 Gld., do. a 365 Fl. vom Jahre 1845 32 Br., 323 Gld. Kurhess. Partial⸗Loose a 40 Rthhe. 323 Br. , 32 Gly Sardin. Partial⸗Loose a 36 Fr. bei Gebrüder Bethmann 368 Br., z35 Gld. Span. Zproz. inländ. 354 Br., 35. Gld. Poln. 4proz. Oblig. a 500 Fl. 83 Br., 823 Gld. Friedr. Wilh. Nornbahn ohne Zins. 3935 Br., 393 Gld. Köln-Minden oh. C. 1027 Br., 102 Blvd. Bexbach 823 Br., 823 Gld.
Oesterr. Fonds, 3proz. Span. und mehrere Gattungen der süddeutschen Obligationen waren an heutiger Börse willig begehrt
und deren Course stellten sich bei mehreren Umsätzen mehr oder minder höher als gestern. Allen übrigen Gattungen bei sehr ge⸗ ringem Geschäft preishaltend.
London, 25. März. proz. Cons. 965, *, a. Int. 683, 4, 4proz. 914, 4. Ard. 21, 4, z, 3proz. 38, Föss. JJ, 6, Russ. 112, 119, 4 proz. 7d, 4. Bras, 95, gl, Mer, z, , ern sn, Saz.
Engl. Fonds sehr still. In fremden sehr wenig Bewegung.
2 Ühr. Cons. blieben ohne Veränderung, ebenso fremde Fonds.
3. 963.
Amsterdam, 25. März. In Holl. Fonds war heute wenig Handel und Veränderung. In Span. war die Stimmung bei sehr belebtem Geschäft in allen Gattungen günstiger. Oest. u. Russ. etwas minder fest. Mex. gut preishaltend. Russen alte 101. Stiegl. 8645. Met. 5proz. 692, 4, neue 5proz. 77, , 2Ziproz. 3 Mex. 32. Holl. Int. 574, Zproz. neue 663. Piecen 14, 5, Coupons 85, 43. 3fr. 53, Wechsel⸗Course. London k. S. 11 . 725 Gld. 6 Gl Hamburg 354. 2 Mt. 35 Gld. Dukaten 5. 60 — 5.70. Gold al Marco 11, 10.
Span. Ardoins 144, gr. z. Passive 654*, 4.
4
Markt ⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 28. März. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen loco nach Qualttät 50 — 54 Rthlr. „im Detail 51 — 55 Rthlr. Roggen loch nach Qualität 30 im Detail 32 — 34 Rthlr. pr. Frühjahr 293 a 5 Rthlr. verk., 293 Br., 29 a4 G. Mai Juni 305 a 3 Rthlr. verk., 30 a 3 Br., G. Juni Juli 315 a Rthlr. verk., 314 Br., 313 G. Juli / August 325 Rthlr. Br., 32 a 323 G. Aug. / Sept. 325, 3 à z Rthlr. verk., 327 Br., G. Gerste, große 26 — 28 Rthlr. n kleine fehlt. Hafer loco nach Qualttät 20 — 22 Rthlr. „Aspfd. pr. Frühjahr 193 Rthlr. Br., 19 G. „ 50pfd. 193 Rthlr. Br., 197 G. - Erbsen, Koch⸗ 38 — 42 Rthlr., Futter⸗ 34 - 36 Rthlr. Rüböl loco 97 Rthlr. Br., 9 G. ; pr. März 95 Rthlr. Br., 3 bez., 9M. G. pr. März / April 95 Rthlr. Br., 94 G. April / Mai 3 Rthlr. Br., 4 und dann wieder 9h bez Mai/Juni 9 Rthlr. Br., 93 G. Juni Juli 95 Rthlr. Br., 93 G. Juli / August 99z Rthlr. Br., 93 G. Äugust / Sept. 107 Rthlr. Br., 10 G. Sept. / Okt. 107 a 5 Rthlr. Br., 106 a 105 G. „Okt. / Novbr. 107 Rthlr. Br., 103 G. Leinöl loco 114 Rthlr. Br., 113 G. pr. April / Maßs 113 Rthlr. Br., 115 G. Südsee - Thran 11 Rthlr. Mohnöl 135 Rthlr. Br., 134 G. Hanfsl 14 a 135 Rthlr. Palmöl 114 Rthlr. Spiritus ö ohne Faß 1655 Rthlr. bez. mit Faß pr. Mär . t Fön rt 163 a z Rißlr. Br. 166 6. April, Mai 153 Rthlr. Br., 154 bez. u. G. Mai Juni 165 Rthlr. bez., 153 Br., 1565 a M G. Jun / Jult 16 Rthlr. Br., 161 bez, 155 G.
33 Nthlr.
Spiritus Juli / Aug. 165 Rthlr. Br., 16 a 163 G. Aug. / Sept. 165 Rthlr. Br, 163 G. Sept.“ Okt. 167 Rthlr. Br., 165 G. Wetter: veränderlich. Geschäftsverkehr: unerheblich. Weizen: fest. Roggen: still und etwas niedriger. Hafer: geschäftslos. Rüböl: weniger gefragt, doch fest. Spiritus: bei nicht unwesentlichem Umsatz nur in loco etwas besser bezahlt sonst nicht viel verändert.
Marttpreise vom Getraide. Berlin, den 27. März. Zu Lande: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf., auch 2 Rthlr. Roggen 1 Rthlr. 12 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 10 Sgr. 8 Pf. Große Gerste 1 Rthlr. 5 Sgr. 4 Pf. Hafer 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf., auch 28 Sgr. 9 Pf. Zu Wasser: Weizen 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf. Roggen 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 10 Sgr. Große Gerste 1 Rihlr. 5 Sgr. Hafer 27 Sgr. 6 Pf., auch 23 Sgr. 9 Pf. Erbsen 1 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf. (schlechte Sorte). Mittwoch, den 26. März.
Das Schock Stroh 9 Rthlr. 10 Sgr., auch 8 Rthlr. 15 Sgr Der Centner Heu 22 Sgr. 6 Pf. geringere Sorte auch 20 Sgr. Kartoffel ⸗Preise.
Kartoffeln, der Scheffel 17 Sgr. 6 Pf., auch 12 Sgr. 6 Pf., meßenweis 1 Sgr. 3 Pf., auch 1065 Pf. Branntwein ⸗Preise. on Kartoffel-Spiritus waren am Rthlr.
*
Die Preise 21. März 185
1
* 88
8
. frei ins Haus geliefert Ar. pr. 10,800 4 nach Tralles.
——
2 Sa SaXSMCM OG
8 8 8
— Q — — — —
Berlin, den 27. März 1851. Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
Stettin, 27. März. 32 Gld., pro Sept. 325 bez.
Rübsöl , pr. Herbst 10 Glo.
Spiritus 245, pr. Juni 23.
Roggen pro Frühjahr 304, pr. Juni
Telegraphische Notizen. Irankfurt a. M., 27. März. 2 Uhr. Nordbahn 393.
Met. 4Hproz. 643. 6proz. 73. B. A. 11564. Loose 34: 152. 39: 9075. Span. 365. Bad. 325. Kurh. 325. Wien 90. L. Anl. 723.
Hamburg, 27. März. 27 Uhr. Hamburg-Berlin 94 Köln⸗Minden 1623. Magdeburg⸗Wittenberge 54.
Roggen matter.
Weizen unverändert.
Paris, 26. März.
London, 26. März. 10. 63.
6 Uhr. Zproz. 57. 75. 5proz. 94. 10. 53 Uhr. Cons. 965, 3. Hamb.
Mit der heutigen Nummer des Staats-Anzei⸗ gers sind Bogen 107 und 108 der Verhandlungen der Zweiten Kammer und Bogen 70 und 71 der Anlagen zu den Verhandlungen der Zwetien Kam— mer ausgegeben worden.
— 6
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. Beilage
Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.
421
Sonnabend d. 29. März.
.
. t Desterreich. Wien. ö enstener- und Unterrichtsfragen im Ge— meinderath von Wien. Hannover. Hannover. Nassau. Wiesbaden.
Kammer⸗-Verhandlungen. Landtags-Verhandlungen. . Ausland. Dänemark. Kopenhagen. Geseß über Postversendungen. Italien. Rom. Die Eisenbahnen in Mittel⸗Italien. . Eisenbahn-⸗Verkehr. Bergisch⸗Märkische Eisenbahn. . Markt ⸗Berichte. preise ber vier Haupt-Getraide⸗-Arten.
m ¶K—uä— 2 ⏑U⏑—io ,
* 3
lichtamtlicher Theil.
Dentschland
Wien, 25. März. eine ] . Administration wurde vor⸗ Sitzung des wiener Gemeinderaths die Frage, ob
Gemeindevermögen der Zahlung einer Einkommensteuer unter⸗ . Gegenstand einer langen Diskussion. Baron Stifft, welcher Verhandlung einleitete, sprach sich im Namen der Section und gegen die Ansicht des Magistrats für den Grundsatz der Ver—
Gemeinden zur Entrichtung der Einkommensteuer
bei R
esterreich.
der Ste
tung der und machte nur bei Feststellung des Ausmaßes dieser Verpflich— einige Unterschiede. Die Gemeinde könne nämlich nur nach
n unbeweglichen Vermögen besteuert werden, da die Zuschläge behufs der Bestreitung der Gemeinde⸗-Auslagen, so wie die zu dem selben Zwecke erhobenen Taxen, durch das Gesetz als steuerfrei er— lärt worden. Das Einkommen aus dem unbeweglichen Vermögen Gemeinde Wien beläuft sich auf die runde Summe von 68, (600 wovon aber noch die Verwaltungskosten in Abzug gebracht
en müssen. Die Gemeinde Wien besitzt aber noch ein fehr be „Kapital unter dem Titel der Taz-Entschädigung, welche r Staat schuldet und von welchem sie Schuldverschreibungen n, Händen hat. In dem Verkaufsbriefe hat der Staat auf das Einkommen aus diesem verkauften Rechte auf immer Verzicht ge— urde nun die Frage erörtert, ob nicht, gestützt auf
. im, d freiung des Taz-Kapitals von der Einkem— mensteuer in Anspruch genommen werden solle. Baron Pillersdorf rklaͤrte sich gegen die Befreiung, indem er geltend machte, daß die mmune Wien nichts in Anspruch nehmen solle, was gegen die Gleich rechtigung oder die Billigkeit verstoße, oder wodurch dem Staate Ver— egenheiten bereitet werden könnten, denn, so viel er wisse, betrage das Intschädigungs-Kapital in allen Kronländern, wo ein Taz bestand, 20 Millionen Gulden und die Rente davon jährlich über eine Million Gulden. Wenn nun der Kommune Wiens eine Befreiung von dieser Steuer zugestanden würde, so müßte dieselbe Ausnahme illenthalben angewandt werden und wäre daher für den Staat mit großen Opfern verbunden. Ich gleicher Weise sprachen sich die Gemeinderäthe Dr. Schmidt, r. Zelenka und Neumann aus, und es wurde beschlossen, das Bekenntniß mit Einschluß des Tazkapitals der Steuer-Administration zu übergeben. Auch über die Schulfrage, welche aus Anlaß eines Antrages des Gemeinderathes Baron Stifft neuerdings aufgegriffen wurde, hat eine Verhandlung begonnen. Antrag enthält unter Anderem auch den Punkt, der Gem inde— möge von seinem Petitionsrechte Gebrauch machen und dem ⸗Ministerium eine Vorstellung überreichen, daß eine Kom— Vertrauensmännern aller Kronländer zur Berathung
ihr ber
ie Be
Hannover. Hannover, 2 H. 3.) Erste Kammer.
* l
Schluß.) Den letzten Theil der Sitzung füllt die dritte Berathung Gesetz-Entwurfs, Disziplinar-Verfahren gegen Richter be— Um bestimmter, als durch den in voriger Berathung zum erhobenen Kommissions-Antrag geschehen, die Einwirkung Richters und der Rathskammer festzustellen, be⸗ ister, den zum §. 2 beschlossenen Zusatz dahin zu Digziplinar-Untersuchungssachen wider Mitglieder soll die mündliche Verhandlung und Abgabe eines Erkenntnisses von einem anderen, durch Verordnung ein- für allemal festbestimmten Obergerichte erfolgen. Die Voruntersuchung und Einwirkung der Rathskammer bleibt bei dem Obergerichte, dessen Mitglied der Beschuldigte ist. Auch von Vezin gebilligt, wird diese dification und mit derselben der §. 2 angenommen. In voriger Berathung war Nr. 6 des §. 5 zu streichen und dafür zu
1
wGhInosson⸗ 9 setzen beschlossen: 1
) SgnBg⸗ März.
„Die Dienstentlassung findet als Disziplinarstrafe statt.“ Bening beantragt, unter Aufgabe des vorigen Be ; den Regierungs-Entwurf wiederherzustellen und einen Zu satz⸗Paragraphen des Inhalts zu beschließen: „Auf die Strafe der Dienstentiassung ist zu erkennen, wenn der Richter durch seine lungsweise sich des Zutrauens und der Achtung, welche zur Ausübung seines Amtes erforderlich, sich verlustig gemacht hat.“ soll §. 370 des Kriminal-Gesetzbuchs, als nunmehr ent l ch, aufgehoben werden. In dem Verluste des Zutrauens ind der Achtung sieht der Proponent ein Kriterium, welches den in voriger Berathung vermißten Anhaltspunkt bei Anwendung der gesetzlichen Skala um so zuverlässiger gewährt, als einerscits ein der Achtung verlustig gewordener Richter im Amte keinenfalls zu belassen, andererseits aber für die richtige Anwendung des gesetzli— chen Prinzips durch die an den Cassations-Senat gewiesenen Be rufungen sogar eine größere Garantie, wie selbst für peinliche Ver brechen, gegeben. Die Nothwendigkeit der Herstellung des Ent— wurfs sindet er unzweifelhaft in der unzureichenden Bestimmung des Krimininal-Gesetzbuchs begründet, wonach die Strafe der Dienstentlassung auf kriminellem Wege, selbst wegen Unwürdigkeit, nur dann erst anerkannt werden darf, wenn wiederholte disziplina— rische Bestrafung voraufgegangen, obwohl der Fall der Unwürdig keit, z. B. bei einem Trinker, auch ohne diese Voraussetzung ein— treten kann; insbesondere weist der Antragsteller dabei auf die nach der bevorstehenden Gerichts-Organisation vorherrschende, seither nicht gekannte, isolirte Stellung der Amtsrichter hin, um die Mög— lichkeit sofortiger Dienstentlassung in ihrer Nothwendigkeit anschau lich zu machen. Vezin läßt zwar im Prinzipe die Unwürdigkeit als einen Entlassungsgrund in allem Maße zu; aber, fragt' er, wann hat der Richter des Zutrauens und der Achtung sich ver— lustig gemacht? So lange 'hierfür die genügenden Kriterien
und die vermißt er forlwährend — fehlen, so lange muß er an der Ueberzeugung festhalten, daß Dienstentlassung der
nicht
116*1 — 55 schlüusses,
r Hand
Daneben
behrlich
Richter, wie bisher, nur auf kriminellem Wege erfolgen darf. Die Nothwendigkeit der Entlassung auf dem Disziplinar— wege wird von Wyneken nicht anerkannt, vielmehr erfah— rungsmäßig das Kriminalgesetzbuch für ausreichend gehalten; daß in Zulunft rücksichtlich der Amtsrichter es anders stattfinden werde, kann er a priori nicht annehmen; jedenfalls aber ist ihm der Aus⸗ druck „durch seine Handlungsweise“, verglichen mit dem, bestimmte Anhaltspunkte gewährenden §. 370 des Kriminalgesetzbuchs, zu vage, als daß der Willkür dadurch vorgebeugt werden kann. Kirchhoff, welcher nicht nur den Angeschuldigten gegen diese geschützt, sondern auch bie Gerichte selbst davor bewahrt sehen will, auf den Grund vager Bestimmungen ein Erkenntniß in solchen wichtigen Fragen ab
geben zu müssen, kann mit Kanzlei⸗Direktor von Bothmer, ohne übrigens eine Begünstigung des Richterstandes irgendwie in An⸗ spruch zu nehmen, die jetzt beabsichtigte Absetzbarkeit der Richter im Disziplinarwege überhaupt, selbst auf die Gefahr hin, daß vielleicht im Laufe vieler Jahre ein einzelner Fall einmal ungestraft bleibe, nicht für rathsam halten, eben so wenig auch es billigen, den in Frage stehenden wichtigen Paragraphen des Kriminalgesetzbuchs nur gelegentlich aufzuheben. In ähnlichem Sinne und um Lie Richter nicht ungünstiger, als die durch das Landes-Verfassungsgesetz geschützten Verwaltungsbeamten gestellt zu sehen, spricht Breusing sich aus. Staatsminister von Münchhausen dagegen bezeichnet die behauptete Willkür als mit nichts begründet, giebt zwar zu, daß an erschöpfen⸗ den Kriterien es fehlt, findet darin aber keinen Ablehnungsgrund, weil die Natur der Disziplinarfälle jene überhaupt nicht zuläßt, während die nothwendige Folge der Ablehnung sein muß, daß Rich— ter im Amte verbleiben, welche prinzipmäßig und anerkannter⸗ maßen als unwürdig nicht darin verbleiben sollen, noch dürfen. Will man aber dieses Resultat nicht, so muß auch die Anwendung des Prinzips, welches er, gleichwie in voriger Berathung, als den nothwendigen Schlußstein des Gesetzes betrachtet, und deshalb, mit Staatsminister von Hammerstein, auf keine Weise glaubt vermissen zu dürfen, gesichert werden. Die Abstimmung ergiebt eine große Majorität gegen den Biningschen Verbesserungsantrag, worauf der F. 5 mit der in voriger Berathung beschlossenen Abänderung wie
derum angenommen wird.
Hannover, A4. März. (H. Ztg.) Erste Kammer. Die Kammer setzt in heutiger Sitzung die abgebrochene dritte Bera⸗— thung des Gesetzentwurfs, betreffend das Disziplinar-Verfahren gegen Richter, fort. Den zum §. 6 gefaßten Beschluß beantragt Bacmeister dahin zu modifiziren: „Mit Ausnahme der in Nr. 6 dieses Paragraphen gedachten Fälle, bedarf der Staatsanwalt zur Erhebung der Anschuldigung gegen Mitglieder des betreffenden Obergerichts der vorgängigen Genehmigung des Justiz⸗-Ministers.“ Der Paragraph wird mit dieser Modification angenommen. Zum §. 10 schlägt Bacmeister zwar die Beseitigung des in voriger Be— rathung gefaßten Beschlusses vor; nach einer längeren Debatte, in welcher die Gründe voriger Berathung im Wesentlichen rekapitu⸗ lirt, genauer entwickelt und durch einzelne Fälle anschaulicher ge— macht werden, wiederholt die Kammer indeß den vorigen Beschluß. Hierauf wird der Gesetzentwurf im Ganzen, unter Widerspruch je— boch der Staats⸗Minister von Münchhausen und von Hammerstein, zum dritten Male angenommen.
Hiernächst gelangen die bis zur Erledigung des vorstehenden Gesetz-Entwurfs einstweilen ausgesetzten 58. 55 bis inkl. 60 des Entwurfs zum Staatsdiener-Gesetz in dritter Berathung zur Ab— stimmung und werden, mit einer zum §. 56 von V e zin beantrag⸗ ten vervollständigten Fassung, die früheren Beschlüsse lediglich wie— derholt, worauf der ganze Gesetz-Entwurf, so wie er in dritter Berathung modifizirt worden, mit Ausnahme einer Stimme, wie— derum die Zustimmung der Kammer findet.
Nassau. Wiesbaden, 24. März. (Fr. J.) In der heu— tigen Landtags-Sitzung berichtet Abgeordn. von Eck über den „Ent⸗ wurf einer Eivil-Prozeßordnung für das Herzogthum Nassau.“ Das Gesetz soll die in der Proclamation vom 5. März 1818 verheißene und in Artikel 45 der Grundrechte des deutschen Volkes vorgeschrie bene Oeffentlichkeit und Mündlichkeit auch in Civil-Prozeßsachen einführen. Der Ausschuß beantragt: „In Ermangelung 1) einer Gerichtsverfassung; 2) einer Straf- Prozeßordnung einen Theil des Gesetzentwurfs der Regierung mit dem Ersuchen wieder zu— rückzuzeben, ihn der nächsten Kammer zu übermachen, den anderen Theil aber (das Hülfsvollstreckungs-Verfahren) schon jetzt in Berathung zu ziehen. Abgeordn. Lang trägt, sonst, einverstan⸗ den mit dem Antrag der Kommission, noch zusätzlich an, die Regierung gleichzeitig zu ersuchen, zuvor auch 3) die Vorlage zur Einführung eines Eivilprozeßbuchs dem nächsten Landtag einzuge⸗ ben. Regierungs-Kommissar Hofgerichts Direktor Flach macht auf die Schwierigkeit aufmerksam, das Civilprozeßbuch gleichzei⸗ tig einzubringen, obwohl die Regierung zur Erfüllung aller der gerichtlichen Gesetze das Mögliche thun werde. Zunächst nimmt der Landtag den durch einen Antrag Lang s mobifizirten An trag des Ausschusses an: „Jeder streitende Theil ist befugt, sich in Justizprozessen durch en Bevollmächtigten vertreten zu las sen, hat aber, wenn es nicht zum kontradiktorischen Verfahren kommt, die Kosten der Vertretung zu zahlen, sonst der Verur— theilte.“ Der Landtag nimmt ferner den Antrag des Ausschus⸗ ses: die durch einige Anträge modifizirte Executions⸗Ordnung als besonderes Gesetz zu publiziren, mit 29 Stimmen und den obi gen Hauptantrag des Ausschusses nebst dem Langschen Zusatz-Antrag fast einstimmig an. Abgeordneter Raht berichtet dann über Un— zicker's Antrag zur Einführung von Schiedsgerichten. Die Ma— jorität der Kommission trägt darauf an, die Regierung zu ersuchen, ein Gesetz über Schiedsgerichte zu erlassen, wonach die Bildung und Wirksamkeit derselben dem freien Willen der tüchtigsten Bürger des Landes überlassen bleibt. Abgeordneter von Eck trägt den Minoritäts-Antrag vor: „In Anerkennung der freien Bildung der Schiedsgerichte, über den Unzickerschen Antrag zur Tagesordnung überzugehen.“ Regierungs-Kommissar Flach erkennt die Idee des Unzickerschen Antrags an, sogar als Idee der ersten christlichen Kirche, will sie aber auch ohne Zwangsanstalt ins Leben geführt haben. Der Minoritäts-Antrag wird mit 18 Stimmen ange nommen. j
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Ansland.
Dänemark. Kopenhagen, 17. März. (Fädrelandeg. Gesetz über Postversendungen. „Wir Friedrich VII. u. s. w. thun zu wissen: Nachfolgendes Gesetz hat der Reichstag angenommen und haben wir durch unsere Genehmigung bestätigt.
§. 1. Vom 1. April 1851 wird ein gleichmäßiges Porto für Biiefe
eingeführt, welche von und nach inländischen Orten abgehen, die Rebenlän=
der und Kolonien nicht inbegriffen. Vom 1. April 1852 hört die bisher geltende Portofreiheit oder Portocrmäßigung sowohl für Briefe, als für an—= dere Postversendungen auf.
§. 2. 1) Das Porto für gewöhnliche Briefe beträgt sechs Schilling per Einzelbrief, es sei denn, daß sie bei der Abgabe durch aufgeklebte Mai⸗ ken freigemacht sind, welche zu dem Zwecke von dem Postdepartement aus- gefertigi und per Stück, gültig für das Porto eines Einzelbriess, mit vier Schilling, per Hundert mit vier Rbthlr. bezahlt werden. Briefe, welche ein Loth dänisches Handelsgewicht oder darunter wiegen, sind Einzelbriefe. Für Briefe, welche wiegen über j bis 2 Loth wird entrichtet doppeltes Briesp. od. angewendet 2 Freim.
? ; 3faches Y Y — h ö Afaches
5faches
6faches n ; ; ) 7faches Y
. 5 y 8faches 5 y y 8 y und so ferner einfaches Briesporto (eine Freimarke per Loth bis 32 Loth).
2) Briefe, welche bezeichnet sind durch „rekommandirt“ oder „NB.“ bezahlen außer dem Porto für gewöhnliche Briefe nach dem Gewicht eine Recommandations - Gebühr von 8 Reichsbksch. an das absendende Post— Comptoir. Wenn auf Verlangen des Absenders ein Empfangschein den Brief begleitet zur Erwerbung der Einwillungung des Adressaten durch seine Unterschrift, so bezahlt der Absender einfaches Briesporto für die Rücksen⸗ dung voraus.
3) Nicht eingelöste Briefe, deren Zurücksendung verlangt wird, so wie nachgeschickte Briefe, sind nur dem Franko oder Porto unterworfen, worin sie ursprüngkich abgegangen sind.
Converts, welche Briefe und andere Bricfpostsachen enthalten, werden wie Briefe bezahlt.
§. 3. Postversendungen, welche nicht Briefe sind oder deren enthalten:
A. Bei der Briefpost.
1) Pakete im Allgemeinen bis 32 Loth Gewicht werden wie Briefe bezahlt. Folgt ein Adreßbrief mit, so wird dieser und das Paket zusammen zur Berechnung des Porto gewogen.
Frankirte Versendungen bis 8 Loth Gewicht unter losem Kreuzband oder einfachen Aand, welche keine andere Schrift enthalten, als die Adresse, den Namen des Abfenders, den Absendungsort und das Datum, bezahlen bis 4 Loth wie ein einfacher Brief, über 4 bis 8 Loth wie ein Doppelbrief. Hierher gehören auch gedruckte Preis-Courante, wenn auch die Preise mit Schrift hinzugefügt sind, und Korrekturbogen, worauf nur die Berichtigun— gen geschrieben sind. Beifolgende Adreßbriefe werden besonders nach der Brteftaxe taxirt.
k. Bei der Paketpo st, auf den Landrouten.
1) Pakete und Werthe im Allgemeinen. Der Portobetrag wird zu⸗ sammengesetzt aus einer Grundtaxe von 6 Schilling, einem Porto für das Gewicht (nach der Entsernung) und einem Porto für den angegebenen
Werth. f f
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Die Portos für das Gewicht und für den Werth werden jeder für sich nach folgenden Tarifen berechnet:
Gewichtstarif. a) Gewicht bis 1 Pfund bezahlt: Für alle Ent— fernungen bis 16 Meilen 2 Nbsch,, für alle Entfernungen über 16 Meilen 6 Rbsch. b) Gewicht über 1 Pfund bezahlt wenigstens das angeführte Porto für 1 Pfund (a), im Uebrigen aber bis 4 Meilen 3 Sch. per Pfund, über Meilen bis 8 Meilen 1 Sch. per Pfund, über 8 bis 12 Meilen 43 Sch. per Pfund, über 12 bis 16 Meilen 2 Sch., über 16 bis 20 Meilen 2 Sch., über 20 bis 24 Meilen 3 Sch., über 24 bis 28 Meilen 35 Sch., über 28 bis 32 Meilen 4 Sch. per Pfund und so ferner S Sch. mehr per Pfund sür jede weitere Entfernung ven A Meilen. Die Entsernung wird nach den kurzesten gewöhnlichen Postwegen, in Uebereinstimmung mit den Wege⸗ längentabellen, berechnet, welche die Postdirection, so oft es für nöthig ge— halien wird, bekannt zu machen hat.
Werthtarif. Bis 5 Rbth. 4 Sch., über 5 bis 25 Rbth. 8 Sch. über 25 bis 50 Rbth. 12 Sch., über 50 bis 100 Rbth. 16 Sch., über 100 bis 1000 Rbth. für jedes Hundert Rbth. 12 Sch., über 1000 Rbth. für jedes Tausend Rbth. des Betrages 120 Schilling und für 200 Rbth. des Üeberschusses 12 Sch. Für Pakete ohne Werthangabe wird das Werih— porto wie für einen Betrag von einem Rbth. per Pfund berechnet. Adreß— briefe bis 1 Loth folgen ohne besondere Bezahlung mit. Ein zu einer ver schlossenen Sendung gehörender Schlüssel wird nicht mitgerechnet. 2j KÄleine Pakete bis 8 Loth ohne Werth, mit oder ohne Adreßbriefe, bezahlen wie ein doppelter Brief. 3) Für Dokumente, Obligationen auf Namen und andere geschriebene oder durch Schrift ausgefüllte Drucksachen ist die Tare: a) Bis 8 Loth. Bis 1 Loth wie für einen Einzelbrief, über 1' bis 2 Loth wie für einen Doppelbrief, über 2 bis 4 Loih wie für einen dreifachen Brief, über 4 bis 8 Loth wie für einen vierfachen Brief. Wenn ein Adressebrief diese Sendungen begleitet, so wird das Porto nach dem Gesammtgewicht des Briefes und Pakets berechnet. Für angegebene Werthe wird das Porto nach dem angegebenen Werthtarif zugeschlagen. b) Ueber 8 Loth nach der gewöhnlichen Pakettaxe (B. Nr. 1) jedoch wenigstes 24 Sch. 1) Paketpostsachen, deren Beförderung mit den vereinigten Brief- und Per sonenposten verlangt wird, bezahlen die angeführten Taxen mit einhalbmal höheren Gewichtsporto für Pakese von 1 Pfund Gewicht. 5) Versendungen von Banlkscheinen oder andere auf den Inhaber lautenden Papiervalutg beigelegter Münze bis 4 Rbthlr. in einzelnen Neichsthalern oder Spezies 957 Sch. in Schillingsmünze bezahlen, im Konvolut nur nach dem? tarif mit Zuschlag der Grundtarxe. Das Gewichtsporto wird ĩ wenn die Versendung in anderer Emballage geschieht. Für Adressebriefe bis 1 Loth wird nichts berechnet. 6) Pakespostsachen im Verhäliniß zum Briesporto taxirt werden, können durch Marker macht werden.
§. 4. Pakete bis 8 Loth Gewicht in Briefform oder und Couverts, welche Münze oder Werthpapiere enthalten ständiger Adresse bezeichnet, können aber übrigens nach des Al mit oder ohne Adressebriefe oder offener Adresse abgehen. alle anderen Paket⸗ und Werthsendungen, sie seien mit vollständiger oder unr mit Marken und Bestimmungsort bezeichnet Adressebriefen oder offenen Adressen begleitet werden. Brief Gewicht oder mit Einlage von Werthen können als Adressebrief Sachen nicht dienen.
§. 5. Bei Versendungen, welche Werthschasften enthalten und Papiervaluta, auf den Inhaber lautend, so wie andere von 1 Rbihlr. Werth oder darüber per Loth, gerechnet werden Abgabe der Inhalt und der wirkliche Werth in dänischer werden. Heimliches Einlegen von Briefen oder geschriebenen Sac andere Sendungen ist künftig verboten, es sei denn, daß die Sendun volle Brieftaxe bezahlt.
§. 6. In den oben angeführten Taxen ist Alles enthalten, was im Allgemeinen für den Empfang, die Beförderung und Ablieferung zu erlegen ist. Wenn die Ausstellung eines Postscheins für die Abgabe oder für den Empfang (8. 2) durch die dazu angeordneten Blankets verlangt wird, so werden an das Post-Comtoir 2 Rchsblsch. für jeden Schein entrichtet. Von mehreren gleichzeitig abgegebenen Stücken, welche zu einer Sendung von demselben Absender an denselben Empfänger gehören, kann die Anführung in einem Postschein verlangt werden. Für andere besondere Leistungen, um welche die Post-Comtoire angegangen werden, als: Markiren, Coltven— tiren, Avbressiten, Anmeldungen von angekommenen Sachen u. dgl. sind die Post-⸗Comtoire berechtigt, für jedes 3 Rchsbksch. zu fordern. Sofern 6 und Papiergeldsorten auf dem Post-Comtoir in offenen Couverts n n. zählung des Inhalts abgegeben werden, wird für den Betrag . Rchs blihlr. 1 Rbfch., über 250 Rbihlr. 1 Rbsch. mehr für jedes Hundert Rihthir. einer größeren Summe bezahlt. . .
8 7. Die bisher angeordneten rap bien er ge a öfen. Postterritorien fallen weg. Die in, 8. 5 57 e sothemte Sachen an— geordneten Taxen sind auf alle mit diesen
; ißi ti bestimmt ist. Die J ; jon smäßig darüber bes ist. wendbar, wenn nicht sonst convent amg ätaren und Taren für Stadt.
ie oi 16 se nöthi 1 22 Resicrung seht wie bloher,ebl fänkfeuttschen Kenniniß gebracht.
tiefe f Dire se Taren werden zur öffentlich . uri, ig. r nen onden nach Wahl des Absenders frankirt oder
Munze