r nr ist es auch nichts, wie uns die neuesten Berichte mer- „lassen. Der angeblich so goldhaltige schwarze Sand pbesteht größtentheils aus Eisen-Oxyd, ist sehr magnetisch, und es ist, un= geachtet mannigfaltiger Versuche, bis jetzt noch nicht gelungen, Gold daraus herzustellen, obgleich man dessen Gegenwart im oxydirten Zustande vermuthet.
Vom Isthmus von Panama wird uns berichtet, daß am 21. Februar die ersten Schienen auf der Panama⸗Eisenbahn gelegt wor⸗ den sind. Viele Arbeiter litten aber sehr an den dort herrschenden Fiebern. Vierzig Neilen von Panama entfernt sind ebenfalls reiche Goldminen entdeckt worden, denen man den Namen der Buenaven⸗ tura⸗Minen gegeben hat und die von einer Gesellschaft von 350 Mann, hauptsächlich Franzosen, ausgebeutet werden. Jeder soll täglich 2 bis 3 Unzen Gold gewinnen, eine sehr gute Nachricht, wenn sie vollkommen wahr ist.
Nach Briefen aus Honduras sollen die Engländer im Begriff stehen, die Häfen Truxillo und Ornoa zu blokiren. Es ist natür⸗ lich, daß die Engländer Alles aufbieten, um von, ihrem sinkenden Einflusse dort so viel wie möglich zu retten, obgleich es im natür⸗ lichen Verlaufe der Dinge liegt, daß sie dort immer mehr durch die Nord- Amerifaner werben verdrängt werden. Der Lsönig von Mos⸗ quito hat am 15. Februar einen Besuch in San Juan de Nicara⸗ gua gemacht und ist von den Engländern mit Königlichen Ehren empfangen worden. Er ist ein gut unterrichteter junger Mann von 19 bis 20 Jahren, weiß sich gefällig zu benehmen und steht unter der Leitung des herrnhutischen Missionars Pfeiffer.
Meyerbeer. 1 Rthlr. 20 Sgr. spiel in 5
im Schausp Erster
Parquet- Loge 20 Sgr. Ir Amphitheater 5 Sgr. Mittwoch, 2. April.
10 Sgr.
Vorstellung:
Dienstag, 1. April. Vorstellung:
Preise der Plätze: 1 Rthlr. 10 Sgr. In Potsdam: Billets zu
434
Königliche Schauspitle. Im Opernhause. 39ste Abonnements⸗
Robert der Teufel, Oper in 5 Abth. Musik von
s Taglioni. Anfang 6 Uhr. 3 Prrrr,, Tribüne und zweiter Rang
erster Ballon daselbst und Proscenium Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst stheater 10 Sgr. ,,, . . von Villette, Original⸗Schau⸗ Abth., von Ch. Birch⸗Pfeiffer. Anfang 6 Uhr.
dieser Vorstellung sind in der Kastellans⸗Wohnung iekhause zu Potsdam zu folgenden Preisen zu haben: Balkon und erste Rang⸗Loge 25 Sgr. Parguet und Zweite Rang -Loge 16 Sgr. Parterre
Erster Rang,
Im Schauspielhause. 59ste Abonnements⸗ Magdala, Original-Drama in 4 Akten und einem
Vorspiele, von Ch. Birch⸗Pfeiffer.
Dienstag,
Nothwendige von J. Nest
Königsstädtisches Theater.
3, 1. April. Die beiden Nachtwandler, oder: Das und das Ueberflüssige, Posse mit Gesang in 2 Akten, roy. Hierauf Paris in Pommern, oder: Die seltsame
Testamentsklausel, Vaudeville⸗Posse in 1 Akt, von L. Angely.
Mittwoch, 2. April. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) J Sonnambula. (Bie Rachtwandlerin Sper in 2 Alten. Mus von Yen j. ? .
reise der Plätze: Ein Platz in den Logen und i des i. . 1 Rthlr. ꝛc. ; ? mn onnerstag, 3. April Das Mädchen aus der Feenw oder: Der Bauer als Millionair. Großes romantisches gi e Zauber⸗Mährchen in 3 Akten, von F. Raimund. .
Meteorologische Beobachtungen.
1851. Morgens Nachmittags Abends
30. März. 6 Uhr. 2 Ubr. 10 Ubr.
Nach einmaliger HBeobachtun.
Lutt druck 32, 11 Dar. 332, 2s Yar. 333 04“ per. Guellwärme 7,47 M.
4 3,97 RN. * 8, n * 4,1 K. Flusswärme — 4,90“ R.
1 1,8) J * 4,1 R. — 3,07 R koden wärme
84 pCt. 69 pCt. 89 pCt.
trübo. heiter. trühe.
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332,50“ Par. 5,87 R.
Luftwärme ..... TH- upunkt.. . PDunatasattigung. Wetter
Aus dünstung, Nfederschlas 0, 211 Kk. Wärmewechsel * 8d, 20 4 3 98 !
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Tagesmittel:
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Berliner Börsc vom 31. Mär x.
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BRriet. geld. Amstor lam 250 FI. ö P 1423
do. 2 * P 1415 J 300 Mk. 150
a0. J . 113. 3 Me. 6 20 300 *.. S0ꝝ 150 EI. 7775 150 FI.
100 TpIr. 100 Tplr.
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Leipzig in Courant im 14 Thlr. Enss ... 9g 995
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Frankfurt a. M. südd. W..
Peters urg Wochen!
Inländische Fonds, H fandhbrie/e, Kommunal- Hajriere und
Geld- ( ouse.
Xf. Brief. Gald.
Preuls. Erei. Anl 5 105 104 do St Anl. v. 50 45 ,, St. Schuld- Seh. 3 853 Od. Deich. -Obl. 15 Seeb. Prᷣm. Sch. — I: lv. u. Nin. Schuld. 3ꝝ) — — kerl. Stadt- Obl. 5 1033
40. do. 35 K Westpr. Pfandbr. 37 912 Grolsb. Posen do. 4 —
Gem. Ef. rief. Gela. Gem.
Grh Fos. LPfabr. 33 9 909 Ostpr. Efandbr. 35 . 3
Pomm. Esfandbr. 37 963 — Kur- u. Nm. do. 35 K 96 Schlesische 40. D . — do. Lt. B. gar. 40. 3 ꝑr. x. Anth. Sch. - Friedrichsd' or . And. Goldm. à ᷣth. —
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Ars lùndlische Fonds.
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Lübeck. Staats- A. 4
Kurh. Pr. O. 40 th. —
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Stamm- Aclien.
Der Reinertrag wird nach ersoltzter Rekannim. in der darm? hestimmten Ruhrik ausgefüllt
Die mit 38 pCt.
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AKapital.
Rein- FErtra 1850.
ins Rein- Ertras.
Börsen- Z Rechnung 1848.
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Tages Cours.
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Ausl. Slamm--Icl. * * kiel Altona ..... Sp. 2, 000,000 Cöthen-Bernb. Thlr. 6569, 06 Mecklenburger Thlr. 4,300, 0090 sre.
Preussische Bank-Antheile g6z. be.
Auswärtige Börsen.
Wien, 29. März. 5proz. Met. 96 — *, 4proz. I5h5 — *, 4proz. 8õ — 843, 235proz. 52 — 513. Anl. 34: 201 — 2065, 39: 135 21193. Nordbahn 1327— 1325. Gloggn. 1575 = 1367. Mail. 77— 766. Pesth 89 — 885. B. A. 1270 - 1268.
Wechsel⸗Course. Amsterdam 1831 —183. Augsburg 1324 —132. Frankfurt 132.
Hamburg 1945 —1943. London 12. 59 Br. u. G. Paris 1567 Br. u. G. K. Gold 1375 bez.
Silber 1327 bez.
Fonds unverändert, fremde Devisen, mit Ausnahme von augeb. und frankf,, gesucht und etwas höher bezahlt.
Frankfurt 4. M., 29. März. Oesterr. Bank-Actien 1153 Br., 1150 Gld. 5proz. Metalliques⸗Obligationen 73 Br., 721 Gld. Badische Partial⸗Loose a 50 Fl. vom Jahre 1840 55 Br., 55 Gld., do. a 365 Fl. vom Jahre 1845 525 Br., 3243 Gld. Kurhess. Partial⸗Loose a 40 Rthlr. 322 Br., 325 Gld. Sardin. Partial⸗Loose à 36 Fr. bei Gebrüder Bethmann 57 Br., 35 Gld. Span. 3proz. inländ. 36 Br., 36 Gld. Poln. 4proz. Oblig. 2 500 Fl. 83 Br., 82 Gld. Friedr. Wilh.⸗Nord bahn ohne Zins. 407 Br., 405 Gld. Köln⸗Minden oh. C. 1033 Br., 1623 Gld. . S827 Br., 827 Gld.
Zproz. Spanier waren an heutiger Börse sehr willig begehrt. In Folge beträchtlicher Einkäufe ging deren Cours 1 3 aht als gestern. Man sagt von merklich besserer Notirung derselben von Amsterdam und Antwerpen,. In allen übrigen Fonds und Ei— senbahn⸗Actien war das Geschäft höchst unbedeutend. Nur allein pie Oesterr. Actien, 5 und A3proz. Metall., so wie proz. Sard. Oblig. waren zu etwas billigeren Coursen angebolen. Alle übrigen Gattungen ohne Veränderung.
Hanhburg, 29. März. 3 Fproz. pr. C. S953 Br, 897 Gld. St. Främien-Ohligat. gs3 Br., 3 ld. C6. R. 106 Br. 4äproz. gez Br., 9? Gld. Stiegl. 87? Br. Dän. 738 Br. Ard. 14 Br. u. Gld. Zproz. 343 Br., 347 Gld. Amerikan. proz. V. St. 1055 Bre, 1653 Glb. Hamb.⸗Berlin 94 Br., 9834 Gld. Bergedorf 91 Br., 905 Gld. Magdeburg⸗Wittenb. 544 Br., 547 Gld. Altona⸗ Fiel 937 Br. Köln-Minden 1025 Br., 1023 Gld. Friedr. Wil⸗ helms- Nordbahn 39 Br. Mecklenb. 28 Br. . proz. u. Zproz. wiederum höher und ziemlich viel Umsatz.
Paris, bahn 481. 25.
London, 28. März.
66, 3, 3.
Pass. H. 3p
Bras. 93, 91. 26rgn Fonds fest und steigend. rung. Span. Pass. behaupteten sich steigend.
2 Uhr.
fremde Fonds unverändert.
Amste meldenswerth
wegung, doch sind die Preise wenig verändert; nur Passive und
fr. etwas a 3773. Mex. burg 354, 2
Holl. Ir 3, 3, 8, gr.
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Ber Am heutig Weizen
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Gerste,
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28. März. Zproz. 57. 85. proz. 94. 20. Wech sel⸗Course.
Amsterdam 2113.
Hamburg 185.
Berlin 3685.
London 24. 85.
Frankfurt 210.
St. Petereburg
Gold al marco
Dukaten 11. 65
38 2 — 1. 75. 1.60.
Zproz. Cons. p. C. 968, 4, 3, a. 3. Int. 59, 585, 4proz. 92, 915. Ardoins 21, , . roz. 383, 3. Russ. Hproz. 112, 110, 43proz. 97, Mex. 335, 5. Peru S6, 85.
In fremden geringe Verände-
74 73. — 1
Engl. Fonds waren nicht besser; eben so blieben
rdam, 28. März. In holl. Fonds war heute keine e Veränderung. In span. herrschte wiederum viel Be= ngenehmer. Oest. Met. 5proz. 623, neue , 2*üprozʒ. 31, 3. London 11.75 G., 2 Mt. 11. 675. Ham⸗ Mt. 35 G. 3. , 1t. 563, K, 3proz. neue 66 *,. Span. Ardoins 14 , Piecen 144, z, R. Coupons S5, K,. Passive i, Russ. 4proz. Sb ä. Stiegl. 863.
1 3 66, 16 *
Markt ⸗Beriehte. liner Getraidebericht vom 30. März. en Markt waren die Preise wie folgt: loco nach Qualität 50 — 54 Rthlr. im Detail 51 — 55 Rthlr. loco nach Qualität 30 — 33 Rthlr. im Detail 32 — 34 Rthlr. schwimmend S5 pfd. 30 Rthlr. pr. S2pfd. bez. pr. Frühjahr 29 a . Rthlr. bez., 293 Br., * G. Mai/Juni 306 2 4 Nthlr. bez., 30 Br., Sa 5 G. Jun Juli 313 Rthlr. bez. u. Br., 313 G. Juli / August 327 Rthlr. bez., 325 2 4 Br., 32 G. Aug. / Sept. 32 Rthlr. bez. u. Br., 328 G. große 26 — 28 Rthlr.
kleine fehlt.
Hafer loco nach Qualität 20 — 23 Rthlr. „ schwimmend 46pfd. 19 Rthlr. bez. „560 pfd. 2) Rthlr. G. ohne Abgeber. Erbsen, Koch- 38 — 40 Rthlr., Futter- 34 —– 36 Rthlr. Rüböl loco 10 a 95 Rthlr. Br., 9 4 F bez. u. G. pr. März 95 Rthlr. bez. pr. März / April 95 Rthlr. Br., 9 G. April / Mai 97 a E Rihlr. bez., 95 Br., 4 a Mai /MJuni 10 Rthlr. Br., 95 2 G. Juni Huli 107 Rthlr. Br., 101 Juli / August 107 Rihlr. Br., 105 G. August / Sept. 10549 Rthlr. Br., 105 bez. u. G. ö Sept. Ott. i0z, a 3 Rihlr. bez., 3 Br., z 3 60 G. Okt. / Novbr. 165 2 n Rthlr. bez., 105 Br., 105 G Leinöl loco 11 Rthlr. Br., 115 G. „pr. April / Mal 1155 Rthlr. Br., 11 G. Hanföl 14 a 133 Rthlr. Dalmöl 117 Rihlr. bez Mohnöl 133 Rihlr. Br., 135 G. Südsee⸗Thran 117 Rihlr. bez. Spiritus loco ohne Faß 15, 5 a2 * Rihlr. bez. y mit Faß pr. März 4 K 15 J . , . n April / Mai 155 a 145 Rthlr. bez., 15 Br., 14 2 * G. n Mai / Juni 165 a 4 Rthlr. bez., 153 Bre, 15 G. Juni / Juli 155 Rthlr. Br., 153 bez., 155 G. n Juli Aug. 165 Rthlr. Br., 16 bez., 16 G. — Aug. / Sept. 165 Rihlr. Br., 154 bez. u. G. ö Sept. / Okt. 1635 Rthlr. Br., 166 G. Wetter: veränderlich. Geschäftsverkehr: nicht bedeutend. Weizen: fest. Roggen: etwas besser bezahlt. Haser: bei zunehmender Frage und mangelnden Offerten hö— here Preise geboten. Rübsl: in bessere Frage höher bezahlt. Spiritus: matter.
— — r r m.
Mit der heutigen Nummer des Staats-Anzei— gers sind Bogen 122 bis 124 der Verhandlungen der Ersten Kammer und Bogen 75 der Anlagen zu den Verhandlungen der Zweiten Kammer aus gegeben worden.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober Hofbuchdrucherei. Beilage
—
135
242
Deutschlan d.
Desterreich. Wien. Deutsche und ungarische Münzscheine. aĩt.
Sachsen. Dresden.
Nassau. Wiesbaden.
— Gnaden⸗
Kammer⸗Verhandlungen. Landlags⸗Verhandlungen. 1 uslan d.
Athen. Die Strafmilderung gegen den Räuberhaupt— Vermischtes.
Griechenland. mann Vavorinos.
EGisenbahn⸗Verkehr.
Uichtamtlicher Theil. Dent sehland.
Oesterreich. Wien, 28. März. Bei der letzten Wochen sitzung der Bank⸗Direction gab der anwesende Regierungs-Kommissar, Ministerialrath Radda, die Versicherung, daß binnen der kürzesten Zeit Schritte zur Regelung des Geldwesens von Seiten der Finanzwver⸗ waltung bevorstehen. Das Neuigkeits-Büreau ist in der gage, Über die diesfälligen, übrigens noch schwebenden Asichten der Staats-Verwaltung einige verläßliche Anhaltspunkte zu liefern. Vom nächsten Semester an leistet danach der Staat bei allen sei⸗ nen Zahlungen den vierten Theil in Silbermünze, dagegen fordert er, daß von demselben Zeitpunkte an der fünfte Theil aller Steuern in Silber berichtigt werde. Gleichzeitig und verhältnißmäßig beginnt bie Bank mit Einlösung der kleinen Noten durch Silbergeld, indem sie letzteres an alle Steuerämter versendet, wo die Verwechselung gegen Empfangsbestätigungen und nach einem jede Protection ver— meidenden, durch einen besonderen Entwurf geregelten Systeme vor sich geht. Mit dieser Manipulation würde so lange fortgefahren, bis keine kleineren Neten als zehnguldige im Umlaufe sich befinden, und es soll nach genauen statistischen Erhebungen ein Jahr dazu genügen.
Zufolge Kaiserlicher Entschließung vom 30. Juni v. J. sind alle die während der Revolution in Ungarn ihren Fahnen treuge— bliebenen Leute der ungarischen und siebenbürgischen Truppenkörper, welche bis Ende Mai d. J. eine achtjährige Dienstzeit vollstreckt haben, mit Nachsicht der ganzen noch übrigen Capitulation in ihre Heimat mit Abschied zu entlassen. Da durch diese Begünstigung vorzüglich die bewährte Treue während der Revolutionswirren b⸗ sohnt'werden soll, so wurde, wie das Neuigkeits-Büreau mel: bet, noch nachträglich bestimmt, daß sich der Kaiserliche Gnadenakt auch auf diejenigen Leute bezieht, welche vor der Revolution wohl desertirten, an derselben aber sich nicht betheiligten.
Sachsen. Dresden, 27. März. Erste Kammer, wn In der heutigen Sitzung wurde in der gestern abgebrochenen Be⸗ rathung des Berichts der außerordentlichen Deputation zu Begut⸗ achtung der durch das allerhöchste Dekret vom 19. Juli 1850 vor⸗ gelegten auf die Verfassungs⸗Revision bezüglichen Gesetzentwürfe ß,“ X.. B, C. und D. fortgefahren. Es handelte sich um den zweiten hier vorliegenden und bereits in unserem gestrigen Berichte Inter d. erwähnten Differenzpunkt. Auch hier hatte es die Depu⸗ tation der Kammer anheimgegeben: „ob sie in Bezug auf §. 85 ber Verfassungs-Urkunde und die Gesetze vom 31. März 1849 bei dem Anträge stehen bleiben wolle, welcher noch früher beschlos⸗ sen worden ist.“ Bürgermeister Hennig ist gegen die Auf— rechterhaltung des früheren Antrages, denn es handle sich hier nicht, wie gestern, um Ausfüllung einer Lücke, sondern um Aufhe⸗— bung bestehender Gesetze, um Aufhebung der Initiative der Kam mern. Nach der Ablehnung der Revision der Verfassungs-Urkunde habe er nunmehr keinen Grund, für die Aufhebung dieses Gesetzes zu stimmen. Uebrigens komme es ihm eigenthümlich vor, wenn die Kammern, ohne daß es die Regierung verlange, auf ein ihnen ge⸗ gebenes Recht Verzicht leisten. Se. Königl. Hoheit Prinz Jo⸗ hann spricht sich dagegen für Aufrechterhaltung des früheren Be= schlusses aus. Staats Minister Dr. Zschinsky kann für seine Per— son ber Kammer ebenfalls nur anrathen, bet ihrem früheren Be⸗ schlusse stehen zu bleiben, indem das hier in Rede stehende Recht eine praktische Bedeutung nicht habe. Rücksichtlich des Erfolgs sei auch wischen der Initiative und dem den Kammern jetzt schon zustehen⸗ den Petitions- und Antragsrechte ein Unterschied nicht zu finden, denn wäre die Staatsregierung von der Nothwendigkeit eines Ge⸗ setzes überzeugt, so würde sie dieses, im Fall es von den Kammern auf dem Wege der Initiative an die Regierung gelange, genehmi⸗ gen und, falls es von den Kammern beantragt werde, eine des fall⸗ sige Vorlage machen, im entgegengesetzten Fall aber, wenn die Staats⸗ Reglerung' von der Nothwendigkeit eines Gesetzes nicht überzeugt wäre, würde sie das Eine mit dem Anderen ablehnen. Nachdem per Staats- Minister alsdann einen Blick auf die Verhandlungen über das Dekret vom 14. Februar 1849 bei dem Landtage ven 1849 geworfen hatte, zeigte er, worauf es damals bei der Annahme des Gesetzes, die Aufhebung der Initiative betreffend, eigentlich abgesehen gewesen ist. Man habe damals geglnubt, daß der Ini⸗ tiakive die Aufhebung des absoluten Veto's von selbst nachfolgen müsse. Wenn die Staatsregierung diese Bestimmung in den Entwurf auf⸗ genommen, so wäre es deshalb geschehen, daß sie ihrerseits zur Aufhebung eines den Kammern erst vor kurzem eingeräumten Rech⸗ tes nicht habe Veranlassung geben wollen. Die Kammer könne aber um so eher bei ihrem Beschlusse stehen bleiben, da es ja der von ihr mehrfach ausgesprochene Wunsch sei, die Verfassung in ihrer ursprünglichen Reinheit aufrechtzuerhalten und nur Lücken und Fehler in derselben auszubessern; der S. s85 sei aber weder eine Lücke noch ein Fehler. Bürgermeister Müller und Herr von Biedermann sind aus praktischen und Erfahrungsgründen eben⸗ falls für die Aufrechthaltung des früheren Beschlusses. Bei der Abstimmung wurde die Frage: „Ist die Kammer bezüglich des 8. 85 der Verfassungs- Urkunde gemeint, bei ihrem früheren Beschlusse stehen zu bleiben?“ gegen 4 Stimmen bejaht. Derselbe Beschluß wurde nach einer kurzen Bemerkung des von Böed ermann's rüclsicht⸗ lich des 8. 1283 der Verfassungsurkunde, die Tage- und Reisegelder der Stände betreffend, gegen J Stimme gefaßt: Nach Erledigung dieses Gegenstandes schritl die Kammer zür Berathung des Berichts ihrer ersten Deputation, den Entwurf eines Gesetzes über die Kom⸗ munalgarden betreffend. Referent ist Herr Bürgermeister Hennig. Der bezeichnete Gesetzentwurf ist der dermaligen Ständeversamm⸗
Zeilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.
Dienstag d. 1. April.
lung mittelst Königl. Dekrets vom 17. Dezember 1850 vorgelegt!
und in der zweiten Kammer, an welche er zunächst gelangt war, mit einigen Abänderungen angenommen worden. Unter Bezugnahme auf die dem Entwurfe beigegebenen Motive bemerkt die Deputa— tion Folgendes: „Durch die Verordnung vom 11. April 1848 und durch das Geset vom 22. November 1848 wurde nicht nur die Beitrittspflichtigkeit zur Kommunalgarde im All— gemeinen bedeutend erweitert, sondern es wurde auch das Kommu⸗ nalgarde-Institut zwangsweise aufs platte Land ausgedehnt. Diese Abaͤnderungen der früheren Kömmunalgardengesetzgebung haben sich aber in keiner Weise bewährt. Die Erfahrung zeigte sehr bald, daß die Erweiterung der Dienstpflicht nicht nur dem Zwecke der Kom⸗ munalgarde nicht förderlich, sondern sogar mit Gefahr für den Staat verbunden war. Die Ausdehnung des Instituts aufs platte Land aber war nicht aus wahrem Bedürfniß hervorgegangen, denn sehr bald nach Einführung der ländlichen Kommunalgarden gab sich auf dem Lande ein Widerwille gegen das Institut kund, und bie von der Regierung angestellten Erörterungen haben ergeben, daß der Wunsch des platten Landes im Allgemeinen auf Aufhebung der ländlichen Ftommunalgarden gerichtet ist. Unter diesen Umständen hat die Staatsregierung die Abänderung der dermaligen gültigen Kommunalgardengesetze für unabweislich erachtet. Da sich die Staats⸗ regierung für gänzliche Aufhebung des Kommunalgardeninstituts nicht hat entscheiden können, so hat sie es für das angemessenste erachtet, vie Kommunalgardengesetzgebung vom Jahre 1848 an aufzuheben und das ganze Institut, so weit dies nur immer thunlich sei, wieder auf dem Stand vor den Jahre 1848 zurückzuführen. Sie beab— sichtigt hierdurch einen doppelten Zweck zu erreichen, erstens, daß das Institut auf dem platten Lande und in den kleinen Städten nur ausnahmsweise fortbestehe, und zweitens, daß da, wo es fort⸗ bestehen soll, diejenigen Elemente daraus entfernt werden, von wel— chen sich nicht immer annehmen läßt, daß sie an dem ordnungs⸗ mäßigen Gange ihrer lokalen und kommunlichen Angelegenheiten ein wahres und dauerndes Interesse haben. Die Veputation muß sich hiermit vollkommen einverstanden erklären, denn wenn die Auf⸗ hebung der Kommunalgarden an allen Orten, wo solche bestehen, nicht thunlich erscheint, so ist doch jedenfalls die Aufhebung dersel⸗ ben auf dem platten Lande im hohen Grade räthlich und eine Purifizirung des Instituts, so weit es fortbestehen soll, dringend nothwendig. Nach diesen allgemeinen Bemerkungen wendet sich die Deputation zu den einzelnen Paragraphen. Bei der allgemeinen Debatte erklären sich zuvörderst Prof. Dr. Tuch und von Beschwitz für die Gesetzvorlage und das Deputationsgutachten; nur wünschen sie die Zurückführung des Umfanges der Kommunalgarde auf das richtige Maß. Bürgermeister Pfotenhauer dagegen bedauert, daß er sich nicht in der Lage befinde, allenthalben weder der Vorlage noch dem Depu⸗ tations gutachten beizustimmen und erklärt, daß er namentlich in dem Falle, wenn der §. 2 nicht in der von der zweiten Kammer be⸗ schlosstnen Fassung Annahme finden sollte, gegen das ganze Gesetz stimmen werde. Er glaube hierbei im Einklange mit der Gesinnung der Mehrzahl seiner Mitbürger, besonders aber des dresdner Kom⸗ munalgarde⸗Ausschusses zu stehen, welcher letztere aus den ehren⸗ werthesten Persönlichkeiten zusammengesetzt sei. Im Hinblick auf die früheste auf das Kommunalgarden-⸗Institut bezügliche Gesetzge⸗ bung bestreitet er schließlich noch den blos lokalen Charakter des In⸗ stituts, worauf ihm jedoch von Seiten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Johann und des Staats-Ministers von Friesen, wel⸗ cher im Laufe der Verhandlung in der Kammer erschienen war, das Erforderliche eingehalten wurde. Die Amtshauptleute von Bieder⸗ mann und von Egid y sprechen sich für die Nothwendigkeit der Aufhebung des Kommunalgarde⸗-Instituts auf dem Lande aus. von Zehmen-Stauchitz meint, daß die Kommunalgarde im Jahre 1849 sich selbst den Todesstoß gegeben habe, und verspricht er sich auch von dem vorliegenden Gesetze keinen großen Erfolg. Staatsminister von Friesen legt, wie schon in den Mo⸗— tiven und auch in der zweiten Kammer geschehen, die Gründe dar, aus welchen die Staatsregierung von einer gänzlichen Aufhebung des Kommunalgarde-Instituts abgesehen und sich zu einer Umge⸗ staltung derselben entschlossen habe, insbesondere bemerkt er auch gegen das Anführen des Bürgermeisters Pfotenhauer, daß zur Er⸗ reichung des Zwecks der Kommunalgarde die Aufrechterhaltung der Ruhe und Sicherheit auch ohne das General-Kommando erreicht werden könne. General-Lieutenant von Nostitz-Wallwitz ver— langt vor Allem ein „tüchtiges Disziplinar-Reglement“, denn ohne Gähorsam werde die Kommunalgarde selbst bei nur lokalem Cha⸗ rakter ihren Zweck nicht erreichen. Seecretair Starke verspricht sich von dem Gesetze einen guten Erfolg. Hierauf wird zur spe— ziellen Berathung des Gesetzentwurfs übergegangen. 8. 1. Der Zweck dieses Paragraphen geht dahin, die Gesetzgebung des Jahres 1818 mit Ausnahme des Gesetzes, „die Entschädi⸗ gung für die im Dienste verunglückten Kommunalgardisten betref⸗ fend, vom 28. September 1848“, so wie die durch die Gesetze im
Institute der Kommunalgarde getroffenen Einrichtungen wieder auf⸗
zuheben. Die Deputation hat sich bereits im allgemeinen Theile des
Berichts damit einverstanden erklärt und empfiehlt daher: „der
von der zweiten Kammer angenommenen Fassung des §. 1 beizu⸗
treten.“ Die Kammer tritt diesem Antrage ohne Debatte einstim—
mig bei. S8. 2 des Gesetzentwurfs hebt das General⸗Kommando der Kommunalgarden, welches die Mittelinstanz bildet, auf und stellt die letzteren unter die Königlichen Kreisdirectionen. Die zweite Kammer ist jedoch mit Aufhebung des General⸗Kommando's und Unterstellung der Kommunalgarden unter die Kreisdirectionen nicht einverstanden. Sie geht von der Ansicht aus, daß das Institut der Kommunal— garden seinen Zweck nur dann erfüllen könne, wenn es, soweit dies nur immer mik den bürgerlichen Verhältnissen sich vereinigen lasse, militairisch organisirt sei, und wenn es ferner eine einheitliche mili⸗ tairische Spitze besitze, von welcher alle nach einem Systeme be⸗ rechneten dienstlichen Vorschriften und Einrichtungen ausgingen; beides werde aber nicht in den Kreisdirectionen, sondern in dem General-Kommando gefunden. Dazu komme noch, daß, wenn man die Geschäfte des General-Kommando's den vier Kreis Directionen überweise, voraussichtlich ein schleppender und weitläu⸗ siger Geschäftsgang herbeigeführt werde. Einige Mitglieder der diesseitigen Deputation vermochten jedoch nicht, die Ansichten der zwei⸗ ten Kammer, insofern dieselbe die Beibehaltung des General⸗Kom⸗ mando's für nothwendig erachtet, zu theilen, glaubten vielmehr, der Regierung beistimmen zu müssen, wenn dieselbe die Kommunalgar⸗ den als ein rein lokales Institut unter die Königlichen Kreisdirec= tionen stelle, als diejenigen Behörden, welche für alle kommunlichen Institute die Mittelinstanz bilden. Die übrigen Mitglieder dagegen hielten die Gründe der zweiten Kammer für Beibehaltung des Ge⸗ neral-⸗-Kommando's für überwiegend, indem auch sie der Meinung sind, daß die Lebensfähigkeit des Instituts hauptsächlich darin be= stehe, daß es militairisch organisirt set und unter einem einzigen obersten Kommando stehe. Die Deputation hat sich jedoch trotz die⸗
ser von einander abweichenden Meinung bei der Beschlußfassung selb nicht getrennt, weil der Königliche Kommissar der Deputation gegen⸗ über erklärt hat, daß die Regierung beabsichtige, nach Aufhebung des General-Kommando's bei dem Ministerium des Innern einen Offizier anzustellen und demselben die Inspection über die Kommunalgarden und den Vortrag in wirklichen Kommando Ange⸗ legenheiten beim Ministerium zu übertragen. Hiernach würde das General-Kommando zwar aufhören, eine selbstständige Behörde zu sein, jedoch die wesentlichen Vortheile nicht verloren gehen, welche nach' Ansicht mehrerer Pätglieder ein obersten Kommando 16 das Institut der Kommunalgarde hat. Jedenfalls wird auf diese Weise in die Leitung der eigentlichen Kommando-Angelegenheilen eine grö⸗ ßere Einhelt kommen, als solche bei den verschiedenen Kreisdirectio⸗ nen möglich sein möchte, und hierdurch zugleich das Bedenken besel⸗ tigt, was unter Anderem in der zweiten Kammer gegen die Ueber⸗ weifung an die Kreisdirectlonen besonders mit geltend gemacht wor⸗ den ist. Die Deputation beantragt daher überelnstimmend, dem Be⸗ schlusse der zweiten Kammer nicht beizutreten, sondern „den §. 2 des Entwurfs anzunehmen.“ Bürgermeister Pfotenhauer spricht sich hierbei in warmer Rede für Aufrechterhaltung des General⸗Kommando's aus; dieses sei für die Kommunalgarde eben dasselbe, was für das ste⸗ hend Heer des Kriegs⸗Ministerium wäre. Hiergegen schließen sich aber Se. KöniglicheHoheitPrinz Johann, Amtshauptmann von Eg idy - welcher meint, der Amtshauptmann wäre eigentlich der natürlich te Führer der Kommunalgarde, und General⸗Lieutenant von Nostitz- Wallwitz dem Deputatiöns⸗-Gutachten an, während von Zehmen⸗ Stauchltz und Bürgermeister Wimmer prinzipiell mtt dem Bürger⸗ meister Pfotenhauer einverstanden sind, obschon sie aus praktischen Gründen für das Deputations⸗-Gutachten sich aussprechen. Staats⸗ minister von Friesen verbreitete sich alsdann noch ausführlich über die vom Bürgermeister Pfotenhauer gegen die Aufhebung des General-Kommando's gemachten Anführungen, und erwähnte dabei insbesondere, daß er nicht fürchte, das Institut werde „durch seinen polizeilichen Beigeschmack“ Vielen verleidet werden, sondern man werde ihm durch den Entwurf gestellte ehrenvolle Aufgabe nicht verkennen. Wenn Bürgermeister Pfotenhauer gesagt habe, daß man sich eher mit einer Vermehrung der Polizeimannschaft ein⸗ verstanden erklärt haben würde, so sei dies besonders in Bezug auf Dresden sehr wünschenswerth, denn es liege in der That ein dringendes Bedürfniß der Vermehrung der dresdener Polizei- mannschaft vor und stehe unter diesen Umständen wohl zu erwarten, daß die städischen Behörden den wiederholt von der Staats⸗Regie⸗ rung gestellten, darauf bezüglichen Anträgen unter diesen Umständen Folge geben würden. Bürgermeister Pfotenhauer erwiederte darauf, duß ein neuerliches Verlangen der Staats⸗Regierung nicht vorliege, sollte dieses gestellt werden, so werde sich die Gemeinde nicht entbrechen, was nothwendig sei, zu thun. Der §. 2 wurde hierauf wegen 2 Stimmen pure in der Fassung der Regierungs⸗ Vorlage angenommen und somit, der Beschluß der zweiten Kammer abgelehnt. Die ss. 3, 4, 5, 6 und 7 gelangen als⸗ bann ebenfalls in der unveränderten Fassung der Vorlage ohne Debatte und einstimmig zur Annahme.
In §. 8 des Entwurfs ist der Wahlmodus für die Wahl des Kommandanten mit einer geringen Abänderung in der bisherigen Weise behalten worden. Die zweite Kammer hatte den §5. 8 des Entwurfs und zwei andere Paragraphen substituirt, deren Inhalt dahin geht, daß vie Kommandanten und Vice⸗Komman danten nicht mehr vom Offlzier-Corps, sondern vom General ⸗ Kommando aus der Zahl der von dem Ausschusse Vorgeschlagenen ernannt werden solltön. Die diesseitige Deputation schlug aber vor, sowohl s. 8 des Entwurfs, als auch die Beschlüsse der zweiten Kammer abzu⸗ lehnen, dagegen schlug sie folgende beiden Ersatzparagraphen zur Annahme vor: §. Za. Zu Kommandanten und Vice Komman⸗ danten schlägt die Orts-Obrigkeit (Stadtrath oder Gemeinde⸗Obrig-⸗ keit) für jede dieser Stellen drei Personen vor, aus venen das Offizier Corps der ganzen Kommunalgarde wählt. Die Wahlen der Kommandanten und Vice ⸗ Kommandanten be⸗ dürfen der Bestätigung durch die Regierungsbehörde. Die Wahl ist innerhalb zwel Monaten von Erledigung der Stelle an vorzunehmen und der Regierungsbehörde anzuzeigen. Ist die er⸗ forverliche, von der Obrigkeit zu erstattende Anzeige innerhalb dieser Frist nicht erfolgt, so ist die Regierungsbehörde ermächtigt, für diesmal den Kommandanten oder Vicekommandanten selbst zu be⸗ stellen. Findet die Regierungsbehörde den Gewählten nicht für geeig⸗ net, so ist binnen 14 Tagen nach Eingang der diesfallsigen Verord⸗ nung eine anderweite Wahl, vorzunehmen und der Regierungsbe⸗ hörde anzuzeigen. Unterbleibt innerhalb der gegebenen Frist diese Anzeige, oder findet die Regierungsbehörde auch den anderweit Er⸗ wählten nicht für geeignet, so ist dieselbe ebenfalls berechtigt, den Kommandanten oder resp. Vicekommandanten für diesmal zu bestellen. §. 8 b. Für die Stellen der Bataillonskommandanten, Hauptleut und Zugführer schlägt der Kommandant in jedem einzelnen Fall drei Personen vor, aus denen die Offiziere des betreffenden Bataillons oder, wo es sich um die Wahl eines Hauptmanns oder Zugfühꝛn handelt, die Offiziere der betreffenden Compagnie inkl, ihres faillonskommandanten Einen erwählen. Erfolgt die Wahl halb der vom Kommandanten zu bestimmenden Frist nicht, s berechtigt, die erledigte Stelle für diesmal selbst zu besetzen Bataillons-Kommandanten bedürfen der Bestätigung durch die gierungs⸗Behörde. Bei allen Wahlen ist nur bei der ersten stimmung absolute Stimmenmehrheit erforderlich. Die Feldwebel und Rottmeister werden vom Hauptmann der Compagnie ernannt und bedürfen der Bestätigung seitens der Kommandanten. 8.
Die Ausschüsse der Kommunalgarde werden hiermit aufgehoben Geschäfte derselben gehen, so weit nicht im Disziplinar⸗Regulativ darüber Bestimmung getroffen wird, auf die Ortsobrigkeiten über. §. 8 d. Bei neuer Formirung der Kommunalgarde steht die Er⸗ nennung der Hauptleute und Zugführer fürs erstemal der Orga⸗ nisations-Kommission zu. Sie bedarf jedoch der Genehmigung der Regierungsbehörde. Zu dem 8. 8e. brachte Se. Königl. Hoheit Prinz Johann zwei redactionelle, von der Kammer unterstützte Amen⸗ fements ein. Bürgermeister Pfotenhauer erklärt, daß er hier für die Regierungsvorlage stimmen werde, wogegen die Vorschläge der Depu. tatlon durch Secretair von Polenz als zweckmäßig befürrwartet werden. Nach Zurückziehung der Amendements des lan ie mn . gliedes der Kammer, wurde nach dem Antrage der leer mar, . rung in 8. 8e. unter Wegfall des Wortes , ,,. . gefeßt: „Verordnungswege“, und fanden enn, ge fleunter Ab⸗ kung die oben angeführten Ss. Sa. s iz rer, ber welten Kam- lehnung des 8. S des Entwurfs und der Beschliü
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f arte, Staalstegterung fich dagegen erkl e, f ssu ! . atton vorgeschlagenen Fassung gegen gender von der diesseitigen n er ene fharden sa en entste=
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