hann nebst den übrigen entgegengereisten Familiengliedern bereits gestern Abend wieder hierher zurückkehrten.
Hannover. Hannover, 8. Mai. (Hann. 3tg.) Die unter dem 4ten v. M. vertagte erste Kammer hatte sich in be schlußfähiger Anzahl heute zur Sitzung wieder vereinigt.
Nach Mittheilung verschiedener während der Vertagung ein gegangener Schreiben der Königlichen Regierung kündigt Ober⸗ Staats Anwalt Bacmeister einen Urantrag dahin an: „Stände wollen die Königliche Regierung um Erlassung einer gesetzlichen Bestimmung ersuchen, wonach die im Anhange II. der neuen Stras⸗ Prozeßordnung enthaltenen Eidesformeln schon jetzt vor den Schwur— gerichten zur Anwendung zu bringen sind.“ Der Antrag wird von vielen Seiten unterstützt und vom Präsidium die gewünschte baldige Berücksichtigung zugesichert. . . ö
Der Tagesordnung gemäß wendet sich die Kammer zur Be rathung des Budgets für 1851 und 52 und den dazu gel) ellten Anträgen des Finanz- Ausschusses. Nachdem die Anträge des Gi⸗ nanz- Ausschusses überreicht und sofort gedruckt vertheilt waren, ge langt zuvörderst das Ausgabe Budget zur Berathung, indem S chatz rath von Bothmer, als Berichterstatter der Finanz⸗Kommission, owohl die einzelnen Positionen erläutert, als die dazu gestellten Ausschuß⸗Anträge näher motivirt. Die beiden ersten, das König— liche Haus (Ni. J.) bezielenden Positionen, nämlich: 1) Zu den Ausgaben der Königlichen Kronkasse ) Kö⸗
8
und 2) Jahrgelder Sr niglichen Hoheit des Kronprinzen, werden als feststehend ohne Dis⸗ kusston bewilligt; während die, das Königliche Gesammt-Min ste rim (Nr. II) betreffenden Positionen 3, wund 5, mit Bezugnahme auf die so eben erst erfolgte Vertheilung der Ausschuß⸗Anträge, einst weilen ausgesetzt werden.
Ebenfalls ohne Diskussion bewilligt die Kammer ad Nr. III „Stände“ die Positionen 6 bis 9 inkl.,, worauf die folgenden Po— sitlonen 10 und 11 ad Nr. IV. „Landdrostei' ausgesetzt werden. Nachdem sodann die vier Posttionen sub Nr. V. „Aemter“ geneh migt, auch ad Nr. J. „Ministerium der auswärtigen Angelegen— heiten“ die Positionen 16 und 17 bewilligt, werden die Positionen 138 und 19 „behufs der Gesandschaften“ wiederum ausgesetzt. Sub Nr. VII., „Kriegs⸗Ministerium“, wird die Bewilligung sämmtlicher Positionen ausgesprochen, mit alleiniger Ausnahme der Position 28 (Entschädigung für die Hospital⸗— und Militair⸗Unterstützungs kasse, wegen Aufhebung der Duodezimalgelder 6745 Rthlr.), welche abgelehnt wird. Daneben billigt die Kammer den Ausschuß Antrag Nr. 11 des Inhalts: „D
„Die geschehene Erstattung von 5574 Rthlr. 20 Sgr. für den Transport und die Verpflegung dänischer Kriegsgefangenen zu Stade an die Kriegskasse, vorbehaltlich des Rechts, dieselben bei der Liquidation in Frankfurt in Anrechnung zu bringen, zu genehmigen. Hiernächst gelangen die Positionen 30 bis 33 incl. ad Nr. VIil., „Justiz⸗-Ministerium“, zur Berathung; auch diese werden mit den dazu gestellten Kommissions-Anträgen ohne Debatte bewilligt. Eben so genehmigt die Kammer die Post⸗ tionen 31 bis 51 incl. sub Nr. IX., „Ministerium der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten“ insoweit nach Maßgabe der im Laufe der Diät stattgehabten besonderen Bewilligungen die Bewilli gung hier noch erforderlich; zugleich auch wird der 16te Kommis⸗ sions-Antrag, „die für das laufende Rechnungsjahr zur Vermeh— rung der Bibliothek der Universität Göttingen geschehene Veraus— gabung von 3000 Rthlr. zu genehmigen“, angenommen.
Zur Rubrik suh Nr. X. „Ministerium des Innern“ über— gehend, spricht die Kammer die Bewilligung sämmtlicher Positionen 52 bis 9g! inkl. aus und genehmigt die betreffenden Ausschuß⸗ Anträge, deren 17ter die Streichung des unter Nr. 8 des Spezial⸗ Etats (ad X. 3) aufgeführten außerordentlichen Zuschusses von 100 Rthlr. für die hiesige städtische Ammenkasse bezweckt. Die Position 66 veranschlagt (ad Nr. Sh) die Wasserbaukosten und son⸗ stigen behufs des Wasserbauwesens erforderlillen Ausgaben und Vor⸗ schüsse zum Gesammtbetrage von 164,00 Rthlr. Der Ausschuß geht über diese Positionen hinaus, indem er in seinem 23sten Antrage vorschlägt, der Regierung zu erwiedern, daß Stände, bei dem dringenden Verwen dungsbedürfnisse und bei dem befriedigenden Zustande des Staats haushalts, die Ausgaben für Wasserbaukosten auf den vorjährigen Ansatz von 180,300 Rthlr. wieder erhöht haben und der Königlichen Regierung ein rascheres Fortschreiten in den Arbeiten, so weit die kechnischen Kräfte dies zulassen, dringend empfehlen. Unter Dissens des Staats-Ministers von Münchhausen, welcher prinzipmäßig ge gen jede über die Anforderungen, der Regierung hinausgehende ständische Geldbewilligung sich erklärt, findet dieser Antrag die An— nahme der Kammer.
Schließlich werden auch die Positionen 92 bis 96 inkl. ad Nr. XI. „Ministerium des Handels“ bewilligt, während der Ausschuß Antrag 27 „die Position 92 (Besoldungen — 5766 Rthlr. 16 g Gr.) um 3720 Rthlr., für das Hafenpersonal zu Gestemünde, welches außerdem mit 60 Rthlr. unter der Position 65 aufgeführt ist, zu vermehren“, nach den vom Staatsminister von Hammerstein ertheil⸗ en Erläuterungen, ohne weitere Diskussion angenommen wird.
Hierauf überreicht Wolff die Anträge des während der Ver— tagung in Thätigkeit verbliebenen, ständischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurfe, die Reorganisation der Provinzial-Landschaften be— treffend.
Die Verhandlungen der heutigen ersten Sitzung der zweiten Kammer nach der Vertagung, zu welcher 68 Mitglieder sich ein⸗ gefunden hatten, waren von nur kurzer Dauer und ohne erhebliches Interesse.
Hannover, 9. Mai. (Hannov. Ztg.) Sitzung der er sten Kammer. Der in der gestrigen Sitzung von Bacmeister ge⸗ stellte (und bereits erwähnte) Antrag: „Stände wollen bei der Kö⸗ niglichen Regierung beantragen, daß die im Anhange II. zu der neuen Strafprozeßordnung vom 8. November 1850 enthaltenen Eidesformeln schon jetzt in dem gegenwärtigen mündlich-öffentlichen Verfahren vor den Schwurgerichten in Anwendung treten“, wurde vom Antragsteller näher begründet und dann einstimmig angenom⸗ men, worauf die Kammer das Regierungsschreihen, den Haushalt per Königlichen General⸗Kasse für die Rechnungsjahre 18495 — 51 und die Vorjahre betreffend, auf Antrag des Schatzraths von Bothmer an den Finanz⸗-Ausschuß verweist und das Regierungs⸗ schreiben wegen Uebersicht des Bestandes der Lantstraßen, auf Wolff's Antrag, zu den Akten zu nehmen beschließt. Sodann wird der Antrag der Königlichen Regierung, behufs der im Jahre 1852 in Hannbver stattfindenden 135ten Versammlung deutscher Forst⸗ und Landwirthe die erforderlichen Geldmittel bis zum Be⸗ trage von 3000 Rthlr. zu bewilligen, unter von Honstedt's und Breusing's Befürwortung einstimmig in erster Berathung an genommen.
In fortgesetzter vie Kammer zunächst zu den welchen diejenigen, welche uh
Berathung des Ausgabe⸗Budgets wendet sich gestern ausgesetzten Positionen, unter Nr. II. „das Königliche Gesammt⸗ Minister um“ betreffen, zu einer längeren Digkussion Anlaß geben. Nach Inhalt des Budgetschreibens vom 26. März l. J. beantragt vie Königliche Regierung, den etatsmäßigen Ministergehalt auf 5000 Rihlr. festzustellen, erläutert indeß gleichzeitig, daß die da—
ͤ
622
nach veranschlagte Mehrausgabe für jetzt nicht vollständig zur Ver⸗ wendung komme, weil den gegenwärtigen Ministern nur eine Be solbnng? von 4000 Rthlr. beigelegt sei. Der Finanz- Ausschuß bagegen trägt darauf an, mit Ter Feststellung des etatsmä⸗ ßigen Ministergehalts auf 5000 Rthlr. sich zwar einverstanden zu erklären, dabei aber zu befürworten, daß der Gehaltssatz vom J. Jult d. J. an für jeden Minister nicht blos zur Disposition stehe, sondern wirklich ausgegeben werde. Schatzrath von Both⸗ mer führt zur Erläuterung an, wie der Ausschuß von der Ansicht ausgegangen, daß, da der Gehalt von 5000 Rthlrn. nur für an⸗ gemessen erachtet worden, ein Grund nicht vorliege, den gegenwär— tigen Ministern diesen Gehalt zu entziehen. Nach beendeter De
batte, bei welcher Breusing, Kraut, von Ho nstedt und Staats
Minister von Münchhausen sich betheiligen, nimmt die Kammer den Ausschuß-Antrag fast einstimmig an.
Hierauf wrrden die ausgesetzten übrigen, wie auch die ferneren Budgets-⸗-Positionen 97 dis 111 inklusive bewilligt.
In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer kamen fol gende in der Redactions-Kommission geprufte stäudische Schreiben zur Verlesung: 1) die Lage des Landesschuldenwesens betreffend, 2) den Hadelnschen Entwässerungs-Kanal betreffend, 3) das Staats dienergesetz betreffend, und 4) das Disziplinarverfahren gegen
Richter betreffend. Auf eine desfallsige Interpellation Grumbrechts d die Nachrichten der
sich Lindemann im Stande, Blätter in Betreff der bevorstehenden Publication de nung zu bestätigen. Man geht sodann Berathung des Einnahme wobei Lehzer Berichterstatter der Finanz⸗Kommisston die erforderlichen Erläuterungen zu den einzelnen Positionen und den Anträgen des Finanz-⸗Ausschusses giebt. Es steht zunächst die Ru brik J. „Ueberschüsse zu den Amts-Kassen — 1,434,146 Rthlr.“ zur Verhandlung. Bei der Position „Pachtgelder von Grundstücken 687,392 Rthlr.“ giebt folgender Antrag Grumbrecht's zu längeren Diskussion Veranlassung: . „Stände erklären der Königlichen Regierung, daß sie allmãä⸗ lige Veräußerung der jetzt durch Verpachtung im Ganzen benutz ten Domanial⸗Gutskomplexe, namentlich solcher, welchen be deutende Bauten in Aussicht stehen oder deren Bestandtheile von den Einwohnern benachbarter Orte vortheilhaft kultivirt werden können, sehr nützlich finden und daher geneigt sind, ihre Geneh migung zur Veräußerung solcher Domanialguter zu ertheilen.“ Auf den von mehreren Seiten ausgesprochenen Wunsch zieht der Proponent jedoch seinen Antrag für jetzt wiederum zurück, um ihn demnächst als Urantrag wieder einzubringen. Die drei ersten Anträge der Finanz-Kommission zum Einnahme Budget werden ohne Widerspruch angenommen, ; auch der Antrag wegen des Münzbaues nach Motivirung einstimmig gebilligt.
Man Budgets
zu
als
die
bel
nam!
ausführlicher
sehr
Württemberg. Stuttgart, d
In der heutigen Sitzung der Abgeordneten-Kammer
der Abgeordnete Wiest das Wort: „Die öffentliche Erklärung sagt er die gestern von 18 Abgeordneten übergeben worden ist, veranlaßt mich, für meine Person ebenfalls eine Erklärung ins Protokoll niederzulegen. Es ist von jenen Herren unsere Versamm lung als eine unberechtigte erklärt worden; ist diese Ansicht richtig, so erhebt sich die Frage: was sind wir alsdann noch? werden wir angesehen und behandelt? Die Antwort ist bündig: wir wären eine Privatgesellschaft, welche fall innerhalb der Mauer ies — Saale zusammengebracht haben, zu was haben diese uns hierher zu einer Privatverhandlung? und was wäre die Folge dieser An sicht? den Etat berathen, so würde dies eine bloße Pri— vakarbeit sein, und wenn das Hauptwerk, zu welchem wir berufen sind, die Revision der Verfassung, uns gelingen würde, was hätten wir gethan? Nichts Anderes, als zu den bereits vorhandenen einen weitern Entwurf hinzugefügt. Das aber kann das Ziel und Ende unserer Berufung nicht sein; zu einer solchen Spielerei bin ich nicht hierher gekommen, und ich nehme für diese Versammlung einen öffentlichen Charakter und das Recht in Anspruch, die uns übertragenen öffentlichen Angelegenheiten endgültig und rechtsgültig zu erledigen, auf eine Weise, welche die Krone und das Volk bil⸗ ligt. Die Unterzeichner jener Erklärung, nachdem sie ihre Sitze in diesem Saal eingenommen haben, konnten diese Erklärung nicht mehr abgeben; es besteht zwischen der Annahme der Wahl und jener Erklärung
Für was kurz und rn dieser he . gesandt? etwa
Wenn wir
Lal ein innerer Widerspruch, welchem sie sich, sie mögen erklären und sagen, was sie wollen, nicht entzieh können, und ich glaube, man fühlt dies auch aus ihrer Erkla heraus. Schoder: Ich hätte wünschen mögen, daß der Redner das, was er gesprochen hat, in Form eines Antrags einge—⸗ bracht hätte. Er hat der von den 18 Unterzeichnern der Erklärung ausgesprochenen Ansicht lediglich eine andere Ansicht entgegengesetzt. Hätte er einen Antrag gestellt, so würden wir Gelegenheit gehabt haben, uns auszusprechen. So haben wir nur eine entgegengesetzte Ansicht gehört, die wir zu hören gewöhnt sind und noch oft hören werden Präsident: Die Frage über die Kompetenz oder In⸗ kompetenz wird wohl noch öfters vorkommen. Da kein Äntzag ge⸗ stellt worden ist, der dann jedenfalls an eine Kommission hätte ge— wiesen werden müssen, werden wir zur Tagesordnung übergehen können.
Freiherr von Linden als Vorstand der Legitimations-Keom mission eröffnet, daß diese Kommission mit einigen Berichten gefaßt sei. Nachdem diese Berichte erstattet worden, lenkt der Abgeord nete Kuhn die Aufmerksamkeit der Kammer auf die Frage hin, ob die Versammlung überhaupt im Falle sei, eine Antworts Adresse zu erlassen. Es sei erinnerlich, daß man aus erheblichen Gründen selbst nach der feierlichen Eröffnung der zweiten Landes ⸗-Versamm— lung durch Se. Majestät den König von einer Adress⸗ Umgang genommen habe, gleicherweise nach der Eröffnung der dritten Lan⸗ desversammlung. Die damals geltend gemachten Gründe bestehen zum Theil noch, zum Theil kommen neue hinzu. Er, möchte, daß zuerst über die Dringlichkeits frage, d h darüber, ob eine Antworts-Adresse zu erlassen sei oder nicht, abge— stimmt werde. Präsident; Die Dringlichkeit ist schon ent— schieden durch die auf die heutige Tagesordnung gesetzte Wahl ei ner Adreß-Kommission. Da von keiner Seite etwas entgegnet wird, so fährt Kuhn fort und stellt den Antrag, keine Adresse zu erlas⸗— sen. Die deutsche Frage stehe bekanntlich wieder im Vordergrund; wegen ihr sei man schon die beiden letzten Male von einer Ant⸗ worts-⸗-Avresse abgestanden, und schon damals sei weiter bemerkt worden, daß vie Berathung kostspielig, unpraktisch sei, nur erbittern könne und die so nothwendige Versöhnung hinausschieben milsse. Eine Adreßberathung würde kaum innerhalb einer Woche erledigt werden. Dagegen seiein Punkt in der Eröffnungsrede vorhanden, welcher eine Antwort erheische, indem die Regierung zwar ihre Bereitwilligkeit zu einer Verfassungsrevision ausgesprochen, die alsbaldige Vornahme die⸗ fes Geschäfts aber davon abhängig gemacht habe, daß die Stände dafür sich aussprechen. Er glaube nun, daß nur eine Stimme dar—
über herrsche, daß man eine Verfassungsreviston erwarte, daher der weitere Antrag: zu erklären, daß die Kammer allerdings auf die Verfassungs -Revision nicht blos warte, sondern aus dringenden Gründen wünsche, so bald als möglich darauf eingehen zu können. Reyscher will auf die Dringlichkeitsfrage zurückkommen; nach ei— ner längeren Debatte über diese Frage beschließt die Kammer auf A. Seegers Antrag, die Frage, ob überhaupt eine Avresse erlas⸗ sen werden soll, auf die morgende Tages-⸗Ordnung zu setzen. Nun wird zur Wahl einer aus funf Mitgliedern bestehenden Geschäfts—⸗ Ordnungs- und Druck-Kommission übergegangen. 6
Hessen und bei Nhein. Darm stadt, 8. Mai. (Darmst 3 tg.) In der heutigen Sitzung der ersten Kammer beschãftigte sich dieselbe mit dem in der zweiten Kammer gestellten Antrag des Abgeordn. Bogen, die Ausübung der standesherrlichen Patronat rechte betreffend. Der Art. 6 des Gesetzes vom 7. August 1848 zur Regulirung der standesherrlichen Verhältnisse hob die den Standesherren als solchen bisher zuständig gewesenen Präsenta— tionsrechte bei Besetzung von Pfarr- und Schulstellen auf, so weit sie nicht nachzeigen könnten, daß diese Stellen von ihnen oder ihren Vorfahren aus ihrem Privatvermögen fundirt worden sxien Zu die Quelle untersuchen und
diesem Zweck sollte eine Kommission entscheiden, was auch geschah. Abgeordn. Bogen hatte nun darauf angetragen, die Staats-Regierung zu voranlassen, über die Thätigkeit der Kommission Vorlage zu machen. Die zweite Kammer hatte mit 31 Stimmen gegen 17, in Annahme ves Ausschuß⸗Vorschlags, den Antrag verworfen, aber mit Stim menmehrheit ein Amendement angenommen, demzufolge die Staats⸗ Regierung um bestimmte Ausschlüsse ersucht werden sollte. Der Aus schuß der ersten Kammer trug darauf an, diesem Beschlusse der zweiten Kammer icht beizutreten, indem der Weg der Fragestel⸗ lung zur Einziehung von Nachrichten über die allgemeinen Ergeb⸗ ker Entscheidungen der Kommisston offen stehe. Thu dich um brachte das Amendement ein: die Staats-Regierung zu ersuchen, ich Vollendung der Arbeiten der Kommission von deren Resultat Ständen Mitheilung zu machen, zog es aber vor der Abstim mung zurück. Birnbaum hob hervor, die Standesherren hätten nur be st immte staats rechtliche Befugnisse durch Verzicht ver loren, Präsident Graf Solms Laubach sprach sich dahin aus, die Standesherren seien 1848 durch einen moralischen Zwang ver— mocht worden, „Modification“ ihrer durch das öffentliche Recht garantirten staats rechtlichen Zuständigkeiten zuzugeben. Mit allen Stimmen wurde der Antrag des Ausschusses angenommen Noch stattete Vice— Präsident Hesse Bericht ab über den Antrag de Abgeordneten Bogen und Metz, wegen Beschleunigung der Unter suchung hinsichtlich der oberlaudenbacher und erbacher Volks versamm— lungen im Mai 1849. Am Schlusse dieses ausführlichen Berichts Vorschlag, dem Beschlusse der zweiten Kammer nicht beizutre sollte die Staats -Regierung ersucht kompetente Behörde eine Prüfung der Frage ein eine bestimmte strafbare Unterlassung bestander
nisse
cine .
. Meschli 3 Nach diesem Beschlusse die
zu lassen, ob
Schleswig⸗Holstein. Kiel, 8. Mai. (Alt. erwähnte) Königl. Reskript, welches den ernannten beln resp. durch den Minister für das Herzogthum Schleswig, Staatsrathspräsidenten und den Königlichen Kommissar für rzogthum Holstein zugestellt ist, lautet folgendermaßen: ; ll , In unnserem Manifest vom 14. Jul unsere landesväterliche Absicht verkündigt, ange aus Herzogthum Schleswig, dem Königreich dem Herzogthum Holstein zusammenzuberufen, um über die Ordnung des Verhältnisses des Herzog— um Königreich Dänemark auf der anderen Seite von der Ueberzeugung durchdrungen, daß es z um eine feste und schließliche Ord der wechselseitigen Verhältnisfse der zur Monarchie zu erreichen, Männer, die mit dem Ver— ger geehrt sind, aus den verschiedenen Landes— gemeinschaftlichen Berathung darüber zusammen wollen Wir deshalb zur Erfüllung der in Unsere allerhöchsten Zusage hierdur befohlen haben, Dir (Titel und Name), daß Du Dich so einrichtest, daß Du am 14. Mai Dich in Unserer Stadt Flens⸗ burg einfindest, um da mit folgenden von Uns aus dem Herzogthum Königreich Dänemark und dem Herzogthum Hol berufenen Männern, nämlich: (folgen die Namen der Nota Absicht zusammenzutreten. Um zum Aus Grundlage für diese Verhandlungen zu allergnädigst durch Kommissarius, zur Leitung derselben verordnet a . allgemeinen Zügen abgefaßten Plan für die künftige er ganzen Monarchie und namentlich über die Stellung des zogthums Schleswig in derselben vorlegen lassen. Die Re⸗ sultafe der Verhandlungen werden Uns in einem an Uns durch Unseren Kommissarius einzureichenden allerunterthänigsten Bedenken vorzulegen sein, worauf Wir dann, ehe Wir Unseren Beschluß fas sen werden, Uns die Sache durch Unsere Regierungs-Organe für die verschiedenen Landestheile vortragen lassen werden. Zu Unse⸗ rem Kommissarius, um bei der von Uns solchergestalt anberaumten Versammlung die Verhandlungen zu leiten, haben Wir allergnädigst J Unseren außerordentlichen Gesandten und bevoll mächtigten Minister an dem Kaiserlich österreichischen Hofe, Unseren Kammerherrn Grasen Heinrich Bille Brahe zu ernennen. Ueber ven Empfang Unseres gegenwärtigen allerhöchsten Reskripts hast Du unaufhaltsam an Unseren einzuberichten. Daniit geschieht Unser Wille; Gott befohlen!“
(bereits
. o. J. haben ehene Männer Dänemark und i Meinung Schleswig
Noch
und sicherste Weg ist,
drich Wir
stets
einen
treten zu lassen
vorgedachten Manifeste gegebenen i
11 11 4 (9)
1 R 946 2 allergnaär igst
leswig, den
dienen, den velchen nen n Ordnung d
z
Herzo
für gut befunden,
Oldenburg. Oldenburg, 6. Mai. Ztg.) Der Vorstand des Ministeriums des Auswärtigen, Ministerialrath von Eisendecher, bisher der Bevollmächtigte Oldenburgs bei den dresdener Konferenzen, ist zum Bundestags Gesandten bestimmt und wird schon ehestens nach Frankfurt oder zunächst nach Dresden abgehen.
(W.
Bremen. Bremen, 8. Mai. (We s. Ztg.) Der Senat forderte die Bügerschaft in ihrer gestrigen Sitzung mit nachfolgen den Worten von neuem auf, sich über seinen bisher noch nicht von ihr in Berathung genommenen Antrag vom 19. April zu erklären: „Da die Bürgerschaft sich über den vom Senat am 19. April d. J. erneuerten dringenden Antrag noch nicht erklärt hat, der Senat es aber im Intereffe unseres Gemeinwesens für nothwendig hält, daß die Revision des Wahlgesetzes keinem längeren Aufschub unterliege, so sieht er sich veranlaßt, die Bürgerschaft zur unverzüglichen Vor⸗ nahme dieses Gegenstandes bei ihren Berathungen aufzufordern. Nach längerer Debatte wurde ein Antrag des Herrn Wisch⸗ mann angenommen, des Inhalts: Die Bürgerschaft möge bezüg⸗ lich dieses Gesetzes eine Kömmission niedersetzen, welche untersuche, inwieweit die vom Senat in seiner Mittheilung vom 19. April so⸗ wohl der Bürgerschaft, wie der Gesammtheit gemachten Vorwürfe begründet, wie dieselbe in würdiger Sprache zu beantworten sei,
und ob Gründe vorlägen, welche es der Bürgerschaft empfehlens⸗ werth erscheinen lassen, eine Revistons⸗ Deputation niederzusetzen. zu Mitgliedern der Kommission wurden gewählt die Herrn Wisch⸗ mann, Kotzenberg, W. Brandt, E. Meyer, Pastor Dulon. pann beschloß die Bürgerschaft bei Berathung des betreffenden Postens in Budget nach einer vom Senat auf ihr Ansuchen ertheilten Auskunft über die, Verhältnisse des Ober⸗Appellationsgerichts zu Lübeck solgende Erklärung: Die Bürgerschaft dankt dem Senat für Vie Auskunft, hat jedoch mit ihrem Wunsche, über die Verhältnisse des Ober Appellationsgerichts Aus kunft zu erhalten, insbesondere auch
wissen gewünscht, wie es mit der Besetzung der bereits am 8. März erledigten Rathsstelle beim Ober-Apellationsgerichte werden — sie auch darüber Auskunft wünscht, wodurch die er dieses Jahr entstehen.
So
zu 1850 solle; so wie höhten Ausgaben für Frankfurt. Frankfurt a. M., 9. Mai. (O. P. A. 3.) Viele Bundestags bevollmächtigte haben sich diese hier aufgehalten, thellweise auch ihre Kreditive überreicht, infofern sie zugleich Mitglieder ver dresdener Konferenzen sind dahin zurück. So der hiesige Schöff Dr. Harnier, der bückeburgsche Geheime Ka
Strauß,
age
r T reisen aber,
30 der Syndikus Dr. Brehmer aus Lübeck
on Marschall, ist nach Karl ereist
Ggesterreich. Ve an (W Um) Uhr Mor 2 estertelek. 1 1 g . ( . f m n . — ten bei em r„Vulkano“ Hildegard Großherzogin
1n. Das Gefolge
11
n ben regner
§ynß 1duain Erzherzogin
Lloyd ⸗T ereits
kommen.
dem zogin von mi
al Großherzog von Hessen⸗2 armstadt, der zu Lant och nicht eingetroffen
humoristische Blatt „il V
Erzherzogin Gefolge im
Herzog von Modena,
Hoheit Hessen mit Ihrem
oßhbher
2 1UICall G
euerdings suspendirt worden. Testamentsexekutor des verstorbenen P
at der Gene ral
atriarchen Kommission
Mg. Jacopo Monico, he unter die
che Wohlthaten 6000 Lir zu
Mort na Fol Vertheilung rgeben,
dem Beifügen übe e Geringfügigkeit diese und mit dem Um
tlorbenen r f hlthätige
rommen und entschuldigen sei.
gestern
anz er ö 8 941 1
worden
znsurgent 11 Ros [(or Un denselben
korte begleitete
Gesetzgebende Versammlung. Sitzung der itzung deponirt Goulard Verfassungs-Revision, die zugleich
Gewalten des Präsidenten der Linke ihr Mißfallen bezeugt Das ist verfassungswidrig!“ gehört
. General Bedeg
Frankreich. 8. Mai 3u tition zu Gunsten der isch um Verlängerung Da hier izelne Ausrufungen: „
sieht Vorsitzende,
Eröffnung
ausspricht Da
sich Lel wiederholen, was er Pelitionsre Petition verfassungswidrig wäre,
die Pflicht, dazwischen zu treten. Derartiges vorgekommen.“ Tod des Volksvertreters Aubergé Marne -Departement an, worauf rtgesetzten Berathung eines Gesetzvorschlages über die Arbeiter zu ihren Arbeitsherren geschritten wird. iehmigung desselben in zweiter Berathung wird der Gesetz: ꝛ iber Beglaubigung der Unterschristen von Petitionen iskutirt. Die wesentlichen Bestimmungen desselben sind folgende: Petition muß geschrieben und unterzeichnet sein. Wenn e muß dieselbe vom Maire legalisirt sein, was immer Wenn sie mehrere Unterschriften führt, sein, die für die Wahrhaftigkeit lich ist. Wer eine falsche Unterschrift an s sechsmonatlichem Gefängniß, 16 bis s zehnjähriger Beraubung seiner bür
für falsche
fürrlich bei 1 2sarI IIMKο,ů kürzlich bei einen ähnlichen
hat Das cht ist unbeschrantt
General den der Tagesordnung rhältnisst Nach Ge⸗ orschlag von Ehapoöt Jede v1 petition blos eine Unterschrift führt, so — wozu der Petent gehört, muß s eine legalisirt der anderen fertigt, wird mit 200 Franken Geldbuße und fünf⸗bi gerlichen Rechte bestraft. Wer die Verantwortlichkeit Unterschriften übernimmt, wird 100 500 Franken Geld ft.“ Madier de Montjau bemerkt, er erkenne di des Urhebers des Gesetzvorschlages ü n. rtretenden Petitionen Präsidentsch eine Maßregel, die so viel heißen würde, als 's Bürgerkriegs im r daß damit das Petitionsrecht selbs wenn nicht unterdrückt werden würde. Vorschlag zur Legalisation der Petitionen haus unnöthig, da die Untersuchung über die Pe itionen gegen das vom 31. Mai gezeigt habe, on 527,060 Unterschriften nur 85 verfolgt werden konnten, wovon nur als falsch und nur 6 als unehrerbietig gegen die National Versammlung bestraft worden. Quentin Bauchart, Kommis sions-Berichterstatter, entgegnet: Es könne Niemanden einfallen, das Petitionsrecht, das immer bestanden habe, unterdrücken zu wol len, obschon es unter der Herrschaft des allgemeinen Wahlrechts weniger Nutzen und Bedeulung habe, als früher, und obschon er fahrungsmäßig die meisten Petitionen bisher nur Privat⸗Juteressen zum Zwecke gehabt und oft sehr seltsamen Inhalts gewesen oder geradezu gegen die Würde der National Versammlung, an die sie gerichtet, verstoßen hätten. Es handle sich nur darum, das Peti⸗ tiongrecht zu regeln, zu organistren, um ihm seine wahre Bedeu tung wiederzugeben, die durch bekannte Mißbräuche desselben ge⸗ schwächt worden sei. Bancgel C(äußerste Linke) erwiedert: Das Register der Freiheiten, die man durch vorgebliches Regeln und Organisiren unterdrückt habe, sei lang, und dem Petitionsrechte werde es jetzt eben so gehen. Er tadelt in dem Gesetz⸗Vorschlag besonders die Bestimmung, daß jeder Unterzeichner seinen Namen, Vornamen, Stand und Wohnort, so wie seine Eigenschaft als mün⸗ dig oder unmündig, beifügen müsse, eine Bestimmung, die seiner Ueberzeugung nach“ nur den herrschenden Klassen und Meinungen zu statten kommen könne. Gelegentlich spricht der Redner seine Hoffnung aus, daß die Majorität verfassungswidrigen Agitationen nicht weichen, sondern mit der Linken vereint die Würde und Sou— verainetät des parlamentarischen Regierungs⸗-Systems aufrecht er⸗
verantwon
sechstägige mt
bis
* 1
und mehr herr um die
Verlängerung, 1
feierliche Erklärung d
1
ande h Lande im
hält er ferner .
Gese ö
halten werde, was von der Rechten mit Beifall Emanuel Rundschreiben Departements zu zeigen,
623
angehört wird.
Debattenschluß das Lot - et⸗-Garonne⸗
Distrikts bei, um
welche Petitio⸗
bringt noch vor Friedensrichters des Maires seines Beamten seien,
Ara 90 eines an
wer
die
die die
nen nach Chapot's Vorschlag legalisiren sollten in welchem Rund⸗
schreiben es unter Anderem heißt: das verhängnißvolle Parteien zum Unterzeichnen ähnlicher Petitionen auf. sei: Revislon! Präsidentschafts-Verlängerung!
l
in folgender Weise bei den Leuten, die frage sie: Wollt ihr behalten, die ihr
l
J
schr el
auszubreiten.“ T
i
vaignac) angestellt wor
le: gnet ihr
„Von allen Punkten Frankreichs trömen Pelitionen um Revision der Verfassung und Verlängerung zer Prästwentschaft herbei. Sollten wir allein gleichgültig gegen Datum von 1852 sein? Ergreifen Sie die alle rechtschaffenen Leute von allen Ihre Devise denn dies ist das meinen Theil verfahre zu mir kommen. Ich den Frieden haben? Wo ihr eure Aecker erworben und von euren Vätern ererbt habt? Ehrt hr Vater und Mutter? Liebt ihr eure Frau und Kinder? Glaubt hr an die Religion Christi? ihr seid mit uns! Unter⸗ bt! Wollt ihr hingegen den Krieg mit ganz Europa? Gut! so unterschreibt nicht!“ Der rklärt zuerst, daß die Regierung sich dem Cha— cht widersetze, und sprickt sich dann mißbilli— schreiben des Friedensrichters Lucinet aus, vom General-Prokurator des Bezirks Auf be. „Ich gebe nicht zu,“ sagte der Minister, Zeamter feine Stellung mißbrauche, um Petitionen im jener Meinung unterzeichnen zu lassen und sronischerweise bemerkte, dieser n chon im September 1818 n, so antwortete Cavaignac mit Bit ß er noch im Amte lächtigung er
estimmt
Jnitiative und rufen Sie
inzige Heil der Gesellschaft. Ich für
Gut!
Christum?
. . Rouher
srichter sei
übrigens s „Dann hat er wirklich Glück gehabt
is hat er im 1848
ville umgehauen.
9 P 1
SMM aßy 191 Maßregeln
Lannugy Ianuar
1st
nicht zweifelha rankreich sich plötzl Süden feuchtes chlag. — a . Garn . n Heute sind der Polizeipräfekt
republikanischen Sa
Comité hat
I -Versammlung be
Revisions eine
fachere Fassung seiner nd theilt diese der 1 2 d y 5 31
znhalte rüheren
genstan
ganz itschiedener.
gebeten wurde Revision
möge
Gutsbesitzern
merkt:
die unglückliche
Verfassung enthaltenen Formalitäten trennender Revision anwenden, so wäre ihr nicht jeder Ausweg t Zie könnte, wie Dupir s zosen zu Rathe ziehen, traut ist, und welche, besitzen, auch Versammlung rer d. Sie hätte den Geist, sondern Art. 110 der französischen Verfassun tional-Versammlung übergiebt die fassung nebst den in ihr garantirten Patriotismus aller Franzosen.“ De
neuen Petition des General Beifall,
Mittel,
tung die 9) . nal Aattong!l *
Han fur
. auch
II
vollen mehrerer
werde.
wie sie
waren am und Abends beleuchtet 5
* 6ßbitra 8 21 raßbu 1 81 geziert
8
parente mit der einfachen Jahreszal
Paris, 9. Mai. (K. 3.) In der heutigen Sitzung der Versammlung wurden mehrere Berichte über die Revision fassung betreffende Anträge niedergelegt. Im Uebrigen waren die Verhandlungen unbedeutend. Das Comité für Revision der Verfassung ist rein bonapartistisch geworden, indem gen Mitglieder, welche entgegenstehende Ansichten vertraten, geschieden sind. Der legitimistische Verein der Rue de Rivoli beschlofsen, die Revistons? Debatte bis zur Rückkehr des Herrn Falloux zu verschieben.
Das Journal des Débats enthält gegen die Fuston, worin es erklärt, daß für eine Gesinnungen fehlten.
6 entral⸗
alle
einen neuen Artikel solche die wahren
Großbritanien und Irland. Parlament. Unter haus. Sitzung vom 7. Mai. Eine Menge Petitionen gegen die „päpstlichen Uebergriffe“ kam wieder auf den Tisch des Hauses; auch eine Petition gegen die Zulassung jüdischer Mitglieder ins Parlament von der Synode von Galloway. Auf der Tagesordnung stand die Comité -Berathung über die Bill zum Schutz von Eisen⸗ bahn-Actionairen gegen Intriguen, falsche Angaben und Rechnungs⸗ ablegungen von Eisenbahn⸗Direktoren. Herr abouchere meinte, die vorliegende Bill werde ihrem Zwecke nicht entsprechen, die Ei⸗ senbahn-Direktoren hätten zu viel Anhang im Hause, und das
Publikum sei sehr apathisch in der Sache. Dann, meinte Herr Denibon, wäre es Pflicht der Regierung, die Initiative zu ergrei⸗ fen und selbst eine wirksamere Bill vorzuschlagen. Derselben Ansicht war Herr Williams. Auch Herr Hume und Herr Locke un⸗ terstützten die Bill; der Letztere hob hervor, daß sie von den Dele girten von 47 Eisenbahngesellschaften, Repräsentanten eines Kapi⸗ als von beinahe 120,006,000 Pfd., entworfen sei und eine bessere Aufnahme von Seiten der Regierung verdiene, namentlich da Bills ähnlicher Tendenz zurückgewiesen worden. Dagegen machte Herr Heald geltend, daß es für das Eisenbahn-Vermögen am besten wäre, wenn sich die Gesetzgebung so wenig als möglich darum bekümmerte. Einer kurzen aber lebhaften Diskussion über diesen Grundsatz wurde durch Abstimmung ein Ende gemacht; eine Majorität von 23 Stimmen (72 gegen 49) entschied für die Bill, und“ das Haus konstituirte sich als Comité. Man kam bis zur achten Klausel. Schluß der Sitzung 6 Uhr Abends.
London, 8. Mai. Gestern war großer Hofball im Buckingham hampalast. Ihre Majestät hatte über 2190 Personen eingeladen. Zwei große Säle, durch die Gemäldegallerie getrennt, waren zu Tanzsälen eingerichtet und reich mit Blumen dekorirt. Die Königin erschlen um 10 Ühr, mit ihr die hohen Gäste aus Preußen und den Niederlanden. Der Ball wurde von der Königin mit dem Prinzen von Preußen eröffnet; gegenüber Prinz Albrecht mit der Prinzessin von Preußen. Gestern besuchte die Königin mit ihren hohen Gästen wieder die große Ausstellung.
Italien. Turin, 5. Mai, (Lloyd.) Große Truppen⸗ manüder haben im Beisein des Königs stattgefunden.
Der Herzog von Genua wird sich nebst seiner Gemahlin zu⸗ nächst nach Dresden, von dort aber nach einem kurzen Aufenthalte zur Industrie⸗Ausstellung nach London begeben.
Die turiner Deputirten-Kammer beschloß in ihrer Sitzung vom die Diskusston über das Besteuerungsgesetz der verzins— lichen Schuldforderungen, die an der Tagesordnung war, hinaus zuschieben, bis sie den Vortrag des Ministers über den Finanzzu in
ö
M ai,
stand gehört haben wird, was fünf bis sechs Tagen geschehen In dieser Sitzung trug der Minister das Gesetz über die Besteuerung der Liegenheiten zur todten Hand wieder vor. Den De⸗ putirten ist der Steuerreformplan ausgetheilt worden. Der Mi⸗ nister des Innern wird nächstens seinen ausgearbeiteten Justiz X an vorlegen. Artikel zu dem reich im vorigen Jahre geschlossenen Handelsvertrage Kammern ehestens vorgelegt werden. Der Gesetz⸗Entwurf aus der Altersklasse Kammer genehmigt. wird der mein Militair gen Ober⸗X der 14 nahe bevorstehend ist,
sich höheren
1 1
durste.
zwisch
bezüglich Aushebung von Rekruten des Jahres 183 st von der Abgeordneten
Akademie errich⸗ dinischen Armee, sechs Mo⸗ Militair
zu Eapitainen
lang zu besuchen haben, um Wissenschaften auszubilden. Am 1sten d. kam der Minister Pre von Genua zurück. kurzem noch die Gefahr einer Ministerkrisis vorhanden; jetzt ist der Sturm vorüber, und J auf elle. Man hofft, daß zwei unbesetzte Portefeuilles baldigst ergänzt wer—
Graf Cavour, will man mit Bestim wissen, ält die
war
einer S
kek 1 DIe
Ministerium
Der Gesetz⸗Entwurf hinsichtlich der Besteuerung
wm zur todten Hand is M
1 m en Modistegtionen,
.
—
1 16 vIiͤrfengnm . 8ywg Le 1 11 hlappe
Mai. (I.)
unermüdliche sl
aller militairischen
aßregeln
aacans 6ù toscanische
ischen
sich mit de die Gefängnisse nach Lugo abgeführt 1 Bologna Nacht entwichenen achtzehn Individuen, theils überwiesen, sich bis auf drei wie den eingefangen, rest wird wohl entgehen.
Man hat schon wieder eine von einem Administrations⸗ ten begangene Veruntreuung entdeckt. Die That ist im Paß⸗A das einen Theil der Polizei⸗Ober⸗Direction bildet, und zwar in der Kasse dieses Amtes, verübt worden und soll eine ansehnliche Summe betreffen. Der Thäter wurde sogleich verhaftet und noc an demselben Tage Über ihn die Entsetzung von ,,, zerhangt. ; ‚ 6. 23 auf der That betroffene Beamte, der in die . Intendanz-Kasse Eingriffe thatz ist von 2 j . a biniere, die ihn verhafteten, entflohen. . Am 23sten . en sich in einer Freistäͤtte des römischen mer,, . , , ,. von seiner Wohnung auf, aber hier stellte ihm der Rektor dieses Insti=
luis vor, daß er bei ihm von den allgemeinen Verhaltungsregeln
irn KRrr — 934 er BVlttt hm Das
kern vor vom
die d
stellten sich freiwillig
nicht lange der