1851 / 143 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

abholen zu lassen.

zussspiel in 1 Akt,

Lustspiel in 4 Akten, von Hackländer.

Die resp. Abonnenten werden ersucht, ihre Billeis bis heute, Sonnabend, den 24sten d.

Im Schauspielhause. i le rc mirnn ie. ner, ,. Eigensinn, Der geheime Agent,

(Neu r irtz: . . Zantase

, . Theater. zahl und der , , ein

Driginal⸗ a cl in

Sonnabend, Mährchen in 5 Alten von Ern Rau dreißig Minuten in Grüneberg, oder: De

Menn, 26. Mai. Akten, nebst einem Vorspiel,

Mein Freund, von J. Nestroy.

Posse mit Gesang in]

r halbẽ Weg, Ye senspieñ Musik von J. (

r , , a re, me a de.

683

Beilage zum n n. Staats-Anz

* 26. 22 *. **

eig . Sonnabend d. 24. Mai.

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in 1 Akt, von K. von Holtei.

Berliner Börse Vom 23. Mai.

echsel- ( Otrñ .

Laipzis in wurant im I

56

Ini liinidlisclie l. anl. ae ;

K. u. Nin. Schuld.

Fri drichs d' o

CGrolsh. Posen do. Ausländische

Russ. IlIamb. Cert.,

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lo. v. Rthseh. Lst. 5

Li heck. Stants do Poln. Schatz.

o. do. I. R. 200]. Foln a. Ptdbr. a. C.

Gold. 112 1413 150 * 149

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AOmmaiandl- Hanierne und

Gem.

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ier⸗Verhandlungen.

Hrioritäts- Ernennungen

TZins-

1 *

Tages- Coins.

Der Reinertrag wird n ach 1 in der darm. ber in um ten nu . ausge in

irsen

Sämmtliche Frioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung 3 1 pCi j

Rechnung

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Pbotsd. Magd lie hen staat

16 Söannover.

sortgesetzter

Magdeb. - Leipziger

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Stamm-Prior. Duüsseldorf-Elberseld. Niederschl. M

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. in Landschaft beantragt worden

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2 91 wenig Neues; abge

nstimmung des V

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war

Auswärtige

Dberschlesische Oblig.

Neisse⸗ Brieg 2

Mailscnt 76

Fonds und Actien fest. merklich gewichen.

Komptanten

. Wech sel⸗Course. Amsterdam 179 Ha.

. bie, Altona⸗Kiel

Frankfurt a. n. . : Bank⸗Actien

Partial .

Köln⸗Minden

waren heute

5 Span. und Oesterr. D * n übrigen Fonds und Actien

Damburg, dran en; High en, 95 r Stieglitz 87

Wittenberge 57 Köln Minden 1011 Mecklenburg Bei schwachem Geschäft war

Friedrich Wilhelms

Amsterdam 211. Hamb. 186.

Desterr.

Gld.

ö Krakau⸗

Oberschlesische Niederschles.

Wilhelms

Iproz. 50 Br.,

1311

.

sind

Partial⸗Obligationen

Gld.

Zittau

Br Br., Gld.

Metallig. 34 Gld.

Glö.

Span.

5060

Bethmann

Br.,

Bexbach 823 Bre,

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Bay 1. Grunbrenten etwas mehr begehrt, num . 361 bei ed. 1 .

Geschäften bessere Preise bezahlt. tien blieben flauer und niedriger. bei sehr geringem . gut preishaltend.

Ac⸗

3 Gld. Gld.

Br.,

33 Gld. g ⸗Berlin Magdeburg

Gld.

Nordbahn

wesentliche Ver⸗

Nord⸗

Grundstücke zu wohnen .

zu n, Aug t Sept

we . nder

selbst wenn sie

. die e , J n n größeren Grundbesitzers

Veränderung. Span. . höher,

23

Verd. .

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ue lshelten, eh as 1

hältnißmäßig

Proposition un zweckmäßig“

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. 9 Nach seiner

Markt ⸗Beriehte.

Getraidebericht

ö. rann 5 t n

Weizen loco nach Qualität 52 iche der chf nr ften

em nn fen

10 e loc ) ch 2 lg 7 z ĩ gg n l n 49 ö 1 8 0 99 nꝭ ch Kommission z

in der Kammer

9. vorge ö

Juli / August Aeltesten Kaufmann

Aug. / Sept. 98 . hir ö n ST utizen. Berathung des §. Kommfsss ons dahin lautend:

O kt. Nov. 9 49 gde 1

Hamburg, Hamb. rl

' 26 agraphen aufzunehmen: Köln-⸗Minden 102 t. n aufz hme

den Provinzial⸗ 8 eln über das *.

25 Rn nach Qualität schwimmend 24

Rthlr. höher. Rogge n ruhig.

ö großen ö *r ,. a. M., ;

in anderer Weisene zu 6 nden! Grundsteuer zu norm niren, dadurch keinen Grundei genthümer, * , . Gesetzes ein entzagen werde.“

n. itschreiben): Erfahrung , der verschiedenen . zu ent rich⸗ in einigen 166 die Wasserbau⸗ halten es daher Kͤäntnl - . , daun, aufmerksam zu

Theil zu . nen,

2 50 Rthir. Rithlr. E t t Stimmrecht e fen haben würde, Rea un 1 Hanh . 1 Amsterdam Berlin k. S. Mit der heutigen Nummer des sind Bogen 149 3 . der Anlagen zu den Kammer ausgegeben

Juli / August 10016 Br. 2 M. 999 Gly.

August / Sept. Sept. / Okt.

g ie ufa sestens . Grundbesitzer, 3 ,

taats⸗Anzei⸗

2 Pe 9 Nov. / Dez. Verhandlungen erforderlich,

machen, um in den , m Urkunden der einzelnen Provinzial— landschaften dieses Verhältniß klar zu stellen,“

1 finde sich gegen die Annahme dieser beiden Anträge von etwas zu erinnern.

3 * andere genden Inhalts:

Lieferung 11

Berlin, Dru und Verlag der Decerschen Geheimen Ober -Hosbuchdruderei.

hat noch Lang J. 1) „Die ee sch t eines großen vlnr e iger

Jusah ꝛin tr age

bemißt sich lediglich nach dem Besitze eines den festgestellten Census erreichenden Grundeigenthums in der Provinz. Sie darf nicht an bestimmte Höfe oder an andere Erfordernisse geknüpft werden, und tritt von Rechts wegen ein, so wie der eigenthünnliche Besitz des 3. für ausreichenden Grundeigenthums näachgemwitsen ist, ohne daß e

einer Aufnahme von Selten der großen Grundbesitzer beda rf

2) „Es soll Niemand ein mehrfaches Stimmrecht haben können, so fern nicht in diesem Gesetze ausdrücklich das Gegentheil bestimmt ist.“ Gegen den ersten Antrag wird von Lindemann und Lich tenberg zunächst die Nichtübereinstimmung mit der Bestimmung des Gesetzes, wonach ö. Begriff des großen Grundeigenthums provinzieller Regelung vorbehalten bleiben soll, und ferner hervor⸗ gehoben, daß es nicht gerathen erscheinen könne, von vorn herein die Möglichkeit der Knüpfung des Wahlrechts an den Besitz eines geschlossenen Gutes (Bauerhofes) abzuschneiden, was ja nach provinzieller Verschiedenheit hier und da vielleicht sehr zweck mäßig erscheinen könne. Die nach dem eigenen Zugeständnisse des Proponenten dem Antrage hauptsächlich unterliegende Befürchtung der Wiedereinführung von Corporationen der großen Grundbesitzer hält man für durchaus unbegründet, nachdem die Regierung ent fchlede n sich dahin ausgesprochen, daß sie solche Corporationen nicht

zul n wolle. Obwohl Proponent bei seinen Befürchtungen und feinem Antrage trotz dem dagegen Vorgebrachten bleiben zu müssen vermeint, so lehnt die Kammer doch den ersten Antrag gegen 29 Stimmen ab, wogegen der von keiner Seite ingefochtene zweite Antrag einstimmige Billigung findet. Zum 8§. 13 des Entwurfs Die großen Grundbesitzer erwählen ihre Abgeordneten aus ihrer Mitte“ hat die Kommission folgende drei Ant ge gestellt:

1) Dem Paragraphen hinzuzufügen: „Letztere müssen inner halb des Königrei ichs wohr f 2) Als zweiten Absatz Folgendes Besti mmung, ob die Wahl lversammlungen vorzunehmen sei, bleibt provinzie

ʒ 6 14 1FOoY Regelung vorbehalten“,

und 3) im Begleitschreiben zu äußern: „Stäm vorten, daf mehrere Wahlkreise in denjenigen Provinzen werden, wo deren Umfang oder die Verschiedenheit der V nentl des Census, solches ang emessen erscheinen l z 1 Lang J. folgende Verbesserungs⸗Anträ

a) statt des ersten nr ane ntrage mn J zende hinzuzufügen

„die Abgeordneten mussen ihren zur Wahl sie qualisizirenden

Hrundbesitz mindestens zur Hälfte selbst bewirthschaften und auf

emselben ihren regelmäßigen Wohnsitz hab

l issions⸗Antrage 3 hinter „Census“ n

b) im Komm „oder sonst eintret

( lebergewichts des einen Landes .

den anderen ind Lindemann finden in dem

missions-Antrage und noch viel mehr in der dazu vor

schl agenen Verbesserung unnsthige und in einzelnen Fäl⸗ len leicht nachtheilig wirkende Beschränkungen des freien Wahl rechtes. Sie glauben daher gegen diese Anträge sich aus

sprechen zu müssen, gleich wie gegen das Wort: „bevorworten“ in dem letzten Kommisstons-Antrage, wodurch die Regierung in weite— rer zweckmäßiger Ausführung der fraglichen Vorschriften des Ge setes je nach dem Bedürfnisse der einzelnen Provinzen unnöthig beengt werde. Rücksichtlich des letzten Punktes beantragt Böhmer das fragliche Wort in „wünschen“ zu verändern Schlüter Ellissen Ahlborn und Lang II. reden dagegen dem Antrage

des Abgeo ten von Verden das Wort, während Klee bei dem ersten Kon Antrage ö hen zu bleiben ns Rach längerer Erörterung entschei! die unter Ablehnung immllicher Verbesserungs-Ar engt sich für unveränderte Annahme ber Kommissions-Anträge. Der 8§. 14 Intwurfes für di ostfriesische und für die bentheimsche Landschaft soll der Census und die Wahlart von der Regierung bestimmt werden“ giebt zu einer Diskussion über die Zonderrechte der h

anlassung. Die Ostfriesen selbst

m Bueren und Metger die

l

1 Unterordnung unter die allgemeine

übrigen Land hasten ganz gleich en vorzugte Stellung für Ostfriesland

in Anspruch nimmt, welche von meh Kammer jedoch entschieden bestrittei

graphen gestellten Kommissions Stände sind damit einverstande sichtlich des Census und der Wahlart lige zerhandlung mit der dortigen Landschast einsei wünscht Lehzen anders ßt zu se

18H 3 MWestin 1ng n naheren Bestimmungen hin

r Ostfriesland nicht ohne nochma

geregelt werben zweckmäßig hält,

Regierung über

auszudrücken einerseits n

lassen bleibe, ob sie ilige V g zulasser

oder nicht, und andererseits, daß, dlunge! einer Vereinbarung nicht führen, die endliche En 9 einse von der tegie rung getroffen werden könne. ĩ sem 5w von ihm gestellte Verbesserungs-Antrag wird ohne 1 ch großer Mehrh ge . Die folgenden P᷑ iragraphen 1 und 17 werven ohne Anfechtung angenommen, desgleichen

c

wohl gegen den im Interesse der freien Ver

handlung mit

land erhobenen Widerspruch Lichtenberg's der auf den 8. 17 ezügliche funfzehnte Antrag der Kommission Man wendet sich sodann zum Abschnitt 1II.. „Wirkungskreis der Provinzial Landschaf Im s§. 18, in welchem die Gegenstände auf geführt bel denen die Zustimmung der Landschaft er forderl sein soll heißt es (abweichend von den Grundzügen zub Nr. 1: „Bei Provinzial⸗-Gesetzen, so wie bei den für einzelne Theile einer Provinz zu erlastenden Gesetzen.“ Die Ko zm mkfston

hat hierzu beantragt die Nummer 1 zu streichen und dafür die Nummern 1 und 2 sub III. der Grundzüge wiederherzustellen, dahin lautend: 1) „bei Erlassung, Wiederaufhebung, Abänderung und authentischer Interpretation aller Provinzialgesetze, durch welche die persönliche Freiheit, das Iren gen , oder sonstige wohl⸗ erworbene Rechte der Unterthanen entzogen oder beschränkt werden“ 2) „het 3 atuten, insofern dieselben Gesetzeskraft erhalten sol⸗ n Dieser Witz g führt gegen das Ende der Sitzung noch zu einer längeren Diskussion, und an wir nur, daß die Kammer bei der Abstimmung mit großer Mehrheit für die Beibehaltung der Fassung des Regierungs⸗Entwurfs sich entscheidet

Hannover, 20. Mai. (H. Ztg.) Zweite Kammer Die gestern abgebrochene Beratung des Gesetz⸗Entwurfes über Reorganisation der Provinzial⸗-Landschaften wird beim 8. 19 wie⸗ der as mn, und nimmt die Kammer die §§. 19 27 mit den darauf bezüglichen Kommissions- Anträgen 19 und 20 nach stattgehabter Rechtfertigung ohne weitere Diskussion an. Zu einer sehr ausführlichen Debatte giebt dagegen der 5. 28 Veranlassung, welcher im Entwurfe so lautet: „Der Landtag beräth in unge⸗

trennter Versammlung. Sind Sonderinteressen der Stände und des Landes in Frage, so steht es den Abgeordneten jedes Theiles frei, ihre Ansicht durch ein Separat Votum an die Regierung ge⸗ langen zu lassen. Unter Berücksichtigung besonderer provinzieller Verhältnisse kann durch die Provinzial-Verfassungs Urkunde eine Abstimmung nach Abt theilungen (Kurien) zugelassen werden.“ Hierzu beantragt die Kommission: 1) im ersten Absatze die Worte: „den Abgeordneten jedes Theils“ zu streichen und dafür zu 3 „sowohl der Vertretung der Städte, wie der des Landes“, ad den zweiten Absatz zu streichen und dafür an die Stelle zu teen, „Einem solchen Separat-Votum kann unter Berücksichtigung be sonderer provinzieller Verhältnisse die Kraft beigelegt werden, den Mehrheitsbeschluß zu verhindern“. Es wird dabei auf Licht enberg' s Anfrage bemerkt, wie die Anträge der hildesheimer Landschaft nach der Ansicht der Kommission mit diesem Antrage bestehen können, da, was die gedachte Landschaft wünsche, nicht eigentliche Kurien im bisher üblichen Sinne seien, daß man dagegen in der Kommission vornehmlich die in den Bedurfnissen der Provinz keinesweges be⸗ gründeten Beschlüsse der hoyaschen Landschaft über die Einrichtung von Kurien habe treffen wollen. Lehzen macht dann darauf auf⸗ merksam, daß auch bei , , n. Interessen der verschie denen Konfessions-Verwandten in Beziehung auf Kirchen⸗ und Schulange— legenheiten eine itio in partes angemessen und am Orte sein werde, und beantragt er deshalb folgenden Zusatz zum zweiten Kommis⸗ sions-Antrage: „Stände halten es für angemessen, daß in den Provinzen, wo gemischte Konfessions⸗Verhältnisse vorherrschen, bei Angelegenheiten, die das Kirchen und Schulwesen betreffen, den Mitgliedern der Landschaft, welche dem einen oder dem anderen zaubensbe , angehören, das Recht gegeben werde, ein den ständischen Beschluß hinderndes Gepa ratvo u m abzugeben.“ Die Ansichten über die verschiedenen Anträge sind in der Kam⸗

68

mer sehr getheilt. Für den zweiten Kommissions- Antrag mit dem proponirten Zusatze sprechen Lang I., Kaulven, . Westerkamp, Stüve, Buddenberg, Hrum b ne echt und Freudentheil sich aus, während Bueren, Ger⸗ ding, Weinhagen, von G ar ssen, Schlüter und Lindemann dagegen v ö en. Die drei Ersteren der les ed g ten Votanten wollen

1

dsatze Geltung verschaffen, daß hier, wie überall in ähnlichen ngen, die Minorität den DOksa l fe der Majorität un⸗ dingt sich fügen und der Regierung es überlassen bleiben müsse, velchen Werth sie dem Separatvotum der Minorität beilegen wolle. chlüter und Lindemann glauben ebenfalls den Beschlüssen der rheit kein größeres Gewicht beilegen zu können, als das s bis zu Er age ng der Regierung die Gültigkeit de 8 Mehr⸗ eitsbeschlussee aufschiebenden Veto, und proponirt Schl ute r zu dem Ende, statt der beiden letzten Worte im Kommissions nie, zu setzen: „bis zur Entscheidung der Regierung zu suspendiren“, eine Verbesserung, welcher Stüve und Lan g. auf das entschiedenste glau · ben entgegentreten zu müssen. Dem von Grumbrecht nn,. Ein⸗ wurfe, daß der zweite Absatz des 8. 28 des Entwurfes im Wesent— lichen schon dasselbe enthalte, was die Kommission nur in verbesser⸗ ter Fassung beziele, begegnet Lindemann mit dem Bemerken, daß die als ausnahmsweise zulässig hingestellte Ahstimmung nach Karten jnmmer noch Bestimmungen zulaffe, wodurch abweichende Beschlüsse der beiden Kurien zu vereinigen versucht werden können, daß da gegen nach dem Kommissions-Vorschlage die Sache rein liegen blei⸗ ben müsse, vielleicht zu großem Nachtheile des Ganzen. Ellissen und Groß sind weder mit dem zweiten Absatze des Entwurfs noch mit dem zweiten Antrage der Kommission einverstanden und wün⸗— schen daher trennte Abstimmung über beide Absätze des Para⸗

Kammer bei späterer Abstimmung über lten Vor-Antrag sich nicht entscheidet

für jedoch die

l al von Groß Die gedachten 3 ten aus dem De rn en legen e vorzügliches Gewicht auf den Lehzenschen Zusatz-Antrag

befürchten, daß ohne diese Bestimmung m Fragen über und Schulsachen es in der Landschaft leicht zu r , me. Zerwürfnissen kommen werde. Nach langer und wieder Erörterung werden zunächst der von kei ner Seite bestrittene erste Kommisstons-Antrag, so wie ein nach Lindemann's Ansicht hierher t gehöriger Antrag Groß's, wonach die Sitzungen der Land⸗ schaften regelms ißig öffentlich sein sollen“ angenommen (letzterer

7 8229 . xo r * S8 gegen 5 / Stim die Schlütersche Verbesserung

zweiten Kommissions⸗? iges von großer Mehrheit Lehzensche usat in leicher Weise gebilligt, der sions Antrag selbst Stin imen verworfen der §. 28 genehmigt. Gegen Annahme der §§. 29 t ! . a, , 9. Ar

Hrumbrecht legen dageger vegen de grof mäßigkeit der ostfriesischen V Her

nahme des Kommissions

auch die Kammer bei der Abs mit

entscheidet. Die folgenden §8. 38 g9

keinen Anlaß, wogegen beim S§. 39 X stehenden Paragraphen er rwe ähnten Angestellten andsz

S ubalternen) bed Eren er Bestätigung der Regier ung eme längere Diskussion über das Bestätig ungsrecht der Regterung sich erhebt, indem die Kemmission die Streichung dieses Paragraphen

anheimgegeben hat. Lindemann konzedirt, daß bezüglich d der Landschaft anzustellenden Unterpersonals die Bestätigung nicht erforderlich sein möge, wogegen er die Bestätigung des mit der Regierung in so vielfache geschäftliche Beziehungen tretenden Land sondikus unbedingt für die Regierung glaubt in Anspruch nehmen zu müssen. Von? derselben Ansscht ausgehend, proponirt Kannen gießer folgende verbesserte Fassung des s. 39: „der Landsyndikus bedarf der Bestätigung der Regierung, welche zur unter Anfüb rung bestimmter Gründe verweigert werden dark. Kler Dammers, Freudentheil, Lang J. und Ellissen wollen je⸗ doch auch rücksichtlich des Landspndikus das Bestätigungsrecht der