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einfach um den Anschluß an ein großes Eisenbahnsystem. Man habe jedoch davon Anlaß genommen, die Furcht wegen Auf hebung der Handelsfreiheit Toskang's zu verbreiten. All dieses sei voll⸗ kommen unbegründet, und die Hsegierung werde niemals aufhören, für das wahrhaft materielle Wohl“ des Landes auf das sorgfältigste Bedacht zu nehmen.

„Rom, 20. März. (I.) Die neuernannte Mun a itte; behörde hat bereits mehrere Anordnungen in Betreff von 9 angelegenheiten von untergeordnetem Interesse erlassen.

Moldau und Walachei. Ja ssy, 6. März. (Bu kar. Ztg.) Se. Durchlaucht der regierende Fürst hat mit einem schmei⸗ chelhaften Schreiben den Pastelnik G. Asaky zum Censor sowohl der Drucksachen, als des Theaters ernannt. In diesem Schreiben heißt es unter Anderem: „Sowohl die Wichtigkeit dieses Amtes, welche bei der Zügellosigkeit der Presse täglich zunimmt, als 1 weisen Grundsäße, welche alle Werke athmen, die Sie seit der . burt unserer National- Literatur 6 e, . die Ursache, daß Wir Ihnen dieses schwierige Amt anvertrauen. K 3. . . r ehe i eth: Verwaisung ist der erzbischöfliche Stuhl am 10. Februar durch Wahl wieder besetzt worden. Der Bischof von Husch, Sofronius Miklesko, wurde zum Metropoliten Der Moldau und der Archimandiit Miletius Istratty zum Bischof von Husch an die Stelle Sr. Eminenz des Metropoliten gewählt. Se. Durchlaucht der regierende Zürst ertheilte beiden Wahlen seine Bestätigung. . . ; .

Nachdem der Minister des Innern, Logothet Konst. Sturdza, seine Entlassung vom Ministerium begehrt und erhalten hatte, wurde von Sr. Durchlaucht dem regierenden Fürsten der Herr Lo— gothet Nik. Kantakuzeno zum Minister des Innern ernannt; da Fer Direktor dieses Ministeriums, Herr Karl Rosseti, ebenfalls sei⸗ nen Abschied begehrte, wurde diese Stelle dem Herrn Präsidenten Couza in Galacz verliehen.

Türkei. n Verbrechen, eine Grausamkeit,

Smyrna, 17. März. (Const. Bl. a. B.) Ein die selbst den rohesten europäischen Verbrecher schaudern machen würde, ist in der vergangenen Woche in dem nur eine halbe Stunde von Smyrna entfernten Rordillion begangen worden. Ein griechischer Kahnführer nämlich, welcher sich die Feindschaft eines türkischen Angestellten zugezogen hatte, wurde von diesem Abends in ein Kaffeehaus gelockt. Beide aßen und tranken zusammen, beim Nachhausegehen wurde der Kahn⸗ führer von dem Angestellten und seinen Helfern überfallen und zu Boden geworfen. Tann stach man dem Unglücklichen die Augen aus, schnitt ihm Nase, Hände und, um Verrath zu verhüten, die Zunge ab. So ließ man den Verstümmelten in einem Graben lie⸗

jgen, wo er des anderen Tages gefunden und dann in das Hospi—

430

Dem Anstifter der That kann man

glückliche seinen Geist auf. glückliche s st auf da kein Zeugniß gegen ihn

nach türkischen Gesetzen nichts anhaben,

vorliegt. Aus dem hiestgen Gefängnisse im Konak des Gouverneurs sind

am vergangenen Montage Nachts sämmtliche Gefangene, worunter viele schwere Verbrecher, ausgebrochen.

Von der bosnischen Gränze, 19. März. (Lloyd.) Der Kaimakan von Mostar ist dem Seraskier mit zwei Bataillonen über Possussia gefolgt.

Die Rajahs in Bosnien sollen sich neuestens ziemlich unzufrie⸗ den bezeigen, weil die Kopfsteuer fernerhin nicht mehr vom 17ten bis zum Hosten, sondern vom 10ten bis zum 80sten Lebensjahr ent- richtet werden soll.

Von der bos nischen Gränze, 23. März. (Agramer Zeitung.) Nachrichten aus Banjaluka, Pridor und Kozarac fauten vom 151en d. M. günstig für die Armee des Omer Pascha; täglich mehren sich die rückkehrenden Verwundeten von Jajce; das Bombardement auf Jajce dauerte noch am 15ten d. so heftig fort. daß es nach Banjaluka hörbar war. Es muß etwas Wichtiges und für Omer Pascha Günstiges vorgefallen sein, denn gestern hatte ich Gelegenheit, die Gesichter der den Rebellen Anhängigen zu sondiren, die ganz niedergeschlagen von keinem Siege sprachen, wo sie doch sonst bei noch so kleiner Gelegenheit den Sieg als errun— gen ausposaunten. Panduren, Türken durchstreiften die Dörfer, um einem etwaigen Aufstande der Christen zu begegnen, den sie sehr fürchten. Reue Aushebungen der Insurgenten fanden diese Woche statt, die nach Jajce zu stoßen haben. Am 15ten d. M. er— zählten Reisende von der Nähe aus Jajce, daß diese Festung be⸗ reits halb zerschossen wurde und die Insurgenten sich kaum noch ein paar Tage halten können. Bei dem Aufenthalte der Insurgen— ten in Banjaluka haben die christlichen Einwohner stark gelitten, so zwar, daß die angesehensten Handelsleute kaum mit dem Leben auf österreichischen Boden sich flüchten konnten, das Gotteshaus haben sie ganz zerstört.

Meteorologische Heobachtungen.

1851. 29. Märæ.

Morgens Nachmittags 6 Uhr. 2

Abends] Uhr. 10 Ubr.

Nach einmaliger

Beobachtung.

Lustdruch

Lustwiürme

331,11 ar. 330, 27“ Var. 329, a1 Ter. auell wärme 7, 3 4 4,57 R. 4 8,19 B 4 5,2 u. 1 3,0 1 1 . . * 3.38 R Boden wärme

Dunstsä‚t tigung S8 pCt. 72 pCt. 84 pCt.

Wetter trübe. regni. regnig

5 W. VW. W.

Walken zus.. W.

Fluss wärme IThaupunkt Ausdiünstung Nrederschlas O, 891“ Rh. Wärme wechael 4 8,4 . w 45,092

al gebracht wurde. Nach drei martervollen Tagen gab der Un—

330,36“ er. 635 9. 4 3.57 R... SI pCt. W.

Tagesmittel:

Känigliche Schauspiele.

Montag, 31. März. Im Schauspielhause 58ste Abonnements⸗ Vorstellung. Zum erstenmale wiederholt: Magdala, Original⸗ Drama in 4 Alten und einem Vorspiele, von Ch. Birch⸗Pfeiffer.

Dienstag, 1. April. Im Opernhause. 39ste Abonnements-⸗ Vorstellung? Robert der Teufel, Oper in 5 Abth. Musik von Meyerbeer. Ballets von Ph. Taglioni. Anfang 6 Uhr.

Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1èRthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.

Der Billet⸗Verkauf zu dieser Vorstellung beginnt erst Montag den 31sten d. M. .

In Potsdam: Die Marquise von Villette, Original-Schau— spiel in 5 Abth., von Ch. Birch-Pfeiffer. Anfang 6 Uhr.

Billets zu dieser Vorstellung sind erst Montag, den Zi sten d. M., in der Kastellans⸗Wohnung im Schauspielhause zu Potsdam zu folgenden Preisen zu haben:

Erster Balkon und erste Rang-Loge 25 Sgr. Parquet und Parquet- Loge 20 Sgr. Zweite Rang- Loge 10 Sgr. Parterre 10 Sgr. Amphitheater 5 Sgr.

Königsstädtisches Theater

Montag, 31. März. Italienische Opern ⸗Vorstellung.) II Barbiere di Siviglia. (Der Barbier von Sevilla.) Komische Oper in 2 Akten. Musik von Rossini.

(Im zweiten Akt wird Sga. Viola eine Arie aus der Oper

„Don Pasquale“, von Vonizetti, singen.)

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im des ersten Ranges 1 Rthlr. zc. . Dienstag, 1. April. Die beiden Nachtwandler, oder: Das Nothwendige und das Ueberflüssige, Posse mit Gesang in 2 Akten, von J. Nestroy. Hierauf Paris in Pommern, oder: Die seltsame Testamentsklausel, Vaudeville Posse in 1 Akt, von L. Angely.

Mittwoch, 2. April. (Italienische Opern ⸗Vorstellung.) La Sondambula. (Die Nachtwandlerin.) Oper in 2 Akten. Musik von Bellini.

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im des ersten Ranges 1 Rthlr. ꝛc.

Balkon

Balkon

Berlin, 29. März. Die Umsätze in den meisten Eisenbahn⸗ Actien haben sich im Laufe dieser Woche wieder beträchtlich vermehrt und die Course sind abermals bedeutend gestiegen, ohne daß die Nähe des Ultimo's wie es sonst oft der Fall war, störend auf das Geschäft gewirkt hätte. Unsere Börse hat, seitdem die Verbesserung der Einnahmen die Grundlage der Operationen bildet, an Selbst⸗ ständigkeit genommen, daher auch die ungünstigen Notirungen der wiener und pariser Börse hier keinen Eindruch gemacht ha— ben. Die Liquidation, welche heute bereits als beendet be⸗ trachtet werden darf, ist sehr günstig für die Hausse-Spe— culation ausgefallen, und wurde durch leichte Unterbringung von Effekten, wenn auch mit Ressortvergütigung, rasch abge⸗ wickell. Auf Zeit bleibt im Allgemeinen große Kauflust vorherr— schend, weil man von den ferneren günstigen Einnahmen der Eisen— bahnen nach den Resultaten der vorhergegangenen zwei Monate große Erwartungen hegt. Daß die Einnahmen des Monats März ebenfalls sehr guͤnstig ausfallen, ist von einzelnen Bahnen bereits bekannt, und von besonderer Wichtigkeit dürfte die Veröffentlichung der Ergebnisse werden, weil, dadurch die vielfach verbrei⸗ tete Ansicht, daß die Mehreinnahmen der ersten zwei Mo— nate zufälligen Ursachen, worunter namentlich Militair⸗Trans porte 2c. gemeint sein sollen, zuzuschreiben wären, wider⸗ legt werden möchten. Wir suchen die Vermehrungen der Einnahmen einfach in der ganz natürlichen Verkehrs⸗Entwickelung, bedingt durch die Erweiterung unseres eigenen Eisenbahn-Netzes, wie durch die Eröffnung neuer Anschlußbahnen benachbarter Staa— ten. Richten wir unseren Blick nach dieser für den Eisenbahn⸗

2 29 Berliner Börse. Verkehr höchst wichtigen und günstigen Zukunft, so wird man nicht in Abrede stellen können, daß die höchste Stufe der Exweiterung noch bei weitem nicht erreicht ist, vorausgesetzt, daß Ruhe und Friede, worauf unsere intelligente Zeit gerechte Ansprüche machen muß, erhalten wird. Wir haben bereits in unserem vorwöchent⸗ lichen Berichte die Ansicht ausgesprochen, daß in Folge der vorerwähn⸗ ten günstigen Aussichten die Course einzelner Eisenbahn⸗Actien einen weiteren Aufschwung nehmen werden, und ganz besonders auf Köln- Minden, Berlin-Stettiner, Berlin-Anhalter und Potsdam⸗ Magdeburger Actien hingewiesen. Diese Voraussicht hat sich durch ansehnliche Ankäufe seitens unserer Kapitalisten vollkommen bewährt, wie die Notirungen unserer heutigen Schlußcourse ergeben. Vor⸗ zugsweise zogen Potsdam-Magdeburger Actien die Aufmerksamkeit unserer Börse auf sich, was seinen Grund in der definitiven Regu⸗ lirung der finanziellen Verhältnisse, so wie in der Steigerung der Einnahmen hat. Auch Berlin-Haniburger und Halle Thüringer blieben gesucht und sind bedeutend gestiegen. In Oberschlesischen Aktien war der Umsatz minder beträchtlich, doch behaupteten dieselben sich ebenfalls höher als in voriger Woche. Niederschlesisch Mär⸗ kische Actien, wofür sich nur wenig Verkäufer zeigten, nahmen einen raschen Aufschwung. In den übrigen garantirten Bahnen wenig

Geschäft.

Von preußischen Fonds sind 45 pCt. Anleihe in Folge fälliger Blanko-Verkäufe, die zu decken waren, gestiegen; man bewilligte ziemlich bedeutente Deports, da es schwer fiel, entsprechende Posten anzuschaffen. Staatsschuldscheine und 5proz. freiw. Anleihe behaup⸗ teten sich fest. Bankantheile erlitten einige leichte Schwankungen,

blieben aber fast ganz auf ihren vorwöchentlichen Stand; eben so unbedeutend war das Geschäft und die Cours-Veränderung der berliner Kassen-Verein⸗Bank.

In ausländischen Fonds war der Umsatz im Allgemeinen ohne

Bedeutung, deren Course meistens fest, und besonders polnische Effec⸗ ten blieben sehr gesucht. Von Wechsein hielten sich Amsterdam und Hamburg in beiden Sichten begehrt. London fliu und heute 3 Sgr, niedriger offerirt. Wien etwas gestiegen. Paris ohne Geschäft und Frankfurt a. M. wie Peterburg gut zu lassen.

Die Course unserer Eisenbahn-Actien weisen seit folgende Veränderungen nach;

Berlin⸗-Anhalter 1094 a 107 bez. Berlin-Stettiner 117 a 119 bez Berlin-Haiaburger 93 2 95 u. 94 bez Köln-Minden 101 a2 103 bez. Potsdam⸗Magdeburger 675 a 70 bez. Halle⸗Thüringer 677 a2 69 bez Oberschlesische Litt. A. 1155 a 117 u. 1165 bez do. l Krakau-Oberschlesische 735 a2 745 u. * bez Rheinische 65 2 643 u. 66 bez. Niederschlesisch⸗Märkische 83 3855 bez. Stargard⸗Posen 82 à 82 bez. Bergisch⸗Märkische 385 2 394 Friedr. Wilh. Nordb. 383 a

voriger Woche

Auswärtige Börsen.

Leipzig, 29. März. Leipz.⸗-Dresdn. Partial-Obligationen 10685 Gld. TLeipz. B. A. 1633 Gld. Leipz. Dresd. E. A. 144 Br. Sächsisch-Bayerische 833 Br. Schlesische 9333 Br. Löbau⸗ Zittau 24 Br. Magdeburg Leipzig 216 Br., 215 Gld. Berlin⸗ Anhalt. 106. Br. Friedrich Wilhelms- Nordbahn 383 Gld. 9 935 Br. Deßauer B. A. A. 145 Br. Preuß. B. A. 96 * 7.

Samburg, 28. März. Z3äiproz. pr. C. 893 Br,, S943. EGld. St. Prämien-Sbligat. 935 Br. E. R. 106 Br. Stiegl. 87) Br. 4 proz. 29 Br. Dän. 735 Br. Ard. 133 Br., 13 Glö., Zproz. 34 Br. und Glo. Amerikan. 6proz. V. St. 1055 Br. 1065 Gld. Hamb. Berlin 947 Br., 94 Gld. Bergedorf 92 Br. Magdeburg⸗Wittenb. 55 Br., 54 Gld. Altona Kiel 93 Br. Köln-Minden 102 Br., 102 Gld. Friedr. Wilhelms. Nord⸗ bahn 387 Br. Mecklenb. 287 Br. Wech sel⸗Course.

Paris 189.

Petersburg 323.

London 13.3.

Amsterdam 36. 665.

Frankfurt 89.

Wien 197.

Breslau 152.

Gold al Marco 42655.

Louisd'or 10. 13.

Dukaten 100.

Preuß. Thaler 50.

Fonds und Eisenbahn-⸗Actien still, nur in Span. Zproz. und

5proz. etwas Umsatz.

Frankfurt 9. M., 28, März. Oesterr. Bank-Actien 1155 Br., 1152 Glo. 5Sproz. Metalliques - Obligationen 73 Br., 72 Glo. Bavische Partial⸗Loose a 50 Fl. vom Jahre 1840 565 Br., 55 Gld., do. a 35 Fl. vom Jahre 1845 324 Br., 325 Gld. Kurhess. Partial⸗Loose a 40 Rthlr. 32 Br., 325 Gld. Sardin. Partial-Loose a 36 Fr. bei Gebrüder Bethmann 369 Br., 35 Gld. Span. Zproz. inländ. 35 5 Br., 35 Gld.

Poln. 4proz. Oblig. a 500 Fl. 83 Br., 825 Gld. Friedr. Wilh. Nordbahn ohne

403 Br., 40 Gld. Köln-Minden oh. C. 1035 Br., 102

Bexbach 825 Br., 823 Gld. t Das Geschäft beschränkte sich an heutiger Börse auf einige Fonds und Actien-Gattungen. Nur allein Zproz. Spanier, 4 proz. württemb. Obligat. und Friedr. Wilhelms Nordbahn-Actien waren zu besseren Coursen mehr begehrt. Oesterr. Actien, 5proz. Metall. und Lombard. waren unter der gestrigen Notirung offerirt. Alle übrigen Fonds und Actien preishaltend.

Zins. Gld.

Paris, 27. März. 3proz. 57. 66. 9g3 . 85. Nord⸗

bahn 180.

proz.

Wech sel⸗Course.

Amsterdam 2113. Hamburg 1853. Berlin 3685. London 24. 85. Frankfurt 210. St. Petersburg 387. Gold al marco 2 —1 . 75. Dukaten 11. 65 London, 27. März. proz. Cons. p. E. 3, , 8. 3. 96, 3. Int. 59, 587, Aproz. 2, 91. Ardoins 21, proz. zs, . Pasf. Hz, 5. Russ. Fproz. 412, 110, 45proz. 7,“ Braf' 93. 91. Mex. 334, 4. Peru S6, 85.

Engl. Fonds etwas höher. Fremde behaupteten Span. 5proz. und Pass. sehr fest.

2 Uhr. Der engl. Fondsmarkt war fest.

sich gut. Span. 5proz. fest.

Amsterdam, 27. März. Holl. Fonds bei mattem Geschäft fast wie gestern. Die fortdauernden Einkäufe in Span. 5proz. und zproz. wfrkten sehr günstig auf diese Effekten; in den übrigen Gat⸗ tungen war der Umsatz ebenfalls ziemlich belebt; doch blieben sie wenig verändert. In den übrigen fremden Effekten war der Um— saz nur beschränkt. Russ. alte 1945, proz. Sb . Stiegl. 63. Ii. Met. proz. 69z3, j, neue 773, 77, , 23proz. 375. Mex. ö 5 / 15

Holl. Int. 57, 564, Zproz. neue 663, 3 6proz. Synd. 883. Span, Ardoins 16. 3, R, gr. Piccen 144, z, z, üs, proz. 393, Coupons 83, Ifr. 6, 6. Passive 63.

Wech se 1 ⸗Course. Paris 55 Gld. Wien 263 Gld. Frankfurt 983 London 2 Mt. 11. 65 Gld k. S. 11 7277 Gld. Hamburg 35 Gld. Petersburg 181 Gld.

Gld

Telegraphische Notizen. Wien, 28. März. Met. 5proz. 963. 45proz. S453. Anl. 34: 200. 39: 1205. Nordbahn 132 Matl. 76 Br. B. A. 1265. Wechsel⸗Course.

Amsterdam 1831.

Augsburg 132.

Frankfurt 1315.

Hamburg 1935.

London 12. 56.

Paris 155.

Kaiserl. Gold

Silber 1313. Hamburg, 29. März. 29 Uhr. Hamburg-Berlin 931. Köln-Minden 1625. Magveburg-Wittenberge 54.

Paris, 28. März. 5 Uhr. Zproz. 57. 85. Hproz. 94 . 20.

London, 28. März. 57 Uhr. Cons. 963.

Amsterdam, 28. März. 4 Uhr. Int. 564. Span. 36. ir 23proz. 37. 5proz. 658, neue 778. Hope 86 4z. Stiegl. 5H.

proz 51. Gloggnitz

134.

2 137 3

Mit der heutigen Nummer des Staats-Anzei— gers sind Bogen 120 und 121 der Verhandlungen der Ersten Kammer und Bogen 73 und 74 der Anlagen zu den Verhandlungen der Zweiten Kam— mer ausgegeben worden.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdrucerei.

Das Abonnement beträgt:

in allen Theilen der Monarchie

Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

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Amtlicher

5 Rthlr. für J Nahr. 10 Rthlr.« 1 Jahr.

ohne Preis⸗Erhöhung.

Theil. D en

Preußen. Berlin.

Oesterreich. Wien. nachrichten.

Sachsen. Dresden. Kammer-Verhandlungen.

Hannover. Hannover. Kammer-Verhandlungen.

Nassau. Wiesbaden. Landtags-Verhandlungen.

Sachsen-Weimar. Weimar. Enibindung der Erbgroßherzogin von einer Prinzessin.

Bremen. Bremen.

t s Verordnung.

Hofnachrichten. Vermischtes

Verhandlungen des Senats und der Bürgerschast. Ausland.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Tagesordnung über eine Interpellation wegen Micheler's Sus pendirung. Amtsniederlegung des Secretair Arnaud. Motivirte Tagesordnung über den Desmar— schen Antrag in Bezug auf den Modus der Präsidentenwahl. Ver⸗ mischtes. Paris. Berichterstatter über das Ausgabebudget. schluß der Kommission für innere Verwaltung. Auflösung der Natio⸗ nalgarde von St. Junien Militair- Konflikte in Montpellier. U

Vermischtes. P

Be⸗

zroßbritanien und Irland. Parlament. Oberhaus. Be—

schwerde über die Flüchtlinge. Die Volkszählung. Unterhaus.

Wahlausschreiben. Der Gouverneur von Labuan. Reglementsfrage.

Kommißssion über die Dampfschifffahrts-Verbindungen. Die spani⸗ schen Differenzialzölle. Bill über den Kanzleihof. Verwerfung des Antrags auf Herabsetzung des Lordkanzler-Gehalts. London. Der Kaffernkrieg. Vermischtes.

Rußland und Polen. St. Warschau.

Dänemark. Kopenhagen. Wohnungen für die arbeitende Klasse. stellung.

Schweiz. Bern. Falsches Gerücht aus Freiburg Belagerungszustandes tillerieschule.

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika. NewYork. richten aus Kalifornien. Schienenlegung zur Panama Eisenbahn Die Engländer in Central⸗Amerika.

petersbung. Ankunft des Fürsten von

è. . Preisaufgabe wegen Aufführung billiger Die londoner Industrie Aus- 7 F 2 . M = Feier des Jahrestass der münsinger Versammlung. Freiburg. Wiederaufhebung des Aarau. Eröffnung der eidgenössischen Ar- Nach⸗

Börsen- und Handels-Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Preu⸗ ßen haben in der vergangenen Nacht sich eines ununterbrochenen, ruhigen und erquickenden Schlafs zu erfreuen gehabt. Die Gicht— eschwulst des Handgelenks mindert sich

Berlin, den 31. März 1851, 95 Uhr Vormittags.

(gez) Dr. Schönlein.

Beilage.

U

.

re ist Ze. Hoheit der Fürst von Hohenzollern

ingen, nach Neisse

amtlicher Theil. Dentschland.

Berlin, 31. März. Das Amtsblatt de« Königlichen Post-Departements enthält die Verordnung, betreffend die Anwendung der Bestimmungen des deutsch- ösöster⸗ reichischen Post-Vereins-Vertrages auf die Korrespondenz nach und aus den Faͤrstlich reußschen Ländern.

Preußen.

5

Se. Kaiserliche Hoheit Erzherzog Karl, jüngerer Bruder Sr. Majestät des Kaisers, ist seit einigen Tagen erkrankt und genöihigt, das Bett zu hüten. Ihre Kaiserlichen Hoheiten die Erzherzoge Albrecht und Rainer sind heute früh nach Preßburg abgereist, werden aber morgen wieder zurück erwartet.

Das Neuigkeits⸗Büreau meldet: „In Folge eines Mi nisterial-Erlasses geben die Statthaltereien bekannt, daß dringende Falle, welche verfassungsmäßig vor den Landtag gehören, wenn dessen Einberufung nicht abgewartet werden kann, schon dermalen Schlußfassung Sr. Majestät des Kaisers zu unterziehen sind.“ Aus der Gegend von Mölk ist hier ein Ruderschiff angekom- men, welches die ersten Auswanderer, an zwanzig Familien mit 7 Perfonen, von Oesterreich nach Ungarn trägt. Die Scheidenden gehören meist dem Ackerbaustande an und wollen sich in Ungarn ankaufen.

Triest, 27. März. (Lloyd.) Nachdem Se. Majestät ge— stern von der Besichtigung der Kriegsschiffe in den Regierungs— Palast zurückgekehrt waren, hatten die fremden Konsuln die Ehre, em Monarchen vorgestellt zu werden, wonach auch eine Deputation von Isola zugelassen wurde, welche Sr. Majestät die Huldigung dieser Bevölkerung darbrachte. Nach der Tafel, zu welcher die Generalität und einige hohe Beamte abermals die Ehre hatten, gezogen zu werden, machten Se. Majestät einen Spaziergang in den Hafen und geruhten sodann, das Teatro grande gegen 8 Uhr zu besuchen; in den festlich erleuchteten Räumen desselben wurde Se. Majestät mit dem begeistertsten und nicht enden wollenden Zurufe einer zahlreich versammelten Menge begrüßt. In der Kai⸗ serlichen Loge befanden sich auch Ihre Kaiserlichen Hoheiten die Herren Erzherzoge Ferdinand Maximilian und Karl Ferdi⸗ nand. Se. Excellenz der Ban Freiherr von Jellacie wurde auch in einer Loge gesehen. Heute Morgens 7 Uhr begaben sich Se. Majestät an Bord ves Kriegsdampfers Vulcan“, in Begleitung Sr. Kaiserl, Hoheit des Herrn Erzherzogs Ferdinand Maximilian, Aller⸗ höchst seines erlauchten Bruders, ünd begleitet von den Segens— wünschen dieser treuen Stadt, um sich nach Venedig einzuschiffen,

Oesterreich. Wien, 29. März. l

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Berlin, Dienstag den 1. April

wohin das K. K. Gefolge sich schon gestern an Bord des österrei-

Preußischer

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chischen Lloyddampfers „Venezia“ begeben hat. Auch Se. Excellenz Ter Artillerie General Graf Gyulai ist heute Morgens nach dieser Stadt abgegangen; Se. Excellenz der Ban aber trat seine Rückreise über Fiume nach Agram an. Dem Vernehmen nach werden Se. Majestät nach einem Aufenthalte von einigen Tagen nach Triest wieder zurückkehren.

Sachsen. Dresden, 29. März. (Dr. J.) Erste Kam⸗ mer. In der heutigen Sitzung befand sich auf der Tagesordnung der Bericht der ersten Deputation über den Entwurf eines Gesetzes, die Ausübung der Jagd betreffend. Referent ist Bürgermeister Hennig. Der von der Regierung vorgelegte Gesetz⸗Entwurf beab— sichtigt die Regulirung der Jagd, theils aus sicherheitspolizeilichen Gründen, theils um der gänzlichen Vernichtung des Wildes vorzu⸗ beugen, da dasselbe einen beträchtlichen Theil der im Lande erzeugt werdenden animalischen Nahrungsmittel ausmache. iesen doppelten Zweck sucht der Entwurf dadurch zu erreichen, daß er erstens die Bil⸗ dung von Jagdbezirken vorschreibt, daß er zweitens die Bestimmung trifft, daß Jeder, welcher die Jagd ausübt, eine Jagdkarte lösen muß, und daß er drittens eine Schonzeit festsetzt. Daß ein Gesetz, wel es die Ausübung der Jagd regulirt, sowohl in staatswirthschaftlicher, als auch ganz besonders in sicherheitspolizeilicher Hinsicht dringend nothwendig ist, darüber ist in der Deputation nicht der geringste Zweifel entstanden. Die Regierung hat die Dringlichkeit S. 708 näher motivirt und die Deputation ist mit den daselbst angeführten Gründen vollkommen einverstanden. Die allgemeine Debatte er⸗ öffnete Amtshauptmann von Egidy. Die Tendenz des Ent⸗ wurfs, dem wahrhaften Gräuel, welcher mit dem Jagdrechte in neuerer Zeit getrieben worden, ein Ziel zu setzen, sei zwar mit Dank anzuerkennen, aber er müsse zweifeln, daß durch die Regie rungsvorlage dieser Zweck werde erreicht werden. Er sei der Mei⸗ nung, daß die Ausführung der Bestimmungen des Entwurfs nicht gut möglich sein werde, Er glaube, daß es hinreiche, die Be stimmungen auf die einfachsten Prinzipien zurückzuführen und na— mentlich in Betreff der Schonungszeit, Austheilung der Jagdkarten und Bildung der Jagdbezirke vertrauensvoll in die Hände der Staats-Regierung zu legen und dabei das Mandat von 1811, das Verbot wegen unbefugten Tragens von Schleßgewehren betreffend, wieder einzuschärfen. Secretair von Polenz giebt unter dem An⸗ führen, daß die vertragsmäßigen Rechte des Hauses Schönburg durch die Gesetzvorlage beeinträchtigt würden, eine Erklärung und Rechts⸗ verwahrung zu Protokoll, welche folgende drei Punkte enthält, näm⸗ lich! I) die rezeßmäßigen Rechte des Hauses Schönburg nach Maß gabe des Rezesses von 1710 und des Erläuterungsrezesses von 1835 würden durch das vorliegende Gesetz verletzt, h es würde den Be⸗ sitzern der schönburgischen Rezeßherrschasten eine Beschränkung ihrer eigenen Grundstücke auferlegt, und 3) hätten diese niemals die Grund— rechte anerkannt. Graf von Solm Wildenfels: Man habe pie Grundrechte im Ganzen aufgehoben, weshalb nicht auch im Ein⸗ zelnen, namentlich in einem Punkte derselben, welcher nothwendig zum Kommunismus führen müsse? Furcht könne nicht die Ursache der Aufrechterhaltung dieser Bestimmung der Grundrechte bei einer Regierung sein, die sich so muthvoll in den Maitagen bewiesen habe. Er protestire gegen die dem Hause Wildenfels angesonnene Beschränkung seiner Rechte. von Heynitz sieht in dem Gesetz⸗ entwurfe ebenfalls blos eine Ausführung des S, 37 der sogenannten Grundrechte; das den Jagdberechtigten dadurch zugefügte Unrecht könne allein durch Entschädlgung gefühnt werden, und dankbar wolle er anerkennen, daß die Staatsregierung noch neuerlichst diesen Grund satz ausgesprochen habe. Er bemerke dies nur, um mit dem Ent⸗ wuͤrfe kin Präjudiz sich zu stellen. Unter Entschädigung verstehe er aber nachträgliche Ablösung der Jagdgerechtsame. von Po—⸗ sern: Vom Standpunkte des Rechtes aus behaupte er fortwährend, daß mit Aufhebung des Jagdrechts durch die Grundrechte ein schreiendes Unrecht geschehen, welches sich seiner Ansicht nach mit der Erhaltung und Integrität des Staats nicht vertrage. Vom Standpunkte des faktischen Zustandes dagegen aus erkenne er die Absicht der Regierung vankbar an, dem eingerissenen Unfuge zu steuern. Staatsminister von Friesen: Es könne hier nicht die Aufgabe sein, nochmals auf die oft besprochene Frage wegen der Grundrechte zurückzukommen; die Regierung sehe das vorliegende Gesetz als ein rein praktisches an, und es komme nur darauf an, ob dieser Zweck durch den Entwurf erreicht werde Nur in Betreff der schönburgischen und wildenfelsschen rezeßmäßigen Rechte könne er eine Bemerkung nicht unterdrücken. Es handle sich darum, ob solche vorliegen, und es könne in diesem Falle, wie schon früher bemerkt, nicht die Absicht der Regierung sein, vertragsmäßige Rechte zu kränken. Im Uebrigen aber frage es sich, ob die Verhältnisffe der Rezeßherrschaf fen der Landes-Gesetzgebung unterliegen oder nicht, und sofern dies der Fall, werde mit allgemeinen Protesten wenig geholfen sein. Der durch Herrn von Posern ausgesprochene Grundsatz, daß ein Un⸗ recht niemals Recht werden könne, erscheine in seiner Allgemeinheit nicht ungefährlich, und sei derselbe auch von anderer Seite ange⸗ wendet worden. Kammerherr von Friesen erklärt, weshalb er, obschon er mit den durch von Posern und von Heynitz ausge sprochenen Grundsätzen vollkommen übereinstimme, dennoch ein Vo— tum für den Entwurf abgeben werde. Auch er müsse den allgemein richtigen Grundsatz vertheidigen, daß ein geschehenes Unrecht auf jeden Fall wieder gut gemacht werden müsse. Es gäbe aber Lagen, wo dies eine Unmöglichkeit sei. Vermöge er nun auch nicht anzu⸗ erkennen, daß dies gegenwärtig der Fall sei, so hätte doch anderer⸗ seits nicht übersehen werden können, daß von so vielen Seiten sich Stimmen dagegen erhoben haben, daß vorauszusehen, man werde bei der Ausführung auf unüberwindliche Schwierigkeiten stoßen. Aus diesem Grunde habe er sich gefügt. Dennoch könne er nicht un⸗ terlassen, in Betreff einiger Äeußerungen des Staatgministers von Friesen wegen der schönburgschen Rezeßherrschaften Einiges zu be⸗ merken. Er für seine Person halte die Ansicht fest, daß Privat⸗ rechte unendlich höher stehen als die allgemeine Landesgesetzgebung. Die Staatsregierung, die Zeit und der Constitutionalismus wollten dies nicht anerkennen. Was sei da zu machen? Nur von dem

tiger.

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1851.

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Fortschritte und der Zeit sei eine Läuterung und Heilung der An⸗ sichten zu hoffen, und es wäre nur zu wünschen, daß dies recht bald geschehe, und daß die Staatsregierung den Grundsatz des Rechtes unveränderlich festhalte. Staatsminister von Friesen bemerkte dem vorhergehenden Sprecher erläuternd, daß er in sei⸗ nem Vortrage einen Unterschied zwischen rezeßmäßigen und nicht rezeßmäßigen Rechten der Rezeßherrschaften gemacht habe. Nachdem Graf vo nSolms-Wildenfels noch auf das Fürsten⸗ thum Schaumburg Lippe hingewiesen hatte, wo das freie Jagdrecht durch ein bloßes fürstliches Dekret ohne Gefahr aufgehoben wor⸗ den sei, wurde die allgemeine Debatte geschlossen. Anlangend die Ueberschrift des Gesetzentwurfs beantragte Herr von Posern den Wegfall des Wortes „definitiv,, weil darin für die künftige Jagd⸗ gesetzgebung ein Präjudiz zu liegen scheine. Es wurde jedoch die⸗ ser Antrag mit 21 gegen 14 Stimmen abgelehnt. Die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzentwurfs haben wir wörtlich mitgetheilt. Indem wir in Nachstehendem die wichtigsten derselben in der Fassung wiedergeben, wie sie von der Kammer auf Antrag ihrer Deputa⸗ tion genehmigt worden sind, bemerken wir zugleich, daß namentlich die S8. 1 bis 8 fast ganz verändert wurden. §. 1. Die selbstständige Ausübung des den Grundbesitzern und Nutz⸗ nießern auf ihrem Grund und Boden zustehenden Jagdrechts ist denselben nur gestattet: a) auf solchen Grundstücken, auf welchen der Eigenthümer oder Nutznießer schon vor dem 2. März 1849 das Jagdrecht auszuüben befugt war, und b) auf solchen Besitzungen, welche in einem oder mehreren an einander gränzenden Flurbezirken einen land- und forstwirthschaftlich benutzten Flächenraum von we nigstens 300 Acker einnehmen und in ihrem Zusammenhange durch kein fremdes Grundstück unterbrochen sind; die Trennung, welche Eisenbahnen, Wege und Gewässer bilden, letztere mit Ausnahme der Elbe, werden als Unterbrechungen des Zusammenhanges nicht angesehen.

Ausgenommen von der Bestimmung unter ; sind jedoch: 1) die vom Hauptgute getrennten, zur Forstkultur benutzt wer⸗ denden Parzellen, welche nur funf Acker oder darunter enthal⸗ ten, und 2) alle Parzellen anderer Art, welche vom Hauptgute ge⸗ trennt liegen und nur 30 Acker oder darunter betragen. S. 2. Ge—⸗ meinden und Corporationen dürfen das Jagdrecht in keinem Falle anders, als durch Verpachtung oder angestellte Jäger ausüben, auch wenn ssie schon vor dem 2. März 1849 zur Ausübung der Jagd berechtigt waren. S8. 3. Alle Grundstücke, auf denen die selbststän⸗ dige Ausübung der Jagd nicht schon nach 5. 1 gestattet ist, sind zu gemeinschafilichen Jagdbezirken zu vereinigen. S. 4. Jeder Flur Bezirk, wer er mit Abschluß der 8. 1 erwähnten Grundstücke eine zusammenhängende jagdbare Fläche von wenigstens 300 Ackern ent— hält, bildet einen Jagdbezirk. 8. 5. Kleinere Flurbezirke, so wie abgetrennte Theile derselben, welche nicht mindestens die 5§5. 4 erwähnte Größe haben, nicht minder die, von der Bestim⸗ mung in 5. 1 4. ausgenommenen Grundstücke, sind entweder mit einem angränzenden Jagd⸗—Bezirke, zu verbinden oder unter einander zu einem Jagdbezirke zu konstituiren, der ebenfalls nicht unter 300 Acker betragen darf. 5. 6. a) Forstkulturparzellen von nur 5 Acker und darunter, ingleichen Grundstücksparzellen an⸗ derer Art von 30 Acker oder darunter, welche von einer zur selbst ständigen Ausübung der Jagd berechtigten Besitzung völlig um schlossen sind, werden keinem gemeinschaftlichen Jagdbezirke zuge⸗ theilt. Die Besitzer solcher Grundstücke sind vielmehr verpflichtet, die Ausübung der Jagd auf denselben dem Eigenthümer umgebenden Grundstücke auf dessen Verlangen gegen Line mit sicht auf den Flächeninhalt, die entstehenden Wildschäden und Jagdertrag zu bemessende, nöthigenfalls durch die mannschaft, unter Vorbehalt des Rechtsweges für bei festzusetzende Entschädigung, zeitpachtweise zu überla ssen Jagdausübung gänzlich ruhen zu lassen. P) Ein auch von größeren Grundstücken oder Grundstücks d. i. solcher, welche zwar über 30 Acker, aber nicht tragen welche von einer über 500 Acker großen Besitzung ganz oder zum größten Theile den und nicht zu den §. 1 gedachten gehören. thümer der sie umgebenden größeren Besitzung ir (a und h) von dem ihm zustehenden Befugniß, sie keinen Gebrauch, so sind sie entweder einem ben zirke zuzutheilen, oder es ist den Besitzern d übung der Jagd zu gestatten, oder sie sir Jagdbezirke zu constitutren. S. 7. Den erwähnten Grundstücke ist es gestattet, einem anderen Jagdbezirke anzuschließen, Genehmigung der Amts Hauptmannschaft einem größeren Flurbezirke mehrere, Jagdbez den, doch muß dann ein jeder Jagdbezirk wen fassen. 5. 7 b. Jedes dauernd und Grundstück ist auf so lange, als diese Einfrie allem Jagdverbande mit gemeinschaftlichen Bezirken (88. 4 oder einzelnen Grundstücken (8. 6) ausgenommen. Der eines solchen Grundstücks muß jedoch solchenfalls die Jagd ruhen lassen, dafern er nicht zur selbstständigen Ausübung derselben nach §. 1 befugt ist oder das eingefriedigte Grundstück die Natur eines förmlichen Wildgartens hat. Darüber, ob ein Grundstück für dauernd und vollständig eingefriedigt zu achten oder als ein Wild garten zu betrachten ist, entscheidet die Amtshauptmannschaft. S. 5 Die Bildung der Jagdbezirke erfolgt durch die Amtshauptmann schaften. Dieselben haben daher sofort nach Publication dieses Gesetzes die jetzt bestehenden, den Vorschriften de sselben nicht . sprechenden Jagdbezirke aufzulösen und nach dem Gesetze 2

n z / Jaadbezirke nach vor reguliren. Dafern jedoch die Bildung der a6; sität beruhende stehenden Bestimmungen besondene . dar cchntreten, doch Schwierigkeiten finden sollte , Tine her äs der muß hierzu Dis pen ation i enn von der Amtshauptmann-⸗ Deputation zweckmäßig erschienen ö. der Jagdbezirke Sachver⸗ schaft bei der vor zun hne ber g n 224661 ständige zugezogen würden. Sie beantrag

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