sichtlich der Landesgesetzgebung (größere Majorität, Wiederholung
des Beschlusses) empfohlen worden ist.“ (Fortsetzung folgt.)
Ausland.
Oesterreich. Agram, J.
Skenderbeg hat Mostar bereits mit einer Truppenmacht von . kommandirt der von Omer Pascha begnadigte t l fü . f 6 s 3 1 9 9 elæ RKebellenführer Pamuk Barjaktar Koritsch von Nevesigne eine Abthei Der Kaimakan beabsichtigte
verlassen. Unter ihm
8]
lung von 14090 irregulären Albanesen.
über Duvno zum Heer des Seraskiers zu stoßen. Am 19ten er Die Bewohner der Posavina und ein Theil
rerchdtoe or 3 12 G reichte er bereits Livno.
der Herzegowiner hoffen noch immer auf einen
Krainger, der plötzlich die Sache zu ihrem Vortheil wenden misrde—¶ schl bei Jajce und Chulhissar Unsere Korrespondenten
Die letzte große Schlappe der Insurgenten dürfte sie jedoch eines anderen belehren. aus Bosnien melden uns, und es dürfte somit der Widerstandskraft
dringe, der feindseligen Provinzen
brechen.
Griechenland. Athen, 18. März. . Räuber - Häuptling Kavurino, dem es jetzt beinahe sich der Hinrichtung zu entziehen, täglichen Gespräches. T webe der scheußlichsten Unthaten. durch mehrere Jahre der Schrecken richtlichen Untersuchung sind sieb und dreizehn Morde konstatirt worden, und spielloser Kaltblütigkeit schworne sich davor entsetzten. letzte Umänderung seiner einiger Kommission, ; r schickt, um eine Untersuchung darüb zeugung denklich dem Königlichen Prokurator von zurückgekehrt und hat berichtet, daß die besagte W fernt, eine gefährliche zu sein, vie
tor in Nauplia, Cassieri, Die Kammer war darüber sehr entrüstet,
als dieser erklärte, daß er diese zwei Beamten,
sei. Das Alles half nichts, das Ministerium soll nige behaupten,
tel gegriffen haben. Der Kammer
April. (Agr. 3.) Der Kaimakan
daß Omer Pascha unaufhaltsam vorw Energie des Seraskiers gelingen, für längere
(Lloyd.) Der
ist noch immer der Stoff des Das Leben dieses Ungeheuers ist ein Ge- Gül In Arkadien geboren, war er des Peloponnes. ebzig von ihm begangene Rau banfaͤlle n da vo er hat sie mit so bei⸗ Der gefürchtete Pira alle eingestanden, daß Richter und Ge— in U Man behauptet allgemein, daß die Todesstrafe in lebenslängliche Haft mütelst ausend Drachmen zu Stande gebracht worden ist. aus vier Mitgliedern bestehend, wurde nach Nauplia ge⸗ zer zu pflegen und zugleich die Ueber zu schöpfen, ob die Wunde des Verbrechers in der That so be ist, als wie sie von dem Präfektur⸗Arzt Photino und von Nauplia geschildert worden ist. Diese Kommission ist nach ihrer vollbrachten Mission nach Athen Oesterreichische südliche Staatsb⸗ zunde, weit ent— lmehr eine vollkommene und nahe Heilung in Aussicht stelle, und daß somit der Königliche Prokura— q einen irrigen Bericht eingeschickt hatte. interpellirte den Justizminister Paiko und gab sich selbst dann nicht zufrieden, welche ihn in Irr⸗ thum führten, ihres Amtes entsetzt und eine strenge Untersuchung angeordnet habe, inwiefern hierin Bestechung angewendet worden daher, zu dem in solchen Fällen üblichen Präsident soll Hofe berufen und dort beschieden worden sein, daß man fest ent, D
schlossen ist, das bestehende Ministerium dem e tn ien ch? zurückgelassen hat, wieder abzugeben, daß zären, indem man Demonstrationen von Seiten der Kammer nutzlos . ö ö. in gar keine Modificattonen peehait eingzher, finn gene,, Fran. a ⸗ ö. 8 w 6 . 2 .
nister kein anderer Vorwurf trifft, als feet dar n e rstchre i
rator von Riauplia zu leich Glapten ß Krenänenr Har teleteg!fil! von selbst, denn seine Ehrenhaftigfeit . ine Gtimḿe. Dfr von mäßig anerkannt, und darüber herrscht e, e, , . ist sehr thä⸗ der Feegierung angeordnete Uuntersuch unge in einigen Tagen schon tig, das Resultat ihrer Erhebungen . . ,, . bekannt gegeben werden. Auch der , . ; , nn, ee. enn hat einen Sturm in der Kamnier 2 si . . . ö nichl zu seinen Gunsten endete. Nach * eendigung der ̃ in Penohori sind alle, darauf Bezug habenden Paptere dem Ministerium nh, , n,, um der Kammer zur Prüfung vorgelegt zu werden. Der Minister fand es jedoch ür gut, den ganzen Wahlakt zu annulliren und einen neuen vor⸗ nehmen zu lassen. Durch einen der Gewählten, der die meisten Stimmen für sich hatte, ist dieses eigenmächtige Verfahren der Kammer angezeigt worden. Diese, hierin eine Verletzung ihrer Prärogative sehend, forderte den Minister zur Rechtfertigung auf. Nach einer langen und stürmischen Debatte, in welcher Herr Notara vergebens seine Ansicht geltend zu machen suchte, wurde der Be schluß gefaßt, daß die vom Minister angeordnete neue Wahl auf gehoben werde, Herr Notara die Akten über die schon vorgenom— mene aber der Kammer zur Entscheidung vorlegen solle, indem über Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahlakte nicht das Ministerium,
1600 Mann
gerade
gten er⸗ I19ten er Wahlen
starken Zuzug der den würde.
arts
gelungen wäre,
sondern die Kammer allein zu bestimmen das Recht habe.
In Eubea hat eine Räuberbande von 90 Mann unter Anfüh rung des berüchtigten Kalamata ein Dorf völlig ausgeplündert.
61 t Georg Negri, wegen seiner vielfachen Samos und in den Umgebungen von Smyrna verübten Raub die thaten bekannt, hat sich aus Syra, wohin er sich vor den Verfol gungen geflüchtet, heimlicherweise mit mehreren seiner Spießgesellen eingeschifft, und wir dürften bald wieder etwas von
ny * S0 här Industrie zu hören
In der ge
Eine seiner verbre bekommen.
cherischen
Eisenbahn⸗Verkehr.
Die Einnahmen der südlichen Staatsbahn im Jahre 1850 ha ben eine nicht unbedeutende Vermehrung gegen die vorhergegange nen Jahre ergeben; es wurden im Jahre 1850 befördert 650,098 Civilpersonen und 4,525,582 Ctr. 87 Pfd. Güter; im Jahre 1849 wurden befördert 480,008 Civilpersonen und 3,349,733 Ctr. Fracht güter; es wurden sonach in gegen 1849 mehr befördert 170,090 Personen und 1,175,849 Ctr. 87 Pfd. Güter; außerdem wurden in 1850 noch befördert 263,644 Militairpersonen, mehr gegen 1849 125,80). Die Einnahmen im Jahre 1850 betrugen
Personen 711,008 Fl. 17 Kr. und für Güter 1,508,120 Fl. nämlich zu 1 Kr., zusammen für Personen und Güter 2,219,128 Fl. 18 Kr. Die Gesammt-Einnahme für Personen und Güter betrug im Jahre
wiederholt
1856
wie Ei
Auskunftsmit⸗ für
2
1849 nur 1,527, 262 Fl., sonach in 1859 gegen 1849 mehr 69, 866 Fl. 18 Kr. Für Milltair-Transporte kamen in 1850 ein 365, 16 Fl. 31 Kr., wonach sich eine Gesammt⸗Einnahme, von 2, 584,594 Fl. 49 Kr. ergiebt. Die größte Anzahl der in einem Monat be⸗ förderten Civilpersonen betrug 76,593 und zwar im Monat August, demselben folgt der September mit 68,945 und dann der Mai mit 66,860 Personen, die geringste Anzahl betrug nur 32, 148 im Ja
nuar. In Betreff der Güterfrequenz zeichnen sich der Dezember und November besonders aus, denn es wurden in ersteren Monat 449,135 Ctr. 84 Pfd. und in letzterem Monat 435,321 Ctr. 57 Pfd. befördert, demselben folgt der Monat März mit 410,635 Ctr 36 Pfd., das geringste Quantum brachte der Januar mit nur 310,268 Ctr. 26 Pfd.; die stärkste Gesammt - Einnahme, welche aus dem Personen⸗ und Güter⸗-Verkehr entsproß, betrug 218,935 Fl. 31 Kr. im Monat August, demselben solgt der September mit 199,964 Fl. 27 Kr., dann der Juli mit 198,258 Fl. 28 Kr.; die geringste betrug nur 139,413 Fl. 57 Kr. im Monat Januar In Betreff der Militairtransporte brachten gleichwie bei dem Güter
verkehr die Monate November und Dezember die stärkste Frequenz und Einnahme, denn es wurden im November allein 51,120 Per— sonen befördert, welche eine Einnahme von 147,928 Fl. 43 Kr gewährten, im Dezember wurden 30,631 Personen für 43,403 Fl Z6 Kr. Einnahme befördert; dagegen haben die Monate Juni, Juli und namentlich März nur geringe Militair-Transporte aufzuweisen Die Einnahme für Personen und Güter betrug im ersten Quartal 495,831 Fl. 8 Kr. und inkl. der Einnahme für Militair 549,376 Fl. 40 Kr.; im zweiten Quartal betrug die Einnahme für Personen und Güter 544,205 Fl. 56 Kr. und inkl. für Militair 687,850 Fl 12 Kr.; sonach im zweiten Quartal gegen das erste mehr für Personen und Güter 48,374 Fl. 48 Kr. und inkl. für
z,, m tn Sngrtgl nn ln nr
sonen und Güter 617,158 Fl. 26 Kr. und inkl. für litair 672,727
Fl. 54 Kr., sonach im dritten gegen das Quartal mehr für Personen und Güt 72, 952
inkl. für Militair 84,877 Fl. 12 Kr.; mehr l
1 7.5 1 , nn. 14 Kr. Im vierten Quartal
betrug und Güter 561,932 Fl. 48 Kr. und . Fl. 33 Kr; songch im vier 25 Fl. 38 Kr., dagegen mehr mit Hinzurechnung der Militair 10 1,911 Fl. im vierten C 15 Kr. für Militairtransporte
Quartal kamen im vierten mehr ein Fl. 52 Kr. und inkl. für Militait
tal wurden im vierten
181
gegen erste 2 26 ö ] 194 Personen und Güter 66,101 Fl.
Ur Militair 225, 262 Fl. 53 Kr.
/ /
t d , d , m m , err mm, mm, mmm: mem r n een mmm, 8
Bekanntmachungen.
12121 . n 3 Dle zu den Staats⸗-Domainen gehörenden, im Treb nitzer Kreise des Regierungs-Bezirks Breslau belegenen, Meile von der Kreisstadt ünd 3 Meilen von Bres— lau entfernten Domainen⸗Vorwerke Raschen und Bentkau, welche nach der Ende Juni dieses Jahres stattfindenden Dismembration noch ein Areal, und zwar: das Restvorwerk Raschen von 4 Mrg. 13 IR. Hof und Baustellen, 15 178 » Dorfgärten, 500 6 Acker, 16 150 Wiesen, 8 JFeldgräserei, 20 5 Wege, Gräben und Unland, in Sa. 505 NMrg. I5 IV. das Restvorwerk Bentkau von 3 Mrg. 157 IR. Hof und Baustellen, 5 o Dorfgärten, 4 883 „ Wiesen, 16 » Teiche, 1 136 „ Feldgräserei, 19 5 71 Wege, Gräben u. Unland, in Sa. 542 Mrg. 7 TN. enthalten, sollen zusammen auf zwölf Jahre, vom 1. Juli 1851 ab, im Wege der Licitatlon verpachtet werden, und wird hierzu auf den 12. Mai d. J., von 19 Uhr Vormittags ab, ein Licitations Termin in dem Konferenz- Zimmer der unterzeichneten Königlichen Regierung vor dem Regierungs-Rath von Woyrsch an Reletzt, Die Karten, Vermessungs⸗ und Bonitirungs— iegister, so wie die allgemeinen und speziellen Verpach— tungs- Bedingungen, llegen in unserer Domainen⸗-Re— Fhtrgtur und Kei der Pachtung in Raschen zur Einsicht
Behufs der Verpachtung auf obige Johannis . ab werden beide Vorwerke men ausgeboten, und werden demnach die einzelnen Parzellen nicht angenomn
dener Eisenbahn belegenen, zu dem Remonte Depot Boyenstein gehörenden Vorwerke Friedrichshorst und Vinckewalde sollen in dem in der Kreisstadt Beckum (in einem bei der dortigen landräthlichen Behörde zu er⸗ fahrenden Lokale) auf den 5. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr
vor dem Herrn Ober-Regierungs-Rath Hasselbach an gesetzten Termin alternativ, sowohl zur Veräußerung, wie zur Verpachtung auf 18 Jahre von Johannis « ab, öffentlich ausgeboten werden.
Behufs der Veräußerung werden Gebofe angenom— men, einmal für beide Vorwerke zusammen und sodann für folgende Parzellen, in welche die Vorwerke nach den Veräußerungsplänen zerlegt sind:
X. Vorwerk Friedrichshorst:
1) für eine Hauptparzelle mit dem Vorwerksgehöft und sämmtlichen Gebäuden incl. einer Mühle und eines der es wünscht, gegen Ziegelofens nebst Trockenscheune, enthaltend 361 theilen.
Morgen 50 Ruthen 11 Fuß Hof und Baustellen, Zur Pacht⸗ebernahme ist — Garten-, Acker⸗, Wiesen-, Weide und Holzgrund, stens 12,000 Thlr. wofür das geringste Kaufgeld 11,750 Thlr. beträgt, hierüber geg eine Parzelle von 53 Morgen 70 Ruthen 60 Fuß Acker⸗, Wiesen“, Weide⸗ und Holzgrund zu einem geringsten Kaufgelde von 1375 Thlr., alternativen Veräußerung, als bei der eine Parzelle von 14 Morgen 129 Ruthen 90 Fuß wie die Bestimmung darüber, ob auf Ackergrund zu einem geringsten Kaufgewe von Veräußerung oder zur Verpachtung der 300 Thlr., bleibt dem Königlichen Fin eine Parzelle von 2 Morgen 177 Ruthen 12 Fuß Ackergrund zu einem geringsten Kaufgelde 100 Thlr., eine Parzelle von 13 Morgen 7 Ruthen 95 Fuß Acker⸗ und Wiesengrund zu einem geringsten Kauf— gelde von 250 Thlr., eine Parzelle von 67 Morgen 142 Ruthen 416 Fuß Acker- und Weidegrund zu einem geringsten Kauf- gelde von g25 Thlr., eine Parzelle von 27 Morgen 24 Ruthen 28 Fuß Acker-, Wiesen⸗, Weide- und Holzgrund zu einem
Minimum ist auf 1542 Thlr. 26 Sgr. Gold festgesetzt, wogegen indeß dem Neubau eines Wohnhauses zu Friedrich
gesichert werden.
Das Nähere hierüber ergeben welche gleichfalls bei dem Inspektor werden können.
Außerdem liegen solche, ebe t rungs-Bedingungen, in unserer Dome
1 11
Lrstattung der
übrigens Vermögen von minde müssen sich Pachtlie bhaber seren Kommissarius vollständig ausweis
m ork swll werden soll,
Minden, den 21. Königliche Regierung. der direkten Steuern, Domainen
ö
6 1 4 Hasselbach.
März 1851. Abtheilung für
6221 Noth wendiger Verka Das hierselbst in der Richtstraße Nr gelegene, Vol. J. No. 392. Fol. 405.
9
. Abschriften don den Bedingungen werden auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien verabsolgt. Das Minimum des Pachtgeldes ist auf 1940 Thlr. worunter ein Drittheil in Golde, sestgesetzt. Das le⸗ bende und todte Inventarium ist Eigenthum des big. herigen Pächters; der anziehende Pächter übernimmt in Betreff dieses Inventariums alle diejenigen Verpflich⸗ tungen gegen den bisherigen Pächter, weiche dem Fis⸗ kus als Verpächter auf Grund des bis herigen pocht. Kontrakts und Pacht-⸗Verhältnisses obliegen. Das fis⸗ kalische Saat⸗ und Bestellungs ⸗ Inveniarium ist vom
anziehenden Pächter für den vom Fiskus festzusetzenden und vor der Uebergabe zu erlegenden Kaufpreis eigen- thümlich zu übernehmen, auch hat derselbe den abgehen den Pächter nach Maßgabe des bisherigen Pacht Kon— trakts für etwa vorhandene mehrere Saai, und Be— tellun Pachtbewerber haben sich über ein disponibles Vermögen von mindestens 4000 Thlr. und über ihre Qualification im Termine
stellungskosten zu entschädigen.
auszuweisen.
Die in Staats⸗-Papieren zu bestellende Bietungs= und
Pacht⸗Caution ist auf 700 Thlr. festgesetzt.
Der Zuschlag resp. die Auswahl unter den drei best. bietenden Pachtbewerbern bleibt dem Königlichen Fi=
nanz⸗Ministerium vorbehalten.
In dem Termine werden von 3 Uhr Nachmittags ab
neu sich meldende Lizitanten nicht mehr zugelassen. Breslau, den 31. März 1851. Königliche Regierung.
Abtheilung für Domainen, Forsten und direkte Steuern.
186 Bekanntmachung.
Die im Regierungs⸗Bezirk Münster, im Kreise Beckum in der Nähe des Beckumer Bahnhofes der Köln⸗Min⸗
Bäckermeister Wilhelm Heinrich Weber haus nebst den dazu gehörigen Wiesen der nebst dem Hypothekenscheine in der? sehenden Taxe auf 18,175 Thlr. abgesch am 28. Mai 1851, Vormitta vor dem Obergerichts -Assessor Ullriey zunkerstraße Nr. 1, subhastirt werden. ; Frankfurt a. d. O., den 28. S i Königliches Kreisgericht. 11
eine Parzelle von 75 Morgen 34 Ruthen 54 Fuß Wiesen⸗, Weide und Holzgrund zu einem gering- sten Kaufgelde von 1250 Thlr.,
eine Parzelle von 65 Morgen 87 Ruthen 50 Fuß Holzgrund zu einem geringsten Kaufgelde von 975 Thlr.
; B. Vorwerk Vinckewald:
1) eine Hauptparzelle mit dem Vorwerksgehöfte und sämmtlichen Gebäuden, enthaltend 359 Morgen 176 Ruthen 53 Fuß Hof- und Baustellen, Gar⸗ ten-, Acker, Wiese⸗', Weide⸗ und Holzgrund, wo—
für das geringste Kaufgeld 10,650 Thir. beträgt, / eine Parzelle von 24 Morgen 30 Ruihen 30 Fuß Acker- und Wiesengrund zu einem geringsten Kauf— gelde von 160 Thin, haus nebst Garten, geschätzt auf 938 ine Parzelle von7 Morgen 72 Ruthen 45 Fuß 1 Acker- und Holzgrund zu einem geringsten Kauf- vor dem Kreisgerichts-Ralh Händler a! gelde von 325 Thlr., und f r eine Parzelle von 143 Morgen 177 Ruthen 10 Fuß Acker-, Wiesen., Weide und Holzgrund zu einem geringsten Kaufgelde von 2325 Thlr.
9 Veräußerungs- Pläne nebst den Veräußerungs⸗
Bedingungen und den Vorwerkskarten, auf welchen die
obigen Parzellen genau ersichtlich sind, befinden sich in
den Händen des Inspektors Knauff zu Friedrichshorst,
— 6 uch bei der Besichtigung der Vorwerke seitens
. g. oder Pachtliebhaber hülfreiche Hand eisten
Tut bhlerders he Auskunft ertheilen wird. Jeder
gon nden muß auf Erfordern unseres Liciigtions⸗
i, th m r helle seiner Zahlungs fähigkeit
zffenllichin H en, Gebots baar oder in inländischen
* . n nach dem Courswerthe bei der
Steuerkasse zu Beckum deponiren.
geringsten Kaufgelde von 575 Thlr., 1
/
6231 Subhastations-Pate Das in der Gubener Vorstadt, St hierselbst, belegene, Vol. II. No
bietend verkauft werden. Tare und sind in unserer Registratur einzusehen. gungen werden im Termine bekannt g Frankfurt a. d. O., den 30. Oktobe Königliches Kreisgericht. J. A
1441 Kö Nachdem über den Nachlaß des
des Verstorbenen aufgefordert, sich in den 17. Juni 1851, Vormitt
Das dem Ausgebote zum Grunde zu legende
schiedene andere Bauhülfen auf Kosten des linen⸗Registratur
en uns oder un
Die Wahl unter den drei Bestbietenden,
X
vorbehalten, und sind daher die Bestbietenden bis von Entscheidung des letzteren an ihre Gebote gebunden.
171. Fol. 173. ve- ) W zreę* aok nr . 10 zeichnete, der Wittwe Reimer, geb. Bredow, gehörige .
1851
richtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 1,
Ferdinand Rehefeld der erbschaftliche Lignidations - Pro⸗ zeß eröffnet worden, werden alle unbekannten Gläubiger
an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Herrn Sladt⸗ und Kreisrichier Mix anberaumten Termine mit ihren An⸗
18 Jahre von lediglich zusam⸗ Pachtgebote für ien. Denjenigen, d nel. 515 2 nen, werden die hiesiger ; Justizrath datarien in Vorschlag gebracht. Wer sich in diesem Termine wede durch einen Bevollmächtigten meldet daß er seiner etwanigen Vorrechte mit seinen Forderungen was nach Befrier
Veräuße⸗ Masse
anuar
ö
zur Einsicht bereit und werden wir dieselben auch Jedem,
Kopialien mit—
19181 mihles ein disponibles Cen ge hase * . 1544 18 E Indphelt ersorderlich, Und x = Juni 184
Königlichen Nachstehende S I, sowohl bei der Nachstehende ö j . Tilgungskasse Verpachtung, so 2. nn, ,,,, zon Reallasten, als:
Gebote zur 3 ?
die Zuaschlag ertheilt
anz⸗Ministerium
en.
ur
die Verwaltung
und Forsten.
uf. 98 und Nr. 99
und Vol. I. No
391. Pol. 404. des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem
gehörige Wohn— , welches zufolge Registratur einzu= jätzt worden, soll gs 41 Uhr,
an Gerichtsstelle,
iber 1850.
b heilung. zusammen über
Nr. 2, 3 und 4 am
en, was auf Grund der
Verhandlung attestirt wird. Heiligenstadt, den 15.
nt.
eindamm Nr. 24
Thlr., soll ö ; .
. Königl. Kreisgericht. Strecker.“
hiermit zur öffentlichen Kenntniß.
Heiligenstadt, den 27. März 1851.
Königliche Direction der Eichsfeldischen
ö
mordentlicher Ge— öffentlich meist⸗ Hopothekenschein Die Kaufbedin⸗ emacht werden. r 1850. . btheilung. 1761 Bekanutm a ch , Die für das Jahr 1850 zu vertheilende Dividen nach dem Beschlusse unseres Gesellschafts-Ausschusses auf Funfzehn Thaler pro Actie festgesetzt und kann bei unserer Hauptkasse hierselbst in Empfang genommen werden. Magdeburg, den 20. März 1851. Direktorium der Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft.
S8⸗-Kasse.
i o n. ö Kaufmanns Carl
dem auf ags 11 Uhr,
Das Abennem ent beträgt.
5 Rthlr. für J Nahr. ¶ 9 10 Rthlr. ⸗ I Jahr. ö . — 3 , ,
in allen Theilen der Monarchie . ; ; S 9 ö ohne Preis⸗Erhöhung. 9. . ; 9.
Bei einzelnen nummern wird . i. .
der Bogen mit 25 Sgr. berechnet t . . 1 ö 8 . ö 9
* 16 98.
7 e.
Anitlicher Theil. land.
Vermischtes. J rie st. König Ludwigs
Kaisers.
Innsbruck. Durchreise
Oesterreich. Wien. Aufenthalt des Kaisers. von Bapern.
Hannover. Hannover. Mittheilungen aus verschiedenen Schreiben der Königlichen Regierung an die allgemeine Stände⸗Versammlung. Kammer-Verhandlungen.
Württemberg. Stuttgart. kruten⸗Aushebung.
Hessen und bei Rhein. Darmsta dt. Kammer⸗-Verhandlungen
Oldenburg. Oldenburg. Vertagung des Landtags.
Frankfurt. Frankfurt a. M. Gesetzgebende Versammlung.
Königliche Verordnung über die Re
Ausland.
kreich. Gesetzgebende Versammlung. Antrag auf Erhöhung 8 Armee⸗Budgets. Secretairswahl. Paris. Memorandum des anzösischen Kabinets gegen den Eintritt von Gesammt-Oesterreich in den deutschen Bund. Ministerrath. Antrag in Bezug auf die Prä— sidentenwahl. — Gutachten gegen Abschaffung der Getränksteuer. Kom— missionsbeschluß gegen Steuer-Rückerstattung. Verurtheilungen wegen Preßvergehen. Großbritanien und Irland. Parlament. Oberhaus. Peti Die Bill über die Ausdehnung der Grasschaftsgerichte. — Zurücknahme eines Antrags auf Untersuchung der indi altung. Annahme des ministeriellen Antrags zu Gunsten n. — Vermischtes. London. Hofnachricht. Diner zu R rd Stanley's. Parlamentswahlen. . Rußland und Polen. St. Peters bung. Ordensverleihungen. Italien. Turin. Aus der Kammer. Minister · Combination. — Ge⸗ Wiederfreigebung der sequestrirten Geschenke für Franzoni. gtionalgarden. Neapel. Strafmilderungen. smyrnga. Ankunft des Fanarioten Mussurus Der neue
tionen.
Erlaß
und Handels⸗Nach richten.
Börsen⸗
Amtlicher Theil.
Zeine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Landrathsamts⸗Verweser Freiherrn von Brenken zum tandrathe zu ernennen; und
em Kriminal⸗Polizei⸗Inspektor Dosse in Berlin bei seinem
praktischen Arzte Dr. initäts⸗-Rath zu verleihen.
l San
Ministerium der geistlichen 234. Angelegenheiten. Nachdem der gesetzliche Schluß der Vorlesungen mit dem öten Mts. eingetreten ist, wird hiermit bekannt gemacht Semester mit dem 28sten d. Mts. beginnt „ den 7. April 1851. Der Rektor
D mmer⸗
der Universität. reist: Der Königlich spanische außerordentliche Gesa ächtigte Minister, de Armero y Millares,
Nichtamtlicher Theil. Dent schland.
Oesterreich. Wien, 5. April. Se. Majestät der Kaiser ist gestern Nachmittag im erwünschtesten Wohlsein von Venedig in Wien angekommen. Zum Empfange Sr. Majestät des Kaifers versammelten sich der Minister-Präsident und die Chefs der Civil und Militair-Autoritäten um 4 Uhr Nachmittags auf dem Glogg— nitzer Bahnhofe. . .
Gestern Abend um halb 8 Uhr sind die Herren Minister von Bruck, Feldmarschall-Lieutenant Graf Harrach, General“ Major Melzer nebst anderen Notabilitäten zur Eröffnung der Prag-— Dresdener Eisenbahn nach Prag abgereist. Feldmarschall - Lieute- nant Khevenhüller war schon gestern Morgens dahin abge— gangen.
Ueber den neuesten Bankausweis heißt es im Con st. Bl. a. B.: „Der Staatsverwaltung ist dieser günstige Ausweis zumeist zuzu— schreiben, denn es wurden im Monat Marz 3, 100, 006 Fl. in Sil—
ber von der sardinischen Kriegs- Entschädigung der Bank zugewie— n und außerdem noch 2,800, 000 zl. in Papiergeld zurückbezahlt. Man muß diese Anstrengungen des Herrn von Krauß lobend an— erkennen, wenn er nicht durch eine Vermehrung des Staatspapier⸗ geldes denselben ihre Wirkung genommen hat. Auf unsere Wäh— zungs verhäͤltnisse wird indeß eine Verbesserung des Standes der Bank, wie der letzte Ausweis sie zeigt, schwerlich wesentlich einwirken, und nur durch Anleihen kann der Ueberschuß an pahiernen Geldzeichen, welcher die Depreciation derselben zur olg hat, aus dem Umlauf gezogen werden. Je länger man aber , , . desto ungünstiger gestalten sich die Verhältnisffe, weil ö. Verlängerung unseres gegenwärtigen Zustandes dem Kredite deer e ch im In- wie im Auslande sehr schadet. Und welch
en Einfluß üben nicht unsere Geldverhältnisse auf den Geist der
reußischer
Berlin, Dienstag den s. April
* ö 1 82 2 1 ö
Bevölkerung aus. Ein hochgestellter Militair soll dies auch dem Kaiser bei seiner letzten Anwesenheit in Triest gesagt haben. Wie man versicher . beantwortete er die Frage des Monarchen, welche Stimmung in Triest herrsche, mit den Worten: „„Sie steigt und fällt mit dem Werthe der Landeswährung.““ —
Lriest, 3. April. (Triest. Ztg.) Se ist heute um 35 Uhr Morg se
Empfange Allerhöchstdesselb
Majestät der Kaiser
von Venedig hier eingetroffen. Zum war der Herr Hafenadmiral, Contre— „Vulkan“
Meer eleuchtung, und rauschende ufe feie ehnte Rückkehr. Um neun Uhr begab sich (e. Majestät, begleitet von Sr. K. Hoheit dem Herr zoge Ferdinand Maximilian und gefolgt von Ihren Excellenzen dem Herrn Statthalter, dem Herrn General- Avjut Grünne und dem Herrn Vice⸗Admiral Dahlerup, an Bord der rus sischen Brigg „Ene“, deren Mannschaft ein s gelungenes kriege— risches Manöver ausführte. Nach diesem Besuche, der“ n eine ähn liche der österreichischen Korvette „Caroline“ von Seiten Sr. Maje⸗ stät des Kaisers von Rußland zu Theil gewordene Gunst erinnert, besichtigte Se. Majestät die Fregatte „Venus“, die zur Einschiffung des durchlauchtigsten Bruders unseres Monarchen bestimmt ist. Dem Vernehmen nach, wird Sr. Excellenz dem Herrn Statthalten mehreren Generalen und Stabsoffizieren, dem Verwaltungs? Aus. schusse des Stadtrathes mit dem Herrn Podesta, dann einigen Mit— gliedern des Verwaltungsrathes der Nationalgarde, der Direction des Armen-Instituts, dem russischen Konsul und dem Kommandan— ten der „Ene“ die Ehre zu Theil, heute zur Kaiserlichen Tafel ge—
— SJ zogen zu werden. Um Uhr soll Se. Majestät die Rückreife nach Wien antreten.
5
in schimmernder
Lebehochrufe feierten die e
jutanten Grafen 1
Innsbruck, 2. April. (Lloyd.) Gestern Abends 9 Uhr traf König Ludwig von Bayern mit dem Prinzen Adalbert und Gefolge auf dessen Reise nach Rom von München im besten Wohl— sein hier ein und setzte heute Morgens die Reise fort.
Hannover. Hannover, 2. (Hannoversche Zeitung.) Schreiben des Köntglichen Gesammt-Ministeriums. (Schluß.) Ueber den Plan zur weiteren Behandlung der Sache heißt es in dem Regierungs⸗Schreiben: „Wenden Wir uns nunmehr nach der hiermit beschlossenen Beurtheilung aller wesentlicheren Anträge der Landschaften zur Darlegung des weiter einzuschlagenden Ver fahrens, so ist in dem Obigen schon Unsere Absicht entwickelt, alle einer gleichmäßigen Regelung für das ganze Königreich bedürftigen Punkte durch ein Landesgesetz festzusetzen. Die Verfassungs-Urkün— den für die verschiedenen Provinzial-Landschaften sollen sich dann als Ausführung dieses Landesgesetzes darstellen. Wir beabsichtigen dabei nicht, zu diesem Zwecke nochmalige Verhandlungen mit den einzelnen Landschaften einzuleiten; nur rücksichtlich der ostfriesischen Landschaft halten Wir aus weiter unten zu erörternden Gründen eine solche für erforderlich. Im Uebrigen haben Wir durch die vorliegenden Erklärungen die Wünsche der Landschaften genügend kennen gelernt, um bei der Anwendung der durch das Landesgesetz festzustellenden all gemeinen Grundsätze die provinziellen Eigenthümlichkeiten gehörig berücksichtigen zu können. Ohnehin berühren die von den Grund— zügen wesentlich abweichenden, nicht zuzugestehenden Anträge der Landschaften fast ausschließlich nur solche Punkte, die bereits durch das Landesgesetz zu entscheiden sein werden, und über dieses würde eine nochmalige Verhandlung mit den Landschaften wohl in keinem Falle zugelassen werden können. Wir halten aber auch dafür, daß ie Mitwirkung der allgemeinen Ständeversammlung sich nicht auf alle in das zu erlassende Landesgesetz und in die einzelnen Pro— vinzial-Verfassungsurkunden aufzunehmenden Punkte zu erstrecken haben wird. Die Aufstellung der letzteren wird jedenfalls lediglich der Regierung überlassen werben können, da dieselben eben nur Ausführung des Landesgesetzes enthalten und ein Ein— greifen in diese, namentlich auch in den erheblicheren Punk⸗ ten, z. B. in die Vertheilung der Abgeordneten, in die Feststellung der Wahlbezirke, die allgemeine Ständeversammlung in ein, wenn irgend möglich, zu vermeidendes Detail führen würde, wie die selbe denn auch selbst bei Erlassung des für sie ungleich wichtigeren all— gemeinen Wahlgesetzes im Wesentlichen von gleichen Grundsätzen ausgegangen ist. Aber selbst eine vollständige Berathung des zu 'rlassenden allgemeinen Landesgesetzes halten Wir nach Lage der Sache nicht für erforderlich und namentlich nicht für empfehlens⸗ werth. Die Grundzüge sind von der allgemeinen Ständeversamm— lung bereits vollständig berathen; seinem größeren Theile nach aber wird das jetzt zu erlassende Gesetz nur in einer der Gesetzesform angepaßten veränderten Redaction eben dieser Grundzüge bestehen. Die dabei etwa vorkommenden unwesentlichen Abweichungen werden, wie dies früher für den Fall einer Einigung mit den Landschaften geschehen, so auch jetzt der Reglerung überlassen bleiben und damit sich die jetzige formelle Berathung auf die wirklich wesentlichen Abweichungen beschränken können. Dazu rechnen wir nach dem Obigen nur die Bestimmungen wegen der Wahlen der größeren Grundbesitzer und der städtischen Abgeordne ten; wir halten indessen auch ein näheres Eingehen— auf die oben beantragten drei Beschränkungen des Wirkungskreises der Land— schaften, wenn sie gleich kaum zu den wesentlichen Abweichungen zu zählen sein möchten, den Umständen für entsprechend; endlich aber wird es der ausdrücklichen Zustimmung der allgemeinen Stände zu den oben dargelegten Bestimmungen über das Verhältniß der Lan- desgesetzgekung zu den Provinzlal-Verfassungen bedürfen. Auf diese Punkte aber wird sich die Berathung der allgemeinen Stände, so weit dieselbe in das Einzelne eingeht, beschränken können. „Mehrfache Rücksichten empfehlen ein folches Verfahren. Zu— nächst die Erwägung, daß es um so weniger gerathen sein kann, die zwischen der Regierung, der allgemeinen Ständeverfammlung und den Provinzial-Landschaften bereits vorläufig festgestellten Punkte
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Alle Post - Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen gan . ans dieses Blatt an, für Berlin vir Expedition des Preuß. Staats Anzeigers: Behren⸗Straß« r. 57.
1861.
durch nochmalige Berathung wieder in Frage zu stellen, als Wir Uns unter solchen Verhältnissen schwerlich in der Lage besinden würden, auf irgend erhebliche Abänderungen noch hineinzugehen; sodann und vorzugsweise aber die fernere Erwägung, daß es nur beim Einschlagen dieses Weges möglich sein wird, die vorliegende, als Bedingung einer konsequenten Durchführung der gesammten Organisationspläne anzusehende Angelegenheit mit solcher Raschheit vollständig zur Ausführung zu bringen, wie von Uns nicht nur für wünschenswerth, sondern im allgemeinen Interesse für dringend er⸗ forderlich gehalten wird.“ In dem Regierungsschreiben folgt sodann der Entwurf eines Gesetzes, durch welchen die Art, in welcher die Grundzüge zur Aus- führung gebracht werden sollen, weiter dargelegt wird. Wir ent⸗ nehmen demselben die wichtigen ss. 11 bis 14, über die Wahlen der großen Grundbesitzer, welche noch zu einem näheren Eingehen Anlaß gegeben haben. Die Paragraphen lauten: 5. 11. Die Vertreter des Landes bestehen aus Vertretern der großen Grundbesitzer und aus Vertretern der Landgemeinden. Das gegenseitige Zahlenverhältniß soll durch die Provinzial- verfassungs⸗-Urkunden bestimmt werden; es darf jedoch die Anzahl der ersteren die der letzteren in keinem Falle übersteigen. §. 12. Der Begriff des großen Grundbesitzes soll durch die Provinzial-⸗Verfassungs-Ürkunden bestimmt werden. Der darin festzustellende Census soll jedoch: ) für die kalenbergsche Landschaft den Betrag vou 60 Rthlr. 2) für die göttingen-grubenhagensche Landschaft den . F 50 für die lüneburgsche Landschaft 50
f
Marsch den Betrag von 120 Rthlr., übrigens
8) hildesheimsche Landschaft den Betrag ,
jährlicher Grundsteuer nicht übersteigen.
(Wegen Bentheim und Ostfriesland vergl. §. 14.)
In der lüneburgschen Landschaft kann das Stimmrecht
Art ausgeübt werden, daß . 100 — 200 Rthlr. ausschließlich, jährlicher Grundsteuer 200 100 ; ) )
100 — 600
600 — 800 ) ;
S800 Rthlr. und darüber » n Stimmen bei den Wahlen der größeren Grundbesitzer gewähren.
8. 13. Die größeren Grundbesitzer erwählen ihre Abgeord=
neten aus ihrer Mitte (vergl. §. 14).
8. 14. Für die ostfriesische und für die bentheimsche Land- schaft soll der Census und die Wahlart durch dte Regierung be⸗ stimmt werden. ö .
Im Regierungsschreiben wird dazu bemerkt:
. „Die Bestimmungen der §§. 11 und 12 über die Anzahl der Vertreter des großen Grundbesitzes und über den bei ihrer Wahl an— zunehmenden Census hätten, weil provinziell verschieden, streng genom= men in dem vorliegenden Landesgesetze nicht berührt zu werden brauchen; Wir hielten es indessen bei dieser erheblichen Abweichung von den Grund⸗ zügin für räthlich und jedenfalls für unbedenklich, in diesen Be— ziehungen der provinziellen Entwickelung eine Gränze schon durch die Landesgesetzgebung stecken zu lassen. Daß nun nach 5§. 11 di Zahl, der Abgeordneten der großen Grundbesitzer die der Land— gemeinden nicht übersteigen darf, ist eine ziemlich von gege⸗ bene, auch von den Anträgen überschrittene Gränze; daß sich aber beide Zahlen auch ch gle kommen, wird sich, von provinziellen Besonderheiten abgesehen, das natürlichste empfehlen, und Wir beabsichtigen d wie schon hier bemerkt werden mag — diese Gleichstellung wenigstens in allen den Landschaften, von welchen f gen ist, eintreten zu lassen
„Daß dann im §. 12 der den Begriff
sitzes bedingende Census provinziell verschieden
keiner Rechtfertigung bedürfen. Dabei konnte sedoch
falls provinziell verschieden gestellten Census, wie er c
der großen Grundbesitzer zur ersten Kammer bedingt, nicht festag— halten werden. Es ist nämlich schon oben darauf hingewiesen, daß dieser mindestens in einigen Bezirken zu weit hinuntergeht, um unbedingt als Grundlage eines die Interessen des wahrhaft großen Grundbesitzes vorzugsweise und unmittelbar berüh— renden Instituts gebraucht zu werden; auch mußte das
Schwankende dieses Census, da nach den gesetzlichen Vorschriften
über die Ermittelung desselben ein Grundbesitzer das Wahlrecht schon deshalb verlieren kann, weil ein anderer höhere Grundsteuer
Daran ul du
azu zahlen beginnt, dessen unbedingte Anwendung widerrathen. Wenn
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es danach angemessen erscheinen mußte, auf ein Festhalten am Cen= sus erster Kammer kein Gewicht zu legen, so ist die Beantwortung der Frage allerdings zweifelhafter, ob mit dem hier angenommenen Census das Richtige getroffen sei. Eine derartige . wird immer etwas Wiltkürsiches behalten, dem auch , ziehung eines genaueren statistischen Materials, ö es 33 6 zu Gebote stand, nicht völlig abgeholfen werden nr . sich daher in derartigen zweifelhaften Dingen e. eh en, 6
ohne dringenden Grund von den Vorschlagen der 1 5. en Verhältnisse am nächsten Stehenden abzuweichen, un eshalb glau⸗= ben Wir in dem vorliegenden Punkte regelmäßig den Anträgen der Landschaften seibst Folge geben zu müssen. Es mag sein, daß da—⸗