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Verwaltung steht der Statthalter (Gouverneur), welcher in Her⸗ mannstadt seinen Sitz hat. In administrativer Hinsicht wird das Kronland Siebenbürgen mit Inbegriff des Sachsenlandes in fünf BVerwaltungögeblete oder Kreife gecheilt. Das Sachsenland bildet für sich einen Kreis mit dem Hauptorte Hermannstadt. Die übri⸗ gen Kreise haben von dem Hauptorte Karlsburg, Klausenburg, Dees und Maros⸗Vasarhely den Namen zu führen. Die Verwal⸗ tung jedes Kreises leitet und besorgt ein Kreispräͤsident. 33 präsident des. Sachsenlandes hat' den altherkömmlichen Titel de „Grafen der sächsischen Nation“ zu führen. Kreisregierungen sind in ihrer dienstlichen ter untergeordnet, und es wird ihnen eine d Dienstes entsprechende Anzahl von Kreisräthen . Manipulationsbeamten beigegeben. Die Kreise 6. . Bezirke oder Bezirkshaupfimannschaften getheilt. . . 9. Sitze der Bezirksbehörde zu benennen sind. Die lee. ung ö Fallschen Dehirtes leitet Un Bezir kahauptmann, mwescher Jm, bar unter den? Kreispräsidenten steht, und welchem zur esorgung rer Heschäfte Bezirkekommmisfte und Manipusationsbiamt fag; theilt werden. Die Bezirksbehörde bildet in der Regel, die erste Instanz in allen politischen Verwaltungs Angelegenheiten. Die Durchführung der polttischen Organisation wird einer besonderen, unter dem Vorsitze des Gouverneurs in Hermannstadt zusammenge⸗ setzten, dem Ministerium des Innern unterstehenden Organisirungs⸗ Koömmüission übertragen. Diese Kommisston hat nach Maßgabe der unterm 30. Juni 1849 vom Kaiser genehmigten Vorschrift im Einver⸗ vernehmen mit der Justizeinführungs⸗Kommission im Allgemeinen die zur schleunigen Einführung der neuen Verwaltungs⸗-Behörden ge⸗ eigneten Maßregeln zu treffen; sie ist insbesondere berufen, für die Ausmittelung und Einrichtung der Amtslokalitäten, für die Aus⸗ schrelbung der systemisirten Deenstesstellen, mit Ausnahme derjenigen der Kreis⸗Präsidenten und Statlhaltereiräthe, und für die Erstat⸗ tung der Besetzungs-Vorschläge an das Ministerium des Innern, für die Vorbereitung und Vornahme der Amts-Uebergabe, für die Ausarbeitung eines der höheren Genehmigung zu unterbreitenden Entwurfes der Amts⸗-Instruction für die politischen Behörden, und endlich für die Einleitung derjenigen Maßregeln zu sorgen, welche sich zur Ausscheidung oder anderweitigen Besorgung der künftig⸗ hin nicht mehr zum Wirkungskreise der politischen Verwal⸗ tung gehörigen Angelegenheiten als erforderlich darstellen. Die dermalen bei einer politlschen Behörde angestellten Beamten blei— ben, insofern sie nicht aus Disziplinargründen entfernt werden, bis zur definitiven Anstellung auf ihren Posten, und es wird ihnen, wo sie bisher nur provisorisch angestellt waren und sie sohin eine defintive Bedienstung, sei es in ihrer bisherigen oder, in einer au— deren Diensteigenschaft bei einer politischen Behörde erlangen, die Zeit, welche sie vom Tage der provisorischen Anstellung un⸗ unterbrochen im öffentlichen Amte zurückgelegt haben, in die defi— nitive Dienstzeit eingerechnet. Auf alle Angestellten, welche bei der definitiven Organisation keinen systemisirten Dienstposten erlangten, hat die Bestimmung der vom Kaiser sanctionirten Disponibilitäts⸗ Vorschrift vom 13. Dezember 1849 Anwendung zu sinden.
Es wird versichert, daß Feldzeugmeister Freiherr von Haynau die Idee, eine Selbstbiegraphie und Zusammenstellung der wichtigsten Ereignisse seines Lebens in Druck erscheinen zu lassen, aufgegeben habe; seine Reise nach Ungarn habe keinen anderen Zweck, als dort einen Gutsankauf zu bewerklstelligen.
Bayern. München, 14. Mai. (Nürnb. Corr.) In
der heutigen Sitzung der Kammer der Reichsräthe nahm beim Be⸗ ginn der Sitzung der Justizminister von Kleinschrod das Wort und verwahrt sich gegen den Bericht der N. Münchener Zeitung über die 19. Sitzung der Kammer, wonach er geäußert haben soll, ein Durchfallen des Notariatsgesetzes könne ein Fallen des Ministeriums nach sich ziehen, da ihm eine derartige Aeußerung gar nicht in den Sinn gekommen sei. Ehe zur Tagesortnung überge⸗ gangen wird, rechtfertigt sich Hraf von Arm anspexrg gegen den ihm vom Grafen Arco-Valley in der 10. Sitzung gemachten Vorwurf, als sei er der Erfinder der niederen Standesgehalte und der hohen Fune⸗ lionsgehalte gewesen, und zeigt, daß dieser Behauptung ein faktischer Irrthum zu Grunde liege. Nach einer Erwiederung des Grafen Arco— Valley wird zur Fortsetzung der Berathungüber das Notariats⸗ gesetz geschritten. Der Art. ? wird in der Fassung des Regie⸗ rungs⸗Entwurfs, Art. 3 in der Fassung der zweiten Kammer, Art. 4— nach dem Wortlaute des Regierungs⸗-Entwurfs angenommen. Zu Art. 10 übergiebt Graf von Montgelas zwei Modificatia— nen, von denen die eine das Verbot der Theilnahme der Notare an Gutszertrümmerungen, die andere die Befugniß für dieselben, in ihrem Amtsbezirke Realitäten zu erwerben, bezielt, da ihnen das letztere durch die von der Kammer der Abgeordneten angenommene Fassung untersagt sei. An der Diskussion hierüber betheiligen sich der Referent von Maurer, der beide Modificationen als über= flüssig bezeichnet, und hierauf noch von Niethammer gegen und von Montgelas, Freiherr von Fregberg, von Arentin, Graf Seinsheim für dieselben. Freiherr von Frey⸗— berg beantragt zu Nummer 3 des Arünkel 10 den Zusaß: jedoch findet der 5. 21 Abs. B des 1X. Edikts der Verfassungs⸗ Urkunde auf die Notare keine Anwendung.“ Nachdem auch der Justiz⸗-Minister diesem Zusatze das Wort gesprochen und den Beisatz rücksichtlich der Gutszertrümmerungen als schon in Nr. 3 des Art. 10 enthalten bezeichnet hatte, zieht Graf von Montgelas seine Amendements zurück, worauf der von Herrn von Freyberg beantragte Zusatz einstimmig angenommen wird. Art. 11 wird hierauf in der modifizirten Fassung der Kammer der Abgeordneten und Art. 12 nach dem Reglerungs⸗Entwurf angenommen.
Der Reichsrath von Niethammer hat als Referent des
l. und III. Ausschusses seinen Vortrag über den Antrag des Reichs—⸗ raths von Arnold auf eine zweckmaßlgere Gesetzgebung in prote— stantischen Ehetrennungssachen erstattet. Der Referent findei den Antrag vollkommen gerechtfertigt, ist jedoch der Ansicht, daß, so dringend das Bedürfniß der Abhülfe fei, doch die Prüfung und sorgfältige Erwägung dieses wichtigen Gegenstandes immerhin einige Zell, erfordere, Während daher der Antragsteller die betreffende Vorlage noch für den gegenwärtigen Landtag, sei es mit der Civil⸗ prozeß⸗ Ordnung, sei es in gesondertem Gesetz-Entwurfe, wünscht, dehnt der Referent den Termin eventuell auf den nächsten Landtag aus und gelangt deshalb zu dem Schlußantrage: „daß baldmög' lichst, jedenfalls auf dem nächstkommenden Landtage, der Entwurf eines neuen Verfahrens in protestantischen Ehesachen eingebracht werden wolle, daß die Heiligkeit und Würde der Ehe möglichst schütze und der Staatsanwaltschaft die Wahrung der öffentlichen Interessen in allen Eheprozessen, insbesondere auch die Anfechtung der gesetzlich ungültigen Ehen, übertrage.“
Die Zollerträgnisse haben, wie aus dem Vortrag des Abgeord— neten Neuffer über die betreffenden Nachweisungen ersichtlich ist, im Jahre 184718 die Summe von 5.114 354 Fl. 20 Kr., im Jahre 1548/49 vie Summe von 71,6045 Fl. 44 Kr. eingebracht. Ob- gleich diese Erträgnisse den Budget⸗Voranschlag durchschnittlich um Ss31, 041 Fl. 17 Kr. pr. Jahr übersteigen, also eine Mehreinnahme aufweisen, so zeigt sich doch auch in dieser Sparte die Rückwirkung
Der Kreis-
itischen Ereignisse der Jahre 1818 und 1548, indem in den , nahe zu 700000 Fl. mehr pr. Jahr ertrugen. Berücksichtigt man diese Hemmungen, so findet der Referent im Allgemeinen die Ergebnisse der Jahre 1818 und 49 erfreulich, um so mehr, als durch die Ruhestörungen Im Rheine die Zollschutzbewachung einige Zeit sistirt war und möglicher⸗ weise die größten Unterschleife hätten statifinden können. Dagegen ver⸗ weist er wiederholt auf das dringende Bedürfniß einer Auffrischung des Zoll vereins, wie auf die Verkehrtheit des jetzt geltenden ungenü— genden Schutzspstems. Dieselbe gehe klar aus der Thatsache her⸗ vor, daß, während unsere Finanzzölle, d. h. die Zölle auf Kolonial⸗ waren c. abnehmen, unsere Schutzzölle zunehmen, also gerade diejenigen Zölle zunehmen die geschaffen sind, um unsere Industrie
zu heben, uns von dem Auslande in demjenigen unabhängig zu
machen, was wir selbst erzeugen können. Als einzige erfreuliche Thatsache erwähnt der Referent den großen Aufschwung, welchen die Fabrication des Rübenzuckers in den allerletzten Jahren genom— men habe. Bei den Verhandlungen im zweiten Ausschusse über das Referat des Herrn Neuffer gab Herr Ministerial-Kommissar von Kleinschrod gelegentlich eines desfalls angeregten Wunsches die Er⸗ klärung, daß von Seiten der Vereinsstaaten bereits die Einleitun⸗ gen behufs Schließung eines Handels⸗Vertrages mit der Krone Sardinien getroffen worden seien. Im Uebrigen beantragt der Aus⸗ schuß: „Die von der General⸗Administration vorgelegten Rech— nungs-Nachweise für die Jahre 1847 —48 und 1848 — 49 und die in die Finanzrechnungen eingestellten Beträge seien als richtig an⸗ zuerkennen.“
Sachsen. Dresden, 16. Mai. (Dresd. Journ.) Heute Nachmittag 2 Uhr traten im Brühlschen Palais die Bevollmäch⸗ ligten bei der Konferenz noch einmal, dem Vernehmen nach zum Behufe der Vollziehung des letzten Protokolls, zusammen. Die Herren Minister-Präsidenten Fürst von Schwarzenberg und Frei⸗ herr von Manteuffel werden morgen nach Wien und Berlin zu— rückkehren.
Hannover. Hannover, 15. Mai. „Hannov. Ztg.“ Nach⸗ dem in der heutigen Sitzung der ersten Kammer die Auslosung der verfassungsmäßig je um das dritte Jahr ausscheidenden Hälfte der gewählten Miiglieder stattgefunden hatte, bemerkte der Präsi⸗ dent, daß das Mandat der durch des Loos betroffenen Mitglieder durch den nur vorsorglich schon jetzt vorgenommenen Akt der Aus⸗ losung noch keinesweges erloschen sei, vielmehr bis zum verfassungs— mäßigen Zeitpunkte des Austritts in aller Maße fortdaure. So dann gelangt der gestrige, auf dreitägige Vertagung gerichte An⸗ trag Vezin's zur Berathung, worauf die Kammer, mit Rücksicht auf die vom Präsidium dargelegte Lage der Geschäfte, den Antrag einstimmig zum Beschlusse erhebt. so daß die nächste Sitzung erst am bevorstehenden Dienstage stattfindet.
In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurde zu— nächst ein Regierungsschreiben, das Gehalt der Angestellten bei den Aemtern und Amtsgerichten betreffend, angekündigt, aus dessen Schluß sich ergiebt, daß die Regierung die neue Organisation mit dem 1. Januar nächsten Jahres in das Leben trelen zu lassen beabsichtigt.
Die Tagesordnung führte dann zur Fortsetzung der gestern ab— gebrochenen ersten Berathung der Regierungs-Vorlage wegen Reor⸗ ganisation der Provinzial-Landschaften. Zu den gemeinschaftlich zur Berathung verstellten ss. 11, 12 und 13 (worin die Grund— sätze über die Wahlen der Abgeordneten der großen Grundbesitzer enthalten sind) bringt Lang J. folgenden präjudiziellen Verbesse= rungs⸗Antrag ein: „Die Kammer beschließt in Uebereinstim⸗ mung mit den von Königlicher Regierung mittelst Schreibens vom S. November 1849 den Ständen mitgetheilten und von diesen angenommenen Grnndzügen statt der zu streichenden 55. 11, 12 und 13 zu setzen: 5. 11. Alle Abgeordneten der Landgemein— den werden von der Amtsversammlung gewählt. §. 12. Zu die⸗ sem Zwecke treten die Amts-Versammlungen zweier Aemter zusam- men und wählen nach absoluter Stimmenmehrheit zwei Abgeordnete — den einen unbeschränkt aus einem der beiden Aemter, den an⸗ dern aus den größeren Grundbesitzern der beiden Aemter. Er⸗ forderlichenfalls können auch die Amts-Versammlungen mehrerer Aemter zu diesem Zwecke vereinigt werden. 5. 13. Größere Grund- besttzer sind Alle, welche zur ersten Kammer der Stände des König⸗ reichs wählbar sind.“ In einem zur Rechtfertigung des Antrages daltenen sehr ausführlichen Vortrage sucht der Proponent darzu— daß ein Hineingehen auf die Regierungs-Propositionen nur zum großen Nachtheil des Staats ausschlagen könne. Er andet das (inzige gesonderte Interesse der großen Grund besizzer darin, gleich Fabrikanten die Löhne der Handarkei— ter auf das Minimum herabzudrücken und die Preise der zu verkaufenden Produlte möglichst zu steigern. Dieses besondere Interesse verdiene aber keinen Schutz und keine besondere Vertre⸗ tung. Was man sonst gesagt habe zu größerer Intelligenz von größeren Grundbesitzern sei völlig irrig, da der Regel nach die sür die Provinziallandtags-Verhandlungrn erforderliche und ersprieß⸗ liche Intelligenz weit mehr bei dem gewöhnlichen Landmann, als bei dem meist ohne eigene Betreibung der Landwirihschaft von den Ein— künften feiner Güter lebenden großen Grundbesttzer sich finde, eine große Anzahl der letzteren auch wegen Staats- oder Militairdien⸗ stes die nöthige Unabhängigkeit der Regierung gegenüber nicht besitze. Der wahre Aristokrat, wie er sein solle, werde auch ohne besonderen Schutz des Gesetzes gewählt werden, diese seltenen Leute wisse man schon aufzufinden. Der Redner erblickt in den Regie⸗ rungs -Proposilionen nur den Anfang zu neuen Ritterschaften, nur eine neue Quelle des nun einmal leider bestehenden Zwie⸗ spaltes zwischen Adel und Volk. Die Deputirten der großen Grundbesitzer werden, so meint er, des Vertrauens ihrer Mitstände entbehren und den Haß derselben auf sich ziehen. Sodann wird ein Mangel der vorgeschlagenen Einrichtungen in der ungleichen Vertheilung der größeren Grundbesitzer auf die Wahlbezirke gefun⸗ den, endlich aber als Hauptbedenken noch hervorgehoben, daß mit Annahme der hier vorgeschlagenen Grundsätze die Grundlage der ersten Kammer werde untergraben werden. Die Verschiedenheit des hier und dort aufgestellten Begriffs vom großen Grundbesitz werde nothwendig den jetzigen Bestand der ersten Kammer untergraben; sie werde fallen und bald als neue Adels⸗-Kammer wieder erstehen.
Weinhagen hätte nach den Ausführungen einen anderen Antrag erwartet, den Antrag nämlich, jede Betheiligung der grö— ßeren Grundbesitzer als solcher an den Provinzial⸗ r chef e zu beseitigen. Die Zwecke, die der Proponent verfolge, werden durch den Antrag nicht erreicht. Nach seiner Meinung müsse man ledig⸗ lich an den früher beschlossenen Grundzügen festhalten; wolle man das nicht, dann möge man blind annehmen, was die Regierung proponire. Er werde in zweiter Berathung den Antrag stellen, ganz bei den Beschlüssen der vorigen Diät stehen zu bleiben; falle der, dann werde er 6 für die Regierungs⸗-Anträge stimmen.
Lindemann ist in der selten ihm gebotenen Lage, in seinen
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Ansichten über einen Antrag mit dem Abgeordneten von Hildesheim zu harmoniren. Auch er habe nach den Ausführungen ö .
nenten einen anderen Antrag erwartet. Der Redner unterzieht so⸗
Willen von der Welt habe.
dann den Landschen Vortrag einer genauen Kritik und sucht ihn Punkt für Punkt zu widerlegen. In der Regel werde allerdings der größere Grundbesitzer, d. h. derjenige, welcher bei Bebauung seines Ackers für gewöhnlich nicht selbst init Hand anlege, befähig= ter für die in Frage stehenden Geschäfte erscheinen, als derjenige, dessen uothwendige Berufsarbeiten ihm nicht Zeit lassen zur Ge⸗ winnung der zu einem freieren weiteren Ueberblicke der Ver⸗ hältnisse ersorderlichen Bildung. Völlig ungerecht und unbegründet sei die Behauptung, daß das Interesse des großen Grundbesitzers den Druck der arbeitenden Klasse bedinge. Die einzelnen durch Betheiligung am Staatsdienste und vermöge ihres Charakters nicht unabhängigen Grundbesitzer, werde man nicht gerade wählen, und sei in der Beziehung keine Gefahr vorhanden, abgesehen davon, daß die Mehrzahl gewiß nicht im Staats oder Militairdienste sich befinden werde. Die Befürchtung wegen Wieverauflebung der Ritterschaften seim ungegründet, denn Corporationen der großen Grundbesitzer wolle die Regierung nicht. Auf eine genau gleiche Vertheilung der großen Grundbesitzer auf die Wahl -Bezirke komme es nicht an, da es sich um Interessen der ganzen Provinz handle. Schwer zu bopegreifen sei die Befürchtung einer Gefährdung des Bestandes der ersten Kammer. Die Bestimmung beider Corporationen sei eine verschiedene, wie ihre Zusammensetzung denn auch verschieden sein könne. Die Provin⸗ zial⸗-Landschaften sollen mit verwalten, und da sei doch nichts natür⸗ licher, als daß auch die an der Verwaltung Theil nehmen, welche . ihres größeren Besitzes auch das größere Interesse dabei zaben.
Freudentheil für den Antrag Lang's. Im Bremenschen verlangen die größeren Grundbesitzer — abgesehen etwa von den adeligen — keine gesonderte Vertretung. Er befürchtet nach der Stimmung seiner Provinz großes Unheil von der Annahme der Regierungs-Anträge gegen die er scharf zu Felde zieht. Mit ihm einverstanden ist Adickes, welcher gleichfalls sehr heftig gegen die Regierungs-Vorschläge eingenommen zu sein scheint. Im Bremen—⸗ schen will man, wie er behauptet, lieber es ganz beim Alten lassen, als die Regierungspropositionen. Heise spricht als Mitglied der Kommission für die Anträge des Letzieren. Man habe gewünscht, sich thunlichst mit den Anträgen der Provinziallandschaften in Einklang zu setzen. Bestimmungen, welche in der Folge als unzweckmäßig sich zeigen sollten, werden durch Uebereinkunft mit den zu bildenden Provinziallandschaften sich leicht beseitigen lassen, wenn die Reorga⸗ nisation nur erst zu Stande gekommen. Der Census enthalte nur nicht zu überschreitende Maximalsummen; herunterzugchen bleibe weiterrr Vereinbarung unbenommen. Wie die Regierungsvor⸗ schläge zur Bildung neuer Ritterschaften führen sollen, sei ihm nicht klar, da man im Gegentheil durch die Annahme der Regierungs— vorlage allein zur Beseitigung der Ritterschaften gelangen könne.
Dam msers für den Antrag seines Freundes aus Verden, und zwar hauptsächlich, weil die Annahme der Regierungs —Vorschläge die Grundlage der ersten Kammer entschieden gefährde und noth— wendig früher oder später zur Umgestaltung der ersten Kammer fübren müsse, was man auch dagegen sagen möge. In der Kom— mission sei stets der Hauptgrund gegen vorgeschlagene Aenderungen gewesen, daß die Regierung dann die Sache nicht durchführen könne. Er verkenne nicht das Gewicht dieses Grundes unter den obwaltenden politischen Zeitumständen; wo aber sei die Garantie, daß man selbst bei der größten Nachgiebigkeit erreiche, was man wünsche?
Klee findet bei dem verschiedenen Census für den großen
Grundbesitz rücksichtlich der Wahlen zu den Landschaften und zur ersten Kammer keine Gefahr für letztere, sondern für erstere. Nicht die Provinziallandschaften können die erste Kammer umge— stalten, sondern umgekehrt die erste Kammer könne die Provinzial⸗ landschaften umgestalten. Grumbrecht kann gleich Weinhagen keinen prinzipiellen Unter— schied zwischen den Anträgen der Regierung und des Abgeordneten für Verden finden, da beide auf eine Vertretung des großen Grund— besitzes hinauslaufen. In Anerkennung des Gewichtes der obwal⸗ tenden Zeitverhältnisse und des politischen Grundsatzes: „das Gute nicht zu verwersen, weil man das Bessere nicht erreichen könne“, sei er deshalb nicht abgeneigt, für die Regierungs-Anträge zu stim⸗— men, wenn er nur die Gewißheit erlange, daß der bisherige über— wiegende Einfluß des Adels beseitigt und die letzte politische Be— rechtigung des Adels in Wirklichkeit für immer abgestellt werde. Zu dem Ende erbittet er sich nähere Auskunft über die Vertheilung der durch den Census getroffenen Grundbesitzungen auf adelige und bürgerliche Besitzer. ;
Ellissen findet die Anwendung des gedachten politischen Grundsatzes im vorliegenden Falle sehr bedenklich, da man trotz allen Konzedirens doch selbst das Gute nicht erlangen und das Hohngelächter der Gegner das Einzige sein werde, was man er— reiche. Zur Ausführung der Organisation werde es doch nimmer kommen und wenn das verantwortliche Ministerium auch den besten Es werde ihm die Kroft dazu fehlen gegenüber der mächtigen im Hintergrunde agirenden Partei. Er stimme daher für den Antrag Lang's.
Detering gegen den Antrag, weil er nicht mit den früheren Beschlüssen völlig konform ist; noch mehr aber gegen die Vorschläge der Regierung.
Oppermann stellt den eventuellen Verbesserungs-Antrag zum §. 11 (für den Fall der Ablehnung des Langschen Antrages): „die Vertreter der Landgemeinden dürfen nicht den größeren Grundbe—⸗ sitzern angehören.“ Er fürchtet, daß die größeren Grundbesitzer auch bei den Gemeindewahlen einen überwiegenden Einfluß haben könnten und vielleicht nur große Gruntbesitzer als Abgeordnete zu den Provinzial-Landschaften deputirt werden möchten.
Nachdem Adickes und Lindemann gegen diesen An— trag sich aussprachen wegen der darin liegenden Beschrän— kung der Wahlfreiheit der Gemeinden, entscheidet auf des- fallsige Anfrage der Präsident, daß heute nur über den Langschen Antrag abgestimmt, die Entscheidung über die Regierungs- Paragraphen dagegen bis morgen solle ausgesetzt bleiben. Bu eren ist damit nicht einverstanden und stellt den Vorantrag, die Debatte überhaupt auf morgen zu vertagen, da die Zeit schon weit vorge— rückt sei; die Kammer inzwischen entscheidet für die Fortsetzung der Debatte. Dann — fährt Bueren fort — müsse er sich für die Regierungs-Anträge und gegen den Antrag Lang's erklären. Beide sagen ihm nicht zu; ob eiwas mehr oder weniger, das sei ihm gleichgültig. Sollte die Annahme der Regierungs-Anträge zu einer Umgestaltung der ersten Kammer führen, so würde ihm das nichts weniger als leid thun, da er die zeitige Composition für eine sehr unglückliche halte.
Gerding wird ebenfalls für die Regierungs⸗-Anträge stimmen aus denselben Gründen wie Weinhagen und Bueren. Ob der Cen⸗— sus etwas höher oder niedriger, sei ihm einerlei. Ueberhaupt sei ihm das ganze Institut der Provinzial-Landschaften sehr gleichgül- tig, da es in einem so kleinen Lande wie Hannover doch nur zum Spielwerk dienen und als Hebel für den Partikularismus höch⸗ stens schaden könne. Sehr aber liege ihm daran, zu erfahren, oh die Reglerung, wenn man ihre Vorschläge unverandert annehme,
wirklich im Stande sein werde, die Sache durchzuführen. Er glaube . haus.
nicht daran und wünsche, daß dem Lande darüber Klarheit werde.
Bei immer sich mehrender Ungeduld und Unruhe hält schließ⸗
lich Reese noch einen längeren Vortrag, in welchem er die Re⸗ gierungs-Vorschlge angreift und für den Langschen Antrag sich erllaͤrt. 7
Der Präsident schließt dann die Debatte, und, mit 40 und einigen gegen 30 Stimmen verwirft darauf bei der Abstimmung die Kammer die Langschen Anträge.
Baden. Baden, 13. Mai. (Schwäb. Merk.) Heute Abend ist Se. Majestät der König von Württemberg unter dem Namen eines Grafen von Teck hier eingetroffen und in der für ihn bereit stehenden Wohnung an der Sophienstraße abgestiegen. Unter den neuerlich hier eingetroffenen Notabilitäten sind der Kö⸗ nigl. preußische Generallieutnant von Radowitz und der Königl. wurttembergische Gesandte in Karlsruhe, Freiherr von Thumb⸗ Neuburg, zu bemerken.
V us land.
Frankreich. Paris, 6 hat dem Präsidenten der Republik die Antworten des Königs von
Sachsen und der Herzoge von Sachsen⸗Koburg und Meiningen auf
das Abberufungsschreiben des französischen Gesandten André über⸗ reicht.
Es wird angeblich im Elysee wieder über einen Ministerwechsel
verhandelt. Faucher, heißt es, werde nebst Baroche ausscheiden, Bixio und Lamartine würden eintreten und Odilon Barrot würde Minister-Präsident des neuen Kabinets mit dem Programme; Ab⸗ schaffung des Gesetzes vom 31. Mai und Präsidentschafts⸗-Verlän⸗ gerung durch das allgemeine Wahlrecht, werden, Die Journale der „republikanischen“ Opposition enthalten eine Einladung an alle Mitglieder dieser Opposition in der National Versammlung, sich Sonntag, den 18. Mai, Punkt 12 Uhr in den Salons von Lemardelay zu versammeln, um über das Verhalten in der Verfassungs-Revisionsfrage zu berathen. Parteiverein der Rue Rivoli wird morgen eine Sitzung hal ten, in welcher Falloux den Bericht der zur Berathung der Revisions⸗ Frage niedergesetzten Kommission niederlegen wird. Die Debatte wird noch in derselben Sitzung beginnen. Ein Artifel der Revue des deux Mondes aus der Feder des Sohnes des Herzogs von Broglie bezeichnet die zur Verfassungs— Revision erforderliche Dreiviertel⸗Majorität als eine diabolische Er— sindung der Minorität, welche Frankreich die Republik aufgedrungen habe. Der Bericht über die eingelaufenen Petitionen um Verfas⸗ sungs-Revision wird erst im Juni niedergelegt werden und Verwei sung aller solcher Petitionen an eine Spezial Kommission beantragen. Die frühere Wahl- Union unterstützt das bonapartistische General— Revistons-Comité. Einem Beschlusse des bonapartistischen Partei— Vereins der Rue des Pyramides zufolge, wird am 9. Juni Brog— lie einen von sämmtlichen Mitgliedern gezeichneten Antrag auf Verfassungs⸗Revision einbringen.
Die Kommission für innere Verwaltung hat gestern über den Gesetzentwurf der Regierung, Verlängerung der Amtsdauer der General-, Bezirks- und Gemeinderäthe betreffend, berathen. Zu⸗ erst wurde auf Odilon Barrot's Antrag beschlossen, daß die Er⸗ neuerung dieser Räthe nicht in der Gesammtheit, sondern in der Reihenfolge und theilweise stattfinden solle. Ueber den Beginns⸗ termin dieser Erneuerung, den das Regierungs⸗Projekt nach der Promulgation des organischen Gesetzes setzt, entspann sich eine De batte zwischen Monet und Vatismenil. Monet will die bezüglichen Bestimmungen des organischen Gesetzes im Wege der Dringlichkeit votirt wissen. Vatismenil ist für die Regierungsansicht und findet in dem Antrage Monet's eine Gefährdung des ganzen organischen Gesetzes. Ein Beschluß wurde nicht gefaßt. .
Der Antrag Morin's auf Einführung der Einkommensteuer will mit einem Zwanzigstel besteuern: 2) alle Kapitalien der Departements, Gemeinde-Anlehen, öffentli⸗ chen Anstalten und Gesellschaften; 3) alle Actien der Industrie und des Handels; 4) alle an Immobilien haftenden ewigen oder lebens länglichen Renten; 5) alle Hypothekenkapitalien; 6) alle priviligirten aber übertragenen Titel auf Immobilien.
General Baraguay d'Hilliers inspizirt der Reihe nach alle um
Er ist begleitet von den sämmtlichen Di⸗
Paris gelegenen Forts. . Gestern
vistons- und Brigadegeneralen und seinem Generalstabe. inspizirte er die am rechten Ufer der Seine liegenden Forts. Munition im Ueberflusse versehen. äußerst streng.
Der Polizei⸗-Präfekt hat verordnet, Quantität von höchstens 2 Kilogrammen * und selbst diese nur über Bescheinigung des betreffenden Polizei⸗ Kommissärs, verkauft werden dürfe. Für größere Quantitäten ist eine spezielle Ermächtigung des Polizei⸗Präfekten erforderlich,
In der Arbeiter⸗-Vorstadt von Lyon, La Guillotiere haben bei den Gemeinderaths⸗-Wahlen die Rothen durchgehends gesiegt.
Die betreffende Kommission hat sich gegen den Antrag Hugue nin's, daß die Assekuranzen gegen Feuersgefahr vom Staate über⸗ nommen werden sollen, ausgesprochen.
Bie Verhaltungsbefehle sind
daß Pulver nur in der
Das vor längerer Zeit angekündigte bonapartistische Journal La Prorogation soll im Laufe dieses Monates erscheinen. Die aus den früheren Redacteuren der Journale
Redaction besteht Napoléon, Pouvoir, Pays und Dix Decembre.
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Die Actionaire des Journals Le Vote universel sind für
Sonntag zu einer Versammlung berufen. * ; Der Moniteur zeigt an, daß der Messager de 1'As⸗—
semblée gestern wegen seines Artikels: „Ein Befehl des Kriegs-
Ministers“, mit Beschlag belegt worden sei. Die Anklage lautet
auf böswillige Veröffentlichung einer falschen Nachricht, welche die
Ruhe und Ordnung stören konnte. Der Messager de l' Assem⸗ blée selbst dagegen weiß nichts von einer Beschlagnahme und be⸗ harrt auf seiner Nachricht von dem Befehle des Kriegs⸗Ministers. Durch diesen Befehl sollten die 14 Regimenter der ersten Militair⸗ Diviston, die nicht in Paris stehen, beordert sein, sich zum Marsche nach Paris bereit zu halten. Der Befehl, behauptet der Me ssa⸗ ger, sei den Obersten vertraulich mitgetheilt und ihnen sprzielle Marschrouten und Dispositionen zugemittelt worden.
Paris, 16. Mai. (K. 3.) In der heutigen Sitzung der Natlonal-Persammlung wurde Die Berathung des Gesetzes über den Zuckertarif fortgesetzt. Als sodann der Minister Leon Faucher für den Präfekten von Lyon die Attribute eines Polizei- Präfekten der Rhone und angränzenden Isère⸗ und Ain⸗Gemeinden verlangte, protestirten die Mitglieder des Berges unter großem Tumult, doch wurde die Dringlichkeit bewilligt. Heute findet eine große legiti⸗ mistische Reunion statt, in welcher man einen Bericht des Herrn von Fallour über die Revisionsfrage erwartet.
aus Nonnenhäusern in England.
15. Mai. Der sächsische Gesandte / zuvorkommen.
gate,
Der legitimistische
waltsame Nonnen -⸗Festhaltung.“
1) alle Renten auf den Staat;
der Restauration zu erscheinen haben wird.
Alle sind stark besetzt, die Geschütze vollständig auf den Wällen und mit
; : c an eine einzige Person,
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Großbritanien und Irland. Parlament. Unter⸗ Sitzung vom 14. Mai. Eine kurze Diskussion entspinnt sich über den Feierabend, welchen das Haus am Dienstag gemacht. Hume erklärt, daß er mit Eobden in einem Spezial⸗Comitè ge⸗ sessen, und daß ste nur um einige Minuten zu spät gekommen seien. Reynolds bemerkt, daß die Reformer aus allen Winkeln sogleich auftauchten, wenn Kirchensachen auf dem Tapet seien, aber wenn der Nestor der Reform (Hume) ihre Unterstützung anrufe, verkröchen sie sich. Sir G. Grey macht dem Streit ein Ende, indem er Hume's
Entschuldigung für sicherlich aufrichtig hält, aber die Parlamentsreform⸗
Frage scheine eben keinen sonderlichen Reiz für das Haus zu ha⸗ ben, namentlich da der Premier-Minister ihre Diskussion auf kom— mendes Jahr zugesagt habe. Herr Lacy beantragt die zweite Lesung der Bill über Religionshäuser, welche die gewalt same Fest⸗ haltung von Nonnen in Klöstern durch Registrirung aller Bewohner eines Klosters und Ernennung von sechs Inspektoren in jeden klösterbe⸗
sitzenden Grafschaft, mit der Vollmacht, jederzeit unangemeldet die Klöster
inspiziren zu dürfen, verhindern soll. Daß gewaltsame Festhaltungen vor⸗
kämen, bewies der Antragsteller durch zwei Beispiele von Fluchtversuchen Die Zahl solcher Häuser, die in England und Wales 53 betrage, habe sich in den letzten 4 Jahren allein um 19 vermehrt. Herr Hume bemerkt, er höre derartige
Diskussionen mit einem peinlichen Gefühl an und hoffe, die Regie⸗
rung werde der gerechten Opposition der Katholiken durch ihr Veto Sir G. Grey ist für Verwerfung der Bill, nicht Ausübung ungebührlichen Zwanges in Klöstern ganz in Abrede stellen wolle, aber, weil die vorliegende Bill ihren Zweck nicht erfüllen würde. Herr Newde⸗ Herr Plumptre und Herr Freshfield, hochkirch⸗ liche Mitglieder, sind die einzigen, welche die Bill unbedingt unter stützen. Herr Spooner, Sir J. Parkington und Oberst Thompson geben zu, daß die Bill in ihren Einzelheiten Blößen gebe, wollen sie aber trotzdem halten, wofern die Regierung nicht selbst eine andere einbringe, worauf Sir G. Grey wied erholt, daß irgend eine Art von Maßregel vielleicht nöthig sein dürfte, aber daß er keine bindende Zusage geben könne. Lord Ashley spricht ungefähr im Sinne Grey's, und der General⸗Fiskal bemerkt: „Der Titel der Bill enthält eine schwere Anklage gegen den katholischen Theil des Vol— kes, ohne sie beweisen zu können. Alle einzelnen Punkte der Maß— regel sind von der Bill über die Irrenhäuser abgeschrieben. Uebri⸗ gens ist die Habeas-Corpus-Akte ein genügender Schutz gegen ge⸗ Herr Fresh field: It etwa die Habeas-Corpus-Akte nicht eben so gegen die gewalisame Fest haltung angeblicher Wahnsinnigen anwendbar? Und doch fand das Parlament die Bill über die Irrenhäuser nothwendig!“ Die Ka tholiken Palmer, Grattan, Keogh und Sergeant Murphy sprachen sehr heftig gegen die Bill und sehr lebhaft zum Lobe des Klosterlebens im Allgemeinen, und der irländischen Nonnen insbesondere, während Herr Sydney Herbert zwar dem General-Fiskal im vorliegenden Falle beistimmte, aber damit dem Recht des Staates zur Beaufssichtigung von Anstalten, welche nicht blos unnöthig, sondern den englischen Institutionen geradezu feind⸗ lich seien, nichts vergeben wollte. Die Abstimmung ergab sür die Bill 9t, gegen dieselbe 123 Stimmen. Die Bill ist demnach durch eine Majorität von 32 Stimmen verworfen. von 12 ühr Mittags bis „auf 6 Uhr gedauert.
Lendon, 15. Mai. Die Königin und ihre hohen Gäste waren gestern Morgens um 9 Uhr im Gebäude der Ausstellung und verweilten daselbst über eine Stunde, namentlich auf der nörd⸗ lichen Seite der britischen Abtheilung. Später besuchten Dieselben den botanischen Garten in Regents Parkund wurden daselbst vom Herzog von Norfolk empfangen. Im Laufe des Tages erhielten der Prinz und die Prinzessin von Preußen Besuche Lon der Herzogin von Orleans und dem Prinzen Eduard von Sachsen-Weimar. Ihre Königlichen Hoheiten besichtigten in Begleitung des Letzteren, mit dem Prinzen Friedrich Wilhelm s die Westminster-Abtei und den Bazar in Baker-Street. Abends war Gesellschaft bei Hofe, wo auch Ritter Bunsen mit Gemahlin und Tochter zugegen waren. Es ist nun bestimmt, daß auf dem großen Hofball in Kostüm, den die Königin am 13. Juni in Bu— kingham-Palast giebt, Jeder in voller Hofkleidung aus der Zeit Baron von Seebach, sächsischer Gesandter am russischen Hofe, ist mit seiner Gemahlin hier angekommen und im Hotel Clarendon abgestiegen.
weil er vie
Spanien. Madrid, 10. Mai. (Fr. Bl.) Die Königin Mutter befindet sich wohl.
Es sind gestern alle Oppositions⸗ Journale in und auf der Post mit Beschlag belegt worden.
Der Wahlkampf ist lebhaft.
um 190 Stimmen voraus.
Die Regierung hat das Konkordat mit Rom noch nicht ver—
öffentlicht, obwohl es seit drei Tagen angelangt ist.
stellt die Gerichtsferien fest.
Nachrichten aus Lissabon vom 5ten zufolge, hat Saldanha den
Auftrag zur Bildung eines Kabinets angenommen.
Portugal. Porto, 29. April. Eine Beilage zum heuti gen Ecco populos enthält folgendes vierte telegraphische Bülle
tin: Porto, 28. April, 5 Uhr Nachmittags. Der Brigadier Mes-
quita in Coimbra an Se. Excellenz den Marschall Herzog von Sal— danha. Der König ist heute von dieser Stadt (Coimbra) mit dem 2ten Jäger⸗Regiment, einem Theil des 16ten Infanterie⸗-Regiments und 30 Pferden des Aten Regiments nach Lissabon aufgebrochen. Die unter meinem Befehle stehenden Truppen, bestehend aus dem
Usten Grenadier-Regiment der Königin und aus Infanterie, haben der von Ew. Excellenz geleiteten Bewegung ihre Zustimmung ge Ich stehe an der Spitze dieser Streitkräfte in Erwartung Der Marschall Saldanha hat diese Nachricht heute
geben. jedes Befehls.“ im Theater mitgetheilt, hinzufügend, daß bereits im Laufe des Ta⸗ ges ein Theil der Kavallerie in Olvergoria Halt gemacht habe.
Die Industrie⸗Ausstellung zu London.
London, 15. Mai. Die Jurys, welche über die auf der Industrie-Ausstellung ausgestellten Gegenstände ein sachkundiges Ürtheil abgeben und die Prämien vertheilen sollen, haben ihre Ar beiten nunmehr begonnen. Von den Königlich großbritanischen Kommissarien waren für die dreißig Einzeljurys Präsidenten ernannt und dabei so vlel wie möglich die Hälfte der Stellen an Aussteller vergeben. Von den Kommissarien für den deutschen Zollverein war der Königlich preußische Kommissar, Geheimer Ober⸗Finanzrath von Viebahn, zum Vorsitzenden der Jury für die Erzeugnisse der schönen Kunst, und der Königlich bayerische Kommissar, Mini⸗ sterial-⸗Rath Dr. von Herrmann, an dessen Stelle vorläufig Pro⸗ fessor Br. Schaafhaͤutl eingetreten ist, zum Vorsitzenden der Jury
Die Sitzung hatte
und der Prinzessin Louise, /
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den Büreaus
. Madrid sind bei Postabgang die ministeriellen Kandidaten alleracht' Bezirke den oppositionellen
Eine Königliche Verordnung in der heutigen offiziellen Zeitung
für die Wollenwaaren ernannt. Ueberhaupt muß der Central⸗
Kommission jetzt das Lob gezollt werden, daß sie ihrerseits redlich
bemüht ist, die billigen Wünsche der ausländischen Kommissa⸗
rien, so viel es noch angeht, zu berücksichtigen und einer nationa— len Eifersucht der hier zusammentretenden Kommissions⸗Mitglieder und Jurys so viel wie möglich entgegenzuwirken; insbesondere ist es die oberste Leitung der Central Kommission, bei welcher dieser
Geist der Unparteilichkeit mit Umsicht und Scharfsinn wahrgenom⸗
men wird.
Jene dreißig Vorstände der Einzeljurys traten nun am 5. Mai unter dem Vorsitz des Lord Canning, Sohn des berühmten frühe⸗ ren Premier-Ministers, welchem als geschäfts führender Referent und Schriftführer der in Deutschland ausgebildete und in der na⸗ turwisfenschaf lichen Literatur bereits vortheilhaft bekannte Dr, Egon Playfair zur Seite stand, zusammen, und wurden diejenigen Grund= sätze entworfen, welche den einzelnen Jurys bei ihrem Verfahren zur Richtschnur dienen könnten. Das Ergebniß dieser Berathun⸗ gen wurde durch eine Subkommission, welche aus Lord Canning, Charles Dupin, Geheimer Rath von Viebahn und noch zwei Eng— ländern bestand, in einer Plenar⸗Sitzung vor den Königlichen Kom— missarien vorgetragen und festgestellt.
Die wesentlichsten dieser Bestimmungen sind:
1) Jede Jury wählt selbst ihren Vice⸗Präsidenten.
2) Ein Mitglied der Jury wird zum Berichterstatter über die ihrer Beurtheilung unterliegenden Gegenstände erwählt. Da diese Berichte wahrscheinlich publizirt werden, so müssen ste mit der nöthigen Genauigkeit zur Beschreibung des Standes der Industrie aller Völker, so weit sie aus der Industrie—⸗ Ausstellung ersichtlich ist, aufgesetzt und in solcher Weise re⸗ digirt werden, daß sie eine würbige Erinnerung an die Aus— stellung selbst bilden.
3) Die Betail-Angelegenheiten der Jurys werden in Sub-Co—⸗ milé's oder von einzelnen Berichterstattern bearbeitet.
1) Jede Jury hat die Befugniß, Personen von technischer Spe⸗ zialkenntniß zur Unterstützung bei ihrer Beurtheilung behufs der Information zuzuziehen.
5) Geschworene einer anderen Klasse können in dem Falle, wenn Kenntniß dieser Klasse bei der Beurtheilung nothwendig ist, auf den Wunsch der Mehrheit der Jury eingeladen werden.
6) In beiden Fällen haben die zur Information zugezogenen Personen kein Stimmrecht und bleiben nur zur Information über den speziellen Fall bei der Jury.
7) Es wird erwartet, daß die Jurys ihre Untersuchungen mit möglichst geringen Unterbrechungen fortsetzen, und daß sie mit dem Ergebniß derselben so schnell als möglich zum Schlusse kommen.
8) Wenn eine Jary sich über die ven ihr zu befürwortenden Prämien entschieden hat, so werden diese Zuerkennungen einer Versammlung aller Jurys derselben Gruppe zur Bestätigung vorgelegt, und vor der weiteren Verfolgung irgend einer Ent— scheidung müssen sie dort berathen werden.
9) Die Zuerkennungen werden dann der Konferenz der 30 Jury⸗ Präsidenten vorgelegt, um Uebereinstimmung in den Grund⸗
sätzen und Befolgung der ergangenen Vorschriften sicherzu— stellen.
10 Die Zuerkennungen werden definitiv, sobald die Präsidial⸗ Konferenz angezeigt hat, daß sie den ergangenen Vorschriften entsprechend zuerkannt sind.
11) Alle Berathungen, Erwägungen und Entscheidungen der Ju⸗ rys und der Präsidial-Konferenz werden als ganz vertraulich und in keiner Beziehung zur Veröffentlichung vor der erfolg⸗ ten schließlichen Entscheidung geeignet betrachtet.
12) Die Preis-Medaillen werden lediglich für Vorzüglichkeit ver⸗ liehen, ohne Rücksicht auf die Länder, da die Ausstellung als ein Ganzes und nicht blos als Sammlung der Erzeugnisse einzelner Länder angesehen wird.
13) Bei Zuerkennung der Medaillen haben die Jurys sich ge⸗ genwärtig zu halten, daß die verschiedenen Medaillen verschie⸗ dene Arten des Verdienstes und nicht Abstufungen in dersel⸗ ben Art des Verdienstes darstellen sollen.
19 Die Jurys haben lediglich die mittlere und große Medaille zuzue lennen; die kleine Medaille wird nicht durch die Jurys ausgetheilt, da die Königlichen Kommissarien dieselbe auf den Antrag der Präsidial-Konferenz von den Preis⸗Medaillen zurückgezogen haben.
(Anmerkung. Es wird noch darüber berathen, ob die kleine Medaille allen, oder doch der größeren Anzahl der Aussteller als Erinnerungs⸗Medaille verliehen wer den soll.)
15) Die mittlere Medaille wird von den Jurys selbst als „Preis-Medaille“ den ergangenen Vorschriften entsprechend zuerkannt.
16) Die große Medaille kann nur auf den Antrag der vereinig⸗ ten Jurys durch die Prästdial⸗Konferenz verliehen werden.
17) Die Gründe, worauf die Einzeljurys ihre Anträge stützen, müssen vollständig angegeben werden Die große Medaille wird lediglich verliehen für ein wahrhaft ausgezeichnetes und zweifelloses Verdienst. Bis dahin, daß die Jurys Kenntntf von den ausgestellten Artikeln genommen haben, istee möglich, die Zahl der großen zu den eigentlichen Medaillen“ zu bestimmen; die Präsidial⸗Konferenz sprich doch ihre Ansicht dahin aus, daß diese Zahl nur darf.
18) Die Vorsitzenden der verschiedenen Gruppen haben noch here Bedingungen wegen der Zuerkennung der Prei einzelnen Klassen verabredet, von denen hier nur werden mag, daß bei den verschiedenen Klassen der Gen Erzeugnisse auch die Wohlfeilheit als eine wesentliche Rücksic bei der Zuerkennung in Betracht gezogen werden soll Bestimmung, worauf namentlich die Vertreter der vereinslän dischen Aussteller einen besonderen Werth legen zu müssen glaubten.
Bie vorstehenden Regeln wurden in der am 12. Mai veran stalteten General-Versammlung aller Jurys vorgetragen. Sodann konstituirten sich die einzelnen Jurys, wobei es noch sehr ungeord net herging. Am 13ten und 14ten d. M. haben die einzelnen Ju⸗ rys ihre Besichtigungen der ausgestellten Gegenstände begonnen und werden in etwa 14 Tagen die Berathungen über die Zuerkennungen beginnen. Es ist also dringend zu wünschen, daß diejenigen Mit⸗ glieder der vereinsländischen Berichterstattungs Kommission, welche sich noch in der Heimat befinden, recht bald auf dem Kampfplatze erscheinen. Ohne lebhafte Debatten wird es in den Jurys gewiß nicht bleiben.
Die Kommissarien der
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vereinsländischen und norddeutschen Regierungen bei der Ausstellung hielten es für angemessen, Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht, als dem Gründer dieser Ausstellung, den besonders gedruckten Deckerschen Katalog der ver einsländischen und norddeutschen Aus steller zu überreichen und Höchstdemfelben ihren Dank für seine Verdtenste um diese Angele= genheit persönlich darzubringen. Diese Feierlichkeit fand am 13ten