doch werden relommandirte Briefe, so wie Briese i frankirt angenommen. Sendungen, welche bezeichnet sind mit . ken nicht frei gemacht werden. Beireff ihrer
unfrankirt abgehen; 8 Loth Gewicht nur sindet nicht statt. „franko,“ können durch Freimar dungen von Privatpersonen an Behörden in heiten und an Militairpersonen im aktiven Dienste es sei denn, daß der Absender durch s Aaßenseite bemerkt hat, daß der Inha eine geforderte Erklärung betrifft. den an Privatpersonen unter Por nen Bericht oder eine verlangte C t Die durch allerhöchste erlegte Extraabgabe von 6z Prozent von Zeitungen und Zeitschriften, so wir die den Herausgebern von zeitungen, zufolge genannter Resol jährliche Abgabe an 195. Juni 1848 58 Cz. herabgesetzt, doch Bestimmungen Das Postdepartement schaͤdigter Emballage Die Entschädigung chnen sind, wird nach ) Werth angegeben ist, e denn, daß bewiesen werden könnte, der bei Sendungen unter Couvert sche auf dem Postcomptoir nachgezählt eingestanden, so wie es ange= Briefe werden 10 Rthlr, er= der Adressat für
Theiiweises Frankiren
lirt abgehen, eine eigenhändige Unterschrift auf st nur einen befohlenen llen Sendungen v to abgehen, sofern sie nicht einer erklärung betreffen. Nesolution vom des Abonnements sche mit den Posten mehreren politischen u ution, bei den ihne die polvtechnische
13. Oktober 1829 auf⸗ preises der Exemplare versendet werden, nd Avertissements⸗ heilten Privilegien Lehranstalt fällt fort. 5 festgesetzte Porto von übrigen im genann—
— —
Das im Erlaß vom 12 pCt. wird auf 7p ten Erlaß enthaltenen
behalten die
das empfangene Ge—
set dafür, daß a Si den Adressaten abge—
und Siegel an de für Mängel in dieser Hin! dem bei der Einlieferu mit einem Reichs-
wicht nebst unbe liefert werde.
dem Postwesen zuzure gebenen Werth bankthaler pro Pf. vergütigt; es s Werth sei in Wirklichkeit geringer. von Münze oder Papiergeldsachen, und versiegelt sind,
wird für den Inhalt kommene rekommandirte licht hört auf: a) wenn enischädigungsanspruch vom innerhalb sechs Monate Das Postdepartement über— iche Briefe und Sachen, welche
Die Entschädigungspf den Empfang quittirt hat; lande nicht innerhalb drei, Einlieferung der Sendung angemeldet wind. nimmt feinen Enischädigungs auspruch für einf⸗ Verhältniß zum Briesporto taxirt werden.
Bankozettel oder andere auf den Inhaber lau— oder Pakete mit Werthbezeichnung kön 2) Briefe und Pakete von werden zur Versendung mit sämmt⸗ jedoch mit den Briesposten nur in mballage, welche die Größe
b) wenn der Ents vom Auslande nicht
nur nach dem
tende Valuta und Briefe Als Paketpostsachen versendet werden. 32 Loth Gewicht ohne Werthbezeichnung lichen regulären Posten angenommen, Briefform, Kreuzband oder in anderer leichter E von höchstens einem Bogen Schreibpapier nicht übersteigt. Sendungen ohne Werthbezeichnung n werden, so sollen Briefe und Briespakete, mit Schrift ausgefüllte Sachen, bis 8 Loth Gewicht als aber als Pakeipostsachen versendet werden, Salzsäure und
icht an eine besondere Post eingeliefert so wie geschriebene oder gedruckte Briespostsachen, alle übrigen Gegenstände Pulver, Scheidewasser, Schwefelsäure, ren, chemische Schwefelhölzchen und andere Dinge, deren st, übelriechende Sachen und Collis, w bequem auf einem Postwagen geführt werden 5) In Ueberein⸗ ührten Bestimmungen ist das pekliven Posten alle solche Sendungen zu Departements sind. Direktor den Umfang, wori wofern durch Auf—
andere ätzende Beförderung mit Gefahr verbunden i elche größer oder schweirr sind, als daß sie könnten, sind von der Postbeförderung au stimmung mit den unter Nr. 1, Postwesen verpflichtet, mit den zes befördern, welche nach §. 12 Gegenstand ihres Uebrigen bestimmt der General-Post forderung gestattet wewen kann. 6) Jede Sendung soll, schrift nicht anderweitig verfügt wird, mit der ersten Post abgehen, cher sie ihrer Beschaffenheit nach gehört. Die in der Gesetzgebung dem Postwesen verbürgte aner folgendermaßen bestimmt: 1) Die Ablieferung dem Postwesen vorbehal— rigen Häfen und Rhe⸗— Briefe und geschriebene oder Sachen jedet Art und seden Gewichts; aber lautet, in versiegeltem en dänischen Posteomptoir zur postmäßigen Behand Bestimmung auf solche Schiffe h anderen Post-Territorien be—
Sgeschlossen.
wird in Hinsicht auf Sendungen gen Gegenstände, deren Beförderung und ten ist, so weit das dänische Postge den sich erstreckt, sind folgende;
mit Schrift ausgefüllte gedruckte p) Münze und Papiergeld, welches auf den Inh Briefe vom Auslande sind an dem e oder Zollplatz, woselbst sie ankommen, unverzüglich zuliefern; doch soll diese wendung finden, welche die Post von und nac fördern, sofern sie nur unterweges in dänische daselbst die Post auszuschiffen oder in andere Obige Gegenstände können außer den Poster dänischem Postgebiet versendet werden: a) wenn sie auf des dert werden; P) wenn sie nicht zwei oder mehrere Orte gliche Post-Exypeditionen für die be enn die oben angeführten Werthsachen nicht an den Ta⸗ von den Absendestellen mit den Posten
iet mit dazu geh ) verstegelte
Schiffe umzuladen. einem Orte zum anderen
eigenes Gebot besö förderten Gegenstände errichtet sind; c) w gen abgesendet werden, an welchen sie befördert werden können.
§. 13. Mit Führern von inländischen Schiffen, Post nicht befördern oder in Lon einem Hafen nach dem anderen innerhalb Briefe versendet werden, Ankunft des Schiffes an dem Bestimmungs Orte oder in einem au die dortige Königliche Post⸗Erpedition oder, wo keine vorhanden ist, an das Zoll⸗Departement, welche sie zum nächst en Postcomptoir zu senden . Solche Sendungen unterliegen der allgemeinen Brleftar, wovon die Hälfte dem Schiffsführer vergütigt wird, durch Frejmalken ausreichend frankirt sind oder von ihm durch Baarzah⸗— Es soll dagegen dem Schiffer gänzlich verboten sein, Briefe, die auf irgend eine andere Weise, als durch das Postwesen abge— liefert sind, zu besorgen. . [) Inländische
welche die Königliche egelmäßi P᷑P ketfahrte fahre fönnen regelmäßigen Packetfahrten fahren, können des dänischen Postgebiets
unter der Bedingung, sofort nach der
hat, abgeliefert werden. lung frankirt werden.
; Schiffe sind auf Verlangen des Post-Departe— ments verbunden, die Königliche Post von dem Orte, von dem das Schiff wohin es ausklarirt wird, mitzunehmen. onderen Fall oder durch öffent-
abgeht, nach dem Hafen, ein solches Verlangen entweder für einen be liche Bekanntmachung in Bezug auf Schiffe im Allgemeinen an gewissen Orten stattgefunden hat, so ist der Führer des Schiffs verbunden, zur gehörigen Zeit, spätestens 24 Stunden vor der Abreise, auf dem Post⸗ Eompioir Tag und Stunde anzumelden, wann er abzugehen gedenkt, so wie es dem Zoll— amt auf Ersuchen des Postwesens obliegt, dahin zu wirken, daß diese Am meldung geschieht, und daß das Schiff vor der angegebenen segelt, wosein nicht die Post an Bord gebracht ist, begleitet von zwei gleich lautenden Stückzetteln, von denen der eine dem Posiwesen mit der Quittung des Schiffsführers zurückgegeben wird, während dieser den anderen selbsi behält. Zur Benachrichtigung für das Zollamt am Orte der Ankunft wird in den Schiffspapieren bemerkt, daß das Schiff die Königliche Post mitführe, und soll das Post⸗-Comptoir an inländischen Ankunftsorten auf dem Stück⸗ zettel den richtigen Empfang der Post bescheinigen, worauf diese Bescheini⸗ gung bei der Einklarirung vorgelegt wird. führers, die ihm anvertraute Po
Zeit nicht ab⸗
Es ist die Pflicht des Schiffs- ers, st an der sichersten und geschütztesten Stelle im Schiffe (namentlich die Briespost in seiner eigenen Kajüte) zu und bei jedem Unfalle ihr seine besondere Fürsorge zu widmen. Sollte der Schiffer genöthigt werden, einen anderen Hafen zu suchen, als den, wohin er ausklarirt ist, so soll er auf dem dort besindlichen Post⸗Comptoit oder auf dem Zollamte die Anzeige machen, daß er die Post an Bord hat, damit nach den Umständen entschieden werden kann, wiefern die Post in anderer Weise befördert werden soll.
2) Segel und Dampfschiffe, welche in Paletfahrten von irgend innerhalb des dänischen G
stens gleichzeitig mit der ersten öffentli Bekanntmachun darüber, bei dem General-Post⸗Direltor . . . laufsorte, nebst Abgangs⸗ und Ankunftszeiten, so wie sede Veränderung Beginne der Fahrt bestimmt werden möchte, anzu— ch sie die für einen jeden Anlaufgort bestimmte Königliche werden möchte, unweigerlich mitzunehmen nöoben angegebenen Bestimmungen zu be— Das Postamt ist dabei berechtigt, an einer lie im Schiffe verschlossene Brieffasten zu lassen, welche Kasten, in Verbin— Anlaufsstätten gewechselt werden.
der Fahrt, späte
darin, welche nach dem
Post, welche ihnen mitgegeben und in Ucbereinstimmung mit de wahren und abzuliefern haben.
bequemen und leicht zugänglichen Ste Aufnahme von Briefen anbringen Post, an den respektive Für Beförderung oder an die betreffenden Rheder oder
dung mit der
422 ö 328 ; Gesammtgewicht der Briespost gehörenden Kollis 2. Sch per Loth vom J Brie se, jedoch nicht über 3 Rbthlr. per Tour zwischen dem Abgangsort und dem Endpunkt der Route. Die in die oben genannten Briefkasten einge⸗
Briefe werden ni i z it Freimarken ver- legten Briefe werden nicht mitgerechnet, außer wenn sie mit
sehen sind. 2) Für die zur hakeipost gehörigen Kollis das Porto nach dem Gewichtstarif, wonach die versendeten Paletsachen, taxirt werden an⸗ gewendet auf deren Gesammtgewicht. Postkisten und Postsäcke werden frei
mitgenommen. . ; §. 16. Die reglementairen Bestimmungen, welche mit Bezug auf die
Postsendungen nothwendig und zweckmäßig sind, werden von der Direction des Posidepartements angenommen und, sofern sie sich dazu eignen, zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
§. 17. Gegenwaͤrtiges Gesetz tritt den 1. April 1851 in Krast, und
werden von derselben Zeit an alle älteren demselben widerstreitenden Gesetze, namentlich die bisher geltend gewesenen Portotarife und Gebühren⸗Regu⸗ lative, aufgehoben. Nach Verlauf von drei Jahren wird in Erwägung ge— nommen werden, wiefern zu einer Veränderung der in diesem Gesetze be⸗— stimmten Tarife Anlaß vorhanden sein möchte. Die Resultate der stattge⸗ fundenen Verhandlungen sind dem Reichstage vorzulegen.
Wonach sich Jedermann zu richten zar,
Italien. Rom, 12. März. (. V.) Mit der Ankunft des toskani⸗ schen Ministers Baldasseroni werden nun die Abgesandten aller Staaten Mittel-Italiens ihre Kommissions-Arbeiten behufs einer Ueberein⸗ kunft über die auf diesem Theil der Halbinsel zu ziehenden Eisen⸗ bahnen beginnen. Wie mit der Lösung dieser Frage nicht nur die sinanziellen, aber die politischen und strategischen Interessen innig verbunden sind, so dürfte eine kurze Darstellung der vorangegange— nen Verhandlungen und eine Ansicht über die möglichen Resultate nicht überflüssig sein. Schon im Jahre 1847 sind zwischen den bei⸗ den Regierungen von Rom und Toskana und zwischen den durch die auf päpstlichem Gebiete zu ziehenden Eisenbahnen interessirten Provinzen und Gesellschaften Unterhandlungen gepflogen worden. Der Kardinal Antonelli war damals Minister der Finanzen. Die
damaligen Bestrebungen, eine Fortsetzung der sienesischen Central
Linie zu bewerkstelligen, blieben ungeachtet alles guten Willens des
Fürsten, trotz der damaligen politischen Interessen und trotz einer
wirklich wunderbaren Kapitalien⸗ Konkurrenz, ohne Erfolg. Die
römische Regierung mußte ihre Zustimmung verweigern, weil ihr
die Nothwendigkeit vor Allem gebot, in diesen Bahnzügen ein Mit
tel zu suchen, um den durch die topographische Lage des Staates
5
ihr in politischer und administrativer Hinsicht erwachsenen vielfachen Uebelständen abzuhelfen, um die auf dem außersten Punkte gelegene
Hauptstadt mit den von ihr so sehr getrennten Provinzen zu ver einigen. Der Zweck der gegenwärtigen Negociation ist, von
e ᷓ 1
römischen Kurie die Durchzugslinie durch die römischen Staaten, das ist eine Verbindung mit der lombardischen und der toscanischen Leopold-Eisenbahn, welche Triest mit Livorno verbinden soll, zu er⸗
halten. Kömmit dies zu Stande, so öffnet sich für Oesterreich ein
neuer großer Markt, auf dem seine Fabriken, die mailänder Bahn
linie herablangend, die englische Konkurrenz nicht mehr zu fürchten haben werden. Oesterreich würde auf diesem Wege im Adriatischen
Meere zu einer bedeutenden Macht heranwachsen, und sein Einfluß
würde ein ausschließlicher in Mittel-Italien sein.
GEisenbahn⸗Werkehr.
Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.
Im Laufe des Jahres 1850 wurden auf der Bergisch⸗Märli schen Eisenbahn befördert 477,605 Personen, 2, 507, 160 Ctr. Stein
kohlen und Frachten erster Klasse und 917,479 Ctr. 74 Pfd. an
ine Gesammt-Einnahme von 234,510 Rthlr. 29 Sgr. 11 Pf. er
1
3
der Fahrtarife, welche am 20. August 1819 stattf
183,B798 Rthlr. 29 Sgr. 10 Pf., wonach sich f
nl gewech, Rihlr. 1 Sgr. 10 Pf. für Transporte für den Bau und durch Ablieferung der Königlichen Post wird 135614 Rthlr. 22 Sgr. 5 Pf. von verschiedenen Einnahmen auf Schiffsführer bezahlt: 1) Fist bie zur] vie Summe von 19,3 Rihlr. 22 Sgr. 3 Pf. erhöht. In wel⸗
ahme des Güterverkehrs erfolgt ist, geht aus s wurden befördert im ersten Quartal 1849 13,814 Rthlr. 18 Sgr. 5 Pf., in 1850 33,814 Rthlr. 15 Sgr. 4 Pf., mehr 1850 d 19,999 Rthlr. 26 Sgr. 11 Pf. 3 im zweiten Sgr. 7 Pf., in
chem Grade die Zun Folgendem hervor: es 3216 427 Ctr. 5 Pfd. für S465, 482 Ctr. 65 Pfd. für 524, 055 Ctr. 60 Pfd. un Quartal 1819 418,719 Ctr. 3E Pfd. für 18 IS50 764,767 Ctr. 99 Pfd. für 31, 428 Rihlr 346,984 Ctr. 68 Pfd. und im dritten Quartal 1849: 490,047 Ctr. Sgr. 2 Pf.; in
Das Abonnement beträgt. 2 5 Rthlr. für 345 Rthlr. f 7 Sgr.“
58 . allen Theilen der Monarchie 14 Sgr. 8 Pf. Ein
ohne Preis⸗ Erhöhung. einzelnen Nummern wird er Bogen mit 25 Sgr. berechnet
13,084 Rthlr.
ta
ö // —
785,551 Ctr. ; 295,504 Ctr. 9 9 5 * ;
29 Sgr. 2 Pf. Einnahme; im vierten
21,093 Rihlr. für 31,1459 Rthlr. 21 Sgr. 25 Pfd. und 10,365 Rihlr. Duartal 18419 wurden befördert 793,534 Etr 30,763 Rthlr. 21 Sgr. 3 Pf. in gleichem ordert 1,028,837 Ctr. 83 Pfd. Güter für 38,158 1849 mehr
nahme von 1850 wurden bef Rthlr. 8 Pf., sonach in 1859 56 Pfd. Güter und 7394 Rthlr. 9 Sgr. 5 Pf. Einnahme.
419 89.
Markt ⸗Berichte. , . . . .. u t sch lan Preise der vier Haupt⸗Getraide⸗Arte
Wers 2861 ) ] 2 11 Breußen. und Abschiedsbewilligungen ir
Kommission des
preußische Monar chi — Berichterstattungs ; eins für die londoner
M J 9 2 2 8 8 Marktstädten Oesterreich.
monatlichen
Die Reise des Kaisers dentschen Angelegenheiten. Aufenthalt und Abreise des Kaisers
; Kammer-Verhandlungen.
preußischen 18 Scheffeln angegeben.
Namen der Städte.
Schleswig⸗Holstein. . Einwechselung der in den — schleswig«- holsteinischen Kassenscheine. Oldenburg. Oldenburg. LandtagsVerhandlungen
Die Senats-Propositionen genehmigt
Jahren 1848
Königsberg .. Hamburg. Hamburg. Insterburg .. ...... u s lan d.
Rastenburg
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung gesorbnung für die das Wahlgesetz betreffenden Anttä es nung für die das Wahlgesetz betreffenden Antrag 591 98 94 5 x y) — Anzeige von der Präsidentenwahl in Mexiko und von zer Diner beim Polizei⸗Präfckten. Die Kommission über das Nationalgardegesetz. Polizeimaßregel
Prin von Parma. Unterrichts ⸗Ministers. Die Theatersubventionsfrage.
Großbritanien Stellung der
Unterhaus. Titelbill und zweite
6 in den Kolonieen.
,, dersel Hofnachrichten — Ausstellung. *. 566 * 5 . Dänemark. Kopenhagen. Vermischtes. Näheres über den Aufstandsversuch. Beeidigung der Staatsräthe. Munizipalitäts⸗Chef. . . Keine Auflösung der Co Entlassung des Herzogs von Gor. Madrid und zum Grand von Castilien. . Berathungen der Kommission zur Die General⸗Budgets-⸗Kommission. Vermischtes.
Räuberbande
Brandenburg .. vollmächtigter Boliviens.
Frankfurt a.
Landsberg a. 2 4 D der Botschafterposten.
Börsen- und Handels-Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Kreisgericht zu Berlin ang S
Staatsanwalt bei
3, Grünberg. . .
Görlitz.. ..... Hirschberg ..... Schweidnitz Gla⸗
dere Frachtgüter, zusammen also Güter 3,424,640 Ctr.; die Ein⸗ nahme für Personen betrug 9,650 Rthlr. 5 Sgr. 4 Pf. und die für sammtliche Güter 134,860 Rthlr. 21 Sgr. 7 Pf., so daß sich
8 *
Appellationsgerichte zu
giebt. Im Jahre 1849 war für den Personen-Verkehr bis zum 9. März Leobschütz . Greifenhage GHreisenhagen,
nur die Strecke von Elberfeld bis Schwelm 15 Meilen — eröffnet,
und erst von genanntem Tage an wurde die ganze Bahn dem Perso—
nen-Verkehr übergeben. Stellt man aber in Hinsicht des Personen⸗ Verkehrs eine Vergleichung der Frequenz der letzten neun Monate 1849, in welchen die Bahn vollständig im Betrieb war, mit den— selben Monaten des Jahres 1850 an, so zeigt sich für 1850 eine
Magdeburg
nar zu Demmin,
Wedde zu Beetzendorf und isgerichts-Räthen zu ernennen.
Halberstadt. Nordhausen .. ... 5. Mühlhausen .. . . .
Verminderung der Frequenz; denn es wurden in besagten neun Monaten des Jahres 1849 befördert,. 108,899 Personen, während in denselben neun Monaten des Jahres 1850 nur 394,091 Per⸗ sonen befördert wurden, es stellt sich sonach eine Verminderung für 1850 von 14,799 Personen heraus. Dagegen stellt sich das Ver— hältniß mit der Einnahme aus dem Personen⸗-Verkehr in erwähnten
ohne Unterbrechung
Die Athmungsbeschwer
I Mnster
Zeitraum des Jahres 1850 gegen 1849 günstiger; denn es kamen in erwähnten neun Monaten 1819 für Personen ein 73,318 Rihlr. 18 Sgr. 2 Pf., während die Einnahme in denselben neun Mona— ien des Jahres 1850 82,765 Rthlr. 24 Sgr. betrug, so⸗ nach in 1850 mehr 9147 Rthlr, , Ursache dieser Mehreinnahme pro 1850 stellt sich in der Erhöhung and, heraus, wel— ches eine Vergleichung der verschiedenen Quartale beider Jahre er— giebt; es wurden im zweiten Quartal 1849 befördert 162,911 Per— sonen, welche eine Einnahme von 24,572 Rthlr. 7 Sgr. 8 Pf. er⸗ gaben; in gleichem Quartal 1850 wurden nur befördert 135,190 Personen, die eine Einnahme von 28,016 Rthlr. 28 Sgr. ergaben;
3. Paderborn.. Dortmund ...
2. Elberfeld Großherzogliche zon Hessen unl Höchstdessen Königlichen Hoheit,
6 wen,, . ,,,
abgestiegen.
9. Trier... .... Ministerinm des Inner
10. Saarbrück
sonach in 1850 weniger 27,721 Personen, dagegen mehr 3344 Rthlr.
20 Sgr. 4 Pf. Einnahme. Im dritten Quartal 1849 betrug die Anzahl 8 ö,, ver beförderten Personen 157,319, die Einnahme betrug, 28, 896 Nthhn; Snnmern = 29 Sgr. 8 Pf., in gleichem Quartal 1350 wurden befördert 146,673 Personen und eingenommen wurden 31, 224 Rthlr. 24 Sgr.; sonach in 1850 weniger 11,6146 Personen und mehr, 2327 Rthir. 24 Sgr 1 Pf. Im vierten Quartal 1849 wurden befördert 88,160 Personen für 19,749 Rthlr. 10 Sgr. 10 Pf. und im gleichen Quartal 1850: 112,228 Personen für 23,524 Rthlr. 2 Sgr., sonach mehr in 1850: 24,068 Personen und 3774 Rthlr. 21 Sgr. 2 Pf. Einnahme. An Gütern wurden im ganzen Jahre 1819 befördert 2,023,727 Ctr. 95 Pfd.; es wurde sonach in 1850 das bedeutende Quantum von 1,460,912 Ctr. 9 Pfd. mehr befördert. Die Ein nahme für Güter betrug im Jahre 1819: S4, 360 Rthlr. 19 Sgr., wotunter 343 Rthlr. 14 Sgr. 7 Pf. aus dem Verkehr mit der Düsseldorf-Elberfelder Bahn; es hetrug sonach die Einnahme für Güter im Jahre 1860 gegen 1849 mehr 50,500 Rthlr,. 5 Sgr. 7 Pf. Nach dem Geschäftsbericht pro Jahr 1849 betrug die Einnahme für Personen, d. h. für sämmtliche zwölf Monate 87, 151 Rthlr. „3 Sgr. 3 Pf hierzu für Gepäck 1278 Rthlr. 25 Sgr* zusammen aus dem Per sonenverlehr 88, 430 Rthlr. 18 Sgr. 3 Pf., für Pferde und Wa⸗ gen kamen ein 73 Rthlr. 20 Sgr. 9 Pf., für Güter und Vieh S4, 360 Rthlr. 19 Sgr., zusammen aus dem gewöhniichen Verkehr ür das Jahr 1850 gegen 1849 eine Mehreinnahme von 50,712 Rthlr. — Sgr. 1 Pf. ergebe. Die Einnahme pro 1849 wurde aber noch durch 10,934
Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
werden die Bestimmungen des s Taxirung der Briefpost— ie Sendungen czirke in Anwendung Bezug auf die Ent Progressione infrankirten Briefe ist der vorgeschriebene Portozuschlag zu zahlen, und die Freimarken kommen bei dieser Korrespondenz in gleicher Weise in Anwendung, wie bei nach dem übrigen Berlin, den 28. März 1851. General⸗-Post⸗Amt. Schmückert.
Durchschnitts⸗Preise Preußischen Städte Posenschen Städte ...... Brandenburgischen und merschen Städte ..... Schlesischen Städte Sächsischen Städte Westfälischen Städte Rheinischen Stadte
6sterreichischen Postvereins⸗ Vertrages über die de und die Erhebung des Porto f dem fürstlie
als auf das Gewicht sätzen erhoben, ᷣ
Vereinsgebiete.
18 Das dem Kaufmann W. Elliot zu Berlin unter dem 2. Juli 849 ertheilte Patent auf eine durch Zeichnung
r ichn und Beschreibung erläuterte Aether ⸗Wasserdampfmaschine
Preußischer
—
Berlin, Sonntag den 36. März
Nichtamtlicher Theil. Dentschland.
Preußen. Berlin, 29. März. Nach dem heutigen Mi
litair-Wochenblatte ist Tschierschky, Major und Ingenieur 5 , ,,, . . ö z J
platzes Schweidnitz, als erster Lehrer in den Ingenieur⸗Kennt⸗—
an der vereinigten Artillerie- und Ingenieur ⸗Schule ange⸗ stellt. von Werder, Hauptmann vom 1 sten Infanterie⸗Regiment, s Major ins 33ste Infanterie⸗ Regin von der
1 w vom 4ten Infanterie zum Major
ist Roessel,
n ferne
terie Regiment, als Oberst-Lieutenant Insanter it Regiments, Aussicht au
Oberst ⸗ Lieutenant zur
von Roel Infanterie-Regiment, mit der Uniform bisherigen Pension; von Müller, fanterie Regiment, als Major mit der vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschi Abschied bewilligt worden.
Uniform mit den
gyorsin ov penston, der
enthält
Aemtern
Berlin, 29. März. Das Ju stiz⸗-Mini folgende allgemeine Verfügung, die Annahme seitens der Staatsbeamten betreffend:
Das Königliche Staats-Ministerium hat durch Beschluß vom
2ten d. M. den Grundsatz festgestellt:
daß für Staatsbeamte sowohl zur Annahme der Wahl als Ge meinde-Verordneter, als zur Uebernahme eines besoldeten oder
soldeten Amtes in einer Gemeinde-Verwaltung, die Geneh— migung der vorgesetzten Dienstbehörde erforderlich sst. Sämmtlichen Gerichten und Beamten der Staatsanwaltschaft wird dies zur Nachachtung hierdurch bekannt gemacht.
Berlin, den 25. März 1851. ö.
Der Justiz-Minister ; . Simons. An sämmtliche Gerichte und Beamte der Staatsanwaltschaft.
Berlin, 29. März. Gemäß Beschlusses der General⸗Kon⸗ ferenz in Zollvereins-Angelegenheiten vom 6. Februar d. J
wird die londoner Industrie-A Ausstellung im Interesse des Zoll- vereins durch eine Berichterstattungs-⸗Kommlssion beschickt wer=
den, zu welcher einer jeden der bet der Zollkonferenz durch einen Bevollmächtigten vertretenen eilf Staats⸗Regierungen ein Mitglied, sei es einen Gewerbetreibenden oder einen mit dem Gewerbewesen genau vertrauten Beamten auszuwählen vorbehalten ist. Dieser Kommission ist außerdem von der Königlich preußischen Regierung auf den Antrag der General ⸗J der Vorstand der berlin Ausstellungs-Kommission, Gehein Finanzrath von Vieba als Vorsitzender beigegeben.
Die Mitglieder dieser Kommission werden auch an den bei der gedachten Industrie-Ausstellung für jede der dreißig Waarenklassen gebildeten Jury's, welche die Leistungen der iufge tretenen Aussteller amtlich zu beurtheilen und die Preise für di dabei dargelegten Verdienste zuzuerkennen ben, als stimmberech tigte Mitglieder Theil nehmen.
Zu diesem Zwecke wird, da nach dem im Verhältniß der Be— theiligung bei der Industrie-Ausstellung ses gesetzten Stimmen-Ve hältniß dem Zollverein 19 Stimmen zustehen, noch eine weiter Ergänzung hinzutreten.
Bis setzt sind von Seiten der Großherzoglich badischen Reg rung der Geheime Hofrath und Professor Dr. Rau zu Heidelberg
von Bayern der Ministerial
zu München,
von Braunschweig der Professor Warrentrapp, von der Kaufmann Ellissen, vom Großherzogthum Hessen der Kommerzien Rath Rößler zu Darmstadt, von Preußen der Fabriken⸗ Kommis sionsrath Wedding, von Sachsen der irektor Professor Hülße und von Württemberg der Regierungs-Rath S teinbeiß ernannt. Diese
sMirtalis! yd . 39 J N (itglieder werden zu einer vorberathender Versammlung zu Köln 39 4 8
am April d. J. sich versammeln
Oesterreich. Wien, 27. März. Der Lloyd sagt: Wi
Se. Majestät der Kaiser seine Rückreise nach Wien
ü teten wird. Bezüglich der Wiederverleihung des legiums für Venedig wird, wie man hört, Se. Ma
r 1 igen Anwesenheit in der Dogenstadt bestimmte Zu
rer meldet: „Aus bester Quelle können wir nun
berichten, daß alle An ein
Verschieben der neuen Zollge⸗
— 061 . 8 9 1311 3 826 1 9 7 setzgebung irrig sind. Das bezügliche Gesetz befindet sich bereits l ö ! J
im Drucke Die Kundmachung hat sich bis jetzt verzögert, weil die
Tarif kn fin nan ik Mekelskon *. 1 Tarifkommission ihre Arbeiten noch nicht vollendet haf, was aber
dlication mit sich bringen
wird
Trjest, 24. März. (l.) Se. Majestät der Kaiser beehrte auch gestern das große Theater, welches festlich beleuchtet war, mit seinem allerhöchsten Besuche in Begleitung Ihrer K. K, Hoheiten der Herren Erzherzoge Ferdinand Max und Karl Ferdinand und wurden von dem zahlreich versammelten Publikum auf das wärmste empfangen. Heute Morgens besuchte Se. Majestät in Begleitung Sr. K. K. Hoheit des Herrn Erzherzogs Ferdinand Max und des Herrn Vice-Admirals Dahlrupp die sämmtlichen K. K. Marine Etablissements. Später wurden die Börse, der Lloyd und die Er
gebenheits⸗Deputationen aus Venedig, Capo d' Istria und Pirano
in Audienz empfangen. Heute Abends beehren Se. Majestät das Theater Mauroner mit Allerhöchstihrer Gegenwart.
Triest, 26. März. (W. 3.) Se. Majestät der Kaiser gehen
morgen früh mit dem K. K. Dampfer „Vulkan“ nach Venedig.
durch die provisori
5 K . 4 Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung auf
‚ vieses BIa 4 * 3 f ; dieses Blatt an, für Berlin die * *. Erpedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Rr. 57.
1851.
* H 7 7 7 7 7 777 7 77 7 77 7 77 Q Q Q /
Sachsen. Dresden, 26. März. (D. A. Ztg.) Erste Kammer. Vor dem Uebergange zur Tagesordnung wurde von den Herren von Schönberg-Bibran von Watzdorf, von Römer, Löhr und von Nostitz-⸗Wallwitz Bericht erstattet über das wegen mehrerer Differenzpunkte in den Beschlüssen beider Kammern über das Aus⸗ gabebudget stattgefundene Vereinigungsverfahren, aus welchem wir nur Nachstehendes hervorheben. Bei Pos. 5 des ordentlichen Bud⸗ gets hatte die zweite Kammer den Antrag angenommen, die Staats- Regierung wolle auf eine angemessene Volksvertretung bei der zu schaffenden deutschen Centralgewalt hinwirken. Dazu hatte die ersteKam⸗ mer den Zusatz gefügt, daß man darin in keiner Weise einen Hinblick auf die ehemalige frankfurter Nationalversammlung finden könne. Die zweite Kammer hatte diesen Zusatz abgelehnt, die diesseitige Kammer aber beharrte darauf. Die bei Pos. 62 für die deutsch⸗katholischen Gemein den postulirten 400 Rthlr., welche die zweite Kammer bewilligt hat, finden auch jetzt noch nicht die Zustimmung der ersten Kammer. Endlich war bei dem außerordentlichen Militair-Budget von der zweiten Kammer der Antrag des Abgeordneten Schäffer, die Re⸗ duction der Armee auf das Matrikular-Bundeskontingent betreffend, angenommen, von der diesseitigen Kammer abgelehnt worden; das darüber eingeleitete Vereinigungsverfahren hatte zu keinem Einver⸗ ständniß geführt. Man schritt nun zur Berathung des anderweiten Berichts der von der ersten Kammer niedergesetzten außerordentlichen Deputation zur Begutachtung des Königlichen Dekrets Über die Revi= sion der Verfassungs⸗Urkunde. (Referent von Friesen.) Bekanntlich sind beide Kammern darin einverstanden, daß die Abschnitte J. — VI. und VIII. der Verfassungs⸗ Urkunde nicht revidirt werden sollen; dagegen weichen in Betreff des Abschnittes VII. die Beschlüsse der beiden Kammern insofern ab, als a) die erste Kammer die §§. 192, 110, 112, 116 — 119 des xevidirten Entwurfs mit gewissen Movdifiegtionen anzunehmen bereit ist, während in der zweiten Kam⸗ mer die Reviston des ganzen Abschnitts abgelehnt wurde, und h) die zweite Kammer dem Antrage der ersten Kammer auf Wieder- herstellung der gesetzlich aufgehobenen §§. S5 und 120 der Ver⸗ sassungsurkunde von 1831 nicht beigetreten ist. In Betreff des ersten Punkts sieht die Deputation sich außer Stande, etwas Neues anzuführen, um die Nothwendigkeit einer Abänderung der 5. 89, 6, 98, 102 4105 der Verfassungsurkunde von 1831 zu begründen, und giebt der Kammer anheim, ob dieselbe bei ihren zu diesen Pa ragraphen gefaßten Beschlüssen und dem dabei gestellten Antrag ste⸗ hen bleiben wolle, in welchem Falle das gewöhnliche Vereinigungs—⸗ verfahren mit der jenseitigen Deputation eintreten würde. Bei dem Punkte b. aber ist zwischen den §§8. 8s und 120 zu unterscheiden. Der erstere dieser beiden Paragraphen ist nämlich durch Gesetz vom 31. März 1849 aufgehoben und an demselben Tage durch ein neues Gesetz die nähere Bestimmung über die Ausübung des Rechts der Kammern zur Initiative in der Gesetzgebung gegeben worden. Die Vorschriften waren in die 8§. 98 und 169 des VII. Abschnitts der revi irten Verfassungsurkunde aufgenommen; nachdem sie aber durch die ßliche Verwerfung dieses Abschnitts in der zweiten Kamn
mit gefallen sind, würde es nunmehr, wenn nicht eine
[. f kokar 3 hei ve ven z ason o Aufhebung erfolgt, bei den beiden Gesetzen vom 31. 151 53514 21 153 or 9[erks 91 8 — 21
und zugleich bei der Aufhebung des §. 85 der alten Urkunde bleiben. „Deputation giebt daher wieder
bei ihrem
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Ubstimmung der zweiten Kammer über Abschnitt aph nicht zu Stande gekommen, so würde die
es bei dem Gesetze vom 31. Marz 184: J
11 * 8 12 * Col . M ö zebung des §. 120, und bei eine zeziehung
rdnung bliebe,
Diese aber enthält
120 der Verfassungs⸗Urkund h
das entschiedenste verl 1 86 R ü o un
Urkunde von 1831 und zur Publication
der Kammer genehmigten Paragraphen
während namentlich die Herren von Welck, von Fries
Erdmannsdorf „nunmehr“ die Nothwendigkeit dieß
nicht zugestehen mochten Doch entschied sich schließl die
gegen 4 Stimmen dahin, daß sie bei ihren zu diesen Paragraphe r
gefaßten Beschlüssen auch diesmal beharren wolle
nahme des Antrags des Finanzministers gegen 1 Stimm gen wird die Berathung weiter fortgesetzt. Schleswig-Holstein. Kiel, 26. März. (B. H.) Durch
heutige Verfügung wird nun auch die Artillerie Brigade aufgelöst.
ie sämmtliche Artillerie ist unter den Befehl des Hasors von 10 Feldbatterieen für von den Festungs sich in Jeven= in Rends⸗
2 Seweloh gestellt, welcher statt der bisherigen das Bundes-Kontingent zwei solcher bilden wird; Batterieen bleibt nur eine. Die Feldbatterieen sollen ; 126 ) — * D 18h 6 en stedt, die Festungsbatterieen (von den Strandbatterieert burg konzentriren.
Altona, 27. März. Der Altona! Merkur enthält folgende
1 24. M6 — ö 8 8
3 f * „e Einwechselung der in den Jahre Bekanntmachung, betreffend die Einwec . th ,, 1848 und 18566 emittirten schleswig-holsteinischen Kassenscheine: