1851 / 99 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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chung von dem üblichen Verfahren stattgefunden, und daß der Kö—⸗

sident von Criegern macht aufmerksam, daß die Kammer jetzt . ö. . 1 h a fe, . hes er e , . nigliche Herr Kommissar wohl berechtigt gewesen sei, eine besondere

zuf dem Standpunkte angekommen sei, wo ihr nur noch die Wahl gelassen bleibe, entweder den Antrag der Majorität anzunehmen oder das ganze Gesetz fallen zu lassen. Herr Staats-Mintster von Friesen giebt einige Erläuterungen hinsichtlich des von der ̃ und der Refe⸗ daß die Majorität der

Regierung gemachten Vermittelungs-Vorschlags, rent bemerkt in seinem Schlußworte, . putation das vorliegende Gesetz immer noch für

Depr ö achten müsse, als die Beibehaltung der Gesetzgebung , das Kommunalgarden-Institut sein werde. Bei der i. ir ö. . wird der Antrag der Majorität gegen 16 Stimmen von Fer rn m-=

mer angenommen. Der zweite Hauptdifferenzpunkt betrifft. den g 5 des Gesetzentwurfs, die Kompetenz der Kreisdirection zur Suspen sion der Kommunalgarde betreffend. Die diesseitige Kammer hatte das in diesem Paragraphen liegende Prinzi . Kanimer aber den 5. h nach der Regierungsvorlage un n mt ne en, angenommen. Auch hier empfiehlt heute die Majorität der 1 tatlon den Beitritt zu dem Beschlusse der ersten Kammer, . die Minorität die Festhaltung des früheren Beschlusses ö Es wird ohne Debatte der Antrag der Majorität gegen 8 Stim— men von der Kammer genehmigt. In §. 8 wird das jetzt darin enthaltene Wort „Regierungsbehörde“ überall mit „Ministerium des Innern“ vertauscht und ein zu diesem Paragraphen von der stammer beschlossener Antrag in die ständische Schrift, um dem zu erwartenden neuen Disziplinar⸗Regulativ nicht vorzugreifen, auf Antrag der Deputation wieder fallen gelassen, wodurch scmmiliche Differenzen in den Beschlüssen der beiden Kammern ausgeglichen sind

Zweiter Gegenstand der Tagesordnung 1st die Berathung des Berichts der ersten Deputation, den Gesetzentwurf über Abänderung einiger Bestimmungen des Militairpensionsgesetzes vom 17. Dezem ber 1837 betreffend. ( ;

Die Staatsregierung hat schon früher einen denselben Gegen stand (das Militairpensionswesen) betreffenden Gesetzentwurf vorge legt. Die Berathung über diesen Entwurf ist in beiden Kammern erfolgt, jedoch hat die Stände-Versammlung in einer Schrift die Erklärung noch nicht abgegeben und nicht abgeben können, da sich beide Kammern erst heute in ihren Beschlüssen vollständig vereinigt haben. Ohne den Eingang dieser ständischen Schrift abzuwarten, hat die Staatsregierung, welche mit einer von den Ständen bei Berathung dieser Gesetzvorlage beantragten Abänderung sich nicht einzuverstehen vermag, den vorliegenden anderweiten Gesetzentwurf mitgetheilt und sieht auf Grund §. M4 der Verfassungsurkunde der bal digsten Erklärung über Annahme oder Ablehnung dieses Gesetzentwurfs entgegen. In diesem neuen Gesetzentwurfe haben, mit Ausnahme eines einzigen, die sämmtlichen übrigen Anträge und Zusätze, über welche die Ständeversammlung einig geworden ist, Berücksichtigung und Aufnahme gefunden. Diejenige Abänderung, zu welcher die Staats regierung die Zustimmung zu ertheilen sich nicht entschließen kann, betrifft 5. 2 des den Ständen früher vorgelegten Gesetzentwurfes und die beantragte Erhöhung der dreijährigen Durchschnittsberech nung auf eine fünfjährige. Die Gründe, welche der Staatsregie— rung es bedenklich erscheinen lassen, der fünfjährigen Durchschnütts— berechnung die Zustimmung zu ertheilen, sind dem Gesetzentwurfe bei—

gefügt. Die Deputation (Referent Abgeordneter Schäßer) sagt über denselben u. A. Folgendes: „Aus der Vergleichung des Militairstaats dienstes mit dem der Civilstaatsdiener, deren Darlegung die Hauptauf⸗ gabe ist, welche die Widerlegungsgründe sich gestellt zu haben scheinen, dürfte zu entnehmen sein, daß man bei diesen zuletztgenannten Die

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besser er- handen

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zip abgelehnt, die erste auf der Staats

Vertagung in Auesicht stellenden Schreiben der Köni

Vertagung nur bis zum 1. Mai l. J. dauere. General-Syndikus

Einladung zu den Deputationssttzungen zu erwarten. . der Zeit sei der Grund zu diesem formellen Verstoße. Die Ab geordneten Vicepräsident von Criegern, Rittner, Heyn, Unger, vertheidigen das Deputationsgutachten, während der Abgegrt⸗ nete Sachße demselben nicht beizutreten vermag, ba er das Vor- sein eines Unterschiedes in den Verhältnissen der Militair⸗

und Civilstaatsdiener allerdings zugeben müsse. Zwischen der Arbeit

eines Civilstaatsdiener auf dem Zimmer und dem Militairdienste

im Freien, namentlich bei ungünstiger Witterung, liege allerdings ein großer Unterschied, und er seinerseits könne sich daher nicht da mit einverstanden erklären, beide Kategorien „über einen Kamm zu scheeren“. Zugleich möge die Kammer berücksichtigen, welche Lasten kasse haften bleiben, wenn das neue Militairpensions gesetz nicht zur Emanirung gelangen sollte. In gleichem Sinne spricht sich der Abgeordnete von Beschwitz aus.

Herr Staatsminister Rabenhorst erklärt, daß er seinerseits sehr bedauern würde, wenn das Gesetz nicht zur Verabschiedung ge l Die Regierung sei bereitwillig auf die Herabsetzung

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angen sollte. der bisherigen Pensionssätze um 20 pCt., auf die Bestimmung, daß keine Pension künftig über 2000 Rthlr. betragen solle ꝛc. eingegan gen; möge daher die Kammer wegen des hier in Frage stehenden pecuniair unbedeutenden Punktes, der aber für den Militafr von Wich tigkeit sei, das neue Gesetz, welches eine große Verminderung der Pensionslast herbeiführe, nicht scheitern lassen. Präsident Di Haase erklärt sich gegen die Deputation, weil er allerdings einen Unterschied in den Verhältnissen der Civil- und Militair-Stae— diener erblicken müsse und dieser Unterschied bei Fortbestehen des Militair-Pensions-Gesetzes z7 nur noch vergrößert werden würde. Nach einem kurzen Schlußworte des Referenten, Hoffnung nicht fallen lassen kann, daß die Staatsregierung nach Ab doch vielleicht sich noch zur Publication iats⸗-Minister Ra

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lehnung des neuen Gesetzes z

. B 24 54. l 3 ö 16 s 44 ö ) ] der ersten Vorlage entschließen werde, ergreift

benhorst das Wort und bemerkt, daß die Regierung wenigstens in keinem Falle gezwungen werden könne, ein Gesetz zu erlassen das nach ihrer Ueberzeugung mit dem Wohle des Staats unver— einbar sei. Bki der Abstimmung wird der Antrag der T ion die neuere Regierungs Vorlage abzulehnen, mit 46 gegen im

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men von der Kammer angenommen und sodann der weitere d J

tra: be

1a kme? r! * 60n z 1 1H wm r fa ss Kall er Annahme des früheren Gesetz-Entwurfs allenthalben

stehen zu bleiben, ebenfalls mi Majorität genehmigt

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Böhmischen Eisenbahn hat heute Morgen statt Nach 7 Uhr fanden sich die geladenen Gäste in dem mit den und den sächsischen und böhmischen Farben festlich ge provisorischen Stationsgebäude vor dem dippoldiswalder S chlage ein, und nach 75 Uhr setzte sich der Festzug, an dem auch die Pri zen Albert und Georg theilnahmen, in Bewegung.

Vie festliche Eröffnung

Sächsisch

Hannover. Hannover, 4. April. ö gn , Erste Kammer. Am Schlosse vortger Sitzung war noch eine Mlt theilung zweiter Kammer eingegangen, wonach dieselbe

rung unter der Voraussetzung sich einverstanden erklärt, daß die 8

Wyneken, welcher hierüber referirt, erklärt sich gegen diesen befchrän sungsmäßigen Befugnisse der Stände hinaus

kenden, über die verfas

. * h * w J 5 * er richt abgene die fünfjährige Durchschnittsberechnung ö Beschluß j ; nern nicht abgeneigt ist, die fünfjährige Durchschnittsberechnung gehenden Beschluß zweiter Kammer und trägt auf dessen Ableh

eintreten zu lassen. Wenn es schon an und für sich genommen als etwas höchst Schwieriges erscheint, zwischen diesen beiden Ständen ich dieselbe dann um

irgend eine Vergleichung anzustellen, so zeigt s

so gefährlicher, wenn der Zweck dieser Vergleichung ist, eine Ver— günstigung des einen Standes gegen den anderen dadurch herbei— zuführen und zu rechtfertigen. Bei einer Staatgeinrichtung, wie die der Verabreichung von Ruhegehalten ist, darf der Staat einen Unterschied zwischen seinen Dienern, wenn er nicht selbst ein Jer würfniß unter denselben herbeiführen will, nicht machen, er muß den einen behandeln wie den anderen. Thut der Staat dies nicht, so giebt er zu erkennen, daß der eine Stand ihm mehr am Herzen liege, als der andere, was nach beiden Seiten hin einen nicht güͤn stigen Eindruck hervorzubringen geeignet ist. Beider Diener Aluf— gabe, ja Pflicht ist, des Staates Wohl nach Kräften zu fördern.“ Bringt man nun aber sagt schließlich der Deputations-Bericht die Rücksichten auf die Staatskasse, welche nicht aus den Augen zu verlieren sind, in Anschlag, erwägt man, daß die hervorgehobenen Bedenken durchaus nicht von der Art, um eine Maßregel zu miß billigen, wie lie von den Ständen vereinbarte, so kann die eputa⸗ tion die Annahme des Gesetzentwurfs durchaus nicht anempfe hlen,

selbst nach dem Wortlaute §. 94 der Verfassungsurkunde noch überlas

Anträgen und Modificationen allenthalben stehen zu bleiben.“

ninister Rabenhorst erklärt, daß ihm der Bericht der De— utation erst heute Mittag zu Gesicht gekommen sei, und daß er, enn er der Berathung der Deputation hätte beiwohnen können, Gründe geltend gemacht haben würde, die den Ansichten der Depu⸗ fatign schnurstracks entgegenstehen dürften. Der Herr Staatsminister bestätigt sodann die von der Deputation ausgesprochene Vermuthung,

daß der Pensions Gesetz- Entwurf für die Civil-Staatsdiener' nach em Beschlusse des Königlichen Gesammtministeriums in der von ken Kammern genehmigten Weise zur Publication gelangen solle. Derselbe weist darauf hin, daß bisher bie Pension nach dem Ge⸗ halte des letzten Dienstjahres berechnet worden sei, und daß, wenn

bie Regierung eine dreijährige Durchschnitts Berechnung genehmige,

sie bas Mägliche gethan zu haben glaubt, und deshalb einerkfün ffähr— gen Durchschnitts Berechnung enischieden entgegentreten müsse. T

Deputation zurückzutreten.

berathung über diesen Gegenstand allerdings eine formelle Abwei

nung an. Nachdem Statsminister von Muünchhausen anal

deutet, daß die Absicht der Königlichen Regierung nicht dahin Re 1 6 6 st 5 *

richtet sei, die Vertagung länger, als über die erste We künftigen Monats Mai hinaus, eintreten zu aber den Beschluß zweiter Kammer, nicht alle

fassungsmäßige Vertagungsrecht der Regierung

sondern auch wegen möglichen Eintritts unvo n⸗ stände als unzweckmäßig bezeichnet, lehnt die

Beschluß gegen eine Stimme ab. Ein gleich

fernerer Beschluß der zweiten Kammer, die S

treffend, weicht nur insofern von dem Beschlusse der ersten Kamm Auf Relation des General-Syndikus Wyneken beschließt die Kammer, diesen Zusatz sich gleichfalls anzueignen Hierauf gelangen die Anträge des Finanz- Ausschusses zum Ministerialschreiben vom 20. Februar über die Lage des Landes schuldenwesens zur Berathung. Der erste Antrag bewilligt die zur Tilgung des sprozentigen Anlehns Litt. R. jährlich e: forderlichen 20,620 Rthlr. Der zweite Antrag enthält eine Erwie Men

derung an die Königliche Regierung über die Anwend

setzes vom 22. September vorigen Jahres, betreff Ver

rung der Forderungen, dahin: „daß die Stäh e Regierung ermächtigen, nicht blos in den Fällen den obigen Schreiben hervorgehoben, sondern auch regelmäßig in Anse—

hung der Kapital-Forderungen und überhaupt in allen Fällen von de Verjährung abzusehen, in welchen die Kasse auf Kosten der Landes Gläubiger einen unbilligen Gewinn machen würde, insofern nicht die Anwendung des Gesttze wie dies bei den Zinscoupons ein tritt, in welchem auf die erjährung ausdrücklich aufmerksam ge macht ist zur Aufrechthaltung der Ordnung im Kassen- und Rechnungswesen erforderlich wird.“ Nach Relation des S hatzraths von Bothmer werden ohne längere Diskusston beide Anträge angenommen.

Schließlich geht das Vertagungsschreiben der Königlichen Re gierung ein, welches die allgemeine Stände Versammlung bis zum sten k. M. vertagt. Nachdem Präsidium dasfelbe sofort verle sen, wird die Tagesordnung für die nächste Sitzung verkündet.

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Baden. Karlsruhe, 4. April. (Schw. M.) Das Groß⸗ herzogliche Kriegs-⸗Ministerium hat die Statuten der neu errichteten

Großherzoglich badischen Militair Kreditkasse bekannt gemacht. Diese

Od Kasse ; 6 4 ; . ö 1 5 , se ,,, in den Dienstverhältnisfen der Milt air , . i br; Kasse hat den Zweck, an die im aktiven Dienst befindlichen Offiziere, allerdings eine große Verschiedenheit zu finden sei, sucht der Herr Staats-Minister durch mehrfache Beispiele zu beweisen. Eine Miß—= billigung gegen die Beschlüsse der Kammern könne in dim Verfahren der Regierung nicht liegen; sie habe nur in ihrem Rechte gehan⸗ delt. Der Referent glaubt es der Deputation schuldig zu sein, zu erklären, daß von jedem Protokolle der Deputations⸗Sitzungen über diesen Gegenstand (deren erste am 1. April stattgefunden) den Königl. Herren Koömmissarien sofort Abschriften mitgetheilt worden seien, und bemerkt sodann, daß er sich durch die Ausführungen des Herrn Staats⸗-Ministers nicht veranlaßt sehen könne, von dem Antrage der Ein Mittelweg sei hier nicht einzu— schlagen, denn nachdem das neuere Gesetz auf Grund des 8. 94 der Verfassungsurkunde vorgelegt worden, bleibe der Kammer nichts übrig, als die unbedingte Annahme oder Ablehnung desselben aus— zusprechen. Unter diesen Umstaͤnden habe die Deputation das letztere aurathen müssen. Vicepräsident von Criegern giebt jedoch als Vorstand der ersten Deputation zu, daß hinsichtlich der Deputations—

Kriegsbeamte und Mannschaften bei nachgewiesenen unverschuldeten Unglücksfällen Darlehen zum Behuf der mittelbaren oder unmittel— laren Förderung der dienstlichen Interessen zu verabfolgen. Die Darlehen an Offiziere 4, sind mif 3 pCt. verzinslich; erfolgt die Rückzahlung des ganzen Darlehens aber schon vor Ablauf von 6 Yionaten, so wird kein Zins gerechnet; Darlehen an Unteroffiziere 2c. sind mit 2 pCt. verzinslich, und wird bei vollständiger Rückzahlung dor Ablauf eines Jahres kein Zins berechnei Von Dar? ö . Soldaten wird kein Zins erhoben. Die Dota— am, . besteht aus den Fonds der sogenannten Of⸗ . * ln. welche sich bei den aufgelösten Regimentern und us Beler Beutegeldern und Ersparnissen früherer Feldzüge und aus Beitragen der Offiziere gebildet hatten. Die Kasse steht unter einer besonders u ernennenden Kommisslon. Eine weltere Verord— nung vom 3. März bestimmt die Vorschriften über die Kasernirung der Unteroffiziere, Spielleute und Soldaten. Die Kasernirun ist entweder eine gemeinschaftliche, eine abgesonderte oder die ö. el⸗ lasernirung. Fur jeden Soldaten oder Unteroffizier der mit i. ren gemeinschaftlich in Kasernenzimmern unterzubringen ist, wird

ein Wohnungsraum von mindestens 35 Quadratfuß Bodenfläche bei einfacher Bettbelegung bestimmt, und in solchen Sälen soll jedem

Der Drang Mann in der Regel mindestens ein freier Zimmerraum von 360 Kubikfuß bleiben.

Sch leswig⸗Holstein. Altona, 4. In diesen Tagen hat die Ablieferung des Kri gsmateria Depots, Gewehre, Kanonen 2c, in Rendsburg

bestellten Kommissare, einen österreichischen, . einen dänischen Offizier, stattgefunden. Je ein Unteroffizier von

viele Mäntel, gegen 3000 (30,9007?) Gewehre, worunter

treffliche Spitzkugelbüchsen, und 114 Kanonen übergeben. Aus neulich angestellten Verkaufe von 4000 Pferden soll eine

von 400,000 Rthlr. herausgekommen sein

Oesterreich. Mailand, 31. M nando in der Lombardei hat heut lassen: „Da Fälle vorgekommen sind, Häusern t Schriften und Zeichen angehef acht we um solchem Unfug vorzubeugen, verordi dergleichen Maueranschläge, Schriften oder Zeichen a e Hause, Gebäude oder 46 verd ist der Eigenthümer verpflichte ben sogleich oden s mit T inbruch abzunehmen e eine Strafe von 10 Fl. al bber 1 ] cl n z Pflicht je rs ut is e al n und an ; on allt diese Bbliegenheit . rlassungsfalle der 1 Ertrage dieser S trafgelder wir g t und daraus eine Prämie von 100 Fl. für de bestimmt, der einen der Anheftung besagter Maueranschl l nod Zeichen Schuldigen auf der That erg! ĩ petenten Behörde zur Bestrafung übergeben A t der Arre solchen Individuums solchen Präm hen würd De ö le . l 1h l 1 ] spruch an der unbenomme bt ] ! erden 10 ! em J n 1 hun und Str ben 1e Kent 6 Richtschnur u J tu t 1 7 Der 1851 ĩ nal General N 61 Frankreich Hese . April n Vors hrt t. Germain reicht von 20,000 Fr. für die Feie iuf folgt d Fortsetzune el 1 * l 8 13 9 ich d 1 11 P 1 6 1 ita it 149 i 1 1 7 J B ; . 1 p un 9 henh n r k ine sten rtikel vor ] Rest —r tags 1 J egeset 6 Uallsgi I ) 3 mal nl Ko n . P Ilys er Messager nd e ne stri rk ] l 8 91 und * 1 h m 1 un * 1 ! 2 B ich te ĩ . ( sich befanden d ül 1ammer Vl G8 von Leeg Die Familie Orlegt 1 Mo late verlag sen ) —— l land, Aumale mit seiner nal Amalie nach zrüsse Linige r n bereiten sich bereits zur Reise nach Claremon zeit Abschied zu nehmen. Heneral Bedeau vertheidigt sich heute ben gegen die in dem publizirten V über die Februar-Revolution enthaltene Angaben, die er erklär . hat in einem Schreiben an einen seiner hlesigen dauern über die Veröffentlichung des Schreiben sprochen. Er bittet denselben, bei ven Anhänge leans dahin zu wirken, daß eine aufreizende Debatt genstand vermieden werden möge. Es heißt, daß me sentanten die Angelegenheit auf die büne brin 1 Der Herzog Karl von Braunschweig ist in P Der Moniteur enthält heute ein Dekret, l früheren vom 7. und 12. März über Ernennungen u Verse gen von Präfekten theilweise modißzirt. Nach demselben bleibt Präfekt des Departements Arièege, Segur wird zum Pre der Ober⸗Marne, Lapeyrouse zu dem des Doub rnannt. Die Kommission für das Gesetz über innere Verwaltung in ihrer gestrigen Sitzung das Prinzip anerkannt, daß die Maire durch Wahl zu ernennen seien. Ferner wurde beschlossen e antwortlichkeit der Maires erst in das Gesetz über die t lichkeit der Staatsbeamten aufzunehmen. Der außerordentliche Kommissär zu Lyon hat schen Zustand der sechs seit Jahresfrist und darüber ir elag rung szustande befindlichen Departements dem Ministé Inne

einen sehr beunruhigenden Bericht eingesandt.

Die Nationalgarde-Artillerie von Schlestadt ist wegen Demon strationen am 24. Februar aufgelöst worden.

Seit einigen Tagen sind die Posten tional⸗Versammlung wieder verdoppelt.

Großbritanien und Irland. Parlament. Unter haus. Sitzung vom 4. April. Nach einigem Hin- und Herreden zwischen Sir Benjamin Hall und Sir Rob. Inglis, ob die Regierung in den liturgischen Streitigkeiten des Bischofs von London mit seinen untergeordneten Vikaren Partei ergreifen werde oder nicht (beide Mitglieder sind aus verschiedenen Gründen dagegen), erklärt Lord John Russell, er bedaure, daß dieser Gegenstand überhaupt im Hause zur Sprache gebracht worden sei. Er müsse gestehen, daß er darüber mit den Erzbischöfen und Bischöfen nicht weiter konferirt habe, von der Ansicht ausgehend, sie mögen den Streit

sser unter sich durchfechten. Das aber müsse er sagen, daß die Re—⸗ rung in einer zahlreich unterzeichneten Adresse angegangen worden den einreißenden Neuerungen im Kirchenceremoniell entgegenzutre— und daß auch Ihre Majestät durch den Mund Sir G. Grey's lben Wunsch ihrerseits habe aussprechen lassen. Er aber (Lord

enselben

ohn) wolle jeden Schritt vermeiden, der zu einer Einmischung in igiösen Dingen führen könnte. Das Haus kömmt nun zu der ze erwarteken Diskussion über die Mittel und Wege, und der rzler der Schatzkammer (Sir Ch. Wood) setzt den ver

henen verbesserten Finanz⸗Ausweis aus einander. Er habe Zeit

on seine früheren Veranschlagungen nachzudenken, und em auch Gelegenheit gehabt, di en Lor 's kennen zu lernen. Das Land möge en den, ssere Plan sei. Aufrichtig gestanden, habe ihn die erste un lufnahme des seinigen schmerzlich überrascht Der ß gegen ihn erhoben worden, sei der daß l huß für et unvorhergesehene B urü ind dab 41 l lt Pi r Her ne l 1 chuld 1 . hl man ' 1 1 le n J 1e 1 1 1 1 1 n 1 l e sten ' 191 91 1 ne Beifa 9 J 14 1 1 1 eru 41 7 . 0 6 ö 6 Pf . U 3 I 1 1 we 5 H . 3 n ? 1 n 1 ö 1 06 67 1 6 1198 1 971 1 n / 1 r 1 1 tal J 1 i 1 1 bd J 1 n ĩ nte Regierung hierin st 1 ! i, wer ( sen r jugend, von ne! mi rsaß nassenweise d rn zuströmen werde ei durche eränderten jt der Zeit nicht der st un ist ab nach dem neuen Gesetze Niemand, männlichen oder weiblichen Geschlechts, vor dem At sten Lebensjahre befähigt, über etwas zu verfügen; die kirchlichen Gesetze hingegen erlauben Jedermann, schon im 16ten Jahre über 1 zukunft zu entscheiden und klösterliche Gelübde abzulegen;

dadurch kamen beide Gesetze in Widerspruch. Line hier von einer steinreichen Cretin geschlossene Ehe gab

dem Deputirten Bovella, einem der Direktoren der Gazzetta del Popolo, Veranlassung, das Ministerium über die Vorlage des Ehegesetzes zu interpelliren. Minister Galvagno erklärt, daß eine Kommission sich bereits mit der Verfassung desselben beschäftige und ihre Arbeiten ehestens beendigen werde.

Die Kammerdebatte über die Aufhebung der Feudalzehnten auf der Insel Sardinien und eine gleichmäßige Besteuerung derselben, haben die Zustände dieser Insel der öffentlichen Aufmerksamkeit näher gebracht, als wie dies alle gelehrten Schriften selbst ihres Generalgouverneurs des Grafen della Marmora im Stande waren; man wundert sich jetzt über die auffallende Abnahme ihrer Bevöl⸗ kerung, die von zwei Millionen auf 400,000 Seelen herabgekom⸗

reits dahin abgegang

auch erst gewahr worden, als Graf Bettrani die

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men ist, und glaubt nunmehr sich mit ihrem Schicksale mehr be⸗—

schäftigen zu müssen. Ehe die Ueberbleibsel der römischen Straße wieder ausgebessert werden können, hat man ein Dampfschiff zur

erbindung der verschiedenen Küstenorte bestimmt, welches auch en ist. Ihren inneren Waldreichthum ist man [1

9 ja 9 Nl dortigen Wälder

ug zit eite 1 9 3 1 9 S8 ch 59 7 seßen antruga: auszubruten und damit den Schiffbau zu versehen antrug; der . . 6. j 5 gl ssafio Der An Hraf geht mit einem großartigen plane zur Colonisation der In Um Urt sspruch über den der ehemaliger st a zoseph Silvani, riftfälschung im 9 60 1 im ai verhaftet luütet auf zehn 1 5 * 1 1 . e Freun Pi Genua haben seine Besreiung 77 l 5 s s tom Bankett gefeiert sich 40 Personen betheiligten 1 —ͤ Ein r⸗R ta l t in pe zahren rłe en 1 1 ) 111 . 1 l 1 st Fl n Ill J 1 l ch mi ö 7 1 ) 9 * n to 1 ten 1 5 f J f u t 41 1 ( 1 1 leber f Yhst r eichten b u 1 1 1 167 1 ) 1 1 1 s ; 4 l r l 1 . s 1 Mu che bes 1 it n Papier ĩ ĩ ri eld lach immungen wen N Kate l ol 23. / l J ! nahm herrühren 1 1 1 l n f 91 ] ö I el . / z 1 l J Hrasfen X 1 ; ; 1 7 1 1 11 . n (j si ; j 11 1 1 n 1 1 J t uf 1 1 1 . j ( J 1 K j ür 36 1 91 u A . unül ) 11 271 1 110 ; ( §F f 1 Ihen r sch s chli C 1 IIgl entan di tegen 6 1 J . 8 I 11 (101 ( 2 1 ) (. steri ] 1 n n J 1 ] ert 9 der Pr 1 y . ĩ lusdructk zurn I n 11 In ö J 1è1wil 61 1 . n 3 J J n 1 l 1 J 1 nehn ! n ( 41 wi z l n 9 mmen, ) welch n ch thun J h Pflicht 1 1 ach 11 1 1 1 191 lassistzirte bon he gierungs-Entwurss angenommen, und wenn ) 7 ! 2 9 1 * 91951 van sie einige, ihrer Ansicht nach, nothwendige und tzliche Aenderun gen anbrachte, so war ste fast immer einst mit de R 11 1 1 r ö. 314 2 1 7 ö gierung. In der amortisationsfähigen erster Klasse

hat man die ausgesetzte Schuld von 1834 gestrichen, da

dieselbe bereits vollkommen getilgt ist, und in die zweite Klasse die darin nicht begriffene ausgesetzte Schuld von 1831 auf genommen. Zu den im Art. 5 des Entwurfs begriffenen Schulden wurde die von dem 1823 mit Beschlag belegten Taback und Salz herrührende gefügt, da sie mit den anderen gemeinsamen Ursprung und Wesenheit hat. Die Kommission hat die den Städten im Ent— wurfe zugestandene Vollmacht, die 20 pCt., womit die Gemeinde— güter belastet sind, rückzukaufen, gestrichen. Es geschah dies in der Ueberzeugung, daß diese Befugniß nicht in allen Theilen zur Aus übung kommen würde, da ste freiwillig ist und zu Verwickelungen und Unregelmäßigkeiten bei diefer Steuer und ihrer Komptabilttät führen könnte. Die wichtige Frage des Verkaufes der Kommunal— güter war Gegenstand der Verhandlungen in der Kommission. Alle Mitglieder, obgleich dem belebenden Grundsatze der Amortisation treu, haben diese Frage unberührt gelassen.“

In der Budget-⸗Kommission wurden gestern nahmen auf 1261 Millionen Realen festgestellt General Armero ist hier angelangt, um sich wegen eines vaez zugesendeten Kartels vor dem Kriegsgerichte zu ver

Berliner heutigen Markt Weizen loco nach Qualität 50

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Preise der Plä

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Freitag rabe. Hierauf: wendige und das J. Nestroy.

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ein Mährchen in von Raupach.

Letzte Gastdarstellung Nachtwandler Posse mit Gesang in

11. April

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