1851 / 102 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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enthaltenen Fassung mit dem Zusatze: dies gilt n,. e. von den in §. 57 der Grundrechte enthalten n Best 1 . stimmig angenommen hat, einhellig zur k. . . Sie schlägt vielmehr in ihrer aus drei Mitgliedern bestehenden Majorität der Kammer vor: „den Beschluß der zweiten Kammer eben so wie die Fassung des 8. 3 im Entwurfe abzulehnen.“ Da⸗

t der Deputation: die sen Paragraph

ee. nn,. ; . 4 ich⸗ ege fi se Minoritä 2epun französischen Ministerium der auswärtigen ne g nen n her, i . hrammer beschlossenen Weise anzunehmen.“

gereist, welcher, dem Lloyd zufolge, mit einer besonderen et, ,, n, in welcher namentlich auch der von

nach St. Petersburg, Berlin und Wien beauftragt war. ach ert n r beschlossene Zusatz wegen des 8§. 37 der 2 * n,, 21 663. 5 - eiten Kammer beschlo 2 66 —ͤ Der freiwillige Eintritt von Minderjährigen in die Genda: in, m, Anfechtung erlitt, während er von der Staatsregie⸗

q ; ö ; 30 , ,. estatte Hr rechte ; sr li ; merie wird in Folge eines Ministerial-Erlasses nicht gestattet. , von dem Referenten als ganz unschädlich bezeichnet Minoritätsgutachten, so weit sich dasselbe auf

wurde, erlangte das? 3 ö 9 . Annahme des §. 3 in der Fassung der Vorlage bezog, gegen 12 heute Mittag hier angekommen ö ö q 36 Genehmigung der Kammer, während dagegen der von der Bayern. München, 7. April. (A. 3tg.) Die en, zweiten Kammer beschlossene Zusatz gegen 7 Stimmen und das Ma— liche Staats- Regierung hat heute von dem ihr im 5 Y. poritätsgutachten mit 21 gegen 13 Stimmen abgelehnt wurden. An— bewilligten Anlehen für den Ausbau der. Eisenbahnen zu. . langend den §. 4, so hatte sich die Deputation in eine Majorität lionen einen Betrag von zwei Millionen , . , , . und Minorität gespalten; nach der ersteren sollte 8. 4 lauten: „Hin— Obligationen wieder ausgeben lassen. Fünf n, . sichtlich der Verhältnisse derjenigen Juden, welche sächsische linter früher emittirt worden. Unter den e eich 3 ei ug, welche thanen sind, treten bis zu einer allgemeinen gesetzlichen Regulirung hallen mit Recht diejenigen Staatsgläubiger den rguß der Verhältnisse derselben die früheren Gesetze und namenklich das

wird sich die Rundreise, welche der Minister des Innern im kom⸗ menden Frühjahr anzutreten beabsichtigt, auch auf Ungarn erstrecken.“

Im Ministerium der Landeskultur ist ein Entwurf vollendet, welcher neue Vorschriften in Betreff der Hütung von Weingärten enthält. . Vor einigen Tagen ist hier Herr von Seltener, Attachs im

Prag, 8. April. Se. Kaiserl. Hoheit Erzherzog Leopold ist

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Obligationen auf Namen ,, . Gesetz vom 16. Angust 1838 wieder in Kraft; vorbehaltlich jedoch wegen sich , , n, ,. , , die Nachtichten voll derjenigen Wirkungen, welche seit Publication der Grundrechte zu unseres 2 ing an Garpalet lau . Gunsten einzelner Individuen eingetreten sind.“ Die Minorität da kommen befriedigend. gegen empfiehlt den Beitritt zu den Beschlüssen der zweiten Kammer, Dresden, 9. April. (Dr. J.) Erste Kammer. welchen jedoch um deswillen, weil es nach selbigen zweifelhaft zu heutigen Sitzung befand sich der Be sein scheint, ob die außerhalb Dresden und Leipzig wohnhaften Israe liten nunmehr in eine dieser beiden Städte zurückziehen müssen, eine veränderte Fassung zu geben sein wird. Die Minorität rathet daher der Kammer an, 5§. 4 also zu fassen: „Israeliten dürfen

Bevor jedoch zu der Tages ordnung selbst übergegangen wurde, von Publication dieses Gesetzes an nur in den Städten Dresden gelangte zuvörderst ein allerhöchstes ekret vom 6. April d. J., den und Leipzig ihren bleibenden Aufenthalt nehmen. Im Uebrigen Schluß der Sitzungen und den feierlichen Schluß des Landtags be- bewendet es hinsichtlich der Juden zur Zeit und bis zu einer all⸗

Sachsen. Auf der Tagesordnung der gen . richt der außerordentlichen Deputatlon über den Entwurf eines Ge seßes die Aufhebung der die Publication der deutschen Grundrechte betreffenden Verordnung vom 2. März 1849 betreffend.

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treffend, zum Vortrage. Der Schluß des Landtags ist für den 121en gemeinen gesetzlichen Regulirung der Verhälinisse derselben bei dem, was in der Ausführungeverordnung vom 20. April 1849 §. VI.

d. M. anberaumt und wird, einer ebenfalls zum Vortrage gelang— ten Mittheilung des Königlichen Gesammt⸗Ministeriums zufolge, geordnet und verfügt worden ist.“ Amtshauptmann von Bieder⸗ durch Se. Majestät den König selbst erfolgen. Nachdem durch Herrn mann erklärt sich im Hinblick auf die großen Nachbarstaaten und Präsidenten von Schönfels die ständische Schrift, die Wahl der unter dem Gesichtspunkte der Gerechtigkeit und Humanität für Mitglieder zum Staatsgerichtshofe betreffend, verlesen und von der é den Minoritätsvorschlag, während Kammerheyr von Frie⸗ Kammer genehmigt worden war, bestieg Herr Bürgermeister Müller sen in ausführlichem Vortrage das Majoritätsgutachten ver die Rednerbühne, um den obenerwähnten Bericht vorzutragen. Vie theidigt und dabei den Grundsatz aufstellt, daß, wenn es sich Mitglieder der Deputation hatten zwar über die Rechtsgültigkeit um Wiederentzichung gewisser politischer Rechte handle, die der deutschen Grundrechte abweichende Ansichten, allein über die Hauptfragen seien: Was ist räthlich? Was zweckmäßig und ge— Nothwendigkeit der Aufhebung der Verordnung vom 2. März 18149 recht? Der Grundgedanke seiner weiteren Ausführung bestand waltete unker ihnen kein Zweifel ob. Nur die Frage: „wie das darin, daß unser Staa ein christlicher Staat sei, daß man, wenn Gesetz formell zu fassen sei?“ rief eine umständliche Erwägung man an dieser Grundlage rüttle, auch die Grundfesten des Thrones in der Deputation hervor. Einige Mitglieder erachteten für erschültere. In allem Uebrigen möge man den Isracliten geben, sachgemäß, dem Gesetze diejenige Fassung zu geben, welche was sie nur immer haben könnten, allein in religiöser, in geistiger, ven der Staatsregierung in dem mittelst allerhöchsten Dekrets in politischer und bürgerlicher Beziehung müsse er dem christlichen vom 19. Juli 18565 unter D. vorgelegten Entwurse vorgeschla! Elemente im Staate das Uebergewicht sichern. Se. Königl. Hoheit gen, auch in 8. 1 der jetzigen Vorlage wörtlich wiedergegeben Prinz Johann, von dem Grundsatze ausgehend, daß man das ist. Die übrigen Deputationsmitglieder neigten sich mehr zu Gute prüfen und woher es auch komme annchmen müsse, der in der jetzigen Vorlage enthaltenen, von der zweiten Kam- hpricht sich für das Minoritäts-Gutachten aus, will jeloch nach den mer in der Hauptsache bereits genehmigten Fassung hin, oder Worten: „Aufenthalt nehmen“ eingeschaltet wissen: „Auch tritt der hielten wenigstens die bloße Aufhebung der Grundrechte für zweite Absatz des zweiten Theils im §. 5 des Gesetzes vom 16. um so weniger genügend, als nach ihrer Ansicht die vor dem August 1838 wieder in Kraft.“ von Zehmen-Stauchitz be— 2. März 1849 gültig gewesenen gesetzlichen Bestimmungen nach trachtet die Frage mehr von ihrem nationalen Charakter, und unter Aufhebung der Grundrechte keineswegs von selbst wiederum auf- diesem Gesichtspunkte sindet er hinreichende Gründe, für die leben und daher, selbst abgesehen von dem materiellen Inhalte, Majorifät zu stimmen, jedoch hegt er gegen die von vderselben schon aus formellen Gründen verschiedene Verlegenheiten und Zwei- vorgeschlagene Fassung mehrere formelle Bedenken, nament fel entstehen würden. Dies stellte sich als um so beachtenswerther lich rücksichtlich der Niederlassung frembländischer Juden in Sach⸗ dar, als alle Mitglieder der Deputation darüber einig sind, daß sen. Auch will er den Juden die in der Städte- Ordnung denjenigen Staatsangehörigen, welchen in Folge der Publication aufgeführten Ehrenrechte zu Theil werden lassen. Seine desfall der Verordnung vom 2. März 1849 Vergünstigungen zu Theil ge sigen Verbesserungs-Anträge finden in der Kammer ausreichende worden sind, selbige nicht wieder entzogen werden sollen. Konnte Unterstützung. General-Leutenant von Nostitz⸗-Walhl witz ist man hiernach in der Deputation auch nicht über alle speziellen unter dem Gesichtspunkte des Rechts für die Minorität, und macht Punkte des Gesetzes zu einem einhelligen Gutachten gelangen, so er darauf aufmerksam, daß bereits Israeliten in den Reihen des mußte man doch im Allgemeinen die Annahme des Gesetz Entwurfs Heeres dienten, und dennoch wolle man ihnen die bürgerlichen der Kammer empfehlen. Ehrenrechte entziehen. Graf von Solms-Wildenfels, von An der allgemeinen Debatte betheiligte sich nur von Hey⸗— Sch önberg-Bibran und von Heynitz schließen sich entschieden nitz, welcher nicht umhin kann, sein Bedauern darüber auszusprechen, der Ansicht des Kammerherrn von Friesen an, gegen welche insbe— daß man erst am Schlusse des Landtages zur Beseitigung der sondere die Aussührung des Staatsministers von Friesen gerich— Grundrechte, dieses „Revolutions⸗ Produktes“, gelangt sei. Der Ftet war. Uebrigens mußte sich derselbe sowohl gegen den Majori §. 1 des Entwurfes wurde, dem Vorschlage der Deputation gemäß, täts wie Minoritätsvorschlag erllären, weil ersterer prakiisch un— unverändert und ohne Debatte angenommen. Anlangend §. 2, so ausführbar sei und letzterer die Juden in mancher Beziehung noch hatte die Deputation angerathen, den §. 2 des Entwurfes abzuleh- schlechter stelle, wie die Gesetzgebung vor 1848. Die mannigfach we nen und demselben folgende Fassung zu geben: „Mit Aufhebung gen der gewerblichen Verhältnisse der christlichen Bevölkerung lautge⸗ der Verordnung vom 2. März 1849, die Publication der Grund wordenen Bedenken erklärte der Staatsminister im Himblick auf die rechte betreffend, treten alle bis dahin gültig gewesenen Bestimmun- geringe Zahl der Israeliten in Sachsen für sicherlich unbegründet. gen, auf welche sich die §§. 8, 10 und 11 der Grundrechte bezie Dr. Harleß neigt sich in Betracht, daß die politische Gleichstellung hen, wieder in Kraft.“ Se. Königliche Hoheit Prinz Johann der Isigeliten nicht ermöglicht werden könne ohne eine vollstän erhebt aber gegen die von der Deputation vorgeschlagene Fassung dige Trennung der Kirche vom Staate, dem Majoritäts-Gutachten einige Bedenken, namentlich wünschte der erlauchte Sprecher von zu. Nachdem die Debatte eine längere Zeit fortgeführt worden der Staatsregierung zu wissen, ob in dem Falle, wenn über das war, wurde endlich nach mehrfach erhobenem Widersprnch der Schluß Wiederinkrafttreten gewisser durch die Grundrechte aufgehobener FS der Debatte über den §. 1 beschlossen. Hiernächst hatte aber dite Vesetzesbestimmungen nach Beseitigung der letzteren Zweifel ent⸗ Deputation die auf körperliche Züchtigungen bezüglichen Bestim— stehen sollten, diesem Uebelstande auf dem Verordnungswege abge⸗ mungen in einem besonderen Paragraphen als §. 3h zusammenge— holfen werden könne? Ein ähnliches Bedenken veranlaßte von faßt und ihm die entsprechende redactionelle Form gegeben. Gegen ,, , zu §. 2 einen Verbesserungs Antrag des diesen Paragraphen spricht von Erdmannsdorf, in Betracht, . n nn, . , . der Worte; auf welche daß es Individuen gebe, bei welchen ohne körperliche Züchtigung werde: „so weit nicht bs , en hn, gesetzt nicht auszukommen sei, Was solle ein Untersuchungsrichter z. B. gen getroffen . i , n. desebe enn nnn, thun, wenn ein hartnäckiger Inkulpat nicht gestehen wolle? Nach⸗ , rn, n. , usnahmen festß cht werden dem Stgatsminister Dr. Ischineky und der Referent die erforderliche bie hier einschlagende . . daß hin Deputalion Aus kunft gegeben, faßte von Erdmannsdorf, Beruhigung. Bei der übrigens verstehe es sc wohl 83 6 n. u nt , Abstimmung wurde bei §. 4 sowohl das Minoritäts-=, als auch das der Grundrechte di frHber , selbst, daß mit Aufhebung Majoritäté gutachten abgelehnt und §. 4 in der unveränderten Fas⸗ e nundrechte die früher bestandenen Bestlmmungen wieder sung gegen 12 Stimmen angenommen. Der 5§. 56 erlangte ohn— he Kraft treten müßten. Dieser letzteren Ansicht pflichtet insbeson- Debatte Genehmigung, eben so der von der zweiten Kammer ge— i. auch 3 en i bei, und Staatsminister Dr. Zschinsky stellte ständische Antꝛrag wegen des Auswand erungswesens. Vei der y auf. die Anfrage Si, Königlichen Hoheit, wie auch er der Abstimmung mit Namensaufruf wurde die ganze Vorlage gegen 8 Meinung sei, daß in Zweifelsfällen wegen des Wiederinkraftlretens Stimmen angenommen der bisher qusgehobenen gesetzlichen Bestimmungen im Verordnungs— wege das Erforderliche verfügt werden könne. Mit dem Antrage

Baden. Heidelberg;, 7. April. (Sch. M.) Heute be— gab sich eine Deputation der Universität, bestehend aus dem Pro— reltor und Ken Dekanen der vier Fakultäten, nach Karlsruhe, um Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge, als dem hohen Schir— mer und Rector mag nisicenlissimus der Universität, die Freude derselhen über dessen völlige Wiedergenesung auszusprechen und ihre Eine Abordnung von

des von Zehmen könne er sich eben so wenig wie mit der von ver Deputation vorgeschlagenen Fassung des 5. 2 ganz einverstanden erklären und schlug deshalb nachstehende neue Fassung vor: „Die— jenigen Bestimmungen, welche durch die §§. 8, 1 und 11 der Grundrechte 46 , waren, treten mit Publication des

gegenwärtigen Gesetzes bis auf Weiteres wieder in Kraft.“ Bür⸗— aufrichtigen Glülwünfcks' Varzubringen. germelster Hennig endlich beantragte den gänzlichen Wegfall des 3 6 ö . n und einem Mit⸗ 8. 2 und dafür die Aufnahme eines Antrages in die ständische gliede bes Gemeinde Raths bestehend ist zu gleichem Zwecke Hen e Schrift, nach welcher die Staats⸗Regierung ermächtigt werden soll, in die Residenz gereist ; . K n die mit Aufhebung der Grundrechte entstehenden Zweifel im Wege : ; der Verordnung zu beseitigen. Unter Ablehnung des Deputations⸗ Gutachtens mit dem von Zehmenschen Amendement, so wie des Vorschlags der Staats-Regierung, gelangte der Antrag des Bürger⸗ meisters Hennig gegen 9 Stimmen zur Annahme. Rücksichtlich des §. 3 konnte sich die Deputation auch nicht dahin vereinigen, die— sen Paragraph, welchen die zweite Kammer in der im Entwurfe

Hessen. Kassel, 7. April. (O. P. A. Ztg.) Das von dem kurhessischen permanenten Kriegsgerichte wider den Rektor der Realschule, Dr. Gräfe, gefällte Urtheil auf drei Monate Gefängniß ist vom General-Auditoriat nicht bestätigt worden. Dasselbe hat vielmehr das kurhessische Kriegsgericht in dieser Sache für inkom- petent erklärt, die Anklage in zwei Theile zerlegt und den einen

an das Bundeskriegsgericht, den anderen an die Staatsprokuratu abgegeben, damit letztere den schwurgerichtlichen Prozeß gegen D) Hei einleite. Der vor kurzem erst zum Lieutenant in der Garde du Corps ernannte älteste Sohn des Kurfürsten, Graf Friedrich von Schaumburg, tritt als Lieutenant in das österreichische Küras sier⸗Regiment Wallmoden. Hauptmann von Steinfeld vom General— stab ist zum 3. Infanterie⸗Regiment versetzt.

Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 8. April. (Dst. 3 tg.) In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer legt M. R. Mau rer einen Gesetz Entwurf, die Zusammensetzung der beiden land ständischen Kammern und die Wahlen der Abgeordneten betreffend, vor. Er bemerkte, daß er mit dem Wahlgesetze einen der wichtig sten Gegenstände der Aufgaben dieses Landtages überreiche. Wenn auch gerade hier die einzelnen Ansichten am meisten von einander abweichen würden, so möge man doch nicht übersehen, wie noth⸗ wendig eine Vereinbarung, wie nothwendig eine feste und gesicherte Wiederherstellung der Staats-Ordnung nach den Stürmen der Zeit sei. Der Redner hofft, daß man mit dieser Ueberzeugung und mit Besonnenheit ans Werk gehen möge. Er verliest aus dem über 50 Artikel enthaltenden Gesetz-Entwurfe die nach stehenden:

Art. 1. Die nach der Verfassungs-Urkunde des Großherzog thums den Ständen zustehenden Rechte werden durch zwei Kam mern ausgeübt.

Art. 2. Die erste Kammer wird gebildet: 1) aus den Prin zen des Großherzoglichen Hauses; 2) aus eilf Abgeordneten, welche von den im Artikel bezeichneten Häuptern der standesherr lichen Familien nebst dem Senior der Familie der Freiherren von Riedesel und Gutsbesitzern dergestalt gewählt werden, daß fünf dieser Abgeordneten nur Häupter der l Familien oder der nächste Agnat eines jeden wie auch der Senior der Freiherren von Riedes wählt werden können, daß von den sechs übrigen Gewählten aber zwei einer jeden der drei Piovinzen als Einwohner angehören müsssen; 3) aus neun in den Wahlkreisen (Art. 9) für jede der drei Provinzen zu gleicher Anzahl zu wählenden Abgeordneten; 4) aus dem katholischen Landesbischof. Im Falle der Erledigung des Stuhles wird der Großherzog einem katholischen Geistlichen den

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Auftrag ertheilen, an der Stelle des Bischofs bei dem Landtage zi erscheinen; 5) aus einem protestantischen Geistlichen, welchen der Großherzog dazu auf Lebenszeit mit der Wurde eines Prälaten ernennen wird; 6) aus dem Kanzler der Landes -Universität oder dessen Siellvertreter; 7) aus denjenigen Staatsbürgern, welch der Großherzog auf Lebenszeit dazu berufen wird. Diese Ernen nungen sollen nicht über die Zahl von sechs Milgliedern ausgedehnt werden.

Art. 3. Die zweite Kammer wird aus 50 Abgeordneten ge bildet.

Art. 9. Stimmbertrchtigt bei der Wahl der 11 Abgeordneten zur ersten Kammer Art. 2, Nr. 2 sind: 1) die Häupter der stan desherrlichen Familien des Großherzogthums. Dieses Stimmrecht ruht auf ihren stankesherrlichen im Großherzogthum belegenen Be sitzungen. 2 Der Senior ver Familie der Freiherren von Riedesel 3) Die unter Nr. 1 und 2W nicht begriffenen 35 wegen eigenthum lichen oder nutznießlichen Grundbesitzes Höchstbesteuerten des Groß herzogthums.

Art. 15. Als Abgeordnete zur ersten Kammer können nu olche Staatsbürger gewählt werden, welche an direkter Steuer einem Normalsteuer-Kapital von 1100 Gulden entsprechenden trag entrichten oder an jährlichem reinem Einkommen 2000 beziehen.

Art. 17. Als Abgeordnete zur zweiten Kammer können solche Staatsbürger gewählt werden, welche an direkter Steuer einem Normal-Steuer-Kapital von 550 Gulden entsprechenden trag entrichten oder an jährlichem reinem Einkommen 1060 Gulden beziehen.

Der Regierungs-Kommissar trug hierauf noch die Motive diesen Bestimnmungen des Gesetz-Entwurfs vor, welcher sodann a die Abtheilungen verwiesen wurde.

In Gemäßheit der Tagesordnung schreitet Berathung über den Antrag des Abgeordneten Dr. die Hebung der Eisen-Industrie im Hinterlande betreffend. Antrag hat neben seiner generellen Nichtung auch die spezielle, daß der Staat im Interesse der Eisen-Industrie und in Berücksichtigung der hohen Wichtigkeit, welche dieser veig gewerbliche Betriebsamkeit für einen Theil des Regierungs Bezirks Biedenkopf habe, in dem Debitwesen des Hütten R sitzers Justus Kilian zu dessen Gunsten einschreiten Abgeordneter Breidenbach beantragte hierzu folgenden Besckh Die Stände, in Anerkennung des dringenden Bedürfnisses, der bi henden gänzlichen Nahrungslosigkeit des Hinterlandes vorzubeugen, ersuchen Großherzogliche Staatsregierung um baldigste zweckmäßige Vorschläge und versichern ihre Bereitwilligkeit zu demnächstiger Be willigung aus allgemeinen Staatsmitteln. Der Beschluß, die Größe vorbehallend, wurde angenommen, eben so ein Antrag des Abg Reh: Den Zustand der Eisenhüttenwerke des Justus Kilian im Hinterland durch die Staatsregierung kommissarisch untersuchen z lassen, um hierdurch zu sehen, ob der Zweck der Beseitigung der drohenden Nahrungslosigkeit eines Theiles des Hinterlandes durch Unterstützung des Kilian aus Staatsmitteln erreicht werden wird

Kammer

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Schleswig-Hoölstein. Kiel, 8. April. (B. H.) Hier ist folgende Verfügung, betreffend das bei der Entlassung unfähiger oder unwürdiger Volksschullehrer auf dem Verwaltungswege zu be— obachtende Verfahren, erschienen: Mit Rücksicht darauf, daß durch die von den Kommissarien des Landesherrn und des deutschen Bun des unter dem 2. Februar d. J. erlassene Bekanntmachung die schleswig-holsteinische Regierung außer Thätigkeit gesetzt ist, wird hinsichtlich des bei Entlassung unfähiger oder unwürdiger Volks schullehrer auf dem Verwaltungswege zu beobachtenden Verfahrens, unter vorläufiger Beseitigung der betreffenden Bestimmungen dee §. 7 der Verordnung vom 4. April 1845, hierdurch Folgendes an geordnet: Der entscheidende Beschluß über die unfreiwillige Ver setzung eines Lehrers in den Ruhestand oder über die Entlassung eines Lehrers wegen Unwürdigkeit ist, nachdem die betreffenden Al ten dem General-Superintendenten für das Herzogthum Holstein zur Begutachtung vorher mitgetheilt worden, von der obersten Eivil⸗ Behörde auf gemeinschaftlichen Vortrag des Departements-Chefs für die geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten als Referenten und des Departements ⸗-Chefs für die Justiz als Korreserenten zu fassen. Kiel, den 4. April 1851. Dle oberste Civil-Behörde. Adolph Blome. Heinzelmann.

Sachsen⸗Koburg. Gotha, l. n n. 95) Mit dem heutigen Eisendahn⸗-Mittagszuge ist unser Herzog nach Kiel abgereist; ein Courier ist ihm gestern dahin vorausgegangen. Später wird der Herzog zu seinem Bruder, dem Prinzen Albrecht, nach London sich begeben, vorher aber dem Vernehmen nach das e . von ihm befehligte Kürassier⸗Regiment in Halberstadt in— piziren.

Hamburg Hamburg, 9. April. (B. H.) Heute Mit— lag traf hier das 2te Bataillon des 24sten preußischen Infanterie— Regiments pr. Eisenbahn ein und marschirte sofort durch die Stadt. Das Bataillon ist bestimmt, die preußische Garnison in Rendsburg zu ergänzen, da die Reserve-Mannschaften derselben zurückbe— rufen sind.

Der General von Knoblauch hat am Montag sein Amt als zestungs Kommandant von Rendsburg angetreten.

Ansland.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. 8. April. Den Vorsitz führt Benoist d' Mzy Ohne Debat werden ein Lokalgesetz und eine von Eti istsordnung angenommen. alhung des Gesetz-Entwurfes berichtet im Namen der Guizard und ĩ vorschlage. Justiz

Entwurf auf Bewilligung

igte Aenderung Dis kussion Spitäler und Siech

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1 ; Der gestrige Minister-Rath hat beschlossen,

noten in Frankreich und der Schweiz genaue Detail

Antecedentien, Lebensweise, Verbindungen und Tenden wohnenden Flüchtlinge zu verlangen.

soll nun zu Ende sein und die gegenwär

llen sich bereit machen, ihre Posten zu verlassen

stattsindender Ministerrath soll diese Erledigung

e. bestätigt heute,

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ilten, und der Präsident des Comité's, Herr Ellice, ungewiß über ie gerichllichen Befugnisse des Comité's, ließ die e

vor das Haus kommen, welches fast

Verfahren der erwähnten Personen einen Bruch der Privilegien

einstimmig in Parlaments erkannte und den Sprecher bevollmächtigte, Ver iftsbefehle gegen sie zu erlassen, damit sie vor den Schranken des Hauses zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Auf der Tages ordnung war die Frage wegen Forterhebung der Einkommensteuer auf eine begränzte Frist (6 Jahre), wobei Herr Herries, wie voraus angekündigt, das Amendement beantragte, daß zwei Sie bentel der Einkommensteuer in Großbritanien und der Stempel steuer in Irland nachgelassen werden sollen; dies würde nur einen Ausfall von 11 Millionen Pfd. St. verursachen; die Fenstersteuer müßte dann freilich beibehalten werden, könne aber solche Modi⸗ sicationen erleiden, daß die sanitätspolizeilichen Gründe gegen die⸗ selbe bedeutend an Kraft verlieren müßten. Die Einkommensteuer sei ursprünglich von Sir Robert Peel als ein Nothbehelf und Ausnahmegesetz für eine Zeit der Krisis, die längst verschwunden

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sei, dem Lande auferlegt worden; wenn man jetzt, in Zeiten des glorreichsten Ueberschusses, nicht durch eine allmälige Ein— schränkung den Anfang zu ihrer Abschaffung mache, so werde es nie geschehen. Eine Hauptwaffe des Antragstellers bestand in Citaten aus den Reden der jetzigen Minister, Sir C. Wood, Herr Labouchere, Sir F. Baring und Lord Howick, die sich alle einmal gegen die Steuer ausgesprochen. Der Kanzler der Schatz⸗— kammer (Sir C. Wood) vertheidigte die Konsequenz seiner jetzi— gen Politik. Seine einstmalige Opposition gegen die Einkommen— steuer habe sich auf das Verlangen einer entschädigenden Abschaffung mehrerer Verbrauchssteuern, wie der auf Getraide, Zucker und Bauholz, gegründet. Diese Steuern seien jetzt abgeschafft, und andere, die er zu ermäßigen oder zu beseitigen denke, seien viel drückender als die Einkommensteuer. Herr Herries habe wohlweislich des Getraide⸗ zolls, der im Hinterhalt seines Planes schwebe, keine Erwähnung gethan, und überhaupt lasse sich sein Amendement mit den Projek ten seines politischen Meisters, Lord Stanley, nicht zusammenrei— er sei entweder unaufrichtig oder un

Sir C. Wood gegen die Idee, die

Dauer eines Jahres zu beschränken.

e es, daß die vielgerühmten Steuer-Erlässe

klassen zu gute kommen würden Herr Fred.

zt geradezu dem ganzen Finanzplan der Regierung

Beistimmung geben, unterstützte aber die Motion des Ministers

esem besonderen Punkte; denn die Einkommensteuer habe seit von 10 Millionen Pfd. St. an anderen Steuern

doch brächten Zölle und Accisen jährlich dene Diese Politik sei nur

chgeführt ;

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Einkommen-Abschätzung die Regierung entsetz führen. Die Ermäßigung der Fenstersteuer sei Wohlthat und eine bloße Popularitätshascherei zan? ich in dieser Frage einfach um Frei

entwickelte in ausführlicher

bisherigen

handle sich Segnungen Der Doktrin, daß Kriegssteuer“ verwerflich Grundbesitzer-Klasse für Vergünsligungen in Anspruch nähmen daß der Ackerbaustand nicht die Hauprolle

vielmehr sei das

bellen zeigten, Thätigkeit und der Production Englands spiele Zahlenverhältniß der Ackenbau- gegen die übrige Bevölkerung lich ein geringeren; es sei aber nothwendig, dem Volke neue werbszweige zu pflanzeu, der Industrie Englands neue Kanäle zu öffnen. Herr Booker, gegen die Einkommensteuer, hielt dafür, daß sie mit doppelter Ungerechtigkeit den Pächterstand treffe, der ge zwungen sei, selbst seine Verluste zu versteuern. Was l die gesteigerte Production und die Wohlfeilheit der Lebensmittel oft vorgebracht werde, se itel Ruhmredigkeit und Knalleffekr macherei. Herr Slaney ür, Herr Spoobner gegen die inkommensteue der letztere Redner eitirt insard (die stenogre l Marl 6sdrucker kurzw Hansard genannt), um den jetzigen Ministern ihre

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gestern

schmücken. lan seit gestern damit leserlich an di Ecken zi

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im Ende jeder dimmelsgegenden andeuten. Gestern vartete Befehl zum Umhauen der Bäume innerhalb des Krystallpalastes; eine Masse Arbeiter wurde sogleich

.

beschäftigt abzuhacken, und von den Bäumen an

nördlichen Ende des Kreuzflügels stehen nur noch die bloßen Stämme,

April einschließlich wurden im Kristallpalast in 9626 Packungen 1

britischer, F823 auswärtiger und 8837 Güter aus den Kolonieen

. * 1 2 , Macht 3 111 aber auch diese fallen heute Macht Bis zul.

pfang genommen:

Italien. Turin, 4. April. (Lloyd.) Die Deputirten kammer hat in ihrer Sitzung vom 2ten, nachdem sie über die In terpellation des Deputirten Pescatore eine einfache Tagesordnung votirte, die Kategorieen 1 9 und die Artikel 2 9 des Gesetz vorschlags über die Ausgaben der General-Azienda der Artillerie und der Militairfabriken und Fortificationen angenommen. Gestern hat sie das Budget des Kriegsministeriums bis zur Z35sten Kategorie genehmigt.

In kurzem wird die Bekanntmachung einer längst ausgear beiteten Verordnung des Kriegsministers, betreffend alle jene Offi ziere aus der Lombardei, aus Parma und Modena, die nach den letzten Kriegsjahren in der Dienstleistung bei der Königlichen Armee verblieben sind, erwartet. .

Die Geschichte der Strega endigte mit einem Duelle. Herr Andras von Seiten des Journals und der Marineoffizier Herr Deviry von der entgegengesetzten Partei forderten sich auf Pistolen;

der Erstere soll gefährlich verwundet worden und nach Einigen auch schon in Folge der Wunde gestorben sein.

Griechenland. Athen, 31. März. (Wand.) Gregoriades interpellirte den Minister Paikos über die Maßregeln, welche die Regie— rung ergriff, um die Verbreitung der ketzerischen Lehren zu hindern, zu welchen sich ein gewisser Kairi mit seinen Schülern bekennt. Kairi stiftete ein Schule in Andros und lehrte dort einelneue Religion, deren Grundlage der Deismus ist. Die heilige Synode ließ ihn in ein Kloster sperren und exkommunizirte ihn später. Kairi lebte dann zurückgezogen und mischte sich in nichts mehr. Der Senat ging zwar zur Tagesordnung über, aber im Publikum ist natürlich doch die Geschichte nicht so schnell zu beseitigen.

Die Deputirten⸗-Kammer hat den Gesetz-Entwurf bezüglich der Straßenbanten fast unverändert angenommen.

Im Hause des protestantischen Geistlichen King (eines Ameri kaners) ist ein Tumult vorgekommen. Er predigte die Lehren des Evangeliums in griechischer Sprache und ließ sein Haus dem Pu blikum offen. Der Befuch wurde zahlreich, und als er kürzlich von Kain sprach und den verhängnißvollen Differenzen der religiösen Scheidungen, wollte Jemand eine Frage an ihn richten, die King aber nur zu beantworten versprach, wenn der Fragesteller bei der Sache bleiben wollte. Da nun die Einen die Beantwortung woll ten, Andere nicht, so entstand ein Lärm und King hißte die ame rikanische Flagge auf

Die Räuber machen noch immer genug von sich sprechen. In Mgara haben ste 6000 Drachmen erpreßt.

Bosnien, 31. März. (LlI.) Ibrahim Pascha

us Thulthissar nach Varzar Vakuf, einem von Jaiza d

Türkei. 2 n i

l ist dieser Tage vor ungefähr vier Stunden entfernten, wegen seiner großen Getraide⸗ märkte berühmten Orte, aufgebrochen. Der ehemalige Wesir der Herzegowina, Ali Pascha Stolcevie, weilt sammt seinem Sohne Haflz gegenwärtig zu Jaiza. Die Verwaltung der Herzogawina ist einstweilen den Händen Ali Pascha Sarhos anvertraut. Eine zweite 1060 Mann starke Arnauten-Abtheilung ist in Bosnien angekom⸗ men. Einige von ihnen drangen in den Laden eines Uhrenhänd lers in Sarajewo und erschossen ihn. Am 27sten begab sich das regulaire Heer aus Travnik nach der Kraina auf den Marsch. Banjaluka ward von den Insurgenten gänzlich geräumt, nachdem sie zuvor die Wohnung des griechischen Bischofs ausplünderten. Miri Alaj Mohamet hat Livno zu dem Zwecke besetzt, eine Verei— zersprengten Insurgentenhaufen aus der Herzegowina

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nigung der

und der Kraina zu verhindern.

Markt ⸗Berichte.

crliner Getraidebericht vom ligen Markt waren die Preise loco nach Qualität 50 m Detail 51 55 Rthlr. gen loev nach Qualität 30 im Detail 31 34 Rthlr schwimmend im Kanal S871 pfd Rthlr. pr. 82pfd. begeben.

Mar

1641 ) Frühjahr 60

tai / Juni 30

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regnigt

äftsverkehr:

9 Pf. Große Gerste Sgr. 2 Pf. Hafer 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., Zu Wasser: Weizen (weißer) 2 Rthlr. Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 2 Rthlr. 1 S 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 19 Sgr. Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 7 Rthlr., auch 27 Sgr. 6 Pf. Erbsen 1 auch 1 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf. (schlechte Sorte). Mittwoch, ven g. April. s Rrblr. 15 Sar Das Schock Stroh 16 Rthlr. 15 , ig: Der Centner Heu 22 Sgr. 6 Pf., geringert Sorte auch G Sgr. Kartoffel⸗Preise.

Der Scheffel 17 Sgr. 5 Pf, auch 11 Sgr. 3 Pf, meßzen- weis 1 Sgr. 3 Pf, auch 105 Pf.

Hafer 1