1851 / 121 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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57 Russ. Engl. proz. 933. London 13. 3. Paris 1891. Wien 198. Roggen 122pfd. 80. Frankfurt a. Vt. , 4 proz. 62 proz. 713. Span. 34 . Bad. 323. Lond. 1181. Paris 945. Paris, 28. April, 5 Uhr. Z3Zproz. 56. 30. 5proz,. 90. Stettin, 29. April. 25 Uhr. Roggen pr. Frühj. 3

Br.

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Preusischer

1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr. Königsstädtisches Theater.

Donnerstag, 1. Mai. Zum erstenmale wiederholt: Der Stumme, Drama in 6 Tableaux, nach dem französischen „Le Mute, von Anice« Bourgeois und Masson, frei bearbeitet von EC. FT.

Freitag, 2. Mai. Der Talisman, Posse mit Gesang in 3 Akten, von J. Nestroy. Musik von A. Müller. Echten, vom Stadttheater zu Pesth: Titus Feuerfuchs, als Gast).

Sonnabend, 3. Mai. Das Mädchen aus der Fee

Mohnoͤl Hanföl 1 Palmoͤl 1

Südsee⸗

16 13 wnnr. 4 a 137 Rthlr. 1. Rthlr.

Thran 115 a 11 Spiritus loco ohne Faß mit Faß pr. Mai / Juni

Juni / Juli Juli / Aug. Aug. / Sept.

n Sept.

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24 Uhr. Nordb. 393. 34 L. 1513. 39 L. Wien 90. Lomb.

Met. 893.

71 722.

29. April. B. A. 1130. Kurh. 323.

Das Abennement beträgt. 5 Rthlr. für 3 Jahr. 10 Rthlr. J Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗KErhöhnng. Bei einzelnen Kummern wird der Bogen 5 25 Sgr. berechnet

Alle Post -Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.

Rihlr. Rthlr.

Gld. . Juni 24 Gld.

rit, oder: in

Wetter: veränderlich.

Geschäftsverkehr: gering.

Weizen: ohne Kauflust.

Roggen: behauptete sich Preisen.

Hafer: still.

Rüböl: eher etwas mat

3 ü 1 n0 Spiritus: ebenfalls

auf den gestern

Hamburg, 29. Köln-Minden 1025.

Donnerstag, 1. Mai.

Vorstellung:

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Birch⸗Pfeiffer.

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Freitag, 2. Ir

Vorstellung: Oberon, K önig der Elfen,

gienasn Weber.

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NMethlr. Erster Rang rsitt

13 191 1ch Cz. 3 Königticht Schauspreie. Im Schauspielhanse. 7T3ste Ab Die Marquise von Villette, Original-

Im Opernhause.

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von F.

Bauer als Millionair, Zaubermährchen mit Gesang in 3 Akten Raimund.

zöonnements⸗ chauspiel in 51 ste Abonnements romantische Feen-Oper in Ballet von Hoguet. Tribüne und zweiter R

daselbst und Proscenium

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2 . * * . Bekanntmachungen.

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unten näher signalisirte verehelichte Tischler Streuber, geborene Müller, von hier hat sich am 2A. April d. J, Vormittags 6 Uhr, aus ihrer Woh⸗ nung heimlich entfernt. Dieselbe soll sich über Rathe—⸗— now und Friesack nach Hamburg begeben haben und ist dringend verdächtig, ihrem Ehemanne 90 Thlr., aus und h Thalerstücken bestehend, entwendet und mitgenommen zu haben.

Es werden alle Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf die Streuber vigiliren, sie im Beiretungsfalle hierherführen und an unsere Ge sängnisse abliefern zu lassen.

Sobald die verehelichte Streuber angetroffen wird, ersuchen wir, bei ihr resp. in ihrer Wohnung und, wenn sich der Maler Borchardt in ihrer Begleitung befin det, auch bei Letzterem eine Nachsuchung zur Auffindung des entwendeten Geldes zu veranstalten.

Brandenburg, den 28. April 1851.

Königliches Kreisgericht. ö . Personal⸗Besch reibung

Familienname: verehelichte Streuber Christiane, Geburts⸗ und Aufenthaltsort: burg, Religion: evangelisch, Alten: 27 Jahr, Gri 4 Fuß 6 Zoll, Haare: schwarz, Stirn: niedrig, Augen brauen: schwarz, Augen: grau, Nase: etwas dick breit und eingedrückt, Mund: gewöhnlich hne: ständig, Kinn und Gesichtsbildung: rund und voll, sichts farbe: gesund, Gestalt: klein und stark, Sprach deutsch. Besondere Kennzeichen: keine.

Mutihmaßliche Bekleidung s⸗-Nachweisung

Ein rothbunter Oberrock, doch hat sie auch, emen schwarzen bei sich, blaue Strümpfe, doch hat sie auch schwarze bei sich, einen schwa zbunten Camlott- Mantel, inwendig mit rothem Futter.

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2841 66 ati n.

Nachdem der Advokat-Anwalt Dorn, als B tigter des Regierungs-Referendarius Dr. Alexander Mirus, in der wider den Letzteren großen unter erschwerenden Umständen verübten? stahls eingeleiteten Untersuchung gegen das in der Sitzung des hiesigen Königlichen Stadtgerichts, Abtheilung für Untersuchungssachen, Deputation III., am 19. Februar d. J. ergangene Urtel die Appellation eingelegt hat und der Angeklagte sich von hier entfernt hat, sein jetziger Aufenthalt auch nicht zu ermitteln gewesen ist, so wird derfelbe hierdurch öffentlich vorgeladen, zu dem vor dem unterzeichneten Gerichtshofe auf

den 3. September d. J.,, Vorm. um 10 Uhr, im Kammergerichts-Gebäude, Lindenstraße Nr. 15, an beraumten Termine zum mündlichen Verfahren in 11. In— stanz pünktlich zu erscheinen, widrigenfalls mit der Ver⸗ handlung und Entscheidung der Sache in contuma— iam gegen ihn verfahren werden wird.

Berlin, den 19. April 1851. Der Kriminal-⸗Senat des Königlichen Kammergerichts.

II. Abtheilung.

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288 Bekannt m aach ung.

Der am 19. Dezember 1850 hier verstorbene Com— missionair Samuel Herz Itzig hat in seinem am 19. Fe— bruar 1851 publizirten estamente seinem ältesten Sohn Marcus Itzig 250 Thlr. als sein Erbtheil vermacht.

Der dem Uufenthalte nach unbekannte Marcus Itzig wird hierdurch von diesem Erbanfalle in Kenntniß gesetzt.

Frankfurt a. d. O., den 22. April 1851.

Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung

129

Behufs Berichtigung des Besitztitels von dem unter der Gerichtsbarfeit des Königl. Kreisgerichts zu Culm, im Culmer Landrathskreise, Regierungs- Bezirks Marien= werder, belegenen Adelgute Groß⸗Uszez, nebst dem Ein- wohner Abbau Lonczek und dem Mühlen und Krug— grundstücke Klein⸗Uszez, auf den Namen der Frau Asses⸗ sor Elisabeih v. Suffezonska, geborenen von Plachecka, werden alle diejenigen Personen, welche aus der Erb⸗ schaft des Bischofs Bartholomäus von Tarlo oder aus einem anderen Rechtsgrunde an das vorgedachte Gut Real⸗Ansprüche zu haben vermeinen, zum Termine

den 1. Oktober e., Vormittags 11 Uhr,

vor dem Kreisgerichts⸗Rath Wollenschläger unter der Verwarnung vorgeladen, daß die Ausbleibenden mit ihren etwanigen Real- Alnsprüchen auf dieses Gut wür— den präkludirt und ihnen deshalb ein ewiges Stillschwei⸗ gen auferlegt werde.

Culm, den 20. Februar 1851.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

1941 Nothwendiger Verkauf.

Das im Fürstenthumer Kreise belegene, zur Konlurs= masse der Marriner Actien⸗-Gesellschaft gehörige Gut Alt-⸗Marrin nebst Pertinenzien, landschaftlich abgeschätzt auf 60, 321 Thlr. 7 Sgr. 8 Pf. zufolge der nebst Hy⸗ pothekenschein und Bedingungen in der Registratur ein- zusehenden Taxe, soll

am 13. Oktober d. J., Vorm. um 109 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle im Zimmer Nr. 4 vor dem Herrn Kreisgerichts⸗ Rath Borns subhastirt werden.

Kolberg, ven 21. März 1851.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

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Subhastations

Das dem Gastwirth Theodor stück, belegen auf der Niederstadt hierselbst unter der Hypotheken- Nummer 113, der ( Nummer 604, genannt „An den Pestilenzhäusern“, ist Schulden ber zur Subhastation gestellt. Die auf 5390 Thlr. gefallene Lare ö reau V. einzasehen.

Der Bietungs Termin wird ber an ordentlicher Gerichtsstelle abgehalten

den 18. März 1851.

Danzig, den 1 König. Stadt und Kreisgericht.

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Sdiktal⸗-Vorladung. Handschuhmacher Karl Richard Jauer ist v der hiesigen Königlichen wegen verbotenen Hazardspiels und zur mündlichen Verhandlung den 18. Juli Vormittags inserem Geschäfts Lokale, Bäckerstraße elbst, angesetzt worden. J der jetzige Aufenthaltsort des He so wird derselbe zu diesem Termine hierdurch der Aufforderung vorgeladen, zur sestgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gericht dergestalt zeitig vor dem Termin h zu demselben herbeigeschafft

aus Anwaltschaft

erhbben

in

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Heinzel nicht, so wird Entscheidung in Contumaciam Zu dem Termin ist Gendarmen Wachtmeister Block z Zeuge vorgeladen worden. Liegnitz, den 24. 1 1851

Königliches e 1. Abtheilung.

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Philippine geborene Kambly, in

schen zwischen 1791 79 geboren,

letzt in Tarnow im

ten haben soll,

halte oder Leben keine

H) des Kurators verschollenen

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Oesterreichischen Galizien aufgehal⸗ Zeit von ihrem Aufent Nachricht gegeben. Auf Antrag Futanowska wird

zurückgelassenen unbe

seit dieser von ihr etwa hierdurch aufgesordert

10 Uhr,

Kreisrichter

zo rmittags Herrn

persönlich zu er—

dem

entweder

hin Aufenthalt Futanowska todt

gesetzlich legitimirten

anzuzeigen erklärt und heraus

. für

Erben

J. Abtheilung

616 2 t 1 Der Doltor der Philosophie Carl Nauwerck,

10 Jahr alt, Neu⸗Strelitz gebürtig, evangelisch, ist

durch den Beschluß des Anklage⸗Senats des Königlichen

Kammergerichts vom 2. August 1850 wegen Hochver—

raths in den Anklagestand versetzt, indem er beschul⸗

digt wird: sich sowohl 7. Mai

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an am 6. und

1849

dem in Frankfurt a. M. d abgehaltenen sogenannten Kongreß sämmllicher März-Vereine Deutschlands, resp. an den von demselben erlassenen Proclamationen, als auch an der sogenannten deutschen konstituirenden Natio nal-⸗Versammlung zu Stuttgart im Juni 1849 und an den von derselben gefaßten Beschlüssen, welche

Ptoclamationen und resp. Beschlüsse den un verhole⸗

nen Zweck hatten, die deutschen Heere zum Treubruch

gegen ihre Fürsten zu verleiten und resp. die beste henden deutschen stagtlichen Verfassungen, namentlich die preußische Staatsverfassung, auf gewaltsame Weise umzustürzen,

betheiligt zu haben.

Zu seiner Vernehmung und Verhandlung der Sache

haben wir einen Termin auf

den 2. Juni 1851, Vormittags s Uhr,

im Gerichtsgebäude, Moltenmarkt Nr. 3, hierselbst an= beraumt, wozu der Angellagte mit der Aufforderung vorgeladen wird, in diesem Termine zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß solche noch zu demselben her beigeschafft werden können.

Sollte der Angeklagte in dem anberaumten Termine aus bleiben, so wird mit der Entscheidung n contuma iam gegen ihn verfahren werden.

Berlin, den 20. Oktober 1850.

Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. J Deyxutation für Schwurgerichtssachen.

loa7?! Edittal-⸗- Citation.

Der Doktor der Philosophie, Literat Hein rich Bett= zlech aus Werben bei Delitsch im Herzogthum Sach- sen, 37 Jahr alt, evangelischer Religion, ist durch Be⸗ schluß des Anklage⸗ Senats des Königlichen Kammer⸗ gerichts vom 19. Juli d. J. wegen öffentlicher Anrei⸗ zung zum Hochverrath und wegen Versuchs durch öf⸗ fentliche Anreizung der Angehörigen des Staats zum

Hasse und zur Verachtung lichen Frieden zu stören, indem er beschuldigt wird, verfaßte Broschüre: Die rothe Fahne in Form einer Prophezeihung“, die Nothwendigkeit einer binnen kurzem zu Erhebung aller Völker darzuthun versn Vernehmung und zur Verhandlung Termin auf . m Gerichts⸗Lokale, N

zu diesem Termine

wird über ganz Europa wehen erwartenden haben zu seiner Sache wird ein Uhr, angesetzt

Aufforde⸗

bv ꝭrmGil olkenmarkt Nr mit der

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und die zu seiner Vertheidigung dienenden Ben mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unte ten Gericht so zeitig vor dem Termine zeigen, sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können, unter der Verwarnung, daß im Falle mit der Entscheidung in t verfahren werden wird.

Berlin, den 25

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Abends 6 Uhr (bleibt in Erfurt) rliche Fahrplan ist in unseren jeschlagen, auch bei un ĩ

von 6 Pf. pr. Stück käuflich z 25. April 1851. der Thüringischen

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Von RK Judicium deléeg. milit. istum zu

Wien wird hiermit bekannt gemacht: Es habe der zu Luxemburg verstorbene K. K. Oberstlieutenant und Platz⸗ major daselbst, Heir Peter Georg Freiherr v. Zitzewitz in seinem Testamente d. d. Luxemburg den 24. März 1787 ein Majorat mit folgenden Bedingungen gestistet:

3) Zum Genuß dieses Majorats und resp. zum Uni Vermögens ernenne ich Sohn meines verstor⸗ Friedrich Carl August

versal „Erben meines ganzen Ludwig Freiherrn von Zitzewitz, benen ältesten Bruders Sohnes Ridiger Freiherr von Zitzewitz, gewesener Lieutenant unter' dem löblichen Königl. Preußischen Prinz Wür!— tembergischen Kürassier⸗Regiment, dergestalten und also daß nach seinem, des Universal-⸗Erben, Tod guf dellen ältesten Sohn, und sofort, bei deren Ermangelung oder Abgang aber, auf den zweiten Bruder ersagt meines instltuirten Universal Erben, sofern einer vorhanden sein sollte, und von diesem bei ermangelnden männlichen Erben auf den dritten B mithin allezeit auf die ältesten Nachkommen männlichen Geschlechts dieses Ma— jöorat fallen und derselbe den jährlichen Ertrag davon genießen solle,

4) Sollte sich der Fall ereignen, daß mein eingesetz ter Üniversal-Erbe vor mir oder erst nach meinem Tode stürbe und keine männlichen Erben hinterließe, auch von ihm kein Bruder vorhanden wäre, der ihm in diesem Majorat suchedirte, und solglich mein Neveu, erwähnter Friedrich Carl August Ridiger, seine Kinder oder Kin deskinder überleben würde, so solle Er, mein Neveu, alsdann in dieses Majorat eintreten und den jährlichen Ertrag bis zu seinem Tode gänzlich genießen.

5) Wenn nun dieser männliche Zitzewitzsche Stamm auf solche Weise völlig aussterben würde, so substituire ich hiermit den hochwohlgeborenen Herrn Friedrich Lud= wig Freiherrn von Zitzewitz, der auf dem alten Stamm⸗ haus und Schloß⸗Kättersitze Zitzewitz geboren und ge= genwärtig unter dem Württembergischen Kürassier Re⸗ giment in Königl. Preußischen Diensten steht, daß er sohin in den Genuß des Majorats eintreten und dieses von ihm auf seinen ältesten Nachkommen männlichen Geschlechts, folglich auf die nämliche Art, wie in Euncto zich angezeigt, übergehen und das Majorat in der Suc⸗ cession immer auf die nächsten Agnaten und Besitzer

ruder,

Mit der heutigen Nummer des S gers sind Bogen 17 Ersten Kammer und Bogen 155 bis der werten

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Staats Anzer⸗ bis 178 der Verhandlungen der 157 der Ver

Kammer ausgegeben

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des Stammhauses und Riltersitzes Zitzewitz fallen und

verbleiben solle.

Da nun der bisherige Besitzen, als erster Lrwerber, am 22. Juli 1850 gestorben ist und sich so⸗— mit Zuccessionsfall eröffnet, so werden alle jene, welche Zuccessionsrecht Anspruch zu machen gedenken, ar ihre Ansprüche unter Nachwei fung ihrer Verwandtschafts-⸗Beziehung zu dem

im Sinne der Institution binnen bei diesem Gerichle gewisser geltend

dieses Majorats jenem

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der auf dieses fgefordert, Majo 2 11 rats⸗-Stister obigen

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machen, widrigens Besitz 1 en anmeldenden Rechtsansprechern als der unächst Berechtigte ausweisen, oder wenn sich als sol— cher nur Einer melden und ausweisen würde, diesem eingeantwortet werden wird Wien, am März

Vom K. K. Judicium

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der Action Rostocker Bank Die diesjährige ordentliche General⸗Versammlung der Actionagire der Rostocker Bank ist auf den 19. ; )

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Morgens 190 Uhr Rathhause zu Rostock ange— Herren Actionaire dazu eingelad Als Gege Verhandlung werden intimim 1) der Geschäftsbericht des Verwaltungs-Raths, ie Vorlegung des Jahres-Abschlusses und die Mit theilung der Dividende für jahr, 3) die Ergänzung des Mitglieder zu wählen sind.

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ordentliche Genergl-⸗Versammlung wird am 26 Mai Nachmittags 6 Uh rselbst gehalten. Legitima⸗

hr, hie M. im Haupt⸗Comtoir

Die tion der Actionaire am Kopenhagen, den 22. April

2Asten j. 1851.

Ehlers, Vorsitzender.

Historische Preisfragen der Fürstlich «= nowskischen Gesellschaft zu Leipzig für die Jahre 1851 und 1852.

1. Für das Jahr 1851: „Welchen Einfluß auf

die staatlichen Zustände Sachsens hat die Vereinigung der polnischen Königskrone mit dem sächsischen Kurhute gehabt 4. 2. Für das Jahr 1852: „Die Gewerbs⸗ und Handelsgeschichte Banzigs bis zum Jahre 1308 mit besonderer Rücksicht auf dessen Verhältnisse zur Hansa und auf die deutsche Bevölkerung der Stadt.“

Die Preisbewerbungsschriften sind in deutscher, la⸗ teinischer oder fran zösischer Sprache zu verfassen, müssen deutlich geschrieben und paginirt, ferner mit einem Motto versehen und von einem versiegelten Zet= tel begleitet sein, der auswendig dasselbe Motto trägt, inwendig den Namen und Wohnort des Verfassers an⸗ giebt. Die Zeit der Einsendung endet für das Jahr der Preisfrage mit dem Monat November; die Adresse ist an den jedesmaligen Secretair der Gesell⸗ schaft (für das Jahr 1851

2 61

an den ordentl. Piofessor der Mineralogie und Geognosie an der Universität zu Leipzig, C. F. Naumann) zu richten. Der ausge⸗ setzte Preis beträgt für jede der vorstehenden Aufgaben A8 Dukaten.

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13.

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nhalt

Autlicher Theil.

e nu tsch land.

Desterreich. Wien. Diplomatische Audienzen.

Bayern. München. Gutachten des Ausschusses der Abgeordnetenkam— mer über den Antag des Fürsten von Walleistein, bezüglich die Nieder= legung aller die kurhessische Frage betreffenden Papiere auf den Tisch des Hauses. Zweibrücken. Außergewöhnliche Assisensitzung. .

Sachsen. Dresden. Hofnachrichten. Konferenz.

Hannover. Hannover. Vermischtes.

Hessen. Kassel. Die Zustände im Kurfürstenthum.

Schleswig⸗Holstein. Altona. Invalidenstiftung. Die Wieder aufbauung Friedrichsstadts. Gesetz für das Herzogthum Schleswig über die Postversendungen. .

Nassan. Biberich. Die Ankunft des herzoglichen Paares.

Sachsen⸗Koburg-Gotha. Gotha. Versammlung, deutscher forscher. Antrag der Rittergutsbesitzer auf Entschädigung.

A u s lan d.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Zucker- und Kaffee Tarif. Paris. Ernennung. mischtes.

Großbritanien und Irland Industrie⸗Ausstellung.

Belgien. Brüssel. Hosnachrichten.

Schweden und Norwegen. Christiagnia.

Dänemark. Kopenhagen. Vermischtes.

Schweiz. Bern. Zollsatz sür südfranzösische Weine. Wallis in Betreff der St. Bernhard⸗Swnaße. Beschluß hinsichts der Flüchtlinge in Bern Stand der Münzangelegenheit. Entlassung des eidgenössischen Kommissärs in Tessin. Die ungarischen Deserteurs.

Die Nationalrathe nmission über die Eisenbahnfrage. Bericht des eidgenössischen Handels- und Zolldepartements über den Ertrag der Zölle. Der Gesetzentwurf über Maß und Gewicht. Zürich. Truppeneinbe⸗ rufung zu der Jubelfeier. Beschluß in Betreff der Flüchtlinge.

. Beschluß des Schützenraths. Stans. Beschluß der Schützengemeinde Freiburg. Wendung zu einem gemäßigteren System.

Spanien. Ma in Paris. mokraten.

Griechenland. Athen. Truppensendungen gegen die Räuberbanden.

Vulkanbildung auf Rhodus.

Moldau und Walachei. Bukaxrest.

Türkei. Konstantinopel. Vermischtes.

Debatte übe Guizot

London. Hofnachrichten.

Erdbeben.

Erklärung von

Schwyz.

drit Aufhebung des spanischen Finanz ⸗Kommissariats Rückkehr des englischen Gesandten. Beschluß der De⸗

Verbot der Waffenverfertigung.

Börsen- und Handels-Nachrichten.

Amtlicher Theil.

tät der König haben Allergnädigst geruht: Secretair, Justizrath Johann Halberstadt den Rothen Adler—

Angelegenheiten. an dem Gymnasium z vierten Ober

Ministerium der geistlichen ꝛc. Die Wahl des bisherigen Oberlehrers Dr.

) Bromig, als ö

u Minden, an Der Kreis Ligenschaft in den binnen, versetzt; und Der Thierarzt erster laude zu Sorau, zum hierarzt für die Kreise Gnesen un Wongrowiece, Regierungs⸗ Bromberg,

Gustav Arminius Realschule zu Düsseldorf, ist genehmigt;

„Wundarzt Süßmann zu Nikolaiken in gleicher Kreis Angerburg, Regierungs-Bezirk Gum

19Rvov lehre!

e Kreis⸗T

Bezirk ernannt

Angekommen: Der Ober Präsiden Provinz Sachsen Witzleben, von Magdeburg Se. Excellenz der Ober- Präsident Staats-Minister von Flottwell, ist, von Potsdam nach Küstrin hier durchgereist Abgereist: Der H Karlsbad.

Brandenburg, kommend,

nichtamtlicher Theil.

Dentschland.

Preußen Berlin, 1. Mai. Se Majestät Kaiser von Rußland haben dem General-Konsul zu Warschau, Legations—

Rathe von Wagner, den St. Annen-Orden zweiter Klasse zu verleihen geruht.

der

Oesterreich. Wien, 29. April. Die heutige Wiener Zeitung meldet in ihren amtlichen Theil: „Der bisherige Königl. preußische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Kaiserl. Hoflager, Graf von Bernstorff, hat am 25sten d M. die Ehre gehabt, Sr. Majestät dem Kaiser sein Abberufungsschreiben zu überreichen. An demselben Tage haben Allerhöchstdieselben den zeitweilig zu einer anderen Bestimmung berufenen Königl. dänischen Gesandten, Grafen Bille Brahe, eine Abschiedsaudienz zu ertheilen und aus den Händen seines Stellvertreters, des Königl. dänischen Kammerherrn, Grafen Plessen, das Königl. Beglaubigungsschreiben entgegenzunehmen geruht.“

Bayern. München, 26. April. (A. 3tg.) Der für den Antrag des Fürsten von Wallerstein: „es sei das Königl. Ge— sammt · Ministerium aufzufordern, ungesäͤumt alle die kurhessische Frage und die bayerische Intervention in jenem Lande berührenden Papiere auf den Tisch des Hauses niederzulegen“ von der Abge⸗

Berlin, Freitag den 2. Mai

ordneten -Kammer gewählte Ausschuß hat heute folgendes Gutach— ten seines Berichterstatters zum Beschluß erhoben. Dasselbe lautet: „Der mit der Berichterstattung über den Antrag des Fürsten von Oettingen⸗Wallerstein betraute Ausschuß mußte sich schon bei der ersten Vorbesprechung überzeugen, daß bei der unleugbaren Connexi— tät der kurhessischen mit der allgemeinen deutschen Frage eine Beurtheilung der ersten unmöglich getrennt gedacht werden könne von einer Beurtheilung der zweiten, daß somtt eine ma- terielle Prüfung des vorliegenden Antrags gleichbedeutend sei mit einer allgemeinen Erörterung der gesammten politischen Lage Deutschlands. Daraus ergab sich für ihn die Nothwendigkeit, zu— erst die Vorfrage zu prüfen, ob irgend eine Thätigkeitsäuße⸗ rung der Kammer bei dem gegenwärtigen Stand der politischen Verhältnisse Deutschlands angemessen sei und dem Interesse der Sache so wie jenem der Kammer selbst entspreche. Diese Prüfung ergab eine übereinstimmende Ueberzeugung von der Richtigkeit fol⸗ gender Prämissen. Die gegenwärtige Stellung der deutschen Staa— fen zu einander und zur deutschen Verfassungsfrage ist unbestreit- bar eine der wesentlichsten Konsequenzen der kurhessischen Verwick— lungen und unmittelbar aus den Ereignissen, welche sich an sie knüpften, hervorgegangen. Demnach würde eine materielle Prü— fung des vorliegenden Antrags nicht blos eine Beurtheilung der kurhes= sischen, sondern auch ein erschöͤpfendes Eingehen auf die vorangegangenen und nachgefolgten Ereignisse und den ganzen Stand der allgemeinen deutschen polikischen Verhältnisse voraussetzen. Nun ist aber, als Folge des kurhessischen Konflikts, die deutsche Frage notorisch aus dem Stadium der drohenden gewaltsamen Entscheidung in jenes der Unterhandlungen zurückgetreten. So lange dieser Zustand dauert, würde die Vorlage von Akten den Gesetzen der parlamentarischen Sitte sowohl als den Anforderungen der Politik widersprechen: je= ner, weil die Unterhandlun gen noch nicht zum Abschluß gediehen sind; dieser, weil Darlegungen aus der Zeit der kurhessischen Ver— wickelungen am wenigsten geeignet sein dürften, fördernd auf die gegenwärtigen Unterhandlungen einzuwirken. Die Vorlage solcher Altenstücke wäre aber nach Antrag des Fürsten von Oettingen Wallerstein nicht selbst Zweck, sondern nur Mittel zum Zwecke, in— sofern erst ihr Inhalt zu weiteren Anträgen Veranlassung geben soll. Welcher Natur auch solche Anträge sein könnten, so steht doch fest, daß eine aus der Thätigkeit der Kammer hervorgehende mora— lische oder praktische Einwirkung auf den Gaeg der Unterhandlun— gen zur Zeit nicht vorausgesetzt werden kann. Muß dies zugegeben werden, so bleibt im gegenwärtigen Augenblick jeder Versuch eines positiven Eingreifens der Kammer in die deutsche Frage voraussichtlich erfolglos, und kann sonach auf die Kammer selbst nur nachtheilig zurück⸗ wirken. Sind diese Prämissen richtig, so ergiebt sich daraus der Schluß: daß, abgesehen von der Frage, ob solche Papiere wie sie der Antrag steller verlangt, überhaupt existiren oder vom Staatsministerium vor gelegt werden können oder wollen, ein Andrängen auf Vorlage der—⸗ selben zur Zeit parlamentarisch nicht gerechtfertigt erscheint; daß im gegenwärtigen Stadium jede Erörterung der allgemeinen deut⸗— schen Verhältnisse, und somit auch der aufs innigste damit zusam⸗ menhängenden kurhessischen Frage nur zu fruchtlosen Diskussionen führen könnte; endlich, daß es demgemäß nicht Aufgabe der Kam, mer sein könne, eine Vorlage von Urkunden zu verlangen, so lange sich ein wirksamer Beschluß daran nicht knüpfen läßt. Gerade weil überdies der Ausschuß mit dem Herrn Antragsteller die Vorlage der verlangten Papiere nur als Mittel zum Zwecke weiterer darauf zu gründender Anträge betrachtet, weil er ferner diesen Zweck als einen dem Interesse der Sache wie jenem der Kammer widerspre— chenden bezeichnen muß, und weil er endlich, weil er zur Zeit den Zweck nicht will, auch die Mittel nicht wollen kann; aus diesen Gründen schlägt der Ausschuß der hohen Kammer hiermit vor: dem Antrage des Fürsten von Oettingen-Wallerstein keine Folge zu geben. von Lerchenfeld.“

Zweibrücken, April. (Pf. Ztg.) Da auch bei der zweiten Abtheilung der Anklagen im politischen Prozesse nicht alle Anklagen zur Aburtheilung kommen können, so ist bereits eine dritte außergewöhnliche Assisensitzung fixirt, die am 23. Juni er öffnet und durch den Königl. Appellationsgerichtsrath Kärner prä— sidirt werden wird. Sollten auch in dieser Session nicht alle au— wesenden Angeklagten zur Aburtheilung kommen, so werden doch voraussichtlich dann nur mehr eine oder zwei Anklagen er

übrigen.

906)

Sachsen. Dresden, 29. April. (Dr. J. Ihre Kaiser⸗ lich Königliche Hoheit die verwittwete Frau Großherzogin von Tos— cana ist heute früh nach München abgereist. Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Johann und die Prinzessin Amalie haben Höchst— dieselbe bis Leipzig begleitet und werden heute wieder hier zurück— erwartet.

Ihre Majestäten der König und die Königin haben heute Ihre Residenz nach Höchstdero Weinberge bei Loschwitz verlegt und Ihre Königliche Hoheit Prinzessin Auguste das Königliche Lustschloß zu Pillnitz bezogen. Morgen werden auch Ihre Königlichen Hoheiten Prinz und Prinzessin Johann nebst Prinzessinnen Töchtern und Ih rer Königlichen Hoheit der Prinzessin Amalie Dresden verlassen und Ihren Aufenthalt auf Schloß Wesenstein nehmen. Dem Verneh men nach werden in der ersten Hälfte des Monats Mai Ihre Kö— nigliche Hoheit die Frau Herzogin von Genua mit Hochdero Herrn Gemahl zum Besuch hier erwartet.

Gestern hat die erste und die vierte Kommission der Ministe⸗ rialkonferenz im Brühlschen Palais Sitzungen abgehalten.

In der nächsten Zeit werden Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Hessen hier erwartet.

Hannover. Hannover, 28. April. (Hann. Pr.) Der neue Fahrplan ist heute offiziell ausgegeben. Die Abweichungen von dem früher nach der Hannov. Ztg. mitgetheilten Plane sind nur unerheblich; in dem Gang der Schnellzüge sind durchaus keine Aenderungen weiter vorgenommen.

* 1851.

(Nied. Ztg.) Wie wir hören, hat die ständische Finanz⸗ Kommissson in einer ihrer letzten Sitzungen mit großer Majoritãt sich für die Erhöhung der Ministergehalte von 1069 auf 5000 Tha⸗ ler, so wie für die Bewilligung von 3000 Thaler Repräsentations⸗ Geldern an einen der Herren Staats⸗Minister, erklärt.

Das Königl. Schatzkollegium macht bekannt, daß die Inhaber der kündbaren Zprozentigen Landes-Obligationen au porteur Lit. C. J. zu denselben neue vierteljährige Zinscoupons i die Gül⸗ tigkeits Termine vom 1. August 1851 bis 1. Mai 1856 sammt Talons binnen den nächsten 8 Wochen in dem Sekretariat jener Behörde gegen Rücklieferung der alten Talons in Empfang neh— men können. Auswärtige Gläubiger können die Talons unmittel⸗ bar ans Schatzkollegium einsenden.

Hessen. Kassel, 28. April. (O. P. A. 3.) Der Rektor der Realschule Dr. Gräfe wurde vor längerer Zeit wegen verschie⸗ dener beleidigenden Acußerungen verhaftet und in Anklagezustand versetzt. Das kurhessische permanente Kriegsgericht verurtheilte ihn dann zu drei Monaten Gesängniß, wogegen Herr Gräfe die Appel= lation ergriff und in Folge deren das General-Auditoriat ein Er⸗ kenntniß erließ, durch welches das angefochtene kriegerechtliche Er⸗ kenntniß wegen mangelnder Zuständigkeit des Gerichts voriger In⸗ stanz unter Niederschlagung der Kosten aufgehoben wurde,. Dieses Urtheil wurde dem Kurfürstlichen Garnisonsgerichte (Abtheilung für die Untersuchung des permanenten Kriegsgerichts) zur weiteren Verfügung mit der Auflage zugefertigt, die anbei zurückgehenden Akten an das Bundes ⸗-Militairgericht, an welches die Anzeige, so weit solche die Aeußerung über dieses Gericht betrifft, gehört, ab⸗ zugeben und der Staats -Proluratur eine Abschrift der An⸗ jeige zur Verfügung in Betreff der auf den Staats Mi⸗ nister Hassenpflug sich beziehenden Aeußerungen mitzutheilen. Von dem durch dieses Erkenntniß getheilten zwei Anklagen ist nun die eine durch Urtheilsspruch des Bundes⸗Militairgerichts am ver⸗ wichenen Sonnabend erledigt, indem der Angeklagte wegen der Aeu⸗ ßerung: „wenn er einmal wieder vor das Bundes⸗Kriegsgericht geladen werden sollte, so wolle er die Competenz desselben nicht anerkennen und einmal sehen, wie weit es die rohe Gewalt treibe“, in eine Geldstrafe von 10 Rthlr. verurtheilt wurde. Eine Appellation gegen dieses Erkenntniß findet nicht statt. Auf heute sind die früheren Mitglieder des General⸗Auditoriats, Obergerichts Rath Rothe und Staats-Prokurator Möli, als Angeklagte vor das permanente Kurhessi⸗ sche Kriegsgericht geladen. Ueber den Grund, weshalb der Qberst-Lieute— nant und Flügel-Adjutant von Kaltenborn von der Stellung als Mitglied des General⸗-Auditoriats entbunden ist, hat man nichts Näheres erfahren. Uebrigens ist wohl als gewiß anzunehmen, daß diese Entbindung auf das Nachsuchen des Herrn von Kaltenborn erfolgt ist, da sein Bruder, der Major von Kaltenborn, ein ihm politisch Gleichgesinnter, in das General- Auditoriat eingetreten ist. Letzterer erhielt zugleich das Kommando des Jäger⸗Bataillons. Der Hofmarschall von Heeringen hat, wie vorauszusehen war, seine Entlassung nicht erhalten. Derselbe hat seit vorgestern seine Functionen wieder angetreten.

Schleswig⸗Holstein. Alton a, 28. April. (B. H.) Gestern fand eine gemeinschaftliche Sitzung des Central-Comité's der In⸗ validenstiftung und des Comité's des Gewerbe- Vereins statt, in welcher endlich eine Vereinigung dieser beiden Unterstützungs⸗In⸗ stitute erzielt wurde. Während fünf Mitglieder des letzteren Co mité's in das Central⸗ Comité der Invalidenstiftung mit voller Stimmberechtigung eintreten, erhalten die Herren Senator Bier natzki und Dr. Samson von hier und Rektor Husmann aus Neu münster Sitz und Stimme in dem Comité des Gewerbevereins Das auf diese Weise vermehrte Central Comité der Invalidenstif— tung ist mit der Oberaufsicht und der Verwaltung der nun ver— nigten Unterstützungs-Institute betraut worden.

(A. M.) In Betreff über die Wieder-⸗-Erbauung Fried stadts erfahren wir jetzt, daß die Sendung einer Baukommi nach Friedrichstadt abgelehnt worden, dagegen von S tischen Behörde eine Kommission aus Baukundigen und Einwohnern gebildet sei, welche den Schaden Regierung darüber Bericht zu erstatten hat. von Häusern wird in keiner Weise ein Hinderniß legt. Die von den Einwohnern gemachten ?

Waaren, Mobilien u. dgl. m. belaufen sich bis

von 6 800,000 Mrk. Cour. Man bezweifel

Ersatz des Brandkassenwerthes der Häuser an

glaubt selbst Grund zu haben, auf theilweisen schadens hoffen zu dürfen, nur möchte sich die end noch verzögern. Die Aussichten für den kommenden Handwerker und Handlanger sind sehr befriedrigend, der Wochenlohn ist durchgehends höher als vor der Kata für diesen Stand der kleineren Bürger, die anfangs am gedrückt waren, gut gesorgt ist. Dagegen leiden

größeren Geschäfte und der mittlere Bürgerstand.

Die Flensburger Ztg. bringt das „Gesetz für das Her zogthum Schleswig, betreffend Postversendungen“, welches vom 1 m J s d Nach

eiten der

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an in Kraft treten soll, in dentscher Sprache. demselben hört am 1. April 1852 die bisher geltende Portofreiheit oder Portomoderation auf. Die Tarifberechnung ist durchweg in Mark und Schillingen Courant angegeben, nur bei Angabe große; rer Summen (wie im §. 3 bei dem Werthtarif der Pakete ꝛc.) geht die Berechnung nach Reichsbankthalern der Berechnung in Couranigeld voran. Das einfache Porto für einen Brief beträgt 2 Sch. . vie Rekommandationsgebühr 25 Sch. JZür Ver ende ng . mat Frachtpost wird das Porto zusammengeseßt aus , ,. Herth 2 Sch. Cour., einem Porto für das Gewicht und ö. 16. Meilen Gewicht bis zu 1 Pfd. zahlt für alle Entfernungen e, , ber * . . ö ! Sch.; Gewicht über 1 1 Sch. Cour, für größere Entfernungen, Pfd. zahlt wenigstens das angeführte . Mellm ;

für 1 Pfd., n nd h z 5 on * S k aber bis 4 Meilen 5 Sch. pr. Pfd., von *

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