trag. Der Abgeordnete Revel griff das Freihandelssystem lebhaft Der Han⸗
an und erklärte sich für das Prinzip der Schutzzoͤlle. dels⸗Minister Graf Cavour bekämpfte ihn.
Genua, 14. April. (W. 3.)
hatte die Aufmerksam⸗
der Stadt gelegenen Hügel Fasa. Dasselbe J Störung vorüber.
keit der Behörden erregt, ging jedoch ohne
Florenz, 10. April. Der Monitore Toscano bringt folgendes im Namen des abwesenden Großherzogs vom Neiniste⸗ rium erlassene Dekret: „In Anbetracht der gegenwärtigen er= hältnisse der im Umkreis della Rocca S. Casciano gelegenen Ge⸗ meinden hat der Minister-Rath auf Anrathen des Staats ⸗Secre⸗ tairs des Innern und in Anerkennung der Dringlichkeit zu verord⸗ nen befunden: 1) In dem Territorium der besagten ,. ist nicht nur das Tragen der Waffen Jedermann, der ig, die gesetzliche Befugniß hat oder nicht mit einem ,, . des Üünterpräfekten der Rocca S. Casciano versehen ,. . auch der Besttzer derselben, selbst im eigenen Hause, ,, . tersagt, was auch von dem Besitze der Munition a er g 66. 2 Tie Dagegenhandelnden haben eine Strafe von 0 . 3 . . und einer Inhaftirung von 15 Tagen bis 3 Monaten zu gewar⸗
tigen.“ . a6 Dasselbe Blatt berichtet: „Am 6ten d. M. traten um
die Morgenslunde drei Banditen in das nahe an. Madigliana ge⸗ legene Haus des Landmannes Lombardi. Sie warsen ihm vor, am 36 Marz der Stadtbehörde einige ihrer Kollegen, die sich in sein Haus geflüchtet, verrathen zu haben, und schlugen ihn, sein Weib, pen Sohn, einen 10jährigen Knaben, die 24jährige, seit kurzem dem Domenico Barnabei vermählte Tochter und kurz darauf auch diesen todt. Dieser Barnabei war im Hause Versari, ungefähr eine Meile von Lombardi entfernt, im Dienste. Die drei Bandi⸗ ten gingen nun hin, zwei von ihnen gaben sich im Hause Versari als Polizeiagenten aus und verlangten das Haus zu durchsuchen, um sich die Ueberzeugung, daß kein Fremder darin verbor⸗ gen sei, zu verschaffen. Auf die Antwort, daß sich im Hause außer ihrem Diener Barnabei durchaus kein Fremder vorfinde, wollten sie diesen sehen. Sie traten also ein, und als sie diesen Barnabei sahen, sagten sie ihm, wie sein Weib, ihr Vater, die Mutter seines Weibes und sein Schwager von ihnen er— mordet worden, und daß nunmehr die Reihe auf ihn gekommen sei, dabei schlug Einer das Gewehr auf ihn an, aber es versagte. Barnabei beschwor sie in seiner Angst um Mitleid und Barmher— zigkeit, in der That schien dies auch nicht erfolglos, denn sie ent⸗ fernten sich, aber nach wenigen Augenblicken kamen sie wieder, und mit dem Rufe: „Dein Tod ist beschlossen“, tödteten sie auch diesen. Im Hause Versari waren zur Zeit sechs Männer zugegen, die Furcht scheint sie jedoch so sehr gelähmt zu haben, daß die Räuber ungehindert ihre That vollführen und sich eben so wieder entfernen konnten.“
Bologna, 8. April. (Corriere Mercantile.) Der ent⸗ seelte Körper des berüchtigten Räuber-Hauptmanns Passatore wird auf Verordnung der Polizei von Stadt zu Stadt herumgeführt, um den Tod dieses Banditen außer allem Zweifel zu setzen. Plötzlich sollen aber die Mutter und die Brüder des wahren Steph. Pelloni alias Passatore hinzugekommen sein und behauptet haben, daß sie in dieser Leiche nicht den Sohn und Bruder erkennen.
Modena, 11. April. Der heutige Messagere veröffent⸗ licht ein Herzogliches Dekret vom Aten d. M., laut welchem der Staat auch von Privatlandstrichen gegen Entschädigung Gebrauch machen kann, um Straßen, welche nach Bergwerken und Marmor brüchen führen sollen, bauen lassen zu können.
Rom, 10. April. (LI.) Mehrere Personen, bekannt aus der republikanischen Epoche Roms als wüthende Demagogen, sind in⸗ haftirt worden; man fand bei ihnen außer einer umfangreichen Korrespondenz in ihrem Sektengeiste ein Paket mit 209 falschen Bons und verschiedene zu ihrer Fabrication gebrauchte Instrumente.
— Gestern veranstalteten 300 bis 400 Personen ein demokratisch unitarisches Bankett auf dem nächst
528 — l, 5. April. (Lloyd.) Die Distrikts⸗ und Provinz-⸗ ß führ vie senseits bes Faro a ,. . Königreiches berufen worden, und zwar erstere auf den sten, letztere 9) 1
. . . 3. Bruder des bekannten Insurrectionschefs
Guiglielmo Pepe, ist mit Tode abgegangen.
Madrid, 12. April. (Fr. Bl.) Die Mutter des Generals Narvaez, Gräfin da Cafiada Alta, ist so gefährlich erkrankt, daß man für ihr Leben fürchtet. Narvaez wollte zu ihr zurückkehren, ließ aber vorher bei der Regierung anfragen. Vidal hat deswegen eine Unterredung mit Bravs Murillo gehabt, dessen Antwort lakonisch lautete: „Die Regierung Ihrer Majestät ist in Fenntniß gesetzt.“ Man weiß nicht, ob der Herzog nun zurückkeh⸗ ren wird. Man will übrigens von anderer Seite wissen, die Krank—
heit der Mutter des General Narvaez biete weit weniger Gefahr für ihr Leben, als eine sehr gute Gelegenheit zur Rückkehr ihres Sohnes.
Spanien.
Madrid, 13. April. (Fr. B.) Der französische Gesandte Bourgoing trifft seine Vorbereitungen zur Abreise, sein Nachfolger Walewski ist durch den Telegraphen bereits als in Bavonne einge⸗— troffen signalisirt.
Nach der Espana hat die Regierung den General Narvaez nicht zur Rückkehr nach Spanien ermächtigt. Die Krankheit seiner Mutter ist übrigens keinesweges gefährlich.
Das ministerielle Journal Orden erklärt Oppositionsjournale von einer Spaltung zwischen den Kabinetsmitgliedern für falsch.
Die offizielle Zeitung veröffentlicht jetzt alle Dokumente über die Schuldregelungsfrage, „damit das Land die Wahrheit und Loyalität der Regierung erkenne und sich von der Heuchelei der Gegner überzeuge.“
Die gestrige Versammlung der progressistischen Wähler war von etwa 400 Personen besucht. Es sprachen Olozaga und Cor— tina, und wurde beschlossen, die progressistische Partei solle sich zu den Wahlen präsentiren und ein leitendes Comité ernennen.
die Gerüchte der einzelnen
3 , die londoner Industrie⸗-Ausstellung betreffend. J. Im Verfolg unserer Bekanntmachung vom 7. März d. J.
worin wir zur öffentlichen Kenntniß gebracht haben, daß solche tech nische Kommissarien, welche von einzelnen Städten, Handelskammern, kaufmännischen oder gewerblichen Corporationen zur londoner In dustrie-Ausstellung entsendet werden möchten, um daselbst Studien im Interesse ihrer besonderen Industriezweige zu machen, von den Kommissarien der Regierung bei der vereinsländischen Berichterstat tungs-Kommission zur Erreichung ihrer Reisezwecke nach Kräften unterstützt werden würden, wird nunmehr mitgetheilt, daß der Ge⸗ heime Ober-Finanzrath von Viebahn und der Fabriken Kommis⸗ sions-Rath Wedding von seiten Preußens zu Mitgliedern der vereinsländischen Ausstellungs-Kommission ernannt worden sind und sich gegen Ende dieses Monats nach London begeben werden. il. Bei der General-Konferenz in Zollvereins-Angelegenhei⸗ ten ist es in Anregung gekommen, während der Dauer der Aus⸗ stellung in London ein Erkundigungs-Büreau zu errichten, damit einerseits über die vereinsländischen Erzeugnisse, über deren Preise und Bezugswege den Fremden und insbesondere dem Handelsstande Auskunft ertheilt und Preis⸗Courante, welche etwa von den Aus
deutschen Industriellen, welche die Ausstellung besuchen, thunlichst orientirt werden können. Das Nähere über die Errichtung dieses Büreau's wird binnen
stellern eingesandt werden, ausgegeben, andererseits aber auch die
Wir sind aber
kurzem zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. schon jetzt beauftragt, dem vereinsländischen Gewerbstand und den Ausstellern insbesondere von der bevorstehenden Errichtung des / Büreau's Kenntniß zu geben.
/ Wir sind erbötig, von solchen Ausstellern, welche Preis ⸗Cou rante oder Abdrücke von ihren Firmen mit Angabe ihrer Hauptar— tikel in deutscher und englischer Sprache auf diesem Wege in Lon
don verbreitet zu sehen wünschen, dieselben in Empfang zu nehmen und weiter zu befördern.
III. Um den zur Zeit der londouer Industrie⸗-Ausstellung in London eintreffenden preußischen Staatsangehörigen den Zu⸗— tritt zu den sehenswürdigsten öffentlichen Anstalten der Stadt und Umgegend zu erleichtern, ist von Seiten der König⸗ lichen Gesandtschaft daselbst die Vorkehrung getroffen worden, daß denselben gegen Ablieferung ihres Passes oder ihrer sonstigen Reise⸗ Legitimation eine „Eintrittskarte“ zur Besichtigung der darin be— zeichneten, von nicht weniger als 20 verschiedenen Behörden Groß⸗ britaniens ressortirenden Anstalten, unter denen insbesondere die Königlichen Paläste zu St. James und Windsor, das Haus der Lords, das Königliche Arsenal zu Woolwich, die Königlichen Docs, der Tower und die Königliche Münze zu London, die Bank von England, die St. Pauls und Westminster-Kirche, das Muster⸗ Gefängniß zu Pentonville, das Arbeitshaus, das Gefängniß von Newgate, Bridewell und Bethlem-Hospital, Chelsea⸗Hospital, der Kunstverein, Dulwich-Gallerie, das ostindische, United⸗Service⸗ und Sir John Sloane's Museum, so wie das Museum des Collegium? der Wundärzte, zu nennen sind, ausgefertigt und behändigt wird Auf der Rückseite der Karte wird sich ein kleiner Plan von Lon don befinden, auf welchem jene Anstalten mit Buchstaben bezeichnet sind. Die geringe Gebühr für die Ausfertigung der Karte wird noch näher bekannt gemacht werden.
Gegen Rücklieferung der Karte mations-Papiere bei der Königlichen Gesandtschaft zurückgegeben
Berlin, den 17. April 1851.
Kommission für die londoner Industrie-Ausstellung. von Viebahn. Druckenmüller. Dr. Schubarth
werden die deponirten Legiti⸗
Meteorologische Geohachtungen.
Morgens Nachmittags Nach einmalige
1851. 20 April. 2 Uh
Beobachtunt.
336,62
2
15,45
Lustdruck Luftwsürme ö ,. . Flusswüärme Thaupunkt- . 4 ; — 7,2 66 pt pt Lusdünstunz
erschlasg H, 61! Rh
sel- 15,5
Bodenwärme
Dunstsãät tigung Wetter
Wind .
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16 pCt V Sv
Königliche Schauspierr
Dienstag, 22. April. Im Opernhause. Vorstellung: Giralda, romantisch-komische Oper in 3 Akten, nach Scribe, von W. Friedrich. Musik von Adam
Preise der Plätze: Parquet, Tribune 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balko 1Rthlr. 10 Sgr. Parterre, 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.
16 ste Abonnements
und zweiter Rant und Prosceniun
. daselbst
168
[i 6t daselbst
ritt viii
Königsstädtisches Theater Dienstag, 22. April. Erste Gastdaistellung des 3) ungarischen National⸗-Tänzers, Herrmann Königsbaum, und Pfefferrösel, oder: Die Frankfurter Messe im Jahre 1297 mälde der Vorzeit in 5 von Charlotte Birch Pfeiffez Im ersten Akt des Sti Magn rischer Nati Zum Schluß:
tücks tion Tanz. h haum Mittwoch, 23 2 Borgia. Oper in 3 Akten Preise der Plätze: Ein Platz des ersten Ranges 1 Rthlr. n April. dramatisches
igjährigen
Crezi
. * ? 294 2* 1m Donnerstag, 24. Zum
in München,
Berlin, 19. April. Das Geschäft in Eisenbahn-Actien war in den letzten 14 Tagen minder belebt, als seither, doch blieb die Stimmung für die meisten Gattungen günstig, wenn auch die Course durch verschidene Verkäufe nicht durchgängig den höchsten Stand behaupten koennten. Einige Gewinn -Realisirungen, so wie mehr- seitige Blanco⸗Verkäufe, wirkten namentlich auf Potsdam-Magde⸗ burger Actien ungünstig und veranlaßten einen Rückgang des Courses von 725 bis 69 26; der Umsatz aber war darin sehr um⸗ fangreich, wie denn überhaupt diesen Actien die besondere Auf— merksamkeit unserer Börse zugewandt bleibt, seitdem der Ver— kehr in Friedr. Wilh. Nordbahn -Actien fast auf Null reduzirt ist. Nächstdem war der Begehr nach Oberschlesischen Eisenbahn⸗Actien vornehmlich für Rechnung unserer Privaten, wie für sächsische Rech⸗ nung anhaltend und brachte in Ansehung der fortdauernden Mehr⸗ nnen men eine ansehnliche Cours-Verbesserung zu Wege. Auch in Berlin⸗Anhalter, Berlin-Hamburger, Düsseldorf⸗Elberfelder, Köln⸗ . Nieder cle sisch. Märtischen. Bergisch⸗Märkischen, Halle. 8a ger und Rheinischen war der Verkehr ziemlich belebt,
och bei weitem nicht so umfangreich, als in den beiden vorgenannten Actien⸗ Gattungen. Auf die nicht unbeträcht⸗
. . a lichen Schwankungen der französischen Rente legt unsere Börse zwar kein sonderliches Gewicht, doch ist nicht in Abrede zu stellen, daß die französischen Zustände noch fortdauernd mit ängstlicher Vor⸗ sicht beobachtet werden und auch in neuester Zeit dazu beigetragen haben, die Lebendigkeit im Geschäft zu beeinträchtigen. Auf Effek ten, die der Speculation nicht angehören, als namentlich auf inl und fremde Fonds, übt weder die Politik noch der Coursstand aus wärtiger Börse irgend einen Einfluß aus, dieselben sind daher auch in den letzten 14 Tagen gar keinen Schwankungen ausgesetzt gewe⸗ sen, sondern behaupteten sich theils fest, theils erfuhren deren Course
eine Besserung.
Wir notilren heute die Schluß-Course
Stamm-Actien, wie folgt: Berlin-Anhalter 110 Gld. Berlin-Stettiner 1187 Gld Berlin⸗-Hamburger 977 Gld. Berlin-Potsdamer 70 Gld. Köln⸗Minden 1034 Gld. Halle⸗Thüringer 69* Gld. Bergisch⸗Märkische 407 Br.
unserer Eisenbahn—⸗
Niederschlesisch⸗Märkische Aachen⸗Düsseldorfer 82 Gld Posen⸗Stargard 82 Düsseldorf-Elberfeld 99 Gld Iberschlesische Litt. X. 118 do 14 6 Rheinische 65 bez Friedr. Wilh. Nordl Krakau-Oberschlesische Kosel⸗Oderberger 73* bez. Bemerkenswerth ist der niedrige Gattung und für Geld⸗Anlagen gewiß Dividende im vorigen Jahre nach Rücklegung Reserve-Fonds 4 „ betragen, und kein der Ertrag sich in diesem Jahre vermindern An Wechseln sind heute London „ Sgr. driger gewesen. Frankfurt a. M. und Peters b Die übrigen Valuten die ganze Woche übe in wiener Valuten fast kein Umsatz
ᷣ Auswärtige Börsen. „6 Wien. 19. April. Met. 5proz. 958 Br., Gld. A4proz. 6 56. 75 Gld, 4zproz. S3 Br., Gld. 2iproz. 51 Br., ö. Old. Anl. 34: ld, 393 119 Br., 118 ,,,, 3 Glo. Gloggn. 1355 Br., 135 Gl, Mai * 6 Pr 89 Gld. B. K 1 3 Gld. Pesth 89 Br., 89 Gld. B. A. Wech sel⸗Course.
Amsterdam 186 Br. ren, 134 Br. Frankfurt 133 Br. ! Hamburg 1963 Br. . Gh. London 13.7 Gld. Paris 1585 Br. Kaiserl. Gold 1385 Silber 133 bez. Fonds und Actien medriger, aber fest. fangs der Börse sehr gesucht, schlossen flauer.
Frankfurt a. M., 19. April. Oesterr. Bank⸗Actien 1145 Br., 142 Gld. Zproz. Melalliques-Obligationen 715 Br., 7 Gir? Badische Partial⸗Loose a 50 Fl. vom Jahre 1840 55 Br., j do. a 36 Fl. vom Jahre 1845 327 Br., 325 Gld. Partial⸗Loose a 40 Rthlr. 325 Br., 323 Glvd.
Fremde Valuten an⸗
5 Glo. Kurhess. Sardin. Partial⸗
Loose àa 36 Fr. bei Gebrüder Bethmann 363 Br., Ib Gld. Span. Zproz. inländ. 343 Br., 343 Gid. Poln. proz. Obligat. 2 500 J. S4 Br., 4 Gld. Friedr. Wilh.⸗Nordbahn 393 Br., 321 Gld. Köln-Minden 1045 Br., 104 Glo. Bexbach 82 Br., 2 Gld.
Von Fonds fanden an heutiger Börse nur allein in proz. Lomb. unb 3proz. Spaniern mehrere Umsätze statt. In allen übrigen Fonds und Eisenbahn-Actien war kein Geschäft. Die Course erfuhren im Ganzen keine Veränderung, blieben ganz wie gestern
Samburg, 19. April. 3 proz. pr. C. 89 Br., 89 Gld. St. Prämien-Obligat. M Br. E. R. 1063 Bre, 106 Gld. 4 proz. g37 Br., gsz Gld. Stiegl. 873 Br., 873 Gld. Dän. 73 Br. Ard. 115 Br., 11 Gld., Zproz. 323 Br., 325 Gld. Amerikan. bproz. V. St. 1057 Br., 1055 Gld. Hamburg⸗Berlin 973 Br., 977 Glo. Bergedorf 92 Br. und Gld. Magdeburg⸗Wittenb. 537 Br., 537 Gld. Altona⸗Kiel 2 Br., 92 Gld. Köln Min⸗ den 1035 Br., 1033 Gld., Friedr. Wilhelms⸗RNordbahn 38 Br. Mecklenb. 285 Br., 28 Gld. .
Bei großer Geschäftsstille waren die Course unbedeutend ver— ändert.
Paris, 18. April. Zproz. 57.5. 5proz. 92. 45. bahn 172. 56. Gold 2. 25 — 2. Dukaten 11.70 — 11. 60. Wechsel-Course. Amsterdam 2115. Hamburg 186. 36853 London 24. 877. Franifurt 716.
Nord⸗
Berlin St. Petersburg 3883.
Die Rente war fast auf 91. deutende Einkäufe und schloß 92
Amsterdam, 18. April. Der holl ziemlich belebtem Geschäft in Int. sehr fest. angeboten. Auf Portug. war besonders Lie ᷣ Spekulanten gerichtet und sind diese durch Verkäufe wiederum 4 X seit gestern gewichen. Russ. fast unverändert. Oesterr. in ungün stiger Stimmung. Met. 5proz. neue 764, 755, 3; 23proz. 36, Mex. 315.
Holl. Int. 5735, 4, K, 3proz. neue 673, F. Z3Iproz. Synd S883. Act. d. Hdl. 1083. Span. 123, 4, gr. Piecen 123, Russen alte 1043, 4proz. Sb R.
Markt Span. Aufmerksamkeit der
wal
etwas
der Ersten Kammer ausgegeben worden.
— * —
Mit der heutigen Nummer des Staats-Anzei—⸗ gers sind Bogen 160 bis 164 der Verhandlungen
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdrucerei. Beilage
Das Abonnement beträgt. 5 Rthlr. für 3 Jahr. 10 Rthlr.« J Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet
M 112.
//
n gt.
Amtlicher Theil.
D t s b ln n d
Hesterreich. Wien. Minister⸗Vortrag und Statut über den Reichs⸗ rath. Vortrag des Finanzministers und Kaiserliches Patent über die provisorische Einführung der Einkommensteuer im lombardisch- venetiani-= schen Königreich. Feldmarschall-Lieutenant von Wohlgemuth . Ueber die Errichtung des Reichsraths und seine Mitglieder. Die Ver— handlungen über die Flüchtlinge in Kiutahig. Die Eisenbahnpläne für Ungarn. Vermischtes. Triest. Sanitäts-Maßregeln.
Bayern. München. Abschied für den Landrath von Oberbavern. — Reskripte über den Unterricht in der baperischen Geschichte.
Baden. Karlsruhe. Eirlularschreiben in Betreff der schweizerischen Münzangelegenheit.
Ausland.
Oesterreich. Venedig. Freihasen⸗Kommission. Mailand. Die Zins-⸗Erhebung für die lombardisch-venetianische Anleihe. Verfügung der Po-Schifffahrtsgesellschast. Agram. Fuad Efendi und Fazli Pascha. Cattaro. Gefechte zwischen Montenegrinern und Türken.
Frankreich. Paris. Die Longchamps⸗Promenade und die Vorberei⸗ tungen zur Feier des 4. Mai. — Changarnier. Diplomatische Mis⸗ sion. Interimistischer Gouverneur Algeriens. Telegraphische Nach- richt aus Portugal. Die Kommission für Aenderungen in der See— Gesetzgebung. Schluß des Ackerbau Kongresses. — Vermischtes.
Großbritanien und Irland. London. Aufschub der Soireen des Lordmayor. — Die Finanz- und Parlaments-Reform-Association. Berichte aus Westindien. — Vermischtes.
Schweiz. Bern. Mittheilung der englischen Gesandtschaft an den Bun— desrath hinsichtlich der Flüchtlinge.
Italien. Turin. Senats -⸗Verhandlungen. — Ausschub eines Gesetzvor= schlags über medizinische Lehrstühle. Bekanntmachung des Handels Ministeriums. Genua. Geschäftsträger bei der römischen Kurie. — Florenz. Die Reise des Ministerpräsidenten Baldasseroni nach Rom und Neapel. Verbot der Schriften d'nzeglio's. Livorno. Nord- amerikanische Fregatte. — Rom. Ernennungen. Aufforderung zu Zammlungen für eine katholische Kirche in London. Verhaftungen.
Spanien. Madrid. Das Projekt zur Kanalisirung des Ebio. Die Oᷓpposttion.
Türkei. Von der bosnischen Gränze. pics. Durazzo. Albanesen⸗Petition.
Aegypten. Alexandrien. Französische Korvette. — Die Verhältnisse zur Pforte. Aufstand in Sennaar.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. Aufregung wegen der Sklavenbill.
Ostindien. Bomba. Die Insurrection in China. ten zwischen der britischen und der chinesischen Regierung.
Börsen⸗ und Handels- Nachrichten.
Ermordung Ibrahim Ka⸗
New⸗York. Die
Mißhelligkei⸗
Amtlicher Theil.
Majestät der König haben Allergnädigst geruht „Wittwe des Minister-Präsidenten 3c. Grafen von Bran⸗ geborene von Massenbach, zur er⸗Hofmeisterin Majestät der Königin; und Den früheren Land und Stadigerichts-Direktor Recklinghaüsen zum Direktor des Kreisgerichts zu
zu ernennen
Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffeutliche Arbeiten. Bekanntmachung.
Das Publikum wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Fran kirungsmarken in jeder beliebigen Quantität, also auch einzeln, bei allen preußischen Postanstalten käuflich zu haben sind. Gleichzeitig wird bemerkt, daß für alle frankirte Briefe nach den zum deutsch-österreichischen Postvereine gehörigen Staaten, also zur Zeit nach allen Kronländern des österreichischen Kaiserstaates, nach Bayern, Sachsen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg⸗Strelitz und Holstein, ein Silbergroschen pro Loth wen iger an
für die unfrankirt abgehenden
*
Porto zu zahlen ist, als dahin
Briefe
Bei den im preußischen Postbezirk verbleibenden Briefen kann übrigens nicht allein das Franko, sondern, falls es der Wunsch ; st, den Brief ganz kostenfrei in die Hände des Adressaten die Bestellgebühr durch Marken berichtigt wer
vie X
des nders sern, auch den. Zur Berichtigung dieser Gebühr ist stets eine besondere, auf der Siegelseite des Briefes zu hefestigende Marke zu ver— . wenn der Brlef nach einem Orte bestimmt ist woselbst sich eine Post⸗Anstalt befindet, eine Marke zu J Sgr. und, wenn der Brief nach einem Orte im Umkreise einer Post-Anstalt gerichtet ist, eine Marke zu 1 Sgi , Berlin, den 7 Februar 1851. General⸗Post⸗Amt. Schmückert.
wenden, und zwar,
Präsident und
Angekommen: Se. Excellenz der Minister Man⸗
Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherr von teuffel, von Golßen. — ö l
Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst zu S ayn⸗Witt⸗ genstein, nach Klütz.
nichtamtlicher Theil. Dentschland.
Oesterreich. Wien, 19. April. Der Vortrag des Mi— i,. über den Entwurf des Statuts für den Reichsrath autet:
Berlin, Mitt woch deu zz. April
„Allergnädigster Herr! Mit dem allerhöchsten Handschreiben vom 5. Dezember v. J. geruhten Ew. Majestät die allerhöchste Willensmeinung auszusprechen, daß das im neunten Abschnitte der Reichsversassung seinen Grundzügen nach vorgezeichnete Institut des Reichsraths nunmehr ins Le= ben trete, und zugleich dem treugehorsamst gefertigten Ministerraths-Präsidenten den Auftrag zu ertheilen, nach gepflogener Rücksprache mit dem zum Reichsraths-= Präsidenten ernannten Freiherrn von Kübeck, die Zusammensetzung einer Kommis⸗ sion vorzunehmen, deren Aufgabe in der Entwerfung des Statuts über Einrich- tung und Wirkungskreis des Reichsrathes zu bestehen hatte. In Gemäß-⸗ heit dieses allerhöchsten Auftrages wurde die Kommission aus kenntnißrei⸗ chen und hochgeachteten Männern verschiedener Nationalität zusammenge⸗ setzt. Die Kommissionsglieder haben sich, unter der Leitung des Reichs raths-Präsidenten, ihrer wichtigen Aufgabe mit anerkennenswerther Umsicht und Thätigkeit gewidmet und in verhältnißmäßig kurzer Zeit einen Entwurf des Statuts zu Stande gebracht, welcher, dem allerhöchsten Befehle gemäß, dem Minister-⸗Präsidenten übermittelt wurde. Ew. Majestät treugehorsam= ster Ministerraih, durchdrungen von der Bedeutung des in Rede stehenden Statuts für die gedeihliche Wirksamkeit eines berathenden Körpeis, der fortan auf die österreichische Gesetzgebung einen großen Einfluß zu üben berufen ist, hat den Entwurf der Kommission einer ernsten, eindringenden Prüfung, in wiederholten Sitzungen, von denen eine unter dem allerhöchsten Vorsi tze, unterzogen und in Folge dieser Berathungen den Beschluß gefaßt, Ew. Majestät das hier beiliegende, in der Form eines allerhöchsten Patentes verfaßte Statut für den Reichsrath, zur allerhöchsten Genehmigung ehrerbietigst zu un— terbreiten. Dasselbe bezeichnet in vier Abschnitten die Bestim⸗ mung und Stellung des Reichsrathes, seine Zusammensetzung, die Rechte und Pflichten dieses Körpers und seiner Glieder und die allgemeinen Grund— züge der demselben vorzuschreibenden Geschäftsordnung. Bei dem Institute des Reichsrathes, so wie bei den meisten stagtlichen Einrichtungen, ist es übrigens nicht so sehr die Form als der Geist, in welchem dieselbe gehand-— habt wird, worauf es ankommt, und es ist nicht zu bezweifeln, daß die er— leuchteten Männer, die Ew. Majestät in den Reichsrath zu berufen geruhen werden, in wichtiger Auffassung der ihnen allerhöchst vorgezeichneten Aufgabe be— müht sein werden, Ew. Majestät und allerhöchstihr Ministerium bei dem schwierigen Geschäfte der Gesetzgebung werkthätig zu unterstützen. Dieser berathende Körper, unberührt von dem störenden Andrange der laufenden Verwaltungsgeschäfte, wird die Muße besitzen, um sich den legislativen Ge— schäften mit der erforderlichen Ruhe zu widmen und zugleich, da er Män— ner von bewährter Einsicht und gereifter Erfahrung aus den verschiedenen Kronländern in sich vereinigt, auch ganz in der Lage sein, die Gesetz⸗Vor— schläge, mit sorgfältiger Berücksichtigung der im weiten Gebiete des Kaiser— reichs obwaltenden verschiedenartigen Verhältnisse und Bedürfnisse, in Er— wägung zu ziehen. Wien, 17. März 1851.“
Das hierauf erlassene Kaiserliche Patent April da tirt und lautet:
„Wir Franz Joseph J., von Gottes Gnaden, Kaiser von Oesterreich u. s. w. haben, in Ausführung der 58. 96 bis 98 der Reichsverfassung, nach eingeholtem Gutachten der unter dem Vorsitze Unseres Reichsraths- Präsidenten zusammengesetzten Kommission und über Antrag Unseres Mini- sterrathes im Grunde der §§. 87 und 120 der Reichsverfassung folgendes Statut über den Reichsrath erlassen:
Ab s(chunitt Bestim mung und Stellung des Reichsrathes.
§. 1. Der Reichsrath ist zur Berathung aller jener Angelegenheiten bestimmt, über welche er, im Sinne des §. 7 dieses Statutes, einen bera— thenden Einfluß auszuüben berufen, oder von Uns befragt, oder vom Unse⸗— rem Ministerrathe um sein Gutachten angegangen wird.
§. 2. Die vorzüglichste Aufgabe des Reichsrathes ist, Uns und Unser Ministerium durch seine Einsichten, Kenntnisse und Erfahrungen zu unter— stützen, damit in der Gesetzgebung gediegene Reife und Einheit der leitenden Grundsätze erzielt werde.
§. 3. Der Reichsrath ist ausschließend und geordnet; seine Stellung zu Unserem Ministerium ist
nung.
unmittelbar Uns unter⸗ jene der Nebenord
3. 4 Sein Beruf ist ein rein berathender
. In Exrtheilung seines st er unabhängig, selbstständig und in seiner .
Rathes freien Berathung ge⸗ sichert. .
§. 5. Aufträge zur Erstattung von Gutachten, gelangen an den Reichs⸗ rath unmittelbar von Uns und Einladungen in gleicher Absicht von dem Ministerrathe. Einzelne Minister leiten die Vergutachtung eines Gegen standes im Körper des Reichsrathes nur durch den Ministerrath ein. Ein gaben von anderen Behörden, Köiperschaften oder Privaten können keine Veranlassung zu Verhandlungen oder Berathungen z Reichsrathes geben ind sind, wenn sie nicht ausschließend die inneren Angelegenheiten dessell betreffen, stets unerwiedert zu lassen
§. 6. Die unmittelbar von Uns an den
(1
ö. Reichsraih gehender stände kommen demselben mittelst Kaiserlichen Erlasses zu. hierüber wird Uns unmittelbar vorgelegt. Gegenstände, welche er rath an den Reichsraih leitet, sind zu diesem Behufe durch den Präsidenten des Ministerrathes an jenen des Reichsrathes zu übersenden. In diesem Falle ist auch das Ergebniß der reichsräthlichen Berathung sammt der Ab schrift des Berathungs-Protokollts an den Präsidenten des Ministerrathe zu leiten. 8 in allen Fragen der Gesetzgebung gehört
7. Der Neichsrath wird ind der Anhörung desselben in der Kundmachung der Gesetze erwähnt.
§. 8. Wir behalten Uns vor, die Ansichten und das Gutachten des Reichsrathes auch in anderen Angelegenheiten zu vernehmen. Unserem Ministerium steht es frei, auch andere, hier nicht bezeichnete Gegenstände der Berathung und Begutachtung des Reichsrathes zu unterziehen.
Dem Reichsrathe sollen von dem Ministerium nur ausgearbei— tete Entwürfe zur Berathung und Begutachtung übergeben werden.
§. 10. Der Reichsrath hat keinerlei Initiative in Vorlegung von Ge⸗ setz oder Verordnungs-⸗Vorschlägen. Sollten ihm jedoch bei einem seiner Berathung zugewiesenen Gegenstande Lücken, Mängel oder Bedürfnisse in der bestehenden Gesetzgebung auffallen, so ist er berufen, sie gleichzeitig mit der Abgabe seines Gutachtens bei Uns zur Sprache zu bringen.
§. 11. Das Resultat der Berathung des Reichsrathes kann das Mi— nisterium in seinen Anträgen nicht binden. In den Angelegenheiten, welche im §.7 bezeichnet sind, wird der Ministerrath seine Beschlüsse mit ihrer Be= gründung durch abschriftliche Mittheilung der Protokolle dem Reichsrathe zur Kenntnißnahme eröffnen.
S. 12. Sollten Wir für gut finden, dem Neichsrathe noch andere Attribute oder Functionen zuzuweisen, so werden Wir hierüber die weiteren Bestimmungen erlassen.
8
8. 9 v5. *.
. 1 Zu sammensetzung des Reichsrathes.
8. 13. Der Reichsrath besteht aus seinem Präsidenten, aus den Reichsräthen und aus zeitlichen Theilnehmern. Ein Stellvertreter des Prä- sidenien wird von Uns aus den Reichsräthen bestimmt. Zur Besorgung der Hülfs - und Ordnungs-Geschäste werden ihm das Kabinets-Archiv im
engeren Sinne, mit Vorbehalt der freien Benutzung für das Ministerium,
Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers Behren⸗Straße Nr. 57.
1851.
dann die weiter ersorderlichen besonderen Organe in entsprechender Zahl zugewiesen. ö
§. 14. Alle Personal-Ernennungen gehen von Uns aus. Wir behalten Uns übrigens vor, abgesondert zu bestimmen, welche Kategorieen des Hülfs— personales und der Vienerschaft, dann unter welchen Bedingungen, der Wahl und Ernennung des Reichsrathes oder seines Präsidenten über= lassen werden. Als Ehrentitel wird die Benennung Reichsrath nie ertheilt.
§. 15. Die Zahl der Reichsräthe wird, nach dem Bedürfnisse des Geschäftsumfanges, über den Vorschlag Unseres Reichsraths-Präsidenten, jeweilig von Uns bestimmt werden. Bei der Wahl der Reichsräthe wird auf die verschiedenen Theile des Reiches entsprechende Rücksicht genommen werden.
§. 16. Als zeitliche Theilnehmer des Reichsrathes können, zur gründ⸗ lichen Erörterung und Aufklärung einzelner Gesetzvorschläge und Fragen, Männer aus allen Ständen und Theilen der Monarchie zeitweilig beige⸗ zogen werden, welche durch ihre Erfahrung, ihr, Wissen, ihre gesellschaft⸗ liche Stellung zum Gesammtüberblicke der Verhältnisse befähigt oder durch besondere Kenntnisse in den verschiedenen Fächern ausgezeichnet sind.
§. 17. Die Beschlüsse über die Zweckmäßigkeit oder Nützlichkeit der Einberufung und über den Gegenstand der Berathung, so wie über die Wahl der Theilnehmer, bleiben Üns in jedem besonderen Falle vorbehalten
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Pflichten
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; und Rechte.
§. 18. Die Bestimmung und Zusammensetzung des Reichsraths be— zeichnen auch die Pflichten dieses Körpers und feiner Glieder. Der Reichs- rath hat bei allen seinen Arbeiten, mit Hintansetzung jeder anderen Rück- sicht, nur das Heil der Krone und des Staates vor Augen. Er ist ver- pflichtet, ohne Rücksicht auf Lob oder Tadel, nach gewissenhafter Prüfung und männlicher Ueberzeugung, wahr und offen sein Gutachten auszusprechen und zu begründen und in möglichst kurzer Frist, klar und deutlich verfaßt, abzugeben.
F. 19. Der Präsident und die Reichsräthe beschwören diese Verpflichtung in Unsere Hände, die zeitlichen Theilnehmer geloben dieselbe in die Hände des Prä— sidenten und damit auch die Bewahrung des Geheimnisses über die Berathungen
§. 20. Die Reichsräthe haben die ihnen im ordnungsmäßigen Wege zukommenden Arbeiten unabträglich der Gründlichkeit zu befördern, die wünschenswerth befundenen Behelfe und Aufklärungen zu sammeln und überhaupt Alles vorzubereiten, was die erschöpfende Berathung des Gegen⸗ standes sichert.
§. 21. Der Reichsrath ist berechtigt, durch seinen Präsidenten das willfährige Entgegenkommen der Ministerien in Anspruch zu nehmen, welche von den ihnen untergeordneten Behörden und Anstalten die zur Vollstän⸗ digkeit der Arbeiten des Reichsrathes bezeichneten Behelfe herbeischaffen werden.
§. 22. Wenn zum Behufe von Aufklärungen über Vorlagen von dem Ministerrathe oder dem Reichsrathe der Wunsch ausgesprochen wird, Mit glieder des einen oder des anderen Körpers den Berathungen beizuziehen, so ist im Einvernehmen der beiden Präsidien die Art und Weise zu be⸗ stimmen, in welcher diesem Wunsche zu entsprechen ist. .
§. 23. Es bleibt Uns vorbehalten, den Präsidenten des Reichsrathes, illein oder mit einzelnen Mitgliedern, dem unter Unserem Vorsitze abzu⸗ haltenden Ministerrathe beizuziehen. Bei dieser Berathung haben jedoch die Mitglieder des Reichsrathes keine entscheidende Stimme.
§. 24. Der Präsident des Reichsrathes hat den Rang unmittelbar nach dem Präsidenten des Ministerrathes. Die Reichsräthe, als solche, haben gleichen Rang mit den Statthaltern.
z Die Enthebung vom Amte eines Reichsrathes wird, die Fälle der Beförderung zu anderen Functionen, der Pensionirung wegen, Alters oder erwiesenen Gebrechen und des nach den allgemeinen Gesetzen vorge⸗ sehenen Dienstverlustes ausgenommen, von Uns und nach Anhör t Reich srathes ausgesprochen werden.
§. 26. Die Besoldungen und Gebühren des räthe und der zeitlichen Theilnehmer, dann die Genüsse der Dienerschaft werden von Uns bestimmt.
§. 27. In Beziehung auf Ruhegenüusse lung entspringende Verhältnisse gelten die bestehenden
§. 28. Der Präsident und die Reichsräthe, dann Reichsrathes können außer Ordens⸗ und Hofwürden nel Staatsamt bekleiden, noch Mitglieder
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Allgemeine Grundzüge der 29. Die Ausarbeitung einer erste Beschäftigung des Reichsrathes nach Uns, so wie die Vorschläge über das“ den Besoldungsstand, die Genüsse und vorgelegt werden. 30. Die Verhandlungen des 31. Der Reichsrath wird ir und Geschäftskreis durch d Die Bildung der eiwa nothwendigen des Präsidenten überlassen. Zur tionen oder Comités wird Keine der Sectionen hat vor mehreren Sectionen oder g. 32. Der Präsident des setzten Eintheilung die Geschäftszuweisung.
§. 33. Die an den Reichsrath im vorse Aufgaben sind, sobald die Vorarbeit vollendet ist, und die Antragsbeschlüsse mit gleichzeitiger genauer stimmungen im Protokolle niederzulegen fahren.
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§. 34. Es steht jedem Rathe frei, seine dem Protokolle beizulegen.
§. 35. Kein berufener Reichsrath kann sich, c persönlicher Betreffnisse oder wegen Erkrankung der Theil stimmung enthalten. Es darf aber auch kein nach der Gese berusener Reichsrath (mit der obigen Ausnahme geschlossen werden.
⸗ §. 36. Die Geschäftsordnung wird bestimmen, einer Plenarversammlung der Reichsräthe, und welche tragen werden sollen. w
g §. 37. Bei der Einberufung zeitlicher Tbeilnehmer . , n. beiten, für welche sie geladen wurden, vor Allem . ie Ste ssnermreten zu unterziehen, welchen der Prästben, seltst Kt ehr n rale beiwohnen, Bie vorzusisien hat. Die er Berathung y . r, . 2 im Protokolle niedergelegten Resultate der wäne nach dem. Sta ute nehmer gelangen dann erst
an den Reichsrath, ⸗ ĩ ĩ 3 r enommen werden.
Heschs weitere Verhandlung ger
der hesg a ste e r n uuns vorbehalten, den Reichsrath unter Unserem Vor-
übergangen
welche Gegenstände in 91
sectionsweise vorge⸗