r in Zweifel gezogen worden, ob unter die Standes⸗ rechte, gegen die sich in der Erklärung ausgesprochen wird, das Recht der Kirche, in diesem Saale vertreten zu sehen, zu seie. Zu den Standesvorrechten wird man frei⸗ es Recht der Kirche nicht zählen dürfen, allein eine Art von ist dasselbe gleichwohl, und ich möchte doch bezweifeln, ob Herren, welche die vorhin verlesene Erklärung unterzeichneten, die Abschaffung der Vorrechte in jenem restriktiven Sinne in dem der Abgeordnete von Ehingen davon ge⸗ die Fassung den weiteren Sinn zu⸗ die Bemerkung zu machen,
ank gemacht worden ist. Begründung seines An
war gestern,
sagte, die Eröffnungsrede rache die Verfassungs abhängig von unserem 16drücklichen Verlangen; vielmehr ist die Regierung nach en Rede l t die Verfassungs Revision von selbst wie der nen, wenn von unserer Seite kein Aufschub verlangt wird. Dies ist ja nun nicht der Fall meinen An⸗ trag selbst bet so glaube ich, nach dem gestern Gesagten und der klaren Sachlage, nicht nöthig zu haben, weiter in die Gründe um die
ch glaube, daß
Kuhn ho as Wort zur
von ö Roninunt e
148 , Kinn esse h n 18 keine Adresse beginnt er Uebersehen von mir wenn
Revision
berert
gu aäJ* Was
Notter wäre gern fur eine Adresse gewesen, ie privilegirten Stände und die deutsche Frage, das
Schicksal zweier deutscher Volksstämme, in deren einem die deutsche Nationalität schmachvoll niedergetreten wird, zur Sprache zu brin gen, will jedoch jetzt von einer Adresse auch abstehen. Kuhn: Der Sinn meines Antrags auf Ersparung einer Adresse mit Rücksicht auf die kostbare Zeit, war nicht der, daß die Adreßberathung selbst in die Debatte hereingebracht werde, wie eben von dem Abgeordue— ten Notter geschehen sst, ich bitte daher das Präsidium, solche Ab schweifungen zu hindern. Reyscher: Nachdem 43 Mitglieder die heu tige Erklärung unterschrieben haben, so glaube auch ich, daß die Debatte entschieden werden möchte, es wird sich auf die verschiedenen Fragen zurückzukom-—
men. Camerer die Versammlung, dem Kuhnschen Autrage ohne weitere Debatte beizutreten. Das Volk verlange dringend versöhnendes Auftreten, würde eine Adresse berathen, so würde zum voraus schon ein Zankapfel in die Berathung hereingeschleudert. Rödinger und Mohl erwiedern, dieser Apostrophe habe es nicht ämpfe gegen etwas an, das gar
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einzugehen.
3 1. . V Frage uber dit
Frage nach kurzer noch Gelegenheit
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bedurft, der Herr Abgeordnete vorhanden ist. Präsident: Es ist allerdings von dieser noch gar kein Redner aufgetreten. ie Debatte wir Präsident stellt die Frage: ll nach dem Antrage d en werden? Die Ver sammlung entscheidet sich einmüthig für diesen Antrag.
Präsident: Nach einem Schreiben, das ich gestern von dem Königlichen Finanz⸗-Ministerium erhalten habe, habe ich annehmen müssen, daß das Königliche Finanz⸗Ministerium heute eine Vorlage mache. Der Herr Departements ⸗Chef ist aber nicht erschienen, es liegt daher für jetzt kein weiterer Stoff mehr zur Berathung vor. Reyscher stellt den Antrag auf Wahl einer staatsrechtlichen Kom
sion zur Prüfung derjenigen Verordnungen, welche seit der Auf
der letzten Landesversammlung erlassen worden sind. S ; Da ein Rechenschafts-Bericht des Ausschusses nicht vorliegt, so muß allerdings eine Kommission zur Prüfung der erlassenen Ver⸗ ordnungen niedergesetzt werden. Weber brachte die Verfassungs⸗Revi sion wieder in Anregung. Schoder glaubt, die Regierung werde eine fassungs-Revisions-Vorlage machen; geschehe dieses nicht, so müsse die Kammer sie daran erinnern. Es seien nicht die mate⸗ Allen Interessen allein im Auge zu behalten, sondern die Grund age für alles Weitere, die Neugestaltung der Verfassung. Im eren Sinne sprechen Mohl, Du vernoy, Goppelt, Redwitz. Auf Weber's Antrag beschließt dann die große Mehrheit ei Erklärung zu Protokoll, dahin, daß sie einer möglichst baldigen Vorlage der Regierung über die Revision der Verfassung entgegen⸗— sehen. Auf Reyscher's Antrag wird ferner beschlossen, in einer der nächsten Sitzungen eine aus 9 Mitgliedern bestehende staate— rechtliche Kommission zu wählen, zunächst zu dem Zweck, um die seit der Auflösung ergangenen Anordnungen zu prüfen. Da der Herr Finanz-Minister noch nicht erschienen ist, so wird die Sitzung auf einige Zeit aufgehoben.
Um 11 Uhr wird die Sitzung wieder aufgenommen und zusammentritt mit der Kammer der Standesherren zur Wahl Staatsschulden⸗Verwaltungs⸗Kommission geschritten, bestehend aus einem Mitgliede der ersten und vier Mitgliedern der zweiten Kam
Die Mitglieder der Kammer der Standesherren entfernen es erscheinen am Ministertische die Chefs der Departements
Finanzen und des Aeußern. Staatsrath von Knapp bringt
Haupt-Finanzetat bis zum Termin 1. Juli 1852 ein. Zugleich
einen Gesetzentwurf vor, betreffend die Verlängerung
ermins zu Forterhebung der Steuern bis zum 1. Juli Entlich legt er einen Gesetzentwurf vor, wonach der unter
den gegenwärtigen Umständen für seinen Zweck bisher nicht nöthig sewordene Einlssungsfonds von 500,000 Fl. der Staatskasse zu rweitiger Verwendung (zum Eisenbahnbau) übergeben werden
Der Chef des Ministeriums des Aeußern, Staatsrath von Linden, bringt den schon früher der Landes-Versammlung überge— jen Staatsvertrag mit der Krone Bayern wieder ein, betreffend ven Eisenbahn-Anschluß bei Um. Dieser Staatsvertrag wird der verfassungsmäßigen Zustimmung der Kammer mit dem Zusatze un rbreitet, daß der Bau⸗Aufwand von ungefähr 300,009 Fl. aus Grundstocksmitteln bestritten werde. Ferner legt derselbe den Staats vertrag mit der Krone Baden, betreffend den Eisenbahn⸗Anschluß bei Bruchsal, vor. Der Bau⸗Aufwand läßt sich auf etwa 5, 500, 900 Fl. berechnen, und es erscheint der früher zu einer Bahn bis an die badische Gränze eröffnete Kredit von 4 Millionen Gulden für unzureichend. Es bezweckt die Königliche Regierung, diesen Eisen bahnbau mit einer Summe von Millionen aus Grundstocksmit— teln zu bestreiten. Der Departementschef empfiehlt beide Verträge schleunigster Berathung, weil von dem Ergebnisse der Umfang des Baues auf badischem Gebiet abhängig ist. Wird an die morgen um 10 Uhr zu wählende Finanz⸗Rommission zur Begutachtung verwiesen.
Hessen und bei Rhein. Darn stadt, 9. Mai. (Frkf. Jou ru.) In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurde derselben die mehrfach angeregte Proposition der Staats regierung, den Ausbau der rheinhessischen Eisenbahn betreffend, vorgelegt. Sie lautet: „Die Stände möchten die Staatsregierung ermächtigen, eine Anleihe von höchstens 13 Millionen Gulden zu dem Zweck zu machen, um sich bei dem Bau der Eisenbahn von Mainz über Worms bis an die bayerische Gränze durch Uebernahme einer Anzahl Actten zu betheiligen, dabei aber zugleich dem Acttenkapital der Ludwigs⸗ Eisenbahngesellschaft von 2, 575,250 Fl. bis zum Schlusse des Jahres 1870 in der Art den Vorzug einzuräumen, daß der Staat für die von ihm aufgewandte Summe erst dann Zinsen erhalte, wenn
jenes Kapitals ein weiterer Rein“
nach Berichtigung von 5 pCt. 8 ein, ertrag der Bahn übrig bleibe.“ In der Proposition ist unter Auderem
angeführt, daß der Ausbau der fraglichen Eisenbahn hauptsächlich
626
dadurch in eine mißliche Lage gerathen sei, daß die Einzahlung eines großen Theils der gezeichneten Actien nicht stattgefunden habe. Die Staatsregierung erachtet es, unter Bezugnahme auf mancherlei Umstände, für billig, daß zu Gunsten jener rheinhessischen Eisenbahn aus der Staatskasse ein Opfer gebracht werde, welches sich im höch⸗ sten Fall auf 75,000 Fl. pr. Jahr belaufe. Die Sachlage soll im Weiteren die sein, daß ohne Beihülfe des Staats das projektirte wichtige Unternehmen nicht ausgeführt werden könne und dann die große Anzahl Actienbesitzer (fast sämmtlich Angehörige des Groß⸗ herzogthums) in ihrem Vermögen einen erheblichen Nachtheil erlit⸗ ten. Der Gegenstand ist dem Finanz-Ausschuß zu: Begutachtung überwiesen.
Mai. Dem Alt.
Schleswig ⸗Holstein. one 1. ) vorgelegt
Merk. zufolge lautet das Pi velches den Notabeln werden soll, folgendermaßen:
Die dänische Monarchie bildet fortdauernd ein gesammtes Ganzes, unter einem gemeinsamen Fürsten, mit derselben Erbfolge, mit gemeinschaftlicher Tiplom r und Konsular⸗Repräsentation,
l und Flagge. Mit Ausnahme des Herzogthums Lauenburg, näherer Änschluß in dieser Rücksicht näherer Erwägung vor d dänische Monarchie da en ein überein Schifffahrtssystem, ß, Zoll- und Staatsschuld und Ste nach der Population
werden sollen, wird
behalten wird, hat die stimmendes Handels ⸗— und Postwesen. In wie fern die ven gemeinschaftlich bleiben oder Lage der festen Eigenthümer vertheilt Bestimmung vorbehalten.
II. Die Herzogthümer dauernd Theile des deutschen wird durch eigene Landtage Könige beschließende l Herzogthum für sich gehenden Angelegenheiten haben. Zu Ausgaben, die sich aus
für die
Lauenburg bilder Ihre besondere welche im Verein mit
Holstein und
Mind eg Bundes.
gesichert,
en sort⸗
Stellung
Hewalt
zahl, verglichen mit zen Monarchie, beizutragen. dieses Beitrages wird ein ir allemal festgesetzt und willigung kann von den Landtagen nicht verweiger der Entrichtung Landtage jedes Herzogthums festgesetzt III. In allen den Fällen, wo es welche die Monarchie als Könige anwesenden offiziellen Organe Holsteins Sitz und Stimme in Staats ⸗Rathe in voller den dänischen Ministern Gesetzgebungssachen, betreffend meinschaftlichen Angelegenheiten, Zoll- und Postwesen begriffen, werden vorläufig s
ein Ganzes angehen,
durch Ausschüsse vor leicher Zahl des dänischen Reichstages und der Landtag Lauenburgs behandelt, denen darauf Jedem für zur Beschlußnahme in verfassunge mäßiger Ist Uebereinstimmung über irgend einen nicht zu bewerkstelligen, verbleib insofern bei IV. Das Herzogthum Schleswig hat seinen schließenden Landtag und abgesonderte ninisteri ministration für folgende Angelegenheiten: 1) die telle Gesetzgebung; 2) das Justiz- und Polizeiwesen; 3) di r und öffentlichen Unterricht, mit Beibehaltung des bestehenden beson deren Verhältnisses rücksichtlich Alsens, Aerrös und Törninglehns; Industrie⸗ und
betreffe
einzelnen m Bestehenden
be t es le
ll r 4) das Kommunalwesen; 5) das Nahrungswesen, Einnahmen und Ausgaben, ferner die Art
Gewerbe Gesetzgebung; 69 die inneren Angelegenheiten des H zogthums Entrichtung eventueller Zuschüsse zu der in kerung ein- für allemal festgestellten Beitragsquotg zu den gemeinschaftlichen Staatsbedürfnissen. nalitäten in dem Herzogthume werden auf gest ellt.
V. Außer den in narchie gemeinschaftlichen Angelegenheiten hat das wig, ferner auch das Heer und was damit in Verbir meinschaftlich mit dem Königreiche Dänemark. Für liche Angelegenheiten hat T änemark und Schleswig Administration und gesetzgebende Gewalt, indem andtag mit dem dänischen Reichstage meinschaftlichkeit beschränkt sich indessen allein auf die genannten meinschaftlichen Angelegenheiten
VI. Mit dem Herzogthume
leswig folgende Institutionen gemeinschaftlich Brandversicherungs-Anstalt, 3) die Universitä n deutschredenden Theil Schleswi , stitut, 5) die Irren-Anstalt in Schles terschaft, r Bezug auf den bestehenden nichtpol cialis, und die Klöster. Die gegenseitige und Schleswigs an den mit diesen Institutionen nahmen un aben, so wie an der Ordnung nebst dem resp holsteinischen Landtages hierzu, wird näher festzusetzen sein
VII. Die genauere Entwickelung und stehender Grundzüge wird einer Berathung nifeste vom 14. Juli 1850 nächstens zusammentt
dus den Monarchi
genannten r die ganze Mo zogthum Schles ung steht, ge⸗ gemeinschaft gemeinschaftliche der schleswigsche
2213 3 165 191 889 zusammentritt. Diese Ge
9
Holstein hat
stummen
und Ausg
92 2 Verhältnisse des
Theilen der
Oesterreich. Venedig. 7. Mai. (W. 3.) Heute hat Se. Maj. König Otto verschie dene Kirchen und Kunstanstalten besucht. Höchstder selbe war überall von dem Statthalter begleitet. Familientafel bei dem Herzog von Modena. Um 104 Uhr Abends reiste Se. Maje stät König Otto mit dem Dampfer „Vulcano“ nach Griechenland ab. Die Durchlauchtige Erzherzogin Hildegarde, der Großherzog und die Großherzogin von Hessen, der Herzog und die Herzogin von Modena gaben ihm auf dem Lagunen Dampfer das Geleite bis Malamocch, die letztgenannten hohen Herrschaften werden noch einige Tage hier verweilen.
Frankreich. P ari s. 9. Mai. Ein Dekret des Präsiden ten der Republik beruft das General-⸗-Conseil der Ober ⸗Pyrenäen auf den 22. Mai zu einer zweitägigen Sitzungl, welche Erledigung von Departemental-Angelegenheiten zum Gegenstande hat.
In der gestrigen Sitzung sind 14 Petitionen um Wiederher stellung des allgemeinen Wahlrechtes niedergelegt worden.
Ber Finanz-Minister hat einen Gesetz- Entwurf zur Konsta— tirung der Folgen des Brandes der General-Einnahme zu Lyon niedergelegt, um die Rechte Dritter zu wahren, so wie dle Ver⸗ antwortlichkeit der Verwaltung und ihres Vorstandes zu decken.
Der heutige Minister -Rath beschäftigte sich mit den in der Nacht eingelaufenen Depeschen des französischen Gesandten zu Ma— drid über die Aufstellung eines spanischen Observations-Corps an der portugiesischen Gränze. In der Wohnung des General Nar⸗ vaez bemerkt man seit einigen Tagen eine ungewöhnliche Lebhaftig⸗
ganz günstig gestimmt,
keit. Der General hat heute Morgen eine Konferenz mit dem Präsidenten der Republik gehabt. .
. Die Polizei hat bei dem am 4. Mai abgebrannten Feuerwerke die Entdeckung gemacht, daß der Unternehmer von den kontraktlich gelieferten Stücken während des Feuerwerks nicht weniger als 360 zu seinem Vortheile bei Seite zu schaffen gewußt hat. Eine Un— tersuchung ist eingeleitet.
k. Kommission, welche über den Gesetz- Entwurf zur Verlän— 37 . 4 dy nächsten Montag diese wichtige Frage handeln. Die Majorität derselben schen bis jetzt nicht w,, und auch die Regierung soll nicht entschie den darauf bestehen wollen Man alaubt vaßber daß 1e j Erneurrung . K j ö . y . sich gehen dürfte J
Das . rdre veröffentlicht heute den Tagesbefehl, wegen dessen der Oberst der Nationalgarde von Grenoble seines Amtes entsetzt tit Bezug auf das Berbot des
fen auszubringen: wir schweigen? Republik.“ Kommandanten
sandte
ver ⸗
eint demselben bis
Hesetze vor
rde In demselben
8
eele den dritten Jahrestag der Dberst durch den irtouneaux, Belagerungszustandes, suspendirt. Derselbe ng ein. Ta einige Offiziere deswegen nicht Mai erscheinen wollten, ersuchte er sie, diese Die Revue ging ruhig vor sich ie versuchte Akklimatisirung der Pfefferbäume jetzt überraschende Resultare geliefert.
e lizeipräfekt hat ein Eirkular über rie Theater an alle Kommissäre von Paris und der Bannmeile gerichtet. Nach eine außerordentliche od Benefiz⸗-Vorstellung nur Erlaubniß des Ministers Innern und nur auf
der Benefizia stattsinden
bei der Absicht
demselben darf
Mitgliede
nn
rversammlungen ion erörtert wurde von Seiten des Pyramiden-Vereir llo und Molé von Seiten der Fusionisten⸗Parte Saint Priest und Vatimesnil von Seiten des Verein Rivoli s dazu ausersehen sein, ein sogenannte bilden, um womöglich die verschie?d die Revisionsfrage zu
räsidentschafts-Verl
Beugnot
LEomite zu
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der Majoritat ube
gitimisten soll
vereinigen
gerung Zwiespalt her Bevollmächtigten des Grafen dieser Tage
geäußert
die Rev on
Der Ankfündi den ?ntundi
; Hesetze s
)
„das wird und Titel führ der Polizei Die betreffend, hat mit 9
selben als Grundsatz
Parla ber blos von ein paar itzung wurden wieder Pe⸗ titionen gegen die „päpstlichen Uebergriffe meist aus Schottland überreicht, und die Dienstboten- und Lehrlings⸗Bill kam zur dritten Lesung und wurde somit Gesetz
und Irland. ment. C Sitzung vom 8. Mai. In der
ei sechs Uhr dauernden S
Großbritanien
süns bis
Minuten nach t
Unterhaus Sitzung vom 8. Mai. Unter den elf Pe⸗ titionen gegen die „päpstlichen Uebergriffe“, die auf den Tisch des kamen, erregte eine, überreicht von Herrn Coran aus Edin⸗ burg, allgemeine Heiterkeit; sie maß 700 englische Ellen in der Länge, obwohl sie nur 43,754 Unterschriften zählte; eine an⸗ deré aus Glasgow, mit 56,900 Unterschriften, klagte über die Kraftlosigkeit der Titel⸗Bill, verlangte die Zurückziehung aller Regierungs-Subsidien für katholische Institute und eine Reform des Gesetzes über den Besitz unveräußerlicher Güter nebst strenger und stetiger Beaufsichtigung von Mönchs⸗ und Nonnenklöstern. Herr H. Baillie verschob seinen Ceylon— Antrag auf den 27. Mai. Endlich kam der Hauptgegenstand des Abends an die Reihe, den die Opposition, ermuthigt durch ihre letzten Siege, vorbrachte, wobei aber dem Kabinet die Genugthuung bereitet wurde, eine ansehnliche Majorität davonzutragen. Herr Cayley nämlich stellte vie Motion auf Abschaffung der Malz steuer, die den Artikel um 70 bis 100 pCt. vertheure und
Hanses
nicht nur
frei .
sondern auch den Ackerbaustand Prinzip der englischen Handels allgemeinen Verbrauchs steuer⸗ zu machen; ferner Santtätsrücksichten für die Maßre— . Herste könne der britische Produzent mit dem Ausländer Weizen nicht könne; die Aufmunterung des „den Pächter für die Wunden entschädigen, er Freihandel schlage. Der Redner verlangte ubrigens
vorläufige Resolution des Hauses, die zur Einbri
allmälige Abschaffung der Steuer in Aussicht ste : Herr Ale o ck .
den Konsumenten, Sie sei gegen das die Gegenstände des
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konkurriren, was er in Gerstenbaues würde also
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z y sssstet w n untenrstutzt e Motion
aß er Einkommenzweiges iesem Jahr inerkennen * 2 . ahnt 1 ( Stadt sSsschlaß 1n
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sremd I
rei Wochen Schließung
zu Hause gehört, dem Gericht ar t . zen beabsichtigt wird, so wie vor welchen Obrigkeit Monate nach der Anzeige, bevor die Heirath vollzogen selbe wiederholt werden. Jeder Einspruch Obrigkeit des Heimathsortes der Braut ingemeldet
Bevor die Ehe geschlossen wird, hat sich die betressende
zu überzeugen, daß die in 8. verordnete stattgesunden daß kein Einspruch angemeldet ist, wobei ihr obliegt, auf alles dassenige zu achten, was durch die Verordnung vom 30. April 1824 §5. 3 und 1, so wie §5. 8 bis 12 zu den Befugnissen des die Trauung vorneh⸗ menden Predigers gehört, den Umstand allein ausgenommen, daß kein Zeug=
gegen
niß über den Genuß des heiligen Abendmahls verlangt werden soll, so wie das Entlassungs-Zeugniß von der Schule nach Maßgabe der jetzigen Ge setze an die Stellè des Confirmationszeugnisses treten kann. §8. 6. An dem zur Schließung der Ehe bestimmten Tage, der, so viel als möglich, nach dem Wunsche des Brautpaars gewählt wird, findet sich dasselbe auf dem Rathhause der Stadt oder der Gerichtsstätte des Bezirks (resp. Kreises) ein. Die Obrigkeit hält zunächst den beiden Personen die Bedeutung der Ehe vor, nimm darauf ihre Erklärung entgegen, daß sie einander zu MaGnn und Frau haben wollen und verkündigt schließlich, daß vie Ehr zwischen ihnen gesetzlich und mit voller bürgerlichen Gültigkeit ein⸗= gegangen ist, ganz in Uebereinstimmung mit einem von dem betreffenden Mnisterium zu diesem Zwecke vorgeschriebenen Formular. Die Handlung
627
geschieht öffentlich, und wenn die Obrigkeit nur aus einer Person besteht,
zieht sie zwei Zeugen hinzu. Ueber die also geschlossene
richtetes Protokoll eingetragen,
Ehe wird das Nöthige in ein dazu einge⸗ von welchem eine Abschrift auf Stempelpa⸗ pier (4te Klasse Nr. unter dem Namen und dem Siegel der Obrigkeit, dem Ehepaare als ein Zeugniß über die geschlossene Ehe mitgetheilt Eben so theilt die Obrigkeit binnen acht Tagen dem Geist— Kirchspiel die Braut vor der Ehe ihre Heimat hatte,
f eine Notiz über die
f dieser geschlossene Ehe in
ich einträgt.
sein Kirchenbi z Attest werden
Handlung
genannte Anzeige Für die in §. 6 rift vom Protokoll Reichsbankthaler Stadtkass Gerichtsst
Reiseentschäd
nicht sondern öffentlichen Stimmung, Schwäche und Freunde, zu große Vorsorge in Erlangung den und Aemter, wodurch jede gerecht hindert wird u. s. w. In Rücksicht und besonders auf den schlechten Zustant Justiz werde die öffentliche Stimmung gegenüber immer ungünstiger, eine Rev heimen, und sie reife tagtäglich, nur liche Gelegenheit, um offen auszubre fürchterlicher als die vorhergehende schließt damit, daß die päpstliche Regierung, um ihr Ansehen zu befestigen und ihre Wirkungen zu sichern, jenen Männern, welche mit dem ihrem alten Adel angeerbten Glanz die Größe des Cen sus und des Territorialbesitzes verbinden, als ihren natürlichen hiathgebern die Hand hätte reichen und in sie ihr ganzes Vertrauen hätte setzen sollen, indem doch diejenigen, die für einen glänzenden Namen und einen großen Besitz zu sorgen haben, bei der eher wachung der öffentlichen Ordnung natürlich am meisten interessirt sein müssen.
Einige Journale gefielen Räuber -Hauptmann Stefano Pelloni in
auftreten
sich, allerhand Erdichtungen über den die Welt zu schicken und
um die Sache recht interessant zu machen, ihn als einen Helden, als gebildeten Mann von großer politischer Bedeutung zu schildern. Die Wahrheit, aus amtlichen Quellen geschöpft, stellt dagegen Fol⸗ gendes auf: Stefano Pelloni, zugenannt Passatore, in Boncellio, Distrikt Bagnacavallo, geboren, Bauer von Profession, wurde schon seit seiner Jugend in eigener Heimat als schlechtes Subjekt be⸗ zeichnet. Schon in seinem 19ten Jahre beging er einen Raubanfall mit bewaffneter Hand, in Folge dessen er in Bagnacavallo verhaf tet war; es gelang ihm jedoch, mit anderen Gefangenen waltthätig zu befresen. Später dem Gerichte wieder überli Erünnale zu Ferrara am 28. Juni 1845 zu 4jähriger it wegen des erwähnten Raubanfalles und zu en Arrest wegen eigenmächtiger Flucht aus dem Ge—⸗ fängniß verurtheilt worden. Nach vollbrachter erster Strafe gelang d in die Romagna zurückzukehren, wo er
es ihm, zu entfliehen und ᷣ Schauplatze seiner Verbrechen
Umgegend seiner Heimat zum chte, bis er den Gendarmen ge
in dem bekannten Vorfalle von wurde.
Consulta hat römischen konstituir chuldig, zum Helegenheit der
geschlagen zu
äpstlichen Regierung
xdepu⸗
pflegt in Rom gend einen be darstellt. In diesem Gregor's des Großen, wie er den Mönch
eine Seite
nach England zu tragen, der Aufre⸗
e Vater fand bei der Restauration jener Dißö⸗ essen die großartige zwischen
. ,, ,, . on Rom nach Neapel befind
935 18n um¶rtt Bosnien mit
n an —sDaue!
th und Au können, wenn mar de Ausbrüche ihrer mat heißt. Die Führer des Aufstandes sind vielleicht die meisten auf österreichischem Boden. , Gros bei Zasin, und starke Patrouillen dun 6 und Dörfer Omer Pascha s Truppen ö . é „„iäöstens hört man weder halten jetzt gute Mannszucht, wenig ten gan , drei Batail * 8 33 aer zꝛhe rel ODüalgd! von Brand noch Raub. In . ern, als 141 24 ö ꝛ und Kavallert 6 lone Infanterie, dann Arnauten WRPataill . 1 . 7 ute Nachmittags ein Bataillon mit saßtzung; von ersteren t en,. zestung mögen bei 60 Gefang ö * z 5 1 er Fesl g mogen e1 O esnung gendem Spiele eingerückt. i enn, men,, , . i 8 NA de Kompromittirte sein me * ena bei dem Aufstande KRoömpid! meist nur wenig be ö
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